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Rechtsprechung
   EuG, 16.06.2015 - T-655/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13424
EuG, 16.06.2015 - T-655/11 (https://dejure.org/2015,13424)
EuG, Entscheidung vom 16.06.2015 - T-655/11 (https://dejure.org/2015,13424)
EuG, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - T-655/11 (https://dejure.org/2015,13424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    FSL u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen in Italien, Griechenland und Portugal - Koordinierung bei der Festsetzung von Preisen - Zulässigkeit von Beweisen - Verteidigungsrechte - Ermessensmissbrauch - Nachweis der Zuwiderhandlung - Festsetzung der Geldbuße

  • Europäischer Gerichtshof

    FSL u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen in Italien, Griechenland und Portugal - Koordinierung bei der Festsetzung von Preisen - Zulässigkeit von Beweisen - Verteidigungsrechte - Ermessensmissbrauch - Nachweis der Zuwiderhandlung - Festsetzung der Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Europäisches Gericht bestätigt ausnahmsweise Unterbrechung der Zuwiderhandlung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    FSL u.a. / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 12. Oktober 2011 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV (Sache COMP/39.482 - Exotische Früchte - Bananen) betreffend eine für einen Teil des europäischen Markts für Bananen geltende Absprache zur Koordinierung von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (116)

  • EuG, 09.09.2011 - T-12/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer …

    Auszug aus EuG, 16.06.2015 - T-655/11
    Rn. 109 Im Rahmen der Verfolgung von Verstößen gegen Art. 101 AEUV hat die Kommission ein Kronzeugenprogramm eingerichtet, mit dem Unternehmen, die mit ihr bei der Untersuchung von Kartellen, die die Union betreffen, zusammenarbeiten, Rechtsvorteile gewährt werden sollen (Urteil des Gerichts vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, T-12/06, Slg. 2011, II-5639, Rn. 103, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 2014, Deltafina/Kommission, C-578/11 P).

    Rn. 110 Dieses Kronzeugenprogramm, ursprünglich eingeführt durch die Mitteilung der Kommission über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen (…ABl. 1996, C 207, S. 4, im Folgenden: Mitteilung über Zusammenarbeit von 1996), wurde später in der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002, die auf den vorliegenden Fall anwendbar ist, und noch später durch die Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (…ABl. 2006, C 298, S. 17, im Folgenden: Mitteilung über Zusammenarbeit von 2006) erweitert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 104).

    Als Gegenleistung für diese Zusammenarbeit können ihnen im Hinblick auf die Geldbuße, die andernfalls gegen sie verhängt worden wäre, Rechtsvorteile gewährt werden, sofern sie die in der Mitteilung über Zusammenarbeit genannten Voraussetzungen erfüllen (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 108).

    In den anderen Fällen hängt der Umfang der Ausnahmeregelung davon ab, in welcher zeitlichen Reihenfolge die Bereitschaft zur Kooperation erklärt wurde und welche Qualität der Kooperationsbeitrag hat (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 109).

    Rn. 113 Aus der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 geht hervor, dass im Rahmen des in dieser Mitteilung vorgesehenen Kronzeugenprogramms, das im Wesentlichen in der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2006 übernommen wurde, das Verfahren, mit dem einem Unternehmen ein vollständiger Erlass der Geldbuße gewährt wird, drei unterschiedliche Phasen umfasst (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 111).

    Die Beweismittel müssen es der Kommission entweder - im Fall von Rn. 8 Buchst. a der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 - ermöglichen, in einer Entscheidung eine Nachprüfung anzuordnen oder - im Fall von Rn. 8 Buchst. b der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 - eine Zuwiderhandlung gegen Art. [101 AEUV] festzustellen (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 112).

    Wenn dieses Unternehmen das erste Unternehmen ist, das diese Bedingungen erfüllt, gewährt ihm die Kommission schriftlich einen bedingten Erlass der Geldbuße, wie dies in den Rn. 15 und 16 der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 vorgesehen ist (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 113).

    Der bedingte Erlass der Geldbuße kann jedoch nicht mit dem endgültigen Erlass der Geldbuße, der erst am Ende des Verwaltungsverfahrens gewährt wird, gleichgestellt werden (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 114).

    Rn. 117 Insbesondere bescheinigt die Gewährung eines bedingten Erlasses der Geldbuße zum einen, dass das betreffende Unternehmen als erstes Unternehmen die Voraussetzungen von Rn. 8 Buchst. a oder b der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 erfüllt hat, so dass die Kommission andere Anträge auf Geldbußenerlass erst dann prüfen wird, wenn sie den Antrag dieses Unternehmens beschieden hat (…Rn. 18 der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002), und gibt zum anderen diesem Unternehmen die Gewähr dafür, dass die Kommission ihm einen Erlass der Geldbuße gewähren wird, wenn sie am Ende des Verwaltungsverfahrens feststellt, dass das Unternehmen die Voraussetzungen von Rn. 11 Buchst. a bis c der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 erfüllt hat (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 115).

    Der endgültige Erlass der Geldbuße wird jedoch gemäß Rn. 19 der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 nur gewährt, wenn das Unternehmen während des Verwaltungsverfahrens und bis zu der endgültigen Entscheidung auch die drei kumulativen in Rn. 11 Buchst. a bis c dieser Mitteilung genannten Voraussetzungen erfüllt hat (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 117).

    Rn. 120 Aus der Systematik der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 ergibt sich daher, dass ein Unternehmen, das einen Erlass der Geldbuße beantragt, vor dem endgültigen Beschluss keinen eigentlichen Geldbußenerlass erhält, sondern dass ihm lediglich eine verfahrensrechtliche Stellung zuerkannt wird, die am Ende des Verwaltungsverfahrens zu einem Erlass der Geldbuße führen kann, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 118, …und Urteil des Gerichts vom 18. Juni 2013, Fluorsid und Minmet/Kommission, T-404/08, Rn. 134).

    Rn. 121 Aus dem Wortlaut von Rn. 11 Buchst. a der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 (…siehe oben, Rn. 118) und insbesondere daraus, dass die Zusammenarbeit "in vollem Umfang kontinuierlich und zügig" zu erfolgen hat, geht hervor, dass die Verpflichtung zur Zusammenarbeit eines Unternehmens, das einen Antrag auf Erlass der Geldbuße stellt, eine sehr allgemein gehaltene, nicht klar definierte Verpflichtung ist, deren genauer Umfang nur aufgrund ihres Zusammenhangs, nämlich des Kronzeugenprogramms, deutlich wird (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 124).

