Rechtsprechung
| EuG, 29.06.2012 - T-360/09, T-370/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Deutscher und französischer Erdgasmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Aufteilung des Marktes - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen
- Europäischer Gerichtshof
E.ON Ruhrgas und E.ON / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Deutscher und französischer Erdgasmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Aufteilung des Marktes - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen
- EU-Kommission
E.ON Ruhrgas und E.ON / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Deutscher und französischer Erdgasmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Aufteilung des Marktes - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen“
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrige Aufteilung des deutschen und französischen Erdgasmarktes; teilnichtige Entscheidung der Kommission bei unzutreffenden Feststellungen zum zeitlichen Umfang einer möglichen Wettbewerbslage; unbegründeter Einwand gleichheitswidriger Behandlung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Die gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen Erdgasmarkts festgesetzten Geldbußen von je 553 Mio. Euro werden für jede Gesellschaft auf 320 Mio. Euro herabgesetzt
- lto.de (Kurzinformation)
Absprachen auf dem Gasmarkt - EuGH bestätigt Urteile und reduziert Geldbußen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vereinbarungen der E.ON Ruhrgas AG mit GDF beim Gemeinschaftsprojekt MEGAL-Gasfernleitung waren zum Teil wettbewerbswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kartellabsprachen auf Deutschen und Französischen Gasmärkten: EuG setzt Geldbußen gegen E.ON und GDF Suez auf 320 Million Euro fest - Höhe der verhängenden Geldbuße unter Berücksichtigung insbesondere der Dauer und der Schwere der Zuwiderhandlung gerechtfertigt ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine wettbewerbswidrige Aufteilung des deutschen und französischen Erdgasmarktes; Vorliegen einer teilnichtigen Entscheidung der Kommission bei unzutreffenden Feststellungen zum zeitlichen Umfang einer möglichen Wettbewerbslage; Möglichkeit zur ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission K(2009) 5355 endg vom 8. Juli 2009 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag (Sache COMP/39.401 - E.ON/GDF) über eine Kartellabsprache auf dem deutschen und dem französischen Erdgasmarkt und, hilfsweise, Herabsetzung der ...
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (37)
- EuG, 08.07.2004 - T-67/00
Nippon Steel / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Rn. 169 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen hat, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 173 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 171 Zu beachten ist außerdem, dass der Richter im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG nur die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung nachzuprüfen hat (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 174).
Rn. 172 Demnach besteht die Rolle des Richters, der mit einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission befasst ist, mit der eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln festgestellt worden ist und den Adressaten der Entscheidung Geldbußen auferlegt worden sind, in der Prüfung, ob die von der Kommission in ihrer Entscheidung angeführten Beweise und sonstigen Darlegungen genügen, um das Vorliegen der festgestellten Zuwiderhandlung zu beweisen (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 175 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 177 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 174 Die Kommission muss daher genaue und übereinstimmende Beweise beibringen, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die Zuwiderhandlung begangen wurde (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 179 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die den Art. 81 EG und 82 EG zuwiderlaufen, nicht tragbar und mit der der Kommission durch den EG-Vertrag übertragenen Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmungen zu überwachen, nicht zu vereinbaren (vgl. Urteile des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 192 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.09.2009 - C-97/08
Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Rn. 275 Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden kann, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).Weil eine Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft ein Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG bilden, kann die Kommission demnach eine Entscheidung, mit der Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft richten, ohne dass deren persönliche Beteiligung an der Zuwiderhandlung nachgewiesen werden muss (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 275 angeführt, Randnr. 59).
Rn. 277 In dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft verstoßen hat, kann zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben und besteht zum anderen eine widerlegliche Vermutung, dass die Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (vgl. Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 275 angeführt, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Kommission kann in der Folge dem Mutterunternehmen als Gesamtschuldner die Haftung für die Zahlung der gegen dessen Tochterunternehmen verhängten Geldbuße zuweisen, sofern die vom Mutterunternehmen, dem es obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, vorgelegten Beweise nicht für den Nachweis ausreichen, dass sein Tochterunternehmen auf dem Markt eigenständig auftritt (vgl. Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 275 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 279 Hierbei sind sämtliche im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Verbindungen dieser Tochtergesellschaft zur Muttergesellschaft relevanten Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die von Fall zu Fall variieren können (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 275 angeführt, Randnr. 74).
Erst recht kommt es nicht darauf an, ob sich die Muttergesellschaft in das Tagesgeschäft ihrer Tochtergesellschaft eingemischt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 275 angeführt, Randnr. 73, und Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in dieser Rechtssache, Slg. 2009, I-8241, Nrn. 87 bis 94).
- EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
ASNEF-EQUIFAX - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Beschluss, eine Vereinbarung oder eine Verhaltensweise nur dann den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell die Handelsströme zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen, die die Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes der Mitgliedstaaten hemmen könnte (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).Bei der Prüfung, ob ein Kartell den Handel zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist dieses in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu untersuchen (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, oben in Randnr. 151 angeführt, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 154 Zudem hat ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EG-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, oben in Randnr. 151 angeführt, Randnr. 37).
- EuGH, 19.03.2009 - C-510/06
Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Ist die Teilnahme an solchen Zusammenkünften erwiesen, obliegt es dem fraglichen Unternehmen, Indizien vorzutragen, die zum Beweis seiner fehlenden wettbewerbswidrigen Einstellung bei der Teilnahme an den Zusammenkünften geeignet sind, und nachzuweisen, dass es seine Wettbewerber darauf hingewiesen hat, dass es mit einer anderen Zielsetzung als diese an den Zusammenkünften teilgenommen hat (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 19. März 2009, Archer Daniels Midland/Kommission, C-510/06 P, Slg. 2009, I-1843, Randnr. 119 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 177 Somit kommt es für die Beurteilung der Frage, ob sich das betroffene Unternehmen von der rechtswidrigen Vereinbarung distanzieren wollte, tatsächlich entscheidend auf das Verständnis an, das die übrigen Kartellteilnehmer von seiner Absicht hatten (Urteil Archer Daniels Midland/Kommission, oben in Randnr. 176 angeführt, Randnr. 120).
- EuG, 12.12.2007 - T-101/05
DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Die Dauer einer Zuwiderhandlung ist demnach nicht nach der Gültigkeitsdauer der jeweiligen Vereinbarung zu beurteilen, sondern nach dem Zeitraum, während dessen die beschuldigten Unternehmen ein nach Art. 81 EG verbotenes Verhalten an den Tag gelegt haben (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2007, BASF und UCB/Kommission, T-101/05 und T-111/05, Slg. 2007, II-4949, Randnr. 187 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 301 Insoweit ist festzustellen, dass das Gericht, wenn es im Rahmen seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung entscheidet, weder an die Berechnungen der Kommission noch an deren Leitlinien gebunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil BASF und UCB/Kommission, oben in Randnr. 251 angeführt, Randnr. 213 und die dort angeführte Rechtsprechung), sondern seine eigene Beurteilung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen hat.
