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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 30.04.2011 | Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 24.01.2013 - C-73/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,236
EuGH, 24.01.2013 - C-73/11 P (https://dejure.org/2013,236)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.2013 - C-73/11 P (https://dejure.org/2013,236)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - C-73/11 P (https://dejure.org/2013,236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65 % einer Steuerschuld im Rahmen eines Insolvenzverfahrens - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des privaten Gläubigers ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Frucona Košice / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65 % einer Steuerschuld im Rahmen eines Insolvenzverfahrens - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des privaten Gläubigers ...

  • EU-Kommission

    Frucona Kosice / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65 % einer Steuerschuld im Rahmen eines Insolvenzverfahrens - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des privaten Gläubigers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 107 Abs. 1
    Zahlungserleichterungen als wettbewerbswidrige staatliche Beihilfe; offensichtlicher Beurteilungsfehler der Kommission infolge Nichtberücksichtigung der Dauer eines Insolvenzverfahrens im Rahmen des Kriteriums des privaten Gläubigers; Rechtsmittelentscheidung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission (T"11/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 2087 final der Kommission vom 7. Juni 2006 über die Beihilfe, die Frucona Kosice ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (11)

  • EuG, 07.12.2010 - T-11/07

    Frucona Košice/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Teilerlass einer …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Frucona Košice a.s. (im Folgenden: Frucona Košice) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 7. Dezember 2010, Frucona Košice/Kommission (T-11/07, Slg. 2010, II-5453, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/254/EG der Kommission vom 7. Juni 2006 über die staatliche Beihilfe C 25/2005 (ex NN 21/2005), gewährt durch die Slowakische Republik zugunsten von Frucona Košice a.s. (…ABl. 2007, L 112, S. 14, im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 7. Dezember 2010, Frucona Košice/Kommission (Rechtssache T-11/07), wird aufgehoben..

  • EuGH, 29.06.1999 - C-256/97

    DM Transport - "Artikel 92 Absatz 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Dieses Kriterium gehört nämlich, wenn es anwendbar ist, zu den Merkmalen, die von der Kommission zu berücksichtigen sind, um das Vorliegen einer solchen Beihilfe festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 1999, Spanien/Kommission, C-342/96, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 46, vom 29. Juni 1999, DM Transport, C-256/97, Slg. 1999, I-3913, Randnr. 24, sowie Kommission/EDF, Randnrn.

    Rn. 72 Solche Zahlungserleichterungen stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV dar, wenn das begünstigte Unternehmen in Anbetracht der Bedeutung des hiermit gewährten wirtschaftlichen Vorteils derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem privaten Gläubiger erhalten hätte, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der öffentliche Gläubiger und von einem Schuldner, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu erlangen sucht (vgl. in diesem Sinne Urteile Spanien/Kommission, Randnr. 46, DM Transport, Randnr. 30, und Kommission/EDF, Randnr. 79).

  • EuGH, 29.04.1999 - C-342/96

    Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Anwendung des gesetzlichen …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Dieses Kriterium gehört nämlich, wenn es anwendbar ist, zu den Merkmalen, die von der Kommission zu berücksichtigen sind, um das Vorliegen einer solchen Beihilfe festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 1999, Spanien/Kommission, C-342/96, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 46, vom 29. Juni 1999, DM Transport, C-256/97, Slg. 1999, I-3913, Randnr. 24, sowie Kommission/EDF, Randnrn.

    Rn. 72 Solche Zahlungserleichterungen stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV dar, wenn das begünstigte Unternehmen in Anbetracht der Bedeutung des hiermit gewährten wirtschaftlichen Vorteils derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem privaten Gläubiger erhalten hätte, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der öffentliche Gläubiger und von einem Schuldner, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu erlangen sucht (vgl. in diesem Sinne Urteile Spanien/Kommission, Randnr. 46, DM Transport, Randnr. 30, und Kommission/EDF, Randnr. 79).

  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Rn. 76 Der Unionsrichter muss jedoch nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, Slg. 2005, I-987, Randnr. 39, und Kommission/Scott, Randnr. 65).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Der Gerichtshof und das Gericht dürfen somit auf keinen Fall die vom Urheber der angefochtenen Handlung gegebene Begründung durch ihre eigene ersetzen (vgl. Urteile vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission, C-164/98 P, Slg. 2000, I-447, Randnr. 38, sowie vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 141).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Rn. 75 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter im Rahmen der Kontrolle, die die Unionsgerichte in Bezug auf die Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen ausüben, nicht die wirtschaftliche Beurteilung seitens der Kommission durch seine eigene ersetzen darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, Slg. 2010, I-7763, Randnrn.
  • EuGH, 27.01.2000 - C-164/98

