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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3853
OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,3853)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,3853)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,3853)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Einbauküche: 5 Jahre Gewährleistung? Nutzungsvorteile ersetzen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistungsrechte bei einer Einbauküche; Berechnung einer Nutzungsentschädigung bei Wandlung des Kaufvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Kaufpreis; Wandelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Einbauküche - Gewährleistungsrechte und Nutzungsentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 423
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender …

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01
    Die Nutzungsvergütung bedarf aber der Geltendmachung im Wege der Aufrechnung; andernfalls wirkt sie sich gegenüber der Wandlung nicht anspruchsmindernd aus (vgl. BGHZ 115, 47, 56; OLG Köln NJW-RR 1999, 747 f., m. w. N.).
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89

    Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01
    Damit war unter Verwendung von vertretbaren Sachen ein unvertretbares, gerade für die Bedürfnisse und Zwecke der Klägerin geeignetes Werk herzustellen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 787).
  • OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 408/97

    Ausschreibung einer Mauer, bei nicht von vornherein bestimmtem Gesteinsmaterial

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01
    Die Nutzungsvergütung bedarf aber der Geltendmachung im Wege der Aufrechnung; andernfalls wirkt sie sich gegenüber der Wandlung nicht anspruchsmindernd aus (vgl. BGHZ 115, 47, 56; OLG Köln NJW-RR 1999, 747 f., m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03

    Verkauf einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung: …

    Die Kläger müssen sich hingegen nicht gemäß §§ 634 Abs. 1 Satz 3, 465, 467 Satz 1, 347 Satz 2 BGB a. F. die durch das Bewohnen der Wohnung erzielten Nutzungsvorteile anrechnen lassen (vgl. hierzu OLG Braunschweig, OLGR 1996, 133 (134); OLG Köln, OLGR 2002, 69;… Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 1661).

    Eine Nutzungsvergütung bedarf nämlich der Geltendmachung im Wege der Aufrechnung; andernfalls wirkt sie sich gegenüber der Wandlung nicht anspruchsmindernd aus (vgl. BGHZ 115, 47 (56); OLG Köln NJW-RR 1999, 747 f.; OLG Köln, OLGR 2002, 69).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1869
OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00 (https://dejure.org/2001,1869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.06.2001 - 8 U 2694/00 (https://dejure.org/2001,1869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - 8 U 2694/00 (https://dejure.org/2001,1869)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    BGB § 172; ; BGB § 173; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1d

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Zur Prüfung- und Aufklärungspflicht einer Immobilien-Kapitalanlage finanzierenden Bank und deren Haftung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Abschluss eines Darlehensvertrages; Umfang der Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens; Schwerwiegender ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehensvertrag - Haftung und Beratungspflicht der Bank

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 164, 167, 172, 173; KWG § 18; VerbrKrG §§ 4, 6
    Zur Prüfungs- und Aufklärungspflicht einer Bank bei Finanzierung einer Immobilienkapitalanlage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs- und Beratungspflichten durch eine Bank culpa in contrahendo (cic); Immobilien-Kapitalanlage; Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages ; Nichtigkeit einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1802
  • WM 2003, 1803
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.1.; ZIP 2000, 1430 unter II.1.a, jeweils m.w.N.), der sich der Senat anschließt, ist eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsabschluss zu warnen, weil sie regelmäßig davon ausgehen darf, dass dieser selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt oder sich zumindest der Hilfe von Fachleuten bedient hat.

    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 465, 469 ff.) sind auch in jüngerer Zeit keine weiteren Fallgruppen hinzugetreten (vgl. OLG Braunschweig, WM 1998, 1223; OLG Hamm, WM 1999, 1056; OLG München, WM 2000, 130; OLG Stuttgart, WM 2000, 292; ferner BGH, ZIP 2000, 1051; ZIP 2000, 1430).

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss sie nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und - erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten - überprüft hat (vgl. BGHZ 116, 209 = ZIP 1992, 166 unter II.2; BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.a; OLG Köln, WM 2000, 127, 129; OLG Schleswig, WM 2000, 1381, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 296).

    Das hätte allerdings vorausgesetzt, dass der Wert der Leistung der Kläger als Wohnungserwerber knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung gewesen wäre, weil nur bei einem auffälligen Missverhältnis dieser Größenordnung eine Vermutung für das Vorliegen der subjektiven Tatbestandsmerkmale eines wucherähnlichen Geschäfts gilt (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.b m.w.N.), was hier auch nach dem Vortrag der Kläger nicht der Fall war.

    Für die Einordnung als Realkredit i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ist es unerheblich, ob kreditrechtliche Beleihungsgrenzen eingehalten sind und dem Darlehensvertrag zutreffende Verkehrswertangaben zugrunde liegen sowie in welchem Umfang der Kredit grundpfandrechtlich besichert ist (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051 unter III; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223, 1226; OLG Hamm, WM 1998, 1230, 1233).

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Zum anderen befand sich die KT GmbH als Vertreterin, auf deren Person es gem. § 166 Abs. 1 BGB ankommt (vgl. BGHZ 144, 223 = WM 2000, 1250 unter II.2), bei Abgabe der auf Abschluss der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärung nicht in einer Haustürsituation i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWiG a.F. .

    Selbst wenn dies aber geschehen wäre und gem. § 139 BGB auch die Nichtigkeit der Bevollmächtigung bewirkt hätte, war das Vertrauen der Beklagten in die Wirksamkeit der dann vormals schwebend unwirksamen Vollmacht ebenfalls gemäß §§ 172, 173 BGB geschützt, weil sie die Unwiderruflichkeit einer notariell beurkundeten Erklärung nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG a.F. nicht in Zweifel ziehen musste (vgl. BGHZ 144, 223 = WM 2000, 1250 unter III.1).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Der BGH (WM 1988, 895, 898; WM 1990, 920, 922; WM 1992, 901, 902; WM 1992, 977; WM 1999, 678, 679, jeweils m.w.N.) hat dazu - wie vom Landgericht zutreffend referiert - vier Fallgruppen entwickelt.

    Grundlage und weitere Voraussetzung der Haftung ist nämlich das durch ein solches Verhalten bei den Anlegern hervorgerufene Vertrauen (vgl. BGH, WM 1992, 901, 905).

  • OLG Braunschweig, 13.02.1997 - 2 U 117/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Unzulässigkeit von …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 465, 469 ff.) sind auch in jüngerer Zeit keine weiteren Fallgruppen hinzugetreten (vgl. OLG Braunschweig, WM 1998, 1223; OLG Hamm, WM 1999, 1056; OLG München, WM 2000, 130; OLG Stuttgart, WM 2000, 292; ferner BGH, ZIP 2000, 1051; ZIP 2000, 1430).

    Für die Einordnung als Realkredit i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ist es unerheblich, ob kreditrechtliche Beleihungsgrenzen eingehalten sind und dem Darlehensvertrag zutreffende Verkehrswertangaben zugrunde liegen sowie in welchem Umfang der Kredit grundpfandrechtlich besichert ist (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051 unter III; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223, 1226; OLG Hamm, WM 1998, 1230, 1233).

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 465, 469 ff.) sind auch in jüngerer Zeit keine weiteren Fallgruppen hinzugetreten (vgl. OLG Braunschweig, WM 1998, 1223; OLG Hamm, WM 1999, 1056; OLG München, WM 2000, 130; OLG Stuttgart, WM 2000, 292; ferner BGH, ZIP 2000, 1051; ZIP 2000, 1430).

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss sie nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und - erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten - überprüft hat (vgl. BGHZ 116, 209 = ZIP 1992, 166 unter II.2; BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.a; OLG Köln, WM 2000, 127, 129; OLG Schleswig, WM 2000, 1381, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 296).

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Sie verkennen dabei, dass die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften und Schuldmitübernahmen naher Familienangehöriger und unverheirateter Lebenspartner (vgl. aus jüngster Zeit BGH, ZIP 2001, 189; ZIP 2000, 404; ZIP 1999, 2584, jeweils m.w.N.) auf die Finanzierung von Steuersparmodellen nicht übertragbar ist.
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    cc) Sofern der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der KT GmbH wegen eines Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG nach § 134 BGB nichtig sein sollte (vgl. insoweit BGHZ 145, 265 = WM 2000, 2443) und dieser Mangel gemäß § 139 BGB auf die Vollmacht durchschlüge, bliebe die Wirksamkeit der von KT GmbH im Namen der Kläger abgeschlossenen Darlehensverträge davon unberührt.
  • BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00

    Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    aa) Die Vollmacht zum Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages muss nicht die Angaben nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG enthalten (vgl. BGH, ZIP 2001, 911).
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 10/98

    Zulässigkeit einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Sie verkennen dabei, dass die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften und Schuldmitübernahmen naher Familienangehöriger und unverheirateter Lebenspartner (vgl. aus jüngster Zeit BGH, ZIP 2001, 189; ZIP 2000, 404; ZIP 1999, 2584, jeweils m.w.N.) auf die Finanzierung von Steuersparmodellen nicht übertragbar ist.
  • OLG Dresden, 03.11.1999 - 8 U 1305/99

    Rückforderungsdurchgriff beim finanzierten Kauf

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    e) Es kann ferner dahinstehen, inwieweit § 9 Abs. 3 VerbrKrG (ggf. i.V.m. § 813 BGB) einen Rückforderungsdurchgriff gegen den Kreditgeber zulässt (vgl. dazu Senat, ZIP 2000, 180 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 6/97

    Gewährleistung eines Bauträgers; Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen …

  • OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 6 U 141/98

    Wohnungskauf nach Vertreterbesuch - § 1 Abs. 1 HWiG, Fortwirken der …

  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 31 U 146/98

    Zur Frist für einen Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften …

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer …

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

  • BGH, 24.04.1990 - XI ZR 236/89

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell

  • OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99

    Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und …

  • OLG München, 26.08.1999 - 19 U 2173/99

    Ausnahme für Realkredite nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auch bei Überfinanzierung

  • BGH, 18.04.1988 - II ZR 251/87

    Verschulden bei Vertragsabschluß - Bank - Darlehn - Aufklärungspflicht - …

  • OLG Köln, 29.10.1999 - 3 U 156/99
  • OLG Schleswig, 30.03.2000 - 5 U 181/98

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Finanzierung von steuersparendem …

  • OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01

    Haustürsituation; verbundenes Geschäft; Realkredit; Rückabwicklung; …

    Dem Kläger steht ein auf Freihaltung von Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag und Erstattung der darüber hinausgehenden Vermögenseinbußen gerichteter Schadensersatzanspruch nicht zu, da die Rechtsvorgängerin der Beklagten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Darlehensvertrages vorvertragliche Aufklärungspflichten weder in Bezug auf den zu finanzierenden Immobilienkauf (nachfolgend aa) und bb); zu den 4 Fallgruppen einer diesbezüglich ausnahmsweise bestehenden Aufklärungspflicht vgl. Senat, OLGR 2002, 318 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 12.03.2002, Az: XI ZR 248/01 -) noch in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Darlehensverträge (nachfolgend cc) und dd)) verletzt hat.

