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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,26057
LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24 (https://dejure.org/2024,26057)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.2024 - 2 Sa 14/24 (https://dejure.org/2024,26057)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2024 - 2 Sa 14/24 (https://dejure.org/2024,26057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 157 AEUV, Art 19 EGRL 54/2006, Art 3 Abs 1 GG, § 3 Abs 1 EntgTranspG, § 7 EntgTranspG
    Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt - Befristung - Beschäftigung

  • IWW

    § 5 Abs. 3 BetrVG, Art. ... 157 AEUV, § 3 Abs. 1, § 7 EntgTranspG, § 37 Abs. 4 BetrVG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 315 Abs. 1 BGB, § 22 AGG, § 315 BGB, § 106 GewO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 11 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, Art. 157 Abs. 1 AEUV, Richtlinie 2006/54/EG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG, § 1 AGG, § 11 Abs. 3 Nummer 2 EntgTranspG, § 12 Abs. 3 Satz 2 EntgTranspG, Art. 19 Abs. 1, Abs. 4 RL 2006/54/EG, Art. 17, 18 RL 2006/54/EG, Art. 19 RL 2006/54/EG, Art. 141 EG, Richtlinie 75/117, RL 2006/54/EG, Art. 18 Satz 1 RL 2006/54/EG, Art. 19 Abs. 1 RL 2006/54/EG, § 5 BetrVG, § 11 Abs. 3 EntgTranspG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 11 Abs. 3 Satz 2 EntgTranspG, § 202 Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 18 MTV, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 139 BGB, § 533 Nr. 1 ZPO, § 12 Abs. 2 Nr. 2 EntgTranspG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 EntgTranspG, §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB, Art. 3 Abs. 1 GG, § 315 Abs. 1, 3 BGB, § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 275 Abs. 1 BGB, 3, § 256 Abs. 1 ZPO, § 280 Abs. 1 BGB, §§ 275, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 193 BGB, § 529 ZPO, §§ 305 ff. BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 134 BGB, § 99 BetrVG, § 275 BGB, §§ 611a, 613 BGB, § 242 BGB, § 17 Satz 1 TzBfG, § 269 Abs. 3 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 92 Abs. 1, 91a, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; BGB § 315
    Vergütungs- und Schadensersatzansprüche aus Gründen der Entgeltgleichheit; Anspruch einer Arbeitnehmerin auf ordnungsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Befristungsabrede

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entgelttransparenz und geschlechtsbezogenen Diskriminierung

  • lto.de (Pressebericht, 01.10.2024)

    Lohnungleichheit bei Daimler: Wie berechnet man die Equal-Pay-Differenz?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgelttransparenz - und der Anspruch einer Arbeitnehmerin auf gleiche Bezahlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt nur in Höhe der Differenz der Mediane der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wegen Ungleichbehandlung: Managerin erhält höheres Entgelt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch einer Managerin auf höheres Gehalt wegen Ungleichbehandlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Equal Pay

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Keine Gehaltsanpassung nach ganz oben nach Entgelttransparenzgesetz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt wegen Ungleichbehandlung erfolgreich - Arbeitnehmerin hat nur Anspruch auf höheres Arbeitsentgelt in Höhe der Differenz der Mediane der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.09.2024)

    Frau klagt auf Equal Pay: Wie viel Geld muss Daimler einer Abteilungsleiterin nachzahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 2960
  • NZA-RR 2025, 12
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (60)

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23

    Auslegung einer Versetzungsklausel - Gleichbehandlungsgrundsatz - …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hat keine geschlechtsbezogene Komponente, er ist von bestimmten Diskriminierungsmerkmalen unabhängig (siehe LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 134 ), weshalb sich die Betrachtung allein der Vergleichspersonen des anderen Geschlechts verbietet.

    Zulässig wären z.B. geschlechtsunabhängige Differenzierungen nach der Berufserfahrung (EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman; EuGH 17. Oktober 1989 - C-109/88, Danfoss; BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19), nach dem Dienstalter (EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman) oder nach der Qualität der Arbeit (zum Ganzen LAG Baden-Württemberg, 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 151 ).

    Rn. 280 bb) Entgegen der Auffassung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 52 ) und in Übereinstimmung mit der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 112 ) sowie dem Ausgangsgericht konnten die Ansprüche nach Ansicht der erkennenden Kammer auch nicht gemäß Nr. IV der GBV Arbeitsordnung iVm. § 18 MTV (teilweise) verfallen.

    Den Betriebsparteien stand somit keine Regelungsbefugnis in Bezug auf Ausschlussfristen zu (ebenso LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 114 ).

    Insoweit entspricht die Würdigung der Kammer derjenigen des Bundesarbeitsgerichts gemäß dem Urteil vom 21. Januar 2021 (8 AZR 488/19 -, BAGE 173, 331 ff) sowie der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg gemäß Urteil vom 19. Juni 2024 ( 4 Sa 26/23 ).

    Rn. 306 Die Kammer schließt sich insoweit den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 26 ff) und der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 80 ff) zur Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entscheidung der Beklagten, Phantomaktien an ihre Führungskräfte zu verteilen, sowie den Folgen einer nicht hinreichenden Verteilung nach Ablauf des Performance- bzw. des Haltezeitraums an.

    Regelungsinhalt ist lediglich, dass unter anderem der sogenannte Performance Phantom Share Plan (PPSP) in seiner jeweiligen durch eine Anlage in Bezug genommen Ausgestaltung ein Vergütungsbestandteil ist, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht (…dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 32 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 86 ).

    Auch der Arbeitsvertrag der Parteien gewährt keinen Anspruch auf Zuteilung von Phantomaktien (…siehe hierzu die identischen Fälle LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 30 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 84 ; ebenso LAG Baden-Württemberg 13. März 2024 - 21 Sa 10/23 - unter B. I. 1. der Gründe).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zugleich Lenkrad und Korrektiv dieser anreizmotivierten Vergütungssteuerung (…so zutreffend LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 39 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 93 ).

    Dies sind abstrakte Kriterien, die grundsätzlich einer einheitlichen Bewertung oder Beurteilung zugänglich sind ( LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 104 ).

    Die bloße pauschale Behauptung einer "Minderperformance" ist mangels Überprüfbarkeit unzureichend (vgl. LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 107 ).

    Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden (… LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 ).

    Rn. 317 Der auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Anspruch besteht bei Differenzierungen innerhalb der begünstigten Gruppe unmittelbar in Höhe des Durchschnittswerts, ohne dass es auf das zusätzliche Kriterium billigen Ermessens ankäme (…im Ergebnis ebenfalls ohne Heranziehung von § 315 Abs. 1 BGB, jedoch unter Verwendung der Formulierung, dass die Zuteilungsentscheidung "nach Maßgabe der Gleichbehandlung als Kriterium des billigen Ermessens" zu erfolgen habe, LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 95 ).

