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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,876
OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01 (https://dejure.org/2001,876)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2001 - 23 U 49/01 (https://dejure.org/2001,876)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 (https://dejure.org/2001,876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für frühere Beratungsfehler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unvollständige Steuererklärungen ; Betriebsverlagerung ; Darlehensmitteln aus einer Kapitallebensversicherung ; Vermögenssteuererklärung; Bauordner; Steuernachteile ; Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 52 (Auszüge)

    Keine Haftung eines neu eintretenden BGB-Gesellschafters für Altverbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; Haftung neu eintretender BGB-Gesellschafter

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Haftung für Altschulden bei Gründung einer Steuerberatersozietät

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 15 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftungsverfassung von Anwaltssozietäten - Haftung neu eintretender Sozien für Altverbindlichkeiten? (RA Holger Grams; BRAK-Mitteilungen 2/2002, S. 60-62)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 763 (Ls.)
  • ZIP 2002, 616
  • NZG 2002, 284
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (58)

  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
    Die wesentlichen tatsächlichen Voraussetzungen muss er durch Rückfragen und Erörterung mit dem Mandanten zu klären versuchen; über notwendige weitere Mitwirkungshandlungen muss er den Mandanten rechtzeitig belehren (BGHZ 115, 382, 390 f. = NJW 1992, 307, 309; BGH NJW-RR 1991, 794, 795; Senat, Urteil vom 6.1.2001 - 23 U 16/01; jeweils mwN.).

    Dem vertraglich zu Beratenden kann deswegen nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein - auf dem bestimmten Gebiet an Wissen überlegener - Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (BGH NJW 1992, 307, 309 [insoweit in BGHZ 115, 382 nicht abgedruckt]; BGH NJW 1997, 1008, 1012 [insoweit in BGHZ 134, 212 nicht abgedruckt]; BGH NJW 1998, 1486, 1488; NJW-RR 01, 201, 204 mwN.).

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Schadensursache nicht in der Verantwortungssphäre des gerade wegen seiner Sachkunde hinzugezogenen Beraters liegt, sondern in einem Bereich entstanden ist, den der Mandant eigenverantwortlich zu gestalten und überwachen hatte, und dass der Mandant die nach der Sachlage im eigenen Interesse gebotene Sorgfalt außer acht gelassen hat (BGH NJW 1992, 307, 309; NJW 1996, 2929, 2932; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1998, 1486, 1488; NJW 2001, 1644, 1645).

    Der Steuerpflichtige darf sich zwar nicht blindlings auf seinen Steuerberater verlassen, sondern muss sich, soweit es ihm möglich ist, ein eigenes Bild über die steuerrechtliche Behandlung machen und seinen Berater entsprechend seinen eigenen Kenntnissen sowie je nachdem, ob dazu für ihn ein konkreter Anlass besteht, bei der Erledigung der ihm übertragenen Aufgabe überwachen (BGH NJW 92, 307, 309 [insoweit in BGHZ 115, 382 nicht abgedruckt]; BGH NJW 97, 518, 519; OLG Brandenburg OLGR 95, 126, 128; jeweils mwN.).

  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
    Bei einer Sozietät rechtlicher oder steuerlicher Berater kommt zwar das Mandatsverhältnis nach dem insoweit übereinstimmenden Willen der Vertragsschließenden grundsätzlich mit allen Sozien zustande; für eine Schlechterfüllung des Beratungsvertrages haften deshalb alle Mitglieder der Sozietät als Gesamtschuldner (BGHZ 56, 355, 359 f. = NJW 1971, 1801; BGHZ 124, 47, 48 f. = NJW 1994, 257; BGH NJW-RR 1996, 313, 314; NJW 2001, 2462, 2463; Kamps/Alvermann, NJW 2001, 2121, 2122 mwN.).

    Anderes gilt lediglich dann, wenn er im Zeitpunkt der Auftragserteilung durch Praxisschild oder Briefbogen bei dem Auftraggeber den Anschein einer Sozietät erweckt hat, weil Angehörige rechts- oder steuerberatender Berufe hierdurch nach außen hin als Mitglieder einer Sozietät in Erscheinung treten und sich deshalb nach den Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht an dem von ihnen gesetzten Rechtsschein festhalten lassen müssen (BGHZ 124, 47, 51 = NJW 1994, 257, 258; BGH NJW-RR 1988, 1299, 1300; NJW 1990, 827, 829; NJW 1991, 1225; NJW 1999, 3040, 3041; NJW 2000, 1333, 1334).

    Das einer bereits bestehenden Sozietät erteilte Mandat erstreckt sich zwar in aller Regel auch auf später eintretende Sozietätsmitglieder (BGHZ 124, 47,49 = NJW 1994, 257; BGH NJW 2001, 1575, 1576; NJW 2001, 2462, 2463).

    Ist das Mandat dagegen - wie hier - zunächst nur einem rechtlichen oder steuerlichen Berater erteilt worden, so führt die spätere Gründung einer Sozietät nicht ohne weiteres zu einer Erweiterung des Auftragsverhältnisses; hierzu bedarf es vielmehr einer zumindest stillschweigenden Einbeziehung des Sozius in das bisherige Einzelmandat (BGHZ 124, 47, 49 = NJW 1994, 257; BGH NJW 1988, 1973 mwN.; NJW 1990, 827, 829).

  • BGH, 04.02.1988 - IX ZR 20/87

    Rechtsfolgen der Gründung einer Anwaltssozietät für den einzelnen Anwälten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
    Bei einem bereits vor Sozietätsgründung erteilten Einzelmandat hatten dagegen der Mandant und der Berater weder den Willen noch die rechtliche Befugnis, das Auftragsverhältnis zugleich mit oder für unselbständige Hilfspersonen des Beraters oder sonstige Mitglieder einer seinerzeit noch gar nicht bestehenden Sozietät zu begründen; der späterer Sozius haftet daher allein wegen der nachvertraglichen Sozietätsgründung nicht für früherer Verletzungen der aus dem Beratervertrag erwachsenen Pflichten (BGH NJW 1988, 1973 mwN.; NJW 1990, 827, 829).

    Ist das Mandat dagegen - wie hier - zunächst nur einem rechtlichen oder steuerlichen Berater erteilt worden, so führt die spätere Gründung einer Sozietät nicht ohne weiteres zu einer Erweiterung des Auftragsverhältnisses; hierzu bedarf es vielmehr einer zumindest stillschweigenden Einbeziehung des Sozius in das bisherige Einzelmandat (BGHZ 124, 47, 49 = NJW 1994, 257; BGH NJW 1988, 1973 mwN.; NJW 1990, 827, 829).

    Eine freiberufliche Rechtswalts- oder Steuerberatersozietät betreibt kein Gewerbe im Sinne der § 1 ff. HGB; es handelt sich vielmehr rechtlich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1988, 1973; NJW-RR 1996, 313, 314).

    Die Begründung dieser (sodann akzessorischen) Haftung bestimmt sich jedoch nach der ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidung vom 27.9.1999 (BGHZ 142, 315, 318 = NJW 1999, 3483, 3484) nicht nach den Sondervorschriften für Handelsgesellschaften, sondern nach § 714 BGB; sie setzt somit eine auf den Gesellschaftsvertrag rückführbare Geschäftsführungsbefugnis voraus und gilt deshalb nicht für bereits vor dem Beitritt begründete Verbindlichkeiten (vergl. BGH - IX. Zivilsenat - NJW 1988, 1973; NJW-RR 1996, 313, 314).

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
    Dem vertraglich zu Beratenden kann deswegen nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein - auf dem bestimmten Gebiet an Wissen überlegener - Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (BGH NJW 1992, 307, 309 [insoweit in BGHZ 115, 382 nicht abgedruckt]; BGH NJW 1997, 1008, 1012 [insoweit in BGHZ 134, 212 nicht abgedruckt]; BGH NJW 1998, 1486, 1488; NJW-RR 01, 201, 204 mwN.).

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Schadensursache nicht in der Verantwortungssphäre des gerade wegen seiner Sachkunde hinzugezogenen Beraters liegt, sondern in einem Bereich entstanden ist, den der Mandant eigenverantwortlich zu gestalten und überwachen hatte, und dass der Mandant die nach der Sachlage im eigenen Interesse gebotene Sorgfalt außer acht gelassen hat (BGH NJW 1992, 307, 309; NJW 1996, 2929, 2932; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1998, 1486, 1488; NJW 2001, 1644, 1645).

    An der Alleinverantwortlichkeit des Steuerberaters ändert sich auch dann nichts, wenn der Auftraggeber über steuerliche Kenntnisse verfügte (BGH NJW 1998, 1486,1488); selbst ein Mandant mit entsprechender Vorbildung darf sich auf eine einwandfreie Vertragserfüllung durch seinen Berater verlassen (…BGH aaO.; NJW 1992, 820; NJW 1993, 2747, 2750; NJW 2000, 1263,1265).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
    Sie rügt Verspätung des Sachvortrags zur Haftung des Beklagten zu 1. und meint, dieser müsse nach dem Urteil des 2. Zivilsenats des BGH vom 29.1.2001 (NJW 2001, 1056 ff.) als Gesellschafter der Steuerberatersozietät analog §§ 128, 130, 28 HGB auch für vor seinem Eintritt entstandene Verbindlichkeiten einstehen.

    An dieser Rechtslage hat sich auch durch die Entscheidung des II. Zivilsenats vom 29.1.2001 (NJW 2001, 1056 ff.) nichts geändert.

    Dementsprechend hat der II. Zivilsenats in seinem Urteil vom 29.1.2001 lediglich auf die Parallele zur "akzessorischen Haftung gemäß §§ 128 f. HGB bei der oHG", nicht aber auf die Überleitungsvorschrift für den eintretenden Gesellschafter in § 130 HGB verwiesen (NJW 2001, 1056,1061).

  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 227/94

    Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
    Bei einer Sozietät rechtlicher oder steuerlicher Berater kommt zwar das Mandatsverhältnis nach dem insoweit übereinstimmenden Willen der Vertragsschließenden grundsätzlich mit allen Sozien zustande; für eine Schlechterfüllung des Beratungsvertrages haften deshalb alle Mitglieder der Sozietät als Gesamtschuldner (BGHZ 56, 355, 359 f. = NJW 1971, 1801; BGHZ 124, 47, 48 f. = NJW 1994, 257; BGH NJW-RR 1996, 313, 314; NJW 2001, 2462, 2463; Kamps/Alvermann, NJW 2001, 2121, 2122 mwN.).

