Rechtsprechung
| EuGH, 08.03.2016 - C-431/14 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Griechenland / Kommission
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährte Ausgleichszahlungen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet ...
- Europäischer Gerichtshof
Griechenland / Kommission
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährte Ausgleichszahlungen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Staatliche Beihilfen - Der Gerichtshof bestätigt, dass der griechische Staat verpflichtet ist, von griechischen Landwirten die infolge widriger Witterungsverhältnisse gewährte rechtswidrige staatliche Beihilfe in Höhe von 425 Mio. Euro zurückzufordern
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rückforderung einer staatlichen Beihilfe für Landwirte
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Griechenland muss von Landwirten rechtswidrige staatliche Beihilfen zurückfordern
- spiegel.de (Pressemeldung, 08.03.2016)
Griechenland muss bei Bauern 425 Millionen Euro eintreiben
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährte Ausgleichszahlungen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet ...
Verfahrensgang
- EuG, 19.09.2012 - T-52/12
- EuG, 16.07.2014 - T-52/12
- EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
- EuGH, 08.03.2016 - C-431/14 P
Papierfundstellen
- EuZW 2016, 393
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 02.12.2010 - C-464/09
Holland Malt / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
186 Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass die Kommission nämlich dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens selbst beschränkt und nicht von diesen Normen abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (vgl. Urteil Deutschland u. a./Kronofrance, [C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482], Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil … Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, [EU:C:2010:733], Rn. 46).187 Daher ist die Kommission im speziellen Bereich der staatlichen Beihilfen durch die von ihr erlassenen Rahmen und Mitteilungen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des Vertrags abweichen (vgl. Urteil Holland Malt/Kommission, [C-464/09 P, EU:C:2010:733], Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 69 Wie das Gericht in den Rn. 186 und 187 des angefochtenen Urteils dargelegt hat, geht aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs auch hervor, dass die Kommission dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens selbst beschränkt und grundsätzlich nicht von diesen Normen abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (vgl. Urteil Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733 Rn. 46, Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13 P, EU:C:2015:151 Rn. 69).
Rn. 70 Im speziellen Bereich der staatlichen Beihilfen ist die Kommission jedoch durch die von ihr erlassenen Rahmen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des AEU-Vertrags, zu denen u. a. Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV gehört, abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 47) und soweit ihre Anwendung nicht gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie die Gleichbehandlung verstößt, insbesondere wenn außergewöhnliche Umstände, die sich von den Umständen unterscheiden, auf die diese Rahmen abstellen, einen bestimmten Wirtschaftssektor eines Mitgliedstaats kennzeichnen.
- EuGH, 22.05.2003 - C-355/00
Freskot - "Gemeinsame Agrarpolitik - Freier Warenverkehr - Freier …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Rn. 23 Erstens habe sich das Gericht bei der Schlussfolgerung, dass diese Beihilfen staatliche Beihilfen seien, auf das Urteil Freskot (C-355/00, EU:C:2003:298) gestützt."122 Die Kommission hat in dem [streitigen] Beschluss darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Urteil Freskot [(C-355/00, EU:C:2003:298)] bereits festgestellt hat, dass 'in den im Ausgangsverfahren streitigen nationalen Rechtsvorschriften eindeutig festgelegt ist, dass die von der ELGA erbrachten Leistungen aus staatlichen Mitteln finanziert werden, und dass sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dem Staat zuzurechnen sind (siehe u. a. Urteil [Frankreich/Kommission], C-482/99, [EU:C:2002:294], [Rn.] 24)' (58. Erwägungsgrund).
Rn. 36 Drittens hat das Gericht auch keinen Rechtsfehler begangen, indem es sich in Rn. 122 des angefochtenen Urteils auf Rn. 81 des Urteils Freskot (C-355/00, EU:C:2003:298) gestützt hat, da der Gerichtshof in dieser Randnummer in Bezug auf eine frühere Fassung von Art. 5a des Gesetzes 1790/1988, die aber im Wesentlichen mit der auf den Rechtsstreit anwendbaren Fassung identisch ist, festgestellt hat, dass in diesem Gesetz "eindeutig festgelegt ist, dass die von der ELGA erbrachten Leistungen aus staatlichen Mitteln finanziert werden und dass sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dem Staat zuzurechnen sind".
- EuGH, 11.09.2008 - C-75/05
Kronofrance / Deutschland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
186 Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass die Kommission nämlich dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens selbst beschränkt und nicht von diesen Normen abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (vgl. Urteil Deutschland u. a./Kronofrance, [C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482], Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil … Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, [EU:C:2010:733], Rn. 46).Rn. 68 Wie das Gericht in den Rn. 159 bis 161 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, verfügt die Kommission nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Anwendung von Art. 107 Abs. 3 AEUV über ein weites Ermessen, dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt (Urteile Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 59, sowie Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13, EU:C:2015:151, Rn. 67).