    Rn. 323 c) Die jeweiligen Primäransprüche für die Jahre 2018 bis 2021 auf vorläufige Aktienzuteilung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind indes nach Ablauf des jeweiligen Performance-Zeitraums unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB geworden (…dazu ausführlich LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 45 ff; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 120 ).

    Der Grundanspruch auf vorläufige Zuteilung ist für deren Berechnung mit dem sogenannten Gesamterfolgsfaktor zu multiplizieren ( LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 127 ).

    Angesichts dessen, dass der mit den Versetzungen verbundene Entzug der vormaligen Stelle und die Frage der vertragsgemäßen Beschäftigung zwischen den Parteien durchgehend Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits war, kann eine Sachdienlichkeit nicht abgesprochen werden (vgl. LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 45 ).

    Rn. 347 a) Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB beruht, ist von folgenden Grundsätzen auszugehen (…zum Ganzen: BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 17 ff., NZA 2010, 1355; LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 52 ;… LAG Rheinland-Pfalz 10. Juni 2020 - 2 Sa 373/19 - Rn. 23 ff):.

    Gerade weil es sich vorliegend um eine Führungsaufgabe handelt, ist diese auch nicht ohne Weiteres austauschbar ( LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 65 ).

    Die Aufgabe ist eine einmalige und soll den vertraglichen Inhalt prägen (siehe in einem vergleichbaren Fall LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 65 ).

    Rn. 357 cc) Bei der nachfolgenden Klausel handelt es sich um einen Versetzungsvorbehalt und nicht etwa um die Bestimmung des Umfangs der vertraglich geschuldeten Leistung, die eine vertragliche Festlegung der Tätigkeit als Leiterin des Bereiches Strategy Planning T. G., Buses Strategy hindert (ebenso in einem vergleichbaren Fall LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 65 ).

    Rn. 362 ee) Der Versetzungsvorbehalt ist vorliegend unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (ebenso zur identischen Klausel LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 68 ).

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
    Steht zudem fest, dass die individuelle Vergütung einer Klägerin unterhalb des vom Arbeitgeber konkret bezifferten Medianentgelts der weiblichen Vergleichsgruppe liegt (anders als in BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19), besteht auch keine hinreichende Kausalitätsvermutung dahingehend, dass die volle Differenz des individuellen Entgelts der Klägerin zum Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf einer geschlechtsbedingten Benachteiligung beruht.

    Rn. 230 aa) Als Anspruchsgrundlage für gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts kommen sowohl der direkt anwendbare Art. 157 AEUV als auch - für die Zeit ab dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes - § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG in Betracht (…BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 22; 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 17, BAGE 173, 331; zitiert hier und im Folgenden nach juris, soweit nicht anders angegeben).

    Die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt, darunter insbesondere deren Art. 2 Abs. 1 Buchst. e und Art. 4, werden von der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 157 AEUV miterfasst (…vgl. EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne] Rn. 53 ff. zu Vorgängerbestimmungen;… BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 23; 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 18, BAGE 173, 331).

    Zudem ist dieses Verbot in § 7 EntgTranspG niedergelegt, wonach für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (…BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24; 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 19, BAGE 173, 331;… 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 64, 98, BAGE 171, 195).

    § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (…BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24; 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO;… vgl. näher BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 63 ff).

    § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - aaO 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO).

    Rn. 233 bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht § 22 AGG anzuwenden (…BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 42; 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 24).

    Rn. 256 Dabei verkennt die Kammer nicht, dass das Bundesarbeitsgericht eine Differenz zwischen dem individuellen Gehalt und dem Medianentgelt der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts in einem weiteren Einzelfall als Indiz iSv. § 22 AGG für eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts in diesem Umfang anerkannt hat (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -, BAGE 173, 331 ff).

    Rn. 258 Dem ist das Bundesarbeitsgericht zu Recht entgegengetreten (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 58).

    Besteht die Vergleichsgruppe hingegen aus einer geraden Anzahl an Beschäftigten, ist der Median die Hälfte der Summe der beiden in der Mitte liegenden Entgeltwerte (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -, BAGE 173, 331 ff, Rn. 41).

    Rn. 269 Gleichwohl hat der Gesetzgeber in § 11 Abs. 3 EntgTranspG de lege lata die Medianbetrachtung als maßgeblich erachtet (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -, BAGE 173, 331 ff, Rn. 42).

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot unabhängig vom Geschlecht vorliegt, sondern dass ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -, BAGE 173, 331 ff Rn. 61).

    Auf Kriterien und Faktoren, die im Ergebnis Frauen stärker nachteilig betreffen als Männer, kann eine Entgeltdifferenzierung nur gestützt werden, wenn sie der Art der Arbeit geschuldet sind und zu den (legitimen) Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens in Beziehung stehen (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -, BAGE 173, 331 ff Rn. 62 mwN).

    Zulässig wären z.B. geschlechtsunabhängige Differenzierungen nach der Berufserfahrung (EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman; EuGH 17. Oktober 1989 - C-109/88, Danfoss; BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19), nach dem Dienstalter (EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman) oder nach der Qualität der Arbeit (…zum Ganzen LAG Baden-Württemberg, 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 151 ).

    Gelingt ihm dies nicht, so geht dies zu seinen Lasten (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - BAGE 173, 331 ff Rn. 63).

    Insoweit entspricht die Würdigung der Kammer derjenigen des Bundesarbeitsgerichts gemäß dem Urteil vom 21. Januar 2021 (8 AZR 488/19 -, BAGE 173, 331 ff) sowie der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg gemäß Urteil vom 19. Juni 2024 ( 4 Sa 26/23 ).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21

    Aktienorientierte Vergütungsbestandteile (Phantom Shares) - …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
    Soweit die Zuteilung vorläufiger Aktien unmöglich geworden sei, begehre sie Schadensersatz auf Basis der Rechtsprechung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 ).

    Rn. 112 Das Urteil der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - sei bereits im Ansatz unrichtig.

    Rn. 280 bb) Entgegen der Auffassung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 52 ) und in Übereinstimmung mit der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 112 ) sowie dem Ausgangsgericht konnten die Ansprüche nach Ansicht der erkennenden Kammer auch nicht gemäß Nr. IV der GBV Arbeitsordnung iVm. § 18 MTV (teilweise) verfallen.

    Rn. 306 Die Kammer schließt sich insoweit den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 26 ff) und der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 80 ff) zur Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entscheidung der Beklagten, Phantomaktien an ihre Führungskräfte zu verteilen, sowie den Folgen einer nicht hinreichenden Verteilung nach Ablauf des Performance- bzw. des Haltezeitraums an.

