Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuGH, 21.09.2010 - C-514/07 P, C-528/07 P, C-532/07 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1361
EuGH, 21.09.2010 - C-514/07 P, C-528/07 P, C-532/07 P (https://dejure.org/2010,1361)
EuGH, Entscheidung vom 21.09.2010 - C-514/07 P, C-528/07 P, C-532/07 P (https://dejure.org/2010,1361)
EuGH, Entscheidung vom 21. September 2010 - C-514/07 P, C-528/07 P, C-532/07 P (https://dejure.org/2010,1361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe -Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 2 zweiter und dritter Gedankenstrich - Von der Kommission im Rahmen von Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht eingereichte Schriftsätze - Entscheidung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweden u.a. / API und Kommission

    Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe -Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 2 zweiter und dritter Gedankenstrich - Von der Kommission im Rahmen von Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht eingereichte Schriftsätze - Entscheidung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweden u.a. / API und Kommission

    Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe -Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 2 zweiter und dritter Gedankenstrich - Von der Kommission im Rahmen von Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht eingereichte Schriftsätze - Entscheidung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweden u.a. / API und Kommission

    Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe -Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 2 zweiter und dritter Gedankenstrich - Von der Kommission im Rahmen von Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht eingereichte Schriftsätze - Entscheidung der ...

  • EU-Kommission PDF

    Suède / API et Commission

    Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe -Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 2 zweiter und dritter Gedankenstrich - Von der Kommission im Rahmen von Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht eingereichte Schriftsätze - Entscheidung der ...

  • EU-Kommission

    Suède / API et Commission

    Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe -Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 2 zweiter und dritter Gedankenstrich - Von der Kommission im Rahmen von Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht eingereichte Schriftsätze - Entscheidung der ...

  • Wolters Kluwer

    Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission in Form von der Kommission beim Gemeinschaftsrichter i.R.e. Vertragsverletzungsverfahrens eingereichter Schriftsätze; Verweigerung des Zugangs durch die Kommission; ...

  • lda.brandenburg.de PDF

    Internationale Beziehungen

  • fragdenstaat.de

    Internationale Beziehungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission [von der Kommission beim Gemeinschaftsrichter im Rahmen eines Vertragsverletzngsverfahrens eingereichten Schriftsätze]; Verweigerung des Zugangs durch die Kommission; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Schweden u.a. / API und Kommission

    Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe -Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 2 zweiter und dritter Gedankenstrich - Von der Kommission im Rahmen von Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht eingereichte Schriftsätze - Entscheidung der ...

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Internationale Beziehungen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.9.2010)

    Zugang zu Kommissions-Dokumenten erleichtert // Teilerfolg für Brüsseler Auslandskorrespondenten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 29. November 2007 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Große Kammer) vom 12. September 2007 in der Rechtssache T-36/04, Association de la presse internationale ASBL / Kommission der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 22. November 2007 vom Königreich Schweden gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. September 2007 in der Rechtssache T-36/04, Association de la presse internationale a.s.b.l. (API) / Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Große Kammer) vom 12. September 2007, Association de la presse internationale ASBL (API) / Kommission der Europäischen Gemeinschaften (T-36/04), mit dem das Gericht erster Instanz die Entscheidung der Kommission vom 20. ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (131)Zitiert selbst (24)

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH …

    Auszug aus EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
    - Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01);.

    Rn. 12 Die Kommission verweigerte den Zugang zu den in den Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01) eingereichten Schriftsätzen im Wesentlichen mit der Begründung, dass es sich um zum Zeitpunkt des Erlasses der streitigen Entscheidung anhängige Rechtssachen handele, so dass die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren nach Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung gelte.

    Sie vertrat die Auffassung, dass für diese ebenso wie für die in den Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01) eingereichten Dokumente die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren gelte.

    Rn. 20 In Anwendung dieser Grundsätze hat das Gericht erstens den Teil der streitigen Entscheidung geprüft, der die in den anhängigen Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-210/01) und Kommission/Österreich (C-203/03) eingereichten Schriftsätze betrifft.

    Rn. 27 Das Gericht hat daher in Randnr. 92 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass die Kommission nicht rechtsfehlerhaft gehandelt habe, als sie die Schriftsätze betreffend die Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-210/01) und Kommission/Österreich (C-203/03) nicht konkret geprüft habe, und dass sie keinen Beurteilungsfehler begangen habe, als sie ein öffentliches Interesse am Schutz dieser Schriftsätze bejaht habe.