- EuG, 08.07.2008 - T-54/03
Lafarge / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die den Art. 81 EG und 82 EG zuwiderlaufen, nicht tragbar und mit der der Kommission durch den EG-Vertrag übertragenen Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmungen zu überwachen, nicht zu vereinbaren (vgl. Urteile des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 169 angeführt, Randnr. 192 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 184 Was im Übrigen die Abgabe eines Konkurrenzangebots durch GDF bereits im Jahr 2000 betrifft, so genügt dieser Umstand nach den vorstehenden Ausführungen nicht, um eine eindeutige öffentliche Distanzierung von den fraglichen Vereinbarungen darzutun, zumal es bei Kartellen oft vorkommt, dass manche Teilnehmer punktuell gegen die Vereinbarung verstoßen, um sie zu ihrem eigenen Vorteil zu nutzen (vgl. in diesem Sinne Urteil Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 182 angeführt, Randnr. 773 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 27.09.2006 - T-59/02
Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Unter diesen Umständen kann der Kommission nicht vorgeworfen werden, andere in den Akten enthaltene Beweismittel als glaubwürdiger zu erachten, die nicht in tempore suspecto entstanden waren (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, Slg. 2006, II-3627, Randnr. 272) und die überdies konkreter waren.Rn. 262 Gleichwohl können frühere Geldbußenentscheidungen der Kommission im Hinblick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur relevant sein, wenn dargetan wird, dass die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden tatsächlichen Gegebenheiten wie die Märkte, die Erzeugnisse, die Länder, die Unternehmen und die betroffenen Zeiträume die gleichen sind wie im vorliegenden Fall (vgl. in diesem Sinne Urteil Archer Daniels Midland/Kommission, oben in Randnr. 201 angeführt, Randnr. 316 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.12.1975 - 40/73
Suiker Unie u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Rn. 228 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass dann, wenn sich ein Unternehmen Beschwerden zu eigen macht, die ihm von einem anderen Unternehmen darüber zugehen, dass es dieses durch den Absatz seiner Erzeugnisse einem Wettbewerb aussetzt, das Verhalten der Beteiligten eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise darstellt (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 283). - EuGH, 29.10.1980 - 209/78
Van Landewyck / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Eine Wettbewerbsbeschränkung ist nämlich geeignet, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sie die Handelsströme von der Richtung ablenken kann, die sie andernfalls genommen hätten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, Van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 172). - EuGH, 06.10.2009 - C-501/06
DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Nach dieser Rechtsprechung brauchen die Auswirkungen einer Vereinbarung daher nicht geprüft zu werden, wenn feststeht, dass sie einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolgt (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2009, GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a., C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, Slg. 2009, I-9291, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
- EuG, 30.09.2003 - T-203/01
Michelin / Kommission
- EuGH, 28.04.1998 - C-306/96
Javico / Yves Saint Laurent Parfums - Wettbewerb - Luxuskosmetika - Selektives …
- EuG, 14.12.2006 - T-259/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER …
- EuGH, 06.04.2006 - C-551/03
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE …
- EuGH, 08.02.2007 - C-3/06
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN …
- EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
Bagnasco u.a. - "Wettbewerb Artikel 85 und 86 EG-Vertrag Einheitliche …
- EuG, 13.01.2004 - T-67/01
JCB Service / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vertriebsvereinbarungen
- EuGH, 03.09.2009 - C-534/07
Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 09.07.2003 - T-224/00
Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission
- EuGH, 07.06.2007 - C-76/06
Britannia Alloys & Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - …
- EuG, 20.03.2002 - T-23/99
LR AF 1998 / Kommission
- EuG, 21.09.2005 - T-87/05
DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS …
- EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 03.07.1974 - 192/73
Van Zuylen / Hag AG
- EuG, 21.05.1999 - T-154/98
Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto …
- EuGH, 31.03.1992 - C-52/90
Kommission / Dänemark
- EuG, 11.12.2003 - T-59/99
Ventouris / Kommission
- EuG, 28.04.2010 - T-456/05
Gütermann und Zwicky / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …
- EuG, 29.11.2005 - T-62/02
Union Pigments / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - …
- EuG, 24.10.1991 - T-3/89
Atochem SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuGH, 28.02.1991 - C-234/89
Delimitis / Henninger Bräu
- EuGH, 28.01.1986 - 161/84
Pronuptia
- EuG, 18.09.2001 - T-112/99
M6 u.a. / Kommission
- EuG, 15.09.1998 - T-374/94
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN …
- EuG, 15.06.2000 - T-298/97
Alzetta Mauro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 14.04.2011 - T-461/07
Das Gericht bestätigt die Geldbuße in Höhe von 10,2 Millionen Euro, die gegen …
- EuG, 12.12.2018 - T-691/14
Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …
Zum einen ist zu untersuchen, ob die Einschränkung für die Durchführung der Hauptmaßnahme objektiv notwendig ist, und zum anderen, ob sie im rechten Verhältnis zu ihr steht (…Urteile vom 18. September 2001, M6 u. a./Kommission, T-112/99, EU:T:2001:215, Rn. 106, und vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 64).Zum anderen gibt es nach der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht der Union keine "rule of reason" (Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 65;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 23. Oktober 2003, Van den Bergh Foods/Kommission, T-65/98, EU:T:2003:281, Rn. 106).
So kann ein Unternehmen nicht als potenzieller Wettbewerber eingestuft werden, wenn sein Markteintritt nicht mit einer lebensfähigen wirtschaftlichen Strategie einhergeht (Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 86;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 14. April 2011, Visa Europe und Visa International Service/Kommission, T-461/07, EU:T:2011:181, Rn. 166 und 167 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass zwar die Markterschließungsabsicht eines Unternehmens für die Prüfung, ob es als potenzieller Wettbewerber auf dem betreffenden Markt angesehen werden kann, gegebenenfalls von Bedeutung ist, dass aber der wesentliche Gesichtspunkt, auf dem eine solche Einstufung beruhen muss, in der Markterschließungsfähigkeit des Unternehmens besteht (…Urteil vom 14. April 2011, Visa Europe und Visa International Service/Kommission, T-461/07, EU:T:2011:181, Rn. 168, und vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 87).
Rn. 323 Dies gilt umso mehr, als die Kommission neben dem Urteil vom 21. Mai 2014, Toshiba/Kommission (T-519/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:263), in dem das Kriterium der unüberwindlichen Hindernisse angewandt worden ist (…siehe oben, Rn. 319), die Urteile vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission (T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, EU:T:1998:198), und vom 14. April 2011, Visa Europe und Visa International Service/Kommission (T-461/07, EU:T:2011:181), in denen das Kriterium der tatsächlichen und konkreten Möglichkeiten herangezogen worden ist, angeführt und überdies in der Einleitung zu ihrer Darstellung der Regeln zur Bestimmung der potenziellen Wettbewerber (…vgl. Rn. 1156 und 1157 des angefochtenen Beschlusses) erwähnt hat sowie einige weitere Urteile, in denen diese Definition des potenziellen Wettbewerbs herangezogen worden ist, darunter das Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332) (…siehe oben, Rn. 318).
Rn. 334 Nach ständiger Rechtsprechung muss, um einen Wirtschaftsteilnehmer als potenziellen Wettbewerber einstufen zu können, dessen potenzieller Markteintritt so schnell erfolgen können, dass er disziplinierend auf die Marktbeteiligten wirkt und so einen Wettbewerbsdruck auf sie ausübt (…Urteil vom 14. April 2011, Visa Europe und Visa International Service/Kommission, T-461/07, EU:T:2011:181, Rn. 189; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 114).
Rn. 346 In dem von den Klägerinnen angeführten Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 115), hat das Gericht entschieden, dass das Bestehen einer Vereinbarung und damit die Wahrnehmung der Parteien dieser Vereinbarung allein nicht ausreichte, um das Bestehen von potenziellem Wettbewerb zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung darzutun oder notwendig zu implizieren.