    Regelungsinhalt ist lediglich, dass unter anderem der sogenannte Performance Phantom Share Plan (PPSP) in seiner jeweiligen durch eine Anlage in Bezug genommen Ausgestaltung ein Vergütungsbestandteil ist, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht (dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 32 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 86 ).

    Auch der Arbeitsvertrag der Parteien gewährt keinen Anspruch auf Zuteilung von Phantomaktien (siehe hierzu die identischen Fälle LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 30 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 84 ; ebenso LAG Baden-Württemberg 13. März 2024 - 21 Sa 10/23 - unter B. I. 1. der Gründe).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zugleich Lenkrad und Korrektiv dieser anreizmotivierten Vergütungssteuerung (so zutreffend LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 39 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 93 ).

    Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 ).

    Rn. 317 Der auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Anspruch besteht bei Differenzierungen innerhalb der begünstigten Gruppe unmittelbar in Höhe des Durchschnittswerts, ohne dass es auf das zusätzliche Kriterium billigen Ermessens ankäme (im Ergebnis ebenfalls ohne Heranziehung von § 315 Abs. 1 BGB, jedoch unter Verwendung der Formulierung, dass die Zuteilungsentscheidung "nach Maßgabe der Gleichbehandlung als Kriterium des billigen Ermessens" zu erfolgen habe, LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 95 ).

    Rn. 323 c) Die jeweiligen Primäransprüche für die Jahre 2018 bis 2021 auf vorläufige Aktienzuteilung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind indes nach Ablauf des jeweiligen Performance-Zeitraums unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB geworden (dazu ausführlich LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 45 ff;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 120 ).

    Die mit der Zuteilung beabsichtigte personenbezogene Ziel- und Zwecksetzung kann nach Ablauf des Performance-Zeitraums nicht mehr erreicht werden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 47 ).

    Rn. 325 Der Schaden besteht hinsichtlich der PPSP 2018 bis 2020 aufgrund des Ablaufs des Haltejahres grundsätzlich in Höhe des Werts der auf Basis der durchschnittlichen vorläufigen Zuteilung nach Ablauf des Performance-Zeitraums erforderlichen endgültigen Zuteilung an Phantomaktien multipliziert mit dem jeweiligen Aktien-"Endkurs" nach Ablauf des Haltejahres (siehe dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 46 ) abzüglich der von der Klägerin bereits erhaltenen Werte.

  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
    Steht fest, dass die Vergütung eines zum Paarvergleich herangezogenen männlichen Kollegen oberhalb des Medianentgelts der männlichen Vergleichsgruppe liegt (anders als in BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21), besteht keine hinreichende Kausalitätsvermutung dahingehend, dass die volle Differenz des individuellen Entgelts einer Klägerin zum individuellen Entgelt des namentlich benannten männlichen Kollegen auf einer geschlechtsbedingten Benachteiligung beruht.

    Rn. 121 Das Arbeitsgericht habe verkannt, dass nach den Regelungen des EntgTranspG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21) es zur Darlegung des Indizes einer Geschlechterdiskriminierung gemäß § 22 AGG ausreichend sei, eine einzige Vergleichsperson zu benennen, um eine Umkehrung der Beweislast zu begründen.

    Rn. 230 aa) Als Anspruchsgrundlage für gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts kommen sowohl der direkt anwendbare Art. 157 AEUV als auch - für die Zeit ab dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes - § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG in Betracht (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 22;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 17, BAGE 173, 331; zitiert hier und im Folgenden nach juris, soweit nicht anders angegeben).

    Die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt, darunter insbesondere deren Art. 2 Abs. 1 Buchst. e und Art. 4, werden von der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 157 AEUV miterfasst (…vgl. EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne] Rn. 53 ff. zu Vorgängerbestimmungen; BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 23;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 18, BAGE 173, 331).

    Zudem ist dieses Verbot in § 7 EntgTranspG niedergelegt, wonach für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 19, BAGE 173, 331;… 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 64, 98, BAGE 171, 195).

    § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO;… vgl. näher BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 63 ff).

    § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - aaO 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO).

    Rn. 233 bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht § 22 AGG anzuwenden (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 42;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 24).

    Rn. 234 Dabei kann es nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts zur Begründung der Kausalitätsvermutung iSv. § 22 AGG nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ausreichend sein, wenn ein Arbeitnehmer darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass sein Arbeitgeber ihm ein niedrigeres Entgelt zahlt als einem zum Vergleich herangezogenen Kollegen des anderen Geschlechts und dass zudem gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichtet wird (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 43).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bezogen auf diesen besonders Umstand ausgeführt, dass es "[j]edenfalls in einem solchen Fall" zur Begründung der Kausalitätsvermutung ausreiche, dass ein einzelner Vergleichskollege benannt werde (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 44; zustimmend Schlachter RdA 2024, 52 ff; Junker EuZA 2024, 1 f; ablehnend: Benecke EuZA 2024, 263 ff; Höpfner/Mohrbutter RdA 2024, 45 ff).

    Rn. 238 Es fehlt nach den Gesamtumständen richtigerweise dann an der entsprechenden Indizwirkung, wenn feststeht, dass sich ein Kläger gerade eine Person des anderen Geschlechts zum Vergleich ausgesucht hat, die trotz gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit deutlich besser entlohnt wird, während das auf die übrigen Kollegen des anderen Geschlechts gerade nicht zutrifft (zutreffend Schlachter RdA 2024, 52, 55; vgl. dazu auch Benecke EuZA 2024, 263, 270).

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
    Absolute Indizien, die einen "Automatismus" im Hinblick auf die Kausalitätswahrscheinlichkeit auslösen, gibt es nicht (im Anschluss an BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13).

    Sowohl § 22 AGG als auch die hiermit umgesetzten Richtlinien erfordern als Beweismaß eine überwiegende Kausalitätswahrscheinlichkeit, die tatrichterlich unter Würdigung aller Umstände im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung festzustellen ist (BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 31; Uffmann, ZFA 2022, 51, 71; Höpfner/Mohrbutter RdA 2024, 45, 47).

    Absolute Indizien, die einen "Automatismus" im Hinblick auf die Kausalitätswahrscheinlichkeit auslösen, gibt es nicht (zutreffend BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 46;… Hartmann, a.a.O.;… Uffmann a.a.O. S. 66).

    Absolute Indizien im Sinne eines "Automatismus" gibt es nicht (BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 46; Uffmann, ZFA 2022, 51, 71; Hartmann, ZFA 2024, 4, 9).

    Nach dieser Rechtsprechung ist die Würdigung auf der Grundlage des § 22 AGG immer eine Einzelfallprüfung (…vgl. BeckOK ArbR/Roloff, 73. Ed. 1.9.2024, EntgTranspG § 3 Rn. 4b) unter Berücksichtigung aller konkret vorgetragenen Gesamtumstände (BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 46 f).

