Rechtsprechung
| EuGH, 25.07.2018 - C-216/18 PPU |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 2 EUV; Art. ... 3 EUV; Art. 6 EUV; Art. 7 EUV; Art. 19 EUV; Art. 267 AEUV; Art. 47 GRC; Art. 48 GRC; Art. 6 EMRK; Art. 1 Abs. 2 und 3 RBEuHB; Art. 3 RBEuHB; Art. 4 RBEuHB; Art. 4a RBEuHB; Art. 5 RBEuHB; Art. 7 RBEuHB; Art. 15 RBEuHB; Section 37/1) I
Eilvorabentscheidungsverfahren; Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens; Europäischer Haftbefehl (Vollstreckungsvoraussetzungen und mögliches Rechtsstaatsverfahren gegen Anordnungsstaat, hier ... - Europäischer Gerichtshof
Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 3 - Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - ...
- Europäischer Gerichtshof
Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 3 - Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - ...
- Europäischer Gerichtshof
Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 3 - Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 25. Juli 2018. LM. Vorabentscheidungsersuchen des High Court (Irlande). Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 3 - Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufgerufen ist, muss von dieser absehen, wenn ihrer Ansicht nach für die betroffene Person wegen Mängeln, die die Unabhängigkeit der Justiz in dem ...
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 3 - Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - ...
- lto.de (Pressebericht, 25.07.2018)
Europäischer Haftbefehl aus Polen: Vollstreckung nur bei fairem Verfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Europäischer Haftbefehl - und die Gefahren einer nicht mehr unabhängigen polnischen Justiz
- archive.is (Pressebericht, 25.07.2018)
Nicht jeder muss nach Polen ausgeliefert werden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vollstreckung polnischen EU-Haftbefehls könnte nach Justizreformen im Einzelfall abzulehnen sein
Besprechungen u.ä.
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Strafrechtliche Verfassungsbeschwerden im Anschluss an die Entscheidungen des 1. Bundesverfassungsgerichtssenats zum Recht auf Vergessen I und II - Inwieweit bleibt Bedarf und Raum für die Rüge einer Identitätskontrolle?
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Minister for Justice and Equality (Défaillances du système judiciaire)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 3 - Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
- EuGH, 25.07.2018 - C-216/18 PPU
Wird zitiert von ... (179) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 05.04.2016 - C-404/15
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Rn. 23 Das vorlegende Gericht führt insoweit aus, dass der Gerichtshof im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), im Zusammenhang mit einer möglicherweise zu einem Verstoß gegen Art. 3 EMRK führenden Übergabe entschieden habe, dass die vollstreckende Justizbehörde, wenn sie systemische oder allgemeine Mängel in den Schutzmechanismen des Ausstellungsmitgliedstaats feststelle, konkret und genau prüfen müsse, ob es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gebe, dass die betroffene Person der echten Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in diesem Mitgliedstaat ausgesetzt sein werde.Rn. 24 Das vorlegende Gericht fragt sich nun aber, ob in dem Fall, dass nach den Feststellungen der vollstreckenden Justizbehörde der in Art. 2 EUV verankerte gemeinsame Wert der Rechtsstaatlichkeit vom Ausstellungsmitgliedstaat verletzt worden ist und die systemische Verletzung der Rechtsstaatlichkeit ihrem Wesen nach einen grundlegenden Mangel des Justizsystems darstellt, das Erfordernis, gemäß dem Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), konkret und genau zu prüfen, ob es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass die betroffene Person der Gefahr einer Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren, wie es in Art. 6 EMRK niedergelegt ist, ausgesetzt sein wird, noch gilt oder ob unter solchen Umständen ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass eine ausstellende Behörde in Anbetracht des systemischen Charakters der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit niemals eine konkrete Garantie für ein faires Verfahren für die betroffene Person abgeben könnte, so dass die vollstreckende Justizbehörde nicht zu der Feststellung gehalten sein kann, dass solche Gründe vorliegen.
Muss unbeschadet der Feststellungen des Gerichtshofs im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), wenn ein nationales Gericht feststellt, dass stichhaltige Beweise dafür vorliegen, dass die Verhältnisse im Ausstellungsmitgliedstaat mit dem Grundrecht auf ein faires Verfahren unvereinbar sind, weil in diesem Mitgliedstaat das Justizsystem selbst nicht mehr nach dem Rechtsstaatsprinzip funktioniert, die vollstreckende Justizbehörde dann noch konkret und genau prüfen, ob die betroffene Person der Gefahr eines unfairen Verfahrens ausgesetzt sein wird, wenn ihr Verfahren in einem System geführt wird, das nicht mehr innerhalb der Grenzen des Rechtsstaatsprinzips funktioniert?.
Rn. 33 Eingangs ist festzustellen, dass sich aus den Gründen der Vorlageentscheidung und aus der Bezugnahme auf das Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), im Wortlaut der ersten Frage selbst ergibt, dass die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen die Voraussetzungen betreffen, unter denen die vollstreckende Justizbehörde auf der Grundlage von Art. 1 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584 davon absehen kann, einem Europäischen Haftbefehl Folge zu leisten, weil im Fall einer Übergabe der gesuchten Person an die ausstellende Justizbehörde die Gefahr besteht, dass das Grundrecht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht, wie es in Art. 6 Abs. 1 EMRK, dem, wie Rn. 5 des vorliegenden Urteils zu entnehmen ist, Art. 47 Abs. 2 der Charta entspricht, niedergelegt ist, verletzt wird.
Rn. 43 Gleichwohl sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs unter "außergewöhnlichen Umständen" Beschränkungen der Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten möglich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 44 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof anerkannt, dass die vollstreckende Justizbehörde unter bestimmten Umständen das mit dem Rahmenbeschluss 2002/584 eingerichtete Übergabeverfahren beenden kann, wenn die Gefahr besteht, dass eine Übergabe zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung der gesuchten Person im Sinne des Art. 4 der Charta führt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 104).
Rn. 45 Dafür stützte er sich zum einen auf Art. 1 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses, nach dem dieser nicht die Pflicht berührt, die Grundrechte und die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie in den Art. 2 und 6 EUV niedergelegt sind, zu achten, und zum anderen auf den absoluten Charakter des durch Art. 4 der Charta verbürgten Grundrechts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 83 und 85).
Rn. 60 So muss, wenn wie im Ausgangsverfahren die Person, gegen die ein Europäischer Haftbefehl ergangen ist, ihrer Übergabe an die ausstellende Justizbehörde unter Berufung auf das Vorhandensein systemischer oder zumindest allgemeiner Mängel widerspricht, die ihrer Ansicht nach geeignet sind, die Unabhängigkeit der Justiz im Ausstellungsmitgliedstaat zu beeinträchtigen und damit den Wesensgehalt ihres Grundrechts auf ein faires Verfahren anzutasten, die vollstreckende Justizbehörde bei ihrer Entscheidung über die Übergabe dieser Person an die Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats beurteilen, ob eine echte Gefahr besteht, dass die betreffende Person eine Verletzung des genannten Grundrechts erleidet (vgl. entsprechend Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 88).
Rn. 61 Zu diesem Zweck muss die vollstreckende Justizbehörde in einem ersten Schritt auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben über das Funktionieren des Justizsystems im Ausstellungsmitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 89) beurteilen, ob eine echte Gefahr der Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren gegeben ist, die mit einer mangelnden Unabhängigkeit der Gerichte des Ausstellungsmitgliedstaats aufgrund systemischer oder allgemeiner Mängel in diesem Staat zusammenhängt.
Rn. 62 Als Maßstab für die besagte Beurteilung dient der Schutzstandard des in Art. 47 Abs. 2 der Charta verbürgten Grundrechts (vgl. entsprechend Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 68 Stellt die vollstreckende Justizbehörde am Maßstab der vorstehend in den Rn. 62 bis 67 dargelegten Anforderungen fest, dass im Ausstellungsmitgliedstaat eine echte Gefahr besteht, dass das Grundrecht auf ein faires Verfahren in seinem Wesensgehalt verletzt wird, weil die Justiz dieses Mitgliedstaats systemische oder allgemeine Mängel aufweist, so dass die Unabhängigkeit der Gerichte des Ausstellungsmitgliedstaats gefährdet sein kann, muss sie in einem zweiten Schritt konkret und genau prüfen, ob es unter den gegebenen Umständen ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass die gesuchte Person nach ihrer Übergabe an den Ausstellungsmitgliedstaat einer solchen Gefahr ausgesetzt sein wird (vgl. entsprechend, zu Art. 4 der Charta, Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 92 und 94).
Rn. 78 Sollte sich die vollstreckende Justizbehörde durch die Informationen, die ihr die ausstellende Justizbehörde mitgeteilt hat, nachdem diese erforderlichenfalls auf die Unterstützung der oder einer der zentralen Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats im Sinne von Art. 7 des Rahmenbeschlusses 2002/584 zurückgegriffen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 97), nicht veranlasst sehen, das Bestehen einer echten Gefahr auszuschließen, dass die betroffene Person in diesem Mitgliedstaat eine Verletzung ihres Grundrechts auf ein unabhängiges Gericht erleidet und damit der Wesensgehalt ihres Grundrechts auf ein faires Verfahren angetastet wird, muss sie davon absehen, dem Europäischen Haftbefehl gegen diese Person Folge zu leisten.
