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   EuGH, 29.03.2011 - C-201/09 P, C-216/09 P, C-352/09 P   

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https://dejure.org/2011,2860
EuGH, 29.03.2011 - C-201/09 P, C-216/09 P, C-352/09 P (https://dejure.org/2011,2860)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.2011 - C-201/09 P, C-216/09 P, C-352/09 P (https://dejure.org/2011,2860)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 2011 - C-201/09 P, C-216/09 P, C-352/09 P (https://dejure.org/2011,2860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / ArcelorMittal Luxembourg u.a.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • EU-Kommission PDF

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • EU-Kommission

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen von 10 Mio. Euro gegen ArcelorMittal Luxembourg und 3,17 Mio. Euro gegen ThyssenKrupp Nirosta wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens verhängt wurden

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • kartellblog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kartellbußen wegen Verjährung aufgehoben

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 8. Juni 2009 von ArcelorMittal Luxembourg SA gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 31. März 2009 in der Rechtssache T-405/06, ArcelorMittal Luxembourg u. a./Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 31. März 2009, ArcelorMittal Luxembourg u. a./Kommission (T-405/06), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 5342 endg. der Kommission vom ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Einer Muttergesellschaft kann das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Union verstoßen hat, kann zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben und besteht zum anderen eine widerlegliche Vermutung, dass die Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission kann in der Folge dem Mutterunternehmen als Gesamtschuldner die Haftung für die Zahlung der gegen sein Tochterunternehmen verhängten Geldbuße zuweisen, sofern die Beweise, die vom Mutterunternehmen, dem die Widerlegung dieser Vermutung obliegt, vorgelegt werden, nicht für den Nachweis ausreichen, dass sein Tochterunternehmen auf dem Markt eigenständig auftritt (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    28 und 29 des Urteils Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission neben der 100%igen Kapitalbeteiligung an dem Tochterunternehmen weitere Umstände, wie das Nichtbestreiten des vom Mutterunternehmen auf die Geschäftspolitik seines Tochterunternehmens ausgeübten Einflusses und die gemeinsame Vertretung der beiden Unternehmen im Verwaltungsverfahren, angeführt, doch wurden diese Umstände vom Gerichtshof nur erwähnt, um die Gesamtheit der Gesichtspunkte aufzuführen, auf die das Gericht seine Argumentation gestützt hatte, und nicht, um die Geltung der in Randnr. 97 des vorliegenden Urteils genannten Vermutung von der Beibringung zusätzlicher Indizien für die tatsächliche Einflussnahme durch die Muttergesellschaft abhängig zu machen (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 62).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Im Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 144), habe der Gerichtshof eine wörtliche und restriktive Auslegung der Bestimmungen über die Verjährungsfristen abgelehnt, indem er neben dem Wortlaut der Bestimmung über das Ruhen der Verjährung das mit dieser Vorschrift verfolgte Ziel berücksichtigt habe, um zu einer weiten Auslegung des Begriffs "Entscheidung der Kommission" in Art. 3 der Entscheidung Nr. 715/78 zu gelangen.

    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt bereits die Anhängigkeit einer Klage vor dem Gericht oder dem Gerichtshof das Ruhen der Verjährung (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 153).

    Der Gerichtshof hat erläutert, dass diese Frist insbesondere mit Ablauf der Frist für eine Klage gegen die Entscheidung über die Zuwiderhandlung und die Geldbuße beginnt, sofern keine Klage erhoben wurde (vgl. entsprechend Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 137).

    Darüber hinaus erfassen sowohl der Wortlaut von Art. 3 der Entscheidung Nr. 715/78 und Art. 25 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003 als auch die mit diesen Artikeln verfolgten Ziele nicht nur Klagen gegen die in Art. 2 der Entscheidung Nr. 715/78 und Art. 25 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 genannten anfechtbaren Handlungen, sondern auch Klagen gegen die abschließende Entscheidung der Kommission (vgl. entsprechend Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 146).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Die vom Gericht zur Stützung seines Standpunkts zitierten Urteile vom 25. Februar 1969, Klomp (23/68, Slg. 1969, 43), und vom 18. Juli 2007, Lucchini (C-119/05, Slg. 2007, I-6199), könnten nicht mit Erfolg angeführt werden, um zu einem anderen Ergebnis zu gelangen.

    Unter diesen Umständen liefe es dem Zweck und der Kohärenz der Verträge zuwider und wäre mit der Kontinuität der Unionsrechtsordnung unvereinbar, wenn die Kommission nicht befugt wäre, eine einheitliche Anwendung der Normen sicherzustellen, die im Zusammenhang mit dem EGKS-Vertrag stehen und weiterhin auch nach dessen Außerkrafttreten Wirkungen zeitigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Lucchini, Randnr. 41).