    Eine freiberufliche Rechtswalts- oder Steuerberatersozietät betreibt kein Gewerbe im Sinne der § 1 ff. HGB; es handelt sich vielmehr rechtlich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1988, 1973; NJW-RR 1996, 313, 314).

    Die Begründung dieser (sodann akzessorischen) Haftung bestimmt sich jedoch nach der ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidung vom 27.9.1999 (BGHZ 142, 315, 318 = NJW 1999, 3483, 3484) nicht nach den Sondervorschriften für Handelsgesellschaften, sondern nach § 714 BGB; sie setzt somit eine auf den Gesellschaftsvertrag rückführbare Geschäftsführungsbefugnis voraus und gilt deshalb nicht für bereits vor dem Beitritt begründete Verbindlichkeiten (vergl. BGH - IX. Zivilsenat - NJW 1988, 1973; NJW-RR 1996, 313, 314).

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 158/88

    Abschluß eines Beratungsvertrages mit einer Steuerberater-Sozietät; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
    Bei einem bereits vor Sozietätsgründung erteilten Einzelmandat hatten dagegen der Mandant und der Berater weder den Willen noch die rechtliche Befugnis, das Auftragsverhältnis zugleich mit oder für unselbständige Hilfspersonen des Beraters oder sonstige Mitglieder einer seinerzeit noch gar nicht bestehenden Sozietät zu begründen; der späterer Sozius haftet daher allein wegen der nachvertraglichen Sozietätsgründung nicht für früherer Verletzungen der aus dem Beratervertrag erwachsenen Pflichten (BGH NJW 1988, 1973 mwN.; NJW 1990, 827, 829).

    Anderes gilt lediglich dann, wenn er im Zeitpunkt der Auftragserteilung durch Praxisschild oder Briefbogen bei dem Auftraggeber den Anschein einer Sozietät erweckt hat, weil Angehörige rechts- oder steuerberatender Berufe hierdurch nach außen hin als Mitglieder einer Sozietät in Erscheinung treten und sich deshalb nach den Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht an dem von ihnen gesetzten Rechtsschein festhalten lassen müssen (BGHZ 124, 47, 51 = NJW 1994, 257, 258; BGH NJW-RR 1988, 1299, 1300; NJW 1990, 827, 829; NJW 1991, 1225; NJW 1999, 3040, 3041; NJW 2000, 1333, 1334).

    Ist das Mandat dagegen - wie hier - zunächst nur einem rechtlichen oder steuerlichen Berater erteilt worden, so führt die spätere Gründung einer Sozietät nicht ohne weiteres zu einer Erweiterung des Auftragsverhältnisses; hierzu bedarf es vielmehr einer zumindest stillschweigenden Einbeziehung des Sozius in das bisherige Einzelmandat (BGHZ 124, 47, 49 = NJW 1994, 257; BGH NJW 1988, 1973 mwN.; NJW 1990, 827, 829).

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Schadensursache nicht in der Verantwortungssphäre des gerade wegen seiner Sachkunde hinzugezogenen Beraters liegt, sondern in einem Bereich entstanden ist, den der Mandant eigenverantwortlich zu gestalten und überwachen hatte, und dass der Mandant die nach der Sachlage im eigenen Interesse gebotene Sorgfalt außer acht gelassen hat (BGH NJW 1992, 307, 309; NJW 1996, 2929, 2932; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1998, 1486, 1488; NJW 2001, 1644, 1645).

    Es ist zwar richtig, dass die wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung seines Anwalts oder Steuerberaters eine Vertragspflicht des Mandanten ist, deren schuldhafte Verletzung im Falle ihrer Schadensursächlichkeit den Vorwurf des Mitverschuldens rechtfertigen kann (BGH NJW 1996, 2929, 2932; NJW 1997, 518, 519; NJW 1997, 2168, 170; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1999, 1391, 1392); ein solcher Fall ist vorliegend nicht gegeben.

  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
    Es ist zwar richtig, dass die wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung seines Anwalts oder Steuerberaters eine Vertragspflicht des Mandanten ist, deren schuldhafte Verletzung im Falle ihrer Schadensursächlichkeit den Vorwurf des Mitverschuldens rechtfertigen kann (BGH NJW 1996, 2929, 2932; NJW 1997, 518, 519; NJW 1997, 2168, 170; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1999, 1391, 1392); ein solcher Fall ist vorliegend nicht gegeben.

    Der Steuerpflichtige darf sich zwar nicht blindlings auf seinen Steuerberater verlassen, sondern muss sich, soweit es ihm möglich ist, ein eigenes Bild über die steuerrechtliche Behandlung machen und seinen Berater entsprechend seinen eigenen Kenntnissen sowie je nachdem, ob dazu für ihn ein konkreter Anlass besteht, bei der Erledigung der ihm übertragenen Aufgabe überwachen (BGH NJW 92, 307, 309 [insoweit in BGHZ 115, 382 nicht abgedruckt]; BGH NJW 97, 518, 519; OLG Brandenburg OLGR 95, 126, 128; jeweils mwN.).

  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 70/96

    Beratungspflichten eines Steuerberaters; Steuerliche Anerkennung von mündlich …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Schadensursache nicht in der Verantwortungssphäre des gerade wegen seiner Sachkunde hinzugezogenen Beraters liegt, sondern in einem Bereich entstanden ist, den der Mandant eigenverantwortlich zu gestalten und überwachen hatte, und dass der Mandant die nach der Sachlage im eigenen Interesse gebotene Sorgfalt außer acht gelassen hat (BGH NJW 1992, 307, 309; NJW 1996, 2929, 2932; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1998, 1486, 1488; NJW 2001, 1644, 1645).

    Es ist zwar richtig, dass die wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung seines Anwalts oder Steuerberaters eine Vertragspflicht des Mandanten ist, deren schuldhafte Verletzung im Falle ihrer Schadensursächlichkeit den Vorwurf des Mitverschuldens rechtfertigen kann (BGH NJW 1996, 2929, 2932; NJW 1997, 518, 519; NJW 1997, 2168, 170; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1999, 1391, 1392); ein solcher Fall ist vorliegend nicht gegeben.

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage; …

  • BGH, 13.06.2001 - VIII ZR 176/00

    Verkauf einer Rechtsanwaltskanzlei mit Begründung einer Außensozietät

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur …

  • BGH, 30.04.1979 - II ZR 137/78

    GbR als Gesellschafterin einer anderen GbR; Ansprüche der Gesellschafter nach …

  • BGH, 12.03.1986 - IVa ZR 183/84

    Haftung des steuerlichen Beraters für fehlerhafte oder verspätete …

  • BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 197/85

    Haftung für Betriebsrentenansprüche - Übergang der Ansprüche der Pensionäre gegen …

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem …

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen …

  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99

    Risikoaufklärung des Steuerberaters

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92

    Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß

  • BGH, 18.01.2001 - IX ZR 223/99

    Pflichten des Steuerberaters bei Beendigung des Mandats

  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97

    Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines …

  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

  • BGH, 28.01.1994 - V ZR 90/92

    Klage auf Auflassung eines Anerbengutes

  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 195/90

    Berücksichtigung interner BGB -Gesellschafter-Ansprüche nach Auflösung einer …

  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 109/92

    Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche gegen Steuerberater frühestens mit Erlaß …

  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 148/90

    Wertgrenze des § 511a Zivilprozessordnung (ZPO) - Berechnung der Berufungssumme - …

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens; …

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83

    Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen …

  • BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

    Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von …

  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang …

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 121/90

    Haftung des aus der Sozietät ausgeschiedenen Rechtsanwalts nach den Grundsätzen …

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 212/90

    Fehlerhafter Beitritt zu einer Personengesellschaft

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen …

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

  • BGH, 18.01.2000 - XI ZR 71/99

    Einbringung eines nichtkaufmännischen Einzelunternehmens in eine neu gegründete …

  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 117/99

    Treuhänderische Mitverpflichtung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer …

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90

    Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen

  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 112/98

    Pflichten des Steuerberaters im Rahmen der Mitwirkung an …

  • BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81

    Anwaltsberatung

  • BGH, 16.12.1996 - II ZR 242/95

    Rechtsfolgen einer quotalen Haftungsbeschränkung durch die Gesellschafter einer …

  • BGH, 06.02.2001 - XI ZB 14/00

    Amtliche Bestellung eines Vertreters eines bei einem Oberlandesgericht …

  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86

    Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom …

  • BGH, 09.11.1995 - IX ZR 161/94

    Beratungspflichten des Steuerberaters bei Verhandlungen über den Abschluß eines …

  • BGH, 06.06.1991 - IX ZR 195/90

    Ursächlichkeit eines Fehlers eines steuerlichen Beraters bei einer Außenprüfung …

  • BVerfG, 31.10.1988 - 2 BvR 95/88

    Berufung - Präklusion - Zivilprozeß

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01

    Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; Kündigung eines Beratervertrages; Anfertigung …

  • BGH, 07.01.1960 - II ZR 228/59

    Kaufmannseigenschaft des Inhabers eines nicht im Handelsregister eingetragenen …

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 119/08

    Kündigung eines Steuerberatervertrages; Wirksamkeit der formularmäßigen …

    Unter diesem Gesichtspunkt wird nicht schon jede zu erbringende Einzelleistung als Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts geschuldet, selbst wenn sie für sich gesehen auf ein bestimmtes Ergebnis gerichtet ist (…BGH, Urt. v. 11.5.2006, IX ZR 63/05, NJW 2006, 1490 mit zahlreichen Nachweisen;… ständige Rechtsprechung des Senats: Urt. v. 20.11.2001 - 23 U 26/01 = GI 2002, 117, 119; Urt. v. 20.12.2001 - 23 U 49/01;… Urt. v. 29.4.2003 - 23 U 101/02;… Urt. v. 20.5.2005, 23 U 209/04).
  • OLG Braunschweig, 12.02.2020 - 11 U 142/18

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen bei der Erstellung von …

    Es ist somit seine Sache, den Mandanten darüber zu unterrichten, welche Unterlagen er zur sachgerechten Erledigung seines Auftrages benötige; Sache des Mandanten ist es dann, diese Unterlagen zu beschaffen (vgl. BGH…, Urteil vom 12.03.1986 - IVa ZR 183/84 -, juris Rn. 13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2001 - 23 U 49/01 -, juris Rn. 32).

