Rechtsprechung
| EuGH, 21.05.2015 - C-352/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
CDC Hydrogen Peroxide
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 6 Nr. 1 - Klage gegen mehrere in verschiedenen Mitgliedstaaten ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur internationalen Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen Kartellanten aus mehreren EU-Mitgliedstaaten ("CDC Hydrogen Peroxide")
- Betriebs-Berater
Kartellgeschädigte können vor einem einzigen Gericht Klage gegen mehrere in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Kartellanten erheben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Zuständigkeiten für Schadensersatz- und Auskunftsklagen aus kartellrechtlichen Verstößen gegen mehrere in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Unternehmen; Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Dortmund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor dem Gericht des Ortes verlangen, an dem einer der an der Zuwiderhandlung Beteiligten seinen Sitz hat
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur Zuständigkeit der nationalen Gerichte bei Schadensersatzklagen gegen mehrere Kartellbeteiligte aus verschiedenen Mitgliedsstaaten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gerichtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzforderungen wegen eines rechtswidrigen Kartells
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Zuständigkeitskonzentration für Klagen wegen Kartellschäden gegen mehrere Kartellbeteiligte aus verschiedenen EU-Staaten
- esche.de (Kurzinformation)
Kartellschadensersatzklagen: Rechte von kartellgeschädigten Unternehmen gestärkt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein Forum-Shopping bei Sammelklagen auf Schadensersatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Forum-Shopping bei Sammelklagen auf Schadensersatz
- esche.de (Kurzinformation)
Kartellschadensersatzklagen: Rechte von kartellgeschädigten Unternehmen gestärkt
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Kartellmitglieder: Schadensersatzprozesse auch im Ausland
Besprechungen u.ä.
- noerr.com (Entscheidungsbesprechung)
Private Enforcement: Bündelung von Schadensersatzklagen vor einem Gericht bestätigt
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
CDC Hydrogen Peroxide
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Landgericht Dortmund - Auslegung von Art. 5 Nr. 3 und Art. 6 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und ...
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 29.04.2013 - 13 O (Kart) 23/09
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
- EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 2043
- EuZW 2015, 584
- SchiedsVZ 2015, 199
Wird zitiert von ... (105) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …
Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Nach der Zuständigkeitsregel von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 kann eine Person, wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat, verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten (Urteile Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 73, sowie Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 40).Diese besondere Zuständigkeitsregel ist, da mit ihr von der Grundregel des Gerichtsstands des Wohnsitzes des Beklagten in Art. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 abgewichen wird, strikt auszulegen; eine Auslegung über die ausdrücklich in dieser Verordnung vorgesehenen Fälle hinaus ist unzulässig (vgl. Urteil Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 74).
Nach den Erwägungsgründen 12 und 15 der Verordnung Nr. 44/2001 entspricht diese Zuständigkeitsregel dem Bestreben, eine geordnete Rechtspflege zu fördern, Parallelverfahren so weit wie möglich zu vermeiden und damit zu verhindern, dass in getrennten Verfahren möglicherweise widersprechende Entscheidungen ergehen (Urteil Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 77).
Dabei können Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend betrachtet werden, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern diese Abweichung muss außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten (vgl. Urteile Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 40, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 79, sowie Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 43).
Es ist gleichwohl darauf hinzuweisen, dass selbst dann, wenn für die Schadensersatzklagen von CDC gegen die Beklagten des Ausgangsverfahrens nach den Bestimmungen des internationalen Privatrechts des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts unterschiedliche Rechtsvorschriften gelten sollten, diese Unterschiedlichkeit der Rechtsgrundlagen als solche der Anwendung von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 nicht entgegensteht, sofern für die Beklagten vorhersehbar war, dass sie in dem Mitgliedstaat, in dem mindestens einer von ihnen seinen Wohnsitz hatte, verklagt werden könnten (vgl. Urteil Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 84).
Nach ständiger Rechtsprechung kann diese Regel nicht so ausgelegt werden, dass es danach einem Kläger erlaubt wäre, eine Klage gegen mehrere Beklagte allein zu dem Zweck zu erheben, einen von diesen der Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzstaats zu entziehen (Urteile Reisch Montage, C-103/05, EU:C:2006:471, Rn. 32, und Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 78).
- EuGH, 16.05.2013 - C-228/11
Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im …
Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Allerdings ist mit der Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens gemeint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (Urteile Melzer, C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 25, und Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37 Rn. 45).Die Zuständigkeitsregel in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung beruht nach ständiger Rechtsprechung darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (Urteile Melzer, C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 26, und Hi Hotel HCF, C-387/12, EU:C:2014:215, Rn. 28).
Bei unerlaubten Handlungen oder ihnen gleichgestellten Handlungen ist nämlich das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (Urteil Melzer, C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 27).
Der Gerichtshof hat zwar in einem anderen Kontext entschieden, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 es nicht erlaubt, aus dem Ort der Handlung, die einem der mutmaßlichen Verursacher eines Schadens - der nicht Partei des Rechtsstreits ist - angelastet wird, eine gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Klage gegen einen anderen, nicht im Zuständigkeitsbereich des angerufenen Gerichts tätig gewordenen mutmaßlichen Verursacher dieses Schadens herzuleiten (Urteil Melzer, C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 41).
- EuGH, 28.01.2015 - C-375/13
Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 autonom und eng auszulegen ist (Urteil Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 43).Allerdings ist mit der Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens gemeint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (Urteile Melzer, C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 25, und Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37 Rn. 45).
Die Ermittlung eines der Anknüpfungspunkte, die nach der in Rn. 38 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung anerkannt sind, muss es somit erlauben, die Zuständigkeit des Gerichts zu begründen, das objektiv am besten beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Haftung des Beklagten vorliegen, so dass nur das Gericht zulässigerweise angerufen werden kann, in dessen Zuständigkeitsbereich der relevante Anknüpfungspunkt liegt (Urteile Coty Germany, C-360/12, EU:C:2014:1318, Rn. 48, und Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 47).
- EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer …
Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Nach der Zuständigkeitsregel von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 kann eine Person, wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat, verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten (Urteile Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 73, sowie Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 40).Für die Anwendung von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 ist somit zu prüfen, ob zwischen den verschiedenen Klagen eines Klägers gegen verschiedene Beklagte ein Zusammenhang besteht, der eine gemeinsame Entscheidung geboten erscheinen lässt, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren möglicherweise widersprechende Entscheidungen ergehen (vgl. Urteile Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 39, sowie Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 42).
Dabei können Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend betrachtet werden, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern diese Abweichung muss außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten (vgl. Urteile Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 40, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 79, sowie Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 43).
