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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 09.02.2010 | EuGH, 04.03.2010 | EuGH, 04.03.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 25.02.2010 - C-386/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,713
EuGH, 25.02.2010 - C-386/08 (https://dejure.org/2010,713)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - C-386/08 (https://dejure.org/2010,713)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - C-386/08 (https://dejure.org/2010,713)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Assoziierungsabkommen EG-Israel - Räumlicher Geltungsbereich - Assoziierungsabkommen EG-PLO - Ablehnung der Gewährung der Präferenzbehandlung, die Waren mit Ursprung in Israel gewährt wurde, für Waren mit Ursprung im Westjordanland - Zweifel am Ursprung der Waren - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Brita

    Assoziierungsabkommen EG-Israel - Räumlicher Geltungsbereich - Assoziierungsabkommen EG-PLO - Ablehnung der Gewährung der Präferenzbehandlung, die Waren mit Ursprung in Israel gewährt wurde, für Waren mit Ursprung im Westjordanland - Zweifel am Ursprung der Waren - ...

  • EU-Kommission PDF

    Brita

    Assoziierungsabkommen EG-Israel - Räumlicher Geltungsbereich - Assoziierungsabkommen EG-PLO - Ablehnung der Gewährung der Präferenzbehandlung, die Waren mit Ursprung in Israel gewährt wurde, für Waren mit Ursprung im Westjordanland - Zweifel am Ursprung der Waren - ...

  • EU-Kommission

    Brita

    Assoziierungsabkommen EG-Israel - Räumlicher Geltungsbereich - Assoziierungsabkommen EG-PLO - Ablehnung der Gewährung der Präferenzbehandlung, die Waren mit Ursprung in Israel gewährt wurde, für Waren mit Ursprung im Westjordanland - Zweifel am Ursprung der Waren - ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Gewährung der Waren mit Ursprungsland Israel gewährten Präferenzbehandlung bei Waren mit Ursprung im Westjordanland; Bindung an den vorgelegten Ursprungsnachweis und die Antwort der Zollbehörden des Ausfuhrstaats; Firma Brita GmbH gegen Hauptzollamt ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Assoziierungsabkommen EG-Israel - keine zollrechtliche Präferenzbehandlung für Waren mit Ursprung im Westjordanland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Gewährung der Waren mit Ursprungsland Israel gewährten Präferenzbehandlung bei Waren mit Ursprung im Westjordanland; Bindung an den vorgelegten Ursprungsnachweis und die Antwort der Zollbehörden des Ausfuhrstaats; Firma Brita GmbH gegen Hauptzollamt ...

  • datenbank.nwb.de

    Verweigerung der Präferenzbehandlung für Israel bei der Einfuhr von im Westjordanland hergestellter Waren zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Auswärtige Beziehungen - Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland fallen nicht unter die Zollpräferenzregelung des Abkommens EG-Israel

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Brita

    Assoziierungsabkommen EG-Israel - Räumlicher Geltungsbereich - Assoziierungsabkommen EG-PLO - Ablehnung der Gewährung der Präferenzbehandlung, die Waren mit Ursprung in Israel gewährt wurde, für Waren mit Ursprung im Westjordanland - Zweifel am Ursprung der Waren - ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Soda-Club: Israel oder Westjordanland?

  • spiegel.de (Pressebericht, 25.02.2010)

    Streit um Siedlungsgebiete: Soda-Club-Urteil stellt Israel bloß

  • tah.de (Pressemeldung, 25.02.2010)

    Siedlung im Westjordanland gehört laut EuGH nicht zu Israel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Zollpräferenzregelung: Besetzte Gebiete im Westjordanland sind nicht Teil Israels - "Soda-Club"-Produkte dürfen nicht zollfrei in die EU eingeführt werden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 1. September 2008 - Brita GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Hafen

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGAbk ISR Art 83, EGAbkISRProt 4 Art 32 Abs 2, EGAbkISRProt 4 Art 33, EGAbkISRProt 4 Art 32 Abs 6, EGAbk ISR Art 28, EGAbk ISR Art 25, ZK Art 20, EWGV 2913/92 Art 20, EGAbk PSE Art... 5, EGAbk PSE Art 6, EGAbk PSE Art 25, EGAbk PSE Art 73, Oslo II
    Präferenzbehandlung, Ursprungszeugnis

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Hamburg (Deutschland) - Auslegung des am 20. November 1995 in Brüssel unterzeichneten Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 264
  • BFH/NV 2010, 1069
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.02.2006 - C-23/04

    Sfakianakis - Assoziierungsabkommen EWG-Ungarn - Verpflichtung der Zollbehörden, …

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-386/08
    Rn. 62 Ein solcher Mechanismus kann jedoch nur funktionieren, wenn die Zollverwaltung des Einfuhrstaats die von den Behörden des Ausfuhrstaats rechtmäßig vorgenommenen Beurteilungen anerkennt (vgl. in diesem Sinne Urteile Les Rapides Savoyards u. a., Randnr. 27, und vom 9. Februar 2006, Sfakianakis, C-23/04 bis C-25/04, Slg. 2006, I-1265, Randnr. 23).

    Außerdem sind die Zollbehörden des Einfuhrstaats im Fall einer nachträglichen Prüfung grundsätzlich an deren Ergebnisse gebunden (vgl. in diesem Sinne Urteil Sfakianakis, Randnr. 49).

    Rn. 72 Auch wenn die Befassung des Assoziationsrats mit einer Streitigkeit über die Auslegung des Assoziierungsabkommens als solches in Betracht kam, hat der Gerichtshof jedenfalls bereits festgestellt, dass die Nichtanrufung des Assoziationsausschusses, einer Einrichtung des Assoziationsrats, nicht als Rechtfertigung für eine Abweichung vom System der Zusammenarbeit und von der Wahrung der Zuständigkeiten dienen kann, die sich aus dem Assoziierungsabkommen ergeben (vgl. entsprechend Urteil Sfakianakis, Randnr. 52).

  • EuGH, 16.06.1998 - C-162/96

    Racke / Hauptzollamt Mainz - Kooperationsabkommen EWG/Jugoslawien - Aussetzung …

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-386/08
    Rn. 39 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass ein vom Rat der Europäischen Union gemäß den Art. 217 AEUV und 218 AEUV geschlossenes Abkommen mit einem Drittland für die Europäische Union eine Handlung eines Unionsorgans im Sinne von Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV darstellt, dass die Bestimmungen eines solchen Abkommens seit dessen Inkrafttreten ein wesentlicher Bestandteil des Unionsrechts sind und dass der Gerichtshof in dem durch diese Rechtsordnung gesteckten Rahmen zur Vorabentscheidung über die Auslegung dieses Abkommens befugt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 1987, Demirel, 12/86, Slg. 1987, 3719, Randnr. 7, und vom 16. Juni 1998, Racke, C-162/96, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 41).

    Rn. 42 Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass, obwohl das Wiener Übereinkommen weder die Gemeinschaft noch alle Mitgliedstaaten bindet, eine Reihe seiner Bestimmungen die Regeln des Völkergewohnheitsrechts wiedergibt, die als solche die Organe der Gemeinschaft binden und Bestandteil der Rechtsordnung der Gemeinschaft sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Racke, Randnrn.

  • EuGH, 12.07.1984 - 218/83

    Les Rapides Savoyards / Directeur des douanes und droits indirects

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-386/08
    Diese Regelung ist dadurch gerechtfertigt, dass diese Behörden am besten in der Lage sind, die Tatsachen, von denen der Ursprung abhängt, unmittelbar festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 1984, Les Rapides Savoyards u. a., 218/83, Slg. 1984, 3105, Randnr. 26).

    Rn. 62 Ein solcher Mechanismus kann jedoch nur funktionieren, wenn die Zollverwaltung des Einfuhrstaats die von den Behörden des Ausfuhrstaats rechtmäßig vorgenommenen Beurteilungen anerkennt (vgl. in diesem Sinne Urteile Les Rapides Savoyards u. a., Randnr. 27, und vom 9. Februar 2006, Sfakianakis, C-23/04 bis C-25/04, Slg. 2006, I-1265, Randnr. 23).

