Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 28.05.2013 - C-239/12 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10775
EuGH, 28.05.2013 - C-239/12 P (https://dejure.org/2013,10775)
EuGH, Entscheidung vom 28.05.2013 - C-239/12 P (https://dejure.org/2013,10775)
EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - C-239/12 P (https://dejure.org/2013,10775)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - Nichtigkeitsklage - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Abdulrahim / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - Nichtigkeitsklage - ...

  • EU-Kommission

    Abdulrahim / Rat und Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse für eine Nichtigkeitsklage bei restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen im Einflussbereich von Al-Qaida und den Taliban; Grundsätze zur Aufhebung eines Gerichtsbeschlusses zur Erledigung der Hauptsache und Zurückverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse für Nichtigkeitsklage bei Streichung einer Person aus der Liste zu restriktiven Maßnahmen zum Schutz gegen terroristische Umtriebe; Aufhebung eines Gerichtsbeschlusses zur Erledigung der Hauptsache und Zurückverweisung; Rechtsmittelentscheidung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von Geldern gerichtet wurde, behält ein Interesse daran, dass die Maßnahme vom Unionsrichter für nichtig erklärt wird, selbst wenn sie im Lauf des Verfahrens aufgehoben worden ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einfrieren von Geldern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Streichung von Terrorliste Anspruch auf Nichtigkeitserklärung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streichung von der Liste terroristischer Organisationen: Betroffener hat Anspruch auf Nichtigerklärung - Bejahte Rechtswidrigkeit kann Wiedergutmachung des erlittenen immateriellen Schadens darstellen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Abdulrahim / Rat und Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 28. Februar 2012, Abdulrahim/Rat und Kommission (T"127/09), mit dem das Gericht festgestellt hat, dass sich die Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1330/2008 der Kommission vom 22. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 649
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 07.06.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung -

    Auszug aus EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
    In Randnr. 22 des angefochtenen Beschlusses hat das Gericht an die Rechtsprechung erinnert, nach der der Streitgegenstand ebenso wie das Rechtsschutzinteresse eines Klägers bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen muss - andernfalls ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt -, was voraussetzt, dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission, C-362/05 P, Slg. 2007, I-4333, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 10. Dezember 2010, Ryanair/Kommission, T-494/08 bis T-500/08 und T-509/08, Slg. 2010, II-5723, Randnrn.

    Was zweitens die Tatsache betrifft, dass ein Kläger weiterhin ein Interesse daran haben kann, die Nichtigerklärung einer Handlung eines Organs der Union zu beantragen, damit vermieden wird, dass sich der Rechtsverstoß, der dieser Handlung seinem Vorbringen nach anhaftet, in Zukunft wiederholt, hat das Gericht in Randnr. 37 des angefochtenen Beschlusses daran erinnert, dass ein solches Rechtsschutzinteresse, das sich aus Art. 266 Abs. 1 AEUV ergebe, nur vorliegen könne, wenn sich der geltend gemachte Rechtsverstoß unabhängig von den Umständen der Rechtssache, die zur Klageerhebung geführt hätten, in Zukunft wiederholen könne (Urteil Wunenburger/Kommission, Randnrn.

    Das Gericht erkenne an, dass selbst bei Nichtvorliegen eines Schadens die Möglichkeit einer künftigen Wiederholung des Rechtsverstoßes ausreiche, um anzunehmen, dass ein Interesse an der Fortführung des Verfahrens fortbestehe (Urteil Wunenburger/Kommission, Randnrn.

    Ebenso wie das Rechtsschutzinteresse muss auch der Streitgegenstand bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen - andernfalls ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt -, was voraussetzt, dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. Urteile Wunenburger/Kommission, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. April 2008, Flaherty u. a./Kommission, C-373/06 P, C-379/06 P und C-382/06 P, Slg. 2008, I-2649, Randnr. 25).

    So hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass ein Kläger ein Interesse an der Aufhebung einer Entscheidung behalten kann, sei es, um zu erreichen, dass er wieder in einen früheren Stand versetzt wird (Urteil vom 6. März 1979, Simmenthal/Kommission, 92/78, Slg. 1979, 777, Randnr. 32), sei es, um den Urheber der angefochtenen Handlung zu veranlassen, sie für die Zukunft in geeigneter Weise zu ändern, und um somit das Risiko zu vermeiden, dass sich die Rechtswidrigkeit, die der angefochtenen Handlung anhaften soll, wiederholt (vgl. in diesem Sinne Urteile Simmenthal/Kommission, Randnr. 32, vom 24. Juni 1986, AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission, 53/85, Slg. 1986, 1965, Randnr. 21, sowie Wunenburger/Kommission, Randnr. 50).

  • EuG, 03.04.2008 - T-229/02

    PKK / Rat

    Auszug aus EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
    46 bis 51 des Urteils des Gerichts vom 3. April 2008, PKK/Rat (T-229/02), machte er die Argumente geltend, die in Randnr. 19 des angefochtenen Beschlusses zusammengefasst werden und auf die das Gericht in diesem Beschluss eingeht.