- EuGH, 11.10.2007 - C-98/06
Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten …
Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Für die Anwendung von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 ist somit zu prüfen, ob zwischen den verschiedenen Klagen eines Klägers gegen verschiedene Beklagte ein Zusammenhang besteht, der eine gemeinsame Entscheidung geboten erscheinen lässt, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren möglicherweise widersprechende Entscheidungen ergehen (vgl. Urteile Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 39, sowie Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 42).Dabei können Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend betrachtet werden, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern diese Abweichung muss außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten (vgl. Urteile Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 40, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 79, sowie Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 43).
Der Gerichtshof hat jedoch klargestellt, dass in Fällen, in denen die Klagen gegen die verschiedenen Beklagten bei ihrer Erhebung im Sinne von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 im Zusammenhang stehen, die Zuständigkeitsregel dieser Bestimmung anwendbar ist, ohne dass überdies gesondert festgestellt werden müsste, dass die Klagen nicht nur erhoben worden sind, um einen der Beklagten den Gerichten seines Wohnsitzstaats zu entziehen (vgl. Urteil Freeport, C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 54).
- EuGH, 10.03.1992 - C-214/89
Powell Duffryn / Petereit
Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung zur Bestimmung der in ihren Geltungsbereich fallenden Rechtsstreitigkeiten Sache des nationalen Gerichts ist, vor dem sie geltend gemacht wird (Urteile Powell Duffryn, C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 37, und Benincasa, C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 31).Dieses Erfordernis soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich deren die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Powell Duffryn, C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 31).
- EuGH, 07.02.2013 - C-543/10
Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen …
Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Im Hinblick darauf, dass die Auslegung der Bestimmungen des genannten Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 gilt, soweit die Bestimmungen dieser beiden Rechtsakte als gleichbedeutend angesehen werden können, ist festzustellen, dass dies bei Art. 17 Abs. 1 dieses Übereinkommens und Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 44/2001, die nahezu denselben Wortlaut haben, der Fall ist (Urteil Refcomp, C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 19 und 20).Grundsätzlich muss ein Dritter, damit ihm eine solche Klausel entgegengehalten werden kann, eine entsprechende Zustimmung erteilt haben (Urteil Refcomp, C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 29).
- EuGH, 13.07.2006 - C-103/05
Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere …
Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 autonom unter Berücksichtigung ihrer Systematik und ihrer Zielsetzungen auszulegen ist (vgl. Urteil Reisch Montage, C-103/05, EU:C:2006:471, Rn. 29).Nach ständiger Rechtsprechung kann diese Regel nicht so ausgelegt werden, dass es danach einem Kläger erlaubt wäre, eine Klage gegen mehrere Beklagte allein zu dem Zweck zu erheben, einen von diesen der Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzstaats zu entziehen (Urteile Reisch Montage, C-103/05, EU:C:2006:471, Rn. 32, und Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 78).
- EuGH, 05.06.2014 - C-360/12
Coty Germany - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnungen (EG) Nrn. …
Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Die Ermittlung eines der Anknüpfungspunkte, die nach der in Rn. 38 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung anerkannt sind, muss es somit erlauben, die Zuständigkeit des Gerichts zu begründen, das objektiv am besten beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Haftung des Beklagten vorliegen, so dass nur das Gericht zulässigerweise angerufen werden kann, in dessen Zuständigkeitsbereich der relevante Anknüpfungspunkt liegt (Urteile Coty Germany, C-360/12, EU:C:2014:1318, Rn. 48, und Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 47). - EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Benincasa
Auszug aus EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung zur Bestimmung der in ihren Geltungsbereich fallenden Rechtsstreitigkeiten Sache des nationalen Gerichts ist, vor dem sie geltend gemacht wird (Urteile Powell Duffryn, C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 37, und Benincasa, C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 31). - EuGH, 16.07.2009 - C-189/08
Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …
- EuGH, 03.04.2014 - C-387/12
Hi Hotel HCF - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …
- EuGH, 14.12.1976 - 24/76
Estasis Salotti / Ruewa
- EuGH, 09.11.2000 - C-387/98
Coreck Maritime - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsklausel - …
- EuGH, 16.03.1999 - C-159/97
Castelletti - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsvereinbarung …
- EuGH, 11.05.2000 - C-38/98
Renault - "Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung von Entscheidungen - Rechte …
- EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
ÖFAB - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- LG München I, 07.02.2020 - 37 O 18934/17
Financialright darf nicht für Lkw-Kartell-Geschädigte klagen: Mehr als 3.000 …
Der Europäische Gerichtshof hat in der Sache CDC Hydrogen Peroxide klargestellt, dass die Zuständigkeitskonzentration des Art. 6 Nr. 1 VO 44/2001 (= Art. 8 Nr. 1 EuGWO) anwendbar ist, wenn Unternehmen, die sich örtlich und zeitlich unterschiedlich an einem in einer Kommissionsentscheidung festgestellten einheitlichen und fortgesetzten Verstoß gegen das unionsrechtliche Kartellverbot beteiligt haben, als Gesamtschuldner auf Schadensersatz verklagt werden (EuGH, Urt. v. 21.05.2015, C-352/13, CDC Hydrogen Peroxide, juris Rn. 33).Rn. 74 cc) Auf die Auslegung des Europäischen Gerichtshofs in seiner Entscheidung zum Ort der unerlaubten Handlung (Urt. v. 21.05.2015, C-352/13, CDC Hydrogen Peroxide, Rn. 56), die zu Art. 5 Nr. 3 der Verordnung 44/2001 (= Art. 7 Nr. 2 EuGWO) ergangen ist, kommt es hier nicht an (…a.A. BayObLG, Bes. v. 30.4.2019, 1 AR 30/19, juris Rn. 22, das sich zur Auslegung des § 32 ZPO auf das Urteil in Sachen CDC Hydrogen Peroxide bezieht).
Rn. 76 aa) Soweit die Klägerin Forderungen ausländischer Zedenten geltend macht und insoweit ein Sachverhalt mit Auslandbezug gegeben ist, stehen Gerichtsstandsvereinbarungen mit den einzelnen Zedenten einer örtlichen und internationalen Zuständigkeit des Gerichts nur entgegen, wenn sich aus der Gerichtsstandsvereinbarung ausdrücklich ergibt, dass kartellrechtliche Schadensersatzansprüche erfasst sind (vgl. EuGH, Urt. v. 21.05.2015, C- 352/13, CDC Hydrogen Peroxide, juris Rn. 68 ff.).
