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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 24.05.2011 - C-83/09 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5952
EuGH, 24.05.2011 - C-83/09 P (https://dejure.org/2011,5952)
EuGH, Entscheidung vom 24.05.2011 - C-83/09 P (https://dejure.org/2011,5952)
EuGH, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - C-83/09 P (https://dejure.org/2011,5952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 und 3 EG - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässige Nichtigkeitsgründe - Begriff des 'Beteiligten' - Wettbewerbsverhältnis ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Kronoply und Kronotex

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 und 3 EG - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässige Nichtigkeitsgründe - Begriff des "Beteiligten" - Wettbewerbsverhältnis - ...

  • EU-Kommission PDF

    Commission / Kronoply et Kronotex

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 und 3 EG - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässige Nichtigkeitsgründe - Begriff des "Beteiligten" - Wettbewerbsverhältnis - ...

  • EU-Kommission

    Commission / Kronoply et Kronotex

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 und 3 EG - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässige Nichtigkeitsgründe - Begriff des ‚Beteiligten‘ - ...

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfen sind rechtmäßig bei nicht bestehender Konkurrenz zweier Unternehmen auf denselben Produktmärkten; Staatliche Beihilfen sind rechtmäßig bei nicht bestehender Konkurrenz zweier Unternehmen auf denselben Produktmärkten; Rechtsmittel; Staatliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Anfechtung der Entscheidung über die Nichterhebung von Einwänden; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Begriff des ,Beteiligten'; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Kronoply GmbH & Co. KG und Kronotex GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Kronoply und Kronotex

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 und 3 EG - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässige Nichtigkeitsgründe - Begriff "Beteiligte" - Wettbewerbsverhältnis - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Kommission / Kronoply und Kronotex

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Siebte Kammer) vom 10. Dezember 2008 in der Rechtssache T-388/02, Kronoply GmbH & Co. KG und Kronotex GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 10. Dezember 2008, Kronoply und Kronotex/Kommission (T-388/02), mit dem das Gericht die Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 2002, gegen die Gewährung einer Beihilfe an ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2011, 592
 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …

    Auszug aus EuGH, 24.05.2011 - C-83/09
    Die Personen, denen die Verfahrensgarantien nach Art. 88 Abs. 2 EG und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 zugutekommen, können deren Beachtung nämlich nur durchsetzen, wenn sie die Möglichkeit haben, diese Entscheidung vor dem Unionsrichter anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 28, und vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission, C-319/07 P, Slg. 2009, I-5963, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.05.2011 - C-83/09
    60 und 61 dieses Urteils die Rechtsprechung angeführt, wonach die von einem Beteiligten im Sinne von Art. 88 Abs. 2 EG erhobene Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, das förmliche Prüfverfahren nicht einzuleiten, für zulässig erklärt wird, wenn der Kläger mit der Klageerhebung die Wahrung der ihm nach dieser Bestimmung zustehenden Verfahrensrechte durchsetzen möchte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 1993, Cook/Kommission, C-198/91, Slg. 1993, I-2487, Randnr. 23, und vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 17).
  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.05.2011 - C-83/09
    Es handelt sich mit anderen Worten um eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 1984, 1ntermills/Kommission, 323/82, Slg. 1984, 3809, Randnr. 16).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen, …

    Auszug aus EuGH, 24.05.2011 - C-83/09
    Die Personen, denen die Verfahrensgarantien nach Art. 88 Abs. 2 EG und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 zugutekommen, können deren Beachtung nämlich nur durchsetzen, wenn sie die Möglichkeit haben, diese Entscheidung vor dem Unionsrichter anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 28, und vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission, C-319/07 P, Slg. 2009, I-5963, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.05.2011 - C-83/09
    60 und 61 dieses Urteils die Rechtsprechung angeführt, wonach die von einem Beteiligten im Sinne von Art. 88 Abs. 2 EG erhobene Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, das förmliche Prüfverfahren nicht einzuleiten, für zulässig erklärt wird, wenn der Kläger mit der Klageerhebung die Wahrung der ihm nach dieser Bestimmung zustehenden Verfahrensrechte durchsetzen möchte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 1993, Cook/Kommission, C-198/91, Slg. 1993, I-2487, Randnr. 23, und vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 17).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-319/07

    3F / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute …

    Auszug aus EuGH, 24.05.2011 - C-83/09
    Die Personen, denen die Verfahrensgarantien nach Art. 88 Abs. 2 EG und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 zugutekommen, können deren Beachtung nämlich nur durchsetzen, wenn sie die Möglichkeit haben, diese Entscheidung vor dem Unionsrichter anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 28, und vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission, C-319/07 P, Slg. 2009, I-5963, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.11.2007 - C-176/06

    Stadtwerke Schwäbisch Hall u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe, die die …

    Auszug aus EuGH, 24.05.2011 - C-83/09
    In einem solchen Fall würde die Auslegung des Klagegrundes tatsächlich zu einer Umdeutung des Gegenstands der Klage führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2007, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission, C-176/06 P, Randnr. 25).
  • EuG, 10.12.2008 - T-388/02

    Kronoply und Kronotex / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der …

    Auszug aus EuGH, 24.05.2011 - C-83/09
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Dezember 2008, Kronoply und Kronotex/Kommission (T-388/02, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem die Nichtigkeitsklage der Kronoply GmbH & Co. KG und der Kronotex GmbH & Co. KG (im Folgenden zusammen: Kronoply und Kronotex) gegen die Entscheidung C(2002) 2018 endg.
  • EuG, 15.09.2021 - T-777/19

    Staatliche Beihilfen

    Rn. 50 Was zum einen die Beteiligteneigenschaft angehe, so seien insbesondere die Erwägungen im Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341), nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Rn. 51 Die Kläger machen ihrerseits geltend, dass sie Beteiligte im Sinne von Art. 1 Buchst. h der Verordnung 2015/1589 seien, und berufen sich dabei u. a. auf die Rn. 63 bis 65 des Urteils vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341).