Rn. 363 Zum einen betrafen nämlich die Urteile vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission (T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, EU:T:1998:198), und vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332), nicht Rechte des geistigen Eigentums, sondern Ausschließlichkeitsrechte, die die Erbringung der in Rede stehenden Dienstleistungen und den Zugang zur Infrastruktur tatsächlich oder rechtlich verhinderten.
Selbst wenn die im Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 102), erwähnten "faktischen Gebietsmonopole" den ausschließlichen Rechten, die Patente darstellen (…siehe oben, Rn. 234), nicht unähnlich sind, geht aus diesem Urteil hervor, dass das Gericht das Fehlen von potenziellem Wettbewerb nicht aus dem bloßen Bestehen dieser Monopole, sondern daraus abgeleitet hat, dass die Kommission nicht rechtlich hinreichend dargetan hatte, dass für einen anderen Gasanbieter tatsächliche und konkrete Möglichkeiten bestanden, trotz dieser Monopole in den deutschen Gasmarkt einzutreten, womit es anerkannt hat, dass solche Monopole als solche nicht ausreichen, um das Bestehen von potenziellem Wettbewerb auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 103 bis 107).
Rn. 706 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass zum einen die Untersuchung der Wettbewerbsbedingungen und der Beschränkungen des Wettbewerbs sich nicht nur auf den gegenwärtigen Wettbewerb, den sich die auf dem betreffenden Markt bereits tätigen Unternehmen liefern, sondern auch auf den potenziellen Wettbewerb zwischen diesen etablierten und anderen, noch nicht auf dem Markt tätigen Unternehmen stützt (vgl. Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung) und dass zum anderen die Kommission Teva zu Recht als potenziellen Wettbewerber der Klägerinnen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Teva-Vereinbarung eingestuft hat (…siehe oben, Rn. 614), auch wenn Teva zu diesem Zeitpunkt nicht über eine Genehmigung für das Inverkehrbringen verfügte (…siehe oben, Rn. 478 und 599).
Gleiches gilt für die Berücksichtigung der Durchführung der Vereinbarung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 252).
Rn. 905 Die Fortsetzung der Zuwiderhandlung kann jedoch über den Zeitraum hinaus, in dem eine Vereinbarung formal in Kraft ist, festgestellt werden, wenn die betreffenden Unternehmen weiter ein verbotenes Verhalten an den Tag gelegt haben (…Urteile vom 16. Juni 2011, Solvay Solexis/Kommission, T-195/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:280, Rn. 124, und vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 251).
- EuG, 08.09.2016 - T-472/13
Lundbeck / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Antidepressiva mit dem …
Rn. 98 Zunächst ist festzustellen, dass Art. 101 Abs. 1 AEUV wegen der in ihm genannten Voraussetzungen der Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und der Auswirkungen auf den Wettbewerb nur für dem Wettbewerb geöffnete Wirtschaftszweige gilt (vgl. Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 99 Nach der Rechtsprechung stützt sich die Untersuchung der Wettbewerbsbedingungen auf einem bestimmten Markt nicht nur auf den gegenwärtigen Wettbewerb, den sich die auf dem relevanten Markt bereits tätigen Unternehmen liefern, sondern auch auf den potenziellen Wettbewerb, damit ermittelt werden kann, ob unter Berücksichtigung der Struktur des Marktes sowie des wirtschaftlichen und des rechtlichen Kontexts seiner Funktionsweise tatsächliche und konkrete Möglichkeiten bestehen, dass die betroffenen Unternehmen untereinander in Wettbewerb stehen oder dass ein neuer Wettbewerber auf dem relevanten Markt auftreten und den etablierten Unternehmen Konkurrenz machen kann (…Urteile vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission, T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, EU:T:1998:198, Rn. 137, vom 14. April 2011, Visa Europe und Visa International Service/Kommission, T-461/07, EU:T:2011:181, Rn. 68, sowie E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 98 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 85).
So kann ein Unternehmen nicht als potenzieller Wettbewerber eingestuft werden, wenn sein Markteintritt nicht mit einer lebensfähigen wirtschaftlichen Strategie einhergeht (vgl. Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 98 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 101 Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass zwar die Markterschließungsabsicht eines Unternehmens für die Prüfung, ob es als potenzieller Wettbewerber auf dem betreffenden Markt angesehen werden kann, gegebenenfalls von Bedeutung ist, dass aber der wesentliche Gesichtspunkt, auf dem eine solche Einstufung beruhen muss, in der Markteintrittsfähigkeit des Unternehmens besteht (vgl. Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 98 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Kommission muss daher durch tatsächliche Gegebenheiten oder eine Analyse der Strukturen des relevanten Marktes dartun, dass der Markteintritt so schnell hätte erfolgen können, dass die Gefahr eines potenziellen Markteintritts Druck auf das Verhalten der Marktteilnehmer ausgeübt hätte, oder dass der Markteintritt zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten möglich gewesen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 98 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 106 und 114).
Zum einen ist zu untersuchen, ob die Einschränkung für die Durchführung der Hauptmaßnahme objektiv notwendig ist, und zum anderen, ob sie im rechten Verhältnis zu ihr steht (vgl. Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 98 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 455 Da es eine "rule of reason" im Wettbewerbsrecht der Union nicht gibt, kann das Kriterium der objektiven Notwendigkeit im Rahmen der Einstufung bestimmter Vereinbarungen als Nebenabreden nicht dahin ausgelegt werden, dass es eine Abwägung der wettbewerbsfördernden und wettbewerbswidrigen Auswirkungen einer Vereinbarung voraussetzte (vgl. in diesem Sinne Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 98 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
So können in anderen Fällen ergangene Entscheidungen nur Hinweischarakter für das eventuelle Vorliegen einer Diskriminierung haben, da es wenig wahrscheinlich ist, dass die sie kennzeichnenden Umstände wie die Märkte, die Waren, die Unternehmen und die betroffenen Zeiträume die gleichen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 98 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 260 bis 262 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 816 Die Klägerinnen können sich insoweit nicht auf das Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (oben in Rn. 98 angeführt, EU:T:2012:332) stützen, da in jener Rechtssache, wie sie selbst einräumen, während eines Teils des Zeitraums der Zuwiderhandlung auch ohne wettbewerbswidrige Vereinbarung deshalb kein Wettbewerb möglich gewesen wäre, weil der Markt aufgrund der seinerzeit geltenden nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise jeglichem Wettbewerb entzogen war, was eine faktische Monopolstellung begründete.
Das Gericht hat im Übrigen die Entscheidung der Kommission in jener Rechtssache aus diesem Grund teilweise für nichtig erklärt, da nicht hinreichend dargetan worden war, dass während des genannten Zeitraums eine Wettbewerbsbeschränkung auf dem deutschen Gasmarkt vorlag (Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 98 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 105 und 155).