    Aus Randnr. 75 des Urteils ergebe sich nämlich, dass die API dem Gericht mit ihrer Nichtigkeitsklage nicht die Frage von im Zeitraum zwischen der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung gestellten Anträgen auf Zugang zu Schriftsätzen unterbreitet habe, weil sie den Antrag auf Zugang zu den Schriftsätzen der Kommission in allen drei in Rede stehenden Rechtssachen, d. h. Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-201/01) und Kommission/Österreich (C-203/03), vor der mündlichen Verhandlung gestellt habe.

  • EuGH, 01.02.2007 - C-266/05

    Sison / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
    Rn. 69 Deshalb soll die Verordnung Nr. 1049/2001, wie sich aus ihrem vierten Erwägungsgrund und Art. 1 ergibt, der Öffentlichkeit ein größtmögliches Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe gewähren (vgl. Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, Slg. 2007, I-1233, Randnr. 61, vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission, C-64/05 P, Slg. 2007, I-11389, Randnr. 53, Schweden und Turco/Rat, Randnr. 33, sowie vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 51).

    Rn. 70 Jedoch unterliegt dieses Recht gleichwohl gewissen Einschränkungen aufgrund öffentlicher oder privater Interessen (Urteile Sison/Rat, Randnr. 62, und Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, Randnr. 53).

    Rn. 73 Zwar sind diese Ausnahmen, da sie vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten abweichen, eng auszulegen und anzuwenden (Urteile Sison/Rat, Randnr. 63, Schweden/Kommission, Randnr. 66, und Schweden und Turco/Rat, Randnr. 36).

  • EuG, 09.09.2008 - T-212/03

    DAS GERICHT WEIST DIE VON MYTRAVEL ERHOBENE KLAGE AUF SCHADENSERSATZ AB

    Auszug aus EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
    - MyTravel/Kommission (T-212/03);.

    Rn. 13 Auf der Grundlage dieser Ausnahmeregelung verweigerte die Kommission auch den Zugang zu den in der Rechtssache Airtours/Kommission (T-342/99) eingereichten Schriftsätzen, da diese Rechtssache, obwohl bereits abgeschlossen, in engem Zusammenhang mit der Rechtssache MyTravel/Kommission (T-212/03) stehe, die zum Zeitpunkt des Erlasses der streitigen Entscheidung noch anhängig war.

    105 bis 107 des angefochtenen Urteils entschieden, dass die von der Kommission auf den engen Zusammenhang zwischen dieser Rechtssache und der anhängigen Rechtssache MyTravel/Kommission (T-212/03) gestützte Zugangsverweigerung nicht gerechtfertigt sei.

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Auszug aus EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
    - Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00).

    Rn. 10 Die Kommission gab diesem Antrag mit Schreiben vom 17. September 2003 nur hinsichtlich des Zugangs zu den Schriftsätzen statt, die in den Rechtssachen Köbler (C-224/01) und Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00) eingereicht worden waren, die Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG zum Gegenstand hatten.

  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von …

    Auszug aus EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
    Rn. 88 Darüber hinaus ist der Grundsatz der Waffengleichheit ebenso wie der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens nur eine logische Folge aus dem Begriff des fairen Verfahrens (vgl. entsprechend Urteile vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-305/05, Slg. 2007, I-5305, Randnr. 31, vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 50, und vom 17. Dezember 2009, Überprüfung M/EMEA, C-197/09 RX-II, Slg. 2009, I-0000, Randnrn.

    Daher können sich auch die Unionsorgane darauf berufen, wenn sie an einem solchen Verfahren beteiligt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Irland u. a., Randnr. 53).

  • EuGH, 11.01.2000 - C-174/98

    Niederlande und Van der Wal / Kommission - Rechtsmittel — Zugang zu …

    Auszug aus EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
    Rn. 54 Sechstens und letztens trägt die Kommission vor, die vom Gericht vertretene Lösung stehe nicht mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere mit dem Urteil vom 11. Januar 2000, Niederlande und van der Wal/Kommission (C-174/98 P und C-189/98 P, Slg. 2000, I-1), im Einklang - in dem dieser ausgeführt habe, dass sich die Kommission, bei der der Zugang zu Dokumenten beantragt worden sei, veranlasst sehen könne, vor einer etwaigen Freigabe das nationale Gericht zu konsultieren -, weil danach ein Organ allein über die Verbreitung sämtlicher Dokumente zu einer anhängigen Rechtssache entscheiden müsse, die bei den Gemeinschaftsgerichten eingereicht oder von diesen erstellt worden seien.

    Rn. 63 Sechstens und letztens sei das von der Kommission angeführte Urteil Niederlande und van der Wal/Kommission im vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil es sich nicht um ein Grundsatzurteil handele, das die Anordnung eines umfassenden Verbots des Zugangs zu einer bestimmten Kategorie von Dokumenten erlaube.