- EuGH, 25.01.2018 - C-498/16
Keine Sammelklage gegen Facebook mit abgetretenen Ansprüche durch Maximilian …
Rn. 48 Eine Forderungsabtretung kann nämlich, wie der Gerichtshof in einem anderen Zusammenhang klargestellt hat, für sich allein keinen Einfluss auf die Bestimmung des zuständigen Gerichts haben (…Urteile vom 18. Juli 2013, ÖFAB, C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 58, und vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 35). - EuGH, 17.06.2021 - C-597/19
M.I.C.M. - Systematische Speicherung und Weiterleitung von IP-Daten, Namen und …
Rn. 76 Insoweit ist zu beachten, dass eine Forderungsabtretung für sich genommen nicht die Art der verletzten Rechte berühren kann, im vorliegenden Fall die Rechte des geistigen Eigentums der Filmproduzenten, insbesondere in dem Sinne, dass sie sich auf die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder andere verfahrensrechtliche Fragen wie die Möglichkeit, Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe im Sinne von Kapitel II der Richtlinie 2004/48 zu beantragen, auswirken würde (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.10.2017 - C-194/16
Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Rn. 27 Bei unerlaubten Handlungen oder ihnen gleichgestellten Handlungen ist nämlich das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (…Urteile vom 16. Mai 2013, Melzer, C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 27, und vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 40). - EuGH, 10.09.2015 - C-47/14
Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Rn. 72 Insoweit ist festzustellen, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 autonom und eng auszulegen ist (Urteil CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 73 Nach ständiger Rechtsprechung beruht die Zuständigkeitsregel in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses die Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (Urteil CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 74 Bei unerlaubten Handlungen oder ihnen gleichgestellten Handlungen ist nämlich das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (Urteil CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 40).
Rn. 75 Da die Ermittlung eines der Anknüpfungspunkte, die in der in Rn. 72 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung anerkannt sind, es erlauben muss, die Zuständigkeit des Gerichts zu begründen, das objektiv am besten beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Haftung des Beklagten vorliegen, ist demnach nur die Anrufung des Gerichts zulässig, in dessen Zuständigkeitsbereich der relevante Anknüpfungspunkt liegt (Urteil CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 77 Der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Ort, an dem sich der von der Gesellschaft behauptete Schaden konkret zeigt (in diesem Sinne Urteil CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 52).
- OLG Düsseldorf, 02.04.2025 - U (Kart) 5/24
Unangekündigte und unbegründete Sperrung eines Nutzerkontos als …
Rn. 56 aa) Für die Prüfung des Klagebegehrens ist gemäß Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO ein im Bezirk des angerufenen Landgerichts Düsseldorf belegener Gerichtsstand am Sitz des Klägers als demjenigen Ort eröffnet, an dem sich der mit dem Antrag geltend gemachte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegenüber dem Kläger ausgewirkt hat und erneut auswirken würde (vgl. EuGH, Urteil vom 21.05.2015 - C-352/13, juris Rn. 53 - CDC Hydrogen Peroxide; BGH…, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 66/17, juris Rn. 8 - Wikingerhof/Booking.com).Dieses Erfordernis soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich deren die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (vgl. EuGH…, Urteil vom 24.10.2018 - C-595/17, juris Rn. 22 - Apple Sales; Urteil vom 21.05.2015 - C-352/13, juris Rn. 68 - CDC Hydrogen Peroxide).
Dementsprechend erfasst eine Klausel, die sich in abstrakter Weise auf Rechtsstreitigkeiten aus Vertragsverhältnissen bezieht, einen Rechtsstreit, in dem ein Vertragspartner aus deliktischer Haftung wegen seines einem rechtswidrigen Kartell entsprechenden Verhaltens belangt wird, nicht (vgl. EuGH…, Urteil vom 24.10.2018 - C-595/17, juris Rn. 23 - Apple Sales; Urteil vom 21.05.2015 - C-352/13, juris Rn. 69 - CDC Hydrogen Peroxide).
Bei einem solchen Rechtsstreit kann, da er für das geschädigte Unternehmen im Zeitpunkt seiner Zustimmung zu der genannten Klausel nicht hinreichend vorhersehbar war, weil diesem Unternehmen eine Beteiligung seines Vertragspartners an dem rechtswidrigen Kartell zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, nicht davon ausgegangen werden, dass er auf den Vertragsverhältnissen beruht (vgl. EuGH…, Urteil vom 24.10.2018 - C-595/17, juris Rn. 24 - Apple Sales; Urteil vom 21.05.2015 - C-352/13, juris Rn. 70 - CDC Hydrogen Peroxide).
Die Auslegung einer Vereinbarung über die internationale Zuständigkeit ist Sache des nationalen Gerichts, vor dem sie geltend gemacht wird (vgl. EuGH…, Urteil vom 24.10.2018 - C-595/17, juris Rn. 21 - Apple Sales; Urteil vom 21.05.2015 - C-352/13, juris Rn. 67 - CDC Hydrogen Peroxide).
- EuGH, 27.09.2017 - C-24/16
Nintendo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung (EG) …
Dabei können Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend betrachtet werden, weil es zu einer abweichenden Entscheidung der Rechtsstreitigkeiten kommt, sondern diese Abweichung muss außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten (Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
Wikingerhof/Booking.com - Gerichtliche Zuständigkeit bei Kartellverstoß: …
Für die Prüfung des Klagebegehrens ist ein im Bezirk des angerufenen Landgerichts belegener Gerichtsstand am Sitz der Klägerin als demjenigen Ort eröffnet, an dem sich der mit der Klage geltend gemachte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegenüber der Klägerin ausgewirkt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - C-352/13, WuW 2015, 785 Rn. 53 - CDC Hydrogene Peroxide).Dieses Erfordernis soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich deren die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (vgl. EuGH, Urteile vom 21. Mai 2015 - C-352/13, WuW 2015, 785 Rn. 68 - CDC Hydrogen Peroxide, …und vom 24. Oktober 2018 - C-595/17, WuW 2018, 630 Rn. 22 - Apple Inc.).
Die Auslegung einer Vereinbarung über die internationale Zuständigkeit ist Sache des nationalen Gerichts (vgl. EuGH, WuW 2015, 785 Rn. 67 - CDC Hydrogen Peroxide;… WuW 2018, 630 Rn. 21 - Apple Inc.; BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2018 - IX ZR 22/18, NJW 2019, 1300 Rn. 25).
