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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 25.01.2007 - C-407/04 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1434
EuGH, 25.01.2007 - C-407/04 P (https://dejure.org/2007,1434)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.2007 - C-407/04 P (https://dejure.org/2007,1434)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - C-407/04 P (https://dejure.org/2007,1434)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Liefervertrag - Verteidigungsrechte - Selbstbelastung - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Begründung - Gleichbehandlung - Leitlinien für die Festsetzung von ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2003/382/EG; ; EG-Vertrag Art. 81

  • Europäischer Gerichtshof

    Dalmine / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Liefervertrag - Verteidigungsrechte - Selbstbelastung - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Begründung - Gleichbehandlung - Leitlinien für die Festsetzung von ...

  • EU-Kommission PDF

    Dalmine / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Liefervertrag - Verteidigungsrechte - Selbstbelastung - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Begründung - Gleichbehandlung - Leitlinien für die Festsetzung von ...

  • EU-Kommission

    Dalmine / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Verurteilung wegen Beteiligung an einem Kartell auf dem Stahlrohrsektor durch Dalmine SpA; Befugnisse der Kommission in Voruntersuchungsverfahren und Verwaltungsverfahren; Ausschluss von Schriftstücken als Beweismittel wegen des vertraulichen Inhalts; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 2003/382/EG; EG-Vertrag Art. 81
    Wettbewerb: Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Liefervertrag - Verteidigungsrechte - Selbstbelastung - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Begründung - Gleichbehandlung - Leitlinien für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Dalmine / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Liefervertrag - Verteidigungsrechte - Selbstbelastung - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Begründung - Gleichbehandlung - Leitlinien für das Verfahren zur ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Dalmine SpA gegen das Urteil der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-50/00 (Dalmine SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften), eingelegt am 24. September 2004 (Fax 16. ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-50/00 (Dalmine SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften), mit dem die Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-829
 
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Wird zitiert von ... (110)Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-407/04
    59 Durch die Mitteilung der Beschwerdepunkte wird das betroffene Unternehmen nämlich über alle wesentlichen Gesichtspunkte informiert, auf die sich die Kommission in diesem Verfahrensstadium stützt (Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnrn.

    122 und 123, sowie Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 491).

    Speziell in Bezug auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen, die wie im vorliegenden Fall bei Treffen konkurrierender Unternehmen zustande kommen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG vorliegt, wenn diese Treffen die Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken und damit der künstlichen Regulierung des Marktes dienen (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnrn.

    129 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Schwere der Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu ermitteln, zu denen die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 465, und Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 241).

    96 und 97, und Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 617).

    153 Das Rechtsmittel muss allerdings die rechtlichen Argumente genau bezeichnen, die den Rechtsmittelgrund des Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung speziell stützen; andernfalls ist dieser Rechtsmittelgrund unzulässig (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 618).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-407/04
    In den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen dabei alle Kartelle und alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Freiheit des Handels zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu gefährden, die für die Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten nachteilig sein kann, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert wird (Urteile vom 31. Mai 1979, Hugin/Kommission, 22/78, Slg. 1979, 1869, Randnr. 17, und vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner, C-475/99, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 47).

    Außerdem darf diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig sein (Urteile vom 28. April 1998, Javico, C-306/96, Slg. 1998, I-1983, Randnr. 16, und vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135, Randnr. 47, sowie Urteil Ambulanz Glöckner, Randnr. 48).

    Der Gerichtshof hat im Übrigen bereits entschieden, dass eine Aufteilung nationaler Märkte in der Gemeinschaft den Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigen kann (vgl. Urteil Ambulanz Glöckner, Randnrn.

  • EuGH, 29.06.2006 - C-308/04

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-407/04
    133 Zum Vorbringen der Rechtsmittelführerin, das Gericht habe fälschlich und ohne hinreichende Begründung die Anwendung der Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen durch die Kommission und die Einstufung der Zuwiderhandlung als "äußerst schwer" bestätigt, ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission über ein weites Ermessen verfügt und dass die in den Leitlinien beschriebene Berechnungsmethode der Geldbußen verschiedene Spielräume enthält (Urteil vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, C-308/04 P, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.

    134 Der Gerichtshof hat gleichwohl zu prüfen, ob das Gericht die Ermessensausübung durch die Kommission ordnungsgemäß gewürdigt hat (Urteil SGL Carbon/Kommission, Randnr. 48).

    146 Soweit sich die Rechtsmittelführerin zum Nachweis der Unverhältnismäßigkeit der Geldbuße auch darauf beruft, dass ihr Grundbetrag 16 % ihres weltweiten Absatzes der betreffenden Produkte im Jahr 1998, 38 % des Absatzes auf dem Gemeinschaftsmarkt und 95 % des Absatzes in Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich im Zeitraum der Zuwiderhandlung entspreche, ist darauf hinzuweisen, dass sich die in Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 genannte Obergrenze von 10 % auf den weltweiten Umsatz des betreffenden Unternehmens bezieht und dass sie nur für den Endbetrag der Geldbuße gilt (Urteile Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 278, und SGL Carbon/Kommission, Randnr. 82).