- EuGH, 27.02.2018 - C-64/16
Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Rn. 49 Die Union ist nämlich eine Rechtsunion, in der den Einzelnen das Recht zusteht, die Rechtmäßigkeit nationaler Entscheidungen oder jeder anderen nationalen Handlung, mit der eine Handlung der Union auf sie angewandt wird, gerichtlich anzufechten (Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 50 Gemäß Art. 19 EUV, mit dem der in Art. 2 EUV proklamierte Wert der Rechtsstaatlichkeit konkretisiert wird, ist es Sache der nationalen Gerichte und des Gerichtshofs, die volle Anwendung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten und den Schutz der Rechte, die den Einzelnen aus diesem Recht erwachsen, zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 51 Schon das Vorhandensein einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle, die der Gewährleistung der Einhaltung des Unionsrechts dient, ist einem Rechtsstaat inhärent (Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 52 Deshalb hat jeder Mitgliedstaat dafür zu sorgen, dass Einrichtungen, die als "Gerichte" im Sinne des Unionsrechts Bestandteil seines Rechtsbehelfssystems sind, in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gewähren (Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 37).
Rn. 53 Zur Gewährleistung dieses Schutzes ist aber die Wahrung der Unabhängigkeit dieser Einrichtungen von grundlegender Bedeutung, wie Art. 47 Abs. 2 der Charta bestätigt, wonach zu den Anforderungen im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsbehelf der Zugang zu einem "unabhängigen" Gericht gehört (Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 41).
Rn. 54 Die Unabhängigkeit der nationalen Gerichte ist insbesondere für das reibungslose Funktionieren des Systems der justiziellen Zusammenarbeit, das durch den in Art. 267 AEUV vorgesehenen Mechanismus des Vorabentscheidungsersuchens verkörpert wird, von grundlegender Bedeutung, da nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs dieser Mechanismus nur von einer mit der Anwendung des Unionsrechts betrauten Einrichtung, die u. a. dieses Kriterium der Unabhängigkeit erfüllt, in Gang gesetzt werden kann (Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 43).
Der erste, das Außenverhältnis betreffende Aspekt setzt voraus, dass die betreffende Einrichtung ihre Funktionen in völliger Autonomie ausübt, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten, so dass sie auf diese Weise vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteils ihrer Mitglieder gefährden und deren Entscheidungen beeinflussen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Auch eine der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entsprechende Vergütung ist eine wesentliche Garantie für die richterliche Unabhängigkeit (Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 45).
- EuGH, 10.08.2017 - C-270/17
Tupikas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Rn. 36 Sowohl der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten als auch der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, der seinerseits auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. August 2017, Tupikas, C-270/17 PPU, EU:C:2017:628, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung), haben im Unionsrecht fundamentale Bedeutung, da sie die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglichen.Folglich stellt die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls den Grundsatz dar, während die Ablehnung der Vollstreckung als Ausnahme ausgestaltet und eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. August 2017, Tupikas, C-270/17 PPU, EU:C:2017:628, Rn. 49 und 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 42 So nennt der Rahmenbeschluss 2002/584 ausdrücklich die Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abzulehnen ist (Art. 3) oder abgelehnt werden kann (Art. 4 und 4a), sowie die vom Ausstellungsmitgliedstaat in bestimmten Fällen zu gewährenden Garantien (Art. 5) (vgl. Urteil vom 10. August 2017, Tupikas, C-270/17 PPU, EU:C:2017:628, Rn. 51).
- EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Rn. 64 Diese unerlässliche Freiheit von derartigen äußeren Einflüssen erfordert bestimmte Garantien, die geeignet sind, die mit der Aufgabe des Richtens Betrauten in ihrer Person zu schützen, wie z. B. die Unabsetzbarkeit (Urteil vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dieser Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht (Urteil vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.03.2018 - C-284/16
Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Diese Prämisse impliziert und rechtfertigt die Existenz gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anerkennung dieser Werte und damit bei der Beachtung des Unionsrechts, mit dem sie umgesetzt werden (Urteil vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 50 Gemäß Art. 19 EUV, mit dem der in Art. 2 EUV proklamierte Wert der Rechtsstaatlichkeit konkretisiert wird, ist es Sache der nationalen Gerichte und des Gerichtshofs, die volle Anwendung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten und den Schutz der Rechte, die den Einzelnen aus diesem Recht erwachsen, zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Poltorak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (Urteil vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 40 Der Rahmenbeschluss 2002/584 ist daher darauf gerichtet, durch die Einführung eines neuen vereinfachten und wirksameren Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder einer Straftat verdächtigt werden, die justizielle Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, und setzt ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraus (Urteil vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.11.2016 - C-477/16
Kovalkovas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Rn. 39 Wie sich insbesondere aus Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie den Erwägungsgründen 5 und 7 des Rahmenbeschlusses 2002/584 ergibt, soll mit diesem das auf dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 beruhende multilaterale Auslieferungssystem durch ein auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung beruhendes System der Übergabe verurteilter oder verdächtiger Personen zwischen Justizbehörden zur Vollstreckung von Urteilen oder zur Strafverfolgung ersetzt werden (Urteil vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dies bedeutet, dass nicht nur die Entscheidung über die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls, sondern auch die Entscheidung über seine Ausstellung von einer Justizbehörde zu treffen ist, die den Anforderungen, die mit einem wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz einhergehen - u. a. der Unabhängigkeitsgarantie -, genügt, damit das gesamte im Rahmenbeschluss 2002/584 vorgesehene Verfahren der Übergabe zwischen Mitgliedstaaten unter justizieller Kontrolle stattfindet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.05.2013 - C-168/13
Nach dem Unionsrecht steht es den Mitgliedstaaten frei, bei Entscheidungen, mit …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Rn. 57 Im Übrigen ist festzustellen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Verfahren der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung oder der Verhängung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung oder auch im Rahmen strafrechtlicher Hauptverfahren, die nicht in den Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2002/584 und des Unionsrechts fallen, ebenso verpflichtet sind, die in der EMRK oder in ihrem nationalen Recht verankerten Grundrechte zu achten, einschließlich des Rechts auf ein faires Verfahren und der daraus folgenden Garantien (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2013, F, C-168/13 PPU, EU:C:2013:358, Rn. 48). - EuGH, 09.10.2014 - C-222/13
TDC - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Nach der Rechtsprechung ist die Voraussetzung der Unabhängigkeit der betreffenden Einrichtung insbesondere nur dann erfüllt, wenn die Fälle, in denen die Mitglieder der Einrichtung abberufen werden können, durch ausdrückliche Gesetzesbestimmungen festgelegt sind (Urteil vom 9. Oktober 2014, TDC, C-222/13, EU:C:2014:2265, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Rn. 37 Bei der Durchführung des Unionsrechts können die Mitgliedstaaten somit unionsrechtlich verpflichtet sein, die Beachtung der Grundrechte durch die übrigen Mitgliedstaaten zu unterstellen, so dass sie weder die Möglichkeit haben, von einem anderen Mitgliedstaat ein höheres nationales Schutzniveau der Grundrechte als das durch das Unionsrecht gewährleistete zu verlangen, noch - von Ausnahmefällen abgesehen - prüfen können, ob dieser andere Mitgliedstaat in einem konkreten Fall die durch die Union gewährleisteten Grundrechte tatsächlich beachtet hat (Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 192). - EuGH, 10.08.2017 - C-271/17
Zdziaszek - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
- EuGH, 27.05.2019 - C-508/18
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für …
Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen davon auszugehen, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die im Unionsrecht anerkannten Grundrechte beachten (Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).Folglich stellt die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls den Grundsatz dar, während die Ablehnung seiner Vollstreckung als eng auszulegende Ausnahme ausgestaltet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Diese Prämisse impliziert und rechtfertigt die Existenz gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anerkennung dieser Werte und damit bei der Beachtung des Unionsrechts, mit dem sie umgesetzt werden (Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), und gegenseitigen Vertrauens darauf, dass die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in der Lage sind, einen gleichwertigen und wirksamen Schutz der in der Charta anerkannten Grundrechte, insbesondere ihren Art. 1 und 4, in denen einer der Grundwerte der Union und ihrer Mitgliedstaaten verankert ist, zu bieten (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 77 und 87).Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 78, sowie vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 36).
- EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich
Rn. 63 Wie sich aus Art. 49 EUV ergibt, wonach jeder europäische Staat beantragen kann, Mitglied der Union zu werden, und dessen Gegenstück Art. 50 EUV über das Austrittsrecht ist, besteht die Union aus Staaten, die diese Werte von sich aus und freiwillig übernommen haben, so dass das Unionsrecht auf der grundlegenden Prämisse beruht, dass jeder Mitgliedstaat mit allen übrigen Mitgliedstaaten eine Reihe gemeinsamer Werte teilt und anerkennt, dass diese sie mit ihm teilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 35).
- EuGH, 24.06.2019 - C-619/18
Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für …
Rn. 34 Unter Berufung insbesondere auf die Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses (C-64/16, EU:C:2018:117), und vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586), macht die Kommission geltend, die Mitgliedstaaten müssten, um der ihnen nach Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV obliegenden Verpflichtung nachzukommen, ein System von Rechtsbehelfen vorzusehen, das einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleiste, u. a. garantieren, dass die nationalen Einrichtungen, die über Fragen zu entscheiden hätten, die die Anwendung oder Auslegung des Unionsrechts beträfen, die Anforderung der richterlichen Unabhängigkeit erfüllten, die zum Wesensgehalt des Grundrechts auf ein faires Verfahren gehöre, wie es u. a. durch Art. 47 Abs. 2 der Charta garantiert werde.Rn. 43 Diese Prämisse impliziert und rechtfertigt die Existenz gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und insbesondere ihren Gerichten bei der Anerkennung dieser Werte, auf die sich die Union gründet und zu denen die Rechtsstaatlichkeit gehört, und damit bei der Beachtung des Unionsrechts, mit dem diese umgesetzt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 30, sowie vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 35).