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss die Bank nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten überprüft hat (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051, 1052; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142 ff.; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318, 319; 2002, 389, 390).

    Das hätte allerdings vorausgesetzt, dass der Wert der Leistung des Klägers als Wohnungserwerber knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung gewesen wäre, weil nur bei einem auffälligen Missverhältnis dieser Größenordnung eine Vermutung für das Vorliegen der subjektiven Tatbestandsmerkmale eines wucherähnlichen Geschäftes gilt (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051, 1053; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318, 319; 2002, 389, 391).

  • BGH, 09.07.2019 - XI ZR 53/18

    Informationspflichten bei einem Verbraucherkreditvertrag in Bezug auf die Kosten

    Rn. 13 Nur das OLG Dresden (Urteil vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00, WM 2003, 1802, 1808 unter 2. c) bb) hat ausdrücklich entschieden, dass im Fall eines "packing", in dem der Darlehensgeber für die Vermittlung des Darlehensvertrages eine Provision an den Kreditvermittler zahlt und diese Kosten dadurch an den Darlehensnehmer weiterreicht, dass er dem Darlehensvertrag einen höheren Zinssatz als den zugrunde legt, zu dem er zeitgleich nicht fremdvermittelte Kredite anbietet, die Provision gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1d VerbrKrG in der Fassung vom 27. April 1993 (künftig: aF) in der vom Verbraucher zu unterzeichnenden Vertragserklärung betragsmäßig angegeben werden muss.
  • BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02

    Willkür einer gerichtlichen Entscheidung

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2002 - XI ZR 248/01 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00 -, c) das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 27. September 2000 - 9 O 1806/00 - .
  • OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 6 U 35/03

    Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds: Widerrufsbelehrung im …

    Soweit die Klägerin der Meinung ist, die Beklagte habe den mangelnden Wert der WGS-Beteiligung schon deshalb gekannt, weil sie im eigenen Interesse das Objekt geprüft habe - was die Beklagte bestreitet -, ist festzuhalten, dass die Prüfung von Sicherheiten durch eine Bank grundsätzlich nicht im Kunden-, sondern im eigenen Interesse geschieht, weil die Ausgabe von Krediten, die erkennbar alsbald notleidend werden oder unzureichend gesichert sind, nach Möglichkeit verhindert werden soll (BGH NJW 02, 3695; OLG Braunschweig WM 98, 1223; OLG Oldenburg BKR 02, 731; OLG Dresden OLGR 02, 318).

    Eine besondere Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierungen durch einen Festkredit, kombiniert mit einer bereits bestehenden oder neu abgeschlossenen Lebensversicherung, besteht daher nicht (BGH 29.04.2003, BKR 03, 636; Urteil 20.05.03, NJW 03, 2529; OLG Stuttgart WM 2000, 292; OLGR 02, 317; BKR 02, 828; OLGR 03, 69; OLG Frankfurt WM 02, 1275; OLG Dresden OLGR 02, 318 und VuR 03, 70).

  • OLG Naumburg, 09.03.2006 - 2 U 115/05

    Widerruf eines Haustürgeschäfts betreffend den Erwerb eines Anteils an einer …

    Die Spezialregelung der §§ 358, 491 Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. sperrt vielmehr den Rückgriff auf die Generalklausel des § 242 BGB (vgl. zu §§ 9 Abs. 3, 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG OLG Dresden WM 2003, 1802, 1809).

    Denn das Kreditinstitut durfte voraussetzen, dass die Beklagten wie jeder andere Anleger die für die Werthaltigkeit, Rentabilität und Durchführbarkeit des Vorhabens maßgeblichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten überprüft hatten (vgl. BGH WM 1990, 920 ; BGH WM 1991, 85 ; BGH WM 1992, 216 ; KG WM 2002, 493, 497; OLG Dresden WM 2003, 1802, 1807).

  • OLG Dresden, 26.09.2003 - 8 U 872/03

    Fondsbeitritt; Immobilienfonds; Haustürsituation; Widerruf; …

    Eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (zu den 4 Fallgruppen einer ausnahmeweise bestehenden Aufklärungspflicht vgl. Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318 ff. = OLG-NL 2002, 265 ff., bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 12.03.2002, Az: XI ZR 248/01) bejaht werden, nämlich wenn die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet und quasi als Partner des Anlagegeschäftes in Erscheinung tritt, wenn die Bank einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Anleger über die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Anlagegeschäftes hinaus geschaffen oder begünstigt hat, wenn eine Interessenkollision der Bank bei der Kreditvergabe an den Erwerber vorliegt oder bei einem spezifischen Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf die speziellen Risiken des konkreten Vorhabens.

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotential und Ertragsfähigkeit muss die Bank nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten überprüft hat (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051, 1052; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142 ff.; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318, 319; 389, 390 und BKR 2003, 114, 120).

  • OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 4 U 34/18
    Rn. 113 Aufsichtsrechtliche Ordnungsvorschriften wie § 18 KWG und die Regelungen in der MARisk 2007 der Bundesanstalt für Finanzaufsicht stellen keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar, sondern haben lediglich eine ordnungspolitische Funktion im Verhältnis zwischen den Kreditinstituten und dem Bundesaufsichtsamt (vgl. nur OLG Dresden, Urteil vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00 - OLG Frankfurt…, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 17 U 111/07 - Rdnr. 74; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1988 - III ZR 14/88).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2018 - 4 U 99/17

    Ausfallbürgschaft: Freistellung des Bürgen bei Zugrundelegung eines …

    Rn. 107 a) Aufsichtsrechtliche Ordnungsvorschriften wie § 18 KWG und die Regelungen in der MARisk 2007 der Bundesanstalt für Finanzaufsicht stellen keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar, sondern haben lediglich eine ordnungspolitische Funktion im Verhältnis zwischen den Kreditinstituten und dem Bundesaufsichtsamt (vgl. nur OLG Dresden, Urteil vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00 - BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1988 - III ZR 14/88).
  • LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

    Rn. 639 § 18 KWG ist überdies kein Schutzgesetz zu Gunsten weiterer Darlehensnehmer oder sonstiger Dritter (OLG Dresden, NJOZ 2002, 1807; OLG Frankfurt, BKR 2011, 330;… Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl. 2014, § 823, Rn. 66).
  • LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11

    Nicht prospektverpflichtete Personen unterliegen nicht der bürgerlich-rechtlichen …

    Rn. 331 § 18 KWG ist überdies kein Schutzgesetz zu Gunsten weiterer Darlehensnehmer oder sonstiger Dritter (OLG Dresden, NJOZ 2002, 1807; OLG Frankfurt, BKR 2011, 330;… Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl. 2014, § 823, Rn. 66).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00   

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https://dejure.org/2001,3950
OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00 (https://dejure.org/2001,3950)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2001 - 4 UF 277/00 (https://dejure.org/2001,3950)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2001 - 4 UF 277/00 (https://dejure.org/2001,3950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Sozialhilfeträgers auf Unterhaltszahlungen einer pflegebedürftigen Mutter gegen deren Sohn; Bemessung eines Einkommens zwecks Berechnung von Unterhaltsansprüchen der Eltern gegenüber den Kindern; Berücksichtigung des Einkommens der Ehefrau bezüglich eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1603 Abs. 1
    Zur Leistungsfähigkeit des verheirateten Unterhaltsschuldners gegenüber seinen Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 123
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 14.06.1999 - 26 UF 617/99

    Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für die Vermögensbildung bei der …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Rn. 16 Wenn mit dieser Handhabe (OLG München FamRZ 2000, 307 mit noch etwas geringeren Selbstbehaltsbeträgen; OLG Hamm FamRZ 1999, 1533, OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1391) im Ergebnis in der Regel vertretbare Lösungen gefunden werden können, so ist doch nicht zu übersehen, daß jedenfalls die Festlegung eines Selbstbehalts für den Ehepartner des Unterhaltspflichtigen dogmatische Bedenken aufwirft, die bei der Suche nach einer Lösung derartiger Fälle zumindest aufgezeigt und bedacht werden müssen, zumal bei der zu erwartenden demographischen Entwicklung Unterhaltsfragen dieser Art noch vermehrt auftreten dürften:.

    In dieser Wohnung lebt der Beklagte mit seiner Ehefrau zwar nicht selbst; jedoch ergibt sich die Anerkennung der aus der Unterhaltung der Wohnung sich ergebenden Unterdeckung daraus, daß der Erwerb der Wohnung als eine vertretbare wirtschaftliche Vorsorgemaßnahme gelten kann und diese Investition getätigt worden ist, bevor die Mutter des Beklagten in das Seniorenheim eingezogen ist (vgl. zur Berücksichtigung derartiger Investitionen vor Eintritt der Unterhaltspflicht OLG München FamRZ 2000, 307).

  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Der Bundesgerichtshof hat es darüber hinaus gebilligt, wenn für den Ehegatten des Unterhaltspflichtigen ein geringerer Bedarf mit Rücksicht auf die Ersparnisse aus dem Zusammenleben festgesetzt wird (BGH X. Zivilsenat FuR 2001, 85).
  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 100/93

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    So wird eine sog. Sättigungsgrenze ebenso abgelehnt (BGH NJW 1982, 1645; 1994, 2618) wie die Festsetzung eines Mindestbedarfs für den unterhaltsberechtigten Ehegatten im Mangelfall (BGH FamRZ 1997, 806; 1995, 346).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    So wird eine sog. Sättigungsgrenze ebenso abgelehnt (BGH NJW 1982, 1645; 1994, 2618) wie die Festsetzung eines Mindestbedarfs für den unterhaltsberechtigten Ehegatten im Mangelfall (BGH FamRZ 1997, 806; 1995, 346).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    So wird eine sog. Sättigungsgrenze ebenso abgelehnt (BGH NJW 1982, 1645; 1994, 2618) wie die Festsetzung eines Mindestbedarfs für den unterhaltsberechtigten Ehegatten im Mangelfall (BGH FamRZ 1997, 806; 1995, 346).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91

    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Eine derartige Handhabung beruht vornehmlich auf der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1992, 795 = NJW 1992, 1393).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 3 UF 122/99