    Zu der Rechtsprechung, wonach ein Kläger weiterhin ein Interesse an der Nichtigerklärung einer restriktive Maßnahmen verhängenden Entscheidung hat, die aufgehoben und ersetzt worden ist (vgl. in diesem Sinne außer dem Urteil PKK/Rat, Randnrn.

    Der Rat und die Kommission heben schließlich hervor, dass zu unterscheiden sei zwischen der vorliegenden Rechtssache und den Rechtssachen, in denen das vorgenannte Urteil PKK/Rat und die übrigen im Rechtsmittel angeführten Urteile ergangen seien.

    35 und 36 des angefochtenen Beschlusses rechtsfehlerhaft zu dem Ergebnis gelangt, dass Herrn Abdulrahim das Rechtsschutzinteresse insbesondere deshalb fehle, weil die mit der Verordnung Nr. 1330/2008 ihm gegenüber erlassenen restriktiven Maßnahmen nicht aufrechterhalten worden seien und die Aufhebung dieser Maßnahmen durch die Verordnung Nr. 36/2011, im Gegensatz zu der Situation, die dem Urteil PKK/Rat zugrunde gelegen habe, das der Kläger zur Stützung seines Vorbringens angeführt habe, endgültig sei.

  • EuGH, 10.06.1980 - 155/78

    M. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
    Das Bejahen der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Handlung kann nämlich zwar als solches einen materiellen Schaden oder eine Beeinträchtigung des Privatlebens nicht wiedergutmachen, es ist aber gleichwohl - wie Herr Abdulrahim geltend gemacht hat - geeignet, ihn zu rehabilitieren oder eine Form der Wiedergutmachung des immateriellen Schadens darzustellen, der ihm aufgrund dieser Rechtswidrigkeit entstanden ist, und somit den Fortbestand seines Rechtsschutzinteresses zu begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juni 1980, M./Kommission, 155/78, Slg. 1980, 1797, Randnr. 6, und vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission, C-343/87, Slg. 1990, I-225, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Schlussfolgerung steht allerdings in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Gerichtshofs, aus der hervorgeht, dass das Bejahen des geltend gemachten Rechtsverstoßes, sobald es, wie im vorliegenden Fall, dem Kläger einen Vorteil verschaffen kann, den Fortbestand seines Interesses an der Nichtigerklärung selbst dann begründen kann, wenn der angefochtene Rechtsakt nach Erhebung seiner Klage aufgehört hat, Wirkungen zu zeitigen (vgl. in diesem Sinne Urteile M./Kommission, Randnrn.

    Das Interesse an der Nichtigerklärung des angefochtenen Rechtsakts besteht aber fort, wenn, wie im vorliegenden Fall, diese Nichtigerklärung dem Kläger einen Vorteil verschaffen kann, und zwar unabhängig von der fehlenden Notwendigkeit oder materiellen Unmöglichkeit für das beklagte Organ, gemäß Art. 266 AEUV Maßnahmen zur Durchführung des Nichtigkeitsurteils zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteile Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission, Randnr. 9, M./Kommission, Randnr. 6, AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission, Randnr. 21, und Culin/Kommission, Randnr. 26).

  • EuG, 28.02.2012 - T-127/09

    Abdulrahim / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Abdulrahim die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 28. Februar 2012, Abdulrahim/Rat und Kommission (T-127/09, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht u. a. entschieden hat, dass sich die Nichtigkeitsklage von Herrn Abdulrahim in der Hauptsache erledigt habe; diese Klage richtete sich gegen die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan (ABl. L 139, S. 9) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1330/2008 der Kommission vom 22. Dezember 2008 (ABl. L 345, S. 60) geänderten Fassung bzw. gegen die Verordnung Nr. 1330/2008.

    Diese Klage wurde unter dem Aktenzeichen T-127/09 in das Register eingetragen.

    Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 28. Februar 2012, Abdulrahim/Rat und Kommission (T-127/09), wird aufgehoben, soweit darin entschieden wird, dass sich die von Herrn Abdulbasit Abdulrahim vor dem Gericht erhobene Nichtigkeitsklage in der Hauptsache erledigt habe.

  • EuGH, 05.03.1980 - 76/79

    Könecke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
    Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einem zu Unrecht von einem Ausschreibungsverfahren ausgeschlossenen Unternehmen und der Kommission hat der Gerichtshof entschieden, dass für die Nichtigkeitsklage als Grundlage einer möglichen Haftungsklage noch immer ein Interesse bestehen kann, selbst wenn sich die Erfüllung der Verpflichtung des Organs, dem das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt, die sich aus dem Urteil, mit dem diese Nichtigerklärung ausgesprochen wurde, ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, aufgrund der Umstände als unmöglich erweist (Urteil vom 5. März 1980, Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission, 76/79, Slg. 1980, 665, Randnr. 9).