  • EuG, 06.06.2002 - T-342/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, …

    Auszug aus EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
    Denn die Rechtssache T-342/99 sei bereits mit dem Urteil des Gerichts vom 6. Juni 2002 (Slg. 2002, II-2585) abgeschlossen worden, so dass der Inhalt der Schriftsätze - nicht nur in der mündlichen Verhandlung, sondern auch im Urteil selbst - bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sei.
  • EuGH, 12.07.2005 - C-304/02

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ERSTMALS EINEN MITGLIEDSTAAT WEGEN EINES …

    Auszug aus EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
    Rn. 119 Das mit Art. 226 EG geschaffene Verfahren zielt nämlich darauf ab, ein unionsrechtswidriges Verhalten eines Mitgliedstaats feststellen und beenden zu lassen (Urteile vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 27, und vom 6. Dezember 2007, Kommission/Deutschland, C-456/05, Slg. 2007, I-10517, Randnr. 25), während das in Art. 228 EG vorgesehene Verfahren einen sehr viel begrenzteren Gegenstand hat und nur bezweckt, einen säumigen Mitgliedstaat zu veranlassen, ein Vertragsverletzungsurteil durchzuführen (Urteil vom 12. Juli 2005, Kommission/Frankreich, C-304/02, Slg. 2005, I-6263, Randnr. 80).
  • EuGH, 26.06.2007 - C-305/05

    DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS …

    Auszug aus EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
    Rn. 88 Darüber hinaus ist der Grundsatz der Waffengleichheit ebenso wie der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens nur eine logische Folge aus dem Begriff des fairen Verfahrens (vgl. entsprechend Urteile vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-305/05, Slg. 2007, I-5305, Randnr. 31, vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 50, und vom 17. Dezember 2009, Überprüfung M/EMEA, C-197/09 RX-II, Slg. 2009, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES …

    Auszug aus EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
    Wie im zweiten Erwägungsgrund dieser Verordnung ausgeführt, knüpft das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten der Organe an deren demokratischen Charakter an (Urteil vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg. 2008, I-4723, Randnr. 34).
  • EuGH, 29.06.2010 - C-139/07

    Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur …

  • EuGH, 23.03.2004 - C-234/02

    DER GEMEINSCHAFTSRICHTER IST FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE SCHADENERSATZKLAGE …

  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG - …

  • EuGH, 05.11.2002 - C-466/98

    DER GERICHTSHOF KLÄRT MIT DIESEN URTEILEN DIE ZUSTÄNDIGKEITSVERTEILUNG FÜR DEN …

  • EuGH, 18.12.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang der …

  • EuGH, 17.12.2009 - C-197/09

    Überprüfung des Urteils T-12/08 P - Überprüfung des Urteils T-12/08 P - …

  • EuGH, 06.12.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - …

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 27.09.2004 - C-470/02

    UER / M6 u.a.

  • EuGH, 19.11.1998 - C-252/96

    Parlament / Gutiérrez de Quijano y Lloréns - "Rechtsmittel Verfahren vor dem …

  • EuGH, 30.03.2000 - C-266/97

    VBA / VGB u.a. - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Einstellung des …

  • EuGH, 21.01.2010 - C-150/09

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuG - T-201/01

    Rühmkopf und Rühmkopf / Rat u.a.

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN …

  • EuG, 27.02.2015 - T-188/12

    Die Kommission darf den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten im Rahmen …

    Viertens habe sich der Gerichtshof im Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, Slg, EU:C:2010:541), nicht mit der Frage befasst, ob die Organe Zugang zu den Schriftsätzen einer anderen Partei eines Gerichtsverfahrens gewähren müssten.

    Wie aus dem zweiten Erwägungsgrund dieser Verordnung hervorgeht, knüpft das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu den Dokumenten der Organe an deren demokratischen Charakter an (Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg, EU:C:2008:374, Rn. 34, und Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 68).

    Rn. 39 Deshalb soll die Verordnung Nr. 1049/2001, wie sich aus ihrem vierten Erwägungsgrund und Art. 1 ergibt, der Öffentlichkeit ein größtmögliches Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe gewähren (…Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, Slg, EU:C:2007:75, Rn. 61, vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission, C-64/05 P, Slg, EU:C:2007:802, Rn. 53, und Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 69).