    Elternunterhalt: Nicht-Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Rn. 16 Wenn mit dieser Handhabe (OLG München FamRZ 2000, 307 mit noch etwas geringeren Selbstbehaltsbeträgen; OLG Hamm FamRZ 1999, 1533, OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1391) im Ergebnis in der Regel vertretbare Lösungen gefunden werden können, so ist doch nicht zu übersehen, daß jedenfalls die Festlegung eines Selbstbehalts für den Ehepartner des Unterhaltspflichtigen dogmatische Bedenken aufwirft, die bei der Suche nach einer Lösung derartiger Fälle zumindest aufgezeigt und bedacht werden müssen, zumal bei der zu erwartenden demographischen Entwicklung Unterhaltsfragen dieser Art noch vermehrt auftreten dürften:.
  • OLG Oldenburg, 27.07.1999 - 12 UF 79/99

    Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen selbst schon Rente beziehenden …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Das Oberlandesgericht Oldenburg lehnt feste Selbstbehaltssätze ab und hält eine deutliche Erhöhung des sog. angemessenen Selbstbehalts (von zur Zeit 1.800,00 DM) für geboten (OLG Oldenburg FamRZ 2000, 1174).
  • BGH, 11.01.1995 - XII ZR 122/93

    Ermittlung des eheangemessenen Bedarfs eines unterhaltsberechtigten geschiedenen …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    So wird eine sog. Sättigungsgrenze ebenso abgelehnt (BGH NJW 1982, 1645; 1994, 2618) wie die Festsetzung eines Mindestbedarfs für den unterhaltsberechtigten Ehegatten im Mangelfall (BGH FamRZ 1997, 806; 1995, 346).
  • OLG Hamm, 27.05.1999 - 1 UF 196/98

    Pauschalierende Bestimmung eines angemessenen Unterhaltsbedarfs; Auswirkungen auf …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Rn. 16 Wenn mit dieser Handhabe (OLG München FamRZ 2000, 307 mit noch etwas geringeren Selbstbehaltsbeträgen; OLG Hamm FamRZ 1999, 1533, OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1391) im Ergebnis in der Regel vertretbare Lösungen gefunden werden können, so ist doch nicht zu übersehen, daß jedenfalls die Festlegung eines Selbstbehalts für den Ehepartner des Unterhaltspflichtigen dogmatische Bedenken aufwirft, die bei der Suche nach einer Lösung derartiger Fälle zumindest aufgezeigt und bedacht werden müssen, zumal bei der zu erwartenden demographischen Entwicklung Unterhaltsfragen dieser Art noch vermehrt auftreten dürften:.
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Überdies hätte eine derartige Verfahrensweise den Vorteil der Rechtssicherheit und Praktikabilität für sich (…ebenso Günther Münchener Anwaltshandbuch aaO Rdn. 35;… Büttner aaO;… Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 188 a;… Heiß/Hußmann aaO Rdn. 58;… Eschenbruch Rdn. 2021;… Staudinger/Engler/Kaiser aaO § 1603 Rdn. 138;… OLG Hamm - 1. Familiensenat - aaO; OLG Hamm - 4. Familiensenat - FamRZ 2002, 123, 124;… OLG Frankfurt aaO; vgl. auch die Nachweise bei Duderstadt Erwachsenenunterhalt Anm. 3.4.1.2;… a.A. Luthin/Seidel Handbuch des Unterhaltsrechts 9. Aufl. Rdn. 5070;… Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 619 f., 639; Steymans FuR 2000, 361, 363).
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 149/01

    Umfang des Anspruchs auf Elternunterhalt; Berücksichtigung von …

    Rechtlich zutreffend ist das Oberlandesgericht, dessen Urteil in FamRZ 2002, 123 ff. veröffentlicht ist, allerdings davon ausgegangen, daß der Beklagte seiner inzwischen verstorbenen Mutter nach den §§ 1601, 1602 BGB dem Grunde nach unterhaltspflichtig ist.
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 17/11

    Elternunterhalt: Minderung der Leistungsfähigkeit durch Kosten des Besuchs des …

    Rn. 31 Soweit sich die Aufwendungen in einem angemessenen Rahmen halten, reduzieren sie folglich die Leistungsfähigkeit der Beklagten (vgl. auch OLG Köln FamRZ 2002, 572, 573;… Schnitzler/Günther in MAH Familienrecht 3. Aufl. § 11 Rn. 63;… Hauß Elternunterhalt 4. Aufl. Rn. 373; aA OLG Hamm FamRZ 2002, 123, 124).
  • OLG Hamm, 17.12.2012 - 9 UF 64/12

    Höhe des Elternunterhalts; Ermittlung des Steuervorteils gemeinsamer Veranlagung …

    Rn. 66 Dagegen hat der Senat die aufgrund der Besuche des Vaters im Pflegeheim entstandenen Fahrtkosten der Antragsgegnerin als Abzugsposten bei der Ermittlung ihres Einkommens berücksichtigt, weil es sich dabei um notwendige - nicht vom Selbstbehalt zu deckende - Verbindlichkeiten handelt, die die Lebensstellung der Unterhaltsverpflichteten prägen (vgl. auch: OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1657; OLG Köln FamRZ 2002, 572, 573; a. A.: OLG Hamm FamRZ 2002, 123, 124).
  • OLG Köln, 12.06.2002 - 27 UF 194/01

    Familienrecht: Verwertung des Vermögensstamms zur Deckung des Unterhalts der …

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob dem Beklagten entsprechend der Empfehlung des 13. Deutschen Familiengerichtstages (FamRZ 2000, 274) als angemessener Selbstbehalt 50% des über 2.250,00 DM hinausgehenden Nettoeinkommens dem Unterhaltspflichtigen zu belassen ist (so OLG Hamm FamRZ 2002, 123, 124; Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe, FamRZ 1995, 1327, 1334).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01   

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OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01 (https://dejure.org/2002,2139)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.05.2002 - 11 U 10/01 (https://dejure.org/2002,2139)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 11 U 10/01 (https://dejure.org/2002,2139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BeurkG § 17; ; VerbrKrG § ... 1 Abs. 1; ; VerbrKrG § 1 Abs. 2; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 4; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 b; ; HWiG § 1; ; HWiG § 9; ; HWiG § 2 a.F.; ; HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 5 Abs. 1; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; HWiG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; HWiG § 2 Abs. 1 Satz 4; ; HWiG § 9 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 291; ; BGB § 288; ; BGB § 313; ; BGB § 428; ; BGB § 432 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 711; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 108 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 312 Abs. 3 Nr. 3, § 358 Abs. 3 n.F.; HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 3; VerbrKrG §§ 4, 9
    Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft trotz notarieller Beurkundung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Widerrufliches Haustürgeschäft bei notariell beurkundetem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • ibr-online

    Geschlossener Immobilienfonds: Widerrufs des Beitritts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HWiG §§ 1, 2, 5; VerbrKrG § 9
    Rückabwicklung des Darlehensvertrages beim Widerruf des dadurch finanzierten Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsverfahren; Widerruf einer Erklärung zum Beitritt zu einer Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs- GbR nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbraucherschutz, Schuldrecht AT, Widerruf eines Beitritts zu einem Immobilienfonds

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Widerruf trotz notarieller Beurkundung möglich? (IBR 2002, 576)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01
    Ausreichend ist vielmehr, dass diese mitursächlich für den Vertragsschluss bleiben und der Vertrag ohne sie nicht oder nicht so wie geschehen zustande gekommen wäre (BGH NJW 1996, 3416 unter II.2).

    Nur so wird erreicht, dass der Verbraucher in seiner Entscheidung frei und nicht durch die Bindung an das andere Geschäft eingeschränkt ist (BGH NJW 1996, 3416 unter II 4; OLG Stuttgart WM 1999, 2305 unter I 1 c.bb und ZIP 2001, 322, 325 f.).

    Die Verknüpfung der beiden Geschäfte führt dazu, dass nicht nur der Beitrittsvertrag, sondern auch der Darlehensvertrag rückabzuwickeln ist (vgl. BGH NJW 1996, 3416 ; OLG Stuttgart ZIP 2001, 322, 326).

    Der von der Widerrufsregelung in § 1 HWiG beabsichtigte Schutz des Verbrauchers lässt sich nur erreichen, wenn dieser nicht befürchten muss, nach dem Widerruf des Haustürgeschäfts dem Rückzahlungsanspruch seines Darlehensgebers ausgesetzt zu sein, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob Rückabwicklungsansprüche gegen den Partner des Anlagegeschäfts wirtschaftlich durchsetzbar sind (BGH NJW 1996, 3416 unter II.4. a.E.; OLG Stuttgart WM 1999, 2305 unter I.4 und ZIP 2001, 322, 326).

  • OLG Stuttgart, 15.01.2001 - 6 U 35/00

    Beitritt zu einem Immobilienfonds (GbR); Fortwirkung einer Haustürsituation auf …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01
    Nur so wird erreicht, dass der Verbraucher in seiner Entscheidung frei und nicht durch die Bindung an das andere Geschäft eingeschränkt ist (BGH NJW 1996, 3416 unter II 4; OLG Stuttgart WM 1999, 2305 unter I 1 c.bb und ZIP 2001, 322, 325 f.).

    Die Verknüpfung der beiden Geschäfte führt dazu, dass nicht nur der Beitrittsvertrag, sondern auch der Darlehensvertrag rückabzuwickeln ist (vgl. BGH NJW 1996, 3416 ; OLG Stuttgart ZIP 2001, 322, 326).

    Der von der Widerrufsregelung in § 1 HWiG beabsichtigte Schutz des Verbrauchers lässt sich nur erreichen, wenn dieser nicht befürchten muss, nach dem Widerruf des Haustürgeschäfts dem Rückzahlungsanspruch seines Darlehensgebers ausgesetzt zu sein, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob Rückabwicklungsansprüche gegen den Partner des Anlagegeschäfts wirtschaftlich durchsetzbar sind (BGH NJW 1996, 3416 unter II.4. a.E.; OLG Stuttgart WM 1999, 2305 unter I.4 und ZIP 2001, 322, 326).

  • OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 6 U 141/98

    Wohnungskauf nach Vertreterbesuch - § 1 Abs. 1 HWiG, Fortwirken der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01
    Diese Erwägung trifft jedoch in den Fällen nicht zu, in denen der Verbraucher aufgrund anbieterinitiierter Verhandlungen bereits zum Vertragsschluss bestimmt worden war und die notarielle Beurkundung eine bloße Formalität darstellt (vgl. OLG Stuttgart, WM 1999, 2305 unter I 2 a, mit Hinweis auf die europarechtlichen Vorgaben, die eine restriktive Auslegung von § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG gebieten; ähnlich Fischer in Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 13.12.2001, ZfIR 2002, 19, 21).

    Nur so wird erreicht, dass der Verbraucher in seiner Entscheidung frei und nicht durch die Bindung an das andere Geschäft eingeschränkt ist (BGH NJW 1996, 3416 unter II 4; OLG Stuttgart WM 1999, 2305 unter I 1 c.bb und ZIP 2001, 322, 325 f.).