    Unter diesen Bedingungen ist es daher folgerichtig, dass ein Unternehmen, das einen Antrag auf Erlass der Geldbuße stellt, als Gegenleistung für die Gewährung eines vollständigen Erlasses der Geldbuße für sein rechtswidriges Verhalten mit der Kommission bei deren Untersuchung nach dem Wortlaut der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 "in vollem Umfang kontinuierlich und zügig" zusammenarbeiten muss (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 125).

    Der Umstand, dass die Zusammenarbeit "kontinuierlich" und "zügig" erfolgen muss, setzt voraus, dass diese Zusammenarbeit während des gesamten Verwaltungsverfahrens und im Prinzip sofort zu erfolgen hat (Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 126).

    Rn. 124 Außerdem kann nach ständiger Rechtsprechung eine niedrigere Festsetzung der Geldbuße aufgrund der Mitteilung über Zusammenarbeit nur gerechtfertigt sein, wenn die gelieferten Informationen und allgemeiner das Verhalten des betreffenden Unternehmens insoweit als Zeichen einer echten Zusammenarbeit des Unternehmens angesehen werden können (…vgl. zur Mitteilung über Zusammenarbeit von 1996 Urteile des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Rn. 395, …und vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon, C-301/04 P, Slg. 2006, I-5915, Rn. 68, …sowie Urteil Erste Group Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 112 angeführt, Rn. 281; zur Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 127).

    Rn. 125 Wie sich bereits aus dem Begriff "Zusammenarbeit" ergibt, wie er in der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 verwendet wird, kann eine niedrigere Festsetzung auf der Grundlage der Mitteilung nur gewährt werden, wenn das Verhalten des betreffenden Unternehmens von einem solchen Geist der Zusammenarbeit zeugt (…vgl. in diesem Sinne zur Mitteilung über Zusammenarbeit von 1996 Urteile Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Rn. 124 angeführt, Rn. 396, und Erste Group Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 112 angeführt, Rn. 282; zur Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 128).

    Eine Zusammenarbeit, die "in vollem Umfang kontinuierlich und zügig" zu erfolgen hat, damit sie einen vollständigen Geldbußenerlass rechtfertigt, muss daher ernsthaft und umfassend sein und von einem echten Geist der Zusammenarbeit zeugen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 129 und 130).

  • EuG, 12.12.2012 - T-410/09

    Almamet GmbH Handel mit Spänen und Pulvern aus Metall gegen Europäische …

    Auszug aus EuG, 16.06.2015 - T-655/11
    Rn. 42 Erstens gilt nach ständiger Rechtsprechung im Unionsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, und das alleinige Kriterium für die Beurteilung von Beweismitteln ist ihre Glaubhaftigkeit (…Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Rn. 273. Dalmine/Kommission, T-50/00, Slg. 2004, II-2395, Rn. 72, und vom 12. Dezember 2012, Almamet/Kommission, T-410/09, Rn. 38).

    Rn. 43 Allerdings ist nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung die Achtung der Grundrechte eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Union, und Maßnahmen, die mit der Achtung dieser Rechte unvereinbar sind, können in der Union nicht als rechtens anerkannt werden (…vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Rn. 284 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteile des Gerichts vom 14. Oktober 2009, Bank Melli Iran/Rat, T-390/08, Slg. 2009, II-3967, Rn. 70, und Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 39).

    Nach ständiger Rechtsprechung zieht die Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift unabhängig davon Folgen nach sich, ob diese Verletzung demjenigen, der sie rügt, einen Schaden verursacht hat (…vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. April 2000, Kommission/ICI, C-286/95 P, Slg. 2000, I-2341, Rn. 42 und 52, und Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 39).

    Rn. 47 Zweitens ist festzustellen, dass die Verteidigungsrechte nach ständiger Rechtsprechung in allen Verfahren, die wie das in der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehene zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern, führen können, Grundrechte darstellen, die zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, deren Wahrung der Unionsrichter sichert (vgl. Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dagegen soll es der kontradiktorische Abschnitt, der sich von der Mitteilung der Beschwerdepunkte bis zum Erlass der abschließenden Entscheidung erstreckt, der Kommission ermöglichen, sich abschließend zu der gerügten Zuwiderhandlung zu äußern (…vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Rn. 27, und Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 49 Zum einen beginnt der Abschnitt der Voruntersuchung dann, wenn die Kommission in Ausübung der ihr durch die Art. 18 und 20 der Verordnung Nr. 1/2003 verliehenen Befugnisse Maßnahmen trifft, die mit dem Vorwurf verbunden sind, eine Zuwiderhandlung begangen zu haben (…Urteile des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Rn. 182, …und vom 21. September 2006, Nederlandse Federative Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, Slg. 2006, I-8725, Rn. 38; Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 25).

    Folglich kann das betroffene Unternehmen seine Verteidigungsrechte erst nach Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte umfassend geltend machen (vgl. Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Durch die Erstreckung dieser Rechte auf den Zeitraum vor Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte würde nämlich die Wirksamkeit der von der Kommission durchgeführten Untersuchung beeinträchtigt, da das betroffene Unternehmen schon im Abschnitt der Voruntersuchung erfahren würde, welche Informationen der Kommission bekannt sind und welche daher noch vor ihr verborgen werden können (…Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 60, und Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 25).

    Folglich muss verhindert werden, dass die Verteidigungsrechte in diesem Abschnitt des Verwaltungsverfahrens in nicht wiedergutzumachender Weise beeinträchtigt werden können, da die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen für die Erbringung von Beweisen für rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen, die geeignet sind, deren Haftung auszulösen, von entscheidender Bedeutung sein können (vgl. Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 52 So ist die Kommission nach Art. 20 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1/2003 verpflichtet, Nachprüfungsentscheidungen unter Angabe von Gegenstand und Zweck der Nachprüfung zu begründen, was insofern ein grundlegendes Erfordernis darstellt, als dadurch nicht nur die Berechtigung des beabsichtigten Eingriffs in den betroffenen Unternehmen aufgezeigt werden soll, sondern auch diese Unternehmen in die Lage versetzt werden sollen, den Umfang ihrer Mitwirkungspflicht zu erkennen und zugleich ihre Verteidigungsrechte zu wahren (…Urteile des Gerichtshofs vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, Slg. 1989, 2859, Rn. 29, …und vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères, C-94/00, Slg. 2002, I-9011, Rn. 47;… Urteile des Gerichts vom 11. Dezember 2003, Minoan Lines/Kommission, T-66/99, Slg. 2003, II-5515, Rn. 54, vom 8. März 2007, France Télécom/Kommission, T-339/04, Slg. 2007, II-521, Rn. 57, und Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 28)..