- EuGH, 05.03.2015 - C-667/13
Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português - Vorlage …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Rn. 68 Wie das Gericht in den Rn. 159 bis 161 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, verfügt die Kommission nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Anwendung von Art. 107 Abs. 3 AEUV über ein weites Ermessen, dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt (Urteile Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 59, sowie Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13, EU:C:2015:151, Rn. 67).Rn. 69 Wie das Gericht in den Rn. 186 und 187 des angefochtenen Urteils dargelegt hat, geht aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs auch hervor, dass die Kommission dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens selbst beschränkt und grundsätzlich nicht von diesen Normen abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (vgl. Urteil Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733 Rn. 46, Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português, C-667/13 P, EU:C:2015:151 Rn. 69).
- EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
ThyssenKrupp Nirosta / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Rn. 30 Was den ersten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes betrifft, ist erstens in Bezug auf das Vorbringen, das Gericht habe den Sachverhalt verfälscht, darauf hinzuweisen, dass nach Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union allein das Gericht zuständig ist für die Feststellung der Tatsachen - sofern sich nicht aus den Prozessakten ergibt, dass seine Feststellungen tatsächlich falsch sind - und für ihre Würdigung (Urteile General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 51, und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 179).Rn. 31 Demnach stellt die Tatsachenwürdigung, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteile Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, EU:C:2006:328, Rn. 85, und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 180).
- EuG, 19.09.2012 - T-52/12
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Von …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Hellenische Republik die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Juli 2014, Griechenland/Kommission (T-52/12, EU:T:2014:677, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/157/EU der Kommission vom 7. Dezember 2011 zu den von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährten Ausgleichszahlungen (…ABl. 2012, L 78, S. 21, im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat.Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichts Griechenland/Kommission (T-52/12 R, EU:T:2012:447) wurde der Vollzug des streitigen Beschlusses ausgesetzt, soweit er die Hellenische Republik dazu verpflichtete, die in seinem Art. 1 genannten unvereinbaren Beihilfen von den Empfängern zurückzufordern.
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Rn. 45 Die Hellenische Republik wirft dem Gericht vor, den ersten und den zweiten Klagegrund unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs zurückgewiesen zu haben, wonach Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigten oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen seien, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte, als staatliche Beihilfen gälten (Urteil Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
"122 Die Kommission hat in dem [streitigen] Beschluss darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Urteil Freskot [(C-355/00, EU:C:2003:298)] bereits festgestellt hat, dass 'in den im Ausgangsverfahren streitigen nationalen Rechtsvorschriften eindeutig festgelegt ist, dass die von der ELGA erbrachten Leistungen aus staatlichen Mitteln finanziert werden, und dass sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dem Staat zuzurechnen sind (siehe u. a. Urteil [Frankreich/Kommission], C-482/99, [EU:C:2002:294], [Rn.] 24)' (58. Erwägungsgrund). - EuGH, 17.06.2010 - C-413/08
Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Außerdem muss sich eine solche Verfälschung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteile Lafarge/Kommission, C-413/08 P, EU:C:2010:346, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Österreich/Scheucher-Fleisch u. a., C-47/10 P, EU:C:2011:698, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.07.2012 - C-628/10
Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission und …
Auszug aus EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs würde nämlich einer Partei, wenn sie vor dem Gerichtshof erstmals ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringen könnte, das sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat, letztlich gestattet, den Gerichtshof, dessen Zuständigkeit bei Rechtsmitteln begrenzt ist, mit einem weiter reichenden Rechtsstreit zu befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (vgl. in diesem Sinne Urteile Alliance One International und Standard Commercial Tobacco/Kommission und Kommission/Alliance One International u. a., C-628/10 P und C-14/11 P, EU:C:2012:479, Rn. 111, sowie Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 35). - EuGH, 08.12.2011 - C-81/10
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, nach dem France Télécom in …
- EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
Groupe Gascogne / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der …
- EuGH, 27.10.2011 - C-47/10
Österreich / Scheucher-Fleisch u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. …
- EuGH, 17.10.2013 - C-597/12
Isdin / Bial-Portela - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren …
- EuGH, 21.12.2011 - C-320/09
A2A (anciennement ASM Brescia) / Kommission
- EuGH, 06.04.2006 - C-551/03
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE …
- EuGH, 18.05.2006 - C-397/03
Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission - …
- EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
- EuG, 16.07.2014 - T-52/12
Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.
- EuGH, 19.07.2016 - C-526/14
Die Bankenmitteilung der Kommission ist gültig
Rn. 38 Hierbei verfügt die Kommission über ein weites Ermessen, dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 59, sowie vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 68).Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt die Kommission dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, selbst die Ausübung ihres Ermessens und kann grundsätzlich nicht von diesen Normen abweichen, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 69 und 70 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 41 Demnach kann die Kommission durch Erlass von Verhaltensnormen nicht auf die Ausübung des Ermessens, das ihr Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV verleiht, verzichten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 71).
Der Erlass einer Mitteilung wie der Bankenmitteilung entbindet die Kommission also nicht von ihrer Pflicht, die spezifischen außergewöhnlichen Umstände zu prüfen, auf die sich ein Mitgliedstaat in einem bestimmten Fall bei dem Ersuchen um unmittelbare Anwendung von Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV beruft, und ihre Ablehnung eines solchen Antrags zu begründen (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 72).
- EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Eesti Pagar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung …
Rn. 79 Wie die Kommission vorträgt, ist diese Schlussfolgerung jedoch nicht auf die Beurteilung übertragbar, die eine nationale Stelle nach Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 800/2008 vornehmen muss, da die Kommission für die Anwendung von Art. 107 Abs. 3 AEUV über ein weites Ermessen verfügt, bei dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen vorzunehmen sind (…Urteile vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 59, und vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 68). - EuGH, 06.11.2018 - C-622/16
Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der …
Außerdem muss sich eine solche Verfälschung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, EU:C:2011:368, Rn. 152 und 153, sowie vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.09.2020 - C-594/18
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss, mit dem die Kommission die britischen …
Der Gerichtshof hat nämlich in seinen Urteilen vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission (…730/79, EU:C:1980:209, Rn. 24 bis 26), vom 24. Februar 1987, Deufil/Kommission (…310/85, EU:C:1987:96, Rn. 18), und vom 19. September 2002, Spanien/Kommission (…C-113/00, EU:C:2002:507, Rn. 67), im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die Kommission über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt (vgl. Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 68), die im Kontext der Union vorzunehmen sind.Rn. 24 Selbst wenn man unterstellt, dass ein solches Dokument als Rahmenbestimmung oder Mitteilung aufgefasst werden könnte, von der die Kommission grundsätzlich nicht abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die Gleichbehandlung oder den Vertrauensschutz geahndet würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung), ist davon auszugehen, dass sie durch solche Regelwerke jedenfalls nicht unzulässig den Geltungsbereich von Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV einschränken dürfte, indem sie diese Bestimmung in einer Weise anwendet, die mit den Ausführungen in Rn. 20 des vorliegenden Urteils nicht vereinbar ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 65).
- EuGH, 12.05.2022 - C-430/20
Klein/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 265 AEUV - Untätigkeitsklage - Richtlinie …
Außerdem muss sich eine solche Verfälschung - ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs - in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 06.09.2018 - C-346/17
Klein/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 340 Abs. 2 AEUV - Außervertragliche …
Rn. 124 Nach Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist allein das Gericht für die Feststellung der Tatsachen - sofern sich nicht aus den Prozessakten ergibt, dass seine Feststellungen tatsächlich falsch sind - und für ihre Würdigung zuständig (…Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 51, und vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 30).Rn. 125 Demnach stellt die Tatsachenwürdigung, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (…Urteile vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, EU:C:2006:328, Rn. 85, und vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 31).
Außerdem muss sich eine solche Verfälschung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (…Urteile vom 17. Juni 2010, Lafarge/Kommission, C-413/08 P, EU:C:2010:346, Rn. 16, und vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 32).
- EuGH, 25.06.2020 - C-14/19
CSUE/ KF - Rechtsmittel - Bedienstete des Satellitenzentrums der Europäischen …
Rn. 103 Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass allein das Gericht zum einen für die Feststellung der Tatsachen - sofern sich nicht aus den Prozessakten ergibt, dass seine Feststellungen tatsächlich falsch sind - und zum anderen für ihre Würdigung zuständig ist (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 104 Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht wurden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ferner muss sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine solche Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.09.2020 - C-817/18
Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u.a./ Vereniging …
Rn. 99 Was die Beurteilung der Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt gemäß Art. 107 Abs. 3 AEUV anbelangt, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass dafür ausschließlich die Kommission zuständig ist, die dabei der Kontrolle der Unionsgerichte unterliegt, dass sie insoweit über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung komplexe wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, und dass sie bei der Ausübung dieses Ermessens Leitlinien erlassen kann, um die Kriterien festzulegen, auf deren Grundlage sie die Vereinbarkeit der von den Mitgliedstaaten geplanten Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt zu beurteilen beabsichtigt (Urteile vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 68, …sowie vom 19. Juli 2016, Kotnik u. a., C-526/14, EU:C:2016:570, Rn. 37 bis 39).Rn. 100 Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt die Kommission dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, selbst die Ausübung ihres Ermessens und kann grundsätzlich nicht von diesen Normen abweichen, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (Urteile vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 69, …sowie vom 19. Juli 2016, Kotnik u. a., C-526/14, EU:C:2016:570, Rn. 40).