Rn. 46 Schließlich ist die Union, wie sich aus ständiger Rechtsprechung ergibt, eine Rechtsunion, in der den Einzelnen das Recht zusteht, die Rechtmäßigkeit nationaler Entscheidungen oder jeder anderen nationalen Handlung, mit der eine Handlung der Union auf sie angewandt wird, gerichtlich anzufechten (…Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 49).
Rn. 47 In diesem Kontext überträgt Art. 19 EUV, mit dem der in Art. 2 EUV proklamierte Wert der Rechtsstaatlichkeit konkretisiert wird, den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof die Aufgabe, die volle Anwendung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten und den gerichtlichen Schutz, die den Einzelnen aus diesem Recht erwachsen, zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 32, sowie vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 55 Insbesondere hat jeder Mitgliedstaat gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV dafür zu sorgen, dass Einrichtungen, die als "Gerichte" im Sinne des Unionsrechts Bestandteil seines Rechtsbehelfssystems in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen sind, den Anforderungen an einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gerecht werden (…Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 37, und vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586' Rn. 52).
Rn. 57 Um zu gewährleisten, dass eine Einrichtung wie der Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht) in der Lage ist, einen solchen Schutz zu bieten, ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Unabhängigkeit der betreffenden Einrichtung gewahrt ist, wie Art. 47 Abs. 2 der Charta bestätigt, wonach zu den Anforderungen im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsbehelf u. a. der Zugang zu einem "unabhängigen" Gericht gehört (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 41, sowie vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 53).
Rn. 58 Das Erfordernis der Unabhängigkeit der Gerichte, das dem Auftrag des Richters inhärent ist, gehört zum Wesensgehalt des Rechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz und des Grundrechts auf ein faires Verfahren, dem als Garant für den Schutz sämtlicher dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsender Rechte und für die Wahrung der in Art. 2 EUV genannten Werte, die den Mitgliedstaaten gemeinsam sind, u. a. des Wertes der Rechtsstaatlichkeit, grundlegende Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 48 und 63).
Dieser Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht (Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 74 Diese Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit setzen voraus, dass es Regeln insbesondere für die Zusammensetzung der Einrichtung, die Ernennung, die Amtsdauer und die Gründe für Enthaltung, Ablehnung und Abberufung ihrer Mitglieder gibt, die es ermöglichen, bei den Rechtsunterworfenen jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit dieser Einrichtung für äußere Faktoren und an ihrer Neutralität in Bezug auf die widerstreitenden Interessen auszuräumen (…Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 75 Speziell erfordert diese unerlässliche Freiheit der Richter von jeglichen Interventionen oder jeglichem Druck von außen - wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat - bestimmte Garantien, die geeignet sind, die mit der Aufgabe des Richtens Betrauten in ihrer Person zu schützen, wie z. B. die Unabsetzbarkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Somit bilden Regeln, die insbesondere festlegen, welche Verhaltensweisen Disziplinarvergehen begründen und welche Sanktionen konkret anwendbar sind, die die Einschaltung einer unabhängigen Instanz gemäß einem Verfahren vorsehen, das die in den Art. 47 und 48 der Charta niedergelegten Rechte, namentlich die Verteidigungsrechte, in vollem Umfang sicherstellt, und die die Möglichkeit festschreiben, die Entscheidungen der Disziplinarorgane vor Gericht anzufechten, eine Reihe von Garantien, die wesentlich sind, um die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren (Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 67).
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke …
Bei einem Überstellungsersuchen ist jedem ersuchenden Mitgliedstaat deshalb im Hinblick auf die Einhaltung des Unionsrechts (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality , C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 36; Urteil vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft , C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 49; Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, EU:C:2019:857, Rn. 46) einschließlich der Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes (vgl. BVerfGE 109, 13 ; 109, 38 ; 140, 317 ) grundsätzlich Vertrauen entgegenzubringen.Das mit einem Überstellungsersuchen befasste Gericht ist somit grundsätzlich verpflichtet, die Beachtung der Rechte der Charta durch den ersuchenden Mitgliedstaat zu unterstellen (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality , C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 37; Urteil vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft , C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 50; Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, EU:C:2019:857, Rn. 47).
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass die Übergabe zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung der betreffenden Person im Sinne von Art. 4 GRCh führt (vgl. EuGH, Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und C?ld?raru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 84 und 104; Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality , C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 44; Urteil vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft , C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 57; Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, EU:C:2019:857, Rn. 50).
b) In einem zweiten, auf die Situation des Betroffenen bezogenen Prüfungsschritt ist das Gericht verpflichtet, genau zu prüfen, ob es unter den konkreten Umständen ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass die zu überstellende Person im Anschluss an ihre Übergabe an den Ausstellungsmitgliedstaat aufgrund der Bedingungen, unter denen sie inhaftiert sein wird, dort einer echten Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh ausgesetzt sein wird (vgl. EuGH, Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und C?ld?raru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 92 und 94; Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality , C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 44; Urteil vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft , C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 61; Urteil vom 15. Oktober 2019, Dorobantu, C-128/18, EU:C:2019:857, Rn. 55).
- EuGH, 05.11.2019 - C-192/18
Die polnischen Vorschriften über das Ruhestandsalter von Richtern und …
Sie begründet diesen Antrag im Wesentlichen damit, dass sie mit den Schlussanträgen des Generalanwalts nicht einverstanden sei, die u. a. - wie sich aus "Inhalt und Kontext" einiger Abschnitte dieser Schlussanträge und vergleichbarer Abschnitte in den Schlussanträgen, die der Generalanwalt am 11. April 2019 in der Rechtssache Kommission/Polen (Unabhängigkeit des Obersten Gerichts) (C-619/18, EU:C:2019:325) vorgetragen habe, ergebe - auf einem mutmaßlich falschen Verständnis der früheren Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses (C-64/16, EU:C:2018:117), und vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586), beruhten.Rn. 98 Zunächst ist zu beachten, dass Art. 19 EUV, mit dem der in Art. 2 EUV proklamierte Wert der Rechtsstaatlichkeit konkretisiert wird, den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof die Aufgabe überträgt, die volle Anwendung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten und den gerichtlichen Schutz, der den Einzelnen aus diesem Recht erwächst, zu gewährleisten (Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586' Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531' Rn. 47).
Rn. 105 Um zu gewährleisten, dass die ordentlichen Gerichte in der Lage sind, einen solchen Schutz zu bieten, ist es von grundlegender Bedeutung, dass ihre Unabhängigkeit gewahrt ist, wie Art. 47 Abs. 2 der Charta bestätigt, wonach zu den Anforderungen im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsbehelf u. a. der Zugang zu einem "unabhängigen" Gericht gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 53, …und vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531' Rn. 57).
Rn. 106 Dieses Erfordernis der Unabhängigkeit der Gerichte, das dem Auftrag des Richters inhärent ist, gehört zum Wesensgehalt des Rechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz und des Grundrechts auf ein faires Verfahren, dem als Garant für den Schutz sämtlicher dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsender Rechte und für die Wahrung der in Art. 2 EUV genannten Werte, die den Mitgliedstaaten gemeinsam sind, u. a. des Wertes der Rechtsstaatlichkeit, grundlegende Bedeutung zukommt (Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 48 und 63, …sowie vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531' Rn. 58).
Dieser Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht (Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586' Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531' Rn. 73).
Rn. 111 Diese Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit setzen voraus, dass es Regeln insbesondere für die Zusammensetzung der Einrichtung, die Ernennung, die Amtsdauer und die Gründe für Enthaltung, Ablehnung und Abberufung ihrer Mitglieder gibt, die es ermöglichen, bei den Rechtsunterworfenen jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit dieser Einrichtung für äußere Faktoren und an ihrer Neutralität in Bezug auf die widerstreitenden Interessen auszuräumen (Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531' Rn. 74).
Rn. 112 Wie sich ebenfalls aus einer ständigen Rechtsprechung ergibt, erfordert die unerlässliche Freiheit der Richter von jeglichen Interventionen oder jeglichem Druck von außen bestimmte Garantien, die geeignet sind, die mit der Aufgabe des Richtens Betrauten in ihrer Person zu schützen, wie z. B. die Unabsetzbarkeit (Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586' Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531' Rn. 75).
Somit bilden Regeln, die insbesondere festlegen, welche Verhaltensweisen Disziplinarvergehen begründen und welche Sanktionen konkret anwendbar sind, die die Einschaltung einer unabhängigen Instanz gemäß einem Verfahren vorsehen, das die in den Art. 47 und 48 der Charta niedergelegten Rechte, namentlich die Verteidigungsrechte, in vollem Umfang sicherstellt, und die die Möglichkeit festschreiben, die Entscheidungen der Disziplinarorgane vor Gericht anzufechten, eine Reihe von Garantien, die wesentlich sind, um die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren (Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 67, …sowie vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531' Rn. 77).
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
Rn. 151 (c) Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht die Unabsetzbarkeit und eine der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entsprechende Vergütung der Richter als erforderlich an, um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality, C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 64).Diese Voraussetzungen seien nur erfüllt, wenn die Fälle, in denen die Mitglieder der Einrichtung abberufen werden können, im Gesetz ausdrücklich festgelegt seien (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. Oktober 2014, TDC A/S gegen Erhvervsstyrelse, C-222/13, EU:C:2014:2265, Rn. 32; Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality, C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 66).
