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   EuGH, 29.04.2004 - C-456/01 P, C-457/01 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,315
EuGH, 29.04.2004 - C-456/01 P, C-457/01 P (https://dejure.org/2004,315)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - C-456/01 P, C-457/01 P (https://dejure.org/2004,315)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - C-456/01 P, C-457/01 P (https://dejure.org/2004,315)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Dreidimensionale Tablettenform eines Wasch- oder Geschirrspülmittels - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft

  • Europäischer Gerichtshof

    Henkel / HABM

  • Europäischer Gerichtshof

    Henkel / HABM

  • EU-Kommission PDF

    Henkel KGaA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr.40/94 - Dreidimensionale Tablettenform eines Wasch- oder Geschirrspülmittels - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft

  • EU-Kommission

    Henkel KGaA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die klageabweisenden Urteile in den Rechtssachen T-335/99 und T-336/99 hinsichtlich der Zurückweisung der Anmeldung dreidimensionaler Tablettenformen als Gemeinschaftsmarken unter anderem für Waschmittel und Geschirrspülmittel; Ablehnung der Eintragung zweifarbiger ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke Art. 4; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in der Rechtssache T-335/99, mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Eintragung einer dreidimensionalen Marke in Form einer roten und weißen rechteckigen Tablette (Wasch- und Spülmittel) zurückgewiesen wurde, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 957 (Ls.)
  • GRUR Int. 2004, 631
 
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Wird zitiert von ... (330)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Im Übrigen bestünde selbst bei identischen Zeichen keine rechtliche Bindung der nationalen Behörden und Gerichte, zu demselben Ergebnis zu gelangen wie das Harmonisierungsamt (vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.2004 - C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089 Tz. 62 f. = GRUR Int. 2004, 631 = WRP 2004, 722 - Henkel/HABM; Urt. v. 12.1.2006 - C-173/04 P, GRUR 2006, 233 Tz. 49 - Standbeutel).
  • EuGH, 14.09.2010 - C-48/09

    Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

    Das folgt für die Gemeinschaftsmarke aus Art. 4 der Verordnung Nr. 40/94, wonach Gemeinschaftsmarken alle Zeichen sein können, die sich grafisch darstellen lassen, wie Wörter, Abbildungen, die Form der Ware und deren Aufmachung, soweit diese Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089, Randnrn. 30 und 31).

    Zur Prüfung dieser Rüge ist darauf hinzuweisen, dass jedes der in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 genannten Eintragungshindernisse im Licht des Allgemeininteresses auszulegen ist, das ihm zugrunde liegt (Urteile Henkel/HABM, Randnr. 45, und vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 59).

  • EuGH, 10.11.2016 - C-30/15

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts und die Entscheidung des EUIPO auf,

    Im Übrigen gehört, wie sich aus Art. 4 der Verordnung Nr. 40/94 ergibt, ein Zeichen, das die Form einer Ware darstellt, zu den Zeichen, die eine Marke sein können, vorausgesetzt, es lässt sich zum einen grafisch darstellen und ist zum anderen geeignet, die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens von der anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, EU:C:2004:258, Rn. 30 und 31, sowie vom 14. September 2010, Lego Juris/HABM, C-48/09 P, EU:C:2010:516, Rn. 39).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich ferner, dass jedes der in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 genannten Eintragungshindernisse im Licht des Allgemeininteresses auszulegen ist, das ihm zugrunde liegt (Urteile vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, EU:C:2004:258, Rn. 45, sowie vom 14. September 2010, Lego Juris/HABM, C-48/09 P, EU:C:2010:516, Rn. 43).

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