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Rechtsprechung
   EuGH, 10.05.2005 - C-400/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4665
EuGH, 10.05.2005 - C-400/99 (https://dejure.org/2005,4665)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.2005 - C-400/99 (https://dejure.org/2005,4665)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - C-400/99 (https://dejure.org/2005,4665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen in Bezug auf Seeschiffahrtsunternehmen - Vertrag über gemeinwirtschaftliche Dienste - Fehlen einer Beihilfe, einer bestehenden Beihilfe oder einer neuen Beihilfe - Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG ...

  • Judicialis

    EG Art. 88 Abs. 2

  • Europäischer Gerichtshof

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen in Bezug auf Seeschiffahrtsunternehmen - Vertrag über gemeinwirtschaftliche Dienste - Fehlen einer Beihilfe, einer bestehenden Beihilfe oder einer neuen Beihilfe - Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - ...

  • EU-Kommission PDF

    Italien / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen in Bezug auf Seeschiffahrtsunternehmen - Vertrag über gemeinwirtschaftliche Dienste - Fehlen einer Beihilfe, einer bestehenden Beihilfe oder einer neuen Beihilfe - Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - ...

  • EU-Kommission

    Italien / Kommission

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Entscheidung der Kommission über die Einleitung des Verfahrens nach Art. 88 Abs. 2 EG-Vertrag hinsichtlich der Aussetzung einer staatlichen Beihilfe der italienischen Behörden für Inlandsfährdienste ; Qualifizierung von Zuwendungen als neue Beihilfen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 88 Abs. 2
    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen in Bezug auf Seeschiffahrtsunternehmen - Vertrag über gemeinwirtschaftliche Dienste - Fehlen einer Beihilfe, einer bestehenden Beihilfe oder einer neuen Beihilfe - Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Italien / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen in Bezug auf Seeschifffahrtsunternehmen - Vertrag über gemeinwirtschaftliche Dienste - Fehlen einer Beihilfe, einer bestehenden Beihilfe oder einer neuen Beihilfe - Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Italien / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 6. August 1999, SG (99) D 6463, über die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens bezüglich der Beihilfen der Italienischen Republik zugunsten von Unternehmen des Gruppo Tirrenia di Navigazione

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 09.10.2001 - C-400/99

    "Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen für ein Fährunternehmen - …

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
    9 Mit Urteil vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-400/99 (Italien/Kommission, Slg. 2001, I-7303, im Folgenden: Zwischenurteil) hat der Gerichtshof diesen Antrag zurückgewiesen und das Verfahren zur Hauptsache fortgesetzt.

    Mit dieser Entscheidung hat die Kommission die italienischen Behörden aufgefordert, zu den darin genannten Maßnahmen gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG Stellung zu nehmen, und sie hat diese Aufforderung in der Weise formuliert, dass sie diese Maßnahmen als neue Beihilfen qualifizierte, womit ihre Aussetzung in dem in dieser Entscheidung festgelegten Umfang verbunden war (vgl. Urteile vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnr. 25, sowie Zwischenurteil, Randnr. 56).

    Die italienische Regierung verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635), in dem der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Frage der Vereinbarkeit individueller Beihilfen mit einer Entscheidung über die Genehmigung einer Beihilferegelung für Recht erkannt habe:.

    Folglich sei die Situation nicht vergleichbar mit derjenigen, die dem erwähnten Urteil Italien/Kommission zugrunde gelegen habe.

    57 Der Sachverhalt ist nicht vollständig mit demjenigen zu vergleichen, der dem Urteil Italien/Kommission zugrunde lag, auf das sich die italienische Regierung beruft.

  • EuGH - C-64/99 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Pace Airline Services - Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice, …

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
    1 Mit ihrer Klageschrift beantragt die Italienische Republik, die ihr mit dem Schreiben SG(99) D/6463 vom 6. August 1999 bekannt gegebene Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG über die staatliche Beihilfe/Maßnahme C 64/99 (ex NN 68/99) - Italien - zugunsten des Gruppo Tirrenia di Navigazione einzuleiten (…ABl. C 306, S. 2, im Folgenden: angefochtene Entscheidung), für nichtig zu erklären, soweit darin über die Aussetzung der betreffenden Beihilfe entschieden wird.

    Die den italienischen Behörden mit dem Schreiben SG(99) D/6463 vom 6. August 1999 bekannt gegebene Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG über die staatliche Beihilfe/Maßnahme C 64/99 (ex NN 68/99) einzuleiten, wird insoweit für nichtig erklärt, als sie bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Abschluss des Verfahrens hinsichtlich des betroffenen Unternehmens an die italienischen Behörden (Entscheidung C[2001] 1684 der Kommission vom 21. Juni 2001 oder Entscheidung C[2004] 470 endg. der Kommission vom 16. März 2004) die Aussetzung der auf die Tirrenia-Gruppe für die Versorgung mit Kraftstoffen und Schmiermitteln für ihre Schiffe angewendeten steuerlichen Regelung implizierte..

  • EuGH, 05.10.1994 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
    Mit dieser Entscheidung hat die Kommission die italienischen Behörden aufgefordert, zu den darin genannten Maßnahmen gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG Stellung zu nehmen, und sie hat diese Aufforderung in der Weise formuliert, dass sie diese Maßnahmen als neue Beihilfen qualifizierte, womit ihre Aussetzung in dem in dieser Entscheidung festgelegten Umfang verbunden war (vgl. Urteile vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnr. 25, sowie Zwischenurteil, Randnr. 56).

    Die italienische Regierung verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635), in dem der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Frage der Vereinbarkeit individueller Beihilfen mit einer Entscheidung über die Genehmigung einer Beihilferegelung für Recht erkannt habe:.

  • EuG, 05.10.2006 - T-246/99

    Tirrenia di Navigazione u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
    7 Am 19. Oktober 1999 haben die Gesellschaften der Tirrenia-Gruppe Tirrenia di Navigazione SpA, Adriatica di Navigazione SpA, Caremar SpA, Toremar SpA, Siremar SpA und Saremar SpA bei der Kanzlei des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eine unter der Rechtssachennummer T-246/99 eingetragene Klage auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung in vollem Umfang eingereicht.

    10 Mit Beschluss vom 25. März 2003 hat das Gericht das bei ihm in der Rechtssache T-246/99 anhängige Verfahren gemäß Artikel 54 Absatz 3 der Satzung des Gerichtshofes bis zum Erlass des Urteils des Gerichtshofes in der vorliegenden Rechtssache ausgesetzt.

