Rechtsprechung
| EuGH, 08.04.2014 - C-293/12 und C-594/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 7 GRC; Art. ... 8 GRC; Art. 11 GRC; Art. 52 GRC; Art. 6 GRC; Art. 8 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 10 GG; Art. 267 AEUV; Richtlinie 2006/24/EG; Richtlinie 95/46/EG; Richtlinie 2002/58/EG
Nichtigkeit der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung (öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste oder öffentliche Kommunikationsnetze; Daten, die bei der Bereitstellung solcher Dienste erzeugt oder verarbeitet werden; Gültigkeit); Recht auf ... - lexetius.com
"Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2006/24/EG - Öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste oder öffentliche Kommunikationsnetze - Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung solcher Dienste erzeugt oder verarbeitet werden - Gültigkeit ...
- Europäischer Gerichtshof
Digital Rights Ireland und Seitlinger u.a.
Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2006/24/EG - Öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste oder öffentliche Kommunikationsnetze - Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung solcher Dienste erzeugt oder verarbeitet werden - Gültigkeit - Art. 7, ...
- EU-Kommission
Digital Rights Ireland Ltd (C-293/12) gegen Minister for Communications, Marine and Natural Resources und andere und Kärntner Landesregierung (C-594/12) und andere.
Ersuchen um Vorabentscheidung: High Court - Irland, Verfassungsgerichtshof - Österreich. Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2006/24/EG - Öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste oder öffentliche Kommunikationsnetze - Vorratsspeicherung von Daten, ...
- aufrecht.de
Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung unwirksam
- Betriebs-Berater
Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist ungültig
- Techniker Krankenkasse
- malte-spitz.de
Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2006/24/EG - Öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste oder öffentliche Kommunikationsnetze - Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung solcher Dienste erzeugt oder verarbeitet werden - Gültigkeit - Art. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2006/24/EG - Öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste oder öffentliche Kommunikationsnetze - Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung solcher Dienste erzeugt oder verarbeitet werden - Gültigkeit - ...
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (42)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig
- lawblog.de (Kurzinformation)
Die VDS-Richtlinie ist unwirksam
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist ungültig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen unverhältnismäßiger Grundrechtsverletzung ungültig - Vorratsdatenspeicherung aber grundsätzlich möglich
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
EuGH kippt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist ungültig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
EuGH erklärt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig
- heise.de (Pressebericht, 08.04.2014)
Regeln zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen EU-Recht
- faz.net (Pressebericht, 08.04.2014)
Nachhilfe aus Luxemburg
- zeit.de (Pressemeldung, 08.04.2014)
EuGH kippt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
- lto.de (Kurzinformation)
Vorratsdatenspeicherung gekippt - Ein unverhältnismäßiger Eingriff
- lto.de (Kurzinformation)
Die Vorratsdatenspeicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorratsdatenspeicherung - auf europäisch jedenfalls nicht so
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorratsspeicherung von Daten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig
- nachtwey-ip.eu (Kurzinformation)
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für ungültig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
EuGH kippt EU-Richtlinie
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Gerichtshof erklärt Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist ungültig
- boorberg.de (Pressemitteilung)
Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig
- lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Weiterer Erfolg für Datenschützer: EuGH erklärt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig
- jean-monnet-saar.eu (Kurzinformation)
Grundrechtsverstoß von Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie
- haufe.de (Kurzinformation)
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig
- socialmediarecht.de (Kurzinformation)
Vorratsdatenspeicherung
- beck.de (Kurzinformation)
EU: Vorratsdatenspeicherung in der Überprüfung
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Keine Vorratsdatenspeicherung
- ecovis.com (Kurzinformation)
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ungültig
- fgvw.de (Kurzinformation)
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung endgültig für unwirksam erklärt
- juraforum.de (Kurzinformation)
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EuGH erklärt Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig - Datenspeicherung verletzt Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten in großem Ausmaß und besonderer Schwere
- internet-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.06.2012)
Vorratsdatenspeicherung nun doch beim EuGH
- internet-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.06.2013)
EuGH verhandelt am 9. Juli 2013 über die Vorratsdatenspeicherung
- lehofer.at (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Wortlaut der Vorlagefragen an den EuGH zur Vorratsdatenspeicherung
- heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.05.2010)
Vorratsdatenspeicherung erneut Fall für den Europäischen Gerichtshof
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.04.2014)
Vorratsdatenspeicherung: EuGH urteilt über die Zukunft der Vorratsdaten
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
EuGH verhandelt über Vorratsdatenspeicherung - Richter hinterfragen Statistik zur Datensammlung
- blogspot.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Fragen des irischen High Court zur Vorratsdatenspeicherung an den EuGH
- vorratsdatenspeicherung.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.01.2012)
Kassiert der Europäische Gerichtshof nun die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung?
- Telepolis (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.07.2013)
Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung beim EuGH: Gordischer Argumentationsknoten
- taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.07.2013)
Klage gegen Vorratsdaten: Großes Netz, kleine Fische
- netzpolitik.org (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.12.2012)
Vorratsdatenspeicherung in Österreich: Verfassungsgerichtshof hat Bedenken und wendet sich an EuGH
Besprechungen u.ä. (34)
- internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)
EuGH kassiert Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung komplett
- internet-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Ist die Vorratsdatenspeicherung nach der Entscheidung des EuGH tot?
- offenenetze.de (Entscheidungsbesprechung)
EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für ungültig - kurze Analyse
- verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)
Seht her: ein Verfassungsgericht!
- verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)
EU-weiter Konsens über Standards von Privatheit und Datenschutz ist möglich
- verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)
EuGH und Vorratsdatenspeicherung: Emergenz eines Grundrechts auf Sicherheit?
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Wider die Mär vom Grundrechtsblinden: Der EuGH und die Vorratsdatenspeicherung
- lehofer.at (Entscheidungsbesprechung)
Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ungültig, weil unverhältnismäßig
- lehofer.at (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Nochmals zum VDS-Urteil: auch "autonome" nationale VDS (auf Basis des Art 15 Abs 1 RL 2002/58) muss den Anforderungen des Urteils genügen
- heise.de (Entscheidungsanmerkung)
EuGH beerdigt die Vorratsdatenspeicherung (Peter Schaar)
- faz.net (Pressekommentar, 08.04.2014)
Popanz Vorratsdatenspeicherung
- faz.net (Pressekommentar, 08.04.2014)
Vorratsdatenspeicherung: Der Justizminister kuscht vor dem Internet
- zeit.de (Pressekommentar, 08.04.2014)
Datenspeicherung: Das Konzept der Vorratsdaten ist erledigt
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Sensation bei der Vorratsdatenspeicherung - Der EuGH auf Karlsruher Pfaden
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada: Keine ausreichenden Garantien für die Privatsphäre
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 7, 8, 52 EU-Grundrechtecharta (GRCh)
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Grundrechten unvereinbar - spiegel.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 08.04.2014)
Folgen des EuGH-Urteils: "Die Täter wird niemand zur Rechenschaft ziehen"
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 08.04.2014)
Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Ende der Maßlosigkeit
- fr-online.de (Pressekommentar, 08.04.2014)
Der Tag der Bürgerrechte
- taz.de (Pressekommentar, 09.04.2014)
Bürgerrechte: Jetzt ist die SPD am Zug
- spiegel.de (Pressekommentar, 09.04.2014)
EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Der Zombie lebt
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Willkommen in der Grundrechtsunion!
- taz.de (Pressekommentar, 12.04.2014)
Nur eine Momentaufnahme
- juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Vorratsdatenspeicherung in der Grundrechtsunion
- Telepolis (Entscheidungsanmerkung)
Habemus EU-Grundrechte!
- delegedata.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Hat der EuGH die Cloud für tot erklärt?
- cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)
EuGH zu Grundrechten der Charta: Vorrang für das materielle Schutzgut am Beispiel der Vorratsdatenspeicherung
- anwaltauskunft.de (Entscheidungsbesprechung)
EuGH kippt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
- lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Weiterer Erfolg für Datenschützer: EuGH erklärt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig
- ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig - Welche Folgen hat dies für das Datenschutzrecht?
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Vorratsdatenspeicherung als Spielball höchstgerichtlicher Rechtsprechung (Prof. Dr. Jens Puschke; ZIS 2019, 308-317)
- nomos.de
(Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt: Warum wird die Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie erst nach acht Jahren geklärt? (Prof. Dr. Thomas Giegerich; ZEuS 2014, 3-17)
- lehofer.at (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.06.2012)
Vorratsdaten: Irland, Deutschland, Österreich - EuGH und VfGH
- lehofer.at (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
VfGH bezweifelt Gültigkeit der RL über die Vorratsspeicherung von Daten - Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH
Sonstiges (13)
- heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 23.06.2014)
EU-Juristen halten Vorratsdatenspeicherung wohl für abgehakt
- heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 27.06.2014)
Österreich: Verfassungsgerichtshof kippt die Vorratsdatenspeicherung
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Seitlinger u.a.
- netzpolitik.org (Sitzungsbericht, 09.07.2013)
Live-Ticker vom EuGH-Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung
- taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 09.04.2014)
Deutschland allein in Europa
- spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 12.04.2014)
Nach EuGH-Urteil: Regierung verzichtet auf Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
- delegedata.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 09.05.2014)
EU: Rat sieht hohe Hürden für neue Vorratsdatenspeicherung
- delegedata.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Gutachten des Europäischen Parlaments: Voraussetzungen für eine zulässige Vorratsdatenspeicherung
- gv.at
(Dokument mit Bezug zur Entscheidung)
Vorlagebeschluß des österreichischen Verfassungsgerichtshofs
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - High Court of Ireland - Auslegung der Art. 3, 4 und 6 der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher ...
- juris (Verfahrensmitteilung)
- lehofer.at (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Vorratsdaten: EuGH verhandelt am 9. Juli in der Großen Kammer - Vereinbarkeit mit GRC im Mittelpunkt
- netzpolitik.org (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.06.2013)
Vorratsdatenspeicherung: Europäischer Gerichtshof verhandelt am 9. Juli - und stellt "revolutionäre Fragen”
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-293/12
- EuGH, 08.04.2014 - C-293/12 und C-594/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2169
- NVwZ 2014, 709
- EuZW 2014, 459
- MMR 2014, 412
- BB 2014, 1100
- K&R 2014, 405
Wird zitiert von ... (144) Zitiert selbst (18)
- EGMR - 30268/23 (anhängig)
BALCAL v. TÜRKİYE and 27 other applications
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-293/12
Rn. 1 Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Gültigkeit der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (…ABl. L 105, S. 54).Rn. 3 Das Ersuchen des Verfassungsgerichtshofs (Rechtssache C-594/12) bezieht sich auf verfassungsrechtliche Verfahren, die vor diesem Gericht von der Kärntner Landesregierung sowie von Herrn Seitlinger, Herrn Tschohl und 11 128 weiteren Antragstellern wegen der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 in österreichisches Recht mit dem Bundes-Verfassungsgesetz anhängig gemacht wurden.
Richtlinie 2006/24.
Diese Analyse diente als Grundlage für die Ausarbeitung des am selben Tag vorgelegten Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (KOM[2005] 438 endgültig, im Folgenden: Richtlinienvorschlag), der zum Erlass der auf Art. 95 EG gestützten Richtlinie 2006/24 führte.
Rn. 12 Der vierte Erwägungsgrund der Richtlinie 2006/24 lautet:.
Rn. 13 Im ersten Satz des fünften Erwägungsgrundes der Richtlinie 2006/24 wird ausgeführt: "Einige Mitgliedstaaten haben Rechtsvorschriften über eine Vorratsspeicherung von Daten durch Diensteanbieter zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten erlassen.".
Rn. 14 In den Erwägungsgründen 7 bis 11 der Richtlinie 2006/24 heißt es:.
Rn. 16 Die Richtlinie 2006/24 verpflichtet die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder die Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes, bestimmte von ihnen erzeugte oder verarbeitete Daten auf Vorrat zu speichern.
'(1a) Absatz 1 gilt nicht für Daten, für die in der Richtlinie 2006/24 … eine Vorratsspeicherung zu den in Artikel 1 Absatz 1 der genannten Richtlinie aufgeführten Zwecken ausdrücklich vorgeschrieben ist.
Sie stellt die Rechtmäßigkeit nationaler legislativer und administrativer Maßnahmen zur Vorratsspeicherung von Daten elektronischer Kommunikationsvorgänge in Abrede und begehrt vom vorlegenden Gericht u. a. die Feststellung der Unwirksamkeit der Richtlinie 2006/24 und des siebten Teils des Gesetzes von 2005 über terroristische Straftaten (Criminal Justice [Terrorist Offences] Act 2005), das die Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtete, Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der Telekommunikation für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum zum Zweck der Verhütung, Feststellung, Ermittlung und Verfolgung von Straftaten sowie des Schutzes der Sicherheit des Staats zu speichern.
Rn. 18 Da der High Court der Ansicht ist, nicht über die von ihm zu klärenden Fragen des nationalen Rechts entscheiden zu können, ohne dass die Gültigkeit der Richtlinie 2006/24 geprüft wurde, hat er beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen:.
Ist die sich aus den Erfordernissen der Art. 3, 4 und 6 der Richtlinie 2006/24 ergebende Beschränkung der Rechte der Klägerin bezüglich der Nutzung des Mobilfunks mit Art. 5 Abs. 4 EUV unvereinbar, weil sie unverhältnismäßig und nicht erforderlich bzw. ungeeignet zur Erreichung der berechtigten Ziele ist, die darin bestehen,.
a) Ist die Richtlinie 2006/24 mit dem in Art. 21 AEUV verankerten Recht der Bürger vereinbar, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten?.
b) Ist die Richtlinie 2006/24 mit dem in Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) und in Art. 8 EMRK verankerten Recht auf Privatleben vereinbar?.
c) Ist die Richtlinie 2006/24 mit dem in Art. 8 der Charta verankerten Recht auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar?.
d) Ist die Richtlinie 2006/24 mit dem in Art. 11 der Charta und in Art. 10 EMRK verankerten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung vereinbar?.
e) Ist die Richtlinie 2006/24 mit dem in Art. 41 der Charta verankerten Recht auf eine gute Verwaltung vereinbar?.
Inwieweit hat ein nationales Gericht nach den Verträgen - insbesondere nach dem in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - die Vereinbarkeit der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 mit dem durch die Charta einschließlich deren Art. 7 (in dem der Gedanke des Art. 8 EMRK zum Ausdruck kommt) gewährten Schutz zu prüfen und festzustellen?.
Rn. 19 Dem Vorabentscheidungsersuchen des Verfassungsgerichtshofs in der Rechtssache C-594/12 liegen Anträge der Kärntner Landesregierung sowie von Herrn Seitlinger, Herrn Tschohl und 11 128 weiteren Antragstellern auf Nichtigerklärung von § 102a des Telekommunikationsgesetzes 2003 (im Folgenden: TKG 2003) zugrunde, der durch das Bundesgesetz, mit dem das TKG 2003 geändert wird (BGBl. I Nr. 27/2011), zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 in österreichisches Recht in dieses Gesetz eingefügt wurde.
Rn. 20 Der Verfassungsgerichtshof möchte insbesondere wissen, ob die Richtlinie 2006/24 insofern mit der Charta vereinbar sei, als sie die Speicherung vielfältiger Daten einer unbegrenzten Zahl von Personen für lange Dauer ermögliche.
Sind die Art. 3 bis 9 der Richtlinie 2006/24 mit den Art. 7, 8 und 11 der Charta vereinbar?.