    Der von der Widerrufsregelung in § 1 HWiG beabsichtigte Schutz des Verbrauchers lässt sich nur erreichen, wenn dieser nicht befürchten muss, nach dem Widerruf des Haustürgeschäfts dem Rückzahlungsanspruch seines Darlehensgebers ausgesetzt zu sein, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob Rückabwicklungsansprüche gegen den Partner des Anlagegeschäfts wirtschaftlich durchsetzbar sind (BGH NJW 1996, 3416 unter II.4. a.E.; OLG Stuttgart WM 1999, 2305 unter I.4 und ZIP 2001, 322, 326).

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01
    Auf einen Vertrag, der auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds gerichtet ist und für dessen Abschluss ein Anleger in einer Haustürsituation gewonnen wurde, findet das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (HWiG) Anwendung (BGH NJW 2001, 2718).

    Das ist im Falle der Beteiligung an einem Immobilienfonds die Fondsgesellschaft (vgl. BGH NJW 2001, 2718).

    Eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG auf sämtliche Geschäfte, die dem HWiG unterfallen, ist abzulehnen (BGH NJW 2001, 2718 unter 1 b).

  • BGH, 20.01.1997 - II ZR 105/96

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01
    Ist der Vertrag auf die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses in Form einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung gerichtet, beschränkt sich der Leistungsaustausch nicht auf die Zahlung des Entgelts für den Beitritt und die Einräumung der Gesellschafterposition, sondern ist erst mit vollständiger Beendigung des Schuldverhältnisses abgeschlossen (…Fischer/Marchunsky, HWiG, 2. Aufl., § 2 Rdn. 61; BGH NJW 1997, 1069 und OLG Celle ZIP 1996, 1874 jeweils für Timesharing/ Feriendauerwohnrechte im Genossenschaftsmodell).
  • OLG Celle, 11.09.1996 - 20 U 86/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01
    Ist der Vertrag auf die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses in Form einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung gerichtet, beschränkt sich der Leistungsaustausch nicht auf die Zahlung des Entgelts für den Beitritt und die Einräumung der Gesellschafterposition, sondern ist erst mit vollständiger Beendigung des Schuldverhältnisses abgeschlossen (…Fischer/Marchunsky, HWiG, 2. Aufl., § 2 Rdn. 61; BGH NJW 1997, 1069 und OLG Celle ZIP 1996, 1874 jeweils für Timesharing/ Feriendauerwohnrechte im Genossenschaftsmodell).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01
    Abgesehen hiervon wäre eine Regelung des nationalen Gesetzgebers, wonach Haustürgeschäfte auch bei fehlender Belehrung höchstens ein Jahr lang widerrufen werden könnten, europarechtswidrig (EuGH NJW 2002, 281).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01
    Die Anbahnung des Beitritts wie des Darlehensvertrages durch den Vermittler gehört zum Geschäfts- und Verantwortungsbereich der Beklagten, weshalb sie erforderlichenfalls Erkundigungen einholen muss und erst, wenn diese erfolglos bleiben, mit Nichtwissen bestreiten darf (BGH NJW 1995, 130, 131).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01
    In den Verhandlungssituationen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG besteht erfahrungsgemäß die Gefahr, dass auf die Willensbildung dessen, der sich in oder aufgrund einer Haustürsituation zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages entschließt, in unzulässiger oder ohne angemessener Weise Einfluss genommen worden ist, also die Gefahr einer mangelhaften Willensbildung (BGHZ 144, 223, 227).
  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81

    gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01
    Deshalb kann hier offenbleiben, ob der Beitritt zum Fonds Nr. überhaupt - wie die Beklagte meint - der notariellen Beurkundung bedurfte (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 37 ; BGHZ 86, 367, wonach der Erwerb von Anteilen an einer Grundstücks-GbR nicht der Formvorschrift des § 313 BGB unterworfen ist).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88

    Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung …

  • OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00

    Haftung der finanzierenden Bank bei Verkauf einer völlig überteuerten …

  • OLG München, 08.07.1993 - 1 U 7230/92

    Formfreiheit des Beitritt zu einer Immobilien-Fonds Gesellschaft

  • OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18

    Anspruch auf Herausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II; Kauf eines …

    Das gilt erst recht im vom Parteibeibringungsgrundsatz geprägten Zivilprozessverfahren (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.5.2002 - 11 U 10/01, Rn. 42, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03

    Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen …

    Der insoweit abweichenden Auffassung des OLG Karlsruhe in dessen Entscheidung vom 16. Mai 2002 (OLGR 2002, 272, 275) vermag der Senat - ebenso wie zwischenzeitlich das OLG München (ZIP 2003, 338, 341) - schon deshalb nicht zu folgen, weil - wie bereits in den Senatsurteilen vom 6. Juni 2002 (5 U 193/00) und vom 12. September 2002 (5 U 70/01) jeweils näher ausgeführt sowie in den Senatsurteilen vom 8. Mai 2003 (5 U 142/02) und vom 2. Oktober 2003 (5 U 165/02) bekräftigt - die vom OLG Karlsruhe insoweit zur Stützung seiner Position zitierten Entscheidungen BGH NJW 1997, 169 und OLG Celle ZIP 1996, 1874 sich auf Time-Sharing-Feriendauerwohnrechte im Genossenschaftsmodell beziehen, Konstellationen also, die letztlich einem mietrechtlichen Dauerschuldverhältnis nahe kommen, während der Erwerb von Beteiligungen am Immobilienfonds dem Erwerb einer Eigentumswohnung selbst ähnelt und daher einem mietrechtlichen Dauerschuldverhältnis in keiner Weise vergleichbar ist.
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 8 U 72/03

    Verbraucherkredit und Haustürgeschäft: Gesamtbetragsangabe bei unechter …

    Der notariell beurkundete Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds kann nicht wegen Fortwirkung des Überrumpelungseffekts nach dem HWiG widerrufen werden, da § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG a.F. ( jetzt § 312 Abs. 3 Nr. 3 BGB) ausnahmslos gilt (gegen OLG Stuttgart OLGR 1999, 231 und OLG Karlsruhe, 11. Zivilsenat, OLGR 2002, 272 ).

    Der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 30.03.1999 (6 U 141/98 WM 1999, 2305 = OLGR 1999, 231; ebenso OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.05.2002, 11-U-10/01, OLGR 2002, 272, 274 "Durchlauftermin"), welches diesen Ausnahmetatbestand nicht anwenden will, wenn der Überrrumpelungseffekt zwischen Haustürsituation und notarieller Protokollierung nicht unterbrochen worden ist, rechtfertigt kein anderes Ergebnis.

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 6 U 14/02

    Finanzierter Beitritt zu einer Fonds-Gesellschaft: Widerruflichkeit des …

    Die gegenläufige Entscheidung desselben Senats vom 02.07.2001 (BGHZ 148, 201 = NJW 2001, 2718; auf sie bezieht sich der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in den Urteilen vom 12. und 13.05.2002 - 11 U 10/01 [S. 12] und 11 U 26/01 [S. 13]) betrifft den Fall einer mittelbaren Beteiligung über einen offenen Treuhänder.
  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02

    Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen: …

    Rn. 50 Die Klage ist vor allem deshalb unbegründet, weil auf der Rechtsfolgenseite die Grundsätze der Securenta-Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416) in der vorliegenden Konstellation entgegen der früheren Auffassung des Senats (OLGR Stuttgart 1999, 231, 236; so auch neuerdings OLG Karlsruhe Urteile vom 16.05.2002, 11 U 10/01 und vom 17.05.2002, 11 U 26/01) nicht herangezogen werden können; der Kläger wäre im Rahmen von § 3 HWiG insbesondere zur Rückzahlung der Darlehnsvaluta verpflichtet.
  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02

    Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank; …

    Rn. 50 c) Die Klage ist vor allem deshalb unbegründet, weil auf der Rechtsfolgenseite die Grundsätze der Securenta-Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416) in der vorliegenden Konstellation entgegen der früheren Auffassung des Senats (OLGR Stuttgart 1999, 231, 236; so auch neuerdings OLG Karlsruhe Urteile vom 16.05.2002, 11 U 10/01 und vom 17.05.2002, 11 U 26/01) nicht herangezogen werden können.
  • OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02

    Immobilienkauf: Vorliegen einer Haustürsituation?

    Zwar hat das OLG Karlsruhe (BKR 2002, 593, 595) bei einem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds, bei welchem es sich um ein nicht beurkundungsbedürftiges Rechtsgeschäft handelt, in der notariellen Beurkundung eine unzulässige Umgehung der Schutzvorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes gesehen, wenn durch einen als abschließende Formalie gestalteten Notartermin der vom Haustürwiderrufsgesetz beabsichtigte Verbraucherschutz leer laufen würde.
  • OLG Jena, 30.05.2006 - 5 U 823/05

    Kein Einwendungsdurchgriff gegenüber der Bank mit Ansprüchen gegen …

    Die von den Klägern zitierte anderweitige Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Urt. v. 16.5.2002 - 11 U 10/01), wonach eine notarielle Beurkundung einen Widerruf nicht ausschließt, wenn die Bedingungen zuvor im Einzelnen festgelegt waren und der Notartermin als bloße Formalität abgewickelt wurde, hat dieses Gericht ausdrücklich aufgegeben (vgl. OLG Karlsruhe ZIP 2004, 946).
  • OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05

    Haustürgeschäft: Widerruf einer finanzierten Fondsbeteiligung; Fortwirkung der …

    Demgegenüber hat das OLG Stuttgart (OLGR 1999, 231 ff.) - und ihm folgend das OLG Karlsruhe (OLGR 2002, 272) - die Auffassung vertreten, dass eine notarielle Beurkundung eines Darlehensvertragsangebotes bzw. eines Beitritts einen Widerruf nach dem HWiG nicht ausschließe, wenn sich die Beurkundung einem Rechtsunkundigen als eine Vollzugsformalität darstelle und der Notartermin als bloße Formalität ("Durchlauftermin") abgewickelt worden sei.
  • LG Karlsruhe, 03.04.2006 - 11 O 20/05
    Das Bestreiten der Haustürsituation durch die Beklagte ist daher prozessual unbeachtlich (vgl. auch OLG Karlsruhe OLGR 2002, 272).
  • KG, 24.08.2004 - 4 U 64/03

    Verbraucherkredit: Gesamtbetragsangabe bei unechten Abschnittsfinanzierungen; …

  • KG, 17.01.2003 - 17 U 69/02
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4650
OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96 (https://dejure.org/2001,4650)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2001 - 3 U 1158/96 (https://dejure.org/2001,4650)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2001 - 3 U 1158/96 (https://dejure.org/2001,4650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 852; ; BGB § ... 823; ; BGB § 847; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 209 Abs. 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Schmerzensgeldansprüche bei vaginaler Risikogeburt und unterbliebener Aufklärung hinsichtlich einer Schnittgeburt

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz; Schmerzensgeld; Körperverletzung; Aufklärungspflicht; Ärztliche Aufklärungspflicht; Einwilligung; Entbindung; Geburtshilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 310
  • NJW-RR 2002, 330
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Anders liegt es jedoch, wenn für den Fall, dass die Geburt vaginal erfolgt, dem Kind ernstzunehmende Gefahren drohen, daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine abdominale Schnittentbindung sprechen und diese unter Berücksichtigung der Konstitution der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt (BGH NJW 1989, S. 1538, 1539).

