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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1153
BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04 (https://dejure.org/2006,1153)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04 (https://dejure.org/2006,1153)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04 (https://dejure.org/2006,1153)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • lexetius.com
  • DFR

    Transsexuelle IV

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss transsexueller Ausländer von der nach dem Transsexuellengesetz (TSG) eröffneten Möglichkeit der Vornamensänderung oder der Feststellung der geänderten Geschlechtszugehörigkeit wegen Unmöglichkeit nach deren Heimatrecht; Vereinbarkeit von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    TSG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; TSG § 8 Abs. 1 Nr. 1
    D (A), Transsexuellengesetz, Gleichheitsgrundsatz, Schutz der Persönlichkeit, Verfassungsmäßigkeit, Transsexuelle, Vornamen

  • opinioiuris.de

    Transsexuelle IV

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    IPR: Verfassungskonformität des Staatsangehörigkeitsprinzips, Namens- und Geschlechtsänderung von Transsexuellen im IPR, Einfluß des ordre public (Art. 6 EGBGB), Verfassungswidrigkeit von § 1 I Nr. 1 TSG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Vornamensänderung nach Geschlechtsumwandlung bei Ausländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TSG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Namensrechts ausländischer Transsexueller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anwendbarkeit des Transsexuellengesetzes auf ausländische Transsexuelle

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EGBGB Art. 6; EGBGB Art. 7; EGBGB Art. 10; EGBGB Art. 17b; GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 3; TSG § 1; TSG § 8
    Natürliche Personen --> Namensrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutsches Transsexuellengesetz gilt auch für ausländische Transsexuelle - Vorenthaltung der Rechte wäre eine dauerhafte Benachteiligung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG
    Transsexuellengesetz zum Teil gleichheitswidrig

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    IPR: Verfassungskonformität des Staatsangehörigkeitsprinzips, Namens- und Geschlechtsänderung von Transsexuellen im IPR, Einfluß des ordre public (Art. 6 EGBGB), Verfassungswidrigkeit von § 1 I Nr. 1 TSG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 116, 243
  • NJW 2007, 900
  • NVwZ 2007, 1044 (Ls.)
  • FGPrax 2007, 22 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 1818
  • FamRZ 2007, 270 (Ls.)
  • DVBl 2007, 115
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Diese Erwägungen rechtfertigen es grundsätzlich, das Namensrecht und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit dem Heimatrecht eines Ausländers folgen zu lassen (vgl. BVerfGE 31, 58 ).

    ebenso wie die Achtung der Eigenständigkeit anderer Rechtsordnungen rechtfertigen es grundsätzlich, im eigenen Recht dem Staatsangehörigkeitsprinzip zu folgen und für bestimmte Rechtsverhältnisse bei Ausländern die Normierung grundsätzlich nicht den deutschen, sondern den jeweiligen nationalen Regeln zu entnehmen (vgl. BVerfGE 31, 58 ).

    Eine solche Grundrechtsbeeinträchtigung in Deutschland lebender Ausländer rechtfertigt sich nicht mit der Vermeidung "hinkender Rechtsverhältnisse", die bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ohnehin häufig vorkommen, weil das Internationale Privatrecht der Staaten keineswegs gleichen Regeln folgt (vgl. BVerfGE 31, 58 ).

    Auch um eines sinnvollen Prinzips willen darf der Grundrechtsschutz zumal bei schweren Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht verwehrt werden (vgl. BVerfGE 31, 58 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Dies folgt aus Absatz 1 Nr. 1 des § 1 TSG, der nach Nichtigerklärung seines Absatzes 1 Nr. 3 durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 (BVerfGE 88, 87) wie folgt lautet:.

    Seinem Gestaltungsspielraum sind dabei umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 88, 87 ).