    Das Interesse an der Nichtigerklärung des angefochtenen Rechtsakts besteht aber fort, wenn, wie im vorliegenden Fall, diese Nichtigerklärung dem Kläger einen Vorteil verschaffen kann, und zwar unabhängig von der fehlenden Notwendigkeit oder materiellen Unmöglichkeit für das beklagte Organ, gemäß Art. 266 AEUV Maßnahmen zur Durchführung des Nichtigkeitsurteils zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteile Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission, Randnr. 9, M./Kommission, Randnr. 6, AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission, Randnr. 21, und Culin/Kommission, Randnr. 26).

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
    So hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass ein Kläger ein Interesse an der Aufhebung einer Entscheidung behalten kann, sei es, um zu erreichen, dass er wieder in einen früheren Stand versetzt wird (Urteil vom 6. März 1979, Simmenthal/Kommission, 92/78, Slg. 1979, 777, Randnr. 32), sei es, um den Urheber der angefochtenen Handlung zu veranlassen, sie für die Zukunft in geeigneter Weise zu ändern, und um somit das Risiko zu vermeiden, dass sich die Rechtswidrigkeit, die der angefochtenen Handlung anhaften soll, wiederholt (vgl. in diesem Sinne Urteile Simmenthal/Kommission, Randnr. 32, vom 24. Juni 1986, AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission, 53/85, Slg. 1986, 1965, Randnr. 21, sowie Wunenburger/Kommission, Randnr. 50).

    Das Interesse an der Nichtigerklärung des angefochtenen Rechtsakts besteht aber fort, wenn, wie im vorliegenden Fall, diese Nichtigerklärung dem Kläger einen Vorteil verschaffen kann, und zwar unabhängig von der fehlenden Notwendigkeit oder materiellen Unmöglichkeit für das beklagte Organ, gemäß Art. 266 AEUV Maßnahmen zur Durchführung des Nichtigkeitsurteils zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteile Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission, Randnr. 9, M./Kommission, Randnr. 6, AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission, Randnr. 21, und Culin/Kommission, Randnr. 26).

  • EuGH, 07.02.1990 - 343/87

    Culin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
    Das Bejahen der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Handlung kann nämlich zwar als solches einen materiellen Schaden oder eine Beeinträchtigung des Privatlebens nicht wiedergutmachen, es ist aber gleichwohl - wie Herr Abdulrahim geltend gemacht hat - geeignet, ihn zu rehabilitieren oder eine Form der Wiedergutmachung des immateriellen Schadens darzustellen, der ihm aufgrund dieser Rechtswidrigkeit entstanden ist, und somit den Fortbestand seines Rechtsschutzinteresses zu begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juni 1980, M./Kommission, 155/78, Slg. 1980, 1797, Randnr. 6, und vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission, C-343/87, Slg. 1990, I-225, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.03.1993 - C-123/92

    Lezzi Pietro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
    64 und 65 des genannten Urteils die Schlussfolgerung gestattet hätten, dass "[u]nter diesen besonderen Umständen" und im Unterschied zu dem, was mit dem Beschluss des Gerichtshofs vom 8. März 1993, Lezzi Pietro/Kommission (C-123/92, Slg. 1993, I-809), entschieden worden sei, der Erlass eines neuen Rechtsakts und die gleichzeitige Aufhebung der in Rede stehenden Verordnung nicht als gleichbedeutend mit einer schlichten Nichtigerklärung dieser Verordnung angesehen werden könne.
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
    Er beruft sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnrn.
  • EuGH, 19.01.2006 - C-547/03

    AIT / Kommission - Rechtsmittel - Programm Asia-Invest - Aufforderung zur

    Auszug aus EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass mit der Anwendung des Art. 113 der Verfahrensordnung des Gerichts nicht unbedingt eine mündliche Verhandlung verbunden ist, da das Gericht gemäß Art. 114 § 3 seiner Verfahrensordnung, auf den Art. 113 der Verfahrensordnung verweist, nach einem bloß schriftlichen Verfahren entscheiden kann (Urteile vom 19. Januar 2006, AIT/Kommission, C-547/03 P, Slg. 2006, I-845, Randnr. 35, und vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 37).
  • EuGH, 02.05.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • EuGH, 18.01.2007 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN

  • EuGH, 11.10.2007 - C-117/06

    und Sicherheitspolitik - EIN GRUNDSTÜCKSVERKAUF DARF NICHT VOLLZOGEN WERDEN, WENN

  • EuGH, 17.04.2008 - C-373/06

    Flaherty / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände -

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

  • EuGH, 25.06.2009 - C-580/08

    Srinivasan / Bürgerbeauftragter

  • EuGH, 03.12.2009 - C-399/06

    Der Gerichtshof erklärt die Verordnung des Rates, mit der die Gelder von Herrn

  • EuGH, 29.04.2010 - C-340/08

    und Sicherheitspolitik - Das Einfrieren der Gelder von Personen, die verdächtigt

  • EuGH, 22.10.2010 - C-266/10

    Seacid / Parlament und Rat

  • EuGH, 22.09.2011 - C-426/10

    Bell & Ross / HABM - Rechtsmittel - Einreichung der unterzeichneten Urschrift der

  • EuGH, 21.12.2011 - C-27/09

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel Frankreichs gegen

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

  • EuGH, 30.06.1983 - 85/82

    Schloh / Rat

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

  • EuG, 14.03.1997 - T-25/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd

  • EuG, 10.03.2005 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

  • EuG, 28.03.2006 - T-451/04

    Mediocurso / Kommission

  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

  • EuG, 11.07.2007 - T-327/03

    Al-Aqsa / Rat

  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

  • EuG, 10.12.2010 - T-494/08

    Ryanair / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 06.07.2011 - T-142/11

    SIR / Rat

  • EuG, 06.07.2011 - T-160/11

    Petroci / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2018 - C-430/16

    Bank Mellat / Rat - Rechtsmittel - Verstärkung der restriktiven Maßnahmen gegen

    16 Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331).

