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   BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16   

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https://dejure.org/2016,23341
BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16 (https://dejure.org/2016,23341)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 (https://dejure.org/2016,23341)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - XII ZB 61/16 (https://dejure.org/2016,23341)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 3 BGB, § 1901a BGB, § 1901b BGB, § 1904 Abs 1 S 1 BGB, § 1904 Abs 2 BGB
    Betreuungssache: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • IWW

    § 1904 BGB, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 4 FamFG, § 59 Abs. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 3 BGB, § 1904 Abs. 5 Satz 2 BGB, § 1904 Abs. 1, 2 BGB, § 1904 Abs. 1 BGB, § 1904 Abs. 2 BGB, § 1904 Abs. 5 Satz 1 BGB, § 126 BGB, § 1904 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 1904 Abs. 5 BGB, § 1904 Abs. 4 BGB, § 1904 Abs. 1 Satz 2, § 1904 Abs. 1 bis 4 BGB, § 1901 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, §§ 1901 a, 1901 b, 1904 BGB, § 1901 a Abs. 1 Satz 1, § 1901 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1901 b Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 BGB, § 1901 b Abs. 2, 3 BGB, § 1901 a Abs. 2, 5 BGB, 1901 b BGB, § 1901 a Abs. 1, § 1904 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 BGB, b, § 1901 a Abs. 1 BGB, § 1901 a Abs. 2 BGB, § 1901 a Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1901a, 1901b, 1904

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einwilligung des Bevollmächtigten in einen für den Betroffenen bestehenden Betreuungsbedarf im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Durchführung von lebensverlängernden Maßnahmen; Bezug der Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ...

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Konkretisierung von Behandlungsentscheidungen in einer Patientenverfügung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1901 a, 1901 b, 1904
    Einwilligung des Bevollmächtigten in einen für den Betroffenen bestehenden Betreuungsbedarf im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Durchführung von lebensverlängernden Maßnahmen; Bezug der Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ...

  • rechtsportal.de

    Einwilligung des Bevollmächtigten in einen für den Betroffenen bestehenden Betreuungsbedarf im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Durchführung von lebensverlängernden Maßnahmen; Bezug der Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patientenverfügung: "Keine lebenserhaltenden Maßnahmen" nicht bestimmt genug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (57)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - rechtzeitige und umfassende Beratung ist wichtig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Eine Patientenverfügung ist nur bei ganz konkreten und nicht bei allgemein formulierten Festlegungen bindend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung - und der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: "Keine lebenserhaltenden Maßnahmen" nicht konkret genug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung: Der komplizierte Wunsch zu sterben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • archive.is (Pressebericht, 09.08.2016)

    Anforderungen präzisiert: Patientenverfügung muss konkret sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • krahnert-medizinrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Bestimmtheit von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung in Patientenverfügung

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist Ihre Patientenverfügung wirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Errichtung einer Patientenverfügung und Erteilung einer Vorsorgevollmacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung: Keine lebenserhaltenden Maßnahmen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung und lebenserhaltende Maßnahmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestimmte Anweisungen - Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Konkrete Behandlungsentscheidung ist Voraussetzung für bindende Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strenge Anforderung an Patientenverfügungen konkretisiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung konkretisiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist Ihre Patientenverfügung konkret genug?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lebenserhaltende Maßnahmen: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strengere Anforderungen an eine Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht - Anforderungen bei Entscheidung über Leben und Tod

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann dürfen lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Viele Patientenverfügungen unwirksam!

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 09.08.2016)

    Patientenverfügung: Formulierungen müssen ganz konkret sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Geburt und Tod als Herausforderungen des Familienrechts

  • erbrecht-anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung: Wann ist sie unwirksam?

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 125 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Konkretisierung einer Betreuungsvollmacht bzgl. lebensverlängernder Maßnahmen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine lebensverlängernden Maßnahmen reicht nicht!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit der Patientenverfügung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wie konkret muss eine Patientenverfügung sein?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung - Hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung

  • bmj.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechung des BGH zu Patientenverfügungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Patientenverfügung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsanwalt Wolfgang Putz im Interview: "Der BGH hat hunderttausende Patientenverfügungen zunichte gemacht"

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 211, 67
  • NJW 2016, 28
  • NJW 2016, 3297
  • MDR 2016, 1087
  • DNotZ 2017, 199
  • FGPrax 2016, 228
  • FamRZ 2016, 1671
  • Rpfleger 2016, 723
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13

    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Dies ist bei der bloßen Fortführung einer lebenserhaltenden künstlichen Ernährung - anders als bei deren Abbruch (vgl. dazu Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 11 ff. mwN) - gerade nicht der Fall.

    Dem Bevollmächtigten obliegt es dann gemäß § 1901 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 BGB nur noch, dem in der Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen Ausdruck und Geltung zu verschaffen (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 14 mwN).

    Anderenfalls hat der Bevollmächtigte gemäß § 1901 a Abs. 2 und 5 BGB die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betroffenen festzustellen (vgl. dazu Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 25 ff. mwN), hierbei wiederum §§ 1901 a, 1901 b BGB zu beachten und auf dieser Grundlage zu entscheiden.

    Einen Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in den Abbruch etwa einer künstlichen Ernährung als lebensverlängernder Maßnahme müsste das Betreuungsgericht dann ohne weitere gerichtliche Ermittlungen ablehnen und ein sogenanntes Negativattest erteilen, aus dem sich ergibt, dass eine gerichtliche Genehmigung nicht erforderlich ist (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 20).

    Zum anderen kann jeder Dritte, insbesondere Ehegatte, Lebenspartner, Verwandter oder Vertrauensperson des Betreuten, aufgrund des Amtsermittlungsprinzips im Betreuungsverfahren jederzeit eine betreuungsgerichtliche Kontrolle der Entscheidung des Bevollmächtigten in Gang setzen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 18; BT-Drucks. 16/8442 S. 19).

    Maßgeblich ist nicht, dass der Betroffene seine eigene Biografie als Patient vorausahnt und die zukünftigen Fortschritte in der Medizin vorwegnehmend berücksichtigt (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29).

    An die Behandlungswünsche des Betroffenen ist der Bevollmächtigte nach § 1901 a Abs. 2 und 3 BGB gebunden (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 25).

    Ebenso wie eine schriftliche Patientenverfügung sind auch mündliche Äußerungen des Betroffenen der Auslegung zugänglich (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 30).

    Der Bevollmächtigte stellt letztlich eine These auf, wie sich der Betroffene selbst in der konkreten Situation entschieden hätte, wenn er noch über sich selbst bestimmen könnte (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 26).

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 f. mwN).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 16 mwN).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder es aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Das Landgericht wird sich dann auch mit den Einwänden der Rechtsbeschwerde zur Betreuerauswahl und dazu, ob die Voraussetzungen für die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht vorliegen, auseinanderzusetzen haben (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 330/14

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Vorsorgebevollmächtigten nach

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Dies folgt zwar entgegen der Annahme der Rechtsbeschwerde weder aus § 303 Abs. 4 FamFG, der lediglich die Befugnis des Bevollmächtigten zur Einlegung im Namen des Betroffenen regelt, noch aus einer unmittelbaren Beeinträchtigung eigener Rechte im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2015 - XII ZB 330/14 - FamRZ 2015, 1015 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 04.03.2015 - XII ZB 396/14

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen einer Beschwerdebefugnis eines nahen

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich aber aus § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, weil die Bevollmächtigte als Tochter der Betroffenen zu dem von dieser Vorschrift genannten Personenkreis gehört, in den vorhergehenden Rechtszügen beteiligt worden ist und die Rechtsbeschwerde jedenfalls auch im Interesse der Betroffenen eingelegt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2015 - XII ZB 396/14 - FamRZ 2015, 843 Rn. 6 ff. mwN).
  • OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02

    Betreuungsanordnung: Formerfordernisse an eine vor dem

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Hierzu muss aus der Vollmacht auch deutlich werden, dass die jeweilige Entscheidung mit der begründeten Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens verbunden sein kann (LG Hamburg FamRZ 1999, 1613, 1614; HK-BUR/Bauer [Stand: Oktober 2015] § 1904 Rn. 127; Dodegge/Fritsche NJ 2001, 176, 181; Müller DNotZ 2010, 169, 186; tendenziell ebenso: jurisPK-BGB/Jaschinski [Stand: 7. September 2015] § 1904 Rn. 121; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2010] § 1904 Rn. 145; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 113, 114 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1904 Rn. 74; Diehn FamRZ 2009, 1958; Diehn/Rebhan NJW 2010, 326, 329; Müller DNotZ 1999, 107, 112 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF).
  • LG Hamburg, 12.07.1999 - 301 T 222/99

    Zur Frage der Betreuerbestellung trotz Generalvollmacht

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Hierzu muss aus der Vollmacht auch deutlich werden, dass die jeweilige Entscheidung mit der begründeten Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens verbunden sein kann (LG Hamburg FamRZ 1999, 1613, 1614; HK-BUR/Bauer [Stand: Oktober 2015] § 1904 Rn. 127; Dodegge/Fritsche NJ 2001, 176, 181; Müller DNotZ 2010, 169, 186; tendenziell ebenso: jurisPK-BGB/Jaschinski [Stand: 7. September 2015] § 1904 Rn. 121; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2010] § 1904 Rn. 145; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 113, 114 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1904 Rn. 74; Diehn FamRZ 2009, 1958; Diehn/Rebhan NJW 2010, 326, 329; Müller DNotZ 1999, 107, 112 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Diese Verfügung zielte auf die nach Einnahme der todbringenden Medikamente eingetretene Situation und war für den Angeklagten verbindlich (§ 1901a Abs. 1 BGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2014 - XII ZB 202/13, BGHZ 202, 226, 238; vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16, BGHZ 211, 67, 82 und vom 14. November 2018 - XII ZB 107/18, NJW 2019, 600, 602; BT-Drucks. 16/8442, S. 11 f.).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Ohne Einwilligung des einwilligungsfähigen Patienten oder gegen den tatsächlich geäußerten oder mutmaßlichen Willen des einwilligungsunfähigen Patienten dürfen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 14 ff.; Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - NJW 2016, 3297 Rn. 34 ff. und vom 17. September 2014 - XII ZB 202/13 - BGHZ 202, 226 Rn. 14 f.).
  • BGH, 08.02.2017 - XII ZB 604/15

    Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden

    Der Wille des Errichters der Patientenverfügung ist dann durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16, FamRZ 2016, 1671).

    Insbesondere kann nicht ein gleiches Maß an Präzision verlangt werden, wie es bei der Willenserklärung eines einwilligungsfähigen Kranken in die Vornahme einer ihm angebotenen Behandlungsmaßnahme erreicht werden kann (Senatsbeschlüsse BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46).

    Auch die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält jedenfalls für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46 f.; BT-Drucks. 16/8442 S. 15).

    Zwar ist die hier in Frage kommende Alternative eines schweren Dauerschadens des Gehirns so wenig präzise, dass sie keinen Rückschluss auf einen gegen konkrete Behandlungsmaßnahmen - hier die künstliche Ernährung mittels PEG-Sonde - gerichteten Willen der Betroffenen erlaubt (vgl. zu einer gleichlautenden "Patientenverfügung" Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 47 f.).

    An die Behandlungswünsche des Betroffenen ist der Betreuer nicht nur nach § 1901 a Abs. 2 BGB, sondern bereits nach § 1901 Abs. 2 und 3 BGB gebunden (Senatsbeschlüsse BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 25 mwN und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 53).

    Ebenso wie bei Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung im Sinne des § 1901 a Abs. 1 BGB genügt allein der ermittelte Behandlungswunsch nicht, wenn sich dieser auf allgemein gehaltene Inhalte beschränkt (Senatsbeschlüsse BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 28 f. mwN und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 54).

    Der Betreuer stellt letztlich eine These auf, wie sich der Betroffene selbst in der konkreten Situation entschieden hätte, wenn er noch über sich selbst bestimmen könnte (Senatsbeschlüsse BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 26 mwN und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 56).

  • OLG München, 21.12.2017 - 1 U 454/17

    (Ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde

    In der Gesetzesbegründung zu § 1901a Abs. 2 BGB (BT-Drucks. 16/8442 S. 16) heißt es: "Kann ein auf die Durchführung, die Nichteinleitung oder die Beendigung einer ärztlichen Maßnahme gerichteter Wille des Betreuten auch nach Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisse nicht festgestellt werden, gebietet es das hohe Rechtsgut auf Leben, entsprechend dem Wohl des Betreuten zu entscheiden und dabei dem Schutz des Lebens Vorrang einzuräumen." (zitiert auch von BGH, Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16, juris-Rn. 37) Allerdings beziehen sich diese Ausführungen auf nach § 1901a BGB indizierte ärztliche Maßnahmen bzw. Eingriffe.
  • BGH, 14.11.2018 - XII ZB 107/18

    Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

    Insbesondere kann nicht ein gleiches Maß an Präzision verlangt werden, wie es bei der Willenserklärung eines einwilligungsfähigen Kranken in die Vornahme einer ihm angebotenen Behandlungsmaßnahme erreicht werden kann (Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 18; BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46).

    Auch die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält jedenfalls für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46 f.; BT-Drucks. 16/8442 S. 15).

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Gegen den tatsächlich geäußerten oder mutmaßlichen Willen des nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten dürfen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden, vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2010 - 2 StR 454/09 -, juris, Rn. 25; Beschlüsse vom 17.09.2014 - XII ZB 202/13 -, juris, Rn. 14 und vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 -, juris, Rn. 42.
  • LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14

    Künstliche Ernährung: Sohn bekommt für späten Tod des Vaters keinen

    Dafür sprechen zum einen die Überlegungen des Gesetzgebers, wie sie in der Gesetzesbegründung zu § 1901a Abs. 2 BGB (BT-Drs. 16/8442, S. 16, linke Spalte) ihren Ausdruck gefunden haben: "Kann ein auf die Durchführung, die Nichteinlösung oder die Beendigung einer ärztlichen Maßnahme gerichteter Wille des Betreuten auch nach Ausschöpfung alier verfügbaren Erkenntnisse nicht festgestellt werden, gebietet es das hohe Rechtsgut auf Leben, entsprechend dem wohl des Betreuten zu entscheiden und dabei dem Schutz des Lebens Vorrang einzuräumen." Ähnlich wird auch in der Rechtsprechung (BGH v. 06.07.2016 - Az. XII ZB 61/16 - Rz. 37) und teilweise in der Literatur (Palandt/Götz, a.a.O., § 1901a, Rz. 28; a.A.' dagegen Bamberger/Roth/Müller, Beck'scher Online-Kommentar, § 1901a, Rz. 24) in Zweifelsfällen ein Vorrang des Lebens betont.
  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1866/17

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei

    Abstrakte, einer weiteren Wertung unterliegende Behandlungsanordnungen wie etwa eine "würdevolle' oder "angemessene' Behandlung genügten nicht; jedoch kann vom Erklärenden auch kein medizinisches Fachwissen verlangt werden oder die Vorausahnung seiner Biographie als Patient (vgl. BGHZ 202, 226 ; 211, 67 ; 214, 62 ; BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 107/18 -, juris, Rn. 20).
  • BGH, 02.08.2017 - XII ZB 502/16

    Betreuungsverfahren zur Einrichtung einer Kontrollbetreuung: Geschäftsfähigkeit

    Der Kontrollbetreuer hat dagegen keine originären Betreuungsaufgaben zu übernehmen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16, BGHZ 211, 67FamRZ 2016, 1671).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschluss BGHZ 211, 67 = FamRZ 2016, 1671 Rn. 30 f. mwN).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Senats eine ständige Kontrolle auch dann geboten ist, wenn Anzeichen dafür sprechen, dass der Bevollmächtigte mit dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte überfordert ist (Senatsbeschluss BGHZ 211, 67 = FamRZ 2016, 1671 Rn. 31), bedeutet das indes - entgegen der Auffassung des Landgerichts - nicht, dass der Kontrollbetreuer originäre Betreuungsaufgaben zu übernehmen hat.

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16

    Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im

    Die Beteiligung einer Person in einem Betreuungsverfahren als Betreuer oder Bevollmächtigter schließt nicht aus, dass dieselbe Person zugleich nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG auch sog. Kann-Beteiligte des Verfahrens und dann gemäß § 303 Abs. 2 FamFG im eigenen Namen beschwerdeberechtigt ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2017, XII ZB 305/16, zur Veröffentlichung bestimmt; vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16, FamRZ 2016, 1671 und vom 9. September 2015, XII ZB 125/15, FamRZ 2015, 2162).

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats schließt die Beteiligung einer Person nach § 274 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 FamFG - also als Betreuer oder Bevollmächtigter, sofern der Aufgabenkreis betroffen ist - in Betreuungsverfahren nicht aus, dass dieselbe Person zugleich nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG auch sog. Kann-Beteiligte des Verfahrens und dann gemäß § 303 Abs. 2 FamFG im eigenen Namen beschwerdeberechtigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 8 und vom 9. September 2015 - XII ZB 125/15 - FamRZ 2015, 2162 Rn. 5).