    Rn. 54 Drittens weisen die klagenden Fischer in Analogie zum Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341), darauf hin, dass der Zugang zu den als Standorte der streitigen Vorhaben ausgewiesenen Meeresgebieten und deren Nutzung als "Rohstoff" im Sinne des Urteils anzusehen seien, so dass sie insoweit in einem Wettbewerbsverhältnis zu den Betreibern dieser Vorhaben stünden.

    Ein solcher Beschluss stellt eine stillschweigende Ablehnung der Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Art. 108 Abs. 2 AEUV und Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 45).

    Die Personen, denen die Verfahrensgarantien nach Art. 108 Abs. 2 AEUV und Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung zugutekommen, können deren Beachtung nämlich nur durchsetzen, wenn sie die Möglichkeit haben, diesen Beschluss vor dem Unionsrichter anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es handelt sich mit anderen Worten um eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten (vgl. Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 64 Damit Personen, Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen als Beteiligte eingestuft werden können, müssen sie außerdem in rechtlich hinreichender Weise dartun, dass sich die Beihilfe auf ihre Situation konkret auswirken kann (Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vielmehr liegt im Bestehen von Bedenken hinsichtlich dieser Vereinbarkeit gerade der Nachweis, der zu erbringen ist, um zu zeigen, dass die Kommission verpflichtet war, das förmliche Prüfverfahren zu eröffnen (vgl. Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 59).

    Rn. 70 Das Vorbringen der klagenden Fischer wirft die Frage auf, ob davon ausgegangen werden kann, dass sie mit den Empfängerinnen der streitigen Beihilfen in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, weil sie - analog zu der vom Gerichtshof im Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 67), geprüften Situation - denselben "Rohstoff" verwenden.

    Der Begriff des Beteiligten im Sinne von Art. 1 Buchst. h der Verordnung 2015/1589 ist jedoch nicht auf unmittelbare Wettbewerber der betroffenen Beihilfeempfänger beschränkt (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 70, …und vom 10. Dezember 2008, Kronoply und Kronotex/Kommission, T-388/02, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:556, Rn. 73).

    Aus seinem Wortlaut und vor allem aus dem Adverb "insbesondere", das u. a. den Begriff "Wettbewerber" einführt, lässt sich ableiten, dass diese unmittelbaren Wettbewerber unstreitig zu den "Beteiligten" im Sinne von Art. 108 Abs. 2 AEUV gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 63 und 64, …und vom 3. September 2020, Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u. a./Kommission, C-817/18 P, EU:C:2020:637, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie aus Rn. 65 des Urteils vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341), hervorgeht, entbindet ein solches mittelbares Wettbewerbsverhältnis diejenigen, die sich darauf berufen, nicht davon, in rechtlich hinreichender Weise darzutun, dass sich die betreffende Beihilfe auf ihre Situation konkret auswirken kann.

    Rn. 74 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtssache, in der das Urteil des Gerichts ergangen ist, das der Gerichtshof im Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341), im Rechtsmittelverfahren geprüft hat, die Rechtsmittelführerinnen, Unternehmen, die Faserplatten und "Oriented strand board"-Platten herstellen, und der Empfänger der betreffenden Beihilfe, ein Zellstoffhersteller, in ihrem Produktionsprozess den gleichen Rohstoff, nämlich Industrieholz, nutzten.

    Rn. 77 Diese Feststellung kann nicht dadurch in Frage gestellt werden, dass die klagenden Fischer davon ausgehen, dass der Zugang zu den Gebieten, in denen sich die in Rede stehenden Vorhaben befinden, sowie deren Nutzung als "Rohstoff" im Sinne des Urteils vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341), anzusehen sind.

    Rn. 78 Nach dem üblichen Wortsinn des Begriffs "Rohstoff", wie er im Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341), verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff eine natürliche Ressource oder ein unverarbeitetes Erzeugnis, das als Input für den Herstellungsprozess einer Ware verwendet wird.

  • EuGH, 02.09.2021 - C-647/19

    Die Kommission muss neu prüfen, ob der 2014 erfolgte Verkauf des Nürburgrings mit …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss sie hierfür dartun, dass sich die Beihilfe auf ihre Situation konkret auswirken kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 65, …sowie vom 27. Oktober 2011, Österreich/Scheucher-Fleisch u. a., C-47/10 P, EU:C:2011:698, Rn. 132).

    Rn. 58 Demnach ist das Argument der Kommission zurückzuweisen, dass sich aus den Urteilen vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission (C-319/07 P, EU:C:2009:435), vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341), sowie vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci (C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873), ergebe, dass die Beteiligteneigenschaft ein Wettbewerbsverhältnis voraussetze.

    Rn. 60 Was das Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 64), betrifft, so hat der Gerichtshof nicht auf ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Beihilfeempfänger und dem in jener Rechtssache klagenden Unternehmen abgestellt, sondern darauf, dass dieses Unternehmen für sein Produktionsverfahren denselben Rohstoff benötigte wie der Beihilfeempfänger.