    Soweit der Steuerberater zur Abgabe von Steuererklärungen der Mitwirkung des Steuerpflichtigen bedarf, hat er seinen Mandanten rechtzeitig klar und unmissverständlich darauf hinzuweisen, welche bestimmten einzelnen Unterlagen für die ordnungsgemäße Erklärung nötig sind; sodann hat er auf Unstimmigkeiten in dem ihm vom Mandanten vorgelegten Material zu achten und diese, wenn sie erkennbar werden, zu prüfen und zu klären (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2001, a. a. O.).

  • LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18
    Ist nach den Umständen für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich, darf sich der rechtliche oder steuerliche Berater nicht mit dem begnügen, was ihm sein Auftraggeber vorlegt oder berichtet; er hat sich vielmehr durch gezielte Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (vgl. BGH…, Urteil vom 02. April 1998 - IX ZR 107/97 -, Rn. 25, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 -, Rn. 32, juris).

    Selbst wenn es der Klägerseite nämlich vorzuwerfen wäre, dass die Klägerin und ihre Familienmitglieder nicht von sich aus erkannten, welche Unterlagen die Beklagte zu 1) als steuerliche Beraterin benötigte, könnte dies das in der unzureichenden Beratung liegende Verschulden nicht ausschließen, sondern allenfalls Anlass zur Prüfung geben, ob die Schadensersatzpflicht wegen eines mitwirkenden Verschuldens zu mindern ist (vgl. BGH…, Urteil vom 12.03.1986 - IVa ZR 183/84 -, Rn. 20, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 -, Rn. 32, juris).

    Ihm kann es demnach nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein - auf dem bestimmten Gebiet an Wissen überlegener - Berater hätte aufklären müssen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (vgl. BGH…, Urteil vom 12.03.1986 - IVa ZR 183/84, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 -, Rn. 37, juris).

    Es ist zwar richtig, dass die wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung seines Anwalts oder Steuerberaters eine Vertragspflicht des Mandanten ist, deren schuldhafte Verletzung im Falle ihrer Schadensursächlichkeit den Vorwurf des Mitverschuldens rechtfertigen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 -, Rn. 38, juris).

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01

    Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung - …

    Überprüfungs- und Korrekturarbeiten können grundsätzlich zwar grundsätzlich eine adäquate und zurechenbare Folge einer fehlerhaften Steuerberatung sein (BGH NJW 1985, 1964, 1965; NJW 1991, 2833, 2836; NJW 1999, 2435, 2436; Senat, NZG 2002, 284, 286 = GI 2002, 65, 72); dies gilt auch dann, wenn aus den Fehlern des Steuerberaters letztlich kein weitergehender Schaden entstanden ist (OLG Düsseldorf [13. ZS] GI 2001, 180, 182).

    Weist die Buchhaltung des Mandanten formelle Mängel auf, hat der steuerliche Berater ihn rechtzeitig aufzufordern, diese abzustellen (BGHZ 115, 382, 390 f. = NJW 1992, 307, 309 mwN.; BGH NJW-RR 1991, 794, 795.; Senat OLGR 2002, 78, 81 = NZG 2002, 284, 286 = Gl 2002, 65, 89 mwN.).

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05

    Anwaltshaftung wegen unterbliebener Weiterleitung von Mandantengeldern …

    Diese Grundsätze gelten auch für neue Scheinsozien (vgl. Zum Ganzen BGH NJW 1994, 257; FamRZ 2003, 231; NJW 1990, 827; OLG Köln NJW-RR 1994, 279; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 78).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 19 U 73/03

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen durch …

    Bei Neueintritt eines Anwalts in die Sozietät beschränkt sich eine Haftung indes auf das (eingebrachte) Gesellschaftsvermögen, so dass er nicht persönlich als Gesamtschuldner haftet, da insofern kein besonderer rechtlicher Verpflichtungsgrund vorhanden ist ­ d.h. der Anwalt haftet persönlich lediglich für solche Pflichtverletzungen, die ab seinem Eintritt in die Sozietät erfolgt sind, nicht jedoch für vor seinem Eintritt entstandene (bekannte oder unbekannte) Regressansprüche gegen die Sozietät (…Borgmann/Haug, a.a.O., § 36 Rn. 20 m.N.; BGH WM 1979, 774; WM 1988, 457 ­ Haftung nur kraft besonderer Vereinbarung mit dem Gläubiger; OLG Hamburg VersR 1980, 1073; OLG Düsseldorf ZIP 2002, 616 [617] m.N.).
  • LG Köln, 04.10.2018 - 2 O 415/16

    Schadensersatz: Abwälzung einer Geldstrafe nach § 153a StPO auf den Steuerberater

    Überprüfungs- und Korrekturarbeiten können zwar grundsätzlich eine adäquate und zurechenbare Folge einer fehlerhaften Steuerberatung sein (BGH NJW 1985, 1964, 1965; NJW 1991, 2833, 2836; NJW 1999, 2435, 2436; Senat, NZG 2002, 284, 286 = GI 2002, 65, 72).
  • OLG Schleswig, 11.03.2011 - 17 U 38/10

    Schadensersatzanspruch eines Bauherrn wegen mangelhaft erbrachter …

    Eine Haftung der Beklagten nach § 130 HGB setzt schon nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Norm das Bestehen einer Gesellschaft voraus (…siehe nur Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 130 Rn. 2; zitiert nach beck-online; ebenso ausdrücklich OLG Düsseldorf ZIP 2002, 616, 619 f [OLG Düsseldorf 20.12.2001 - 23 U 49/01] ür den Fall einer durch den Beitritt entstandenen Steuerberatersozietät ).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2007 - 23 U 146/06

    Pflichtverletzung des Steuerberaters wegen falscher Berechnung der …

    Hierzu bedarf es vielmehr einer zumindest stillschweigenden Einbeziehung der Sozien in das bisherige Einzelmandat (BGH Urt.v. 4.2.1988, IX ZR 20/87, NJW 1988, 1973; Urt.v. 17.10.1989, XI ZR 158/88, NJW 1990, 827; Senat, Urt.v. 20.12.2001, 23 U 49/01, GI 2002, 65).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 23 U 64/08

    Erstattung von Nachzahlungszinsen wegen Pflichtverletzungen des steuerlichen …

    Von dieser Verpflichtung ist er auch dann nicht befreit, wenn der Mandant bei gehöriger Sorgfalt von sich aus hätte erkennen können, welche (weiteren) Unterlagen der Steuerberater benötigen könne (Senat, Urt.v. 20.12.2001, 23 U 49/01, ZIP 2002, 616 f; Zugehör, Schwerpunkte der zivilrechtlichen Haftung des Steuerberaters, DStR 2007, 673 f / 676 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 182/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung eines …

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - 23 U 194/02

    Pflichtverletzungen des Steuerberaters bei Beratung über Unternehmensgestaltung …

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2003 - 22 U 16/03
  • OLG Celle, 21.07.2004 - 3 U 34/04

    Aufgabeentscheidung; Aufklärungspflicht; Beratungspflicht; Dritter; …

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 24 U 188/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,948
OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 24 U 188/99 (https://dejure.org/2001,948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.12.2001 - 24 U 188/99 (https://dejure.org/2001,948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Dezember 2001 - 24 U 188/99 (https://dejure.org/2001,948)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 276 BGB, § 675 BGB
    Girovertrag: Aufbewahrung der ec-Karte bei Camping-Urlaub im Wohnmobil in Südfrankreich; Anscheinsbeweis bei Geldabhebung an Geldautomat mit ec-Karte und PIN

  • Judicialis

    BGB § 284; ; BGB § 291; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Ziffer 10; ; ZPO § 713

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 276
    Keine Fahrlässigkeit durch Zurücklassen einer ec-Karte versteckt im Wohnmobil in Südfrankreich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Der Girovertrag ist ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag; Sorgfaltspflicht des Scheckkarteninhabers; Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsvorwurfs; Problematik des Anscheinsbeweises bei erfolgreicher mißbräuchlicher Verwendung einer Scheckkarte ; ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bankrecht; Aufbewahrung der ec-Karte im Campingwagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 692
  • ZIP 2002, 978
  • MDR 2002, 710
  • VersR 2002, 369
  • WM 2002, 1055
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 U 154/93

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Grundsätze des Beweises des ersten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 24 U 188/99
    Stehen mehrere Möglichkeiten im Raum, dann kommt - gleichviel, ob die eine deutlich wahrscheinlicher ist als die andere oder nicht - ein Anscheinsbeweis nicht in Betracht (BGH RR 1988, 790; OLG Düsseldorf VersR 1995, 724;… Hartmann a.a.O. Rz 25).
  • AG Darmstadt, 24.02.1989 - 36 C 4386/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 24 U 188/99
    Demgegenüber haben sich gegen die Annahme eines Anscheinsbeweises ausgesprochen das OLG Hamm, NJW 1997, 1712 f, das AG Darmstadt WM 1990, 543 (vgl. auch Strube WM 1998, 1210).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.1996 - 5 U 71/96

    Interessenkollision des Treuhänders bei Time-Sharing-Modell L

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 24 U 188/99
    Ein Beweis des ersten Anscheins greift bei einem verlaufstypischen Geschehen, welches nach der Lebenserfahrung nur auf eine bestimmte Ursache oder einen Ablauf hinweist (BGH NJW 1997, 529;… Hartmann in Baumbach-Lauterbach-Albers- Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001 Anh. § 286 Rz 16).
  • LG Darmstadt, 10.11.1999 - 2 O 571/97

    Keine Errechenbarkeit der PIN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 24 U 188/99
    Für die Annahme eines Anscheinsbeweises in derartigen Fällen haben sich beispielsweise ausgesprochen LG Frankfurt am Main WM 1999, 1930; LG Stuttgart WM 1999, 1934; LG Darmstadt WM 2000, 911; Palandt-Brau, § 676 hRz 14; Werner, WM 1997, 1519).
  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei …

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur wird ein entsprechender Beweis des ersten Anscheins zu Lasten des Kontoinhabers überwiegend angenommen (OLG Frankfurt - 8. Zivilsenat - WM 2002, 2101, 2102 f.; OLG Stuttgart WM 2003, 125, 126 f.; LG Hannover WM 1998, 1123 f.; LG Stuttgart WM 1999, 1934 f.; LG Frankfurt am Main WM 1999, 1930, 1932 f.; LG Darmstadt WM 2000, 911, 913 f.; LG Köln WM 2001, 852, 853; LG Berlin - 52. Zivilkammer - WM 2003, 128, 129; AG Diepholz WM 1995, 1919, 1920; AG Hannover WM 1997, 1207, 1208 f.; AG Wuppertal WM 1997, 1209; AG Charlottenburg WM 1997, 2082; AG Dinslaken WM 1998, 1126; AG Osnabrück WM 1998, 1127, 1128; AG Frankfurt am Main NJW 1998, 687 f. und BKR 2003, 514, 516; AG Flensburg VuR 2000, 131 f.; AG Hohenschönhausen WM 2002, 1057, 1058 f.; AG Regensburg WM 2002, 2105, 2106 f.; AG Nürnberg WM 2003, 531, 532 f.; AG Charlottenburg WM 2003, 1174, 1175; Werner WM 1997, 1516; Aepfelbach/Cimiotti WM 1998, 1218; Gößmann WM 1998, 1264, 1269;… Palandt/Sprau, BGB 63. Aufl. § 676 h Rdn. 13;… Musielak/Foerste, ZPO 3. Aufl. § 286 Rdn. 26), von einem erheblichen Teil aber verneint (OLG Hamm WM 1997, 1203, 1206 f.; OLG Frankfurt - 7. Zivilsenat - WM 2001, 1898; OLG Frankfurt - 24. Zivilsenat - WM 2002, 1055, 1056 f.; LG Berlin - 51. Zivilkammer - WM 1999, 1920; LG Dortmund CR 1999, 556, 557; LG Mönchengladbach VuR 2001, 17, 18; LG Osnabrück WM 2003, 1951, 1953; AG Buchen VuR 1998, 42 f.; AG Hamburg VuR 1999, 88, 89 f.; AG Berlin-Mitte VuR 1999, 201, 202 f. und EWiR 2003, 891; AG Frankfurt am Main WM 1999, 1922, 1924 ff.; AG München NJW-RR 2001, 1056, 1057; AG Dortmund BKR 2003, 912, 913; AG Essen BKR 2003, 514; Pausch CR 1997, 174; Strube WM 1998, 1210, 1212 ff.;… Zöller/Greger, ZPO 24. Aufl. vor § 284 Rdn. 31).
  • LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09

    Missbräuchliche Verwendung von EC-Karten: Grobe Fahrlässigkeit des …

    Die Aufbewahrung einer Zahlungskarte im Pkw kann sich nur im Einzelfall nicht als grob fahrlässig darstellen, wenn keine sicherere Verhaltensalternative offen steht und es somit an der Vermeidbarkeit eingetretenen Erfolges fehlt (OLG Frankfurt WM 2002, 1055 [Strandbesuch]).
  • VerfG Brandenburg, 13.04.2012 - VfGBbg 43/11

    Rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung von Sachvortrag

    Ob dieser Wertung zu folgen sein wird (vgl. dazu LG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2010 - 10 S 10/09 -, NJW-RR 2011, 352; OLG Frankfurt, Urteil v. 7. Dezember 2001 - 24 U 188/99 - NJW-RR 2002, 692), ist eine Frage des materiellen Rechts und einer Bewertung des Verfassungsgerichts entzogen.
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 206/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 Verf BE durch …

    Bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2004 (BGHZ 160, 308) waren nämlich sowohl das Bestehen als auch die Reichweite eines solchen Anscheinsbeweises höchst umstritten (vgl. die Nachweise bei Eggers/Goerth, JuS 2005, 492 sowie OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 692 ).
  • AG Frankfurt/Main, 20.09.2002 - 30 C 487/02

    Beweis des ersten Anscheins für Notieren der PIN auf oder in der Nähe der Karte …

    Richtig ist, dass in einer Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 7.12.2001 (24 U 188/99) die Geltung vorgenannten Anscheinsbeweises verneint wurde.
  • AG Essen, 29.04.2002 - 12 C 205/01
    Immerhin hat nunmehr das OLG Frankfurt in einer wohlbegründeten Erörterung näher und zutreffend dargelegt, daß es keinen solchen Anschein gibt (OLG Frankfurt, VersR 2002, 369, 371).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4290
OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01 (https://dejure.org/2002,4290)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.01.2002 - 4 W 310/01 (https://dejure.org/2002,4290)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 4 W 310/01 (https://dejure.org/2002,4290)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ordnungsgemäße Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung ohne Mitwirkung des Verwalters; Auflösungsrecht des Verwalters; Wirksamkeit und Ungültigkeitserklärung gefaßter Beschlüsse bei Nichtladung einzelner Wohnungseigentümer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 4 WEG ; § 24 Abs. 1 WEG ; § 24 Abs. 2 WEG
    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht; Verwaltermitwirkung ; Auflösungsecht; Nichtladung ; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit; Ungültigkeitserklärung

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 24 Abs. 1; ; WEG § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 4 § 24 Abs. 1, Abs. 2
    Einberufungsrecht zu einer WohnungseigentümerversammlungWohnungseigentümerversammlung ohne Mitwirkung des Verwalters- Unbeabsichtigte Nichtladung einzelner Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht; Verwaltermitwirkung ; Auflösungsecht; Nichtladung ; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit; Ungültigkeitserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 458 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01
    Wird ein Wohnungseigentümer nicht geladen, so ist eine Ungültigkeitserklärung der in der Versammlung gefassten Beschlüsse ausgeschlossen, wenn feststeht, dass sie bei ordnungsgemäßer Ladung ebenso gefasst worden wären (BayObLG NJW-RR 1991, 531, 533; BayObLG NJW-RR 1992, 910, 911; BayObLG NJW-RR 1990, 783, 784).

    Kriterien bei der Beurteilung können hierbei z.B. sein, einstimmig gefasste Beschlüsse und eine Gegnerschaft oder feindselige Stimmung gegen den Antragsteller (BayObLG NJW-RR 1991, 531, 533).

    Gegen die Möglichkeit eines andere Abstimmungsergebnisses bei Ladung der Wohnungseigentümer ####### und ####### spricht auch die im Protokoll vom 28. September 2000 dokumentierte ablehnende Haltung der Wohnungseigentümer gegenüber der Antragstellerin (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 531, 533), welche sich in dem an Deutlichkeit nicht zu übertreffenden Abstimmungsergebnis dokumentiert hat.

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01
    Eine unbeabsichtigte Nichtladung zur Wohnungseigentümerversammlung führt jedoch in der Regel nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der auf der Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse (vgl. OLGR Celle 2001, 219 m. w. N. sowie BGH NJW 1999, 3713;… Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., Rn. 5 zu § 24 WEG).

    Hierzu gehören nicht die in § 24 WEG für die Einberufung einer Eigentümerversammlung enthaltenen Formvorschriften, weil diese dispositiv sind und durch Vereinbarung abgeändert werden können (BGH NJW 1999, 3713, 3714 m. w. N.).

  • OLG Celle, 19.06.2001 - 4 W 152/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung ; Nichtladung; Beschluss; …

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01
    Eine unbeabsichtigte Nichtladung zur Wohnungseigentümerversammlung führt jedoch in der Regel nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der auf der Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse (vgl. OLGR Celle 2001, 219 m. w. N. sowie BGH NJW 1999, 3713;… Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., Rn. 5 zu § 24 WEG).

    Auch würde die Gegenansicht zur Überzeugung des Senats zu nicht zu praktikablen Ergebnissen führen, da bei einer versehentlich unterbliebenen Ladung in jedem Fall der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung nichtig wäre (OLGR Celle 2001, 219).

  • OLG Celle, 28.04.2000 - 4 W 13/00

    Wohnungseigentum: Einberufung einer Eigentümerversammlung durch …

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01
    Kommt dieser jedoch, wie vorliegend, einem Antrag von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 2 a. E. WEG auf Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer pflichtwidrig nicht nach, kann die Versammlung auch, falls ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, von dessen Vorsitzenden oder Vertreter einberufen werden (OLGR Celle 2000, 251 = MDR 2000, 1428).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines …

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01
    Wird ein Wohnungseigentümer nicht geladen, so ist eine Ungültigkeitserklärung der in der Versammlung gefassten Beschlüsse ausgeschlossen, wenn feststeht, dass sie bei ordnungsgemäßer Ladung ebenso gefasst worden wären (BayObLG NJW-RR 1991, 531, 533; BayObLG NJW-RR 1992, 910, 911; BayObLG NJW-RR 1990, 783, 784).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines …

    Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17;… Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133;… Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14;… Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16;… Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.).
  • LG Dortmund, 09.09.2011 - 17 S 206/10

    Anspruch auf Hausgeldzahlungen bzw. Hausgeldvorauszahlungen einer …

    Rn. 33 Ein derartiger schwerwiegender Eingriff in Mitgliedschaftsrechte ist jedenfalls anzunehmen, wenn ein Wohnungseigentümer durch die unterbliebene Einladung bewusst und vorsätzlich von der Versammlung ausgeschlossen wurde (BGH, BeckRS 2011, 02775; OLG Celle, ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60; BayOLG ZWE 2005, 801;… Bärmann, a.a.O.).

    Dem ist das OLG Celle (ZWE 2002, 276 und OLGR Celle 2001, 219) ausdrücklich gefolgt.

    Rn. 43 (2) Auch das weitere Argument der Gegenansicht, dass die Annahme einer reinen Anfechtbarkeit als Rechtsfolge der Nichtladung die einzig praxisgerechte Lösung sei (vgl. OLG Celle, ZWE 2002, 276), überzeugt nicht.