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 299/15

    Vergütung des Betreuers: Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde für die

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16

    Betreuungssache: Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines

  • BGH, 27.01.2021 - XII ZB 450/20

    Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung einer Betreuung;

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 583/19

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 213/16

    Betreuungssache: Bewirkung einer Beteiligung durch Bekanntgabe der

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 1410/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 14642/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2018 - 13 T 714/18

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung einer Zwangsbehandlung

  • LG Aachen, 10.07.2019 - 3 T 265/18
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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2747
BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15 (https://dejure.org/2016,2747)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 (https://dejure.org/2016,2747)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2016 - VI ZR 34/15 (https://dejure.org/2016,2747)
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Volltextveröffentlichungen (30)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 7 TMG, § 10 TMG, § 138 ZPO
    Haftung eines Hostproviders als mittelbarer Störer: Umfang der Prüfungspflichten bei behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einen ins Netz gestellten Beitrag; Interessenabwägung; vom Betreiber eines Arztbewertungsportals zu verlangender Prüfungsaufwand

  • Telemedicus

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • Telemedicus

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • webshoprecht.de

    01.03.2016: Erhöhte Überprüfungspflichten von Online-Bewertungsportalen

  • IWW

    § 823 Abs. 1, § ... 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, § 10 TMG, § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG, Richtlinie 2000/31/EG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 13 Abs. 6 TMG, § 12 Abs. 1 TMG, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO

  • JurPC

    Jameda.de

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit eines Hostproviders bei Kenntnis von Rechtsverletzungen bzgl. der ins Netz gestellten Beiträge der Nutzer; Unterlassungsbegehren bzgl. der Verbreitung einer in einem Arztbewertungsportal von einem Dritten abgegebenen Bewertung; Ermittlung und Bewertung ...

  • kanzlei.biz

    BGH konkretisiert Prüfpflichten für Betreiber von Bewertungsportalen

  • online-und-recht.de

    Verantwortlichkeit von Jameda II

  • debier datenbank

    Art. 8 Abs. 1, 10 EMRK

  • Betriebs-Berater

    Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

  • Anwaltsblatt

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 7 TMG, § 10 TMG, § 138 ZPO
    Hohe Anforderungen an Prüfung von Bewertungen durch Internetportal

  • Anwaltsblatt

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 7 TMG, § 10 TMG, § 138 ZPO
    Hohe Anforderungen an Prüfung von Bewertungen durch Internetportal

  • rewis.io

    Haftung eines Hostproviders als mittelbarer Störer: Umfang der Prüfungspflichten bei behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einen ins Netz gestellten Beitrag; Interessenabwägung; vom Betreiber eines Arztbewertungsportals zu verlangender Prüfungsaufwand

  • ra.de
  • degruyter.com
  • degruyter.com
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 1004; TMG § 7; TMG § 10; ZPO § 138
    Pflichten des Hostproviders nach Mitteilung eines Betroffenen über eine mögliche Rechtsverletzung (Arztbewertungsportal)

  • RA Kotz

    Arztbewertungsportal - Löschungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Verantwortlichkeit eines Hostproviders bei Kenntnis von Rechtsverletzungen bzgl. der ins Netz gestellten Beiträge der Nutzer; Unterlassungsbegehren bzgl. der Verbreitung einer in einem Arztbewertungsportal von einem Dritten abgegebenen Bewertung; Ermittlung und Bewertung ...

  • rechtsportal.de

    Verantwortlichkeit eines Hostproviders bei Kenntnis von Rechtsverletzungen bzgl. der ins Netz gestellten Beiträge der Nutzer; Unterlassungsbegehren bzgl. der Verbreitung einer in einem Arztbewertungsportal von einem Dritten abgegebenen Bewertung; Ermittlung und Bewertung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jameda.de II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals für Persönlichkeitsrechtsverletzungen (hier: Ärztebewertungsportal "jameda")

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (89)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Prüfpflichten für Bewertungsportale

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bewertungsplattformen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Ärzte-Bewertungsportal www.jameda.de muss zu Unrecht bewertetem Arzt umfassend Auskunft zu dem bewertenden Nutzer erteilen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Löschung einer Marke wegen Bestehen eines absoluten Schutzhindernisses muss Angabe des konkreten absoluten Schutzhindernisses enthalten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Jameda.de - Ärztebewertungsportal hat gesteigerte Pflichten und muss ggf Informationen und Unterlagen bei negativen Bewertungen vom Verfasser anfordern

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Pflichten des Ärztebewertungsportals Jameda

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Konkretisierung der Betreiberpflichten eines Ärztebewertungsportals

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Strengere Prüfpflichten für Bewertungsportale

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Haftung eines Bewertungsportals für Ärzte

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Jameda.de muss bei Einspruch des Arztes prüfen, ob der Bewertende überhaupt bei dem Arzt in Behandlung war

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewertungsportale - und die Haftung ihres Betreibers

  • archive.is (Pressebericht, 01.03.2016)

    Bewertungsportale müssen strenger prüfen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals konkretisiert

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 312b
    Hostprovider, Interessenabwägung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung des Betreibers eines Arztbewertungsportals für negative Bewertungen durch die Nutzer

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    BGH konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals konkretisiert

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Betreibers eines Arztbewertungsportals für negative Bewertungen durch die Nutzer

  • spiegel.de (Pressebericht, 01.03.2016)

    Arztkritik: Bewertungsportale müssen Belege liefen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ärzte-Portal Jameda.de muss Zahnarzt Auskunft zu Bewertungen geben

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Prüfpflichten von Bewertungsportalen

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Ärztebewertungsportal und Prüfpflicht

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Prüfpflichten für Betreiber von Ärztebewertungsportalen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Gesteigerte Prüfpflichten von Bewertungsportalen wie Jameda

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation)

    Negative Bewertung bei Jameda - Pflichten des Betreibers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Negativbewertungen im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erhöhte Handlungspflichten von Online-Bewertungsportalen (Jameda II)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    In einem Internetbewertungsportal negativ bewertete Betroffene sind nicht wehrlos

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ärztebewertung im Internet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines Ärztebewertungsportals haftet für Bewertungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reputationsschutz: Bewertungsportal Jameda muss konkrete Nachweise bei Negativbewertung fordern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schutz gegen Fake-Bewertungen verbessert

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arztrechte gegenüber Jameda gestärkt

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Negative Bewertungen im Internet

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Erweiterte Prüfpflichten für Bewertungsportal?

  • juve.de (Kurzinformation)

    Zahnarzt gewinnt gegen Bewertungsportal

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportale können zu Nachforschungen verpflichtet sein

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Portale müssen Arztbewertungen strenger prüfen

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportale für Ärzte - Prüfungspflichten der Portalbetreiber verschärft

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportale wie Jameda oder Sanego müssen prüfen und Belege liefern

  • dlapiper.com (Kurzinformation)

    Bewertungsportale unter Druck

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportale zu strengerer Kontrolle anonymer Bewertungen verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ärger mit Bewertungsplattformen - wie Ärzte gegen Portale wie jameda oder sanego vorgehen können

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ärzte-Bewertung auf "jameda" und anderen Portalen: Wie können Ärzte sich wehren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ärztebewertungsportale (jameda) haben weitgehende Prüfungspflichten bei negativen Bewertungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines Ärztebewertungsportals haftet für Bewertungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportale können zu Nachforschungen verpflichtet sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Bewertungsportal-Betreibers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Betreiber von Bewertungsportalen konkretisiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfpflichten von Bewertungsportalen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte Betroffener bei Negativbewertungen im Internet gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arztrechte gegenüber "jameda" gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jameda-Urteil: Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ärzteportal Jameda

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Prüfpflichten der Betreiber eines Ärztebewertungsportals

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höhere Anforderungen an Bewertungsportale

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jameda-Bewertung löschen lassen | Negative Bewertung nicht hinnehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jameda: Hilfe bei negativen Internet-Bewertungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schlechte Bewertungen im Internet akzeptieren? Prüfpflichten von Portalen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schlechte Bewertung bei Jameda oder Sanego?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unverschämte Jameda-Bewertung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfungspflichten der Betreiber von Bewertungsportalen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 02.03.2016)

    Online-Bewertung: Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals konkretisiert

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.03.2016)

    Zahnarzt-Klage: Online-Portale müssen Ärzte-Bewertungen strenger prüfen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.03.2016)

    Zahnarzt klagt gegen Onlineportal Jameda - 5 wichtige Fragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechteverhältnisse bei Bewertungen in Portalen (Jameda)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfpflichten von Bewertungsportalen (Rasch Rechtsanwälte)

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Bewertungsportale: weitere Pflichten des Portalbetreibers

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Prüfpflichten von Bewertungsportalen konkretisiert - Ärztebewertung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportale müssen prüfen

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Bewertungsportale müssen intensiver prüfen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Bewertungsportals für durch Dritte verfasste Bewertungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jameda: Zu Prüfungsaufwand des Providers

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 82 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Arztbewertungsportal | BGH: Prüfpflichten des Betreibers eines Arztbewertungsportals

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Zahnärzte müssen Falschbewertungen nicht hinnehmen!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Negative Arztbewertung auf Jameda löschen lassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewertung auf Jameda ohne Anwalt löschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung von Bewertungsportalen, Blogs, Facebook & Co. - Die Störerhaftung von Hostprovidern

  • junit.de (Kurzinformation)

    Jameda-Urteil: Rechte der bewerteten Ärzte rücken in den Fokus

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals im Falle einer schlechten Bewertung durch einen anonymen Nutzer

  • lhr-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bewertungsportale: Grenzen des Rechts auf Anonymität?

Besprechungen u.ä. (9)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    "Bashing" auf Bewertungsportalen: Der Preis der Anonymität

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichten des Betreibers eines Arztbewertungsportals

  • ipjaeschke.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Rechte Betroffener bei Negativbewertungen im Internet gestärkt

  • aufrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Jameda-Entscheidung

  • new-media-law.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ärztebewertungen im Netz bei Jameda und Co: Wann kann gelöscht werden?

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Ärztebewertungen im Internet: Erhöhte Prüfpflichten für Jameda

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch gegen Jameda und andere Bewertungsportale auf Nachweise der Echtheit des Verfassers

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Konkretisierte Prüfungspflichten für Ärztebewertungsportale

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Jameda - Negative Internet-Bewertungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 209, 139
  • NJW 2016, 2106
  • NJW 2016, 28
  • ZIP 2016, 17
  • ZIP 2016, 869
  • MDR 2016, 518
  • GRUR 2016, 855
  • VersR 2016, 666
  • WM 2016, 1950
  • MMR 2016, 11
  • MMR 2016, 418
  • BB 2016, 1484
  • BB 2016, 577
  • BB 2016, 897
  • K&R 2016, 329
  • AnwBl 2016, 142
  • AnwBl 2016, 518
  • AnwBl Online 2016, 379
  • afp 2016, 253
 
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Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
    Die dafür nach der "Blog-Eintrag-Entscheidung" des erkennenden Senats (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219) erforderlichen Voraussetzungen seien im Streitfall aber nicht erfüllt, weil die Beklagte der sie danach treffenden Prüfungspflicht mit den von ihr ergriffenen und gegenüber dem Kläger kommunizierten Maßnahmen genügt habe.

    Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, der seine Grundlage - wie hier - in einer vorangegangenen Rechtsverletzung findet, wird durch das Haftungsprivileg des § 10 TMG nicht eingeschränkt (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 19 - Blog-Eintrag; BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 244 f. - Internetversteigerung I).

    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. Senatsurteile vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, AfP 2015, 425 Rn. 34; vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 21 mwN - Blog-Eintrag).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22 - Blog-Eintrag; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 18 - Domainverpächter; BGH, Urteile vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 20 - Stiftparfüm; vom 17. Dezember 2010 - V ZR 44/10, AfP 2011, 156 Rn. 15; vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 350 - Schöner Wetten; vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung I; vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, NJW-RR 2008, 1136 Rn. 50 - Internetversteigerung III).

    Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 24 - Blog-Eintrag; vgl. auch BGH, Urteile vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 21 - Stiftparfüm; vom 12. Juli 2007 - I ZR 18/04, BGHZ 173, 188 Rn. 41 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay; vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 f. - Internet-Versteigerung I).

    Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 25 f. - Blog-Eintrag).

    Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Gewicht der angezeigten Rechtsverletzung sowie den Erkenntnismöglichkeiten des Providers zu (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 26 - Blog-Eintrag).

    Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar verantwortlichen - ggf. zulässigerweise anonym auftretenden - Nutzers (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22 - Hostprovider; BGH, Urteile vom 5. Februar 2015 - I ZR 240/12, GRUR 2015, 485 Rn. 50 - Kinderhochstühle im Internet III; vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 f. - Internetversteigerung I; jeweils mwN).

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
    Unmittelbare Störerin könnte die Beklagte nur dann sein, wenn es sich bei der vom Kläger angegriffenen Bewertung um einen eigenen Inhalt der Beklagten handelte, wobei zu den eigenen Inhalten eines Portalbetreibers auch solche Inhalte gehören, die zwar von einem Dritten eingestellt wurden, die sich der Portalbetreiber aber zu eigen gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 10 f. - RSS-Feeds; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal).

    Von einem Zu-Eigen-Machen ist dabei dann auszugehen, wenn der Portalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen hat (Senatsurteile vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 11 - RSS-Feeds; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal), was aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 11 - RSS-Feeds; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal).

    Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (Senatsurteile vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 11 - RSS-Feeds; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal).

    Dass die Beklagte - was für ein Zu-Eigen-Machen spräche (vgl. Senatsurteil vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 11 - RSS-Feeds; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 ff. mwN - Hotelbewertungsportal) - eine inhaltlich-redaktionelle Überprüfung der auf ihrem Portal eingestellten Nutzerbewertungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit vornimmt, ist weder festgestellt noch vom Kläger behauptet worden.

    Auch die vor der Veröffentlichung erfolgende - jedenfalls teilweise automatische - Überprüfung der abgegebenen Bewertungen auf "Unregelmäßigkeiten" und die Ermittlung eines Durchschnittswertes aus den abgegebenen Einzelnoten reichen für die Annahme eines Zu-Eigen-Machens nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 28 - Hotelbewertungsportal; aA wohl Schmidt, Äußerungsrechtlicher Schutz gegenüber Bewertungsportalen im Internet, 2014, 128 f.).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
    Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, der seine Grundlage - wie hier - in einer vorangegangenen Rechtsverletzung findet, wird durch das Haftungsprivileg des § 10 TMG nicht eingeschränkt (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 19 - Blog-Eintrag; BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 244 f. - Internetversteigerung I).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22 - Blog-Eintrag; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 18 - Domainverpächter; BGH, Urteile vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 20 - Stiftparfüm; vom 17. Dezember 2010 - V ZR 44/10, AfP 2011, 156 Rn. 15; vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 350 - Schöner Wetten; vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung I; vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, NJW-RR 2008, 1136 Rn. 50 - Internetversteigerung III).

    Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 24 - Blog-Eintrag; vgl. auch BGH, Urteile vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 21 - Stiftparfüm; vom 12. Juli 2007 - I ZR 18/04, BGHZ 173, 188 Rn. 41 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay; vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 f. - Internet-Versteigerung I).

    Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar verantwortlichen - ggf. zulässigerweise anonym auftretenden - Nutzers (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22 - Hostprovider; BGH, Urteile vom 5. Februar 2015 - I ZR 240/12, GRUR 2015, 485 Rn. 50 - Kinderhochstühle im Internet III; vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 f. - Internetversteigerung I; jeweils mwN).

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass es im Streitfall nicht um die Haftung der Beklagten als unmittelbare Störerin - in der Diktion des I. Zivilsenats "Täterin" (zu den unterschiedlichen Begrifflichkeiten des erkennenden Senats einerseits und des I. Zivilsenats andererseits vgl. Senatsurteil vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, AfP 2015, 425 Rn. 34; v. Pentz, AfP 2014, 8, 16) - geht.

    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. Senatsurteile vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, AfP 2015, 425 Rn. 34; vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 21 mwN - Blog-Eintrag).

    (a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 22 - Sächsische Korruptionsaffäre; vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 20; vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, AfP 2015, 425 Rn. 29; vom 13. Januar 2015 - VI ZR 386/13, VersR 2015, 336 Rn. 13 - Filialleiter bei Promi-Friseur; vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12, AfP 2014, 534, 536 - Innenminister unter Druck; vom 29. April 2014 - VI ZR 137/13, AfP 2014, 325 Rn. 8 - Adoptivtochter) liegt wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als Rahmenrecht seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) interpretationsleitend zu berücksichtigen sind.

    Das gilt insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte (Senatsurteile vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, AfP 2015, 425 Rn. 24; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 8 - Hochleistungsmagneten; jeweils mwN).