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Zur Verweisung des Gerichts auf das Urteil vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a. (C-310/97 P, Slg. 1999, I-5363), meint die Kommission, dass die Logik dieses Urteils auf Untersuchungsmaßnahmen wie Nachprüfungen, deren Anfechtung die Verjährung unterbreche oder sie ruhen lasse, nicht übertragbar sei.

    Diejenigen Teile, die andere Adressaten betreffen, die die Entscheidung nicht angefochten haben, sind nicht Teil des Streitgegenstands, über den der Unionsrichter zu entscheiden hat (Urteil Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Randnr. 53).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Der Gerichtshof kann gemäß Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Die Urteile vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission (107/82, Slg. 1983, 3151), und vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission (C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925), könnten den Standpunkt des Gerichts nicht rechtfertigen, weil das erste Urteil nicht einschlägig sei und das zweite Urteil fehlerhaft ausgelegt worden sei.
  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Der Gerichtshof hat dabei zum einen klargestellt, dass in diesem Zusammenhang unter dem Begriff des Unternehmens eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen ist, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird, und zum anderen, dass eine solche wirtschaftliche Einheit, wenn sie gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen hat (Urteil vom 20. Januar 2011, General Química u. a./Kommission, C-90/09 P, Slg. 2011, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Die Urteile vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission (107/82, Slg. 1983, 3151), und vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission (C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925), könnten den Standpunkt des Gerichts nicht rechtfertigen, weil das erste Urteil nicht einschlägig sei und das zweite Urteil fehlerhaft ausgelegt worden sei.
  • EuGH, 10.03.2009 - C-345/06

    EINE LISTE VON GEGENSTÄNDEN, DIE AN BORD VON FLUGZEUGEN VERBOTEN SIND, KANN DEM

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Insbesondere verlangt der Grundsatz der Rechtssicherheit, dass eine unionsrechtliche Regelung den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteil vom 10. März 2009, Heinrich, C-345/06, Slg. 2009, I-1659, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-431/07

    DIE RÜCKWIRKENDE HERABSETZUNG DER VON ORANGE UND SFR FÜR UMTSLIZENZEN

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Die Begründung kann auch implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die getroffenen Maßnahmen zu erkennen, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit er seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, Slg. 2009, I-2665, Randnr. 42, sowie Beschluss vom 21. Januar 2010, 1ride und Iride Energia/Kommission, C-150/09 P, Randnr. 42).
  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuGH, 21.01.2010 - C-150/09

    Iride und Iride Energia / Kommission

  • EuGH, 25.02.1969 - 23/68

    Klomp / Inspectie der belastingen

  • EuGH, 02.10.2003 - C-176/99

    DER GERICHTSHOF WEIST SECHS DER ACHT VON STAHLUNTERNEHMEN UND IHRER

  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

  • EuG, 11.03.1999 - T-137/94

    ARBED / Kommission

  • EuGH, 01.07.2014 - C-573/12

    Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie

    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (vgl. u. a. Urteil ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.09.2016 - T-472/13

    Lundbeck / Kommission

    The principle of legal certainty requires that EU rules enable those concerned to know precisely the extent of the obligations which are imposed on them, and that those persons must be able to ascertain unequivocally what their rights and obligations are and take steps accordingly (see judgment of 29 March 2011 in ArcelorMittal Luxembourg v Commission and Commission v ArcelorMittal Luxembourg and Others, C-201/09 P and C-216/09 P, ECR, EU:C:2011:190, paragraph 68 and the case-law cited).
  • EuGH, 27.04.2017 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für

    Im zweiten Erwägungsgrund des Abänderungsbeschlusses erklärte die Kommission, dass sie auf das Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), hin beschlossen habe, die streitige Entscheidung zurückzunehmen, soweit sie an Elementis und die Elementis Holding Limited gerichtet gewesen sei.

    Hierzu tragen die Rechtsmittelführerinnen vor, dass die Kommission nach der Verkündung des Urteils vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), habe feststellen müssen, dass sie wegen Verjährung gegen Elementis und Ciba/BASF keine Geldbuße mehr habe verhängen können.

    Verstößt eine solche wirtschaftliche Einheit gegen die Wettbewerbsregeln, hat sie nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen (Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 95).