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch …

    Ein etwaiger Beschluss ist jedenfalls schon deshalb nichtig und entfaltet keine Rechtswirkung, weil der Beteiligte zu 1) bewusst von der Mitwirkung an der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen wurde, indem er hierzu nicht geladen worden ist (vgl. dazu OLG Celle ZWE 2002, 276, 277;… Palandt/Bassenge, BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rdnr. 5).
  • LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Darlegung einer Kausalität …

    Rn. 7 Im Übrigen weisen die Beklagten zu Recht darauf hin, dass der Kläger - wäre er tatsächlich am 15.06.2015 erstmals persönlich zu einer Eigentümerversammlung erschienen - denjenigen von ihnen, die auf der Eigentümerversammlung anwesend waren, völlig unbekannt gewesen wäre, so dass insbesondere auch wegen der sehr deutlichen Abstimmungsergebnisse (TOP 2c: 43 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine Enthaltungen; TOP 4: 44 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine Enthaltungen; TOP 5: 45 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine Enthaltungen; TOP 7a: 45 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine Enthaltungen), die im Rahmen der Prüfung, ob sich der formelle Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat, indizielle Bedeutung haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 15.01.2002 - 4 W 310/01, ZWE 2002, 276), nicht ersichtlich ist, mit welchen sachlichen Argumenten der Kläger hinsichtlich der vier in Rede stehenden Beschlüsse ein anderes Beschlussergebnis hätte erreichen können.
  • OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03

    Wahl des Versammlungsortes der Wohnungseigentümerversammlung

    Für einen solchen Fall ist das OLG Celle in einer Entscheidung vom 15.1.2002 (ZWE 2002, 276-278) von einer Nichtigkeit der daraufhin gefassten Beschlüsse der Wohnungseigentümer ausgegangen.
  • BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04

    Nichtige Beschlussfassung bei vorsätzlichem Verschweigen des Tagungsortes …

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt jedoch dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst ausgeschlossen werden (OLG Celle ZWE 2002, 276 = NZM 2002, 458 L.; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).

    Jedenfalls sind solche Beschlüsse nichtig (OLG Celle ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).

  • LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

    Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (…vgl. BGH NJW 2002, 1647 = ZMR 2002, 440 juris Rn. 30;… Bay ObLG ZMR 2004, 766 Rn. 15; OLG Celle NZM 2002, 458 Rn. 19;… Elzer in Jennißen, WEG, 2. Auflage § 23 Rn. 96).

    Rn. 39 Die Beschlüsse zu TOP 7, 8, 9 und 10 der Versammlung vom 22.12.2009 sind einstimmig gefasst, was ein Kriterium für die Feststellung der fehlenden Kausalität eines formellen Mangels darstellen kann (OLG Celle NZM 2002, 458 Rn. 19).

  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Dies wird zwar noch nicht bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung formaler Gestaltungsmöglichkeiten angenommen (…vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 250;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 126), wohl aber dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst von der Versammlung ausgeschlossen werden sollen; dann sind Eigentümerbeschlüsse nichtig und entfalten keine Rechtswirkungen (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 172;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 5; OLG Celle ZWE 2002, 132; ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60).
  • AG Pirmasens, 20.04.2022 - 2 C 127/21

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung unter …

    Denn eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts kommt einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayObLG, NZM 2005, 630 [631]; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 60 = NJOZ 2003, 227 = ZMR 2004, 60 [62]; OLG Celle, ZWE 2002, 276 [277] = BeckRS 2002, 30232153; Staudinger/Bub, BGB, Neubearb.
  • LG Köln, 08.12.2011 - 29 S 121/11

    Ladungsmangel: Beschluss anfechtbar, aber nicht nichtig!

    Die Beschlüsse sind zudem einstimmig gefasst worden, was auch ein Kriterium für die Feststellung der fehlenden Kausalität eine formellen Mangels darstellen kann ( OLG Celle, NZM 2002, 458 ).
  • AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der …

  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung - …

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.07.2001 - 25 UF 73/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3640
OLG Köln, 17.07.2001 - 25 UF 73/00 (https://dejure.org/2001,3640)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.07.2001 - 25 UF 73/00 (https://dejure.org/2001,3640)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - 25 UF 73/00 (https://dejure.org/2001,3640)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhalt - Teilzeitarbeitseinkommen bleibt anrechnungsfrei

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1361 1601 ff.
    Familienrecht und Steuerrecht: Zur einkommensmindernden Berücksichtigung betrieblicher Abschreibungen

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Versäumnisurteil; Tatsächliches mündliches Vorbringen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 819
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 21.08.1998 - 7 UF 39/97
    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2001 - 25 UF 73/00
    Der Senat veranschlagt den Abschlag auf 1/3, was in der gerichtlichen Unterhaltspraxis weitgehend geschieht (OLG Hamm FamRZ 1999, 1349;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rnr. 947; Heiß/Born, Unterhaltsrecht, Stand der 22. Ergänzungslieferung Februar 2001, I 10;… Finke/Garbe/Büttner, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis, 3. Auflage, § 3 Rz. 73), und fallbezogen bedeutet, dass 1/3 der Abschreibungsbeträge dem unterhaltspflichtigen Einkommen des Beklagten zuzusetzen ist.
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80

    Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die …

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2001 - 25 UF 73/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können Abschreibungen unterhaltsrechtlich nur anerkannt werden, wenn und soweit sie sich mit einer tatsächlichen Verringerung der für den Unterhaltsbedarf verfügbaren finanziellen Mittel des gesetzlichen Unterhaltsschuldners decken (BGH FamRZ 1980, 770; 1984, 39, 40; 1985, 359).
  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 13/82

    Berücksichtigung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Bemessung …

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2001 - 25 UF 73/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können Abschreibungen unterhaltsrechtlich nur anerkannt werden, wenn und soweit sie sich mit einer tatsächlichen Verringerung der für den Unterhaltsbedarf verfügbaren finanziellen Mittel des gesetzlichen Unterhaltsschuldners decken (BGH FamRZ 1980, 770; 1984, 39, 40; 1985, 359).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 16.06.2003 - 142 F 13453/02

    Streit über Höhe des Unterhaltes und des Trennungsunterhaltes zwischen Ehegatten; …

    Bei der unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung betrieblicher Abschreibungen hat der Unterhaltspflichtige darzulegen, dass und weshalb der Zeitraum der Abschreibung und der tatsächlichen Lebensdauer der betroffenen Güter deckungsgleich sind (OLG Köln FPR 2002, 447).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6330
OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01 (https://dejure.org/2002,6330)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2002 - 18 U 202/01 (https://dejure.org/2002,6330)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 18 U 202/01 (https://dejure.org/2002,6330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 823 931 934
    Handels- und Gesellschaftsrecht: Gutgläubiger Erwerb an einer Sacheinlage

  • Wolters Kluwer

    Sicherungsübereignung von Inventar; Aufklärungspflichtverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1433
  • NZG 2003, 172
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 24.01.2002 - 18 U 59/01

    Gutgläubiger Erwerb von Sacheinlagen durch eine GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Die Akten 41 O 48/00 LG Aachen (=18 U 59/01 OLG Köln) haben vorgelegen und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

    Soweit der Kläger eine Aufklärungspflichtverletzung des Beklagten darin sieht, dass dieser auf ein an dem als Sacheinlage einzubringenden Inventar bestehendes Vermieterpfandrecht nicht hingewiesen habe, bestand ein solches Vermieterpfandrecht nicht, wie sich aus der Verzichtserklärung des Vermieters vom 17.7.1995 ergibt, die im Parallelrechtsstreit - 18 U 59/01 - vorgelegt worden ist.

    Dieses Risiko hat sich hier aber gerade nicht realisiert, da die Betreibergesellschaft an dem Inventar - wie der Senat bereits mit Urteil vom 24.1.2002 in dem Parallelverfahren 18 U 59/01 entschieden hat - gutgläubig Eigentum erworben hat und damit so dastand, wie sie dagestanden hätte, wenn der Beklagte Eigentümer des Inventars gewesen wäre.

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem …

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Eine grob fahrlässige Unkenntnis der fehlenden Berechtigung ist aber nur dann anzunehmen, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im konkreten Fall sich jedem aufgedrängt hätte (vgl. BGH in NJW 94, 2022; BGH in NJW 94, 2093).
  • BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Bei der Annahme einer Abtretung nach § 931 BGB sind keine hohen Anforderungen zu stellen, vielmehr genügt der Ausdruck des Willens, dass die Einwirkung auf den Besitzer der Sache vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen soll (vgl. BGH, NJW 1959, 1536 ff., ausdrücklich: Staudinger/Wiegand, BGB, 13. Bearbeitung, § 931 Rd. 21;… Erman/Michalski, BGB, 10. Aufl., § 931 Rd. 4).
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme und Veräußerung von Inhaberpapieren

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Eine grob fahrlässige Unkenntnis der fehlenden Berechtigung ist aber nur dann anzunehmen, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im konkreten Fall sich jedem aufgedrängt hätte (vgl. BGH in NJW 94, 2022; BGH in NJW 94, 2093).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01 - 197   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7580
OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01 - 197 (https://dejure.org/2002,7580)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.04.2002 - 1 U 784/01 - 197 (https://dejure.org/2002,7580)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. April 2002 - 1 U 784/01 - 197 (https://dejure.org/2002,7580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    VerbrKrG § 7; ; HausTWG § ... 1; ; BGB §§ 765 ff; ; BGB § 766; ; BGB § 768; ; BGB § 770; ; BGB § 771; ; BGB § 776; ; BGB § 124; ; BGB § 826; ; BGB §§ 123 ff; ; BGB § 770 Abs. 2; ; BGB § 766 Satz 1; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    HWiG § 1; VerbrKrG § 7; BGB §§ 123 124
    Widerruf eines Kreditvertrags durch den Geschäftsführer einer GmbH; Sittenwidrigkeit einer durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eingegangenen Bürgschaft; Rechte des Bedrohten bei Bestimmung zur Abgabe einer Willenserklärung durch vorsätzliche rechtswidrige ...

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Bürgen ; Forderung aus einem Darlehensvertrag ; Auslegung einer Bürgschaftserklärung

  • ibr-online

    Bürgschaft - fällt sie unter das HWiG oder das VerbrKrG?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01
    Der Bürge empfängt vom Kreditgeber nichts, seine Verpflichtung bildet vielmehr ihrerseits eine Hilfe zur Finanzierung des zwischen Gläubiger und Hauptschuldner begründeten Vertrages (BGHZ 138, 321, 323).

    Der Bürge ist durch die Formvorschrift des § 766 Satz 1 BGB, deren Bedeutung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Blankobürgschaft sowie zur formularmäßigen weiten Zweckerklärung wesentlich gestärkt hat, vor einer übereilten Haftungsvereinbarung gewarnt (BGHZ 138, 321, 327).