    Andernfalls ist das Vorgehen des Arztes, dem die Schädigung des Kindes zuzurechnen ist, - wie bei einer Heilbehandlung - mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig (BGH NJW 1989, S. 1538, 1539 f.).

    Da eine Risikoschwangerschaft aus mehreren Gründen vorlag und eine Vaginalentbindung gegenüber der Schnittentbindung mit deutlich erhöhten Gefahren für den Kläger verbunden war, durfte der Beklagte zu 2) es nicht ohne Einwilligung der Mutter darauf ankommen lassen, ob die Vaginalentbindung für das Kind gutgehen wurde (vgl. dazu BGH NJW 1989, S. 1538, 1540).

    Ohne wirksame Einwilligung war die durchgeführte Entbindung rechtswidrig (vgl. dazu BGH NJW 1989, S. 1538, 1539).

    Der Kaiserschnitt und damit die Abwicklung der Geburt auf einem anderen - künstlich eröffneten - Geburtsweg hatte einen anderen Kausalverlauf in Gang gesetzt (vgl. dazu BGH NJW 1989, S. 1538, 1539).

    Damit trifft ihn der Vorwurf der Fahrlässigkeit (vgl. dazu BGH NJW 1989, S. 1538, 1540).

  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 161/90

    Beginn der Verjährung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Die Personen, auf deren Kenntnis es ankommt, sind bei Schädigung eines Geschäftsunfähigen die gesetzlichen Vertreter des Geschädigten (BGH NJW 1991, S. 2350), hier also die Mutter des Klägers.

    Der Patient oder sein Wissensvertreter muss also als medizinischer Laie erkannt haben, dass der aufgetretene Schaden auf einem fehlerhaften Verhalten des behandelnden Arztes beruht (BGH NJW 1991, S. 2350).

    Sie hätte darüber hinaus wissen müssen, dass der Beklagte zu 2) mit diesem Versäumnis von dem gebotenen ärztlichen Vorgehen abwich (vgl. dazu BGH NJW 1991, S. 2350 f.).

  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Haben zwei Personen Ursachen gesetzt, von denen jede für sich allein den Schaden herbeigeführt hätte, so haben grundsätzlich beide den Schaden im Rechtssinne verursacht und sind dafür ggf. haftbar (vgl. z. B. BGH NJW 1990, S. 2882, 2883).
  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Abzustellen ist für den Beginn der Verjährungsfrist auf die Kenntnis der anspruchsbegrundenden Tatsachen, nicht auf deren zutreffende rechtliche Würdigung oder auf deren exakte medizinische Einordnung (BGH NJW 1984, S. 661).
  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 83/85

    Ursächlichkeit eines ärztliches Kunstfehlers bei Weiterbehandlung durch einen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Das gilt auch, wenn zwei Ärzte, die unabhängig voneinander mit der Behandlung eines Patienten befasst waren, dabei jeweils eine medizinisch gebotene Maßnahmen unterlassen haben; in diesem Fall haften beide für den infolgedessen eingetretenen Schaden (BGH NJW 1986, S. 2367, 2368).
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 56/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Dazu gehört das Wissen, dass der Arzt von dem üblichen ärztlichen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (BGH NJW 1988, S. 1516, 1517).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Es ist daher mit einer für die Überzeugungsbildung des Gerichts gemäß § 286 ZPO ausreichenden Gewissheit davon auszugehen, dass der Ausnahmefall einer pranatalen Schädigung hier nicht gegeben ist (vgl. dazu BGH NJW 1970, S. 946, 948).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Die Beweislast hierfür trifft den beklagten Arzt (BGH NJW 1994, S. 2414, 2415).
  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Eine solche Situation genügt zur Bejahung eines ernsthaften Entscheidungskonfliktes i. S. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. dazu BGH NJW 1991, S. 1543, 1544).
  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 60/92

    Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei kritischen Äußerungen des medizinischen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
    Der Mutter muss damit Gelegenheit gegeben werden, zwischen den für sie selbst bei einer Sectio auftretenden Risiken einerseits und den Risiken für das Kind bei vaginaler Entbindung andererseits zu entscheiden (BGH NJW 1993, S. 1524, 1525;… NJW 1992, S. 741, 742).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter …

  • OLG Frankfurt, 18.02.2025 - 8 U 8/21

    Geburtsschaden bei Hochrisiko-Zwillingsschwangerschaft

    Hierfür reicht es aus, wenn die Hilfspersonen bei einer für den entstehenden Schaden kausal gewordenen Handlung oder Unterlassung diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die nach der Sachlage im eigenen Interesse des Geschädigten geboten war (…BGH a.a.O., zur Anwendung auf Geburtsschäden vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 30. März 2001 - 5 U 31/98 und OLG Koblenz, Urteil vom 17. April 2001 - 3 U 1158/96).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im …

    Ob es sich mit Recht auf die von ihm als abweichend bezeichneten Urteile (OLG Hamm, VersR 1997, 1403; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 310; OLG Köln, OLGR 1997, 296) berufen kann oder ob diese Entscheidungen, wie die Revision meint, durch besondere Sachverhaltsgestaltungen veranlaßt waren, kann hier dahinstehen.
  • OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98

    Krankenhaushaftung: Zeitnahe fachärztliche Eingangsuntersuchung eines neu …

    Rn. 65 Im Widerspruch oder zumindest in scheinbarem Widerspruch zu der vorstehend dargestellten Rechtsprechung vertritt der erkennende Senat die Rechtsauffassung, dass eine ärztliche Aufklärungspflicht hinsichtlich des Risikos der Schulterdystokie bei einem Geburtsgewicht von 4.000 g oder mehr besteht und auch schon 1990 bestand, wie auch, dass auf die Möglichkeit einer Sectio hinzuweisen ist (wie hier Urteil des 3. ZS des OLG Hamm vom 24.06.1996, abgedruckt in VersR 1997 Seite 1403, betreffend eine Geburt im August 1990; Urteil des 3. ZS des OLG Koblenz vom 17.04.2001 in NJW-RR 2002 Seite 310, betreffend eine Geburt im Oktober 1989; Urteil des 5. ZS des OLG Köln vom 11.06.1997 in OLGR 1997 Seite 296 betreffend eine Geburt im Dezember 1986).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2006 - 8 U 102/05

    Arzthaftung: Aufklärung über Kaiserschnittentbindung

    Eine Aufklärungspflicht bezüglich der Alternative einer Schnittentbindung wird von der Rechtsprechung ab einem Schätzgewicht von 4.000 g jedenfalls dann bejaht, wenn noch weitere Risikofaktoren hinzu treten (OLG Zweibrücken VersR 97, 1103; OLG Hamm VersR 97, 1403; OLG Köln VersR 98, 1156 OLG Schleswig VersR 00, 1544; OLGR Stuttgart 01, 394; OLG Koblenz NJW-RR 02, 310; OlG Koblenz NJW-RR 04, 535; BGH NJW 2004, 1452).
  • OLG Naumburg, 10.04.2014 - 1 U 77/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung im Rahmen einer Geburtshilfe: Entbehrliche …

    Die Aufklärung über die Möglichkeit der Sectio wird zumeist aber erst ab einem zu erwarteten Gewicht von mehr als 4.500 g verlangt (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 310, 312; OLG Köln…, Urteil vom 17.4.2002, 5 U 131/01 - zitiert in juris Rdn. 17; OLG Düsseldorf VersR 2003, 114; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.5.2007, 1 U 28/07 - BeckRS 2007, 18851; OLG Bamberg VersR 2009, 259, 260).
  • OLG Koblenz, 04.12.2003 - 5 U 234/03

    Zur ärztlichen Auflärungspflicht bei Geburten

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  • LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01

    Arzthaftung: Wehenforcierung bei Schulterdystokie als Behandlungsfehler; …

    Eine Aufklärung über diesen anderen Geburtsweg ist erst notwendig, wenn bei der vaginalen Geburt dem Kind ernst zu nehmende Gefahren drohen und daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine abdominale Schnittentbindung sprechen und diese unter Berücksichtigung der Konstitution der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 310/311 m. w. Nachw.; OLG München, VersR 1994, 1345).
  • LG Darmstadt, 12.04.2005 - 8 O 570/02

    Ansprüche aus Anlass einer Schädigung bei der Geburt in Folge einer …

    Stellt nämlich die Schnittentbindung eine medizinisch verantwortbare Alternative für den Geburtsvorgang dar, so fehlt es der aufklärungslos durchgeführten Einleitung der vaginalen Geburt an der Einwilligung, da die wirksame Einwilligung auch im Falle der Geburt eine ordnungsgemäße Aufklärung voraussetzt (…BGH Urt. v. 19.01.2003, Az.: VI ZR 60/92, NJW 1993, 1524 [1525]; OLG Koblenz, Urt. v. 17.04.2001, Az.: 3 U 1158/96, NJW-RR 2002, 310 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3142
OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01 (https://dejure.org/2001,3142)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.2001 - 5 U 57/01 (https://dejure.org/2001,3142)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 2001 - 5 U 57/01 (https://dejure.org/2001,3142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GOZGOZ - Gebührenverzeichnis Ziff. 504, 508
    Zahnarzthaftung: Vergütung für Teleskopkrone

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Behandlungsfehler; Honorarforderung; Zahnarzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der …

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01
    Die wohl überwiegende Auffassung, nämlich ein Teil der Kommentarliteratur und der Zivilgerichte lehnt in Übereinstimmung mit der vornehmlich verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich die Berechtigung der Ziffer 508 neben der Ziffer 504 ab (BVerwG ZBR 1996, 314, 315;… VG Minden Urt. vom 15.1.1992 - 4 K 1856/90;… VG Düsseldorf Urt. vom 27.4.1992 - 10 K 508/91;… Urt. vom 27.4.1992; VG Köln…, Urt. vom 15.2.1995 - 3 K 870/92;… ferner LG München Urt. vom 22.10.1990 - 33 O 13 371/89- ;… AG Münsingen Urt. vom 13.6.1991 - 2 C 91/91;… AG Dort,mund Urt. vom 12.7.1991 - 130 C 380/91; AG Mönchengladbach…, Urt. vom 29.5.1992 - 29 C 76/92; LAG Düsseldorf…, Urt. vom 29.9.1993 - 11 Sa 890/91;und zahlreiche andere Amtsgerichte;… Meurer, GOZ, 2. Aufl.1990).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01
    Es hätte hier der Beklagten oblegen, einen konkreten Entscheidungskonflikt darzulegen, und plausibel zu machen, welche andere Entscheidung sie getroffen hätte, hätte sie von vornherein gewusst, dass die eine Behandlung ohne die andere nicht medizinisch sinnvoll sei (vgl. BGH VersR 1992, 960; OLG Köln VersR 1996, 1413).
  • OLG Köln, 29.06.1995 - 5 U 288/94