    Fünftens ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass es möglich ist, dass die Verjährung der Verfolgungsbefugnis der Kommission ausschließlich in Bezug auf die Tochtergesellschaft, nicht aber in Bezug auf die Muttergesellschaft eintritt, selbst wenn deren Haftung vollständig auf dem rechtswidrigen Verhalten der Tochtergesellschaft beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 102, 103, 148 und 149).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, wird der Unionsrichter, wenn ein Adressat eines Beschlusses Nichtigkeitsklage erhebt, nur mit den Teilen des Beschlusses befasst, die diesen Adressaten betreffen, während diejenigen Teile, die andere Adressaten betreffen, die den Beschluss nicht angefochten haben, nicht Teil des Streitgegenstands sind, über den der Unionsrichter zu entscheiden hat (Urteile vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, EU:C:1999:407, Rn. 53, vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 142, und vom 11. Juli 2013, Team Relocations u. a./Kommission, C-444/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:464, Rn. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission

    Im zweiten Erwägungsgrund der Änderungsentscheidung führte die Kommission aus, dass sie aufgrund des Urteils vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), beschlossen habe, die streitige Entscheidung zurückzunehmen, soweit sie namentlich an Elementis und an Elementis Holdings Limited gerichtet gewesen sei.

    In diesem Zusammenhang tragen die Rechtsmittelführerinnen vor, die Kommission sei aufgrund des Urteils vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), mit dem Umstand konfrontiert gewesen, dass sie gegen Elementis und Ciba/BASF wegen eingetretener Verjährung keine Geldbußen mehr habe verhängen können.

    Auch ergebe sich aus dem Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), dass die Verjährung individuell auf das einzelne Rechtssubjekt und nicht gleichmäßig auf das gesamte Unternehmen Anwendung finde, was bedeute, dass es sich anerkanntermaßen um eine Situation handele, in der es gerechtfertigt sei, die Herabsetzung der Geldbuße nicht auf die Muttergesellschaft auszudehnen.

    Insoweit ist festzustellen, dass die Rechtsmittelführerinnen in ihren am 16. September 2011 beim Gericht eingereichten Erklärungen insbesondere im Zusammenhang mit den Folgerungen, die sich nach ihrer Ansicht aus dem Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), ergeben, zu dem Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nichts vorgetragen haben.

    Drittens schließlich bin ich entgegen der Auffassung der Kommission der Ansicht, dass die Schlussfolgerung des Gerichts keine fundierte Stütze in der Linie findet, die durch das Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), bereits vorgezeichnet ist.

    34 - Vgl. Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 110).

  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53

    34 und 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 95).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-231/11

    Der Gerichtshof gibt den Rechtsmitteln in den das Kartell auf dem Markt für

    Die Kommission kann in der Folge der Muttergesellschaft als Gesamtschuldnerin die Haftung für die Zahlung der gegen ihre Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße zuweisen (vgl. u. a. Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, Slg. 2011, I-2239, Rn. 98).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-611/16

    Xellia Pharmaceuticals und Alpharma / Kommission

    Es ist dabei insbesondere auf die Rn. 42, 43 und 54 des Urteils vom 21. September 2006, Technische Unie/Kommission (C-113/04 P, EU:C:2006:593), und auf die Rn. 118 und 120 bis 122 des Urteils vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), eingegangen.

    143 Zum anderen hat das Gericht in den Rn. 368 und 369 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass die Rechtsmittelführerinnen nicht geltend machen könnten, dass ihre Verteidigungsrechte wegen der überlangen Dauer des Verfahrens verletzt worden seien, da sie ihrer Sorgfaltspflicht, wie sie in dem in Rn. 358 des angefochtenen Urteils angeführten Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 120 bis 122), beschrieben sei, nicht nachgekommen seien.

    Dennoch hat das Gericht unmittelbar die Rechtsprechung zur Verletzung der Verteidigungsrechte aufgrund einer überlangen Dauer des ersten Abschnitts des Verwaltungsverfahrens der Kommission angewandt, insbesondere die Rn. 43, 54 und 60 bis 71 des Urteils vom 21. September 2006, Technische Unie/Kommission (C-113/04 P, EU:C:2006:593), und die Rn. 118 bis 122 des Urteils vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), auf die in den Rn. 357, 358, 362 und 369 des angefochtenen Urteils Bezug genommen wird.

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 5 K 5044/19

    EuGH-Vorlage - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Finanzielle Eingliederung

    EU 2017, Nr C 144, 2, Rn. 22; EuGH, Urteil vom 29. März 2011 - C-201/09 P und C-216/09 P, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., EU:C:2011:190, Rn. 68; EuGH, Urteil vom 10. März 2009 - C-345/06, Heinrich, EU:C:2009:140, Rn. 44).
  • EuG, 08.09.2016 - T-470/13

    Merck / Kommission

    Selon la jurisprudence, le principe de sécurité juridique exige qu'une réglementation de l'Union permette aux intéressés de connaître avec exactitude l'étendue des obligations qu'elle leur impose et que ces derniers puissent connaître sans ambiguïté leurs droits et leurs obligations et prendre leurs dispositions en conséquence (voir arrêt du 29 mars 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Commission et Commission/ArcelorMittal Luxembourg e.a., C-201/09 P et C-216/09 P, Rec, EU:C:2011:190, point 68 et jurisprudence citée).