    18 Urteil vom 28. Mai 2013 (C-239/12 P, EU:C:2013:331).

    21 Die Klägerin verweist hier auf die Rn. 70 bis 74 des Urteils vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331).

    27 Vgl. Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 61).

    29 Vgl. Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 62).

    30 Urteil vom 28. Mai 2013 (C-239/12 P, EU:C:2013:331).

    31 Urteil vom 28. Mai 2013 (C-239/12 P, EU:C:2013:331).

    39 Vgl. Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 65).

    40 Vgl. Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 63 bis 64).

    41 Vgl. Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 68).

    44 Vgl. Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    46 Urteil vom 28. Mai 2013 (C-239/12 P, EU:C:2013:331).

    47 Vgl. Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    51 Urteil vom 28. Mai 2013 (C-239/12 P, EU:C:2013:331).

  • EuG, 02.07.2019 - T-406/15

    Mahmoudian / Rat

    Der vorliegende Fall müsse daher insbesondere mit der Rechtssache, in der das Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), ergangen sei, verglichen werden, nicht aber mit der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. November 2014, Safa Nicu Sepahan/Rat (T-384/11, EU:T:2014:986), ergangen sei.

    So ähnele der vorliegende Fall insbesondere den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), und vom 18. Februar 2016, Jannatian/Rat (T-328/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:86), ergangen seien, nicht aber der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. November 2014, Safa Nicu Sepahan/Rat (T-384/11, EU:T:2014:986), ergangen sei, denn die Nichtigerklärung der gegenüber dem Kläger - einer natürlichen Person - erlassenen streitigen Rechtsakte sei eine angemessene Form der Wiedergutmachung seiner Rufschädigung.

    In Rn. 72 des Urteils vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), hat der Gerichtshof nämlich nur festgestellt, dass die Rechtswidrigkeit der in jener Rechtssache fraglichen Handlung, die in Bezug auf Art und Gegenstand den streitigen Rechtsakten ähnlich war, geeignet sei, den Kläger in jener Rechtssache - eine natürliche Person - zu rehabilitieren oder eine Form der Wiedergutmachung des immateriellen Schadens darzustellen, der ihm aufgrund dieser Rechtswidrigkeit entstanden sei, und somit den Fortbestand seines Rechtsschutzinteresses zu begründen.

    Der Gerichtshof hat sich somit entgegen dem wesentlichen Vorbringen des Rates im Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), nicht dazu geäußert, ob eine solche Feststellung ausreichte, um den Kläger in jener Rechtssache vollständig zu rehabilitieren oder um eine Form der vollständigen Wiedergutmachung des ihm verursachten immateriellen Schadens darzustellen.

    Im Übrigen hat der Gerichtshof in Rn. 49 des Urteils vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat (C-45/15 P, EU:C:2017:402), für Recht erkannt, zwar habe er im Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), entschieden, dass die Nichtigerklärung rechtswidriger restriktiver Maßnahmen geeignet sei, eine Form der Wiedergutmachung des erlittenen immateriellen Schadens darzustellen, jedoch ergebe sich daraus nicht, dass diese Form der Wiedergutmachung zwingend in allen Fällen genüge, um die vollständige Wiedergutmachung dieses Schadens zu gewährleisten.

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 72 des Urteils vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), die Wirkungen der darin getroffenen Feststellung auch nicht auf natürliche Personen beschränkt hat.

    Als Zweites ist zu dem Antrag auf Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger durch die Schädigung seines Rufes und Ansehens entstanden sein soll, festzustellen, dass die streitigen Maßnahmen beträchtliche negative Konsequenzen haben und einen bedeutenden Eingriff in die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 70).

    Außerdem hat der Gerichtshof im Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), zwar entschieden, dass die Nichtigerklärung rechtswidriger restriktiver Maßnahmen geeignet ist, eine Form der Wiedergutmachung des erlittenen immateriellen Schadens darzustellen; daraus ergibt sich jedoch nicht, dass diese Form der Wiedergutmachung zwingend in allen Fällen genügt, um die vollständige Wiedergutmachung dieses Schadens zu gewährleisten, denn jede Entscheidung darüber muss aufgrund einer Beurteilung der Umstände des konkreten Falles getroffen werden (Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402" Rn. 49).