    DIR International Film u.a. / Kommission - MEDIA-Programm - Darlehensbedingungen …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Der Gerichtshof und das Gericht dürfen somit auf keinen Fall die vom Urheber der angefochtenen Handlung gegebene Begründung durch ihre eigene ersetzen (vgl. Urteile vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission, C-164/98 P, Slg. 2000, I-447, Randnr. 38, sowie vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 141).
  • EuGH, 05.06.2012 - C-124/10

    Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Rn. 70 Die Voraussetzungen, die eine Maßnahme erfüllen muss, um unter den Begriff "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 AEUV zu fallen, sind jedoch nicht erfüllt, wenn das begünstigte Unternehmen denselben Vorteil, der ihm aus Staatsmitteln gewährt wurde, unter Umständen, die normalen Marktbedingungen entsprechen, hätte erhalten können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, Randnr. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Rn. 74 Es ist unstreitig, dass die Prüfung der Kommission, ob bestimmte Maßnahmen als staatliche Beihilfe zu qualifizieren sind, weil die Behörden nicht wie ein privater Gläubiger gehandelt haben, eine komplexe wirtschaftliche Beurteilung erfordert (vgl. Urteil vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, Slg. 2007, I-9947, Randnr. 59).
  • EuGH, 01.12.1998 - C-200/97

    Ecotrade / Altiforni e Ferriere di Servola - "Staatliche Beihilfen Begriff Ohne …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
    Rn. 69 Der Begriff der Beihilfe umfasst nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die von einem Unternehmen normalerweise zu tragenden Belastungen vermindern und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteile vom 1. Dezember 1998, Ecotrade, C-200/97, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 34, und vom 19. Mai 1999, 1talien/Kommission, C-6/97, Slg. 1999, I-2981, Randnr. 15).
  • EuGH, 19.05.1999 - C-6/97

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfe - Begriff - Steueranrechnung - …

  • EuG, 16.03.2016 - T-103/14

    Frucona Košice / Kommission - Staatliche Beihilfen - Verbrauchsteuer - …

    Rn. 21 Im Rahmen eines von der Klägerin nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens hob der Gerichtshof mit Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, Slg, EU:C:2013:32), das Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 20 angeführt (EU:T:2010:498), auf.

    Rn. 22 In der Folge des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), erließ die Kommission zur Behebung der vom Gerichtshof festgestellten Mängel am 16. Oktober 2013 den Beschluss 2014/342/EU über die staatliche Beihilfe SA.18211 (C 25/05) (ex NN 21/05), die die Slowakische Republik zugunsten von Frucona Košice a.s. gewährt hat (…ABl. L 176, S. 38, im Folgenden: angefochtener Beschluss), laut dessen Art. 1 die ursprüngliche Entscheidung "aufgehoben [wird]".

    Rn. 23 Anschließend stellte das Gericht, bei dem die Sache nach Art. 117 seiner Verfahrensordnung vom 2. Mai 1991 durch das zurückverweisende Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), anhängig geworden war, durch mit Gründen versehenen Beschluss vom 21. März 2014, Frucona Košice/Kommission (T-11/07 RENV, EU:T:2014:173), fest, dass der Rechtsstreit über die gegenüber der ursprünglichen Entscheidung erhobene Nichtigkeitsklage in der Hauptsache erledigt ist.

    Rn. 24 Wie oben in Rn. 22 dargelegt, erließ die Kommission den angefochtenen Beschluss, der die ursprüngliche Entscheidung ersetzte, um die vom Gerichtshof im Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), festgestellten Mängel dieser Entscheidung zu beseitigen (zehnter Erwägungsgrund des angefochtenen Beschlusses).

    Insbesondere hätte die Kommission die Klägerin in der Folge des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), zu bestimmten Bestandteilen der Akte sowie zu bestimmten Teilen dieses Urteils anhören müssen, und die Kommission hätte die Beteiligten und die Slowakische Republik zur rechtlichen Würdigung und zu den Erwägungen im angefochtenen Beschluss anhören müssen.

    Rn. 62 Im vorliegenden Fall steht jedoch zum einen fest, dass der Gerichtshof im Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32, Rn. 101 bis 103), entschieden hat, dass die Kommission dadurch, dass sie die Dauer des Insolvenzverfahrens im Rahmen ihrer Beurteilung des Kriteriums des privaten Gläubigers nicht berücksichtigt hatte, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen oder, soweit dieser Gesichtspunkt von der Kommission berücksichtigt worden war, sie ihre Entscheidung nicht in rechtlich hinreichender Weise begründet hatte.

    Rn. 67 Erstens beanstandet die Klägerin, die Kommission habe ihr nicht die Möglichkeit gegeben, zu den neuen Aspekten im angefochtenen Beschluss, zu den Auswirkungen des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), zum Insolvenzverfahren von L., einer in derselben Branche tätigen Gesellschaft, und zu bestimmten Punkten des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 20 angeführt (EU:T:2010:498), Stellung zu nehmen.