    Dieses Erfordernis dient dem Schutz der Verteidigungsrechte der betroffenen Unternehmen, da diese Rechte in schwerwiegender Weise beeinträchtigt würden, wenn die Kommission den Unternehmen bei einer Nachprüfung erlangte Beweise entgegenhalten könnte, die in keinem Zusammenhang mit dem Gegenstand und dem Zweck dieser Nachprüfung stehen (…Urteile des Gerichtshofs vom 17. Oktober 1989, Dow Benelux/Kommission, 85/87, Slg. 1989, 3137, Rn. 18, und Roquette Frères, oben in Rn. 52 angeführt, Rn. 48; Urteile Minoan Lines/Kommission, oben in Rn. 52 angeführt, Rn. 55, und Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 29).

    Rn. 54 Nach der Rechtsprechung dürfen zwar die von der Kommission im Laufe der Nachprüfungen erlangten Kenntnisse zu keinen anderen als den im Prüfungsauftrag oder in der Nachprüfungsentscheidung angegebenen Zwecken verwertet werden, doch bedeutet dies nicht, dass es der Kommission verwehrt wäre, ein Untersuchungsverfahren einzuleiten, um Informationen, die sie bei einer früheren Nachprüfung zufällig erlangt hat, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen oder zu vervollständigen, wenn diese Informationen einen Hinweis auf Verhaltensweisen liefern, die gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrags verstoßen, denn ein solches Verbot ginge über das hinaus, was zum Schutz des Berufsgeheimnisses und der Verteidigungsrechte notwendig ist, und würde die Kommission in unzulässiger Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe behindern, über die Einhaltung der Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt zu wachen und Verstöße gegen die Art. 101 AEUV und 102 AEUV zu ermitteln (…Urteile Dow Benelux/Kommission, oben in Rn. 53 angeführt, Rn. 17 bis 19, und Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Rn. 49 angeführt, Rn. 298 bis 301; Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 30).

    Rn. 55 Im Rahmen einer solchen neuen Untersuchung darf die Kommission neue Kopien der in der ersten Untersuchung erlangten Schriftstücke anfordern und sie dann als Beweismittel in der von der zweiten Untersuchung betroffenen Sache verwenden, ohne dass die Verteidigungsrechte der betroffenen Unternehmen dadurch beeinträchtigt würden (…vgl. in diesem Sinne Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Rn. 49 angeführt, Rn. 303 bis 305, und Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 30).

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose …

    Auszug aus EuG, 16.06.2015 - T-655/11
    Außerdem ist es nicht Sache des Unionsrichters, eine Maßnahme einer nationalen Behörde anhand des nationalen Rechts auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Rn. 62, und Urteil vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 86, und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Da die Übermittlung der fraglichen Schriftstücke nicht von einem nationalen Gericht für rechtswidrig erklärt wurde, ist daher nicht davon auszugehen, dass es sich bei ihnen um unzulässige Beweise handelte, die aus den Akten entfernt werden müssen (Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 63).

    Durch die Erstreckung dieser Rechte auf den Zeitraum vor Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte würde nämlich die Wirksamkeit der von der Kommission durchgeführten Untersuchung beeinträchtigt, da das betroffene Unternehmen schon im Abschnitt der Voruntersuchung erfahren würde, welche Informationen der Kommission bekannt sind und welche daher noch vor ihr verborgen werden können (Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 60, …und Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 25).

    Im Übrigen geht aus ihrem Vorbringen auch nicht hervor, dass ein zuständiges italienisches Gericht mit der Rechtmäßigkeit der Weiterleitung der in Rede stehenden Schriftstücke und ihrer Verwendung auf Unionsebene befasst worden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 63, und vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 87).

    Rn. 92 Die Wahrung der Verteidigungsrechte erfordert es, dem betroffenen Unternehmen im Verwaltungsverfahren Gelegenheit zu geben, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen und Umstände sowie zu den von ihr zur Stützung ihrer Behauptung, dass eine Zuwiderhandlung vorliege, herangezogenen Schriftstücken sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 94 Zur Frage, ob die Kommission den Klägerinnen früher, wenn nicht vor Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte hätte mitteilen müssen, dass sie über die von den italienischen Behörden weitergeleiteten Schriftstücke verfügte, ist darauf hinzuweisen, dass die Verteidigungsrechte, auf die sich die Klägerinnen im Rahmen der vorliegenden Rüge berufen, gerade durch die Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte und die Akteneinsicht gewährleistet werden, die es dem Adressaten dieser Mitteilung ermöglicht, von den Beweismitteln Kenntnis zu erlangen, die sich in den Akten der Kommission befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 58).

    Folglich kann das betroffene Unternehmen seine Verteidigungsrechte erst nach Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte umfassend geltend machen (vgl. Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 96 Durch die Erstreckung dieser Rechte in dem von den Klägerinnen vertretenen Sinne auf den Zeitraum vor Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte würde nämlich die Wirksamkeit der von der Kommission durchgeführten Untersuchung beeinträchtigt, da das betroffene Unternehmen schon im Abschnitt der Voruntersuchung erfahren würde, welche Informationen der Kommission bekannt sind und welche daher noch vor ihr verborgen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 60).