Die Anforderungen des Art. 19 Abs. 2 UAbs. 3 EUV an die richterliche Unabhängigkeit würden bei Disziplinarmaßnahmen allerdings nur gewahrt, wenn das Verfahren die erforderlichen Garantien aufweise, um jegliche Gefahr zu verhindern, dass eine solche Regelung als System zur politischen Kontrolle des Inhalts justitieller Entscheidungen eingesetzt werden könne (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality, C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 67;… Urteil vom 24. Juni 2019, Europäische Kommission gegen Republik Polen, C-619/18, EU:C:2019:531, Rn. 77;… Urteil vom 5. November 2019, Europäische Kommission gegen Republik Polen, C-192/18, EU:C:2019:924, Rn. 114).
- EuGH, 16.02.2022 - C-156/21
Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …
Sie setzt insbesondere voraus, dass die Grundsätze der Rechtmäßigkeit [(…Urteil vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, EU:C:2004:236, Rn. 63)], die einen transparenten, rechenschaftspflichtigen, demokratischen und pluralistischen [Gesetzgebungsprozess] voraussetzt, der Rechtssicherheit [(…Urteil vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 10)], des Verbots der willkürlichen Ausübung von Hoheitsgewalt [(…Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19)], des wirksamen Rechtsschutzes einschließlich des Zugangs zur Justiz durch unabhängige und unparteiische Gerichte [(…Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 31, 40 und 41, sowie vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 63 bis 67)] sowie der Gewaltenteilung [(…Urteile vom 22. Dezember 2010, DEB, C-279/09, EU:C:2010:811, Rn. 58…, vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 35, …und vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 36)] eingehalten werden [(Mitteilung der Kommission mit dem Titel 'Ein neuer EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips', COM(2014) 158 final, Anhang I)]. - EuGH, 14.05.2020 - C-924/19
Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …
Rn. 132 Eine solche Regelung wäre nach den vorstehenden Erwägungen nur dann mit Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 vereinbar, wenn die Behörde, die über solche Widersprüche entschieden hat, als Gericht im Sinne von Art. 47 der Charta angesehen werden könnte, was voraussetzte, dass sie die Voraussetzung der Unabhängigkeit im Sinne dieses Artikels erfüllt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 37 und 41, vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 52 und 53…, vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 56 und 57). - EuGH, 15.10.2019 - C-128/18
Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …
Diese Prämisse impliziert und rechtfertigt die Existenz gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anerkennung dieser Werte und damit bei der Beachtung des Unionsrechts, mit dem sie umgesetzt werden (Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 35, …und vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft [Haftbedingungen in Ungarn], C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 48).Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 36, …und vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft [Haftbedingungen in Ungarn], C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 49).
Rn. 47 Bei der Durchführung des Unionsrechts können die Mitgliedstaaten somit unionsrechtlich verpflichtet sein, die Beachtung der Grundrechte durch die übrigen Mitgliedstaaten zu unterstellen, so dass sie weder die Möglichkeit haben, von einem anderen Mitgliedstaat ein höheres nationales Schutzniveau der Grundrechte als das durch das Unionsrecht gewährleistete zu verlangen, noch - von Ausnahmefällen abgesehen - prüfen können, ob dieser andere Mitgliedstaat in einem konkreten Fall die durch die Union gewährleisteten Grundrechte tatsächlich beachtet hat (Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft [Haftbedingungen in Ungarn], C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 50).
So nennt der Rahmenbeschluss 2002/584 ausdrücklich die Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abzulehnen ist (Art. 3) oder abgelehnt werden kann (Art. 4 und 4a), sowie die vom Ausstellungsmitgliedstaat in bestimmten Fällen zu gewährenden Garantien (Art. 5) (Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 41 und 42, …sowie vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft [Haftbedingungen in Ungarn], C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 54 und 55).
Rn. 49 Gleichwohl sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs unter "außergewöhnlichen Umständen" Beschränkungen der Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten möglich (Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft [Haftbedingungen in Ungarn], C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 56).
Rn. 50 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass die vollstreckende Justizbehörde unter bestimmten Umständen das mit dem Rahmenbeschluss 2002/584 eingerichtete Übergabeverfahren beenden muss, wenn die Gefahr besteht, dass eine Übergabe zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung der gesuchten Person im Sinne von Art. 4 der Charta führt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 84, vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 44, …und vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft [Haftbedingungen in Ungarn], C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 57).
- EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
- EuGH, 17.12.2020 - C-354/20
The existence of evidence of systemic or generalised deficiencies concerning …
- EuGH, 22.02.2022 - C-562/21
Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls: der Gerichtshof …
- EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) …
- EuG, 09.02.2022 - T-791/19
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit der eine …
- OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - Ausl 301 AR 156/19
Wegen Justizreform: Oberlandesgericht lehnt Auslieferung nach Polen ab
- EuGH, 17.11.2022 - C-238/21
Porr Bau - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-585/18
Generalanwalt Tanchev kommt zu dem Ergebnis, dass die neu geschaffene …
- LG Erfurt, 25.03.2019 - 8 O 1045/18
Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH: Unionales Zulassungsrecht als …
- EuGH, 19.09.2018 - C-327/18
Die Mitteilung des Vereinigten Königreichs über seine Absicht, aus der EU …
- BVerfG, 28.06.2024 - 2 BvQ 49/24
Erfolgreicher Eilantrag eines deutschen Staatsangehörigen gegen seine …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18
Generalanwalt Tanchev schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die neuen …
- LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
EuGH-Vorlage: Keine Vorteilsausgleichung bei Kaufvertragsrückabwicklung wegen …
- BVerfG, 05.08.2026 - 2 BvR 364/26
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine Entscheidung über …
- EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Wegen möglicher politischer Einflussnahme: EuGH besorgt über rumänische …
- EuGH, 17.12.2018 - C-619/18
Polen hat die Anwendung der nationalen Bestimmungen zur Senkung des …
- LG Aachen, 06.12.2021 - 330 StVK 1055/21
Rechtsstaatsprinzip Richterliche Unabhängigkeit Justizsystem Republik Polen Polen …
- BVerfG, 24.01.2025 - 2 BvR 1103/24
Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines …
- EuGH, 18.12.2025 - C-448/23
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2 EUV - Art. 4 Abs. 3 EUV - Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-558/18
Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte die Vorabentscheidungsersuchen zu …
- OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - Ausl 301 AR 95/18
Auslieferung eines Verfolgten zur Strafverfolgung nach Polen
- EuGH, 16.02.2022 - C-157/21
Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-488/19
Minister for Justice and Equality (Mandat d'arrêt - Condamnation dans un État …
- EuGH, 24.06.2019 - C-573/17
Popławski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der …
- BVerfG, 27.08.2026 - 2 BvR 1430/26
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine …
- EuGH, 08.04.2020 - C-791/19
Kommission/ Polen (Régime disciplinaire des juges) - Vorläufiger Rechtsschutz - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-354/20
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Die Zuspitzung der allgemeinen Mängel, die …
- EuGH, 24.03.2022 - C-245/20
Autoriteit Persoonsgegevens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …
- BVerfG, 27.08.2026 - 2 BvR 1588/26
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine …
- BVerfG, 11.08.2026 - 2 BvR 1502/26
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines …
- EuGH, 20.04.2021 - C-896/19
Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine …
- EuGH, 14.07.2021 - C-204/21
La Pologne doit suspendre immédiatement l'application des dispositions nationales …
- EuGH, 03.06.2021 - C-650/18
Der Gerichtshof weist die Klage Ungarns ab, die sich gegen die Entschließung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-896/19
Generalanwalt Hogan: Das Unionsrecht steht nationalen Verfassungsbestimmungen, …
- EuGH, 19.11.2020 - C-454/19
ZW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV - Recht, …
- EGMR, 15.03.2022 - 43572/18
GRZĘDA v. POLAND
- EuGH, 06.12.2018 - C-551/18
IK (Vollstreckung einer zusätzlichen Strafe) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EGMR, 01.12.2020 - 26374/18
- EuGH, 17.11.2022 - C-204/20
Bayer Intellectual Property - Art. 258 AEUV - Vertragsverletzung eines …
- EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde" …
- EuGH, 26.03.2020 - C-558/18
Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2020 - C-416/20
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-324/17
Gavanozov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- BVerfG, 14.01.2021 - 2 BvR 1285/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Rumänien zum Zwecke …
- EuGH, 11.03.2020 - C-314/18
SF (Mandat d'arrêt européen - Garantie de renvoi dans l'État d'exécution) - …
- OLG Bremen, 07.09.2018 - 1 AuslA 31/18
Auslieferung aufgrund europäischen Haftbefehls nur bei Einhaltung …
- OLG Bremen, 07.09.2018 - 1 AuslA 37/18
Zu den Voraussetzungen einer Auslieferung aufgrund eines Abwesenheitsurteils und …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-504/19
Banco de Portugal u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Bankenaufsicht - Sanierung …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-619/18
Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte entscheiden, dass die Bestimmungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-665/20
X (Mandat d'arrêt européen - Ne bis in idem) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 17.11.2022 - C-147/20
Novartis Pharma - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Art. 19 …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-769/22
Werte der Union: Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta hat Ungarn gegen das …
- EuGH, 13.12.2018 - C-514/17
Sut - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-897/19
Ruska Federacija - EWR-Abkommen und Freiheit der Inanspruchnahme von …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-128/18
Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- OLG Karlsruhe, 31.10.2018 - Ausl 301 AR 95/18
Auslieferung nach Polen zum Zwecke der Strafverfolgung
- EuGH, 29.07.2024 - C-202/24
Haftbefehle aus dem Vereinigten Königreich: Der Gerichtshof stellt klar, unter …
- EuGH, 03.07.2025 - C-646/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Unabhängigkeit der Justiz - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-508/18