    Rn. 71 Aus denselben Erwägungen ist schließlich das Vorbringen der Klägerin zurückzuweisen, dass die Kommission es versäumt habe, sie zu den Auswirkungen des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), auf die Analyse der Kommission anzuhören.

    Rn. 73 Zwar hat der Gerichtshof, wie die Klägerin geltend macht, u. a. entschieden, dass der Unionsrichter im Rahmen der Kontrolle der Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen kontrollieren muss, ob die angeführten Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 76).

    Rn. 79 Nach alledem ist das gesamte Vorbringen der Klägerin, mit dem im Wesentlichen nachgewiesen werden soll, dass die Kommission sie in der Folge des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), hätte anhören müssen, zurückzuweisen.

    Rn. 80 Als Zweites hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung auf eine Frage des Gerichts bestätigt, dass sie sich auch auf eine Verletzung der Verteidigungsrechte der Slowakischen Republik berufen wolle, die von der Kommission in der Folge des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), und zu den im angefochtenen Beschluss aufgeworfenen neuen Fragen nicht angehört worden sei.

    Somit stelle sich nur die Frage, ob die Klägerin, insbesondere nach den in den Rn. 70 bis 73 des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), genannten Kriterien, den fraglichen Vorteil offenkundig nicht von einem privaten Gläubiger hätte erhalten können.

    Rn. 92 Der Begriff der Beihilfe umfasst nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die von einem Unternehmen normalerweise zu tragenden Belastungen vermindern und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteile vom 1. Dezember 1998, Ecotrade, C-200/97, Slg, EU:C:1998:579, Rn. 34, Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 69, und Kommission/Buczek Automotive, oben in Rn. 73 angeführt, EU:C:2013:186, Rn. 30).

    Rn. 93 Die Voraussetzungen, die eine Maßnahme erfüllen muss, um unter den Begriff "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 AEUV zu fallen, sind jedoch nicht erfüllt, wenn das begünstigte Unternehmen denselben Vorteil, der ihm aus Staatsmitteln gewährt wurde, unter Umständen, die normalen Marktbedingungen entsprechen, hätte erhalten können (Urteile Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 70, und Kommission/Buczek Automotive, oben in Rn. 73 angeführt, EU:C:2013:186, Rn. 31;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil Kommission/EDF, oben in Rn. 26 angeführt, EU:C:2012:318, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses Kriterium gehört nämlich, wenn es anwendbar ist, zu den Merkmalen, die von der Kommission zu berücksichtigen sind, um das Vorliegen einer solchen Beihilfe festzustellen (Urteile Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 71, und Kommission/Buczek Automotive, oben in Rn. 73 angeführt, EU:C:2013:186, Rn. 32;… vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 29. April 1999, Spanien/Kommission, C-342/96, Slg, EU:C:1999:210, Rn. 46, …und vom 29. Juni 1999, DM Transport, C-256/97, Slg, EU:C:1999:332, Rn. 24).

    Das Gericht darf somit auf keinen Fall die vom Urheber der angefochtenen Handlung gegebene Begründung durch seine eigene ersetzen (vgl. Urteile Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 28. Februar 2013, Portugal/Kommission, C-246/11 P, EU:C:2013:118, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 119 Nur ergänzend ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass das Urteil Kommission/EDF, oben in Rn. 26 angeführt (…EU:C:2012:318, Rn. 81 bis 85), das die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kriteriums des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers klargestellt hat und auf das die Kommission ihr Vorbringen stützt, wonach das Kriterium des privaten Gläubigers im vorliegenden Fall nicht anwendbar sei, am 5. Juni 2012 erlassen wurde, d. h. einen Monat vor der mündlichen Verhandlung vom 5. Juli 2012 in der Rechtssache, in der das Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), ergangen ist.

    Rn. 120 Zwar hat sich der Gerichtshof im Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), nicht ausdrücklich zur Anwendbarkeit des Kriteriums des privaten Gläubigers geäußert, wie die Kommission im Wesentlichen geltend gemacht hat.

    Rn. 121 Es steht jedoch fest, dass der Gerichtshof in den Rn. 68 bis 91 und 100 bis 104 des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), über die Richtigkeit der Beurteilung der Voraussetzungen für die Anwendung des Kriteriums des privaten Gläubigers entschieden hat, die das Gericht und die Kommission jeweils im Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 20 angeführt (EU:T:2010:498), und in der ursprünglichen Entscheidung vorgenommen haben.

    Rn. 122 Die Anwendbarkeit des Kriteriums des privaten Gläubigers ist eine notwendige Voraussetzung für seine Anwendung, wie sich überdies aus Rn. 71 des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), ergibt, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass dieses Kriterium, sofern anwendbar, zu den Merkmalen gehört, die von der Kommission zu berücksichtigen sind, um das Vorliegen einer Beihilfe festzustellen.