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-386/08
    Rn. 39 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass ein vom Rat der Europäischen Union gemäß den Art. 217 AEUV und 218 AEUV geschlossenes Abkommen mit einem Drittland für die Europäische Union eine Handlung eines Unionsorgans im Sinne von Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV darstellt, dass die Bestimmungen eines solchen Abkommens seit dessen Inkrafttreten ein wesentlicher Bestandteil des Unionsrechts sind und dass der Gerichtshof in dem durch diese Rechtsordnung gesteckten Rahmen zur Vorabentscheidung über die Auslegung dieses Abkommens befugt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 1987, Demirel, 12/86, Slg. 1987, 3719, Randnr. 7, und vom 16. Juni 1998, Racke, C-162/96, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 41).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a. - "Außenbeziehungen - Assoziierungsabkommen Gemeinschaften/Republik …

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-386/08
    24, 45 und 46; vgl. auch in Bezug auf das Wiener Übereinkommen im Rahmen der Auslegung von Assoziierungsabkommen, die von den Europäischen Gemeinschaften geschlossen wurden, die Urteile vom 2. März 1999, El-Yassini, C-416/96, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 47, und vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini - "Begriff des .einzelstaatlichen Gerichts' im Sinne von …

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-386/08
    24, 45 und 46; vgl. auch in Bezug auf das Wiener Übereinkommen im Rahmen der Auslegung von Assoziierungsabkommen, die von den Europäischen Gemeinschaften geschlossen wurden, die Urteile vom 2. März 1999, El-Yassini, C-416/96, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 47, und vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.07.1994 - C-432/92

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Anastasiou

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-386/08
    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Bescheinigungen, die von anderen Behörden ausgestellt wurden als den namentlich in dem betreffenden Assoziierungsabkommen bezeichneten, nicht als gültig anerkannt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 1994, Anastasiou u. a., C-432/92, Slg. 1994, I-3087, Randnrn.
  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der …

    Rn. 161 Viertens folgt die Spezifizität des Bezugs, den die Bestimmungen von Kapitel 13 des geplanten Abkommens zum Handelsverkehr zwischen der Union und der Republik Singapur aufweisen, auch daraus, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Kapitels im Bereich des sozialen Schutzes von Arbeitnehmern und des Umweltschutzes es der anderen Vertragspartei gestattet, die in den übrigen Bestimmungen dieses Abkommens vorgesehene Liberalisierung dieses Handelsverkehrs zu beenden oder auszusetzen; dies ergibt sich aus der völkergewohnheitsrechtlichen Regel, die in Art. 60 Abs. 1 des am 23. Mai 1969 unterzeichneten Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (…United Nations Treaty Series, Nr. 1155, S. 331, im Folgenden: Wiener Übereinkommen), das für die Beziehungen zwischen der Union und Drittstaaten gilt, kodifiziert ist (vgl. zur Anwendbarkeit der im Wiener Übereinkommen kodifizierten gewohnheitsrechtlichen Regeln auf die Außenbeziehungen der Union Urteile vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 41 und 42, …und vom 21. Dezember 2016, Rat/Front Polisario, C-104/16 P, EU:C:2016:973, Rn. 100, 107, 110 und 113).
  • BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12

    Keine Zollpräferenzen gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland …

    Rn. 4 Im anschließenden Klageverfahren legte das Finanzgericht (FG) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Auslegung des Assoziierungsabkommens EG-Israel sowie des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits --Assoziierungsabkommen EG-PLO-- (ABlEG 1997, Nr. L 187/3) zur Vorabentscheidung vor (FG-Beschluss vom 30. Juli 2008 4 K 133/06, nicht veröffentlicht), die der EuGH mit Urteil vom 25. Februar 2010 C-386/08 (Slg. 2010, I-1289, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 104) wie folgt beantwortete:.

    Nach dem EuGH-Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 könnten die Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats die Präferenzbehandlung nach dem Assoziierungsabkommen EG-Israel verweigern, wenn die betreffenden Waren ihren Ursprung im Westjordanland hätten.

    Rn. 16 Wie der EuGH mit Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 entschieden hat, ist das Assoziierungsabkommen EG-Israel dahin auszulegen, dass das Gebiet des Staates Israel, für den das Abkommen nach seinem Art. 83 gilt, die von Israel besetzten Gebiete des Westjordanlands nicht erfasst (Rz 53 des Urteils).

    Es verstieße gegen den vom EuGH in seinem Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 hervorgehobenen Grundsatz der relativen Wirkung von Verträgen, wollte man das Assoziierungsabkommen EG-Israel und die dort beschriebenen Voraussetzungen einer Präferenzbehandlung für Einfuhrwaren unter Berücksichtigung bilateraler Abkommen zwischen Israel und der PLO auslegen.

    Dementsprechend hat der EuGH mit Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 (Rz 51) ausgeführt, die Zollbehörden des Ausfuhrstaats im Sinne der Ursprungsprotokolle verfügten im Rahmen des räumlichen Geltungsbereichs der Assoziierungsabkommen über eine ausschließliche Zuständigkeit zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen bzw. zur Ermächtigung der Ausführer, Ursprungserklärungen auf der Rechnung auszufertigen.

    Rn. 20 Es ist nach alledem nicht zu klären, ob die --von Seiten der Revision hinsichtlich der sog. Zone C des Westjordanlands bezweifelten-- Angaben des Generalanwalts zutreffen, es gebe nach den zwischen Israel und der PLO getroffenen Abkommen auch durchaus palästinensische Behörden, die zollbehördliche Befugnisse hätten und diese auch ausübten (Slg. 2010, I-1289, Rz 126 ff.).

    Rn. 21 Aus den vorgenannten Gründen sowie im Hinblick auf die Ausführungen des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen vom 29. Oktober 2009 (Slg. 2010, I-1289, Rz 38 ff.) spricht nichts für die Vermutung der Revision, der EuGH habe die bilateralen Abkommen zwischen Israel und der PLO unberücksichtigt gelassen, weil diese nicht Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des FG gewesen seien, und er werde bei einer erneuten Vorlage die Zuständigkeit israelischer Behörden zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Waren aus dem Westjordanland möglicherweise bejahen.

    Rn. 23 Die im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (Wiener Übereinkommen) wiedergegebenen Regeln des Völkergewohnheitsrechts binden zwar die Organe der Union, sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH-Urteile in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 42; vom 21. Dezember 2011 C-366/10 --Air Transport Association of America u.a.--, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2012, 226, Rz 101; vom 22. November 2012 C-410/11 --Espada Sánchez u.a.--, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2012, 540, Rz 21) und daher zur Auslegung völkerrechtlicher Verträge heranzuziehen (EuGH-Urteil vom 19. November 2009 C-118/07 --Kommission/Finnland--, Slg. 2009, I-10889, Rz 39).

    Da der EuGH sein Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 40 ff. auf das Wiener Übereinkommen, das die Regeln des Völkergewohnheitsrechts wiedergibt, gestützt hat, besteht auch kein Grund für die Vermutung der Revision, der EuGH habe bei seiner Vorabentscheidung das Völkergewohnheitsrecht unberücksichtigt gelassen, weil ihm dieser rechtliche Gesichtspunkt nicht vorgetragen worden sei.

    Wie der EuGH wiederholt entschieden hat, beruht zwar das in den Präferenzabkommen vorgesehene System der Zusammenarbeit der Verwaltungen auf einer Verteilung der Aufgaben sowie auf einem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Behörden der Einfuhr- und der Ausfuhrstaaten, weshalb die dem Ausfuhrland obliegende Beurteilung der Gültigkeit ausgestellter Ursprungsnachweise von den Behörden des Einfuhrlands anzuerkennen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 9. Februar 2006 C-23 bis 25/04 --Sfakianakis-- Slg. 2006, I-1265, ZfZ 2006, 154; vom 15. Dezember 2011 C-409/10 --Afasia Knits Deutschland--, ZfZ 2012, 79; ebenso in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 60 ff.).

    Rechtliche Fragen dieser Art sind nicht im Rahmen einer nachträglichen Prüfung der Ursprungsnachweise gemäß Art. 32 Protokoll Nr. 4 durch die Zollbehörden des Ausfuhrlands oder gemäß Art. 33 Unterabs. 1 Protokoll Nr. 4 vom Ausschuss für die Zusammenarbeit im Zollwesen zu beantworten (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 64, 69, 70).

    Geschieht dies nicht, ist die Zollbehörde des Einfuhrlands allerdings nicht gehindert, die Rechtsfrage in eigener Zuständigkeit zu beantworten und die Gewährung der Präferenz zu versagen (EuGH-Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104, Rz 69, 72).

    Trotzdem kann --wie der EuGH mit Urteil in Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 entschieden hat-- bei der Frage der Präferenzbehandlung keine Wahlfeststellung getroffen und offengelassen werden, welches Abkommen anzuwenden ist.

  • EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17

    Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) …

    Rn. 117 Ebenso wie von der Union geschlossene internationale Übereinkünfte einen festen Bestandteil der Rechtsordnung der Union bilden und somit Gegenstand von Vorabentscheidungsersuchen sein können (…vgl. u. a. Urteile vom 30. April 1974, Haegeman, 181/73, EU:C:1974:41, Rn. 5 und 6, vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 39, …und vom 22. November 2017, Aebtri, C-224/16, EU:C:2017:880, Rn. 50), betreffen sie die Drittstaaten, mit denen sie geschlossen worden sind, und können daher auch von deren Gerichten ausgelegt werden.
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …

    Rn. 123 Nach Art. 3 Buchst. b WVK sind die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens, die eine Ausprägung des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts darstellen, zwar auch auf Nichtparteien - wie die Europäische Union - anwendbar (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - C-386/08, Slg 2010, I-1289 = EuZW 2010, 264 [juris Rn. 40 bis 42] - Brita, mwN;… Urteil vom 27. Februar 2018 - C-266/16, juris Rn. 58 - Western Sahara Campaign UK;… Urteil vom 20. Oktober 2022 - C-111/21, NJW 2022, 3701 [juris Rn. 22] - Laudamotion).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-104/16

    Die beiden zwischen der EU und Marokko über eine Assoziation bzw. die …

    Hingegen sei der völkerrechtliche Grundsatz der relativen Wirkung von Verträgen, der in Art. 34 des Wiener Übereinkommens eine besondere Ausprägung gefunden habe, im Gegensatz zu dem, was der Gerichtshof im Urteil vom 25. Februar 2010, Brita (C-386/08, EU:C:2010:91) entschieden habe, hier wegen der Besonderheiten des Falles, über den es zu entscheiden habe, für die Auslegung des Liberalisierungsabkommen nicht maßgeblich (…Rn. 95 bis 98 des angefochtenen Urteils).

    Wegen der zwischen der Union und dem Königreich Marokko hinsichtlich des Status dieses Hoheitsgebiets ohne Selbstregierung bestehenden Uneinigkeit, auf die das Gericht in Rn. 100 des angefochtenen Urteils hinweise, rechtfertige dieser Umstand es in Anbetracht von Art. 31 Abs. 3 Buchst. c des Wiener Übereinkommens, des in Art. 34 dieses Übereinkommens niedergelegten Grundsatzes der relativen Wirkung von Verträgen, auf den der Gerichtshof in dem Urteil vom 25. Februar 2010, Brita (C-386/08, EU:C:2010:91), hingewiesen habe, des Rechts des Volkes der Westsahara auf Selbstbestimmung, den die Union in ihren Stellungnahmen zu diesem Thema immer wieder bekräftigt habe, und der ständigen internationalen Praxis im Bereich der räumlichen Anwendung der Verträge aber nicht, davon auszugehen, dass die Abkommen auf die Westsahara Anwendung fänden.

    Rn. 86 Um aus dem Fehlen einer Bestimmung, die die Westsahara vom räumlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens ausschließt, die richtigen Rechtsfolgen ableiten zu können, hatte das Gericht bei der Auslegung des Abkommens aber nicht nur die Regeln der Auslegung nach Treu und Glauben gemäß Art. 31 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens zu beachten, sondern auch die in Abs. 3 Buchst. c dieses Artikels vorgesehene Regel, nach der jeder in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien anwendbare einschlägige Völkerrechtssatz zu berücksichtigen ist (Urteil vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 43, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 291 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 100 Schließlich ist festzustellen, dass Verträge nach dem völkerrechtlichen Grundsatz der relativen Wirkung von Verträgen, der in Art. 34 des Wiener Übereinkommens eine besondere Ausprägung gefunden hat, Dritten ohne deren Zustimmung weder schaden noch nützen dürfen (vgl. Urteil vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 44 und 52).

    Rn. 101 Wie bereits oben in Rn. 75 ausgeführt, hat das Gericht im vorliegenden Fall in den Rn. 95 bis 97 des angefochtenen Urteils entschieden, dass dieser Grundsatz für die Prüfung der Klage, über die er zu entscheiden habe, anders als der Gerichtshof im Urteil vom 25. Februar 2010, Brita (C-386/08, EU:C:2010:91), entschieden habe, nicht maßgeblich sei, weil sich die Umstände des vorliegenden Falles von denen der Rechtssache unterschieden, in der dieses Urteil ergangen sei.

    Rn. 102 Das Gericht hat insbesondere in den Rn. 96 und 97 des angefochtenen Urteils ausgeführt, dass die Union über Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara lediglich das Assoziationsabkommen mit dem Königreich Marokko geschlossen habe, während sie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. Februar 2010, Brita (C-386/08, EU:C:2010:91), ergangen sei, ein Assoziationsabkommen nicht nur mit dem Staat Israel, sondern auch mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) geschlossen habe, die im Namen der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen gehandelt habe.

  • EuG, 10.12.2015 - T-512/12

    Front Polisario / Rat - Außenbeziehungen - Abkommen in Form eines Briefwechsels …

    Rn. 89 Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein vom Rat gemäß den Art. 217 AEUV und 218 AEUV geschlossenes Abkommen mit einem Drittstaat für die Union eine Handlung eines Unionsorgans im Sinne von Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV darstellt, sodann, dass die Bestimmungen eines solchen Abkommens ab dessen Inkrafttreten Bestandteil des Unionsrechts sind, und schließlich, dass die Gerichte der Union in dem durch diese Rechtsordnung gesteckten Rahmen zur Entscheidung über die Auslegung dieses Abkommens befugt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, Slg, EU:C:2010:91, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 90 Im Übrigen wird das zwischen zwei Völkerrechtssubjekten geschlossene Abkommen, auf das sich der angefochtene Beschluss bezieht, durch das Völkerrecht, und zwar, im Hinblick auf seine Auslegung, durch das Völkervertragsrecht geregelt (vgl. in diesem Sinne Urteil Brita, oben in Rn. 89 angeführt, EU:C:2010:91, Rn. 39).

    Rn. 92 Die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens sind auf ein zwischen einem Staat und einer internationalen Organisation geschlossenes Abkommen wie das Abkommen, auf das sich der angefochtene Beschluss bezieht, anzuwenden, soweit diese Bestimmungen eine Ausprägung des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Brita, oben in Rn. 89 angeführt, EU:C:2010:91, Rn. 41).

    Rn. 93 Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das Wiener Übereinkommen zwar weder die Union noch alle Mitgliedstaaten bindet, eine Reihe seiner Bestimmungen jedoch die Regeln des Völkergewohnheitsrechts wiedergibt, die als solche die Organe der Union binden und Bestandteil der Unionsrechtsordnung sind (vgl. Urteil Brita, oben in Rn. 89 angeführt, EU:C:2010:91, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 95 Im Urteil Brita, oben in Rn. 89 angeführt (EU:C:2010:91, Rn. 44 bis 53), hat der Gerichtshof entschieden, dass das Assoziierungsabkommen zwischen der Union und dem Staat Israel, das seinem Wortlaut nach für das "Gebiet des Staates Israel" gilt, dahin auszulegen ist, dass es nicht auf Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland anwendbar ist, einem Gebiet, das sich außerhalb des Hoheitsgebiets des Staates Israel befindet, wie er international anerkannt ist, in dem sich jedoch israelische Siedlungen befinden, die vom Staat Israel kontrolliert werden.

    Rn. 96 Der Gerichtshof kam allerdings zu diesem Ergebnis, indem er einerseits den völkerrechtlichen Grundsatz der relativen Wirkung von Verträgen berücksichtigt hat, dem zufolge die Verträge Dritten weder schaden noch nützen dürfen (pacta tertiis nec nocent nec prosunt) und der dem Gerichtshof zufolge in Art. 34 des Wiener Übereinkommens eine besondere Ausprägung gefunden hat, wonach ein Vertrag für einen Drittstaat ohne dessen Zustimmung weder Pflichten noch Rechte begründet (Urteil Brita, oben in Rn. 89 angeführt, EU:C:2010:91, Rn. 44), und andererseits die Tatsache, dass die Union auch mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen ein Abkommen geschlossen hatte, das seinem Wortlaut zufolge u. a. für das Westjordanland galt (Urteil Brita, oben in Rn. 89 angeführt, EU:C:2010:91, Rn. 46 und 47).

  • EuG, 29.09.2021 - T-279/19

    Auswärtige Beziehungen

    Rn. 176 Als Zweites lässt sich aus der Rechtsprechung ableiten, dass, wenn die Union im Rahmen einer internationalen Übereinkunft Zollpräferenzen für in ihr Gebiet ausgeführte Erzeugnisse nach Maßgabe der geografischen Zone, in der diese ihren Ursprung haben, gewährt, diese Zone den Anwendungsbereich dieser Präferenzen bestimmt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 1994, Anastasiou u. a., C-432/92, EU:C:1994:277, Rn. 37 und 66, vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 64, …und Urteil Rat/Front Polisario, Rn. 121 und 122).