  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
    Sie war daher insoweit zu verwerfen, ohne dass dies im Urteilstenor gesondert zum Ausdruck zu bringen war (…siehe LAG Rheinland-Pfalz 11. April 2019 - 5 Sa 371/18 - Rn. 32; vgl. auch BAG 24. Januar 2024 - 4 AZR 362/22; 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21).

    Der floskelartige Zusatz ("sondern dass das Anstellungsverhältnis über den 31. Mai 2032 hinaus fortbesteht"), der nicht weiter begründet wird, stellt keinen eigenständigen (unzulässigen) allgemeinen Feststellungsantrag dar, sondern ist eine bloße Beschreibung der Folge einer unwirksamen Befristung (vgl. BAG 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21 -, Rn. 14;… 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 -, BAGE 76, 148 ff, Rn. 24).

    Für eine Befristungskontrollklage bedarf es keines besonderen Feststellungsinteresses (BAG 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21 - Rn. 16 mwN).

    Dies ist der Fall, wenn kein schutzwürdiges Interesse an dem begehrten Urteil erkennbar ist (BAG 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21 - Rn. 16).

  • BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist bei Differenzierungen innerhalb der begünstigten Gruppe auf den Durchschnittswert gerichtet (im Anschluss an BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10).

    Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe, die vorliegend geschlechtsübergreifend aus allen vergleichbaren Arbeitnehmern besteht, Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur den Durchschnittswert beanspruchen (BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21;… zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102;… 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

    Keineswegs ist dem Urteil zu entnehmen, dass der 10. Senat entgegen der Ansicht des 5. Senats (BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21) eine Anpassung "nach ganz oben" unter dem rechtlich zweifelhaften Aspekt des "sich (ganz besonders) Lohnens" für notwendig erachtet.

    Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - wie gezeigt - den Durchschnittswert beanspruchen (BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 -, Rn. 21;… zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102;… 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 13 Sa 535/22

    Gewährung von Leistungen ohne nachvollziehbare Kriterien; Gehaltsanpassung bei …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
    In diesem Umfang kann eine "Anpassung nach oben" verlangt werden, jedoch keine "Anpassung nach ganz oben" (entgegen LAG Düsseldorf 20. April 2023 - 13 Sa 535/22).

    Nur dies beseitige die gesetzeswidrige Ungleichbehandlung vollständig, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (20. April 2023 - 13 Sa 535/22) unlängst zutreffend entschieden habe.

    Rn. 251 Die obiter angedeutete und nicht weiter begründete Rechtsansicht der 13. Kammer des LAG Düsseldorf (20. April 2023 - 13 Sa 535/22 - Rn. 104) steht in Widerspruch zur zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und ist abzulehnen.

    § 315 Abs. 1 BGB ist nur anwendbar, wenn eine Leistung vereinbarungsgemäß durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden soll (LAG Düsseldorf 20. April 2023 - 13 Sa 535/22 - Rn. 93 mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 Sa 51/15

    Arbeitsvertragliche Versetzungsklausel - Inhaltskontrolle - unangemessene …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
    Je enger die Tätigkeit eines Arbeitnehmers sowie die Einzelheiten seiner Beschäftigung im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, umso geringer ist der Spielraum des Arbeitgebers zur Ausübung seines Weisungsrechtes gem. § 106 Satz 1 GewO ( LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 - 2 Sa 51/15 - Rn. 38 ).

    Vielmehr lässt eine solche Klausel sowohl die Auslegung zu, dass eine einseitige Änderung der Tätigkeitsart nur dann zulässig ist, wenn diese Änderung in der Zuweisung einer anderen gleichwertigen Tätigkeit besteht, als auch dann, wenn die zugewiesene Tätigkeit nicht gleichwertig ist ( LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 - 2 Sa 51/15 - Rn. 43 ).

    Eine geltungserhaltende Reduktion auf das angemessene Maß findet nicht statt ( LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 - 2 Sa 51/15 - Rn. 44 ).

  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2024 - 21 Sa 10/23

    Virtuelle Aktien - Phantom Shares - Führungskraft - Zuteilung - …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
    Auch der Arbeitsvertrag der Parteien gewährt keinen Anspruch auf Zuteilung von Phantomaktien (…siehe hierzu die identischen Fälle LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 30 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 84 ; ebenso LAG Baden-Württemberg 13. März 2024 - 21 Sa 10/23 - unter B. I. 1. der Gründe).

    Rn. 316 ff) Anders als die 21. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg meint, die entgegen dem oben Gesagten davon ausgeht, dass allein auf Basis des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes der durchschnittliche Zuteilungswert gemäß den jeweiligen Zuteilungsbändern nicht verlangt werden könne ( LAG Baden-Württemberg 13. März 2024 - 21 Sa 10/23 - unter B. I. 3. c) aa) der Gründe), sowie entgegen der Ansicht des Ausgangsgerichts bedarf es nach Auffassung der Kammer nicht der (ergänzenden) Heranziehung von § 315 Abs. 1, 3 BGB.

    Mit der 15. Kammer (…a.a.O.) und der 21. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (13. März 2024 - 21 Sa 10/23 - unter B. II. 1. c der Gründe) in parallelen Streitigkeiten ist die erkennende Kammer jedoch der Ansicht, dass die E-Mail vom 3. September 2018 eine derartige Erklärung nicht enthält.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2021 - 1 Sa 130/19

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltanpassung - Gesamtbetriebsvereinbarung - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 2 Sa 373/19

    Beschäftigungsanspruch - Versetzungsvorbehalt - geringerwertige Tätigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 15 Sa 15/21
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 24/20

    Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung

  • EuGH, 17.12.2015 - C-407/14

    Arjona Camacho - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …

  • EuGH, 28.02.2013 - C-427/11

    Kenny u.a. - Art. 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21

    Annahmeverzugsvergütung - Auskunft über Entgelterhöhungen vergleichbarer …

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15

    Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der …

  • BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 250/22

    Invaliditätsversorgung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner …

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

  • BAG, 13.12.2023 - 4 AZR 286/22

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag - unzulässige …

  • BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22

    Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anwendbarkeit deutschen Rechts - …

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 20 Sa 47/11

    Zurückweisung der Betriebsratsanhörung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde - …

  • LAG Hamburg, 23.02.2016 - 4 Sa 56/15
  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen

  • LAG Niedersachsen, 01.08.2019 - 5 Sa 196/19

    Kausalzusammenhang und Beweislastverteilung zwischen Vergütungsunterschieden und …

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

  • EuGH, 03.06.2021 - C-624/19

    Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei …

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, …

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen, …

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für …

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer - "Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Voraussetzungen für die …