Rn. 101 Folglich ist die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen durch die von ihr erlassenen Rahmen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des AEU-Vertrags abweichen und ihre Anwendung nicht gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie die Gleichbehandlung verstößt (Urteil vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission, C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 70).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-374/17
A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Materielle …
{FN:38} Vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, Atzeni u. a. (…C-346/03 und C-529/03, EU:C:2006:130, Rn. 84), vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission (C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 68), sowie vom 19. Juli 2016, Kotnik u. a. (…C-526/14, EU:C:2016:570, Rn. 38). - Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14
Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer …
{FN:203} Vgl. z. B. Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission (…C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 51 bis 53 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 8. März 2016, Griechenland/Kommission (C-431/14 P, EU:C:2016:145, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.12.2018 - C-150/17
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The action seeking annulment of the decision by the Commission to approve aid …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2025 - C-457/23
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Novartis Europharm/ Kommission - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Genehmigung …
- EuGH, 20.09.2016 - C-105/15
EZB/ Malli - Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm Republik Zypern - Erklärung …
- EuG, 09.09.2020 - T-745/17
Kerkosand/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für ein …
- EuGH, 26.07.2017 - C-696/15
République Tchèque/ Kommission - Rechtsmittel - Verkehr - Richtlinie 2010/40/EU - …
- EuG, 29.03.2023 - T-142/21
Die Klage gegen den Beschluss, mit dem die Kommission die der Fluggesellschaft …
- EuGH, 14.09.2016 - C-519/15
Trafilerie Meridionali / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 15.09.2016 - T-353/14
Italien / Kommission - Sprachenregelung - Bekanntmachungen allgemeiner …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2020 - C-24/19
A u.a. (Windkraftanlagen in Aalter und Nevele) - Vorabentscheidungsverfahren - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2019 - C-654/17
Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - …
- EuG, 01.02.2018 - T-423/14
Larko/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Griechenland gewährte Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15
FSL u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) - …
- EuGH, 07.11.2024 - C-588/22
Ryanair / Kommission
- EuG, 21.12.2022 - T-626/20
Landwärme/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Biogasmarkt - Steuerbefreiungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16
August Wolff und Remedia/ Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 2001/83/EG - …
- EuGH, 17.12.2020 - C-431/19
Inpost Paczkomaty/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 106 …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-270/15
Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verhütung, Kontrolle …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-758/21
Ryanair und Airport Marketing Services - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-754/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich Belgien durchgeführte …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-696/15
République Tchèque/ Kommission - Rechtsmittel - Verkehr - Richtlinie 2010/40/EU - …
- EuG, 19.03.2019 - T-282/16
Inpost Paczkomaty/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Ausgleich für …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-291/22
D & A Pharma/ Kommission und EMA - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Antrag auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-52/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) Nr. …
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Rechtsprechung
| EuGH, 03.12.2014 - C-431/14 P-R |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Griechenland / Kommission
Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf Aussetzung der Durchführung eines Urteils, mit dem eine Nichtigkeitsklage abgewiesen wird - Antrag, mit dem im Wesentlichen die Aussetzung des Vollzugs des mit dieser Klage angefochtenen Beschlusses begehrt wird - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Griechenland / Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 19.09.2012 - T-52/12
- EuG, 16.07.2014 - T-52/12
- EuGH, 03.12.2014 - C-431/14 P-R
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
- EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (29)
- EuGH, 29.04.2005 - C-404/04
Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung …
Auszug aus EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Der für die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P-R, EU:C:2005:267, Rn. 10 und 11 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und des Vizepräsidenten des Gerichtshofs, Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, EU:C:2014:239, Rn. 14).Rn. 21 Dass der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eher auf die Aussetzung des Vollzugs des streitigen Beschlusses gerichtet ist als auf die Aussetzung der Durchführung des angefochtenen Urteils, hat im vorliegenden Kontext Auswirkungen auf die Beurteilung des fumus boni iuris (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, EU:C:2005:267, Rn. 16).
Rn. 24 Folglich ist im Rahmen des vorliegenden Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz bei der Beurteilung der Voraussetzung des fumus boni iuris zu berücksichtigen, dass der streitige Beschluss bereits von einem Unionsgericht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft wurde und dass dieses die Klage gegen diesen Beschluss als unbegründet angesehen hat (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, EU:C:2005:267, Rn. 19).
Das Erfordernis, im Rahmen des vorliegenden Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz Rechtsgründe geltend zu machen, die dem ersten Anschein nach besonders schwerwiegend erscheinen, ergibt sich deshalb namentlich daraus, dass diese Gründe geeignet sein müssen, die vom Gericht bei seiner inhaltlichen Würdigung des Vorbringens der Hellenischen Republik im ersten Rechtszug vorgenommene Beurteilung in Zweifel zu ziehen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, EU:C:2005:267, Rn. 20).
- EuG, 19.09.2012 - T-52/12
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Von …
Auszug aus EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Rn. 1 Mit ihrem am 19. September 2014 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenen Rechtsmittel beantragt die Hellenische Republik die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Griechenland/Kommission (T-52/12, EU:T:2014:677, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/157/EU der Kommission vom 7. Dezember 2011 zu den von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährten Ausgleichszahlungen (…ABl. 2012, L 78, S. 21, im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat.Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichts Griechenland/Kommission (T-52/12 R, EU:T:2012:447) wurde der Vollzug des streitigen Beschlusses ausgesetzt, soweit er die Hellenische Republik dazu verpflichtete, die gewährten Beträge von den Empfängern zurückzufordern.
Rn. 23 Darüber hinaus war zwar der im ersten Rechtszug für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter zu der Auffassung gelangt, dass im Stadium des im Rahmen der Nichtigkeitsklage gestellten Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz ein fumus boni iuris vorgelegen habe (Beschluss des Präsidenten des Gerichts Griechenland/Kommission, EU:T:2012:447); das Gericht hat jedoch im angefochtenen Urteil alle von der Rechtsmittelführerin vorgebrachten Klagegründe als unbegründet zurückgewiesen.