    Rn. 179 Folglich entfaltet das streitige Abkommen Wirkungen nicht nur im Unionsgebiet, sondern auch in den Gebieten, über die die marokkanischen Zollbehörden ihre Befugnisse ausüben, einschließlich des vom Königreich Marokko kontrollierten Teils der Westsahara (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 51).

    Rn. 196 Jedenfalls ist aus der Rechtsprechung abzuleiten, dass die Gewährung von Zollpräferenzen für die Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara bei ihrer Einfuhr in die Union auf der Grundlage von durch die Zollbehörden des Königreichs Marokko ausgestellten Bescheinigungen der Zustimmung des Volkes dieses Gebiets bedarf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 296 Zum anderen ist zur Möglichkeit der Geltendmachung des Grundsatzes der relativen Wirkung von Verträgen, eines Grundsatzes des allgemeinen Völkerrechts, der für jede Partei einer internationalen Übereinkunft gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 44), darauf hinzuweisen, dass die Ausführungen oben in den Rn. 197 bis 199 entsprechend übertragbar sind auf die Frage, ob dieser Grundsatz im Rahmen der vorliegenden Klage geltend gemacht werden kann.

    Rn. 322 Dagegen bewirkt das streitige Abkommen, dass dem in Rede stehenden Dritten eine Verpflichtung auferlegt wird, da damit einer der Parteien des Abkommens eine Zuständigkeit für sein Gebiet eingeräumt wird, die er somit nicht selbst ausüben oder deren Ausübung er nicht delegieren kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-104/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet gilt für die Westsahara weder das …

    Rn. 101 Ohne eine ausdrückliche Ausdehnung verstieße die Anwendung der Abkommen auf die Westsahara auch gegen den allgemeinen völkerrechtlichen Grundsatz der relativen Wirkung von Verträgen (pacta tertiis nec nocent nec prosunt), der in Art. 34 des Wiener Übereinkommens eine besondere Ausprägung gefunden hat, wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 25. Februar 2010, Brita (C-386/08, EU:C:2010:91){FN-VERWEIS:52}, festgestellt hat.

    Rn. 110 Indem es in Rn. 97 des angefochtenen Urteils entschieden hat, dass "[d]ie Umstände der vorliegenden Rechtssache … anders gelagert [sind], da die Union im vorliegenden Fall weder mit [dem] Front Polisario noch mit einem anderen Staat oder einer anderen Einheit ein Assoziierungsabkommen über Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara geschlossen hat", hat das Gericht also die vorliegende Rechtssache von derjenigen abgegrenzt, in der das Urteil vom 25. Februar 2010, Brita (C-386/08, EU:C:2010:91), ergangen ist, daraus aber nicht den Schluss gezogen, dass die Anwendung der Abkommen auf die Westsahara gegen den allgemeinen Grundsatz der relativen Wirkung von Verträgen verstoßen würde.

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 25. Februar 2010, Brita (C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 40 bis 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Art. 3 Buchst. b des Wiener Übereinkommens.

    Deshalb ist festzustellen, dass solche Bestimmungen "die Organe der Gemeinschaft binden und Bestandteil der Rechtsordnung der [Union] sind" (Urteil vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 42).

    {FN:54} - Angefochtenes Urteil, Rn. 96, mit Verweis auf die Rn. 44 bis 53 des Urteils vom 25. Februar 2010, Brita (C-386/08, EU:C:2010:91).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-410/11

    Ein Flugreisender kann vom Luftfrachtführer Schadensersatz für den Verlust seiner …

    Rn. 20 Da die Bestimmungen dieses Übereinkommens seit dessen Inkrafttreten ein wesentlicher Bestandteil der Unionsrechtsordnung sind, ist der Gerichtshof zur Vorabentscheidung über dessen Auslegung befugt, unter Beachtung der Auslegungsregeln des allgemeinen Völkerrechts, an die die Union gebunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, Slg. 2010, I-1289, Randnrn.

    Rn. 21 Zu letzterem Punkt hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 zwar weder die Gemeinschaft noch alle Mitgliedstaaten bindet, dass es jedoch die Regeln des Völkergewohnheitsrechts wiedergibt, die als solche die Organe der Union binden und Bestandteil der Unionsrechtsordnung sind (vgl. Urteil Brita, Randnr. 42).

  • EuGH, 27.02.2018 - C-266/16

    Das Fischereiabkommen EU-Marokko ist gültig, weil es auf die Westsahara und die …

    Rn. 45 Für die Union stellt eine von ihr gemäß den Vorschriften der Verträge geschlossene internationale Übereinkunft aber nach ständiger Rechtsprechung eine Handlung eines Unionsorgans dar (…Urteile vom 16. Juni 1998, Racke, C-162/96, EU:C:1998:293, Rn. 41, und vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 39).

    Rn. 58 Für die Auslegung dieser Bestimmungen sind die in Art. 31 des Wiener Übereinkommens wiedergegebenen Regeln des Völkergewohnheitsrechts maßgeblich, die die Organe der Union binden und Bestandteil der Rechtsordnung der Union sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 40 bis 43 und die dort angeführte Rechtsprechung), ferner das Seerechtsübereinkommen, das die Union bindet und auf das im zweiten Absatz der Präambel des partnerschaftlichen Fischereiabkommens und in dessen Art. 5 Abs. 4 ausdrücklich Bezug genommen wird.

  • EuGH, 11.03.2015 - C-464/13

    Oberto und O'Leary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Satzung der Europäischen …

  • EuGH, 12.09.2017 - C-648/15

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  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 75/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …

  • EuGH, 08.09.2020 - C-265/19

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  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18

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  • EuGH, 24.11.2016 - C-464/14

    SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14

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  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2026 - C-190/25

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    Westsahara: Die Handelsabkommen EU-Marokko von 2019 im Bereich der Fischerei und …

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 931/11

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  • EuGH, 06.02.2014 - C-613/12

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  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-779/21

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  • BGH, 17.11.2022 - 3 StR 373/21

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  • EuGH, 19.05.2026 - C-350/24

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  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-382/21

    Generalanwältin Capeta: Eine internationale Übereinkunft, deren unmittelbare …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2018 - C-266/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet ist das zwischen der EU und Marokko …

  • EuGH, 15.12.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik - Präferenzregelung für die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-363/18

    Generalanwalt Hogan: Das Unionsrecht verlangt für ein Erzeugnis mit Ursprung in …

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 925/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 141/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • EuGH, 23.01.2014 - C-537/11

    Manzi und Compagnia Naviera Orchestra - Seeverkehr - Richtlinie 1999/32/EG - …

  • EuGH, 27.11.2017 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Berichtigungsbeschluss

  • FG Hamburg, 30.11.2011 - 4 K 61/10

    Zollrecht: Präferenzbehandlung für Waren aus dem Westjordanland

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 142/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 143/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 929/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 927/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 928/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 926/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-103/12

    Parlament und Kommission / Rat - Beschluss 2012/19/EU des Rates - Wahl der …

  • EuGH, 12.07.2012 - C-466/11

    Currà u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 92 § 1 der Verfahrensordnung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-350/24

    Crédit agricole Corporate & Investment Bank - Vorabentscheidungsersuchen - …

  • EuG, 21.12.2022 - T-746/20

    Auswärtige Beziehungen

  • EuG, 13.09.2018 - T-798/14

    DenizBank/ Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-425/11

    Ettwein - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren …

  • EuGH, 23.04.2026 - C-528/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen …

  • EuGH, 25.07.2018 - C-574/17

    Kommission/ Combaro - Rechtsmittel - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04

    "Ghetto-Beschäftigung"; Glaubhaftmachung; Rechtsnachfolge

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2025 - C-528/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-399/22

    Advocate General Capeta: melons and tomatoes from the territory of Western Sahara …

  • EuG, 21.12.2022 - T-747/20

    EOC Belgium/ Kommission - Dumping - Einfuhren bestimmter Polyvinylalkohole mit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-431/22

    Scuola europea di Varese - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vereinbarung über die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-551/21

    Kommission/ Rat (Signature d'accords internationaux) - Nichtigkeitsklage - …

  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 11 K 500/13

    Anwendung von Präferenzmaßnahmen - Aufbewahrungsfrist für Ursprungszeugnisse nach …

  • FG Hamburg, 04.09.2023 - 4 K 60/21

    Zollrecht: Aufbewahrung von Präferenznachweisen nach dem Schema des Allgemeinen …

  • EuG, 12.05.2021 - T-789/19

    Das Gericht erklärt einen Beschluss der Kommission, mit dem die Registrierung …

  • FG Hamburg, 08.05.2014 - 4 K 142/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Präferenzzoll bei Einfuhr von beim …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2010 - C-508/08

    Kommission / Malta - Seeverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung …

  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 63/18

    Zollrecht: Gewährung einer Zollpräferenz wegen außergewöhnlicher Umstände trotz …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2326
BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07 (https://dejure.org/2010,2326)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07 (https://dejure.org/2010,2326)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 2 BvR 1178/07 (https://dejure.org/2010,2326)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Abzugsbesteuerung der im Inland erzielten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit eines EU-Ausländers mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - mangels Vorlagepflicht an den EuGH keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - zudem ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 234 Abs 3 EG, § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG, § 50a Abs 1 EStG
    Nichtannahmebeschluss: Abzugsbesteuerung der im Inland erzielten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit eines EU-Ausländers mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - mangels Vorlagepflicht an den EuGH keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - zudem ...