Rn. 23 Mit der zweiten Frage, Buchst. b bis d, in der Rechtssache C-293/12 und mit der ersten Frage in der Rechtssache C-594/12, die zusammen zu prüfen sind, ersuchen die vorlegenden Gerichte den Gerichtshof um die Prüfung der Gültigkeit der Richtlinie 2006/24 im Licht der Art. 7, 8 und 11 der Charta.
Zur Relevanz der Art. 7, 8 und 11 der Charta für die Frage der Gültigkeit der Richtlinie 2006/24.
Rn. 24 Wie sich aus Art. 1 sowie den Erwägungsgründen 4, 5, 7 bis 11, 21 und 22 der Richtlinie 2006/24 ergibt, sollen mit ihr in erster Linie die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Vorratsspeicherung bestimmter von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder den Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes erzeugter oder verarbeiteter Daten harmonisiert werden, um sicherzustellen, dass die Daten, unter Wahrung der in den Art. 7 und 8 der Charta verankerten Rechte, zwecks Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten wie organisierter Kriminalität und Terrorismus zur Verfügung stehen.
Rn. 25 Die in Art. 3 der Richtlinie 2006/24 vorgesehene Pflicht der Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder der Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes, die in Art. 5 der Richtlinie aufgezählten Daten auf Vorrat zu speichern, um sie gegebenenfalls den zuständigen nationalen Behörden zugänglich zu machen, wirft Fragen hinsichtlich des in Art. 7 der Charta verankerten Schutzes sowohl des Privatlebens als auch der Kommunikation, hinsichtlich des von Art. 8 der Charta erfassten Schutzes personenbezogener Daten und hinsichtlich der durch Art. 11 der Charta gewährleisteten Freiheit der Meinungsäußerung auf.
Rn. 26 Hierzu ist festzustellen, dass es sich bei den Daten, die von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder den Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes nach den Art. 3 und 5 der Richtlinie 2006/24 auf Vorrat zu speichern sind, u. a. um die zur Rückverfolgung und Identifizierung der Quelle und des Adressaten einer Nachricht sowie zur Bestimmung von Datum, Uhrzeit, Dauer und Art einer Nachrichtenübermittlung, der Endeinrichtung von Benutzern und des Standorts mobiler Geräte benötigten Daten handelt, zu denen Name und Anschrift des Teilnehmers oder registrierten Benutzers, die Rufnummer des anrufenden Anschlusses und des angerufenen Anschlusses sowie bei Internetdiensten eine IP-Adresse gehören.
Rn. 28 Unter solchen Umständen ist es - auch wenn die Richtlinie 2006/24, wie sich aus ihren Art. 1 Abs. 2 und 5 Abs. 2 ergibt, keine Vorratsspeicherung des Inhalts einer Nachricht und der mit Hilfe eines elektronischen Kommunikationsnetzes abgerufenen Informationen gestattet - nicht ausgeschlossen, dass die Vorratsspeicherung der fraglichen Daten Auswirkungen auf die Nutzung der von dieser Richtlinie erfassten Kommunikationsmittel durch die Teilnehmer oder registrierten Benutzer und infolgedessen auf deren Ausübung der durch Art. 11 der Charta gewährleisteten Freiheit der Meinungsäußerung hat.
Rn. 29 Die in der Richtlinie 2006/24 vorgesehene Vorratsspeicherung der Daten zu dem Zweck, sie gegebenenfalls den zuständigen nationalen Behörden zugänglich zu machen, betrifft unmittelbar und speziell das Privatleben und damit die durch Art. 7 der Charta garantierten Rechte.
Rn. 30 Zwar werfen die Vorabentscheidungsersuchen in den vorliegenden Rechtssachen insbesondere die grundsätzliche Frage auf, ob die Daten der Teilnehmer und der registrierten Benutzer im Hinblick auf Art. 7 der Charta auf Vorrat gespeichert werden dürfen, doch betreffen sie auch die Frage, ob die Richtlinie 2006/24 den in Art. 8 der Charta aufgestellten Erfordernissen des Schutzes personenbezogener Daten genügt.
Rn. 32 Durch die Verpflichtung zur Vorratsspeicherung der in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2006/24 aufgeführten Daten und durch die Gestattung des Zugangs der zuständigen nationalen Behörden zu diesen Daten weicht die Richtlinie, wie der Generalanwalt insbesondere in den Nrn. 39 und 40 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich elektronischer Kommunikationsvorgänge von der durch die Richtlinien 95/46 und 2002/58 geschaffenen Regelung zum Schutz des Rechts auf Achtung der Privatsphäre ab, denn die letztgenannten Richtlinien sehen die Vertraulichkeit der Kommunikation und der Verkehrsdaten sowie die Pflicht vor, diese Daten zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die Übertragung einer Nachricht nicht mehr benötigt werden, ausgenommen die zur Gebührenabrechnung erforderlichen Daten und nur solange diese dafür benötigt werden.
Rn. 34 Daraus folgt, dass die den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste und den Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes durch die Art. 3 und 6 der Richtlinie 2006/24 auferlegte Pflicht, die in Art. 5 dieser Richtlinie aufgeführten Daten über das Privatleben einer Person und ihre Kommunikationsvorgänge während eines bestimmten Zeitraums auf Vorrat zu speichern, als solche einen Eingriff in die durch Art. 7 der Charta garantierten Rechte darstellt.
Auch die Art. 4 und 8 der Richtlinie 2006/24, die Regeln für den Zugang der zuständigen nationalen Behörden zu den Daten aufstellen, greifen daher in die durch Art. 7 der Charta garantierten Rechte ein.
Rn. 36 Desgleichen greift die Richtlinie 2006/24 in das durch Art. 8 der Charta garantierte Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten ein, da sie eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorsieht.
Rn. 37 Der mit der Richtlinie 2006/24 verbundene Eingriff in die in Art. 7 und Art. 8 der Charta verankerten Grundrechte ist, wie auch der Generalanwalt insbesondere in den Nrn. 77 und 80 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, von großem Ausmaß und als besonders schwerwiegend anzusehen.
Rn. 39 Zum Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens und der übrigen in Art. 7 der Charta verankerten Rechte ist festzustellen, dass die nach der Richtlinie 2006/24 vorgeschriebene Vorratsspeicherung von Daten zwar einen besonders schwerwiegenden Eingriff in diese Rechte darstellt, doch nicht geeignet ist, ihren Wesensgehalt anzutasten, da die Richtlinie, wie sich aus ihrem Art. 1 Abs. 2 ergibt, die Kenntnisnahme des Inhalts elektronischer Kommunikation als solchen nicht gestattet.
Rn. 40 Die Vorratsspeicherung von Daten ist auch nicht geeignet, den Wesensgehalt des in Art. 8 der Charta verankerten Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten anzutasten, weil die Richtlinie 2006/24 in ihrem Art. 7 eine Vorschrift zum Datenschutz und zur Datensicherheit enthält, nach der Anbieter von öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten bzw. Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes, unbeschadet der zur Umsetzung der Richtlinien 95/46 und 2002/58 erlassenen Vorschriften, bestimmte Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicherheit einhalten müssen.
Rn. 41 Zu der Frage, ob der fragliche Eingriff einer dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzung entspricht, ist festzustellen, dass mit der Richtlinie 2006/24 zwar die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Pflichten der genannten Anbieter oder Betreiber im Bereich der Vorratsspeicherung bestimmter von ihnen erzeugter oder verarbeiteter Daten harmonisiert werden sollen, doch besteht das materielle Ziel dieser Richtlinie, wie sich aus ihrem Art. 1 Abs. 1 ergibt, darin, die Verfügbarkeit der Daten zwecks Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten, wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmt werden, sicherzustellen.
Rn. 43 Hierzu geht aus dem siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2006/24 hervor, dass der Rat "Justiz und Inneres" am 19. Dezember 2002 wegen der beträchtlichen Zunahme der Möglichkeiten bei der elektronischen Kommunikation die Ansicht vertrat, dass Daten über die Nutzung elektronischer Kommunikation besonders wichtig seien und daher ein nützliches Mittel bei der Verhütung von Straftaten und der Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität, darstellten.