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
    Unmittelbare Störerin könnte die Beklagte nur dann sein, wenn es sich bei der vom Kläger angegriffenen Bewertung um einen eigenen Inhalt der Beklagten handelte, wobei zu den eigenen Inhalten eines Portalbetreibers auch solche Inhalte gehören, die zwar von einem Dritten eingestellt wurden, die sich der Portalbetreiber aber zu eigen gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 10 f. - RSS-Feeds; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal).

    Von einem Zu-Eigen-Machen ist dabei dann auszugehen, wenn der Portalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen hat (Senatsurteile vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 11 - RSS-Feeds; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal), was aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 11 - RSS-Feeds; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal).

    Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (Senatsurteile vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 11 - RSS-Feeds; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22 - Blog-Eintrag; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 18 - Domainverpächter; BGH, Urteile vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 20 - Stiftparfüm; vom 17. Dezember 2010 - V ZR 44/10, AfP 2011, 156 Rn. 15; vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 350 - Schöner Wetten; vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung I; vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, NJW-RR 2008, 1136 Rn. 50 - Internetversteigerung III).

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
    Unmittelbare Störerin könnte die Beklagte nur dann sein, wenn es sich bei der vom Kläger angegriffenen Bewertung um einen eigenen Inhalt der Beklagten handelte, wobei zu den eigenen Inhalten eines Portalbetreibers auch solche Inhalte gehören, die zwar von einem Dritten eingestellt wurden, die sich der Portalbetreiber aber zu eigen gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 10 f. - RSS-Feeds; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal).

    Von einem Zu-Eigen-Machen ist dabei dann auszugehen, wenn der Portalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen hat (Senatsurteile vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 11 - RSS-Feeds; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal), was aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 11 - RSS-Feeds; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal).

    Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (Senatsurteile vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 11 - RSS-Feeds; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal).

    Dass die Beklagte - was für ein Zu-Eigen-Machen spräche (vgl. Senatsurteil vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, AfP 2012, 264 Rn. 11 - RSS-Feeds; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, NJW 2015, 3443 Rn. 25 ff. mwN - Hotelbewertungsportal) - eine inhaltlich-redaktionelle Überprüfung der auf ihrem Portal eingestellten Nutzerbewertungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit vornimmt, ist weder festgestellt noch vom Kläger behauptet worden.

  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
    Im Ausgangspunkt ist freilich festzuhalten, dass das von der Beklagten betriebene Ärztebewertungsportal eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 39 f. - Ärztebewertung II) und der Portalbetrieb zudem vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG und des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst wird (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 28 f. - Ärztebewertung II).

    Es birgt die Gefahr, dass es auch für nicht unerhebliche (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 32 - Ärztebewertung II) persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen missbraucht wird.

    Dabei werden die mit dem Portalbetrieb verbundenen Missbrauchsgefahren noch dadurch verstärkt, dass die Bewertungen - rechtlich zulässig (vgl. § 13 Abs. 6 TMG) - verdeckt abgegeben werden können (Senatsurteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 34 - Ärztebewertung II).

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
    Die sekundäre Darlegungslast umfasst zunächst diejenigen für einen solchen Behandlungskontakt sprechenden Angaben, die der Beklagten, insbesondere ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG, möglich und zumutbar sind (vgl. zu den allgemeinen Voraussetzungen einer sekundären Darlegungslast nur BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12, BGHZ 200, 76 Rn. 17 mwN - BearShare).

    Dem Bestreitenden obliegt es im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, Nachforschungen zu unternehmen, wenn ihm dies zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12, BGHZ 200, 76 Rn. 18 mwN - BearShare).

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
    Das gilt insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte (Senatsurteile vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, AfP 2015, 425 Rn. 24; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 8 - Hochleistungsmagneten; jeweils mwN).

    Denn bei Äußerungen, in denen sich - wie im vorliegenden Fall - wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (Senatsurteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21 - Hochleistungsmagnet; BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 34; BVerfGE 85, 1, 17 - kritische Bayer-Aktionäre; BVerfG, AfP 2003, 535, 536; vgl. ferner EGMR, NJW 2015, 759 Rn. 51 - Yazici/Türkei; AfP 2015, 30 Rn. 31 - Jalba/Rumänien; AfP 2014, 430 Rn. 39 - Lavric/Rumänien; NJW-RR 2013, 291, 292 - Floquet und Esménard/Frankreich; NJW 2006, 1645 Rn. 76 - Pedersen und Baadsgard/Dänemark; BeckOK InfoMedienR/Söder, § 823 BGB Rn. 173.1 [Stand: 01.11.2015]).

  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
    aa) Zur Bestimmung, welcher Überprüfungsaufwand vom Hostprovider im Einzelfall zu verlangen ist, bedarf es einer umfassenden Interessenabwägung, bei der die betroffenen Grundrechte der Beteiligten zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 2015 - I ZR 174/14, juris Rn. 32 mwN - Störerhaftung des Access-Providers; vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 352 ff. - Schöner Wetten).

    Der von der Beklagten als Providerin zu erbringende Prüfungsaufwand darf den Betrieb eines Ärztebewertungsportals deshalb weder wirtschaftlich gefährden noch unverhältnismäßig erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 174/14, juris Rn. 27 mwN - Störerhaftung des Accessproviders).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12

    Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

  • EGMR, 17.12.2004 - 49017/99

    Pedersen u. Baadsgaard / Dänemark

  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

  • EGMR, 14.01.2014 - 22231/05

    LAVRIC v. ROMANIA

  • EGMR, 15.04.2014 - 40877/07

    HASAN YAZICI c. TURQUIE

  • EGMR, 18.02.2014 - 43912/10

    JALBA v. ROMANIA

  • EGMR, 10.01.2012 - 29064/08

    FLOQUET ET ESMENARD c. FRANCE

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10

    Preußische Schlösser und Gärten

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12

    Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 386/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Anspruch eines

  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 137/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung:

  • OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14

    Pflichten eines Hostproviders hinsichtlich behaupteter Rechtsverletzungen in

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Dem Bestreitenden obliegt es im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, Nachforschungen zu unternehmen, wenn ihm dies zumutbar ist (Senatsurteile vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 48 mwN; vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 Rn. 18).
  • BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17

    jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines

    Dabei hat eine Abwägung zwischen dem Recht der Klägerin auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK auf der einen Seite und dem Recht der Beklagten sowie der Interessen der Portalnutzer (vgl. Art. 7 lit. f Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ABl. Nr. L 281 S. 31) auf Kommunikationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK auf der anderen zu erfolgen, bei der zudem die mittelbare Drittwirkung des beiden Seiten zustehenden Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteile vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 25, 28 "Ärztebewertung II" und vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 31, 36; EuGH, Urteil vom 24. November 2011 - C-468/10 und C-469/10, juris Rn. 38; BGH, Urteil vom 4. Juni 2013 - 1 StR 32/13, BGHSt 58, 268 Rn. 72; Plath, in: Plath, BDSG/DSGVO, 2. Aufl. 2016, § 28 BDSG Rn. 47 f.).

    An diesen Grundsätzen hält der Senat fest, insbesondere an der durch das Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15 (BGHZ 209, 139 Rn. 40) bestätigten Einschätzung, dass das von der Beklagten betriebene Ärztebewertungsportal im Ausgangspunkt eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllt.

  • LG Hamburg, 12.01.2018 - 324 O 63/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Gasthausbetreibers: Löschungsanspruch für

    Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15 = GRUR 2016, 855, Tz. 17, m.w.N.).

    Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, der seine Grundlage in einer vorangegangenen Rechtsverletzung findet, wird durch das Haftungsprivileg des § 10 TMG nicht eingeschränkt (so BGH, GRUR 2016, 855, Tz. 19 - m.w.N).

    In dieser hat der Bundesgerichtshof mit Blick auf die dort in Rede stehende Bewertung auf einem Ärztebewertungsportal ausgeführt, dass die Interessen des bewerteten Arztes überwiegen, wenn der angegriffenen Bewertung kein Behandlungskontakt zu Grunde liegt (BGH, GRUR 2016, 855 Tz. 36).

    In der Wirkung derselbe Effekt ergibt sich, wenn sich herausstellt, dass die Tatsachenbehauptung, auf die sich eine Meinungsäußerung stützt, unwahr ist (vgl. EGMR, AfP 2014, 430; BVerfG, NJW 2012, 1643; BGH, GRUR 2016, 855 Tz. 24).

    Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar verantwortlichen Nutzers (vgl. zum Umfang der Prüfungspflichten für Hostprovider ausführlich BGH, GRUR 2016, 855, Tz. 38 ff., m.w.N.).

    "Verbreiten" meint vorliegend nicht nur den Fall, in dem die Beklagte eine eigene Bewertung oder eine Bewertung eines Dritten, die sie sich zu Eigen macht, verbreitet, sondern erfasst auch den vorliegenden Fall, in dem die Beklagte eine fremde Bewertung als Host-Provider über ihre Website zum Abruf bereithält (vgl. auch BGH, GRUR 2016, 855).

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Rechtsprechung
   BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37174
BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15 (https://dejure.org/2016,37174)
BAG, Entscheidung vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15 (https://dejure.org/2016,37174)
BAG, Entscheidung vom 02. November 2016 - 10 AZR 596/15 (https://dejure.org/2016,37174)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 106 S 1 GewO, § 241 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB
    Weisungsrecht - Personalgespräch - Entfernung der Abmahnung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Weisungsrecht - Verpflichtung zur Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • hensche.de

    Krankheit, Weisungsrecht, Abmahnung

  • bag-urteil.com

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Krank zum Personalgespräch

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Muss ein langfristig erkrankter Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch erscheinen?

  • Betriebs-Berater

    Anordnung eines Personalgesprächs während der Arbeitsunfähigkeit nur im Ausnahmefall möglich

  • rewis.io

    Weisungsrecht - Personalgespräch - Entfernung der Abmahnung

  • ra.de
  • degruyter.com
  • datenbank.nwb.de

    Weisungsrecht - Personalgespräch - Entfernung der Abmahnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (61)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Krank zum Personalgespräch?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wer krank ist, muss nicht zum Personalgespräch

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Teilnahme an Personalgespräch während Arbeitsunfähigkeit

  • faz.net (Kurzinformation)

    Muss ich zum Personalgespräch, wenn ich krank bin?

  • zeit.de (Pressebericht, 02.11.2016)

    Keine Pflicht zu Personalgespräch im Krankheitsfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfähig - und die Aufforderung zum Personalgespräch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalgespräch - und die bestehende Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Teilnahme am Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähige Arbeitnehmer sind regelmäßig nicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch im Betrieb verpflichtet

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Keine Pflicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Weisungsrecht - Arbeitsunfähigkeit - Teilnahme an einem Personalgespräch - dringender betrieblicher Anlass

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Personalgespräch mit krankem Arbeitnehmer? - Krankgeschriebene Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Krank ist krank

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Kranke Arbeitnehmer nicht zum Personalgespräch verpflichtet

  • esche.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch bei Arbeitsunfähigkeit

  • weka.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein Personalgespräch mit erkranktem Arbeitnehmer - Keine Abmahnung gegenüber erkranktem Arbeitnehmer

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch trotz Arbeitsunfähigkeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Muss ich zum Personalgespräch erscheinen, auch wenn ich krankgeschrieben bin?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Während einer Krankheit müssen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht an einem Personalgespräch teilnehmen

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Müssen Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit der Vorladung des Arbeitgebers zu einem Personalgespräch Folge leisten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähige Arbeitnehmer i.d.R. nicht z. Teilnahme am Personalgespräch im Betrieb verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Muss ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit zum Gespräch im Betrieb erscheinen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss bei Krankheit nicht zum Personalgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Abmahnung wegen Nichterscheinens zum Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erkrankte Arbeitnehmer müssen nicht an Personalgesprächen teilnehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zur Teilnahme am Personalgespräch während einer Erkrankung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Teilnahme an Personalgesprächen während der Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Personalgespräch bei Krankheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kranke Mitarbeiter dürfen Mitarbeitergespräche absagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss der Arbeitnehmer während der Krankschreibung zum Personalgespräch erscheinen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss der Arbeitnehmer während der Krankheit zum Personalgespräch erscheinen?

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit - Keine Pflicht zur Teilnahme am Personalgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilnahme am Personalgespräch während Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers zur Teilnahme an einem Personalgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Während Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Teilnahme am Personalgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Pflicht zum Personalgespräch während Arbeitsunfähigkeit

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilnahme eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers an einem Personalgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krank ist krank - das gilt auch für ein Personalgespräch mit dem Arbeitgeber

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.11.2016)

    Schutz für kranke Mitarbeiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einladung zum Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Teilnahme am Personalgespräch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Kein Personalgespräch während Krankschreibung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    BAG bestätigt: Kranke müssen nicht zum Personalgespräch

  • esche.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch bei Arbeitsunfähigkeit

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähig zum Personalgespräch?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Personalgespräch bei Arbeitsunfähigkeit

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit: Keine Pflicht zur Teilnahme an Personalgesprächen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Muss ein Arbeitnehmer bei Krankheit zum Gespräch kommen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Personalgespräch bei Krankheit?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an einem Personalgespräch trotz Arbeitsunfähigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen nicht am Personalgespräch teilnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer ist im Krankheitsfall nicht zur Teilnahme an Personalgesprächen im Betrieb verpflichtet - Keine Anwesenheitspflicht während der Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BGB § 242 ; BGB § 1004 Abs. 1
    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit: Weisungsrecht des Arbeitgebers?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Pflicht zum Personalgespräch: Krank ist krank - auch für Personalgespräche

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erreichbarkeit bei Arbeitsunfähigkeit

  • bblaw.com (Entscheidungsbesprechung)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 153
  • NJW 2016, 28
  • NJW 2017, 906
  • ZIP 2016, 95
  • MDR 2017, 284
  • NZA 2017, 183
  • BB 2017, 243
  • BB 2017, 700
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Das beinhaltet die Berechtigung, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an Gesprächen zu verpflichten, in denen der Arbeitgeber Weisungen in einem der oben genannten Bereiche vorbereiten, erteilen oder ihre Nichterfüllung beanstanden will (BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 17) .

    (3) Darüber hinaus bewirkt die besondere persönliche Bindung der Vertragspartner im Arbeitsverhältnis (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 81, 15) für beide Parteien des arbeitsvertraglichen Schuldverhältnisses nach § 241 Abs. 1 BGB eine nicht abschließend aufzählbare, je nach den Umständen näher zu bestimmende Vielzahl von Pflichten, deren Erfüllung unumgänglich ist, um den Austausch der Hauptleistungen sinnvoll zu ermöglichen (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 17) .

  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung -

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    aa) Die Auslegung der Einladungsschreiben, bei denen es sich um atypische Willenserklärungen der Beklagten handelt, kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14 mwN) .

    Ihm waren sowohl der Fristablauf als auch die über den 31. Dezember 2013 hinaus bestehende Arbeitsunfähigkeit bekannt (zur Berücksichtigung der Interessenlage bzw. der [einseitigen] Vorstellungen einer Partei im Rahmen der Auslegung vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 22) .

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Als derartige Tätigkeit kann zum Beispiel das vorherige Anlegen einer arbeitgeberseitig vorgeschriebenen Dienstkleidung oder das Unterlassen des Tragens bestimmter privater Kleidungsstücke anzusehen sein (vgl. dazu BAG 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 27 mwN) .

    Dazu zählen die Arbeitspflicht als Hauptleistungspflicht (zu diesem Begriff vgl. BGH 13. November 2012 - XI ZR 145/12 - Rn. 28) sowie die unmittelbar damit zusammenhängenden Nebenleistungspflichten, die der Arbeitspflicht nahekommen oder sogar Bestandteil der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht sind und ausschließlich den Interessen des Arbeitgebers dienen (vgl. dazu BAG 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 18) .

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Sie zielen auf die Verwirklichung des Leistungserfolgs, indem sie der Erhaltung der Leistungsmöglichkeit, der Vorbereitung, Unterstützung, Förderung und ordnungsgemäßen Durchführung sowie der Sicherung der Hauptleistung dienen (dazu allgemein BGH 13. November 2012 - XI ZR 145/12 - Rn. 28; Jauernig/Mansel BGB 16. Aufl. § 241 Rn. 9; Bamberger/Roth/Sutschet BGB 3. Aufl. § 241 Rn. 14; Staudinger/Olzen [2015] § 241 BGB Rn. 147 ff.; ErfK/Preis 16. Aufl. § 611 BGB Rn. 707 ff.) .

    Dazu zählen die Arbeitspflicht als Hauptleistungspflicht (zu diesem Begriff vgl. BGH 13. November 2012 - XI ZR 145/12 - Rn. 28) sowie die unmittelbar damit zusammenhängenden Nebenleistungspflichten, die der Arbeitspflicht nahekommen oder sogar Bestandteil der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht sind und ausschließlich den Interessen des Arbeitgebers dienen (vgl. dazu BAG 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 18) .