  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
    47 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die Kommission bei der Prüfung von Beihilfemaßnahmen anhand von Artikel 87 EG zwecks Feststellung, ob diese mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind, gehalten, das Verfahren des Artikels 88 Absatz 2 EG einzuleiten, wenn sie nach der Vorprüfungsphase nicht alle Schwierigkeiten hat ausräumen können, die der Annahme der Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt entgegenstehen (Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).
  • EuGH, 05.05.1966 - 18/65

    Gutmann / Kommission EAG

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
    Eine Entscheidung ist nur ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (vgl. u. a. Urteil vom 5. Mai 1966 in den verbundenen Rechtssachen 18/65 und 35/65, Gutmann, Slg. 1966, 154, 176).
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
    Die Verpflichtung, eine beschwerende Entscheidung zu begründen, soll dem Gerichtshof ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen, und dem Betroffenen ausreichende Hinweise für die Feststellung geben, ob die Entscheidung begründet ist oder ob sie unter einem Mangel leidet, aufgrund dessen ihre Rechtmäßigkeit in Frage gestellt werden kann (vgl. u. a. Urteil vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22).
  • EuGH, 30.06.1992 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
    Mit dieser Entscheidung hat die Kommission die italienischen Behörden aufgefordert, zu den darin genannten Maßnahmen gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG Stellung zu nehmen, und sie hat diese Aufforderung in der Weise formuliert, dass sie diese Maßnahmen als neue Beihilfen qualifizierte, womit ihre Aussetzung in dem in dieser Entscheidung festgelegten Umfang verbunden war (vgl. Urteile vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnr. 25, sowie Zwischenurteil, Randnr. 56).
  • EuGH, 30.06.1992 - C-312/90

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
    Mit dieser Entscheidung hat die Kommission die italienischen Behörden aufgefordert, zu den darin genannten Maßnahmen gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG Stellung zu nehmen, und sie hat diese Aufforderung in der Weise formuliert, dass sie diese Maßnahmen als neue Beihilfen qualifizierte, womit ihre Aussetzung in dem in dieser Entscheidung festgelegten Umfang verbunden war (vgl. Urteile vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnr. 25, sowie Zwischenurteil, Randnr. 56).
  • EuGH, 04.02.1982 - 817/79

    Buyl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
    38 Der Begriff des Ermessensmissbrauchs betrifft den Fall, dass eine Verwaltungsbehörde ihre Befugnisse zu einem anderen Zweck einsetzt als demjenigen, zu dem sie ihr übertragen worden sind (vgl. u. a. Urteil vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl u. a./Kommission, Slg. 1982, 245, Randnr. 28).
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS …

    330 Diese Verpflichtung zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens gilt insbesondere, wenn die Kommission nach einer ausreichenden Prüfung der streitigen staatlichen Maßnahme auf der Grundlage der vom betroffenen Mitgliedstaat übermittelten Informationen noch Zweifel am Vorliegen von Beihilfeelementen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG sowie an deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg. 2005, I-3657, Randnrn.

    330 Diese Verpflichtung zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens gilt insbesondere, wenn die Kommission nach einer ausreichenden Prüfung der streitigen staatlichen Maßnahme auf der Grundlage der vom betroffenen Mitgliedstaat übermittelten Informationen noch Zweifel am Vorliegen von Beihilfeelementen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG sowie an deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg. 2005, I-3657, Randnrn.

  • EuGH, 16.03.2021 - C-562/19

    Die polnische Einzelhandelssteuer und die ungarische Werbesteuer verstoßen nicht …

    Das Gleiche gilt, wenn die Kommission weiterhin Zweifel hat, ob diese Maßnahme überhaupt als "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV einzustufen ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 47…, vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, EU:C:2011:497, Rn. 60, …und vom 24. Januar 2013, 3F/Kommission, C-646/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:36, Rn. 27).

    Eine solche Anordnung ist vom Beschluss zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens gesondert und kann im Übrigen gleichzeitig mit ihm ergehen oder ihm nachfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 47, …und vom 4. Juni 2020, Ungarn/Kommission, C-456/18 P, EU:C:2020:421, Rn. 35).

    Rn. 53 Da die Rechtsfolge der Einleitung des Verfahrens nach Art. 108 Abs. 2 AEUV in Bezug auf Maßnahmen, die als neue Beihilfen behandelt werden, darin besteht, dass ihre Durchführung sofort auszusetzen ist, muss die Kommission, wenn der betreffende Mitgliedstaat in Abrede stellt, dass diese Maßnahmen Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellen, allerdings auf der Grundlage der ihr in diesem Stadium vom Mitgliedstaat übermittelten Informationen eine hinreichende Prüfung der Frage vornehmen, auch wenn diese Prüfung nicht zu einer abschließenden Beurteilung führt (Urteil vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 48).

  • EuG, 16.05.2019 - T-836/16

    Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission zur polnischen …

    Der Kommission kann daher grundsätzlich nicht vorgeworfen werden, dieses Verfahren u. a. aufgrund von Zweifeln am Beihilfecharakter der fraglichen Maßnahmen im oben genannten Sinne eröffnet zu haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 47).

    Rn. 105 Angesichts der Folgen der Einleitung des Verfahrens des Art. 108 Abs. 2 AEUV im Hinblick auf Maßnahmen, die als neue Beihilfen behandelt werden und nach Art. 108 Abs. 3 AEUV der vorherigen Genehmigung durch die Kommission unterliegen (im Folgenden: neue Beihilfen), während der betroffene Mitgliedstaat in der vorläufigen Prüfung vorträgt, diese Maßnahmen stellten keine Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV dar, muss die Kommission die Frage jedoch vor Eröffnung des Verfahrens ausreichend auf der Grundlage der ihr in diesem Stadium übermittelten Informationen prüfen, auch wenn diese Prüfung nicht zu einer abschließenden Beurteilung führt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 48).

    Rn. 106 Wenn die vorläufige Einstufung als neue Beihilfe durch die Kommission auf tatsächlichen oder wirtschaftlichen Ungewissheiten über die Natur, den Inhalt und die Auswirkungen der in Rede stehenden Maßnahme und deren Rahmenbedingungen beruht, und auch wenn sich letztlich herausstellt, dass diese Einstufung unter Berücksichtigung von in der Folge vorgetragenem neuem Vorbringen falsch war, bleibt der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens dennoch angesichts der legitimen Zweifel, die die Kommission zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Beschlusses hatte, gerechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 48 und 49).