    Die Personen, denen die Verfahrensgarantien nach Art. 108 Abs. 2 AEUV und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 zugutekommen, können deren Beachtung nämlich nur durchsetzen, wenn sie die Möglichkeit haben, die Entscheidung, keine Einwände zu erheben, vor dem Unionsrichter anzufechten (Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 115 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es zwar nicht Sache des Unionsrichters ist, eine Klage, mit der ausschließlich die Begründetheit einer Entscheidung über die Beurteilung einer Beihilfe als solche in Frage gestellt wird, dahin auszulegen, dass sie in Wirklichkeit auf die Wahrung der dem Kläger nach Art. 108 Abs. 2 AEUV zustehenden Verfahrensrechte abzielt, wenn der Kläger nicht ausdrücklich einen darauf gerichteten Klagegrund vorgebracht hat, da sonst der Gegenstand dieser Klage verändert würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 55).

    Daraus folgt, dass der Unionsrichter Sachargumente eines Klägers prüfen kann, um festzustellen, ob sie auch Bestandteile aufweisen, die einen ebenfalls von diesem Kläger vorgebrachten Klagegrund stützen, mit dem ausdrücklich das Bestehen von Bedenken geltend gemacht wird, die die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens gerechtfertigt hätten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 56 und 59).

  • EuGH, 27.10.2011 - C-47/10

    Österreich / Scheucher-Fleisch u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. …

    Rn. 40 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), festgestellt hat, führt Art. 4 der Verordnung Nr. 659/1999 eine vorläufige Prüfung angemeldeter Beihilfemaßnahmen ein, die es der Kommission ermöglichen soll, sich eine erste Meinung über die Vereinbarkeit der fraglichen Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt zu bilden.

    In diesem letzteren Fall kann die Maßnahme keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt geben oder aber im Gegenteil solche Bedenken aufwerfen (Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex, Randnr. 43).

    Rn. 41 Stellt die Kommission nach der Vorprüfung fest, dass die angemeldete Maßnahme, soweit sie in den Anwendungsbereich von Art. 87 Abs. 1 EG fällt, keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt, erlässt sie nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 eine Entscheidung, keine Einwände zu erheben (Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex, Randnr. 44).

    Rn. 42 Erlässt die Kommission eine solche Entscheidung, erklärt sie die Maßnahme nicht nur für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, sondern lehnt implizit auch die Einleitung des in Art. 88 Abs. 2 EG und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 vorgesehenen förmlichen Prüfverfahrens ab (Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex, Randnr. 45).

    Da solche Bedenken in die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens münden müssen, an dem die Beteiligten im Sinne von Art. 1 Buchst. h der Verordnung Nr. 659/1999 teilnehmen können, ist davon auszugehen, dass jeder Beteiligte im Sinne dieser letztgenannten Bestimmung von einer solchen Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen ist (Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex, Randnr. 47).

    Rn. 44 Die Personen, denen die Verfahrensgarantien nach Art. 88 Abs. 2 EG und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 zugutekommen, können deren Beachtung nämlich nur durchsetzen, wenn sie die Möglichkeit haben, die Entscheidung, keine Einwände zu erheben, vor dem Unionsrichter anzufechten, so dass die an den spezifischen Klagegegenstand geknüpfte besondere Eigenschaft eines "Beteiligten" im Sinne von Art. 1 Buchst. h der Verordnung Nr. 659/1999 genügt, um nach Art. 230 Abs. 4 EG den Kläger zu individualisieren, der eine Entscheidung, keine Einwände zu erheben, anficht (Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex, Randnrn.

    Vielmehr liegt im Bestehen von Bedenken hinsichtlich dieser Vereinbarkeit gerade der Nachweis, der zu erbringen ist, um zu zeigen, dass die Kommission verpflichtet war, das förmliche Prüfverfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 zu eröffnen (Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex, Randnr. 59).

    Es handelt sich mit anderen Worten um eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten, was nicht ausschließt, dass ein indirekter Wettbewerber des Beihilfeempfängers als Beteiligter betrachtet werden kann, sofern er geltend macht, dass seine Interessen durch die Gewährung der Beihilfe beeinträchtigt werden könnten, und in rechtlich hinreichender Weise dartut, dass sich die Beihilfe auf seine Situation konkret auswirken kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex, Randnrn.

  • EuG, 19.05.2021 - T-218/18

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehrssektor - Dem …

    Nach dem Wortlaut dieser letzteren Bestimmung werden in einem solchen Beschluss der betreffende Mitgliedstaat und die anderen Beteiligten zu einer Stellungnahme innerhalb einer Frist von normalerweise höchstens einem Monat aufgefordert (vgl. entsprechend Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 46).

    Die Personen, denen die Verfahrensgarantien nach Art. 108 Abs. 2 AEUV und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung 2015/1589 zugutekommen, können deren Beachtung nämlich nur durchsetzen, wenn sie die Möglichkeit haben, den Beschluss, keine Einwände zu erheben, vor dem Unionsrichter anzufechten (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 44 Es handelt sich mit anderen Worten um eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten (vgl. entsprechend Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 63).

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass dieser Begriff unter bestimmten Voraussetzungen etwa Gewerkschaften (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 33) und indirekte Wettbewerber des Empfängers der streitigen Beihilfe (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 63 bis 65 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 27. Oktober 2011, Österreich/Scheucher-Fleisch u. a., C-47/10 P, EU:C:2011:698, Rn. 132) umfassen kann.