Zuwiderhandlungen gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot sind dem Vertragspartner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses regelmäßig nicht bekannt, noch muss er damit rechnen (vgl. für den Verstoß gegen das Kartellverbot: EuGH, WuW 2015, 785 Rn. 70 - CDC Hydrogen Peroxide).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
Apple Sales International u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
Rn. 4 Die Rechtssache bietet somit - angesichts der Lösung, die der Gerichtshof in der Rechtssache vertreten hat, in der das Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), ergangen ist - erneut Gelegenheit, die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer in ihrer Eigenschaft als Verfasser der Gerichtsstandsklauseln einerseits und als Personen, die Klage auf Ersatz von angeblich durch eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht, insbesondere gegen Art. 102 AEUV, entstandenen Schäden in dem gemeinhin als "private enforcement" bezeichneten Rahmen erheben wollen, andererseits, näher zu informieren.Rn. 15 Mit Urteil vom 7. Oktober 2015 hob die Cour de cassation (Kassationsgerichtshof, Frankreich) dieses Urteil mit der Begründung auf, dass die Cour d'appel de Paris (Berufungsgericht Paris) dadurch gegen Art. 23 der Verordnung Nr. 44/2001 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), verstoßen habe, dass sie die im Vertrag zwischen eBizcuss und der Firma Apple Sales International enthaltene Gerichtsstandsklausel berücksichtigt habe, obwohl diese sich nicht auf Streitigkeiten betreffend die Haftung wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht bezogen habe.
Rn. 22 Wie die unterschiedlichen Standpunkte der französischen Gerichte, die sich im Ausgangsverfahren zu äußern hatten, zeigen, geht es hier offensichtlich um die genaue Tragweite der vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), vertretenen Auslegung.
Rn. 47 Wie jedoch der Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), ergangen ist, befunden hat, darf das angerufene Gericht die Berücksichtigung einer den Erfordernissen des Art. 23 dieser Verordnung entsprechenden Gerichtsstandsklausel nicht - ohne hierdurch die Zielsetzung der Verordnung Nr. 44/2001 in Frage zu stellen - allein deshalb ablehnen, weil es der Ansicht ist, dass das in dieser Klausel bezeichnete Gericht nicht die volle Geltung des Grundsatzes der wirksamen Durchführung der Wettbewerbsregeln sicherstellen und dem durch - angebliche oder erwiesene - wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen Geschädigten keinen vollen Ersatz seines Schadens zusprechen würde.
Rn. 81 Es stellt sich mit anderen Worten die Frage, ob - ungeachtet dessen, dass sich im Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), kein diesbezüglicher Hinweis findet - der Umstand, dass die streitige Schadensersatzklage wegen Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht eigenständig ist (eine sogenannte "Stand-alone"-Klage, im Unterschied zu einer "Follow-on"-Klage wie derjenigen, um die es in der Rechtssache ging, in der dieses Urteil ergangen ist), es ihrer Natur nach rechtfertigen kann, die Zuständigkeitsklausel unangewendet zu lassen.
{FN:11} Vgl. auch Urteile vom 10. März 1992, Powell Duffryn (…C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 31), und vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 68).
{FN:12} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 63).
{FN:19} Vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335).
{FN:20} Vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 69 und 71).
{FN:25} Vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 59 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:26} Vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 62 und 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 14d O 4/14
Schadensersatz wegen Zahlung kartellbedingt überhöhter Preise bei der Regulierung …
Damit regelt diese Bestimmung eine Zuständigkeitskonzentration, wenn, wie vorliegend, eine Mehrzahl von beklagten Unternehmen, die sich - ggfs. örtlich und zeitlich unterschiedlich - an einem in einer Entscheidung der Kommission festgestellten einheitlichen und fortgesetzten Verstoß gegen das unionsrechtliche Kartellverbot beteiligt haben, als Gesamtschuldner auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden (EuGH, Urteil vom 21.5.2015, C-352/13 - Wasserstoffperoxid, EuZW 2015, 584). - Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19
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- BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 17/15
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- EuGH, 29.07.2019 - C-451/18
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- EuGH, 24.10.2018 - C-595/17
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- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-672/23
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- EuGH, 09.10.2025 - C-551/24
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- OLG Düsseldorf, 07.01.2016 - 20 U 226/13
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- EuGH, 07.09.2023 - C-832/21
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- LG Kiel, 24.08.2023 - 13 O 188/21
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2018 - C-308/17
Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die …
- OLG Köln, 20.05.2022 - 8 U 52/21
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- LG Düsseldorf, 31.10.2023 - 14d O 17/21
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-30/20
Volvo m.fl. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- OLG Hamm, 01.10.2019 - 34 U 175/18
- LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
Reparaturaustauschteile - Klage wegen Verletzung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims - Vorlage zur …
- LG Freiburg, 17.10.2016 - 12 O 70/14
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- OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - U (Kart) 6/22
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- LG Nürnberg-Fürth, 14.01.2021 - 19 O 9454/15
Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen Süßwarenhersteller
- LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 9546/16
Schadensersatzanspruch wegen Kartellverstoßes - Süßwarenkartell
- LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
- OLG Köln, 13.12.2023 - 19 U 25/23
Zahlungsanspruch eines Handelsvertreters auf ausstehende Provisionen i.R.e. …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-590/21
Charles Taylor Adjusting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
Internationale Zuständigkeit: Klageerhebung gegen zwei Gesellschaften und einen …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-256/21
Gemeinde Bodman-Ludwigshafen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-421/20
Acacia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
Movic u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22
Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- OLG Köln, 03.08.2023 - 19 U 25/23
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-832/21
Beverage City Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
- BGH, 03.03.2020 - VIII ZR 41/19
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision i.R.d. …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-345/22
Maersk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil- …
- LG Dortmund, 10.03.2021 - 8 O 8/20
- OLG Stuttgart, 15.12.2021 - 2 AR 6/21
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Geltendmachung kartellrechtlicher …
- LG Dortmund, 02.08.2021 - 8 O 26/19
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
CDC Hydrogen Peroxide
Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Auskunfts- und Schadensersatzklage gegen in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Unternehmen, die sich an unterschiedlichen Orten und zu ...
- rechtsportal.de
Gerichtliche Zuständigkeiten für Schadensersatz- und Auskunftsklagen aus kartellrechtlichen Verstößen gegen mehrere in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Unternehmen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Dortmund
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten Ersatz ihrer Schäden vor dem Gericht des Ortes verlangen, an dem einer der an der Zuwiderhandlung Beteiligten seinen ...
- wolterskluwer-online.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Schadensersatz für durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigte
- noerr.com (Kurzinformation)
Private Enforcement: Rücknahme einer Klage berührt nicht die Zuständigkeit eines Gerichts
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 29.04.2013 - 13 O (Kart) 23/09
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
- EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (56)
- EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
{FN:71} - Vgl. Urteil Painer (C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 77), das sich auf die Erwägungsgründe 12 und 15 der Brüssel-I-Verordnung bezieht.{FN:72} - Vgl. u. a. Urteile Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline (…C-462/06, EU:C:2008:299, Rn. 28) sowie Painer (EU:C:2011:798, Rn. 74).
{FN:78} - Vgl. u. a. Urteile Sapir u. a. (…EU:C:2013:228, Rn. 44) sowie Painer (EU:C:2011:798, Rn. 84).