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Hier liegt keine (Teil-)Arbeitsunfähigkeit vor (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 24, BAGE 148, 16) .
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht mehr ausüben kann oder nicht mehr ausüben sollte, weil die Heilung der Krankheit nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert würde (BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 19) .
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    (3) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Weisung im Rahmen der gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und kollektiv-rechtlichen Grenzen erfolgt ist, trägt der Arbeitgeber (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 81) .
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    (2) Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der erkrankte Arbeitnehmer seine geschuldeten Vertragspflichten anstatt voll nur teilweise zu erbringen vermag (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - zu II 1 der Gründe, BAGE 69, 272) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Diese bezieht sich auf alle schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers (BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14 - Rn. 45) und schließt insbesondere die Verpflichtung ein, Erfüllungshindernisse zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 31, BAGE 131, 325) .
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Von diesem Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht allerdings insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn - wie hier - der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt gestützt wird, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 643/14 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

  • BAG, 30.01.1976 - 2 AZR 518/74

    Krankheit - Anzeigepflicht - Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 6 Sa 2276/14

    Nichtteilnahme an Personalgespräch - Abmahnung

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber bei der Ausübung der ihm verbleibenden Weisungsrechte wegen der latenten Gefahr einer Beeinträchtigung des Genesungsprozesses die Erteilung von Weisungen auf dringende betriebliche Anlässe zu beschränken und sich bzgl. der Art und Weise, der Häufigkeit und der Dauer der Inanspruchnahme (zB für Personalgespräche) am wohlverstandenen Interesse des Arbeitnehmers zu orientieren (vgl. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32 ff., BAGE 157, 153) .
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    (b) Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arbeitnehmer aus Gründen der Rücksichtnahme auf dessen Genesungsprozesses nur begrenzt zulässig (zur Ausübung des Weisungsrechts BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32, BAGE 157, 153) .

    (c) Das Landesarbeitsgericht beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 2016 (- 10 AZR 596/15 - BAGE 157, 153) .

    Ist kein derartiger Anlass gegeben, hat der Arbeitgeber jegliche Weisung während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu unterlassen (vgl. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32 f., aaO) .

    Dies kommt nur in Betracht, wenn die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist und nicht bis nach der Genesung zugewartet werden kann (vgl. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 34, aaO) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches

    Gleiches gilt für die bisher sehr allgemeine Behauptung des Klägers zu Nachteilen bei seiner Suchttherapie (vgl. zu solchen Erwägungen auch BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32, BAGE 157, 153) und seinen im Hinblick auf den gegenläufigen Vortrag der Beklagten bisher wenig substanziierten Vortrag zu finanziellen Einbußen durch den Wegfall von Zuschlägen und Zulagen.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38193
BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15 (https://dejure.org/2015,38193)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2015 - VI ZR 134/15 (https://dejure.org/2015,38193)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 (https://dejure.org/2015,38193)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 EGRL 58/2002
    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Werbung in einer automatisch generierten Bestätigungs-E-Mail

  • webshoprecht.de

    Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails mit Werbung

  • IWW

    §§ 1004, ... 823 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 2 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, Art. 13 der Richtlinie 2002/58/EG, Richtlinie 2009/136/EG, § 8 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/114/EG, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Bestätigungsmail

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines von einer natürlichen Person unterhaltenen elektronischen Postfachs als Teil der Privatsphäre; Rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails; Widerspruch des Betroffenen bzgl. des ...

  • online-und-recht.de

    Werbung in Autoreply-E-Mails ist Spam

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit von "No-Reply"-Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

  • debier datenbank

    Art. 8 Abs. 1 EMRK

  • kanzlei.biz

    Auto-Reply-Mail mit Werbezusatz kann allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

  • info-it-recht.de

    Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails (Auto-Reply) stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar

  • rewis.io

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Werbung in einer automatisch generierten Bestätigungs-E-Mail

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823
    Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail mit Werbung als unzulässiger Eingriff

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Ah

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 ; BGB § 1004 ; RL 2002/58/EG Art. 13
    Beurteilung eines von einer natürlichen Person unterhaltenen elektronischen Postfachs als Teil der Privatsphäre; Rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails; Widerspruch des Betroffenen bzgl. des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Autoreply-E-Mails mit Werbung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unerwünschte Werbung in automatischen E-Mails

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (53)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Autoreply-E-Mails mit Werbezusätzen gegen den Willen des Empfängers unzulässig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Ist Werbung in automatisierten Bestätigungsmails als Spam zu qualifizieren?

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Werbung in automatisierten Bestätigungsmails ist als Spam zu qualifizieren

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Unerwünschte E-Mail Werbung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Auch Kunden müssen von Werbung verschont werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung am Ende automatischer Antwort-E-Mails verletzt das Persönlichkeitsrecht von Verbrauchern

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auto-Reply-Mails mit Werbezusätzen sind unzulässige Email-Werbung und stellen eine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG dar -Spam

  • werberecht.de (Kurzinformation)

    "No reply"-Bestätigungsmails mit werblichem Inhalt können unzulässig sein

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verbot unerwünschtee Werbung in Auto-Reply-E-Mails

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte E-Mail-Werbung selbst durch No-Reply-Eingangsbestätigung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Autoreply-E-Mails mit Werbezusätzen unzulässig

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unzulässige Werbung in Auto-Reply-Mails

  • heise.de (Pressebericht, 16.12.2015)

    Unerwünschte Werbung in automatischer E-Mail untersagt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbung in der Bestätigungs-eMail

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Unzulässigkeit von "No-Reply"-Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

  • verweyen.legal (Pressemitteilung)

    Auto-Reply-Mail darf keine Werbezusätze enthalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch unerwünschte E-Mail-Werbung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu Werbung in Antwort-E-Mails

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Belästigende Werbung in automatischen Antwortmails

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch unerwünschte E-Mail-Werbung

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 16.12.2015)

    Bürger müssen Werbung in E-Mails nicht ertragen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Werbung in einer Bestätigungsmail

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Spam durch Werbung in Autoreply-E-Mail

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung in Autoreply-Mails ist unzulässiger Spam

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 16.12.2015)

    E-Mail-Werbung: Sparkassen-Versicherung verliert

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    "No-Reply"-Bestätigungsmails mit Werbung sind unzulässig

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    No-Reply-Bestätigungsmail mit Werbezusätzen kann unzulässig sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung in Autoreply-Emails?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz: Unerwünschte Werbung in automatischer E-Mail ist verboten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Bestätigungsmails mit Werbezusätzen müssen nicht geduldet werden

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Werbung in Autoreply-E-Mails

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Dürfen Auto-Reply-Mails Werbezusätze enthalten?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Autoreply-E-Mail?

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung in Autoreply-Nachrichten

  • dlapiper.com (Kurzinformation)

    Werbung in Autoreply-E-Mails - Viel Rauch um Nichts

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Werbung in sog. No-Reply-Mail (Eingangsbestätigung) verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Automatische Bestätigungsmails mit Werbung unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestätigungs-E-Mails mit Werbezusätzen sind unzulässig - No-Reply-E-Mails

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung in Autoreply-Mail

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Keine unerwünschte Werbung in automatisierten E-Mails

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Keine unerwünschte Werbung in automatisierten E-Mails

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    No-Reply-Bestätigungsmails mit Werbezusätzen unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine aufgedrängte Werbung in automatisch generierten Antwort-Mails

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Werbung in automatischer Antwortemail unzulässig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von "No-Reply"-Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Werbung in E-Mail-Signatur vor dem Aus?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung in automatischen Eingangsbestätigungs-E-Mails nicht zulässig

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Auto-Reply-Mail darf keine Werbezusätze enthalten

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Unerwünschte Werbung

Besprechungen u.ä. (7)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei E-Mail-Werbung (Marvin Straub; ZJS 2016, 510)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unzulässige Werbung in Auto-Reply-Mails

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Werbung in Autorespondern - Droht jetzt eine Abmahnung für die E-Mail-Signatur?

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch unerwünschte E-Mail-Werbung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 823, 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Anspruch auf Unterlassung der Zusendung unerwünschter E-Mails mit werbenden Zusätzen

  • tgra.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Autoreply-E-Mails mit Werbezusätzen als rechtswidrige, unzumutbare Belästigung des Empfängers: Ja? Nein? Vielleicht? (RA Thomas Ch. Gramespacher; wrp 2016, 495-497)

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Keine unerwünschte Werbung in Autoreply E-Mails

Sonstiges

  • rechtsportlich.net (Tenor und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    BGH verbietet Werbung in Autoreply-Mails an Verbraucher

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 28
  • NJW 2016, 870
  • MDR 2016, 13
  • MDR 2016, 271
  • GRUR 2016, 530
  • VersR 2016, 473
  • WM 2016, 1349
  • MMR 2016, 17
  • MMR 2016, 240
  • MIR 2016, Dok. 007
  • DB 2016, 882
  • K&R 2016, 179
  • AnwBl 2016, 42
  • ZUM 2016, 518
  • afp 2016, 149
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
    bb) Der erkennende Senat hat unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Grundsätze entschieden, dass dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinen Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, wegen der Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zustehen kann (Senat, Urteil vom 20. Dezember 1988 - VI ZR 182/88, BGHZ 106, 229, 233 ff.).

    Zum anderen wird auf die Suggestionswirkung der Werbung abgestellt und der Wille des Betroffenen, seinen privaten Lebensbereich von jedem Zwang zur Auseinandersetzung mit Werbung freizuhalten, als Ausfluss seines personalen Selbstbestimmungsrechts als schutzwürdig angesehen (vgl. Senat, Urteile vom 20. Dezember 1988 - VI ZR 182/88, aaO; vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, aaO Rn. 8 f. mwN).

    Entscheidend ist aber, dass der Empfänger diese Art der Werbung und damit ein gegenständliches Eindringen in seine Privatsphäre ausdrücklich abgelehnt hat und sich praktisch nicht zur Wehr setzen kann (Senat, Urteil vom 20. Dezember 1988 - VI ZR 182/88, BGHZ 106, 229, 233 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 21 - Empfehlungs-E-Mail).

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
    Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung (ABl. EU L 376 S. 21) jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 17 mwN - Empfehlungs-E-Mail).

    Entscheidend ist aber, dass der Empfänger diese Art der Werbung und damit ein gegenständliches Eindringen in seine Privatsphäre ausdrücklich abgelehnt hat und sich praktisch nicht zur Wehr setzen kann (Senat, Urteil vom 20. Dezember 1988 - VI ZR 182/88, BGHZ 106, 229, 233 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 21 - Empfehlungs-E-Mail).

    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 25 f. mwN - Empfehlungs-E-Mail).

  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
    In der bloßen - als solche nicht ehrverletzenden - Kontaktaufnahme kann aber regelmäßig nur dann eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolgt, weil ansonsten die Freiheit kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt wäre (Senat, Urteil vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, NJW 2011, 1005 Rn. 8).

    Zum anderen wird auf die Suggestionswirkung der Werbung abgestellt und der Wille des Betroffenen, seinen privaten Lebensbereich von jedem Zwang zur Auseinandersetzung mit Werbung freizuhalten, als Ausfluss seines personalen Selbstbestimmungsrechts als schutzwürdig angesehen (vgl. Senat, Urteile vom 20. Dezember 1988 - VI ZR 182/88, aaO; vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, aaO Rn. 8 f. mwN).

    Schon aus diesem Grund ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers gegeben (Senat, Urteil vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, NJW 2011, 1005 Rn. 8 f.).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
    b) Im vorliegenden Fall kann indes dahinstehen, ob der Regelung des Art. 13 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie aufgrund des Gebots zur richtlinienkonformen Auslegung (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 19 mwN; vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 20) dadurch Geltung zu verschaffen ist, dass sich ein Verstoß gegen diese Regelung stets als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt (vgl. Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 7 Rn. 9 aE, 17 f.; Peters, Die Entwicklung der E-Mail-Werbung unter besonderer Berücksichtigung der UWG-Reform, 2006, S. 173 ff.; Menebröcker in Götting/Nordemann, UWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 15; GK-UWG/Pahlow, 2. Aufl., § 7 Rn. 210).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
    Denn im Hinblick auf die billige, schnelle und durch Automatisierungsmöglichkeit arbeitssparende Versendungsmöglichkeit ist mit einem Umsichgreifen dieser Werbeart zu rechnen (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07, NJW 2009, 2958 Rn. 12 - E-Mail-Werbung II).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
    aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Bereich privater Lebensgestaltung und gibt dem Betroffenen das Recht, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 1995 - VI ZR 15/95, BGHZ 131, 332, 337; BVerfGE 35, 202, 220; 44, 197, 203).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
    b) Im vorliegenden Fall kann indes dahinstehen, ob der Regelung des Art. 13 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie aufgrund des Gebots zur richtlinienkonformen Auslegung (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 19 mwN; vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 20) dadurch Geltung zu verschaffen ist, dass sich ein Verstoß gegen diese Regelung stets als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt (vgl. Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 7 Rn. 9 aE, 17 f.; Peters, Die Entwicklung der E-Mail-Werbung unter besonderer Berücksichtigung der UWG-Reform, 2006, S. 173 ff.; Menebröcker in Götting/Nordemann, UWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 15; GK-UWG/Pahlow, 2. Aufl., § 7 Rn. 210).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
    Mit dieser Vorschrift hat der deutsche Gesetzgeber die in Art. 13 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (im Folgenden: Datenschutzrichtlinie, ABl. EG L 201 S. 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009, ABl. EG L 337 S. 11) enthaltenen Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre der Betroffenen vor unverlangt auf elektronischem Weg zugesandter Werbung umgesetzt (vgl. BT-Drucks. 15/1487, S. 15, 21; BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 348/06, BGHZ 177, 253 Rn. 30).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
    aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Bereich privater Lebensgestaltung und gibt dem Betroffenen das Recht, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 1995 - VI ZR 15/95, BGHZ 131, 332, 337; BVerfGE 35, 202, 220; 44, 197, 203).
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, VersR 2010, 673 Rn. 14 mwN).
  • OLG Bamberg, 12.05.2005 - 1 U 143/04

    Unterlassungsanspruch gegen Spam-Versand

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 4 U 219/08

    Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Telefaxschreiben werbenden Inhalts

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein

    Das Berufungsgericht ist zutreffend und von der Revision unangegriffen davon ausgegangen, dass der Kläger gegen die Beklagte keinen Anspruch aus § 8 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG hat (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, GRUR 2016, 530 mwN).

    In der bloßen - als solche nicht ehrverletzenden - Kontaktaufnahme kann aber regelmäßig nur dann eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolgt, weil ansonsten die Freiheit kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt wäre (vgl. Senatsurteile vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, NJW 2011, 1005 Rn. 8 und vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, GRUR 2016, 530 Rn.12).

    c) Der erkennende Senat konnte in seinem Urteil vom 15. Dezember 2015 (VI ZR 134/15, GRUR 2016, 530 Rn.15) dahinstehen lassen, ob der Regelung des Art. 13 der Datenschutzrichtlinie EK aufgrund des Gebots zur richtlinienkonformen Auslegung (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 19 mwN; vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 20) dadurch Geltung zu verschaffen ist, dass sich ein Verstoß gegen diese Regelung grundsätzlich als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt (vgl. Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 7 Rn. 9 aE, 17 f.; Peters, Die Entwicklung der E-Mail-Werbung unter besonderer Berücksichtigung der UWG-Reform, 2006, S. 173 ff.; Menebröcker in Götting/Nordemann, UWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 15; GK-UWG/Pahlow, 2. Aufl., § 7 Rn. 210; Heese, JZ 2016, 529, 530 f.; Gramespacher, WRP 2016, 495, 496; Wulf, DB 2016, 882).

    Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung (ABl. EU L 376 S. 21) jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, aaO Rn. 16; BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 17 mwN - Empfehlungs-E-Mail, vgl. auch Apel/Henn, KbR 2016, 236, 237 f.; Gramespacher, WRP 2016, 495, 497; Mankowski, EWiR 2016, 157, 158).

    Für die Annahme, die nicht zu beanstandende Rechnungsübersendung nehme der E-Mail insgesamt den Charakter der Werbung, ist kein Raum (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, GRUR 2016, 530 Rn. 19 mwN; Apel/Henn, KbR 2016, 236, 239; aA Straub, ZJS 2016, 510, 514).

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Von einem Verstoß gegen diese Regelung betroffene Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer sind aber nach der abschließenden Regelung des § 8 Abs. 3 UWG nicht berechtigt, selbst Ansprüche auf Unterlassung gemäß § 8 Abs. 1 UWG geltend zu machen (h.M.; vgl. zum "Verbraucher" Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, NJW 2016, 870 Rn. 9; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 8 UWG Rn. 3.4; vgl. zur Ablehnung individueller Ansprüche Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes gegen den unerlaubten Wettbewerb vom 22. August 2003, BT-Drucks. 15/1487 S. 22).

    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, AfP 2016, 149 Rn. 23; BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 25 f. mwN - Empfehlungs-E-Mail).