  • Wolters Kluwer

    Ungleichbehandlung eines EU-Ausländers bzgl. des Ausschlusses der Besteuerung nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Vergleich zu inländisch beschränkt Steuerpflichtigen; Berücksichtigung von wirtschaftlich mit den beschränkten steuerpflichtigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ungleichbehandlung eines EU-Ausländers bzgl. des Ausschlusses der Besteuerung nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Vergleich zu inländisch beschränkt Steuerpflichtigen; Berücksichtigung von wirtschaftlich mit den beschränkten steuerpflichtigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Auftritt des holländischen Musikers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2419
  • BFH/NV 2010, 1069
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 50 Abs. 1 EStG 1961

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
    Der beschränkt Steuerpflichtige wird im Inland nicht im Rahmen seiner vollen (vom Gesamteinkommen abhängenden) Leistungsfähigkeit zur Einkommensteuer herangezogen (vgl. BVerfGE 43, 1 ).

    Denn mit dem Grundfreibetrag soll das unabweisbare Lebenshaltungsbedürfnis des Einzelnen berücksichtigt werden (BVerfGE 43, 1 ).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-234/01

    Gerritse - "Einkommensteuer - Gebietsfremde - Artikel 59 EG-Vertrag (nach …

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
    Rn. 5 Der Gerichtshof entschied, dass die Art. 59 EGV (Art. 49 EG) und Art. 60 EGV (Art. 50 EG) einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, nach der in der Regel bei Gebietsfremden die Bruttoeinkünfte, ohne Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden, während bei Gebietsansässigen die Nettoeinkünfte, nach Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden, dass dagegen diese Regelungen des EG-Vertrags einer solchen nationalen Regelung nicht entgegenstehen, soweit nach ihr in der Regel die Einkünfte Gebietsfremder einer definitiven Besteuerung zu einem einheitlichen Steuersatz von 25% durch Steuerabzug unterliegen, während die Einkünfte Gebietsansässiger nach einem progressiven Steuertarif mit einem Grundfreibetrag besteuert werden, sofern der Steuersatz von 25% nicht höher ist als der Steuersatz, der sich für den Betroffenen tatsächlich aus der Anwendung des progressiven Steuertarifs auf die Nettoeinkünfte zuzüglich eines Betrags in Höhe des Grundfreibetrags ergeben würde (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2003, Rs. C-234/01 - Gerritse/Finanzamt Neukölln-Nord - Slg. 2003, I-5933).

    Rn. 19 a) Hinsichtlich der Versagung des Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) hat der Gerichtshof in der vorliegenden Sache ausgeführt, es sei legitim, den Grundfreibetrag Personen, die ihr zu versteuerndes Einkommen im Wesentlichen im Besteuerungsstaat erzielt hätten, also in der Regel Inländern, vorzubehalten, denn sie diene einer sozialen Zielsetzung, da sie die Möglichkeit biete, den Steuerpflichtigen ein von jeder Einkommensbesteuerung freies Existenzminimum zu sichern (Urteil vom 12. Juni 2003, a.a.O., Rn. 48) .

  • BFH, 10.01.2007 - I R 87/03

    Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler innerhalb der Europäischen …

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
    gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2007 - I R 87/03 - .

    Rn. 7 Auf die Revisionen des Beschwerdeführers und des Finanzamts hob der Bundesfinanzhof mit dem hier angegriffenen Urteil vom 10. Januar 2007 - I R 87/03 - (BStBl II 2008, 22 = BFHE 216, 312) das finanzgerichtliche Urteil auf und wies die Klage des Beschwerdeführers ab: Es widerspreche den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen nicht, wenn der Beschwerdeführer eine etwaige Mindersteuer, die sich aus einem Vergleich mit dem einheitlichen Steuersatz von 25% und dem Steuersatz, der sich für den Betroffenen tatsächlich aus der Anwendung des progressiven Steuertarifs auf die Nettoeinkünfte zuzüglich eines Betrags in Höhe des Grundfreibetrags ergeben würde, nur im Wege eines Erstattungsverfahrens, nicht aber einer Antragsveranlagung beanspruchen könne.

  • FG Berlin, 25.08.2003 - 9 K 9312/99

    Besteuerung selbständiger, beschränkt steuerpflichtiger Künstler im Inland

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
    Dieses legte dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 243 Abs. 1 EG die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob Art. 52 EGV (= Art. 43 EG) einer Regelung gemäß § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 EStG 1996 entgegenstehe, wonach ein niederländischer Staatsangehöriger, der in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtige Nettoeinkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Kalenderjahr in Höhe von rund 5.000 DM erzielt, einem Steuerabzug von 25% der (Brutto-) Einnahmen von rund 6.000 DM zuzüglich Solidaritätszuschlag durch den Schuldner der Honorarvergütung unterliege und keine Möglichkeit habe, die gezahlten Abgaben im Wege eines Erstattungsantrags oder eines Antrags auf Steuerveranlagung ganz oder teilweise zurückzuerlangen (FG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 2001 - 9 K 9312/99 -, EFG 2001, 978).

    Rn. 6 Daraufhin gab das Finanzgericht der Klage des Beschwerdeführers mit Urteil vom 25. August 2003 - 9 K 9312/99 - (EFG 2003, 1709) teilweise statt: Der Beschwerdeführer habe einen Anspruch auf Durchführung einer Antrags-Jahresveranlagung zur Einkommensteuer, gleichzeitig seien aber die im Ausland erwirtschafteten Einkünfte im Wege des sogenannten Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften aus Art. 234 Abs. 3 EG verletzt Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unter anderem dann, wenn die Bestimmung des Art. 234 Abs. 3 EG in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden ist (BVerfGE 82, 159 ).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-290/04

    FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59 …

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
    Der Bundesfinanzhof hat in dem angefochtenen Urteil darauf verwiesen sowie auf das Urteil des Gerichtshofs vom 3. Oktober 2006, Rs. C-290/04 - F... GmbH/Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel - Slg. 2006, I-09461.
  • EuGH, 15.02.2007 - C-345/04

    Centro Equestro da Lezíria Grande - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - …

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
    Rn. 24 Die eingeschränkte Möglichkeit zum Betriebsausgabenabzug im Streitjahr ist mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar (EuGH, Urteil vom 15. Februar 2007, Rs. C-345/04 - C... Lda/Bundesamt für Finanzen - Slg. 2007, I-01425), jedoch hat der Bundesfinanzhof in dem angefochtenen Urteil die einschränkenden tatbestandlichen Voraussetzungen des § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG, insbesondere das Erfordernis höherer Aufwendungen als die Hälfte der Einnahmen, in gemeinschaftsrechtlich konformer und normerhaltender Weise reduziert.
  • BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06

    Biersteuer/Branntweinsteuer: Zur Frage, ob Bier ein Zwischenprodukt zur …

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein letztinstanzliches Hauptsachegericht bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (vgl. zum Beispiel BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2008 - 2 BvR 1812/06 -, HFR 2008, 629).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), noch ist die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. auch BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ), denn sie ist jedenfalls unbegründet.
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

  • BFH, 19.11.2003 - I R 57/02

    Nichtgewährung des Grundfreibetrags für beschränkt Steuerpflichtige, die …

  • FG Berlin, 28.05.2001 - 9 K 9312/99

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Verstoß des § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 …

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …

    Rn. 98 a) Bei der Prüfung der Frage, ob mit § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG eine Ungleichbehandlung verbunden ist, ist davon auszugehen, dass die gesetzgeberische Unterscheidung zwischen beschränkter (§ 1 Abs. 4, § 49 EStG) und unbeschränkter (§ 1 Abs. 1 bis Abs. 3, § 2 EStG) Steuerpflicht als sachgerecht und die damit verbundene unterschiedliche Behandlung der entsprechenden Personengruppen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig als gerechtfertigt anzusehen ist (vgl. BVerfGE 43, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2010 - 2 BvR 1178/07 -, NJW 2010, S. 2419 ).
  • BFH, 20.08.2014 - I R 86/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG …

    Mit Steuerpflichtigen, die ausschließlich über entsprechende Inlandsbeziehungen verfügen oder die mit ihren Auslandseinkünften unter Anrechnung einer ausländischen Steuer im Inland besteuert werden, sind Steuerpflichtige mit einschlägigen, freigestellten Auslandseinkünften so gesehen bereits im Ausgangspunkt ebenso wenig vergleichbar, wie dies beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 1 BvR 2328/73, BVerfGE 43, 1, BStBl II 1977, 190; s. auch Beschlüsse vom 24. Februar 1989 1 BvR 519/87, Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 1990, 359; vom 9. Februar 2010 2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327; s. vor diesem Hintergrund zur gleichheitsrechtlichen Unvereinbarkeit der Methode der Freistellung und der Methode der Anrechnung als beiderseitige Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auch den Antrag des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 2013 A 2013/0010 an den österreichischen Verfassungsgerichtshof, abrufbar unter www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/2010150039.pdf?458h7x).
  • BFH, 10.01.2012 - I R 66/09

    Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override (§ 50d Abs. 8 EStG 2002/2004)? - …

    Mit Steuerpflichtigen, die ausschließlich über entsprechende Inlandsbeziehungen verfügen oder die mit ihren Auslandseinkünften unter Anrechnung einer ausländischen Steuer im Inland besteuert werden, sind Steuerpflichtige mit einschlägigen, freigestellten Auslandseinkünften so gesehen bereits im Ausgangspunkt ebenso wenig vergleichbar, wie dies beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 1 BvR 2328/73, BVerfGE 43, 1, BStBl II 1977, 190; s. auch Beschlüsse vom 24. Februar 1989 1 BvR 519/87, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1990, 359; vom 9. Februar 2010 2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327).
  • BFH, 11.12.2013 - I R 4/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der …

    Mit Steuerpflichtigen, die ausschließlich über entsprechende Inlandsbeziehungen verfügen oder die mit ihren Auslandseinkünften unter Anrechnung einer ausländischen Steuer im Inland besteuert werden, sind Steuerpflichtige mit einschlägigen, freigestellten Auslandseinkünften so gesehen bereits im Ausgangspunkt ebenso wenig vergleichbar, wie dies beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 1 BvR 2328/73, BVerfGE 43, 1, BStBl II 1977, 190; s. auch Beschlüsse vom 24. Februar 1989 1 BvR 519/87, Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 1990, 359; vom 9. Februar 2010 2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327; s. vor diesem Hintergrund zur gleichheitsrechtlichen Unvereinbarkeit der Methode der Freistellung und der Methode der Anrechnung als beiderseitige Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auch den Antrag des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 2013 A 2013/0010 an den österreichischen Verfassungsgerichtshof, abrufbar unter www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/2010150039.pdf?458h7x).
  • FG Köln, 28.04.2010 - 2 K 7370/01

    Erstattung der Abzugssteuer nach § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 EStG; Betriebsausgaben; …

    Dagegen stehen Art. 49 EG und Art. 50 EG einer nationalen Regelung nicht entgegen, die vorsieht, dass im Steuerabzugsverfahren nur diejenigen Betriebsausgaben steuermindernd berücksichtigt werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Tätigkeiten stehen, aus denen die zu versteuernden Einkünfte erzielt worden sind, die im Mitgliedstaat der Dienstleistungserbringung ausgeführt worden sind und die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Dienstleister dem Vergütungsschuldner mitgeteilt hat, und dass etwaige weitere Betriebsausgaben, die nicht unmittelbar mit dieser wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen, gegebenenfalls - wie im Streitfall - in einem anschließenden Erstattungsverfahren berücksichtigt werden können (…EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006, C-290/04 - Scorpio, a.a.O.; BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 2010, 2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327).

    Denn hierfür ist der Wohnsitzstaat zuständig (vgl. BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 2010, 2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327).

    Der beschränkt Steuerpflichtige wird im Inland nicht im Rahmen seiner vollen (vom Gesamteinkommen abhängenden) Leistungsfähigkeit zur Einkommensteuer herangezogen (BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 2010, 2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327).

    Sie dient nämlich einer sozialen Zielsetzung, da sie die Möglichkeit bietet, den Steuerpflichtigen ein von jeder Einkommensbesteuerung freies Existenzminimum zu sichern (…EuGH-Urteil vom 12. Juni 2003, C-234/01 - Gerritse, Slg. 2003, I-5933 Rn. 48; (BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 2010, 2 BvR 1178/07, a.a.O.).

    Die Berücksichtigung des Lebenshaltungsbedürfnisses des Einzelnen ist indes nicht Aufgabe des Tätigkeitsstaats, sondern des Wohnsitzstaats, in dem der Steuerpflichtige seine wesentlichen Einkünfte erzielt (BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 2010, 2 BvR 1178/07, a.a.O.).

    Dem trägt jedoch § 1 Abs. 3 EStG Rechnung (BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 2010, 2 BvR 1178/07, a.a.O.).

    Solche Personen üben ihre Tätigkeiten im Inland zumeist neben einer Haupttätigkeit im Ansässigkeitsstaat aus und erzielen dort einen Großteil, wenn nicht den Hauptteil ihrer Einkünfte (BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 2010, 2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327).

  • BFH, 05.05.2010 - I R 104/08

    Keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das …

    Auch das BVerfG hat die Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstler nicht beanstandet (vgl. BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 2010 2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327).
  • BFH, 05.05.2010 - I R 105/08

    Gemeinschafts- und Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4, …

    Auch das BVerfG hat die Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstler und des Steuerabzugs nicht beanstandet (vgl. BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 2010 2 BvR 1178/07, IStR 2010, 327).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2019 - 3 K 345/16

    Anordnung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 7 EStG für in das Ausland gezahlte …

    Rn. 84 Als sachliche Rechtfertigung greift jedoch der Umstand ein, dass beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 50 EStG auch in anderen Bereichen der Einkommensbesteuerung gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen schlechter gestellt werden und dies nach Auffassung des BVerfG (Nichtannahmebeschluss v. 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07) verfassungskonform ist.

    Dies folgt aus dem Umstand, dass die Zielsetzung des § 50 EStG dahin geht, bei beschränkt Steuerpflichtigen lediglich das inländische Einkommen zu versteuern, wobei es auf das Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit nicht ankommt, denn die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit sowie des Existenzminimums hat durch den Wohnsitzstaat zu erfolgen, da es ansonsten zu einer Überprivilegierung infolge einer doppelten Berücksichtigung des Existenzminimums käme (BVerfG, 2 BvR 1178/07, juris Rdn. 14 ff.).

  • FG Düsseldorf, 24.04.2013 - 15 K 1802/09

    Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4 Satz 1 EStG 1997/1999 …

    Danach erhielt die Klägerin ihren Einspruch unter Verweis auf ein beim Bundesverfassungsgericht -BVerfG- anhängiges Verfahren (Az. 2 BvR 1178/07) und auf ein durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren weiter aufrecht.

    Eine weitergehende Rechtswirkung kommt dem prinzipiellen Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts vor nationalem Recht nicht zu (BFH-Urteil vom 10.01.2007 I R 87/03, BStBl II 2008, 22; BFH-Beschluss vom 07.11.2007 I R 19/04, BStBl II 2008, 228, BFHE 219, 300; Gosch, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2007, 1553, 1554 ff.; bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 09.02.2010 2 BvR 1178/07, BFH/NV 2010, 1069).