    Wer nicht in eine solche Verpflichtung eintritt, wird von der Zielrichtung der Bestimmungen nicht erreicht (BGHZ 138, 321, 328 f.).

    Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes sind jedenfalls dann auf Bürgschaften nicht anzuwenden, wenn die gesicherte Forderung keinen Verbraucherkredit im Sinne dieses Gesetzes betrifft (BGHZ 138, 321, 323).

    Eine analoge Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften ist folglich ausgeschlossen, soweit sie für Kredite übernommen werden, die für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt sind (BGHZ 138, 321, 327).

    Folglich untersteht auch die von dem Beklagten als Geschäftsführer für die gewerbliche Tätigkeit seiner GmbH erteilte Bürgschaft nicht den Regeln des Verbraucherkreditgesetzes (vgl. den gleichgelagerten Sachverhalt bei BGHZ 138, 321).

  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01
    Ein Bürgschaftsvertrag, der von einer nicht im Rahmen einer Gewerbstätigkeit handelnden natürlichen Person geschlossen wird, ist nicht dem Geltungsbereich des § 1 HausTWG zuzuordnen, wenn er die Rückzahlung einer Schuld absichert, die der Hauptschuldner im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit eingegangen ist (EuGH NJW 1998, 1295 f) Ein Bürgschaftsvertrag wird von § 1 HausTWG also nur erfasst, wenn nicht nur er selbst ein Verbraucher- und Haustürgeschäft ist, sondern auch die durch ihn gesicherte Hauptverbindlichkeit auf einem Verbraucher- und Haustürgeschäft beruht (BGH NJW 1998, 2356 f).

    Dementsprechend hat der BGH einer Bürgschaft für einen Baubetrieb die Schutzwirkung des Haustürwiderrufsgesetzes versagt (BGH NJW 1998, 2356).

  • BGH, 15.01.2002 - XI ZR 98/01

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung gilt nicht für GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01
    Weder eine krasse finanzielle Überforderung eines bürgenden Gesellschafters noch seine emotionale Verbundenheit mit einem die Gesellschaft beherrschenden Dritten begründen daher die Vermutung der Sittenwidrigkeit (BGH ZIP 2002, 389 f.).
  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01
    Diese formularmäßige Regelung begegnet keinen rechtlichen Bedenken (BGH NJW 1995, 1886, 1888).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01
    Ungeachtet der Anfechtungsvorschriften (§§ 123 ff BGB) kann aus einem solchen Verhalten - auch nach Ablauf der Frist des § 124 BGB - ein Schadensersatzanspruch auf Schuldbefreiung erwachsen (BGH NJW 1979, 1983 f).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 114/00

    Schadensersatzanspruch gegen Bank wegen verspäteter Kreditkündigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01
    a) Einmal sind die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen sittenwidriger Knebelung (§ 826 BGB) nicht schlüssig vorgetragen (vgl. BGHZ 19, 12, BGH WM 2001, 1458, 1460).
  • BGH, 09.11.1955 - IV ZR 196/54

    Kreditabdeckung durch Forderungsabtretung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01
    a) Einmal sind die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen sittenwidriger Knebelung (§ 826 BGB) nicht schlüssig vorgetragen (vgl. BGHZ 19, 12, BGH WM 2001, 1458, 1460).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisvertrages wegen einer widerrechtlichen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01
    Dieser Vorwurf ist indes nicht als Drohung zu verstehen Unter einer Drohung ist die Ankündigung eines Übels zu verstehen (Senat OLGR 1999, 345 = MDR 1999, 1313).
  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01
    Die ursprüngliche Übersicherung lässt das Geschäft als sittenwidrig erscheinen, wenn es im Zeitpunkt seines Abschlusses nach seinem - aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden - Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (BGH NJW 1998, 2047).
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01
    Eine Bürgschaftserklärung muss den Verbürgungswillen ausdrücken und die Person des Gläubigers und des Hauptschuldners sowie die fremde Schuld, für die gebürgt werden soll, in einer wenigstens individuell bestimmbaren Weise bezeichnen Unklarheiten können gemäß den allgemeinen Regeln (§§ 133, 157 BGB) durch Auslegung behoben werden (BGH NJW 1995, 959, NJW 1995, 43 f, NJVV 1992, 1448).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-208/98

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN GELTUNGSBEREICH ZWEIER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIEN IN …

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 101/94

    Auslegung einer Bürgschaft hinsichtlich der Person des Hauptschuldners

  • OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 15 W 60/97

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Bürgschaftsverträge

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.01.2002 - 4 W 147/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7509
OLG Celle, 17.01.2002 - 4 W 147/01 (https://dejure.org/2002,7509)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.01.2002 - 4 W 147/01 (https://dejure.org/2002,7509)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 4 W 147/01 (https://dejure.org/2002,7509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Genehmigungsfreie Grundstücksveräußerung im Sanierungsgebiet bei dessen förmlicher Festlegung erst nach Auflassung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 144 BauGB ; § 925 BGB ; § 20 GBO
    Wohnungseigentumsübertragung ; Genehmigung ; Sanierungsgebiet ; Auflassung ; Eigentumsumschreibungsantrage

  • Judicialis

    BauGB § 144; ; BGB § 925; ; GBO § 20

  • rechtsportal.de

    BauGB § 144; BGB § 925; GBO § 20
    Zur genehmigungspflichtigen Veräußerung eines Grundstücks im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierungsgebiet: Wann ist eine Veräußerungsgenehmigung erforderlich? (IBR 2002, 280)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.08.1996 - 1 W 371/96

    Maßgebender Zeitpunkt für Sanierungsgenehmigung

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2002 - 4 W 147/01
    Aus diesem Grunde folgt auch der Senat der in Schrifttum und Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass die Genehmigungsbedürftigkeit dann entfällt, wenn jedenfalls die Auflassung wie hier vor der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet erfolgt ist und dass es insoweit auf den Zeitpunkt der Stellung des Eintragungsumschreibungsantrags nicht ankommt (wie hier: Kammergericht in FGPrax 1996, Seite 213 f. - in Abdruck zu Bl. 100 d. A. bereits vorgelegt -, ferner wie hier: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand 1. Mai 2001, § 144, Rdnr. 7, 28 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6845
OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01 (https://dejure.org/2002,6845)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.2002 - 7 U 1906/01 (https://dejure.org/2002,6845)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 7 U 1906/01 (https://dejure.org/2002,6845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AktG § 111 Abs. 1; ; AktG § 113 Abs. 1; ; AktG § 131 Abs. 1; ; AktG § 186 Abs. 4; ; AktG § 192 Abs. 2 Nr. 3; ; AktG § 193 Abs. 2 Nr. 4; ; AktG § 221 Abs. 4; ; AktG § 241 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Auskunft über Kosten von Bezugsrechten an Vorstand, Aufsichtsrat und Arbeitnehmer; keine gleichzeitige Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur gegenseitigen Einräumung von Bezugsrechten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auskunftsrecht der Aktionäre über Kosten von Bezugsrechten an den Vorstand; Wirksamkeit einer gleichzeitige Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur gegenseitigen Einräumung von Bezugsrechten; Zuständigkeit für die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1117
  • ZIP 2002, 1150
  • DB 2002, 2152
  • NZG 2002, 677
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01
    Die Verweigerung der Auskunft war für das Ergebnis der Hauptversammlungsbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9.2 und 9.3 auch kausal, weil ein objektiv urteilender Aktionär ohne diese Angaben den zur Abstimmung gestellten Ermächtigungen nicht zugestimmt hätte (vgl. BGHZ 122, 211, 239; 146, 288, 298).
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 124/99

    Verlangen des Vorstand einer Aktiengesellschaft gemäß § 119 Abs. 2 AktG in einer …

    Auszug aus OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01
    Die Verweigerung der Auskunft war für das Ergebnis der Hauptversammlungsbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9.2 und 9.3 auch kausal, weil ein objektiv urteilender Aktionär ohne diese Angaben den zur Abstimmung gestellten Ermächtigungen nicht zugestimmt hätte (vgl. BGHZ 122, 211, 239; 146, 288, 298).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91

    Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag - …

    Auszug aus OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01
    Das Anfechtungsrecht insoweit steht aber nicht nur dem Kläger zu 3) als dem Aktionär zu, der die Auskunft begehrt hat, sondern jedem Aktionär, der wie die beiden anderen Kläger Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat (BGHZ 119, 1, 13).
  • LG München I, 07.12.2000 - 5 HKO 14099/00
    Auszug aus OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01
    Das Landgericht München I hat am 07.12.2000 die angefochtenen Beschlüsse für wirksam gehalten und die Klage abgewiesen (abgedruckt mit Gründen in ZIP 2001, 287 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8088
OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01 (https://dejure.org/2002,8088)
OLG München, Entscheidung vom 03.05.2002 - 21 U 5239/01 (https://dejure.org/2002,8088)
OLG München, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - 21 U 5239/01 (https://dejure.org/2002,8088)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 134, 138, 139, 164, 242, 276, 278, 607; GG Art. 12; HWiG; RBerG Art. 1; VerbrKrG
    Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages gegen Rechtsberatungsgesetz führt nicht zur Unwirksamkeit der Vollmacht (II)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines finanzierten Immobilienerwerbs; Haftung aus culpa in contrahendo (c.i.c.) und positiver Vertragsverletzung ( p.V.V.) wegen falscher Anlageberatung; Interessenkollision und konkreter Wissensvorsprung wegen Überschreitung der Kreditgeberrolle; ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1489
  • NZM 2002, 839
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …

    Auszug aus OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
    Auch dann, wenn davon ausgegangen wird, dass der zwischen dem Kläger als Erwerber der im Bauträgermodell vertriebenen Eigentumswohnung und der geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2000, WM 2000, 2443), sind die von der *** für den Kläger mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten geschlossenen Darlehensverträge nach Ansicht des Senats gleichwohl wirksam.

    Im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung ist entscheidend, ob die Teiltätigkeit als sozial abgrenzbare Aktivität mit eigenem, von dem sonstigen Berufsinhalt geschiedenen charakteristischen Gepräge im Hinblick auf die zu wahrenden Gemeinwohlbelange bei Anlegung eines besonders strengen Maßstabs verboten werden muss (BGH WM 2000, 2443/2445 m.w.N.).