  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Die für den Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche Wiederholungsgefahr wird im Falle einer erfolgten Rechtsverletzung vermutet (vgl. Senatsurteile vom 29. November 2016 - VI ZR 382/15, GRUR 2017, 304 Rn. 17; vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, AfP 2016, 149 Rn. 23 - "No-Reply"-E-Mails; vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 30).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand

    d) Die für den Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Wiederholungsgefahr wird aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung vermutet (vgl. Senatsurteile vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 20 = AfP 2015, 564 Rn. 30; vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, AfP 2016, 149 Rn. 23).
  • BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15

    Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung

    Das Berufungsgericht geht zumindest in seinen Hilfserwägungen mit Recht davon aus, dass dann, wenn bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfolgt ist, eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr besteht (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 30; vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, NJW 2016, 870 Rn. 23; vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85, AfP 1986, 241, 242; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 29; vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12, AfP 2013, 250 Rn. 31).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZR 25/19

    Inbox-Werbung (EuGH-Vorlage)

    Als Ausfluss seines personalen Selbstbestimmungsrechts ist zudem der Wille des Betroffenen schutzwürdig, seinen privaten Lebensbereich von jedem Zwang zur Auseinandersetzung mit Werbung und ihrer Suggestivwirkung freizuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, NJW 2016, 870 Rn. 13 - "No-Reply"-E-Mails, mwN).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16

    Heranziehen der Grundsätze über das fehlende Rechtsschutzbedürfnis von

    c) Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten des Beklagten indiziert (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, AfP 2016, 149 Rn. 23; BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 25 f. mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 3 O 315/17

    Zu Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO

    Diese war durch die Erstbegehung indiziert (siehe nur BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; NJW 2016, 870, 872 - "No Reply"-Emails; GRUR 2019, 431, 432 - Drittunterwerfung im Persönlichkeitsrecht).
  • AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17

    Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails

    Das Recht des Klägers, ohne seine Einwilligung nicht mit E-Mail-Werbung belästigt zu werden, ist ein personenbezogenes Recht und Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes (vgl. BGH NJW 2016, 870 = GRUR 2016, 530, juris Rz. 11).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann deshalb vor Belästigungen schützen, die von einer unerwünschten Kontaktaufnahme ausgehen (BGH NJW 2016, 870 = GRUR 2016, 530, juris Rz. 12).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann in der bloßen - als solche nicht ehrverletzenden - Kontaktaufnahme aber regelmäßig nur dann eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolgt, weil ansonsten die Freiheit kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt wäre (BGH NJW 2016, 870 = GRUR 2016, 530, juris Rz. 12; NJW 2011, 1005 = WM 2011, 1194, juris Rz. 8).

    Darunter fällt grundsätzlich auch Werbung in einem Autoresponder (BGH NJW 2016, 870 = GRUR 2016, 530).

    Direktwerbung ist gegeben, wenn der Werbende einen unmittelbaren Kontakt zu einem bestimmten Adressaten herstellt, sei es durch persönliche Ansprache, Briefsendungen oder durch Einsatz von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Telefax oder E-Mail (Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 7 Rn. 2), (BGH NJW 2016, 870 = GRUR 2016, 530, juris Rz. 16).

    Dies hat aber nicht zur Folge, dass die in der E-Mail enthaltene Werbung von vornherein keine (Direkt-)werbung darstellen könnte (BGH NJW 2016, 870 = GRUR 2016, 530, juris Rz. 19).

    Für die Annahme, die Nutzung der elektronischen Post des Klägers zu Werbezwecken sei durch die zulässige Bestätigungs-E-Mail insgesamt gerechtfertigt, ist indes kein Raum (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, K&R 2015, 678, 679), (BGH NJW 2016, 870 = GRUR 2016, 530, juris Rz. 19).

    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (BGH NJW 2016, 870 = GRUR 2016, 530, juris Rz. 23; GRUR 2013, 1259 = DB 2013, 2561, juris Rz. 25 f. mwN - Empfehlungs-E-Mail).

  • AG Bonn, 09.05.2018 - 111 C 136/17

    Kunden-Feedback-Befragungen sind ohne Zustimmung des Empfängers unzulässige

    Insbesondere hat er eine konkrete E-Mail-Adresse genannt, sodass es nicht darauf ankommt, ob sich der Unterlassungsanspruch des Klägers nur auf einzelne E-Mail-Adressen bezieht (OLG Frankfurt, MMR 2014, 115; KG, NJW-RR 2005, 51), oder der Unterlassungsanspruch ein personenbezogenes Recht und Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist (vgl. BGH NJW 2016, 870, juris Rn. 11; BGH, NJW 2009, 2958; AG Bonn, MMR 2018, 123).

    Direktwerbung ist gegeben, wenn der Werbende einen unmittelbaren Kontakt zu einem bestimmten Adressaten herstellt, sei es durch persönliche Ansprache, Briefsendungen oder durch Einsatz von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Telefax oder E-Mail (BGH, NJW 2016, 870, juris Rn. 16).

    Dies hat aber nicht zur Folge, dass die in der Signatur enthaltene Werbung von vornherein keine Direktwerbung darstellen könnte (BGH, NJW 2016, 870, juris Rn. 19).

    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (BGH, NJW 2016, 870, juris Rn. 23; BGH, GRUR 2013, 1259, juris Rn. 25).

  • BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18

    Entkräftung einer durch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20

    Bereits kurze Werbung im E-Mail-Footer unzulässig ohne Einwilligung

  • LG Ingolstadt, 29.07.2022 - 83 O 1394/21

    Unterlassungsanspruch gegen Leitfaden für gendersensible Sprache bei Audi

  • OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 4 U 58/23

    Bezeichnung als dämliches Stück Hirn-Vakuum ist eine Schmähkritik, die nicht

  • AG München, 05.08.2022 - 142 C 1633/22

    Werbe-E-Mails ohne Zustimmung stellen Eingriff in allgemeines

  • OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15

    Unzumutbare Belästigung durch Kundenzufriedenheitsumfrage

  • AG Goslar, 27.09.2019 - 28 C 7/19
  • OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 15/17

    Pflicht eines Autohauses zur Angabe der CO2-Emission eines auf einem Kundenfoto

  • LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22

    Zimmervermittlungsagentur - Wettbewerbsverletzung: Mutmaßliche Einwilligung in

  • LG Stendal, 12.05.2021 - 22 S 87/20

    Bestätigungs-E-Mail mit Werbung - Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

  • OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22

    Einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung des Betretens einer Apotheke;

  • AG Augsburg, 09.06.2023 - 12 C 11/23

    Keine unzulässige elektronische Werbung durch Angabe der Internetpräsenz in

  • OLG Celle, 08.05.2018 - 13 U 12/18

    Wettbewerbswidrigkeit des "Teilens" eines Testberichts für ein angebotenes

  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 196/17

    Informationspflicht über Verbrauchs- und Emissionswerte von Kraftfahrzeugen in

  • OLG Hamm, 21.07.2023 - 12 U 53/22
  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 10.11.2022 - 3 C 270/22

    Unterlassungsanspruch gegen die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung

  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 03.08.2021 - 2 C 124/21

    Werbung, Unterlassungsanspruch, Unterlassung, Einwilligung, Nachweis, Verletzung,

  • AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
  • OLG Nürnberg, 20.01.2022 - 3 U 3741/21

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen den Vorwurf des "Bankenbetrugs"

  • LG Augsburg, 18.10.2023 - 44 S 2196/23

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Einblenden eines Links

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 16 U 18/17
  • OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21

    Unterlassungsanspruch im Wettbewerbsrecht; Wettbewerbsverstoß im Rahmen des

  • LG Köln, 17.07.2019 - 28 O 470/18
  • KG, 03.08.2016 - 5 U 127/14

    Eingriff in den Gewerbebetrieb und Persönlichkeitsrechtsverletzung:

  • LG Berlin, 10.06.2016 - 15 S 49/15

    Unterlassungsanspruch bei unerbetener E-Mail-Werbung; Anspruch auf Ersatz der

  • LG München I, 21.03.2017 - 33 O 9061/16

    Vertragsstrafen- und Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit der Übersendung

  • AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15

    Deliktischer und wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch einer

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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2016 - III ZR 387/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20013
BGH, 14.07.2016 - III ZR 387/15 (https://dejure.org/2016,20013)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - III ZR 387/15 (https://dejure.org/2016,20013)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - III ZR 387/15 (https://dejure.org/2016,20013)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 309 Nr 13 BGB
    Unangemessene Vertragsklausel gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 309 Nr. 13 BGB

  • webshoprecht.de

    Unangemessene Vertragsklausel für zwingende Schriftform bei Kündigung

  • webshoprecht.de

    Unangemessene Schriftformklausel in Online-AGB

  • damm-legal.de

    Bei Online-Partnerbörse muss auch eine Möglichkeit zur Online-Kündigung vorhanden sein

  • IWW

    § 309 Nr. 13 BGB, § 126 Abs. 3 BGB, § 127 Abs. 2 BGB, § 307 BGB, § 1 UKlaG, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 127 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 126 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO

  • aufrecht.de
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Verwendung einer Klausel zum Schriftformerfordernis bei der Vertragskündigung mit einer Online-Partnervermittlung; Unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner im Hinblick auf die besondere Art des Zustandekommens und der gesamten ...

  • kanzlei.biz

    Schriftformklausel in Online-Partnervermittlungsvertrag ist unzulässig

  • online-und-recht.de

    Ausschluss der Kündigung per E-Mail rechtswidrig

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame Schriftformklausel in Online- Partnervermittlungsvertrag

  • rewis.io

    Unangemessene Vertragsklausel gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 309 Nr. 13 BGB

  • ra.de
  • info-it-recht.de

    Unangemessene Schriftformklausel in Online-AGB einer Partnervermittlung (hier: Ausschluss der Kündigung per E-Mail)

  • kanzlei-kotz.de

    Elektronische Kündigung unzulässig?

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 126; BGB § 127; BGB § 307; BGB a. F. § 309 Nr. 13
    Unwirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Online-Partnervermittlung

  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AGB: Schriftformerfordernis zur Kündigung bei Online-Vertrag unwirksam

  • kanzleibeier.eu

    Partnerbörsen im Internet: Ausschluss der Kündigung per E-Mail ist rechtswidrig

  • rechtsportal.de

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Verwendung einer Klausel zum Schriftformerfordernis bei der Vertragskündigung mit einer Online-Partnervermittlung; Unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner im Hinblick auf die besondere Art des Zustandekommens und der gesamten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertragsrecht: Kündigung per E-Mail ist bei Online-Verträgen möglich

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei Online-Partnerbörse muss auch eine Möglichkeit zur Online-Kündigung vorhanden sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ausschluss der Kündigung per E-Mail

  • heise.de (Pressebericht, 15.07.2016)

    Partnerbörse: Kündigungsklausel von Elitepartner.de unwirksam

  • heise.de (Pressemeldung, 08.08.2016)

    Partnerbörsen müssen Kündigung auch online ermöglichen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Kündigung von kostenpflichtigen Online-Diensten erleichtert

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    BGH erleichtert Kündigung von online geschlossenen Partnervermittlungsverträgen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Reine Online-Dienste müssen auch online kündbar sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung einer Online-Partnervermittlung muss auch online möglich sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Datingportal muss online kündbar sein!

  • versr.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Online-Partnervermittlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss von Kündigung in elektronischer Form bei Dating-Portal unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    BGH erklärt Kündigungsklausel von Elitepartner.de für unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausschluss der E-Mail-Kündigung ist rechtswidrig

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    Schriftformklausel für Kündigung bei Online-Dating-Platform unwirksam

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ein Online abgeschlossener Vertrag muss auch Online kündbar sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Kündigung per E-Mail bei Dating-Portal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schriftform-Zwang für Kündigung unwirksam bei Online-Vertrag

  • karief.com (Kurzinformation)

    Kann man in AGB die Kündigung in elektronischer Form wirksam ausschließen?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Unangemessene Benachteiligung von Kunden durch Möglichkeit der Kündigung ausschließlich in Schriftform

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Datingportal muss online kündbar sein

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel darf nicht mehr Schriftform verlangen

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Kündigungen auch per E-Mail möglich

  • drboese.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wirksam per E-Mail kündigen - ohne Wenn und Aber

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Kündigung von kostenpflichtigen Online-Diensten erleichtert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung der Mitgliedschaft bei Online-Partnervermittlung muss durch E-Mail möglich sein - Beschränkung auf Schriftformerfordernis benachteiligt Verbraucher unangemessen

Besprechungen u.ä. (2)

  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AGB: Schriftformerfordernis zur Kündigung bei Online-Vertrag unwirksam

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kündigung und AGB-Kontrolle bei Online-Dating-Portalen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 28
  • NJW 2016, 2800
  • NJ 2016, 378
  • VersR 2017, 1340
  • WM 2017, 779
  • MMR 2016, 673
  • BB 2016, 2955
  • K&R 2016, 596
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - III ZR 387/15
    Es bedarf dabei einer umfassenden Würdigung der wechselseitigen Interessen, wobei die Abweichung vom dispositiven Recht Nachteile von einigem Gewicht begründen muss und Gegenstand, Zweck und Eigenart des Vertrags mit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2002 - X ZR 220/01, NJW 2003, 886, 887 mwN und vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 61/05, NJW-RR 2008, 818 Rn. 17).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZR 220/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Bindung in einem Wartungsvertrag

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - III ZR 387/15
    Es bedarf dabei einer umfassenden Würdigung der wechselseitigen Interessen, wobei die Abweichung vom dispositiven Recht Nachteile von einigem Gewicht begründen muss und Gegenstand, Zweck und Eigenart des Vertrags mit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2002 - X ZR 220/01, NJW 2003, 886, 887 mwN und vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 61/05, NJW-RR 2008, 818 Rn. 17).
  • BGH, 18.01.1989 - VIII ZR 142/88

    Kauf- und Warenhaus-AGB; Formularmäßige Beschränkung der zeitlichen Ausübung des

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - III ZR 387/15
    (Nach der ab dem 1. Oktober 2016 für von diesem Zeitpunkt an geschlossene Verträge geltenden Fassung [vgl. Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17. Februar 2016 - BGBl. I, S. 233] kann für Erklärungen von Verbrauchern, die, wie die Kündigung, gegenüber dem Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Dritten abzugeben sind, allenfalls noch die Textform, nicht aber die Schriftform wirksam vorgegeben werden [vgl. auch BT-Drucks. 18/4631, S. 17 f].) Zwar kann davon ausgegangen werden, dass eine Klausel, die den Anforderungen des § 309 Nr. 13 BGB entspricht, im Regelfall auch mit § 307 BGB vereinbar ist (vgl. MünchKommBGB/Wurmnest, BGB 7. Aufl. § 309 Nr. 13 Rn. 4; Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl, § 309 Nr. 13 Rn. 20, 21; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Januar 1989 - VIII ZR 142/88, NJW-RR 1989, 625, 626).
  • BGH, 15.03.2018 - III ZR 126/17

    Einordnung eines Fernüberwachungsvertrags als Dienstvertrag; Unwirksamkeit einer

    aa) Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders im Sinne von § 307 BGB ist gegeben, wenn der Verwender durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.; s. etwa Senatsurteile vom 18. Februar 2016 - III ZR 126/15, BGHZ 209, 52, 58 Rn. 17; vom 19. Mai 2016 - III ZR 274/15, NJW-RR 2016, 842, 844 Rn. 29 und vom 14. Juli 2016 - III ZR 387/15, NJW 2016, 2800, 2801 Rn. 9, jeweils mwN; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - VII ZR 111/11, NJW-RR 2012, 626, 627 Rn. 14; Versäumnisurteil vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10, NJW 2012, 1431 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 255/20

    Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen eine Versicherung aus einer

    Eine unangemessene Benachteiligung nach dieser Vorschrift setzt u.a. voraus, dass die Abweichung vom dispositiven Recht für den Vertragspartner Nachteile von einigem Gewicht begründet (vgl. BGH, Urteile vom 6. November 2013 - KZR 58/11, BGHZ 199, 1 Rn. 66 und vom 14. Juli 2016 - III ZR 387/15, WM 2017, 779 Rn. 9).
  • BGH, 18.04.2019 - III ZR 191/18

    Die Beklagte, die eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen im Bundesgebiet

    Insoweit bedarf es einer umfassenden Würdigung und Abwägung der wechselseitigen Interessen, bei der die mit der Abweichung vom dispositiven Recht verbundenen Nachteile für den Vertragspartner, die von einigem Gewicht sein müssen, sowie Gegenstand, Zweck und Eigenart des Vertrags zu berücksichtigen sind (st. Rspr., z.B. Senat, Urteile vom 14. Juli 2016 - III ZR 387/15, BeckRS 2016, 13946 Rn. 9 und vom 15. März 2018 - III ZR 126/17, BeckRS 2018, 4246 Rn. 20; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2002 - X ZR 220/01, NJW 2003, 886, 887; jew. mwN).
  • OLG Braunschweig, 29.09.2020 - 11 U 68/19

    Ansprüche aus einer Landwirtschaftbetriebsversicherung; Grob fahrlässige

    Eine Klausel ist dabei unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH, Urteil vom 18. April 2019 - III ZR 191/18 -, juris, Rn. 19; Urteil vom 04. April 2018 - IV ZR 104/17 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 15. März 2018 - III ZR 126/17 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 14. Juli 2016 - III ZR 387/15 -, juris, Rn. 9, jew. m.w.N.).
  • LG Hamburg, 29.04.2021 - 312 O 94/20

    Kündigung per Brief muss auch bei online geschlossenen Verträgen möglich sein -

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.7.2016, III ZR 387/15, auf die die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 25.2.2021 verweist, ergibt sich nichts Anderes.
  • LG Berlin, 11.10.2016 - 15 O 186/16

    AGB eines Energielieferanten über die Belieferung von Sondervertragskunden:

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2016 - III ZR 387/15 - folgt nach Auffassung der Kammer nichts anderes, da in der dortigen Randnummer 11 weitere (nicht in den Antrag aufgenommene) Klauseln lediglich zur ergänzenden Begründung zitiert werden, während das Vorgehen gegen die hier beanstandete Klausel aufgrund § 309 Nr. 9a BGB nur in Zusammenschau mit § 23 AGB überhaupt Sinn ergibt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.11.2015 - I-4 U 34/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41890
OLG Hamm, 17.11.2015 - I-4 U 34/15 (https://dejure.org/2015,41890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.11.2015 - I-4 U 34/15 (https://dejure.org/2015,41890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. November 2015 - I-4 U 34/15 (https://dejure.org/2015,41890)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    §§ 97 Abs. 2, 31 Abs. 5, 97a Abs. 3 Satz 1, 43, 13 UrhG
    Übertragungszweckgedanke, Lizenzanalogie, angemessene Lizenzgebühr, Honorarempfehlungen MFM, Auftragsproduktionen, Folgelizensierung an Vertriebspartner des Auftraggebers, Werbefotografien, unterlassener Urhebervermerk, Gegenstandswert bei urheberrechtswidriger ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Übertragungszweckgedanke, Lizenzanalogie, angemessene Lizenzgebühr, Honorarempfehlungen MFM, Auftragsproduktionen, Folgelizensierung an Vertriebspartner des Auftraggebers, Werbefotografien, unterlassener Urhebervermerk, Gegenstandswert bei urheberrechtswidriger ...