    Wie der Gerichtshof nämlich bereits entschieden hat, erschüttert das Einfrieren von Geldern als solches durch seine große Tragweite sowohl das Berufs- als auch das Familienleben der betroffenen Personen (vgl. Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    358, 369 und 375, Frankreich/People's Mojahedin Organization of Iran, Randnr. 64, Al-Aqsa/Rat und Niederlande/Al-Aqsa, Randnr. 120, und vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, Randnr. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Wesen eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes muss nämlich gerade darin bestehen, es der betroffenen Person zu ermöglichen, durch ein Nichtigkeitsurteil, mit dem die angefochtene Handlung rückwirkend aus der Rechtsordnung entfernt und so behandelt wird, als ob sie niemals bestanden hätte, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Aufnahme ihres Namens in die fragliche Liste oder seine Belassung auf dieser Liste mit einem Rechtsverstoß behaftet ist, dessen Anerkennung geeignet ist, sie zu rehabilitieren oder für sie eine Form der Wiedergutmachung des erlittenen immateriellen Schadens darzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Abdulrahim/Rat und Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 06.09.2018 - C-430/16

    Bank Mellat / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

    Unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, auf die in Rn. 61 des Urteils vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), hingewiesen wird, macht er geltend, dass die Bank Mellat aus der Nichtigerklärung der streitigen Regelung durch den Gerichtshof keinerlei Vorteil zöge.

    Schließlich betont der Rat unter Hinweis auf das Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 70 bis 74), dass die streitige Regelung keine Auswirkungen auf den Ruf der Bank Mellat gehabt habe, da sie im Gegensatz zu individuellen restriktiven Maßnahmen alle iranischen Finanzinstitute in gleicher Weise betreffe.

    Ebenso wie das Rechtsschutzinteresse muss auch der Streitgegenstand bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen - andernfalls ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt -, was voraussetzt, dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteile vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 61, sowie vom 9. November 2017, HX/Rat, C-423/16 P, EU:C:2017:848, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Zusammenhang ist zunächst zu prüfen, ob die aus dem Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), gewonnenen Erkenntnisse auf Maßnahmen wie die durch die streitige Regelung verhängten übertragbar sind.

    Diese Erkenntnisse aus dem Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), lassen sich jedoch nicht auf sektorspezifische restriktive Maßnahmen wie die durch die streitige Regelung verhängten Maßnahmen übertragen.

    Daher kann - anders als im Fall restriktiver Maßnahmen von individueller Tragweite - nicht geltend gemacht werden, dass einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer durch die hier in Rede stehenden restriktiven Maßnahmen von allgemeiner Tragweite ein klarer immaterieller Schaden in Form einer Rufschädigung entstehen kann, der mit der Stigmatisierung und dem Misstrauen vergleichbar ist, die mit der öffentlichen Bezeichnung der Betroffenen als mit einer terroristischen Vereinigung in Verbindung stehend einhergehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 70), oder dass eine etwaige Nichtigerklärung dieser Maßnahmen der Bank Mellat einen Vorteil verschaffen könnte, indem sie diese rehabilitierte und ihr damit eine gewisse Wiedergutmachung dieses immateriellen Schadens böte.

    Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass ein Kläger unter bestimmten Umständen ein Interesse an der Aufhebung einer im Laufe des Verfahrens aufgehobenen Handlung behalten kann, um den Urheber der angefochtenen Handlung zu veranlassen, diese für die Zukunft in geeigneter Weise zu ändern, und um somit das Risiko zu vermeiden, dass sich die Rechtswidrigkeit, die der angefochtenen Handlung anhaften soll, wiederholt (Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 63).

  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat

    Hinsichtlich der Höhe der für den immateriellen Schaden zu gewährenden Entschädigung hat das Gericht in den Rn. 86 und 87 des angefochtenen Urteils unter Bezugnahme auf Rn. 72 des Urteils vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), festgestellt, dass die Nichtigerklärung der Aufnahme von Safa Nicu Sepahan in die Liste der von der in Rede stehenden restriktiven Maßnahme betroffenen Einrichtungen zu einer Ermäßigung der zuerkannten Entschädigung führen, aber keine vollständige Wiedergutmachung des erlittenen Schadens darstellen könne.

    Außerdem habe der Gerichtshof in Rn. 72 des Urteils vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), entschieden, dass die Nichtigerklärung der Entscheidung über die Aufnahme in die Liste geeignet gewesen sei, den Betroffenen zu rehabilitieren oder eine Form der Wiedergutmachung des ihm entstandenen immateriellen Schadens darzustellen.

    Das Gericht hat sich in seiner Begründung in Rn. 86 des angefochtenen Urteils zu Recht auf das Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), gestützt, um zu entscheiden, dass die Nichtigerklärung der streitigen Bestimmungen eine Form der Wiedergutmachung des immateriellen Schadens darstellen könne, der Safa Nicu Sepahan entstanden sei.

    Denn zwar hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331), entschieden, dass die Nichtigerklärung rechtswidriger restriktiver Maßnahmen geeignet ist, eine Form der Wiedergutmachung des erlittenen immateriellen Schadens darzustellen, jedoch ergibt sich daraus nicht, dass diese Form der Wiedergutmachung zwingend in allen Fällen genügt, um die vollständige Wiedergutmachung dieses Schadens zu gewährleisten.