    Il importe, toutefois, dans un tel cas, que les entreprises concernées démontrent de manière suffisamment précise qu'elles ont éprouvé des difficultés pour se défendre contre les allégations de la Commission en précisant quels sont les documents ou les témoignages qu'elles ne pourraient plus solliciter et les raisons pour lesquelles cela serait de nature à compromettre leur défense (voir, en ce sens, arrêts Technische Unie/Commission, point 473 supra, EU:C:2006:593, points 54 et 60 à 71, et ArcelorMittal Luxembourg/Commission et Commission/ArcelorMittal Luxembourg e.a., point 225 supra, EU:C:2011:190, point 118).

    En effet, ce n'est qu'en examinant de telles indications spécifiques que le juge de l'Union peut apprécier si une entreprise a démontré à suffisance de droit qu'elle a éprouvé les difficultés invoquées pour se défendre contre les allégations de la Commission en raison d'une durée excessive de la procédure administrative ou si, au contraire, lesdites difficultés résultent d'une méconnaissance de ses obligations de diligence (arrêt ArcelorMittal Luxembourg/Commission et Commission/ArcelorMittal Luxembourg e.a., point 454 supra, EU:C:2011:190, points 120 à 122).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing (früher Parker ITR) und

  • EuGH, 19.07.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

  • EuG, 30.03.2022 - T-340/17

    Japan Airlines / Kommission

  • EuGH, 08.05.2014 - C-414/12

    Bolloré / Kommission

  • EuGH, 10.04.2014 - C-247/11

    Areva / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für Projekte im

  • EuG, 12.12.2018 - T-677/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle

  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-256/16

    Deichmann - Vorabentscheidungsverfahren Dumping Antrag auf Erstattung von

  • EuG, 08.09.2016 - T-460/13

    Das Gericht der EU bestätigt die Geldbußen von nahezu 150 Millionen Euro, die im

  • EuGH, 11.07.2013 - C-444/11

    Team Relocations u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-882/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella kann ein nationales Gericht eine

  • EuG, 08.09.2016 - T-471/13

    Xellia Pharmaceuticals und Alpharma / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • EuG, 08.09.2016 - T-467/13

    Arrow Group und Arrow Generics / Kommission

  • EuG, 28.05.2013 - T-43/10

    Elementis u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

  • EuGH, 29.09.2011 - C-520/09

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt die Entscheidung der

  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • EuG, 18.11.2020 - T-814/17

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer

  • EuG, 09.12.2014 - T-92/10

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-231/11

    Kommission / Siemens Österreich u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 23.01.2014 - T-384/09

    SKW Stahl-Metallurgie Holding und SKW Stahl-Metallurgie / Kommission - Wettbewerb

  • EuGH, 26.07.2017 - C-696/15

    République Tchèque / Kommission - Rechtsmittel - Verkehr - Richtlinie 2010/40/EU

  • EuG, 27.02.2014 - T-91/11

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen

  • EuG, 06.02.2014 - T-27/10

    AC-Treuhand / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Zinn- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 09.12.2014 - T-85/10

    Alfa Acciai / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-101/15

    Pilkington Group u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art.

  • EuGH, 22.01.2013 - C-286/11

    Kommission / Tomkins - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 09.03.2017 - C-141/15

    Doux - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 543/2008 - Art. 15

  • EuG, 09.12.2014 - T-69/10

    IRO / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-247/11

    Areva / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im

  • EuGH, 21.09.2017 - C-85/15

    Feralpi / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienische Hersteller von

  • EuGH, 21.09.2017 - C-88/15

    Ferriere Nord / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienische Hersteller

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2011 - C-43/10

    Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u.a. - Schutz der Umwelt - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2012 - C-440/11

    Kommission / Stichting Administratiekantoor Portielje - Rechtsmittel - Wettbewerb

  • EuGH, 09.11.2023 - C-558/21

    Global Silicones Council u.a./ Kommission u.a. - Rechtsmittel - Verordnung (EG)

  • EuGH, 21.09.2017 - C-86/15

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts zu dem von

  • EuG, 08.11.2011 - T-43/10

    Elementis u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuGH, 21.09.2017 - C-89/15