    Der vom Persönlichkeitsrecht geschützte Wunsch nach Ausdruck der eigenen Geschlechtlichkeit im Vornamen umfasst damit auch das Recht, in der empfundenen Geschlechtlichkeit mit Namen angesprochen und anerkannt zu werden und sich nicht im Alltag Dritten oder Behörden gegenüber hinsichtlich der eigenen Sexualität gesondert offenbaren zu müssen (vgl. BVerfGE 88, 87 ).

  • BVerfG, 25.01.2007 - 1 BvL 12/04

    Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    - 1 BvL 12/04 -.

    Rn. 34 2. Vorlageverfahren 1 BvL 12/04.

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Dabei greift der ordre public-Vorbehalt bei hinreichendem Inlandsbezug des zugrunde liegenden Sachverhalts, also in der Regel bei einem gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen im Inland (…vgl. BTDrucks 10/504, S. 43), wobei nach der Rechtsprechung die Anforderungen an den Inlandsbezug umso geringer sind, je stärker die ausländische Norm gegen grundlegende Gerechtigkeitsvorstellungen hierzulande verstößt (vgl. BGHZ 118, 312 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Rn. 66 bb) Das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gebietet es auch, den Personenstand eines Menschen dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner physischen und psychischen Konstitution angehört (vgl. BVerfGE 49, 286 ).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03

    Transsexuelle III

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Dabei bestimmt sich die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen, sondern hängt wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit ab (vgl. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 - 1 BvL 3/03 -, FamRZ 2006, S. 182 ).
  • EGMR, 12.12.2001 - 52207/99

    V. und B. B., Ž. S., M. S., D. J. und D. S. gegen Belgien, Dänemark, …

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Nach der Rechtsprechung des EGMR fallen unter den Schutz der Konvention nach deren Art. 1 alle Personen, die im Staatsgebiet eines Vertragsstaates leben (Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 52207/99 - [Bankovic u.a. ./. Belgien u.a.], NJW 2003, S. 413).
  • EGMR, 11.07.2002 - 28957/95

    Christine Goodwin ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Es verletze Art. 12 EMRK, Transsexuellen nach Geschlechtsumwandlung die Eheschließung mit einer Person ihres ursprünglichen Geschlechts nicht zu ermöglichen (Urteil vom 11. Juli 2002 - 28957/95 - [Goodwin ./. Vereinigtes Königreich], NJW-RR 2004, S. 289).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Rn. 17 Allerdings ist die in dieser Vorschrift enthaltene Verweisung auf die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 3 TSG durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1982 (BVerfGE 60, 123) für nichtig erklärt worden.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-117/01

    EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH …

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Rn. 20 2. a) Auf Vorlage des Court of appeal (England und Wales) entschied der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 7. Januar 2004 (NJW 2004, S. 1440), Art. 141 EG stehe grundsätzlich einer Regelung entgegen, die es unter Verstoß gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten einem Transsexuellen nicht erlaube, eine Person des Geschlechts zu heiraten, dem er vor der Geschlechtsumwandlung angehört habe.
  • EGMR, 25.03.1992 - 13343/87

    B. c. FRANCE

  • OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Beschränkung der Antragsberechtigung zur …

  • BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 52/03

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Antragsberechtigung nach dem TSG bei …

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Es sichert die Grundbedingungen dafür, dass der Einzelne seine Identität und Individualität selbstbestimmt finden, entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 79, 256 ; 90, 263 ; 104, 373 ; 115, 1 ; 116, 243 ; 117, 202 ; 147, 1 ).

    Namentlich die selbstbestimmte Wahrung der eigenen Persönlichkeit setzt voraus, dass der Mensch über sich nach eigenen Maßstäben verfügen kann und nicht in Lebensformen gedrängt wird, die in unauflösbarem Widerspruch zum eigenen Selbstbild und Selbstverständnis stehen (vgl. BVerfGE 116, 243 ; 121, 175 ; 128, 109 ).

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    Rn. 39 b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt danach auch die geschlechtliche Identität (vgl. BVerfGE 115, 1 ; 116, 243 ; 121, 175 ; 128, 109 ), die regelmäßig ein konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist.