  • webshoprecht.de

    Schadensersatzberechnung nach der sog. Lizenzanalogie und zur Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr

  • damm-legal.de

    Schadensberechnung für unberechtigte Fotonutzung - MFM-Tarife auch im gewerblichen Bereich nicht immer anwendbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Nutzungsrechts an für einen Katalog erstellten Modefotografien

  • online-und-recht.de

    Schadensersatz bei Online-Foto-Klau

  • kanzlei.biz

    Schadensberechnung bei urheberrechtswidrig veröffentlichten Fotos auf der Homepage

  • debier datenbank

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 13, 16, 19a, 31 Abs. 5, 43, 97 Abs. 2, 97a Abs. 3 S. 1 UrhG

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UrhG § 97 Abs. 2
    Umfang des Nutzungsrechts an für einen Katalog erstellten Modefotografien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht - Schadensberechnung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Schadensberechnung für unberechtigte Fotonutzung - MFM-Tarife auch im gewerblichen Bereich nicht immer anwendbar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    10 EURO pro Produktfoto als Lizenzschaden bei fehlender Folgelizenzierung auch im gewerblichen Bereich - MFM-Tarife nicht anwenbar

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Fotorecht: Händler abgemahnt wegen Fotos vom Hersteller

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Lizenzanalogie: Zur Schadensberechnung bei urheberrechtswidrig auf Homepages veröffentlichten Fotos

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Lizenzanalogie: Zur Schadensberechnung bei urheberrechtswidrig auf Homepages veröffentlichten Fotos

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Unberechtigte Fotoverwendung - Schadenersatz 10EUR pro Bild

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht - Oberlandesgericht Hamm klärt die Schadensberechnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Honorarhöhe lässt keinen Schluss auf Umfang von übertragenen Nutzungsrechten zu

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schadensberechnung bei urheberrechtswidrig auf Homepages veröffentlichten Fotos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Honorarhöhe lässt keinen Schluss auf Umfang von übertragenen Nutzungsrechten zu

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Anwendung der MFM-Tabelle bei Online-Foto-Klau-Fällen

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Fotorecht: Urheberrechtsverletzung durch unlizensierte Fotos auf Homepage des Vertrags- Händlers- OLG Hamm: 10 Euro je Foto Schadensersatz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtswidrige Veröffentlichung von Fotos im Internet: Wie berechnet sich der Schaden?

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Fotorecht: 10 Schadensersatz nach ungenehmigter Folgelizenzierung von Auftragsfotos durch Dritte

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtswidrige Veröffentlichung eines Fotos: Schadensberechnung konkretisiert

Besprechungen u.ä. (5)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fotoklau: zu Grundsätzen des Schadensersatzes

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei Produktfotos

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz 10 € bei Werbefotos

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei Produktfotos

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Höhe des Schadensersatzes bei urheberrechtswidriger Veröffentlichung von Fotografien auf einer Homepage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 28
  • GRUR-RR 2016, 188
  • MMR 2016, 549
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
    Dem hinzuzurechnen ist ein Aufschlag für den unterlassenen Urhebervermerk als Ersatz des dem Kläger durch den Eingriff in das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft verursachten materiellen Schadens (vgl. hierzu BGH GRUR 2015, 780 - Motoradteile ).

    Denn die Urheberbezeichnung kann Werbewirkung entfalten und Folgeaufträge nach sich ziehen (BGH GRUR 2015, 780, 784 - Motoradteile ; Wandtke/Bullinger/Bullinger, UrhG, 4. Aufl., § 13 Rn. 1).

  • OLG Köln, 25.08.2014 - 6 W 123/14

    Streitwert einer Klage auf dem Gebiet des Urheberrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
    Hierbei haben die Streitwertangaben des Klägers durchaus indizielle Bedeutung, auch wenn sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblichen Wertfestsetzungen in gleichartigen Fällen zu überprüfen sind (OLG Köln WRP 2014, 1236; KG ZUM-RD 2011, 543; Jan Bernd Nordemann in Fromm/ Nordemann , Urheberrecht, 11. Aufl., § 97 UrhG Rn. 223).

    Allerdings muss auch dem Umstand, dass die Beklagte mit der urheberrechtswidrigen Verwendung der in Rede stehenden Fotos den eigenen Absatz ihres Einzelhandelsgeschäfts, wenn auch keineswegs in gleichem Maße wie bei einer Nutzung im Rahmen eines bundesweiten Onlineshops (vgl. hierzu OLG Köln WRP 2014, 1236; Übersicht bei Jan Bernd Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 97 UrhG Rn. 223 mwN) förderte, ins Gewicht fallen.

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
    Es existiere - wie auch die Entscheidung des BGH GRUR 2015, 258 - CT-Paradies zeige - keine Grundregel, wonach ein Fotograf stets eine Lizenzgebühr im dreistelligen Eurobereich pro Bild erhalte.

    Dementsprechend kann der Kläger gemäß § 97 Abs. 2 UrhG Schadensersatz, wenn auch lediglich in Höhe von insgesamt 110 EUR, mithin 10 EUR pro Foto verlangen (vgl. zur Größenordnung BGH GRUR 2015, 258, 263 - CT-Paradies ).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
    Vielmehr muss auch bedacht werden, dass Lizenzvertragsparteien erfahrungsgemäß berücksichtigen, dass und in welchem Umfang der Rechtsinhaber auch Dritten die Nutzung gestattet hat (BGH GRUR 2006, 136, 138 - Pressefotos ).
  • OLG Hamm, 13.02.2014 - 22 U 98/13

    Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr für einfache, nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
    Es ist nicht ersichtlich, geschweige denn seitens des Klägers nachvollziehbar dargetan, dass sich aus den Honorarsätzen der MFM eine für diese konkrete besondere Interessenlage angemessene und übliche Lizenzgebühr ergibt - und hierzu verhält sich auch das Urteil des OLG Hamm GRUR-RR 2014, 243 nicht.
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
    Dies gilt selbst dann, wenn es für ihn weniger Aufwand erfordert hätte, die Abmahnungen abzufassen und die Unterwerfungserklärungen vorzubereiten, als einen Rechtsanwalt zu informieren und zu beauftragen (u.a. BGH GRUR 2008, 996, 999 - Clone CD ; Senat MMR 2001, 611, 612 - FTP-Explorer ; ausführlich hierzu Jan Bernd Nordemann in Fromm/Nordemann, UrheberR, 11. Aufl., § 97a UrhG RN. 38f. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
    Dass hierfür kein Honorar gezahlt wurde, lässt sich dem jedoch nicht entnehmen (so auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 393, 395).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
    Ist eine ausreichende Zahl von Lizenzverträgen in Höhe der geforderten Vergütung abgeschlossen worden, muss die angemessene Lizenzgebühr auf dieser Grundlage berechnet werden (BGH GRUR 2009, 660 - Reseller Vertrag ; BeckOK-Reber, UrhG, Stand: 01.07.2014, § 97 Rn. 123; Jan Bernd Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 97 UrhG Rn. 93).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
    Bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (u.a. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie ).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
    Eine Begrenzung des Streitwertes auf den doppelten Lizenzschaden, die bei einer zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich handelnde Anbieter im Internet im Einzelfall durchaus gerechtfertigt sein mag (hierzu u.a. OLG Hamm GRUR-RR 2013, 39), kommt unter den hier gegebenen Umständen nämlich nicht in Betracht.
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

  • OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07

    Urheberrechtsverletzung: Anspruch auf Schadenersatz, die Herausgabe von Dias und

  • KG, 30.12.2010 - 24 W 100/10

    Urheberrecht: Streitwert für die unerlaubte Nutzung einer Fotografie

  • OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 U 33/01

    Ftp-Explorer

  • BGH, 24.09.2014 - I ZR 35/11

    Hi Hotel II - Urheberrechte an Werbefotos: Bestimmung des anwendbaren Rechts im

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

  • LG Bochum, 15.01.2015 - 8 O 267/14

    Umfang eines Anspruchs auf Zahlung von Lizenzgebühren für die Nutzung u.

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • OLG Köln, 28.10.2016 - 6 U 206/15
    Er ist wie jeder andere Urheber auch darauf angewiesen, wirtschaftlich angemessen an dem aus seinem Werk gezogenen Nutzen beteiligt zu werden (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2016, 188 - Beachfashion, Juris-Tz. 86, zu einem Parallelfall betreffend ein Fotoshooting des Klägers für die Nebenintervenientin im Mai 2011).

    Der vorliegende Vertragszweck, die Erstellung von Produktfotos für die Bewerbung der von der Nebenintervenientin produzierten Bademode, erfordert nicht zwingend die Einräumung umfassender Nutzungsrechte oder das Recht zur Weitergabe der Fotografieren an Absatzmittler (ebenso OLG Hamm, GRUR-RR 2016, 188 - Beachfashion, Juris-Tz. 88 ff.; OLG München, Urteil vom 17.12.2915, 29 U 2324/15; OLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2016, 5 U 48/13, jeweils zu Parallelverfahren betreffend ein Fotoshooting des Klägers für die Nebenintervenientin im Mai 2011).

    bb) Eine Gesamtbetrachtung aller konkreten Umstände des vorliegenden Einzelfalles führt zu keiner anderen Beurteilung (vgl. auch OLG Hamm, GRUR-RR 2016, 188 - Beachfashion, Juris-Tz. 96 ff.; OLG München, Urteil vom 17.12.2915, 29 U 2324/15; OLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2016, 5 U 48/13, jeweils zu Parallelverfahren betreffend ein Fotoshooting des Klägers für die Nebenintervenientin im Mai 2011).

    Von einer eigenen Lizensierungspraxis des Klägers kann nicht ausgegangen werden (ebenso OLG Hamm, GRUR-RR 2016, 188 - Beachfashion, Juris-Tz. 124 ff; OLG München, Urteil vom 17.12.2915, 29 U 2324/15; OLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2016, 5 U 48/13, jeweils zu Parallelverfahren betreffend ein Fotoshooting des Klägers für die Nebenintervenientin im Mai 2011).

    bb) Auch die von der Klägerin herangezogenen F-Empfehlungen 2011 stellen keine geeignete Schätzgrundlage dar (ebenso OLG Hamm, GRUR-RR 2016, 188 - Beachfashion, Juris-Tz. 132 ff.; OLG München, Urteil vom 17.12.2915, 29 U 2324/15; OLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2016, 5 U 48/13, jeweils zu Parallelverfahren betreffend ein Fotoshooting des Klägers für die Nebenintervenientin im Mai 2011).

    cc) Im vorliegenden Fall ist es naheliegend und angemessen, dass sich die Entlohnung für die Lizenz der Vertriebspartner in erster Linie an den Kosten orientiert, die die Nebenintervenientin ihrerseits für die Erstellung der Produktfotos hat aufwenden müssen (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2016, 188 - Beachfashion, Juris-Tz. 149 ff.; OLG München, Urteil vom 17.12.2915, 29 U 2324/15; OLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2016, 5 U 48/13, jeweils zu Parallelverfahren betreffend ein Fotoshooting des Klägers für die Nebenintervenientin im Mai 2011).

    Ein solcher Betrag ist vor dem Hintergrund des zwischen dem Kläger und einem seiner weiteren Auftraggeber, der J & K GmbH, im Februar 2012 - also unmittelbar vor der ersten Abmahnung der Beklagten - vereinbarten Betrages für die nachträgliche Einräumung von Zweitnutzungsrechten als angemessen zu bewerten, auch wenn die Zusatzvereinbarung als solche als Schätzgrundlage ungeeignet ist, weil sie das Verhältnis Kläger / Hersteller und nicht Kläger / Einzelhändler betraf, zudem auf eine Zeit nach dem Beginn der streitgegenständlichen Verletzungshandlungen im Jahr 2011 datiert und sich aus ihr schließlich auch kein konkreter Preis für die einzelne Fotografie ermitteln lässt (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2016, 188 - Beachfashion, Juris-Tz. 128; OLG München, Urteil vom 17.12.2915, 29 U 2324/15; OLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2016, 5 U 48/13, jeweils zu Parallelverfahren betreffend ein Fotoshooting des Klägers für die Nebenintervenientin im Mai 2011).

    Insbesondere ist keine Abweichung von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte gegeben; die Entscheidung steht vielmehr in Einklang mit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (GRUR-RR 2016, 188 - Beachfashion), München (Urteil vom 17.12.2915, 29 U 2324/15) und Hamburg (Urteil vom 03.03.2016, 5 U 48/13), die jeweils Parallelverfahren betreffend ein Fotoshooting des Klägers für die Nebenintervenientin im Mai 2011 betrafen.

  • OLG Frankfurt, 30.03.2020 - 11 W 8/20

    Streitwert bei Verletzung von Bildrechten eines Berufsfotografen

    Solche Anzeichen können sich aus dem unterbreiteten Sachverhalt unter Heranziehung der Erfahrung des befassten Gerichts und der üblichen Wertfestsetzung in gleichartigen Fällen ergeben (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2016, 188 - Beachfashion m. w. N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 49/16

    Gerichtsstandbestimmung; Urheberrecht; Streitwert; Unterlassung; Verweisung;

    Die Kammer beabsichtige, den Streitwert auf 3.500 EUR festzusetzen, wobei sie "den Antrag zu Ziff. 1 mit 2.000 EUR (vgl. OLG Hamm, Urteil 17.11.2015, 4 U 34/15)", den Auskunftsanspruch zu Ziff. 2 mit 500 EUR und den Feststellungsantrag zu Ziff. 3 mit 1.000 EUR" bewerte.

    Dabei sind u.a. die Stellung des Verletzers und des Verletzten, das Wirkungspotential der Verletzung, die Intensität und Nachahmungsgefahr der Verletzung und subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers von Bedeutung (OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 172; KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2010 - 24 W 100/10, juris Rn. 4; Nordemann-Schiffel in: Mayer, Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, V. Streitwerte im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Presse- und Persönlichkeitsrecht, Rn. 13, beck-online).

    Die Streitwertangaben der Klägerseite haben indizielle Bedeutung, auch wenn sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblichen Wertfestsetzungen in gleichartigen Fällen zu überprüfen sind (OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2014 - 6 W 123/14, juris Rn. 1; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 172 m.w.N.).