    Riva Fire / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-88/15

    Ferriere Nord / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-89/15

    Riva Fire / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-85/15

    Feralpi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-86/15

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-211/15

    Orange / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13

    Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 20.03.2012 - T-441/10

    Kurrer / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10

    Zuckerfabrik Jülich - Zucker - Festsetzung von Produktionsabgaben -

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-472/09

    SP / Kommission

  • EuG, 23.01.2014 - T-395/09

    Gigaset / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • EuG, 29.03.2023 - T-868/19

    Nouryon Industrial Chemicals u.a./ Kommission

  • EuG, 16.05.2018 - T-23/17

    Barnett / EWSA - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Vorzeitige

  • EuG, 15.07.2015 - T-45/10

    GEA Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-596/13

    Kommission / Moravia Gas Storage - Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-361/14

    Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Auslegung von Art. 266 AEUV - Art. 4

  • EuG, 16.09.2013 - T-408/10

    Roca Sanitario / Kommission

  • EuGH, 13.09.2012 - C-495/11

    Total und Elf Aquitaine / Kommission

  • EuG, 14.12.2011 - T-6/11

    Kommission / Vicente Carbajosa u.a.

  • EuG, 08.05.2019 - T-185/18

    Lucchini / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-141/15

    Doux u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Voraussetzungen für die Gewährung von

  • EuG, 18.06.2013 - T-404/08

    Fluorsid und Minmet / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

  • VG Berlin, 11.12.2012 - 21 K 260.12

    Förderung von Kinos (Digitalisierung)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-610/10

    Kommission / Spanien - Zeitliche Anwendbarkeit von Art. 260 Abs. 2 AEUV -

  • EuGH, 10.09.2015 - C-81/14

    Nannoka Vulcanus Industries - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

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Rechtsprechung
   EuGH, 29.03.2011 - C-216/09   

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https://dejure.org/2011,77049
EuGH, 29.03.2011 - C-216/09 (https://dejure.org/2011,77049)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.2011 - C-216/09 (https://dejure.org/2011,77049)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 2011 - C-216/09 (https://dejure.org/2011,77049)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-216/09
    Einer Muttergesellschaft kann das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Union verstoßen hat, kann zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben und besteht zum anderen eine widerlegliche Vermutung, dass die Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission kann in der Folge dem Mutterunternehmen als Gesamtschuldner die Haftung für die Zahlung der gegen sein Tochterunternehmen verhängten Geldbuße zuweisen, sofern die Beweise, die vom Mutterunternehmen, dem die Widerlegung dieser Vermutung obliegt, vorgelegt werden, nicht für den Nachweis ausreichen, dass sein Tochterunternehmen auf dem Markt eigenständig auftritt (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    28 und 29 des Urteils Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission neben der 100%igen Kapitalbeteiligung an dem Tochterunternehmen weitere Umstände, wie das Nichtbestreiten des vom Mutterunternehmen auf die Geschäftspolitik seines Tochterunternehmens ausgeübten Einflusses und die gemeinsame Vertretung der beiden Unternehmen im Verwaltungsverfahren, angeführt, doch wurden diese Umstände vom Gerichtshof nur erwähnt, um die Gesamtheit der Gesichtspunkte aufzuführen, auf die das Gericht seine Argumentation gestützt hatte, und nicht, um die Geltung der in Randnr. 97 des vorliegenden Urteils genannten Vermutung von der Beibringung zusätzlicher Indizien für die tatsächliche Einflussnahme durch die Muttergesellschaft abhängig zu machen (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 62).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-216/09
    Im Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 144), habe der Gerichtshof eine wörtliche und restriktive Auslegung der Bestimmungen über die Verjährungsfristen abgelehnt, indem er neben dem Wortlaut der Bestimmung über das Ruhen der Verjährung das mit dieser Vorschrift verfolgte Ziel berücksichtigt habe, um zu einer weiten Auslegung des Begriffs "Entscheidung der Kommission" in Art. 3 der Entscheidung Nr. 715/78 zu gelangen.

    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt bereits die Anhängigkeit einer Klage vor dem Gericht oder dem Gerichtshof das Ruhen der Verjährung (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 153).

    Der Gerichtshof hat erläutert, dass diese Frist insbesondere mit Ablauf der Frist für eine Klage gegen die Entscheidung über die Zuwiderhandlung und die Geldbuße beginnt, sofern keine Klage erhoben wurde (vgl. entsprechend Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 137).