    Rn. 124 Zum einen ist diese Schlussfolgerung umso mehr geboten, als die Kommission in der ursprünglichen Entscheidung festgestellt hatte, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Kriteriums des privaten Gläubigers nicht erfüllt seien und das Gericht die gegen einen Teil der dieser Feststellung zugrunde liegenden Erwägungen gerichteten Klagegründe und Argumente in der Sache zurückgewiesen hatte, während der Gerichtshof - der nach der Aufhebung des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 20 angeführt (EU:T:2010:498), nach Art. 61 Unterabs. 1 der Satzung des Gerichtshofs den erstinstanzlichen Rechtsstreit entschieden hat - im Wesentlichen festgestellt hat, dass die Beurteilung dieses Kriteriums in der ursprünglichen Entscheidung einen offensichtlichen Beurteilungsfehler aufwies oder zumindest unzureichend begründet war (Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 101 bis 103).

    Rn. 125 Zum anderen ist die oben in Rn. 123 gezogene Schlussfolgerung unabhängig davon geboten, dass nach den Angaben der Kommission die Anwendbarkeit des Kriteriums des privaten Gläubigers in der Rechtssache, in der das Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), ergangen ist, nicht gerügt wurde.

    Rn. 126 Daher würde, wenn nunmehr, wie die Kommission geltend macht, die Anwendbarkeit des Kriteriums des privaten Gläubigers in der vorliegenden Rechtssache zu verneinen wäre, die Rechtskraft des Urteils Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), missachtet.

    Rn. 132 Solche Zahlungserleichterungen stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV dar, wenn das begünstigte Unternehmen in Anbetracht der Bedeutung des hiermit gewährten wirtschaftlichen Vorteils derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem privaten Gläubiger erhalten hätte, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der öffentliche Gläubiger und von einem Schuldner, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu erlangen sucht (vgl. Urteile Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Buczek Automotive, oben in Rn. 73 angeführt, EU:C:2013:186, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 133 Die Kommission hat deshalb eine Gesamtwürdigung vorzunehmen und dabei jeden im betreffenden Fall erheblichen Anhaltspunkt zu berücksichtigen, der es ihr ermöglicht, festzustellen, ob das begünstigte Unternehmen derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem solchen privaten Gläubiger erhalten hätte (Urteile Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 73, und Kommission/Buczek Automotive, oben in Rn. 73 angeführt, EU:C:2013:186, Rn. 47;… vgl. auch entsprechend Urteil Kommission/EDF, oben in Rn. 26 angeführt, EU:C:2012:318, Rn. 86).

    Rn. 134 Insoweit ist jede Information als erheblich zu betrachten, die den Entscheidungsprozess eines durchschnittlich vorsichtigen und sorgfältigen privaten Gläubigers, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der öffentliche Gläubiger und von einem Schuldner, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu erlangen sucht, nicht unwesentlich beeinflussen kann (Urteile Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 78, und Kommission/Buczek Automotive, oben in Rn. 73 angeführt, EU:C:2013:186, Rn. 54).

    Rn. 135 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass, wenn wie im vorliegenden Fall ein durchschnittlich vorsichtiger und sorgfältiger privater Gläubiger, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie die slowakischen Behörden, zwischen mehreren Verfahren zu wählen hatte, um die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu erlangen, dieser Gläubiger die Vor- und Nachteile jedes dieser Verfahren beurteilen musste, um die günstigste Alternative zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteile Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 79 und 80, und Kommission/Buczek Automotive, oben in Rn. 73 angeführt, EU:C:2013:186, Rn. 56).

    Der Entscheidungsprozess des privaten Gläubigers kann auch durch die Dauer der Verfahren nicht unwesentlich beeinflusst werden, da dadurch die Erlangung der geschuldeten Beträge hinausgeschoben wird und so bei langen Verfahren insbesondere ihr Wert beeinträchtigt werden kann (Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 81).

    Rn. 144 Als Drittes ist zu beachten, dass die Prüfung der Kommission, ob bestimmte Maßnahmen als staatliche Beihilfe zu qualifizieren sind, weil die Behörden nicht wie ein privater Gläubiger gehandelt haben, eine komplexe wirtschaftliche Beurteilung erfordert (Urteile vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, Slg, EU:C:2007:698, Rn. 59, Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 74, und Kommission/Buczek Automotive, oben in Rn. 73 angeführt, EU:C:2013:186, Rn. 48).

    Rn. 145 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter im Rahmen der Kontrolle, die die Unionsgerichte in Bezug auf die Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen ausüben, nicht die wirtschaftliche Beurteilung seitens der Kommission durch seine eigene ersetzen darf (Urteile Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 75, und Kommission/Buczek Automotive, oben in Rn. 73 angeführt, EU:C:2013:186, Rn. 49;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil Kommission/Scott, oben in Rn. 141 angeführt, EU:C:2010:480, Rn. 64 und 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 147 Der Unionsrichter muss jedoch nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. Urteile Kommission/Scott, oben in Rn. 141 angeführt, EU:C:2010:480, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung, Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie Urteil Kommission/Buczek Automotive, oben in Rn. 73 angeführt, EU:C:2013:186, Rn. 50).