- EuGH, 29.04.2004 - C-372/97
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Es hat insoweit klargestellt, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, die tatsächlichen Auswirkungen dieser Maßnahme auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten darzutun oder eine tatsächliche Wettbewerbsverzerrung nachzuweisen (vgl. Urteile Italien/Kommission, C-372/97, EU:C:2004:234, Rn. 44, sowie Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 131 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es habe dabei außer Acht gelassen, dass in anderen Urteilen, die zu staatlichen Beihilfen ergangen seien, wie den Urteilen Belgien/Kommission (…C-75/97, EU:C:1999:311, Rn. 66 und 67), Italien/Kommission (…C-310/99, EU:C:2002:143, Rn. 98 und 99) und Italien/Kommission (EU:C:2004:234, Rn. 104), Einschränkungen zum Ausdruck gebracht worden seien, um es zu ermöglichen, außergewöhnlichen Umständen zu begegnen.
- EuGH, 11.09.2008 - C-75/05
Kronofrance / Deutschland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Ferner verfügt die Kommission nach der vom Gericht in Rn. 161 des angefochtenen Urteils ebenfalls angeführten ständigen Rechtsprechung bei der Anwendung von Art. 107 Abs. 3 AEUV über ein weites Ermessen, das sie nach Maßgabe komplexer wirtschaftlicher und sozialer Wertungen ausübt (Urteil Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 37 Wie sich weiter aus der ständigen Rechtsprechung, u. a. aus den Urteilen Deutschland u. a./Kronofrance (EU:C:2008:482, Rn. 60 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und Holland Malt/Kommission (…C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 46 und 47) - vom Gericht in den Rn. 186 und 187 des angefochtenen Urteils und von der Kommission im 92. Erwägungsgrund des streitigen Beschlusses angeführt - und insbesondere dem Urteil Deutschland/Kommission (…C-288/96, EU:C:2000:537, Rn. 62) ergibt, beschränkt die Kommission dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, selbst die Ausübung ihres Ermessens, und sie kann nicht von diesen Normen abweichen, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde.
- EuGH, 31.07.2003 - C-208/03
Le Pen / Parlament - "Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Antrag …
Auszug aus EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Da das angefochtene Urteil insofern einer ablehnenden Entscheidung gleichzusetzen ist, als das Gericht mit ihm die Klage der Hellenischen Republik in vollem Umfang abgewiesen hat, und sich die Pflicht zur Rückzahlung der fraglichen Beihilfen aus dem streitigen Beschluss ergibt, muss es der Rechtsmittelführerin aus Erwägungen zum Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz möglich sein, im vorliegenden Fall die Aussetzung des Vollzugs des streitigen Beschlusses zu beantragen (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs Le Pen/Parlament, C-208/03 P-R, EU:C:2003:424, Rn. 78 bis 88).Um nachzuweisen, dass die Voraussetzung des fumus boni iuris erfüllt ist, müsste die Hellenische Republik zudem dartun können, dass das Vorbringen, mit dem die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses im Rahmen der Nichtigkeitsklage in Abrede gestellt wurde, geeignet ist, dem ersten Anschein nach die beantragte Aussetzung zu rechtfertigen (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs Le Pen/Parlament, EU:C:2003:424, Rn. 90).
- EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
Front National und Martinez / Parlament
Auszug aus EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Nach Art. 278 AEUV kann der Gerichtshof jedoch, wenn er dies den Umständen nach für nötig hält, die Durchführung des angefochtenen Urteils aussetzen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs, Front national und Martinez/Parlament, C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, EU:C:2002:116, Rn. 71).Festzustellen ist aber auch, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs gegen eine ablehnende Entscheidung nur in Ausnahmefällen statthaft ist, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs, Front national und Martinez/Parlament, EU:C:2002:116, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.03.2001 - C-379/98
PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …
Auszug aus EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Das Gericht hat jedoch in den Rn. 117 bis 120 des angefochtenen Urteils auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts hingewiesen, wonach Umstände, wie sie die Hellenische Republik in Bezug auf die Herkunft der zur Finanzierung der Beihilfen verwendeten Mittel angeführt hatte - namentlich deren ursprünglich private Natur als Beiträge, die von Unternehmen im Rahmen einer Subventionsregelung zugunsten eines Teils der Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweigs gezahlt wurden - der Wertung, dass die Beihilfen aus staatlichen Mitteln stammen, nicht entgegenstehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Steinike & Weinlig, 78/76, EU:C:1977:52, Rn. 22, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 58, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 23, 24 und 37, sowie Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …
Auszug aus EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Das Gericht hat jedoch in den Rn. 117 bis 120 des angefochtenen Urteils auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts hingewiesen, wonach Umstände, wie sie die Hellenische Republik in Bezug auf die Herkunft der zur Finanzierung der Beihilfen verwendeten Mittel angeführt hatte - namentlich deren ursprünglich private Natur als Beiträge, die von Unternehmen im Rahmen einer Subventionsregelung zugunsten eines Teils der Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweigs gezahlt wurden - der Wertung, dass die Beihilfen aus staatlichen Mitteln stammen, nicht entgegenstehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Steinike & Weinlig, 78/76, EU:C:1977:52, Rn. 22, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 58, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 23, 24 und 37, sowie Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.03.1977 - 78/76
Steinike & Weinlig