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-407/04
    44 Die Wahrung der Verteidigungsrechte erfordert es, dem betroffenen Unternehmen im Verwaltungsverfahren Gelegenheit zu geben, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen und Umstände sowie zu den von ihr zur Stützung ihrer Behauptung, dass eine Zuwiderhandlung vorliege, herangezogenen Schriftstücken sachgerecht Stellung zu nehmen (Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 10, und vom 6. April 1995, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, C-310/93 P, Slg. 1995, I-865, Randnr. 21, sowie Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, Randnr. 66).

    130 Zu den Faktoren, die bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlungen berücksichtigt werden können, gehören das Verhalten jedes einzelnen Unternehmens, die Rolle, die es bei der Errichtung des Kartells gespielt hat, der Gewinn, den die Unternehmen aus ihm ziehen konnten, ihre Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Gemeinschaft bedeuten (vgl. in diesem Sinne Urteile Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 129, und Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 242).

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-407/04
    129 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Schwere der Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu ermitteln, zu denen die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 465, und Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 241).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-407/04
    84 Nach ständiger Rechtsprechung brauchen bei der Anwendung von Art. 81 Abs. 1 EG die konkreten Auswirkungen einer Vereinbarung nicht berücksichtigt zu werden, wenn sich ergibt, dass sie eine Einschränkung, Verhinderung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt (Urteil vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnrn.
  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    Javico / Yves Saint Laurent Parfums - Wettbewerb - Luxuskosmetika - Selektives …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-407/04
    Außerdem darf diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig sein (Urteile vom 28. April 1998, Javico, C-306/96, Slg. 1998, I-1983, Randnr. 16, und vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135, Randnr. 47, sowie Urteil Ambulanz Glöckner, Randnr. 48).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-74/04

    Kommission / Volkswagen - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-407/04
    Die Beurteilung der Vereinbarkeit eines Verhaltens mit Art. 81 Abs. 1 EG ist zwar in seinem wirtschaftlichen Kontext vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 66, und vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der Kommission - …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-407/04
    Die Behauptungen der Rechtsmittelführerin, ihre Begründetheit unterstellt, sind jedoch kein Beweis dafür, dass durch den wirtschaftlichen Kontext jede Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs ausgeschlossen war (vgl. analog dazu Urteil vom 8. Juli 1999, Montecatini/Kommission, C-235/92 P, Slg. 1999, I-4539, Randnr. 127).
  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-407/04
    In den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen dabei alle Kartelle und alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Freiheit des Handels zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu gefährden, die für die Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten nachteilig sein kann, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert wird (Urteile vom 31. Mai 1979, Hugin/Kommission, 22/78, Slg. 1979, 1869, Randnr. 17, und vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner, C-475/99, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 47).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE …

  • EuGH, 21.01.1999 - C-215/96

    Bagnasco u.a. - "Wettbewerb Artikel 85 und 86 EG-Vertrag Einheitliche …

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    Nippon Steel / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag …

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission - "Rechtsmittel Finanzielle Unterstützung im …

  • EuGH, 10.03.2005 - C-342/03

    Spanien / Rat - Gemeinsame Handelspolitik - Thunfisch in Dosen mit Ursprung in …

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Vertrieb von …

  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

  • EuGH, 03.12.1992 - C-97/91

    Oleificio Borelli / Kommission

  • EuGH, 14.07.2005 - C-65/02

    ThyssenKrupp / Kommission - Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle - …

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission

  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • EuG, 24.06.1998 - T-596/97

    Dalmine / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Wettbewerbsrecht - Entscheidung über …

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der …

    Das alleinige Kriterium für die Beurteilung von Beweismitteln ist ihre Glaubhaftigkeit (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Rn. 63).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen …

    Rn. 272 In diesem Rahmen hat der Gerichtshof zu prüfen, ob das Gericht die Ermessensausübung durch die Kommission ordnungsgemäß gewürdigt hat (Urteile vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, C-308/04 P, Slg. 2006, I-5977, Randnr. 48, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 134).
  • EuG, 16.06.2015 - T-655/11

    FSL u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen in …

    Außerdem ist es nicht Sache des Unionsrichters, eine Maßnahme einer nationalen Behörde anhand des nationalen Rechts auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Rn. 62, und Urteil vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 86, und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Da die Übermittlung der fraglichen Schriftstücke nicht von einem nationalen Gericht für rechtswidrig erklärt wurde, ist daher nicht davon auszugehen, dass es sich bei ihnen um unzulässige Beweise handelte, die aus den Akten entfernt werden müssen (Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 63).

    Durch die Erstreckung dieser Rechte auf den Zeitraum vor Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte würde nämlich die Wirksamkeit der von der Kommission durchgeführten Untersuchung beeinträchtigt, da das betroffene Unternehmen schon im Abschnitt der Voruntersuchung erfahren würde, welche Informationen der Kommission bekannt sind und welche daher noch vor ihr verborgen werden können (Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 60, …und Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 25).