    Rn. 67 Als Erstes ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung sowohl aus dem Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen der Verträge als auch aus der Systematik der Verordnung Nr. 1049/2001 und dem Sinn und Zweck der Rechtsvorschriften der Union auf diesem Gebiet hervorgeht, dass die Rechtsprechungstätigkeit als solche vom Anwendungsbereich des in diesen Rechtsvorschriften geregelten Rechts auf Zugang zu Dokumenten ausgenommen ist (Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 79).

    Rn. 68 Was zum einen die einschlägigen Bestimmungen der Verträge betrifft, ergibt sich nämlich ganz klar aus dem Wortlaut von Art. 15 AEUV, der unter Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Transparenzgrundsatzes an die Stelle von Art. 255 EG, auf dessen Grundlage die Verordnung Nr. 1049/2001 erlassen wurde, getreten ist, dass nach seinem Abs. 3 Unterabs. 4 der Gerichtshof den Transparenzpflichten nur dann unterliegt, wenn er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 80 und 81).

    Daraus folgt, dass die in Art. 15 Abs. 3 Unterabs. 4 AEUV vorgesehene Ausnahme des Gerichtshofs von den Organen, die nach Art. 15 Abs. 3 AEUV den Transparenzpflichten unterliegen, gerade im Hinblick auf das Wesen der Rechtsprechungstätigkeit gerechtfertigt ist, die er nach Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 1 EUV auszuüben hat (vgl. entsprechend Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 82).

    Denn Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung, der ihren Anwendungsbereich präzisiert, nimmt den Gerichtshof durch die fehlende Bezugnahme auf ihn von den Organen aus, die den darin festgelegten Transparenzpflichten unterliegen, während Art. 4 dieser Verordnung mit einer der Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe gerade den Schutz von Gerichtsverfahren vorsieht (Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 83).

    Rn. 70 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf Kommissionsschriftsätze entschieden hat, dass die bei den Unionsgerichten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eingereichten Schriftsätze ganz besondere Merkmale aufweisen, da sie ihrem Wesen nach sehr viel mehr Teil der Rechtsprechungstätigkeit des Gerichtshofs sind als Teil der Verwaltungstätigkeit der Kommission, bei der im Übrigen der Zugang zu Dokumenten nicht im gleichen Umfang erforderlich ist wie bei der Gesetzgebungstätigkeit eines Unionsorgans (Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 77).

    Mit der Klageschrift grenzt der Kläger den Streitgegenstand ab, und insbesondere in der schriftlichen Phase dieses Verfahrens - die mündliche Phase ist nicht zwingend erforderlich - teilen die Parteien dem Unionsrichter den Streitstoff mit, über den dieser zu entscheiden hat (Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 78).

    Rn. 77 Schließlich hat der Gerichtshof anerkannt, dass eine allgemeine Vermutung dafür besteht, dass die Verbreitung der von einem Organ in einem Gerichtsverfahren eingereichten Schriftsätze den Schutz dieses Verfahrens im Sinne des Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 beeinträchtigt, solange dieses Verfahren anhängig ist (Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 94).

    Da sich nämlich der Gerichtshof im Urteil Schweden u. a./API und Kommission (oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541) darauf beschränkt habe, über Kommissionsschriftsätze zu entscheiden, ohne die Schriftsätze eines Mitgliedstaats zu erwähnen, habe er diese vom Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1049/2001 ausnehmen wollen.

    Rn. 90 Der Gerichtshof wurde nämlich, worauf im Übrigen auch die Kommission hinweist, in der Rechtssache, in der das Urteil Schweden u. a./API und Kommission (oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541) ergangen ist, nicht mit der Frage des Zugangs zu der Kommission vorliegenden Schriftsätzen eines Mitgliedstaats befasst.

    Rn. 91 Aus demselben Grund ist auch das Argument der Kommission in Bezug auf die Ausführungen des Gerichtshofs zur Waffengleichheit zurückzuweisen, da der Gerichtshof, als er in Rn. 87 des Urteils Schweden u. a./API und Kommission (oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541) ausgeführt hat, dass "nur das Organ, bei dem ein Antrag auf Zugang zu seinen Dokumenten gestellt wird, nicht aber alle Verfahrensbeteiligten der Freigabepflicht unterlägen", sich nicht zu der Situation geäußert hat, in der die Kommission mit einem Antrag auf Zugang zu den Schriftsätzen eines Mitgliedstaats befasst gewesen wäre.