- EuG, 12.06.2014 - T-286/09
Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der …
Gleichwohl können frühere Geldbußenentscheidungen der Kommission im Hinblick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur relevant sein, wenn dargetan wird, dass die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden tatsächlichen Gegebenheiten wie die Märkte, die Erzeugnisse, die Länder, die Unternehmen und die betroffenen Zeiträume die gleichen sind wie im vorliegenden Fall (Urteil des Gerichts vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, Rn. 261 und 262 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 02.02.2022 - T-799/17
Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission …
Daher kann ihr Inhalt den Beweiswert der aus der Zeit der Ereignisse stammenden und objektiveren Beweise, wie des oben in Rn. 274 angeführten Faxes, sowie den Beweiswert der oben in Rn. 277 angeführten Erklärung von [vertraulich] nicht in Frage stellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, EU:T:2006:272, Rn. 277;… vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:255, Rn. 379, und vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 201). - EuG, 28.06.2016 - T-208/13
Das Gericht der EU bestätigt die Rechtswidrigkeit der Wettbewerbsverbotsklausel …
Rn. 99 Daher bedeutet der Begriff der Nebenabrede jede mit der Durchführung einer Hauptmaßnahme unmittelbar verbundene und für diese notwendige Einschränkung (…Urteile vom 18. September 2001, M6 u. a./Kommission, T-112/99, Slg, EU:T:2001:215, Rn. 104, und vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, Slg, EU:T:2012:332, Rn. 62).Rn. 100 Unter einer mit der Durchführung einer Hauptmaßnahme unmittelbar verbundenen Einschränkung sind alle Einschränkungen zu verstehen, die eine der Durchführung der Hauptmaßnahme untergeordnete Bedeutung haben und mit dieser offensichtlich verbunden sind (Urteile M6 u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2001:215, Rn. 105, und E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 63).
Zum einen ist zu untersuchen, ob die Beschränkung für die Durchführung der Hauptmaßnahme objektiv notwendig ist, und zum anderen, ob sie im rechten Verhältnis zu ihr steht (Urteile M6 u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2001:215, Rn. 106, und E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 64).
Rn. 102 Da es eine "rule of reason" im Wettbewerbsrecht der Union nicht gibt, ist darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzung der objektiven Notwendigkeit einer Beschränkung im Rahmen der Einstufung als Nebenabreden nicht dahin ausgelegt werden kann, dass sie eine Abwägung der wettbewerbsfördernden und der wettbewerbswidrigen Auswirkungen einer Vereinbarung voraussetze (Urteile M6 u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2001:215, Rn. 107, und E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 65).
Denn da Art. 101 Abs. 1 AEUV keine Prüfung der wettbewerbsfördernden und wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen erlaubt, muss das Gleiche für die Prüfung der damit verbundenen Abreden gelten (Urteile M6 u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2001:215, Rn. 108, und E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 66).
Wäre die Hauptmaßnahme ohne die Beschränkung nur schwer oder gar nicht zu verwirklichen, kann die Beschränkung als objektiv notwendig zu ihrer Verwirklichung betrachtet werden (Urteile M6 u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2001:215, Rn. 109, und E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 67).
Geht die Dauer oder der Anwendungsbereich der beschränkenden Abrede über das für die Verwirklichung der Maßnahme Notwendige hinaus, so ist sie getrennt im Rahmen von Art. 101 Abs. 3 AEUV zu prüfen (Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 68).
Rn. 106 Da die Beurteilung des Charakters einer bestimmten Abrede als Nebenabrede zu einer Hauptmaßnahme von der Beklagten eine Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten verlangt, beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung dieser Würdigung auf die Frage, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob die Begründung ausreichend ist, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 69).
Stellt hingegen die Hauptmaßnahme eine Beschränkung im Sinne dieser Bestimmung dar, genießt aber eine Freistellung gemäß Art. 101 Abs. 3 AEUV, so erstreckt sich diese Freistellung auch auf die Nebenabreden (Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 70).
Rn. 181 Insoweit geht aus der Rechtsprechung insbesondere hervor, dass die Kommission im Fall eines liberalisierten Markts wie des hier in Rede stehenden dessen Struktur und die Frage, ob der Eintritt in diesen Markt für jede der Parteien mit einer lebensfähigen wirtschaftlichen Strategie einhergeht, nicht zu untersuchen braucht (vgl. in diesem Sinne Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 89 bis 93), sondern zu prüfen hat, ob dem Eintritt in den Markt unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen, die jeden potenziellen Wettbewerb ausschließen (…vgl. in diesem Sinne Urteil Toshiba/Kommission, oben in Rn. 178 angeführt, EU:T:2014:263, Rn. 230).
Rn. 186 Ohne dass es erforderlich wäre, im Detail auf diese Argumentation einzugehen, genügt nämlich der Hinweis, dass die Absicht eines Unternehmens, einen Markt zu erschließen, für die Prüfung, ob es als potenzieller Wettbewerber auf dem betreffenden Markt angesehen werden kann, zwar gegebenenfalls von Bedeutung ist, dass aber der wesentliche Gesichtspunkt, auf dem eine solche Einstufung beruhen muss, in der Markteintrittsfähigkeit des Unternehmens besteht (vgl. Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.03.2021 - C-591/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
In der Rechtssache, in der das Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332), ergangen sei, sei dies anders gewesen.Zum anderen habe das Gericht dadurch, dass es anders als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332), ergangen sei, die Umsätze, die mit Tätigkeiten erzielt worden seien, die während der Geltungsdauer der streitigen Vereinbarungen nicht miteinander in Wettbewerb hätten stehen können, bei der Festsetzung der Geldbußen nicht ausgenommen habe, nicht die tatsächliche und rechtliche Prüfung vorgenommen, die erforderlich sei, um die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem Verstoß stehenden Umsätze zu bestimmen, wie sie nach dem Urteil Telefónica/Kommission vom 28. Juni 2016 (…T-216/13, EU:T:2016:369, Rn. 309) geboten sei.
182 Als Zweitens macht Lundbeck geltend, dass das Gericht in Rn. 816 des angefochtenen Urteils nicht hinreichend begründet habe, warum es die im Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332), angewandte Methode nicht angewandt habe.
188 Danach sind von dem Umsatz, der Gegenstand einer Zuwiderhandlung ist, die Umsätze auszunehmen, die das Unternehmen, das die Zuwiderhandlung begangen hat, auf einem Markt erzielt hat, der nicht für den Wettbewerb geöffnet ist, wie demjenigen, um den es im Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 105 und 155), geht, auf das sich Lundbeck beruft.
194 Dasselbe gilt für das Vorbringen, das Gericht habe in Rn. 816 des angefochtenen Urteils nicht hinreichend begründet, warum es im vorliegenden Fall die im Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332), entwickelte Lösung nicht angewandt habe.
- EuG, 28.06.2016 - T-216/13
Telefónica / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Portugiesischer und spanischer …
Rn. 219 Im Übrigen kann sich die Klägerin auch nicht auf das Urteil vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, Slg, EU:T:2012:332), berufen, um geltend zu machen, dass das Bestehen eines Wettbewerbsverbots im Allgemeinen keinen Beweis für das Bestehen eines potenziellen Wettbewerbs zwischen den Parteien darstelle.Rn. 221 Hingegen geht aus dieser Rechtsprechung insbesondere hervor, dass die Kommission im Fall eines liberalisierten Markts wie des hier in Rede stehenden dessen Struktur und die Frage, ob der Eintritt in diesen Markt für jede der Parteien mit einer lebensfähigen wirtschaftlichen Strategie einhergeht, nicht zu untersuchen braucht (vgl. in diesem Sinne Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 219 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 89 bis 93), sondern nur zu prüfen hat, ob dem Eintritt in den Markt unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen, die jeden potenziellen Wettbewerb ausschließen (…vgl. in diesem Sinne Urteil Toshiba/Kommission, oben in Rn. 216 angeführt, EU:T:2014:263, Rn. 230).