    ARZTHAFTUNG; OPERATIONSTECHNIK; ENTSCHEIDUNGSKONFLIKT

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01
    Es hätte hier der Beklagten oblegen, einen konkreten Entscheidungskonflikt darzulegen, und plausibel zu machen, welche andere Entscheidung sie getroffen hätte, hätte sie von vornherein gewusst, dass die eine Behandlung ohne die andere nicht medizinisch sinnvoll sei (vgl. BGH VersR 1992, 960; OLG Köln VersR 1996, 1413).
  • LG Duisburg, 09.06.1995 - 4 S 468/92

    Rechtmäßigkeit der Berechnung eines Blutgerinnungsmittels als zahnärztliche …

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01
    Dazwischen werden in Rechtsprechung und Literatur vermittelnde Auffassung mit unterschiedlichen Ansätzen und Begründungen vertreten (etwa von LG Duisburg, Urt. vom 9.6.1995 - 4 S 468/92; AG Solingen, Urt. vom 26.3.1992 - 13 C 330/90; Urt. vom 10.7.1992 - 10 C 114/92; AG Erkelenz Urt. vom 29.7.1992 - 6 C 497/91; AG Köln Urt. vom 6.4.1993 - 124 C 436/92; AG Bonn Urt. vom 7.9.1994 - 12 C 570/92; AG Mülheim Urt. vom 6.1.1995 - 19 C 182/93, und andere; Liebold/Raff/Wissing Kommentar zur GOZ, Loseblatt, Stand September 2001, Anm. 3.2.
  • LAG Düsseldorf, 29.09.1993 - 11 Sa 890/91
    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01
    Die wohl überwiegende Auffassung, nämlich ein Teil der Kommentarliteratur und der Zivilgerichte lehnt in Übereinstimmung mit der vornehmlich verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich die Berechtigung der Ziffer 508 neben der Ziffer 504 ab (BVerwG ZBR 1996, 314, 315;… VG Minden Urt. vom 15.1.1992 - 4 K 1856/90;… VG Düsseldorf Urt. vom 27.4.1992 - 10 K 508/91;… Urt. vom 27.4.1992; VG Köln…, Urt. vom 15.2.1995 - 3 K 870/92;… ferner LG München Urt. vom 22.10.1990 - 33 O 13 371/89- ;… AG Münsingen Urt. vom 13.6.1991 - 2 C 91/91;… AG Dort,mund Urt. vom 12.7.1991 - 130 C 380/91; AG Mönchengladbach…, Urt. vom 29.5.1992 - 29 C 76/92; LAG Düsseldorf, Urt. vom 29.9.1993 - 11 Sa 890/91;und zahlreiche andere Amtsgerichte;… Meurer, GOZ, 2. Aufl.1990).
  • AG Solingen, 10.07.1992 - 10 C 114/92

    Arzthonorar

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01
    Dazwischen werden in Rechtsprechung und Literatur vermittelnde Auffassung mit unterschiedlichen Ansätzen und Begründungen vertreten (etwa von LG Duisburg, Urt. vom 9.6.1995 - 4 S 468/92; AG Solingen, Urt. vom 26.3.1992 - 13 C 330/90; Urt. vom 10.7.1992 - 10 C 114/92; AG Erkelenz Urt. vom 29.7.1992 - 6 C 497/91; AG Köln Urt. vom 6.4.1993 - 124 C 436/92; AG Bonn Urt. vom 7.9.1994 - 12 C 570/92; AG Mülheim Urt. vom 6.1.1995 - 19 C 182/93, und andere; Liebold/Raff/Wissing Kommentar zur GOZ, Loseblatt, Stand September 2001, Anm. 3.2.
  • VG Minden, 15.01.1992 - 4 K 1856/90
    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01
    Die wohl überwiegende Auffassung, nämlich ein Teil der Kommentarliteratur und der Zivilgerichte lehnt in Übereinstimmung mit der vornehmlich verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich die Berechtigung der Ziffer 508 neben der Ziffer 504 ab (BVerwG ZBR 1996, 314, 315; VG Minden Urt. vom 15.1.1992 - 4 K 1856/90;… VG Düsseldorf Urt. vom 27.4.1992 - 10 K 508/91;… Urt. vom 27.4.1992; VG Köln…, Urt. vom 15.2.1995 - 3 K 870/92;… ferner LG München Urt. vom 22.10.1990 - 33 O 13 371/89- ;… AG Münsingen Urt. vom 13.6.1991 - 2 C 91/91;… AG Dort,mund Urt. vom 12.7.1991 - 130 C 380/91; AG Mönchengladbach…, Urt. vom 29.5.1992 - 29 C 76/92; LAG Düsseldorf…, Urt. vom 29.9.1993 - 11 Sa 890/91;und zahlreiche andere Amtsgerichte;… Meurer, GOZ, 2. Aufl.1990).
  • AG Erkelenz, 29.07.1992 - 6 C 497/91
    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01
    Dazwischen werden in Rechtsprechung und Literatur vermittelnde Auffassung mit unterschiedlichen Ansätzen und Begründungen vertreten (etwa von LG Duisburg, Urt. vom 9.6.1995 - 4 S 468/92; AG Solingen, Urt. vom 26.3.1992 - 13 C 330/90; Urt. vom 10.7.1992 - 10 C 114/92; AG Erkelenz Urt. vom 29.7.1992 - 6 C 497/91; AG Köln Urt. vom 6.4.1993 - 124 C 436/92; AG Bonn Urt. vom 7.9.1994 - 12 C 570/92; AG Mülheim Urt. vom 6.1.1995 - 19 C 182/93, und andere; Liebold/Raff/Wissing Kommentar zur GOZ, Loseblatt, Stand September 2001, Anm. 3.2.
  • AG Mönchengladbach, 29.05.1992 - 29 C 76/92
    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01
    Die wohl überwiegende Auffassung, nämlich ein Teil der Kommentarliteratur und der Zivilgerichte lehnt in Übereinstimmung mit der vornehmlich verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich die Berechtigung der Ziffer 508 neben der Ziffer 504 ab (BVerwG ZBR 1996, 314, 315;… VG Minden Urt. vom 15.1.1992 - 4 K 1856/90;… VG Düsseldorf Urt. vom 27.4.1992 - 10 K 508/91;… Urt. vom 27.4.1992; VG Köln…, Urt. vom 15.2.1995 - 3 K 870/92;… ferner LG München Urt. vom 22.10.1990 - 33 O 13 371/89- ;… AG Münsingen Urt. vom 13.6.1991 - 2 C 91/91;… AG Dort,mund Urt. vom 12.7.1991 - 130 C 380/91; AG Mönchengladbach, Urt. vom 29.5.1992 - 29 C 76/92; LAG Düsseldorf…, Urt. vom 29.9.1993 - 11 Sa 890/91;und zahlreiche andere Amtsgerichte;… Meurer, GOZ, 2. Aufl.1990).
  • AG Köln, 06.04.1993 - 124 C 436/92
    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 5 U 57/01
    Dazwischen werden in Rechtsprechung und Literatur vermittelnde Auffassung mit unterschiedlichen Ansätzen und Begründungen vertreten (etwa von LG Duisburg, Urt. vom 9.6.1995 - 4 S 468/92; AG Solingen, Urt. vom 26.3.1992 - 13 C 330/90; Urt. vom 10.7.1992 - 10 C 114/92; AG Erkelenz Urt. vom 29.7.1992 - 6 C 497/91; AG Köln Urt. vom 6.4.1993 - 124 C 436/92; AG Bonn Urt. vom 7.9.1994 - 12 C 570/92; AG Mülheim Urt. vom 6.1.1995 - 19 C 182/93, und andere; Liebold/Raff/Wissing Kommentar zur GOZ, Loseblatt, Stand September 2001, Anm. 3.2.
  • VG Köln, 15.02.1995 - 3 K 870/92
  • AG Dortmund, 05.06.1996 - 127 C 13172/95
  • AG Villingen-Schwenningen, 16.12.1992 - 5 C 188/92
  • AG Bonn, 07.09.1994 - 12 C 570/92
  • AG Mülheim/Ruhr, 06.01.1995 - 19 C 182/93
  • AG Solingen, 26.03.1992 - 13 C 330/90
  • AG Münsingen, 13.06.1991 - 2 C 91/91
  • AG Speyer, 17.10.1990 - 2 C 964/90
  • VG Aachen, 31.03.2009 - 7 K 1716/08
    Rn. 30 vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 -, NJW 1996, 3094; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 06. Juli 2001 - 3 K 4235/99 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 30. April 2008 - 3 K 158/08 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 14. November 2001 - 5 U 57/01 -, juris m.w.N.
  • VG Köln, 12.04.2013 - 19 K 3741/12

    Rechtswidrigkeit der vom beklagten Land vorgenommenen Kürzung von zahnärztlichen …

    Rn. 36 vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 30.5.1996 - 2 C 10.95, NJW 1996, 3094; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 6.7.2001 - 3 K 4235/99, juris; VG Saarland, Urteil vom 30.4.2008 - 3 K 158/08, juris; OLG Köln, Urteil vom 14.11.2001 - 5 U 57/01, juris m.w.N.
  • VG Köln, 17.03.2009 - 7 K 1716/08
    in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 -, NJW 1996, 3094; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 06. Juli 2001 - 3 K 4235/99 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 30. April 2008 - 3 K 158/08 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 14. November 2001 - 5 U 57/01 -, juris m.w.N.
  • AG Düsseldorf, 31.03.2006 - 26 C 11946/05