    Das Personenstandsrecht zwingt dazu, das Geschlecht zu registrieren, ermöglicht der beschwerdeführenden Person, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnet, aber keinen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag, der ihrer Geschlechtsidentität entspräche (vgl. zum Eingriffscharakter bereits BVerfGE 49, 286 ; 60, 123 ; 116, 243 ; 121, 175 ; 128, 109 ).

  • LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16

    Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich

    Hierauf kann sich auch der Kläger als Ausländer berufen (vgl. BVerfGE 116, 243 s. auch BVerfG, NVwZ 2007, 1300).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …

    Insbesondere ist der mit der Nachweisobliegenheit verbundene Eingriff in andere Grundrechte so gering, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Fälle einer intensivierten verfassungsgerichtlichen Kontrolle von mit Freiheitseingriffen einhergehenden Ungleichbehandlungen (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 62, 256 ; 79, 212 ; 88, 87 ; 98, 365 ; 99, 341 ; 111, 160 ; 112, 50 ; 116, 243 ) hier nicht Platz greifen.
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Steht bei einem Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden nachhaltig in Widerspruch zu dem ihm rechtlich nach den äußeren Geschlechtsmerkmalen zugeordneten Geschlecht, gebieten es die Menschenwürde in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen und seine selbstempfundene geschlechtliche Identität rechtlich anzuerkennen, um ihm damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht leben zu können, ohne in seiner Intimsphäre durch den Widerspruch zwischen seinem dem empfundenen Geschlecht angepassten Äußeren und seiner rechtlichen Behandlung bloßgestellt zu werden (vgl. BVerfGE 116, 243 ).
  • AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20

    Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag

    Schon damals war durch ständige Verfassungsrechtsprechung anerkannt, dass zum Geschlecht eines Menschen nicht nur die bei Geburt feststellbaren körperlichen Anlagen gehören, sondern auch die Geschlechtsidentität, mehr noch: das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität (BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 [263]; 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).

    Seitdem ist das Gesetz in weiten Teilen durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden (BVerfGE 88, 87; 115, 1; 116, 243; 121, 175).

    Darin enthalten ist nach ständiger Rechtsprechung der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, der auch das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität umfasst (BVerfGE 115, 1 [14]; 116, 243 [264]; 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).

    Das Bundesverfassungsgericht erkennt in ständiger Rechtsprechung an, dass das Geschlecht eines Menschen nicht allein anhand physischer Merkmale bestimmt werden kann, sondern wesentlich von der psychischen Konstitution und der nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt (BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 (264); 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Anerkennung der Geschlechtsidentität durch das Recht für die Einzelnen von erheblicher Bedeutung (…u.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95 -, NJW 1997, S. 1632; BVerfGE 116, 243 [264]; 121, 175 [191 f., 200 ff.]; 147, 1 [22]).

    Daher gebietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht, im Personenstandseintrag das Geschlecht abzubilden, welches der Geschlechtsidentität der Person entspricht (BVerfGE 49, 286 [298]; 60, 123 [134 f.];… Kammerbeschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95 -, NJW 1997, S. 1632; BVerfGE 116, 243 [264]; 147, 1 [22]).

    Eine aus der Perspektive der betroffenen Person unrichtige personenstandsrechtliche Zuordnung zwingt sie daher dazu, sich in ihrem Lebensverlauf fortwährend in einer Weise darzustellen, die sie als verfälschend empfindet (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2012 - 17 E 3126/11 -, StAZ 2012, 344; zur Bedeutung der Übereinstimmung von Registereintrag und Auftreten in der Öffentlichkeit auch BVerfGE 88, 87 [98, 99]; 116, 243 [264]; 147, 1 [23]).

    Körperliche Begebenheiten können zwar Einfluss auf die Geschlechtsidentität haben, bestimmen diese aber nicht, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung urteilt (BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 [264]; 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).