  • EuGH, 17.09.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission

    Dieses Interesse muss im Hinblick auf den Klagegegenstand bei Klageerhebung gegeben sein - andernfalls ist die Klage unzulässig -, und bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen, andernfalls ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (vgl. in diesem Sinne Urteile Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 61, sowie Cañas/Kommission, C-269/12 P, EU:C:2013:415, Rn. 15).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann ein Interesse für eine Nichtigkeitsklage als Grundlage einer möglichen Haftungsklage fortbestehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission, 76/79, EU:C:1980:68, Rn. 9, Frankreich u. a./Kommission, C-68/94 und C-30/95, EU:C:1998:148, Rn. 74, Beschlüsse Lech-Stahlwerke/Kommission, C-111/99 P, EU:C:2001:58, Rn. 19 und 20, Kommission/Provincia di Imperia, C-183/08 P, EU:C:2009:136, Rn. 30, sowie Urteil Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 64).

    Der Fortbestand eines solchen Rechtsschutzinteresses ist im konkreten Fall und insbesondere unter Berücksichtigung der Folgen des geltend gemachten Rechtsverstoßes und der Art des behaupteten Schadens zu beurteilen (Urteil Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 65).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Ebenso wie das Rechtsschutzinteresse muss auch der Streitgegenstand bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen - andernfalls ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt -, was voraussetzt, dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteil vom 28. Mai 2013 , Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.11.2017 - T-670/16

    Digital Rights Ireland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Raum der Freiheit, der

    Un tel intérêt suppose que l'annulation de cet acte soit susceptible, par elle-même, d'avoir des conséquences juridiques ou que le recours soit susceptible, par son résultat, de procurer un bénéfice à la partie qui l'a intenté (voir, en ce sens, arrêt du 28 mai 2013, Abdulrahim/Conseil et Commission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, point 61, et ordonnance du 26 mars 2014, Adorisio e.a./Commission, T-321/13, non publiée, EU:T:2014:175, point 21 et jurisprudence citée).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-761/18

    Leino-Sandberg/ Parlament

    15 Vgl. z. B. Urteile vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission (C-362/05 P, EU:C:2007:322, Rn. 42), vom 17. April 2008, Flaherty u. a./Kommission (C-373/06 P, C-379/06 P und C-382/06 P, EU:C:2008:230, Rn. 25), vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 61), vom 9. November 2017, HX/Rat (C-423/16 P, EU:C:2017:848, Rn. 30), vom 23. November 2017, Bionorica und Diapharm/Kommission (C-596/15 P und C-597/15 P, EU:C:2017:886, Rn. 84 und 85), und vom 4. September 2018, ClientEarth/Kommission (C-57/16 P, EU:C:2018:660, Rn. 43).

    16 Vgl. z. B. Urteile vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission (C-362/05 P, EU:C:2007:322, Rn. 50), vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 63), und vom 4. September 2018, ClientEarth/Kommission (C-57/16 P, EU:C:2018:660, Rn. 48).

    19 Vgl. z. B. Urteile vom 5. März 1980, Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission (76/79, EU:C:1980:68, Rn. 9), und vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 64).

    20 Vgl. z. B. Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 65).

    21 Vgl. z. B. Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 63), im Kontext restriktiver Maßnahmen und des Fortbestands eines Rechtsschutzinteresses des Klägers trotz Streichung seines Namens von einer Liste, mit der solche Maßnahmen verhängt wurden, oder Urteil vom 4. September 2018, ClientEarth/Kommission (C-57/16 P, EU:C:2018:660, Rn. 49 bis 54).

  • EuG, 28.10.2015 - T-134/11

    Al-Faqih u.a. / Kommission

    À ce titre, ils invoquent la jurisprudence issue de l'arrêt du 28 mai 2013, Abdulrahim/Conseil et Commission (C-239/12 P, Rec, EU:C:2013:331).

    Cet intérêt doit perdurer jusqu'au prononcé de la décision juridictionnelle sous peine de non-lieu à statuer, ce qui suppose que le recours soit susceptible, par son résultat, de procurer un bénéfice à la partie qui l'a intenté (voir arrêts du 7 juin 2007, Wunenburger/Commission, C-362/05 P, Rec, EU:C:2007:322, point 42 et jurisprudence citée, et Abdulrahim/Conseil et Commission, point 47 supra, EU:C:2013:331, point 61 et jurisprudence citée).

    Ainsi, la persistance de l'intérêt à agir d'une partie requérante doit être appréciée in concreto, en tenant compte notamment des conséquences de l'illégalité alléguée et de la nature du préjudice prétendument subi (arrêt Abdulrahim/Conseil et Commission, point 47 supra, EU:C:2013:331, points 62 et 65).