OG (Parquet de Lübeck) - Ersuchen um Vorabentscheidung - Justizielle und …
- EuGH, 27.05.2019 - C-509/18
PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 16.07.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …
- EuGH, 09.11.2023 - C-819/21
Staatsanwaltschaft Aachen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 12.12.2019 - C-566/19
Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die französische, die schwedische und …
- BVerfG, 26.02.2026 - 2 BvR 364/26
Einstweilige Untersagung der Übergabe des Beschwerdeführers an die rumänischen …
- BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
Unzulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-514/21
Europäischer Haftbefehl: Nach Auffassung der Generalanwältin Capeta ist der …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
Gavanozov II - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 19.12.2019 - C-502/19
A person elected to the European Parliament acquires the status of Member of that …
- EuGH, 12.02.2019 - C-492/18
TC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21
Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20
Autoriteit Persoonsgegevens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …
- OLG Karlsruhe, 27.11.2020 - Ausl 301 AR 104/19
Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Polen
- OLG Düsseldorf, 14.06.2019 - 4 AR 38/19
Auslieferung eines Verfolgten an die polnische Regierung zum Zwecke der …
- BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Belgien zum …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-490/20
Bei der Frage der Anerkennung der Abstammung eines Kindes eines …
- EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
RH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-261/22
Generalanwältin Capeta ist der Ansicht, dass die Vollstreckung eines gegen eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-660/21
K.B. und F.S. (Relevé d'office dans le domaine pénal) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-370/17
CRPNPAC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wanderarbeitnehmer - Soziale Sicherheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-202/18
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass die …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-327/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sollte der Beschluss des Vereinigten …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - Gutachten 1/17
Nach Ansicht von Generalanwalt Bot ist der im Freihandelsabkommen zwischen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-650/18
Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Klage Ungarns abweisen, die sich …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-318/24
Breian - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-791/19
Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte urteilen, dass das polnische Gesetz …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2020 - C-414/20
MM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorlageverfahren - Justizielle …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-238/18
EZB/ Lettland - Klage, die auf einen Verstoß gegen Art. 14.2 Abs. 2 der Satzung …
- EuGH, 15.11.2018 - C-619/18
Kommission/ Polen (Unabhängigkeit des Obersten Gerichts) - Beschleunigtes …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2020 - C-649/19
Spetsializirana prokuratura (Déclaration des droits) - Vorlage zur …
- BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19
Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung …
- OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21
Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
Dopingbekämpfung und Datenschutz: Nach Ansicht von Generalanwältin Capeta …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19
Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung …
- OLG Köln, 15.01.2019 - 6 AuslA 115/18
Zulässigkeit der Auslieferung nach Polen trotz rechtsstaatlicher Bedenken
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-514/17
Sut - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- EuGH, 17.12.2020 - C-416/20
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, der zur Vollstreckung einer …
- EuGH, 07.04.2022 - C-150/21
Prokuratura Rejonowa Łódź-Bałuty (Juridiction compétente en …
- OLG Köln, 15.01.2019 - AuslA 115/18
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-638/19
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist dem Gericht ein Rechtsfehler …
- EuG, 15.10.2020 - T-389/19
Coppo Gavazzi/ Parlament - Institutionelles Recht - Einheitliches Statut des …
- EGMR, 06.07.2023 - 21181/19
TULEYA v. POLAND
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-454/19
ZW - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Art. 21 AEUV - …
- VG Freiburg, 18.12.2020 - A 8 K 121/20
Guinea: Dublin: keine unmenschliche oder entwürdigende Behandlung in Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-741/22
Casino de Spa u. a. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- EuG, 04.09.2019 - T-308/18
Hamas/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen Personen, …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-457/18
Generalanwalt Pikamäe: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die …
- VG Trier, 03.04.2019 - 7 K 5601/18
Dublin-Verfahren; Slowenien; systemische Mängel; Überstellung; illegale …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-566/17
Związek Gmin Zagłębia Miedziowego - Vorlage zur Vorabentscheidung …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
Asociaţia "Forumul Judecătorilor Din România" und Asociaţia …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-556/17
Torubarov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-748/23
Gekus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 19 Abs. 1 EUV - Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-181/21
Generalanwalt Collins: Das Erfordernis der vorherigen Errichtung durch Gesetz …
- OLG Bremen, 03.01.2022 - 1 AuslA 28/20
Zulässige Auslieferung in die Türkei bei Einhaltung der Standards nach EMRK ; …
- OLG Celle, 23.06.2021 - 2 AR (Ausl) 12/21
Zulässige Auslieferung nach Polen mit Fortdauer der Auslieferungshaft; …
- EuGH, 12.12.2019 - C-627/19
Openbaar Ministerie (Prokurator des Königs Brüssel) - Vorlage zur …
- EGMR, 29.06.2021 - 26691/18
BRODA c. POLOGNE et 1 autre affaire
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2024 - C-202/24
Alchaster - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen über Handel und …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-73/23
Chaudfontaine Loisirs - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer …
- KG, 03.04.2020 - 4 AuslA 234/19
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …
- EuGH, 12.12.2019 - C-625/19
Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft Schweden) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
Generalanwalt Bobek: Bei der Prüfung des Höchstmaßes von mindestens drei Jahren, …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-171/23
UPCAFFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-158/21
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-216/21
Generalanwalt Emiliou: Ein Verfahren für die Beförderung von Richtern, das auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-562/21
DFON
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-546/18
Adler Real Estate u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 47 der Charta der …
- VG Trier, 05.04.2019 - 7 L 1263/19
Dublin-Verfahren; Italien; systemische Mängel; Schwangere und Familien mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-338/20
Prokuratura Rejonowa Łódź-Bałuty - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19
Silcompa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2019 - C-489/19
NJ (Parquet de Vienne) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 10.04.2025 - C-481/23
Der Mitgliedstaat, in dem eine gesuchte Person ihren Wohnsitz hat, kann die …
- OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-3/20
LR Ģenerālprokuratūra - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 343 …
- VG Trier, 04.09.2019 - 7 K 2673/19
Dublin-Verfahren - Zuständigkeit eines Mitgliedstaats für die Prüfung eines …
- VG Trier, 05.04.2019 - 7 L 977/19
Dublin-Verfahren (L) (Italien)
- EuGH, 10.01.2019 - C-97/18
ET - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- OLG München, 25.07.2018 - 1 AR 300/18
Vereinfachte Auslieferung: Pflicht zu Überprüfung der Haftbedingungen im …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2026 - C-712/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-763/22
Procureur de la République () und d'une demande d'extradition) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-819/21
Staatsanwaltschaft Aachen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rahmenbeschluss …
- VG Trier, 10.07.2019 - 7 K 3478/18
Möglichkeit der zuständigen Behörde, den Nachweis der Entziehungsabsicht eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-8/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2019 - C-406/18
PG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-566/19
Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg () und de Tours) - Vorlagefrage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2019 - C-183/18
Bank BGŻ BNP Paribas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, …
- EuG, 10.04.2019 - T-643/16
Gamaa Islamya Égypte/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21
Nach Auffassung von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona kann es bei einer …
- OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
- OLG Bremen, 28.04.2020 - 1 Ws 169/19
- OLG Saarbrücken, 08.05.2025 - 1 OAus 29/25
Auslieferung an die Republik Ungarn zum Zwecke der Strafvollstreckung; …
- OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 2 AR 16/20
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-509/18
PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) - Ersuchen um Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-700/21
O. G. (Mandat d'arrêt européen à l'encontre d'un ressortissant d'un État tiers) - …
- OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 1 AR 27/20
Voraussetzungen der Übertragung der Vollstreckung einer in Deutschland verhängten …
- VG Trier, 16.12.2019 - 7 K 5883/18
Überstellung gesunder, arbeitsfähiger Personen nach Bulgarien im Rahmen des …
- VG Trier, 09.12.2019 - 7 K 1051/19
Nigeria: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-377/18
AH u.a. (Unschuldsvermutung) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- OLG Nürnberg, 03.05.2021 - AuslA R 23/21
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- VG Würzburg, 18.12.2020 - W 8 S 20.2024
Zur Verwertbarkeit einer Probennahme durch finnische Behörden - …
- EuG, 30.01.2020 - T-292/18
Portugal/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene …
- KG, 03.04.2020 - 151 AuslA 201/19
Auslieferung nach Polen: Rechtsstaatsmängel und Haftbedingungen
- OLG Frankfurt, 06.04.2021 - 2 AuslA 263/20
Antrag auf Erklärung der Unzulässigkeit der Auslieferung
- KG, 15.11.2019 - 151 AuslA 167/19
Auslieferung nach Polen: Rechtsstaatsmängel und Haftbedingungen
- KG, 15.11.2019 - 4 AuslA 185/19
- VG Berlin, 08.02.2019 - 3 L 938.18
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen Abschiebung nach Polen zur Durchführung …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18 PPU |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems)
Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Recht auf ein faires Verfahren - ...