Rn. 226 Ohne dass es erforderlich wäre, im Detail auf diese Argumentation einzugehen oder über die von der Kommission beanstandete Methodik eines der von der Klägerin vorgelegten Wirtschaftsberichte zu entscheiden, genügt nämlich der Hinweis, dass die Absicht eines Unternehmens, einen Markt zu erschließen, für die Prüfung, ob es als potenzieller Wettbewerber auf dem betreffenden Markt angesehen werden kann, zwar gegebenenfalls von Bedeutung ist, dass aber der wesentliche Gesichtspunkt, auf dem eine solche Einstufung beruhen muss, in der Markteintrittsfähigkeit des Unternehmens besteht (vgl. Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 219 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 259 Des Weiteren hätten im vorliegenden Fall, ebenso wie in der Rechtssache, in der das Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (oben in Rn. 219 angeführt, EU:T:2012:332) ergangen sei, außergewöhnliche Umstände vorgelegen, die eine solche Herabsetzung rechtfertigten, nämlich zum einen die unterschiedliche Rolle, die die beiden Unternehmen in Bezug auf die Aufnahme der Klausel in den Vertrag gespielt hätten und die aufzeige, dass nur PT ein wirkliches Interesse an ihr gehabt habe, während Telefónica von der portugiesischen Regierung gezwungen worden sei, die Klausel zu akzeptieren, und zum anderen der Umstand, dass eine tatsächliche Anwendung der Klausel keine Auswirkungen auf den wirksamen Wettbewerb auf den spanischen Telekommunikationsmärkten hätte haben können.
Rn. 264 Zu dem Verweis auf die Rechtssache, in der das Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (oben in Rn. 219 angeführt, EU:T:2012:332) ergangen ist, ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach die Beschlusspraxis der Kommission nicht als rechtlicher Rahmen für Geldbußen im Wettbewerbsrecht dient, da die Kommission im Bereich der Festsetzung der Höhe der Geldbußen über ein weites Ermessen verfügt und bei dessen Ausübung nicht an frühere eigene Beurteilungen gebunden ist, so dass die bloße Berufung von Telefónica auf die Entscheidung, zu der das Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (oben in Rn. 219 angeführt, EU:T:2012:332) ergangen ist, als solche nicht durchgreifen kann, weil die Kommission nicht verpflichtet war, die vorliegende Sache ebenso zu beurteilen (…vgl. in diesem Sinne Urteil Archer Daniels Midland/Kommission, oben in Rn. 234 angeführt, EU:C:2009:166, Rn. 82).
Rn. 265 Im Übrigen ist mit der Kommission darauf hinzuweisen, dass die Umstände, die es in der Rechtssache, in der das Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (oben in Rn. 219 angeführt, EU:T:2012:332) ergangen ist, gerechtfertigt hatten, für die beiden betroffenen Unternehmen denselben Umsatz heranzuziehen, im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.
In Anbetracht der vom Gericht gegebenen Begründung in der Rechtssache, in der das Urteil E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (oben in Rn. 219 angeführt, EU:T:2012:332) ergangen sei, dürfe der von der Klägerin mit diesen Dienstleistungen erzielte Umsatz nicht in ihren für die Berechnung der Geldbuße heranzuziehenden Umsatz einbezogen werden.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein …
{FN:27} Vgl. Urteile des Gerichts vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 84), und vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission (…T-472/13, EU:T:2016:449, Rn. 98).{FN:28} Urteile des Gerichts vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission (…T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, EU:T:1998:198, Rn. 137), vom 14. April 2011, Visa Europe und Visa International Service/Kommission (…T-461/07, EU:T:2011:181, Rn. 68), vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 85), und vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission (…T-472/13, EU:T:2016:449, Rn. 99).
{FN:30} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 1991, Delimitis (…C-234/89, EU:C:1991:91, Rn. 21); zu den Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Unternehmens als potenzieller Wettbewerber durch die Kommission vgl. Urteile des Gerichts vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission (…T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, EU:T:1998:198, Rn. 137), vom 14. April 2011, Visa Europe und Visa International Service/Kommission (…T-461/07, EU:T:2011:181, Rn. 68, 166 und 167), vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 85 und 86), sowie vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission (…T-472/13, EU:T:2016:449, Rn. 99 und 100); vgl. auch Rn. 10 der Leitlinien der Kommission zur Anwendbarkeit von Art. 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit (…ABl. 2011, C 11, S. 1).
{FN:31} Vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. April 2011, Visa Europe und Visa International Service/Kommission (…T-461/07, EU:T:2011:181, Rn. 168), vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 87), und vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission (…T-472/13, EU:T:2016:449, Rn. 101).
{FN:42} Vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 89).
{FN:67} Vgl. zur Anerkennung solcher Schranken u. a. Urteil des Gerichts vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission (T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 89 und 94 bis 103).
- OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10
Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell" verhängt
Rn. 1985 Ausreichend ist insoweit ein bestimmender Einfluss der Muttergesellschaft auf die Geschäftspolitik im weiteren Sinne, denn eine einheitliche Geschäftspolitik im Konzern hat stets mittelbare Auswirkungen auf die Geschäftspolitik und das Marktverhalten der weiteren Unternehmensglieder (EuG, Urteil vom 29.6.2012 - Rs. T-360/09 - WuW/E EU-R 2479, 2507, Rn. 282 f. - F11 Ruhrgas ./. Kommission). - EuG, 13.12.2018 - T-827/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen …
Erwägungsgrund des angefochtenen Beschlusses aber zu Recht darauf hingewiesen, dass sich ein bestimmender Einfluss der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft nach der Rechtsprechung nicht unbedingt auf das Tagesgeschäft der Tochtergesellschaft beziehen muss (…Urteil vom 26. September 2013, The Dow Chemical Company/Kommission, C-179/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:605, Rn. 64; vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 280, …und vom 13. Dezember 2012, Versalis und Eni/Kommission, T-103/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:686, Rn. 68).Rn. 300 Durch diese Erklärung, die einen geringeren Beweiswert hat als die Beweise aus der Zeit der Zuwiderhandlung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 201, …und vom 12. Dezember 2014, H & R ChemPharm/Kommission, T-551/08, EU:T:2014:1081, Rn. 137), wird die in den Erwägungsgründen 1310 und 1342 des angefochtenen Beschlusses enthaltene und von der Klägerin nicht angegriffene Feststellung, dass die International Management Meetings der Klägerin und ihrer MOE-Tochtergesellschaften, u. a. Slovak Telekom, jedenfalls vom 4. Mai 2006 bis zum 2. April 2009 stattgefunden hätten, nicht entkräftet.
Rn. 539 Wie jedes Organ bei allen seinen Tätigkeiten hat die Kommission, wenn sie eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsvorschriften gegen ein Unternehmen festsetzt, den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten, der es verbietet, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleich zu behandeln, sofern dies nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 261, …und vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13,nicht veröffentlicht,EU:T:2015:605, Rn. 204).
