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Rechtsprechung
   EuGH, 20.09.2007 - C-193/06 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3341
EuGH, 20.09.2007 - C-193/06 P (https://dejure.org/2007,3341)
EuGH, Entscheidung vom 20.09.2007 - C-193/06 P (https://dejure.org/2007,3341)
EuGH, Entscheidung vom 20. September 2007 - C-193/06 P (https://dejure.org/2007,3341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 24. April 2006 von der Société des Produits Nestlé SA gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 22. Februar 2006 in der Rechtssache T-74/04 (Société des produits Nestlé SA/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt [Marken Muster und ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 22. Februar 2006 in der Rechtssache T-74/04 (Nestlé/HABM, Streithelferin: Quick restaurants SA), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom ...

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Wird zitiert von ... (164)Zitiert selbst (1)

  • EuG, 22.02.2006 - T-74/04

    Nestlé / OHMI - Quick (QUICKY)

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-193/06
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 22. Februar 2006, Nestlé/HABM, Streithelferin: Quick Restaurants SA (Rechtssache T-74/04), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Dezember 2003 (Sache R 922/2001-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Société des produits Nestlé SA und der Quick Restaurants SA abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Februar 2006, Nestlé/HABM - Quick (QUICKY) (T-74/04), wird aufgehoben, soweit das Gericht unter Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke, als es auf den durch die fraglichen Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abstellte, nicht ihre visuelle Ähnlichkeit beurteilt hat.

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …

    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. Urteile vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 33, und vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, Randnr. 32;… vgl. in diesem Sinne ferner zur Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl.

    Rn. 32 Das Bestehen von Verwechslungsgefahr beim Publikum ist unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. November 1997, Sabèl, C-251/95, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 22, sowie Urteile Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 18, Medion, Randnr. 27, HABM/Shaker, Randnr. 34, und Nestlé/HABM, Randnr. 33).

    Dabei nimmt der Durchschnittsverbraucher eine Marke normalerweise als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. in diesem Sinne Urteile Sabèl, Randnr. 23, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 25, Medion, Randnr. 28, HABM/Shaker, Randnr. 35, und Nestlé/HABM, Randnr. 34).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Deoleo / Aceites del Sur-Coosur - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung …

    41 und 42, und vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, Randnrn.

    109 und 110 des angefochtenen Urteils zu Recht schließen, dass unter diesen Umständen das Bildelement der kollidierenden Marken erhöhte Bedeutung gewinne, was die Verwechslungsgefahr steigere, und dass die Unterschiede zwischen den Marken schwerer zu erkennen seien, weil, wie der Gerichtshof im Übrigen bereits klargestellt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile HABM/Shaker, Randnr. 35, und Nestlé/HABM, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung), der Durchschnittsverbraucher eine Marke normalerweise als Ganzes wahrnehme und nicht auf ihre verschiedenen Einzelheiten achte.

  • EuGH, 22.10.2015 - C-20/14

    BGW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Weitere …

    Rn. 37 Zwar können ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke unter Umständen für den durch die Marke im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein, jedoch kann es nur dann für die Beurteilung der Ähnlichkeit allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (Urteile HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 41 und 42, und Nestlé/HABM, C-193/06 P, EU:C:2007:539, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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