- Europäischer Gerichtshof
Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems)
Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Recht auf ein faires Verfahren - ...
- rechtsportal.de
Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Recht auf ein faires Verfahren - ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufzuschieben, wenn die zuständige Justizbehörde nicht nur feststellt, dass wegen Mängeln im Justizsystem des ...
- lto.de (Kurzinformation)
Europäischer Haftbefehl aus Polen: Schwarzer Peter geht an die Justiz
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18 PPU
- EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (61)
- EuGH, 05.04.2016 - C-404/15
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
Rn. 5 Im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 98), hat der Gerichtshof jedoch entschieden, dass, wenn die vollstreckende Justizbehörde feststellt, dass für die Person, gegen die sich der Europäische Haftbefehl richtet, eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) besteht, die Vollstreckung des Haftbefehls aufzuschieben ist.Rn. 6 Der Gerichtshof hat im besagten Urteil Aranyosi und Căldăraru allerdings dafür Sorge getragen, der Aufschiebung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls einen Rahmen zu geben, indem er von der vollstreckenden Justizbehörde verlangt, dass diese eine zweistufige Prüfung durchführt.
Rn. 9 In der vorliegenden Rechtssache behauptet die gesuchte Person keinen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Ausstellungsmitgliedstaat, der im vorerwähnten Urteil Aranyosi und Căldăraru in Rede stand, sondern wie gesagt eine Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren.
Der Gerichtshof wird u. a. gefragt, ob die zweite Stufe der im besagten Urteil Aranyosi und Căldăraru festgelegten Prüfung auf einen solchen Fall anwendbar ist.
Rn. 24 Der High Court (Hoher Gerichtshof) fragt sich, ob die zweite Stufe der vom Gerichtshof im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), festgelegten Prüfung anwendbar ist, wenn im Ausstellungsmitgliedstaat Mängel des Justizsystems vorliegen, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit darstellen.
Unbeschadet der Feststellungen des Gerichtshofs im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198): Wenn ein nationales Gericht feststellt, dass stichhaltige Beweise dafür vorliegen, dass die Verhältnisse in dem Ausstellungsmitgliedstaat unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein faires Verfahren sind, weil in diesem Mitgliedstaat das Justizsystem selbst nicht mehr im Einklang mit dem Rechtsstaatsprinzip steht, muss die vollstreckende Justizbehörde dann noch konkret und genau prüfen, ob die betroffene Person der Gefahr eines unfairen Verfahrens ausgesetzt wird, wenn ihr Verfahren in einem System geführt wird, das nicht mehr im Einklang mit dem Rechtsstaatsprinzip steht?.
Rn. 35 Ich möchte hervorheben, dass sich der Gerichtshof nicht zum Vorliegen der echten Gefahr einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren aufgrund von Mängeln des polnischen Justizsystems, d. h. zur ersten Stufe der im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), festgelegten Prüfung, zu äußern hat.
Rn. 38 Erstens hat die Würdigung, die der Rat im Rahmen von Art. 7 Abs. 1 EUV gegebenenfalls vornehmen wird, nämlich nicht den gleichen Gegenstand wie die Würdigung, die von der vollstreckenden Justizbehörde im Rahmen der ersten Stufe der im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), festgelegten Prüfung vorgenommen wird.
Im erwähnten Urteil Aranyosi und Căldăraru bezog sich die Prüfung der vollstreckenden Justizbehörde hingegen nicht auf das Vorliegen der echten Gefahr einer Verletzung eines den Mitgliedstaaten gemeinsamen Wertes, sondern eines Grundrechts, und zwar des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Strafen oder Behandlungen.
Rn. 44 Ich teile somit die Meinung der niederländischen Regierung, die in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, das in Art. 7 EUV vorgesehene Verfahren habe eine ganz andere Funktion als die Prüfung, die die vollstreckende Justizbehörde in Anwendung des Urteils vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), durchführe.
Rn. 46 Mit der ersten Frage möchte das vorlegende Gericht vom Gerichtshof wissen, ob die zweite Stufe der im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), festgelegten Prüfung anwendbar ist, wenn der Ausstellungsmitgliedstaat das "Grundrecht auf ein faires Verfahren" verletzt.
Rn. 51 Zur Beantwortung dieser Frage will ich zunächst der Frage nachgehen, ob es zur Aufschiebung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls führen kann, wenn nicht Art. 4 der Charta, um den es im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), ging, sondern Art. 47 Abs. 2 dieser Charta tatsächlich verletzt zu werden droht.
Schließlich werde ich mich mit der Frage beschäftigen, ob die zweite Stufe der im genannten Urteil Aranyosi und Căldăraru festgelegten Prüfung auf den Fall anwendbar ist, dass die echte Gefahr einer eklatanten Rechtsverweigerung aufgrund von Mängeln des Justizsystems des Ausstellungsmitgliedstaats vorliegt (weil die echte Gefahr einer eklatanten Rechtsverweigerung nach meiner Auffassung das maßgebliche Kriterium ist).
Rn. 55 Wie ich weiter oben{FN-VERWEIS:31} ausgeführt habe, hat sich der Gerichtshof auf die Möglichkeit, "[unter] außergewöhnlichen Umständen" Beschränkungen der Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens anzuerkennen, sowie auf Art. 1 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses gestützt, als er im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), auf eine Verpflichtung geschlossen hat, die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls aufzuschieben.
Wie der Gerichtshof im Urteil Aranyosi und Căldăraru festgestellt hat, muss es sich dabei auf objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Angaben über die Bedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat stützen, die das Vorliegen von Mängeln des polnischen Justizsystems belegen{FN-VERWEIS:72}.
Rn. 97 Im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 91 bis 93), hat der Gerichtshof wie gesagt entschieden, dass die vollstreckende Justizbehörde nur dann verpflichtet ist, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufzuschieben, wenn sie feststellt, dass im Ausstellungsmitgliedstaat eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aufgrund der allgemeinen Haftbedingungen in diesem Mitgliedstaat vorliegt, einerseits, und der Betroffene dieser Gefahr ausgesetzt sein wird, andererseits{FN-VERWEIS:73}.
Rn. 99 Der Minister trägt vor, die zweite Stufe der im Urteil Aranyosi und Căldăraru festgelegten Prüfung sei anwendbar.
Rn. 100 L. M. vertritt die Auffassung, die zweite Stufe der im erwähnten Urteil Aranyosi und Căldăraru festgelegten Prüfung könne nicht auf einen Sachverhalt angewandt werden, in dem das Vertrauen, das die Mitgliedstaaten in die Tatsache setzten, dass die Republik Polen den grundlegendsten der Werte, nämlich die Rechtsstaatlichkeit, achte, gänzlich zerstört worden sei.
Rn. 101 Nach Meinung der spanischen Regierung ist die zweite Stufe der in besagtem Urteil Aranyosi und Căldăraru festgelegten Prüfung anwendbar.
Rn. 103 Die Kommission trägt vor, die zweite Stufe der im vorerwähnten Urteil Aranyosi und Căldăraru festgelegten Prüfung sei anwendbar.
Im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), hat der Gerichtshof eine solche Aufschiebung in Ermangelung eines solchen Beschlusses des Europäischen Rates im Übrigen zugelassen.
Rn. 122 Mit der zweiten Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob, falls die zweite Stufe der im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), festgelegten Prüfung anwendbar ist und die vollstreckende Justizbehörde feststellt, dass der Ausstellungsmitgliedstaat aufgrund von Mängeln des Justizsystems die Rechtsstaatlichkeit verletzt, diese Behörde verpflichtet ist, die ausstellende Justizbehörde gemäß Art. 15 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses um alle notwendigen zusätzlichen Informationen über die Bedingungen zu bitten, unter denen das Verfahren des Betroffenen geführt wird.
Rn. 123 Der Gerichtshof hat im genannten Urteil Aranyosi und Căldăraru die Ansicht vertreten, dass die vollstreckende Justizbehörde verpflichtet ist, die ausstellende Justizbehörde gemäß Art. 15 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses um alle notwendigen zusätzlichen Informationen über die Haftbedingungen des Betroffenen zu bitten.
Diese Informationen seien jedoch zweifellos weniger geeignet, die Zweifel der vollstreckenden Justizbehörde auszuräumen, als wenn sie sich, wie im vorerwähnten Urteil Aranyosi und Căldăraru, auf die Haftbedingungen des Betroffenen bezögen.
{FN:7} Urteile vom 16. Juli 2015, Lanigan (…C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 36), und vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 80).
{FN:8} Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 82 bis 88).
{FN:10} Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 89).
{FN:11} Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 93) (Hervorhebung nur hier).
Im Übrigen können die dem Gerichtshof gestellten Fragen im vorliegenden Fall nicht als "politisch" angesehen werden, da sich die im Rahmen der ersten Stufe der Prüfung aus dem vorerwähnten Urteil Aranyosi und Căldăraru vorzunehmende Beurteilung - wie wir gesehen haben - von der Beurteilung unterscheidet, die der Rat im Rahmen von Art. 7 Abs. 1 EUV vornimmt.
{FN:27} Der Gerichtshof hat im Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), nämlich entschieden, dass die vollstreckende Justizbehörde verpflichtet ist, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufzuschieben, wenn sie feststellt, dass eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Ausstellungsmitgliedstaat - und nicht eine Verletzung des Verbots solcher Behandlungen - vorliegt (und der Betroffene einer solchen Gefahr ausgesetzt wird).