    Seit 1978 hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder darauf verwiesen, dass das Personenstandsrecht die individuelle geschlechtliche Identität einer Person anerkennen muss und insofern nicht ausschließlich an körperliche Anlagen anknüpfen darf (vgl. BVerfGE 49, 286 [298];… BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95 -, NJW 1997, S. 1632 [1633]; BVerfGE 116, 243 [264]; 121, 175 [190 f.]; 128, 109 [124]; 147, 1 [20]).

    Vielmehr garantiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Selbstzuordnung unabhängig von den körperlichen Anlagen bei Geburt (BVerfGE 147, 1 [20]; zuvor bereits BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 [263]; 128, 109 [124]), und das gilt auch für das Verständnis des Schutzes vor Benachteiligung in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG.

    davon auszugehen ist, dass das TSG aufgrund der geänderten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Geschlecht (vgl. u.a. BVerfGE 115, 1 [21 ff.]; 128, 109 [132 f.]; 147, 1 [7] m.w.N.), der gesellschaftlichen Entwicklung zu mehr geschlechtlicher Diversität (vgl. u.a. BVerfGE 115, 1 [21 ff.]) und insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur personenstandsrechtlichen Anerkennung des empfundenen Geschlechts (BVerfGE 60, 123; 88, 87; 115, 1; 116, 243; 121, 175; 128, 109) in seiner jetzigen Gestalt nicht mehr vom demokratischen Normgeber verabschiedet würde.

  • BVerfG, 27.05.2008 - 1 BvL 10/05

    Transsexuelle V

    Widerspricht wie bei Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden den äußeren Geschlechtsmerkmalen und hat sich ein Transsexueller zur Annäherung an das Erscheinungsbild des empfundenen Geschlechts operativen Eingriffen unterzogen, um seine Physis mit seiner Psyche in Übereinstimmung zu bringen, gebieten es die Menschenwürde und das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen, seine neue geschlechtliche Identität anzuerkennen und seinen Personenstand dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nunmehr nach seiner psychischen und physischen Konstitution zugehört (vgl. BVerfGE 49, 286 ; 116, 243 ).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 228/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Steht bei einer Transperson das eigene Geschlechtsempfinden nachhaltig in Widerspruch zu dem ihm rechtlich nach den äußeren Geschlechtsmerkmalen zugeordneten Geschlecht, gebieten es die Menschenwürde in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen und seine selbstempfundene geschlechtliche Identität rechtlich anzuerkennen, um ihm damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht leben zu können, ohne in seiner Intimsphäre durch den Widerspruch zwischen seinem dem empfundenen Geschlecht angepassten Äußeren und seiner rechtlichen Behandlung bloßgestellt zu werden (vgl. BVerfG NJW 2007, 900; BGH NJW 2020, 1955; Mangold, ZRP 2022, 180).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …

    Es ist dem Gesetzgeber nicht generell untersagt, nach der Staatsangehörigkeit zu differenzieren (vgl. BVerfGE 116, 243 ).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 149/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Die geschlechtliche Identität, die regelmäßig ein konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist, fällt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfG, BeckRS 2008, 38044; BVerfG, NJW 2007, 900; BVerfG, NJW 2008, 3117; BVerfG, NJW 2011, 909).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …

  • BVerwG, 08.12.2014 - 6 C 16.14

    Gemischt-nationale Ehe; Änderung des Ehenamens; Anwendungsbereich des NamÄndG; …

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 345/17

    Personenstandssache: Antrag eines in Deutschland lebenden türkischen …

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 346/17

    Personenstandssache: Antrag eines in Deutschland lebenden türkischen …

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05

    Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken …

  • BGH, 22.11.2023 - XII ZB 566/21

    Personenstandssache: Namensführung einer türkischen Staatsangehörigen nach …

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …

  • KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20

    Eintragung eines österreichischen Transsexuellen im Geburtenregister eines Kindes

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …

  • OLG Schleswig, 04.06.2019 - 2 Wx 45/19

    Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung durch einen norwegischen …

  • OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23

    "#DubistEinMann" als zulässige Meinungsäußerung

  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 204/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

  • VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.2

    Namensänderung (Familienname); wichtiger Grund

  • OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
  • EGMR, 15.05.2008 - 58364/00

    Rechtssache L. gegen DEUTSCHLAND

  • OLG Frankfurt, 24.05.2017 - 20 W 199/16

    Antragsberechtigung eines Ausländers nach Transsexuellengesetz

  • OLG Frankfurt, 24.05.2017 - 20 W 223/16

    Antrag auf Vornamensänderung von türkischem Transsexuellen

  • SG Nürnberg, 08.08.2019 - S 7 KR 37/19

    Anspruch Transsexueller auf geschlechtsangleichende Behandlung

  • VG Berlin, 07.12.2022 - 3 K 392.22
  • KG, 05.10.2010 - 1 W 45/09

    Erbrecht der UDSSR: Qualifizierung als privates Erbrecht; gesetzliches Erbrecht …

  • OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 20 W 61/16

    Antragsberechtigung eines Ausländers nach Transsexuellengesetz

  • LSG Bayern, 17.09.2013 - L 15 VK 5/12

    Ein EU Angehöriger, der eine Schädigung nach Ende der Besetzung seines …

  • VG Saarlouis, 11.02.2011 - 10 K 378/10

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln wegen Identitätstäuschung

  • AG Dortmund, 24.09.2019 - 310 III 10/19
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   OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04, 11 Verg 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1960
OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04, 11 Verg 12/04 (https://dejure.org/2004,1960)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.09.2004 - 11 Verg 11/04, 11 Verg 12/04 (https://dejure.org/2004,1960)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. September 2004 - 11 Verg 11/04, 11 Verg 12/04 (https://dejure.org/2004,1960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Führt Beauftragung einer Nachbarkommune aus dem Vergaberecht heraus?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergabepflichtigkeit bei Kommunalkooperation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung der Beschaffung einer Dienstleistung zum Selbstkostenpreis als entgeltlicher Vertrag; Qualifizierung einer Gebietskörperschaft als Unternehmen bei wirtschaftlicher Betätigung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines vergabefreien "In-house-Geschäfts"; ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Führt die Beauftragung einer Nachbarkommune aus dem Vergaberecht heraus? (IBR 2004, 634)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 692
  • BauR 2005, 608 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 80
  • ZfBR 2004, 829 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04
    Es ist in Abgrenzung zu bloßen Markterkundungen darauf abzustellen, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsvorgang organisatorisch und planerisch bereits eingeleitet und mit potentiellen Anbietern Kontakte mit dem Ziel aufgenommen hat, das Beschaffungsvorhaben mit einer verbindlichen rechtsgeschäftlichen Einigung abzuschließen (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2001, VergabeR 2001, 329; BayObLG Beschluss vom 22.01.2002, 18/01 VergabeR 2002, 244 f).

    Rn. 57 Schon nach ihrem Wortlaut ist diese Vorschrift allerdings auf Verstöße im Vergabeverfahren bezogen und beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 329).

  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a. - "Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04
    Der Begriff des Vertrages in § 99 Abs. 1 GWB ist vielmehr richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass darunter auch öffentlich-rechtliche Verträge fallen (vgl. EuGH vom 12.07.2001, - RS C 399/98 - Milano et Lodi-VergabeR 2001, 380, 387; BayOBLG, Vergabe R 2003, 563, 566; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2004, 78/03).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - Verg 50/03

    Begriff des vergaberechtsfreien Eigengeschäfts bei Vergabe eines öffentlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04
    Rn. 83 Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich ersichtlich auch nicht um einen Vorgang der Rekommunalisierung, der nach der bisher einhelligen Rechtsprechung vergaberechtsfrei wäre (vgl. z.B. OLG Düsseldorf NZBau 2004, 58).
  • OLG Koblenz, 20.12.2001 - 1 Verg 4/01

