Rechtsprechung
| BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- openjur.de
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Bundesarbeitsgericht
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- rechtsinformationen.bund.de
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 S 2 EntgFG, § 5 Abs 1 S 3 EntgFG
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Arbeitgeber darf schon für den ersten Tag ein Attest fordern
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Arbeitunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag
- hensche.de
Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, AU-Bescheinigung
- Betriebs-Berater
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Arbeitunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag
- RA Kotz
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (69)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Arbeitgeber kann Krankenschein am ersten Arbeitstag fordern
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Attest am ersten Krankheitstag, oder: Ein Blick ins Gesetz…
- lawblog.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf AU schon am ersten Tag verlangen
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf Attest bereits am ersten Krankheitstag fordern
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem 1. Erkrankungstag
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersten Krankheitstag
- heise.de (Pressebericht, 03.12.2012)
Das Attest-Urteil und die Folgen
- faz.net (Pressemeldung, 14.11.2012)
Arbeitgeber darf Attest am ersten Krankheitstag fordern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorlagepflicht für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
"Gelben Schein" ab dem ersten Krankheitstag
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ärztliches Attest bereits ab erstem Krankheitstag
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Arbeitgeber kann gelben Zettel vom ersten Krankheitstag an verlangen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- wohlleben-partner.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber darf Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
AU-Bescheinigung - Vorlagepflicht ab 1.Krankheitstag
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - abweichende tarifliche Regelung - betriebliche Übung
- taz.de (Pressemeldung, 14.11.2012)
Krankmeldungen: Attest schon ab dem ersten Tag
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am 1. Tag erlaubt
- ra-braune.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag
- wiesekollegen.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am 1. Tag der Erkrankung!
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
AU-Bescheinigung auch am ersten Tag
- auw.de (Kurzinformation)
Attestpflicht schon ab dem ersten Krankheitstag
- rente-rentenberater.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf ärztliche Bescheinigung am ersten Tag der Krankheit fordern
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kammer im Norden fürchtet Fall-Explosion
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Richter bescheren Ärzten neue Kundschaft
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - abweichende tarifliche Regelung - betriebliche Übung
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab erstem Tag nötig
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung - Kann Arbeitgeber Vorlage schon am ersten Tag verlangen?
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf ab dem ersten Krankheitstag Attest verlangen - ohne Begründung
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Attest ab dem ersten Tag
- schrittmacher-kanzlei.de (Leitsatz)
Arbeitgeber darf ab dem ersten Tag ein Attest verlangen
- haufe.de (Kurzinformation)
Attest bereits am 1. Tag einfordern: Wie ist das im Betrieb umsetzbar?
- haufe.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf Attest ab erstem Tag verlangen, ohne dies zu begründen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Attest ab erstem Krankheitstag
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Attest schon am ersten Tag
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Krank? Arbeitgeber kann die Vorlage eines ärztlichen Attests schon ab dem ersten Krankmeldungstag verlangen!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - AU - bereits am ersten Tag
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vorlage eines ärztlichen Attests bereits ab dem ersten Krankmeldungstag
- rofast.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber darf Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf die Vorlage eines ärztlichen Attestes schon vom ersten Krankheitstag an verlangen
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Arbeitgeber kann Attest ab dem ersten Krankmeldungstag verlangen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber kann Krankmeldung schon für den ersten Tag verlangen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber sind schon am ersten Tag einer Erkrankung berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Tag
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Vorlage am ersten Krankheitstag ist zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Attest am ersten Tag
- diabetes-und-recht.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Krankheitstag
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Krankmeldung - ärztliches Attest ab 1. Krankheitstag
- anwalt.de (Kurzinformation)
Krankmeldung bereits am ersten Tag vorzulegen
- wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bis wann muss man den Krankenschein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) beim Arbeitgeber einreichen?
- fgvw.de (Kurzinformation)
Zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vorlage einer AU-Bescheinigung am ersten Krankheitstag
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab erstem Krankheitstag
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wann muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen ?
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber kann Attest schon ab dem ersten Erkrankungstag fordern
- juraforum.de (Kurzinformation)
Attest schon ab dem ersten Tag
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber darf Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen - Verlangen des Arbeitgebers auf Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann schon am ersten Tag verlangt werden // Eine Begründung muss von dem Arbeitgeber nicht genannt werden
- 123recht.net (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag
- 123recht.net (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann schon ab erstem Krankheitstag verlangt werden
- 123recht.net (Kurzinformation)
Ab wann kann der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen // Muss der Arbeitnehmer seine Nachweispflicht zur Erkrankung bereits ab dem ersten Krankheitstag nachkommen?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab ersten Krankheitstag
Besprechungen u.ä. (10)
- anwaltskanzlei-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitsrecht: Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag?
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits vom ersten Krankheitstag an
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Arbeitgeber darf Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Attest schon ab dem ersten Krankheitstag - Arbeitgeber im Vorteil?
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitgeber können ein ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen, ohne das begründen zu müssen
- channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)
Herbst und Winter = Erkältungszeit - Arbeitsrechtliche Aspekte der Grippezeit
- channelpartner.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Arbeitgeber vs. Blaumacher - "Lieber einen Tag blau als eine Woche krank"
- channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)
Erkältungszeit im Herbst und Winter - Krankschreibung wegen Grippe und das Arbeitsrecht
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitgeber darf jederzeit sofortige Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zukunft fordern
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitgeber kann schon am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 03.05.2011 - 8 Ca 2519/11
- LAG Köln, 14.09.2011 - 3 Sa 597/11
- BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11
Papierfundstellen
- BAGE 143, 315
- NJW 2013, 892
- MDR 2012, 15
- MDR 2013, 414
- NZA 2013, 322
- NJ 2014, 301
- BB 2013, 563
- DB 2013, 15
- DB 2013, 464
- JR 2013, 540
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (7)
- BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11
Die Regelung eröffnet dem Arbeitgeber nicht nur das Recht der zeitlich früheren Anforderung, sondern daneben das Recht, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch für Zeiten zu verlangen, die nicht länger als drei Tage andauern, zB auch für eine eintägige Arbeitsunfähigkeit (allgemeine Ansicht, vgl. nur BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 86, 357; 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 93, 276;… ErfK/Dörner/Reinhard 13. Aufl. § 5 EFZG Rn. 12;… HWK/Schliemann 5. Aufl. § 5 EFZG Rn. 36 - jeweils mwN).Rn. 12 Entgegen der Auffassung der Revision ist § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG auch keine Ausnahmevorschrift zu Satz 2. Dass letzterer anzuwenden ist, wenn der Arbeitgeber von seinem Recht aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG keinen Gebrauch gemacht hat, lässt weder rechtlich noch tatsächlich den Schluss auf ein Regel-Ausnahmeverhältnis zu (vgl. BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 86, 357).
Soll der Arbeitgeber "in jedem Fall" die Möglichkeit haben, eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Erkrankung zu verlangen (Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucks. 12/5798 S. 26; vgl. dazu auch BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - zu B I 2 b dd (2) der Gründe, BAGE 93, 276; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 86, 357), verbietet es sich, das Verlangen des Arbeitgebers einer Billigkeitskontrolle zu unterwerfen (…so aber HWK/Schliemann 5. Aufl. § 5 EFZG Rn. 36;… Treber EFZG 2. Aufl. § 5 Rn. 36;… Staudinger/Oetker BGB Bearbeitung 2002 § 616 Rn. 316;… P. Feichtinger in Feichtinger/Malkmus 2. Aufl. § 5 EFZG Rn. 43, 45;… Vogelsang EFZG Rn. 300;… DFL/Vossen 5. Aufl. § 5 EFZG Rn. 13;… Schoof in Kittner/Zwanziger/Deinert Arbeitsrecht 6. Aufl. § 39 Rn. 236;… im Ergebnis wie hier ErfK/Dörner/Reinhard 13. Aufl. § 5 EFZG Rn. 12;… Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 14. Aufl. § 98 Rn. 121;… AnwK-ArbR/Sievers 2. Aufl. § 5 EFZG Rn. 27).
- BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11
Die Regelung eröffnet dem Arbeitgeber nicht nur das Recht der zeitlich früheren Anforderung, sondern daneben das Recht, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch für Zeiten zu verlangen, die nicht länger als drei Tage andauern, zB auch für eine eintägige Arbeitsunfähigkeit (allgemeine Ansicht, vgl. nur BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 86, 357; 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 93, 276;… ErfK/Dörner/Reinhard 13. Aufl. § 5 EFZG Rn. 12;… HWK/Schliemann 5. Aufl. § 5 EFZG Rn. 36 - jeweils mwN).Soll der Arbeitgeber "in jedem Fall" die Möglichkeit haben, eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Erkrankung zu verlangen (Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucks. 12/5798 S. 26; vgl. dazu auch BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - zu B I 2 b dd (2) der Gründe, BAGE 93, 276; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 86, 357), verbietet es sich, das Verlangen des Arbeitgebers einer Billigkeitskontrolle zu unterwerfen (…so aber HWK/Schliemann 5. Aufl. § 5 EFZG Rn. 36;… Treber EFZG 2. Aufl. § 5 Rn. 36;… Staudinger/Oetker BGB Bearbeitung 2002 § 616 Rn. 316;… P. Feichtinger in Feichtinger/Malkmus 2. Aufl. § 5 EFZG Rn. 43, 45;… Vogelsang EFZG Rn. 300;… DFL/Vossen 5. Aufl. § 5 EFZG Rn. 13;… Schoof in Kittner/Zwanziger/Deinert Arbeitsrecht 6. Aufl. § 39 Rn. 236;… im Ergebnis wie hier ErfK/Dörner/Reinhard 13. Aufl. § 5 EFZG Rn. 12;… Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 14. Aufl. § 98 Rn. 121;… AnwK-ArbR/Sievers 2. Aufl. § 5 EFZG Rn. 27).
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11
Rn. 9 I. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer über die Feststellung hinaus, nicht zur Befolgung einer Weisung des Arbeitgebers verpflichtet zu sein, den Widerruf einer Weisung des Arbeitgebers im Sinne einer - wie die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat klargestellt hat - Aufhebung der Maßnahme für die Zukunft verlangen kann, bedarf keiner abschließenden Entscheidung des Senats (zum Widerruf unzutreffender oder abwertender Äußerungen, vgl. BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202).
- LAG Köln, 14.09.2011 - 3 Sa 597/11
Wann darf ein Arbeitgeber ein ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag …
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. September 2011 - 3 Sa 597/11 - wird zurückgewiesen. - BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über …
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11
Denn die für das Bestehen einer ihr günstigen betrieblichen Übung darlegungspflichtige Klägerin (vgl. zur Darlegungslast BAG 29. August 2012 - 10 AZR 571/11 - Rn. 20, NZA 2013, 40) hat keine Mitteilung oder sonstige Verhaltensweise der Beklagten an bzw. gegenüber der Belegschaft vorgetragen, aus der die Beschäftigten nach Treu und Glauben schließen durften, die Beklagte wolle von dem Recht aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG nur unter bestimmten Voraussetzungen Gebrauch machen. - BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09
Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11
Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung über das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 133, 337). - BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 53/09
Entgeltfortzahlung - tarifliche Abweichung
Auszug aus BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11
Eine solche Abweichung bedarf aber einer klaren Regelung (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 53/09 - Rn. 12, BAGE 133, 101).
- LAG München, 13.12.2018 - 4 Sa 514/18
Attestvorlagepflicht ab dem 1. Tag; Willkürverbot
Grenzen ergäben sich lediglich aus dem Schikane- und Willkürverbot, aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und aus den Diskriminierungsverboten (BAG, Urteil vom 14.11.2012 - 5 AZR 886/11).Ihre Grenze findet das Verlangen nach einer Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag einer Erkrankung in den allgemeinen Schranken jeder Rechtsausübung, insbesondere darf das Verlangen nicht schikanös oder willkürlich sein und weder gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen Diskriminierungsverbote verstoßen (BAG, Urteil vom 14. November 2012 - 5 AZR 886/11, NZA 2013, 322, Rn. 15).
- BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …
Ihre Grenze fände die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung damit erst an den allgemeinen Schranken jeder Rechtsausübung, insbesondere darf sie nicht schikanös oder willkürlich sein (vgl. BAG 14. Dezember 2012 - 5 AZR 886/11 - Rn. 15, BAGE 143, 315). - BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Zuständigkeit des …
Danach steht es im freien Ermessen eines Arbeitgebers, ob er in einem Einzelfall von einem Arbeitnehmer abweichend von § 5 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 EFZG die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt (BAG 14. November 2012 - 5 AZR 886/11 - Rn. 14, BAGE 143, 315).
- BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22
Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand - …
Eines sachlichen Grundes bedarf es hierfür nicht (vgl. BAG 14. November 2012 - 5 AZR 886/11 - Rn. 11, 14, BAGE 143, 315). - OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 54/15
Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung, eine …
Ob er von diesem Recht Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen (BAG, Urt. v. 14.11.2012 - 5 AZR 886/11 - BAGE 143, 315).Ob er dieses Bestimmungsrecht ausüben will, liegt in seinem nicht gebundenen Ermessen (BAG, Urt. v. 14.12.2012 - 5 AZR 886/11 - BAGE 143, 315 = juris Rn 14).
Das Bundesarbeitsgericht hat hervorgehoben, dass die Anordnung, auch wenn sie gegenüber dem Arbeitnehmer keiner Begründung bedarf, nicht schikanös oder willkürlich sein und weder gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen Diskriminierungsverbote verstoßen darf (BAG, Urt. v. 14.11.2012 - 5 AZR 888/11 - BAG 143, 315 = juris Rn 15).
- ArbG Hamm, 08.08.2025 - 2 Ca 182/25
Dienstanweisung, Direktionsrecht, Schwangerschaftsabbruch
Rn. 100 Nach dieser Vorschrift ist der Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzlicher Vorschriften festgelegt sind (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. statt aller BAG, Urteile v. 19.9.2023 -1 AZR 281/22, 19.9.2018 -5 AZR 439/17 und 14.11.2012 -5 AZR 886/11).Rn. 126 Mit der Rechtsprechung des BAG geht die Kammer davon aus, dass der sich auf eine ihm günstige betriebliche Übung berufende Arbeitnehmer darlegungspflichtig für eine Mitteilung oder sonstige Verhaltensweise des Arbeitgebers an die bzw. gegenüber der Belegschaft ist, aus der die Beschäftigten oder eine Beschäftigtengruppe nach Treu und Glauben schließen durften, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (vgl. statt aller BAG, Urteil vom 14.11.2012 -5 AZR 886/11).
- ArbG München, 28.06.2018 - 31 Ca 1313/18
Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag
Grenzen ergeben sich lediglich aus dem Schikane- und Willkürverbot, aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und aus den Diskriminierungsverboten (BAG v. 14.11.2012 - 5 AZR 886/11). - LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 12 TaBV 74/21
Mitbestimmungsrecht - Ordnung des Betriebes - vorzeitige Vorlage - ärztliche …
Allerdings findet das Verlangen nach einer Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag einer Erkrankung seine Grenzen an den allgemeinen Schranken jeder Rechtsausübung, insbesondere darf das Verlangen nicht schikanös oder willkürlich sein und weder gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen Diskriminierungsverbote verstoßen (BAG, 14. Nov. 2012 - 5 AZR 886/11, juris Rn 14f). - VGH Bayern, 11.12.2013 - 16a DS 13.706
Bürgermeister aus dem Landkreis München bleibt vorläufig des Dienstes enthoben
Mithin liegt es nahe, dass das Verlangen hier willkürlich, mithin rechtswidrig erfolgte (zu den Voraussetzungen für die Ausübung des dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz eingeräumten Rechts, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon vom ersten Tag an zu verlangen BAG, U.v. 14.11.2012 - 5 AZR 886/11 - juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2021 - 5 Sa 231/21
Abmahnung - Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Das Verlangen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG bedarf weder einer Begründung noch eines sachlichen Grundes oder gar besonderer Verdachtsmomente auf Vortäuschung einer Erkrankung in der Vergangenheit (vgl. BAG 14.11.2012 - 5 AZR 886/11 - Rn. 10, 11 mwN).Ihre Grenze findet das Verlangen nach einer Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag einer Erkrankung an den allgemeinen Schranken jeder Rechtsausübung, insbesondere darf das Verlangen nicht schikanös oder willkürlich sein und weder gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen Diskriminierungsverbote verstoßen (vgl. ausführlich BAG 14.11.2012 - 5 AZR 886/11 - Rn. 15 mwN).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
Ausschluss aus dem Betriebsrat - Störung des Betriebsfriedens
- ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 10 Sa 491/12
Eingruppierung - Gruppenleiter im handwerklichen Erziehungsdienst in einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 7 Sa 1954/16
Befristung - vorübergehender Bedarf - tariflicher Ausschluss sachgrundloser …
- ArbG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 4 BV 5/13
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, Heilung von Ladungsfehlern durch …
- VG Düsseldorf, 10.02.2025 - 13 L 3419/24
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Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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AVB Kraftfahrtversicherung (AKB 2008) E. 1. 3, E. 6. 2; StGB § 142 Abs. 2
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- bundesgerichtshof.de
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Kfz-Kaskoversicherung: Auswirkungen des Verlassens des Unfallorts nach einem Verkehrsunfall für den Versicherungsschutz
- rechtsprechung-im-internet.de
Nr E.1.3 AKB 2008, Nr E.6.1 AKB 2008, Nr E.6.2 AKB 2008, § 142 Abs 2 StGB
Kfz-Kaskoversicherung: Auswirkungen des Verlassens des Unfallorts nach einem Verkehrsunfall für den Versicherungsschutz - verkehrslexikon.de
Zur Verletzung der Aufklärungspflicht bei Meldung des Unfalls bei der Versicherung trotz unerlaubten Entfernens
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Aufklärungsobliegenheitsverletzung gegenüber einer Kfz-Kaskoversicherung bei Verletzung der in § 142 Abs. 2 StGB niedergelegten Pflicht zur unverzüglichen nachträglichen Ermöglichung von Feststellungen
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Leistungsfreiheit in der Kaskoversicherung: BGH bremst
- rechtsportal.de
StGB § 142 Abs. 1
Aufklärungsobliegenheitsverletzung gegenüber einer Kfz-Kaskoversicherung bei Verletzung der in § 142 Abs. 2 StGB niedergelegten Pflicht zur unverzüglichen nachträglichen Ermöglichung von Feststellungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nach Unfall
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (35)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 2 StGB
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Informationspflicht gegenüber Versicherungen - Strafbarkeit der Fahrerflucht schützt nur Geschädigten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unfallflucht und Kaskoversicherung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nach Unfall Polizei nicht verständigt - Darf deshalb der Kfz-Versicherer wegen Unfallflucht die Leistung verweigern?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kaskoversicherung: keine Leistungsfreiheit trotz Unfallflucht des Versicherten
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer bei unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Aufklärungsobliegenheiten gegenüber der Kaskoversicherung
- schluender.info (Kurzinformation)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB führt nicht notwendigerweise zu einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit
- schadenfixblog.de (Pressemitteilung)
Unfallflucht - trotzdem Versicherungsschutz !
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Unfallflucht versus Versicherungsschutz
- ra-frese.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)
Unfallflucht - trotzdem Versicherungsschutz !
- captain-huk.de (Pressemitteilung)
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 2 StGB
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- haerlein.de (Kurzinformation)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallfluch) und die Folgen für den Versicherungsschutz
- ra-staemmler.de (Kurzinformation)
Aufklärungsobliegenheit ggü. KfZ-Versicherer bei Verstoß gegen § 142 II StGB
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Möglicherweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort lässt Versicherung nicht automatisch entfallen
- lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)
Zu Folgen einer Unfallflucht - Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Kfz-Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherer
- haufe.de (Kurzinformation)
Unfallflucht lässt Versicherungsschutz nicht automatisch entfallen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Versicherungsschutz trotz Aufklärungsverspätung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kaskoversicherung: Trotz Unfallflucht kann der Versicherte Anspruch auf Schadenersatz haben
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fahrerflucht: Leistungsfreiheit der Versicherung bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Regress nach Fahrerflucht bei Schadensmeldung an die Versicherung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrerflucht: Leistungsfreiheit der Versicherung bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrerflucht: Regress der Versicherung vermeiden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrerflucht und Versicherung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrerflucht - Versicherung muss trotzdem zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kaskoversicherung: Fahrerflucht keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Versicherungsfall auch bei Unfallflucht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verkehrsunfallflucht ist nicht immer ein vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers
- 123recht.net (Kurzinformation)
"Unfallflucht" muss nicht zwangsläufig zu einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit führen // Es kann ausreichend sein, dass der Versicherungsnehmer unverzüglich seinen Versicherer vom Unfall informiert
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kann der Versicherungsschutz trotz Fahrerflucht nach einem Unfall bestehen bleiben?
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Nicht jede Unfallflucht schließt die Zahlung der Versicherung aus
Besprechungen u.ä. (2)
- anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)
Fahrerflucht: Leistungsfreiheit der Versicherung bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort?
- anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)
Fahrerflucht und Versicherung
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 19.07.2010 - 3 O 466/09
- OLG Dresden, 06.04.2011 - 7 U 1310/10
- BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Papierfundstellen
- NJW 2013, 936
- MDR 2012, 15
- MDR 2013, 214
- NZV 2013, 179
- NJ 2014, 27
- VersR 2013, 175
- JR 2014, 162
Wird zitiert von ... (65) Zitiert selbst (10)
- BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99
Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Kommt der Versicherungsnehmer, der sich nach einem Verkehrsunfall erlaubt vom Unfallort entfernt hat, seiner Pflicht zur unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nicht rechtzeitig nach, informiert er jedoch statt dessen seinen Versicherer zu einem Zeitpunkt, zu dem er durch Mitteilung an den Geschädigten eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 StGB noch hätte abwehren können, so begründet allein die unterlassene Erfüllung der Pflicht nach § 142 Abs. 2 StGB keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit (Fortführung von Senatsurteil vom 1. Dezember 1999, IV ZR 71/99, VersR 2000, 222).Dies deckt sich regelmäßig mit dem Interesse des Versicherers an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursachen, das mit dem Verlassen des Unfallorts nachhaltig beeinträchtigt wird (Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99, VersR 2000, 222 unter II 1).
- BGH, 29.11.1979 - 4 StR 624/78
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei nicht unverzüglicher nachträglicher …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Rn. 19 aa) Der Zweck des § 142 StGB besteht darin, die privaten Interessen der Unfallbeteiligten und Geschädigten zu schützen, insbesondere die ihnen aus dem Verkehrsunfall erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche zu sichern und dem Verlust von Beweismitteln zu begegnen (vgl. BT-Drucks. 7/2434 S. 4 f.; BGH, Beschluss vom 29. November 1979 - 4 StR 624/78, BGHSt 29, 138 unter III 2).Je nach den Umständen des Einzelfalles kann das dazu führen, dass dem Unfallbeteiligten, der die Einschaltung der Polizei oder einer anderen Person vermeiden will und sich deshalb unmittelbar an den Geschädigten wenden möchte, dieser Weg verschlossen ist, weil er den Geschädigten nicht innerhalb einer Frist, die diesem Gebot gerecht wird, erreichen kann (BGH, Beschluss vom 29. November 1979 - 4 StR 624/78, BGHSt 29, 138 unter III 2).
- BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08
Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Diese Schlussfolgerung liegt im Rahmen tatrichterlichen Ermessens bei der Beurteilung des Sachverhalts; sie verstößt nicht gegen Denkgesetze und beruht nicht auf verfahrenswidriger Tatsachenfeststellung (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 26 …und vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, NJW-RR 2008, 643 Rn. 20).
- BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Rn. 29 Eine arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 2009 - IV ZR 62/07, VersR 2009, 968 Rn. 9). - BGH, 18.12.2007 - XI ZR 76/06
Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs; Heilung eines in dem Vergleich …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Diese Schlussfolgerung liegt im Rahmen tatrichterlichen Ermessens bei der Beurteilung des Sachverhalts; sie verstößt nicht gegen Denkgesetze und beruht nicht auf verfahrenswidriger Tatsachenfeststellung (…vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 26 und vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, NJW-RR 2008, 643 Rn. 20). - OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01
Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Unterrichtung des …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Dann aber sind die Interessen des Versicherers durch die unmittelbar an ihn oder seinen Agenten erfolgende Mitteilung mindestens ebenso gut gewahrt wie durch eine nachträgliche Benachrichtigung des Geschädigten (so zutreffend OLG Karlsruhe VersR 2002, 1021 unter I 2 c;… ebenso Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 18. Aufl. AKB E.1 Rn. 140). - BayObLG, 17.03.1980 - 1 St 117/80
Unverzüglichkeitsgebot; Unfall; Leitplanke; Feststellungen
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (vgl. OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406, 407 f.; VRS 58, 408, 409 f.; VRS 58, 410, 411 f.;… siehe zum Ganzen ferner MünchKomm-StGB/Zopfs 2. Aufl. § 142 Rn. 108 ff. m.w.N.). - OLG Hamm, 14.01.1981 - 4 Ss 2639/80
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (vgl. OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406, 407 f.; VRS 58, 408, 409 f.; VRS 58, 410, 411 f.;… siehe zum Ganzen ferner MünchKomm-StGB/Zopfs 2. Aufl. § 142 Rn. 108 ff. m.w.N.). - BayObLG, 18.02.1980 - 1 St 469/79
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (vgl. OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406, 407 f.; VRS 58, 408, 409 f.; VRS 58, 410, 411 f.;… siehe zum Ganzen ferner MünchKomm-StGB/Zopfs 2. Aufl. § 142 Rn. 108 ff. m.w.N.). - BayObLG, 14.02.1980 - 1 St 16/80
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (vgl. OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406, 407 f.; VRS 58, 408, 409 f.; VRS 58, 410, 411 f.;… siehe zum Ganzen ferner MünchKomm-StGB/Zopfs 2. Aufl. § 142 Rn. 108 ff. m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14
Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des …
Denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175;… BGH, Urt. v. 1.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222 ;… Senat, Urt. v. 28.1.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355 ; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746 ;… siehe auch Kreuter-Lange in Halm/Kreuter/Schwab, AKB , 2010, Rdn. 2008).Das steht - anders als das OLG Stuttgart (ZfS 2015, 96) offenbar meint - auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang, der unter Geltung einer - bis auf das Fehlen der Bezugnahme auf einen Alkohol- oder Drogenkonsum des Unfallfahrers - identischen Klausel in den AKB angenommen hat, dass der Versicherungsnehmer, der nach einem Unfallgeschehen um 1.00 Uhr morgens auf einer Landstraße das Abschleppen seines Fahrzeugs durch den ADAC veranlasst hatte, sich "mangels feststellungsbereiter Personen in der Nacht nach Ablauf der Wartefrist vom Unfallort entfernen durfte" (Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).
Denn auch die unverzügliche nachträgliche Ermöglichung von Feststellungen kann unter Umständen noch eine Aufklärung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers ermöglichen (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).
Für eine dem Streitfall entsprechende Konstellation eines nächtlichen Unfalls mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat, wobei ihm innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei zusteht (§ 142 Abs. 3 StGB ) (Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021: keine Pflicht, nachträglich die Polizei vom Unfall zu informieren).
Entgegen der Ansicht des Landgerichts kann der Kausalitätsgegenbeweis des § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG , Buchst. D.3.2 AKB 2014 nicht schon von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden, weil der Kläger arglistig gehandelt habe (§ 28 Abs. 3 Satz 2 VVG , Buchst. D.3.2 Satz 2 AKB 2014), also einen gegen die Interessen der Beklagten gerichteten Zweck verfolgt und dabei gewusst habe, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175;… Urt. v. 4.5.2009 - IV ZR 62/07 - VersR 2009, 968 ).
Soweit die Beklagte sich in ihrem nachgelassenen Schriftsatz vom 8.5.2015 darauf berufen hat, dass es dem Kläger beim Verlassen der Unfallstelle und dem "späteren Abtauchen" nicht nur darum gegangen sei, einen Entzug der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahrtüchtigkeit zu vermeiden, sondern auch darum, seinen Versicherungsschutz zu erhalten, verkennt sie, dass es für die Beurteilung des Handelns des Versicherungsnehmers allein auf den Zeitpunkt ankommt, in dem dieser die Obliegenheit verletzt, hier also die Zeit, zu der der Kläger seiner Pflicht aus § 142 Abs. 2 StGB noch hätte nachkommen können (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).
Soweit es dem Kläger folglich zusteht, den Kausalitätsgegenbeweis zu führen, genügt hierfür im Streitfall schon die Feststellung, dass die Beachtung der aus § 142 Abs. 2 StGB folgenden Rechtspflichten durch den Kläger der Beklagten keine zusätzlichen Aufklärungsmöglichkeiten verschafft hätte (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).
- OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14
Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der …
Rn. 42 (2) Vor diesem Hintergrund überzeugt es nicht, auch hinsichtlich der in E.1.3 AKB 2008 formulierten Obliegenheit weiterhin an das Erfüllen des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 142 StGB anzuknüpfen (…so ausdrücklich aber Maier in Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. AKB E Rn. 124;… HK-VVG/Halbach, 2. Aufl. AKB 2008 E Rn. 14 - 16; Kornas, NJW-Spezial 2013, 9 - letztere ohne sich näher mit dem geänderten Wortlaut der AKB 2008 auseinanderzusetzen; entsprechend hat auch der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, NJW 2013, 936 auf die Eigenständigkeit der beiden Tatbestände abgestellt, vgl. die Anmerkung von Omlor/Spies, NJW 2013, 938 f.).Rn. 48 (2) Zugunsten des Klägers lässt sich insofern nichts aus der Entscheidung des IV. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, NJW 2013, 936, ableiten.
- OLG Koblenz, 11.12.2020 - 12 U 235/20
Verlust des Kaskoschutzes bei Verlassen der Unfallstelle
Rn. 18 Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2012, IV ZR 97/11 (NJW 2013, 936) kann der Kläger zu seinen Gunsten nichts herleiten.
- BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17
Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen …
Rn. 25 Entsprechend hat auch der Senat in seinem Urteil vom 21. November 2012 zur Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nicht erörtert, dass in den dort vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008) der Hinweis auf § 28 Abs. 4 VVG fehlte (IV ZR 97/11, r+s 2013, 61). - OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 447/18
Umfang der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung nach …
Der Zweck des § 142 StGB bestehe darin, die privaten Interessen der Unfallbeteiligten und Geschädigten zu schützen, insbesondere die ihnen aus dem Verkehrsunfall erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche zu sichern und dem Verlust von Beweismitteln zu begegnen (so BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - juris).cc) Wie ausgeführt war der Kläger anschließend nicht gehalten, nach erlaubtem Entfernen vom Unfallort den Versicherer zu einem Zeitpunkt über den Unfall zu informieren, zu dem er durch Mitteilung an den Geschädigten eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 StGB noch hätte abwenden können (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - juris).
Ein arglistiges Verhalten des Klägers - das die Beklagte zu beweisen hätte - würde voraussetzen, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und gewusst hätte, dass sein Verhalten die Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11).
Für den vom Versicherungsnehmer zu führenden Kausalitätsgegenbeweis genügt bereits die Feststellung, dass die Beachtung der aus § 142 StGB folgenden Rechtspflichten durch den Versicherungsnehmer dem Versicherer keine zusätzlichen Aufklärungsmöglichkeiten verschafft hätte (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11).
- OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17
Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des …
Rn. 44 Der Senat teilt die Einschätzung, dass nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort pauschal auch als arglistig im Sinne der versicherungsrechtlichen Regelungen zur Obliegenheitsverletzung angesehen werden kann, sondern dass stets die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11, r+s 2013, 61, Rn. 28 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2016 - 5 U 75/14, VersR 2016, 1368; LG Karlsruhe, Urteil vom 13.04.2017 - 20 S 101/16, r+s 2017, 523; weitergehend LG Trier, Beschluss vom 14.03.2017 - 1 S 4/17, juris ("in der Regel", noch weitergehend LG Düsseldorf…, Urteil vom 03.12.2010 - 22 S 179/10, juris, Rn. 9 ("stets")). - OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
Ansprüche aufgrund eines behaupteten Wildunfalls; Ersatz anteiliger …
Ein Schaden an einem Leasingfahrzeug stellt aber jedenfalls dann keinen Fremdschaden im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB dar, wenn der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber verschuldensunabhängig für jeden Schaden und insbesondere auch für Zufall haftet (OLG Hamm, VersR 1998, 311; OLG Hamburg, r+s 1990, 362, 363;… Gebhardt in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 142 Rn. 72, 94;… Klimke, a. a. O., Rn. 26; ebenso wohl BGH, VersR 2013, 175: Dort wird auf den Fremdschaden an einem Straßenbaum, nicht auf den Schaden am Leasingfahrzeug abgestellt.).Rn. 74 Die von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des BGH (VersR 2013, 175) und des Senats (Urteil vom 6. Juni 2013 - 8 U 61/13, n. v.) gebieten keine andere Beurteilung.
Für eine fehlende Kausalität der Obliegenheitsverletzung genügt bereits die Feststellung, dass die Beachtung der sich aus § 142 StGB folgenden Rechtspflichten dem Versicherer keine zusätzlichen Aufklärungsmöglichkeiten verschafft hätte (BGH, VersR 2013, 175, 177).
Vielmehr ist eine einzelfallbezogene Betrachtung erforderlich (vgl. BGH, VersR 2013, 175, 176 f.).
- OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17
Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Entfernen vom Unfallort in der …
Eine Erweiterung der vertraglichen Pflichten über jene hinaus, die strafrechtlich nach § 142 StGB sanktioniert sind, wäre auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht vereinbar, wonach es keine Obliegenheitsverletzung darstellt, wenn der Versicherte bei einem - im dort zugrunde liegenden Sachverhalt nächtlichen - Unfall nach Ablauf der angemessenen Wartezeit den Unfallort verlässt und im Nachgang rechtzeitig seine Versicherung unterrichtet (Urteil vom 21.12.2012, IV ZR 97/11, Rdn. 16 ff., juris).Verlässt jemand bei nächtlichen Unfällen und eindeutiger Haftungslage mangels Bereitstehens feststellungsbereiter Personen nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist den Unfallort, ist die Nachholung der entsprechenden Mitteilung gegenüber dem Geschädigten bzw. der Polizei noch bis in die frühen Vormittagsstunden des darauffolgenden Tages als unverzüglich i.S.d. § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2012, IV ZR 97/11, Rdn. 22, juris).
Allerdings würde das Gesamtbild des Geschehensablaufs ein arglistiges Verhalten des Klägers, also eine Handlungsweise, mit der der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck in dem Wissen verfolgt, dass sein Verhalten die Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2012, IV ZR 97/11, Rdn. 29), durchaus nahelegen.
- OLG Saarbrücken, 12.02.2025 - 5 U 42/24
Leistungsfreiheit des Kfz-Vollkaskoversicherers bei arglistiger Verletzung der …
Denn auch die unverzügliche nachträgliche Ermöglichung von Feststellungen gemäß § 142 Abs. 3 StGB kann unter Umständen noch eine Aufklärung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers ermöglichen (BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, VersR 2013, 175; Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 26/16, VersR 2018, 415).Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage, etwa, weil nur ein Sachschaden an einem stehenden Objekt verursacht worden ist, kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, VersR 2013, 175; Senat, Urteil vom 10. Februar 2016 - 5 U 75/14, VersR 2016, 1368; OLG Hamm, VersR 2004, 104;… Heger, in: Lackner/Kühl, StGB 30. Aufl., § 142 Rn. 26).
Nur innerhalb der Grenzen dieses Unverzüglichkeitsgebots besteht ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei (§ 142 Abs. 3 StGB; BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021).
Allerdings ist die genaue Kenntnis von der Art des verursachten Schadens nicht erforderlich; es genügt, dass sich dem Versicherungsnehmer die Vorstellung aufgedrängt hat, er habe möglicherweise einen nicht ganz belanglosen Schaden verursacht (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, VersR 2013, 175 Rn. 17;… Maier, in: Stiefel/Maier, a.a.O., E.1 AKB 2015 Rn. 88).
Dann aber sind die Interessen des Versicherers durch die unmittelbar an ihn oder seinen Agenten erfolgende Mitteilung mindestens ebenso gut gewahrt wie durch eine nachträgliche Benachrichtigung des Geschädigten (BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, VersR 2013, 175; OLG Karlsruhe VersR 2002, 1021;… Maier, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 19. Aufl., E.1 AKB 2015 Rn. 99).
Der Versicherungsnehmer, der seinen Versicherer zu einem Zeitpunkt informiert, zu dem er durch Mitteilung an den Geschädigten eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 StGB noch hätte abwehren können, verletzt deshalb allein durch die unterlassene Erfüllung der Pflicht nach § 142 Abs. 2 StGB keine Aufklärungsobliegenheit (BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, VersR 2013, 175).
Dies muss im Wege einer einzelfallbezogenen Betrachtung des Handelns des Versicherungsnehmers geprüft werden und insbesondere darauf geachtet werden, dass es für die Beurteilung des Handelns des Versicherungsnehmers allein auf den Zeitpunkt ankommt, in dem dieser die Obliegenheit verletzt, hier also die Zeit, zu der der Kläger seiner Pflicht aus § 142 Abs. 2 StGB noch hätte nachkommen können (BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, VersR 2013, 175).
- OLG Karlsruhe, 06.08.2020 - 12 U 53/20
Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch Entfernen vom Unfallort
Auch der BGH geht davon aus, dass sich ein Versicherungsnehmer, der sich nach Ablauf der Wartezeit oder sonst erlaubt vom Unfallort entfernt hat, dadurch noch nicht gegen Aufklärungsobliegenheiten verstoßen hat (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 -, juris Rn. 24 [der Entscheidung des BGH lagen die AKB 2008 zugrunde]).Dabei sind die Interessen des Versicherers durch die unmittelbar an ihn erfolgende Mitteilung mindestens ebenso gut gewahrt wie durch eine nachträgliche Benachrichtigung des Geschädigten (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 -, juris Rn. 22 und 24 m.w.N.;… s.a. Senatsurteil vom 07.02.2002 - 12 U 223/01 -, juris Rn. 10).
- LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
Verkehrsunfall, Obliegenheitsverletzung, Regress
- OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in …
- OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14
Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die …
- OLG Karlsruhe, 20.01.2022 - 12 U 267/21
Ansprüche aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen eines Unfallereignisses …
- OLG Karlsruhe, 17.04.2020 - 12 U 120/19
Leistungen aus einer Kaskoversicherung Leistungsfreiheit des Versicherers wegen …
- OLG München, 26.02.2016 - 10 U 2166/15
Anforderungen an die Ermöglichung der Feststellungen an der Unfallstelle nach …
- OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher …
- AG Emmendingen, 15.03.2016 - 7 C 326/15
Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress nach Unfallflucht nicht immer!
- LG Stuttgart, 16.02.2022 - 4 S 276/20
Kausalitätsgegenbeweis beim Kfz-Haftpflichtregress: Anforderungen an den …
- AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16
Kein Regress bei einfachem Wegfahren
- AG Köln, 04.07.2014 - 269 C 72/13
Regress von Regulierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
- OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit …
- LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14
Verletzung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten zur Aufklärung einer …
- OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 7 U 188/18
Kfz-Kaskoversicherung: Arglistige Obliegenheitsverletzung durch unerlaubtes …
- LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14
Arglistiges Verhalten eines Versicherten bei Verkehrsunfallflucht und …
- AG Dortmund, 30.01.2015 - 436 C 5546/13
Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei …
- OLG Saarbrücken, 31.07.2024 - 5 U 102/23
Leistungsfreiheit der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung wegen vorsätzlicher …
- AG Rastatt, 25.09.2020 - 3 C 205/17
- AG Oldenburg, 22.11.2021 - 6 C 6098/21
Kfz-Haftpflicht: Kein Regress bei Unfallflucht & Kooperation
- LG Osnabrück, 26.03.2020 - 9 S 166/19
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Arglistige Obliegenheitsverletzung, VVG
- OLG Dresden, 18.04.2024 - 4 U 67/24
Streit um die Einstandspflicht einer Kaskoversicherung wegen eines behaupteten …
- AG Papenburg, 10.03.2016 - 20 C 322/15
Vollkaskoversicherung - Verkehrsunfall durch Benutzung von Sommerreifen im Winter
- AG Hamm, 26.03.2014 - 17 C 305/13
Regress, Kausalitätsgegenbeweis
- AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15
Anforderungen an eine arglistige Verletzung der Aufklärungspflicht durch den …
- OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur …
- LG Potsdam, 24.05.2022 - 13 S 18/21
Regressansprüche Kfz-Haftpflicht - Unfallflucht ohne Folgen
- LG Berlin, 10.05.2023 - 46 S 58/22
Verstoß gegen versicherungsvertragliche Obliegenheiten, Berufen auf den …
- OLG Köln, 11.09.2017 - 15 U 100/17
Schadensersatzanspruch eines Autovermieters wegen Beschädigung eines gemieteten …
- OLG Köln, 28.12.2021 - 9 U 24/21
Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung; Nicht angezeigte Gefahrerhöhung; …
- AG Oldenburg/Holstein, 16.06.2015 - 30 C 65/14
Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsausschluss bei der Verletzung von folgenlosen …
- OLG Brandenburg, 23.08.2024 - 11 U 222/23
Anspruch gegen das beklagte Versicherungsunternehmen auf Leistungen aus einer …
- LG Hechingen, 11.10.2017 - 3 S 24/17
Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress bei Verkehrsunfallflucht
- AG Bergisch Gladbach, 15.09.2017 - 63 C 172/16
Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Mofasturz und …
- AG Berlin-Mitte, 17.09.2014 - 21 C 3207/13
Regress aus einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung nach unerlaubtem Entfernen
- KG, 15.07.2014 - 6 U 197/13
Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Verlassen des …
- LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17
- LG Nürnberg-Fürth, 01.06.2017 - 8 O 1980/16
Infotainment bei 200 Stundenkilometern - das kann teuer werden
- LG Limburg, 02.11.2018 - 3 S 81/18
Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- OLG Bremen, 19.04.2023 - 3 U 41/22
Hinweis auf beabsichtigte Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer …
- LG Trier, 14.03.2017 - 1 S 4/17
Verkehrsunfallflucht - arglistige Obliegenheitsverletzung durch den …
- OLG Brandenburg, 20.03.2025 - 11 U 143/24
Leistungsfreiheit eines Versicherers durch Verletzung der Obliegenheit eines …
- LG Wuppertal, 27.10.2016 - 9 S 130/16
Schadensersatzanspruch eines Bestellers einer Doppel-Betonfertiggarage wegen …
- LG Hamburg, 28.01.2026 - 308 O 263/24
- LG Bielefeld, 07.11.2017 - 6 O 283/15
Erstattung der Reparaturkosten eines Versicherungsnehmers wegen der Beschädigung …
- OLG Hamm, 05.02.2025 - 20 U 193/23
Hausratversicherung Leistungsfreiheit: Brandstiftung bei Schweigen?
- LG Lübeck, 27.06.2024 - 14 S 103/22
Kfz-Haftpflichtversicherung: Kausalitätsgegenbeweis bei einem unerlaubten …
- KG, 31.10.2014 - 6 U 200/13
Vollbeweis des Fahrzeugsdiebstahls in der Kfz-Kaskoversicherung nach …
- LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15
Vollkaskoversicherung - Verletzung Aufklärungsobliegenheit
- OLG Düsseldorf, 26.04.2018 - 24 U 103/17
- LG Bonn, 26.05.2017 - 10 O 132/16
- AG Hamburg, 13.07.2015 - 35a C 487/14
Verkehrsunfallflucht - vorsätzlicher Verstoß gegen bestehende Aufklärungspflicht …
- LG Essen, 14.04.2020 - 13 S 101/19
Leistungsfreiheit - Verletzung Aufklärungspflicht durch Versicherungsnehmer
- LG Essen, 26.06.2017 - 18 O 117/17
Kaskoversicherung - Obliegenheitsverletzung bei Eigenschaden
- LG Köln, 23.01.2014 - 24 O 396/13
Erforderlichkeit eines Fremdschadens für den Einwand einer …
- LG Hannover, 28.01.2026 - 308 O 263/24
Vollkaskoversicherung; Aufklärungsobliegenheit; Entfernen vom Unfallort
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Rechtsprechung
| BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis
- openjur.de
Kündigung; Vollmacht; unverzügliche Zurückweisung; Ausbildungsverhältnis
- Bundesarbeitsgericht
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis
- rechtsinformationen.bund.de
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Abs 1 BBiG 2005, § 174 S 1 BGB
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Wann ist das Zurückweisen einseitiger Rechtsgeschäfte im Falle einer fehlenden Vollmachtsurkunde noch unverzüglich?
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden; Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigung - Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht
- bag-urteil.com
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis
- Betriebs-Berater
Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung bei fehlender Vollmacht
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 106; BGB § 131 Abs. 2; BGB § 174 S. 1
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden; Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (27)
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- lto.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Minderjährigen - Einwurf des Schreibens in Briefkasten der Eltern ausreichend
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung ohne Vollmacht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zugang einer Kündigung gegenüber Minderjährigem
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Probezeit und Kündigung
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Kündigung minderjähriger Azubi in Probezeit
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung bei fehlender Vollmacht
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kündigung muss auch an die Eltern gehen
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung bei fehlender Vollmacht
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Kündigung eines Minderjährigen
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Zur Kündigung eines minderjährigen Azubi
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Zugang einer Kündigung gegenüber Minderjährigen
- schrittmacher-kanzlei.de (Kurzinformation)
Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden
- haufe.de (Kurzinformation)
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses Minderjähriger
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Bei Minderjährigen muss der Arbeitgeber die Kündigung an die Eltern schicken
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung minderjähriger Azubis muss auch an Eltern gehen
- juve.de (Kurzinformation)
Kündigung rechtens: Wehrbereichsverwaltung Süd siegt gegen minderjährigen Arbeitnehmer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung: Bei einem minderjährigen Azubi an die Eltern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung eines minderjährigen Azubis - Adressierung der Kündigung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung ist unverzüglich zurückzuweisen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden durch Bevollmächtigten des Ausbilders gegenüber den Eltern des Auszubildenden - Bundesarbeitsgericht entscheidet zu § 174 BGB
- 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)
Kündigung des Ausbildungsvertrags eines Minderjährigen
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung mit Vollmacht gegenüber Minderjährigen: Zurückweisung innerhalb einer Woche notwendig!
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 10.09.2009 - 2 Ca 70/09
- LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 13 Sa 68/09
- BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Papierfundstellen
- BAGE 140, 64
- NJW 2012, 2539
- MDR 2012, 15
- MDR 2012, 531
- NZA 2012, 495
- BB 2012, 960
- DB 2012, 579
- JR 2013, 84
Wird zitiert von ... (63) Zitiert selbst (18)
- BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09
Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Es erscheint aber bereits nicht unproblematisch, ob eine derart komplizierte, zutiefst ausdifferenzierte Regelung wie der Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung vom 9. September 1996 noch den Anforderungen des Inkenntnissetzens nach § 174 Satz 2 BGB genügt, das ein gleichwertiger Ersatz für die fehlende Vollmachtsurkunde sein muss (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6; zweifelnd bereits für umfangreiche Geschäftsverteilungspläne von Behörden Schmiegel/Yalçin ZTR 2011, 395, 403).Derartige Nachforschungen soll § 174 BGB gerade vermeiden (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 -aaO).
Dafür reicht es aus, diesen aufzufordern, sich über die Organisationsstruktur aus den ihm übergebenen Unterlagen oder dem ihm zugänglichen Intranet zu informieren, sofern sich aus diesen Quellen ergibt, wer die mit der Vertretungsmacht verbundene Funktion konkret bekleidet (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 26, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6).
Rn. 33 bb) Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187: sieben Arbeitstage nicht mehr unverzüglich; BAG 14. April 201 1- 6 AZR 727/09 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6 und 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2: fünf Arbeitstage noch unverzüglich;… vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 123 Rn. 33;… KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 344).
- BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76
Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage …
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (st. Rspr. seit BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2).Rn. 33 bb) Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187: sieben Arbeitstage nicht mehr unverzüglich; BAG 14. April 201 1- 6 AZR 727/09 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6 und 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2: fünf Arbeitstage noch unverzüglich;… vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 123 Rn. 33;… KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 344).
- BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Rn. 39 (a) Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Landesarbeitsgericht habe den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, weil es der Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO nicht nachgekommen sei, muss der Revisionskläger konkret darlegen, welchen Hinweis das Gericht hätte geben müssen und wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere welchen tatsächlichen Vortrag er gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen er gemacht hätte (st. Rspr. zuletzt BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 10, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 186 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165).
- BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
Anforderungen an Revisionsbegründung
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Wird gerügt, das Berufungsgericht habe Vortrag übergangen, muss im Einzelnen unter Angabe des Schriftsatzes nach Datum und bei entsprechendem Umfang nach Seitenzahl dargestellt werden, wo der übergangene Vortrag zu finden ist (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, 150 f.). - BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Rn. 33 bb) Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187: sieben Arbeitstage nicht mehr unverzüglich;… BAG 14. April 201 1- 6 AZR 727/09 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6 und 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2: fünf Arbeitstage noch unverzüglich;… vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 123 Rn. 33;… KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 344). - BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08
Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Vor diesem rechtlichen Hintergrund genügt es für die Erhebung einer Verfahrensrüge im Revisionsverfahren, auf eine im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge zu verweisen, zumal sich die Anforderungen beider Rügen entsprechen (BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 13, 19, BAGE 128, 13). - BAG, 08.05.2008 - 1 ABR 56/06
Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Entspricht diese den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung und wird auf sie innerhalb der Zweimonatsfrist des § 72a Abs. 6 Satz 3 iVm. § 74 Abs. 1 Satz 1 ArbGG Bezug genommen, ist die Revision ausreichend begründet (st. Rspr. seit BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - Rn. 6 ff., BAGE 126, 339). - OLG München, 04.08.1995 - 21 U 5934/94
Unwirksamkeit einer Kündigung eines Mietverhältnisses; Zurückweisung einer …
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis des Empfängers von der Kündigung und der fehlenden Vorlegung der Vollmachtsurkunde (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; OLG München 4. August 1995 - 21 U 5934/94 - NJW-RR 1997, 904). - BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83
Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision - …
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Rn. 36 (2) Diese im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge ist aufgrund ihrer Inbezugnahme in der Revisionsbegründung im Revisionsverfahren als Verfahrensrüge zu behandeln (…vgl. BFH 12. Dezember 2000 - VIII R 36/99 - BFH/NV 2001, 789;… BSG 15. Juli 1993 - 1 RK 29/92 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 5; BVerwG 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 - NJW 1984, 140, jeweils für die wegen eines Verfahrensfehlers zugelassene Revision). - BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/99
Mitwirkungspflicht des Stpfl.; Aufklärungspflicht des FG
Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Rn. 36 (2) Diese im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge ist aufgrund ihrer Inbezugnahme in der Revisionsbegründung im Revisionsverfahren als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. BFH 12. Dezember 2000 - VIII R 36/99 - BFH/NV 2001, 789;… BSG 15. Juli 1993 - 1 RK 29/92 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 5; BVerwG 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 - NJW 1984, 140, jeweils für die wegen eines Verfahrensfehlers zugelassene Revision). - BAG, 08.03.1977 - 4 AZR 700/75
- BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
Ersatzkasse - Freiwillige Mitglieder - Beitragserhöhung - Kündigung
- BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 687/09
Zugang einer Kündigung - Ehegatte als Empfangsbote
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
- BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 999/06
Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung
- BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz
- LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 13 Sa 68/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen …
Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BAG v. 08.12.2011 - 6 AZR 354/10, Rz. 32).Nachforschungen oder schwierige Abwägungsprozesse sind bei der rein formal und routinemäßig lediglich an das Fehlen der Vollmachtsurkunde knüpfenden Rüge nach § 174 BGB nicht erforderlich (BAG v. 08.12.2011 - 6 AZR 354/10, Rz. 33).
- BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich
Rn. 28 b) Die Zurückweisung der Kündigung gemäß § 174 Satz 1 BGB ging - unabhängig von der Frage ihrer Rechtzeitigkeit (…vgl. dazu BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 126; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, BAGE 140, 64) - ins Leere. - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19
Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 32, BAGE 140, 64).Die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis des Empfängers von der Kündigung und der fehlenden Vorlegung einer Vollmachtsurkunde (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, aaO).
- BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Maßgeblich dafür, ob sie unverzüglich erfolgte, ist ihr Zugang beim Erklärungsempfänger (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, BAGE 140, 64; 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - zu B II 2 b der Gründe).Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (…BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 147/19 - aaO; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 32, BAGE 140, 64).
Da die Zurückweisung keinerlei Nachforschungen über die wirklichen Vertretungs- und Vollmachtsverhältnisse und keinen schwierigen Abwägungsprozess erfordert, sondern lediglich an das Fehlen der Vollmachtsurkunde knüpft, ist unter normalen Umständen eine Zeitspanne von einer Woche ausreichend (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, aaO).
Die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis des Empfängers von der Kündigung und der fehlenden Vorlegung einer Vollmachtsurkunde (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, aaO).
- BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 238/15
Wohnraummiete: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei unwirksamer …
Insoweit kann dahinstehen, ob die erst zehn Tage nach Kündigungszugang in eher "verschwommener" Form ausgesprochene Beanstandung der Kündigung den nach §§ 174, 180 BGB an eine Beanstandung oder Zurückweisung zu stellenden Anforderungen, und zwar auch an die in beiden Fällen gebotene Unverzüglichkeit, genügt (vgl. dazu BAG, NJW 1981, 2374, 2375; NZA 2012, 495 Rn. 31 f.; ferner BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - V ZB 5/12, WM 2013, 2331 Rn. 9, 14 f.). - BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten …
Nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (zu § 174 BGB vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, BAGE 140, 64). - LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 9 Sa 445/18
Kündigung - Organschaftliche Stellvertretung - BGB-Gesellschaft - Vollmacht - …
Rn. 84 a) Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass die Zurückweisung einer Kündigungserklärung nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche nicht als unverzüglich iSv. § 174 Satz 1 BGB anzusehen ist, wenn keine besonderen Umstände vorliegen (BAG, Urteil vom 08. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 -, BAGE 140, 64-75, Rn. 33; BAG…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 6 AZR 608/11 -, Rn. 67, juris). - LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt
Rn. 247 Die beidseitig in gleichem (und sehr hohem) Maße bestehenden Widersprüchlichkeiten, die keine Partei nachvollziehbar erklären konnte (zu dieser Möglichkeit BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 -, BAGE 140, 64 ff, Rn. 41), gehen nach Ansicht der Kammer zu Lasten des primär Darlegungsbelasteten. - BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11
Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung
Eine Zeitspanne von einer Woche reicht daher unter gewöhnlichen Umständen aus, um die Entscheidung über die Rüge zu treffen (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, AP BGB § 174 Nr. 22 = EzA BGB 2002 § 174 Nr. 7). - BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
Eine Zeitspanne von einer Woche ist deshalb unter gewöhnlichen Umständen ausreichend, um die Entscheidung über die Rüge zu treffen (…vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 608/11 - Rn. 67; für § 174 Satz 1 BGB 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33). - BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
- BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten
- BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21
Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr
- LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20
Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht …
- BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17
Berufswechselkündigung - Kündigung mit längerer Frist
- LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht
- ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16
Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM
- BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
- LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 310/13
Vertretungsmacht bei Unterzeichnung einer Kündigung durch Prokurist und weiteren …
- OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
Auftreten als Bevollmächtigter
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20
Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende …
- BAG, 07.05.2026 - 2 AZR 130/25
Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § …
- KG, 23.10.2017 - 8 U 91/17
Gewerberaummiete: Option zur Verlängerung des Mietverhältnisses; Formerfordernis …
- BAG, 19.12.2024 - 6 AZR 209/23
Hauptstadtzulage - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- ArbG Berlin, 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21
Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis
- LAG Hessen, 28.04.2025 - 7 SLa 739/24
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2020 - 13 A 11315/19
Asylverfahren; Rechtsmittelbelehrung: Abfassung der Klage "in deutscher Sprache"; …
- OLG München, 03.05.2023 - 7 U 2865/21
Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags - sofortige Zurückweisung
- LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 112/15
Widerruf von Vertragserklärungen eines Auftrags zur Wärmedämmung aufgrund …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2026 - 4 S 4.26
Beamter auf Widerruf, Polizeimeisteranwärter, Entlassung, Verbot der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 311/19
Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage
- LAG Köln, 02.03.2018 - 6 Sa 958/17
Anforderungen an die Zurückweisung einer Kündigungserklärung gem. § 174 BGB
- ArbG Aachen, 01.10.2020 - 3 Ca 824/20
- LG Berlin, 18.10.2016 - 29 O 407/15
Verurteilung zu Räumung im Rechtsstreit gegen Theater und Komödie am …
- OLG Saarbrücken, 24.01.2025 - 3 U 124/22
Rücktritt vom Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung
- BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13
Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung
- ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des …
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr - …
- OLG Frankfurt, 28.05.2025 - 16 U 22/24
Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufs einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2013 - 6 Sa 529/12
Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtsvorlage
- AG München, 10.03.2023 - 461 C 1702/21
Voraussetzungen für Härteeinwand bei Eigenbedarfskündigung
- LAG Saarland, 22.02.2017 - 2 Sa 38/16
1. § 174 Satz 2 BGB schränkt die Möglichkeit der Zurückweisung einer …
- AG Berlin-Mitte, 04.09.2019 - 9 C 104/19
Keine Kündigung wegen Mietrückstands unter 2.000 Euro?
- LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22
Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver …
- LAG Nürnberg, 02.10.2024 - 4 SLa 29/24
Anfechtung Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
Betriebsbedingte Kündigung - Vollmachtsvorlage durch einen Hoteldirektor - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14
Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit
- LG Neuruppin, 31.07.2014 - 3 O 42/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11
Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von …
- LAG Hamm, 19.04.2012 - 15 Sa 248/12
Außerordentliche Kündigung; Unwirksamkeit bei Versäumung der Frist des § 91 Abs. …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter …
- LAG Nürnberg, 11.12.2023 - 1 Sa 164/23
Kündigung - Vollmachtsvorlage - Zurückweisung - Datenschutzverstoß - …
- ArbG Köln, 14.10.2020 - 9 Ca 1130/20
Fristlose Kündigung wegen Einwirkens auf Kollegen wahrheitswidrige Erklärungen …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2015 - 1 Sa 164/15
Rechtmäßigkeit einer Kündigung - fehlende Vollmachtsvorlage
- LAG Schleswig-Holstein, 05.02.2013 - 1 Sa 299/12
Kündigung, betriebsbedingt, Insolvenz, Insolvenzverwalter, Vollmachtsurkunde, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 85/12
Verhaltensbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats - Zurückweisung der …
- LAG Nürnberg, 14.11.2012 - 2 Sa 127/12
Annahmeverzug - betriebsbedingte Kündigung - verhaltensbedingte Kündigung - …
- LAG Hamm, 04.06.2014 - 4 Sa 285/14
Beendigung des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses durch …
- VGH Bayern, 10.10.2022 - 24 ZB 22.1806
Elektronischer Rechtsverkehr und Anforderungen an eine Ersatzeinreichung
- LAG Schleswig-Holstein, 10.12.2014 - 6 Ta 168/14
Prozesskostenhilfe, teilweise Versagung, Kündigungsschutzklage, keine …
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Rechtsprechung
| BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
- openjur.de
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit; betriebliche Gründe; organisatorische Einheit; Direktionsrecht; Darlegungslast
- Bundesarbeitsgericht
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe - organisatorische Einheit - Direktionsrecht - Darlegungslast
- rechtsinformationen.bund.de
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe - organisatorische Einheit - Direktionsrecht - Darlegungslast
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 106 S 1 GewO, § 8 Abs 4 S 1 TzBfG, § 8 Abs 7 TzBfG, § 8 Abs 1 TzBfG, § 8 Abs 6 TzBfG
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe - organisatorische Einheit - Direktionsrecht - Darlegungslast - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines bereits teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Verringerung seiner regelmäßigen Arbeitszeit nach § 8 TzBfG
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe
- hensche.de
Arbeitszeit, Arbeitszeitverringerung, Leiharbeit, Zeitarbeit
- Betriebs-Berater
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe
- rechtsportal.de
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilzeitarbeit in der Leiharbeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers
- wkblog.de (Kurzinformation)
Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Arbeitszeitverringerung trotz Arbeitszeitvorgaben des Entleihers
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung auch für Leiharbeitnehmer?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Teilzeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Arbeitszeitvorgaben des Entleihers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Teilzeit
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Teilzeitanspruch - Höhere Hürden für entgegenstehende betriebliche Gründe
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Verlangen Leiharbeitnehmer eine Arbeitszeitreduzierung, kann die Zeitarbeitsfirma das nicht verweigern unter Berufung auf Arbeitszeitvorgaben des Entleihers
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 02.03.2010 - 10 Ca 8611/09
- LAG Hessen, 31.01.2011 - 17 Sa 641/10
- BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
Papierfundstellen
- BAGE 143, 262
- NJW 2013, 1835
- MDR 2012, 15
- MDR 2013, 533
- NZA 2013, 373
- BB 2013, 691
- DB 2013, 760
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (6)
- BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08
Arbeitszeit - Verringerung
Auszug aus BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Satz 1 ZPO als erteilt (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25).Fehlen diese wie im Streitfall, so überlässt der Arbeitnehmer die Verteilung der Arbeitszeit dem Arbeitgeber, der sie in Ausübung seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen festlegen soll (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 15, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25).
Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 20 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25).
Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 21 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25), der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (…BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 36 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18).
- BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03
Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
Der Senat hat schon bisher angenommen, dass bei der Prüfung, ob die aus dem Organisationskonzept folgende Arbeitszeitregelung dem Arbeitszeitverlangen tatsächlich entgegensteht, auch der Frage nachzugehen ist, ob durch eine dem Arbeitgeber zumutbare Änderung von betrieblichen Abläufen oder des Personaleinsatzes der betrieblich als erforderlich angesehene Arbeitszeitbedarf unter Wahrung des Organisationskonzepts mit dem individuellen Arbeitszeitwunsch des Arbeitnehmers zur Deckung gebracht werden kann (BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 110, 45). - BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08
Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen …
- BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
Die Vorschrift des § 9 TzBfG, die einem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitszeit einräumt, setzt bereits ihrem Tatbestand nach voraus, dass im Betrieb des Arbeitgebers ein freier Arbeitsplatz vorhanden ist (vgl. BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 20, BAGE 122, 235). - BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06
Verringerungsanspruch - Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber (…BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 21 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25), der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 36 mwN, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18). - LAG Hessen, 31.01.2011 - 17 Sa 641/10
Teilzeitverlangen - entgegenstehende betriebliche Gründe bei …
Auszug aus BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Januar 2011 - 17 Sa 641/10 - aufgehoben.
- BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
Die Vorschrift des § 9 TzBfG setzt ihrem Tatbestand nach "Beschäftigungskapazitäten" (…BAG 2. September 2009 - 7 AZR 233/08 - Rn. 38, BAGE 132, 59) voraus, die nur vorhanden sind, wenn im Betrieb, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt wird, nach dem Willen des Arbeitgebers ein freier Arbeitsplatz zu besetzen ist (…vgl. BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 20, BAGE 122, 235; vgl. aus neuerer Zeit auch BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 29, BAGE 143, 262). - BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13
Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses
Unschädlich ist, dass der Kläger die Verringerung der Arbeitszeit zum Zeitpunkt des Antrags auf der Basis von Tagen, im Klageverfahren aber auf Basis einer relativen Verringerung der Vollarbeitszeit berechnet hat (vgl. BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 15, BAGE 143, 262).Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 21, BAGE 143, 262).
Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 23, BAGE 143, 262).
Die unter dem Regime des § 8 TzBfG eröffneten Reduzierungsmöglichkeiten werden jeweils nur durch die vom Arbeitgeber darzulegenden entgegenstehenden betrieblichen Gründe iSd. § 8 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 TzBfG beschränkt (vgl. BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 17, BAGE 143, 262), die allerdings in einer Betriebsvereinbarung dokumentiert sein können (…vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - Rn. 37).
- BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 108/20
Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Arbeitszeitreduzierung
§ 8 TzBfG gilt auch für befristet beschäftigte Arbeitnehmer (…ErfK/Preis 21. Aufl. TzBfG § 9 Rn. 3;… vgl. zur Anwendbarkeit von § 9 TzBfG BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 18, BAGE 125, 248) und für Teilzeitbeschäftigte (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 17, BAGE 143, 262).
- LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21
Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der …
Rn. 54 Zu beachten ist, dass § 15 BEEG nur einen Anspruch auf Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit gewährt, aber keinen Anspruch auf die Änderung anderer Vertragsinhalte begründet (BAG 13.11.2012 - 9 AZR 259/11). - ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20
Zum Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1 …
Fehlen solche Angaben wie im Streitfall, so überlässt der Arbeitnehmer die Verteilung der Arbeitszeit dem Arbeitgeber, der sie in Ausübung seines Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen festlegen soll (BAG 13. Dezember 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 12, BAGE 143, 262). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
Verteilung der auf Antrag des Klägers reduzierten Arbeitszeit
Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (st. Rspr., vgl. nur BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn.21 mwN.).Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn.23; 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 23 ff. mwN.).
Die betrieblichen Gründe i. S. des § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG sind nicht arbeitsplatz-, sondern betriebsbezogen zu bestimmen (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 24).
- BAG, 28.04.2026 - 5 AZR 96/25
Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung
Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (…BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 17; 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 21, BAGE 143, 262).Soweit der betrieblich als erforderlich angesehene Arbeitszeitbedarf unter Wahrung des Organisationskonzepts und Beachtung einer dem Arbeitgeber zumutbaren Änderung von betrieblichen Abläufen oder des Personaleinsatzes mit dem individuellen Arbeitszeitwunsch des Arbeitnehmers nicht zur Deckung gebracht werden kann, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Verringerungswunsch abzulehnen (vgl. BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 33, aaO).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2023 - 2 Sa 29/23
Arbeitszeitreduzierung - entgegenstehende betriebliche Gründe
Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (BAG…, Urteil vom 20.01.2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 13.11.2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 21, juris).Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunsches durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (vgl. BAG…, Urteil vom 20.01.2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 13.11.2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 23, juris).
- LAG Nürnberg, 27.08.2019 - 6 Sa 110/19
Arbeitszeitreduzierung - Blockmodell
Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 20.01.2015, 9 AZR 735/13; BAG, Urteil vom 13.11.2012, 9 AZR 259/11). - LAG Hamm, 29.01.2020 - 6 Sa 1081/19
Teilzeitanspruch, "Blockteilzeit"
Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13; BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11). Der Arbeitgeber kann die Ablehnung nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung begründen (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 m.w.N.)..Rn. 76 Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13; BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11)..
- LAG Hessen, 06.03.2023 - 17 Sa 833/22
Teilzeitverlangen und entgegenstehender betrieblicher Grund i.S.d. § 8 Abs. 4 …
- BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 115/14
Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags
- LAG Hessen, 08.05.2023 - 17 Sa 1165/22
Reduzierung der jährlichen Arbeitszeit eines für das Luftfahrtunternehmen …
- LAG Hessen, 04.12.2023 - 17 Sa 450/23
Anspruch eines Kapitäns auf Reduzierung der jährlichen Arbeitszeit für das …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 2 Sa 558/15
Verringerung der Arbeitszeit - betriebliche Gründe - betriebsbezogener …
- LAG Hessen, 10.03.2026 - 17 SLa 561/25
- LAG Köln, 17.03.2026 - 7 SLa 387/25
Teilzeitantrag; Betriebliche Gründe; Einstellung einer Ersatzkraft; Sperrfrist
- LAG Hessen, 11.09.2023 - 17 Sa 1628/22
Anspruch eines Kapitäns auf Reduzierung der jährlichen Arbeitszeit für das …
- LAG Hessen, 04.12.2023 - 17 Sa 467/23
Reduzierung und Neuverteilung der jährlichen Arbeitszeit eines Flugzeugführers …
- LAG Hessen, 08.05.2023 - 17 Sa 1239/22
Reduzierung der jährlichen Arbeitszeit eines für ein Luftfahrtunternehmen tätigen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - 5 Sa 1745/16
Teilzeitarbeit - Freistellung während der Schulferien - Pilot
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16
Teilzeitarbeit - Co-Pilot - Freistellungsmonat - Bindung der …
- ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 Ca 5194/18
Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit
- ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 Ca 5195/18
- LAG Hessen, 31.10.2025 - 11 SLa 1/25
- ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 Ca 5196/18
- LAG Köln, 30.04.2026 - 8 SLa 602/25
Teilzeitverlangen
- LAG Hessen, 20.10.2014 - 17 Sa 199/14
Arbeitszeitverringerung; begründetes Verringerungsbegehren
- LAG Hessen, 06.03.2026 - 11 SLa 484/25
- ArbG Nürnberg, 09.01.2019 - 12 Ca 2177/18
Kein Anspruch auf verblockte Teilzeit für den Ferienmonat August
- ArbG München, 22.04.2015 - 9 Ga 61/15
Teilzeitantrag einer Flugbegleiterin
- LAG Hessen, 13.12.2018 - 9 Sa 822/17
- LAG München, 30.12.2013 - 4 SaGa 33/13
Einstweilige Verfügung, Teilzeitreduzierung/-verteilung
- ArbG Cottbus, 07.12.2023 - 2 Ca 62/23
Unbefristete Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs.1, Abs. 4 TzBfG
- LAG Hessen, 29.09.2025 - 17 SLa 73/25
- LAG Hessen, 09.09.2016 - 14 Sa 579/15
Verringerung der Arbeitszeit; Dienstwagen; Außendienst; unverhältnismäßige …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2020 - 12 Sa 1656/19
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - keine amtswegige Prüfung der …
- LAG Köln, 24.05.2017 - 3 Sa 830/16
Begründetheit eines Teilzeitverlangens
- ArbG Köln, 31.10.2013 - 6 Ca 6643/12
- LAG Köln, 15.10.2013 - 12 SaGa 3/13
Antrag auf Teilzeit einer Flugbegleiterin
- ArbG Köln, 31.07.2024 - 9 Ca 6540/23
- LAG Hamm, 01.08.2013 - 17 Sa 185/13
Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.09.2012 - I-9 U 32/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Parkplatz, Zurücksetzen, Anscheinsbeweis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 7 StVG, §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 5 StVO
Parkplatz, Zurücksetzen, Anscheinsbeweis - verkehrslexikon.de
Zur Anwendung der StVO-Regeln auf einem öffentlichen Parkplatz
- IWW
- RA Kotz
Verkehrsunfall beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz
- rechtsportal.de
§ 17 Abs. 2 StVG
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Verkehrsunfall: Rückwärts auf dem Parkplatz zusammengestoßen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Wer sich bewegt, hat verloren
- lto.de (Kurzinformation)
Unfallverantwortung - Rückwärtsfahrer auf Parkplatz müssen sich Schaden teilen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rückwärts auf dem Parkplatz - und wenns kracht?
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Auf Parkplätzen gilt kein Vertrauensgrundsatz zugunsten des fließenden Verkehrs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rückwärtsfahrenden auf Parkplatzgelände trifft Haftung im Kollisionsfall
- haufe.de (Kurzinformation)
Rückwärtsfahren auf Parkplätzen - ein schwer kalkulierbares Risiko
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vorsicht beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz!
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Schadensteilung bei Parkplatz-Unfällen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Parkplatz-Unfall
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Haftung bei Unfall während des Einparkens durch Rückwärtsfahren
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zusammenstoß beim Rückwärtsausparken
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hälftige Schadensteilung nach Unfall beim Rückwärtsfahren auf öffentlichem Parkplatz - Für rückwärtsfahrende Verkehrsteilnehmer gelten erhöhte Sorgfaltsanforderungen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Parkplatzunfall - Unfall beim rückwärts Ausparken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz
Verfahrensgang
- LG Essen, 16.12.2011 - 3 O 474/10
- OLG Hamm, 11.09.2012 - I-9 U 32/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 33
- MDR 2012, 15
- NZV 2013, 123
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2012 - 9 U 32/12
Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, NJW 2012, 1953). - OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 14 U 45/09
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Geltung der Vorfahrtsregeln auf einem …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2012 - 9 U 32/12
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind auf einem - wie hier - öffentlich zugänglichen Parkplatz grundsätzlich anwendbar (OLG Frankfurt, ZfSch 2010, 19; Scheidler, DAR 2012, 313, 314). - KG, 25.10.2010 - 12 U 3/09
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2012 - 9 U 32/12
Rn. 31 Nach Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge hält der Senat eine hälftige Schadensteilung für angemessen, weil beide unfallbeteiligten Fahrzeuge in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall rückwärts gefahren sind (vgl. KG, ZfSch 2011, 255;… LG Kleve, a. a. O.;… AG Herne, a. a. O.).
- LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 61/10
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Supermarktparkplatz mit …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2012 - 9 U 32/12
Nach anderer Ansicht ist diese Vorschrift auf Parkplätzen und in Parkhäusern, in denen "fließender" Verkehr nicht stattfindet, nur mit Einschränkungen anzuwenden (…König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. § 9 StVO Rn. 51; LG Saarbrücken, ZfSch 2011, 494 und Schaden-Praxis 2012, 66). - LG Bochum, 21.01.2009 - 10 S 107/08
Anscheinsbeweis - Rückwärtsfahren - Schadensersatzthemen - Schadenspositionen - …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2012 - 9 U 32/12
Rn. 28 Nach anderer Auffassung gilt der Grundsatz, dass im Falle einer Kollision der Anschein gegen den Zurücksetzenden spricht, auch dann, wenn der Zurücksetzende zum Kollisionszeitpunkt bereits zum Stehen gekommen ist, gleichwohl aber ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen gegeben ist (LG Bochum, VRR 2009, 304;… LG Kleve, a. a. O.;… AG Herne, a. a. O.; Nugel, jurisPR-VerkR 16/2009 Anm. 4). - LG Kleve, 11.11.2009 - 5 S 88/09
Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus Parkbuchten ausparkender …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2012 - 9 U 32/12
Mitunter wird die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO auch bei Unfällen, die sich beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz ereignen, für unmittelbar anwendbar gehalten (LG Kleve, NJW-Spezial 2010, 234; AG Herne, Urteil vom 17.02.2010 - 20 C 389/09 - Nugel, jurisPR-VerkR 1/2010 Anm. 3). - AG Herne, 17.02.2010 - 20 C 389/09
Haftungsquote bei Zusammenstoß bei Ausparken aus gegenüberliegenden Parklücken in …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2012 - 9 U 32/12
Mitunter wird die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO auch bei Unfällen, die sich beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz ereignen, für unmittelbar anwendbar gehalten (LG Kleve, NJW-Spezial 2010, 234; AG Herne, Urteil vom 17.02.2010 - 20 C 389/09 - Nugel, jurisPR-VerkR 1/2010 Anm. 3).
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15
Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den …
Der Anscheinsbeweis soll erst entfallen, wenn der Rückwärtsfahrende zum Unfallzeitpunkt längere Zeit zum Stehen gekommen war (vgl. KG, ZfS 2011, 255; OLG Hamm, NZV 2013, 123, 124; LG Arnsberg…, Urteil vom 27. September 2005 - 5 S 58/05, juris Rn. 14; LG Bad Kreuznach, ZfS 2007, 559; LG Bochum…, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 10 S 107/08, juris Rn. 6; LG Kleve…, Urteil vom 11. November 2009 - 5 S 88/09, juris Rn. 13;… Burmann, aaO, Rn. 69;… König, aaO, § 9 StVO Rn. 55; a.M. LG Saarbrücken, DAR 2013, 520, 521 f.; Freymann, DAR 2013, 73, 77 ff.).Anders als im fließenden Verkehr mit seinen typischerweise schnellen Verkehrsabläufen, bei denen der Verkehrsteilnehmer grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass sein Verkehrsfluss nicht durch ein rückwärtsfahrendes Fahrzeug gestört wird, gilt in der Situation auf dem Parkplatz ein solcher Vertrauensgrundsatz nicht (vgl. OLG Hamm, NZV 2013, 123;… König, aaO, § 8 StVO Rn. 31a mwN).
- OLG Hamm, 04.05.2018 - 7 U 37/17
Begriff der Einsatzfahrt i.S. von § 35 Abs. 5a StVO
Die gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist auf Grund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH, Urteil vom 7.2.2012, Az. VI ZR 133/11; OLG Hamm, Urteil vom 11.9.2012, Az. I-9 U 32/12). - AG Brandenburg, 23.10.2020 - 31 C 200/19
Parkscheibe, Privatparlplatz, sichtbares Auslegen, Vertragsstrafe
Demnach sind dann aber auch die Vorschriften der StVO auf den hiesigen Fall analog anzuwenden (BGH, NJW 1963, Seite 152; OLG Hamm, NJW-RR 2013, Seite 33; OLG Frankfurt/Main, ZfSch 2010, Seiten 19 f.; OLG Hamm, Schaden-Praxis 2001, Seiten 229 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, Seite 670; KG Berlin, VerkMitt 1984, Seite 32, Nr.: 36; KG Berlin, DAR 1984, Seiten 85 f. = VRS Band 65, Seiten 333 ff.; KG Berlin, DAR 1983, Seite 80 = VRS Band 64, Seite 103; KG Berlin, DAR 1978, Seite 19 = VerkMitt 1978, Nr. 98; OLG Hamm, DAR 1976, Seite 110; OLG Stuttgart, VerkMitt 1973, Nr.: 84; LG München I, Urteil vom 02.09.2011, Az.: 17 S 22146/10; AG München, Schaden-Praxis 2013, Seiten 355 f.).
- LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen …
Kollidieren auf einem Parkplatz ohne eindeutigen Straßencharakter zwei rückwärts ausparkende Fahrzeuge und steht fest, dass eines der Fahrzeuge im Kollisionszeitpunkt gestanden hat, so spricht kein Anscheinsbeweis für einen Verstoß des stehenden Verkehrsteilnehmers gegen § 1 Abs. 2 StVO, selbst wenn das Fahrzeug vorkollisionär nicht längere Zeit gestanden haben sollte (entgegen OLG Hamm, Urteil vom 11. September 2012 - I-9 U 32/12). - LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13
Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim …
Nach der Rechtsprechung der Kammer findet § 9 Abs. 5 StVO auf Parkplätzen, denen - wie hier - der eindeutige Straßencharakter fehlt, und die daher allein dem ruhenden Verkehr dienen, keine unmittelbare Anwendung (…vgl. Urteile vom 9. Juli 2010 aaO;… vom 27. Mai 2011 aaO;… vom 10. Februar 2012 aaO …und vom 19. Oktober 2012 aaO, jeweils m.w.N.; ebenso OLG Koblenz, ZfS 2000, 80 f.; OLG Hamburg, VRS 98, 223;… Hentschel/König/Dauer aaO § 9 StVO Rn. 51, jeweils m.w.N.; ähnlich OLG Stuttgart, NJW 2004, 2255; tendenziell a.A. OLG Hamm, NJW-RR 2013, 33 m.w.N.).Rn. 24 bb) Teilweise werden diese Grundsätze auf Parkplätze übertragen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2013, 33 m.w.N.; ebenso LG Bad Kreuznach, ZfS 2007, 559; LG Arnsburg, Urteil vom 27. September 2005 - 5 S 58/05, zit. nach juris; Heß/Burmann, NJW 2013, 1647, 1650; wohl auch KG, VRS 118, 354; ZfS 2011, 255; LG Braunschweig, Urteil vom 29. Juni 2010 - 7 S 490/09, zit. nach juris).
- OLG Hamm, 29.08.2014 - 9 U 26/14
Vorfahrtsregel auf Zufahrtsstraßen von Parkplätzen
Rn. 24 Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind auf einem - wie hier - öffentlich zugänglichen Parkplatz grundsätzlich anwendbar (OLG Frankfurt, ZfSch 2010, 19; Scheidler, DAR 2012, 313, 314); Senat, NJW-RR 2013, 33). - OLG Hamm, 15.01.2019 - 7 U 38/18
Dunkelheitsunfall mit abgestelltem unbeleuchtetem Expeditionsfahrzeug
Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeträge ist auf Grund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, soweit sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (…König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 17 StVG, Rn. 31; OLG Hamm, Urteil vom 11.09.2012, Az. 9 U 32/12, NZV 2013, 123). - LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2015 - 8 S 4857/15
Anscheinsbeweis, Fahrzeugkollision, rückwärtsfahrendes Fahrzeug, Betriebsgefahr, …
Wenn auf einem Parkplatz ein zuvor rückwärts gefahrenes Fahrzeug jedenfalls unmittelbar vor der Kollision mit einem rückwärtsfahrenden Fahrzeug zum Stillstand gebracht worden ist, spricht für ein Fehlverhalten des Fahrers des im Moment der Kollision im Stillstand befindlichen Fahrzeugs kein Anscheinsbeweis (im Anschluss an LG Saarbrücken DAR 2013, 520; entgegen OLG Hamm r+s 2013, 42).Ob der Beklagten zu 1 konkret ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO oder - überzeugender - gegen § 1 Abs. 2 StVO vorzuhalten ist (zu den Argumenten hierfür LG Saarbrücken NZV 2014, 572), kann im Ergebnis dahinstehen (ebenso OLG Hamm r+s 2013, 42).
a) Die Kammer hält - anders als das Amtsgericht - einen Anscheinsbeweis in einer Situation, wo das Fahrzeug jedenfalls unmittelbar vor der Kollision mit einem ebenfalls rückwärtsfahrenden Fahrzeug nach eigener Rückwärtsfahrt zum Stillstand gebracht worden ist, nicht für anwendbar (ebenso LG Saarbrücken DAR 2013, 520; a.A. OLG Hamm r+s 2013, 42, je m. w. N.).
Der Einwand des OLG Hamm (r+s 2013, 42), wonach die mit der Rückwärtsfahrt typischerweise verbundenen Gefahren, nicht sogleich mit dem Stillstand des Fahrzeugs enden und anderenfalls die Haftung von der Frage abhinge, ob es dem Rückwärtsfahrenden (zufällig) noch gelingt, sein Fahrzeug vor dem Zusammenstoß zum Stillstand zu bringen, überzeugen nicht.
Die Kammer lässt im Hinblick auf die entscheidungserhebliche Abweichung von der Entscheidung (u. a.) des OLG Hamm (r+s 2013, 42) - wie bereits das LG Saarbrücken (DAR 2013, 520) - die Revision zu (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
- AG Nürnberg, 04.05.2016 - 21 C 9770/15
Verkehrsunfall - rückwärts Einparkender mit vorbeifahrendem Fahrzeug
Aufgrund dieses engen Zusammenhangs zwischen der Kollision und dem Rückwärtseinparken, wirken die mit diesem Fahrmanöver verbundenen Gefahren fort, so dass auch der Anschein pflichtwidrigen Verhaltens bei einer Kollision in diesem Zusammenhang weiterhin gegen den Beklagten zu 1) wirkt (siehe NZV 2013, 123). - LG Arnsberg, 02.08.2017 - 3 S 198/16
Kosten, die auch Geschädigter verursachen würde, sind erforderlich!
In erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (OLG Hamm, Urteil vom 11. September 2012 - I-9 U 32/12 -, Rn. 13, juris). - LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Anwendbarkeit der StVO auf dem …
- LG Heidelberg, 13.01.2015 - 2 S 8/14
Kfz-Unfall: Haftungsverteilung bei der Kollision zweier rückwärts fahrender …
- LG Münster, 22.06.2026 - 6 S 52/25
- AG Pinneberg, 07.08.2025 - 62 C 184/22
Schadenersatz bei Rückwärtsfahrt: Wer zahlt bei Kollision beim ausparken
- LG Hagen, 23.08.2024 - 7 S 2/23
- OLG Hamm, 15.05.2018 - 7 U 45/17
Spurwechsel; Unabwendbarkeit; Richtgeschwindigkeit; Betriebsgefahr
- LG Münster, 14.02.2020 - 8 O 99/18
Parkplatzunfall, Rückwärtsfahren, Anscheinsbeweis, Beweislast
- AG Norderstedt, 23.06.2014 - 42 C 419/12
Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrer
- LG Bielefeld, 20.04.2021 - 8 O 376/20
- AG Essen, 16.03.2022 - 29 C 430/20
Gesamtschuldnerausgleich anlässlich eines Verkehrsunfalls - Höhe
- AG Schwarzenbek, 15.09.2021 - 2 C 44/20
Verkehrsunfall beim Ein- und Ausparken - Haftung
- LG Bochum, 14.05.2019 - 9 O 3/18
Verkehrsunfall - Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen verbotswidrig …
- LG Oldenburg, 09.04.2020 - 8 S 441/19
Parkplatzunfall bei gegenüberliegenden Parktaschen - ein Fahrzeug stand
- AG Essen, 23.07.2014 - 29 C 145/13
Abwägung der Verursachungsbeiträge bei einem Verkehrsunfall auf dem …
- AG Iserlohn, 28.05.2013 - 44 C 139/12
Mitverursachung eines Verkehrsunfallschadens bei Rückwärtsfahrt aus Parkbucht
- AG Wesel, 13.06.2017 - 30 C 124/15
Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten
- AG Dortmund, 01.03.2013 - 436 C 3840/12
Anscheinsbeweis kann greifen, wenn zwei Fahrzeuge rückwärts fahren und eines zum …
- LG Essen, 27.06.2023 - 10 S 47/22
Verkehrsunfall
- LG Essen, 19.03.2015 - 8 O 139/14
- AG Gummersbach, 30.04.2014 - 10 C 62/13
Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses bei einem Verkehrsunfall
- AG Heidelberg, 14.02.2014 - 24 C 158/13
Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung
- AG Kleve, 25.02.2015 - 3 C 240/14
Verkehrsunfall - Kollision zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen
- AG Dortmund, 14.09.2022 - 413 C 2785/21
- AG Essen, 09.03.2022 - 22 C 302/21
- AG Düsseldorf, 12.03.2015 - 28 C 666/14
- AG Hechingen, 29.09.2014 - 4 C 110/14
Verkehrsunfall auf Parkplatz - Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrenden
- AG Essen, 06.11.2024 - 22 C 342/23
- AG Essen, 30.11.2022 - 22 C 172/22
Verkehrsunfall: Kläger fordert Schadensersatz und Sachverständigenkosten
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Rechtsprechung
| BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine
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BGB § 2325
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2325 Abs 1 BGB
Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2325
Pflichtteilsberechtigung zum Zeitpunkt des Erbfalls für Pflichtteilsergänzungsanspruch ausreichend - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit des Bestehens einer Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Pflichtteilergänzungsanspruch bei Schenkung vor Geburt
- ra.de
- duetrust.de
Zeitpunkt der Pflichtteilsberechtigung ist allein der Erbfall
- rechtsportal.de
Notwendigkeit des Bestehens einer Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings
- ibr-online
Familienrecht - Pflichtteilsergänzungsanspruch
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (24)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt der Abkömmlinge zu
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsrecht: Abkehr von der Theorie der Doppelberechtigung
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Erbrecht - Pflichtteilsergänzungsanspruch entsteht auch bei Schenkung vor der Geburt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pflichtteilsergänzungsanspruch für vorgeburtliche Schenkungen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt der Abkömmlinge
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Geänderte Rechtsprechung zum Pflichtteilsergänzungsanspruch
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Pflichtteilsergänzungsanspruch für Schenkungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Pflichtteilsberechtigter hat trotz Vorlage eines privaten Nachlassverzeichnisses einen zusätzlichen Anspruch auf ein notariell aufgenommenenes Verzeichnis
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)
Theorie der Doppelberechtigung aufgegeben
- erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)
Theorie der Doppelberechtigung aufgegeben
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Auch ein bei der Schenkung noch nicht geborener Abkömmling kann Anspruch auf Pflichtteilsergänzung haben.
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Rechtsprechungsänderung zum Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB)
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen vor der Geburt der Abkömmlinge
- haerlein.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsergänzungsanspruch schon vor der Geburt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zweitehen: Pflichtteilsverzicht vereinbaren!
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Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt
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Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt
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Vorgeburtliche Schenkungen lösen Pflichteilsergänzungsansprüche aus
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt der Abkömmlinge zuerkannt
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt der Abkömmlinge anerkannt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rechtsprechung zur Pflichtteilsergänzung aufgeben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsergänzungsansprucn nach § 2325
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt der Abkömmlinge
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen vor der Geburt der Abkömmlinge?
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Pflichtteilsergänzungsanspruch für Ungeborene: Der BGH weitet das umstrittene Pflichtteilsrecht noch aus
Verfahrensgang
- LG Münster, 20.07.2009 - 12 O 27/09
- OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
- BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Papierfundstellen
- BGHZ 193, 260
- NJW 2012, 2730
- MDR 2012, 15
- MDR 2012, 977
- DNotZ 2012, 860
- NJ 2012, 428
- FamRZ 2012, 1383
- WM 2013, 889
- Rpfleger 2012, 630
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BGH, 21.06.1972 - IV ZR 69/71
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Auszug aus BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch - hier eines Abkömmlings - nach § 2325 Abs. 1 BGB setzt nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung bestand (Abkehr von den Senatsurteilen vom 21. Juni 1972, IV ZR 69/71, BGHZ 59, 210 und vom 25. Juni 1997, IV ZR 233/96, ZEV 1997, 373).Demgegenüber setzt der Anspruch nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt des Erbfalles als auch schon zur Zeit der Schenkung bestanden hat, - sogenannte Theorie der Doppelberechtigung (so bisher Senatsurteile vom 21. Juni 1972 - IV ZR 69/71, BGHZ 59, 210, 212 ff.; vom 25. Juni 1997 - IV ZR 233/96, ZEV 1997, 373 unter I 3; so auch OLG Köln ZEV 2005, 398; LG Dortmund ZEV 1999, 30;… Palandt/Weidlich, § 2325 Rn. 4; Keller, ZEV 2000, 268, 269 f.; Bestelmeyer, FamRZ 1998, 1152, 1155-1157).
Rn. 17 cc) Dem steht eine etwaige Veränderung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht entgegen (so noch Senatsurteil vom 21. Juni 1972 aaO 212-214).
Rn. 19 ee) Ohne Bedeutung ist bei dem hier zur beurteilenden Pflichtteilsergänzungsanspruch von Abkömmlingen, dass derjenige, der erst nach der Schenkung pflichtteilsberechtigt geworden sei, beim Erblasser nie andere Vermögensverhältnisse kennengelernt habe als diejenigen, die nach der Schenkung vorhanden gewesen seien (so Senatsurteil vom 21. Juni 1972 aaO 215 für einen erst nach der Schenkung pflichtteilsberechtigt gewordenen neuen Ehegatten).
- BGH, 25.06.1997 - IV ZR 233/96
Schutzzweck des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Auszug aus BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch - hier eines Abkömmlings - nach § 2325 Abs. 1 BGB setzt nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung bestand (Abkehr von den Senatsurteilen vom 21. Juni 1972, IV ZR 69/71, BGHZ 59, 210 und vom 25. Juni 1997, IV ZR 233/96, ZEV 1997, 373).Demgegenüber setzt der Anspruch nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt des Erbfalles als auch schon zur Zeit der Schenkung bestanden hat, - sogenannte Theorie der Doppelberechtigung (so bisher Senatsurteile vom 21. Juni 1972 - IV ZR 69/71, BGHZ 59, 210, 212 ff.; vom 25. Juni 1997 - IV ZR 233/96, ZEV 1997, 373 unter I 3; so auch OLG Köln ZEV 2005, 398; LG Dortmund ZEV 1999, 30;… Palandt/Weidlich, § 2325 Rn. 4; Keller, ZEV 2000, 268, 269 f.; Bestelmeyer, FamRZ 1998, 1152, 1155-1157).
Rn. 23 gg) Dem Rechtsgedanken des § 2325 Abs. 3 BGB lässt sich gleichfalls keine Rechtfertigung der Theorie der Doppelberechtigung entnehmen (so noch Senatsurteil vom 25. Juni 1997 aaO unter I 3 c).
- BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59
Verjährung von Auskunftsansprüchen
Auszug aus BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Insbesondere kann er verlangen, dass der Erbe trotz Vorlage eines privaten Verzeichnisses danach noch ein amtliches Verzeichnis vorlegt (BGH, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 378 f.; OLG Köln ZEV 2008, 383, 385; OLG Karlsruhe ZEV 2007, 329).Die Revision übersieht bereits, dass das Verlangen eines amtlichen Verzeichnisses nach Vorlage eines Privatverzeichnisses allenfalls bei Feststellung besonderer Umstände im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein kann; dafür genügt der reine Zeitablauf gerade nicht (BGH, Urteil vom 2. November 1960 aaO).
Rn. 11 4. Zum auskunftspflichtigen Bestand des Nachlasses gehören nicht nur die beim Erbfall tatsächlich vorhandenen Nachlassgegenstände, sondern auch sonstige Faktoren, die der Berechnung des Pflichtteils zugrunde zu legen sind, insbesondere Schenkungen gemäß § 2325 BGB einschließlich unbenannter Zuwendungen unter Ehegatten (BGH, Urteil vom 2. November 1960 aaO; Senatsurteil vom 27. November 1991 - IV ZR 164/90, BGHZ 116, 167).
- OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach Wirksamkeit einer …
Auszug aus BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Demgegenüber setzt der Anspruch nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt des Erbfalles als auch schon zur Zeit der Schenkung bestanden hat, - sogenannte Theorie der Doppelberechtigung (so bisher Senatsurteile vom 21. Juni 1972 - IV ZR 69/71, BGHZ 59, 210, 212 ff.; vom 25. Juni 1997 - IV ZR 233/96, ZEV 1997, 373 unter I 3; so auch OLG Köln ZEV 2005, 398; LG Dortmund ZEV 1999, 30;… Palandt/Weidlich, § 2325 Rn. 4; Keller, ZEV 2000, 268, 269 f.; Bestelmeyer, FamRZ 1998, 1152, 1155-1157).Waren diese Kinder im Zeitpunkt der Schenkung geboren, so steht ihnen gleichwohl ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu (so auch OLG Köln ZEV 2005, 398).
- BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
Auszug aus BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Rn. 11 4. Zum auskunftspflichtigen Bestand des Nachlasses gehören nicht nur die beim Erbfall tatsächlich vorhandenen Nachlassgegenstände, sondern auch sonstige Faktoren, die der Berechnung des Pflichtteils zugrunde zu legen sind, insbesondere Schenkungen gemäß § 2325 BGB einschließlich unbenannter Zuwendungen unter Ehegatten (BGH…, Urteil vom 2. November 1960 aaO; Senatsurteil vom 27. November 1991 - IV ZR 164/90, BGHZ 116, 167). - BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84
Auslegung einer Zinsänderungsklausel
Auszug aus BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Ein Recht ist erst dann verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat sowie sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (BGH, Urteile vom 6. März 1986 - III ZR 195/84, BGHZ 97, 212, 220 f.; vom 20. Oktober 1988 - VII ZR 302/87, BGHZ 105, 290, 298;… Palandt/Grüneberg, BGB 71. Aufl. § 242 Rn. 87, 93 ff.). - BGH, 12.07.2011 - II ZR 28/10
Internationale Zuständigkeit: Rückgriff auf die Gründungstheorie zur Bestimmung …
Auszug aus BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Über die Revision der Beklagten ist, obwohl die Klägerin zu 1) im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war durch streitiges Endurteil (unechtes Versäumnisurteil), nicht durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - II ZR 28/10, NJW 2011, 3372 Rn. 6 m.w.N.). - BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87
Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B
Auszug aus BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Ein Recht ist erst dann verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat sowie sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (BGH, Urteile vom 6. März 1986 - III ZR 195/84, BGHZ 97, 212, 220 f.; vom 20. Oktober 1988 - VII ZR 302/87, BGHZ 105, 290, 298;… Palandt/Grüneberg, BGB 71. Aufl. § 242 Rn. 87, 93 ff.). - OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
Notarielles Nachlassverzeichnis: Verpflichtung zur Vorlage bei Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Insbesondere kann er verlangen, dass der Erbe trotz Vorlage eines privaten Verzeichnisses danach noch ein amtliches Verzeichnis vorlegt (BGH, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 378 f.; OLG Köln ZEV 2008, 383, 385; OLG Karlsruhe ZEV 2007, 329). - OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
Prüfung der Erfolgsaussicht beabsichtigter Rechtsverfolgung bei Berufung auf …
Auszug aus BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Insbesondere kann er verlangen, dass der Erbe trotz Vorlage eines privaten Verzeichnisses danach noch ein amtliches Verzeichnis vorlegt (BGH, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 378 f.; OLG Köln ZEV 2008, 383, 385; OLG Karlsruhe ZEV 2007, 329). - BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56
Streitwert für Aussetzungsantrag
- OLG Oldenburg, 21.11.1997 - 6 U 175/97
Rückforderungsanspruch eines Leistenden von Sozialhilfe wegen Schenkungen aus …
- BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag neben der …
Über die Revision der Klägerin ist, obwohl der Beklagte im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht erschienen war, durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (Senatsurteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 250/11, ZEV 2012, 478 Rn. 4 m.w.N.). - BGH, 31.10.2018 - IV ZR 313/17
Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten: Hemmung der Verjährung des Anspruchs …
Sie ist gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB auch nach privatschriftlicher Auskunftserteilung berechtigt, die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu verlangen, ohne dass hierfür besondere Voraussetzungen vorliegen müssen (Senatsurteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 250/11, BGHZ 193, 260 Rn. 8; BGH…, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 378 [juris Rn. 22];… OLG München FamRZ 2017, 2076, 2077 [juris Rn. 23]).Vielmehr stehen sie dem Gläubiger grundsätzlich kumulativ zu, so dass er sie neben- oder hintereinander geltend machen kann (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 250/11, BGHZ 193, 260 Rn. 8; BGH…, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 378 [juris Rn. 22]).