Auszug aus EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Das Gericht hat jedoch in den Rn. 117 bis 120 des angefochtenen Urteils auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts hingewiesen, wonach Umstände, wie sie die Hellenische Republik in Bezug auf die Herkunft der zur Finanzierung der Beihilfen verwendeten Mittel angeführt hatte - namentlich deren ursprünglich private Natur als Beiträge, die von Unternehmen im Rahmen einer Subventionsregelung zugunsten eines Teils der Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweigs gezahlt wurden - der Wertung, dass die Beihilfen aus staatlichen Mitteln stammen, nicht entgegenstehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Steinike & Weinlig, 78/76, EU:C:1977:52, Rn. 22, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 58, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 23, 24 und 37, sowie Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Rn. 45 Jedenfalls ergibt sich - wie die Kommission vorträgt - aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung die Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit ist, so dass die Rückforderung einer solchen Beihilfe zwecks Wiederherstellung der früheren Lage grundsätzlich nicht als eine Maßnahme angesehen werden kann, die zu den Zielen der Beihilfevorschriften der Verträge außer Verhältnis steht (Urteil Belgien/Kommission, C-142/87, EU:C:1990:125, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …
- EuGH, 29.04.2004 - C-277/00
Deutschland / Kommission
- EuGH, 17.06.1999 - C-75/97
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff - Erhöhte Ermäßigung der …
- EuGH, 29.06.1999 - C-256/97
DM Transport - "Artikel 92 Absatz 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 …
- EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
Deutschland / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Betriebsbeihilfe - Leitlinien …
- EuGH, 07.03.2002 - C-310/99
Italien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Leitlinien für …
- EuGH, 08.12.2011 - C-81/10
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, nach dem France Télécom in …
- EuGH, 30.05.2013 - C-677/11
Die Entscheidung einer nationalen Behörde, durch die eine im Rahmen einer …
- EuGH, 13.02.2003 - C-409/00
Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Auswirkung auf den Wettbewerb und …
- EuGH, 29.04.2004 - C-278/00
Griechenland / Kommission
- EuGH, 22.05.2003 - C-355/00
Freskot - "Gemeinsame Agrarpolitik - Freier Warenverkehr - Freier …
- EuGH, 02.12.2010 - C-464/09
Holland Malt / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 05.10.1999 - C-251/97
Frankreich / Kommission
- EuGH, 19.09.2002 - C-114/00
Spanien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Landwirtschaft - Beihilfen, die in …
- EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
Kommission / Deutschland - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen …
- EuGH, 08.05.2003 - C-39/03
Cambridge Healthcare Supplies / Kommission - "Rechtsmittel -Humanarzneimittel - …
- EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Kommission / ANKO - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
- EuG, 16.07.2014 - T-52/12
Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.
- EuGH, 13.06.1989 - C-56/89
Publishers Association / Kommission
- EuGH, 02.03.2016 - C-162/15
Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - …
Rn. 23 Allerdings hat im vorliegenden Kontext der Umstand, dass der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auf die Aussetzung des Vollzugs des streitigen Beschlusses gerichtet ist und nicht auf die Aussetzung der Durchführung des angefochtenen Urteils, Auswirkungen auf die Beurteilung des fumus boni iuris (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P-R, EU:C:2005:267, Rn. 16, und des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Griechenland/Kommission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, Rn. 21).Um nachzuweisen, dass die Voraussetzung des fumus boni iuris erfüllt ist, muss die Antragstellerin zudem dartun können, dass das Vorbringen, mit dem die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses im Rahmen der Nichtigkeitsklage in Abrede gestellt wurde, geeignet ist, dem ersten Anschein nach die beantragte Aussetzung zu rechtfertigen (vgl. entsprechend Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Griechenland/Kommission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, Rn. 22).
Das Erfordernis, im Rahmen des vorliegenden Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz Rechtsgründe geltend zu machen, die dem ersten Anschein nach besonders schwerwiegend erscheinen, ergibt sich deshalb namentlich daraus, dass diese Gründe geeignet sein müssen, die vom Gericht bei seiner inhaltlichen Würdigung des Vorbringens der Antragstellerin im ersten Rechtszug vorgenommene Beurteilung in Zweifel zu ziehen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P-R, EU:C:2005:267, Rn. 20, und des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Griechenland/Kommission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, Rn. 24).
- EuGH, 20.11.2017 - C-441/17
Außer in Ausnahmefällen, in denen die Wahrung der öffentlichen Sicherheit es …
Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vor (…Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 24. April 2008, Kommission/Malta, C-76/08 R, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:252, Rn. 21, …und vom 10. Dezember 2009, Kommission/Italien, C-573/08 R, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:775, Rn. 11, sowie Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 3. Dezember 2014, Griechenland/Kommission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, Rn. 19).Rn. 31 Die Voraussetzung des fumus boni iuris ist erfüllt, wenn im Stadium des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes eine bedeutsame rechtliche oder tatsächliche Kontroverse besteht, deren Entscheidung sich nicht sofort aufdrängt, so dass die Klage dem ersten Anschein nach nicht einer ernsthaften Grundlage entbehrt (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Juni 1989, Publishers Association/Kommission, 56/89 R, EU:C:1989:238, Rn. 31, …und vom 8. Mai 2003, Kommission/Artegodan u. a., C-39/03 P-R, EU:C:2003:269, Rn. 40, sowie Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 3. Dezember 2014, Griechenland/Kommission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, Rn. 20).
- EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Der Gerichtshof bestätigt, dass der griechische Staat verpflichtet ist, von …
Rn. 18 Dieser Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist mit Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Griechenland/Kommission (C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418) mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass die Voraussetzung des fumus boni iuris nicht erfüllt sei.