    Vergaberecht: Kooperationsvereinbarung zwischen Nahverkehrsunternehmen kein …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04
    Deshalb kann ihr auch insoweit nicht gefolgt werden, als sie einen Vergleich mit der Entscheidung des OLG Koblenz (VergR 2002, 148 f) vornimmt.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 5/03

    Schwellenwertschätzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04
    Rn. 68 Auch wenn man davon ausgeht, dass der Auftraggeber bei der Strukturierung seines Beschaffungsvorhabens einen weiten Ermessensspielraum hat, stellt die Begrenzung der Vertragslaufzeit nunmehr auf ein Jahr, nachdem nur kurze Zeit zuvor noch fünf Jahre mit zwei Jahren Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen wären, eine unzulässige Aufteilung des Auftrages und eine Umgehung vergaberechtlicher Vorschriften dar (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, 5/03, IBR 2003, 567).
  • BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03

    Vergabesachen: Voraussetzungen eines entgeltlichen Vertrags - Gegenleistung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04
    Rn. 59 Die Antragstellerin ist mit ihrer Rüge aus dem Juli 2003 und später, nach rechtlicher Beratung, aus dem Oktober 2003 ihrer insoweit bestehenden Verpflichtung - soweit man eine solche überhaupt annehmen will, wenn der öffentliche Auftraggeber kein Verfahren nach den vergaberechtlichen Vorschriften durchführt (vgl. BayObLG Beschluss vom 27.02.2003 - 1/03 - VergabeR 2003, 329 f.) ausreichend und rechtzeitig nachgekommen.
  • OLG Dresden, 11.09.2003 - WVerg 7/03

    Verwirkung eines Nachprüfungsbegehrens; Zurechnung eines Rügeschreibens bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04
    Rn. 52 Zwar kann ein Nachprüfungsbegehren grundsätzlich auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung unzulässig sein, wenn beispielsweise zwischen einer Rüge und der späteren Einleitung des Vergabekontrollverfahrens eine lange Zeit verstreicht, der Auftraggeber hieraus nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, die Beanstandung werde nicht weiterverfolgt, und er sich im weiteren Verlauf des Verfahrens darauf eingerichtet hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2003, WVerg 07/03).
  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04
    Es ist in Abgrenzung zu bloßen Markterkundungen darauf abzustellen, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsvorgang organisatorisch und planerisch bereits eingeleitet und mit potentiellen Anbietern Kontakte mit dem Ziel aufgenommen hat, das Beschaffungsvorhaben mit einer verbindlichen rechtsgeschäftlichen Einigung abzuschließen (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2001, VergabeR 2001, 329; BayObLG Beschluss vom 22.01.2002, 18/01 VergabeR 2002, 244 f).
  • VK Hessen, 24.03.2004 - 69d-VK-03/04

    Wann liegt vergaberechtlich relevante Auftragstätigkeit vor?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 24.03.2004 - Az. 69d VK - 03/2004 - aufgehoben.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Unter diesen Umständen bedarf es im Streitfall auch keiner Beantwortung der streitigen Frage, ob § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nach seinem Wortlaut oder Sinngehalt der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags überhaupt entgegenstehen kann, wenn das Nachprüfungsverfahren geführt wird, damit ein bisher unterbliebenes geregeltes Vergabeverfahren eingeleitet und durchgeführt wird (verneinend z.B. BayObLG u.a. VergabeR 2002, 244; OLG Frankfurt NZBau 2004, 692, 693; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 696; Burgi, NZBau 2003, 16, 21; bejahend z.B. Wagner, VergabeR 2002, 250, 251; Otting, VergabeR 2002, 146, 147; Bär, ZfBR 2001, 375, 377).
  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung; …

    Das schließt es aus, eine zur Präklusion führende Rügeobliegenheit anzunehmen, wenn der öffentliche Auftraggeber überhaupt kein Vergabeverfahren durchführt (BayObLG, VergabeR 2002, 244, 247. OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 696, 703. OLG Frankfurt, NZBau 2004, 692, 693).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2008 - Verg 25/08