    Rn. 215 Als Erstes bringt sie vor, die Erwägung, dass die Länge des Insolvenzverfahrens aufgrund der Stellung der örtlichen Steuerbehörde als bevorrechtigte Gläubigerin unerheblich sei, weise denselben Fehler auf, wie er im Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), festgestellt worden sei.

    Drittens habe die Kommission den vom Gerichtshof im Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), festgestellten Fehler nicht wiederholt, sondern vielmehr der unzureichenden Begründung, mit der die ursprüngliche Entscheidung behaftet gewesen sei, abgeholfen.

    Rn. 260 Als Drittes wirft die Klägerin der Kommission im Wesentlichen vor, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen und die Hinweise des Gerichtshofs im Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt (EU:C:2013:32), missachtet zu haben, da sie versäumt habe, alle verfügbaren Informationen zu prüfen, die den Entscheidungsprozess eines privaten Gläubigers wesentlich beeinflussen könnten, was sowohl den Betrag, der im Rahmen einer Steuereinziehung erlangt werden könnte, als auch die Kosten dieses Verfahrens betreffe.

    Rn. 280 Es ist jedoch zu beachten, dass die Dauer der Verfahren einen Gesichtspunkt darstellt, der den Entscheidungsprozess eines privaten Gläubigers nicht unwesentlich beeinflussen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Frucona Košice/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2013:32, Rn. 81).

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht …

    Rn. 135 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof und das Gericht im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV die vom Urheber der angefochtenen Handlung hinsichtlich der Tatsachenwürdigung gegebene Begründung jedenfalls nicht durch ihre eigene ersetzen dürfen (…Urteile vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission, C-164/98 P, EU:C:2000:48, Rn. 38, vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89, …und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 73).
  • EuGH, 20.09.2017 - C-300/16

    Kommission/ Frucona Košice - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff …

    21 Im Rahmen eines von [Frucona Košice] nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens hob der Gerichtshof mit Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission [(C-73/11 P, EU:C:2013:32)], das Urteil vom 7. Dezember 2010, Frucona Košice/Kommission [(T-11/07, EU:T:2010:498)], auf.

    22 In der Folge des Urteils [vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32)], erließ die Kommission zur Behebung der vom Gerichtshof festgestellten Mängel am 16. Oktober 2013 den [streitigen Beschluss], laut dessen Art. 1 die ursprüngliche Entscheidung 'aufgehoben [wird]'.

    Rn. 21 Die Voraussetzungen, die eine Maßnahme erfüllen muss, um unter den Begriff "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 AEUV zu fallen, sind jedoch nicht erfüllt, wenn das begünstigte Unternehmen denselben Vorteil, der ihm aus Staatsmitteln gewährt wurde, unter Umständen, die normalen Marktbedingungen entsprechen, hätte erhalten können (Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 28 Mit dem Kriterium des privaten Gläubigers soll jedenfalls geprüft werden, ob das begünstigte Unternehmen derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem privaten Gläubiger erhalten hätte, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der öffentliche Gläubiger, der von einem Schuldner, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu erlangen sucht (Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 72), und folglich, ob dieses Unternehmen denselben Vorteil, der ihm aus Staatsmitteln gewährt wurde, unter Umständen, die normalen Marktbedingungen entsprechen, hätte erhalten können (Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 70).

    Rn. 39 Die Kommission macht geltend, das Gericht habe gegen die Grundsätze der Rechtskraft und ne eat iudex ultra petita partium verstoßen, als es in den Rn. 123 bis 126 des angefochtenen Urteils angenommen habe, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32), implizit, aber notwendigerweise, festgestellt habe, dass das Kriterium des privaten Gläubigers auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar gewesen sei und daher die Zugrundelegung des von der Kommission angeregten Verständnisses des streitigen Beschlusses einer Missachtung der Rechtskraft gleichkomme.

    Rn. 59 Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs hat die Kommission bei der Anwendung des Kriteriums des privaten Gläubigers eine Gesamtwürdigung vorzunehmen und dabei jeden im betreffenden Fall erheblichen Anhaltspunkt zu berücksichtigen, der es ihr ermöglicht, festzustellen, ob das begünstigte Unternehmen derartige Erleichterungen offenkundig nicht von einem privaten Gläubiger erhalten hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 73, …und vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 47).