    Im Übrigen geht aus ihrem Vorbringen auch nicht hervor, dass ein zuständiges italienisches Gericht mit der Rechtmäßigkeit der Weiterleitung der in Rede stehenden Schriftstücke und ihrer Verwendung auf Unionsebene befasst worden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 63, und vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 87).

    Rn. 92 Die Wahrung der Verteidigungsrechte erfordert es, dem betroffenen Unternehmen im Verwaltungsverfahren Gelegenheit zu geben, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen und Umstände sowie zu den von ihr zur Stützung ihrer Behauptung, dass eine Zuwiderhandlung vorliege, herangezogenen Schriftstücken sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 94 Zur Frage, ob die Kommission den Klägerinnen früher, wenn nicht vor Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte hätte mitteilen müssen, dass sie über die von den italienischen Behörden weitergeleiteten Schriftstücke verfügte, ist darauf hinzuweisen, dass die Verteidigungsrechte, auf die sich die Klägerinnen im Rahmen der vorliegenden Rüge berufen, gerade durch die Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte und die Akteneinsicht gewährleistet werden, die es dem Adressaten dieser Mitteilung ermöglicht, von den Beweismitteln Kenntnis zu erlangen, die sich in den Akten der Kommission befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 58).

    Folglich kann das betroffene Unternehmen seine Verteidigungsrechte erst nach Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte umfassend geltend machen (vgl. Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 96 Durch die Erstreckung dieser Rechte in dem von den Klägerinnen vertretenen Sinne auf den Zeitraum vor Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte würde nämlich die Wirksamkeit der von der Kommission durchgeführten Untersuchung beeinträchtigt, da das betroffene Unternehmen schon im Abschnitt der Voruntersuchung erfahren würde, welche Informationen der Kommission bekannt sind und welche daher noch vor ihr verborgen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 60).

    Rn. 99 Im Übrigen machen die Klägerinnen nicht geltend, dass sich die Tatsache, dass die Kommission sie in der Vorprüfungsphase nicht darüber unterrichtet hat, dass sie im Besitz der von den italienischen Behörden weitergeleiteten Schriftstücke war, auf ihre späteren Verteidigungsmöglichkeiten in dem durch die Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte eingeleiteten Abschnitt des Verwaltungsverfahrens ausgewirkt hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 61).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04 P   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dalmine / Kommission

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-50/00 (Dalmine SpA/Kommission der Europäischen Gemeinschaften), durch das die Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach ...

  • EU-Kommission PDF

    Dalmine / Kommission

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-50/00 (Dalmine SpA/Kommission der Europäischen Gemeinschaften), durch das die Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach ...

  • EU-Kommission

    Dalmine / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-829
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (56)

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04
    {FN:36} - Die Kommission verweist dazu auf die Urteile vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P (Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59) und vom 1. Juli 1999 in der Rechtssache C-155/98 P (Alexopolou/Kommission, Slg. 1999, I-4069, Randnrn.

    {FN:56} - Siehe u. a. die Urteile des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P (Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnr. 49) und vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P (Brazzelli/Kommission, Slg. 1994, I-1981, Randnrn.

  • EuG, 28.02.2002 - T-395/94

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04
    {FN:33} - Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf sein Urteil vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-395/94 (Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2002, II-875, Randnrn. 79 und 90) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-475/99 (Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 48).

    {FN:63} - Das Gericht verweist insoweit auf sein Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission (zitiert in Fußnote 33, Randnrn. 79 und 90).

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    Nippon Steel / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04
    Dazu möchte ich noch bemerken, dass die Klägerinnen in der Parallelsache T-44/00{FN-VERWEIS:53} und in den verbundenen Rechtssachen T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00{FN-VERWEIS:54} den Beweiswert der von der Kommission beigebrachten Beweismittel für das Vorliegen einer Marktaufteilungsvereinbarung sehr wohl in Abrede gestellt haben.

    {FN:20} - Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-44/00 (Mannesmannröhren-Werke AG/Kommission, Slg. 2004, II-2223, Randnr. 94) und in den Rechtssachen T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00 (JFE Engineering Corp. u. a./Kommission, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 274).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-8/08

    T-Mobile Netherlands u.a. - Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Aufeinander …

    {FN:3} - Auf diese Gefahren hat zuletzt etwa Generalanwalt Geelhoed hingewiesen; vgl. Nrn. 136 und 137 seiner Schlussanträge vom 12. September 2006, Dalmine/Kommission (C-407/04 P, Slg. 2007, I-829), auf die auch das Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007 in derselben Rechtssache Bezug nimmt (dort Randnr. 84).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs - …

    {FN:50} - Vgl. zum Ganzen auch meine Schlussanträge vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache T-Mobile (zitiert in Fn. 26, insbesondere Nrn. 42 bis 47), sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 12. September 2006 in der Rechtssache Dalmine/Kommission (C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Nr. 136).
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