    Der Senat folgt damit nicht der Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 1.10.2001 (NJW 2002, 66/67), sondern schließt sich den Entscheidungen des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2000 (WM 2000, 2443) sowie des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, zuletzt vom 18.09.2001 (NJW 2001; 3774) an.

    Diese Zielsetzung erfasst zwar den Geschäftsbesorgungsvertrag, durch den die eine umfassende Aufgabe für den Kläger auf einem rechtlichen Teilgebiet wahrnehmen sollte (vgl. BGH NJW 2001, 70/71), nicht aber die, Vollmachtserteilung als einseitige, empfangsbedürftige, vom Grundgeschäft abstrakte Willenserklärung (…Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 166 Rn. 1 und 4).

  • OLG Köln, 31.05.2000 - 6 W 28/00

    Veranlassung zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
    Eine Beratung über Bedeutung und Dauer einer langfristigen Finanzierung und die Zweckmäßigkeit der gewählten Kreditart fällt nicht in den Pflichtenkreis der kreditgebenden Bank (OLG Stuttgart, OLGR 2001, 12/18).

    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung für folgende Fälle (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2001, 12, rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss des BGH, Az.: XI 2 R 28/00):.

    Die von der Klagepartei beanstandete Doppelfinanzierung von Bauträger und Erwerbern führt nicht zu einem schwerwiegenden Interessenkonflikt (vgl. BGH NJW 1988, 1583/1584, OLG Stuttgart, OLGR 2001, 12/14).

  • BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97

    Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler

    Auszug aus OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
    Ein enger Zusammenhang zwischen der unerlaubten Rechtsbesorgung und den durch sie zustande gebrachten Verträgen mit Dritten liegt in der Natur der Sache und vermag eine andere Beurteilung der Sache nicht zu rechtfertigen (BGH NJW 1998, 1955 M.w.N.; Fritz ZfiR 2001, 267/268).

    Die Voraussetzungen für eine andere Beurteilung, nämlich dass der Dritte, dessen Verträge mit dem Auftraggeber von dem Rechtsbesorger vermittelt werden, in einer Weise mit diesem zusammenarbeitet, dass seine Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss (vgl. BGH NJW 1998, 1955), werden für den hier gegebenen Streitfall nicht bejaht.

    Eine ständige Zusammenarbeit zwischen dem Kreditvermittler und der Bank vermag für sich allein den Vorwurf der Beteiligung der Bank an einer etwaigen unerlaubten Rechtsbesorgung des Vermittlers grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. BGH NJW 1998, 1955).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte …

    Auszug aus OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
    Nach überwiegender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob die Unwirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages auch die Vollmacht ergreift, nach § 139 BGB zu entscheiden (BGHZ 54, 71/74; 102, 60/62; 110, 363/369; WM 2001, 2113/2115).

    Die durch die Zusammenfassung von Grundgeschäft und Vollmacht in einer Urkunde bestehende Vermutung des Einheitlichkeitswillens (vgl. BGH WM 2001, 2113/2115) wird hier durch die Erklärung der Vertragsparteien widerlegt.

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften …

    Auszug aus OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
    Zu den kreditbezogenen Aufklärungspflichten zählen nicht die Gefahren und Risiken, die sich aus der Verwendung des Darlehens ergeben (BGH NJW 1997, 1361/1362; 1999, 2032; 2000, 2352/2353).

    Nur aus besonderen Umständen des Einzelfalles können sich Aufklärungs- und Hinweispflichten der Bank ergeben (BGH NJW-RR 1992, 879/880; NJW 1999, 2032; NJW 2000, 2352/2353).

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
    Zu den kreditbezogenen Aufklärungspflichten zählen nicht die Gefahren und Risiken, die sich aus der Verwendung des Darlehens ergeben (BGH NJW 1997, 1361/1362; 1999, 2032; 2000, 2352/2353).

    Nur aus besonderen Umständen des Einzelfalles können sich Aufklärungs- und Hinweispflichten der Bank ergeben (BGH NJW-RR 1992, 879/880; NJW 1999, 2032; NJW 2000, 2352/2353).

  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73

    Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der …

    Auszug aus OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
    Die vom Bundesgerichtshof in sogenannten Unfallhilfefällen entwickelten Grundsätze (BGH NJW 1977, 38) lassen sich auf den vorliegenden Fall, in dem die Bank im Rahmen eines Bauträgermodells tätig geworden ist, nicht ohne weiteres übertragen.

    In jenem Unfallhelferring-Fall waren die Bestimmungen des Kreditvertrages, weiche die Bank in dem vorgedruckten Text des Kreditantrags einseitig festgelegt hatte, auf die Entlastung des Unfallgeschädigten von der gesamten Regelung des Schadensfalles zugeschnitten (BGH NJW 1977, 38/39).

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
    Diese "rollenbedingte Zuordnung" entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 452 [richtig: NJW 1996, 451 - d. Red.] ; NJW-RR 1989, 150; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 93/94).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung …

    Auszug aus OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
    Der Senat folgt damit nicht der Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 1.10.2001 (NJW 2002, 66/67), sondern schließt sich den Entscheidungen des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2000 (WM 2000, 2443) sowie des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, zuletzt vom 18.09.2001 (NJW 2001; 3774) an.
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Erteilung einer Vollmacht durch einen Minderjährigen; Beweisnot einer Partei als …

    Auszug aus OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
    Nach überwiegender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob die Unwirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages auch die Vollmacht ergreift, nach § 139 BGB zu entscheiden (BGHZ 54, 71/74; 102, 60/62; 110, 363/369; WM 2001, 2113/2115).
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer …

  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 22/96

    Verleitung eines unerfahrenen Bankkunden zur Aktienspekulation auf Kredit

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93

    Girmes - Art. 9 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, zur Prozeßführungsbefugnis einer …

  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 4/88

    Aufklärungspflicht des Vermittlers bei einem Bauherrenmodell; …

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines …

  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 130/67

    Grundstücksverkauf durch gesetzlichen Vertreter, der Miteigentümer zur Hälfte ist

  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 277/87

    Aufklärungs- und Warnpflichten einer Bank bei Wissensvorsprung über Risiken eines …

  • OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98

    Wohnungseigentum

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

  • OLG Saarbrücken, 23.09.2008 - 5 W 220/08

    Örtliche Zuständigkeit für eine Klage des Versicherungsnehmers gegen den …

    Zwar entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses dann, wenn das verweisende Gericht den Anspruch der Parteien auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu der beabsichtigten Verweisung verletzt hat, oder wenn der Verweisungsbeschluss jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1489; Senat, Beschluss vom 27.06.2007 - 5 W 139/07-44, ständige Rechtsprechung).
  • KG, 06.01.2009 - 17 U 26/08
    Der konkludenten Genehmigung durch die Unterzeichnung der Vereinbarung am 02.12.2002 gemäß § 177 Abs. 1 , § 184 Abs. 1 BGB steht nicht entgegen, dass zu jenem Zeitpunkt über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG München vom 03.05.2002 - 21 U 5239/01 - noch nicht entschieden war.
  • LG Ravensburg, 13.03.2003 - 6 O 389/02

    Kapitalanlagegeschäft: Nichtigkeit eines zur Abwicklung eines finanzierten …

    Rn. 61 Auf die Frage, ob die Einheitlichkeitsvermutung aufgrund Zusammenfassung von Grundgeschäft und Vollmacht in einer Urkunde durch eine salvatorische Klausel, wie sie auch im vorliegenden Fall verwendet wurde, wirksam widerlegt werden kann (bejaht von OLG München NJW-RR 2002, 1489), kommt es folglich gar nicht an.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.04.2001 - 27 U 168/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7528
OLG Hamm, 05.04.2001 - 27 U 168/00 (https://dejure.org/2001,7528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2001 - 27 U 168/00 (https://dejure.org/2001,7528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2001 - 27 U 168/00 (https://dejure.org/2001,7528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KO § 166; ; KO § 82; ; KO § 86 S. 4; ; KO § 164; ; KO § 166 Abs. 2; ; BGB § ... 138; ; BGB § 670; ; BGB § 249; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 287; ; HGB § 128

  • rechtsportal.de

    Insolvenzrecht - Schadensersatzanspruch gegen früheren Konkursverwalter wegen Masseverkürzung - Pfändung durch Gläubiger - Schaden des Gemeinschuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkursverwalter; Schadensersatzanspruch; Masseverkürzung; Konkursgläubiger; Nachtragserteilungsverfahren

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 373
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 06.03.1973 - 4 U 162/72
    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2001 - 27 U 168/00
    Ob der Schadensersatzanspruch aus § 82 KO als zur Konkursmasse gehörig im Sinne des § 166 Abs. 2 KO zu bewerten ist (vgl. hierzu BGH in NJW 1973, 1199 li. Sp.), so dass eine Nachtragsverteilung insoweit bei einer erfolgreichen Durchsetzung weiterer Ansprüche durch den Gemeinschuldner in Betracht käme, bedarf dabei zunächst keiner Entscheidung.

    Denn die bloße Möglichkeit einer solchen Nachtragsverteilung schließt weder Verfügungen des Gemeinschuldners noch der Gläubiger über andere Vermögenswerte im Sinne des § 166 Abs. 2 KO aus, da diese erst mit der Anordnung der Nachtragsverteilung durch das Konkursgericht dem Konkursbeschlag unterfallen (BGH in NJW 1973, 1199; Kilger, Anm. 2 zu § 166 KO).

    Der 6. Zivilsenat des BGH hat die Möglichkeit einer Pfändung des gesamten Schadensersatzanspruchs des früheren Gemeinschuldners im erwähnten Urteil vom 22.01.1973 (NJW 1973, 1199 linke Spalte) ebenfalls eher beiläufig bejaht und mit Urteil vom 22.01.1995 (WM 1985, 424) nochmals angeführt, der frühere Gemeinschuldner sei nach Abschluss des Konkursverfahrens Inhaber des Schadensersatzanspruchs aus § 82 KO.