    Rn. 60 Insoweit ist zum einen jede Information als erheblich zu betrachten, die den Entscheidungsprozess eines durchschnittlich vorsichtigen und sorgfältigen privaten Gläubigers, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der öffentliche Gläubiger und von einem Schuldner, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu erlangen sucht, nicht unwesentlich beeinflussen kann (Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 78, …und vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 54).

    Rn. 62 Diese Prüfung der Kommission, ob bestimmte Maßnahmen als staatliche Beihilfe zu qualifizieren sind, weil die Behörden nicht wie ein privater Gläubiger gehandelt haben, erfordert eine komplexe wirtschaftliche Beurteilung (Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 74, …und vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 48).

    Rn. 63 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter im Rahmen der Kontrolle, die die Unionsgerichte in Bezug auf die Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen ausüben, nicht die wirtschaftliche Beurteilung seitens der Kommission durch seine eigene ersetzen darf (Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 75, …und vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 49).

    Rn. 64 Der Unionsrichter muss jedoch nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 76, …und vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 50).

    Rn. 81 Soweit solche Erwägungen Informationen betreffen, die ein durchschnittlich vorsichtiger und sorgfältiger privater Gläubiger, der sich in einer vergleichbaren Lage befindet wie die örtliche Steuerbehörde, a priori nicht außer Acht lassen konnte, können schon sie allein die Entscheidung des Gerichts rechtfertigen, dass die Kommission nicht sämtliche einschlägigen Informationen berücksichtigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 77, 78 und 81).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-67/13

    Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis …

    Obwohl es nämlich nicht seine Sache ist, seine eigene wirtschaftliche Beurteilung an die Stelle derjenigen der Kommission zu setzen, die dafür die institutionelle Zuständigkeit hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 145, sowie Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung), geht aus einer nunmehr gefestigten Rechtsprechung hervor, dass der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen muss, sondern auch zu kontrollieren hat, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 59).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …

    Rn. 1379 Schließlich ist zu beachten, dass der Gerichtshof und das Gericht jedenfalls im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV die vom Urheber der in Rede stehenden Handlung gegebene Begründung nicht durch ihre eigene ersetzen können (…Urteile vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission, C-164/98 P, EU:C:2000:48, Rn. 38, vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89, …und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 73).
  • EuGH, 14.01.2015 - C-518/13

    Die Erlaubnis für London-Taxis, nicht aber für Funkmietwagen zur Benutzung der …

    Rn. 33 Zur Voraussetzung des Einsatzes staatlicher Mittel ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der Beihilfe nicht nur positive Leistungen wie Subventionen umfasst, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die von einem Unternehmen normalerweise zu tragenden Belastungen vermindern und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Begriffs darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteil Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.10.2013 - C-214/12

    Land Burgenland u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche …

    Rn. 77 Drittens erfordert die Prüfung der Kommission, ob bestimmte Maßnahmen als staatliche Beihilfe zu qualifizieren sind, weil die öffentlichen Stellen nicht wie ein privater Verkäufer gehandelt haben, eine komplexe wirtschaftliche Beurteilung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, Slg. 2007, I-9947, Randnr. 59, und vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, Randnr. 74).
  • EuG, 10.05.2023 - T-34/21

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von …

    Jedoch muss der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Stichhaltigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 75 und 76;… vgl. auch Urteil vom 24. Oktober 2013, Land Burgenland u. a./Kommission, C-214/12 P, C-215/12 P und C-223/12 P, EU:C:2013:682, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.11.2025 - T-639/14

    DEI / Kommission

    Il appartient donc à la Commission d'effectuer une appréciation globale prenant en compte tout élément pertinent en l'espèce lui permettant de déterminer si l'entreprise bénéficiaire n'aurait manifestement pas obtenu des facilités comparables d'un tel créancier privé (voir arrêt du 24 janvier 2013, Frucona Košice/Commission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, points 72 et 73 et jurisprudence citée).

    Partant, dans le cadre du contrôle que les juridictions de l'Union européenne exercent sur les appréciations économiques complexes faites par la Commission dans le domaine des aides d'État, il n'appartient pas au juge de l'Union de substituer son appréciation économique à celle de la Commission (voir arrêt du 24 janvier 2013, Frucona Košice/Commission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, points 74 et 75 et jurisprudence citée).

    Rn. 56 Toutefois, le juge de l'Union doit notamment vérifier non seulement l'exactitude matérielle des éléments de preuve invoqués, leur fiabilité et leur cohérence, mais également contrôler si ces éléments constituent l'ensemble des données pertinentes devant être prises en considération pour apprécier une situation complexe et s'ils sont de nature à étayer les conclusions qui en sont tirées (voir arrêt du 24 janvier 2013, Frucona Košice/Commission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, point 76 et jurisprudence citée).