{FN:28} Wie es in den schriftlichen Erklärungen der polnischen Regierung heißt, "bedeutet [der Umstand, dass das Urteil Aranyosi und Căldăraru Art. 4 der Charta betraf,] nicht, dass die Beschränkungen der Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens nicht angewandt werden könnten, um andere Grundrechte zu schützen, die keinen solchen absoluten Charakter haben, darunter das Recht auf ein faires Verfahren".
{FN:35} Urteile vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 85), vom 6. September 2016, Petruhhin (…C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 56), vom 16. Februar 2017, C. K. u. a. (…C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 59), und vom 24. April 2018, MP (Subsidiärer Schutz eines Opfers früherer Folterhandlungen) (…C-353/16, EU:C:2018:276, Rn. 36).
{FN:72} Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 89).
{FN:87} Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 95 bis 98).
{FN:89} Urteile vom 16. Juli 2015, Lanigan (…C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 38), und vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 98).
{FN:90} Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 104).
- EGMR, 17.01.2012 - 8139/09
Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
{FN:46} EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 258).{FN:53} EGMR, 7. Juli 1989, Soering gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:1989:0707JUD001403888, § 113), EGMR, 2. März 2010, Al-Saadoon und Mufdhi gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2010:0302JUD006149808, § 149), EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 258), EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111, § 456 und 562 bis 564), und Urteil des EGMR vom 15. Juni 2017, Harkins gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2017:0615DEC007153714, § 62).
{FN:55} EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 260), und EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111, § 563).
{FN:60} EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 263 bis 287), EGMR, 24. Juli 2014, Husayn (Abu Zubaydah) gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD000751113, § 559), EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111, § 565 bis 569), und EGMR, 31. Mai 2018, Al Nashiri gegen Rumänien (CE:ECHR:2018:0531JUD003323412, § 719 bis 722).
{FN:70} EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 265).
{FN:77} EGMR, 30. Oktober 1991, Vilvarajah u. a. gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:1991:1030JUD001316387, § 108), EGMR, 28. Februar 2008, Saadi gegen Italien (CE:ECHR:2008:0228JUD003720106, § 130), EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 187), und EGMR, 23. März 2016, F. G. gegen Schweden (CE:ECHR:2016:0323JUD004361111, § 120) (Hervorhebung nur hier).
{FN:79} EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 272 und 277 bis 279).
{FN:83} EGMR, 27. Oktober 2011, Ahorugeze gegen Schweden (CE:ECHR:2011:1027JUD003707509, § 116), EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 261), und EGMR, 19. Februar 2013, Yefimova gegen Russland (CE:ECHR:2013:0219JUD003978609, § 220).
Vgl. auch EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 284 und 285).
- EGMR, 24.07.2014 - 28761/11
Polen als Handlanger der CIA
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
{FN:44} EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111, § 576 bis 579).{FN:53} EGMR, 7. Juli 1989, Soering gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:1989:0707JUD001403888, § 113), EGMR, 2. März 2010, Al-Saadoon und Mufdhi gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2010:0302JUD006149808, § 149), EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 258), EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111, § 456 und 562 bis 564), und Urteil des EGMR vom 15. Juni 2017, Harkins gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2017:0615DEC007153714, § 62).
{FN:55} EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 260), und EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111, § 563).
{FN:59} EGMR, 12. Mai 2005, Öcalan gegen Türkei (CE:ECHR:2005:0512JUD004622199, § 112), und EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111, § 562).
{FN:60} EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 263 bis 287), EGMR, 24. Juli 2014, Husayn (Abu Zubaydah) gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD000751113, § 559), EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111, § 565 bis 569), und EGMR, 31. Mai 2018, Al Nashiri gegen Rumänien (CE:ECHR:2018:0531JUD003323412, § 719 bis 722).
{FN:61} EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111).
{FN:63} EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111, § 565 bis 569).
{FN:68} EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111), und EGMR, 31. Mai 2018, Al Nashiri gegen Rumänien (CE:ECHR:2018:0531JUD003323412).
{FN:71} EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111), und EGMR, 31. Mai 2018, Al Nashiri gegen Rumänien (CE:ECHR:2018:0531JUD003323412).
- EGMR, 31.05.2018 - 33234/12
Litauen und Rumänien mitverantwortlich für CIA-Folter
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
{FN:60} EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 263 bis 287), EGMR, 24. Juli 2014, Husayn (Abu Zubaydah) gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD000751113, § 559), EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111, § 565 bis 569), und EGMR, 31. Mai 2018, Al Nashiri gegen Rumänien (CE:ECHR:2018:0531JUD003323412, § 719 bis 722).Eine ähnliche Argumentation findet sich in den § 719 bis 722 des Urteils des EGMR vom 31. Mai 2018, Al Nashiri gegen Rumänien (CE:ECHR:2018:0531JUD003323412).
{FN:68} EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111), und EGMR, 31. Mai 2018, Al Nashiri gegen Rumänien (CE:ECHR:2018:0531JUD003323412).
{FN:71} EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111), und EGMR, 31. Mai 2018, Al Nashiri gegen Rumänien (CE:ECHR:2018:0531JUD003323412).
- EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
Diese Schlussfolgerung stützt der Gerichtshof zum einen auf das Gutachten 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454, Rn. 191), in dem er anerkannt hat, dass die Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens "[unter] außergewöhnlichen Umständen" eingeschränkt werden können, und zum anderen auf Art. 1 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses, wonach dieser "nicht die Pflicht [berührt], die Grundrechte … zu achten", wie sie u. a. in der Charta niedergelegt sind{FN-VERWEIS:8}.Wie der Gerichtshof im Gutachten 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454, Rn. 191 und 192) entschieden hat, verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von "außergewöhnlichen Umständen", davon ausgeht, dass die anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten.
Rn. 68 Angesichts des Ausnahmecharakters der Umstände, unter denen nach dem Gutachten 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454, Rn. 191) Beschränkungen des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zulässig sind, ist jedoch zu fragen, ob die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufzuschieben ist, sobald die echte Gefahr einer Verletzung von Art. 47 Abs. 2 der Charta vorliegt, oder ob sie nur aufgeschoben werden muss, wenn die echte Gefahr einer besonders schwerwiegenden Verletzung dieser Vorschrift besteht.
Rn. 105 Erstens kann sich die auf Ausnahmefälle beschränkte Prüfung durch die Mitgliedstaaten, ob ein anderer Mitgliedstaat die Grundrechte beachtet, nach dem Gutachten 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454, Rn. 192) nämlich nur auf die Beachtung dieser Rechte "in einem konkreten Fall" beziehen.
- EGMR, 28.02.2008 - 37201/06
Saadi ./. Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
{FN:54} EGMR, 28. Februar 2008, Saadi gegen Italien (CE:ECHR:2008:0228JUD003720106, § 125).{FN:77} EGMR, 30. Oktober 1991, Vilvarajah u. a. gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:1991:1030JUD001316387, § 108), EGMR, 28. Februar 2008, Saadi gegen Italien (CE:ECHR:2008:0228JUD003720106, § 130), EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 187), und EGMR, 23. März 2016, F. G. gegen Schweden (CE:ECHR:2016:0323JUD004361111, § 120) (Hervorhebung nur hier).
{FN:78} EGMR, 28. Februar 2008, Saadi gegen Italien (CE:ECHR:2008:0228JUD003720106, § 131), EGMR, 25. April 2013, Savriddin Dzhurayev gegen Russland (CE:ECHR:2013:0425JUD007138610, § 153 und 169), und EGMR, 25. März 2014, M. G. gegen Bulgarien (CE:ECHR:2014:0325JUD005929712, § 79).
- EuGH, 06.09.2016 - C-182/15
Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
{FN:17} Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin (C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 20).{FN:35} Urteile vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (…C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 85), vom 6. September 2016, Petruhhin (C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 56), vom 16. Februar 2017, C. K. u. a. (…C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 59), und vom 24. April 2018, MP (Subsidiärer Schutz eines Opfers früherer Folterhandlungen) (…C-353/16, EU:C:2018:276, Rn. 36).
{FN:73} Vgl. auch Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin (C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 58), und Beschluss vom 6. September 2017, Peter Schotthöfer & Florian Steiner (…C-473/15, EU:C:2017:633, Rn. 24 bis 26).
- EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
{FN:64} Urteile vom 19. September 2006, Wilson (C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 51 und 52), vom 16. Februar 2017, Margarit Panicello (…C-503/15, EU:C:2017:126, Rn. 37 und 38), und vom 14. Juni 2017, 0nline Games u. a. (…C-685/15, EU:C:2017:452, Rn. 60 und 61).{FN:65} Urteil vom 19. September 2006, Wilson (C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 53), Beschluss vom 14. Mai 2008, Pilato (…C-109/07, EU:C:2008:274, Rn. 24), und Urteil vom 31. Januar 2013, D. und A. (…C-175/11, EU:C:2013:45, Rn. 97).
{FN:66} Vgl. auch Urteile vom 19. September 2006, Wilson (C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 49), vom 14. Juni 2017, 0nline Games u. a. (…C-685/15, EU:C:2017:452, Rn. 60), und vom 13. Dezember 2017, El Hassani (…C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 40).