  • LG Wuppertal, 18.08.1999 - 4 O 181/99
    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2001 - 27 U 168/00
    Die Akten 18 O 26/90 LG Dortmund (Restakte), 34 b N 11/95 AG Essen, 6 O 110/98 LG Essen und 4 O 181/99 LG Aachen lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Der Kläger selbst hat nach relativ geringen Zahlungen des Zeugen von W im Rahmen der von diesem erhobenen Vollstreckungsabwehrklage vor dem Landgericht Aachen - 4 O 181/99 - auf die Dringlichkeit der Weiterverfolgung seiner Ansprüche hingewiesen, weil zu befürchten sei, dass von W sich zwischenzeitlich gesetzlich einrichte, zumal er sich bezüglich seines Vermögens schön 1980 im Hinblick auf die geplante Übernahme von Komplementärstellungen gesetzlich eingerichtet gehabt habe.

  • BGH, 05.10.1989 - IX ZR 233/87

    Geltendmachung eines durch den Konkursverwalter verursachten …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2001 - 27 U 168/00
    Während für die Zeit bis zur Konkursbeendigung allgemein davon ausgegangen wird, dass der Schadensersatzanspruch gegen den Konkursverwalter wegen versäumter Einziehung von Forderungen zur Masse nur durch einen (neuen) Konkursverwalter zugunsten der Masse geltend gemacht werden kann (vgl. BGH in NJW 1994, 323; ZIP 1989, 1407 ff. m.w.N.; OLG Düsseldorf in OLGR 1995, 59 f.; RGZ 78, 188; 89, 240), ist für die anschließende Zeit obergerichtlich noch nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit ein solcher Schadensersatzanspruch nunmehr den einzelnen Gläubigern, der früheren Gemeinschaft der Konkursgläubiger oder dem ehemaligen Gemeinschuldner zusteht.

    Der IX. Zivilsenat des BGH (ZIP 1989, 1407 ff. = NJW-RR 1990, 45 ff.) hat insoweit zu Recht differenzierend ausgeführt, die in Betracht kommende Schadensersatzforderung stehe dem Rechtsträger zu, in dessen Vermögen sich die Masseverkürzung auswirke.

  • BGH, 22.02.1973 - VI ZR 165/71

    Verletzung von Pflichten eines Vergleichs- und Konkursverwalters - …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2001 - 27 U 168/00
    In einem Urteil vom 22.02.1973 hat der VI. Senat des BGH (NJW 1973, 1198) die Auffassung vertreten, dass jedenfalls auch der einzelne Gläubiger seinen durch die Pflichtwidrigkeit entstandenen (Quoten-) Schaden geltend machen kann, weil die Pflichtverletzung des Konkursverwalters bei Schmälerungen der Konkursmasse den Konkursgläubiger unmittelbar in seinen durch § 82 KO geschützten Interessen berührt, soweit er infolge der Masseverkürzung mit seinen zur Konkurstabelle festgestellten Forderungen einen Ausfall erleidet.

    Nach Auffassung des Senates steht nach Abschluss des Konkursverfahrens neben dieser - vom Kläger nicht verfolgten - Möglichkeit der einzelnen Gläubiger, den Ersatzanspruch in Höhe ihres "Einzelschadens" zu verfolgen, die Darlegungen zur Verkürzung der Masse und zum hierdurch entstandenen eigenen anteiligen Ausfall des Konkursgläubigers voraussetzt (vgl. BGH in NJW 1973, 1198; NJW-RR 46;… Kuhn-Uhlenbrock, Rn. 5 zu § 82 KO; Schmidt in KTS 1976, 191 ff.;… Hess, Kommentar zur KO, 6. Aufl., Rn. 53 zu § 82;… Jaeger, Kommentar zur KO, Rn. 11 zu § 82), grundsätzlich auch dem vormaligen Gemeinschuldner das Recht zu, Ersatz des "Gemeinschaftsschaden" zu beanspruchen: Schon das Reichsgericht hat hierzu angenommen, der Schadensersatzanspruch gegen den früheren Konkursverwalter stehe nach Beendigung des Konkursverfahrens dem Gemeinschuldner zu, der nunmehr wieder uneingeschränkter Berechtigter bezüglich der Masse sei (RGZ 78, 188).

  • BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87

    Haftungsausfüllende Kausalität der Amtspflichtverletzung eines Notars

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2001 - 27 U 168/00
    Darüber ist gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände zu entscheiden (BGH in NJW 1993, 1322; NJW-RR 1988, 1367).
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2001 - 27 U 168/00
    Dementsprechend liegt dem Rechtsstreit nur ein einheitlicher Streitgegenstand zugrunde, so dass für die Abgrenzung des geltend gemachten Teilbetrages die Angabe der Rangstelle innerhalb des Gesamtschadens genügte (vgl. BGH in NJW 1984, 2346 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 27 U 218/06

    Zur Zulässigkeit des Parteiwechsels auf Klägerseite im Mahnverfahren; Begründung …

    Der davon zu trennende, allen Beteiligten gemeinsam entstandene Gesamtschaden, der inhaltlich der Summe der Einzelschäden entspricht, kann ausschließlich im Rahmen einer Nachtragsverteilung (§§ 166 ff. KO) durch einen neuen Konkursverwalter eingezogen werden (Änderung der Rspr. des Senats; Aufgabe von NZI 2001, 373).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 05.04.2001 (27 U 168/00, abgedruckt in NZI 2001, 373) in Sachen X gegen den Beklagten entschieden habe, schließe die bloße Möglichkeit einer Nachtragsverteilung weder Verfügungen des Gemeinschuldners noch solche der Gläubiger über Vermögenswerte im Sinne des § 166 Abs. 2 KO aus, weil diese erst mit Anordnung der Nachtragsverteilung, also "ex nunc", dem Konkursbeschlag unterfielen.

    Der erkennende Senat hat in einer Entscheidung vom 05.04.2001 (27 U 168/00; NZI 2001, 373), die auch den U-Komplex betraf, die Auffassung vertreten, dass der Schuldner den Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter aus § 82 KO nach Aufhebung des Konkursverfahrens in voller Höhe beanspruchen könne und dieser Anspruch demgemäss auch durch einen Gläubiger gepfändet werden könne, soweit (noch) kein ausgefallener Konkursgläubiger seinen nach der Quote zu berechnenden Einzelschaden geltend mache und (noch) kein Nachtragsinsolvenzverfahren nach § 166 KO angeordnet sei.

    Eine Differenzierung danach, ob einzelne Gläubiger rein tatsächlich bereits gegen den Verwalter vorgehen oder noch zuwarten (vgl. Senat NZI 2001, 373 [Leitsatz 1 und S. 375]), kann diese Unstimmigkeit nicht auflösen.

    Die bloße Möglichkeit einer Nachtragsverteilung ändert daran nichts, weil diese einen erneuten Konkursbeschlag nicht rückwirkend, sondern erst mit ihrer Anordnung bewirkt (BGH NJW 1973, 1198, 1199; OLG Hamm NZI 2001, 373, 374;… Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 166 KO, Rn. 2).

  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 13/06

    Nachhaftung des in Kommanditistenstellung gewechselten OHG-Gesellschafters im …

    Gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter der Schuldnerin trifft ihn dementsprechend die Verpflichtung, so weit wie möglich für eine Reduzierung der persönlichen Einstandspflicht Sorge zu tragen (vgl. OLG Hamm NZI 2001, 373).
  • OLG Hamm, 24.10.2013 - 28 U 19/12

    Pflichten eines Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis

    Rn. 198 Zwar kann der Insolvenzverwalter im Einzelfall gehalten sein, auch die Interessen persönlich haftender Gesellschafter zu berücksichtigen und für eine optimale Reduzierung der persönlichen Haftung Sorge zu tragen (Uhlenbruck, 12. Aufl. 2003, InsO § 60 Rnr. 13 mit Verweis auf OLG Hamm NZI 2001, 373).

    Der Insolvenzverwalter ist gehalten, eine optimale Reduzierung der persönlichen Haftung zu erreichen (Uhlenbruck § 60 Rnr. 13 unter Verweis auf OLG Hamm NZI 2001, 373).

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03

    Haftung des Konkursverwalters wegen Pflichtverletzung

    Denn aus dem Tatbestand des Urteils des Senats vom 5.4.2001 (27 U 168/00) folgt, dass der Kläger wegen seiner Forderungen die Ansprüche gegen X schon unter dem 14.10.1997 gepfändet hat und X seit Dezember 1997 hierauf zahlt.
  • LG Aschaffenburg, 27.09.2022 - 61 O 89/21

    Insolvenzverwalter, Schadensersatz, Insolvenzverfahren, Kaufvertrag, Kaufpreis, …

    Ein Schaden des Insolvenzschuldners ist schon dann eingetreten, wenn der Insolvenzschuldner durch die nicht erfolgte Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur in geringerer Höhe von seinen Schulden frei geworden ist (OLG Hamm 5.4.01 - 27 U 168/00, NZI 2001, 373).
  • LG Aschaffenburg, 27.09.2022 - 61 O 125/21

    Insolvenzverwalter-Haftung, Pflichten des Insolvenzverwalters, Haftung des …

    Rn. 73 Ein Schaden des Insolvenzschuldners ist schon dann eingetreten, wenn der Insolvenzschuldner durch die nicht erfolgte Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur in geringerer Höhe von seinen Schulden frei geworden ist (OLG Hamm 5.4.01 - 27 U 168/00, NZI 2001, 373).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.03.2001 - 6 WF 169/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22477
OLG Zweibrücken, 06.03.2001 - 6 WF 169/00 (https://dejure.org/2001,22477)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.03.2001 - 6 WF 169/00 (https://dejure.org/2001,22477)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. März 2001 - 6 WF 169/00 (https://dejure.org/2001,22477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1618 Abs. 3
    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Einbenennung (§ 1618 BGB ) der Kinder; Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe für die erste Instanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2001 - 6 WF 169/00
    Die Bestimmung des Kindesnamens ist ein aus der elterlichen Sorge für die Kinder hergeleitetes Recht der Eltern (BGH, FamRZ 1999, 1648 ).
  • OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 11 UF 145/00

    Beschwerderecht des Kindes gegen Ablehnung der Einbenennung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2001 - 6 WF 169/00
    Dementsprechend sieht § 1618 Satz 1 BGB kein eigenes Initiativrecht der Kinder für die Einbenennung vor, sondern räumt dieses Recht nur dem allein sorgeberechtigten Elternteil und dessen Ehegatten ein (OLG Nürnberg, ZfJ 2000, 436).
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