    Aus der Begründung, zu der die Rn. 87 des Urteils Schweden u. a./API und Kommission (oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541) gehört, ergibt sich nämlich insbesondere in Verbindung mit Rn. 91 dieses Urteils, dass der Gerichtshof nur darauf hingewiesen hat, dass, da im Unterschied zu den anderen Beteiligten eines Gerichtsverfahrens nur das betreffende Organ einer Verpflichtung zur Transparenz gemäß den Vorschriften der Verordnung Nr. 1049/2001 unterliegt, die Waffengleichheit beeinträchtigt sein könnte, wenn das Organ verpflichtet wäre, Zugang zu seinen eigenen Schriftsätzen mit Bezug auf ein laufendes Gerichtsverfahren zu gewähren.

    Rn. 92 Außerdem ist zum einen diese Erwägung in Rn. 87 des Urteils Schweden u. a./API und Kommission (oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541) in einem von dem der vorliegenden Rechtssache verschiedenen Kontext geäußert worden.

    In der vorliegenden Rechtssache geht es dagegen um einen Antrag auf Zugang zu Schriftsätzen bezüglich eines abgeschlossenen Verfahrens, so dass die Erwägungen zur Waffengleichheit, wie sie in den Rn. 86 und 87 des Urteils Schweden u. a./API und Kommission (oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541) dargelegt werden, im vorliegenden Fall irrelevant sind.

    Rn. 100 Hierzu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass zwar in Bezug auf Kommissionsschriftsätze entschieden worden ist, dass, solange das Gerichtsverfahren anhängig sei, eine Verbreitung dieser Schriftsätze die Besonderheiten dieser Dokumentenkategorie nicht beachten und darauf hinauslaufen würde, dass der nach Art. 15 Abs. 3 Unterabs. 4 AEUV bestehende Ausschluss des Gerichtshofs vom Kreis derjenigen Organe, für die der Transparenzgrundsatz gilt, großteils seiner praktischen Wirksamkeit beraubt würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 95).

    Außerdem ist entschieden worden, dass weder die Satzung des Gerichtshofs noch die Verfahrensordnungen der Unionsgerichte ein Recht Dritter auf Zugang zu den bei diesen Gerichten im Rahmen von Gerichtsverfahren eingereichten Schriftsätzen vorsähen (Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 99).

    Rn. 102 Die oben in Rn. 100 angeführten Erwägungen sind nämlich bei der Auslegung der Ausnahmeregelung zum Schutz von Gerichtsverfahren nach Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 berücksichtigt worden (vgl. in diesem Sinne Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 94, 95, 99, 100 und 102), was notwendigerweise voraussetzt, dass sie der Anwendung dieser Verordnung nicht entgegenstehen.

    Außerdem ergibt sich sowohl aus Art. 15 Abs. 3 Unterabs. 4 AEUV als auch aus der Verordnung Nr. 1049/2001, dass die Beschränkungen der Geltung des Transparenzgrundsatzes hinsichtlich der Rechtsprechungstätigkeit dieselbe Zielsetzung verfolgen, nämlich zu gewährleisten, dass der Zugang zu Dokumenten der Organe ausgeübt wird, ohne den Schutz der Gerichtsverfahren zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 84).

    Rn. 104 Somit kann entgegen der Auffassung der Kommission der Schutz von Gerichtsverfahren gegebenenfalls durch die Anwendung der Ausnahme nach Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 gewährleistet werden, wobei nach der Rechtsprechung bei der Auslegung der Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren berücksichtigt werden kann, dass die spezifischen Bestimmungen über die Unionsgerichte kein Zugangsrecht Dritter zu den bei diesen Gerichten vorgelegten Schriftsätzen enthalten (vgl. in diesem Sinne Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:2010:541, Rn. 100).

  • EuGH, 18.07.2017 - C-213/15

    Die Kommission kann den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten, die sich in …

    Viertens habe sich der Gerichtshof im Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, … EU:C:2010:541), nicht mit der Frage befasst, ob die Organe Zugang zu den Schriftsätzen einer anderen Partei eines Gerichtsverfahrens gewähren müssten.

    Rn. 21 Das Gericht hat jedoch in den Rn. 75 bis 80 des angefochtenen Urteils aus seiner eigenen Rechtsprechung (…Urteile vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, EU:T:2006:190, Rn. 88 bis 90…, vom 12. September 2007, API/Kommission, T-36/04, EU:T:2007:258, Rn. 60, …und vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, EU:T:2012:516, Rn. 66 und 67) sowie aus der des Gerichtshofs (Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 94) hergeleitet, dass diese Schriftsätze, obgleich sie Teil der Rechtsprechungstätigkeit der Unionsgerichte seien, nicht aufgrund von Art. 15 Abs. 3 Unterabs. 4 AEUV vom Recht auf Zugang zu Dokumenten ausgeschlossen seien.