    Vielmehr liegt im Bestehen von Bedenken hinsichtlich dieser Vereinbarkeit gerade der Nachweis, der zu erbringen ist, um zu zeigen, dass die Kommission verpflichtet war, das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung 2015/1589 zu eröffnen (vgl. entsprechend Urteile vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 59…, vom 22. September 2011, Belgien/Deutsche Post und DHL International, C-148/09 P, EU:C:2011:603, Rn. 55, …sowie vom 27. Oktober 2011, Österreich/Scheucher-Fleisch u. a., C-47/10 P, EU:C:2011:698, Rn. 50).

  • EuG, 05.11.2014 - T-362/10

    Vtesse Networks / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zur Errichtung von …

    Rn. 63 Des Weiteren kann dem Gericht, sofern ein Kläger einen Klagegrund anführt, mit dem er seine Verfahrensrechte verteidigen will, nach der Rechtsprechung nicht vorgeworfen werden, Vorbringen in anderen Klagegründen der Klageschrift zu berücksichtigen, mit dem dargetan werden soll, dass die Kommission Bedenken hinsichtlich der Einstufung der in Rede stehenden Maßnahmen als staatliche Beihilfe oder ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt hätte haben müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, Slg. 2011, I-4441, Rn. 56 bis 58, …und vom 22. September 2011, Belgien/Deutsche Post und DHL International, C-148/09 P, Slg. 2011, I-8573, Rn. 64 bis 66).

    Rn. 68 Zur Unzulässigkeit des ersten und des zweiten Klagegrundes, die von BT im schriftlichen Verfahren und in der mündlichen Verhandlung sowie von der Kommission und dem Vereinigten Königreich in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht worden sind, hat die Klägerin in ihrer Stellungnahme vom 8. Juli 2011 ausgeführt, dieses Vorbringen sei nicht begründet, da es das Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex (…oben in Rn. 63 angeführt) nicht berücksichtige.

    Vom Gericht im Rahmen einer prozessleitenden Maßnahme hierzu befragt, haben die Verfahrensbeteiligten mit Ausnahme der Republik Polen und der Klägerin die Auffassung vertreten, das Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex (…oben in Rn. 63 angeführt) bestätige, dass der erste und der zweite Klagegrund unzulässig seien.

    Rn. 69 Insoweit ist zu beachten, dass nach dem Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex (…oben in Rn. 63 angeführt) Vorbringen zur Begründetheit der Entscheidung zwar berücksichtigt werden kann, um festzustellen, ob zur Stützung des das Verfahren betreffenden Klagegrundes, mit dem die fehlende Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens gerügt wird, dargetan ist, dass Bedenken bestanden; die Schlussfolgerung der Klägerin, der erste und der zweite Klagegrund seien zulässig, kann aber nicht durchgreifen.

    Rn. 70 Diese Erwägung findet jedoch keine Grundlage im Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex (…oben in Rn. 63 angeführt), wie es in der späteren Rechtsprechung des Gerichts und des Gerichtshofs übernommen wurde.

    Deshalb ist es nicht Sache des Gerichts, diese Klagegründe, mit denen ausschließlich die Begründetheit der angefochtenen Entscheidung in Frage gestellt wird, dahin auszulegen, dass sie im Wesentlichen auf die Wahrung der Verfahrensrechte der Klägerin abzielen, da diese Auslegung zu einer Umdeutung des Gegenstands der Klage führen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 29. November 2007, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission, C-176/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 25, sowie Kommission/Kronoply und Kronotex, oben in Rn. 63 angeführt, Rn. 55).

  • EuGH, 31.01.2023 - C-284/21

    Kommission/ Braesch u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 und 108 …

    So seien in den Urteilen vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission (…C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 33), und vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 63), eine Gewerkschaft bzw. Käufer desselben Rohstoffs wie der Beihilfeempfänger wegen der potenziellen Auswirkung der fraglichen Beihilfe auf ihre Wettbewerbsstellung auf dem Markt als Beteiligte angesehen worden.

    Insbesondere habe der Gerichtshof in den Urteilen vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission (C-319/07 P, EU:C:2009:435), und vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341), befunden, dass die Klägerinnen in Anbetracht dessen Beteiligte gewesen seien, dass sich die Beihilfe für sie nachteilig ausgewirkt habe.

    Rn. 45 Erstens zeige der Umstand, dass Braesch u. a. die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt nicht in Abrede stellten, nicht, dass diese Maßnahmen keine wettbewerbliche Auswirkung auf ihre Situation haben könnten, sondern spiegele lediglich die Rechtsprechung des Gerichtshofs - namentlich im Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 59) - wider, nach der Personen aufgrund der Verletzung ihrer Verfahrensrechte Beteiligte seien, ohne dass sie auch Fragen nach der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt aufwerfen müssten.

    Rn. 59 Auch wenn der in Art. 1 Buchst. h der Verordnung 2015/1589 definierte Beteiligtenbegriff so insbesondere die Unternehmen, die mit dem Beihilfeempfänger in Wettbewerb stehen, umfasst (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 3. September 2020, Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u. a./Kommission, C-817/18 P, EU:C:2020:637, Rn. 50, …und vom 15. Juli 2021, Deutsche Lufthansa/Kommission, C-453/19 P, EU:C:2021:608, Rn. 36), bezieht er sich doch, wie vom Gericht in Rn. 35 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt, auf eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 63, …und vom 7. April 2022, Solar Ileias Bompaina/Kommission, C-429/20 P, EU:C:2022:282, Rn. 34).