Rn. 22 (a) Zwar wird allgemein angenommen, das amtliche Verzeichnis biete gegenüber dem privatschriftlichen Verzeichnis eine größere Gewähr für Klarheit, Übersichtlichkeit und Richtigkeit (Senatsurteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 250/11, BGHZ 193, 260 Rn. 8), da der Notar zur Vornahme von Ermittlungen berechtigt und verpflichtet sowie für den Inhalt des Nachlassverzeichnisses verantwortlich sei (…vgl. BVerfG ZEV 2016, 578 Rn. 3; BGH…, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 376 f. [juris Rn. 18]); OLG München FamRZ 2017, 2076, 2077 [juris Rn. 23]; OLG Schleswig NJW-RR 2011, 946, 947 [juris Rn. 24]; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105, 106 [juris Rn. 9]; Staudinger/Herzog, BGB [2015] § 2314 Rn. 72; Müller in Burandt/Rojahn, Erbrecht 2. Aufl. § 2314 BGB Rn. 48; MünchKomm-BGB/Lange, 7. Aufl. § 2314 Rn. 22; NK-BGB/Bock, 4. Aufl. § 2314 Rn. 23; Kuhn/Trappe, ZEV 2011, 347, 350).
- OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07
Haftung mehrerer Miterben eines Beschenkten für den Anspruch auf Duldung der …
Die Theorie der Doppelberechtigung hat der Bundesgerichtshof aber mit Urteil vom 23.05.2012 (Az. IV ZR 250/11, BGHZ 193, 260 = NJW 2012, 2730) für die Pflichtteilsberechtigung von Abkömmlingen ausdrücklich aufgegeben.
- BGH, 07.03.2024 - I ZB 40/23
Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Das ist insbesondere anerkannt für den praktisch wichtigsten Fall, dass der Erbe ein privatschriftliches Verzeichnis vorlegt und der Pflichtteilsberechtigte danach noch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt (vgl. BGH…, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373 [juris Rn. 22]; Urteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 250/11, BGHZ 193, 260 [juris Rn. 8];… Urteil vom 31. Oktober 2018 - IV ZR 313/17, NJW 2019, 234 [juris Rn. 9]). - BGH, 24.06.2026 - IV ZR 141/25
Leibrente statt Nießbrauch: Wann die Zehnjahresfrist bei Pflichtteilsergänzung zu …
Während der in § 2325 Abs. 1 BGB geregelte Pflichtteilsergänzungsanspruch verhindern soll, dass der Erblasser den Pflichtteilsanspruch des Berechtigten aushöhlt (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 250/11, BGHZ 193, 260 Rn. 18), soll die zeitliche Beschränkung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs in § 2325 Abs. 3 BGB im Interesse des Beschenkten einen fortdauernden Schwebezustand (vgl. zur ursprünglichen Gesetzesfassung von § 2325 Abs. 3 BGB: Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, Band V S. 791) und den Streit über das Bestehen einer Benachteiligungsabsicht vermeiden (…vgl. BT-Drucks. 16/8954, S. 21 li. Sp). - LG Hagen, 08.02.2017 - 3 O 171/14
Auswirkung einer Pflichtteilsentziehung auf die Pflichtteilsberechtigung eines …
Rn. 102 Hierbei gilt für die Pflichtteilsberechtigung des Klägers das zum ordentlichen Pflichtteil zuvor Gesagte entsprechend, wobei lediglich erforderlich ist, dass der Pflichtteilsberechtigte im Zeitpunkt des Erbfalls existierte (BGH, Urt. v. 23.05.2012 - IV ZR 250/11, BGHZ 193, 260 ff., juris Rn. 13). - LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13
Pflicht der Nießbraucher zur Duldung der Benutzung und des Betretens des …
Rn. 53 Über die Berufung der Beklagten ist, obwohl sie im Verhandlungstermin vor der Kammer am 7. Juli 2014 nicht vertreten waren, durch streitiges Endurteil (sog. unechtes Versäumnisurteil; Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 250/11 -, BGHZ 193, 260-268), nicht durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da die Berufung bereits unzulässig ist. - OLG Düsseldorf, 30.07.2021 - 7 U 13/20
Ansprüche auf ergänzende Auskünfte über einen Nachlass und Vorlage von im …
Rn. 66 Es ist allgemein anerkannt, dass ein Verlangen auf ein privates Verzeichnis in der Regel rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Erbe bereits ein amtliches Verzeichnis vorgelegt hat (BGH NJW 2012, 2730, 2731;… BGH NJW 1961, 602, 604: Riedel in Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Aufl., § 2314, Rn. 35;… Staudinger-Herzog, BGB-Neubearbeitung 2015, § 2314 Rn. 58;… Horn in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl., § 2314 Rn. 5; Kuhn/Trappe ZEV 2011, 347), weil das notarielle Nachlassverzeichnis durch die eigene Ermittlungstätigkeit des Notars eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bietet (…Demirci in Krug, Pflichtteilsprozess, 2. Aufl., Kap. 2 Rn. 37) und ein Mehr gegenüber dem privaten Bestandsverzeichnis darstellt. - OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - 7 U 205/19
Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche aus abgetretenem Recht; …
Der Berechtigte kann vom Erben ein durch eine zuständige Amtsperson aufgenommenes Verzeichnis verlangen, (§ 2314 Abs. 1 S. 3 BGB), und zwar auch dann, wenn bereits privatschriftlich Auskunft erteilt worden ist (vgl. BGHZ 193, 260). - LG München II, 24.11.2022 - 12 O 1198/22
Kein Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten bei Verjährung des …
Rn. 22 Die Klägerin ist auch gemäß § 2314 I 3 BGB selbst nach privatschriftlicher Auskunftserteilung durch die Beklagte (Anlage B 1, B 2) berechtigt, die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu verlangen, ohne dass hierfür besondere Voraussetzungen vorliegen müssen (BGH Urteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 250/11, BGHZ 193, 260 Rn. 8; BGH, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 378; OLG München FamRZ 2017, 2076, 2077).
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| BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10 |
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Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung
- openjur.de
Betriebsbedingte Kündigung; Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung; alternative Beschäftigungsmöglichkeit; Sozialauswahl; keine Altersdiskriminierung durch Altersgruppenbildung
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsbedingte Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung - alternative Beschäftigungsmöglichkeit - Sozialauswahl - keine Altersdiskriminierung durch Altersgruppenbildung
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebsbedingte Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung - alternative Beschäftigungsmöglichkeit - Sozialauswahl - keine Altersdiskriminierung durch Altersgruppenbildung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 1 Abs 2 S 2 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 KSchG, § 1 Abs 3 S 2 KSchG, § 1 Abs 5 S 1 KSchG
Betriebsbedingte Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung - alternative Beschäftigungsmöglichkeit - Sozialauswahl - keine Altersdiskriminierung durch Altersgruppenbildung - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Bildung von Altersgruppen in Sozialauswahlrichtlinie nicht altersdiskriminierend
- Wolters Kluwer
Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung; Lebensalter als eines von mehreren Kriterien ; Altersdiskriminierung
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Altersdiskriminierung durch Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl
- bag-urteil.com
Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung
- hensche.de
Sozialauswahl: Altersgruppen, Diskriminierung: Alter, Sozialauswahl
- Betriebs-Berater
Sozialauswahl - Verstoß gegen unionsrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- rechtsportal.de
KSchG § 1 Abs. 3
Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung; Lebensalter als eines von mehreren Kriterien; Altersdiskriminierung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- heise.de (Pressemeldung, 03.01.2012)
Sozialauswahl ist keine Diskriminierung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung und die Altersdiskriminierung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sozialauswahl und Altersdiskriminierung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Sozialauswahl und Altersdiskriminierung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Sozialauswahl - Verstoß gegen unionsrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung
- handelsblatt.com (Kurzinformation)
Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Sozialauswahl und Altersdiskriminierung
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Beschäftigung von Leiharbeitnehmern - alternative Beschäftigungsmöglichkeit
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Kommentierte Rechtsprechung, Teil 5
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Sozialauswahl und Altersdiskriminierung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Sozialauswahl - Verstoß gegen unionsrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung
- arbrb.de (Kurzinformation)
Widerspricht das Kündigungsschutzrecht dem Verbot der Altersdiskriminierung?
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Altersgruppenbildung zulässig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Sozialauswahl und Altersdiskriminierung
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Altersgruppenbildung bei betriebsbedingten Kündigung
- antidiskriminierungsstelle.de
(Kurzinformation)
Keine Altersdiskriminierung - Sozialauswahl mit Altersgruppenbildung
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Altersdiskriminierung bei der Sozialauswahl der betriebsbedingten Kündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sozialauswahl darf zur Sicherung ausgewogener Altersstrukturen auch innerhalb von Altersgruppen vorgenommen werden - BAG verneint Vorliegen einer Altersdiskriminierung
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 07.01.2009 - 2 Ca 1849/08
- LAG Köln, 14.08.2009 - 11 Sa 320/09
- BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
- BVerfG, 06.09.2012 - 1 BvR 1383/12
Papierfundstellen
- BAGE 140, 169
- ZIP 2012, 1623
- MDR 2012, 15
- MDR 2012, 857
- NZA 2012, 1044
- BB 2012, 1664
- DB 2012, 1445
Wird zitiert von ... (152) Zitiert selbst (39)
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07
Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Die behauptete Rechtsverletzung führt nicht zur "Unwirksamkeit" der Namensliste oder des Interessenausgleichs insgesamt (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22;… 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; kritisch Temming Anm. zu BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182).Eine Kündigung kann sozialwidrig sein, weil sie gegen ein im AGG näher ausgestaltetes Benachteiligungsverbot verstößt (…BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 24, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 28 ff., BAGE 128, 238).
Die Norm zielt darauf ab, den Diskriminierungsverboten in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht bei Kündigungen dadurch Geltung zu verschaffen, dass sie im Rahmen der Regelungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz berücksichtigt werden (BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 40, aaO).
Diese Ungleichbehandlung iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG ist aber sowohl durch § 10 Satz 1, Satz 2 AGG als auch durch Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1, Unterabs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf gerechtfertigt (…BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 43 ff., BAGE 128, 238).
Ältere Arbeitnehmer, die wegen ihres Alters typischerweise schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, sollen bei einer betrieblich veranlassten Kündigung stärker geschützt werden (…EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 60, Slg. 2005, I-9981;… BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 44, BAGE 128, 238).
Mildere Mittel, die in gleicher Weise den Schutz älterer Arbeitnehmer verwirklichen könnten, sind nicht ersichtlich (…BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 46, BAGE 128, 238).
Selbst bei einer individuellen Chancenbewertung könnte dieser Umstand nicht außer Betracht bleiben (…BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 46 mwN, BAGE 128, 238).
Rn. 58 (cc) Die mit der Berücksichtigung des Lebensalters einhergehende Ungleichbehandlung ist nicht deshalb generell unangemessen, weil neben sie noch das Auswahlkriterium der Dauer der Betriebszugehörigkeit tritt (…MünchKommBGB/Thüsing 5. Aufl. § 10 AGG Rn. 48; Jacobs/Krois Anm. zu BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82; v. Hoff SAE 2009, 293, 296;… aA wohl v. Roetteken AGG Stand 2009 § 10 Rn. 271).
Danach ist es zulässig, dass der Arbeitgeber innerhalb des zur Sozialauswahl anstehenden Personenkreises nach sachlichen Kriterien Altersgruppen bildet, die prozentuale Verteilung der Belegschaft auf die Altersgruppen feststellt und die Gesamtzahl der auszusprechenden Kündigungen diesem Proporz entsprechend auf die einzelnen Altersgruppen verteilt - mit der Folge, dass sich die Sozialauswahl iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nur innerhalb der Gruppen vollzieht und sich der Anstieg des Lebensalters nur innerhalb der jeweiligen Altersgruppe auszuwirken vermag (grundlegend BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - zu B III 4 der Gründe, BAGE 96, 306;… seither st. Rspr., vgl. 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 12 ff., AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 184 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 83; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 53, BAGE 128, 238).
Die aufgezeigten Vorteile einer altersgemischten Struktur liegen vielmehr mit Blick auf die Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Innovation in den Betrieben sowohl im Interesse der Gesamtbelegschaft (BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, BAGE 128, 238; eingehend Spinner RdA 2008, 153, 159) als auch im Interesse der Allgemeinheit insofern, als leistungsfähige Betriebe und Unternehmen in ihrer Gesamtheit zu den Grundlagen eines funktionierenden Wirtschaftssystems gehören (vgl. Fahrig DB 2010, 1460, 1461; Gaul/Niklas NZA-RR 2009, 457, 462; Temming Anm. zu BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182; Thüsing ZESAR 2010, 285, 287; Groß Die Rechtfertigung einer Altersdiskriminierung auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG S. 137 f.).
Rn. 63 (bbb) Unabhängig davon steht die Regelung des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG nicht für sich, sondern ist eingebettet in das Gesamtkonzept der Sozialauswahl (Stenslik Anm. zu BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182; Thüsing ZESAR 2010, 285, 287).
Jedenfalls wenn die Anzahl der Entlassungen innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmer im Verhältnis zur Anzahl aller Arbeitnehmer des Betriebs die Schwellenwerte des § 17 KSchG erreicht, kommen ihm dabei Erleichterungen zugute; in diesem Fall ist ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Beibehaltung der Altersstruktur - widerlegbar - indiziert (…BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 24, aaO; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, BAGE 128, 238).
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des fraglichen Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen besitzt, kann den Arbeitgeber eine (sekundäre) Darlegungslast treffen und die des Arbeitnehmers sich entsprechend mindern (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17;… 6. September 2007 - 2 AZR 715/06 - Rn. 38 mwN, BAGE 124, 48).Die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung ist gleichwohl erst widerlegt, wenn der Arbeitnehmer substantiiert behauptet und im Bestreitensfall beweist, dass der nach dem Interessenausgleich in Betracht kommende betriebliche Grund in Wirklichkeit nicht vorliegt (…BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 17, aaO; 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 24, aaO).
Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage, von dem § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG ausgeht, scheidet dann aus (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 20 f., AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17).
Rn. 39 2. Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 32, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17;… 3. April 2008 - 2 AZR 879/06 - Rn. 32, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 17 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 15).
Rn. 42 b) Die Beklagte hat ihre Auskunftspflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KSchG - die auch in den Fällen des § 1 Abs. 5 KSchG besteht (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 31, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - zu B I 5 b der Gründe, EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10) - erfüllt.
Mildere Mittel, die in gleicher Weise den Schutz älterer Arbeitnehmer verwirklichen könnten, sind nicht ersichtlich (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 46, BAGE 128, 238).
Auch berücksichtigt die Zuteilung von jeweils vier Punkten für jedes unterhaltsberechtigte Kind und unterhaltsberechtigte Ehepartner hinreichend die typischen Interessen junger Familien (ähnlich BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 41 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17).
- BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl - …
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Die behauptete Rechtsverletzung führt nicht zur "Unwirksamkeit" der Namensliste oder des Interessenausgleichs insgesamt (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; kritisch Temming Anm. zu BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182).Dazu ist ein substantiierter Tatsachenvortrag erforderlich, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20;… 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 37, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16).
Die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung ist gleichwohl erst widerlegt, wenn der Arbeitnehmer substantiiert behauptet und im Bestreitensfall beweist, dass der nach dem Interessenausgleich in Betracht kommende betriebliche Grund in Wirklichkeit nicht vorliegt (BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 17, aaO;… 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 24, aaO).
Eine Kündigung kann sozialwidrig sein, weil sie gegen ein im AGG näher ausgestaltetes Benachteiligungsverbot verstößt (BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 24, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 28 ff., BAGE 128, 238).
Diese Ungleichbehandlung iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG ist aber sowohl durch § 10 Satz 1, Satz 2 AGG als auch durch Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1, Unterabs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf gerechtfertigt (BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 43 ff., BAGE 128, 238).
Ältere Arbeitnehmer, die wegen ihres Alters typischerweise schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, sollen bei einer betrieblich veranlassten Kündigung stärker geschützt werden (…EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 60, Slg. 2005, I-9981; BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 44, BAGE 128, 238).
Selbst bei einer individuellen Chancenbewertung könnte dieser Umstand nicht außer Betracht bleiben (BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 46 mwN, BAGE 128, 238).
- EuGH, 21.07.2011 - C-159/10
Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Freilich ist es nicht ausgeschlossen, dass eine nationale Vorschrift bei der Verfolgung der genannten sozialpolitischen Ziele den Arbeitgebern einen gewissen Grad an Flexibilität einräumt (EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 52, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 21 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 20;… 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, aaO).Fehlt es an einer solchen Angabe, ist es allerdings wichtig, dass andere, aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter ihr stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 39, aaO;… 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 58, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 9).
Er hat in der Zusammenarbeit verschiedener Generationen einen Beitrag zur Qualität der ausgeübten Tätigkeiten, insbesondere durch die Förderung des Erfahrungsaustauschs erblickt und darin ein legitimes Ziel der Sozial- oder Beschäftigungspolitik gesehen (…EuGH 18. November 2010 - C-250/09 ua. - [Georgiev] Rn. 46, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 19 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 18; 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 49 ff., AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 21 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 20).
Dies dient der sozialpolitisch erwünschten Generationengerechtigkeit und der Vielfalt im Bereich der Beschäftigung und stimmt mit dem Erwägungsgrund 25 der Richtlinie 2000/78/EG überein (vgl. EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 63 bis 65 mwN, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 21 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 20;… 12. Januar 2010 - C-341/08 - [Petersen] Rn. 68, Slg. 2010, I-47; v. Hoff SAE 2009, 293, 297; Linsenmaier RdA Sonderbeil.
Die Ziele können dabei zusammenhängen oder hierarchisch geordnet sein (EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 44, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 21 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 20).
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Dazu ist ein substantiierter Tatsachenvortrag erforderlich, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (…BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 37, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16).Rn. 24 (1) Die Vermutung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG erstreckt sich nicht nur auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im bisherigen Arbeitsbereich des Arbeitnehmers, sondern auch auf das Fehlen der Möglichkeit, diesen anderweitig einzusetzen (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 54, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16;… 6. September 2007 - 2 AZR 715/06 - Rn. 18 mwN, BAGE 124, 48).
Auch die Bildung der auswahlrelevanten Arbeitnehmergruppe kann gerichtlich nur auf grobe Fehler überprüft werden (…st. Rspr., BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 21; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 60, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16).
Dies sind Arbeitnehmer, die nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen aufgrund ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse sowie nach dem Inhalt der von ihnen vertraglich geschuldeten Aufgaben austauschbar sind (st. Rspr., BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 64, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - zu B I 4 a aa der Gründe, BAGE 115, 92).
Es geht darum, ob der unmittelbar kündigungsbedrohte Arbeitnehmer den fortbestehenden Arbeitsplatz desjenigen Arbeitnehmers übernehmen kann, den er für sozial weniger schützenswert hält und dessen Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden soll (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - aaO mwN).
- EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN …
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Dieser Spielraum darf allerdings nicht dazu führen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen des Alters ausgehöhlt wird (…vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 33, aaO; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 51, Slg. 2009, I-1569).Gleiches gilt für die Frage, ob der nationale Gesetz- und Verordnungsgeber angesichts des bestehenden Ermessensspielraums davon ausgehen durfte, dass die gewählten Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sind (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 49 ff., Slg. 2009, I-1569;… BAG 12. April 2011 - 1 AZR 743/09 - Rn. 16, EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 42).
Rn. 51 bb) Der Gerichtshof hat darauf erkannt, dass legitime Ziele iSv. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG wegen der als Beispiele genannten Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung solche aus dem Bereich "Sozialpolitik" sind (…EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 81, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22;… 18. Juni 2009 - C-88/08 - [Hütter] Rn. 41, Slg. 2009, I-5325; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, Slg. 2009, I-1569;… vgl. auch BVerfG 24.Oktober 2011 - 1 BvR 1103/11 - Rn. 15, NZA 2012, 202).
Freilich ist es nicht ausgeschlossen, dass eine nationale Vorschrift bei der Verfolgung der genannten sozialpolitischen Ziele den Arbeitgebern einen gewissen Grad an Flexibilität einräumt (…EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 52, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 21 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 20; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, aaO).
- EuGH, 12.10.2010 - C-45/09
Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des …
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Die Mitgliedstaaten und ggf. die Sozialpartner auf nationaler Ebene haben sowohl bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel sie im Bereich der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik verfolgen wollen, als auch bei der Festlegung von Maßnahmen zu seiner Erreichung einen weiten Ermessensspielraum (…EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 33, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 17 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17; 12. Oktober 2010- C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 41, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 9;… 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68, Slg. 2007, I-8531;… 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 63, Slg. 2005, I-9981).Fehlt es an einer solchen Angabe, ist es allerdings wichtig, dass andere, aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter ihr stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (…EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 39, aaO; 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 58, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 9).
Für den Bereich der Privatwirtschaft gilt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nichts grundlegend anderes (EuGH 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 43 ff., AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 9).
- BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Danach ist es zulässig, dass der Arbeitgeber innerhalb des zur Sozialauswahl anstehenden Personenkreises nach sachlichen Kriterien Altersgruppen bildet, die prozentuale Verteilung der Belegschaft auf die Altersgruppen feststellt und die Gesamtzahl der auszusprechenden Kündigungen diesem Proporz entsprechend auf die einzelnen Altersgruppen verteilt - mit der Folge, dass sich die Sozialauswahl iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nur innerhalb der Gruppen vollzieht und sich der Anstieg des Lebensalters nur innerhalb der jeweiligen Altersgruppe auszuwirken vermag (grundlegend BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - zu B III 4 der Gründe, BAGE 96, 306; seither st. Rspr., vgl. 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 12 ff., AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 184 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 83;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 53, BAGE 128, 238).Dementsprechend muss der Arbeitgeber, wenn er sich auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen will, zu diesen Auswirkungen und möglichen Nachteilen konkret vortragen (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 184 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 83).
Jedenfalls wenn die Anzahl der Entlassungen innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmer im Verhältnis zur Anzahl aller Arbeitnehmer des Betriebs die Schwellenwerte des § 17 KSchG erreicht, kommen ihm dabei Erleichterungen zugute; in diesem Fall ist ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Beibehaltung der Altersstruktur - widerlegbar - indiziert (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 24, aaO;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, BAGE 128, 238).
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Die behauptete Rechtsverletzung führt nicht zur "Unwirksamkeit" der Namensliste oder des Interessenausgleichs insgesamt (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22;… 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; kritisch Temming Anm. zu BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182).Dabei muss sich die getroffene Auswahl mit Blick auf den klagenden Arbeitnehmer im Ergebnis als grob fehlerhaft erweisen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22).