    Rn. 23 Zu diesen Argumenten hat das Gericht in Rn. 92 des angefochtenen Urteils erstens ausgeführt, dass im Hinblick auf den unterschiedlichen Kontext der Rechtssache, in der das Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541), ergangen sei - Verbreitung von Kommissionsschriftsätzen im Zusammenhang mit anhängigen Gerichtsverfahren -, und der vorliegenden Rechtssache die Erwägungen zur Waffengleichheit, wie sie in den Rn. 86 und 87 des angefochtenen Urteils dargestellt seien, vorliegend irrelevant seien.

    Rn. 24 Zweitens hat das Gericht zum einen in Rn. 102 des angefochtenen Urteils ausgeführt, dass der Gerichtshof im Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541), bei der Auslegung der Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren nach Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 die Anwendbarkeit dieser Verordnung auf die Schriftsätze der Kommission implizit anerkannt habe.

    Der Gerichtshof habe dieser "Doppelnatur" Rechnung getragen, als er unter dem Blickwinkel der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang zu den Schriftsätzen der Kommission in der Rechtssache, in der das Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541), ergangen sei, befunden habe.

    Rn. 41 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P et C-532/07 P, EU:C:2010:541), anerkannt hat, dass eine allgemeine Vermutung dafür besteht, dass die Verbreitung der von einem Organ in einem gerichtlichen Verfahren eingereichten Schriftsätze den Schutz eines Gerichtsverfahrens im Sinne von Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 beeinträchtigt, solange das Verfahren anhängig ist.

    Rn. 42 Wie der Gerichtshof festgestellt hat, schließt eine solche Vermutung allerdings nicht das Recht des Beteiligten aus, darzulegen, dass die Vermutung für ein bestimmtes Dokument, um dessen Verbreitung ersucht wird, nicht gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 103).

    Rn. 45 Der von der Kommission geltend gemachte Umstand, dass weder die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch die Verfahrensordnungen der Unionsgerichte ein Recht Dritter auf Zugang zu den im Rahmen von Gerichtsverfahren eingereichten Schriftsätzen vorsähen, kann zwar bei der Auslegung der Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 zu berücksichtigen sein (vgl. Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 100).

    Rn. 50 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon klargestellt hat, dass mit dem an die Stelle von Art. 255 EG getretenen Art. 15 AEUV der Anwendungsbereich des Transparenzgrundsatzes im Unionsrecht ausgedehnt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 81).

    Rn. 53 Zu der von der Kommission herausgestellten Gefahr einer Umgehung der in Rn. 45 des vorliegenden Urteils genannten Verfahrensvorschriften ist darauf hinzuweisen, dass die den Zugang zu Dokumenten, die im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren stehen, betreffenden Einschränkungen, ob sie in Art. 255 EG, an dessen Stelle Art. 15 AEUV getreten ist, oder in der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehen sind, denselben Zweck verfolgen, nämlich zu gewährleisten, dass der Zugang zu Dokumenten der Organe ausgeübt wird, ohne den Schutz von Gerichtsverfahren zu beeinträchtigen, wobei dieser Schutz insbesondere darauf gerichtet ist, dass die Grundsätze der Waffengleichheit und der geordneten Rechtspflege gewahrt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 84 und 85).

    Demnach stellt die nicht genehmigte Veröffentlichung der auf das vorliegende Verfahren bezogenen Schriftsätze durch Herrn Breyer eine unangemessene Verwendung von Verfahrensunterlagen dar, die der geordneten Rechtspflege schaden kann und der bei der Aufteilung der Kosten im Rahmen des vorliegenden Verfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 92, 93 und 97 bis 99).

  • EuG, 15.09.2016 - T-796/14

    Philip Morris / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 …

    Wie aus dem zweiten Erwägungsgrund dieser Verordnung hervorgeht, knüpft das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu den Dokumenten der Organe an deren demokratischen Charakter an (…Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 34, vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 68, …und vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 72).

    Rn. 50 Deshalb soll die Verordnung Nr. 1049/2001, wie sich aus ihrem vierten Erwägungsgrund und Art. 1 ergibt, der Öffentlichkeit ein größtmögliches Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe gewähren (…Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 33, vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 69, …und vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 73).

    Insbesondere sieht die Verordnung Nr. 1049/2001 im Einklang mit ihrem elften Erwägungsgrund in Art. 4 eine Regelung über Ausnahmen vor, wonach die Organe den Zugang zu einem Dokument verweigern können, falls durch dessen Verbreitung eines der mit dieser Vorschrift geschützten Interessen beeinträchtigt würde (…Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 62, vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 70 und 71;… vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 74, …und vom 17. Oktober 2013, Rat/Access Info Europe, C-280/11 P, EU:C:2013:671, Rn. 29).