Rn. 541 Frühere Entscheidungen der Kommission über Geldbußen können im Hinblick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur relevant sein, wenn dargetan wird, dass die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden tatsächlichen Gegebenheiten wie die Märkte, die Erzeugnisse, die Länder, die Unternehmen und die betroffenen Zeiträume die gleichen sind wie in dem zu entscheidenden Fall (…vgl. Urteile vom 13. September 2010, Trioplast Industrier/Kommission, T-40/06, EU:T:2010:388, Rn. 145 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, EU:T:2012:332, Rn. 262 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 9. September 2015, Philips/Kommission, T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605, Rn. 205 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16
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- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-295/12
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- VK Bund, 23.01.2015 - VK 1-122/14
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- VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-116/14
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
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Pharol/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Portugiesischer und spanischer …
- VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
- VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-118/14
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
- EuG, 13.12.2018 - T-851/14
Slovak Telekom/ Kommission
- EuG, 15.07.2015 - T-436/10
HIT Groep / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
- EuG, 18.11.2020 - T-814/17
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer …
- OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10
Flüssiggaskartell
- EuG, 12.07.2018 - T-444/14
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2014) 2139 final der Kommission …
- EuG, 30.03.2022 - T-324/17
Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …
- EuG, 27.03.2014 - T-56/09
Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen …
- EuG, 15.07.2015 - T-389/10
Das Gericht setzt die von der Kommission gegen drei Mitglieder des europäischen …
- EuG, 30.03.2022 - T-340/17
Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-14/24
" Pourvoi - Concurrence - Abus de position dominante - Marché intérieur du gaz …
- EuG, 13.11.2024 - T-69/20
Fusionskontrolle: Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der …
- EuG, 13.11.2024 - T-64/20
Fusionskontrolle: Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der …
- EuG, 13.11.2024 - T-58/20
Fusionskontrolle: Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-331/21
EDP - Energias de Portugal u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …
- VK Bund, 03.09.2015 - VK 1-74/15
Nachprüfungsverfahren: Verbraucher- und Patientenberatung
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Rechtsprechung
| EuG, 29.06.2012 - T-370/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
GDF Suez / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Deutscher und französischer Erdgasmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Aufteilung des Marktes - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen
- EU-Kommission
GDF Suez / Kommission
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Absprachen auf dem Gasmarkt - EuGH bestätigt Urteile und reduziert Geldbußen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 18. September 2009 - GDF Suez/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 5355 endg. der Kommission vom 8. Juli 2009 in einem Verfahren nach Art. 81 EG (Sache COMP/39.401 - E.ON/GDF) betreffend ein Kartell auf dem deutschen und französischen Erdgasmarkt sowie Aufhebung oder Herabsetzung der ...
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (74)
- EuG, 08.07.2004 - T-67/00
Nippon Steel / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-370/09
Zudem ist die Frage, ob die in den Beibriefen enthaltene Vereinbarung im wirtschaftlichen Interesse der betroffenen Unternehmen lag oder nicht, für das Vorliegen der Zuwiderhandlung unerheblich, wenn auf der Grundlage der in der Kommissionsakte enthaltenen Beweismittel nachgewiesen ist, dass diese Unternehmen die Vereinbarung tatsächlich geschlossen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 185), was hier der Fall ist.Rn. 151 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen hat, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 173 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 152 Zu beachten ist außerdem, dass der Richter im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG nur die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung nachzuprüfen hat (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 174).
Rn. 153 Demnach besteht die Rolle des Richters, der mit einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission befasst ist, mit der eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln festgestellt worden ist und den Adressaten der Entscheidung Geldbußen auferlegt worden sind, in der Prüfung, ob die von der Kommission in ihrer Entscheidung angeführten Beweise und sonstigen Darlegungen genügen, um das Vorliegen der festgestellten Zuwiderhandlung zu beweisen (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 175 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 177 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 155 Die Kommission muss daher genaue und übereinstimmende Beweise beibringen, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die Zuwiderhandlung begangen wurde (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 179 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.05.1998 - C-7/95
Deere / Kommission - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Rechtsfrage - Tatfrage - …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-370/09
Die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die Voraussetzungen für eine abgestimmte Verhaltensweise sind, sind im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrags zu verstehen, wonach jeder Wirtschaftsteilnehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt betreiben will (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 63, und vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 86).Rn. 212 Zwar nimmt dieses Selbständigkeitspostulat den Unternehmen nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Mitbewerber mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die geeignet ist, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Verhalten ins Bild zu setzen, das man selbst auf dem betreffenden Markt an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht, wenn diese Kontakte bezwecken oder bewirken, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht den normalen Bedingungen dieses Marktes entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, oben in Randnr. 211 angeführt, Randnr. 174, und Deere/Kommission, oben in Randnr. 211 angeführt, Randnr. 87).
Rn. 214 Daraus folgt, dass der Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen kann, wenn er den Grad der Ungewissheit über das fragliche Marktgeschehen verringert oder beseitigt und dadurch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen führt (vgl. Urteile des Gerichtshofs Deere/Kommission, oben in Randnr. 211 angeführt, Randnr. 90, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 81).
- EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
ASNEF-EQUIFAX - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-370/09
Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Beschluss, eine Vereinbarung oder eine Verhaltensweise nur dann den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell die Handelsströme zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen, die die Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes der Mitgliedstaaten hemmen könnte (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).Bei der Prüfung, ob ein Kartell den Handel zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist dieses in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu untersuchen (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, oben in Randnr. 122 angeführt, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 125 Zudem hat ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EG-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, oben in Randnr. 122 angeführt, Randnr. 37).
- EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-370/09
Insbesondere das Argument der Klägerin, dass die Kommission nicht die Konsequenzen aus ihrer Feststellung gezogen habe, die sie im Rahmen der zum Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 1997, Kommission/Frankreich (C-159/94, Slg. 1997, I-5815), führenden Vertragsverletzungsklage angeführt habe, wonach aufgrund des gesetzlichen Einfuhrmonopols der Klägerin jeder Wettbewerb ausländischer Wirtschaftsteilnehmer in Frankreich untersagt gewesen sei, ist zurückzuweisen, da diese Feststellung dem im vorliegenden Fall betroffenen Zeitraum vorausgegangen ist.Rn. 449 Auch lässt sich den von der Kommission gegen die Französische Republik erhobenen Vertragsverletzungsklagen in den Rechtssachen C-159/94 und C-259/01 nicht entnehmen, dass sich die Kommission selbst widersprochen hätte, indem sie der Klägerin die Zubilligung des im vorliegenden Fall fraglichen mildernden Umstands verwehrt hat.
Im Übrigen ist der Klage in der Rechtssache C-159/94 nicht stattgegeben worden.
- EuG, 20.04.1999 - T-305/94
DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-370/09
Rn. 133 Sodann ist zu beachten, dass bei einer komplexen Zuwiderhandlung, an der mehrere Hersteller über mehrere Jahre beteiligt waren und deren Ziel die gemeinsame Regulierung des Marktes war, von der Kommission nicht verlangt werden kann, dass sie die Zuwiderhandlung für jedes Unternehmen zu den einzelnen Zeitpunkten entweder als Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise qualifiziert, da jedenfalls beide Formen der Zuwiderhandlung von Art. 81 EG umfasst werden (Urteil des Gerichts vom 20. April 1999, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931, Randnr. 696).Rn. 134 Die Kommission kann daher eine solche komplexe Zuwiderhandlung zu Recht als Vereinbarung "und/oder" abgestimmte Verhaltensweise qualifizieren, wenn diese Zuwiderhandlung sowohl Einzelakte aufweist, die als "Vereinbarung" anzusehen sind, als auch Einzelakte, die als "abgestimmte Verhaltensweisen" zu qualifizieren sind (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 697).