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

  • EuGH, 23.04.2020 - C-507/18

    Homophobe Äußerungen stellen eine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf dar, …

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

  • EuGH, 14.09.2023 - C-113/22

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Spanien: Väter von zwei und mehr …

  • LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 574/11

    Diskriminierung - Alter - Stellenanzeige - "junges Team" - Indizwirkung - …

  • BAG, 23.10.2012 - 4 AZR 48/11

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 371/18

    Versetzung - Vorbehalt im Arbeitsvertrag - Ausübungskontrolle

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10

    Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des …

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch …

  • BAG, 24.01.2024 - 4 AZR 362/22

    Eingruppierung einer Lehrkraft - Anforderungen an eine Revisionsbegründung - …

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90

    Umfang des Tarifvorbehaltes

  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 117/22

    Unzulässige Berufung

  • LAG München, 13.11.2012 - 7 Sa 105/12

    Klage auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung ("junges dynamisches Team")

  • LAG München, 26.08.2010 - 4 Sa 219/10

    ERA-Besitzstandszulagen

  • EuGH, 13.06.2024 - C-331/22

    DG de la Función Pública, Generalitat de Catalunya - Vorlage zur …

  • BAG, 23.10.2025 - 8 AZR 300/24

    Entgeltgleichheit - Paarvergleich - Beweislast

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2024 - 2 Sa 14/24 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 9. November 2023 - 22 Ca 7069/21 - als zulässig angesehen und weitergehende Ansprüche der Klägerin bezogen auf die "Performance Phantom Share"-Pläne - einschließlich der Dividendenäquivalente - abgewiesen hat.

    Im Übrigen wird auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision der Beklagten zu 1. das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2024 - 2 Sa 14/24 - im Kostenpunkt und hinsichtlich I Ziff. 8 bis 12 und II des Tenors aufgehoben.

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24

    Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt

    Rn. 229 b) Aus Sicht der Kammer ist es unionsrechtlich nicht offenkundig, sondern vielmehr ungeklärt, ob die höhere Vergütung der Vergleichsperson des anderen Geschlechts als absolutes Indiz auf erster Prüfungsstufe angesehen werden muss oder die Gesamtsituation bei der Vergütung innerhalb der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe - sei es im Median oder im Durchschnitt - bereits auf dieser Ebene im Sinne einer Entkräftigung (…vgl. EuArbRK/Franzen, 5. Aufl. 2024, AEUV Art. 157 Rn. 54) als Gegenindiz berücksichtigt werden kann (befürwortend etwa Mohrbutter RdA 2025, 194, 199).

    Rn. 236 Weder Brunnhofer noch Kenny erscheinen daher geeignet, einen "acte claire" zu belegen (vgl. Mohrbutter RdA 2025, 194, 196).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2026 - 4 Sa 58/25

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltgleichbehandlung nach dem EntgTranspG - …

    Bei einer Entgeltspreizung innerhalb der Vergleichsgruppe des eigenen Geschlechts kann dies denknotwendig nicht der Fall sein (vergleiche auch: LAG Baden-Württemberg 1. Oktober 2024 - 2 Sa 14/24 -).

    Rn. 182 2. Die Erfüllung des Anspruchs wurde mittlerweile wegen des Ablaufs des dreijährigen Performancezeitraums und des einjährigen Haltezeitraums unmöglich, weshalb sich der Primäranspruch in einen Schadensersatzanspruch in Geld gewandelt hat (siehe hierzu: LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/11 - LAG Baden-Württemberg 19. April 2024 - 4 Sa 26/23 - LAG Baden-Württemberg 1. Oktober 2024 - 2 Sa 14/24 -).

  • ArbG Köln, 19.11.2025 - 18 Ca 6344/24

    Wartezeitkündigung, Wartefrist, Kausalität, Behinderung, Schwerbehinderung, …

    Sowohl § 22 AGG als auch die hiermit umgesetzten Richtlinien erfordern als Beweismaß eine überwiegende Kausalitätswahrscheinlichkeit, die tatrichterlich unter Würdigung aller Umstände im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung festzustellen ist (vgl. ausführlich: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 2024 - 2 Sa 14/24 -, Rn. 237, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,24702
LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24 (https://dejure.org/2026,24702)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.08.2026 - 2 Sa 14/24 (https://dejure.org/2026,24702)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. August 2026 - 2 Sa 14/24 (https://dejure.org/2026,24702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 157 AEUV, § 3 Abs 1 EntgTranspG, § 7 EntgTranspG, § 22 AGG, § 315 BGB
    Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt

  • IWW

    § 5 Abs. 3 BetrVG, Art. ... 157 AEUV, § 3 Abs. 1, § 7 EntgTranspG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 315 Abs. 1 BGB, § 22 AGG, § 315 BGB, Art. 19 RL 2006/54/EG, Art. 157 Abs. 1 AEUV, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e und f, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Buchst. b, Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 DSGVO, §§ 138, 286, 355 ff. ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 37 Abs. 4 BetrVG, § 563 Abs. 2 ZPO, § 1 AGG, § 4 EntgTranspG, § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 26 Abs. 1 BDSG, § 14 Abs. 1 EntgTranspG, § 15 Abs. 2 EntgTranspG, § 138 Abs. 1, 2 ZPO, Art. 6 Abs. 4 DSGVO, § 78 Satz 2 BetrVG, § 533 Nr. 1 ZPO, § 533 ZPO, § 267 ZPO, §§ 280 ff BGB, Richtlinie 2006/54/EG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG, § 362 Abs. 1 BGB, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 193 BGB, §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 92 Abs. 1, 91a, 97 Abs. 1, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Entgeltgleichheit für Frauen: Median statt Spitzengehalt

  • rechtsportal.de

    Equal Pay; Entgelttransparenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; Medianentgelt

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Daimler-Führungskraft: Frau bekommt mehr Geld, aber nicht so viel wie der Bestverdiener

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Gender Pay Gap - Nachzahlung von 210.000 Euro für Managerin bei Daimler Truck

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Equal-Pay-Nachzahlung auf Medianentgelt begrenzt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gender-Pay-Gap: Arbeitnehmerin bei Daimler Truck hat Anspruch auf höheres Arbeitsentgelt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (54)

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21

    Aktienorientierte Vergütungsbestandteile (Phantom Shares) - …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
    Soweit die Zuteilung vorläufiger Aktien unmöglich geworden sei, begehre sie Schadensersatz auf Basis der Rechtsprechung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 ).

    Rn. 80 Das Urteil der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - sei bereits im Ansatz unrichtig.

    Rn. 307 b) Entgegen der Auffassung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 52 ) und in Übereinstimmung mit der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 112 ) sowie dem Ausgangsgericht konnten die Ansprüche nach Ansicht der erkennenden Kammer auch nicht gemäß Nr. IV der GBV Arbeitsordnung iVm. § 18 MTV (teilweise) verfallen.

    Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 ).".

    Rn. 339 Die Kammer schließt sich insoweit den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 26 ff) und der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 80 ff) zur Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entscheidung der Beklagten, Phantomaktien an ihre Führungskräfte zu verteilen, sowie den Folgen einer nicht hinreichenden Verteilung nach Ablauf des Performance- bzw. des Haltezeitraums an.

    Regelungsinhalt ist lediglich, dass unter anderem der sogenannte Performance Phantom Share Plan (PPSP) in seiner jeweiligen durch eine Anlage in Bezug genommen Ausgestaltung ein Vergütungsbestandteil ist, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht (dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 32 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 86 ).

    Auch der Arbeitsvertrag der Parteien gewährt keinen Anspruch auf Zuteilung von Phantomaktien (siehe hierzu die identischen Fälle LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 30 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 84 ; ebenso LAG Baden-Württemberg 13. März 2024 - 21 Sa 10/23 - unter B. I. 1. der Gründe)..

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zugleich Lenkrad und Korrektiv dieser anreizmotivierten Vergütungssteuerung (so zutreffend LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 39 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 93 )..

    Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 )..

    Rn. 350 Der auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Anspruch besteht bei Differenzierungen innerhalb der begünstigten Gruppe unmittelbar in Höhe des Durchschnittswerts, ohne dass es auf das zusätzliche Kriterium billigen Ermessens ankäme (im Ergebnis ebenfalls ohne Heranziehung von § 315 Abs. 1 BGB, jedoch unter Verwendung der Formulierung, dass die Zuteilungsentscheidung "nach Maßgabe der Gleichbehandlung als Kriterium des billigen Ermessens" zu erfolgen habe, LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 95 )..

    Rn. 356 c) Die jeweiligen Primäransprüche … auf vorläufige Aktienzuteilung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind indes nach Ablauf des jeweiligen Performance-Zeitraums unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB geworden (dazu ausführlich LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 45 ff;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 120 ).

    Die mit der Zuteilung beabsichtigte personenbezogene Ziel- und Zwecksetzung kann nach Ablauf des Performance-Zeitraums nicht mehr erreicht werden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 47 ).

    Rn. 357 Der Schaden besteht … aufgrund des Ablaufs des Haltejahres grundsätzlich in Höhe des Werts der auf Basis der durchschnittlichen vorläufigen Zuteilung nach Ablauf des Performance-Zeitraums erforderlichen endgültigen Zuteilung an Phantomaktien multipliziert mit dem jeweiligen Aktien-"Endkurs" nach Ablauf des Haltejahres (siehe dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 46 ) abzüglich der von der Klägerin bereits erhaltenen Werte..

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23

    Auslegung einer Versetzungsklausel - Gleichbehandlungsgrundsatz - …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
    Rn. 307 b) Entgegen der Auffassung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 52 ) und in Übereinstimmung mit der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 112 ) sowie dem Ausgangsgericht konnten die Ansprüche nach Ansicht der erkennenden Kammer auch nicht gemäß Nr. IV der GBV Arbeitsordnung iVm. § 18 MTV (teilweise) verfallen.

    Den Betriebsparteien stand somit keine Regelungsbefugnis in Bezug auf Ausschlussfristen zu (ebenso LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 114 ).

    Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden (… LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 ).".

    Rn. 339 Die Kammer schließt sich insoweit den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 26 ff) und der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 80 ff) zur Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entscheidung der Beklagten, Phantomaktien an ihre Führungskräfte zu verteilen, sowie den Folgen einer nicht hinreichenden Verteilung nach Ablauf des Performance- bzw. des Haltezeitraums an.

    Regelungsinhalt ist lediglich, dass unter anderem der sogenannte Performance Phantom Share Plan (PPSP) in seiner jeweiligen durch eine Anlage in Bezug genommen Ausgestaltung ein Vergütungsbestandteil ist, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht (…dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 32 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 86 ).

    Auch der Arbeitsvertrag der Parteien gewährt keinen Anspruch auf Zuteilung von Phantomaktien (…siehe hierzu die identischen Fälle LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 30 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 84 ; ebenso LAG Baden-Württemberg 13. März 2024 - 21 Sa 10/23 - unter B. I. 1. der Gründe)..

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zugleich Lenkrad und Korrektiv dieser anreizmotivierten Vergütungssteuerung (…so zutreffend LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 39 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 93 )..

    Dies sind abstrakte Kriterien, die grundsätzlich einer einheitlichen Bewertung oder Beurteilung zugänglich sind ( LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 104 )..

    Die bloße pauschale Behauptung einer "Minderperformance" ist mangels Überprüfbarkeit unzureichend (vgl. LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 107 ).

    Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden (… LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 )..

    Rn. 350 Der auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Anspruch besteht bei Differenzierungen innerhalb der begünstigten Gruppe unmittelbar in Höhe des Durchschnittswerts, ohne dass es auf das zusätzliche Kriterium billigen Ermessens ankäme (…im Ergebnis ebenfalls ohne Heranziehung von § 315 Abs. 1 BGB, jedoch unter Verwendung der Formulierung, dass die Zuteilungsentscheidung "nach Maßgabe der Gleichbehandlung als Kriterium des billigen Ermessens" zu erfolgen habe, LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 95 )..

    Rn. 356 c) Die jeweiligen Primäransprüche … auf vorläufige Aktienzuteilung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind indes nach Ablauf des jeweiligen Performance-Zeitraums unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB geworden (…dazu ausführlich LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 45 ff; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 120 ).

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
    Zur Begründung verweist der Senat auf seine eigene Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 27 ff (vgl. zur umfassenden Begründungspflicht eines letztinstanzlichen Gerichts bei Absehen von einer EuGH-Vorlage, EuGH NZA 2026, 989 ff).

    Rn. 279 Das Dienstalter kann nach der zutreffenden Rechtsprechung des BAG (21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 Rn. 71 ff) bei der Vergütung regelmäßig berücksichtigt werden, ohne dass der Arbeitgeber dessen Bedeutung für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben darlegen muss (…so auch EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 34 ff.;… 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 24).

    Rn. 280 Allerdings kann es, so das BAG, im Ausnahmefall Situationen geben, in denen der Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters vom Arbeitgeber im Einzelnen erklärt und insofern sachlich gerechtfertigt werden muss (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 Rn. 71 ff).

    Denn der objektive Charakter eines solchen Kriteriums hängt von allen Umständen des Einzelfalls und insbesondere davon ab, welche Beziehung zwischen der Art der ausgeübten Tätigkeit und der Erfahrung besteht, die durch die Ausübung dieser Tätigkeit nach einer bestimmten Dauer erworben worden ist (zum Ganzen überzeugend BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 Rn. 71 ff).