    Ce constat est d'ailleurs appuyé par la jurisprudence selon laquelle, dans le cadre de l'examen du principe de créancier privé face à un débiteur, le choix du mode de résolution du conflit peut prendre en compte la durée de la procédure choisie pour cette résolution (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 24 janvier 2013, Frucona Košice/Commission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, point 103).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-160/19

    Comune di Milano/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe in …

    {FN:31} Urteil vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing (…C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 56 und 57), vom 2. September 2010, Kommission/Scott (…C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 64 und 65), und vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 75).

    {FN:32} Urteile vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing (…C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 59 bis 61), vom 2. September 2010, Kommission/Scott (…C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 64 bis 66), vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 74 bis 76), und vom 26. März 2020, Larko/Kommission (…C-244/18 P, EU:C:2020:238, Rn. 38 bis 41).

    {FN:38} Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF u. a. (…C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 86), vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 73), und vom 26. März 2020, Larko/Kommission (…C-244/18 P, EU:C:2020:238, Rn. 29).

    {FN:39} Urteile vom 2. September 2010, Kommission/Scott (…C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 65), und vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 76).

  • EuGH, 06.03.2018 - C-579/16

    Kommission/ FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …

  • EuGH, 26.03.2020 - C-244/18

    Larko/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Kapitalzufuhr und …

  • EuG, 26.01.2022 - T-286/09

    Die Entscheidung, mit der die Kommission gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von …

  • EuG, 12.03.2020 - T-901/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission über Beihilfemaßnahmen zugunsten …

  • BVerfG, 15.06.2020 - 2 BvR 71/20

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Programm der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-723/17

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass …

  • EuGH, 18.05.2017 - C-150/16

    Fondul Proprietatea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …

  • EuG, 22.04.2016 - T-50/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung …

  • EuGH, 18.07.2013 - C-201/11

    Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel der FIFA und der UEFA gegen die Urteile …

  • EuG, 13.12.2018 - T-167/13

    Comune di Milano/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Bodenabfertigungsdienste - …

  • EuGH, 10.04.2014 - C-247/11

    Areva u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für …

  • EuGH, 21.01.2016 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 81 EG - Kartelle - …

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger …

  • EuGH, 17.03.2016 - C-286/14

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV - Begriffe "Änderung" …

  • EuGH, 21.12.2016 - C-131/15

    Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuG, 15.09.2016 - T-386/14

    FIH Holding und FIH/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Bankensektor - Beihilfe …

  • EuGH, 26.06.2025 - C-464/23

    Der Gerichtshof bestätigt, wie zuvor das Gericht, die von der Kommission erteilte …

  • EuG, 24.09.2019 - T-121/15

    Fortischem/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Chemische Industrie - Beschluss, …

  • EuG, 12.03.2020 - T-732/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission über Beihilfemaßnahmen zugunsten …

  • EuG, 09.12.2015 - T-233/11

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bergbausektor - Subvention, …

  • EuG, 25.06.2015 - T-305/13

    SACE und Sace BT / Kommission - Staatliche Beihilfen - Ausfuhrkreditversicherung …

  • EuG, 29.09.2021 - T-447/18

    TUIfly/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Vereinbarungen der Kärntner Flughafen …

  • EuG, 13.12.2018 - T-165/15

    Ryanair und Airport Marketing Services/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von …

  • EuG, 15.12.2021 - T-565/19

    Oltchim/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Stützungsmaßnahmen Rumäniens …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-725/20

    Coppo Gavazzi u. a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - …

  • EuG, 05.05.2021 - T-561/18

    ITD und Danske Fragtmænd/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - …

  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-579/16

    Kommission/ FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-51/19

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  • EuG, 22.09.2021 - T-639/14

    Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission für nichtig, mit denen diese …

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  • EuG, 27.04.2017 - T-375/15

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  • EuG, 01.02.2018 - T-423/14

    Larko/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Griechenland gewährte Beihilfen - …

  • EuGH, 18.07.2013 - C-204/11

    FIFA / Kommission - Rechtsmittel - Fernsehen - Richtlinie 89/552/EWG - Art. 3a - …

  • EuG, 23.07.2025 - T-84/22

    Wettbewerb: Das Gericht bestätigt die Beteiligung von Credit Suisse an einem …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-240/22

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  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-123/16

    Orange Polska/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …

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  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-331/20

    Volotea/ Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-898/19

    Irland/ Kommission u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2013 - C-584/10

    und Sicherheitspolitik - Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, das …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-262/18

    Kommission/ Dôvera zdravotná poistʼovňa - Rechtsmittel - …

  • EuG, 20.09.2017 - T-11/07

    Frucona Košice/ Kommission

  • EuG, 20.03.2019 - T-766/16

    Hércules Club de Fútbol/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen, die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2017 - C-300/16

    Kommission/ Frucona Košice - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Kriterium …

  • EuG, 14.07.2016 - T-661/14

    Lettland / Kommission - EAGFL, EGFL und ELER - Von der Finanzierung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-115/12

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - Strukturfonds - Europäischer Fonds für …