    Anspruch aus einem zahnärztlichen Behandlungsvertrag

    Das Gericht schließt sich der Auffassung an, dass bei der Versorgung mit Teleskopkronen grundsätzlich Ziffer 508 nicht neben Ziffer 504 abrechenbar ist und dies nur ausnahmsweise erfolgen kann, wenn zusätzliche Vorrichtungen, insbesondere zusätzliche Retentionsmechanismen wie Riegel, Friktionsstifte Federn etc. hinzutreten (OLG Köln, Urteil vom 14.11.2001 zu 5 U 57/01 m.w.N. zum gesamten Streitstand).
  • AG Mettmann, 08.07.2009 - 24 C 48/08
    Eine zusätzliche Abrechnung nach der Ziffer 508 ist deswegen nur ausnahmsweise möglich, wenn zusätzliche Retentionsmechanismen wie Riegel, Friktionsstifte, Fedem etc. hinzutreten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.11.2001 - 5 U 57/01).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.01.2002 - 8 U 189/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5688
OLG Oldenburg, 31.01.2002 - 8 U 189/01 (https://dejure.org/2002,5688)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.01.2002 - 8 U 189/01 (https://dejure.org/2002,5688)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 8 U 189/01 (https://dejure.org/2002,5688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Heilpraktiker: Diskriminierung durch Nichterteilung eines Zertifikats als Asthmatrainers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 826 BGB ; § 20 Abs. 4 GWB
    Asthmatrainer; Heilpraktiker; Diskriminierung; Sittenwidrige Schädigung; Schadensersatz; Sittenwidrigkeit; Zertifikat; Urkunde

  • Judicialis

    BGB § 826; ; GWB § 20 VI

  • rechtsportal.de

    BGB § 826; GWB § 20 Abs. 6
    Asthmatrainer; Heilpraktiker; Diskriminierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asthmatrainer; Heilpraktiker; Diskriminierung; Sittenwidrige Schädigung; Schadensersatz; Sittenwidrigkeit; Zertifikat; Urkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 648 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 182
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - I-6 U 186/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4196
OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - I-6 U 186/99 (https://dejure.org/2000,4196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2000 - I-6 U 186/99 (https://dejure.org/2000,4196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2000 - I-6 U 186/99 (https://dejure.org/2000,4196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Ankauf und Verkauf von Wertpapieren; Vermittlung; Aufklärung über die Risiken von Aktiengeschäften ; Technologieaktien; Aktienwerte; Wertpapierkonto ; Wertpapierdepot

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99
    Bei schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhängen wie etwa im Handel mit Terminoptionen oder bei O-Markt-Geschäften muß die Aufklärung grundsätzlich schriftlich erteilt werden (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.; BGH NJW 1991, 1947, 1948; BGH NJW 1994, 997) und Umstände, die den Anlagezweck gefährden können, so herausstellen, daß sie auch von einem flüchtigen Leser wahrgenommen werden (vgl. BGH NJW 1994, 997).

    Unabhängig von der Frage, ob die maßgeblichen Emissionen nicht ohnehin dem O-Markt zuzuordnen sind und für die erörterten Zusatzrisiken deshalb keine anderen Erfordernisse als für die typischen Gefahren dieses Marktsegmentes gelten können, handelt es sich jedenfalls um vergleichbar schwierige wirtschaftliche Zusammenhänge, die den Anlegern typischerweise nicht geläufig sind und nur auf schriftlichem Wege in einer Weise vermittelt werden können, die nicht nur eine sachgerechte Erfassung und Durchdringung der Eigenheiten eines solchen Geschäftes gewährleistet, sondern zugleich verhindert, daß die Wirkung der Aufklärung durch eine beschönigende Darstellung abgeschwächt oder sogar vereitelt wird (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.).

    Da nur eine schriftliche Aufklärung ein hinreichendes Verständnis der Zusammenhänge gewährleisten und die Wirkung der Aufklärung beeinträchtigende Beschönigungen ausschließen kann (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.), ließe eine etwaige mündliche Aufklärung keine Rückschlüsse auf das Verhalten des Klägers im Falle ordnungsgemäßer schriftlicher Erläuterungen zu.

    Ein Geschäftsführer, der Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluß veranlaßt oder bewußt nicht verhindert, mißbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Kunden deshalb gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f.; BGH NJW 1994, 997; BGH WM 1994, 1746, 1747; jeweils zur - insoweit vergleichbaren - Vermittlung von Terminoptionsgeschäften).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99
    Tritt ein Anlageberater oder Anlagevermittler an einen Kunden heran, um ihn über die Anlage eines Geldbetrages zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluß eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (vgl. BGH NJW 1993, 2433).

    Zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1. kam deshalb unabhängig vom genauen Zeitpunkt der Übersendung und Unterzeichnung der "Kundenvereinbarung", die die Beklagte zu L. nicht nur zum Nachweis von Anlagemöglichkeiten, sondern - zumal vor dem Hintergrund des am 21. März 1996 übersandten Merkblattes, in dem sie ihre besondere Fachkompetenz auf dem Gebiet des US-amerikanischen Aktienmarktes und ihren Kundenservice herausstellte - auch zur sachgerechten Beratung verpflichtete, bereits mit dem dem ersten Kaufauftrag vorangegangenen Beratungsgespräch ein Vertragsverhältnis zustande, in dessen Rahmen sie ihre Empfehlungen an den - gegebenenfalls zu erfragenden - Anlagezielen und der Risikobereitschaft des Klägers auszurichten und unter Berücksichtigung seines Wissensstandes und seiner Erfahrungen über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände aufzuklären hatte (vgl. BGH NJW 1993, 2433).

    Die Aufklärung mußte richtig, vollständig und verständlich erfolgen, sich insbesondere auf die spezifischen Eigenschaften und Risiken der konkreten Anlage erstrecken und dem Kläger ein zutreffendes Bild von den Chancen und Gefahren der vermittelten Geschäfte verschaffen, so daß er sachgerechte Entschlüsse fassen konnte (vgl. BGH NJW 1991, 1108; BGH NJW 1993, 2433).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat sich angeschlossen hat, ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, dafür beweispflichtig, daß der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte also den Rat oder Hinweis nicht befolgt hätte (u. a. BGHZ 124, 151, 159 f.;… Palandt/Heinrichs, 59. Aufl., § 282 BGB Rdnr. 15; beide m.w.N.).

    Jedenfalls soweit die Aufklärungspflichten - wie vorliegend - dazu bestimmt sind, dem Partner eine sachgerechte Entscheidung über den Abschluß gewisser Geschäfte zu ermöglichen, handelt es sich dabei nicht um einen bloßen Anwendungsfall des Anscheinsbeweises, sondern um eine vom Aufklärungspflichtigen zu widerlegende Vermutung (vgl. BGHZ 124, 151, 160 m.w.N.).

    Im übrigen ist der Hinweis auf Verluste in der Regel ohnehin nicht geeignet, die Vermutung für "aufklärungsrichtiges" Verhalten auszuräumen (vgl. BGH WM 1992, 770, 773; BGHZ 124, 151, 161).

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99
    Bei schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhängen wie etwa im Handel mit Terminoptionen oder bei O-Markt-Geschäften muß die Aufklärung grundsätzlich schriftlich erteilt werden (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.; BGH NJW 1991, 1947, 1948; BGH NJW 1994, 997) und Umstände, die den Anlagezweck gefährden können, so herausstellen, daß sie auch von einem flüchtigen Leser wahrgenommen werden (vgl. BGH NJW 1994, 997).

    Ein Geschäftsführer, der Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluß veranlaßt oder bewußt nicht verhindert, mißbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Kunden deshalb gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f.; BGH NJW 1994, 997; BGH WM 1994, 1746, 1747; jeweils zur - insoweit vergleichbaren - Vermittlung von Terminoptionsgeschäften).

  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19. Mai 1998 (NJW 1998, 2675 f.) rechtfertigt insoweit keine abweichende Würdigung.

    Zwar dient die vertragliche Aufklärungspflicht nicht dem Zweck, einen Kunden, der sich nicht ersichtlich unglaubwürdig als erfahren geriert und eine Aufklärung ausdrücklich nicht wünscht, vor sich selbst zu schützen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 947, 948; BGH NJW 1998, 2675, 2676; jeweils für vorvertragliche Aufklärungspflichten).

  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung - Aufklärungspflicht …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99
    Bei schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhängen wie etwa im Handel mit Terminoptionen oder bei O-Markt-Geschäften muß die Aufklärung grundsätzlich schriftlich erteilt werden (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.; BGH NJW 1991, 1947, 1948; BGH NJW 1994, 997) und Umstände, die den Anlagezweck gefährden können, so herausstellen, daß sie auch von einem flüchtigen Leser wahrgenommen werden (vgl. BGH NJW 1994, 997).

    Für O-Markt- und ähnliche Geschäfte, für die der Bundesgerichtshof ausdrücklich an diese Rechtsprechung angeknüpft hat (vgl. BGH NJW 1991, 1947, 1948), kann nichts anderes gelten, so daß auch die Beklagte zu 1. weiterhin der Pflicht zur schriftlichen Aufklärung unterliegt.

  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99
    Die Fähigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vor Gericht zu klagen oder verklagt zu werden, endet erst mit ihrer Vollbeendigung (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1184;… Zöller/Vollkommer, 21. Aufl., § 50 ZPO Rdnr 4 b m.w.N.; zur entsprechenden Rechtslage bei der Kommanditgesellschaft BGH NJW 1996, 2035).
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99
    Zwar dient die vertragliche Aufklärungspflicht nicht dem Zweck, einen Kunden, der sich nicht ersichtlich unglaubwürdig als erfahren geriert und eine Aufklärung ausdrücklich nicht wünscht, vor sich selbst zu schützen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 947, 948; BGH NJW 1998, 2675, 2676; jeweils für vorvertragliche Aufklärungspflichten).
  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 204/91

    Schadensersatzanspruch aus der Vermittlung von Warentermindirektgeschäften - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99
    Im übrigen ist der Hinweis auf Verluste in der Regel ohnehin nicht geeignet, die Vermutung für "aufklärungsrichtiges" Verhalten auszuräumen (vgl. BGH WM 1992, 770, 773; BGHZ 124, 151, 161).
  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99
    Ein Geschäftsführer, der Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluß veranlaßt oder bewußt nicht verhindert, mißbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Kunden deshalb gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f.; BGH NJW 1994, 997; BGH WM 1994, 1746, 1747; jeweils zur - insoweit vergleichbaren - Vermittlung von Terminoptionsgeschäften).
  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 151/89

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von sog. Penny Stocks

  • OLG Düsseldorf, 24.09.1987 - 8 U 8/86

    Parteifähigkeit aufgelöster GmbH nach Abweisung des Konkursantrags?

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 16 U 170/06

    Umfang der Rechtskraft eines im Vorprozess ergangenen Urteils im Regressprozess …

    Jedenfalls soweit die Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten - wie vorliegend - dazu bestimmt sind, dem Partner eine sachgerechte Entscheidung über den Abschluss gewisser Geschäfte zu ermöglichen, handelt es sich dabei nicht um einen bloßen Anwendungsfall des Anscheinsbeweises, sondern um eine vom Aufklärungspflichtigen zu widerlegende Vermutung (vgl. BGHZ 124, 151, 160 = NJW 1994, 512; OLG Düsseldorf, v. 7.9.2000 - 6 U 186/99, OLGR 2002, 69, 72).