    Rn. 99 Im Übrigen machen die Klägerinnen nicht geltend, dass sich die Tatsache, dass die Kommission sie in der Vorprüfungsphase nicht darüber unterrichtet hat, dass sie im Besitz der von den italienischen Behörden weitergeleiteten Schriftstücke war, auf ihre späteren Verteidigungsmöglichkeiten in dem durch die Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte eingeleiteten Abschnitt des Verwaltungsverfahrens ausgewirkt hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 61).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-67/13

    Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis …

    Auszug aus EuG, 16.06.2015 - T-655/11
    Rn. 426 Hierzu geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass bestimmte Arten der Koordination zwischen Unternehmen den Wettbewerb hinreichend beeinträchtigen, um davon ausgehen zu können, dass die Prüfung ihrer Wirkungen nicht notwendig ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 427 Diese Rechtsprechung liegt darin begründet, dass bestimmte Formen der Kollusion zwischen Unternehmen schon ihrer Natur nach als schädlich für das gute Funktionieren des normalen Wettbewerbs angesehen werden können (vgl. Urteil CB/Kommission, oben in Rn. 426 angeführt, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Erfahrung zeigt nämlich, dass solche Verhaltensweisen Minderungen der Produktion und Preiserhöhungen nach sich ziehen, die zu einer schlechten Verteilung der Ressourcen zulasten insbesondere der Verbraucher führen (Urteil CB/Kommission, oben in Rn. 426 angeführt, Rn. 51).

    Rn. 429 Lässt jedoch die Prüfung einer Art von Koordinierung zwischen Unternehmen keine hinreichende Beeinträchtigung des Wettbewerbs erkennen, so sind ihre Auswirkungen zu untersuchen, und es müssen, damit sie vom Verbot erfasst wird, Merkmale vorliegen, aus denen sich insgesamt ergibt, dass der Wettbewerb tatsächlich spürbar verhindert, eingeschränkt oder verfälscht worden ist (vgl. Urteil CB/Kommission, oben in Rn. 426 angeführt, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Rahmen der Beurteilung dieses Zusammenhangs sind auch die Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, die auf dem betreffenden Markt oder den betreffenden Märkten bestehenden tatsächlichen Bedingungen und die Struktur dieses Marktes oder dieser Märkte zu berücksichtigen (vgl. Urteil CB/Kommission, oben in Rn. 426 angeführt, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 431 Ferner ist es den Wettbewerbsbehörden und den Gerichten der Mitgliedstaaten und der Union nicht verwehrt, die Absicht der Beteiligten zu berücksichtigen, auch wenn sie kein notwendiges Element ist, um festzustellen, ob eine Vereinbarung zwischen Unternehmen wettbewerbsbeschränkenden Charakter hat (vgl. Urteil CB/Kommission, oben in Rn. 426 angeführt, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte …

    Auszug aus EuG, 16.06.2015 - T-655/11
    Es ist daher nicht auszuschließen, dass sie sich möglicherweise veranlasst gesehen hat, die Bedeutung der angezeigten Zuwiderhandlung zu übertreiben, um ihren Wettbewerbern auf dem Markt zu schaden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 3. März 2011, Siemens/Kommission, T-110/07, Slg. 2011, II-477, Rn. 64).

    Nach der inneren Logik des in der Mitteilung über Zusammenarbeit vorgesehenen Verfahrens ist jeder Versuch einer Irreführung der Kommission geeignet, die Aufrichtigkeit und Vollständigkeit der Kooperation des Unternehmens in Frage zu stellen und damit die für dieses bestehende Möglichkeit zu gefährden, ungeschmälert in den Genuss dieses Verfahrens zu kommen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Siemens/Kommission, oben in Rn. 339 angeführt, Rn. 65, …und vom 30. November 2011, Quinn Barlo u. a./Kommission, T-208/06, Slg. 2011, II-7953, Rn. 53).

    Rn. 342 Da die Erklärungen von Chiquita jedoch von anderen Unternehmen bestritten werden, denen ebenfalls der Abschluss der Übereinkunft vorgeworfen wird, müssen sie durch andere Beweismittel untermauert werden, um einen hinreichenden Beweis für das Bestehen und die Tragweite der Übereinkunft darstellen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Siemens/Kommission, oben in Rn. 339 angeführt, Rn. 66…, vom 16. Juni 2011, Bavaria/Kommission, T-235/07, Slg. 2011, II-3229, Rn. 79, und Polimeri Europa/Kommission, oben in Rn. 57 angeführt, Rn. 54).

    Folglich können die Erklärungen von C1 nicht als ein weiteres Beweismittel betrachtet werden, mit dem die Erklärungen von Chiquita im Sinne der oben in Rn. 342 angeführten Rechtsprechung untermauert werden, sondern sind als Teil der Letztgenannten zu betrachten (vgl. in diesem Sinne Urteil Siemens/Kommission, oben in Rn. 339 angeführt, Rn. 69 und 70).

    Rn. 344 Außerdem ist zu beachten, dass die Aussage eines unmittelbaren Zeugen für die von ihm dargestellten Umstände grundsätzlich als Beweismittel mit hohem Beweiswert anzusehen ist (Urteil Siemens/Kommission, oben in Rn. 339 angeführt, Rn. 75).

    Rn. 370 Da, wie in der Rechtsprechung bereits anerkannt, ein Einzelner im Gegensatz zu einem Unternehmen kein persönliches Interesse daran haben kann, die Zuwiderhandlung der Wettbewerber dieses Unternehmens zu maximieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Siemens/Kommission, oben in Rn. 339 angeführt, Rn. 70), ist festzustellen, dass Chiquita zwar als Antragstellerin auf Geldbußenerlass kein Interesse daran hatte, Tatbestandsmerkmale der Zuwiderhandlung zu verheimlichen, doch ist es ganz und gar möglich, dass C1 als Einzelperson nicht sehr begeistert von dem Gedanken war, seine persönliche Beteiligung an der Zuwiderhandlung eingestehen zu müssen, insbesondere, weil er die Zuwiderhandlung nicht innerhalb der gesetzten Frist gemeldet hatte (…vgl. oben, Rn. 365), und dies trotz der Maßnahmen, mit denen Chiquita einen Anreiz zur Offenlegung sämtlicher Aspekte seiner Kontakte mit P1 schaffen wollte.

  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02

    DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE …

    Auszug aus EuG, 16.06.2015 - T-655/11
    Rn. 176 Hierzu muss die Kommission hinreichend aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringen, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 28. März 1984, Compagnie royale asturienne des mines und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Rn. 20, …und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Rn. 127;… des Gerichts vom 21. Januar 1999, Riviera Auto Service u. a./Kommission, T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Slg. 1999, II-93, Rn. 47, vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Rn. 62, …und vom 15. Dezember 2010, E.ON Energie/Kommission, T-141/08, Slg. 2010, II-5761, Rn. 48).

    Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (…vgl. Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Rn. 49 angeführt, Rn. 513 bis 523, und Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (…Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Rn. 55 bis 57, und Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 64 und 65).

    Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses, mit dem eine Geldbuße verhängt wird, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 177, Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 60, …und vom 15. Dezember 2010, E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 51).

    Zwar durfte das Gericht u. a. berücksichtigen, dass ein Verfasser ein persönliches Interesse gehabt haben könnte, die Tatsachen zu beschönigen, um seinen Vorgesetzten ein ihren Erwartungen entsprechendes Ergebnis präsentieren zu können, um daraus auf die Notwendigkeit einer geringeren Einschätzung der Glaubhaftigkeit eines Schriftstücks zu schließen (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 132), doch können solche Erwägungen im vorliegenden Fall keine Anwendung finden, da der Umstand, dass die Notizen von P1 nicht dazu bestimmt waren, von jedermann gelesen zu werden, für die These spricht, dass sie die Wirklichkeit so, wie sie vom Verfasser empfunden wurde, getreu wiedergeben.

    Zwar hat das Gericht die Beherrschung der bei Unterredungen, die Gegenstand eines Protokolls sind, verwendeten Sprache durch den Protokollführer bei der Bewertung von dessen Glaubhaftigkeit berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 132), doch zeigen im vorliegenden Fall nicht nur die Notizen von P1, dass dieser das Englische gut beherrschte, sondern die Kommission hat zudem - von den Klägerinnen unwidersprochen - ausgeführt, dass P1 ein Diplom der Wirtschaftswissenschaften der Universität von Kalifornien (Vereinigte Staaten) erworben hatte (Erwägungsgrund 169 des angefochtenen Beschlusses), was auch P2 von Pacific in der Anhörung angab.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …

    Auszug aus EuG, 16.06.2015 - T-655/11
    Im Übrigen ist unbeschadet der Prüfung des folgenden Vorbringens der Klägerinnen zu beachten, dass die Vereinbarungen und abgestimmten Praktiken nach Art. 101 AEUV unabhängig von ihrer Wirkung verboten sind, wenn mit ihnen ein wettbewerbswidriger Zweck verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Rn. 122 und 123).

    Rn. 412 Eine Vereinbarung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV liegt vor, wenn die beteiligten Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (vgl. entsprechend zu Art. 81 Abs. 1 EG Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Rn. 391 angeführt, Rn. 130;… vgl. auch entsprechend zu Art. 65 Abs. 1 EA Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, Slg. 1999, II-347, Rn. 262).

    Rn. 414 Bei den aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen handelt es sich um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinne gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Rn. 26, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 63, Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Rn. 391 angeführt, Rn. 115, und Hüls/Kommission, oben in Rn. 185 angeführt, Rn. 158).

    Rn. 415 Dem Gerichtshof zufolge sind die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die Voraussetzungen für aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sind, im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrags zu verstehen, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Binnenmarkt betreiben will (Urteile des Gerichtshofs Suiker Unie u. a./Kommission, oben in Rn. 414 angeführt, Rn. 173, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 63, Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Rn. 391 angeführt, Rn. 116, …und vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission, C-199/99 P, Slg. 2003, I-11177, Rn. 106).

    Rn. 416 Zwar nimmt dieses Selbständigkeitspostulat den Wirtschaftsteilnehmern nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Wettbewerber auf intelligente Weise anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen den Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem man selbst entschlossen ist oder das man in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn die Fühlungnahme bezweckt oder bewirkt, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht den normalen Bedingungen dieses Marktes entsprechen (Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, oben in Rn. 414 angeführt, Rn. 174, Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Rn. 391 angeführt, Rn. 117, Hüls/Kommission, oben in Rn. 185 angeführt, Rn. 160, und Corus UK/Kommission, oben in Rn. 415 angeführt, Rn. 107).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-89/11

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die E.ON Energie AG eine Geldbuße in Höhe von 38 …

    Auszug aus EuG, 16.06.2015 - T-655/11
    Rn. 175 Gemäß Art. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 und nach ständiger Rechtsprechung hat die Kommission im Bereich des Wettbewerbsrechts bei einer Streitigkeit über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, durch die das Vorliegen der eine solche Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend bewiesen wird (…Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Rn. 58…, vom 6. Januar 2004, BAI und Kommission/Bayer, C-2/01 P und C-3/01 P, Slg. 2004, I-23, Rn. 62, und vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, Rn. 71;… Urteil des Gerichts vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, Slg. 2007, II-3601, Rn. 688).

    In einem solchen Fall ist nämlich nicht anzunehmen, dass die Kommission den Beweis für das Vorliegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht erbracht hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile Compagnie royale asturienne des mines und Rheinzink/Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 16, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 126 und 127, und vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 175 angeführt, Rn. 74).

    Rn. 181 Stützt sich die Kommission jedoch im Rahmen der Feststellung eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht auf Schriftstücke als Beweismittel, haben die betroffenen Unternehmen nicht bloß eine plausible Alternative zur Darstellung der Kommission darzutun, sondern müssen außerdem aufzeigen, dass die im angefochtenen Beschluss angeführten Beweise für den Nachweis der Zuwiderhandlung nicht genügen (…Urteile des Gerichts vom 20. April 1999, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931, Rn. 725 bis 728, JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 187, und vom 15. Dezember 2010, E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 55).

    Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses, mit dem eine Geldbuße verhängt wird, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (…Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 177, Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 60, und vom 15. Dezember 2010, E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 51).

    Rn. 185 In diesem Fall ist nämlich der heute in Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegte Grundsatz der Unschuldsvermutung zu berücksichtigen, der in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, in denen Geldbußen oder Zwangsgelder verhängt werden können, gilt (…Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Rn. 149 und 150, Montecatini/Kommission, C-235/92 P, Slg. 1999, I-4539, Rn. 175 und 176, sowie vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 175 angeführt, Rn. 72 und 73;… Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 178).

  • EuGH, 12.11.2009 - C-554/08

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT LETZTINSTANZLICH DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER …

    Auszug aus EuG, 16.06.2015 - T-655/11
    Rn. 505 Die Leitlinien von 2006 können zwar nicht als Rechtsnorm qualifiziert werden, die die Verwaltung auf jeden Fall zu beachten hat, sie stellen jedoch eine Verhaltensnorm dar, die einen Hinweis auf die zu befolgende Verwaltungspraxis enthält und von der die Verwaltung im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann, die mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar sind (…vgl. Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Rn. 124 angeführt, Rn. 209 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil Carbone-Lorraine/Kommission, oben in Rn. 142 angeführt, Rn. 70).