Rn. 44 Somit ist festzustellen, dass die durch die Richtlinie 2006/24 vorgeschriebene Vorratsspeicherung von Daten zu dem Zweck, sie gegebenenfalls den zuständigen nationalen Behörden zugänglich machen zu können, eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung darstellt.
Rn. 48 Im vorliegenden Fall ist angesichts der besonderen Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und des Ausmaßes und der Schwere des mit der Richtlinie 2006/24 verbundenen Eingriffs in dieses Recht der Gestaltungsspielraum des Unionsgesetzgebers eingeschränkt, so dass die Richtlinie einer strikten Kontrolle unterliegt.
Rn. 49 Zu der Frage, ob die Vorratsspeicherung der Daten zur Erreichung des mit der Richtlinie 2006/24 verfolgten Ziels geeignet ist, ist festzustellen, dass angesichts der wachsenden Bedeutung elektronischer Kommunikationsmittel die nach dieser Richtlinie auf Vorrat zu speichernden Daten den für die Strafverfolgung zuständigen nationalen Behörden zusätzliche Möglichkeiten zur Aufklärung schwerer Straftaten bieten und insoweit daher ein nützliches Mittel für strafrechtliche Ermittlungen darstellen.
Rn. 50 Diese Beurteilung kann nicht durch den - insbesondere von Herrn Tschohl und Herrn Seitlinger sowie der portugiesischen Regierung in ihren beim Gerichtshof eingereichten schriftlichen Erklärungen angeführten - Umstand in Frage gestellt werden, dass es mehrere elektronische Kommunikationsweisen gebe, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/24 fielen oder die eine anonyme Kommunikation ermöglichten.
Rn. 51 Zur Erforderlichkeit der durch die Richtlinie 2006/24 vorgeschriebenen Vorratsspeicherung der Daten ist festzustellen, dass zwar die Bekämpfung schwerer Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, von größter Bedeutung für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist und dass ihre Wirksamkeit in hohem Maß von der Nutzung moderner Ermittlungstechniken abhängen kann.
Eine solche dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung kann jedoch, so grundlegend sie auch sein mag, für sich genommen die Erforderlichkeit einer Speicherungsmaßnahme - wie sie die Richtlinie 2006/24 vorsieht - für die Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen.
Rn. 55 Das Erfordernis, über solche Garantien zu verfügen, ist umso bedeutsamer, wenn die personenbezogenen Daten, wie in der Richtlinie 2006/24 vorgesehen, automatisch verarbeitet werden und eine erhebliche Gefahr des unberechtigten Zugangs zu diesen Daten besteht (vgl. entsprechend, zu Art. 8 EMRK, Urteil des EGMR S und Marper/Vereinigtes Königreich, § 103, sowie M. K./Frankreich vom 18. April 2013, Nr. 19522/09, § 35).
Rn. 56 Zu der Frage, ob der mit der Richtlinie 2006/24 verbundene Eingriff auf das absolut Notwendige beschränkt ist, ist festzustellen, dass nach Art. 3 dieser Richtlinie in Verbindung mit ihrem Art. 5 Abs. 1 alle Verkehrsdaten betreffend Telefonfestnetz, Mobilfunk, Internetzugang, Internet-E-Mail und Internet-Telefonie auf Vorrat zu speichern sind.
Rn. 57 Hierzu ist erstens festzustellen, dass sich die Richtlinie 2006/24 generell auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen.
Rn. 58 Die Richtlinie 2006/24 betrifft nämlich zum einen in umfassender Weise alle Personen, die elektronische Kommunikationsdienste nutzen, ohne dass sich jedoch die Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert werden, auch nur mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte.
Rn. 60 Zweitens kommt zu diesem generellen Fehlen von Einschränkungen hinzu, dass die Richtlinie 2006/24 kein objektives Kriterium vorsieht, das es ermöglicht, den Zugang der zuständigen nationalen Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung zwecks Verhütung, Feststellung oder strafrechtlicher Verfolgung auf Straftaten zu beschränken, die im Hinblick auf das Ausmaß und die Schwere des Eingriffs in die in Art. 7 und Art. 8 der Charta verankerten Grundrechte als hinreichend schwer angesehen werden können, um einen solchen Eingriff zu rechtfertigen.
Die Richtlinie 2006/24 nimmt im Gegenteil in ihrem Art. 1 Abs. 1 lediglich allgemein auf die von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmten schweren Straftaten Bezug.
Rn. 61 Überdies enthält die Richtlinie 2006/24 keine materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Zugang der zuständigen nationalen Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung.
Rn. 62 Insbesondere sieht die Richtlinie 2006/24 kein objektives Kriterium vor, das es erlaubt, die Zahl der Personen, die zum Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten und zu deren späterer Nutzung befugt sind, auf das angesichts des verfolgten Ziels absolut Notwendige zu beschränken.
Rn. 63 Drittens schreibt die Richtlinie 2006/24 hinsichtlich der Dauer der Vorratsspeicherung in ihrem Art. 6 vor, dass die Daten für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten auf Vorrat zu speichern sind, ohne dass eine Unterscheidung zwischen den in Art. 5 der Richtlinie genannten Datenkategorien nach Maßgabe ihres etwaigen Nutzens für das verfolgte Ziel oder anhand der betroffenen Personen getroffen wird.
Rn. 65 Aus dem Vorstehenden folgt, dass die Richtlinie 2006/24 keine klaren und präzisen Regeln zur Tragweite des Eingriffs in die in Art. 7 und Art. 8 der Charta verankerten Grundrechte vorsieht.
Rn. 66 Darüber hinaus ist in Bezug auf die Regeln zur Sicherheit und zum Schutz der von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder den Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes auf Vorrat gespeicherten Daten festzustellen, dass die Richtlinie 2006/24 keine hinreichenden, den Anforderungen von Art. 8 der Charta entsprechenden Garantien dafür bietet, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten wirksam vor Missbrauchsrisiken sowie vor jedem unberechtigten Zugang zu ihnen und jeder unberechtigten Nutzung geschützt sind.
Erstens sieht Art. 7 der Richtlinie 2006/24 keine speziellen Regeln vor, die der großen nach der Richtlinie auf Vorrat zu speichernden Datenmenge, dem sensiblen Charakter dieser Daten und der Gefahr eines unberechtigten Zugangs zu ihnen angepasst sind.
Rn. 67 Art. 7 der Richtlinie 2006/24 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58 und Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46 gewährleistet nicht, dass die genannten Anbieter oder Betreiber durch technische und organisatorische Maßnahmen für ein besonders hohes Schutz- und Sicherheitsniveau sorgen, sondern gestattet es ihnen u. a., bei der Bestimmung des von ihnen angewandten Sicherheitsniveaus wirtschaftliche Erwägungen hinsichtlich der Kosten für die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Vor allem gewährleistet die Richtlinie 2006/24 nicht, dass die Daten nach Ablauf ihrer Speicherungsfrist unwiderruflich vernichtet werden.
Rn. 69 Aus der Gesamtheit der vorstehenden Erwägungen ist zu schließen, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie 2006/24 die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 der Charta einhalten musste.
Rn. 70 Unter diesen Umständen ist die Vereinbarkeit der Richtlinie 2006/24 mit Art. 11 der Charta nicht zu prüfen.
Rn. 71 Infolgedessen ist auf die zweite Frage, Buchst. b bis d, in der Rechtssache C-293/12 und auf die erste Frage in der Rechtssache C-594/12 zu antworten, dass die Richtlinie 2006/24 ungültig ist.
Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG ist ungültig..