    Ein Anhaltspunkt für die Gründe der Festsetzung des Streitwerts und die Auffassung des Landgerichts C zu dessen Höhe findet sich allein in dem Hinweis zu der beabsichtigten Streitwertbewertung der Landgerichts C. Dort hat das Landgericht C - ausgesprochen karg - seine von der Angabe in der Klageschrift abweichende beabsichtigte Festsetzung des Streitwerts auf den in Klammer gesetzten Verweis auf die Entscheidung des OLG Hamm zu 4 U 34/15 gestützt und zudem ausgeführt, dass bislang keine Ausführungen der Klägerseite vorlägen, die erkennen ließen, wie der Kläger den Streitwert bemesse.

  • OLG Hamm, 29.10.2020 - 4 U 19/19

    Schadensersatz wegen rechtswidriger öffentlicher Wiedergabe eines geschützten

    Berücksichtigt man sodann, dass es von 2004 bis 2006 erfahrungsgemäß zu einer Preissteigerung auch hinsichtlich der hier in Rede stehenden Gebühren gekommen sein dürfte, und dass sich der Verlust an Werbewirkung mit der Veröffentlichung auf der Internetseite eines einzelnen Gymnasiums in engen Grenzen hält, mithin der Zuschlag wegen des fehlenden Bildquellennachweises denkbar gering zu bemessen ist (vgl. Senat, Urt. v. 17.11.2015 - 4 U 34/15, juris), so ist die mit insgesamt 700 EUR veranschlagte Vergütung nicht zu beanstanden.
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • OLG München, 17.12.2015 - 29 U 2324/15

    Bestimmung des Umfangs der eingeräumten Nutzungsrechte an Modefotografien nach

    Bezugnehmend auf ein Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2015, Az. 1-4 U 34/15 (Anlage BK 32), in einem Parallelverfahren weist der Kläger darauf hin, das OLG Hamm habe den Bildpreis falsch berechnet, weil es nicht berücksichtigt habe, dass die Nebenintervenientin pro Bademodenteil nur jeweils ein Foto ausgewählt und genutzt und der Kläger pro Bademodenteil jeweils nur ein Foto lizenziert habe.

    Eine konkludente Zustimmung des Klägers zu einer entsprechenden Rechteeinräumung an die Händler ergibt sich - wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat - nicht durch Auslegung unter Beachtung der in § 31 Abs. 5 UrhG zum Ausdruck kommenden Zweckübertragungslehre unter ergänzender Berücksichtigung der allgemeinen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015, Az. 1-4 U 34/15, Anlage BK 32).

    Auch aus einer Gesamtbetrachtung aller Umstände ergibt sich vorliegend keine Zustimmung des Klägers zu einer Nutzung der Bilder auch durch die Händler (vgl. dazu ausführlich OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015, Az. 1-4 U 34/15, Anlage BK 32, S. 15 ff).

    Die Nebenintervenientin hätte für das Recht zur Weitergabe der Bilder an ihre Vertriebspartner nur einen Erhöhungsbetrag zu der bereits für die erlaubte Nutzung bezahlte Vergütung gezahlt und auch bei der Bemessung der angemessenen Vergütung im Verhältnis zur Beklagten als Vertriebspartner hätten die Parteien berücksichtigt, dass die Fotografien aus einer Auftragsproduktion für die Nebenintervenientin stammten und der Kläger dieser bereits die Nutzung u. a. auf der eigenen Homepage eingeräumt hatte (vgl. ausführlich OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015, Az. 1-4 U 34/15 S. 22 f., Anlage BK 32).

  • LG Köln, 19.08.2021 - 14 O 487/18
  • LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15

    Berechnung des Schadensersatzanspruchs eines Fotografen bei einer

  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 50/16

    Gerichtsstandsbestimmung; Urheberrecht; Streitwert; Unterlassung; Verweisung;

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 254/20

    "Düsseldorfer Radschläger"

  • AG Köln, 20.06.2023 - 125 C 23/22
  • LG Köln, 19.04.2018 - 14 O 38/17

    Risen 2

  • LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
  • OLG Rostock, 02.02.2022 - 2 W 15/21

    Indizwirkung von parteiseitig geäußerten Wertvorstellungen für die

  • LG Flensburg, 19.08.2016 - 8 S 7/16

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Verwertungsrechten an einem Musikalbum

  • OLG Hamm, 04.09.2018 - 4 U 34/18

    Streitwert einer Unterlassungsklage nach dem UrhG

  • LG Bielefeld, 22.04.2016 - 4 O 279/15

    Einräumung von Nutzungsrechten an den Fotografien hinsichtlich Verletzung von

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Rechtsprechung
   OLG München, 30.06.2016 - 6 U 732/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29017
OLG München, 30.06.2016 - 6 U 732/16 (https://dejure.org/2016,29017)
OLG München, Entscheidung vom 30.06.2016 - 6 U 732/16 (https://dejure.org/2016,29017)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 6 U 732/16 (https://dejure.org/2016,29017)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen des Widerrufsrechts hinsichtlich eines Vertrages über Leistungen des Bezahlfernsehens aufgrund Bereitstellung digitaler Inhalte

  • online-und-recht.de

    Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten (hier privates Bezahlfernsehen)

  • kanzlei.biz

    Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts auch bei Abonnementverträgen

  • rewis.io

    Widerrufsrecht bei Abonnementverträgen über digitale Inhalte

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erlöschen des Widerrufsrechts hinsichtlich eines Vertrages über Leistungen des Bezahlfernsehens aufgrund Bereitstellung digitaler Inhalte

  • rechtsportal.de

    Erlöschen des Widerrufsrechts hinsichtlich eines Vertrages über Leistungen des Bezahlfernsehens aufgrund Bereitstellung digitaler Inhalte

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Widerrufsrecht bei Abonnementverträgen über digitale Inhalte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Abonnementverträgen über digitale Inhalte

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Vertrag über Lieferung von digitalen Inhalten erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB auch dann vorzeitig wenn längerfristiger Zugriff auf ein Portal mit digitalen Inhalten

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Kein Widerrufsrecht bei digitalem Abo-Vertrag nach Beginn der Ausführung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erlöschen des Widerspruchsrechts bei Lieferung von digitalen Inhalten mit längerer Zugriffsmöglichkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abo-Vertrag "Sky online" fällt unter den Begriff der digitalen Inhalte des § 356 Abs.5 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 28
  • MMR 2017, 117
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus OLG München, 30.06.2016 - 6 U 732/16
    Als "acte claire" stellt sie sich indes ungeachtet des Umstands, dass ein höchstrichterliches Judikat insoweit nicht vorliegt, nicht als klärungsbedürftig dar; denn divergierende Ansichten hierzu (vgl. BVerfG NJW 2011, 1277) werden weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur -sei es auch nur vereinzelt (vgl. BGH MDR 2010, 704; BGH NJW-RR 2010, 3765) - vertreten.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.07.2016 - I-6 U 180/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29048
OLG Köln, 08.07.2016 - I-6 U 180/15 (https://dejure.org/2016,29048)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.07.2016 - I-6 U 180/15 (https://dejure.org/2016,29048)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - I-6 U 180/15 (https://dejure.org/2016,29048)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • damm-legal.de

    E-Mail-Adresse im Onlineshop genügt den fernabsatzrechtlichen Informationspflichten

  • JurPC

    Kontakttelefonnummer

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten beim Abschluss eines Vertrages; Erfordernis der Angabe einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme

  • online-und-recht.de

    Online-Shop genügt seinen fernabsatzrechtlichen Informationspflichten durch technische Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme

  • kanzlei.biz

    Die Angabe der Telefonnummer kann für Onlinehändler entbehrlich sein

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten beim Abschluss eines Vertrages

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Kontakttelefonnummer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse im Onlineshop genügt den fernabsatzrechtlichen Informationspflichten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Online-Händler muss keine Telefonnummer angeben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Impressum: Angabe von Telefon- oder Telefaxnummer nicht zwingend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angabe einer Telefonnummer des Händlers bei Online-Verbraucherverträgen unter Umständen entbehrlich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Online-Händler müssen keine Telefonnummer angeben

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Müssen Online-Händler eine Telefonnummer nennen?

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel nicht zwingend!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Angabe der E-Mail für fernabsatzrechtliche Informationspflicht bei Online-Shop ausreichend

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entbehrlichkeit einer Kontakttelefonnummer im Impressum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 28
  • MDR 2016, 1256
  • MMR 2017, 39
  • K&R 2016, 760
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.10.2008 - C-298/07

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Richtlinie

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2016 - 6 U 180/15
    Insbesondere führt er aus, aus der auch vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des EuGH zur Richtlinie 2000/31/EG (NJW 2008, 3553) lasse sich für den hier zu beurteilenden Sachverhalt nichts herleiten, da diese Richtlinie einen anderen Anwendungsbereich habe als die Richtlinie 2011/83/EU.

    Diese Bestimmungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie das Erfordernis einer schnellen Kontaktaufnahme und effizienten Kommunikation ausdrücklich aufstellen; für sie gilt, dass, soweit schnelle Kontaktaufnahme und effiziente Kommunikation anderweitig gewährleistet sind, die Angabe einer Telefonnummer fakultativ ist (EuGH, NJW 2008, 3553).

    Nach den vorstehenden Ausführungen bestehen hinsichtlich der Auslegung der in Rede stehenden Bestimmung der VerbraucherRRL unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH NJW 2008, 3553 keine vernünftigen Zweifel (vgl. EuGH, NJW 1983, 1257, 1258 - C. I. L. F. I. T.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2016 - 6 U 180/15
    Nach den vorstehenden Ausführungen bestehen hinsichtlich der Auslegung der in Rede stehenden Bestimmung der VerbraucherRRL unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH NJW 2008, 3553 keine vernünftigen Zweifel (vgl. EuGH, NJW 1983, 1257, 1258 - C. I. L. F. I. T.).
  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2016 - 6 U 180/15
    Ihre Rügen richten sich daher inhaltlich darauf, dass der Antrag zu weit gefasst ist; dies führt nicht zu seiner Unbestimmtheit, sondern allenfalls dazu, dass er unbegründet ist (BGH, WRP 2015, 966 = GRUR 2015, 813 Tz. 14 f. - Fahrdienst zur Augenklinik).
  • LG Köln, 13.10.2015 - 33 O 233/14

    Angabe der Telefonnummer und gegebenenfalls auch der Faxnummer als Informationen

    Auszug aus OLG Köln, 08.07.2016 - 6 U 180/15
    Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Oktober 2015 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 233/14 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 163/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, WRP 2016, 1396).
  • BGH, 19.12.2019 - I ZR 163/16

    Hinreichende Informationspflicht über Kontaktmöglichkeit im Online-Handel durch

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, WRP 2016, 1396).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38044
OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,38044)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.08.2016 - 11 U 123/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,38044)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. August 2016 - 11 U 123/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,38044)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB, § 2 UKlaG, § 7 UKlaG, § 66 ZPO
    Zumutbarkeit eines Zahlungsmittels bei erfoderlicher Eingabe von PIN und TAN in Eingabemaske eines Zahlungsauslösedienstes

  • webshoprecht.de

    Sofortüberweisung.de ist eine gängige und zumutbare Zahlungsmethode im Online-Handel

  • damm-legal.de

    Sofortueberweisen.de ist ein zumutbares Zahlungsmittel gem. § 312a Abs. 4 BGB

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit eines Zahlungsmittels bei erfoderlicher Eingabe von PIN und TAN in Eingabemaske eines Zahlungsauslösedienstes

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit einer Zahlungsmethode i.S. von § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB

  • online-und-recht.de

    Sofortüberweisung.de gängiges und zumutbares Zahlungsmittel im Online-Bereich

  • kanzlei.biz

    "Sofortüberweisung" stellt gängiges und zumutbares Zahlungsmittel dar

  • reise-recht-wiki.de

    Eingabe von PIN und TAN bei Online-Buchung von Flugreisen

  • haerting.de PDF
  • rechtsportal.de

    Zumutbarkeit einer Zahlungsmethode i.S. von § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Sofortueberweisen.de ist ein zumutbares Zahlungsmittel gem. § 312a Abs. 4 BGB

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung der Sofort AG doch als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit nach § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Online-Shop zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Alleiniges Online-Zahlungsmittel: Sofortüberweisung ist zumutbare Zahlungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlungsauslösedienste sind als gängiges Zahlungsmittel anzusehen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung darf einzige kostenlose Zahlungsart sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung gängige und zumutbare Bezahlmöglichkeit in einem Online-Shop

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung als Zahlungsart im Online-Shop

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung als zumutbare Zahlungsart

Besprechungen u.ä. (2)

  • haerting.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gängig und zumutbar: Sofortüberweisung darf einziges kostenfreies Zahlungsmittel sein

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bezahlarten im Webshop: SOFORT Überweisung zumutbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 28
  • K&R 2017, 135
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15
    Hintergrund dieser Regelung ist der wesentliche Grundgedanke des dispositiven Rechts, wonach jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können, insbesondere wenn es darum geht, lediglich die geschuldete Leistung des Vertragspartners entgegenzunehmen (BGH, Urteil vom 20.5.2010 - Xa ZR 68/09 Rn. 42).

    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.5.2010 (Xa ZR 68/09) folgt, dass ein gängiges Zahlungsmittel grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit unproblematisch erscheinen dürfte.

    Ebenfalls für unzumutbar hielt es eine Zahlungsmöglichkeit, die zuvor das Aufladen der Karte erfordere, wie etwa im Falle der "Visa Electron-Karte" (OLG Dresden ebenda; zur "Visa Electron-Karte" vor Erlass des § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB schon BGH vom 20.5.2010 - Xa ZR 68/09).

  • LG Hamburg, 01.10.2015 - 327 O 166/15

    Visa Entropay - Wettbewerbsverstoß eines Online-Reisevermittlers: "Visa

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15
    Ob der deutsche Gesetzgeber mit dem Erlass von § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB gegen die vollharmonisierenden Vorgaben der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) verstößt (für die Unionsrechtskonformität OLG Dresden, Urteil vom 3.2.2015 - 14 U 1489/14; LG Hamburg, Urteil vom 1.10.2015 - 327 O 166/15; Wendehorst in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 312 a Rn. 68; R. Koch in: Erman BGB, Kommentar, § 312a BGB, Rn. 44; Junker in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 312a Rn. 44; kritisch Omlor, NJW 2014, 1703, 1706), bedarf im Ergebnis keiner Entscheidung.

    Diese Einschätzung bestätigt auch das Urteil des Landgerichts Hamburg zur - gemäß den Feststellungen des Landgerichts Hamburg nur gering verbreiteten - Kreditkarte "Visa Entropay", die ebenfalls vor der Benutzung aufgeladen werden muss (Landgericht Hamburg, Urteil vom 1.10.2015 - 327 O 166/15 Rn. 21).

  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15
    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist zwar grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15).

    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01).

  • OLG Dresden, 03.02.2015 - 14 U 1489/14

    Zusätzliche Kosten der Wahl des Zahlungsmittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15
    Ob der deutsche Gesetzgeber mit dem Erlass von § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB gegen die vollharmonisierenden Vorgaben der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) verstößt (für die Unionsrechtskonformität OLG Dresden, Urteil vom 3.2.2015 - 14 U 1489/14; LG Hamburg, Urteil vom 1.10.2015 - 327 O 166/15; Wendehorst in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 312 a Rn. 68; R. Koch in: Erman BGB, Kommentar, § 312a BGB, Rn. 44; Junker in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 312a Rn. 44; kritisch Omlor, NJW 2014, 1703, 1706), bedarf im Ergebnis keiner Entscheidung.

    Die Gängigkeit wird mit der Verbreitung gleichgesetzt (Wendehorst ebenda § 312 a Rd 69); gängig ist demnach eine Zahlungsmöglichkeit, wenn sie bei dem jeweiligen Kundenkreis üblicherweise hinreichend verbreitet ist (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 3.2.2015 - 14 U 1489/14 Rn. 18; Junker in: Herberger/Martinek/Rüßmann, jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 312a Rn. 48).