    Rn. 506 Die Kommission hat dadurch, dass sie derartige Verhaltensnormen erlassen und durch ihre Veröffentlichung angekündigt hat, dass sie sie von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens beschränkt und kann nicht von diesen Normen abweichen, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (vgl. entsprechend Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Rn. 124 angeführt, Rn. 211 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil Carbone-Lorraine/Kommission, oben in Rn. 142 angeführt, Rn. 71).

    Daher sind die Auswirkungen einer wettbewerbswidrigen Praxis als solche für die Beurteilung der Höhe der Geldbuße nicht ausschlaggebend (Urteil des Gerichtshofs vom 12. November 2009, Carbone-Lorraine/Kommission, C-554/08 P, Rn. 44, Urteil Fresh Del Monte Produce/Kommission, oben in Rn. 388 angeführt, Rn. 770).

  • EuGH, 17.10.1989 - 85/87

    Dow Benelux / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.06.2015 - T-655/11
    Dieses Erfordernis dient dem Schutz der Verteidigungsrechte der betroffenen Unternehmen, da diese Rechte in schwerwiegender Weise beeinträchtigt würden, wenn die Kommission den Unternehmen bei einer Nachprüfung erlangte Beweise entgegenhalten könnte, die in keinem Zusammenhang mit dem Gegenstand und dem Zweck dieser Nachprüfung stehen (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Oktober 1989, Dow Benelux/Kommission, 85/87, Slg. 1989, 3137, Rn. 18, und Roquette Frères, oben in Rn. 52 angeführt, Rn. 48;… Urteile Minoan Lines/Kommission, oben in Rn. 52 angeführt, Rn. 55, und Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 29).

    Rn. 54 Nach der Rechtsprechung dürfen zwar die von der Kommission im Laufe der Nachprüfungen erlangten Kenntnisse zu keinen anderen als den im Prüfungsauftrag oder in der Nachprüfungsentscheidung angegebenen Zwecken verwertet werden, doch bedeutet dies nicht, dass es der Kommission verwehrt wäre, ein Untersuchungsverfahren einzuleiten, um Informationen, die sie bei einer früheren Nachprüfung zufällig erlangt hat, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen oder zu vervollständigen, wenn diese Informationen einen Hinweis auf Verhaltensweisen liefern, die gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrags verstoßen, denn ein solches Verbot ginge über das hinaus, was zum Schutz des Berufsgeheimnisses und der Verteidigungsrechte notwendig ist, und würde die Kommission in unzulässiger Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe behindern, über die Einhaltung der Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt zu wachen und Verstöße gegen die Art. 101 AEUV und 102 AEUV zu ermitteln (Urteile Dow Benelux/Kommission, oben in Rn. 53 angeführt, Rn. 17 bis 19, und Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Rn. 49 angeführt, Rn. 298 bis 301;… Urteil Almamet/Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 30).

    Rn. 56 Drittens unterliegt die Entscheidung, ein Verfahren aufzuspalten, die der Eröffnung eines oder mehrerer neuer Verfahren gleichsteht, dem Ermessen der Kommission bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr durch den Vertrag im Bereich des Wettbewerbsrechts übertragen worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Dow Benelux/Kommission, oben in Rn. 53 angeführt, Rn. 17 bis 19, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Rn. 49 angeführt, Rn. 446 bis 449, …und Urteil des Gerichts vom 19. Mai 2010, Wieland-Werke u. a./Kommission, T-11/05, Rn. 101).

  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …

  • EuGH, 19.03.2009 - C-510/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro, …

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für …

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères - "Wettbewerbsrecht - Artikel 14 Absätze 3 und 6 der Verordnung …

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit …

  • EuG, 11.12.2003 - T-66/99

    Minoan Lines / Kommission

  • EuG, 08.10.2008 - T-73/04

    Carbone-Lorraine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • EuG, 08.07.2008 - T-54/03

    Lafarge / Kommission

  • EuG, 08.03.2007 - T-339/04

    France Télécom / Kommission - Wettbewerb - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung …

  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des …

  • EuG, 16.06.2011 - T-235/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre …

  • EuG, 18.06.2013 - T-404/08

    Fluorsid und Minmet / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für …

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

  • EuGH, 20.11.2008 - C-209/07

    Beef Industry Development und Barry Brothers - Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - …

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN …

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für …

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER …

  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG - …

  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …

  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission - …

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen …

  • EuG, 17.05.2013 - T-147/09

    Trelleborg Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …

  • EuG, 16.06.2011 - T-204/08

    Team Relocations u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • EuG, 16.06.2011 - T-208/08

    Gosselin Group und Stichting Administratiekantoor Portielje / Kommission - …

  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

  • EuG, 25.10.2011 - T-348/08

    Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen …

  • EuG, 10.10.2014 - T-68/09

    Soliver / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

  • EuG, 15.09.2011 - T-216/06

    Lucite International und Lucite International UK / Kommission

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE …

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE …

  • EGMR, 27.09.2011 - 43509/08

    [FRE]

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM …

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Group Bank u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von …

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der Kommission - …

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140 …

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

  • EuGH, 29.06.2006 - C-301/04

    Kommission / SGL Carbon AG - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - …

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE …

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …

  • EuGH, 16.04.2013 - C-274/11

    Der Gerichtshof weist die von Spanien und Italien gegen den Beschluss des Rates …

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER …

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION …

  • EuGH, 19.12.2013 - C-239/11

    Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte …

  • EuGH, 26.06.1980 - 136/79

    National Panasonic / Kommission

  • EuG, 25.10.2002 - T-5/02

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE DEN …

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 14.03.2013 - T-588/08

    Dole Food und Dole Germany / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - …

  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF …

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission - "Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken …

  • EuG, 15.12.2010 - T-141/08

    Das Gericht bestätigt die Geldbuße von 38 Mio. Euro, die gegen E.ON Energie wegen …

  • EuG, 16.12.2003 - T-5/00

    Technische Unie / Kommission

  • EuG, 12.09.2007 - T-30/05

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - 'Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - …

  • EuG, 20.03.2002 - T-21/99

    Dansk Rørindustri / Kommission

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …

  • EuG, 27.09.2012 - T-82/08

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuGH, 12.06.2014 - C-578/11

    Deltafina / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienischer Markt für den …