    Darüber hinaus erfassen sowohl der Wortlaut von Art. 3 der Entscheidung Nr. 715/78 und Art. 25 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003 als auch die mit diesen Artikeln verfolgten Ziele nicht nur Klagen gegen die in Art. 2 der Entscheidung Nr. 715/78 und Art. 25 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 genannten anfechtbaren Handlungen, sondern auch Klagen gegen die abschließende Entscheidung der Kommission (vgl. entsprechend Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 146).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-216/09
    Die vom Gericht zur Stützung seines Standpunkts zitierten Urteile vom 25. Februar 1969, Klomp (23/68, Slg. 1969, 43), und vom 18. Juli 2007, Lucchini (C-119/05, Slg. 2007, I-6199), könnten nicht mit Erfolg angeführt werden, um zu einem anderen Ergebnis zu gelangen.

    Unter diesen Umständen liefe es dem Zweck und der Kohärenz der Verträge zuwider und wäre mit der Kontinuität der Unionsrechtsordnung unvereinbar, wenn die Kommission nicht befugt wäre, eine einheitliche Anwendung der Normen sicherzustellen, die im Zusammenhang mit dem EGKS-Vertrag stehen und weiterhin auch nach dessen Außerkrafttreten Wirkungen zeitigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Lucchini, Randnr. 41).

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-216/09
    Zur Verweisung des Gerichts auf das Urteil vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a. (C-310/97 P, Slg. 1999, I-5363), meint die Kommission, dass die Logik dieses Urteils auf Untersuchungsmaßnahmen wie Nachprüfungen, deren Anfechtung die Verjährung unterbreche oder sie ruhen lasse, nicht übertragbar sei.

    Diejenigen Teile, die andere Adressaten betreffen, die die Entscheidung nicht angefochten haben, sind nicht Teil des Streitgegenstands, über den der Unionsrichter zu entscheiden hat (Urteil Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Randnr. 53).

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-216/09
    Die Urteile vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission (107/82, Slg. 1983, 3151), und vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission (C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925), könnten den Standpunkt des Gerichts nicht rechtfertigen, weil das erste Urteil nicht einschlägig sei und das zweite Urteil fehlerhaft ausgelegt worden sei.
  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-216/09
    Der Gerichtshof hat dabei zum einen klargestellt, dass in diesem Zusammenhang unter dem Begriff des Unternehmens eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen ist, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird, und zum anderen, dass eine solche wirtschaftliche Einheit, wenn sie gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen hat (Urteil vom 20. Januar 2011, General Química u. a./Kommission, C-90/09 P, Slg. 2011, I-0000, Randnrn. 34 bis 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-216/09
    Die Urteile vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission (107/82, Slg. 1983, 3151), und vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission (C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925), könnten den Standpunkt des Gerichts nicht rechtfertigen, weil das erste Urteil nicht einschlägig sei und das zweite Urteil fehlerhaft ausgelegt worden sei.
  • EuGH, 10.03.2009 - C-345/06

    EINE LISTE VON GEGENSTÄNDEN, DIE AN BORD VON FLUGZEUGEN VERBOTEN SIND, KANN DEM

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-216/09
    Insbesondere verlangt der Grundsatz der Rechtssicherheit, dass eine unionsrechtliche Regelung den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteil vom 10. März 2009, Heinrich, C-345/06, Slg. 2009, I-1659, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-431/07

    DIE RÜCKWIRKENDE HERABSETZUNG DER VON ORANGE UND SFR FÜR UMTSLIZENZEN

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-216/09
    Die Begründung kann auch implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die getroffenen Maßnahmen zu erkennen, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit er seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, Slg. 2009, I-2665, Randnr. 42, sowie Beschluss vom 21. Januar 2010, 1ride und Iride Energia/Kommission, C-150/09 P, Randnr. 42).
  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-216/09
    Zum Vorbringen, dass es nicht möglich gewesen sei, die für die Widerlegung der Vermutung der Zurechenbarkeit des Verhaltens von TradeARBED an ARBED erforderlichen Beweise zusammenzutragen, und dass der Beweis einer negativen Tatsache verlangt worden sei, geht aus der Rechtsprechung hervor, dass es dem Unternehmen, das geltend macht, die übermäßige Dauer des Verwaltungsverfahrens habe sich auf die Ausübung der Verteidigungsrechte ausgewirkt, obliegt, in rechtlich hinreichender Weise darzutun, dass es aufgrund dieser übermäßigen Dauer Schwierigkeiten hatte, sich gegen die Vorwürfe der Kommission zu verteidigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2006, Technische Unie/Kommission, C-113/04 P, Slg. 2006, I-8831, Randnrn. 60 und 61).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • EuGH, 25.02.1969 - 23/68

    Klomp / Inspectie der belastingen

  • EuGH, 21.01.2010 - C-150/09

    Iride und Iride Energia / Kommission

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 02.10.2003 - C-176/99

    DER GERICHTSHOF WEIST SECHS DER ACHT VON STAHLUNTERNEHMEN UND IHRER

  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

  • EuG, 11.03.1999 - T-137/94

    ARBED / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09 P, C-216/09 P   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.10.2010 - C-201/09 P, C-216/09 P (https://dejure.org/2010,5163)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - C-201/09 P, C-216/09 P (https://dejure.org/2010,5163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Trägermarkt - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Zuständigkeit der Kommission - Wahl der Rechtsgrundlage - Anwendung von Art. 65 KS nach ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / ArcelorMittal Luxembourg u.a.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Trägermarkt - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Zuständigkeit der Kommission - Wahl der Rechtsgrundlage - Anwendung von Art. 65 KS nach ...