{FN:84} - Vgl. Urteile Painer (EU:C:2011:798, Rn. 83) und Solvay (…EU:C:2012:445, Rn. 29).
Vgl. u. a. Urteile Reisch Montage (…EU:C:2006:471, Rn. 32) und Painer (EU:C:2011:798, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 27.09.1988 - 189/87
Kalfelis / Schröder u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
{FN:67} - Vgl. bereits die erste Entscheidung des Gerichtshofs zur Auslegung von Art. 6 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens, Urteil Kalfelis (189/87, EU:C:1988:459, Rn. 10), und später - zu Art. 6 Nr. 1 der Brüssel-I-Verordnung - u. a. Urteil Reisch Montage (…C-103/05, EU:C:2006:471, Rn. 27 bis 30).{FN:69} - Wie im Urteil Freeport (…EU:C:2007:595, Rn. 53) festgestellt wird, war diese Voraussetzung in Art. 6 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens nicht enthalten, ist aber im Urteil Kalfelis (EU:C:1988:459, Rn. 12), das die Auslegung dieser Vorschrift betrifft, aufgestellt und später vom Unionsgesetzgeber, der sie in den Wortlaut der Brüssel-I-Verordnung eingefügt hat, bestätigt worden.
{FN:79} - Vgl. Urteil Kalfelis (EU:C:1988:459, Rn. 9) und den vorerwähnten Jenard-Bericht, insbesondere S. 26 (Hervorhebung nur hier).
{FN:94} - Der Gerichtshof hat im Urteil Kalfelis (EU:C:1988:459, Rn. 11) im Übrigen einen formalen Zusammenhang zwischen der Zuständigkeitsregel in Art. 6 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens (der Art. 6 Nr. 1 der Brüssel-I-Verordnung entspricht) und den Bestimmungen über die im Zusammenhang stehenden Verfahren in seinem Art. 22 (der Art. 28 der genannten Verordnung entspricht) hergestellt.
{FN:97} - Nach dem genannten Bericht (vgl. S. 26), auf den sich der Gerichtshof im Urteil Kalfelis (EU:C:1988:459, Rn. 9) bezogen hat, ergibt sich aus dem Erfordernis eines "Zusammenhangs zwischen den Klagen gegen die einzelnen Beklagten …, dass die Klage nicht allein zu dem Zweck erhoben sein darf, einen der Beklagten der Gerichtsbarkeit seines Wohnsitzstaats zu entziehen".
- EuGH, 05.06.2014 - C-360/12
Coty Germany - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnungen (EG) Nrn. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
{FN:34} - Vgl. u. a. Urteile Hi Hotel HCF (…C-387/12, EU:C:2014:215, Rn. 27) und Coty Germany (C-360/12, EU:C:2014:1318, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:39} - Vgl. u. a. Urteile Réunion européenne u. a. (…C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 15), Melzer (…EU:C:2013:305, Rn. 22 und 34 ff.), Weber (C-438/12, EU:C:2014:212;… Rn. 40) sowie Coty Germany (EU:C:2014:1318, Rn. 43).
{FN:40} - Vgl. u. a. Urteil Coty Germany (EU:C:2014:1318, Rn. 44 und 45).
{FN:44} - Vgl. u. a. Urteil Coty Germany (EU:C:2014:1318, Rn. 47 und 48).
- EuGH, 16.05.2013 - C-228/11
Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
{FN:28} - Vgl. u. a. - zum Brüsseler Übereinkommen - Urteil Benincasa (…C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 26 und 27) und - zur Brüssel-I-Verordnung - Urteil Melzer (C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 35).{FN:39} - Vgl. u. a. Urteile Réunion européenne u. a. (…C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 15), Melzer (EU:C:2013:305, Rn. 22 und 34 ff.), Weber (C-438/12, EU:C:2014:212;… Rn. 40) sowie Coty Germany (…EU:C:2014:1318, Rn. 43).
{FN:42} - Bei unerlaubten Handlungen ist nämlich das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (vgl. u. a. Urteil Melzer, EU:C:2013:305, Rn. 27).
{FN:50} - EU:C:2013:305, Rn. 40.
- EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
{FN:27} - Vgl. u. a. in Bezug auf Art. 5 Nr. 3 der Brüssel-I-Verordnung Urteile Folien Fischer und Fofitec (…C-133/11, EU:C:2012:664, Rn. 31 und 32) sowie ÖFAB (…C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 28 und 29), in Bezug auf ihren Art. 6 Nr. 1 Urteile Freeport (…C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 39) sowie Saphir u. a. (C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 31 und 42) und in Bezug auf ihren Art. 23 Urteil Refcomp (…C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 18 und 19).{FN:75} - Urteil Sapir u. a. (C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:78} - Vgl. u. a. Urteile Sapir u. a. (EU:C:2013:228, Rn. 44) sowie Painer (…EU:C:2011:798, Rn. 84).
{FN:83} - Im Urteil Sapir u. a. (EU:C:2013:228, Rn. 47 und 48) hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass die Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung ungeachtet dessen besteht, dass sich die Klage im Fall eines Beklagten auf eine andere Rechtsgrundlage stützt als im Fall der anderen Beklagten, wenn die mit den verschiedenen Klagen geltend gemachten Ansprüche alle auf dasselbe Interesse gerichtet sind.
- EuGH, 11.10.2007 - C-98/06
Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
{FN:27} - Vgl. u. a. in Bezug auf Art. 5 Nr. 3 der Brüssel-I-Verordnung Urteile Folien Fischer und Fofitec (…C-133/11, EU:C:2012:664, Rn. 31 und 32) sowie ÖFAB (…C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 28 und 29), in Bezug auf ihren Art. 6 Nr. 1 Urteile Freeport (C-98/06, EU:C:2007:595, Rn. 39) sowie Saphir u. a. (…C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 31 und 42) und in Bezug auf ihren Art. 23 Urteil Refcomp (…C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 18 und 19).{FN:69} - Wie im Urteil Freeport (EU:C:2007:595, Rn. 53) festgestellt wird, war diese Voraussetzung in Art. 6 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens nicht enthalten, ist aber im Urteil Kalfelis (…EU:C:1988:459, Rn. 12), das die Auslegung dieser Vorschrift betrifft, aufgestellt und später vom Unionsgesetzgeber, der sie in den Wortlaut der Brüssel-I-Verordnung eingefügt hat, bestätigt worden.
{FN:91} - EU:C:2007:595, Rn. 54.
{FN:98} - EU:C:2007:595, Rn. 54 (Hervorhebung nur hier).