    Rn. 60 So geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass ein Unternehmen, das kein direkter Wettbewerber des Beihilfeempfängers ist, gleichwohl als "Beteiligter" im Sinne von Art. 1 Buchst. h der Verordnung 2015/1589 eingestuft werden kann, sofern es geltend macht, dass seine Interessen aufgrund der Gewährung der Beihilfe beeinträchtigt sein könnten, was verlangt, dass dieses Unternehmen in rechtlich hinreichender Weise dartut, dass sich die Beihilfe auf seine Situation konkret auswirken kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 64 und 65, …sowie vom 7. April 2022, Solar Ileias Bompaina/Kommission, C-429/20 P, EU:C:2022:282, Rn. 35).

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung …

    Auch aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des EuGH vom 24.05.2011, C-83/09 P, ergibt sich nichts anderes.
  • EuG, 19.06.2019 - T-373/15

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission über …

    Es reicht aus, dass dieses Unternehmen in rechtlich hinreichender Weise dartut, dass sich die Beihilfe auf seine Situation konkret auswirken kann (vgl. Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 63 bis 65 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im letzteren Fall kann die Maßnahme entweder keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt geben oder aber im Gegenteil solche Bedenken aufwerfen (Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 43).

    In einem solchen Fall würde die Auslegung des Klagegrundes tatsächlich zu einer Umdeutung des Gegenstands der Klage führen (vgl. Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 117 Gleichwohl führt eine solche Beschränkung seiner Befugnis zur Auslegung der Klagegründe nicht dazu, dass das Gericht daran gehindert wäre, die Sachargumente eines Klägers zu prüfen, um festzustellen, ob sie auch Bestandteile aufweisen, die einen ebenfalls vom Kläger vorgebrachten Klagegrund stützen, mit dem ausdrücklich auf ernsthafte, die Einleitung des Verfahrens nach Art. 108 Abs. 2 AEUV rechtfertigende Schwierigkeiten hingewiesen wird (Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 56 bis 58).

  • EuG, 24.02.2021 - T-161/18

    Braesch u.a./ Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfe …

    Die Verwendung des Begriffs "insbesondere" weist darauf hin, dass diese Bestimmung nur eine nicht abschließende Aufzählung der Personen enthält, die als Beteiligte eingestuft werden können, so dass sich dieser Begriff auf eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten bezieht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1984, 1ntermills/Kommission, 323/82, EU:C:1984:345, Rn. 16, vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 63, …und vom 13. Juni 2019, Copebi, C-505/18, EU:C:2019:500, Rn. 34).

    So folgt aus der Rechtsprechung, dass Art. 1 Buchst. h der Verordnung 2015/1589 es nicht ausschließt, dass ein Unternehmen, das kein direkter Wettbewerber des Beihilfeempfängers ist, als Beteiligter betrachtet wird, sofern es geltend macht, dass seine Interessen durch die Gewährung der Beihilfe beeinträchtigt werden könnten, und dass es hierfür ausreicht, dass es in rechtlich hinreichender Weise dartut, dass sich die Beihilfe auf seine Situation konkret auswirken kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 63 bis 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn die Kläger machen im Rahmen ihres fünften Klagegrundes eine Verletzung der entsprechenden Verfahrensgarantien geltend, deren Beachtung sie nur durchsetzen können, wenn sie die Möglichkeit haben, den angefochtenen Beschluss vor dem Unionsrichter anzufechten (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 20. Juni 2019, a&o hostel and hotel Berlin/Kommission, T-578/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:437, Rn. 41).

    Deshalb genügt die mit dem spezifischen Gegenstand der Klage zusammenhängende besondere Eigenschaft als "Beteiligter" im Sinne von Art. 1 Buchst. h der Verordnung 2015/1589, um nach Art. 263 Abs. 4 AEUV den Kläger zu individualisieren, der einen Beschluss, keine Einwände zu erheben, anficht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 47 und 48 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 27. Oktober 2011, Österreich/Scheucher-Fleisch u. a., C-47/10 P, EU:C:2011:698, Rn. 43 und 44 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 20. Juni 2019, a&o hostel and hotel Berlin/Kommission, T-578/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:437, Rn. 41).

    Vielmehr ist nach dieser Rechtsprechung das Bestehen solcher Schwierigkeiten gerade der Nachweis, der zu erbringen ist, um zu zeigen, dass die Kommission verpflichtet war, das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung 2015/1589 zu eröffnen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 20. Juni 2019, a&o hostel and hotel Berlin/Kommission, T-578/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:437, Rn. 45 und 46).

  • EuG, 07.11.2012 - T-137/10

    CBI / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentliche Krankenhäuser - …

    Vielmehr liegt im Bestehen von Bedenken hinsichtlich dieser Vereinbarkeit gerade der Nachweis, der zu erbringen ist, um darzutun, dass die Kommission verpflichtet war, das förmliche Prüfverfahren zu eröffnen (Urteil des Gerichtshofs vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, Slg. 2011, I-4441, Randnr. 59).

    Rn. 77 Da die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung davon abhängt, ob es Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der fraglichen Beihilfe mit dem Binnenmarkt gibt, obliegt es dem Kläger, den Beweis für das Bestehen solcher Bedenken durch ein Bündel übereinstimmender Anhaltspunkte zu erbringen (Urteil Kommission/Kronoply und Kronotex, Randnr. 59, und Beschluss des Gerichtshofs vom 9. Juni 2011, TF1/Kommission, C-451/10 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52).