    Rn. 293 1. Als Anspruchsgrundlage für gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts kommen sowohl der direkt anwendbare Art. 157 AEUV als auch - für die Zeit ab dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes - § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG in Betracht (…BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 22; 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 17, BAGE 173, 331).

    Die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt, darunter insbesondere deren Art. 2 Abs. 1 Buchst. e und Art. 4, werden von der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 157 AEUV miterfasst (…vgl. EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne] Rn. 53 ff. zu Vorgängerbestimmungen;… BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 23; 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 18, BAGE 173, 331).

    Zudem ist dieses Verbot in § 7 EntgTranspG niedergelegt, wonach für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (…BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24; 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 19, BAGE 173, 331;… 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 64, 98, BAGE 171, 195).

    § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (…BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24; 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO;… vgl. näher BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 63 ff).

    § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - aaO 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO).

    Rn. 296 2. Nach der Rechtsprechung des BAG ist auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht § 22 AGG anzuwenden (…BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 42; 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 24).

    Rn. 297 Das BAG hat die Differenz zwischen dem individuellen Gehalt und dem (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Medianentgelt der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts als Indiz iSv. § 22 AGG für eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts anerkannt hat (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -, BAGE 173, 331 ff).

  • BAG, 23.10.2025 - 8 AZR 300/24

    Entgeltgleichheit - Paarvergleich - Beweislast

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG 23. Oktober 2025 - 8 AZR 300/24) stellt mit diesem Kriterium ein notwendiges Korrektiv für eine etwaige Fehlindikation eines Paarvergleichs zur Verfügung.

    Rn. 178 Auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision der Beklagten hat der 8. Senat des BAG mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) die Entscheidung der Kammer vom 1. Oktober 2024 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LAG zurückverwiesen.

    Rn. 224 Die Kammer hat in Teilen unionsrechtliche Zweifel an den oben dargestellten Ausführungen des BAG in der Entscheidung vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) und deshalb erwogen, den EuGH anzurufen und um Klärung der unionsrechtlichen Fragestellungen im Wege des Vorabentscheidungsersuchens zu bitten.

    Rn. 231 Der 8. Senat führt nun aus, dass "[d]iese[s] Erfordernisse … aber nicht bei einem Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit gelte" (BAG 23. Oktober 2025 - 8 AZR 300/24 - Rn. 26).

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot vorliegt (BAG 23. Oktober 2025 - 8 AZR 300/24 - Rn. 41).

    Rn. 268 b) Das BAG erkennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich an, dass - entgegen einer zuvor in der Literatur teilweise geäußerten Ansicht (Sagan, NZA 2025 S. 1034, 1038) - die Gesamtsituation bei der Vergütung innerhalb der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe - sei es im Median oder im Durchschnitt - im Rahmen der vom Arbeitgeber zu erbringenden Widerlegung der Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung zu beachten ist (BAG 23. Oktober 2025 - 8 AZR 300/24 - Rn. 29; ebenso zuvor bereits Schlachter RdA 2024, 52, 55: Vermutung der Geschlechtsbedingtheit aus dem Paarvergleich mit dem Spitzenverdiener durch "Verweis auf das niedrigere Entgelt der Gesamtgruppe leicht […] zu widerlegen").

    Die Ausführungen in Rn. 29 der Entscheidung des BAG vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) können entgegen der Ansicht der Beklagten nicht als Abkehr von diesen Grundsätzen verstanden werden.

    Die Entscheidung des BAG vom 23. Oktober 2025 - 8 AZR 300/24 - enthält keinerlei Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass der 8. Senat an der Richtigkeit der Rechtsprechung des 5. Senats zweifelt, wonach der Gleichbehandlungsgrundsatz nur auf den gewichteten Durchschnittswert gerichtet ist (…ebenso in der Literatur MüKoBGB/Spinner, 9. Aufl. 2023, BGB § 611a Rn. 1066).

    Die Kammer hat auf den konkreten Einzelfall bezogen bestehende, insbesondere im Urteil des BAG vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) aufgestellte, höchstrichterliche Rechtssätze angewandt.

  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
    Auch der 8. Senat des BAG ist bislang davon ausgegangen, dass § 22 AGG erst Anwendung findet, nachdem ein Arbeitnehmer dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen hat, dass sein Arbeitgeber ihm ein niedrigeres Entgelt zahlt als einem zum Vergleich herangezogenen Kollegen des anderen Geschlechts und dass er die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichtet (BAG NZA 2023, 958 Rn. 43).

    Rn. 268 b) Das BAG erkennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich an, dass - entgegen einer zuvor in der Literatur teilweise geäußerten Ansicht (Sagan, NZA 2025 S. 1034, 1038) - die Gesamtsituation bei der Vergütung innerhalb der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe - sei es im Median oder im Durchschnitt - im Rahmen der vom Arbeitgeber zu erbringenden Widerlegung der Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung zu beachten ist (…BAG 23. Oktober 2025 - 8 AZR 300/24 - Rn. 29; ebenso zuvor bereits Schlachter RdA 2024, 52, 55: Vermutung der Geschlechtsbedingtheit aus dem Paarvergleich mit dem Spitzenverdiener durch "Verweis auf das niedrigere Entgelt der Gesamtgruppe leicht […] zu widerlegen").

    Auch in der Literatur wird der Verweis auf die niedrigere Gruppenvergütung zu Recht als "leichter[e]" Möglichkeit der Widerlegung der ersten Anscheinswirkung des Paarvergleichs angesehen (Schlachter RdA 2024, 52, 55).

    Rn. 293 1. Als Anspruchsgrundlage für gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts kommen sowohl der direkt anwendbare Art. 157 AEUV als auch - für die Zeit ab dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes - § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG in Betracht (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 22;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 17, BAGE 173, 331).

    Die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt, darunter insbesondere deren Art. 2 Abs. 1 Buchst. e und Art. 4, werden von der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 157 AEUV miterfasst (…vgl. EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne] Rn. 53 ff. zu Vorgängerbestimmungen; BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 23;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 18, BAGE 173, 331).

    Zudem ist dieses Verbot in § 7 EntgTranspG niedergelegt, wonach für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 19, BAGE 173, 331;… 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 64, 98, BAGE 171, 195).

    § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO;… vgl. näher BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 63 ff).

    § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - aaO 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO).

    Rn. 296 2. Nach der Rechtsprechung des BAG ist auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht § 22 AGG anzuwenden (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 42;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 24).

  • BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist bei Differenzierungen innerhalb der begünstigten Gruppe auf den Durchschnittswert gerichtet (Anschluss an BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sei bei Differenzierungen innerhalb der begünstigten Gruppe auf den Durchschnittswert gerichtet (im Anschluss an BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10).