    Rn. 52 Da jedoch solche Ausnahmen vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten abweichen, sind sie eng auszulegen und anzuwenden (…Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 63…, vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 36, vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 73, …und vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 75).

    Rn. 77 Ferner ist anerkannt worden, dass eine allgemeine Vermutung für Schriftsätze besteht, die in einem Gerichtsverfahren im Sinne des Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 eingereicht werden, solange dieses Verfahren anhängig ist (Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 94).

    Mit der Klageschrift grenzt der Kläger den Streitgegenstand ab, und insbesondere in der schriftlichen Phase dieses Verfahrens teilen die Parteien dem Unionsgericht den Streitstoff mit, über den dieses zu entscheiden hat (Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 78).

    Würde nämlich einer Partei der Zugang zu Dokumenten gewährt, könnte damit das unerlässliche Gleichgewicht zwischen den Parteien eines Rechtsstreits - das dem Grundsatz der Waffengleichheit zugrunde liegt - gestört werden, da nur das Organ, bei dem ein Antrag auf Zugang zu seinen Dokumenten gestellt wird, nicht aber alle Verfahrensbeteiligten der Freigabepflicht unterlägen (Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 85 bis 87).

    Rn. 81 Darüber hinaus hat der Gerichtshof festgestellt, dass sich die Vermutung, die einer Verbreitung von Schriftsätzen entgegensteht, auf die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Verfahrensordnungen der Unionsgerichte gründet (Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 96 bis 99).

    Zwar wird bei der Verbreitung von Schriftsätzen, die im Rahmen eines anhängigen Gerichtsverfahrens eingereicht worden sind, vermutet, dass sie den Schutz dieses Verfahrens beeinträchtigt, weil die Schriftsätze die Grundlage bilden, auf der die Rechtsprechungstätigkeit ausgeübt wird, doch hat der Gerichtshof festgestellt, dass es sich anders verhält, wenn das fragliche Verfahren mit einer gerichtlichen Entscheidung abgeschlossen worden ist (Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 130).

    Unter diesen Umständen kann die Kommission nur aufgrund einer konkreten Prüfung der angeforderten Schriftsätze feststellen, ob ihre Verbreitung nach Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 verweigert werden darf (Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 132 bis 135).

    Rn. 87 Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtssache, in der das Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541), ergangen ist, vor allem spezielle Dokumente, nämlich Schriftsätze, und die Frage betrifft, in welchem Fall eine allgemeine Vermutung gilt und in welchem Fall eine konkrete Prüfung durchzuführen ist, wenn es um Schriftsätze geht.

    Nach dieser Rechtsprechung bilden die Grundsätze der Waffengleichheit und der geordneten Rechtspflege nämlich den Kern dieser Ausnahme (Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 85).

    Dies könnte das Gleichgewicht zwischen den Parteien eines Gerichtsverfahrens aufheben, da der Kläger nicht verpflichtet werden könnte, derartige interne Beurteilungen offenzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 87).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 07.01.2009 - C-514/07 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,35111
EuGH, 07.01.2009 - C-514/07 P (https://dejure.org/2009,35111)
EuGH, Entscheidung vom 07.01.2009 - C-514/07 P (https://dejure.org/2009,35111)
EuGH, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - C-514/07 P (https://dejure.org/2009,35111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,35111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 19.05.2008 - C-514/07 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39934
EuGH, 19.05.2008 - C-514/07 P (https://dejure.org/2008,39934)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.2008 - C-514/07 P (https://dejure.org/2008,39934)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - C-514/07 P (https://dejure.org/2008,39934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,39934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • EuGH, 21.09.2010 - C-528/07

    API / Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe …

    In den verbundenen Rechtssachen C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P.

    Königreich Schweden (C-514/07 P), vertreten durch S. Johannesson, A. Falk, K. Wistrand und K. Petkovska als Bevollmächtigte,.

    Rn. 32 Mit Beschlüssen des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. April und 19. Mai 2008 sind das Königreich Dänemark und die Republik Finnland in der Rechtssache C-514/07 P als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge des Königreichs Schweden zugelassen worden.

    Rn. 34 Schließlich hat der Präsident des Gerichtshofs mit Beschluss vom 7. Januar 2009 die Rechtssachen C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    A - In der Rechtssache Schweden/API und Kommission (C-514/07 P).

    Rn. 46 Zunächst ist das Rechtsmittel in der Rechtssache C-532/07 P zu behandeln; anschließend sind die Rechtsmittel in den Rechtssachen C-514/07 P und C-528/07 P gemeinsam zu prüfen.