    Rn. 107 Wenn somit unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte, über die die Kommission bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens verfügte, die Einstufung der in Rede stehenden Maßnahme als neue Beihilfe offensichtlich schon in diesem Stadium zu verwerfen war, muss der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens in Bezug auf diese Maßnahme für nichtig erklärt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 48).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-131/15

    Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 33 Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Kommission noch Zweifel hat, ob die geprüfte Maßnahme überhaupt als Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV einzustufen ist (Urteil vom 10. Mai 2005, Italien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 47).

    Lassen sich damit die Zweifel dahin ausräumen, dass die geprüften Maßnahmen keine Beihilfeelemente aufweisen, darf die Kommission das Verfahren des Art. 108 Abs. 2 AEUV nicht eröffnen (Urteil vom 10. Mai 2005, Italien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 48).

  • EuG, 17.03.2015 - T-89/09

    Pollmeier Massivholz / Kommission - Staatliche Beihilfen - Staatliche Maßnahmen …

    Dann wäre aber die Einhaltung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sowohl gegenüber den Mitgliedstaaten als auch gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern gefährdet, da individuelle Beihilfen, die der Entscheidung über die Genehmigung der Beihilferegelung in vollem Umfang entsprechen, von der Kommission jederzeit wieder in Frage gestellt werden könnten (…Urteile Italien/Kommission, oben in Rn. 65 angeführt, EU:C:1994:358, Rn. 24, und vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg, EU:C:2005:275, Rn. 57).

    Umgekehrt ist die individuelle Beihilfe wie eine neue Beihilfe anzusehen, wenn die Kommission feststellt, dass sie nicht durch ihre Entscheidung über die Genehmigung der Regelung gedeckt ist (Urteile Italien/Kommission, oben in Rn. 65 angeführt, EU:C:1994:358, Rn. 25 und 26, und Italien/Kommission, oben in Rn. 66 angeführt, EU:C:2005:275, Rn. 57).

  • EuG, 28.11.2008 - T-254/00

    Hotel Cipriani / Kommission - Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen …

    Daher kann der Kommission nicht vorgeworfen werden, nicht geprüft zu haben, ob die fragliche Regelung als bestehende oder als neue Beihilfe einzustufen sei (Urteil des Gerichtshofs vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg. 2005, I-3657, Randnr. 51).
  • EuG, 19.05.2021 - T-218/18

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehrssektor - Dem …

    Rn. 100 Nach der Rechtsprechung ist die Kommission, wenn sie nach einer ersten Prüfung im Verfahren von Art. 108 Abs. 3 AEUV nicht die Überzeugung gewinnen kann, dass eine staatliche Beihilfemaßnahme keine "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt oder dass sie, wenn sie als Beihilfe eingestuft wird, mit dem AEU-Vertrag vereinbar ist, oder wenn dieses Verfahren es ihr nicht erlaubt hat, alle Schwierigkeiten hinsichtlich der Beurteilung der Vertragskonformität der betreffenden Maßnahme auszuräumen, verpflichtet, das Verfahren gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV zu eröffnen, ohne hierbei über einen Ermessensspielraum zu verfügen (…vgl. Urteil vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, EU:C:2008:757, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 48).
  • EuG, 20.06.2019 - T-578/17

    a&o hostel and hotel Berlin/ Kommission - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 57 Die Kommission ist nach der Rechtsprechung verpflichtet, das Verfahren gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten, ohne hierbei über einen Ermessensspielraum zu verfügen, wenn sie nach einer ersten Prüfung im Verfahren nach Art. 108 Abs. 3 AEUV nicht die Überzeugung gewinnen kann, dass die in Rede stehende staatliche Maßnahme keine "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt oder dass sie, wenn sie als Beihilfe eingestuft wird, mit dem AEU-Vertrag vereinbar ist, oder wenn dieses Verfahren es ihr nicht erlaubt hat, die ernsthaften Schwierigkeiten hinsichtlich der Beurteilung der Vertragskonformität der betroffenen Maßnahme auszuräumen (…vgl. Urteil vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, EU:C:2008:757' Rn. 113 und 185 sowie die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275' Rn. 48).
  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG, …

    Nach ständiger Rechtsprechung beruht die den Gemeinschaftsorganen nach Artikel 253 EG obliegende Verpflichtung zur Begründung ihrer Rechtsakte nicht lediglich auf formellen Erwägungen, sondern soll dem Gemeinschaftsrichter die Ausübung seiner Rechtmäßigkeitskontrolle ermöglichen und es den Betroffenen gestatten, Kenntnis von den Gründen für die getroffene Maßnahme zu erlangen, damit sie ihre Rechte verteidigen und prüfen können, ob der Rechtsakt rechtmäßig ist (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Deutschland/Kommission, Slg. 1963, 141, 155, und vom 10. Mai 2005 in der Rechtssache C-400/99, Italien/Kommission, Slg. 2005, I-3657, Randnr. 22; Urteil des Gerichts vom 30. September 2003 in den Rechtssachen T-346/02 und T-347/02, Cableuropa u. a./Kommission, Slg. 2003, II-4251, Randnr. 225).
  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen …

    Rn. 183 Zweitens ist zum Umfang der Prüfungspflicht der Kommission im Rahmen der Beihilfekontrolle darauf hinzuweisen, dass zwar der Mitgliedstaat aufgrund der in Art. 10 EG vorgesehenen Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit mit der Kommission zusammenarbeiten muss, indem er ihr die Informationen liefert, die es ihr gestatten, sich zur Beihilfeeigenschaft der fraglichen Maßnahme zu äußern (vgl. zur Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit Urteile des Gerichtshofs vom 3. Juli 2003, Belgien/Kommission, C-457/00, Slg. 2003, I-6931, Randnr. 99, und vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg. 2005, I-3657, Randnr. 48; Urteil Kuwait Petroleum [Nederland]/Kommission, oben in Randnr. 137 angeführt, Randnr. 67), und er gegebenenfalls den Nachweis zu führen hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 86 Abs. 2 EG erfüllt sind (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 1997, Kommission/Frankreich, C-159/94, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 94, und Urteil des Gerichts vom 16. März 2004, Danske Busvognmænd/Kommission, T-157/01, Slg. 2004, II-917, Randnr. 96), dass dies jedoch nichts daran ändert, dass die Kommission ihrerseits im Interesse einer ordnungsgemäßen Anwendung der grundlegenden Vorschriften des Vertrags auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen eine Pflicht zur sorgfältigen und unvoreingenommenen Prüfung trifft (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Randnr. 178 angeführt, Randnrn.
  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-562/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen die polnische …

  • EuG, 16.07.2014 - T-295/12

    Deutschland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Dienstleistungen der …

  • EuG, 09.06.2009 - T-152/06

    NDSHT / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) …

  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS …

  • EuG, 13.09.2006 - T-210/02

    British Aggregates / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf …

  • EuG, 24.09.2015 - T-674/11

    TV2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk …

  • EuG, 19.09.2018 - T-68/15

    HH Ferries u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-284/12

    Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Einer Billigfluggesellschaft von …

  • EuGH, 23.01.2019 - C-387/17

    Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission

  • EuGH, 04.06.2020 - C-456/18

    Ungarn/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Mutmaßliche Beihilfen …

  • EuG, 04.09.2009 - T-211/05

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17

    Spanien/ Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe für die Einführung des …

  • EuG, 25.04.2018 - T-554/15

    Ungarn/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Nach dem ungarischen Gesetz XCIV von …

  • EuG, 15.03.2018 - T-108/16

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  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-442/03

    P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19

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  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2011 - C-463/10

    Deutsche Post und Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …

  • EuG, 24.09.2008 - T-45/06

    Reliance Industries / Rat und Kommission - Gemeinsame Handelspolitik - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03

    Kommission / Rat

  • EuG, 18.05.2022 - T-577/20

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt die Vereinbarkeit der deutschen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV - …

  • EuG, 07.03.2018 - T-140/16

    Europaabgeordnete müssen zu Unrecht gezahlte Beträge für Assistenz zurückzahlen

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-387/17

    Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuG, 04.11.2009 - T-45/06

    Reliance Industries Ltd gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der …

  • EuG, 03.12.2025 - T-536/23

    Öffentliche Gesundheit - Biozidprodukte - Beschluss, Cyanamid nicht als alten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2019 - C-523/18

    Engie Cartagena - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Vorschriften für den …

  • EuG, 05.11.2014 - T-422/11

    Computer Resources International (Luxemburg) / Kommission - Öffentliche …

  • EuG, 09.03.2016 - T-438/15

    Port autonome du Centre und de l'Ouest u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • EuG, 14.04.2011 - T-246/99

    Tirrenia di Navigazione u.a. / Kommission

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Rechtsprechung
   EuGH, 09.10.2001 - C-400/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2001
EuGH, 09.10.2001 - C-400/99 (https://dejure.org/2001,2001)
EuGH, Entscheidung vom 09.10.2001 - C-400/99 (https://dejure.org/2001,2001)
EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - C-400/99 (https://dejure.org/2001,2001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen für ein Fährunternehmen - Vertrag über die Erbringung öffentlicher Versorgungsleistungen - Bestehende oder neue Beihilfe - Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - Aussetzungspflicht - Erledigung der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 88 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 659/1999/EWG Art. 4 Abs. 4

  • Europäischer Gerichtshof

    "Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen für ein Fährunternehmen - Vertrag über die Erbringung öffentlicher Versorgungsleistungen - Bestehende oder neue Beihilfe - Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - Aussetzungspflicht - Erledigung der ...

  • EU-Kommission PDF

    Italien / Kommission

    Artikel 88 Absätze 1, 2 und 3 EG; Verordnung des Rates Nr. 659/1999, Artikel 17 bis 19
    Staatliche Beihilfen - Bestehende und neue Beihilfen - Qualifizierung als neue Beihilfe - Auswirkungen

  • EU-Kommission

    Italien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfen für ein Fährunternehmen; Vertrag über die Erbringung öffentlicher Versorgungsleistungen; Einleitung des Verfahrens nach Art. 88 Abs. 2 EG; Erledigung der Hauptsache oder Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen für ein Fährunternehmen - Vertrag über die Erbringung öffentlicher Versorgungsleistungen - Bestehende oder neue Beihilfe - Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - Aussetzungspflicht - Erledigung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 180
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 30.06.1992 - C-312/90

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-400/99
    Die italienische Regierung begründet in ihrer Klageschrift die Zulässigkeit ihrer Klage mit den Grundsätzen, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 30. Juni 1992 in den Rechtssachen C-312/90 (Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117) und C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145) aufgestellt habe, und verweist im Übrigen auf ihr Vorbringen zur Begründetheit.

    Die italienische Regierung erinnert in ihrer Stellungnahme zu der von der Kommission erhobenen Verfahrensrüge zunächst daran, dass sie in ihrer Klageschrift Bezug auf das genannte Urteil Spanien/Kommission genommen habe und schließt aus diesem Urteil, dass nach der Auffassung des Gerichtshofes dann, wenn die Kommission in einem Beihilfefall gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG das förmliche Verfahren einleite, weil es sich ihrer Ansicht nach um eine neue, nicht angemeldete Beihilfe handele, die als solche ausgesetzt werden müsse, und wenn der betreffende Mitgliedstaat diese Meinung nicht teile, weil er der Ansicht sei, dass die Kommission sich auf eine bestehende, nicht aussetzungspflichtige Beihilfe beziehe, dieser Mitgliedstaat berechtigt sei, den Gerichtshof nach Artikel 230 EG anzurufen, um die Nichtigerklärung der Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens in dem Teil zu erreichen, in dem die Beihilfe als solche eingestuft werde, für die das Durchführungsverbot gelte.

    Im genannten Urteil Spanien/Kommission sei entschieden worden, dass die Klage Spaniens gegen die Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens zulässig gewesen sei, obwohl diese ebenfalls keine Anordnung der Kommission enthalten, sondern lediglich auf das Durchführungsverbot des Artikels 93 Absatz 3 des Vertrages hingewiesen habe.

    Der Mitgliedstaat seinerseits unterliegt keiner Pflicht, eine bestehende Beihilfe vor einer solchen abschließenden Negativentscheidung auszusetzen (siehe die vorgenannten Urteile Spanien/Kommission, Randnr. 17, und Italien/Kommission, Randnr. 25).

    Nach ihrem Hinweis auf die genannten Urteile Spanien/Kommission und Italien/Kommission, in denen es um die Frage der Zulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG geht, wenn ein Mitgliedstaat sich gegen die Einstufung der von dieser Entscheidung betroffenen Maßnahmen als neue Beihilfen wendet und geltend macht, dass es sich um bestehende Beihilfen handele, führt die italienische Regierung in ihrer Klageschrift aus, dass die gemäß dem Vertrag über die Erbringung öffentlicher Versorgungsleistungen vom 30. Juli 1991 gezahlten Mittel, so sie denn Beihilfen sein sollten, nicht als nicht genehmigte neue Beihilfen angesehen werden dürften.

  • EuGH, 30.06.1992 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-400/99
    Die italienische Regierung begründet in ihrer Klageschrift die Zulässigkeit ihrer Klage mit den Grundsätzen, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 30. Juni 1992 in den Rechtssachen C-312/90 (Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117) und C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145) aufgestellt habe, und verweist im Übrigen auf ihr Vorbringen zur Begründetheit.

    Der Mitgliedstaat seinerseits unterliegt keiner Pflicht, eine bestehende Beihilfe vor einer solchen abschließenden Negativentscheidung auszusetzen (siehe die vorgenannten Urteile Spanien/Kommission, Randnr. 17, und Italien/Kommission, Randnr. 25).

  • EuGH - C-64/99 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Pace Airline Services - Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice, …

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-400/99
    wegen Nichtigerklärung der der Italienischen Republik mit dem Schreiben SG(99) D/6463 vom 6. August 1999 mitgeteilten und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Oktober 1999 (…ABl. C 306, S. 2) veröffentlichten Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG über die staatliche Beihilfe/Maßnahme C 64/99 (ex NN 68/99) - Italien - zugunsten des Gruppo Tirrenia di Navigazione einzuleiten, soweit darin über die Aussetzung der betreffenden Beihilfe entschieden wird, erlässt DER GERICHTSHOF.

    Die Italienische Republik hat mit Klageschrift, die am 18. Oktober 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 230 EG beantragt, die ihr mit dem Schreiben SG(99) D/6463 vom 6. August 1999 mitgeteilte und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Oktober 1999 (…ABl. C 306, S. 2) veröffentlichte Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG über die staatliche Beihilfe/Maßnahme C 64/99 (ex NN 68/99) - Italien - zugunsten des Gruppo Tirrenia di Navigazione einzuleiten (nachfolgend: angefochteneEntscheidung), für nichtig zu erklären, soweit darin über die Aussetzung der betreffenden Beihilfe entschieden wird.

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-400/99
    Diese Möglichkeit bestand für die Kommission bereits vor Inkrafttreten der Verordnung Nr. 659/1999 (siehe Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, "Boussac", Slg. 1990, I-307, Randnrn.
  • EuG, 05.10.2006 - T-246/99

    Tirrenia di Navigazione u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-400/99
    Am 19. Oktober 1999 haben die Gesellschaften der Tirrenia-Gruppe Tirrenia di Navigazione SpA, Adriatica di Navigazione SpA, Caremar SpA, Toremar SpA, Siremar SpA und Saremar SpA bei der Kanzlei des Gerichts erster Instanz eine unter der Rechtssachennummer T-246/99 eingetragene Klage auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung in vollem Umfang eingereicht.
  • EuGH, 10.05.2005 - C-400/99

    Italien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen in …

    9 Mit Urteil vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-400/99 (Italien/Kommission, Slg. 2001, I-7303, im Folgenden: Zwischenurteil) hat der Gerichtshof diesen Antrag zurückgewiesen und das Verfahren zur Hauptsache fortgesetzt.

    Mit dieser Entscheidung hat die Kommission die italienischen Behörden aufgefordert, zu den darin genannten Maßnahmen gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG Stellung zu nehmen, und sie hat diese Aufforderung in der Weise formuliert, dass sie diese Maßnahmen als neue Beihilfen qualifizierte, womit ihre Aussetzung in dem in dieser Entscheidung festgelegten Umfang verbunden war (vgl. Urteile vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnr. 25, sowie Zwischenurteil, Randnr. 56).

    Die italienische Regierung verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635), in dem der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Frage der Vereinbarkeit individueller Beihilfen mit einer Entscheidung über die Genehmigung einer Beihilferegelung für Recht erkannt habe:.

    Folglich sei die Situation nicht vergleichbar mit derjenigen, die dem erwähnten Urteil Italien/Kommission zugrunde gelegen habe.

    57 Der Sachverhalt ist nicht vollständig mit demjenigen zu vergleichen, der dem Urteil Italien/Kommission zugrunde lag, auf das sich die italienische Regierung beruft.

  • EuG, 25.04.2018 - T-554/15

    Ungarn/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Nach dem ungarischen Gesetz XCIV von …

    Rn. 27 Aufgrund der Einstufung der nationalen Maßnahme, die Gegenstand einer Entscheidung über die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens ist, als rechtswidrige staatliche Beihilfe ist der Mitgliedstaat, an den diese Entscheidung gerichtet ist, daher verpflichtet, die Durchführung dieser Maßnahme sofort auszusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 39, …und vom 16. Oktober 2014, Alro/Kommission, T-517/12, EU:T:2014:890, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Die Verpflichtung, die Durchführung einer nationalen Maßnahme auszusetzen, die durch eine Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens als rechtswidrige staatliche Beihilfe eingestuft wurde, ergibt sich automatisch aus dieser Entscheidung, da der Mitgliedstaat selbst verpflichtet ist, alle Konsequenzen aus dieser Entscheidung zu ziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 60).

    Rn. 33 Diese verfahrensrechtlichen Unterschiede berühren jedoch die wichtigste Rechtsfolge nicht, die sowohl die Entscheidung über die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens als auch die Aussetzungsanordnung nach sich zieht, nämlich die Verpflichtung des Mitgliedstaats, die Durchführung der Maßnahme, die Gegenstand dieser auf Art. 108 Abs. 3 AEUV beruhenden Entscheidungen ist, auszusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 60).

    Rn. 36 Die in Art. 11 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 vorgesehene Anordnung, mit der die Aussetzung einer Maßnahme verfügt wird, die möglicherweise eine staatliche Beihilfe darstellt, kann zur gleichen Zeit erfolgen wie die Entscheidung, das Verfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten, oder danach erlassen werden (Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 47).

    Diese Anordnung kann auch in der Entscheidung über die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens enthalten sein, vorausgesetzt, dass dem betreffenden Mitgliedstaat vor Erlass dieser Entscheidung die Gelegenheit gegeben wurde, sich dazu zu äußern (vgl. in diesem Sinne Urteil von 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 47).

  • EuG, 02.06.2003 - T-276/02

    Forum 187 / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Steuerregelung - Bestehende …

    25 bis 28, und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-400/99, Italien/Kommission, Slg. 2001, I-7303, Randnr. 61, im Folgenden: Urteil Tirrenia).

    Ferner werde in der Rechtsprechung ein Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen die meisten Entscheidungen über die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG bejaht (Urteil Tirrenia und Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in den verbundenen Rechtssachen T-269/99, T-271/99 und T-272/99, Territorio Histórico de Guipúzcoa u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4217).

    Bei staatlichen Beihilfen sind jedoch Zwischenmaßnahmen, die gegenüber der endgültigen Entscheidung, deren Vorbereitung sie dienen, eigenständige Rechtswirkungen entfalten, anfechtbare Handlungen (Urteil Tirrenia, Randnr. 57, Urteil des Gerichts vom 30. April 2002 in den Rechtssachen T-195/01 und T-207/01, Government of Gibraltar/Kommission, Slg. 2002, II-2309, Randnr. 82).

    Dazu ist erstens festzustellen, dass im Gegensatz zu Entscheidungen über die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens für vorläufig als neue Beihilfen eingestufte Maßnahmen die streitige Entscheidung über die Einstufung der Regelung für die Koordinierungsstellen als eine bestehende Beihilfenregelung keine eigenständigen Rechtswirkungen im Zusammenhang mit der aufschiebenden Wirkung gemäß Artikel 88 Absatz 3 Satz 3 EG hat (Urteil Tirrenia, Randnr. 59, Urteil Government of Gibraltar/Kommission, Randnrn.

    Soweit die Klägerin in Wirklichkeit geltend macht, dass als Rechtswirkung der streitigen Entscheidung dem Mitgliedstaat untersagt sei, die Regelung für die Koordinierungsstellen weiterhin anzuwenden, so genügt der Hinweis, dass eine bestehende Beihilferegelung nach ständiger Rechtsprechung weiter angewendet werden kann, solange die Kommission nicht ihre Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hat (Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 20, und Urteil Tirrenia, Randnr. 61).

    Die Gemeinschaftsgerichte haben außerdem in ständiger Praxis ausdrücklich klargestellt, dass Entscheidungen über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nur insofern der Kontrolle durch den Gemeinschaftsrichter unterworfen werden können, als sie eigenständige Rechtswirkungen entfalten (vgl. Urteile Tirrenia, Randnrn.

  • EuG, 07.12.2022 - T-709/21

    The General Court dismisses as inadmissible the action brought by WhatsApp …

    Derartige Ausnahmen sind etwa im Rahmen eines Verfahrens zur Kontrolle der Einhaltung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 1986, AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission, 53/85, EU:C:1986:256, Rn. 20), im Rahmen eines Verfahrens zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über staatliche Beihilfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 55 bis 63) und im Vorfeld einer endgültigen Verfügung bei einer akzessorischen oder Sicherungsmaßnahme zur vorläufigen Dienstenthebung eines von einem Disziplinarverfahren betroffenen Beamten bejaht worden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 1966, Gutmann/Kommission, 18/65 und 35/65, EU:C:1966:24, S. 174).

    Rn. 46 Darüber hinaus hat der angefochtene Beschluss gegenüber WhatsApp keine eigenständige Rechtswirkung im Vergleich zum endgültigen Beschluss der irischen Aufsichtsbehörde: Alle in dem ersten Beschluss enthaltenen Beurteilungen werden im zweiten Beschluss übernommen, und der erste Beschluss hat keine vom Inhalt des zweiten unabhängige Wirkung, im Gegensatz zu den Konstellationen, zu den die oben in Rn. 44 erwähnten Urteile vom 5. Mai 1966, Gutmann/Kommission (18/65 und 35/65, EU:C:1966:24), vom 24. Juni 1986, AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission (53/85, EU:C:1986:256), und vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission (C-400/99, EU:C:2001:528), ergangen sind.

  • EuGH, 04.06.2020 - C-456/18

    Ungarn/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Mutmaßliche Beihilfen …

    Rn. 31 Setzt der betreffende Mitgliedstaat die Durchführung der fraglichen Maßnahme nicht aus, um damit der Verpflichtung aus Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV und Art. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 nachzukommen, vor Genehmigung durch die Kommission oder gegebenenfalls den Rat neue Beihilfen nicht durchzuführen oder bestehende Beihilfen nicht umzugestalten, so hat die Kommission nach Art. 11 Abs. 1 dieser Verordnung die Möglichkeit, nachdem sie dem Mitgliedstaat Gelegenheit zur Äußerung gegeben hat, eine Entscheidung zu erlassen, mit der ihm aufgegeben wird, die Durchführung bis zur abschließenden Entscheidung über die Vereinbarkeit der Beihilfe auszusetzen (Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 46).

    Rn. 33 In allen Fällen verpflichtet die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens in Bezug auf eine Maßnahme, die die Kommission als eine neue Beihilfe erachtet, den betreffenden Mitgliedstaat zur Aussetzung der Durchführung dieser Maßnahme (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1992, Spanien/Kommission, C-312/90, EU:C:1992:282, Rn. 17; vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 59; vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 39, …und vom 9. Juni 2011, Diputación Foral de Vizcaya u. a./Kommission, C-465/09 P bis C-470/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:372, Rn. 92).

    Doch nur dann, wenn er einer Aussetzungsanordnung nicht Folge leistet, kann die Kommission nach Art. 12 der Verordnung Nr. 659/1999 beim Gerichtshof unmittelbar eine Vertragsverletzungsklage erheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 60).

    Rn. 35 Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Aussetzungsanordnung gleichzeitig mit der Entscheidung zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens ergehen oder ihr nachfolgen kann (Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 47).

    Rn. 40 Bereits aus dem Wortlaut dieser Bestimmung geht hervor, dass die Kommission eine Aussetzungsanordnung erlassen kann, aber nicht muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 46).