- EuG, 09.10.2026 - T-505/26 Tel est le cas dès lors que l'un de ces moyens révèle l'existence d'un différend juridique ou factuel important dont la solution ne s'impose pas d'emblée et mérite donc un examen approfondi, qui ne saurait être effectué par le juge des référés, mais doit faire l'objet de la procédure au fond [voir, en ce sens, ordonnances du 3 décembre 2014, Grèce/Commission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, point 20 et jurisprudence citée, et du 1er mars 2017, EMA/MSD Animal Health Innovation et Intervet international, C-512/16 P(R), non publiée, EU:C:2017:149, point 59 et jurisprudence citée].
- EuG, 27.02.2015 - T-826/14
Spanien/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - …
Daraus folgt, dass die Erfolgsaussichten der Klage, in deren Rahmen der vorliegende Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wird, als sehr hoch eingestuft werden müssen, so dass der fumus boni iuris auf den ersten Blick als besonders gewichtig erscheint (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Beschluss vom 3. Dezember 2014, Griechenland/Kommission, C-431/14 P-R, Slg, EU:C:2014:2418, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 14.09.2026 - T-381/26 Tel est le cas dès lors que l'un de ces moyens révèle l'existence d'un différend juridique ou factuel important dont la solution ne s'impose pas d'emblée et mérite donc un examen approfondi, qui ne saurait être effectué par le juge des référés, mais doit faire l'objet de la procédure au fond [voir, en ce sens, ordonnances du 3 décembre 2014, Grèce/Commission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, point 20 et jurisprudence citée, et du 1er mars 2017, EMA/MSD Animal Health Innovation et Intervet international, C-512/16 P(R), non publiée, EU:C:2017:149, point 59 et jurisprudence citée].
- EuG, 22.12.2023 - T-743/22
Mazepin/ Rat
Tel est le cas dès lors que l'un de ces moyens révèle l'existence d'un différend juridique ou factuel important dont la solution ne s'impose pas d'emblée et mérite donc un examen approfondi, qui ne saurait être effectué par le juge des référés, mais doit faire l'objet de la procédure au fond [voir, en ce sens, ordonnances du 3 décembre 2014, Grèce/Commission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, point 20 et jurisprudence citée, et du 1er mars 2017, EMA/MSD Animal Health Innovation et Intervet international, C-512/16 P(R), non publiée, EU:C:2017:149, point 59 et jurisprudence citée]. - EuG, 25.04.2022 - T-408/21
HB / Kommission
Tel est le cas dès lors que l'un de ces moyens révèle l'existence d'un différend juridique ou factuel important dont la solution ne s'impose pas d'emblée et mérite donc un examen approfondi, qui ne saurait être effectué par le juge des référés, mais doit faire l'objet de la procédure au fond [voir, en ce sens, ordonnances du 3 décembre 2014, Grèce/Commission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, point 20 et jurisprudence citée, et du 1er mars 2017, EMA/MSD Animal Health Innovation et Intervet international, C-512/16 P(R), non publiée, EU:C:2017:149, point 59 et jurisprudence citée]. - EuG, 14.09.2026 - T-330/26 Tel est le cas dès lors que l'un de ces moyens révèle l'existence d'un différend juridique ou factuel important dont la solution ne s'impose pas d'emblée et mérite donc un examen approfondi, qui ne saurait être effectué par le juge des référés, mais doit faire l'objet de la procédure au fond [voir, en ce sens, ordonnances du 3 décembre 2014, Grèce/Commission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, point 20 et jurisprudence citée, et du 1er mars 2017, EMA/MSD Animal Health Innovation et Intervet international, C-512/16 P(R), non publiée, EU:C:2017:149, point 59 et jurisprudence citée].
- EuG, 25.10.2018 - T-420/18
JPMorgan Chase u.a./ Kommission
Tel est le cas dès lors que l'un de ces moyens révèle l'existence d'un différend juridique ou factuel important dont la solution ne s'impose pas d'emblée et mérite donc un examen approfondi, qui ne saurait être effectué par le juge des référés, mais doit faire l'objet de la procédure au fond [voir, en ce sens, ordonnances du 3 décembre 2014, Grèce/Commission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, point 20 et jurisprudence citée, et du 1er mars 2017, EMA/MSD Animal Health Innovation et Intervet international, C-512/16 P(R), non publiée, EU:C:2017:149, point 59 et jurisprudence citée]. - EuG, 12.07.2018 - T-250/18
RATP/ Kommission
- EuG, 22.07.2021 - T-130/21
CCPL u.a./ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der …
- EuG, 12.04.2021 - T-468/20
Kühne/ Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
- EuG, 25.08.2017 - T-653/16
Malta/ Kommission
- EuG, 15.05.2018 - T-901/16
Elche Club de Fútbol / Kommission
- EuG, 18.01.2018 - T-784/17
Strabag Belgium/ Parlament
- EuG, 24.08.2018 - T-337/18
Laboratoire Pareva/ Kommission
- EuG, 13.04.2021 - T-12/21
PJ/ EIT
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Griechenland / Kommission
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der hellenischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährte Ausgleichszahlungen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet ...