    B - Zu den Rechtsmitteln des Königreichs Schweden (Rechtssache C-514/07 P) und der API (Rechtssache C-528/07 P).

    Rn. 137 Während die Rechtssache C-532/07 P zum einen den Zugang zu Schriftsätzen betrifft, die in Gerichtsverfahren eingereicht wurden, in denen zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kommission bereits eine mündlichen Verhandlung stattgefunden hat, und zum anderen den Zugang zu Schriftsätzen, die in abgeschlossenen Gerichtsverfahren eingereicht wurden, die entweder ein Vertragsverletzungsverfahren zum Gegenstand haben, bei dessen Abschluss der beklagte Mitgliedstaat seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen war, oder mit anderen anhängigen Verfahren eng zusammenhängen, geht es in den Rechtssachen C-514/07 P und C-528/07 P um den Zugang zu Schriftsätzen, die in Gerichtsverfahren eingereicht wurden, in denen zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kommission noch keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat.

    Rn. 148 Der erste Rechtsmittelgrund in den Rechtssachen C-514/07 P und C-528/07 P ist daher als unbegründet zurückzuweisen.

    Rn. 161 Sowohl das vom Königreich Schweden in der Rechtssache C-514/07 P als auch das von der API in der Rechtssache C-528/07 P eingelegte Rechtsmittel sind daher insgesamt zurückzuweisen.

    Rn. 163 Da das Königreich Schweden mit seinem Vorbringen und seinen Anträgen im Rahmen des Rechtsmittels C-514/07 P unterlegen ist, sind ihm gemäß dem Antrag der Kommission die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.

    Das Königreich Schweden trägt seine eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel in der Rechtssache C-514/07 P sowie die der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit diesem Rechtsmittel entstandenen Kosten..

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 23.04.2008 - C-514/07 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39703
EuGH, 23.04.2008 - C-514/07 P (https://dejure.org/2008,39703)
EuGH, Entscheidung vom 23.04.2008 - C-514/07 P (https://dejure.org/2008,39703)
EuGH, Entscheidung vom 23. April 2008 - C-514/07 P (https://dejure.org/2008,39703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,39703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-514/07 P, C-528/07 P, C-532/07 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5549
Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-514/07 P, C-528/07 P, C-532/07 P (https://dejure.org/2009,5549)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.10.2009 - C-514/07 P, C-528/07 P, C-532/07 P (https://dejure.org/2009,5549)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - C-514/07 P, C-528/07 P, C-532/07 P (https://dejure.org/2009,5549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweden u.a. / API und Kommission

    Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe - Von der Kommission in Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz eingereichte Schriftsätze

  • EU-Kommission PDF

    Schweden / API und Kommission

    Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe - Von der Kommission in Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz eingereichte Schriftsätze

  • EU-Kommission

    Schweden / API und Kommission

    Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe - Von der Kommission in Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz eingereichte Schriftsätze“

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-514/07
    {FN:15} - Rechtssache C- 376/98, Deutschland/Parlament und Rat (Randnr. 10).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-514/07
    {FN:12} - Vgl. verbundene Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard (Slg. 1993, I-6097, Randnr. 14).
  • EuG, 06.06.2002 - T-342/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-514/07
    {FN:5} - Rechtssache T-342/99, Airtours/Kommission (Slg. 2002, II-2585).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-213/15

    Generalanwalt Bobek schlägt einen umfassenderen Zugang zu Dokumenten des …

    {FN:24} - Diese These schließt sich der allgemeinen Auffassung an, die im Hinblick auf den Zugang zu mit der Rechtsprechungstätigkeit im Zusammenhang stehenden Dokumenten in laufenden Gerichtsverfahren bereits in den Schlussanträgen des Generalanwalts Poiares Maduro in den verbundenen Rechtssachen Schweden u. a./API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2009:592, Nr. 14) vertreten wurde.

    {FN:37} - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in den verbundenen Rechtssachen Schweden u. a./API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2009:592, Nr. 26 a. E.).

    {FN:44} - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Schweden u. a./API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2009:592, Nr. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2025 - C-767/23

    Remling - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 47 der Charta der …

    Vgl. hierzu auch Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in den verbundenen Rechtssachen Schweden und API/Kommission und Kommission/API (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2009:592, Nr. 32), in denen er erläutert, dass es "[e]iner der Hauptzwecke des Rechts auf ein mit Gründen versehenes Urteil ist …, der Öffentlichkeit zu ermöglichen, nachzuvollziehen, warum die Entscheidung des Gerichtshofs so ausgefallen ist und wie er zu dieser Entscheidung gelangt ist".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht