Rechtsprechung
| EuG, 11.03.1999 - T-156/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
EGKS Art. 65 § 1; ; EGKS Art. 36 Abs. 1
- EU-Kommission
Siderúrgica Aristrain Madrid SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Verbänden von Unternehmen und verabredete Praktiken - Preisfestsetzung - Markaufteilung - Informationsaustauschsysteme.
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Aristrain / Kommission
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verbotene Preisabsprachen und Verabredung von Praktiken auf dem europäischen Markt für Trägerherstellung; Aufgrund von Wettbewerbsverstößen verhängte Geldbussen als strafrechtliche Sanktionen im Sinne der EMRK; Zurechnung der Zuwiderhandlungen der Schwestergesellschaft; ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (71)
- EuGH, 14.07.1972 - 48/69
ICI / Kommission
Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-156/94
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Haftung innerhalb eines Konzerns (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, und BMW Belgium u. a./Kommission) könne die Tochtergesellschaft eines Konzerns nicht für Verstösse haftbar gemacht werden, die eine andere Tochtergesellschaft des Konzerns angeblich begangen habe.61 Ausserdem kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts das Vorgehen von Tochtergesellschaften unter bestimmten Umständen der Muttergesellschaft, mit der sie eine wirtschaftliche Einheit bilden, zugerechnet werden (vgl. Urteil ICI/Kommission, Randnr. 135).
Die beiden Tochtergesellschaften, die Träger herstellen, haben zwar eigene Rechtspersönlichkeit, bestimmen aber ihr Marktverhalten nicht selbständig, sondern folgen im wesentlichen den Weisungen, die ihnen der Konzern gibt, dem die Aufgabe der Anregung und Koordinierung zufällt (vgl. Urteile ICI/Kommission, Randnr. 133, und Shell/Kommission, Randnr. 312).
65 In einer Situation, in der es wegen der familienorientierten Zusammensetzung des Konzerns und der Streuung des Aktienbesitzes unmöglich oder überaus schwierig war, die juristische Person zu ermitteln, der an der Spitze des Konzerns als Verantwortlicher für die Koordinierung von dessen Tätigkeit die Zuwiderhandlungen der verschiedenen Konzerngesellschaften hätten zugerechnet werden können, war die Kommission nämlich berechtigt, die beiden Tochtergesellschaften Aristrain Madrid und Aristrain Olaberría gemeinsam für sämtliche Handlungen des Konzerns haftbar zu machen, um zu verhindern, daß aufgrund der formellen Trennung dieser Gesellschaften, die sich aus ihrer gesonderten Rechtspersönlichkeit ergibt, ihr Verhalten auf dem Markt bei Anwendung der Wettbewerbsregeln nicht als Einheit angesehen werden könnte (vgl. Urteil ICI/Kommission, Randnr. 140).
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-156/94
7 Die Klägerin tritt zunächst dem Einwand entgegen, daß die Kommission nach den Ausführungen des Gerichtshofes in den Urteilen vom 19. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125) und vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80 (Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, im folgenden: Urteil Pioneer) kein "Gericht" im Wortsinne des Artikels 6 EMRK sei und sich daher nicht an die Erfordernisse dieses Artikels zu halten habe.26 Dem Urteil Pioneer (Randnrn. 6 bis 8) ist indessen zu entnehmen, daß die Zusammenführung der Aufgaben der Anklage und der Entscheidung bei der Kommission nicht gegen die Verfahrensgarantien des Gemeinschaftsrechts verstösst.
122 Zunächst muß die Kommission bei der Berechnung der Geldbussen gegen Unternehmen, die wegen Beteiligung an derselben Zuwiderhandlung verfolgt werden, normalerweise dieselbe Methode anwenden (vgl. Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 122).
Zum einen hat es ihr die Heranziehung des von den einzelnen Unternehmen im Referenzjahr - dem letzten vollständig in den Zeitraum der Zuwiderhandlung fallenden Jahr - erzielten Umsatzes ermöglicht, die Grösse und die Wirtschaftskraft jedes Unternehmens sowie das Ausmaß der von jedem von ihnen begangenen Zuwiderhandlung einzuschätzen; dies sind für die Beurteilung der Schwere der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung relevante Gesichtspunkte (vgl. Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnrn. 120 und 121).
- EuG, 22.10.1997 - T-213/95
SCK und FNK / Kommission
Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-156/94
87 Auch wenn keine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts den Begriff der Unwirksamkeit des Verwaltungsverfahrens in dem von der Klägerin gemeinten Sinn kennt, stellt es einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, daß die Kommission Entscheidungen, mit denen Verwaltungsverfahren auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik abgeschlossen werden, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erlassen hat (vgl. Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 56, und die dort genannte Rechtsprechung, sowie vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-95/96, Gestevisión Telecinco/Kommission, Slg. 1998, II-3407, Randnr. 73).Hierbei ist die Angemessenheit der Dauer des Verwaltungsverfahrens anhand der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere anhand dessen Kontext, der verschiedenen Verfahrensabschnitte, die die Kommission abzuschließen hat, des Verhaltens der Parteien während des Verfahrens, der Komplexität der Angelegenheit sowie ihrer Bedeutung für die verschiedenen Beteiligten (vgl. Urteile SCK und FNK/Kommission, Randnr. 57, und Gestevisión Telecinco/Kommission, Randnr. 75).
Angesichts der Bedeutung und Komplexität der Sache sowie der Zahl der beteiligten Unternehmen ist das Gericht insbesondere der Auffassung, daß das Verstreichen eines Zeitraums von dreizehn Monaten zwischen der Verwaltungsanhörung und dem Erlaß der Entscheidung, von denen zudem mehrere einer von den Betroffenen selbst verlangten internen Untersuchung gewidmet waren, nicht auf eine Verletzung dieses Grundsatzes hindeutet (vgl. auch Urteil SCK und FNK/Kommission, Randnr. 66).
- EuGH, 12.07.1979 - 32/78
BMW Belgium / Kommission
Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-156/94
Die Kommission verfüge somit über einen bedeutenden Freiraum bei der Festlegung des Betrages der Geldbussen, ohne daß das Gericht die genauen Gründe für die Festsetzung eines bestimmten Betrages überprüfen könne (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Warner zum Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78, BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435, 2484, und Schlussanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf zum Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-869, II-1026 - gemeinsame Schlussanträge zu den sog. Polypropylen-Urteilen vom 24. Oktober 1991 in den Rechtssachen T-2/89 und T-3/89, Slg. 1991, II-1087 und II-1177, vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, T-6/89, T-7/89 und T-8/89, Slg. 1991, II-1523, II-1623, II-1711 und II-1833, sowie vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89, Slg. 1992, II-499, II-629, II-757, II-907, II-1021, II-1155 und II-1275).48 Die Beklagte macht geltend, daß das Vorbringen der Klägerin die Gemeinschaftsrechtsprechung verkenne, wonach die wirtschaftliche Einheit für Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht hafte, auch wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich gesehen aus mehreren Gesellschaften bestehe (vgl. Urteile des Gerichtshofes ICI/Kommission und vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999), falls nicht die alleinige Verantwortung einer dieser Gesellschaften für diese Verstösse bewiesen werde (Urteil BMW Belgium u. a./Kommission).
129 Ferner ist darauf hinzuweisen, daß es ein an einer Zuwiderhandlung beteiligtes Unternehmen nicht entlastet, wenn es keine besonders aktive Rolle gespielt oder nicht als Anstifter gewirkt hat (vgl. Urteile des Gerichtshofes BMW Belgium u. a./Kommission, Randnrn. 49 ff., und vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77, Miller/Kommission, Slg. 1978, 131, Randnr. 18).
- EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94
Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und …
Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-156/94
23 Die Gemeinschaft ist zwar der EMRK nicht beigetreten und wäre beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts hierzu auch nicht befugt (Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 36); trotzdem achtet die Union gemäß Artikel F Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union die Grundrechte, wie sie in der EMRK garantiert werden und sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts.24 Ausserdem gehören nach ständiger Rechtsprechung (vgl. neben dem Gutachten 2/94, Randnr. 33, die Urteile des Gerichtshofes vom 1. Februar 1996 in der Rechtssache C-177/94, Perfili, Slg. 1996, I-161, Randnr. 20, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-309/96, Annibaldi, Slg. 1997, I-7493, Randnr. 12) die Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gemeinschaftsrichter zu sichern hat.
- EuGH, 12.07.1984 - 170/83
Hydrotherm
Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-156/94
48 Die Beklagte macht geltend, daß das Vorbringen der Klägerin die Gemeinschaftsrechtsprechung verkenne, wonach die wirtschaftliche Einheit für Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht hafte, auch wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich gesehen aus mehreren Gesellschaften bestehe (vgl. Urteile des Gerichtshofes ICI/Kommission und vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999), falls nicht die alleinige Verantwortung einer dieser Gesellschaften für diese Verstösse bewiesen werde (Urteil BMW Belgium u. a./Kommission).60 Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, daß die beiden Gesellschaften Aristrain Madrid und Aristrain Olaberría eine wirtschaftliche Einheit und folglich ein einziges "Unternehmen" im Sinne des Artikels 65 § 5 des Vertrages darstellen (vgl. Urteile Hydrotherm, Randnr. 11, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-79/95 P, Viho/Kommission, Slg. 1996, I-5457, Randnrn.
- EuG, 15.09.1998 - T-95/96
DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER …
Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-156/94
87 Auch wenn keine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts den Begriff der Unwirksamkeit des Verwaltungsverfahrens in dem von der Klägerin gemeinten Sinn kennt, stellt es einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, daß die Kommission Entscheidungen, mit denen Verwaltungsverfahren auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik abgeschlossen werden, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erlassen hat (vgl. Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 56, und die dort genannte Rechtsprechung, sowie vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-95/96, Gestevisión Telecinco/Kommission, Slg. 1998, II-3407, Randnr. 73).Hierbei ist die Angemessenheit der Dauer des Verwaltungsverfahrens anhand der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere anhand dessen Kontext, der verschiedenen Verfahrensabschnitte, die die Kommission abzuschließen hat, des Verhaltens der Parteien während des Verfahrens, der Komplexität der Angelegenheit sowie ihrer Bedeutung für die verschiedenen Beteiligten (vgl. Urteile SCK und FNK/Kommission, Randnr. 57, und Gestevisión Telecinco/Kommission, Randnr. 75).
- EuG, 14.05.1998 - T-308/94
Cascades / Kommission
Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-156/94
130 Ausserdem ist die Tatsache, daß sich ein Unternehmen, dessen Beteiligung an einer Preisabsprache mit seinen Konkurrenten erwiesen ist, auf dem Markt nicht in der mit ihnen vereinbarten Weise verhalten hat, bei der Bestimmung der Höhe der zu verhängenden Geldbusse nicht zwangsläufig als mildernder Umstand zu berücksichtigen (vgl. Urteile des Gerichts Petrofina/Kommission, Randnr. 173, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-308/94, Cascades/Kommission, Slg. 1998, II-925, Randnr. 230).Eine Herabsetzung aus diesem Grund ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten es der Kommission ermöglicht hat, eine Zuwiderhandlung leichter festzustellen und gegebenenfalls zu beenden (vgl. Urteil Cascades/Kommission, Randnrn. 255 ff.).
- EuG, 17.12.1991 - T-7/89
SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-156/94
Die Kommission verfüge somit über einen bedeutenden Freiraum bei der Festlegung des Betrages der Geldbussen, ohne daß das Gericht die genauen Gründe für die Festsetzung eines bestimmten Betrages überprüfen könne (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Warner zum Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78, BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435, 2484, und Schlussanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf zum Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-869, II-1026 - gemeinsame Schlussanträge zu den sog. Polypropylen-Urteilen vom 24. Oktober 1991 in den Rechtssachen T-2/89 und T-3/89, Slg. 1991, II-1087 und II-1177, vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, T-6/89, T-7/89 und T-8/89, Slg. 1991, II-1523, II-1623, II-1711 und II-1833, sowie vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89, Slg. 1992, II-499, II-629, II-757, II-907, II-1021, II-1155 und II-1275).73 Somit hat sich die Kommission in der vorliegenden Rechtssache an das in ihrem Zwölften Bericht über die Wettbewerbspolitik (S. 40 und 41) beschriebene Verfahren der Akteneinsicht gehalten, wie es in der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags Billigung gefunden hat (vgl. Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnrn.
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-156/94
In diesem Rahmen hat der Gerichtshof festgestellt, daß der EMRK insoweit besondere Bedeutung zukommt (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-299/95, Kremzow, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 14). - EuGH, 24.10.1996 - C-73/95
Viho / Kommission
- EuGH, 01.02.1978 - 19/77
Miller / Kommission
- EuG, 01.04.1993 - T-65/89
BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- EuG, 10.03.1992 - T-11/89
Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 18.12.1997 - C-309/96
Annibaldi / Sindaco del Comune di Guidonia und Presidente Regione Lazio - …
- EuGH, 29.05.1997 - C-299/95
Kremzow / Republik Österreich
- EuGH, 06.04.1995 - C-310/93
BPB Industries und British Gypsum / Kommission
- EuG, 11.03.1999 - T-141/94
Thyssen Stahl / Kommission
- EuG, 29.06.1995 - T-30/91
Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 14.05.1998 - T-334/94
Sarriò / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-348/94
Enso Española SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 14.05.1998 - T-317/94
Weig / Kommission
- EuG, 18.12.1992 - T-10/92
Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 01.02.1996 - C-177/94
Strafverfahren gegen Perfili
- EuGH, 02.06.1994 - C-30/93
AC-ATEL Electronics / Hauptzollamt München-Mitte
- EuG, 06.04.1995 - T-148/89
Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 14.05.1998 - T-310/94
Gruber & Weber / Kommission
- EuG, 27.06.1995 - T-186/94
Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb …
- EuGH, 11.01.1996 - C-89/95
D / Kommission
- EuGH, 12.11.1985 - 183/83
Krupp / Kommission
- EuGH, 30.11.1994 - C-222/92
SFEI u.a. / Kommission
- EuGH, 09.03.1977 - 41/73
Société anonyme Générale Sucrière u.a. / Kommission
- EuGH, 16.05.1984 - 9/83
Eisen und Metall Aktiengesellschaft / Kommission
- EuG, 25.06.1998 - T-177/94
- EuGH, 13.02.1980 - 256/78
Misenta / Kommission
- EuG, 25.06.1998 - T-377/94
Altmann u.a. / Kommission - Beamtenstatut
- EGMR, 08.06.1976 - 5100/71
- EGMR, 21.02.1984 - 8544/79
Öztürk ./. Deutschland
- EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
ERT / DEP - Fernsehmonopol verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, …
- EuGH, 12.11.1969 - 29/69
Stauder / Stadt Ulm
- EuGH, 18.10.1989 - 374/87
Orkem / Kommission
- EuGH, 29.10.1980 - 209/78
Van Landewyck / Kommission
- EuGH, 11.07.1985 - 42/84
Remia / Kommission
- EGMR, 28.06.1984 - 7819/77
- EuG, 12.12.1991 - T-30/89
Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen …
- EGMR, 27.02.1980 - 6903/75
- EuGH, 15.06.1993 - C-225/91
Matra / Kommission
- EGMR, 01.10.1982 - 8692/79
- EuG, 17.12.1991 - T-6/89
Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EKMR, 09.02.1990 - 13258/87
M. & Co. v. the FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
- EGMR, 26.10.1984 - 9186/80
- EGMR, 24.05.1989 - 10486/83
- EuG, 24.10.1991 - T-1/89
Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 10.03.1992 - T-68/89
Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen …
- EGMR, 28.06.1990 - 11761/85
Obermeier ./. Österreich
- EuG, 10.03.1992 - T-9/89
Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff …
- EGMR, 10.02.1983 - 7299/75
- EuGH, 22.01.1976 - 55/75
Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof
- EuG, 10.03.1992 - T-15/89
Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuGH, 07.06.1983 - 103/80
- EuG, 17.12.1991 - T-4/89
BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff …
- EuGH, 13.01.1995 - C-253/94
Roujansky / Rat
- EuG, 17.12.1991 - T-8/89
DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff …
- EuG, 24.10.1991 - T-2/89
Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 24.10.1991 - T-3/89
Atochem SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuGH, 18.05.1962 - 13/60
Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaften "Geitling", "Mausegatt" und "Präsident", …
- EuGH, 10.12.1957 - 8/56
Acciaierie Laminatoi Magliano Alpi (A.L.M.A.) gegen Hohe Behörde der Europäischen …
- EuGH, 07.06.1983 - 101/80
- EuGH, 12.07.1979 - 36/78
- EuGH, 12.07.1979 - 82/78
- EuGH, 07.06.1983 - 102/80
- EuGH, 02.10.2003 - C-196/99
Aristrain / Kommission - "Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken …
betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-156/94 (Aristrain/Kommission, Slg. 1999, II-645) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Currall und W. Wils als Bevollmächtigte im Beistand von J. Rivas de Andrés, abogado, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.Die Siderúrgica Aristrain Madrid SL hat mit Rechtsmittelschrift, die am 25. Mai 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-156/94 (Aristrain/Kommission, Slg. 1999, II-645, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre auf Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (…ABl. L 116, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) gerichtete Klage teilweise abgewiesen wurde.
Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.
Durch Beschluss vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) entschied das Gericht über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen.
für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-156/94 (Aristrain/Kommission) wird aufgehoben, soweit das Gericht die Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern hinsichtlich der Heranziehung der Siderúrgica Aristrain Madrid SL zur Zahlung einer Geldbuße, die auch dem Verhalten der Aristrain Olaberría SL Rechnung trägt, für unbegründet erklärt hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-196/99
Aristrain / Kommission
Im vorliegenden Fall geht es um die Überprüfung des Urteils des Gerichts erster Instanz (im Folgenden: Gericht) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-156/94(2) (im Folgenden: angefochtenes Urteil).Die Rechtsmittelführerin beantragt im Rahmen ihres Rechtsmittels, 1. das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-156/94 im Hinblick auf alle oder einige der geltend gemachten Fehler aufzuheben und sowohl bei einer ausdrücklichen materiell-rechtlichen Entscheidung als auch bei einer Rückverweisung an das Gericht erster Instanz alle sich aus der Aufhebung dieses Urteils ergebenden Rechtsfolgen festzustellen, und insbesondere - das angefochtene Urteil insoferne aufzuheben, als darin festgestellt wird, dass die Entscheidung nicht wegen fehlerhafter Anwendung und Auslegung des Artikels 65 EGKS-Vertrag gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, und demzufolge die Entscheidung aus diesem Grund für nichtig zu erklären; - über die Rechtssache, so weit sie zur Entscheidung reif ist, zu entscheiden oder sie andernfalls an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen, damit es in der Sache gemäß den nachstehenden Gründen entscheidet und demzufolge die Entscheidung für nichtig erklärt, so weit sie auf diesen Gründen beruht, oder, hilfsweise, die gegen die Klägerin verhängte Geldbuße senkt: Gesamtschuld; Begründungsfehler; Unstimmigkeit; Verstoß gegen den Gleichheits- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch die Angabe der Geldbußen in Ecu; Nichtverurteilung der Kommission in erster Instanz dazu, sämtliche Kosten und Zinsen der Klägerin zu tragen, die sich aus der Kaution für die gesamte Geldbuße oder einen Teil derselben oder aus deren etwaiger Zahlung ergeben, und damit das Gericht erster Instanz feststellt, dass die Geldbuße erst vom Eintritt der Vollstreckbarkeit seines Urteils an zu verzinsen ist, und die Kommission demnach zur Zahlung der für die Kaution für die Geldbuße oder für deren Zahlung aufgewendeten Kosten und Zinsen verurteilt; desgleichen in Bezug auf den achten und den neunten Klagegrund; - die Rechtssache, soweit sie noch nicht entscheidungsreif ist, zurückzuweisen, und zwar in Bezug auf den Ermessensmissbrauch; 2. der Rechtsmittelgegnerin in dem Fall, dass diesem Rechtsmittel ganz oder teilweise stattgegeben wird, die Kosten einschließlich derjenigen des erstinstanzlichen Verfahrens aufzuerlegen.
Aus den vorstehenden Gründen wird dem Gerichtshof daher vorgeschlagen, - das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-156/94 (Siderúrgica Aristrain Madrid SL/Kommission) insoweit aufzuheben, als es bestätigt, dass die Verhängung einer Geldbuße nur an Siderúrgica Aristrain Madrid SL rechtmäßig gewesen sei; - die Artikel 4 und 6 der Entscheidung der Kommission 94/215/EGKS vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag betreffend Vereinbarungen und vereinbarte Praktiken von europäischen Trägerherstellern insoweit für nichtig zu erklären, als darin von zwei gesamtschuldnerisch haftenden Unternehmen nur Siderúrgica Aristrain Madrid SL angeführt wird; - das Rechtsmittel im Übrigen zurückzuweisen; - Siderúrgica Aristrain Madrid SL ihre eigenen Kosten und vier Fünftel der Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften aufzuerlegen.
2: - Aristrain/Kommission (Slg. 1999, II-645).
34: - Beschlüsse des Gerichts vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) und vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293).
- EuGH, 16.11.2000 - C-279/98
Cascades / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …
Seines Erachtens seien die Informationen, bei denen es wünschenswert sei, dass die Kommission sie dem Empfänger einer Entscheidung mitteile, nicht als zusätzliche und nachträgliche Begründung der Entscheidung anzusehen, sondern nur als "zahlenmäßige Umsetzung der in der Entscheidung genannten Kriterien, sofern diese selbst quantifizierbar sind" (vgl. Urteile des Gerichts vom 11. März 1999 in den "Stahlträger-Rechtssachen" T-134/94, NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, T-136/94, Eurofer/Kommission, Slg. 1999, II-263, T-137/94, Arbed/Kommission, Slg. 1999, II-303, T-138/94, Cockerill-Sambre/Kommission, Slg. 1999, II-333, T-141/94, Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347, T-147/94, Krupp Hoesch/Kommission, Slg. 1999, II-603, T-148/94, Preussag/Kommission, Slg. 1999, II-613, T-151/94, British Steel/Kommission, Slg. 1999, II-629, T-156/94, Aristrain/Kommission, Slg. 1999, II-645 und T-157/94, Ensidesa/Kommission, Slg. 1999, II-707, und speziell das Urteil Thyssen Stahl/Kommission, Randnr. 610).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-247/11
Areva u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Zum einen sei diese Regel neu und habe keine Rechtsgrundlage, und auch das Urteil Aristrain/Kommission{FN-VERWEIS:90}, auf das sich das Gericht beziehe, stelle keine Rechtsgrundlage dar, da es nicht einschlägig sei.Insbesondere teilt die Kommission die Erwägung, nach der das Urteil Aristrain/Kommission im vorliegenden Fall nicht einschlägig sei.
Der Umstand, dass es sich nicht um eine gesamtschuldnerische Inanspruchnahme handelte, wird im Übrigen im Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Aristrain/Kommission (T-156/94, Slg. 1999, II-645, Randnr. 67), bestätigt.
- EuG, 27.09.2006 - T-59/02
Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - …
341 Das Gericht hat jedoch bereits entschieden, dass die Beendigung einer vorsätzlich begangenen Zuwiderhandlung nicht als mildernder Umstand gewertet werden kann, wenn sie auf das Eingreifen der Kommission zurückzuführen ist (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999 in den Rechtssachen T-156/94, Aristrain/Kommission, Slg. 1999, II-645, Randnr. 138, und T-157/94, Ensidesa/Kommission, Slg. 1999, II-707, Randnr. 498).Schließlich kann dieser Fall nach Auffassung des Gerichts jedenfalls weder die vorstehende Beurteilung, wie sie sich aus einem der zentralen Ziele der Gemeinschaft ergibt, noch die sich aus den Urteilen Aristrain/Kommission und Ensidesa/Kommission (zitiert oben in Randnr. 341) ergebende Rechtsprechung in Frage stellen, da in dem Fall nur die Beurteilung durch die Kommission zum Ausdruck kommt.