- EuGH, 23.10.2014 - C-302/13
flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
{FN:24} - Vgl. Urteil flyLAL-Lithuanian Airlines (C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 29) und Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in ebendieser Rechtssache (EU:C:2014:2046, Nr. 48).{FN:31} - Im Urteil flyLAL-Lithuanian Airlines (EU:C:2014:2319, Rn. 28) heißt es: "Gegenstand der [im Ausgangsrechtsstreit] erhobenen Klage ist der Ersatz des Schadens, der mit einer angeblichen Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht in Verbindung steht.
{FN:46} - Vgl. Urteil flyLAL-Lithuanian Airlines (ECLI:EU:C:2014:2319, Rn. 28).
Zu der im Rahmen der öffentlichen Ordnung durchzuführenden Kontrolle, ob die elementaren Grundsätze des fairen Verfahrens gewahrt worden sind, vgl. Urteil flyLAL-Lithuanian Airlines (EU:C:2014:2319, Rn. 46 bis 54).
- EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
{FN:54} - So hat der Gerichtshof im Urteil Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 30 ff.) anerkannt, dass "die Schädigung des Kunden eines nicht an einem Kartell beteiligten, aber von den wirtschaftlichen Bedingungen des 'umbrella pricing' profitierenden Unternehmens durch einen Angebotspreis, der höher ist, als er es ohne dieses Kartell gewesen wäre, zu den möglichen Folgen des Kartells [gehört], die den Kartellbeteiligten nicht verborgen bleiben können".Vgl. auch Urteil Kone u. a. (EU:C:2014:1317, Rn. 21 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:136} - Wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Bestimmungen dieses Artikels in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und unmittelbar in deren Person Rechte und Pflichten entstehen lassen, die die Gerichte der Mitgliedstaaten durchzusetzen haben (vgl. u. a. Urteil Kone u. a., EU:C:2014:1317, Rn. 20).
- EuGH, 13.07.2006 - C-103/05
Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
{FN:67} - Vgl. bereits die erste Entscheidung des Gerichtshofs zur Auslegung von Art. 6 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens, Urteil Kalfelis (…189/87, EU:C:1988:459, Rn. 10), und später - zu Art. 6 Nr. 1 der Brüssel-I-Verordnung - u. a. Urteil Reisch Montage (C-103/05, EU:C:2006:471, Rn. 27 bis 30).{FN:90} - EU:C:2006:471, Rn. 27 bis 31 (Hervorhebung nur hier).
Vgl. u. a. Urteile Reisch Montage (EU:C:2006:471, Rn. 32) und Painer (…EU:C:2011:798, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.03.2014 - C-548/12
Brogsitter - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
{FN:26} - Vgl. u. a. Urteile OTP Bank (…C-519/12, EU:C:2013:674, Rn. 21) und Brogsitter (C-548/12, EU:C:2014:148, Rn. 19).{FN:147} - "[A]us ständiger Rechtsprechung [geht] hervor, dass sich der Begriff 'unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung' im Sinne von Art. 5 Nr. 3 der [Brüssel-I-Verordnung] auf jede Klage bezieht, mit der eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen 'Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag' im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung anknüpft … Um die Natur der beim vorlegenden Gericht geltend gemachten Ansprüche aus zivilrechtlicher Haftung festzustellen, ist zunächst zu prüfen, ob sie unabhängig von ihrer Qualifizierung nach nationalem Recht vertraglicher Natur sind" (vgl. u. a. Urteile Engler, C-27/02, EU:C:2005:33, Rn. 29 ff., und Brogsitter, EU:C:2014:148, Rn. 20 ff.).
- EuGH, 07.03.1995 - C-68/93
Shevill u.a. / Presse Alliance
- EuGH, 25.10.2012 - C-133/11
Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - …
- EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Benincasa
- EuGH, 10.03.1992 - C-214/89
Powell Duffryn / Petereit
- EuGH, 10.02.2009 - C-185/07
EIN GERICHT EINES MITGLIEDSTAATS KANN ES EINER PERSON NICHT VERBIETEN, EINEN …
- EuGH, 19.02.2002 - C-256/00
Besix - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 1 - Zuständigkeit in …
- EuGH, 07.02.2013 - C-543/10
Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen …
- EuGH, 11.01.1990 - 220/88
Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.
- EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, …
- EuGH, 22.05.2008 - C-462/06
Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
- EuGH, 01.06.1999 - C-126/97
Eco Swiss - Wettbewerb - Anwendung des Artikels 81 EG (früher Artikel 85) von …
- EuGH, 06.11.2012 - C-199/11
Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor …
- EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
Der Gerichtshof präzisiert die unionsrechtlichen Regeln über die gerichtliche …
- EuGH, 25.10.2011 - C-509/09
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …
- EuGH, 10.06.2004 - C-168/02
Kronhofer
- EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
Pfleiderer - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen …
- EuGH, 20.01.2005 - C-27/02
Engler
- EuGH, 06.06.2013 - C-536/11
Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Akteneinsicht - Gerichtsverfahren betreffend …
- EuGH, 06.12.1994 - C-406/92
Tatry / Maciej Rataj
- EuGH, 03.04.2014 - C-387/12
Hi Hotel HCF - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …
- EuGH, 14.12.1976 - 24/76
Estasis Salotti / Ruewa
- EuGH, 03.04.2014 - C-438/12
Die den Gerichten eines Mitgliedstaats durch die Brüssel-I-Verordnung zuerkannte …
- EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 …
- EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
ÖFAB - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- EuGH, 18.10.2012 - C-173/11
Football Dataco u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - …
- EuGH, 09.11.2000 - C-387/98
Coreck Maritime - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsklausel - …
- EuGH, 17.11.1998 - C-391/95
Van Uden Maritime / Kommanditgesellschaft in Firma Deco-Line u.a. - Brüsseler …
- EuGH, 11.05.2000 - C-38/98
Renault - "Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung von Entscheidungen - Rechte …
- EuGH, 04.03.1982 - 38/81
Effer Spa / Kantner
- EuGH, 09.11.1978 - 23/78
Meeth / Glacetal
- EuGH, 27.02.2014 - C-470/12
Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherkreditvertrag - …
- EuGH, 25.07.1991 - C-190/89
Rich / Società Italiana Impianti
- EuGH, 17.10.2013 - C-519/12
Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in …
- EuGH, 15.02.1989 - 32/88
Six Constructions / Humbert
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-400/13
Sanders und Huber - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-441/13
Hejduk - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-98/06
Freeport - Gerichtliche Zuständigkeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-440/97
GIE Groupe Concorde u. a. gegen Kapitän des Schiffes "Suhadiwarno Panjan" u. a. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-190/89
Marc Rich & Co. AG gegen Società Italiana Impianti PA.