Sie bezieht sich vielmehr auf einen Komplex von Einzelakten, von denen einige als Vereinbarung und andere als abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG anzusehen sind, der für diesen Typ einer komplexen Zuwiderhandlung keine spezifische Qualifizierung vorschreibt (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 698).
- EuGH, 16.12.1975 - 40/73
Suiker Unie u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-370/09
Die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die Voraussetzungen für eine abgestimmte Verhaltensweise sind, sind im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrags zu verstehen, wonach jeder Wirtschaftsteilnehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt betreiben will (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 63, und vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 86).Rn. 212 Zwar nimmt dieses Selbständigkeitspostulat den Unternehmen nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Mitbewerber mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die geeignet ist, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Verhalten ins Bild zu setzen, das man selbst auf dem betreffenden Markt an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht, wenn diese Kontakte bezwecken oder bewirken, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht den normalen Bedingungen dieses Marktes entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, oben in Randnr. 211 angeführt, Randnr. 174, und Deere/Kommission, oben in Randnr. 211 angeführt, Randnr. 87).
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-370/09
Insoweit ist zu beachten, dass sich ein Verstoß gegen Art. 81 EG nicht nur aus einer isolierten Handlung, sondern auch aus einer Reihe von Handlungen oder auch aus einem fortlaufenden Verhalten ergeben kann (Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 81).Insoweit gilt vorbehaltlich des den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern obliegenden Gegenbeweises die Vermutung, dass die an der Abstimmung beteiligten und weiterhin auf dem Markt tätigen Unternehmen die mit ihren Konkurrenten ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 275 angeführt, Randnrn.
- EuG, 29.06.1995 - T-30/91
Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-370/09
Im Gegensatz zum Sachverhalt, der dem Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91, Slg. 1995, II-1775), zugrunde lag, verfügte die Kommission im vorliegenden Fall über direkte Beweismittel für das Vorliegen der behaupteten Vereinbarung und/oder abgestimmten Verhaltensweise nach August 2000, die den Nachweis ermöglichten, dass sich die betroffenen Unternehmen nach wie vor an die 1975 geschlossene Marktaufteilungsvereinbarung gebunden fühlten.Daraus folgt, dass die Kommission das Vorliegen der ursprünglichen Vereinbarung und deren spätere Fortführung angemessen nachgewiesen hat und im Gegensatz zu den Umständen, die zum Urteil Solvay/Kommission geführt haben, die früheren Vereinbarungen nicht als Beweise für das Vorliegen einer späteren Zuwiderhandlung herangezogen hat.
- EuG, 07.07.1994 - T-43/92
Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-370/09
Speziell in Bezug auf die behauptete Dauer einer Zuwiderhandlung folgt aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit, dass die Kommission, wenn es an Beweisen fehlt, mit denen die Dauer der Zuwiderhandlung direkt bewiesen werden kann, zumindest Beweise beibringt, die sich auf Fakten beziehen, die zeitlich so nahe beieinander liegen, dass sie vernünftigerweise den Schluss zulassen, dass die Zuwiderhandlung zwischen zwei konkreten Zeitpunkten ohne Unterbrechung fortgesetzt wurde (Urteil des Gerichts vom 7. Juli 1994, Dunlop Slazenger/Kommission, T-43/92, Slg. 1994, II-441, Randnr. 79).Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich die Situation, um die es im vorliegenden Fall geht, von derjenigen unterscheidet, die zu dem von der Klägerin angeführten Urteil Dunlop Slazenger/Kommission (oben in Randnr. 138 angeführt) geführt hat.
- EuG, 24.10.1991 - T-3/89
Atochem SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 29.06.2012 - T-370/09
Interne Protokolle, die bei einer Kontrolle in den Geschäftsräumen eines beschuldigten Unternehmens gefunden wurden, können nämlich als Beweis gegen ein anderes beschuldigtes Unternehmen verwendet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 24. Oktober 1991, Atochem/Kommission, T-3/89, Slg. 1991, II-1177, Randnrn.Solches ist diesem Urteil nicht explizit zu entnehmen, und dem widersprechen jedenfalls die Urteile Atochem/Kommission und Ventouris/Kommission (oben in Randnr. 224 angeführt).
- EuGH, 28.11.2002 - C-259/01
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE …
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
- EuGH, 28.02.1991 - C-234/89
Delimitis / Henninger Bräu
- EuGH, 27.09.1988 - 89/85
Ahlström / Kommission
- EuGH, 29.10.1980 - 209/78
Van Landewyck / Kommission
- EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
- EuGH, 31.03.1993 - 89/85
Ahlström / Kommission
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
- EuG, 30.09.2003 - T-203/01
Michelin / Kommission
- EuGH, 28.04.1998 - C-306/96
Javico / Yves Saint Laurent Parfums - Wettbewerb - Luxuskosmetika - Selektives …
- EuG, 06.10.1994 - T-83/91
Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
Erste Group Bank u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von …
- EuGH, 12.07.1990 - C-188/89
Foster u.a. / British Gas
- EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
Thyssen Stahl / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete …
- EuGH, 17.11.1987 - 142/84
BAT und Reynolds / Kommission
- EuG, 15.09.1998 - T-374/94
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN …
- EuG, 14.12.2006 - T-259/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER …
- EuGH, 09.09.2003 - C-198/01
CIF - "Wettbewerbsrecht - Wettbewerbswidrige nationale Rechtsvorschriften - …
- EuGH, 08.02.2007 - C-3/06
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN …
- EuG, 15.06.2000 - T-298/97
Alzetta Mauro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 05.04.2006 - T-279/02
Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für …
- EuG, 26.04.2007 - T-109/02
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER …
- EuG, 19.05.1994 - T-2/93
Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen …
- EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
Bagnasco u.a. - "Wettbewerb Artikel 85 und 86 EG-Vertrag Einheitliche …
- EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 15.06.2005 - T-71/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …
- EuGH, 11.11.1997 - C-359/95
Kommission / Ladbroke Racing
- EuG, 13.01.2004 - T-67/01
JCB Service / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vertriebsvereinbarungen
- EuGH, 03.09.2009 - C-534/07
Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 09.07.2003 - T-224/00
Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission
- EuGH, 07.06.2007 - C-76/06
Britannia Alloys & Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - …
- BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
"Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine …
- EuG, 12.12.2007 - T-101/05
DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF …
- EuGH, 08.12.2011 - C-389/10
KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 28.02.2002 - T-86/95
Compagnie générale maritime u.a. / Kommission
- EuG, 21.09.2005 - T-87/05
DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS …
- EuG, 27.09.2006 - T-44/02
DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE …
- EuG, 14.05.1998 - T-308/94
Cascades / Kommission
- EuG, 08.07.2008 - T-54/03
Lafarge / Kommission
- EuGH, 03.07.1974 - 192/73
Van Zuylen / Hag AG
- EuG, 27.09.2006 - T-59/02
Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - …
- EuGH, 11.09.2003 - C-207/01
Altair Chimica - "Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Lieferung von …
- EuG, 06.10.2005 - T-22/02
Sumitomo Chemical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der …
- EuG, 14.04.2011 - T-461/07
Das Gericht bestätigt die Geldbuße in Höhe von 10,2 Millionen Euro, die gegen …
- EuG, 23.02.1994 - T-39/92
Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen …
- EuG, 21.05.1999 - T-154/98
Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto …
- EuG, 04.07.2006 - T-304/02
Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für …
- EuGH, 27.09.1988 - 129/85
- EuGH, 27.09.1988 - 114/85
- EuGH, 27.09.1988 - 116/85
- EuGH, 27.09.1988 - 125/85
- EuGH, 31.03.1992 - C-52/90
Kommission / Dänemark
- EuG, 11.12.2003 - T-59/99
Ventouris / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-310/94
Gruber & Weber / Kommission
- EuG, 28.04.2010 - T-456/05
Gütermann und Zwicky / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …
- EuG, 17.12.1991 - T-8/89
DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff …
- EuGH, 29.10.1980 - 218/78
- EuGH, 29.10.1980 - 215/78
- EuG, 15.03.2006 - T-26/02
Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der …
- EuG, 28.04.1994 - T-38/92
All Weather Sports Benelux BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 22.04.1993 - T-9/92
Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 06.10.2009 - C-501/06
DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON …
- EuGH, 06.04.2006 - C-551/03
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE …
- EuG, 11.07.2019 - T-582/15
Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser/ Kommission
Rn. 155 Aus der Rechtsprechung geht zudem hervor, dass bei einer komplexen Zuwiderhandlung, an der mehrere Hersteller über mehrere Jahre beteiligt waren und deren Ziel die gemeinsame Regulierung des Marktes war, von der Kommission nicht verlangt werden kann, dass sie die Zuwiderhandlung für jedes Unternehmen zu den einzelnen Zeitpunkten entweder als Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise qualifiziert, da jedenfalls beide Formen der Zuwiderhandlung von Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens umfasst werden (vgl. Urteil vom 29. Juni 2012, GDF Suez/Kommission, T-370/09, EU:T:2012:333, Rn. 133 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 156 Die Kommission kann daher eine solche komplexe Zuwiderhandlung zu Recht als Vereinbarung "und/oder" abgestimmte Verhaltensweise qualifizieren, wenn diese Zuwiderhandlung sowohl Einzelakte aufweist, die als "Vereinbarung" anzusehen sind, als auch Einzelakte, die als "abgestimmte Verhaltensweisen" zu qualifizieren sind (vgl. Urteil vom 29. Juni 2012, GDF Suez/Kommission, T-370/09, EU:T:2012:333, Rn. 134 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 09.09.2015 - T-104/13
Toshiba / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für …
Eine solche offensichtliche Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht wiegt nämlich ihrer Natur nach besonders schwer und läuft den grundlegenden Zielsetzungen der Union zuwider (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. Juni 2012, GDF Suez/Kommission, T-370/09, Rn. 420 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 197 Desgleichen ist das Vorbringen der Klägerin zur Umsetzung und zu den Auswirkungen der Zuwiderhandlung zurückzuweisen, weil die Kommission nach Ziff. 23 der Leitlinien von 2006 einen Betrag allein anhand des Kriteriums der Art der Zuwiderhandlung festsetzen durfte (Urteil GDF Suez/Kommission, oben in Rn. 192 angeführt, Rn. 423).
- EuG, 30.03.2022 - T-324/17
Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …
Dass Lufthansa dieses Thema anlässlich einer Sitzung der WOW-Allianz besprechen wollte, ist nämlich selbst ein Indiz dafür, dass die Frage der Höhe des Sicherheitsaufschlags zwischen den Mitgliedern der Allianz besprochen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2012, GDF Suez/Kommission, T-370/09, EU:T:2012:333, Rn. 226).
- EuG, 29.02.2016 - T-265/12
Schenker / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Internationale Speditionsdienste …
Rn. 326 Hierzu ist erstens festzustellen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung einen von der Kommission im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 101 AEUV einzuhaltenden allgemeinen Rechtsgrundsatz bildet, der es verbietet, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte gleich zu behandeln, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (Urteil vom 29. Juni 2012, GDF Suez/Kommission, T-370/09, Slg, EU:T:2012:333, Rn. 386). - EuG, 30.03.2022 - T-337/17
Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …
Dass die betreffenden Luftfahrtunternehmen mit AF über den TSA sprechen wollten, ist aber selbst ein Indiz dafür, dass AF an der TSA-Komponente der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung beteiligt war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2012, GDF Suez/Kommission, T-370/09, EU:T:2012:333, Rn. 226). - EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Rusal Armenal / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit …
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Ausarbeitung, sein Adressat und die Frage, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubhaft erscheint (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 29. Juni 2012, GDF Suez/Kommission, T-370/09, EU:T:2012:333, Rn. 161 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-331/21
EDP - Energias de Portugal u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …
{FN:60} Vgl. Urteile vom 29. Juni 2012, GDF Suez/Kommission (T-370/09, EU:T:2012:333, Rn. 84), Visa Europe, Rn. 169, und Lundbeck des Gerichts, Rn. 102. - EuG, 09.12.2014 - T-472/09
SP / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Bewehrungsrundstahl in Form …
Rn. 326 Daraus folgt, dass weder die übrigen mit dem vorliegenden Klagegrund vorgebrachten Rügen noch der neunte und der zehnte Klagegrund geprüft zu werden brauchen (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. Juni 2012, GDF Suez/Kommission, T-370/09, Rn. 272 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 12.07.2018 - T-422/14
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2014) 2139 final der Kommission …
Rn. 133 En outre, pour autant que cet argument doive être interprété comme faisant grief à la Commission de ne pas avoir démontré que les arrangements qui lui ont directement bénéficié étaient encore mis en œuvre au 28 janvier 2008, il suffit de rappeler que, conformément à la jurisprudence, pour démontrer la participation d'une entreprise à une entente, la Commission n'est pas tenue de rapporter la preuve de l'intérêt commercial que celle-ci retirait de cette participation (voir, en ce sens, arrêts du 8 juillet 2004, JFE Engineering/Commission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 et T-78/00, EU:T:2004:221, point 185, et du 29 juin 2012, GDF Suez/Commission, T-370/09, EU:T:2012:333, point 70). - EuG, 16.12.2015 - T-67/11
Martinair Holland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …
Rn. 25 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die nach Art. 296 Abs. 2 AEUV erforderliche Begründung nach ständiger Rechtsprechung die Überlegungen des Organs, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass den Betroffenen die Kenntnisnahme von den Gründen für die erlassene Maßnahme zur Verteidigung ihrer Rechte und dem Richter der Europäischen Union die Ausübung seiner Kontrolle ermöglicht wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, Slg, EU:T:1998:140, Rn. 89, sowie vom 29. Juni 2012, GDF Suez/Kommission, T-370/09, Slg, EU:T:2012:333, Rn. 117). - EuG, 16.12.2015 - T-46/11
Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 7694 final der Kommission vom 9. …
- EuG, 16.12.2015 - T-63/11
Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 7694 final der Kommission vom 9. …
- EuG, 16.12.2015 - T-40/11
Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 7694 final der Kommission vom 9. …
- EuG, 16.12.2015 - T-62/11
Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 7694 final der Kommission vom 9. …
- EuG, 16.12.2015 - T-38/11
Nichtigerklärung der Entscheidung K(2010) 7694 endg. der Kommission vom 9. …
- EuG, 16.12.2015 - T-28/11
Nichtigerklärung der Entscheidung K(2010) 7694 endg. der Kommission vom 9. …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14
Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und …
- EuG, 16.03.2016 - T-45/15
Finanzhilfevereinbarung für ein Projekt betreffend ein Finanzierungsinstrument …
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