- EuG, 27.09.2006 - T-329/01
Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - …
282 Das Gericht hat jedoch bereits entschieden, dass die Beendigung einer vorsätzlich begangenen Zuwiderhandlung nicht als mildernder Umstand gewertet werden kann, wenn sie auf das Eingreifen der Kommission zurückzuführen ist (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999 in den Rechtssachen T-156/94, Aristrain/Kommission, Slg. 1999, II-645, Randnr. 138, und T-157/94, Ensidesa/Kommission, Slg. 1999, II-707, Randnr. 498).Schließlich kann dieser Fall nach Auffassung des Gerichts jedenfalls weder die vorstehende Beurteilung, wie sie sich aus einem der zentralen Ziele der Gemeinschaft ergibt, noch die sich aus den Urteilen Aristrain/Kommission und Ensidesa/Kommission (zitiert oben in Randnr. 282) ergebende Rechtsprechung in Frage stellen, da in dem Fall nur die Beurteilung durch die Kommission zum Ausdruck kommt.
- EuG, 27.03.2014 - T-56/09
Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen …
Rn. 75 Nach Ansicht des Gerichts ist, ohne dass über die von der Kommission in der Rechtssache T-73/09 erhobene Einrede der Unzulässigkeit des vorliegenden Klagegrundes entschieden werden muss, der erste Teil des ersten Klagegrundes nicht begründet, wie sich der Rechtsprechung in den Rechtssachen, in denen im Wesentlichen die Gültigkeit der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962: Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln [81 EG] und [82 EG] (ABl. 1962, 13, S. 204) in Frage gestellt wurde, im Wege der Analogie entnehmen lässt (…vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Enso Española/Kommission, T-348/94, Slg. 1998, II-1875, Rn. 55 bis 65, vom 11. März 1999, Aristrain/Kommission, T-156/94, Slg. 1999, II-645, Rn. 23 bis 40, und Lafarge/Kommission, oben in Rn. 69 angeführt, Rn. 36 bis 47).Rn. 144 Die Pflicht zur Begründung einer Einzelentscheidung hat den Zweck, dem Unionsrichter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung richtig ist oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003, Aristrain/Kommission, oben in Rn. 135 angeführt, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.10.2007 - T-474/04
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VERTRAULICHE …
Feststellungen zu Zuwiderhandlungen wie diejenigen, die die Klägerin beträfen, die nur in den Gründen der Peroxid-Entscheidung enthalten seien, ohne förmlich im verfügenden Teil zum Ausdruck zu kommen, blieben jedoch unverbindlich (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 315; Urteile des Gerichts vom 28. April 1994, AWS Benelux/Kommission, T-38/92, Slg. 1994, II-211, Randnr. 34, vom 6. April 1995, Baustahlgewebe/Kommission, T-145/89, Slg. 1995, II-987, Randnrn. 35 und 55 ff., sowie vom 11. März 1999, Aristrain/Kommission, T-156/94, auszugsweise veröffentlicht in Slg. 1999, II-645, Randnr. 699). - EuG, 19.03.2003 - T-213/00
CMA CGM u.a. / Kommission
Für die Beurteilung der Größe und der Wirtschaftskraft jedes Unternehmens sowie des Umfangs der von jedem Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung, die für die Beurteilung der Schwere der von dem einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung relevante Gesichtspunkte sind, muss die Kommission von dem Umsatz jedes einzelnen Unternehmens im Zeitraum der Zuwiderhandlung ausgehen (Randnr. 339 des Urteils Enso Española/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 109, Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-156/94, Aristrain/Kommission, Slg. 1999, II-645, Randnrn. - EuG, 17.05.2013 - T-146/09
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zu einem Kartell auf dem …
Im Übrigen ist das Gericht nicht an die Berechnungen der Kommission gebunden, sondern hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls eine eigene Beurteilung vorzunehmen (Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Aristrain/Kommission, T-156/94, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43). - EuG, 11.07.2014 - T-541/08
Sasol u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
- EuG, 11.07.2014 - T-543/08
RWE und RWE Dea / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
- EuG, 27.09.2012 - T-343/06
Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
- EuG, 13.09.2013 - T-566/08
Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 27.09.2006 - T-322/01
Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel …
- EuG, 05.10.2011 - T-39/06
Transcatab / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für den …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-27/09
Frankreich / Volksmudschaheddin-Organisation Iran - Rechtsmittel - Restriktive …
- EuG, 27.06.2012 - T-372/10
Bolloré / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 12.10.2011 - T-38/05
Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den …
- EuG, 04.07.2006 - T-304/02
Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für …
- EuG, 07.06.2011 - T-217/06
Arkema France u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate …
- EuG, 17.06.1999 - T-82/96
ARAP u.a. / Kommission
- EuG, 12.12.2014 - T-558/08
Eni / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
- EuG, 11.07.2014 - T-540/08
Esso u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - Markt …
- EuG, 12.10.2011 - T-41/05
Alliance One International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2000 - C-13/99
TEAM / Kommission
- EuG, 15.07.2015 - T-406/10
Emesa-Trefilería und Industrias Galycas/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
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Rechtsprechung
| EuG, 19.06.1996 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- EU-Kommission
NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl AG, Unimétal - Société française des aciers longs SA, Krupp Hoesch Stahl AG, Preussag Stahl AG, British Steel plc, Siderurgica Aristrain Madrid SL und Empresa Nacional Siderur
EGKS-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 23
Verfahren - EGKS - Akte, die dem Gemeinschaftsgericht gemäß Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes von einem Organ übersandt wird - Recht auf Akteneinsicht - Einsicht in interne Unterlagen - EU-Kommission
NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl AG, Unimétal - Société française des aciers longs SA, Krupp Hoesch Stahl AG, Preussag Stahl AG, British Steel plc, Siderurgica Aristrain Madrid SL und Empresa Nacional Siderur
Verfahren - Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes - Beklagtes Organ - Einschlägige Akten - Übersendung - Vertraulichkeit.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...
Verfahrensgang
- EuG, 19.06.1996 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94
- EuG, 10.12.1997 - T-134/94
- EuG, 11.03.1999 - T-134/94
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (27)
- EuG, 10.12.1997 - T-156/94
Aristrain / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
- Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.
3 Auf einige insbesondere von der Klägerin Aristrain in Schreiben vom 7. September und 18. Oktober 1994 in der Rechtssache T-156/94 gestellte Anträge hin hat das Gericht die Beklagte mit Schreiben des Kanzlers vom 25. Oktober 1994 aufgefordert, ihren Verpflichtungen aus Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes (nachstehend: Artikel 23 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes) nachzukommen.
Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.
18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.
21 Die Klägerin Aristrain widerspricht in der Rechtssache T-156/94 der Bekanntgabe der Unterlage Nr. 8871 an die anderen Klägerinnen mit der Begründung, sie enthalte sehr konkrete Einzelheiten zu einigen Geschäftsgeheimnissen, denen zu entnehmen sei, daß sie in einige Gemeinschaftsmärkte eingedrungen sei und welchen Marktanteil sie dort halte.
32 Was viertens die Unterlage Nr. 8871 angeht, auf die sich der Antrag der Klägerin Aristrain in der Rechtssache T-156/94 bezieht (vgl. oben, Randnr. 21), so handelt es sich dabei um eine Tabelle, aus der die Preise hervorgehen, die sie im Lauf der beiden ersten Vierteljahre des Jahres 1989 für verschiedene Kategorien von Stahlerzeugnissen auf dem deutschen und dem französischen Markt erwartete oder erzielte.
- EuG, 10.12.1997 - T-145/94
Unimétal / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
- Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.
Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.
19 Die Klägerin Unimétal widerspricht in der Rechtssache T-145/94 der Bekanntgabe der Unterlagen Nrn. 2519, 2522 und 2656 bis 2670 aus den Verwaltungsakten der Kommission an die anderen Klägerinnen mit der Begründung, diese Unterlagen hätten rein unternehmensinternen Charakter (Vermerke über interne Vorgänge oder interne Marktanalysen).
25 Was zweitens die Unterlagen Nrn. 2519 bis 2522 und 2656 bis 2670 angeht, auf die sich der Antrag der Klägerin Unimétal in der Rechtssache T-145/94 bezieht (vgl. unten, Randnr. 19), so stammen sie von Dritten, die nicht am vorliegenden Verfahren beteiligt sind, nämlich von Usinor Sacilor/Valor und CPS, die keine vertrauliche Behandlung beantragt haben, obwohl die Kommission zu diesem Zweck ordnungsgemäß Kontakt zu ihnen aufgenommen hat (vgl. oben, Randnr. 10).
- EuG, 11.03.1999 - T-157/94
Ensidesa / Kommission
Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
- Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.
Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.
18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.
- EuG, 10.12.1997 - T-148/94
Preussag / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
- Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.
Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.
18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.
- EuG, 10.12.1997 - T-137/94
ARBED / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über die …
Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
- Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.
Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.
18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.
- EuG, 10.12.1997 - T-141/94
Thyssen Stahl / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls …
Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
- Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.
Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.
18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.
- EuG, 10.12.1997 - T-147/94
Krupp Hoesch / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls …
Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
- Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.
Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.
18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.
- EuG, 10.12.1997 - T-138/94
Cockerill-Sambre / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des …
Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
- Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.
Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.
18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.
- EuG, 10.12.1997 - T-136/94
Eurofer / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
- Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.
- EuGH, 13.02.1979 - 85/76
Hoffmann-La Roche / Kommission
Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
Die Klägerinnen stützen sich vor allem auf die Urteile des Gerichtshofes Italien/Hohe Behörde, a. a. O., vom 22. März 1961 in den verbundenen Rechtssachen 42/59 und 49/59 (Snupat/Hohe Behörde, Slg. 1961, 109, 114) und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 9) sowie auf die Urteile Solvay/Kommission und ICI/Kommission, a. a. O. - EuG, 17.12.1991 - T-7/89
SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 22.03.1961 - 42/59
Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.) …
- EuGH, 07.11.1985 - 145/83
Adams / Kommission
- EuG, 29.06.1995 - T-30/91
Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuGH, 18.06.1986 - 142/84
BAT und Reynolds / Kommission
- EuG, 29.06.1995 - T-36/91
Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 11.02.1955 - 3/54
Associazione Industrie Siderurgiche Italiane (ASSIDER) gegen Hohe Behörde der …
- EuGH, 03.02.1989 - 352/88
Kommission / Italien
- EuGH, 10.03.1966 - 28/65
Fonzi / Kommission EAG
- EuGH, 11.02.1955 - 4/54
Industrie Siderurgiche Associate (ISA) gegen Hohe Behörde der Europäischen …
- EuG, 15.11.1990 - T-15/89
Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen …
- EuG, 15.11.1990 - T-6/89
Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen …
- EuG, 15.11.1990 - T-1/89
Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 15.11.1990 - T-4/89
Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen …
- EuG, 15.11.1990 - T-2/89
Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen …
- EuG, 15.11.1990 - T-3/89
Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen …
- EuGH, 10.07.1985 - 27/84
Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie / Kommission
- EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
Thyssen Stahl / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete …
115 In einem Fall wie dem vorliegenden ist davon auszugehen, dass die Verfahrensrechte der betroffenen Unternehmen dadurch hinreichend gewährleistet sind, dass sie die Möglichkeit haben, vor dem Gericht Klage zu erheben, dabei die Richtigkeit des von der Kommission in Randnummer 312 der [streitigen] Entscheidung gezogenen Schlusses in Frage zu stellen und das Gericht gegebenenfalls zu ersuchen, die zur Klärung dieses Aspekts des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. den Beschluss [des Gerichts] vom 10. Dezember 1997 [in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293]).Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.
- EuG, 11.03.1999 - T-141/94
Thyssen Stahl / Kommission
Zehn weitere Adressaten der Entscheidung, und zwar NMH Stahlwerke GmbH (im folgenden: NMH; Rechtssache T-134/94), Eurofer ASBL (im folgenden: Eurofer; Rechtssache T-136/94), ARBED SA (im folgenden: ARBED; Rechtssache T-137/94), Cockerill-Sambre SA (im folgenden: Cockerill-Sambre; Rechtssache T-138/94), Unimétal-Société française des aciers longs SA (im folgenden: Unimétal; Rechtssache T-145/94), Krupp Hoesch Stahl AG (im folgenden: Krupp Hoesch; Rechtssache T-147/94), Preussag Stahl AG (im folgenden: Preussag; Rechtssache T-148/94), British Steel plc (im folgenden: British Steel; Rechtssache T-151/94), Siderúrgica Aristrain Madrid SL (im folgenden: Aristrain; Rechtssache T-156/94) und Empresa Nacional Siderúrgica SA (im folgenden: Ensidesa; Rechtssache T-157/94) haben ebenfalls vor dem Gericht Klage erhoben.Durch Beschluß vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537; im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer, der der Berichterstatter inzwischen zugeteilt worden war) über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten übersandten Aktenstücke entschieden, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den vorliegenden Verfahren beteiligten Dritten stammen und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft wurden.
Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-134/94, T-137/94, T-138/94, T-148/94, T-151/94 und T-157/94 haben sich gegen eine solche Verweisung ausgesprochen.
Durch Beschluß vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293; im folgenden: Beschluß vom 10. Dezember 1997) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen entschieden und angeordnet, daß bestimmte dem Gericht gemäß Artikel 23 übersandte Unterlagen über die Kontakte zwischen der GD III und der Stahlindustrie in dem in der Entscheidung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen herangezogenen Zeitraum der Zuwiderhandlung sowie bestimmte Unterlagen der Generaldirektion Auswärtige Beziehungen (GD I) über Kontakte zwischen der Kommission und einigen nationalen skandinavischen Behörden zu den Akten der Rechtssache genommen werden.
- EuGH, 02.10.2003 - C-196/99
Aristrain / Kommission - "Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken …
Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.Durch Beschluss vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) entschied das Gericht über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-450/06
Varec - Öffentliche Aufträge - Vergabenachprüfungsverfahren - Beweise mit …
{FN:29} - Rechtssachen NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1999, II-239 ff.).{FN:31} - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. Juni 1996, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1996, II-537, insbesondere Randnrn.
{FN:32} - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Dezember 1997, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1997, II-2293, Randnrn.
{FN:34} - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 16. Februar 1998, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
- EuGH, 02.10.2003 - C-195/99
Krupp Hoesch / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete …
betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-147/94 (Krupp Hoesch/Kommission, Slg. 1999, II-603) wegen Aufhebung dieses Urteils,.Die Krupp Hoesch Stahl AG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 25. Mai 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-147/94 (Krupp Hoesch/Kommission, Slg. 1999, II-603, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (…ABl. L 116, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) gerichtete Klage teilweise abgewiesen wurde.
Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.
Durch Beschluss vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) entschied das Gericht über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen.
- EuG, 13.12.2001 - T-45/98
Krupp Thyssen Stainless / Kommission
Sie verweist dazu auf denBeschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, im Folgenden: Stahlträger-Beschluss II), der eine solche Verpflichtung verneint habe.Die Kommission hat nach Ansicht der Klägerinnen die einschlägige Rechtsprechung des Gerichts (Beschluss des Gerichts vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537, im Folgenden: StahlträgerBeschluss I, Randnrn.