    EuGH-Vorlage zur Pflicht von Städten und Gemeinden zur Einhaltung …

    Im Fall einer derartigen Direktvergabe ist der Antragsteller von der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB befreit (so BayObLG, Beschl. v. 22.1.2002 - Verg 18/01, NZBau 2002, 398; Beschl. v. 27.2.2003 - Verg 25/02, NZBau 2003, 634; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001 - Verg 3/01, NZBau 2001, 696; OLG Frankfurt am Main NZBau 2004, 692, 693; Kammergericht, Beschl. v. 11.11.2004 - 2 Verg 16/04, NZBau 2005, 538; OLG Naumburg NZBau 2006, 58; Burgi, NZBau 2003, 16, 21; a.A. Bär, ZfBR 2001, 375, 377; Otting, VergabeR 2002, 146; Wagner, VergabeR 2002, 250, 251).
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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.02.2005 - 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,71866
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.02.2005 - 12/04 (https://dejure.org/2005,71866)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 19.02.2005 - 12/04 (https://dejure.org/2005,71866)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2005 - 12/04 (https://dejure.org/2005,71866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 3 Abs. 1 Württ. Kirchengemeindeordnung; § 5 Abs. 1 Württ. Kirchengemeindeordnung; Rechtsgedanke des § 46 bw LVwVfG a. F.; § 54 Satz 2 KVwGG
    Abwägung, Alternativen, Anhörung, Finaler Charakter einer Neugliederungsentscheidung, Folgen von Verfahrensfehlern, Heilung, Neugliederung von Kirchengemeinden

  • evang-sig.de PDF

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (550)Zitiert selbst (3)

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 25.10.2002 - 2/02
    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.02.2005 - 12/04
    Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes kann nicht allein aus formellen Gründen verlangt werden, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. § 46 LVwVfG a.F; wie Urteil des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 25.10.2002 -VG 02/02-).

    Das Gericht hat aber schon mit Urteil vom 25. Oktober 2002 - Aktenzeichen VG 02/02 - entschieden, dass der Rechtsgedanke des § 46 Landesverwaltungsverfahrensgesetz alter Fassung, wonach die Aufhebung eines Verwaltungsaktes nicht allein aus formellen Gründen verlangt werden kann, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können, in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zwischenzeitlich Allgemeingültigkeit erlangt hat.

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.02.2005 - 12/04
    Sie verleihen den betroffenen Kirchengemeinden jedoch ein subjektives Recht darauf, dass solche Maßnahmen nur aus Gründen des kirchlichen Wohls und nach Anhörung der Beteiligten getroffen werden (vgl. grundsätzlich zu den vergleichbaren Anforderungen an Neugliederungen im staatlichen Recht Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 1992, in: BVerfGE 86, 90).
  • StGH Baden-Württemberg, 25.04.1975 - GR 6/74

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen …

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.02.2005 - 12/04
    Demzufolge hat der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 25.04.1975 (DÖV 1975, 500) eine Neugliederungsmaßnahme allein deshalb als fehlerhaft beanstandet, weil nach der Bürgeranhörung eine geänderte Lösungsvariante ohne erneute Anhörung gewählt wurde.
  • EGMR, 07.11.2017 - 11421/13

    KABARDOKOV AND OTHERS v. RUSSIA and 33 other applications

    12/04/2011.

    12/04/2011.

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    12/04/2011.

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Rn. 9 In der Ausgabe Nr. 12/04 vom 11. März 2004 berichtete diese Zeitschrift unter der Überschrift "Prinzessin Caroline - Ganz Monaco wartet auf sie", es stehe zu erwarten, dass die seit längerem nicht mehr in der Öffentlichkeit aufgetretene Beschwerdeführerin zu 3) auf dem alljährlich in Monaco stattfindenden Rosenball erscheinen werde.