  • EuG, 10.05.2023 - T-34/21

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von …

  • EuG, 22.09.2021 - T-639/14

    Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission für nichtig, mit denen diese …

  • EuG, 19.06.2019 - T-353/15

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission über …

  • EuGH, 22.09.2011 - C-148/09

    Belgien / Deutsche Post und DHL International - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage …

  • EuG, 20.06.2019 - T-578/17

    a&o hostel and hotel Berlin/ Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 …

  • EuG, 19.10.2022 - T-582/20

    Ighoga Region 10 u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - Bau eines Hotels und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-817/18

    Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u.a./ Vereniging …

  • EuG, 10.07.2012 - T-304/08

    Smurfit Kappa Group / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-47/10

    Österreich / Scheucher-Fleisch u.a. - Rechtsmittel - Von der Republik Österreich …

  • EuG, 14.04.2021 - T-69/18

    Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe und CarePool Hannover/ Kommission - …

  • EuG, 21.12.2022 - T-260/21

    Das Gericht weist die Klagen der Unternehmen Breuninger und Falke gegen den …

  • EuG, 05.05.2021 - T-561/18

    ITD und Danske Fragtmænd/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - …

  • EuGH, 17.09.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage …

  • EuGH, 06.10.2021 - C-174/19

    Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - …

  • EuGH, 13.06.2024 - C-40/23

    Kommission/ Niederlande (Appréciation de compatibilité d'une mesure non qualifiée …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - C-174/19

    Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - …

  • EuG, 06.10.2021 - T-167/19

    Tempus Energy Germany und T Energy Sweden/ Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 14.09.2023 - C-466/21

    Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuG, 17.02.2021 - T-238/20

    Die von Schweden im Rahmen der COVID-19 Pandemie eingeführte Regelung über …

  • EuG, 17.02.2021 - T-259/20

    Das von Frankreich im Rahmen der COVID19 Pandemie eingeführte Zahlungsmoratorium …

  • EuG, 14.07.2021 - T-677/20

    Das Gericht bestätigt, dass die Austrian Airlines von Österreich gewährte …

  • EuGH, 27.02.2014 - C-132/12

    Stichting Woonpunt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuG, 14.04.2021 - T-378/20

    Die von Schweden und Dänemark eingeführten Beihilfemaßnahmen zugunsten von SAS …

  • EuG, 21.12.2022 - T-306/21

    Das Gericht weist die Klagen der Unternehmen Breuninger und Falke gegen den …

  • EuG, 14.04.2021 - T-388/20

    Die Garantie Finnlands zugunsten des Luftfahrtunternehmens Finnair, um es diesem …

  • EuGH, 07.04.2022 - C-429/20

    Solar Ileias Bompaina/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Markt …

  • EuG, 19.05.2021 - T-628/20

    Der Fonds zur Stützung der Zahlungsfähigkeit der strategisch bedeutenden …

  • EuG, 14.04.2021 - T-379/20

    Die von Schweden und Dänemark eingeführten Beihilfemaßnahmen zugunsten von SAS …

  • EuGH, 23.11.2023 - C-209/21

    Staatliche Beihilfen während der Covid-19-Pandemie: Der Gerichtshof weist die …

  • EuGH, 03.09.2020 - C-817/18

    Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u.a./ Vereniging …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-224/23

    PBL und WA/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Mutmaßliche …

  • EuGH, 28.09.2023 - C-320/21

    Staatliche Beihilfen zugunsten von SAS während der Covid-19-Pandemie: Der …

  • EuG, 09.06.2021 - T-665/20

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die staatliche Beihilfe …

  • EuG, 19.05.2021 - T-643/20

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Finanzhilfe der …

  • EuG, 09.06.2021 - T-47/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wird, dass …

  • EuG, 09.09.2020 - T-745/17

    Kerkosand/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für ein …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-647/19

    Ja zum Nürburgring/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen …

  • EuGH, 02.09.2021 - C-665/19

    Die Kommission muss neu prüfen, ob der 2014 erfolgte Verkauf des Nürburgrings mit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-131/15

    Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …

  • EuG, 12.07.2018 - T-392/17

    TE/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Einleitung einer externen Untersuchung durch …

  • EuGH, 11.01.2024 - C-440/22

    Der Gerichtshof weist das von Wizz Air eingelegte Rechtsmittel zurück, das die …

  • EuGH, 24.01.2013 - C-646/11

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. September 2011 …

  • EuG, 30.04.2025 - T-218/18

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-466/21

    Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 28.09.2023 - C-321/21

    Staatliche Beihilfen zugunsten von SAS während der Covid-19-Pandemie: Der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-453/19

    Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Nichtigkeitsklage - …

  • EuG, 22.06.2022 - T-657/20

    The action seeking annulment of the decision by the Commission to approve aid …

  • EuGH, 05.09.2024 - C-224/23

    PBL und WA/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beschwerde zu …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-731/23

    Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit - Richtlinie 2014/40/EU - Delegierte …

  • EuGH, 23.11.2023 - C-210/21

    Staatliche Beihilfen während der Covid-19-Pandemie: Der Gerichtshof weist die …

  • EuG, 16.11.2022 - T-469/20

    Staatliche Beihilfen

  • EuG, 09.07.2019 - T-660/18

    VodafoneZiggo Group/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Elektronische Kommunikation …

  • EuG, 21.12.2022 - T-626/20

    Landwärme/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Biogasmarkt - Steuerbefreiungen …