- EuG, 11.03.1999 - T-134/94
NMH Stahlwerke / Kommission
Durch Beschluß vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537; im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer, der der Berichterstatter inzwischen zugeteilt worden war) über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten übersandten Aktenstücke entschieden, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den vorliegenden Verfahren beteiligten Dritten stammen und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft wurden.Durch Beschluß vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293; im folgenden: Beschluß vom 10. Dezember 1997) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen entschieden und angeordnet, daß bestimmte dem Gericht gemäß Artikel 23 übersandte Unterlagen über die Kontakte zwischen der GD III und der Stahlindustrie in dem in der Entscheidung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen herangezogenen Zeitraum der Zuwiderhandlung sowie bestimmte Unterlagen der Generaldirektion Auswärtige Beziehungen (GD I) über Kontakte zwischen der Kommission und einigen nationalen skandinavischen Behörden zu den Akten der Rechtssache genommen werden.
- EuG, 15.03.2006 - T-15/02
BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte - …
618 Da sich die fraglichen Angaben auf Zeiträume (bis 1998) beziehen, die schon mindestens sechs Jahre zurückliegen, und auch keinen strategischen Wert haben, ist das Gericht der Ansicht, dass sie nunmehr historischen Charakter erlangt haben (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537, Randnrn. - EuG, 15.06.2006 - T-271/03
Deutsche Telekom / Kommission - Vertraulichkeit - Einwendungen der Streithelfer
42 Soweit sich jedoch die Angaben in Begründungserwägung 28 (Tabelle 2) der angefochtenen Entscheidung auf die Jahre 1998 bis 2000 beziehen, stellen sie keine Geschäftsgeheimnisse mehr dar (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537, Randnr. 27, sowie oben in Randnr. 10 zitierter Beschluss Glaxo Wellcome/Kommission, Randnr. 39).52 Bestimmte Angaben, deren vertrauliche Behandlung beantragt worden ist, beziehen sich jedoch auf Ereignisse, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, und stellen insbesondere in Anbetracht der Entwicklung, die die verschiedenen Segmente des Marktes seit 2001 genommen haben, keine Geschäftsgeheimnisse mehr dar (vgl. in diesem Sinne oben in Randnr. 42 zitierten Beschluss NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Randnr. 27, und oben in Randnr. 10 zitierten Beschluss Glaxo Wellcome/Kommission, Randnr. 39).
- EuG, 11.03.1999 - T-148/94
Preussag / Kommission
Durch Beschluß vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537; im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer, der der Berichterstatter inzwischen zugeteilt worden war) über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten übersandten Aktenstücke entschieden, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den vorliegenden Verfahren beteiligten Dritten stammen und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft wurden.Durch Beschluß vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293; im folgenden: Beschluß vom 10. Dezember 1997) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen entschieden und angeordnet, daß bestimmte dem Gericht gemäß Artikel 23 übersandte Unterlagen über die Kontakte zwischen der GD III und der Stahlindustrie in dem in der Entscheidung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen herangezogenen Zeitraum der Zuwiderhandlung sowie bestimmte Unterlagen der Generaldirektion Auswärtige Beziehungen (GD I) über Kontakte zwischen der Kommission und einigen nationalen skandinavischen Behörden zu den Akten der Rechtssache genommen werden.
- EuG, 22.05.2012 - T-344/08
EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung …
- EuGH, 02.10.2003 - C-199/99
Corus UK / Kommission - "Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken …
- EuG, 11.03.1999 - T-136/94
Eurofer / Kommission
- EuG, 11.03.1999 - T-147/94
Krupp Hoesch / Kommission
- EuG, 07.06.2006 - T-213/01
DAS GERICHT ENTSCHEIDET ÜBER FRAGEN DER BETEILIGUNG VON BESCHWERDEFÜHRERN AN …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99
Thyssen Stahl / Kommission
- EuG, 07.07.2015 - T-677/13
Axa Versicherung / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-176/99
Arbed / Kommission
- EuG, 15.03.2006 - T-26/02
Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-411/04
Salzgitter Mannesmann / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts …
- EuG, 10.12.1997 - T-136/94
Eurofer / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
- EuG, 10.12.1997 - T-134/94
NMH Stahlwerke / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls …
- EuG, 10.12.1997 - T-157/94
Ensidesa / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
- EuG, 10.12.1997 - T-148/94
Preussag / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
- EuG, 10.12.1997 - T-137/94
ARBED / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über die …
- EuG, 04.03.2005 - T-289/03
BUPA u.a. / Kommission - Streithilfe - Vertraulichkeit
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-196/99
Aristrain / Kommission
- EuG, 10.12.1997 - T-147/94
Krupp Hoesch / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls …
- EuG, 10.12.1997 - T-151/94
British Steel / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls …
- EuG, 10.12.1997 - T-141/94
Thyssen Stahl / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls …
- EuG, 10.12.1997 - T-156/94
Aristrain / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
- EuG, 10.12.1997 - T-145/94
Unimétal / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
- EuG, 10.12.1997 - T-138/94
Cockerill-Sambre / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des …
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Rechtsprechung
| EuG, 10.12.1997 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes - Beklagtes Organ - Einschlägige Akten - Übersendung - Vertraulichkeit
- Judicialis
Protokoll über die EGKS-Satzung Art. 23; ; EGKS-Vertrag Art. 65
- Europäischer Gerichtshof
NMH Stahlwerke / Kommission
Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes - Beklagtes Organ - Einschlägige Akten - Übersendung - Vertraulichkeit
- EU-Kommission
NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, ARBED SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl AG, Unimétal - Société française des aciers longs SA, Krupp Hoesch Stahl AG, Preussag Stahl AG, British Steel plc, Siderúrgica Aristrain Madrid SL und Empresa Nacional Siderúr
[fremdsprachig] Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes - Beklagtes Organ - Einschlägige Akten - Übersendung - Vertraulichkeit.
- Wolters Kluwer
Verfahren nach Art. 65 des EGKS-Vertrages betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern; Frage des Umfangs der Kenntnis der Kommission von etwaigen Preisabsprachen; Übersendung einschlägiger, als intern eingestufter Unterlagen; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuG, 19.06.1996 - T-134/94
- EuG, 10.12.1997 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94
- EuG, 11.03.1999 - T-134/94
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 18.05.1982 - 155/79
AM & S / Kommission
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
Darüber hinaus müßten interne Unterlagen des Juristischen Dienstes wegen des "legal professional privilege" (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S Europe/Kommission, Slg. 1982, 1575, Randnrn. - EuG, 01.04.1993 - T-65/89
BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn. - EuG, 27.10.1994 - T-35/92
John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31).
- EuGH, 07.11.1985 - 145/83
Adams / Kommission
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn. - EuG, 24.10.1991 - T-1/89
Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
Die Unternehmen sollten nicht erfahren, was die Untersuchung ausgelöst habe und wie sie durchgeführt werde, oder ihren Ablauf rekonstruieren können, und sie dürften auch nicht erfahren, nach welchen Gesichtspunkten die Geldbußen festgesetzt würden, da sie sonst eine "Kosten-Nutzen-Rechnung" aufstellen könnten (vgl. die Schlußanträge des zum Generalanwalt bestimmten Richters Vesterdorf zum Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, "Polypropylen", Slg. 1991, II-867, II-869, II-1027). - EuG, 29.06.1995 - T-30/91
Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847). - EuGH, 18.06.1986 - 142/84
BAT und Reynolds / Kommission
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31). - EuG, 29.06.1995 - T-36/91
Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847). - EuG, 19.06.1996 - T-134/94
NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
Das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) hat sich in dem von ihm im Rahmen der vorliegenden Rechtssachen am 19. Juni 1996 erlassenen Beschluß (Slg. 1996, II-537, im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) die Entscheidung über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten als interne Unterlagen eingestuften Schriftstücke in den dem Gericht von ihr gemäß Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes übersandten Akten (im folgenden: dem Gericht übersandte Akten) sowie über ihre Anträge auf Beibringung der in diesen Akten nicht enthaltenen Unterlagen vorbehalten und der Beklagten zugleich aufgegeben, ausführlich und konkret anzugeben, aus welchen Gründen bestimmte, von ihr als "intern" eingestufte Unterlagen in diesen Akten ihrer Ansicht nach den Klägerinnen nicht übermittelt werden können. - EuG, 18.12.1992 - T-10/92
Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
Somit seien alle Vorbereitungshandlungen einer Entscheidung grundsätzlich als für die gerichtliche Kontrolle nicht relevant anzusehen (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 47).
- EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
Thyssen Stahl / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete …
115 In einem Fall wie dem vorliegenden ist davon auszugehen, dass die Verfahrensrechte der betroffenen Unternehmen dadurch hinreichend gewährleistet sind, dass sie die Möglichkeit haben, vor dem Gericht Klage zu erheben, dabei die Richtigkeit des von der Kommission in Randnummer 312 der [streitigen] Entscheidung gezogenen Schlusses in Frage zu stellen und das Gericht gegebenenfalls zu ersuchen, die zur Klärung dieses Aspekts des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. den Beschluss [des Gerichts] vom 10. Dezember 1997 [in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293]).Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.
- EuG, 20.03.2002 - T-9/99
HFB u.a. / Kommission
Nach ständiger Rechtsprechung können interne Unterlagen der Kommission den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, dass die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (Beschluss des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31; Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnr. 35).Es trifft zu, dass eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln unter bestimmten Umständen dem wirtschaftlichen Nachfolger einer juristischen Person, die sie begangen hat, auch dann zugerechnet werden kann, wenn diese Person zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, in der diese Zuwiderhandlung festgestellt wird, nicht zu existieren aufgehört hat, damit die praktische Wirksamkeit dieser Regeln nicht durch Änderungen insbesondere an der Rechtsform der betreffenden Unternehmen in Frage gestellt wird (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. März 1999in der Rechtssache T-134/94, NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, Randnr. 127).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-450/06
Varec - Öffentliche Aufträge - Vergabenachprüfungsverfahren - Beweise mit …
{FN:29} - Rechtssachen NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1999, II-239 ff.).{FN:31} - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. Juni 1996, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1996, II-537, insbesondere Randnrn.
{FN:32} - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Dezember 1997, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1997, II-2293, Randnrn.
{FN:34} - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 16. Februar 1998, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
- EuG, 13.12.2001 - T-45/98
Krupp Thyssen Stainless / Kommission
Sie verweist dazu auf denBeschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, im Folgenden: Stahlträger-Beschluss II), der eine solche Verpflichtung verneint habe.Die Kommission hat nach Ansicht der Klägerinnen die einschlägige Rechtsprechung des Gerichts (Beschluss des Gerichts vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537, im Folgenden: StahlträgerBeschluss I, Randnrn.
- EuGH, 02.10.2003 - C-199/99
Corus UK / Kommission - "Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken …
Während die mündliche Verhandlung am 23. März 1998 begonnen habe, seien erstens die von der Kommission im Anschluss an den Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) vorgelegten Unterlagen erst am 14. Januar 1998 übermittelt worden, zweitens sei die Methode für die Berechnung der Geldbußen am 19. März 1998 mitgeteilt worden, drittens sei die Kopie des Protokolls der Sitzung der Kommission, in der die streitige Entscheidung erlassen worden sei (im Folgenden: Protokoll), der Rechtsmittelführerin am 20. März 1998 zur Verfügung gestellt worden und viertens seien weitere Unterlagen erst in der mündlichen Verhandlung übergeben worden.Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.
- EuG, 18.06.2008 - T-410/03
DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF …
Folglich hat es in Anbetracht der mit derartigen Unterlagen üblicherweise verbundenen Vertraulichkeit beschlossen, sie aus der Akte zu entfernen und an die Kommission zurückzuschicken (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2002, Tetra Laval/Kommission, T-5/02, Slg. 2002, II-4381, Randnr. 78, und entsprechend Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1997, II-2293, Randnrn. - EuG, 06.03.2001 - T-192/99
Dunnett u.a. / EIB
Da dieser Vermerk, der keinerlei vertrauliche Angabe enthält, eine detaillierte Beschreibung der Regelung der besonderen Umrechnungskurse enthält, ist er im vorliegenden Verfahren gleichfalls als entscheidungserheblich anzusehen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnrn. - EuGH, 15.06.2000 - C-13/99
TEAM / Kommission - "Rechtsmittel - PHARE-Programm - Entscheidung, mit der eine …
Mit Schreiben vom 20. Mai 1998 übermittelte die Kommission die Unterlagen, wobei sie jedoch darum bat, diese erst zu den Akten zu nehmen und der Rechtsmittelführerin zur Kenntnis zu bringen, nachdem das Gericht nach den im Beschluß des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) genannten Kriterien über ihre Vertraulichkeit entschieden habe. - Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2000 - C-13/99
TEAM / Kommission
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Rechtsprechung
| EuG, 25.08.1994 - T-156/94 R |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
EGKS-Vertrag Art. 65; ; EGKS-Vertrag Art. 33; ; EGKS-Vertrag Art. 36
- EU-Kommission
Siderúrgica Aristrain Madrid SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb - EGKS-Vertrag - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern; Antrag auf einstweilige Anordnung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 15.03.1983 - 234/82
Ferriere di Roè Volciano / Kommission
Auszug aus EuG, 25.08.1994 - T-156/94
Sie erfuelle deshalb die aussergewöhnlichen Voraussetzungen, die im Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R (Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725) aufgeführt seien, durch den die Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung über die Festsetzung einer Geldbusse gewährt worden sei, ohne daß diese Maßnahme von der vorherigen Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht worden sei. - EuG, 14.12.1993 - T-543/93
Antrag auf einstweilige Anordnung ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; …
Auszug aus EuG, 25.08.1994 - T-156/94
Die beantragte Anordnung muß vorläufig in dem Sinne sein, daß sie der Entscheidung zur Hauptsache nicht vorgreifen darf (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-543/93 R, Gestevisión Telecinco/Kommission, Slg. 1993, II-1409, Randnr. 16).
- EuG, 21.07.1999 - T-191/98
Atlantic Container Line u.a. / Kommission - "Wettbewerb - Zahlung einer Geldbuße …
Die Frage, ob eine Gesellschaft für die Verbindlichkeiten einer anderen Gesellschaft derselben Unternehmensgruppe hafte, unterliege gemäß Artikel 192 EG-Vertrag (jetzt Artikel 256 EG) dem anwendbaren nationalen Recht (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715, Randnrn. - EuG, 14.08.1998 - T-44/98
Emesa Sugar / Kommission - "Assoziationsregelung der überseeischen Länder und …
Da die Antragstellerin von Konkurs bedroht sei (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1994, II-885, Randnr. 42) oder zumindest bis zu einem Urteil in der Hauptsache eine außergewöhnlich schwere finanzielle Belastung zu tragen habe (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715, Randnr. 33), seien die Kriterien der Dringlichkeit erfüllt. - EuG, 17.02.1995 - T-308/94
Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
22 Zur Stichhaltigkeit der Argumentation der Antragstellerin trägt die Kommission zunächst vor, der Begriff der "aussergewöhnlichen Umstände" im Sinne der in Betracht kommenden Rechtsprechung (insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano, Slg. 1983, 725, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715) sei eng auszulegen.
- EuG, 14.08.1998 - T-43/98
Emesa Sugar / Rat - "Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete - …
Da die Antragstellerin von Konkurs bedroht sei (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1994, II-885, Randnr. 42) oder zumindest bis zu einem Urteil in der Hauptsache eine außergewöhnlich schwere finanzielle Belastung zu tragen habe (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715, Randnr. 33), seien die Kriterien der Dringlichkeit erfüllt. - EuG, 21.12.1994 - T-295/94
Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
26 Unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses am Vollzug der Entscheidungen der Kommission und der Wahrung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft einerseits und der Vorteile, die sich aus einem etwaigen wettbewerbswidrigen Verhalten einer Gesellschaft für deren Gesellschafter ergeben können, erscheint es, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, angemessen, etwaige Möglichkeiten der Gesellschafter, die Gesellschaft bei der Stellung einer Bankbürgschaft der im vorliegenden Fall von der Kommission verlangten Art zu unterstützen, zu berücksichtigen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 4, sowie Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in den Rechtssachen T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 33, und in der Rechtssache Transacciones Marítimas u. a., a. a. O.). - EuG, 21.12.1994 - T-301/94
Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
26 Um die Fähigkeit der Antragstellerin, die fragliche Bürgschaft zu stellen, beurteilen zu können, ist ferner die Unternehmensgruppe, zu der die Antragstellerin mittelbar oder unmittelbar gehört, zu berücksichtigen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 4, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 33); dies gilt insbesondere für die Möglichkeit, von den Banken eventuell verlangte Sicherheiten zu stellen.
