Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
3. Titel - Miete. Pacht (§§ 535 - 597) |
I. Miete (§§ 535 - 580a) |
(1) 1Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter
2Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. 3Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.
(2) Ist Wohnraum vermietet, so gelten ergänzend die folgenden Vorschriften:
1. | Im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 ist der rückständige Teil des Mietzinses nur dann als nicht unerheblich anzusehen, wenn er den Mietzins für einen Monat übersteigt; dies gilt jedoch nicht, wenn der Wohnraum zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet ist. | |
2. | 1Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn bis zum Ablauf eines Monats nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich des fälligen Mietzinses und der fälligen Entschädigung nach § 557 Abs. 1 Satz 1 der Vermieter befriedigt wird oder eine öffentliche Stelle sich zur Befriedigung verpflichtet. 2Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksame Kündigung vorausgegangen ist. | |
3. | Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. |
Rechtsprechung zu § 554 BGB a.F. (MietR)
898 Entscheidungen zu § 554 BGB a.F. (MietR) in unserer Datenbank:
- OLG Koblenz, 26.07.1984 - 4 W RE 386/84
Fristlose Kündigung; Kündigung; Vermieter; Verzug; Nebenkosten
- BayObLG, 07.09.1994 - REMiet 1/94
Unwirksamwerden einer fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses; ...
- BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99
Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung
- BVerfG, 22.02.2000 - 1 BvR 1910/99
Verfassungsrechtlich bedenkenfreie Auslegung des BGB § 554
- OLG Stuttgart, 28.08.1991 - 8 REMiet 2/91
Heilungswirkung einer nachträglichen Mietzahlung auf eine wegen Zahlungsverzugs ...
- BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1694/94
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichterholung eines ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bielefeld, 29.06.1994 - 2 S 192/94
Anspruch auf Räumung einer durch Dritte genutzte Wohnung nach Kündigung des ...
- LG Bielefeld, 29.06.1994 - 2 S 192/94
- OLG Karlsruhe, 19.08.1992 - 3 REMiet 1/92
Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen rückständiger ...
- BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine ...
- KG, 05.03.1984 - 8 W REMiet 97/84
Querverweise
Auf § 554 BGB a.F. (MietR) verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)