  • EU-Kommission PDF

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Trägermarkt - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Zuständigkeit der Kommission - Wahl der Rechtsgrundlage - Anwendung von Art. 65 KS nach ...

  • EU-Kommission
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (76)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09
    Ihre Anwendung beschränkt sich heute jedoch nicht auf den "besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält", auf den sich das Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission(86) bezieht.

    Wie bereits dargelegt, hat der Gerichtshof diesen Grundsatz im Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission bestätigt, indem er hervorgehoben hat, dass die Vermutung widerlegt werden kann, wenn angesichts der wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Verbindungen nachgewiesen wird, dass die Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig auftritt und keine wirtschaftliche Einheit mit der Muttergesellschaft bildet(90).

    20 - Randnr. 78. Diese Rechtsprechung ist bestätigt worden (vgl. Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 77).

    71 - Randnr. 15. Vgl. auch Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission (Randnr. 58).

    72 - Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission (Randnr. 59).

  • EuGH, 16.11.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09
    146 Jedenfalls war ARBED im vorliegenden Fall sehr wohl "an der Zuwiderhandlung beteiligt", da ihr nach [dem Urteil Metsä-Serla u. a./Kommission] das rechtswidrige Verhalten von TradeARBED zugerechnet werden kann, so dass sie so behandelt wird, als hätte sie diese Zuwiderhandlung selbst begangen.".

    94 - Vgl. u. a. Urteil vom 16. November 2000, Metsä-Serla u. a./Kommission (C-294/98 P, Slg. 2000, I-10065, Randnr. 28).

    98 - Vgl. u. a. Urteil Metsä-Serla u. a./Kommission (Randnr. 28).

  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06

    DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09
    Vgl. auch Urteil vom 11. Dezember 2007, ETI u. a. (C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    74 - Vgl. in diesem Zusammenhang Urteile vom 16. November 2000, KNP BT/Kommission (C-248/98 P, Slg. 2000, I-9641, Randnr. 71), Cascades/Kommission (C-279/98 P, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 78), Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission (Randnr. 37) und SCA Holding/Kommission (C-297/98 P, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 25), sowie Urteil ETI u. a. (Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    75 - In diesen Fällen sieht der Gerichtshof das Ziel, gegen die Wettbewerbsregeln verstoßende Verhaltensweisen zu ahnden und ihrer Wiederholung durch abschreckende Sanktionen vorzubeugen, als beeinträchtigt an (vgl. Urteil ETI u. a., Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-617/10

    Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón steht die Charta der Grundrechte

    Siehe auch die Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston vom 10. Februar 2011 in der Rechtssache KME Germany/Kommission (Urteil vom 8. Dezember 2011, C-272/09 P, Slg. 2011, I-12789, Nr. 64), die Schlussanträge von Generalanwalt Bot vom 26. Oktober 2010 in den Rechtssachen ArcelorMittal Luxembourg/Kommission u. a. (Urteil vom 29. März 2011, C-201/09 P und C-216/09 P, Slg. 2011, I-2239, Nr. 41) und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (Urteil vom 29. März 2011, C-352/09 P, Slg. 2011, I-2359, Nr. 49) sowie die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott vom 3. Juli 2007, ETI u. a. (C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Nr. 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    278 - Vgl. dazu die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 10. Februar 2011 in der anhängigen Rechtssache KME Germany u. a./Kommission (C-272/09 P, Slg. 2011, I-0000, insbesondere Nr. 64), die Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 26. Oktober 2010 in den Rechtssachen ArcelorMittal Luxembourg/Kommission u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, Slg. 2011, I-0000, insbesondere Nr. 41) und ThyssenKrupp Nirosta/Commission (C-352/09 P, Slg. 2011, I-0000, insbesondere Nr. 49) sowie meine Schlussanträge vom 3. Juli 2007 in der Rechtssache ETI u. a. (C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Nr. 71) und vom 23. April 2009 in der Rechtssache Akzo Nobel u. a./Kommission (zitiert in Fn. 86, Nr. 39); im selben Sinne bereits meine Schlussanträge vom 8. September 2005 in den Rechtssachen FEG (zitiert in Fn. 216, Nr. 108) und TU (zitiert in Fn. 216, Nr. 100).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-489/10