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Rechtsprechung
| EuG, 10.12.1997 - T-156/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Aristrain / Kommission
Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes - Beklagtes Organ - Einschlägige Akten - Übersendung - Vertraulichkeit
- Wolters Kluwer
Verfahren nach Art. 65 des EGKS-Vertrages betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern; Frage des Umfangs der Kenntnis der Kommission von etwaigen Preisabsprachen; Übersendung einschlägiger, als intern eingestufter Unterlagen; ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 18.05.1982 - 155/79
AM & S / Kommission
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-156/94
Darüber hinaus müßten interne Unterlagen des Juristischen Dienstes wegen des "legal professional privilege" (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S Europe/Kommission, Slg. 1982, 1575, Randnrn. - EuG, 01.04.1993 - T-65/89
BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-156/94
Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn. - EuG, 27.10.1994 - T-35/92
John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-156/94
In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31).
- EuGH, 07.11.1985 - 145/83
Adams / Kommission
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-156/94
Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn. - EuG, 24.10.1991 - T-1/89
Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-156/94
Die Unternehmen sollten nicht erfahren, was die Untersuchung ausgelöst habe und wie sie durchgeführt werde, oder ihren Ablauf rekonstruieren können, und sie dürften auch nicht erfahren, nach welchen Gesichtspunkten die Geldbußen festgesetzt würden, da sie sonst eine "Kosten-Nutzen-Rechnung" aufstellen könnten (vgl. die Schlußanträge des zum Generalanwalt bestimmten Richters Vesterdorf zum Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, "Polypropylen", Slg. 1991, II-867, II-869, II-1027). - EuG, 29.06.1995 - T-30/91
Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-156/94
Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847). - EuGH, 18.06.1986 - 142/84
BAT und Reynolds / Kommission
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-156/94
In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31). - EuG, 29.06.1995 - T-36/91
Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-156/94
Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847). - EuG, 19.06.1996 - T-134/94
NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-156/94
Das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) hat sich in dem von ihm im Rahmen der vorliegenden Rechtssachen am 19. Juni 1996 erlassenen Beschluß (Slg. 1996, II-537, im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) die Entscheidung über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten als interne Unterlagen eingestuften Schriftstücke in den dem Gericht von ihr gemäß Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes übersandten Akten (im folgenden: dem Gericht übersandte Akten) sowie über ihre Anträge auf Beibringung der in diesen Akten nicht enthaltenen Unterlagen vorbehalten und der Beklagten zugleich aufgegeben, ausführlich und konkret anzugeben, aus welchen Gründen bestimmte, von ihr als "intern" eingestufte Unterlagen in diesen Akten ihrer Ansicht nach den Klägerinnen nicht übermittelt werden können. - EuG, 18.12.1992 - T-10/92
Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-156/94
Somit seien alle Vorbereitungshandlungen einer Entscheidung grundsätzlich als für die gerichtliche Kontrolle nicht relevant anzusehen (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 47).
- EuG, 19.06.1996 - T-134/94
NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl …
- Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.
3 Auf einige insbesondere von der Klägerin Aristrain in Schreiben vom 7. September und 18. Oktober 1994 in der Rechtssache T-156/94 gestellte Anträge hin hat das Gericht die Beklagte mit Schreiben des Kanzlers vom 25. Oktober 1994 aufgefordert, ihren Verpflichtungen aus Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes (nachstehend: Artikel 23 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes) nachzukommen.
Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.
18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.
21 Die Klägerin Aristrain widerspricht in der Rechtssache T-156/94 der Bekanntgabe der Unterlage Nr. 8871 an die anderen Klägerinnen mit der Begründung, sie enthalte sehr konkrete Einzelheiten zu einigen Geschäftsgeheimnissen, denen zu entnehmen sei, daß sie in einige Gemeinschaftsmärkte eingedrungen sei und welchen Marktanteil sie dort halte.
32 Was viertens die Unterlage Nr. 8871 angeht, auf die sich der Antrag der Klägerin Aristrain in der Rechtssache T-156/94 bezieht (vgl. oben, Randnr. 21), so handelt es sich dabei um eine Tabelle, aus der die Preise hervorgehen, die sie im Lauf der beiden ersten Vierteljahre des Jahres 1989 für verschiedene Kategorien von Stahlerzeugnissen auf dem deutschen und dem französischen Markt erwartete oder erzielte.
- EuG, 20.03.2002 - T-9/99
HFB u.a. / Kommission
Nach ständiger Rechtsprechung können interne Unterlagen der Kommission den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, dass die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (Beschluss des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31; Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnr. 35). - EuG, 18.06.2008 - T-410/03
DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF …
Folglich hat es in Anbetracht der mit derartigen Unterlagen üblicherweise verbundenen Vertraulichkeit beschlossen, sie aus der Akte zu entfernen und an die Kommission zurückzuschicken (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2002, Tetra Laval/Kommission, T-5/02, Slg. 2002, II-4381, Randnr. 78, und entsprechend Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1997, II-2293, Randnrn. - EuG, 06.03.2001 - T-192/99
Dunnett u.a. / EIB
Da dieser Vermerk, der keinerlei vertrauliche Angabe enthält, eine detaillierte Beschreibung der Regelung der besonderen Umrechnungskurse enthält, ist er im vorliegenden Verfahren gleichfalls als entscheidungserheblich anzusehen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnrn. - EuGH, 15.06.2000 - C-13/99
TEAM / Kommission - "Rechtsmittel - PHARE-Programm - Entscheidung, mit der eine …
Mit Schreiben vom 20. Mai 1998 übermittelte die Kommission die Unterlagen, wobei sie jedoch darum bat, diese erst zu den Akten zu nehmen und der Rechtsmittelführerin zur Kenntnis zu bringen, nachdem das Gericht nach den im Beschluß des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) genannten Kriterien über ihre Vertraulichkeit entschieden habe.
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Rechtsprechung
| EuG, 14.09.2004 - T-156/94 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Aristrain / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Aristrain / Kommission
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 02.10.2003 - C-196/99
Aristrain / Kommission - "Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken …
Auszug aus EuG, 14.09.2004 - T-156/94
13 Dans son arrêt du 2 octobre 2003, Siderúrgica Aristrain Madrid/Commission (C-196/99 P, non encore publié au Recueil, ci-après l'« arrêt de la Cour "), la Cour a rejeté l'ensemble des moyens de la requérante, à l'exception de la première branche du cinquième moyen, tirée d'une violation du droit communautaire lors de l'appréciation de l'argumentation relative à la personne juridique tenue au paiement de l'amende infligée en raison du comportement de deux sociétés distinctes.
- EuG, 17.05.2013 - T-147/09
Trelleborg Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …
Im Übrigen ist das Gericht nicht an die Berechnungen der Kommission gebunden, sondern hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls eine eigene Beurteilung vorzunehmen (Urteil des Gerichts vom 14. September 2004, Aristrain/Kommission, T-156/94, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43). - EuG, 17.05.2013 - T-154/09
MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche …
Im Übrigen ist das Gericht nicht an die Berechnungen der Kommission gebunden, sondern hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls eine eigene Beurteilung vorzunehmen (Urteil des Gerichts vom 14. September 2004, Aristrain/Kommission, T-156/94, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43).
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Rechtsprechung
| EuG, 19.06.1996 - T-156/94 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...
Verfahrensgang
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