    Rn. 93 b) Verfassungsrechtlich lässt sich aus den gleichen Erwägungen ebenfalls nichts dagegen einwenden, dass der Bundesgerichtshof ein Überwiegen der Belange des Persönlichkeitsschutzes auch hinsichtlich der Veröffentlichung des Bildes in dem Bericht der Beschwerdeführerin zu 1) in der Ausgabe Nr. 12/04 der Zeitschrift "Frau im Spiegel" angenommen hat, in dem darüber informiert wird, dass die Beschwerdeführerin zu 3) mit ihrem Ehemann aus Anlass seines Geburtstags aus dem Skiurlaub in Zürs nach St. Moritz gereist war.

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von …

    Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 31. Januar 2006 aufgehoben, soweit es die Klage wegen der angegriffenen Bildveröffentlichungen in der Zeitschrift "Frau im Spiegel" Ausgabe Nr. 9/03 vom 20. Februar 2003 und Ausgabe Nr. 12/04 vom 11. März 2004 abgewiesen hat.

    In der Ausgabe Nr. 12/04 vom 11. März 2004 berichtete das Blatt über den bevorstehenden "Rosenball" in Monaco; dieser Bericht wurde unter anderem mit einer Aufnahme illustriert, welche die Klägerin und ihren Ehemann in einem öffentlichen Zweier-Sessellift in Zürs am Arlberg in Skikleidung zeigt.

    b) In der Ausgabe Nr. 12/04 der gleichen Zeitschrift vom 11. März 2004 berichtete die Beklagte über den bevorstehenden "Rosenball" in Monaco, bebildert unter anderen mit einer Aufnahme, welche die Klägerin und ihren Ehemann ebenfalls während eines Urlaubs in einem öffentlichen Zweier-Sessellift in Zürs am Arlberg in Skikleidung zeigt.

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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.02.2005 - 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,101297
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.02.2005 - 12/04 (https://dejure.org/2005,101297)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 18.02.2005 - 12/04 (https://dejure.org/2005,101297)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 12/04 (https://dejure.org/2005,101297)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 3 Abs. 1 Württ. Kirchengemeindeordnung; § 5 Abs. 1 Württ. Kirchengemeindeordnung; Rechtsgedanke des § 46 bw LVwVfG a. F.; § 54 Satz 2 KVwGG
    Abwägung, Alternativen, Anhörung, Finaler Charakter einer Neugliederungsentscheidung, Folgen von Verfahrensfehlern, Heilung, Neugliederung von Kirchengemeinden

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 25.10.2002 - 2/02
    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.02.2005 - 12/04
    Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes kann nicht allein aus formellen Gründen verlangt werden, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. § 46 LVwVfG a.F; wie Urteil des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 25.10.2002 -VG 02/02-).

    Das Gericht hat aber schon mit Urteil vom 25. Oktober 2002 - Aktenzeichen VG 02/02 - entschieden, dass der Rechtsgedanke des § 46 Landesverwaltungsverfahrensgesetz alter Fassung, wonach die Aufhebung eines Verwaltungsaktes nicht allein aus formellen Gründen verlangt werden kann, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können, in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zwischenzeitlich Allgemeingültigkeit erlangt hat.

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.02.2005 - 12/04
    Sie verleihen den betroffenen Kirchengemeinden jedoch ein subjektives Recht darauf, dass solche Maßnahmen nur aus Gründen des kirchlichen Wohls und nach Anhörung der Beteiligten getroffen werden (vgl. grundsätzlich zu den vergleichbaren Anforderungen an Neugliederungen im staatlichen Recht Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 1992, in: BVerfGE 86, 90).
  • StGH Baden-Württemberg, 25.04.1975 - GR 6/74

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen …

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.02.2005 - 12/04
    Demzufolge hat der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 25.04.1975 (DÖV 1975, 500) eine Neugliederungsmaßnahme allein deshalb als fehlerhaft beanstandet, weil nach der Bürgeranhörung eine geänderte Lösungsvariante ohne erneute Anhörung gewählt wurde.
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