- EuGH, 09.11.2010 - C-92/09
Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-293/12
Eine solche Vorratsspeicherung der Daten fällt zudem unter Art. 8 der Charta, weil sie eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne dieses Artikels darstellt und deshalb zwangsläufig die ihm zu entnehmenden Erfordernisse des Datenschutzes erfüllen muss (Urteil Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 47).Rn. 46 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane geeignet sind, die mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele zu erreichen, und nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 45, Volker und Markus Schecke und Eifert, EU:C:2010:662, Rn. 74, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 71, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 50, und Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 29).
- EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-293/12
Rn. 42 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die Bekämpfung des internationalen Terrorismus zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung der Union dar (vgl. in diesem Sinne Urteile Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 363, sowie Al-Aqsa/Rat, C-539/10 P und C-550/10 P, EU:C:2012:711, Rn. 130).
- EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-293/12
Rn. 46 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane geeignet sind, die mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele zu erreichen, und nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 45, Volker und Markus Schecke und Eifert, EU:C:2010:662, Rn. 74, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 71, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 50, und Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 29). - EGMR, 04.12.2008 - 30562/04
Britische DNA-Datenbanken verstoßen gegen die Europäische …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-293/12
Rn. 47 Was die gerichtliche Überprüfung der Einhaltung dieser Voraussetzungen anbelangt, kann, da Grundrechtseingriffe in Rede stehen, der Gestaltungsspielraum des Unionsgesetzgebers anhand einer Reihe von Gesichtspunkten eingeschränkt sein; zu ihnen gehören u. a. der betroffene Bereich, das Wesen des fraglichen durch die Charta gewährleisteten Rechts, Art und Schwere des Eingriffs sowie dessen Zweck (vgl. entsprechend, zu Art. 8 EMRK, Urteil des EGMR S und Marper/Vereinigtes Königreich [GK], Nrn. 30562/04 und 30566/04, § 102, Rep. 2008-V). - EGMR, 26.03.1987 - 9248/81
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-293/12
Rn. 35 Zudem stellt der Zugang der zuständigen nationalen Behörden zu den Daten einen zusätzlichen Eingriff in dieses Grundrecht dar (vgl., zu Art. 8 EMRK, Urteile des EGMR Leander/Schweden vom 26. März 1987, Serie A, Nr. 116, § 48, Rotaru/Rumänien [GK], Nr. 28341/95, § 46, Rep. 2000-V, sowie Weber und Saravia/Deutschland (Entsch.), Nr. 54934/00, § 79, Rep. 2006-XI). - EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-293/12
Rn. 46 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane geeignet sind, die mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele zu erreichen, und nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 45, Volker und Markus Schecke und Eifert, EU:C:2010:662, Rn. 74, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 71, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 50, und Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 29). - EGMR, 29.06.2006 - 54934/00
Menschenrechte: Verletzung der Privatsphäre und des Briefgeheimnisses durch das …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-293/12
Rn. 35 Zudem stellt der Zugang der zuständigen nationalen Behörden zu den Daten einen zusätzlichen Eingriff in dieses Grundrecht dar (vgl., zu Art. 8 EMRK, Urteile des EGMR Leander/Schweden vom 26. März 1987, Serie A, Nr. 116, § 48, Rotaru/Rumänien [GK], Nr. 28341/95, § 46, Rep. 2000-V, sowie Weber und Saravia/Deutschland (Entsch.), Nr. 54934/00, § 79, Rep. 2006-XI). - EuGH, 20.05.2003 - C-465/00
DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-293/12
Rn. 33 Für die Feststellung des Vorliegens eines Eingriffs in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens kommt es nicht darauf an, ob die betreffenden Informationen über das Privatleben sensiblen Charakter haben oder ob die Betroffenen durch den Eingriff Nachteile erlitten haben könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 75). - EuGH, 23.11.2010 - C-145/09
Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-293/12
Das Gleiche gilt für die Bekämpfung schwerer Kriminalität zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (vgl. in diesem Sinne Urteil Tsakouridis, C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 46 und 47). - EGMR, 04.05.2000 - 28341/95
- EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen …
- EuGH, 16.10.2012 - C-614/10
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG …
- EuGH, 15.11.2012 - C-539/10
und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit …
- EGMR, 01.07.2008 - 58243/00
LIBERTY AND OTHERS v. THE UNITED KINGDOM
- EuGH, 07.11.2013 - C-473/12
IPI - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 10 und 11 …
- EGMR, 18.04.2013 - 19522/09
M. K. c. FRANCE
- EuGH, 16.07.2020 - C-311/18
EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig
Außerdem fallen solche Datenverarbeitungen unter Art. 8 der Charta, weil sie Verarbeitungen personenbezogener Daten im Sinne dieses Artikels darstellen und deshalb zwangsläufig die dort vorgesehenen Erfordernisse des Datenschutzes erfüllen müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 49 und 52, und vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 29, sowie Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 122 und 123).Dasselbe gilt für die Speicherung personenbezogener Daten und den Zugang zu ihnen für ihre Nutzung durch die Behörden, wobei es nicht darauf ankommt, ob die betreffenden Informationen über das Privatleben sensiblen Charakter haben oder ob die Betroffenen durch den Eingriff Nachteile erlitten haben könnten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Mai 2003, Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 74 und 75, und vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 33 bis 36, sowie Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 124 und 126).
- EuGH, 21.12.2016 - C-203/15
Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste …
Rn. 44 Am 9. April 2014 teilte Tele2 Sverige, ein in Schweden ansässiger Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste, der PTS mit, dass sie infolge der Ungültigerklärung der Richtlinie 2006/24 durch das Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, im Folgenden: Urteil Digital Rights, EU:C:2014:238) ab dem 14. April 2014 die vom LEK erfassten elektronischen Kommunikationsdaten nicht mehr auf Vorrat speichern und die bis dahin gespeicherten Daten löschen werde.Rn. 46 Am 29. April 2014 beauftragte der Justitieminister (Minister der Justiz, Schweden) einen Sondergutachter damit, die einschlägige schwedische Regelung im Hinblick auf das Urteil Digital Rights zu prüfen.
Nach Auffassung des Sondergutachters kann das Urteil Digital Rights nicht dahin ausgelegt werden, dass es einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich entgegenstehe.
Rn. 50 Dem vorlegenden Gericht stellt sich jedoch die Frage, ob eine allgemeine und unterschiedslose Pflicht zur Vorratsspeicherung elektronischer Kommunikationsdaten, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht, mit Rücksicht auf das Urteil Digital Rights mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58, im Licht der Art. 7 und 8 sowie des Art. 52 Abs. 1 der Charta betrachtet, vereinbar ist.
Rn. 53 Mit Urteil vom 17. Juli 2015 stellte der High Court of Justice (England & Wales), Queens' Bench Division (Divisional Court) (Hoher Gerichtshof [England und Wales], Abteilung Queen's Bench) fest, dass das Urteil Digital Rights "verbindliche unionsrechtliche Voraussetzungen" für die Regelungen der Mitgliedstaaten über die Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten und den Zugang zu solchen Daten festlege.
Aus der dem Urteil Digital Rights zugrunde liegenden Logik ergebe sich, dass Rechtsvorschriften, mit denen eine allgemeine Regelung für die Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten geschaffen werde, gegen die in den Art. 7 und 8 der Charta gewährleisteten Rechte verstoße, sofern diese Rechtsvorschriften nicht durch eine im nationalen Recht festgelegte Regelung über den Zugang zu den Daten ergänzt werde, die ausreichende Garantien für die Wahrung dieser Rechte vorsehe.
In Anbetracht u. a. des engen Zusammenhangs zwischen der Vorratsspeicherung von Daten und dem Zugang zu diesen Daten wäre es unbedingt erforderlich gewesen, dass die Richtlinie mit einer Reihe von Garantien einhergegangen wäre und das Urteil Digital Rights bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der mit der Richtlinie geschaffenen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auf die Regeln für den Zugang zu diesen Daten eingegangen wäre.