  • EuG, 16.06.2011 - T-186/06

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und …

  • EuGH, 11.11.2004 - C-186/02

    Ramondín und Ramondín Cápsulas / Kommission

  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das …

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuG, 30.04.2009 - T-18/03

    CD-Contact Data / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuG, 11.03.1999 - T-157/94

    Ensidesa / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-15/99

    Brugg Rohrsysteme / Kommission

  • EuGH, 17.11.2005 - C-121/04

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuG, 19.05.2010 - T-18/05

    IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - …

  • EuG, 21.01.1999 - T-185/96

    Riviera Auto Service Etablissements Dalmasso SA, Garage des quatre vallées SA, …

  • EuG, 02.02.2012 - T-83/08

    Denki Kagaku Kogyo Kabushiki Kaisha und Denka Chemicals GmbH gegen Europäische …

  • EuG, 24.10.1991 - T-3/89

    Atochem SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 16.01.2014 - T-385/11

    BP Products North America / Rat - Dumping - Subventionen - Einfuhren von …

  • EuG, 16.12.2003 - T-6/00

    Technische Unie / Kommission

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    Nippon Steel / Kommission

  • EuG, 14.10.2009 - T-390/08

    Bank Melli Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission

  • EuGH, 06.04.2000 - C-286/95

    ICI / Kommission - "Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Rechtsmittelgründe - …

  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission …

    Rn. 199 Im Übrigen haben die betroffenen Unternehmen, wenn sich die Kommission im Rahmen der Feststellung eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht auf Schriftstücke als Beweis stützt, nicht nur eine plausible Alternative zur Darstellung der Kommission darzutun, sondern sie müssen außerdem aufzeigen, dass die im angefochtenen Beschluss angeführten Beweise für den Nachweis der mutmaßlichen Zuwiderhandlung nicht genügen (vgl. Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 181 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.11.2017 - T-180/15

    Das Gericht der EU erklärt den Kommissionsbeschluss, der in den Kartellsachen …

    Rn. 217 Zwar erfasst nämlich der Begriff der einheitlichen Zuwiderhandlung eine Situation, in der mehrere Unternehmen an einer Zuwiderhandlung beteiligt waren, die aus einem dauerhaften Verhalten bestand, mit dem ein einziges wirtschaftliches Ziel - die Verfälschung des Wettbewerbs -verfolgt wurde, oder aber an einzelnen, miteinander durch eine Übereinstimmung des Zwecks und der Personen verbundenen Zuwiderhandlungen, jedoch ist eine einheitliche Zuwiderhandlung je nach den Modalitäten ihrer Begehung als fortgesetzte oder als wiederholte Zuwiderhandlung einzustufen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 85 und 86, sowie vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 484).

    In einem solchen Fall kann die Kommission eine Geldbuße für die gesamte Zeit der Zuwiderhandlung verhängen, einschließlich der Zeit, für die sie über keinen Beweis für die Beteiligung des betreffenden Unternehmens verfügt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 87, sowie vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 481).

    Rn. 219 Der Grundsatz der Rechtssicherheit verpflichtet die Kommission jedoch, wenn kein Beweismaterial vorliegt, das geeignet ist, die Dauer einer Zuwiderhandlung unmittelbar nachzuweisen, Beweismaterial beizubringen, das sich auf Fakten bezieht, die zeitlich so nahe beieinander liegen, dass vernünftigerweise der Schluss gezogen werden kann, dass die Zuwiderhandlung zwischen zwei konkreten Zeitpunkten ohne Unterbrechung erfolgt ist (vgl. Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 482 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie ist vielmehr im Zusammenhang der Funktionsweise des fraglichen Kartells zu beurteilen (vgl. Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 483 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es handelt sich dann um eine einheitliche und wiederholte Zuwiderhandlung, wobei die Kommission für die gesamte Dauer der Zuwiderhandlung eine Geldbuße verhängen kann, nicht aber für den Zeitraum, in dem die Zuwiderhandlung unterbrochen war (…Urteile vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 88, sowie vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 484).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …

    Rn. 1806 Somit war die Kommission nach den Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen nicht verpflichtet, die konkrete Auswirkung der Zuwiderhandlung auf den Markt zu berücksichtigen, um den Anteil am Umsatz zu bestimmen, der gemäß den Ziff. 19 bis 24 der Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen wegen der Schwere der Zuwiderhandlung berücksichtigt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Fresh Del Monte Produce/Kommission, T-587/08, EU:T:2013:129, Rn. 773 bis 775, und vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 539).
  • EuG, 11.07.2019 - T-582/15

    Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser/ Kommission

    Rn. 51 Ferner ist hervorzuheben, dass eine von einem Unternehmen abgegebene Erklärung, mit der das Vorliegen einer von diesem begangenen Zuwiderhandlung eingeräumt wird, mit beträchtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden ist, u. a. dem Risiko von Schadensersatzklagen vor den nationalen Gerichten, in deren Rahmen geltend gemacht werden kann, dass die Kommission die von dem Unternehmen begangene Zuwiderhandlung nachgewiesen habe (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 140 und 141 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 153).

    Art. 101 AEUV ist, wie auch die übrigen Wettbewerbsregeln des Vertrags, nicht nur dazu bestimmt, die unmittelbaren Interessen einzelner Wettbewerber oder Verbraucher zu schützen, sondern die Struktur des Marktes und damit den Wettbewerb als solchen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 328 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt nämlich nicht, dass die Kommission von den Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (vgl. Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 406 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

    Insoweit genügt der Hinweis, dass der Umstand, dass gegenüber einem Unternehmen, das sich in einer ähnlichen Lage befand wie der Kläger, keine Feststellung eines Verstoßes seitens der Kommission erfolgt ist, es nach ständiger Rechtsprechung nicht erlauben kann, den zu seinen Lasten festgestellten Verstoß außer Betracht zu lassen, sofern dieser ordnungsgemäß nachgewiesen ist und da das Gericht mit der Situation dieses anderen Unternehmens nicht befasst ist (vgl. Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 461 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 746 Auch bezüglich der Unterschiede zwischen den Zeitpunkten, auf die die Kommission den Beginn der Beteiligung der Klägerinnen und den der beiden anderen am E-Mail-Austausch vom 13. und 14. Dezember 1999 beteiligten beschuldigten Transportunternehmen festgesetzt hat, sei darauf hingewiesen, dass die Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem ein Unternehmen begonnen hat, sich an der Zuwiderhandlung zu beteiligen, von einem Komplex von Beweisen abhängen kann, die zum gleichen Zeitpunkt, vorher oder nachher vorgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 178).