    Rn. 330 "Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe, die vorliegend geschlechtsübergreifend aus allen vergleichbaren Arbeitnehmern besteht, Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur den Durchschnittswert beanspruchen (BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21;… zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102;… 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

    Keineswegs ist dem Urteil zu entnehmen, dass der 10. Senat entgegen der Ansicht des 5. Senats (BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21) eine Anpassung "nach ganz oben" unter dem rechtlich zweifelhaften Aspekt des "sich (ganz besonders) Lohnens" für notwendig erachtet..

    Rn. 333 Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - wie gezeigt - den Durchschnittswert beanspruchen (BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21;… zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102;… 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

    Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - wie gezeigt - den Durchschnittswert beanspruchen (BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 -, Rn. 21;… zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102;… 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 13 Sa 535/22

    Gewährung von Leistungen ohne nachvollziehbare Kriterien; Gehaltsanpassung bei …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
    In diesem Umfang kann eine "Anpassung nach oben" verlangt werden, jedoch keine "Anpassung nach ganz oben" (entgegen LAG Düsseldorf 20. April 2023 - 13 Sa 535/22).

    Nur dies beseitige die gesetzeswidrige Ungleichbehandlung vollständig, wie das LAG Düsseldorf (20. April 2023 - 13 Sa 535/22) unlängst zutreffend entschieden habe.

    In diesem Umfang könne eine "Anpassung nach oben" verlangt werden, jedoch keine "Anpassung nach ganz oben" (entgegen LAG Düsseldorf 20. April 2023 - 13 Sa 535/22).

    Die obiter angedeutete und nicht weiter begründete Rechtsansicht der 13. Kammer des LAG Düsseldorf (20. April 2023 - 13 Sa 535/22 - Rn. 104) steht in Widerspruch zur zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und ist abzulehnen.

    § 315 Abs. 1 BGB ist nur anwendbar, wenn eine Leistung vereinbarungsgemäß durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden soll (LAG Düsseldorf 20. April 2023 - 13 Sa 535/22 - Rn. 93 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2021 - 1 Sa 130/19

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltanpassung - Gesamtbetriebsvereinbarung - …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
    Rn. 330 "Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe, die vorliegend geschlechtsübergreifend aus allen vergleichbaren Arbeitnehmern besteht, Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur den Durchschnittswert beanspruchen (…BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21; zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102;… 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

    Die Ansicht der Klägerin, in einer derartigen Konstellation sei stets eine Orientierung am höchsten Entgelt erforderlich, würde eine bestehende Ungleichbehandlung nicht lediglich kompensieren, sondern die Ungleichbehandlung in Bezug auf andere Arbeitnehmer der Gruppe verstärken und eine Überkompensation darstellen (so ausdrücklich LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 103 f).

    Rn. 333 Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - wie gezeigt - den Durchschnittswert beanspruchen (…BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21; zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102;… 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

    Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - wie gezeigt - den Durchschnittswert beanspruchen (…BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 -, Rn. 21; zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102;… 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
    Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegt bei der Nichtberücksichtigung von Elternzeiten beim vergütungsbezogenen Dienstalter nicht vor (Anschluss an BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 -, BAGE 137, 80 ff).

    Rn. 276 aa) Die Elternzeit darf nach der gefestigten und zutreffenden Rechtsprechung des BAG bei Entgeltbestandteilen, die auf das aktive Arbeitsverhältnis abstellen, anspruchsmindernd berücksichtigt werden (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 -, BAGE 137, 80 ff, Rn. 34).

    In der Zeit, in der das Arbeitsverhältnis wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit unter Suspendierung der beiderseitigen Hauptpflichten ruht, wird - wie das BAG zutreffend feststellt - keine Berufserfahrung gewonnen (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - BAGE 137, 80 ff, Rn. 35 f).

    Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegt bei der Nichtberücksichtigung von Elternzeiten beim vergütungsbezogenen Dienstalter nach der Rechtsprechung BAG nicht vor (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 -, BAGE 137, 80 ff, Rn. 37).

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 24/20

    Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
    Ein Arbeitnehmer, der Teilzeitarbeit leistet, kann nicht die gleiche Vergütung verlangen wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (BAG 23. März 2021 - 3 AZR 24/20, BeckRS 2021, 7094 Rn. 12).

    Der pro-rata-temporis-Grundsatz gebietet nur die (relative) Gleichbehandlung mit einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten (BAG 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 20).

    Die Beklagte verzichtet nach der von ihr selbst gesetzten Regel damit bewusst auf die Anwendung des pro-rata-temporis-Grundsatzes zugunsten der Teilzeitbeschäftigten (vgl. dazu BAG 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 33).

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21

    Annahmeverzugsvergütung - Auskunft über Entgelterhöhungen vergleichbarer …

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für …

  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2024 - 21 Sa 10/23

    Virtuelle Aktien - Phantom Shares - Führungskraft - Zuteilung - …

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24

    Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt - …

  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer - "Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Voraussetzungen für die …

  • EuGH, 24.03.2026 - C-767/23

    Ein in letzter Instanz entscheidendes nationales Gericht muss stets begründen, …

  • EuGH, 28.02.2013 - C-427/11

    Kenny u.a. - Art. 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer …

  • EuGH, 07.07.2022 - C-377/21

    Zone de secours Hainaut - Centre - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik …

  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für …

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 329/22

    Elternzeit - Teilzeit - entgegenstehende betriebliche Gründe - analoge Anwendung …

  • BAG, 23.10.2012 - 4 AZR 48/11

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

  • BAG, 20.03.2024 - 4 AZR 142/23

    Eingruppierung eines Vorarbeiters bei den Stationierungsstreitkräften

  • LAG München, 26.08.2010 - 4 Sa 219/10

    ERA-Besitzstandszulagen

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

  • EuGH, 18.06.2026 - C-484/24

    NTH Haustechnik - Rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten dürfen als …

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • BAG, 19.09.2024 - 8 AZR 21/24

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen des …

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen

  • BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 123/24

    Stellenbesetzung - Verbindung mit Agentur für Arbeit

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07

    Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs

  • EuGH, 03.06.2021 - C-624/19

    Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei …

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, …

  • LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18

    Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21. …

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen, …

  • EuGH, 23.04.2020 - C-507/18

    Homophobe Äußerungen stellen eine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf dar, …

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch …

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90

    Umfang des Tarifvorbehaltes

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 560/95

    Sozialplanabfindung: Anspruch - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • BGH, 29.12.2009 - IV ZR 1/08

    Ablehnung der Zulassung einer Hilfsaufrechnung aufgrund fehlender …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2012 - C-427/11

    Kenny u.a. - Gleiches Entgelt - Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - …

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