  • EuGH, 06.10.2015 - C-410/15

    Comité d'entreprise de la SNCM / Kommission - Rechtsmittel - Streithilfe - …

  • EuG, 18.05.2022 - T-577/20

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt die Vereinbarkeit der deutschen …

  • EuG, 04.05.2022 - T-718/20

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rettungsbeihilfe …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-447/22

    Slowenien/ Flašker und Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-665/19

    NeXovation/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen …

  • VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 742/18

    Investitionsbeihilfe für Energieeffizienzmaßnahme

  • EuG, 06.10.2011 - T-388/02

    Kronoply und Kronotex / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2022 - C-284/21

    Kommission/ Braesch u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-40/23

    Kommission/ Niederlande (Appréciation de compatibilité d'une mesure non qualifiée …

  • EuG, 21.09.2020 - T-777/19

    CAPA u.a./ Kommission

  • EuG, 14.12.2011 - T-388/02

    Kronoply und Kronotex / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6613
Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09 P (https://dejure.org/2010,6613)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.11.2010 - C-83/09 P (https://dejure.org/2010,6613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Kronoply und Kronotex

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission gemäß Art. 88 Abs. 3 EG, keine Einwände zu erheben - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Begriff "Beteiligter" im Sinne des Art. 88 Abs. 2 EG

  • EU-Kommission PDF

    Commission / Kronoply et Kronotex

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission gemäß Art. 88 Abs. 3 EG, keine Einwände zu erheben - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Begriff "Beteiligter" im Sinne des Art. 88 Abs. 2 EG

  • EU-Kommission

    Commission / Kronoply et Kronotex

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission gemäß Art. 88 Abs. 3 EG, keine Einwände zu erheben - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Begriff ‚Beteiligter‘ im Sinne des Art. 88 Abs. 2 EG“

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission gemäß Art. 88 Abs. 3 EG, keine Einwände zu erheben - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Begriff 'Beteiligter" im Sinne des Art. 88 Abs. 2 EG

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (60)

  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
    {FN:16} - Urteile Cook/Kommission (Randnr. 22), Matra/Kommission (Randnr. 16), vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737, Randnr. 34), und Athinaïki Techniki/Kommission (Randnrn. 34 und 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:36} - Vgl. Honoré, M., "The standing of third parties in State aid cases: the lessons to be drawn from the judgement case C-78/03 P, Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum v. Commission", European state aid law quarterly, EStAL, Vol. 5 (2006), Nr. 2, S. 269 bis 284, insbesondere S. 274.

  • EuG, 15.03.2001 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
    {FN:12} - Nach der Rechtsprechung des Gerichts darf die Kommission die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nicht wegen anderer Umstände wie Interessen Dritter oder Erwägungen der Verfahrensökonomie oder administrativer Zweckmäßigkeit ablehnen, vgl. Urteil des Gerichts vom 15. März 2001, Prayon-Rupel/Kommission (T-73/98, Slg. 2001, II-867, Randnr. 44).

    {FN:13} - Urteil Prayon-Rupel/Kommission (Randnr. 45).

  • EuG, 13.01.2004 - T-158/99

    Thermenhotel Stoiser Franz u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
    Vgl. Urteile des Gerichts vom 21. März 2001, Hamburger Hafen- und Lagerhaus u. a./Kommission (T-69/96, Slg. 2001, II-1037, Randnr. 37), und vom 13. Januar 2004, Thermenhotel Stoiser Franz u. a./Kommission (T-158/99, Slg. 2004, II-1, Randnr. 73).

    {FN:65} - Urteil Thermenhotel Stoiser Franz u. a./Kommission (Randnrn. 148, 155, 161 und 167) sowie Urteil des Gerichts vom 20. September 2007, Fachvereinigung Mineralfaserindustrie/Kommission (T-254/05, Slg. 2007, II-124).

  • EuG, 16.09.1998 - T-188/95

    Waterleiding Maatschappij "Noord-West Brabant" NV gegen Kommission der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
    Rn. 121 Ich stelle jedoch fest, dass das Urteil Waterleiding Maatschappij/Kommission, das in der Rechtssache BP Chemicals/Kommission{FN-VERWEIS:78} implizit bestätigt wurde, für eine weite Auslegung des Begriffs des Beteiligten spricht, anders als das Urteil Kahn Scheepvaart/Kommission{FN-VERWEIS:79}, in dem eine Klage aufgrund der allgemeinen Wirkung der von der Kommission ergriffenen Maßnahme als unzulässig abgewiesen worden ist.

    {FN:77} - Urteil des Gerichts vom 16. September 1998, Waterleiding Maatschappij/Kommission (T-188/95, Slg. 1998, II-3713, Randnr. 68), sowie Beschluss des Gerichts vom 25. Juni 2003, Pérez Escolar/Kommission (T-41/01, Slg. 2003, II-2157, Randnr. 36).

  • EuG, 10.12.2008 - T-388/02

    Kronoply und Kronotex / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Dezember 2008, Kronoply und Kronotex/Kommission (T-388/02, Slg. 2008, II-305, im Folgenden: angefochtenes Urteil), in dem die Nichtigkeitsklage der Kronoply GmbH & Co. KG (im Folgenden: Kronoply) und der Kronotex GmbH & Co. KG (im Folgenden: Kronotex) gegen die Entscheidung C(2002) 2018 fin der Kommission vom 19. Juni 2002, gegen die Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Zellstoff Stendal GmbH für den Bau eines Zellstoffwerks keine Einwände zu erheben (im Folgenden: streitige Entscheidung), für zulässig erklärt wurde.