- EGMR, 26.04.2016 - 69053/13
CUNHA MARTINS DA SILVA COUTO v. PORTUGAL
- EuGH, 17.11.2011 - C-412/10
Homawoo - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf außervertragliche …
- EuGH, 19.09.2013 - C-579/12
Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der …
- EuGH, 29.06.1995 - C-135/93
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-302/13
flyLAL-Lithuanian Airlines - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anwendungsbereich - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-30/20
Volvo m.fl. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 49 Das vorlegende Gericht hat in der Begründung seines Vorabentscheidungsersuchens auf die Urteile CDC Hydrogen Peroxide{FN-VERWEIS:42} und Tibor-Trans in Bezug auf die Bestimmung des Gerichts verwiesen, das für Klagen auf Ersatz der Schäden zuständig ist, die durch von der Kommission mit Sanktionen belegte Kartelle verursacht werden{FN-VERWEIS:43}.Rn. 54 Zweitens hatte das vorlegende Gericht der Rechtssache Tibor-Trans - in Ermangelung einer unmittelbaren vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien und in Anbetracht dessen, dass keine Regel aufgestellt werden dürfe, die einen Klägergerichtsstand begünstige - Zweifel, ob das Urteil CDC Hydrogen Peroxide entsprechend herangezogen werden könne, in dem der Gerichtshof das Gericht des Sitzes der klagenden Gesellschaft für zuständig erachtet hatte{FN-VERWEIS:47}.
Rn. 78 Zum einen ist jedoch nicht eindeutig feststellbar, welches Gericht in dem so bestimmten Mitgliedstaat örtlich zuständig ist, anders als in der Entscheidung, zu der der Gerichtshof im Urteil CDC Hydrogen Peroxide in dem ähnlich gelagerten Fall einer von der Kommission mit Sanktionen belegten Zuwiderhandlung gelangt ist, in der er als Anknüpfungspunkt den Ort angesehen hat, an dem der Geschädigte seinen Sitz hatte.
Rn. 100 Unter diesen Umständen verdient die Entscheidung, zu der der Gerichtshof im Urteil CDC Hydrogen Peroxide gekommen ist, erneute Aufmerksamkeit.
Rn. 102 Folglich lässt sich erstens die im Urteil CDC Hydrogen Peroxide vorgenommene Auslegung meines Erachtens mit derjenigen in den nachfolgenden Urteilen, nämlich mit den Urteilen flyLAL-Lithuanian Airlines und Tibor-Trans, vereinbaren, bei denen der Ort des von der Wettbewerbsverzerrung betroffenen Marktes mit dem Eintritt des Schadens in Gestalt von Mehrkosten oder Absatzeinbußen übereinstimmte, denn in der Rechtssache Tibor-Trans waren die Fahrzeuge in einem einzigen Mitgliedstaat erworben worden, in dessen Hoheitsgebiet der Geschädigte seiner Tätigkeit nachging{FN-VERWEIS:123}.
{FN:11} C-352/13, im Folgenden: Urteil CDC Hydrogen Peroxide; EU:C:2015:335, Rn. 52 und 53.
{FN:40} Vgl. dazu die Klarstellungen im Urteil CDC Hydrogen Peroxide (…Rn. 55).
{FN:51} Vgl. Urteil CDC Hydrogen Peroxide (…Rn. 10).
{FN:54} Vgl. Urteile CDC Hydrogen Peroxide (…Rn. 52) und Tibor-Trans (…Rn. 26).
{FN:66} Vgl. Urteile CDC Hydrogen Peroxide (…Rn. 53) und flyLAL-Lithuanian Airlines (…Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung zur Haftung aus unerlaubter Handlung).
Zum Ort der Durchführung des Vertrags vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nr. 50).
{FN:111} Vgl. Urteil CDC Hydrogen Peroxide (…Rn. 53 und 54).
{FN:115} Vgl. dazu den Diskussionsbeitrag des Generalanwalts Jääskinen in den Schlussanträgen in der Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nrn. 47 und 50).
Vgl. allerdings Urteil CDC Hydrogen Peroxide (…Rn. 54), wo der Gerichtshof entschieden hat, dass das Gericht am Ort des Sitzes bei einer Klage gegen einen oder mehrere Urheber des betreffenden Kartells für die Entscheidung "über den gesamten Schaden" zuständig ist, "der … aufgrund der Mehrkosten … entstanden ist".
{FN:119} Vgl. Urteil CDC Hydrogen Peroxide (…Rn. 56).
{FN:121} Vgl. Urteil CDC Hydrogen Peroxide (…Rn. 11).
{FN:122} Vgl. Urteil CDC Hydrogen Peroxide (…Rn. 53 und 54).
{FN:138} Dazu weise ich auf die Vorbemerkungen von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nrn. 26, 27 und 32) hin.
{FN:160} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2014:2443, Fn. 74) und zu verschiedenen anwendbaren Rechtsinstrumenten Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Guaitoli u. a. (C-213/18, EU:C:2019:524, Nr. 74 sowie Fn. 67 und 68).
- LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20 (GA Jääskinnen, Schlussanträge vom 11. Dezember 2014, Rs. C-352/13, ECLI:EU:C:2014:2443 Rn. 29 - CDC Hydrogen Peroxide).
Die private Kartellrechtsdurchsetzung trägt zur "Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union" bei (st. Rspr.; EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 2021, Rs. C-882/19, ECLI:EU:C:2021:800 Rn. 35-37 - Sumal; EuGH…, Urteil vom 12. Dezember 2019, Rs. C-435/18, ECLI:EU:C:2019:1069 Rn. 24, 26 - Otis; EuGH…, Urteil vom 20. September 2001, Rs. C-453/99, ECLI:EU:C:2001:465 Rn. 26 ff. - Courage; EuGH…, Urteil vom 6. Juni 2013, Rs. C-536/11, ECLI:EU:C:2013:366 Rn. 23 f. - Donau Chemie; EuGH…, Urteil vom 14. März 2019, Rs. C-724/17, ECLI:EU:C:2019:204 Rn. 43 ff. - Skanska; EuGH…, Urteil vom 28. März 2019, Rs. C-637/17, ECLI:EU:C:2019:263 Rn. 41 - Cogeco; EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 2021, Rs. C-882/19, ECLI:EU:C:2021:800 Rn. 37 - Sumal;… GA Pitruzzella, Schlussanträge vom 15. April 2021, Rs. C-882/19, ECLI:EU:C:2021:293 Rn. 67 - Sumal; GA Jääskinen, Schlussanträge vom 11. Dezember 2014, Rs. C-352/13, ECLI:EU:C:2014:2443 Rn. 124 - CDC;… GA Wahl, Schlussanträge vom 6. Februar 2019, Rs. C724/17, ECLI:EU:C:2019:100 Rn. 50 - Skanska; EuG…, Urteil vom 28. Januar 2015, Rs. T-345/12, ECLI:EU:T:2015:50 Rn. 84; s.a. EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rs. C-253/00, ECLI:EU:C:2002:497Rn.
Dieser hohe Zeit- und Kostenaufwand sowie das Prozessrisiko wirken insbesondere für Verbraucher, aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen prohibitiv, weshalb die Ansprüche regelmäßig in rationaler Apathie nicht verfolgt werden (vgl. GA Jääskinen, Schlussanträge vom 11. Dezember 2014, Rs. C-352/13, ECLI:EU:C:2014:2443 Rn. 29 - CDC;… Kommission, Weißbuch, KOM (2008) 165 endgültig, S. 4 Rn. 2.1; Europäisches Parlament, Entschließung zum Weißbuch (2008/2154(INI)), 2010/C 117 E/27, Ziff. 4;… Commission staff working paper Green Paper, SEC (2005) 1732, para.
Rn. 146 Überwindbar ist dieses rationale Desinteresse erst bei einer gebündelten Durchsetzung von Ansprüchen und der damit einhergehenden Aufteilung der Kosten für Sachverständige und Rechtsberater sowie des (Prozess-)Risikos (GAin Kokott, Schlussanträge vom 29. Juli 2019, Rs. C-435/18, ECLI:EU:C:2019:651 Rn. 88 - Otis
; GA Jääskinen, Schlussanträge vom 11. Dezember 2014, Rs. C-352/13, ECLI:EU:C:2014:2443 Rn. 29 - CDC; Kommission, Bericht über die Anwendung der Brüssel-Ia-VO, KOM (2009) 174 endg., Ziff. 3.5; vgl. ferner Monopolkommission, Sondergutachten 41, 2004, Rn. 85; Fuchs, in: Fuchs/Weitbrecht, Handbuch Private Kartellrechtsdurchsetzung, 1. Aufl. 2019, § 1 Rn. 42 f., § 4 Rn. 99; Franck, in: 17. - LG Dortmund, 13.09.2017 - 8 O 30/16 Rn. 33 Dieser Sichtweise steht auch das Effektivitätsprinzip nicht entgegen (so aber offenbar Jääskinnen SchlA v. 11.12.2014, - C-352/13, Rn 118 ff., 132 - CDC im Hinblick auf Gerichtsstandsvereinbarungen), wie der EuGH selber im Hinblick auf die Derogation von Gerichtsständen ausgeführt hat (…a.a.O. Rn 62); hier spricht nichts für eine andere Sichtweise im Hinblick auf Schiedsgerichtsvereinbarungen (vgl. dazu auch Kamman/Ohlhoff/Völcker-Schwarz/Harler/Schwedler § 38 Rn 12).
Rn. 35 Entgegen der Auffassung der Klägerseite steht diesem Ergebnis auch nicht die Entscheidung des EuGH in Sachen CDC vs Evonik (Urt. v. 21.5.2015 - C-352/13, ECLI:EU:C:2015:335) entgegen (so aber Harler/Weinzierl EWS 2015, 121, 122; Wagner ZVglR Wiss 2015, 494, 507, wohl auch Harms/Sanner/Schmidt EuZW 2015, 584, 592; ferner Steinle/Wilske/Eckardt SchiedsVZ 2015, 165, 168 f; zusammenfassend Kamman/Ohlhoff/Völcker-Schwarz/Harler/Schwedler § 38 Rn 13).
Deswegen sollen kartellrechtliche Schadensersatzansprüche nur von solchen Klauseln erfasst sein, die sich auch auf Streitigkeiten aus Haftung wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht beziehen; allein dann führen sie dem Gericht zur Folge zur Derogation eines international zuständigen Gerichts führen (vgl. Urt. v. 21.5.2015 - C-352/13, ECLI:EU:C:2015:335 Rn 69 ff).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Ein Unternehmen kann von Käufern der von …
{FN:30} In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache CDC (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nr. 47) stellte Generalanwalt Jääskinen fest, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 nicht angewandt werden solle, wenn die Opfer der geltend gemachten Schäden auf eine Vielzahl von Mitgliedstaaten verstreut seien, weil dies zu einer Vervielfachung von Parallelverfahren und dem Risiko widersprüchlicher Entscheidungen führe, was dem allgemeinen Ziel der Verordnung zuwiderlaufe.In seinen Schlussanträgen (EU:C:2014:2443, Nr. 50) führte Generalanwalt Jääskinen aus wirtschaftlicher Sicht als einen der Orte der Verwirklichung des Schadenserfolgs den Ort an, an dem die Verträge, deren Inhalt durch das Kartell verfälscht wurde, durchgeführt wurden.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2024 - C-253/23
ASG 2 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Schadensersatzklagen wegen …
{FN:2} Vgl. zu diesem Phänomen die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2014:2443, Rn. 29). - Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2024 - C-393/23
Athenian Brewery und Heineken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
{FN:39} Vgl. in diesem Sinne zu Art. 6 der Brüssel-I-Verordnung Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Freeport (C-98/06, EU:C:2007:302, Nr. 52) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nr. 89).{FN:40} Vgl. in diesem Sinne zu Art. 6 der Brüssel-I-Verordnung Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Freeport (C-98/06, EU:C:2007:302, Nr. 52) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nr. 89).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-832/21
Beverage City Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
Zu einem früheren Gebrauch vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nr. 56).Vgl. zum Verfahrensstadium, in dem das Bestehen eines solchen Zusammenhangs zwischen den Anträgen zu beurteilen ist, Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (…C-352/13, im Folgenden: Urteil CDC Hydrogen Peroxide, EU:C:2015:335, Rn. 28 und 29), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nrn. 78 und 79).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2017 - C-467/16
Schlömp - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle …
Jedoch wird in Gerichtsentscheidungen zur Stützung von Argumenten, vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, El Majdoub (…C-322/14, EU:C:2015:334, Rn. 34), und von Generalanwälten, vgl. beispielsweise Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2014:2443, Fn. 115), auf ihn zurückgegriffen. - Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-256/21
Gemeinde Bodman-Ludwigshafen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke …
{FN:34} Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nrn. 76 bis 83). - Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-102/15
Siemens Aktiengesellschaft Österreich - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
In der letzteren Rechtssache bejahte Generalanwalt Jääskinen zwar für die dortigen Rechtsstreitigkeiten das Vorliegen von "Zivil- und Handelssachen", hielt jedoch zugleich eine Anwendung von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 auf diese Rechtsstreitigkeiten für problematisch, vgl. Schlussanträge in der Rechtssache CDC (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nrn. 8 bis 10, 33, 39, 52 und 53).
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