  • EuG, 10.12.2025 - T-458/22

    Ryanair / Kommission

  • EuG, 15.12.2021 - T-693/16

    HG/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche …

  • EuG, 21.03.2014 - T-11/07
  • EuG, 22.11.2018 - T-603/16

    Brahma/ Gerichtshof der Europäischen Union - Öffentlicher Dienst - Beamte auf …

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Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.2011 - C-73/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,70963
EuGH, 30.04.2011 - C-73/11 P (https://dejure.org/2011,70963)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.2011 - C-73/11 P (https://dejure.org/2011,70963)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 2011 - C-73/11 P (https://dejure.org/2011,70963)
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Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 18. Februar 2011 von der Frucona Kosice a.s. gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 7. Dezember 2010 in der Rechtssache T-11/07, Frucona Kosice /Europäische Kommission, St. Nicolaus - trade s.a.

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-73/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25229
Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-73/11 P (https://dejure.org/2012,25229)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.09.2012 - C-73/11 P (https://dejure.org/2012,25229)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. September 2012 - C-73/11 P (https://dejure.org/2012,25229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Frucona Košice / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 EG - Begriff der staatlichen Beihilfe - Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Gläubigers - Teilerlass einer Steuerschuld im Rahmen eines Vergleichsverfahrens - Bewertung der Vor- und ...

  • EU-Kommission

    Frucona Kosice / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 EG - Begriff der staatlichen Beihilfe - Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Gläubigers - Teilerlass einer Steuerschuld im Rahmen eines Vergleichsverfahrens - Bewertung der Vor- und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (46)

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-276/02

    Spanien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-73/11
    {FN:4} - So Generalanwalts Poiares Maduro in seinen Schlussanträgen vom 1. April 2004 in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-276/02, Slg. 2004, I-8091, Nr. 36).

    {FN:39} - Vgl. dazu auch die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-480/98, Slg. 2000, I-8717, Nrn. 35 und 36) und des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-276/02, zitiert in Fn. 4, Nrn. 37 bis 39).

    {FN:44} - Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-276/02, zitiert in Fn. 4, Nr. 36).

    {FN:48} - In diesem Sinne - zum Kriterium des privaten Investors - das Urteil EDF (zitiert in Fn. 3, Randnrn. 86 und 104); vgl. außerdem - zum Kriterium des privaten Gläubigers - die Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-276/02, zitiert in Fn. 4, Nr. 37): "Berücksichtigung sämtlicher Faktoren".

  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-73/11
    {FN:38} - Urteil vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing (C-525/04 P, Slg. 2007, I-9947, Randnr. 59).

    {FN:53} - Beschluss vom 25. April 2002, DSG Dradenauer Stahlgesellschaft/Kommission (C-323/00 P, Slg. 2002, I-3919, Randnr. 43), sowie Urteile Spanien/Lenzing (zitiert in Fn. 38, Randnr. 57, letzter Satz) und Kommission/Scott (zitiert in Fn. 51, Randnr. 66, erster Satz).

  • EuGH, 29.04.1999 - C-342/96

    Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Anwendung des gesetzlichen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-73/11
    {FN:22} - Urteil DMT (zitiert in Fn. 5, Randnr. 22); vgl. außerdem Urteile vom 11. Juli 1996, SFEI u. a. (C-39/94, Slg. 1996, I-3547, Randnr. 60), vom 29. April 1999, Spanien/Kommission (C-342/96, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 41), und EDF (zitiert in Fn. 3, Randnr. 78).

    {FN:23} - Urteile Spanien/Kommission (C-342/96, zitiert in Fn. 22, Randnr. 46) und DMT (zitiert in Fn. 5, Randnrn. 24 und 25); vgl. auch Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2002, HAMSA/Kommission ("HAMSA", T-152/99, Slg. 2002, II-3049, Randnr. 167).

  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die …

    Wie Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2012:535, Nr. 92) ausgeführt hat, ist das Verbot der Ersetzung der Begründung des Urhebers der angefochtenen Handlung durch das Unionsgericht Ausdruck des kassativen Charakters der Nichtigkeitsklage, der letztlich auf dem die Struktur und Arbeitsweise der Europäischen Union kennzeichnenden Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts beruht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-160/19

    Comune di Milano/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe in …

    Siehe auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2012:535, Nr. 80).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-579/16

    Kommission/ FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …

    {FN:30} Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2012:535, Nr. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-194/17

    Pandalis/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung Nr. 207/2009 - …

    {FN:19} Meine Schlussanträge in der Rechtssache Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2012:535, Nrn. 92 und 93).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-93/19

    EAD/ Hebberecht - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Beamtenrecht - Europäischer …

    Vgl. dazu bereits meine Schlussanträge in der Rechtssache Frucona Košice/Kommission (C-73/11 P, EU:C:2012:535, Nr. 92).
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