    Gleichwohl schlage ich dem Gerichtshof der Europäischen Union vor, dem zweiten Rechtsmittelgrund der Kommission zu folgen und das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Dezember 2008, Kronopoly und Kronotex/Kommission (T-388/02), insoweit aufzuheben, als mit diesem der zweite Klagegrund, mit dem die Klägerinnen den Schutz ihrer Verfahrensgarantien begehrt haben, für zulässig erklärt wird, obwohl die Klägerinnen nicht eindeutig und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung die Gründe genannt haben, aus denen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ihrer Meinung nach das förmliche Prüfverfahren gemäß Art. 88 Abs. 2 EG hätte eröffnen müssen.

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
    Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission (6/73 und 7/73, Slg. 1974, 223), wo er ausgeführt hat: "Ein Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für die Rohstoffe kann … wettbewerbsbeschränkende Wirkungen auf dem Markt haben, auf dem die aus dem Rohstoff gewonnenen Derivate verkauft werden, und diese Wirkungen müssen bei der Beurteilung der Wirkungen einer Zuwiderhandlung berücksichtigt werden, selbst wenn der Markt für die Derivate nicht in sich selbst abgeschlossen ist.".
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
    {FN:35} - Urteil vom 25. Juli 2002 (C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
    {FN:23} - Urteil vom 11. Juli 1996 (C-39/94, Slg. 1996, I-3547, Randnr. 73).
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
    {FN:38} - Urteil des Gerichts vom 12. Februar 2008, BUPA u. a./Kommission (T-289/03, Slg. 2008, II-81, Randnr. 76).
  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
    {FN:87} - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Tizzano in der Rechtssache Kommission/Tetra Laval (C-12/03 P, Urteil vom 15. Februar 2005, Slg. 2005, I-987, Nr. 152).
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER …

  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …

  • EuGH, 29.06.2010 - C-441/07

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und bestätigt die Entscheidung …

  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den …

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

  • EuGH, 15.10.2009 - C-263/08

    Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening - Richtlinie 85/337/EWG - …

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission - Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen …

  • EuGH, 14.12.1995 - C-430/93

    Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten

  • EuGH, 17.07.2008 - C-521/06

    Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

  • EuGH, 11.09.2008 - C-75/05

    Kronofrance / Deutschland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 02.04.2009 - C-431/07

    DIE RÜCKWIRKENDE HERABSETZUNG DER VON ORANGE UND SFR FÜR UMTSLIZENZEN …

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

  • EuG, 26.06.2008 - T-442/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER BESTIMMTE MASSNAHMEN …

  • EuGH, 22.11.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zulässigkeit - …

  • EuGH, 09.07.2009 - C-319/07

    3F / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute …

  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

  • EuGH, 22.02.2005 - C-141/02

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION IST NICHT VERPFLICHTET, AUFGRUND DER BESCHWERDE EINES …

  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/98

    Italien und Sardegna Lines / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der …

  • EuGH, 29.11.2007 - C-176/06

    Stadtwerke Schwäbisch Hall u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe, die die …

  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-95/96

    DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER …

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuGH, 06.10.2005 - C-276/03

    Scott / Kommission - Rechtsmittel - Rechtswidrige staatliche Beihilfe - Zeitliche …

  • EuGH, 17.09.2009 - C-519/07

    Kommission / Koninklijke FrieslandCampina - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 31.03.1992 - C-255/90

    Burban / Parlament

  • EuG, 30.01.2002 - T-54/99

    max.mobil / Kommission

  • EuG, 03.04.2003 - T-114/02

    BaByliss / Kommission

  • EuG, 08.10.2002 - T-185/00

    DIE REGELN ÜBER DEN ERWERB VON FERNSEHRECHTEN FÜR SPORTLICHE VERANSTALTUNGEN IM …

  • EuG, 10.02.2009 - T-388/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG, MIT DER DIE KOMMISSION EINER …

  • EuG, 01.07.2010 - T-62/08

    ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 19.01.2006 - C-240/03

    Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Streichung …

  • EuG, 11.07.2007 - T-167/04

    Asklepios Kliniken / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentliche …

  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

  • EuG, 18.11.2009 - T-375/04

    Scheucher-Fleisch u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Landwirtschaft - …

  • EuG, 12.09.2007 - T-68/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE STAATLICHEN …

  • EuG, 10.05.2006 - T-395/04

    Air One / Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehr - Beschwerde - Keine …

  • EuG, 21.03.2001 - T-69/96

    Hamburger Hafen- und Lagerhaus u.a. / Kommission

  • EuG, 18.09.1995 - T-49/93

    Société internationale de diffusion et d'édition (SIDE) gegen Kommission der …

  • EuG, 05.06.1996 - T-398/94

    Kahn Scheppvaart BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 27.09.2000 - T-184/97

    BP Chemicals / Kommission

  • EuG, 25.06.2003 - T-41/01

    Pérez Escolar / Kommission - "Staatliche Behilfen - Beschwerde - …

  • EuG, 20.09.2007 - T-254/05

    Fachvereinigung Mineralfaserindustrie / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 19.10.1983 - 179/82

    Lucchini / Kommission

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. - Befugnis des Rates, Einfuhrbeschränkungen für …

  • EuGH, 08.07.1999 - C-245/92

    Chemie Linz / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-131/15

    Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …

    Eine Darstellung dieser (marginalen) Rolle findet sich in den Schlussanträgen des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2010:715, Nrn. 27 bis 40).
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