Rn. 58 Hinsichtlich der Erforderlichkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof hebt das vorlegende Gericht hervor, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Vorlageentscheidung sechs Gerichte anderer Mitgliedstaaten, darunter fünf letztinstanzliche Gerichte, nationale Rechtsvorschriften gestützt auf das Urteil Digital Rights für nichtig erklärt hätten.
Legt das Urteil Digital Rights (…einschließlich insbesondere seiner Rn. 60 bis 62) verbindliche, für die nationale Regelung eines Mitgliedstaats über den Zugang zu gemäß den nationalen Rechtsvorschriften auf Vorrat gespeicherten Daten geltende Voraussetzungen für die Vereinbarkeit mit den Art. 7 und 8 der Charta fest?.
Erweitert das Urteil Digital Rights die Reichweite von Art. 7 und/oder Art. 8 der Charta über die von Art. 8 EMRK, wie sie in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgestellt ist, hinaus?.
Rn. 63 Diese Frage geht u. a. darauf zurück, dass die Richtlinie 2006/24, die mit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Regelung umgesetzt werden sollte, mit dem Urteil Digital Rights für ungültig erklärt wurde, die Parteien aber uneins sind über die Tragweite dieses Urteils und seine Auswirkungen auf die nationale Regelung, die für die Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten sowie für den Zugang der nationalen Behörden zu diesen Daten gilt.
Rn. 92 In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste durch eine nationale Regelung, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht, auferlegte Pflicht, Verkehrsdaten auf Vorrat zu speichern, um diese gegebenenfalls den zuständigen nationalen Behörden zugänglich zu machen, Fragen aufwirft, die nicht nur die Einhaltung der in den Vorlagefragen ausdrücklich erwähnten Art. 7 und 8 der Charta, sondern auch die Einhaltung der in Art. 11 der Charta gewährleisteten Freiheit der Meinungsäußerung betreffen (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 25 und 70).
Rn. 96 Dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist, ergibt sich ebenfalls aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach der Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens auf Unionsebene verlangt, dass sich die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränken (…Urteile vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 56, vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 77, Digital Rights, Rn. 52, …sowie vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 92).
Ferner ist ihnen zu entnehmen, wie häufig der Teilnehmer oder registrierte Benutzer in einem bestimmten Zeitraum mit bestimmten Personen kommuniziert hat (vgl. entsprechend, in Bezug auf die Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 26).
Rn. 99 Aus der Gesamtheit dieser Daten können sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert wurden, gezogen werden, etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen dieser Personen und das soziale Umfeld, in dem sie verkehren (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 27).
Der Umstand, dass die Vorratsspeicherung der Daten vorgenommen wird, ohne dass die Nutzer der elektronischen Kommunikationsdienste darüber informiert werden, ist geeignet, bei den Betroffenen das Gefühl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 37).
Rn. 101 Auch wenn eine solche Regelung nicht die Vorratsspeicherung des Inhalts einer Kommunikation erlaubt und folglich nicht den Wesensgehalt der vorgenannten Grundrechte antastet (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 39), könnte die Vorratsspeicherung der Verkehrs- und Standortdaten jedoch Auswirkungen auf die Nutzung der elektronischen Kommunikationsmittel und infolgedessen auf die Ausübung der in Art. 11 der Charta gewährleisteten Freiheit der Meinungsäußerung durch die Nutzer dieser Mittel haben (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 28).
Rn. 102 In Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die betreffenden Grundrechte durch eine nationale Regelung, die für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung die Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsieht, vermag allein die Bekämpfung der schweren Kriminalität eine solche Maßnahme zu rechtfertigen (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 60).
Rn. 103 Zudem kann zwar die Wirksamkeit der Bekämpfung schwerer Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, in hohem Maß von der Nutzung moderner Ermittlungstechniken abhängen; eine solche dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung kann jedoch, so grundlegend sie auch sein mag, für sich genommen die Erforderlichkeit einer nationalen Regelung, die die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten vorsieht, für die Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 51).
Zudem sieht sie keine Ausnahme vor, so dass sie auch für Personen gilt, deren Kommunikationsvorgänge nach den nationalen Rechtsvorschriften dem Berufsgeheimnis unterliegen (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 57 und 58).
Insbesondere beschränkt sie die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines Zeitraums und/oder eines geografischen Gebiets und/oder eines Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Bekämpfung von Straftaten beitragen könnten (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 59).
Sie muss insbesondere angeben, unter welchen Umständen und unter welchen Voraussetzungen eine Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung vorbeugend getroffen werden darf, um so zu gewährleisten, dass eine derartige Maßnahme auf das absolut Notwendige beschränkt wird (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Denn eine solche nationale Regelung muss auch die materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Zugang der zuständigen nationalen Behörden zu den auf Vorrat gespeicherten Daten festlegen (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 61).
Rn. 120 Damit in der Praxis die vollständige Einhaltung dieser Voraussetzungen gewährleistet ist, ist es unabdingbar, dass der Zugang der zuständigen nationalen Behörden zu den auf Vorrat gespeicherten Daten grundsätzlich - außer in hinreichend begründeten Eilfällen - einer vorherigen Kontrolle entweder durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle unterworfen wird und deren Entscheidung auf einen mit Gründen versehenen Antrag ergeht, der von den zuständigen nationalen Behörden u. a. im Rahmen von Verfahren zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung von Straftaten gestellt wird (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 62;… vgl. auch entsprechend, zu Art. 8 EMRK, Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 12. Januar 2016, Szabó und Vissy/Ungarn CE:ECHR:2016:0112JUD003713814, Rn. 77 und 80).
Die nationale Regelung muss insbesondere vorsehen, dass die Daten im Unionsgebiet zu speichern und nach Ablauf ihrer Speicherungsfrist unwiderruflich zu vernichten sind (vgl. entsprechend, zur Richtlinie 2006/24, Urteil Digital Rights, Rn. 66 bis 68).
Anderenfalls würde den Personen, deren personenbezogene Daten gespeichert wurden, das durch Art. 8 Abs. 1 und 3 der Charta garantierte Recht vorenthalten, sich zum Schutz ihrer Daten mit einer Eingabe an die nationalen Kontrollstellen zu wenden (vgl. in diesem Sinne Urteile Digital Rights, Rn. 68, …und vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 41 und 58).
Rn. 126 Mit der zweiten Frage in der Rechtssache C-698/15 möchte der Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Berufungsgericht [England und Wales] [Abteilung für Zivilsachen]) wissen, ob der Gerichtshof im Urteil Digital Rights die Art. 7 und 8 der Charta in einem Sinne ausgelegt hat, der über den hinausgeht, der Art. 8 EMRK vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben wurde.
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Durch sie soll, soweit möglich, den Betroffenen subjektiver Rechtsschutz ermöglicht und zugleich einer diffusen Bedrohlichkeit geheimer staatlicher Beobachtung entgegengewirkt werden (vgl. BVerfGE 125, 260 ; ähnlich EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12, C-594/12 -, Digital Rights Ireland Ldt/Minister for Communications, Marine and Natural Resources u.a., NJW 2014, S. 2169 , Rn. 37).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Sie bildet jedoch für die Auslegung der Charta eine maßgebliche Richtschnur und wird in Einklang mit Art. 52 Abs. 3 Satz 1 GRCh und unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Menschenrechtsgerichtshofs vom Europäischen Gerichtshof für die Auslegung der Charta herangezogen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland und Seitlinger u.a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 54 f.;… Urteil vom 3. September 2015, 1nuit Tapiriit Kanatami u.a., C-398/13 P, EU:C:2015:535, Rn. 46;… Urteil vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 27;… Urteil vom 15. März 2017, Al Chodor u.a., C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 37 f.). - EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig
Die Entscheidung 2000/520 genüge aber weder den Anforderungen der Art. 7 und 8 der Charta noch den vom Gerichtshof im Urteil Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238) aufgestellten Grundsätzen.Die Bedeutung sowohl des durch Art. 7 der Charta gewährleisteten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens als auch des durch ihren Art. 8 gewährleisteten Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten wird im Übrigen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgehoben (vgl. Urteile Rijkeboer, C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 47, Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 53, sowie Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 53, 66 und 74 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 58 Wäre dem nicht so, würde den Personen, deren personenbezogene Daten in das betreffende Drittland übermittelt wurden oder werden könnten, das durch Art. 8 Abs. 1 und 3 der Charta garantierte Recht vorenthalten, sich mit einer Eingabe zum Schutz ihrer Grundrechte an die nationalen Kontrollstellen zu wenden (vgl. entsprechend Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 68).