Verfahrensgang
- EuG, 19.09.2012 - T-52/12
- EuG, 16.07.2014 - T-52/12
- EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14 P
- EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (21)
- EuGH, 02.12.2010 - C-464/09
Holland Malt / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
186 Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass die Kommission nämlich dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens selbst beschränkt und nicht von diesen Normen abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (…vgl. Urteil Deutschland u. a./Kronofrance, [C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482], Rn. 60, und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil … Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, [EU:C:2010:733], Rn. 46).187 Daher ist die Kommission im speziellen Bereich der staatlichen Beihilfen durch die von ihr erlassenen Rahmen und Mitteilungen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des Vertrags abweichen (vgl. Urteil Holland Malt/Kommission, [C-464/09 P, EU:C:2010:733], Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:20} - Vgl. u. a. Urteile Deutschland/Kommission (…C-288/96, EU:C:2000:537, Rn. 62), Niederlande/Kommission (…C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 24) und Holland Malt/Kommission (C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 47).
- EuGH, 15.10.1996 - C-311/94
IJssel-Vliet Combinatie / Minister van Economische Zaken
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
{FN:22} - Vgl. u. a. Urteile IJssel-Vliet (C-311/94, EU:C:1996:383, Rn. 36 und 37) und Deutschland/Kommission (…C-242/00, EU:C:2002:380, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:23} - Urteile IJssel-Vliet (C-311/94, EU:C:1996:383, Rn. 42 und 43), Kommission/Rat (…C-111/10, EU:C:2013:785, Rn. 51), Kommission/Rat (…C-117/10, EU:C:2013:786, Rn. 63), Kommission/Rat (…C-118/10, EU:C:2013:787, Rn. 55) und Kommission/Rat (…C-121/10, EU:C:2013:784, Rn. 52).
- EuGH, 05.03.2015 - C-667/13
Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português - Vorlage …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
{FN:17} - Urteil Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português (C-667/13, EU:C:2015:151, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:21} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português (C-667/13, EU:C:2015:151, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 16.07.2014 - T-52/12
Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
{FN:2} - T-52/12, EU:T:2014:677.{FN:10} - T-52/12 R, EU:T:2012:447.
- EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
{FN:20} - Vgl. u. a. Urteile Deutschland/Kommission (…C-288/96, EU:C:2000:537, Rn. 62), Niederlande/Kommission (C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 24) und Holland Malt/Kommission (…C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 47). - EuGH, 06.09.2006 - C-88/03
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
{FN:18} - Urteile Italien/Kommission (…C-66/02, EU:C:2005:768, Rn. 135), Portugal/Kommission (C-88/03, EU:C:2006:511, Rn. 99) und Unicredito Italiano (…C-148/04, EU:C:2005:774, Rn. 71). - EuGH, 15.12.2005 - C-66/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
{FN:18} - Urteile Italien/Kommission (C-66/02, EU:C:2005:768, Rn. 135), Portugal/Kommission (…C-88/03, EU:C:2006:511, Rn. 99) und Unicredito Italiano (…C-148/04, EU:C:2005:774, Rn. 71). - EuGH, 15.12.2005 - C-148/04
Unicredito Italiano - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2002/581/EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
{FN:18} - Urteile Italien/Kommission (…C-66/02, EU:C:2005:768, Rn. 135), Portugal/Kommission (…C-88/03, EU:C:2006:511, Rn. 99) und Unicredito Italiano (C-148/04, EU:C:2005:774, Rn. 71). - EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
Deutschland / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Betriebsbeihilfe - Leitlinien …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
{FN:20} - Vgl. u. a. Urteile Deutschland/Kommission (C-288/96, EU:C:2000:537, Rn. 62), Niederlande/Kommission (…C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 24) und Holland Malt/Kommission (…C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 47). - EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
CIRFS u.a. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
Vgl. in diesem Sinne auch Urteil CIRFS u. a./Kommission (C-313/90, EU:C:1993:111, Rn. 35). - EuGH, 18.06.2002 - C-242/00
Deutschland / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - …
- EuGH, 04.12.2013 - C-111/10
Der Gerichtshof weist die Klagen der Kommission gegen die Entscheidungen des …
- EuGH, 04.12.2013 - C-121/10
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 1 und …
- EuGH, 04.12.2013 - C-118/10
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 1 und …
- EuGH, 04.12.2013 - C-117/10
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 1 und …
- EuGH, 11.09.2008 - C-75/05
Kronofrance / Deutschland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 30.09.2003 - C-57/00
Freistaat Sachsen u.a. / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Ausgleich der durch …
- EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
Deutschland / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Entscheidung 96/666/EG - …
- EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
- EuG, 19.09.2012 - T-52/12
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Von …
- EuGH, 30.01.2014 - C-422/12
Industrias Alen / The Clorox Company - Rechtsmittel - Art. 181 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-526/14
Kotnik u.a. - Staatliche Beihilfen - Bankenmitteilung - Lastenverteilung - …
Ich vermag mich daher nicht der von Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Griechenland/Kommission (C-431/14 P, EU:C:2015:699, Fn. 21) vorgeschlagenen Auslegung der Vertragsvorschriften bzw. der vorhandenen Rechtsprechung anzuschließen.
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