- EGMR, 07.07.1989 - 14038/88
Jens Söring
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
{FN:48} EGMR, 7. Juli 1989, Soering gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:1989:0707JUD001403888, § 113).{FN:53} EGMR, 7. Juli 1989, Soering gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:1989:0707JUD001403888, § 113), EGMR, 2. März 2010, Al-Saadoon und Mufdhi gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2010:0302JUD006149808, § 149), EGMR, 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 258), EGMR, 24. Juli 2014, Al Nashiri gegen Polen (CE:ECHR:2014:0724JUD002876111, § 456 und 562 bis 564), und Urteil des EGMR vom 15. Juni 2017, Harkins gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2017:0615DEC007153714, § 62).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
Vgl. Art. 3 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung, der eine Kodifizierung des Urteils vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 94), ist.Vgl. auch Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 91).
- EuGH, 16.02.2017 - C-578/16
C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- EuGH, 14.06.2017 - C-685/15
Online Games u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …
- EuGH, 16.07.2015 - C-237/15
Der Ablauf der Fristen, innerhalb deren über die Vollstreckung eines Europäischen …
- EuGH, 26.04.2018 - C-34/17
Donnellan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Amtshilfe bei der Beitreibung von …
- EGMR, 27.10.2011 - 37075/09
[ENG]
- EGMR, 25.03.2014 - 59297/12
M.G. c. BULGARIE
- EGMR, 19.02.2013 - 39786/09
[ENG]
- EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig
- EGMR, 04.11.2014 - 29217/12
Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?
- EuGH, 20.12.2017 - C-664/15
Protect Natur-, Arten- und Landschaftschutz Umweltorganisation - Vorlage zur …
- EuGH, 27.02.2018 - C-64/16
Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …
- EuGH, 08.09.2010 - C-409/06
Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland …
- EuGH, 09.03.2017 - C-551/15
Pula Parking - Parkgebühren EU-weit vollstreckbar
- EGMR, 12.05.2005 - 46221/99
Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige …
- EuGH, 26.07.2017 - C-490/16
Kroatien ist für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz von Personen …
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
- EGMR, 23.03.2016 - 43611/11
F.G. v. SWEDEN
- EuGH, 26.07.2017 - C-646/16
Jafari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …
- EuGH, 27.09.2017 - C-73/16
Puškár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …
- EuGH, 06.11.2012 - C-199/11
Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor …
- EGMR, 02.03.2010 - 61498/08
[ENG]
- EuGH, 24.04.2018 - C-353/16
Einer Person, die in ihrem Herkunftsland in der Vergangenheit Opfer von …
- EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Einem Betroffenen ist der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung …
- EuGH, 01.07.2008 - C-341/06
Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …
- EGMR, 20.02.2007 - 35865/03
Mohammed Ali Hassan Al-Moayad
- EGMR, 30.10.1991 - 13163/87
- EuGH, 06.09.2017 - C-473/15
Peter Schotthöfer & Florian Steiner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
- EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EGMR, 24.07.2014 - 7511/13
Polen als Handlanger der CIA
- EGMR, 08.11.2005 - 13284/04
BADER AND KANBOR v. SWEDEN
- EuGH, 23.01.2018 - C-367/16
Piotrowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …
- EuGH, 10.11.2016 - C-477/16
Kovalkovas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
- EuGH, 16.02.2017 - C-503/15
Margarit Panicello - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
- EuGH, 27.02.2014 - C-470/12
Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherkreditvertrag - …
- EuGH, 15.09.2016 - C-439/14
Star Storage - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 89/665/EWG und …
- EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- EGMR, 16.10.2001 - 71555/01
- EuGH, 06.10.2016 - C-218/15
Paoletti u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 6 EUV - Art. 49 der Charta …
- EuGH, 31.01.2013 - C-175/11
D. und A. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - …
- EGMR, 25.04.2013 - 71386/10
[ENG]
- EGMR, 10.07.2017 - 71537/14
HARKINS v. THE UNITED KINGDOM
- EuGH, 19.02.2009 - C-308/07
Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Kostenerstattungs- und …
- EuGH, 17.09.2014 - C-562/12
Liivimaa Lihaveis - Vorabentscheidungsersuchen - Strukturfonds - Verordnungen …
- EuGH, 14.05.2008 - C-109/07
Pilato - Begriff des einzelstaatlichen Gerichts - Unzuständigkeit des …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-396/11
Radu - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- EuGH, 10.12.2014 - C-488/14
Max Boegl România und Constructii Napoca
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-571/17
Ardic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-271/17
Zdziaszek - Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer Haftbefehl - Gründe, aus …
- EGMR, 10.02.2011 - 12343/10
[ENG]
- EuG, 31.01.2018 - T-196/15
Gyarmathy / FRA
- EGMR, 18.04.2013 - 18372/10
MO.M. c. FRANCE
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-897/19
Ruska Federacija - EWR-Abkommen und Freiheit der Inanspruchnahme von …
{FN:13} Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586).Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586).
{FN:140} Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586).
{FN:141} C-216/18 PPU, EU:C:2018:517, Rn. 66.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-354/20
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Die Zuspitzung der allgemeinen Mängel, die …
Generalanwalt Tanchev stellte in seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache (EU:C:2018:517) fest, dass "[d]as vorlegende Gericht … der Ansicht [ist], dass es, wenn die Mängel des Justizsystems des Ausstellungsmitgliedstaats besonders schwerwiegend sind, d. h., wenn dieser Mitgliedstaat die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr achtet, die Übergabe abzulehnen habe, ohne überprüfen zu müssen, ob der Betroffene einer solchen Gefahr ausgesetzt sein wird" (Nr. 98).In der Rechtssache C-216/18 PPU, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems), vertrat die Kommission den Schlussanträgen von Generalanwalt Tanchev (EU:C:2018:517) zufolge hierzu den Standpunkt, dass sich, "auch wenn festgestellt worden ist, dass die Rechtsstaatlichkeit im Ausstellungsmitgliedstaat … ernsthaft bedroht ist, nicht ausschließen lässt, dass die Gerichte unter bestimmten Umständen in der Lage sind, ein Verfahren mit der Unabhängigkeit zu führen, die erforderlich ist, um die Beachtung des in Art. 47 Abs. 2 der Charta verankerten Grundrechts sicherzustellen" (Nr. 108).
{FN:27} Generalanwalt Tanchev befürwortete in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-216/18, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (EU:C:2018:517, Nr. 113), den Vorschlag der Kommission, "zu prüfen, ob es sich bei der Person, gegen die der Europäische Haftbefehl ergangen ist, um einen politischen Gegner handelt oder sie einer diskriminierten gesellschaftlichen oder ethnischen Gruppe angehört.
Auf diese Urteile verwies auch Generalanwalt Tanchev in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-216/18 (EU:C:2018:517, Nr. 109) und betonte unter Berufung auf das Urteil des EGMR vom 17. Januar 2012, 0thman (Abu Qatada) gegen Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2012:0117JUD000813909, § 272 und §§ 277 bis 279), dass der EGMR "[b]ei der Prüfung, ob die echte Gefahr einer eklatanten Rechtsverweigerung vorliegt, … in der Praxis außerdem nicht nur die Situation im Bestimmungsland, sondern auch die spezifischen Umstände des Betroffenen" berücksichtigt.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-585/18
Generalanwalt Tanchev kommt zu dem Ergebnis, dass die neu geschaffene …
Wie ich in Nr. 40 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:517), bemerkt habe, "kann die Gefahr einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren im Ausstellungsmitgliedstaat bestehen, auch wenn dieser nicht gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt".
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-824/18
Generalanwalt Tanchev: Das polnische Gesetz, das eingeführt wurde, um die …
{FN:4} Vgl. auch meine früheren Schlussanträge in den Rechtssachen Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:517), Kommission/Polen (Unabhängigkeit des Obersten Gerichts) (C-619/18, EU:C:2019:325), Kommission/Polen (Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte) (C-192/18, EU:C:2019:529), den verbundenen Rechtssachen A. K. u. a. (Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts) (C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:551) und den verbundenen Rechtssachen Miasto Łowicz und Prokuratura Okręgowa w Płocku (Disziplinarordnung für Richter) (C-558/18 und C-563/18, EU:C:2019:775). - Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18
Generalanwalt Tanchev schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die neuen …
Vgl. insbesondere Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (C-216/18 PPU, EU:C:2018:56), und meine Schlussanträge in dieser Rechtssache (EU:C:2018:517). - Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-158/21
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
{FN:79} Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev in der Rechtssache Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:517), in denen dieser das Urteil des Supreme Court (Oberstes Gericht, Irland) vom 4. Mai 2007, The Minister for Justice, Equality and Law Reform gegen Brennan ([2007] IECH 94), zitiert, in dem dieses Gericht festgestellt hat, dass schwerwiegende Umstände vorliegen müssten, "wie ein eindeutig festgestellter und grundlegender Mangel des Justizsystems des ersuchenden Staates", um eine Übergabe nach dem Gesetz über den Europäischen Haftbefehl von 2003 wegen einer Verletzung der in Art. 6 EMRK verankerten Rechte zu verweigern (Fn. 47). - Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-327/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sollte der Beschluss des Vereinigten …
Vgl. auch Urteile vom 25. Juli 2018, ML (Haftbedingungen in Ungarn) (…C-220/18 PPU, EU:C:2018:589, Rn. 117), vom 25. Juli 2018, LM (Mängel des Justizsystems) (…C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 47, 59, 73 und 79), sowie Schlussanträge von Generalanwalt Tanchev in dieser Rechtssache (C-216/18 PPU, EU:C:2018:517, Nrn. 5, 55, 59 und 121). - Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2020 - C-416/20
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
{FN:37} Vgl. hierzu meine Schlussanträge in der Rechtssache Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:517, Nr. 73) und Urteil vom 26. April 2018, Donnellan (…C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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