    Letztere verpflichten die Kommission somit nicht dazu, bei der Bestimmung des Umsatzes im Rahmen der Schwere gemäß ihren Ziff. 19 bis 24 die konkreten Auswirkungen der Zuwiderhandlung auf den Markt zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 539).

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger …

    Rn. 258 In diesem Zusammenhang geht aus einer ständigen Rechtsprechung hervor, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit, wenn kein Beweismaterial vorliegt, das geeignet ist, die Dauer einer Zuwiderhandlung unmittelbar nachzuweisen, die Kommission verpflichtet, Beweismaterial beizubringen, das sich auf Fakten bezieht, die zeitlich so nahe beieinander liegen, dass vernünftigerweise der Schluss gezogen werden kann, dass die Zuwiderhandlung zwischen zwei konkreten Zeitpunkten ohne Unterbrechung erfolgt ist (vgl. Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 482 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie ist vielmehr im Zusammenhang mit der Funktionsweise des fraglichen Kartells zu beurteilen (vgl. Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 483 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 28.03.2019 - T-433/16

    Pometon/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

    Sie kann sich somit auf vor einem wettbewerbswidrigen Verhalten liegende Tatumstände berufen, um den Inhalt eines objektiven Beweismittels zu bestätigen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Februar 2012, Denki Kagaku Kogyo und Denka Chemicals/Kommission, T-83/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:48, Rn. 188), oder sogar auf Umstände, die nach diesem Verhalten eingetreten sind (Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 178).

    Rn. 114 Im Übrigen haben die betroffenen Unternehmen, wenn sich die Kommission im Rahmen der Feststellung eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht auf Schriftstücke als Beweismittel stützt, nicht nur eine plausible Alternative zur Darstellung der Kommission darzutun, sondern sie müssen außerdem aufzeigen, dass die von der Kommission im angefochtenen Beschluss angeführten Beweise für den Nachweis der mutmaßlichen Zuwiderhandlung nicht genügen (vgl. Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 181 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 313 Die Kommission hat daher, obwohl sie in Bezug auf einen Zeitraum von rund 16 Monaten über keinen unmittelbaren Beweis für kollusive Kontakte verfügt, rechtlich hinreichend nachgewiesen, dass Pometon ihre Beteiligung an der fraglichen einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung nicht unterbrochen hatte, denn es gibt nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass Pometon sich vom Kartell distanziert hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 481).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-176/19

    Kommission/ Servier u. a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch …

    {FN:54} Urteile vom 28. März 1984, Compagnie royale asturienne des mines und Rheinzink/Kommission (…29/83 und 30/83, EU:C:1984:130, Rn. 20), und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (…C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, EU:C:1993:120, Rn. 127); vgl. auch Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission (T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 176).

    {FN:69} Vgl. Urteil vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission (T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 183, 380 und 381 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:98} Urteil vom 27. September 2012, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (…T-82/08, EU:T:2012:494, Rn. 55) (insoweit nicht mit Rechtsmittel in Frage gestellt, vgl. Urteil vom 12. November 2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363); vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 2012, Denki Kagaku Kogyo und Denka Chemicals/Kommission (…T-83/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:48, Rn. 193), und vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission (T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 178 und 217).

  • EuGH, 27.04.2017 - C-469/15

    FSL u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die FSL Holdings NV, die Firma Léon Van Parys NV und die Pacific Fruit Company Italy SpA die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission (T-655/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:383), mit dem das Gericht den Beschluss C(2011) 7273 final der Kommission vom 12. Oktober 2011 in einem Verfahren nach Artikel 101 [AEUV] (Sache COMP/39482 - Exotische Früchte [Bananen]) (im Folgenden: streitiger Beschluss) nur teilweise für nichtig erklärt hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die Geldbuße von fast 94 Mio. …

    {FN:56} Beschluss vom 12. Juni 2019, 0Y/Kommission (…C-816/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:486, Rn. 4 [6]), sowie Urteile des Gerichts vom 15. März 2000, Cimenteries CBR u. a./Kommission (…T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, EU:T:2000:77, Rn. 1053), vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission (T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 183), und vom 14. März 2018, Kim u. a./Rat und Kommission (…T-533/15 und T-264/16, EU:T:2018:138, Rn. 224).

    {FN:58} Vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission (…T-59/02, EU:T:2006:272, Rn. 277), vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission (…T-54/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:255, Rn. 379), vom 11. Juli 2014, Esso u. a./Kommission (…T-540/08, EU:T:2014:630, Rn. 75), und vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission (T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 208).

  • EuG, 29.09.2021 - T-344/18

    Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die von der Kommission gegen mehrere …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-605/21

    Heureka Group (Comparateurs de prix en ligne) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuG, 02.10.2024 - T-589/22

    Silgan Holdings u. a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • EuG, 02.10.2024 - T-587/22

    Crown Holdings und Crown Cork & Seal Deutschland/ Kommission - Wettbewerb - …

  • EuG, 12.07.2018 - T-475/14

    Prysmian und Prysmian cavi e sistemi/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuG, 18.09.2024 - T-671/19

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Das Gericht bestätigt weitgehend …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-228/18

    Budapest Bank u.a. - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartelle - "Bezweckte" …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19

    Servier u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …

  • EuG, 23.07.2025 - T-84/22

    Wettbewerb: Das Gericht bestätigt die Beteiligung von Credit Suisse an einem …

  • EuG, 30.03.2022 - T-337/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-202/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass die …

  • EuG, 09.06.2021 - T-514/19

    DI/ EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Erstattung von Kosten für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15

    FSL u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) - …

  • EuG, 09.11.2022 - T-655/19

    Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-238/18

    EZB/ Lettland - Klage, die auf einen Verstoß gegen Art. 14.2 Abs. 2 der Satzung …

  • EuG, 12.07.2018 - T-450/14

    Sumitomo Electric Industries und J-Power Systems/ Kommission - Wettbewerb - …

  • EuG, 12.07.2018 - T-448/14

    Hitachi Metals/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

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