Nicht entscheidend ist, ob das gewählte Auswahlverfahren als solches zu Beanstandungen Anlass gibt (BAG 1 0. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - aaO;… 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 23, BAGE 120, 18).
- EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Die Mitgliedstaaten und ggf. die Sozialpartner auf nationaler Ebene haben sowohl bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel sie im Bereich der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik verfolgen wollen, als auch bei der Festlegung von Maßnahmen zu seiner Erreichung einen weiten Ermessensspielraum (…EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 33, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 17 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17;… 12. Oktober 2010- C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 41, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 9;… 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68, Slg. 2007, I-8531; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 63, Slg. 2005, I-9981).Ältere Arbeitnehmer, die wegen ihres Alters typischerweise schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, sollen bei einer betrieblich veranlassten Kündigung stärker geschützt werden (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 60, Slg. 2005, I-9981;… BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 44, BAGE 128, 238).
- EuGH, 12.10.2010 - C-499/08
Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer …
- BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05
Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00
Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der …
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06
Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Wiedereinstellungsanspruch
- EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer …
- BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
- EuGH, 16.10.2007 - C-411/05
Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung …
- BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung …
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99
Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur
- BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit
- EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …
- EuGH, 18.06.2009 - C-88/08
Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05
Interessenausgleich mit Namensliste - Form
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 405/06
Sozialauswahl - grobe Fehlerhaftigkeit
- BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 764/09
Sozialplan - Altersgruppen
- BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88
Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von …
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08
Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05
Sozialauswahl
- EuGH, 18.11.2010 - C-250/09
Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung …
- BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09
Wirksamkeit einer Sozialplanregelung - gestaffelter Alterszuschlag - keine …
- BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 4/04
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08
Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht
- BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 254/06
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast zu "erhebliche Teile der Belegschaft
- LAG Köln, 14.08.2009 - 11 Sa 320/09
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; …
- BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?
Rn. 39 Diese empirischen Daten stützen die Einschätzung des Gesetzgebers, dass ältere Arbeitnehmer nach wie vor längere Zeit als jüngere Arbeitnehmer für die Arbeitsplatzsuche benötigen (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, BAGE 140, 169).Rn. 40 (2) Darüber hinaus sind ältere Arbeitnehmer bei der Arbeitsplatzsuche häufig weniger flexibel als jüngere (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, BAGE 140, 169;… 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 43).
Zwar werden diese Arbeitnehmer auch durch den materiellen gesetzlichen Kündigungsschutz, insbesondere durch die Berücksichtigung des Lebensalters und der Betriebszugehörigkeit bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG, im Einklang mit der RL 2000/78/EG aus demselben Grund besonders geschützt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 49 ff., BAGE 140, 169).
Rn. 48 (bb) Der Gesetzgeber durfte in seine Wertung auch einbeziehen, dass mit der von ihm gewählten Regelungssystematik die Betriebstreue der begünstigten Arbeitnehmer honoriert wird (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 58, BAGE 140, 169).
- BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14
Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung
Die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind vielmehr im Rahmen der Prüfung der Sozialwidrigkeit von Kündigungen zu beachten (…BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 30 f., BAGE 147, 89;… 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 36 f., BAGE 145, 296; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 47, BAGE 140, 169;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 28, BAGE 128, 238). - BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung
Als "frei" sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 24).
- BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern
Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, kann außerdem von freien Arbeitsplätzen iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, auf denen sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer beschäftigt werden können (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 30, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84). - BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
Bewerber - Benachteiligung - Alter
Auch der deutsche Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG beim Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen die Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur im Betrieb grundsätzlich als legitimes Ziel anerkannt (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 52 ff., AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84).Anerkannt ist bislang allenfalls, dass bei typisierender Betrachtungsweise die Chancen für Ältere auf dem Arbeitsmarkt sinken (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) und dass die körperliche und psychische Belastbarkeit mit zunehmendem Alter sinkt (…EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 67, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22;… BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 21, BAGE 131, 113 = AP TzBfG § 14 Nr. 64 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12).
- BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 67/16
Sozialauswahl - Bezug von Regelaltersrente
Das lässt nur den Schluss zu, dass der Gesetzgeber das Lebensalter - jedenfalls im Zusammenhang mit einer durchzuführenden Sozialauswahl - als abstrakten Maßstab für die Vermittlungschancen eines Beschäftigten nach einer Kündigung verstanden wissen will (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 53, BAGE 140, 169). - BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit
Das gilt umso mehr, als auch das Kriterium "Betriebszugehörigkeit" zwar mit der Belohnung der Betriebstreue einen anderen Aspekt der sozialen Schutzwürdigkeit des Arbeitnehmers bei der Sozialauswahl berücksichtigt, tendenziell jedoch ältere Arbeitnehmer begünstigt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 58, BAGE 140, 169).Sie berücksichtigt die mit der zeitnahen Möglichkeit des Rentenbezugs bei typisierender Betrachtung einhergehende wirtschaftliche, nicht bedarfsabhängige Absicherung angemessen (…vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 32, BAGE 142, 225; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 63, BAGE 140, 169; vgl. auch Koch FS Preis 2021 S. 655, 662).
- BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie
Die Vermutung, dass die Kündigung betriebsbedingt ist, ist erst dann widerlegt, wenn der Arbeitnehmer substantiiert darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass der nach dem Interessenausgleich in Betracht kommende betriebliche Grund in Wirklichkeit nicht besteht (…vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 520/11 - Rn. 25; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 17, BAGE 140, 169).Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (st. Rspr., vgl. für § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 38 f., BAGE 140, 169;… 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 21; s. auch BT-Drucks. 15/1204 S. 12).
Nicht entscheidend ist, ob das Auswahlverfahren zu beanstanden ist (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 39 mwN, aaO).
Die damit verbundene Ungleichbehandlung jüngerer Arbeitnehmer iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG ist unionsrechtskonform (…vgl. näher BAG 27. September 2012 - 2 AZR 520/11 - Rn. 52 mwN;… 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 24 ; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 48 ff. mwN, BAGE 140, 169).
Setzen sie sich in einem bestimmten Punkt gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, ist die Namensliste zumindest dann maßgeblich, wenn Interessenausgleich und Auswahlrichtlinie - wie hier - von denselben Betriebsparteien herrühren (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 45, BAGE 140, 169; Lingemann/Rolf NZA 2005, 264, 268).
Die in § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG eröffnete Möglichkeit, die Auswahl zum Zweck der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur innerhalb von Altersgruppen vorzunehmen, verstößt auch nicht gegen § 7 Abs. 1 und 2 iVm. §§ 1, 3 AGG sowie das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und seine Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 (…vgl. etwa BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 25;… 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 28 ff.; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 46 ff., BAGE 140, 169).
Das kann dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der wegen seines höheren Lebensalters in eine höhere Altersgruppe fällt, zu kündigen ist, während ein jüngerer Arbeitnehmer mit im Übrigen gleichen Sozialdaten allein durch die Zuordnung zu einer anderen Altersgruppe seinen Arbeitsplatz behält (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 60 mwN, BAGE 140, 169;… s. auch 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 30; Krieger/Reinecke DB 2013, 1906, 1910).
Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen und möglichen Nachteile der Gruppenbildung deswegen im Einzelnen darlegen, wenn er sich auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen will (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 65, BAGE 140, 169;… 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 23 ).
In diesem Fall ist ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Beibehaltung der Altersstruktur - widerlegbar - indiziert (…vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 28;… 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 30; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 65, BAGE 140, 169;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54 , BAGE 128, 238 ).
- BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10
Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl
Rn. 20 2. Die Angriffe des Klägers gegen die der Namensliste zugrunde liegende Altersgruppenbildung können allenfalls zur groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl führen (vgl. für § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 15).Jedenfalls eine nur der Erhaltung der vorhandenen Altersstruktur dienende Altersgruppenbildung verletzt keine Diskriminierungsverbote (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 47 ff.).
Dies ist jedoch der Altersgruppenbildung immanent (vgl. BAG 15. Dezember 2012 - 2 AZR 42/10 - Rn. 60) und im Hinblick auf das sozialpolitisch erwünschte Ziel, Generationengerechtigkeit herzustellen und einen Erfahrungsaustausch im Betrieb weiterhin zu ermöglichen, in Kauf zu nehmen (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 61, 63).
Eine Altersgruppenbildung, die wie die vorliegende in einem auf § 125 InsO gestützten Interessenausgleich mit Namensliste den Bestand privatwirtschaftlicher Unternehmen zum Wohl aller am Wirtschaftsleben Teilhabenden sichern will, dient damit einem im Allgemeininteresse liegenden legitimen Ziel (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 62).
Sie dient damit nicht nur der Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur im Betrieb, sondern beteiligt alle Lebensalter an den notwendigen Kündigungen und mildert im Interesse der Generationengerechtigkeit die in § 1 Abs. 3 KSchG angelegte Bevorzugung älterer Arbeitnehmer (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 48, 63).
Die von ihr angeführten Literaturstimmen befassen sich nicht damit, wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2011 (- 2 AZR 42/10 -) die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den legitimen Zielen iSd. Art. 6 RL 2000/78/EG (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22), insbesondere der Legitimität der Förderung des Erfahrungsaustauschs (EuGH 18. November 2010 - C-250/09 ua. - [Georgiev] AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 19 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 18; 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 21 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 20), gewürdigt hat.
Der Revisionsangriff des Klägers würde erstmals Sachvortrag des Beklagten zu den Voraussetzungen einer Altersgruppenbildung erfordern, insbesondere dazu, wie die Personalstruktur beschaffen war, wie sie sich durch eine Sozialauswahl ohne Altersgruppenbildung geändert hätte und welches Konzept mit der Altersgruppenbildung verfolgt worden ist (…vgl. KR/Weigand 9. Aufl. § 125 InsO Rn. 36;… Linck in HK-InsO 6. Aufl. § 125 Rn. 30; vgl. für einen Interessenausgleich mit Namensliste außerhalb der Insolvenz BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 65).
Der Zweite Senat hat dies für Kündigungen außerhalb der Insolvenz offengelassen (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 68;… 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20).
- BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12
Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur
Diese Vermutung wäre widerlegt, wenn der Kläger substantiiert dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen hätte, dass der nach dem Interessenausgleich in Betracht kommende betriebliche Grund in Wirklichkeit nicht besteht (…vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 520/11 - Rn. 25; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 17, BAGE 140, 169).Das Landesarbeitsgericht ist jedoch rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass die Vermutung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO nicht widerlegt ist.Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (…st. Rspr., vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 26; für § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 38 f., BAGE 140, 169;… 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 21 ; s. auch BT-Drucks. 15/1204 S. 12).
Dies verstößt nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung (Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und seine Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 (…vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 25, BAGE 142, 339; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 46 ff., BAGE 140, 169).
Eine Altersgruppenbildung, die in einem auf § 125 InsO gestützten Interessenausgleich mit Namensliste den Bestand privatwirtschaftlicher Unternehmen zum Wohl aller am Wirtschaftsleben Teilhabenden sichern will, dient damit einem im Allgemeininteresse liegenden legitimen Ziel (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 62, BAGE 140, 169).
Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen und möglichen Nachteile deswegen im Einzelnen darlegen, wenn er sich wegen der Sicherung der Personalstruktur auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen will (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 65, BAGE 140, 169;… 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 23 ).
- BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11
Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und …
- BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15
Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb
- BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 478/13
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat
- BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14
Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- LAG Hamm, 22.01.2015 - 17 Sa 1617/14
Zurückweisung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unterbliebener …
- BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11
Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12
Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12
Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung
- BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von …
- LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen …
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
Einstellungsanspruch - Auswahlentscheidung
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
- BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14
Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung
- LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20
Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen …
- BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11
Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11
Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 8 Sa 401/14
Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Einsatz von Leiharbeitnehmern …
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 520/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- ArbG Köln, 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19
Betriebsbedingte Kündigung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern im Betrieb
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 8 Sa 368/14
Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Einsatz von Leiharbeitnehmern …
- BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 638/15
Einheitliches Konsultations- und Anzeigeverfahren bei mehreren Massenentlassungen …
- BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit …
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 536/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 404/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2025 - 5 SLa 115/25
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste
- LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 6 Sa 206/16
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienststelle …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 11 Sa 181/12
Anhörung des Betriebsrats bei einer betriebsbedingten Kündigung bei Vorliegen …
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 402/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 517/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- LAG Hessen, 05.11.2012 - 21 Sa 593/10
Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 323/21
Auslegung einer Kündigungserklärung mit späterem Kündigungszeitpunkt; …
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 403/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
- LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 10 Sa 686/21
Kein Betriebsübergang einer insolventen Luftfahrtgesellschaft; Wirksamkeit der …
- LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 11 Sa 346/21
Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung bezüglich des Endtermins; …
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 350/21
Anwendung deutschen Rechts bei Kündigung mit Auslandsbezug; Wirksamkeit einer …
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 519/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 349/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 518/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- LAG Niedersachsen, 29.10.2015 - 4 Sa 951/14
Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgrund …
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 347/21
Auslegung einer Kündigungserklärung; Räumlicher Geltungsbereich des § 23 KSchG ; …
- LAG Düsseldorf, 13.04.2022 - 4 Sa 540/21
Betriebsbedingte Kündigung; Fluggesellschaft; Betriebsübergang; Massenentlassung; …
- LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 345/21
Geltungsbereich des KSchG bei Unternehmen mit Sitz im Ausland; Übernahme …
- ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16
Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 601/21
Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen …
- LAG Düsseldorf, 24.05.2016 - 3 Sa 735/15
Unkündbarkeit in Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ( § 17 Nr. 3 MTV für das …
- LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 3 Sa 467/15
Zulässigkeit der des Ausschlusses einer betriebsbedingten Kündigung durch …
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 401/21
Luftverkehrsunternehmen - Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug - …
- LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 975/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 598/21
Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten; Wirksamer Widerruf …
- LAG Hamm, 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13
Begriff des freien zu besetzenden Arbeitsplatzes i.S. von § 9 TzBfG
- LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 429/21
Überwiegende
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 404/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 8 Sa 414/14
Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Einsatz von Leiharbeitnehmern …
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 351/21
Weitgehende
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 600/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- LAG Düsseldorf, 25.03.2022 - 6 Sa 399/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; LTC-Zulage
- LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 431/21
Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich des …
- LAG Düsseldorf, 09.01.2024 - 3 Sa 687/23
Rechtswidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen einer fehlerhaft …
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11
Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 352/21
Weitgehende
- ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16
Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur …
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 348/21
Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen …
- LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13
Betriebsstilllegung mit Abwicklungs- und Aufräumungsarbeiten
- LAG Düsseldorf, 19.02.2013 - 16 Sa 1652/12
Kein Kündigungsschutz für Organ-Geschäftsführer -Rechtsmissbrauch bei …
- LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist *Allein die …
- LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14
Diskriminierung schwerbehinderter Menschen bei der Kündigung des …
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 409/21
Berücksichtigung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Ausland bei Übernahme …
- LAG Düsseldorf, 17.11.2021 - 4 Sa 303/21
Luftverkehrsunternehmen; räumlicher Geltungsbereich des KSchG ; Betriebsübergang …
- LAG Düsseldorf, 28.10.2021 - 5 Sa 47/21
Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund betriebsbedingter Kündigung durch …
- LAG Hamm, 21.10.2014 - 7 Sa 806/14
Personenbedingte Kündigung; persönliche Beziehung als Eignungsmangel; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12
Betriebsbedingte Kündigung einer Küchenleiterin - Fremdvergabe einer …
- LAG Hamm, 09.11.2012 - 18 Sa 1095/12
Rechtsmissbräuchliche Sozialauswahl
- LAG Düsseldorf, 27.06.2012 - 12 Sa 555/12
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2022 - 3 Sa 314/21
Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung
- ArbG Herne, 24.06.2015 - 5 Ca 2556/14
Wiedereinstellungsanspruch Ermessensentscheidung
- BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 847/15
Wiedereinstellungsanspruch - Kleinbetrieb - betriebsbedingte Kündigung - …
- LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 135/16
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Insolvenz
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 247/21
Kündigung; Massenentlassungsanzeige
- LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 178/21
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - 3 Sa 277/12
Darlegungslast des Arbeitnehmers beim Bestreiten des Vorliegens dringender …
- LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 177/21
Arbeitsverhältnis; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- ArbG Düsseldorf, 18.05.2021 - 5 Ca 5895/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 5 Sa 1843/16
Beharrliche Arbeitsverweigerung - Befürchtung sexueller Übergriffe - …
- LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle …
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 2092/21
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5878/20
- ArbG Düsseldorf, 18.05.2021 - 5 Ca 5896/20
- ArbG Düsseldorf, 16.04.2018 - 9 Ca 6868/17
- LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17
Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen …
- ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5967/20
- LAG Düsseldorf, 22.01.2014 - 4 Sa 528/13
Schriftliche Anzeige der Stellungnahme des Betriebsrats
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4 Ca 5893/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5887/20
- ArbG Düsseldorf, 16.04.2020 - 9 Ca 6999/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14
Angemessene Vorkehrungen vor Ausspruch einer behinderungsbedingten Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2022 - 5 Sa 473/21
Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz - Interessenausgleich - leitender …
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5885/20
- ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5902/20
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 6 Ca 5392/20
- LAG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 Sa 699/13
Dringende betriebliche Erfordernisse durch Betriebsstilllegung
- ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5904/20
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 407/21
Darlegungs- und Beweislast für unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung …
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5875/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5888/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2017 - 8 Sa 221/16
Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 578/15
Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 486/14
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung - …
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 408/21
Betriebsbedingte Kündigung eines Flugbegleiters bei Insolvenz der …
- LAG Hamm, 22.11.2012 - 15 Sa 965/12
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auslagerung der Buchhaltung
- ArbG Frankfurt/Main, 27.10.2021 - 11 Ca 162/21
- ArbG Düsseldorf, 12.02.2021 - 1 Ca 5432/20
- LAG Köln, 05.11.2025 - 4 SLa 308/25
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Auslegung der Versetzungsklausel im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Sozialauswahl - …
- ArbG Düsseldorf, 12.04.2018 - 7 Ca 6864/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 389/14
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 459/14
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 430/14
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung - …
- LAG Köln, 11.05.2012 - 5 Sa 1009/10
Kriterien für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern; Vorliegen einer …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2025 - 2 SLa 184/24
Insolvenz - Urlaubsabgeltung - Masseunzulänglichkeit - Vollstreckungsverbot - …
- ArbG Düsseldorf, 12.02.2021 - 1 Ca 5430/20
- ArbG Solingen, 31.10.2023 - 1 Ca 926/22
Betriebsbedingte Kündigung wegen Auslagerung: Wann ist sie wirksam?
- LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 799/15
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle …
- ArbG Stuttgart, 08.11.2013 - 26 Ca 1180/13
Betriebsbedingte Kündigung - Standortschließung - Beschäftigungsmöglichkeit im …
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2022 - 16 Ca 5427/20
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2021 - 16 Ca 5426/20
- LAG München, 06.02.2014 - 4 Sa 819/13
Dienstleistungsvertrag/Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
- LAG Bremen, 18.09.2024 - 3 SLa 11/24
Betriebsbedingte Kündigung: Grob fehlerhafte Sozialauswahl
- ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19
Einzelfallentscheidung zu einer betriebsbedingten Kündigung bei Vor-liegen eines …
- ArbG Essen, 13.11.2019 - 6 Ca 1553/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 14 Sa 1507/15
Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2023 - 5 Sa 184/22
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Interessenausgleich mit …
- LAG Köln, 26.03.2026 - 8 SLa 26/26
Sozialauswahl
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2023 - 5 Sa 183/22
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Interessenausgleich mit …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2022 - 5 Sa 64/22
Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2021 - 16 Ca 5428/20
- ArbG Hamburg, 20.01.2017 - S 1 Ca 124/16
Betriebsbedingte Kündigung - Heuerverhältnis
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Rechtsprechung
| BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß
- openjur.de
Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß
- Bundesarbeitsgericht
Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß
- rechtsinformationen.bund.de
Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 35 ZPOEG, § 19 ZPOEG, § 580 Nr 8 ZPO, § 705 ZPO, Art 13 MRK
Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Stichtagsregelung des § 35 EGZPO und der Nichtgeltung von § 580 Nr. 8 ZPO für vor dem 31.12.2006 rechtskräftig abgeschlossene Ausgangsverfahren
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Restitutionsklage nach EGMR-Entscheidung - festgestellter Konventionsverstoß
- hensche.de
Restitutionsklage
- ra.de
- rechtsportal.de
Restitutionsklage nach EGMR -Entscheidung
- datenbank.nwb.de
Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lto.de (Kurzinformation)
Restitutionsklage vor dem BAG ohne Erfolg - Kündigung von Kirchenmusiker wird nicht neu verhandelt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Restitutionsklage nach EGMR-Entscheidung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Restitutionsklage nach EGMR-Entscheidung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Restitutionsklage nach EGMR-Entscheidung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 09.12.1997 - 6 Ca 2708/97
- LAG Düsseldorf, 13.08.1998 - 7 Sa 425/98
- BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98
- BVerfG, 08.07.2002 - 2 BvR 1160/00
- EGMR, 23.09.2010 - 1620/03
- LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 7 Sa 1427/10
- EGMR, 28.06.2012 - 1620/03
- BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
- ArbG Münster, 06.09.2013 - 2 Ca 320/13
- ArbG Münster, 26.09.2013 - 2 Ca 320/13
- ArbG Essen, 22.11.2013 - 5 Ca 2480/13
- LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
- LAG Hamm, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
- EGMR, 04.12.2014 - 1620/03
- BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 743/14
- BVerfG, 20.04.2016 - 2 BvR 1488/14
- BVerfG, 23.11.2021 - 2 BvR 1023/16
Papierfundstellen
- BAGE 144, 59
- MDR 2012, 15
- MDR 2013, 726
- FamRZ 2014, 940
- DB 2013, 16
- DB 2013, 2692
- AnwBl 2013, 183
- JR 2013, 541
- NZA-RR 2014, 91
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85
Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR
Auszug aus BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Stellt der Gerichtshof eine Konventionsverletzung fest, kommt der Entscheidung dementsprechend keine die zivilprozessuale Rechtslage unmittelbar gestaltende Wirkung zu (BVerfG 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 - zu 1 der Gründe, NJW 1986, 1425).Bei einem festgestellten Konventionsverstoß durch eine nationale Gerichtsentscheidung zwingt die EMRK deshalb nicht dazu, dem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine die Rechtskraft der konventionswidrigen Entscheidung beseitigende Wirkung beizumessen (BVerfG 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - zu C I 3 b bb der Gründe, BVerfGE 111, 307; 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 - zu 1 der Gründe, NJW 1986, 1425).
Damit gestattet es Art. 41 EMRK den Vertragsstaaten gerade, rechtskräftige Entscheidungen, von denen festgestellt worden ist, dass sie unter Verstoß gegen das Völkerrecht zustande gekommen sind, als solche unangetastet zu lassen (BVerfG 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 - zu 2 bb der Gründe, NJW 1986, 1425).
Ob dies auch dann gilt, wenn die (weitere) tatsächliche Vollstreckung einer konventionswidrigen innerstaatlichen Gerichtsentscheidung in Frage steht (vgl. dazu BVerfG 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 - zu 1 der Gründe, aaO), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
Einen Anspruch auf die Erweiterung der innerstaatlichen Gründe für die Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Zivilverfahren enthält Art. 13 EMRK nicht (BVerfG 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 - zu 2 bb der Gründe, NJW 1986, 1425).
- EGMR, 04.10.2007 - 32772/02
Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VGT) ./. Schweiz
Auszug aus BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Entschädigung und Restitution in natura schließen einander nicht aus (vgl. EGMR 30. Juni 2009 - 32772/02 - [Verein gegen Tierfabriken Schweiz/Schweiz Nr. 2] Rn. 85, NJW 2010, 3699;… Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 580 Rn. 31; Braun NJW 2007, 1620).Rn. 36 (aa) Danach hat die wirksame Durchführung von Urteilen des Gerichtshofs nach Art. 46 EMRK im System der EMRK allerdings große Bedeutung (vgl. EGMR 30. Juni 2009 - 32772/02 - [Verein gegen Tierfabriken Schweiz/Schweiz Nr. 2] Rn. 83, NJW 2010, 3699).