  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post und Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …

    Rn. 16 Zum Vorbringen der Deutschen Post und der Bundesrepublik Deutschland, nach der Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Klage gegen die Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Art. 88 Abs. 2 EG (vgl. Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg. 2001, I-7303) stehe die Vorläufigkeit einer Handlung ihrer Anfechtbarkeit nicht zwangsläufig entgegen, stellt das Gericht in den Randnrn.
  • EuGH, 16.03.2021 - C-562/19

    Die polnische Einzelhandelssteuer und die ungarische Werbesteuer verstoßen nicht …

    Eine solche Anordnung ist vom Beschluss zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens gesondert und kann im Übrigen gleichzeitig mit ihm ergehen oder ihm nachfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 47, …und vom 4. Juni 2020, Ungarn/Kommission, C-456/18 P, EU:C:2020:421, Rn. 35).
  • EuG, 15.11.2018 - T-219/10

    World Duty Free Group/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestimmungen zur …

    Dieser Zweifel an der Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Maßnahme hat auch die von der Maßnahme begünstigten Unternehmen zu veranlassen, auf jeden Fall neue Zahlungen zurückzuweisen oder Rückstellungen vorzunehmen, die für eine etwaige spätere Rückzahlung erforderlich sind (Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 59).

    Rn. 322 Außerdem erging diese Entscheidung vor dem Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission (C-400/99, EU:C:2001:528), oben in Rn. 291 angeführt, wonach nach dem Erlass einer Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens zumindest erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der in Rede stehenden Maßnahme mit den Beihilfevorschriften der Union bestehen.

  • EuG, 03.03.2015 - T-251/13

    Gemeente Nijmegen / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 29 Ein Beschluss der Kommission, mit dem wie mit dem angefochtenen Beschluss ein förmliches Prüfverfahren hinsichtlich einer staatlichen Beihilfe eingeleitet wird, kann nach der Rechtsprechung eine anfechtbare Handlung sein, soweit er eigenständige Rechtswirkungen erzeugen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg, im Folgenden: Urteil Tirrenia, EU:C:2001:528, Rn. 62 und 69…, vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, EU:C:2013:695, Rn. 53, …und vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg, EU:T:2002:259, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung), d. h., wenn er hinreichend unmittelbare und sichere verbindliche Rechtswirkungen für den Mitgliedstaat, an den er gerichtet ist, oder für den oder die Empfänger der fraglichen Beihilfemaßnahme erzeugt.

    Rn. 30 Hierunter fällt u. a. die Pflicht eines Mitgliedstaats zur Aussetzung einer Beihilfemaßnahme, die ohne vorherige Anmeldung durchgeführt wurde und zum Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens noch in der Durchführung begriffen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Tirrenia, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2001:528, Rn. 59 und 62, und Deutsche Post/Kommission, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2013:695, Rn. 52).

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt und von der Kommission auch eingeräumt wird, gilt dies nicht nur dann, wenn eine in der Durchführung begriffene Maßnahme von den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats als bestehende Beihilfe angesehen wird, sondern auch dann, wenn sie der Auffassung sind, dass die fragliche Maßnahme keine staatliche Beihilfe darstelle (vgl. in diesem Sinne Urteile Tirrenia, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2001:528, Rn. 57 bis 59, Deutsche Post/Kommission, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2013:695, Rn. 52, und Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, oben in Rn. 29 angeführt, EU:T:2002:259, Rn. 33 und 34).

  • EuG, 15.11.2018 - T-399/11

    Banco Santander und Santusa/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestimmungen zur …

    Dieser Zweifel an der Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Maßnahme hat auch die von der Maßnahme begünstigten Unternehmen zu veranlassen, auf jeden Fall neue Zahlungen zurückzuweisen oder Rückstellungen vorzunehmen, die für eine etwaige spätere Rückzahlung erforderlich sind (Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2001:528, Rn. 59).

    Rn. 328 Außerdem erging diese Entscheidung vor dem Urteil vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission (C-400/99, EU:C:2001:528), oben in Rn. 297 angeführt, wonach nach dem Erlass einer Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens zumindest erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der in Rede stehenden Maßnahme mit den Beihilfevorschriften der Union bestehen.

  • EuGH, 18.11.2010 - C-322/09

    NDSHT / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beschwerde eines …

  • EuG, 30.04.2002 - T-195/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST ERSTMALS IM BEREICH DER STAATLICHEN BEIHILFEN …

  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • EuG, 04.09.2014 - T-298/14

    Erbslöh Aluminium / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen Deutschlands …

  • EuG, 09.03.2016 - T-438/15

    Port autonome du Centre und de l'Ouest u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-650/18

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Klage Ungarns abweisen, die sich …

  • EuG, 04.09.2014 - T-297/14

    Walter Klein / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen Deutschlands zur …

  • EuG, 04.09.2014 - T-294/14

    Klemme / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen Deutschlands zur Förderung …

  • EuG, 04.09.2014 - T-295/14

    Autoneum Germany / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen Deutschlands zur …

  • EuG, 04.09.2014 - T-296/14

    Erbslöh / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen Deutschlands zur …

  • EuG, 04.09.2014 - T-288/14

    Energiewerke Nord / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen Deutschlands …

  • EuG, 04.09.2014 - T-287/14

    Schaeffler Technologies / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen …

  • EuG, 04.09.2014 - T-301/14

    Michelin Reifenwerke / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen Deutschlands …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-414/15

    Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-415/15

    Stichting Woonpunt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. …

  • EuG, 04.09.2014 - T-300/14

    Fricopan Back / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen Deutschlands zur …

  • EuG, 04.09.2014 - T-286/14

    Röchling Oertl Kunststofftechnik / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen …

  • EuGH, 26.06.2003 - C-182/03

    Belgien / Kommission - "Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs einer …

  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes …

  • EuG, 31.01.2006 - T-48/03

    Schneider Electric / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Wiederaufnahme …

  • EuG, 03.12.2014 - T-57/11

    Die Beihilfe für heimische Kohle einsetzende Kraftwerke, die die Stromversorgung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2011 - 10 S 22.11

    Subventionsrecht; Beihilfekontrollverfahren durch Europäische Kommission; …

  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 06.10.2021 - C-431/20

    Tognoli u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Einheitliches …

  • EuG, 13.12.2017 - T-712/15

    Die EZB ist befugt, eine Aufsicht über die Crédit mutuel-Gruppe durch die …

  • EuGH, 06.10.2021 - C-408/20

    Poggiolini/ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Einheitliches …

  • EuGH, 24.10.2013 - C-77/12

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 228 …

  • EuG, 09.06.2009 - T-152/06

    NDSHT / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2026 - C-670/24

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vereinigtes Königreich - …

  • EuG, 15.01.2003 - T-377/00

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION AB, VOR DEN …

  • EuGH, 01.08.2025 - C-514/23

    Tiberis Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Förderung der Nutzung …

  • EuG, 12.12.2007 - T-109/06

    Vodafone España und Vodafone Group / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie …

  • EuG, 08.12.2011 - T-421/07

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen …

  • EuG, 23.10.2002 - T-269/99

    Diputación Foral de Guipúzcoa / Kommission

  • EuG, 18.11.2004 - T-176/01

    Ferriere Nord / Kommission - Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für …

  • EuG, 27.11.2003 - T-190/00

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuG, 23.10.2002 - T-346/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-456/18

    Ungarn/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beschluss, das …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-47/10

    Österreich / Scheucher-Fleisch u.a. - Rechtsmittel - Von der Republik Österreich …

  • EuGH, 18.06.2002 - C-398/00

    Spanien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Angemeldete Vorhaben - Keine …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2011 - C-463/10

    Deutsche Post und Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …

  • EuG, 13.12.2017 - T-52/16

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über …

  • EuG, 26.10.2023 - T-70/23

    Data Protection Commission/ Europäischer Datenschutzausschuss

  • EuG, 16.10.2014 - T-129/13

    Alpiq RomIndustries und Alpiq RomEnergie / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2012 - C-402/11

    Jager & Polacek / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. …

  • EuG, 16.10.2014 - T-517/12

    Alro / Kommission - Staatliche Beihilfen - Elektrischer Strom - Vorzugstarife - …

  • EuG, 24.11.2010 - T-317/09

    Concord Power Nordal / Kommission - Nichtigkeitsklage - Erdgasbinnenmarkt - Art. …

  • EuG, 27.02.2007 - T-44/05

    SP Entertainment Development / Kommission - Staatliche Beihilfen - Anfechtbare …

  • EuG, 11.03.2008 - T-80/06

    Budapesti Erőmű / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.03.2001 - C-400/99 (https://dejure.org/2001,12587)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. März 2001 - C-400/99 (https://dejure.org/2001,12587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof
  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen für ein Fährunternehmen - Vertrag über die Erbringung öffentlicher Versorgungsleistungen - Bestehende oder neue Beihilfe - Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - Aussetzungspflicht - Erledigung der ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99
    20: - Urteile vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (International Business Machines Corporation, Slg. 1981, 2639) und vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie, Slg. 1986, 1965).

    21: - Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9).

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99
    9: - Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87 (Frankreich/Kommission, "Boussac", Slg. 1990, I-307).
  • EuGH, 15.03.1994 - C-387/92

    Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99
    27: - Zitiert in Fußnote 12, Randnr. 26 28: - Zitiert in Fußnote 6, Randnr. 20.29: - Zum Hintergrund vgl. oben Nr. 16.30: - Vgl. etwa Urteil vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92 (Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877).
  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99
    8: - Vgl. Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 (Kommission/Deutschland, "Kohlegesetz", Slg. 1973, 813).
  • EuG, 28.01.1999 - T-14/96

    Bretagne Angleterre Irlande (BAI) gegen Kommission der Europäischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99
    26: - Vgl. die Fallgestaltung im Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache T-14/96 (Bretagne Angleterre Irlande [BAI], Slg. 1999, II-139).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-388/95

    DIE VON BELGIEN GEGEN SPANIEN ERHOBENE KLAGE BETREFFEND RIOJAWEIN WIRD ABGEWIESEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99
    Hiefür wäre auf das Urteil vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-388/95 (Belgien/Spanien, Slg. 2000, I-3123) zu verweisen, wonach auf der Basis unterschiedlicher Verfahren (hier: Sonderform der Vertragsverletzungsklage und gegebenenfalls Nichtigkeitsklage gegen die Endentscheidung) unterschiedliche Sachverhaltsdarstellungen Grundlage der jeweiligen Urteile des Gerichtshofes sein können.
  • EuGH, 30.06.1992 - C-312/90

    Spanien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99
    6: - Urteil vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90 (Spanien/Kommission, "Cenemesa u. a.", Slg. 1992, I-4117).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-332/98

    Frankreich / Kommission - Beihilfe für die Coopérative d'exportation du livre …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99
    31: - Zitiert in Fußnote 13.32: - Urteil vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-332/98 (Frankreich/Kommission, "CELF", Slg. 2000, I-4833).
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99
    33: - Grundlegend Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa, Slg. 1964, 1251); Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595); sowie vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-354/90 (Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires und Syndicat national des négociants et transformateurs de saumon, Slg. 1991, I-5505), (im Folgenden: Commerce extérieur).
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99
    15: - Zitiert in Fußnote 6 und Fußnote 12.16: - Zitiert in Fußnote 9.17: - Zitiert in Fußnote 6.18: - Zitiert in Fußnote 12.19: - Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70 (Kommission/Rat, Slg. 1971, 236).
  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

  • EuGH, 21.11.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. / …

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 15.02.2001 - C-99/98

    DIE KOMMISSION MUSS DIE VORPRÜFUNG STAATLICHER BEIHILFEN BINNEN EINER FRIST VON …

  • EuGH, 21.03.1996 - C-335/94

    Mrozek und Jäger

  • EuGH, 30.06.1992 - C-47/91

    Italien / Kommission

  • EuG, 15.03.2001 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

  • EuGH, 01.03.1966 - 48/65

    Lütticke / Kommission EWG

  • EuGH, 21.03.1996 - C-39/95

    Strafverfahren gegen Goupil

  • EuGH, 17.11.1992 - C-157/91

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 25.04.1989 - 141/87

    Kommission / Italien

  • EuGH, 27.04.1993 - C-375/90

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 05.12.1963 - 23/63

    Société anonyme Usines Emile Henricot und andere gegen Hohe Behörde der …

  • EuG, 20.06.2007 - T-246/99

    Tirrenia di Navigazione u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-398/00

    Spanien / Kommission

    8: - Zitiert in Fußnote 7.9: - Schlussanträge vom 29. März 2001 in der Rechtssache C-400/99 (Italien/Kommission, Slg. 2001, I-7303, I-7306).

    10: - Schlussanträge in der Rechtssache C-400/99 (zitiert in Fußnote 9, Nrn. 43 ff. insbesondere Nr. 52).

    11: - Schlussanträge in der Rechtssache C-400/99 (zitiert in Fußnote 9, Nr. 77 [zusammenfassend]).

    12: - Urteil vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-400/99 (Italien/Kommission, zitiert in Fußnote 9).

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   Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2004 - C-400/99   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof
  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen in Bezug auf Seeschiffahrtsunternehmen - Vertrag über gemeinwirtschaftliche Dienste - Fehlen einer Beihilfe, einer bestehenden Beihilfe oder einer neuen Beihilfe - Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - ...

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

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