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15
    Diese Konsequenz entspräche zudem nicht den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsprechung des EuGH, wonach die Mitgliedsstaaten ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Richtlinie die Verpflichtung trifft, es so weit wie möglich zu unterlassen, das innerstaatliche Recht auf eine Weise auszulegen, die die Erreichung des mit dieser Richtlinie verfolgten Zieles nach Ablauf der Umsetzungsfrist ernsthaft gefährden würde (Urteil vom 4.7.2006 - C- 212/04 Rn. 123 (Adeneler/ELOG)).
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15
    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15
    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Plattform-Betreibers im Rechtsstreit über

    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01; Senat, Urteil vom 24.8.16, 11 U 123/15 (Kart)).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24431
LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15 (https://dejure.org/2016,24431)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.05.2016 - 6 Sa 419/15 (https://dejure.org/2016,24431)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 (https://dejure.org/2016,24431)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 6 Abs 1 AGG, § 6 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Selbstbeschreibung als "junges dynamisches Unternehmen" in Stellenanzeige kein Indiz für Diskriminierung wegen des Alters

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Entschädigung, Diskriminierung, Benachteiligung, Bewerbung, Stellenausschreibung, Unternehmen (junges dynamisches), Selbstbeschreibung

  • IWW

    § 15 AGG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 193 BGB, § 233 ZPO, § 233 Abs. 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG, § 15 Abs. 2 AGG, § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG, § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG, § 6 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61 b Abs. 1 ArbGG, § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG, § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, § 7 AGG, § 15 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 1 AGG, § 22 AGG, § 11 AGG, § 7 Abs. 1 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Unbegründete Entschädigungsklage wegen altersgemäßer Benachteiligung durch Stellenausschreibung und Selbstbeschreibung als "junges dynamisches Unternehmen" und fehlenden Hinweis auf die Eignung des Arbeitsplatzes als Teilzeitarbeitsplatz

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    "Junges, dynamisches Unternehmen" - Keine Diskriminierung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    "Junges, dynamisches Unternehmen" - Keine Diskriminierung

  • rechtsportal.de

    Entschädigung; Diskriminierung; Benachteiligung; Bewerbung; Stellenausschreibung; junges dynamisches Unternehmen; Selbstbeschreibung

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 7 Abs. 1
    Unbegründete Entschädigungsklage wegen altersgemäßer Benachteiligung durch Stellenausschreibung und Selbstbeschreibung als "junges dynamisches Unternehmen" und fehlenden Hinweis auf die Eignung des Arbeitsplatzes als Teilzeitarbeitsplatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Junges dynamisches Unternehmen" als Indiz für Altersdiskriminierung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 28
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Erforderlich ist allein, dass die Klägerin Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob sie für die ausgeschriebene Tätigkeit objektiv geeignet ist (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

    Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - 18.09.2014 - 8 AZR 753/13 -).

    Die Benachteiligung liegt schon in der Versagung einer Chance auf Einstellung (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

    Der Arbeitgeber darf danach grundsätzlich über den der Stelle zugeordneten Aufgabenbereich entscheiden, er darf aber nicht durch willkürlich gewählte Anforderungen den Schutz des AGG faktisch beseitigen (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Das Fehlen einer solchen würde allenfalls zum Einwand treuwidrigen Verhaltens des Bewerbers führen (vgl. BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -).

    Da § 15 Abs. 2 AGG nur eine Rechtsfolgenregelung enthält, ist für die Anspruchsvoraussetzungen auf § 15 Abs. 1 AGG zurückzugreifen (vgl. BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -).

    Eine Bewerberin befindet sich nur dann in einer vergleichbaren Situation, wenn sie für die zu besetzende Stelle nicht bereits objektiv ungeeignet ist (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -).

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Eine Ausschreibung verstößt gegen § 7 Abs. 1 AGG, wenn Menschen, die ein in § 1 AGG genanntes Merkmal aufweisen, vom Kreis der für die zu besetzende Stelle in Betracht kommenden Personen ausgeschlossen werden (vgl. BAG 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 -).

    Die Verletzung der Verpflichtung, einen Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 AGG auszuschreiben, kann die Vermutung begründen, die Benachteiligung sei wegen des in der Ausschreibung bezeichneten verbotenen Merkmals erfolgt (vgl. BAG 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 -).

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    a) Die Klägerin ist als Bewerberin "Beschäftigte" im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG und fällt damit in den persönlichen Anwendungsbereich des AGG (BAG 18.09.2014 - 8 AZR 753/13 -).

    Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - 18.09.2014 - 8 AZR 753/13 -).

  • LAG Hamburg, 23.06.2010 - 5 Sa 14/10

    Ein Team darf kein Alter haben

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Damit unterscheidet sich die Formulierung deutlich von den möglicherweise problematischen Beschreibungen "Wir sind ein junges, dynamisches Team", "Es erwartet Sie ein junges, dynamisches Team" oder "Wir bieten Ihnen ein junges, dynamisches Team" (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13; LAG Rheinland-Pfalz 10.02.2014 - 3 Sa 27/13 - LAG H. 23.06.2010 - 5 Sa 14/10 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 27/13

    Stellenausschreibung - Junior Consultant - Keine Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Damit unterscheidet sich die Formulierung deutlich von den möglicherweise problematischen Beschreibungen "Wir sind ein junges, dynamisches Team", "Es erwartet Sie ein junges, dynamisches Team" oder "Wir bieten Ihnen ein junges, dynamisches Team" (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13; LAG Rheinland-Pfalz 10.02.2014 - 3 Sa 27/13 - LAG H. 23.06.2010 - 5 Sa 14/10 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13

    Ausschreibung einer Stelle für "junges, engagiertes Team" - Widerlegung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Damit unterscheidet sich die Formulierung deutlich von den möglicherweise problematischen Beschreibungen "Wir sind ein junges, dynamisches Team", "Es erwartet Sie ein junges, dynamisches Team" oder "Wir bieten Ihnen ein junges, dynamisches Team" (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13; LAG Rheinland-Pfalz 10.02.2014 - 3 Sa 27/13 - LAG H. 23.06.2010 - 5 Sa 14/10 -).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Maßgeblich für die objektive Eignung ist nicht das formelle Anforderungsprofil des jeweiligen Arbeitgebers; entscheidend sind die Anforderungen, welche an die ausgeschriebene Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden (BAG 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08 -).
  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Die Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. zur Presseberichterstattung Senat, Urteile vom 29. November 2016 - VI ZR 382/15, NJW 2017, 1550 Rn. 22; vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 Rn. 12 jeweils mwN; vgl. etwa zu Stellenausschreibungen LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Mai 2016 - 6 Sa 419/15, juris Rn. 75; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. September 2011 - 17 U 99/10, NZA-RR 2011, 1147 Rn. 32; LAG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2001 - 13 Sa 393/01, juris Rn. 27; Bettinghausen, BB 2018, 372; MüKo-BGB/Thüsing, 7. Aufl., § 11 AGG Rn. 5; Beck-OGK/Block [November 2017], § 3 AGG Rn. 49.2; Staudinger/Serr [2018], § 11 AGG Rn. 13).

    Der allgemein übliche Sprachgebrauch bringt keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Mai 2016 - 6 Sa 419/15, juris Rn. 75; Beck-OGK/Block [November 2017], § 3 AGG Rn. 49.2).

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 604/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 - wird zurückgewiesen.
  • LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16

    Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Anspruch einer Sparkassenkundin auf

    Hinzu tritt, dass bei der Verwendung des generischen Maskulinums nicht ohne Weiteres diskriminierende Absicht unterstellt werden kann (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 -, juris [Rn 75]).
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Rechtsprechung
   ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33779
ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15 (https://dejure.org/2015,33779)
ArbG Herford, Entscheidung vom 11.09.2015 - 1 Ca 551/15 (https://dejure.org/2015,33779)
ArbG Herford, Entscheidung vom 11. September 2015 - 1 Ca 551/15 (https://dejure.org/2015,33779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    1. Ein Akkordzuschlag ist nicht auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz anrechenbar. 2. Ein vereinbarter Mindestlohn von unter 8,50 EUR/Stunde ist nach dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes auf 8,50 EUR zu korrigieren.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    1. Ein Akkordzuschlag ist nicht auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz anrechenbar.; 2. Ein vereinbarter Mindestlohn von unter 8,50 EUR/Stunde ist nach dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes auf 8,50 EUR zu korrigieren.

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Mindestlohn i.R.e. Vereinbarung der Zahlung eines Grundlohns für Akkordarbeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Akkordlohn und MiLoG

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Akkordzuschlag nicht auf den Mindestlohn anrechenbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15
    Folgerichtig hat das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit einer Mindestlohnklage im Abfallgewerbe klargestellt, dass die "Zulagen und Zuschläge, die durch die nationalen Rechtsvorschriften oder Praktiken des Mitgliedsstaates, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird, nicht als Bestandteil des Mindestlohnes definiert werden und in das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers auf der einen und der von ihm erbrachten Gegenleistung auf der anderen Seite verändern", "nicht aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie 96/71 als derartige Bestandteile betrachtet werden" können (BAG vom 16.04.2014 - 4 AZR 802/11).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner durch den Europäischen Gerichtshof im Grundsatz bestätigten Rechtsprechung von der "funktionalen Gleichwertigkeit" daher maßgeblich auf den Zweck der Leistung abgestellt (vgl. nur BAG vom 16.04.2014 - 4 AZR 802/11).

    Bestehe danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen (vgl. dazu etwa BAG 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - zu II 4 b bb der Gründe; 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 244: "funktional äquivalent"), sei die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (ausf. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - Rn. 28, BAGE 141, 163).(BAG, Urteil vom 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 -, BAGE 148, 68-83, Rn. 39).

  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 330/01

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Beamtenbesoldung

    Auszug aus ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15
    Geschäftsgrundlage sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs die bei Abschluss des Vertrags zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BAG 06. November 2002 - 5 AZR 330/01; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98.; BGH 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92; BGH 05. Januar 1995 - IX ZR 85/94).

    Enthält bereits der Vertrag nach seinem gegebenenfalls durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Inhalt Regeln für Fehlen, Wegfall oder Änderung bestimmter Umstände, scheidet eine Anpassung gemäß § 242 BGB aus (BAG 06. November 2002 - 5 AZR 330/01; BAG 4. April 2001 - 10 AZR 181/00; BGH 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-522/12

    Isbir - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung

    Auszug aus ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15
    Vom Arbeitgeber gezahlte Zulagen müssen nach den Entscheidungen vom 14. April 2015 (C-341/02) und vom 07. November 2013 (C-522/12) als Bestandteil des Mindestlohnes anerkannt werden, wenn sie nicht das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes liefert die Richtlinie 96/71/EG selbst keinen Anhaltspunkt für die inhaltliche Definition des Mindestlohnes (vgl. EuGH vom 07.11.2013 - C-522/12).

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 168/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

    Auszug aus ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15
    Diese zur Entsenderichtlinie aufgestellten Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes sind auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu übertragen und müssen aufgrund der gebotenen einheitlichen Auslegung für Sachverhalte mit unionsrechtlichem Bezug einerseits und reinen Inlandssachverhalten andererseits auch für Arbeitsverhältnisse vom Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber gelten (vgl. die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. April 2014 - 4 AZR 168/10 (A)).

    Die Vorgaben sind auch für Inlandssachverhalte maßgeblich, weil eine einheitliche Auslegung zwischen grenzüberschreitenden Sachverhalten und Inlandssachverhalten auch entsenderechtlich verboten ist (vgl. BAG vom 18.04.2012 - 4 AZR 168/10 (A)).

  • ArbG Düsseldorf, 20.04.2015 - 5 Ca 1675/15

    Leistungsbonus wird in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen

    Auszug aus ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15
    Maßgeblich sei allein, dass unter Anwendung objektiver Kriterien bei einer normalen Arbeitsleistung der Mindestlohn erreicht wird, was vorliegend der Fall ist (unter Verweis auf ArbG Düsseldorf vom 20.04.2015 - 5 Ca 1675/15).

    Entscheidend wäre danach nur, dass der Arbeitnehmer "unter dem Strich" für seine Arbeitsleistung eine Vergütung - wie hier - in Höhe des Mindestlohnes erhält (so auch ArbG Düsseldorf vom 20.04.2015 - 5 Ca 1675/15 m.w. N. in Rdnr. 29).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-341/02

    EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES

    Auszug aus ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15
    Vom Arbeitgeber gezahlte Zulagen müssen nach den Entscheidungen vom 14. April 2015 (C-341/02) und vom 07. November 2013 (C-522/12) als Bestandteil des Mindestlohnes anerkannt werden, wenn sie nicht das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können die Zulagen und Zuschläge, die nicht durch die Rechtsvorschriften oder die Praktiken des Mitgliedsstaates als Bestandteil des Mindestlohnes definiert werden und die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern, nicht aufgrund der Richtlinie 96/71 als derartige Bestandteile betrachtet werden (vgl. nur: ArbG Berlin a.a.O. Rdnr 35 unter Verweis auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 14.04.2005 - C-341/02; vom 12.02.2015 - C-396/13 sowie vom 14.04.2005 - C-34102, zustimmend Lindemann und Kafka, Anrechenbarkeit von Leistungen des Arbeitgebers auf den gesetzlichen Mindestlohn in: DB 2015, 1664 ff).

  • ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

    Auszug aus ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15
    Das Mindestlohngesetz enthält keine Definition des Mindestlohns und damit auch keine Regelungen, welche Vergütungsbestandteile zum Mindestlohn zu zählen sind (so auch ArbG Berlin, Urteil vom 04. März 2015 - 54 Ca 14420/14 -, Rn. 34, juris).

    Der ausdrückliche Verzicht des Gesetzgebers auf die Definition, welche Lohnbestandteile auf den Mindestlohn anrechenbar sind und welche nicht, wird nicht dadurch ersetzt, dass die Bundesregierung statt entsprechender Regelungen im Gesetz ihre Vorstellungen auf einer Internetseite kommuniziert (so zutreffend: ArbG Berlin vom 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14 Rdnr. 39).

  • EuGH, 12.02.2015 - C-396/13

    Der Gerichtshof klärt den Begriff "Mindestlohnsatz" entsandter Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können die Zulagen und Zuschläge, die nicht durch die Rechtsvorschriften oder die Praktiken des Mitgliedsstaates als Bestandteil des Mindestlohnes definiert werden und die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern, nicht aufgrund der Richtlinie 96/71 als derartige Bestandteile betrachtet werden (vgl. nur: ArbG Berlin a.a.O. Rdnr 35 unter Verweis auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 14.04.2005 - C-341/02; vom 12.02.2015 - C-396/13 sowie vom 14.04.2005 - C-34102, zustimmend Lindemann und Kafka, Anrechenbarkeit von Leistungen des Arbeitgebers auf den gesetzlichen Mindestlohn in: DB 2015, 1664 ff).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15
    Enthält bereits der Vertrag nach seinem gegebenenfalls durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Inhalt Regeln für Fehlen, Wegfall oder Änderung bestimmter Umstände, scheidet eine Anpassung gemäß § 242 BGB aus (BAG 06. November 2002 - 5 AZR 330/01; BAG 4. April 2001 - 10 AZR 181/00; BGH 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15
    Geschäftsgrundlage sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs die bei Abschluss des Vertrags zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BAG 06. November 2002 - 5 AZR 330/01; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98.; BGH 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92; BGH 05. Januar 1995 - IX ZR 85/94).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

  • ArbG Bautzen, 25.06.2015 - 1 Ca 1094/15

    Anrechnung von gewährtem zusätzlichen Urlaubsgeld auf den einem Arbeitnehmer

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 8/08

    Anspruch auf Bezahlung der in einem Sanierungszeitraum geleisteten Überstunden -

  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 85/03

    Auslegung eines Sozialplans - Verzicht auf Sozialplananspruch

  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05

    Freistellungsanspruch; ergänzende Vertragsauslegung

  • EuGH, 20.05.2010 - C-352/08

    Modehuis A. Zwijnenburg - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames

  • BAG, 04.04.2001 - 10 AZR 181/00

    Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage

  • EuGH, 21.11.2023 - C-522/22

    British Airways (Remboursement par miles) - Streichung

  • ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 677/15

    1. Ein Akkordzuschlag ist nicht auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

  • LAG Hamm, 22.04.2016 - 16 Sa 1627/15

    Anrechnung von Leistungsprämien; Akkordzuschlägen auf den Mindestlohn

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 11.09.2015, Az. 1 Ca 551/15, abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 11.09.2015 - 1 Ca 551/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 677/15

    1. Ein Akkordzuschlag ist nicht auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

    (Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ablichtung der Vorgabezeitermittlung vom 08.12.2010 Anlage K 3 Bl. 13 ff. dA 1 Ca 551/15 verwiesen).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2016 - 15 Ta 123/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7354
LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2016 - 15 Ta 123/16 (https://dejure.org/2016,7354)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2016 - 15 Ta 123/16 (https://dejure.org/2016,7354)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 15 Ta 123/16 (https://dejure.org/2016,7354)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ordentlicher Rechtsweg für Schenkungsklage aufgrund eines auffälligen Missverhältnisses zwischen zugesagter Arbeitsleistung und vereinbarter Vergütung

  • rechtsportal.de

    Affälliges Missverhältnis; gemischter Vertrag; Rechtsweg; Schenkung

  • rechtsportal.de

    Ordentlicher Rechtsweg für Schenkungsklage aufgrund eines auffälligen Missverhältnisses zwischen zugesagter Arbeitsleistung und vereinbarter Vergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Versorgung der Ex über einen Schein-Arbeitsvertrag begründet keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    66.000 Euro Arbeitslohn vom Expartner?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 28
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Düsseldorf, 18.07.2019 - 13 Sa 1170/18

    Scheinarbeitsverhältnis

    Dabei konnte die Kammer dahinstehen lassen, ob ein solches überhaupt wirksam vereinbart worden ist (zur Formnichtigkeit BAG 21.04.2005 - 2 AZR 125/04 - juris RN 20; LAG Berlin-Brandenburg 22.02.2016 - 15 Ta 123/16 - juris).
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