Rn. 78 Hierzu ist festzustellen, dass angesichts der besonderen Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für das Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre und der großen Zahl von Personen, deren Grundrechte im Fall der Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland, das kein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, verletzt werden können, der Wertungsspielraum der Kommission hinsichtlich der Angemessenheit des durch ein Drittland gewährleisteten Schutzniveaus eingeschränkt ist, so dass eine strikte Kontrolle der Anforderungen vorzunehmen ist, die sich aus Art. 25 der Richtlinie 95/46 im Licht der Charta ergeben (vgl. entsprechend Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 47 und 48).
Für die Feststellung des Vorliegens eines Eingriffs in das Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre kommt es nicht darauf an, ob die betreffenden Informationen über die Privatsphäre sensiblen Charakter haben oder ob die Betroffenen durch den Eingriff Nachteile erlitten haben könnten (Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Erfordernis, über solche Garantien zu verfügen, ist umso bedeutsamer, wenn die personenbezogenen Daten automatisch verarbeitet werden und eine erhebliche Gefahr des unberechtigten Zugangs zu ihnen besteht (Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 54 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 92 Darüber hinaus verlangt der Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens auf Unionsebene vor allem, dass sich die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränken (Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 93 Nicht auf das absolut Notwendige beschränkt ist eine Regelung, die generell die Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen, deren Daten aus der Union in die Vereinigten Staaten übermittelt wurden, gestattet, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des verfolgten Ziels vorzunehmen und ohne ein objektives Kriterium vorzusehen, das es ermöglicht, den Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung auf ganz bestimmte, strikt begrenzte Zwecke zu beschränken, die den sowohl mit dem Zugang zu diesen Daten als auch mit deren Nutzung verbundenen Eingriff zu rechtfertigen vermögen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG [ABl. L 105, S. 54], Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 57 bis 61).
Rn. 94 Insbesondere verletzt eine Regelung, die es den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des durch Art. 7 der Charta garantierten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens (vgl. in diesem Sinne Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 39).
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig
Danach verlangt er, "dass die Handlungen der Organe geeignet sind, die mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele zu erreichen, und nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist" (vgl. grundlegend EuGH, Urteil vom 29. November 1956, Fédération Charbonnière, C-8/55, Slg. 1956, I-302 ; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco, C-491/01, Slg. 2002, I-11550 ; Urteil vom 8. Juli 2010, Afton Chemical, C-343/09, Slg. 2010, I-7062 ;… Urteil vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 50;… Urteil vom 17. Oktober 2013, Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 29; Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights, C-293/12 u.a., EU:C:2014:238, Rn. 46). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht
Rn. 39 vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12 und C-594/12 - "Digital Rights",.Rn. 50 Vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12 und C-594/12 - "Digital Rights", Rn. 33 - 36.
Rn. 52 Vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12 und C-594/12 - "Digital Rights", Rn. 38 - 44.
Rn. 54 Vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12 und C-594/12 - "Digital Rights", Rn. 45 - 47 unter Bezugnahme auf EGMR, Urteil vom 4. Dezember 2008 - Nr. 30562/04 und 30566/034 - S. and Marper v. The United Kingdom, Rn. 102.
Rn. 56 Vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12 und C-594/12 - "Digital Rights", Rn. 48 - 55 unter Bezugnahme auf EGMR, Urteile vom 4. Mai 2000 - Nr. 28341/95 - Rotaru v. Romania, Rn. 57 ff.; vom 1. Juli 2008 - Nr. 58243/00 - Liberty and Others v. The United Kingdom, Rn. 62 f. und vom 4. Dezember 2008 - Nr. 30562/04 und 30566/034 - S. and Marper v. The United Kingdom, Rn. 99.
Rn. 58 Vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12 und C-594/12 - "Digital Rights", Rn. 57 - 59.
Rn. 60 Vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12 und C-594/12 - "Digital Rights", Rn. 60 - 62.
Rn. 62 Vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12 und C-594/12 - "Digital Rights", Rn. 63 - 64.
Rn. 64 Vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12 und C-594/12 - "Digital Rights", Rn. 66 - 68.
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
Eine Entsprechung haben diese Garantien in Art. 8 EMRK, der seinerseits das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz - und dabei insbesondere auch vor der Verarbeitung personenbezogener Daten - schützt (vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland und Seitlinger u.a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 35, 47 und 54 f.;… Verfassungsgerichtshof Österreich, Erkenntnis vom 27. Juni 2014, G 47/12 u.a., AT:VFGH:2014:G47.2012, Rn. 146;… Marauhn/Thorn, in: Dörr/Grote/Marauhn, EMRK/GG Konkordanzkommentar, 2. Aufl. 2013, Kap. 16, Rn. 29 ff.;… Kranenborg, in: Peers/Hervey/Kenner/Ward, The EU Charter of Fundamental Rights, 2014, Rn. 08.50;… Fabbrini, in: de Vries/Bernitz/Weatherill, The EU Charter of Fundamental Rights as a Binding Instrument, 2015, S. 261 ;… Docksey, IDPL 2016, S. 195 ;… Meyer-Ladewig/Nettesheim, in: Meyer-Ladewig/Nettesheim/von Raumer, EMRK, 4. Aufl. 2017, Art. 8 Rn. 32 ff.;… Kühling/Raab, in: Kühling/Buchner, DS-GVO/BDSG, 2. Aufl. 2018, Einführung Rn. 17 ff.;… Lock, in: Kellerbauer/Klamert/Tomkin, The EU Treaties and the Charter of Fundamental Rights, 2019, Art. 7 GRCh Rn. 1). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14
Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …
Zum einen wird gerade im Hinblick auf die hier in Rede stehenden Grundsätze des Art. 1 GG eine Verletzung schon deshalb nur selten vorkommen, weil Art. 6 EUV, die Charta der Grundrechte und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Regel einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union gewährleisten (vgl. nur EuGH…, Urteil vom 9. November 2010, Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, Slg. 2010, I-11063, Rn. 43 ff.; Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland und Seitlinger, C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 23 ff.;… Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 42 ff., 62 ff., 89 ff.;… Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 91 ff.). - EuGH, 11.12.2014 - C-212/13
Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung …
Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Schutz des in Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Grundrechts auf Privatleben, dass sich die Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten auf das absolut Notwendige beschränken müssen (vgl. Urteile IPI, C-473/12, EU:C:2013:715, Rn. 39, und Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 52). - BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
- EuGH, 20.09.2022 - C-793/19
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und …
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …
- EuGH, 06.10.2020 - C-511/18
La Quadrature du Net u.a. - Vorratsdatenspeicherung kann zulässig sein
- EuGH, 06.10.2020 - C-623/17
Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, aber ...