    Bonda - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 - Ausschluss und Kürzung

    48 ff.) und vom 26. Oktober 2010 in der Rechtssache ArcelorMittal Luxemburg/Kommission (C-201/09 P und C-216/09 P, Slg. 2010, I-2239, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) -

    144 - Vgl. dazu die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 10. Februar 2011 in der anhängigen Rechtssache KME Germany u. a./Kommission (C-272/09 P, Slg. 2011, I-0000, insbesondere Nr. 64), die Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 26. Oktober 2010 in den anhängigen Rechtssachen ArcelorMittal Luxembourg/Kommission u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, Slg. 2011, I-0000, insbesondere Nr. 41) und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, Slg. 2011, I-0000, insbesondere Nr. 49) sowie meine Schlussanträge vom 3. Juli 2007 in der Rechtssache ETI u. a. (C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Nr. 71) und vom 23. April 2009 in der Rechtssache Akzo Nobel u. a./Kommission (C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Nr. 39); im selben Sinne bereits meine Schlussanträge vom 8. September 2005 in den Rechtssachen FEG (zitiert in Fn. 83, Nr. 108) und TU (zitiert in Fn. 83, Nr. 100).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission

    Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den verbundenen Rechtssachen ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2010:634, insbesondere Nr. 73, wo es heißt: "[D]ie Verjährung knüpft nur an Tatsachen an.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-216/09 P   

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https://dejure.org/2010,78747
Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-216/09 P (https://dejure.org/2010,78747)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.10.2010 - C-216/09 P (https://dejure.org/2010,78747)
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  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / ArcelorMittal Luxembourg u.a.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Trägermarkt - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Zuständigkeit der Kommission - Wahl der Rechtsgrundlage - Anwendung von Art. 65 KS nach ...

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  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-216/09
    Ihre Anwendung beschränkt sich heute jedoch nicht auf den "besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält", auf den sich das Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission(86) bezieht.

    Wie bereits dargelegt, hat der Gerichtshof diesen Grundsatz im Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission bestätigt, indem er hervorgehoben hat, dass die Vermutung widerlegt werden kann, wenn angesichts der wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Verbindungen nachgewiesen wird, dass die Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig auftritt und keine wirtschaftliche Einheit mit der Muttergesellschaft bildet(90).

    20 - Randnr. 78. Diese Rechtsprechung ist bestätigt worden (vgl. Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 77).

    71 - Randnr. 15. Vgl. auch Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission (Randnr. 58).

    72 - Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission (Randnr. 59).

  • EuGH, 16.11.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-216/09
    146 Jedenfalls war ARBED im vorliegenden Fall sehr wohl "an der Zuwiderhandlung beteiligt", da ihr nach [dem Urteil Metsä-Serla u. a./Kommission] das rechtswidrige Verhalten von TradeARBED zugerechnet werden kann, so dass sie so behandelt wird, als hätte sie diese Zuwiderhandlung selbst begangen.".

    94 - Vgl. u. a. Urteil vom 16. November 2000, Metsä-Serla u. a./Kommission (C-294/98 P, Slg. 2000, I-10065, Randnr. 28).

    98 - Vgl. u. a. Urteil Metsä-Serla u. a./Kommission (Randnr. 28).

  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06

    DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-216/09
    Vgl. auch Urteil vom 11. Dezember 2007, ETI u. a. (C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    74 - Vgl. in diesem Zusammenhang Urteile vom 16. November 2000, KNP BT/Kommission (C-248/98 P, Slg. 2000, I-9641, Randnr. 71), Cascades/Kommission (C-279/98 P, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 78), Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission (Randnr. 37) und SCA Holding/Kommission (C-297/98 P, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 25), sowie Urteil ETI u. a. (Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    75 - In diesen Fällen sieht der Gerichtshof das Ziel, gegen die Wettbewerbsregeln verstoßende Verhaltensweisen zu ahnden und ihrer Wiederholung durch abschreckende Sanktionen vorzubeugen, als beeinträchtigt an (vgl. Urteil ETI u. a., Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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Rechtsprechung
   EuGH - C-216/09 P   

Anhängiges Verfahren
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EuGH - C-216/09 P (https://dejure.org/9999,1830)
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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • kartellblog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kartellbußen wegen Verjährung aufgehoben

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 15. Juni 2009 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 31. März 2009 in der Rechtssache T-405/06, ArcelorMittal Luxembourg u. a./Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

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