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 52/16

    Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden …

    Eine weitergehende Rechtswirkung kommt dem prinzipiellen Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts vor nationalem Recht nicht zu (BFH-Urteil vom 10.01.2007 I R 87/03, BStBl II 2008, 22; BFH-Beschluss vom 07.11.2007 I R 19/04, BStBl II 2008, 228, BFHE 219, 300; Gosch, DStR- 2007, 1553, 1554 ff.; bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 09.02.2010 2 BvR 1178/07, BFH/NV 2010, 1069).
  • FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 4435/11

    Vereinbarkeit von § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG mit Verfassungsrecht und Unionsrecht

  • FG Nürnberg, 10.01.2013 - 6 K 1643/12

    Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit der Besteuerung beschränkt …

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.2020 - 2 K 380/19

    Fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht: Konkrete oder abstrakte Auslegung der Passage …

  • BFH, 27.07.2011 - I R 56/10

    Erstattung von Abzugsteuer

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 50/16

    Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden …

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.02.2024 - 2 K 33/22

    Umfang der Rentenbesteuerung eines beschränkt Steuerpflichtigen, der nach …

  • FG München, 22.04.2008 - 13 K 653/07

    Kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und Verfassungsrecht durch Ansatz des …

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Rechtsprechung
   EuGH, 04.03.2010 - C-198/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4284
EuGH, 04.03.2010 - C-198/08 (https://dejure.org/2010,4284)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - C-198/08 (https://dejure.org/2010,4284)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - C-198/08 (https://dejure.org/2010,4284)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung durch Erhebung anderer Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer; Europäische Kommission gegen Republik Österreich

  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung durch Erhebung anderer Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer; Europäische Kommission gegen Republik Österreich

  • datenbank.nwb.de

    Staatlich festgelegte Mindestpreise für Tabakerzeugnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    EU-Gericht verbietet Mindestpreise für Zigaretten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. Mai 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 59/95 Art 9 Abs 1, RL 95/59/EG Art 9 Abs 1
    Mindestverkaufspreis; Preis; Verbrauchsteuer; Zigaretten

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (ABl. L 291, S. 40) - Staatliche Festsetzung von Mindestverkaufspreisen für Tabakwaren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1069
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.10.2000 - C-216/98

    Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-198/08
    Folglich weise diese Regelung eine geringere Eingriffsintensität auf als die Bestimmungen der Mitgliedstaaten, die insbesondere in den Urteilen vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921), und vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, Slg. 2002, I-2055), untersucht worden seien und z. B. eine mindestens 20%ige Erhöhung der Preise gegenüber den geltenden Preisen vorgesehen hätten.

    Rn. 26 Zu diesem Zweck bestimmt Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 95/59, dass in der Gemeinschaft hergestellte Zigaretten und aus Drittländern eingeführte Zigaretten in jedem Mitgliedstaat einer nach dem Kleinverkaufshöchstpreis einschließlich Zöllen berechneten proportionalen Verbrauchsteuer sowie einer nach Erzeugniseinheit berechneten spezifischen Verbrauchsteuer unterliegen (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 19).

    Rn. 28 Insoweit sieht Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie vor, dass die Hersteller bzw. ihre Vertreter oder Beauftragten in der Gemeinschaft sowie die Einführer aus Drittländern für jedes ihrer Erzeugnisse den Kleinverkaufshöchstpreis frei bestimmen, um sicherzustellen, dass zwischen ihnen tatsächlich Wettbewerb herrscht (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 20).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Valeško, C-140/05, Slg. 2006, I-10025, Randnr. 58) und dass das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 31).

  • EuGH, 27.02.2002 - C-302/00

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-198/08
    Folglich weise diese Regelung eine geringere Eingriffsintensität auf als die Bestimmungen der Mitgliedstaaten, die insbesondere in den Urteilen vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921), und vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, Slg. 2002, I-2055), untersucht worden seien und z. B. eine mindestens 20%ige Erhöhung der Preise gegenüber den geltenden Preisen vorgesehen hätten.

    Rn. 38 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Art. 30 EG nicht dahin verstanden werden kann, dass er andere als die in den Art. 28 EG und 29 EG genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zuließe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich, Randnr. 33).

    Rn. 43 Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten, wenn sie definitiv ausschließen möchten, dass die Hersteller oder die Einführer - auch vorübergehend - die Auswirkung der Steuern auf den Kleinverkaufspreis von Tabakwaren dadurch auffangen, dass sie diese nicht kostendeckend verkaufen, insbesondere frei, den Verkauf von Tabakwaren zu einem Preis, der unter der Summe der Gestehungskosten und der Gesamtheit der Abgaben liegt, zu verbieten, dabei aber den Herstellern und Einführern gleichzeitig zu ermöglichen, aus etwaigen niedrigeren Gestehungskosten tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, Randnr. 53, und Kommission/Irland, Randnr. 55).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-197/08

    Die Regelungen Frankreichs, Österreichs und Irlands, mit denen …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-198/08
    Rn. 30 Ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakwaren kann daher nicht als mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59 vereinbar angesehen werden, wenn seine Ausgestaltung es nicht unter allen Umständen ausschließt, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer solcher Erzeugnisse aus niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-197/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38, und Kommission/Irland, C-221/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-140/05

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG, MIT DER EINE STEUERBEFREIUNG FÜR AUS SLOWENIEN …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-198/08
    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Valeško, C-140/05, Slg. 2006, I-10025, Randnr. 58) und dass das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-596/17

    Japan Tobacco International und Japan Tobacco International France - Vorlage zur …

    {FN:23} Vgl. Urteile vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (…C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 20), vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 28), vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (…C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 36), vom 4. März 2010, Kommission/Irland (…C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 39), und vom 24. Juni 2010, Kommission/Italien (…C-571/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:367, Rn. 38).

    {FN:30} Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45), und Kommission/Irland (…C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 41).

    {FN:32} Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (…C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 38), vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 30), vom 4. März 2010, Kommission/Irland (…C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 41), und vom 24. Juni 2010, Kommission/Italien (…C-571/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:367, Rn. 40).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-197/08

    Die Regelungen Frankreichs, Österreichs und Irlands, mit denen …

    Rn. 38 Ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakwaren kann daher nicht als mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59 vereinbar angesehen werden, wenn seine Ausgestaltung es nicht unter allen Umständen ausschließt, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer solcher Erzeugnisse aus niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Österreich, C-198/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 30, und Kommission/Irland, C-221/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 41).

    Rn. 53 Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten, wenn sie definitiv ausschließen möchten, dass die Hersteller oder die Einführer - auch vorübergehend - die Auswirkung der Steuern auf den Kleinverkaufspreis von Tabakwaren dadurch auffangen, dass sie diese nicht kostendeckend verkaufen, insbesondere frei, den Verkauf von Tabakwaren zu einem Preis, der unter der Summe der Gestehungskosten und der Gesamtheit der Abgaben liegt, zu verbieten, dabei aber den Herstellern und Einführern gleichzeitig zu ermöglichen, aus etwaigen niedrigeren Gestehungskosten tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen (vgl. Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 43, und Kommission/Irland, Randnr. 55).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-126/15

    Kommission/ Portugal - Steuerrecht - Verbrauchsteuer auf Tabakwaren - Richtlinie …

    {FN:10} - Vgl. den 16. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (…ABl. L 176, S. 24) sowie Urteile Kommission/Frankreich (…C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45) und Kommission/Irland (…C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 54).

    {FN:11} - Vgl. Urteile Valeško (…C-140/05, EU:C:2006:647, Rn. 58), Kommission/Frankreich (…C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45) und Kommission/Irland (…C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Warenverkehr …

    {FN:23} - Vgl. für einen Mindestverkaufspreis von Wacholder Urteil van Tiggele (82/77, EU:C:1978:10), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von verarbeiteten Tabakerzeugnissen Urteile Kommission/Belgien (C-287/89, EU:C:1991:188), Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112), Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113) sowie Kommission/Italien (C-571/08, EU:C:2010:367), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von Treibstoffen Urteil Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers (231/83, EU:C:1985:29) und für einen Mindestverkaufspreis von Brot Urteil Edah (80/85 und 159/85, EU:C:1986:426).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Richtlinie 2011/64/EU - Verbrauchsteuern auf …

    {FN:17} - Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 30), und vom 4. März 2010, Kommission/Irland (…C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 41).
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Rechtsprechung
   EuGH, 04.03.2010 - C-221/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4241
EuGH, 04.03.2010 - C-221/08 (https://dejure.org/2010,4241)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - C-221/08 (https://dejure.org/2010,4241)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - C-221/08 (https://dejure.org/2010,4241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung durch Erhebung anderer Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer; Nichterteilung von Auskünften an die Kommission; Europäische Kommission gegen Irland

  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung durch Erhebung anderer Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer; Nichterteilung von Auskünften an die Kommission; Europäische Kommission gegen Irland

  • datenbank.nwb.de

    Staatlich festgelegte Mindestpreise für Tabakerzeugnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    EU-Gericht verbietet Mindestpreise für Zigaretten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 22. Mai 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Irland

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 59/95 Art 9 Abs 1, RL 95/59/EG Art 9 Abs 1, EG Art 10
    Mindestverkaufspreis; Preis; Verbrauchsteuer; Zigaretten

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (ABl. L 291, S. 40) - Nationales Gesetz, das Kleinverkaufsmindestpreise und -höchstpreise für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1069
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.10.2000 - C-216/98

    Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-221/08
    Im Urteil vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921), habe der Gerichtshof anerkannt, dass Art. 30 EG, insbesondere das Ziel des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Menschen, grundsätzlich die Festsetzung von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakerzeugnisse rechtfertigen könne.

    Rn. 37 Zu diesem Zweck bestimmt Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 95/59, dass in der Gemeinschaft hergestellte Zigaretten und aus Drittländern eingeführte Zigaretten in jedem Mitgliedstaat einer nach dem Kleinverkaufshöchstpreis einschließlich Zöllen berechneten proportionalen Verbrauchsteuer sowie einer nach Erzeugniseinheit berechneten spezifischen Verbrauchsteuer unterliegen (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 19).

    Rn. 39 Insoweit sieht Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie vor, dass die Hersteller bzw. ihre Vertreter oder Beauftragten in der Gemeinschaft sowie die Einführer aus Drittländern für jedes ihrer Erzeugnisse den Kleinverkaufshöchstpreis frei bestimmen, um sicherzustellen, dass zwischen ihnen tatsächlich Wettbewerb herrscht (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 20).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Valeško, C-140/05, Slg. 2006, I-10025, Randnr. 58) und dass das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 31).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-197/08

    Die Regelungen Frankreichs, Österreichs und Irlands, mit denen …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-221/08
    Rn. 41 Ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakwaren kann daher nicht als mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59 vereinbar angesehen werden, wenn seine Ausgestaltung es nicht unter allen Umständen ausschließt, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer solcher Erzeugnisse aus niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-197/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 38, und Kommission/Österreich, C-198/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 30).

    Rn. 55 Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten, wenn sie definitiv ausschließen möchten, dass die Hersteller oder die Einführer - auch vorübergehend - die Auswirkung der Steuern auf den Kleinverkaufspreis von Tabakwaren dadurch auffangen, dass sie diese nicht kostendeckend verkaufen, insbesondere frei, den Verkauf von Tabakwaren zu einem Preis, der unter der Summe der Gestehungskosten und der Gesamtheit der Abgaben liegt, zu verbieten, dabei aber den Herstellern und Einführern gleichzeitig zu ermöglichen, aus etwaigen niedrigeren Gestehungskosten tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, Randnr. 53, und Kommission/Österreich, Randnr. 43).

  • EuGH, 17.04.2007 - C-470/03

    AGM-COS.MET - Richtlinie 98/37/EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Maschinen, deren …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-221/08
    Denn es gehe insbesondere aus dem Urteil vom 17. April 2007, AGM.-COS.MET (C-470/03, Slg. 2007, I-2749), hervor, dass eine Frage, die Gegenstand einer Harmonisierung gewesen sei, nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts, die Ausnahmen von den Grundfreiheiten vorsähen, geprüft werden könne.
  • EuGH, 27.02.2002 - C-302/00

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-221/08
    Rn. 50 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Art. 30 EG nicht dahin verstanden werden kann, dass er andere als die in den Art. 28 EG und 29 EG genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zuließe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich, C-302/00, Slg. 2002, I-2055, Randnr. 33).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-140/05

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG, MIT DER EINE STEUERBEFREIUNG FÜR AUS SLOWENIEN …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-221/08
    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Valeško, C-140/05, Slg. 2006, I-10025, Randnr. 58) und dass das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 31).
  • EuGH, 13.07.2004 - C-82/03

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-221/08
    Rn. 60 Nach Art. 10 EG müssen die Mitgliedstaaten nach Treu und Glauben an den Untersuchungen der Kommission im Rahmen von Art. 226 EG mitwirken und ihr alle zu diesem Zweck angeforderten Auskünfte erteilen (vgl. Urteil vom 13. Juli 2004, Kommission/Italien, C-82/03, Slg. 2004, I-6635, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro …

    Eine derartige Maßnahme kann daher die Wettbewerbsverhältnisse beeinträchtigen, indem sie bestimmte Hersteller oder Einführer daran hindert, niedrigere Gestehungskosten auszunutzen, um günstigere Einzelhandelspreise anzubieten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 37, und Kommission/Irland, C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-400/19

    Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires) - Vertragsverletzung eines …

    Rn. 14 Die Kommission verweist auf die Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111) und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113), die sie als ein Beispiel für die Bedeutung ansieht, die dem Schutz der Freiheit der Marktteilnehmer im Bereich der Preisfestsetzung zukomme.

    In seinen Urteilen vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111) und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113), habe der Gerichtshof entschieden, dass der von einem Mitgliedstaat festgesetzte Mindestpreis gegen das Unionsrecht verstoße, da er den Wettbewerb genau dadurch beeinträchtige, dass er bestimmte Hersteller oder Einführer daran hindere, "niedrigere Gestehungskosten" auszunutzen, um günstigere Einzelhandelspreise anzubieten{FN-VERWEIS:8}.

    Rn. 84 Insoweit ist das Urteil des Gerichtshofs vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113), aufschlussreich.

    Rn. 85 In Rn. 40 des Urteils vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113), hat der Gerichtshof entschieden, dass die Rechtsvorschriften, die für bestimmte Verbrauchererzeugnisse (hier Zigaretten) Mindestpreise anordneten, "geeignet [sind], die Wettbewerbsverhältnisse zu beeinträchtigen, indem bestimmte Hersteller oder Einführer daran gehindert werden, niedrigere Gestehungskosten auszunutzen, um günstigere Kleinverkaufspreise anzubieten".

    Rn. 87 Es fällt, denke ich, schwer, diese Bedenken im Hinblick auf die in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehenden nationalen Rechtsvorschriften nicht zu teilen, auch wenn das Urteil des Gerichtshofs vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113), im spezifischen Zusammenhang der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer{FN-VERWEIS:34} ergangen ist und sich zudem die Verkürzung des Preiswettbewerbs nicht als so schwerwiegend darstellt, wie die, die sich in der Rechtssache zeigte, in der dieses Urteil ergangen ist{FN-VERWEIS:35}.

    {FN:8} Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 40).

    {FN:35} Den Rn. 43 bis 45 des Urteils vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113), ist zu entnehmen, dass die Wirkung der irischen Rechtsvorschriften darin bestand, auf dem irischen Markt aktiven Herstellern und Einführern einen Kleinverkaufsmindestpreis für Zigaretten vorzuschreiben, der 97 % des gewichteten Durchschnittspreises für die einzelnen Zigarettenkategorien auf diesem Markt entsprach.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-596/17

    Japan Tobacco International und Japan Tobacco International France - Vorlage zur …

    {FN:23} Vgl. Urteile vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (…C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 20), vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (…C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 28), vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (…C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 36), vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 39), und vom 24. Juni 2010, Kommission/Italien (…C-571/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:367, Rn. 38).

    {FN:30} Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (…C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45), und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 41).

    {FN:32} Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (…C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 38), vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (…C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 30), vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 41), und vom 24. Juni 2010, Kommission/Italien (…C-571/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:367, Rn. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-126/15

    Kommission/ Portugal - Steuerrecht - Verbrauchsteuer auf Tabakwaren - Richtlinie …

    {FN:10} - Vgl. den 16. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (…ABl. L 176, S. 24) sowie Urteile Kommission/Frankreich (…C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52), Kommission/Österreich (…C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45) und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 54).

    {FN:11} - Vgl. Urteile Valeško (…C-140/05, EU:C:2006:647, Rn. 58), Kommission/Frankreich (…C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52), Kommission/Österreich (…C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45) und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 54).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-96/22

    CDIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - …

    Umgekehrt würde das Fehlen von Mengenbeschränkungen für während des Einschränkungszeitraums auf den Markt gebrachte Zigaretten der künftigen Verbrauchsteuererhöhung, die im Allgemeinen zu einer Erhöhung des Einzelhandelsverkaufspreises für Zigarettenpackungen führt, ihre Wirkung nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Irland, C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung) und würde somit zumindest in gewissem Umfang die potenzielle abschreckende Wirkung einer solchen Erhöhung für die Verbraucher neutralisieren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Warenverkehr …

    {FN:23} - Vgl. für einen Mindestverkaufspreis von Wacholder Urteil van Tiggele (82/77, EU:C:1978:10), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von verarbeiteten Tabakerzeugnissen Urteile Kommission/Belgien (C-287/89, EU:C:1991:188), Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112), Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113) sowie Kommission/Italien (C-571/08, EU:C:2010:367), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von Treibstoffen Urteil Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers (231/83, EU:C:1985:29) und für einen Mindestverkaufspreis von Brot Urteil Edah (80/85 und 159/85, EU:C:1986:426).
  • EuGH, 27.01.2011 - C-490/09

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 EG - …

    Rn. 59 Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass nach Art. 10 EG die Mitgliedstaaten nach Treu und Glauben an den Untersuchungen der Kommission im Rahmen von Art. 226 EG mitwirken müssen und ihr alle zu diesem Zweck angeforderten Auskünfte zu erteilen haben (vgl. Urteile vom 13. Juli 2004, Kommission/Italien, C-82/03, Slg. 2004, I-6635, Randnr. 15, und vom 4. März 2010, Kommission/Irland, C-221/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Richtlinie 2011/64/EU - Verbrauchsteuern auf …

    {FN:17} - Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (…C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 30), und vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 41).
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