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 1/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachtenantrag - Zulässigkeit - …
- EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …
- EGMR, 13.09.2018 - 58170/13
Big Brother Watch u.a./United Kingdom - Massenhafte Überwachung von Kommunikation
- EuGH, 21.06.2022 - C-817/19
Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden
- BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R
Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur - …
- BGH, 03.07.2014 - III ZR 391/13
Speicherung von IP-Adressen zur Vermeidung von Störungen
- BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 12.18
EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit …
- OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23
Schadensersatz für Datenleck bei Facebook
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2019 - C-673/17
Planet49 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 95/46/EG - Richtlinie …
- BVerfG, 01.10.2024 - 1 BvR 1160/19
Bundeskriminalamtgesetz - Datenplattformen
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2015 - C-362/14
Nach Ansicht von Generalanwalt Bot hindert die Entscheidung der Kommission, mit …
- BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14
EuGH soll datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer …
- EGMR, 25.05.2021 - 58170/13
BUREAU OF INVESTIGATIVE JOURNALISM AND ALICE ROSS v. THE UNITED KINGDOM
- BGH, 23.01.2024 - II ZB 7/23
Datenschutz: Antrag eines GmbH-Geschäftsführers auf Löschung seines Geburtsdatums …
- VG Köln, 25.01.2017 - 9 L 1009/16
Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung
- BGH, 10.01.2024 - 2 StR 171/23
Eine Funkzellenabfrage setzt bei Erhebung geschäftlich gespeicherter …
- BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16
Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im …
- OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 3 MR 7/21
Corona - Videoaufsicht bei elektronischer Hochschulprüfung zulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21
Standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei IFG-Antrag über …
- EuGH, 05.04.2022 - C-140/20
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und …
- EGMR, 30.01.2020 - 50001/12
Breyer ./. Deutschland - Identifizierungspflicht bei Prepaid-SIM-Kauf verletzt …
- VG Köln, 20.04.2018 - 9 K 7417/17
Keine Pflicht für Telekommunikationsunternehmen zur Vorratsdatenspeicherung
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
- BAG, 20.06.2024 - 8 AZR 253/20
Datenschutz - Gesundheitsdaten - Verarbeitung durch Arbeitgeber - Medizinischer …
- BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 15/20 R
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer …
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 153/17
EuGH-Vorlage zum Umfang der von "YouTube" bei Urheberrechtsverletzungen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18
Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur …
- VG Wiesbaden, 13.05.2020 - 6 K 805/19
Rechtswidrigkeit der Fluggastdatenverarbeitung
- VG Köln, 20.04.2018 - 9 K 3859/16
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-511/18
La Quadrature du Net u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung …
- EuGH, 02.10.2018 - C-207/16
Zugang zu Telekommunikationsdaten auch bei Diebstahlsverdacht vom SIM-Karten
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen …
- BGH, 04.06.2024 - II ZB 10/23
Anspruch eines früheren Vereinsvorstandsmitglieds auf Löschung seiner im …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-212/13
Ryneš - Rechtsangleichung - Verarbeitung personenbezogener Daten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-37/20
Luxembourg Business Registers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der …
- BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 13.18
EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit …
- VG Hamburg, 22.07.2022 - 21 K 1802/21
Datenverarbeitung im Hamburgischen Krebsregister, Datenschutz
- VG Wiesbaden, 15.05.2020 - 6 K 806/19
Verstoß der Erfassung von Fluggastdaten gegen europäisches Recht
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvQ 42/15
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- EuGH, 01.02.2016 - C-698/15
Davis u.a.
- EuGH, 03.12.2019 - C-482/17
Der Gerichtshof weist die Klage der Tschechischen Republik gegen die Richtlinie …
- FG Düsseldorf, 09.08.2017 - 4 K 1404/17
Vorlage an den EuGH: Europarechtliche Zweifel an der Erhebung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-793/19
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona wiederholt, dass die allgemeine und …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19
Hessischer Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19
Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-547/14
Philip Morris Brands u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - …
- BFH, 05.09.2023 - IX R 32/21
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22
Nach Ansicht von Generalanwältin Medina ist die obligatorische Erfassung und …
- BGH, 23.01.2024 - II ZB 8/23
Datenschutz: Antrag eines Kommanditisten auf Löschung seines Geburtsdatums und …
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 263/15
Verbot der Altersdiskriminierung - Berufsfreiheit
- OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - 16 U 269/20
Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Klarnamens und der Darstellung …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-723/17
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann eine generelle …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22
Belgian Association of Tax Lawyers u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-358/14
Generalanwältin Kokott hält die neue EU-Tabak-Richtlinie von 2014 für gültig
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13
Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-477/14
Pillbox 38 - Rechtsangleichung - Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU - Herstellung, …
- EGMR, 25.05.2021 - 35252/08
CENTRUM FÖR RÄTTVISA v. SWEDEN
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 858/21
Datenschutzrechtliche Anweisung; Bestimmtheit; personenbezogene Daten; …
- EuG, 19.11.2025 - T-367/23
Digitale Dienste - Verordnung (EU) 2022/2065 - Benennung einer sehr großen …
- LG Lübeck, 04.09.2025 - 15 O 12/24
Wirtschaftsauskunfteien - Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der …
- BVerwG, 24.10.2019 - 3 C 21.17
Vereinbarkeit der Veröffentlichung der Begünstigten der Fonds für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-817/19
Generalanwalt Pitruzzella: Übermittlung sowie allgemeine und unterschiedslose …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2018 - C-496/17
Deutsche Post - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollrechtliche Rechte und …
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 229/16
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- EuG, 27.04.2022 - T-710/21
Roos u.a./ Parlament - Öffentliche Gesundheit - Erfordernis der Vorlage eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-258/23
Nach Ansicht von Generalanwältin Medina ist für die Wahrung des Rechts auf Schutz …
- EuGH, 20.11.2025 - C-57/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
- EuGH, 18.06.2015 - C-508/13
Estland / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2013/34/EU - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-661/24
Vorabentscheidungsersuchen - Telekommunikationssektor - Verarbeitung …
- EuGH, 14.10.2014 - C-611/12
Die Kommission hat nicht rechtswidrig gehandelt, als sie den französischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2014 - C-129/14
Spasic - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-623/17
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Mittel und Methoden der …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-157/14
Neptune Distribution - Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung und zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-390/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch …
- EGMR, 13.02.2024 - 33696/19
PODCHASOV v. RUSSIA
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 102/21
Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Durchführung eines Coronaselbsttests in der …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-205/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
- EGMR, 11.01.2022 - 70078/12
EKIMDZHIEV AND OTHERS v. BULGARIA
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-245/19
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott müssen der Adressat, der betroffene …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 108/21
Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Durchführung eines Coronaselbsttests in der …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-207/16
Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15
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Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Fischereipolitik - Kontrolle der …
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Beanspruchung von Schadenersatz, der Feststellung einer weiteren Ersatzpflicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-345/17
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Schützenswertes Interesse eines Schülers an der nachträglichen gerichtlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
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- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
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- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-426/16
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PIETRZAK c. POLOGNE et 1 autre affaire
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Schadensersatz nach einem Scraping-Vorfall bei Facebook
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Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2016 - C-540/14
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- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-507/13
Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass die Unionsvorschriften, die den …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-482/17
Generalanwältin Sharpston schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage der …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-178/22
Procura della Repubblica presso il Tribunale di Bolzano - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-389/21
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- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-460/18
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- EuGH, 05.06.2014 - C-329/12
Kommission / Deutschland - Streichung
- BGH, 09.04.2019 - XI ZR 454/18
Geltung der Richtlinie 2008/48/EG für einen durch Grundschulden gesicherten …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-488/15
Kommission/ Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-196/13
Kommission / Italien - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-507/18
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- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-162/22
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- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-339/20
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- EGMR, 15.02.2024 - 19920/20
SKOBERNE v. SLOVENIA
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
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- BGH, 02.04.2019 - XI ZR 233/18
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- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-378/13
Kommission / Griechenland - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2016 - C-565/14
Romonta / Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
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- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2016 - C-564/14
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- EGMR, 23.04.2024 - 71008/16
M. B. v. THE NETHERLANDS
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-454/18
Baltic Cable - Grenzüberschreitender Stromhandel - Verordnung (EG) Nr. 714/2009 - …
- EuG, 14.02.2019 - T-903/16
RE/ Kommission - Personenbezogene Daten - Schutz natürlicher Personen bei der …
- EuGH, 27.05.2014 - C-46/13
H - Streichung
- VG Köln, 20.03.2025 - 13 K 310/24
- EGMR, 02.07.2024 - 37050/22
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