    Die Folgen eines etwa ungünstigen Veräußerungskurses gehen deshalb zu Lasten der Beklagten (vgl. a. OLG Düsseldorf, v. 7.9.2000 - 6 U 186/99, OLGR 2002, 69, 72).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 6 U 96/06

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Vermittlung von Kapitalanlagen

    Die Folgen eines etwa ungünstigen Veräußerungserlöses gehen deshalb zu Lasten der Beklagten (Senat, - 6 U 186/99, OLGR 2002, 69, 72).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.07.2001 - 8 W 146/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8972
OLG Brandenburg, 09.07.2001 - 8 W 146/01 (https://dejure.org/2001,8972)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2001 - 8 W 146/01 (https://dejure.org/2001,8972)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 8 W 146/01 (https://dejure.org/2001,8972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    JkostG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; GKG § 5; ; GKG § 2 Abs. 4; ; GKG § 49; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Gerichtskostenfreiheit der Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften im Land Brandenburg

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsgebühren; Erstattungsfähigkeit; Befreiung von Gerichtsgebühren; Stadt; Gerichtsgebührenbefreiung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.1982 - 10 W 59/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2001 - 8 W 146/01
    Nach dieser Vorschrift sind Gebühren gegen die obsiegende - nicht gebührenbefreite - Prozesspartei nicht zu erheben, und zwar auch nicht als Zweitschuldner nach § 49 GKG, wenn - wie hier der Fall - die Kosten des Rechtsstreits der gebührenbefreiten Prozesspartei auferlegt sind (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1983, 39;… Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., GKG § 2 Rn 24 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.08.2001 - 13 W 439/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5459
OLG Naumburg, 29.08.2001 - 13 W 439/01 (https://dejure.org/2001,5459)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.08.2001 - 13 W 439/01 (https://dejure.org/2001,5459)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. August 2001 - 13 W 439/01 (https://dejure.org/2001,5459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenlast; Kostenerstattung; Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs

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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Stuttgart, 15.11.2005 - 8 W 513/05

    Kostenrecht: Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs bei Vorliegen einer …

    Dieser Anwendungsbereich des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB rechtfertigt es, auch durch die rechtskräftige Feststellung eines Kostenerstattungsanspruchs dem Grunde nach die 30jährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB n. F. eintreten zu lassen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29.8.2001, AZ: 13 W 439/01, veröffentlicht in OLG-NL 2002, 69;… MünchKomm-Grothe, BGB 4. Aufl., § 197 RN 16;… MünchKomm-Belz, ZPO 2. Aufl. vor § 91 RN 8;… Baumbach / Lauterbach-Hartmann ZPO 63. Aufl., Übersicht § 91 RN 40;… Musielak-Wolst, ZPO 4. Aufl., vor § 91 RN 14 a.E.;… Zöller-Herget ZPO 25. Aufl., vor § 91 RN 10 a.E.;… Palandt-Heinrichs BGB 64. Aufl., § 197 RN 11; a. A. OLG München NJW 1971, 1755; OLG Frankfurt MDR 1977, 665).
  • OLG Naumburg, 16.05.2008 - 6 W 65/08

    Verjährung eines zuerkannten Kostenerstattungsanspruchs

    In dem Beschluss vom 23. März 2006 ist der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs der herrschenden Ansicht gefolgt, die auch schon der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg in seinem Beschluss vom 29. August 2001 - 13 W 439/01 - (OLG-NL 2002, 69) vertreten hat, dass die Verjährungsfrist von 30 Jahren als sogenannte Vollstreckungsverjährung aus § 218 BGB a. F. und jetzt aus § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB folgt.
  • OLG Stuttgart, 15.11.2005 - 8 W 514/05

    Zur Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB

    Dieser Anwendungsbereich des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB rechtfertigt es, auch durch die rechtskräftige Feststellung eines Kostenerstattungsanspruchs dem Grunde nach die 30jährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB n. F. eintreten zu lassen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29.8.2001, AZ: 13 W 439/01, veröffentlicht in OLG-NL 2002, 69;… MünchKomm-Grothe, BGB 4. Aufl., § 197 RN 16;… MünchKomm-Belz, ZPO 2. Aufl. vor § 91 RN 8;… Baumbach / Lauterbach-Hartmann ZPO 63. Aufl., Übersicht § 91 RN 40;… Musielak-Wolst, ZPO 4. Aufl., vor § 91 RN 14 a.E.;… Zöller-Herget ZPO 25. Aufl., vor § 91 RN 10 a.E.;… Palandt-Heinrichs BGB 64. Aufl., § 197 RN 11; a. A. OLG München NJW 1971, 1755; OLG Frankfurt MDR 1977, 665).
  • VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947

    - Kostenfestsetzungsverfahren; - zur Berücksichtigung materieller Einreden und …

    Die Verjährung des Vergütungsanspruchs kann im Übrigen im Kostenfestsetzungsverfahren allenfalls zu berücksichtigen sein, wenn der Erstattungsgläubiger gegenüber seinem eigenen Anwalt die Verjährungseinrede erhoben hat, so dass ihm ein erstattungsfähiger Aufwand nicht erwachsen ist (vgl. OLG Naumburg vom 29.8.2001 Az. 13 W 439/01, in Juris;… OLG Karlsruhe vom 12.3.1996 a.a.O.;… Zöller a.a.O.).
  • OLG Köln, 15.06.2009 - 17 W 26/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrere Rechtsanwälte

    Die etwaige Verjährung der Anwaltsvergütung ist im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann beachtlich, wenn der Mandant selbst sich gegenüber dem Rechtsanwalt auf Verjährung beruft (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29.08.2001, 13 W 439/01, BeckRS 2001, 30201916; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2008, 14 W 374/08, BeckRS 2008, 16446 bezüglich der Privatgutachterkosten;… Herget in: Zöller, a.a.O., § 104 Rn. 21 "Verjährung").
  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 15 C 03.947

    Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen gegen einen prozessualen …

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  • BVerwG, 20.07.2004 - 1 WDS-KSt 1.04

    Erinnerung; Kostenerstattungsanspruch; Verjährungsfrist; Kostenberechnung; …

    Der Senat kann offen lassen, ob die rechtskräftige Feststellung eines Kostenerstattungsanspruchs schon in dem gerichtlichen Ausspruch über den Kostenerstattungsanspruch - hier im Senatsbeschluss vom 15. Januar 1985 - zu sehen ist (so OLG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 29. August 2001 - 13 W 439/01 - MünchKomm BGB/Grothe, 4. Aufl., § 218 RNr. 5) oder erst in dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, im Wehrbeschwerdeverfahren im Sinne des § 20 Abs. 4 WBO i. V. m. § 142 WDO - (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 1977 - 20 W 1061/76 -).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01   

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https://dejure.org/2002,12298
OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01 (https://dejure.org/2002,12298)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2002 - 21 U 3049/01 (https://dejure.org/2002,12298)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2002 - 21 U 3049/01 (https://dejure.org/2002,12298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 765; ; VerbrKrG § 7

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157 § 765; VerbrKrG § 7
    Wirksamkeit einer Bürgschaft auch ohne Kontonummerangabe;Abgrenzung VerbrKrG bei gewerblicher bzw. selbständiger Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bürgschaft im Bereich gewerblicher Tätigkeit; Bürgschaft für die Rückführung von Kontokorrentkrediten; Wirksamkeit einer Bürgschaft der Bank gegenüber; Erfordernis der Angabe der betroffenen Kontonummern; Schriftformerfordernis; Schutzbereich des ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens; …

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Aus der Bürgschaftserklärung muß der Wille des Bürgen, für eine fremde Schuld einzustehen, die Bezeichnung des Gläubigers und des Hauptschuldners und die Bezeichnung der verbürgten Forderung ersichtlich sein (BGHZ 132, 119 = NJW 1996, 1467/1468).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Bei einem limitierten Kontokorrentkredit haftet der Bürge grundsätzlich bis zur Höhe der bei Übernahme der Bürgschaft eingeräumten Kreditlinie (BGHZ 130, 19/31 = NJW 1995, 2553).
  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den Schuldbeitritt zwar entsprechend angewendet (BGHZ 133, 71 = NJW 1996, 2156, BGHZ 134, 94 = NJW 1997, 654), doch beruht dies darauf, daß der Beitretende die volle vertragliche Mitverpflichtung übernimmt und ebenso schutzwürdig erscheint, wie der Kreditnehmer selbst.
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98

    Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Die Verrechnung der Zahlungseingänge auf den ungesicherten Teil der Kontokorrentkonten entsprach der vertraglichen Vereinbarung in den Nummern 5 und 9.4 der Bürgschaftserklärung (vgl. auch BGH NJW 2001, 2466/2468).
  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für …

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Im Gesetzgebungsverfahren zum Verbraucherkreditgesetz wurde daher bewußt darauf verzichtet, neue Schutzbestimmungen für den Bürgen aufzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 1939/1941 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 135/84

    Rechtsfolgen der Kündigung einer unbefristeten Kreditbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Der Beklagte haftete für die Begleichung dieser Verbindlichkeiten auf den beiden Kreditkonten (vgl. BGH ZIP 1985, 984/988).
  • BGH, 12.11.1996 - XI ZR 202/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den Schuldbeitritt zwar entsprechend angewendet (BGHZ 133, 71 = NJW 1996, 2156, BGHZ 134, 94 = NJW 1997, 654), doch beruht dies darauf, daß der Beitretende die volle vertragliche Mitverpflichtung übernimmt und ebenso schutzwürdig erscheint, wie der Kreditnehmer selbst.
  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95

    Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die Verbindlichkeiten nicht oder nicht mehr in dieser Höhe bestehen, liegt beim Beklagten (BGH WM 1996, 192/193; NJW 1996, 719).
  • KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04

    Bankrechtliches Aufrechnungsverbot: Einbeziehung von AGB einer Bank bei Eröffnung …

    Denn im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Banken bedarf es keiner ausdrücklichen Einbeziehungserklärung als Voraussetzung für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; in Deutschland ist allgemein bekannt, dass Banken gemäß ihren AGB tätig werden (vgl. BGH, WM 2004, 1177; WM 1973, 636; NJW 1971, 2127; OLG München, Urt. v. 22.03.2002 - 21 U 3049/01).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 9 U 149/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18762
OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 9 U 149/01 (https://dejure.org/2002,18762)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.03.2002 - 9 U 149/01 (https://dejure.org/2002,18762)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. März 2002 - 9 U 149/01 (https://dejure.org/2002,18762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 Alt. 1
    Bereicherungsausgleich bei überweisenden Banken

  • Wolters Kluwer

    Tätigung einer Überweisung durch ein Vorstandsmitglied der Bank im Namen dieser Bank zur Begleichung einer Schuld der Ehefrau bei der die Leistung empfangenden anderen Bank; Rückzahlung einer zu Unrecht getätigten Überweisung bei Beteiligung zweier Banken als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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