    Outre le gel des fonds en tant que tel, qui, par sa large portée, bouleverse tant la vie professionnelle que la vie familiale des personnes visées et entrave la conclusion de nombreux actes juridiques, il importe de prendre en considération l'opprobre et la méfiance qui accompagnent la désignation publique des personnes visées comme étant liées à une organisation terroriste (voir arrêt Abdulrahim/Conseil et Commission, point 47 supra, EU:C:2013:331, point 70 et jurisprudence citée).

    En effet, si la reconnaissance de l'illégalité de l'acte attaqué ne peut en tant que telle réparer un préjudice matériel ou une atteinte à la vie privée, elle est néanmoins de nature à les réhabiliter ou à constituer une forme de réparation du préjudice moral qu'ils ont subi du fait de cette illégalité et à justifier ainsi la persistance de leur intérêt à agir (voir arrêt Abdulrahim/Conseil et Commission, point 47 supra, EU:C:2013:331, points 71 et 72 et jurisprudence citée).

  • EuG, 02.02.2017 - T-381/15

    IMG / Kommission - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Verstärkte

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-725/20

    Coppo Gavazzi u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-499/18

    Bayer CropScience und Bayer/ Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 12.09.2017 - T-247/16

    Fursin u.a./ EZB

  • EuGH, 22.09.2022 - C-619/20

    IMG/ Kommission

  • EuG, 22.04.2015 - T-190/12

    Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt

  • EuG, 27.09.2017 - T-765/15

    BelTechExport / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuGH, 11.01.2024 - C-517/22

    Eurobolt u.a./ Kommission und Stafa Group

  • EuGH, 30.04.2020 - C-560/18

    Izba Gospodarcza Producentów i Operatorów Urzadzen Rozrywkowych / Kommission -

  • EuGH, 04.09.2018 - C-57/16

    ClientEarth / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe der

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2017 - C-423/16

    HX / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuG, 15.11.2018 - T-207/10

    Das Gericht bestätigt die Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit denen die

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-778/21

    Kommission/ Front Polisario

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Nichtigkeitsklage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-100/17

    Gul Ahmed Textile Mills / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche

  • EuGH, 06.10.2020 - C-134/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, mit dem die Klage der Bank

  • EuG, 14.04.2015 - T-393/13

    SolarWorld und Solsonica / Kommission

  • EuG, 22.12.2021 - T-604/20

    Guangdong Haomei New Materials und Guangdong King Metal Light Alloy Technology/

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die

  • EuGH, 06.05.2021 - C-499/18

    Bayer CropScience und Bayer/ Kommission

  • EuG, 10.11.2014 - T-320/13

    DelSolar (Wujiang) / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-640/20

    PV/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Mobbing - Ärztliche

  • EuG, 30.11.2021 - T-744/20

    Airoldi Metalli/ Kommission - Dumping - Einfuhren von

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2014 - C-564/13

    Planet / Kommission - Rechtsmittel - Art. 272 AEUV - Schiedsklausel -

  • EuG, 02.07.2019 - T-405/15

    Fulmen / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • EuGH, 15.06.2017 - C-19/16

    Al-Faqih u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

  • EuGH, 07.04.2022 - C-801/21

    EUIPO/ Indo European Foods - Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von

  • EuGH, 07.09.2023 - C-803/21

    Versobank/ EZB

  • EuG, 20.03.2024 - T-623/18

    EO/ Kommission

  • EuG, 28.01.2016 - T-331/14

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt das Einfrieren der Gelder von fünf

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15

    Internetvermittlungsverbot als Unionsrechtsverstoß

  • EuG, 25.11.2014 - T-384/11

    Safa Nicu Sepahan / Rat

  • EuGH, 17.12.2019 - C-568/18

    Rogesa/ Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

  • EuG, 14.11.2019 - T-276/13

    Growth Energy und Renewable Fuels Association / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf

  • EuG, 18.02.2016 - T-328/14

    Jannatian / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 26.01.2017 - T-474/15

    GGP Italy / Kommission - Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von

  • EuGH, 29.11.2018 - C-248/17

    Bank Tejarat / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17

    ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der

  • EuG, 08.06.2017 - T-691/16

    Elevolution - Engenharia / Kommission

  • EuGH, 06.06.2013 - C-183/12

    Ayadi / Kommission

  • EuG, 19.01.2021 - T-712/18

    Umweltinstitut München/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 28.01.2016 - T-341/14

    Klyuyev / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuG, 10.04.2019 - T-388/11

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Finanzierung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-225/17

    Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a. / Rat - Rechtsmittel - Restriktive

  • EuG, 08.11.2017 - T-246/15

    Ivanyushchenko / Rat

  • EuG, 25.01.2017 - T-255/15

    Russland-Sanktionen: Klage von Waffenbauer Almaz Antey abgewiesen

  • EuGH, 21.01.2021 - C-761/18

    Leino-Sandberg/ Parlament

  • EuG, 28.01.2016 - T-486/14

    Stavytskyi / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-535/19

    A (Soins de santé publics)

  • EuGH, 29.11.2018 - C-600/16

    National Iranian Tanker Company / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

  • EuGH, 09.11.2017 - C-423/16

    HX / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuG, 13.12.2018 - T-559/15

    Post Bank Iran / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-600/16

    National Iranian Tanker Company / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 29.11.2023 - T-734/22

    Pumpyanskiy/ Rat

  • EuG, 13.12.2018 - T-558/15

    Iran Insurance / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • EuGH, 20.06.2013 - C-269/12

    Cañas / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-456/18

    Ungarn/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beschluss, das

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2019 - C-560/18

    Izba Gospodarcza Producentów i Operatorów Urzadzen Rozrywkowych / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-704/17

    D. H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • EuG, 30.06.2016 - T-516/13

    CW / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2013 - C-371/12

    Petillo - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie 72/166/EWG - Art. 3

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-801/21

    EUIPO/ Indo European Foods - Rechtsmittel - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren -

  • EuG, 24.09.2014 - T-348/13

    Das Gericht erklärt den Beschluss für nichtig, Herrn Kadhaf Al Dam, einen Cousin

  • EuG, 28.10.2020 - T-151/18

    Ben Ali/ Rat

  • EuG, 14.01.2015 - T-127/09

    Abdulrahim / Rat und Kommission

  • EuG, 01.02.2023 - T-470/21

    Klymenko/ Rat

  • EuG, 28.10.2020 - T-151/19

    AO/ Lietuvos Respublikos krasto apsaugos ministerijos Tarnybinio tyrimo komisija

  • EuG, 15.02.2016 - T-279/13

    Ezz u.a. / Rat

  • EuG, 14.10.2014 - T-166/13

    Ben Ali / Rat

  • EuG, 17.06.2013 - T-70/12

    Divandari / Rat

  • EuG, 13.12.2023 - T-629/22

    LAICO/ Rat

  • EuG, 01.12.2021 - T-265/20

    JR/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente

  • EuG, 18.11.2013 - T-162/12

    Trabelsi / Rat

  • EuG, 28.01.2016 - T-332/14

    Azarov / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuG, 10.03.2014 - T-430/10

    Magnesitas de Rubián u.a. / Kommission

  • EuG, 17.06.2013 - T-69/12

    Zavvar / Rat

  • EuG, 10.02.2021 - T-585/18

    Sanli/ Rat

  • EuG, 17.06.2013 - T-71/12

    Meskarian / Rat

  • EuG, 10.03.2014 - T-158/11

    Magnesitas de Rubián u.a. / Parlament und Rat

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,172
Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12 P (https://dejure.org/2013,172)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.01.2013 - C-239/12 P (https://dejure.org/2013,172)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - C-239/12 P (https://dejure.org/2013,172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Abdulrahim / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - Streichung des Betroffenen aus ...

  • EU-Kommission

    Abdulrahim / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - Streichung des Betroffenen aus ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (58)

  • EuGH, 07.06.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12
    9 - Das Gericht hat insoweit auf die Urteile des Gerichtshofs vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission (C-362/05 P, Slg. 2007, I-4333, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), und des Gerichts vom 10. Dezember 2010, Ryanair/Kommission (T-494/08 bis T-500/08 und T-509/08, Slg. 2010, II-5723, Randnrn.

    17 - Zu dieser Fallkonstellation hat das Gericht auf das Urteil Wunenburger/Kommission verwiesen (Randnr. 50).

    39- Urteil Wunenburger/Kommission (Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    41- Urteil Wunenburger/Kommission (Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    42 - Vgl. entsprechend das Urteil Wunenburger/Kommission (Randnrn. 52 bis 59) und das Urteil des Gerichts vom 18. März 2009, Shanghai Excell M&E Enterprise und Shanghai Adeptech Precision/Rat (T-299/05, Slg. 2009, II-565, Randnrn. 48 bis 52).

  • EuG, 28.02.2012 - T-127/09

    Abdulrahim / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12
    Das vorliegende Rechtsmittel richtet sich gegen den Beschluss des Gerichts vom 28. Februar 2012, Abdulrahim/Rat und Kommission (T-127/09, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht u. a. entschieden hat, dass sich die Nichtigkeitsklage von Herrn Abdulrahim in der Hauptsache erledigt habe; diese Klage richtete sich gegen die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan(3) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1330/2008 der Kommission vom 22. Dezember 2008(4) geänderten Fassung bzw. gegen diese letztgenannte Verordnung.

    Diese Klage wurde unter dem Aktenzeichen T-127/09 in das Register eingetragen.

    Da in der Rechtssache T-127/09 kein Generalanwalt zur Unterstützung der Zweiten Kammer des Gerichts bestellt worden war, bestand keine Verpflichtung, vor der Feststellung der Erledigung einen Generalanwalt anzuhören.

    - den Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 28. Februar 2012, Abdulrahim/Rat und Kommission (T-127/09), aufzuheben, soweit das Gericht der Europäischen Union entschieden hat, dass sich der Antrag auf Nichtigerklärung erledigt habe;.

    45 - Vgl. Randnr. 99 der Klageschrift in der Rechtssache T-127/09.

  • EuGH, 06.12.2007 - C-59/06

    Marcuccio / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12
    33 f.), und vom 6. Dezember 2007, Marcuccio/Kommission (C-59/06 P, Randnr. 32).
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