Erforderlich sind vielmehr individuelle und ggf. allgemeine Maßnahmen in der jeweiligen Rechtsordnung, die es ermöglichen, die vom Gerichtshof festgestellte Konventionsverletzung zu beenden und ihre Folgen im Rahmen einer Naturalrestitution wiedergutzumachen (EGMR 30. Juni 2009 - 32772/02 - [Verein gegen Tierfabriken Schweiz/Schweiz Nr. 2] Rn. 85 mwN, aaO;… siehe auch 8. April 2004 - 71503/01 - [Assanidzé/Georgien] Rn. 146 ff. mwN, NJW 2005, 2207).
Außerdem ist der beteiligte Staat frei in den Mitteln, mit denen er seine Verpflichtung nach Art. 46 Abs. 1 EMRK erfüllen will, solange sie mit den Schlussfolgerungen im betreffenden Urteil des Gerichtshofs vereinbar sind (EGMR 30. Juni 2009 - 32772/02 - [Verein gegen Tierfabriken Schweiz/Schweiz Nr. 2] Rn. 88 mwN, NJW 2010, 3699).
Dies entspricht den Hinweisen des Ministerkomitees des Europarats, das in seiner Empfehlung R (2000) 2 die Vertragsstaaten aufgefordert hat, im staatlichen Recht Mechanismen zur Wiederaufnahme des Ausgangsverfahrens zu schaffen (EGMR 30. Juni 2009 - 32772/02 - [Verein gegen Tierfabriken Schweiz/Schweiz Nr. 2] Rn. 89, aaO).
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Bei einem festgestellten Konventionsverstoß durch eine nationale Gerichtsentscheidung zwingt die EMRK deshalb nicht dazu, dem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine die Rechtskraft der konventionswidrigen Entscheidung beseitigende Wirkung beizumessen (BVerfG 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - zu C I 3 b bb der Gründe, BVerfGE 111, 307; 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 - zu 1 der Gründe, NJW 1986, 1425).Rn. 39 (3) Der in § 35 EGZPO vom deutschen Gesetzgeber gewählte Stichtag trägt überdies dem Umstand Rechnung, dass das Individualbeschwerdeverfahren insbesondere bei zivilrechtlichen Ausgangsverfahren die Rechtspositionen und Interessen der Beteiligten möglicherweise nicht vollständig abdeckt (zu diesem Aspekt siehe auch BVerfG 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - zu C I 3 c der Gründe, BVerfGE 111, 307).
Die bloße Möglichkeit, als Dritter an dem Beschwerdeverfahren beteiligt zu werden (vgl. Art. 36 Abs. 2 EMRK), ist kein institutionelles Äquivalent für dessen Position als Partei oder weiterer Beteiligter im nationalen Ausgangsverfahren (BVerfG 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - zu C I 3 c der Gründe, aaO).
Ob es sich dabei um eine Sachlage handelt, bei der die deutschen Gerichte, wenn nicht über die res iudicata, so doch über einen Gegenstand zu entscheiden haben, zu dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Konventionsverstoß festgestellt hat (vgl. BVerfG 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - zu C I 3 b bb der Gründe, BVerfGE 111, 307), kann nicht für alle denkbaren Fallgestaltungen im Vorhinein beantwortet werden.
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Die Möglichkeiten einer konventionsfreundlichen Auslegung enden dort, wo diese nach den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung nicht mehr vertretbar erscheint (BVerfG 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 ua. - [Sicherungsverwahrung] Rn. 93 f. mwN, BVerfGE 128, 326;… zu den Grenzen der Gesetzesauslegung siehe auch BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 - Rn. 50 f. mwN, BVerfGE 128, 193).Das gilt auch unter Berücksichtigung der Garantien der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfe dienen (vgl. dazu BVerfG 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 ua. - [Sicherungsverwahrung] Rn. 90 ff. mwN, BVerfGE 128, 326).
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Auszug aus BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Die Möglichkeiten einer konventionsfreundlichen Auslegung enden dort, wo diese nach den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung nicht mehr vertretbar erscheint (…BVerfG 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 ua. - [Sicherungsverwahrung] Rn. 93 f. mwN, BVerfGE 128, 326; zu den Grenzen der Gesetzesauslegung siehe auch BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 - Rn. 50 f. mwN, BVerfGE 128, 193).Selbst um einer effektiveren Durchsetzung der einen Konventionsverstoß feststellenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte willen können sich deutsche Gerichte im Wege der Auslegung nicht von der rechtsstaatlichen Kompetenzordnung und der Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) lösen (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 - Rn. 50, aaO).
- BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92
Abweisung einer auf § 826 BGB gestützten Klage gegen die Vollstreckung aus einem …
Auszug aus BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Bei überwiegendem Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens darf die Rechtsordnung in Kauf nehmen, dass eine materiell unrichtige Entscheidung für den fraglichen Einzelfall endgültig Bestand hat (BVerfG 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - zu C I 2 b der Gründe, BVerfGE 107, 395; 8. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 - zu 1 der Gründe mwN, NJW 1993, 1125).Das gilt umso mehr als die Achtung der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen nicht nur ein zentraler Bestandteil der deutschen Rechtsordnung ist (vgl. BVerfG 8. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 - zu 1 der Gründe, NJW 1993, 1125), sondern auch den Schutz der Konvention genießt (vgl. EGMR 18. September 2007 - 52336/99 - zu B 4 der Gründe, KirchE 50, 160).
- EGMR, 23.09.2010 - 1620/03
Achtung des Privat- und Familienlebens eines kirchlichen Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Mit Urteil vom 23. September 2010 stellte der Gerichtshof (Kammer der 5. Sektion) einen Verstoß gegen Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) fest (- 1620/03 - EUGRZ 2010, 560 = NZA 2011, 279).Rn. 38 (d) Auch die den Kläger betreffenden Entscheidungen des Gerichtshofs vom 23. September 2010 und vom 28. Juni 2012 (jeweils zum Aktenzeichen 1620/03 - [Schüth ./. Deutschland]) enthalten keine Anordnungen, aus denen sich eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland ergäbe, zumindest im Fall der Kündigung die Wiederaufnahme eines zu Lasten des Arbeitnehmers rechtskräftig beendeten Kündigungsschutzverfahrens ohne Rücksicht auf schutzwürdige Belange des Arbeitgebers zu eröffnen.
- BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 963/08
Internationales Privatrecht - Zulässigkeit der Revision
Auszug aus BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Der Kläger hat das Rechtsmittel, anders als die Beklagte meint, iSd. § 74 Abs. 2 Satz 2 iVm. § 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO ordnungsgemäß begründet (zu den Anforderungen an die Revisionsbegründung im Einzelnen vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 963/08 - Rn. 16, NZA-RR 2012, 269;… 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - Rn. 13, NZA 2010, 1446).Der Angriff erfasst sämtliche das Berufungsurteil tragenden Begründungen (zu dieser Voraussetzung vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 963/08 - Rn. 18, NZA-RR 2012, 269).
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Auszug aus BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Rn. 42 aa) Unabhängig von der Frage, ob der Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, ergibt sich aus dem Vertrag von Lissabon entgegen der Auffassung des Klägers keine neue Qualität des Vorrangs von Unionsrecht gegenüber nationalem Recht (BVerfG 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 - Rn. 331, BVerfGE 123, 267). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11
Bei überwiegendem Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens darf die Rechtsordnung in Kauf nehmen, dass eine materiell unrichtige Entscheidung für den fraglichen Einzelfall endgültig Bestand hat (BVerfG 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - zu C I 2 b der Gründe, BVerfGE 107, 395; 8. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 - zu 1 der Gründe mwN, NJW 1993, 1125). - BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen …
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00
Beschäftigungsförderungsgesetz
- BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07
Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von …
- BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld …
- EGMR, 08.04.2004 - 71503/01
- BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08
Nachträgliche Klagezulassung
- BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04
Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz
- EuGH, 24.04.2012 - C-571/10
Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach …
- EGMR, 18.09.2007 - 52336/99
St. Salvator (München)
- BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen; …
- BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94
Parabolantenne III
- LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 7 Sa 1427/10
Wiederaufnahme eines Kündigungsschutzverfahrens nach positiver EGMR-Entscheidung …
- BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10
Restitutionsklage
- BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09
Unzulässigkeit von Berufung und Revision
- LAG Düsseldorf, 13.08.1998 - 7 Sa 425/98
Verhaltensbedingte Kündigung - Kirchlicher Mitarbeiter "Verstöße gegen kirchliche …
- BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00
Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde
- BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55
Restitutionsverfahren - Revision - Vorprozeß - Revisionsgrenze - …
- LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
Wiedereinstellung eines rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers?
Rn. 34 Mit Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11, welches dem Kläger am 29.04.2013 zugestellt worden ist, hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.05.2011 - 7 Sa 1427/10 über die Restitutionsklage bestätigt.Rn. 37 Nach dieser Entscheidung des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 hat die Beklagte die Fortsetzung des Berufungsverfahrens Landesarbeitsgericht Düsseldorf 10 Sa 234/99 über die Kündigung vom 22.12.1997 beantragt, mit welcher das Arbeitsverhältnis zum 30.06.1998 gekündigt worden war.
Der Kläger verweist insoweit auf die Ausführungen des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes in seinem Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 unter IV. 2. b) dd) (4) der Entscheidungsgründe und das dort von dem 2. Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Bezug genommene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 zu C. I. 3. b) bb) der dortigen Entscheidungsgründe.
Rn. 55 Ein Wiedereinstellungsanspruch ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11, denn das Bundesarbeitsgericht sage hier lediglich, dass ein Wiedereinstellungsanspruch nicht von vornherein ausgeschlossen sei.
Rn. 57 Er weist darauf hin, dass er seine Wiedereinstellung nicht auf den allgemeinen Wiedereinstellungsanspruch stütze, sondern vielmehr einen Wiedereinstellungsanspruch sui generis geltend mache, der sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 23.09.2010, der Entscheidung des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 und dem Beschluss des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 ergebe.
Auch der Entscheidung des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 könne Gegenteiliges nicht entnommen werden.
Spätestens mit der am 29.04.2013 erfolgten Zustellung des Urteils des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 hätte er die Wiedereinstellung geltend machen müssen.
Er genießt auch den Schutz der Europäischen Konvention zum Schutz für Menschenrechte und Grundfreiheiten (vgl. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 in NZA-RR 2014, 91; BVerfG vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 in NJW 1993, 1125; EGMR vom 18.09.2007 - 52336/99 in KirchE 50, 160-179).
Er kann eine Begrenzung der Verpflichtungen der Konventionsstaaten aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte rechtfertigen (vgl. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 a.a.O.).
- BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 743/14
Wiedereinstellungsanspruch - Verstoß gegen Art. 8 EMRK
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (22. November 2012 - 2 AZR 570/11 - BAGE 144, 59) wies die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück.Rn. 25 cc) Auf die Bedeutung der Rechtskraft nicht nur nach nationalem Verfassungsrecht, sondern auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 22. November 2012 (- 2 AZR 570/11 - Rn. 33 und 38 jeweils mwN, BAGE 144, 59) hingewiesen.
Um einer effektiveren Durchsetzung der einen Konventionsverstoß feststellenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte willen dürfen sich deutsche Gerichte im Wege der Auslegung nicht von der rechtsstaatlichen Kompetenzordnung und der Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) lösen (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 570/11 - Rn. 24, BAGE 144, 59 unter Verweis auf BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 - Rn. 50, BVerfGE 128, 193).
- BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13
Umgangsrecht des biologischen Vaters: Wiederaufnahme vor dem 31. Dezember 2006 …
Auf ein Umgangsrechtsverfahren, das vor dem 31. Dezember 2006 formell rechtskräftig abgeschlossen worden ist, ist § 580 Nr. 8 ZPO in Verbindung mit § 48 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden (§ 35 EGZPO), so dass eine später ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Wiederaufnahme eines solchen Verfahrens nicht zu begründen vermag (im Anschluss an BAG, 22. November 2012, 2 AZR 570/11, MDR 2013, 726).Rn. 11 a) Im Ansatz zutreffend hat das Beschwerdegericht darauf abgestellt, dass § 35 EGZPO nach seiner auf den Wortlaut, die systematische Stellung und den Willen des Gesetzgebers bezogenen Auslegung die Wiederaufnahme eines bereits vor Ablauf des Jahres 2006 formell rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens ausschließt (im Ergebnis ebenso BAG MDR 2013, 726;… BVerwG NVwZ 2010, 652 Rn. 17;… Thomas/Putzo/Reichold ZPO 34. Aufl. § 580 Rn. 23 und Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 34. Aufl. § 35 EGZPO Rn. 1;… Zöller/Heßler ZPO 30. Aufl. § 35 EGZPO Rn. 2).
Die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung ist vielmehr grundsätzlich Zulässigkeitsvoraussetzung der Verfassungsbeschwerde und der Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (BAG MDR 2013, 726 Rn. 22 mwN).
Schließlich verwendet die Europäische Menschenrechtskonvention nicht den Begriff der "Rechtskraft", sondern spricht von der "endgültigen" Entscheidung, wenn es um den Abschluss des Verfahrens vor dem Gerichtshof geht (BAG MDR 2013, 726 Rn. 22 mwN).
Beide Klagen sind auf die Überwindung der Rechtskraft des Ausgangsverfahrens gerichtet (BAG MDR 2013, 726 Rn. 23).
Mit dem Verweis auf § 578 ZPO in der Gesetzesbegründung hat der Gesetzgeber mithin erkennbar den Willen zum Ausdruck gebracht, mit der Stichtagsregelung an die Rechtskraft des Ausgangsrechtsstreits und nicht an die Beendigung des Beschwerdeverfahrens vor dem Gerichtshof anzuknüpfen (BAG MDR 2013, 726 Rn. 23).
- BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 511/18
Rechtskraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils - Schadensersatz …
Die Revision des Klägers gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22. November 2012 (- 2 AZR 570/11 - BAGE 144, 59) zurückgewiesen. - BVerfG, 20.04.2016 - 2 BvR 1488/14
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen …
das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. November 2012 - 2 AZR 570/11 -,. - BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für …
Art. 41 EMRK, der zugunsten der verletzten Partei eine gerechte Entschädigung für die Fälle vorsieht, in denen nur eine unvollständige Wiedergutmachung für die Folgen einer Konventionsverletzung geleistet werden kann, trägt dem Rechnung (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 -, NJW 1986, S. 1425 ; BAG, Urteil vom 22. November 2012 - 2 AZR 570/11 -, juris, Rn. 32). - BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen …
Die Auslegung der Stichtagsregelung des § 35 EGZPO, wonach auf Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind, § 580 Nr. 8 ZPO nicht anzuwenden ist, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BAGE 144, 59 ;… LAG Düsseldorf, Urteil der 7. Kammer vom 4. Mai 2011 - 7 Sa 1427/10 -, EuGRZ 2011, S. 417 ). - LAG Düsseldorf, 12.09.2018 - 12 Sa 757/17
Kirchenmusiker: Kann Schadenersatz die Rechtskraft durchbrechen?
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (22.12.2012 - 2 AZR 570/11, juris) wies die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück. - OLG Frankfurt, 22.08.2013 - 2 UF 23/12
Zum Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Rn. 14 Die Antragsgegner haben nunmehr unter Verweis auf die Entscheidung des BAG vom 22.11.2012 (Az.: 2 AZR 570/11, MDR 2013, 726 f.) die Ansicht vertreten, dass der vorliegend in Betracht kommende Restitutionsgrund des § 580 Nr. 8 ZPO gemäß § 35 EGZPO nicht greife.Zwar ist § 580 Nr. 8 ZPO gemäß § 35 EGZPO auf Verfahren, die vor dem 31.12.2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind, seinem Wortlaut nach nicht anzuwenden, und stellt das Gesetz insoweit - jedenfalls im unmittelbaren Anwendungsbereich der ZPO - auf den Zeitpunkt ab, zu dem die Entscheidung im Ausgangsverfahren formelle Rechtskraft erlangt hat (vgl. die von den Antragsgegnern zitierte Entscheidung BAG, MDR 2013, 726 f.; ebenso BVerwG…, Urteil vom 22.10.2009, Az.: 1 C 15/08, zitiert nach Juris, Rdnr. 17;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Auflage München 2013, § 580 Rdnr. 27;… Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 33. Auflage München 2013, § 580 Rdnr. 23 und § 35 EGZPO Rdnr. 1;… Zöller-Heßler, ZPO, 29. Auflage Köln 2012, § 35 EGZPO Rdnr. 2;… möglicherweise anderer Ansicht, nämlich auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verfahrens vor dem EuGHMR abstellend [aber ohne Begründung]: Musielak, ZPO, 10. Auflage München 2013, § 580 Rdnr. 24).
- LAG Hessen, 03.03.2017 - 10 Sa 1348/16
Die Entscheidung des BAG über die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung …
Verlangt wird für die Statthaftigkeit, dass ein Restitutionsgrund zumindest schlüssig behauptet wird (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 570/11 - Rn. 19, NZA-RR 2014, 91 [BAG 22.11.2012 - 2 AZR 570/11] ;… Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 589 Rn. 2;… Müko-ZPO/Braun 5. Aufl. § 589 Rn. 1). Daran fehlt es.Bei überwiegendem Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens darf die Rechtsordnung in Kauf nehmen, dass eine materiell unrichtige Entscheidung für den fraglichen Einzelfall endgültig Bestand hat (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 570/11 - Rn. 19, NZA-RR 2014, 91 [BAG 22.11.2012 - 2 AZR 570/11] ). Aus den bereits weiter oben vorgetragenen Gründen ist auch in Bezug auf § 580 Nr. 7b ZPO eine Analogie abzulehnen.
Auf ihm beruht die grundsätzliche Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 570/11 - Rn. 19, NZA-RR 2014, 91 [BAG 22.11.2012 - 2 AZR 570/11] ). Eine nachträgliche Änderung der Rechtsprechung oder der Rechtslage kann grundsätzlich nicht zu einer Wiederaufnahme führen (…vgl. Müko-ZPO/Braun 5. Aufl. § 580 Rn. 52). Ändert sich die Rechtsprechung des BAG oder des EuGH, muss der Norm unterworfene ebenso eine bereits früher ergangene rechtskräftige Entscheidung hinnehmen.
- ArbG Essen, 22.11.2013 - 5 Ca 2480/13
Wiedereinstellung des gekündigten Kirchenmusikers
- BSG, 15.08.2013 - B 11 AL 55/13 B
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Rechtsprechung
| BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine
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Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters
- openjur.de
Betriebsübergang; Erwerb einer Immobilie; Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 613a Abs 1 BGB
Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Betriebsübergang - keine Übernahme des Hausmeisters durch Kauf einer Immobilie
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 613 a
Kein Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie; Verwaltervertrag; Vertragsübergang bei Veräußerung; Betriebsübergang - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein (Betriebs-)Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters bei Erwerb einer Immobilie
- hensche.de
Betriebsübergang, Betriebsteilübergang, Klarenberg
- Betriebs-Berater
Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Betriebsübergang - keine Übernahme des Hausmeisters durch Kauf einer Immobilie
- rechtsportal.de
BGB § 613a
Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Hausverwalter nach dem Grundstücksverkauf
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse bei Immobilienverkauf
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Betriebsübergang auch bei Erwerb einer Immobilie?
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Hauskauf lässt Arbeitsverhältnis des Verwalters nicht übergehen
- haufe.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertrag des Verwalters geht nicht auf Käufer über
- haufe.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertrag des Verwalters geht nicht auf Käufer über
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Betriebsübergang durch Immobilienverkauf: Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters?
- bista.de (Kurzinformation)
Hausverwaltung geht nach Hauskauf nicht an Käufer über
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsübergang auch bei Erwerb einer Immobilie?
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Betriebsübergang: Geht das Arbeitsverhältnis eines Hausverwalters auf den Immobilienerwerber über?
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsverhältnis eines Hausverwalters geht nicht auf Erwerber der verwalteten Immobilie über - Von einer Hausverwaltung betreutes Grundstück stellt kein Betriebsmittel dar
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Arbeitsverhältnisse von Hausverwaltern gehen nicht per Betriebsübergang von der Hausverwaltungsfirma auf den Käufer des verwalteten Grundstücks über
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2013, 2379
- MDR 2012, 15
- BB 2013, 820
- DB 2012, 20
- DB 2013, 1419
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (17)
- BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 158/07
Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit - …
Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
Rn. 20 Wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur oder im Konzept der betrieblichen Tätigkeit können einer Identitätswahrung entgegenstehen (…vgl. BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 26, NZA 2012, 1161; 22. Januar 2009 - 8 AZR 158/07 - Rn. 24, AP BGB § 613a Nr. 367 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 107;… 4. Mai 2006 - 8 AZR 299/05 - Rn. 34, BAGE 118, 168 = AP BGB § 613a Nr. 304 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 51).So hat er bspw. hinsichtlich der Betreuung von technischen Anlagen durch ein Facility-Management angenommen, die Anlagen stellten auch bei wertender Betrachtung keine sachlichen Betriebsmittel für die erbrachten Tätigkeiten dar (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 158/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Nr. 367 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 107).
Letztlich wird nur die Funktion der Hausmeisterdienste bei der Beklagten weiterhin ausgeführt, vorhandene betriebliche Organisationsstrukturen wurden nicht übernommen (vgl. auch BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 158/07 - Rn. 24, AP BGB § 613a Nr. 367 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 107 zu dem insoweit vergleichbaren Fall, dass ein Betriebsübergang verneint wurde, nachdem die technische Betreuung von Heizungsanlagen von einer weitaus größeren Firma des Gebäudemanagements wahrgenommen wurde).
- BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 196/98
Betriebsübergang (Grundstücksverwaltung)
Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
Der arbeitstechnische Zweck besteht hier darin, ein fremdgenutztes Mietshaus in einem sachgemäßen Zustand zu erhalten, um die Substanz des Vermögensgutes zu bewahren und die aus der Vermietung fließenden Einkünfte sicherzustellen (vgl. BAG 18. März 1999 - 8 AZR 196/98 - zu B II 1 der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 190 = EzA BGB § 613a Nr. 178; 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 69 = EzA BGB § 613a Nr. 66).Es ist kein Betriebsmittel der Hausverwaltung, sondern Objekt der Verwaltung (BAG 18. März 1999 - 8 AZR 196/98 - zu B II 2 c der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 190 = EzA BGB § 613a Nr. 178).
Rn. 30 Die Tätigkeit der Hausverwaltung stellt eine Dienstleistung dar, bei der es vor allem auf die menschliche Arbeitskraft ankommt (vgl. BAG 18. März 1999 - 8 AZR 196/98 - zu B II 2 b der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 190 = EzA BGB § 613a Nr. 178; 23. September 1999 - 8 AZR 750/98 - zu 4 b der Gründe: Übergang des Grundstücks eines Jugendwohnheims).
- EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …
Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
Rn. 15 A. Das Landesarbeitsgericht hat seine klagestattgebende Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] (Slg. 2009, I-803 = AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 4 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2001/23 Nr. 2) komme es nicht darauf an, dass die übernommene wirtschaftliche Einheit ihre organisatorische Selbstständigkeit bei dem Erwerber bewahre, sofern nur die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten werde.Die Beibehaltung der "organisatorischen Selbständigkeit" ist nicht erforderlich, wohl aber die Beibehaltung des Funktions- und Zweckzusammenhangs zwischen den verschiedenen übertragenen Faktoren, der es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren, auch wenn sie in eine neue, andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, zur Verfolgung derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit zu nutzen (vgl. EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 48, Slg. 2009, I-803 = AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 4 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2001/23 Nr. 2).
Rn. 35 Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts ist eine andere Sichtweise nicht aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] (Slg. 2009, I-803 = AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 4 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2001/23 Nr. 2) geboten.
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11
Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr., vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 130).Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 40, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 130).
- BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11
Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst
Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
Rn. 20 Wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur oder im Konzept der betrieblichen Tätigkeit können einer Identitätswahrung entgegenstehen (vgl. BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 26, NZA 2012, 1161;… 22. Januar 2009 - 8 AZR 158/07 - Rn. 24, AP BGB § 613a Nr. 367 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 107;… 4. Mai 2006 - 8 AZR 299/05 - Rn. 34, BAGE 118, 168 = AP BGB § 613a Nr. 304 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 51).Nimmt der Arbeitnehmer den vermeintlichen Betriebsübernehmer in Anspruch, muss er die Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs sowie ggf. seiner organisatorischen Zuordnung zum übergegangenen Betriebsteil darlegen und beweisen (BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 28, NZA 2012, 1161).
- EuGH, 20.11.2003 - C-340/01
Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung …
Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH, die auf die tatsächliche Fortführung des Betriebs und nicht nur auf die Möglichkeit hierzu abstellt (vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Carlito Abler] Rn. 29, Slg. 2003, I-14023 = AP EWG-Richtlinie 77/187 Nr. 34 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 13). - BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08
Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen …
Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
Denn entscheidendes Kriterium für den Betriebsübergang ist die tatsächliche Weiterführung der Geschäftstätigkeit, die bloße Möglichkeit allein, den Betrieb unverändert fortführen zu können, reicht für die Annahme eines Betriebsübergangs nicht aus (st. Rspr., vgl. 17. Dezember 2009 - 8 AZR 1019/08 - Rn. 20, AP BGB § 613a Nr. 383 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 117). - BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz
Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
Gleiches hat er letztlich auch für einen Wechsel eines Bewachungsauftrags bei einem Truppenübungsplatz entschieden (BAG 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 49, AP BGB § 613a Nr. 355 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 98). - BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von …
Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
Da er dies nicht innerhalb der Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO getan hat, ist die Rechtshängigkeit seines Hilfsantrags entfallen (BAG 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn. 20, BetrAV 2013, 63). - BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 750/98
Betriebsübergang: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer
Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
Rn. 30 Die Tätigkeit der Hausverwaltung stellt eine Dienstleistung dar, bei der es vor allem auf die menschliche Arbeitskraft ankommt (vgl. BAG 18. März 1999 - 8 AZR 196/98 - zu B II 2 b der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 190 = EzA BGB § 613a Nr. 178; 23. September 1999 - 8 AZR 750/98 - zu 4 b der Gründe: Übergang des Grundstücks eines Jugendwohnheims). - BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10
Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer
- BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05
Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen …
- EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …
- BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09
Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim …
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 546/10
Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils - …
- BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86
Betriebsübergang-Mietshaus
- LAG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - 4 Sa 442/10
Betriebsübergang - Übergang eines Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf …
- LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung
Eine bloße Funktionsnachfolge begründet keinen Betriebsübergang (BAG 15. November 2012 - 8 AZR 683/11 - juris; BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 181/11 - BB 2012, 3144). - BVerfG, 15.01.2015 - 1 BvR 2796/13
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 GG an Bestimmung der …
vom 15. November 2012 - 8 AZR 683/11 -. - ArbG Aachen, 17.08.2023 - 8 Ca 783/23 Der arbeitstechnische Zweck besteht hier darin, ein fremdgenutztes Mietshaus in einem sachgemäßen Zustand zu erhalten, um die Substanz des Vermögensgutes zu bewahren und die aus der Vermietung fließenden Einkünfte sicherzustellen (vgl. BAG 18. März 1999 - 8 AZR 196/98 - zu B II 1 der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 190 = EzA BGB § 613a Nr. 178; 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 69 = EzA BGB § 613a Nr. 66)." (BAG, Urt. v. 15.11.2012 - 8 AZR 683/11 - juris).
Rn. 85 bb) Im genannten Fall (BAG, Urt. v. 15.11.2012 - 8 AZR 683/11 - juris ) hat das BAG zwar die Annahme eines Betriebsübergangs im Ergebnis verneint.
Rn. 86 (1) Zunächst war der dortige Kläger nicht bei dem Eigentümer des Hauses, sondern bei einer zwischengeschalteten Hausverwaltung beschäftigt, sodass das BAG überzeugend darauf hingewiesen hat, dass das Grundstück für eine Hausverwaltung nicht das entscheidende Betriebsmittel sei, sondern das Objekt der Verwaltung (BAG, Urt. v. 15.11.2012 - 8 AZR 683/11 - juris).
Rn. 87 (2) Ferner hat das BAG in der genannten Entscheidung (BAG, Urt. v. 15.11.2012 - 8 AZR 683/11 - juris) einen Betriebsübergang verneint, weil der Betriebszweck sich nach der Übernahme geändert hatte.
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 2 Sa 197/18
Betriebsübergang - Kooperationsvereinbarung - Weinlabor
Nimmt der Arbeitnehmer den vermeintlichen Betriebsübernehmer in Anspruch, muss er die Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs darlegen und beweisen (BAG 15. November 2012 - 8 AZR 683/11 - Rn. 22, NJW 2013, 2379).Nimmt der Arbeitnehmer den vermeintlichen Betriebsübernehmer in Anspruch, muss er danach die Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs darlegen und ggf. beweisen (…BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11- Rn. 28, NZA 2012, 1161; BAG 15. November 2012 - 8 AZR 683/11 - Rn. 22, NJW 2013, 2379).
- ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12
"Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum …
Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2012 - 8 AZR 683/11 - [...], m.w.N.; BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 8 AZR 197/11 - EzA BGB 2002 § 613 a Nr. 130).Nimmt der Arbeitnehmer den vermeintlichen Betriebsübernehmer in Anspruch, muss er die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs darlegen (BAG, Urteil vom 15.11.2012 - 8 AZR 683/11- a.a.O., m.w.N.; BAG, Urteil vom 10.05.2012 - 8 AZR 434/11 - NZA 2012, 1161).
- BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 112/14
Eingruppierung eines Hafenfacharbeiters - Absolvieren der Facharbeiterprüfung …
So kann der Betrieb als organisatorische Einheit von Betriebsmitteln (vgl. zum Betriebsbegriff BAG 15. November 2012 - 8 AZR 683/11 - Rn. 25 mwN;… Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 17 Rn. 2) nicht selbst handeln und einen Arbeitnehmer zu einer Handlung bestimmen. - ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1476/21
Betriebsübergang
Die bloße Möglichkeit allein, den Betriebs(teil) unverändert fortführen zu können, reicht für die Annahme eines Betriebsübergangs nicht aus (…BAG 27.09.2012 - 8 AZR 826/11, NZA 2013, 961, Rn. 21; 15.11.2012 - 8 AZR 683/11, NJW 2013, 2379, Rn. 36;… 10.05.2012 - 8 AZR 434/11, NZA 2012, 1161, Rn. 27;… 15.12.2011 - 8 AZR 197/11, NZA-RR 2013, 179, Rn. 42, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08, AP BGB § 613a Nr. 383, Rn. 20; 18.03.1999 - 8 AZR 159/98, BAGE 91, 121). - ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1478/21
Betriebsübergang
Die bloße Möglichkeit allein, den Betriebs(teil) unverändert fortführen zu können, reicht für die Annahme eines Betriebsübergangs nicht aus (…BAG 27.09.2012 - 8 AZR 826/11, NZA 2013, 961, Rn. 21; 15.11.2012 - 8 AZR 683/11, NJW 2013, 2379, Rn. 36;… 10.05.2012 - 8 AZR 434/11, NZA 2012, 1161, Rn. 27;… 15.12.2011 - 8 AZR 197/11, NZA-RR 2013, 179, Rn. 42, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08, AP BGB § 613a Nr. 383, Rn. 20; 18.03.1999 - 8 AZR 159/98, BAGE 91, 121). - ArbG Düsseldorf, 18.05.2021 - 5 Ca 5895/20 Die bloße Möglichkeit allein, den Betriebs(teil) unverändert fortführen zu können, reicht für die Annahme eines Betriebsübergangs nicht aus (…BAG 27.09.2012 - 8 AZR 826/11, NZA 2013, 961, Rn. 21; 15.11.2012 - 8 AZR 683/11, NJW 2013, 2379, Rn. 36;… 10.05.2012 - 8 AZR 434/11, NZA 2012, 1161, Rn. 27;… 15.12.2011 - 8 AZR 197/11, NZA-RR 2013, 179, Rn. 42, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08, AP BGB § 613a Nr. 383, Rn. 20; 18.03.1999 - 8 AZR 159/98, BAGE 91, 121).
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 5908/20 Die bloße Möglichkeit allein, den Betriebs(teil) unverändert fortführen zu können, reicht für die Annahme eines Betriebsübergangs nicht aus (…BAG 27.09.2012 - 8 AZR 826/11, NZA 2013, 961, Rn. 21; 15.11.2012 - 8 AZR 683/11, NJW 2013, 2379, Rn. 36;… 10.05.2012 - 8 AZR 434/11, NZA 2012, 1161, Rn. 27;… 15.12.2011 - 8 AZR 197/11, NZA-RR 2013, 179, Rn. 42, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08, AP BGB § 613a Nr. 383, Rn. 20; 18.03.1999 - 8 AZR 159/98, BAGE 91, 121).
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 2092/21
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1475/21
Betriebsübergang
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5878/20
- ArbG Düsseldorf, 18.05.2021 - 5 Ca 5896/20
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 995/21
- ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5967/20
- LAG Hessen, 07.06.2013 - 14 Sa 1076/12
Betriebsübergang - Klagefrist - Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang - …
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4 Ca 5893/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5887/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5885/20
- ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5902/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 73/17
Betriebsübergang - Weinlabor
- ArbG Düsseldorf, 13.09.2021 - 6 Ca 989/21
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 5906/20
- ArbG Düsseldorf, 25.06.2021 - 11 Ca 1086/21
- ArbG Düsseldorf, 25.06.2021 - 11 Ca 1085/21
- ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5904/20
- ArbG Düsseldorf, 13.09.2021 - 6 Ca 1397/21
- ArbG Düsseldorf, 13.09.2021 - 6 Ca 1395/21
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5875/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5888/20
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 5910/20
- ArbG Düsseldorf, 25.06.2022 - 11 Ca 1087/22
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1479/21
Betriebsübergang
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Rechtsprechung
| BGH, 28.10.2011 - V ZR 212/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 138
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sittenwidrigkeit eines zur Schädigung eines Dritten abgeschlossenen Rechtsgeschäfts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 138 Abs 1 BGB
Sittenwidrigkeit eines zur Schädigung eines Dritten abgeschlossenen Rechtsgeschäfts - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 138
Drittschädigungsabsicht bei fehlender objektiver Benachteiligung des Dritten unschädlich - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sittenwidrigkeit eines zum Schaden eines Dritten abgeschlossenen Rechtsgeschäfts bei fehlendem objektiven Nachteil für den Dritten
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 138
Sittenwidrigkeit bei Absicht der Schädigung eines Dritten bei objektiver Nichtschädigung - ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 138 Abs. 1
Sittenwidrigkeit eines zum Schaden eines Dritten abgeschlossenen Rechtsgeschäfts bei fehlendem objektiven Nachteil für den Dritten - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Grundstücksübertragung: Keine Sittenwidrigkeit ohne Schaden!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Drittschädigungsabsicht
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Zugewinnausgleich kann nicht durch Übertragung eines Grundstücks auf den Sohn minimiert werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schädigung des Noch-Ehegatten bei Hausübertragung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zugewinnausgleich: Keine Schädigung durch Grundstücksübertragung nach Scheidung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Grundstücksschenkung zu Lasten eines Dritten: Nicht immer sittenwidrig! (IMR 2012, 33)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 18
- MDR 2012, 15
- DNotZ 2012, 286
- NJ 2012, 76
- FamRZ 2012, 114
- WM 2012, 461
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94
Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 212/10
Als speziellere Regelungen gehen diese Bestimmungen der Vorschrift des § 138 BGB grundsätzlich vor (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1971 - II ZR 176/68, BGHZ 56, 339, 355; BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - IX ZR 81/94, BGHZ 130, 314, 331; BGH…, Urteil vom 23. April 2002 - XI ZR 136/01, WM 2002, 1186 Rn. 33 mwN). - BGH, 28.09.1984 - V ZR 43/83
Formlose Abänderung von Grundstückskaufverträgen nach der Auflassung
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 212/10
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedürfen Änderungen eines Grundstückskaufvertrages, die - wie hier - der Auflassung zeitlich nachfolgen, nicht der Form des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB (Senat, Urteil vom 28. September 1984 - V ZR 43/83, NJW 1985, 266 mwN). - BGH, 05.07.2002 - V ZR 229/01
Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 212/10
Ein Scheingeschäft (§ 117 Abs. 1 BGB) setzt voraus, dass das Vereinbarte nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien keine Geltung haben soll (Senat, Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 229/01, NJW-RR 2002, 1527).
- BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01
Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei …
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 212/10
Als speziellere Regelungen gehen diese Bestimmungen der Vorschrift des § 138 BGB grundsätzlich vor (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1971 - II ZR 176/68, BGHZ 56, 339, 355; BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - IX ZR 81/94, BGHZ 130, 314, 331; BGH, Urteil vom 23. April 2002 - XI ZR 136/01, WM 2002, 1186 Rn. 33 mwN). - BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95
Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 212/10
Zwar verstößt ein Vertrag, durch den die Vertragsparteien einen Dritten bewusst schädigen, gegen die guten Sitten und ist deshalb nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGH, Urteil vom 18. März 1996 - II ZR 10/95, NJW-RR 1996, 869). - BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
Seeversicherung
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 212/10
Als speziellere Regelungen gehen diese Bestimmungen der Vorschrift des § 138 BGB grundsätzlich vor (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1971 - II ZR 176/68, BGHZ 56, 339, 355; BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - IX ZR 81/94, BGHZ 130, 314, 331; BGH…, Urteil vom 23. April 2002 - XI ZR 136/01, WM 2002, 1186 Rn. 33 mwN). - BGH, 09.07.1992 - XII ZR 156/90
Sittenwidrigen Schädigung durch Beteiligung eines Dritten an Vertragsbruch
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 212/10
Dieses Ziel konnte nur erreicht werden, wenn das Grundstück tatsächlich, also nicht nur zum Schein, auf den Kläger übertragen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - XII ZR 156/90, NJW-RR 1993, 367). - BGH, 09.07.1993 - V ZR 144/91
Beurkundungserfordernis eines Treuhandvertrags, der mit dem …
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 212/10
Ging die ursprüngliche Vereinbarung der Parteien dahin, dass der Kläger das Grundstück nach Abschluss des Scheidungsverfahrens des Beklagten an diesen zurückübertragen sollte, hätte diese Abrede, weil sie mit dem Kaufvertrag untrennbar verknüpft war, mitbeurkundet werden müssen (§ 313 Satz 1 BGB aF; vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 1993 - V ZR 144/91, NJW-RR 1993, 1421).
- BGH, 14.09.2018 - V ZR 213/17
Grundstückskaufvertrag: Formbedürftigkeit von Änderungen des Vertrags nach der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Grundstückskaufverträge nach der Auflassung formlos abgeändert werden, weil die Verpflichtung zur Eigentumsübertragung mit der Auflassung erfüllt ist und deshalb nicht mehr besteht (vgl. Senat, Urteil vom 14. Mai 1971 - V ZR 25/69, WM 1971, 896; Urteil vom 25. Februar 1972 - V ZR 74/69, WM 1972, 556, 557; Urteil vom 23. März 1972 - V ZR 166/70, WM 1973, 576; Urteil vom 30. Mai 1975 - V ZR 214/73, DB 1975, 1983; Urteil vom 28. September 1984 - V ZR 43/83, WM 1984, 1539 mwN; Urteil vom 6. Mai 1988 - V ZR 50/87, BGHZ 104, 276, 277; Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 212/10, NJW-RR 2012, 18 Rn. 15; so auch schon RG, WarnR 1911, Nr. 226; HRR 1933 Nr. 1410; SeuffA 94 Nr. 53). - BGH, 18.04.2018 - XII ZR 76/17
Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main
Ein für den Dritten objektiv nicht nachteiliges Rechtsgeschäft erfüllt den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB nicht (BGH Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 212/10 - NJW-RR 2012, 18 Rn. 10). - OLG Stuttgart, 26.09.2017 - 10 U 140/16
Notarielle Beurkundung bei Änderungen eines Grundstücksübertragungsvertrags?
Änderungen eines Grundstücksübertragungsvertrags bedürfen auch dann gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung, wenn der Änderungsvertrag nach Auflassung, aber noch vor Eigentumsumschreibung geschlossen wird (entgegen BGH, Urteil vom 14.05.1971 - V ZR 25/69, m.w.N.; Urteil vom 25.02.1972 - V ZR 74/69; Urteil vom 27.10.1972 - V ZR 37/71; Urteil vom 23.031973 - V ZR 166/70; Urteil vom 09.11.1979 - V ZR 38/78; Urteil vom 28.09.1984 - V ZR 43/83, NJW 1985, 266; Urteil vom 06.05.1988 - V ZR 50/87, BGHZ 104, 276; Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 212/10, NJW-RR 2012, 18, Rn. 15).*).Im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts verneint der Bundesgerichtshof ferner eine Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen, die nach der Auflassung, aber noch vor Eigentumsumschreibung abgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1971 - V ZR 25/69 mit Nachw. der reichsgerichtlichen Rspr.; Urteil vom 25. Februar 1972 - V ZR 74/69; Urteil vom 27. Oktober 1972 - V ZR 37/71; Urteil vom 23. März 1973 - V ZR 166/70; Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 38/78; Urteil vom 28. September 1984 - V ZR 43/83, NJW 1985, 266; Urteil vom 6. Mai 1988 - V ZR 50/87, BGHZ 104, 276; Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 212/10 - NJW-RR 2012, 18).
- OLG Hamm, 24.07.2024 - 11 U 69/23
Verfolgen von Schadensersatzansprüchen aus einer rechtswidrigen Verarbeitung …
Ein für den Dritten objektiv nicht nachteiliges Rechtsgeschäft erfüllt den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB nicht (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 212/10 -, Rn. 10, juris). - BGH, 15.01.2026 - IX ZR 153/24
Wem "gehört" der Mandant?
Rn. 27 aa) Eine zur Nichtigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB führende, sittenwidrige Kollusion kommt in Betracht, wenn Vertreter und Geschäftsgegner zum Nachteil des Vertretenen bewusst zusammenwirken (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 212/10, WM 2012, 461 Rn. 10;… vom 11. Mai 2017 - IX ZR 238/15, NJW 2017, 3373 Rn. 20;… vom 29. Oktober 2020 - IX ZR 212/19, WM 2020, 2287 Rn. 9; jeweils mwN). - BGH, 16.07.2019 - II ZR 426/17
Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH an eine Gesellschaft …
Rn. 25 Bei einem sittenwidrigen Verhalten gegenüber der Allgemeinheit oder Dritten muss das Rechtsgeschäft außerdem objektiv nachteilig für den Dritten sein (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 212/10, MDR 2012, 15 Rn. 10) und die Beteiligten müssen subjektiv sittenwidrig handeln (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1989 - VIII ZR 310/88, ZIP 1990, 103, 105 f., insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 109, 314). - OLG Stuttgart, 18.07.2017 - 10 U 140/16
Grundstückskauf: Beurkundungspflicht für Änderungen eines …
Änderungen eines Grundstücksübertragungsvertrags bedürfen auch dann gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung, wenn der Änderungsvertrag nach Auflassung, aber noch vor Eigentumsumschreibung geschlossen wird (entgegen BGH…, Urteil vom 14. Mai 1971, V ZR 25/69, juris Rn. 13 m.w.N.;… Urteil vom 25. Februar 1972, V ZR 74/69, juris Rn. 24;… Urteil vom 27. Oktober 1972, V ZR 37/71, juris Rn. 13;… Urteil vom 23. März 1973, V ZR 166/70, juris Rn. 31;… Urteil vom 9. November 1979, V ZR 38/78, juris Rn. 15;… Urteil vom 28. September 1984, V ZR 43/83, NJW 1985, 266, juris Rn. 15;… Urteil vom 6. Mai 1988, V ZR 50/87, BGHZ 104, 276, juris Rn. 12; Urteil vom 28. Oktober 2011, V ZR 212/10, NJW-RR 2012, 18, Rn. 15).Rn. 35 Im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts verneint der Bundesgerichtshof ferner eine Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen, die nach der Auflassung, aber noch vor Eigentumsumschreibung abgeschlossen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Mai 1971 - V ZR 25/69, juris Rn. 13 mit Nachw. der reichsgerichtlichen Rspr.;… Urteil vom 25. Februar 1972 - V ZR 74/69, juris Rn. 24;… Urteil vom 27. Oktober 1972 - V ZR 37/71, juris Rn. 13;… Urteil vom 23. März 1973 - V ZR 166/70, juris Rn. 31;… Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 38/78, juris Rn. 15;… Urteil vom 28. September 1984 - V ZR 43/83, NJW 1985, 266, juris Rn. 15;… Urteil vom 6. Mai 1988 - V ZR 50/87, BGHZ 104, 276, juris Rn. 12; Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 212/10 - NJW-RR 2012, 18, juris Rn. 15).
- BGH, 02.02.2012 - III ZR 60/11
Sittenwidrigkeit einer Treuhandabrede: Verheimlichtes Vermögen gegenüber …
Fehlt es damit an jeder tatsächlichen Verschlechterung der Rechtsstellung eines Dritten, besteht unter den vom Berufungsgericht festgestellten Umständen kein hinreichender Anlass, die Treuhandabrede als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 212/10, NJW-RR 2012, 18 Rn. 10;… Soergel/Hefermehl, aaO Rn. 29;… Staudinger/Coing, BGB, 11. Aufl., § 138 Rn. 12a). - BGH, 21.03.2013 - V ZR 189/12
Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 …
Diese Entscheidung hat der Senat mit Urteil vom 28. Oktober 2011 (V ZR 212/10, NJW-RR 2012, 18) aufgehoben.Der Senat hat das erste Berufungsurteil unter anderem deswegen aufgehoben, weil das Berufungsgericht die unter Beweisantritt aufgestellte Behauptung des Klägers unberücksichtigt gelassen hat, der Vollzug des Übertragungsvertrags sei nur für einen absehbaren Zeitraum zurückgestellt worden, nämlich so lange, bis abzusehen gewesen sei, dass der neu eingerichtete Betrieb des Klägers gut lief und das Grundstück deshalb nicht auf Grund geschäftlicher Risiken verloren zu gehen drohte (NJW-RR 2012, 18, 19 Rn. 16).
- LG Lübeck, 07.02.2025 - 10 O 323/19
Verfahrensrechtliche Löschungsbewilligung als materiell-rechtliche …
Rn. 33 Der Ankauf des Grundstücks durch die Beklagte mit erheblichen Mitteln des Klägers könnte den Anspruch dessen Ehefrau auf Zugewinnausgleich zunächst nicht schmälern, wenn der Vertrag zeitlich nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und damit nach dem für die Berechnung des Endvermögens der Ehegatten maßgeblichen Zeitpunkt (§ 1384 BGB) geschlossen worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 212/10 - NJW-RR 12, 18, juris Rn. 11).Als speziellere Regelungen gehen diese Bestimmungen der Vorschrift des § 138 BGB grundsätzlich vor (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2011, - V ZR 212/10 - NJW-RR 12, 18, juris Rn. 13 m. w. N.).
- OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 6 U 154/19
Einhaltung der Berufungsfrist bezüglich des erstinstanzlichen Widerklageantrags …
- OLG München, 04.04.2025 - 36 U 1457/24
Sittenwidrigkeit, Aufhebung des Kaufvertrags, Kfz-Kaufvertrag, Wirksamer …
- LG Flensburg, 06.10.2017 - 6 HKO 14/15
Zeitlicher Anwendungsbereich des Formzwangs bei Ergänzung der Beurkundung; …
- OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 6 U 154/19O
- KG, 31.01.2012 - 27 U 109/11
Führt eine Schmiergeldzahlung zur Nichtigkeit des (Haupt-)Vertrags? Nicht immer!
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Rechtsprechung
| BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße
- openjur.de
Berücksichtigung der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei den Schwellenwerten des § 9 und § 38 BetrVG
- Bundesarbeitsgericht
Berücksichtigung der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei den Schwellenwerten des § 9 und § 38 BetrVG
- rechtsinformationen.bund.de
Berücksichtigung der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei den Schwellenwerten des § 9 und § 38 BetrVG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 S 3 BetrVG, § 9 BetrVG, § 38 Abs 1 S 1 BetrVG, § 38 Abs 1 S 2 BetrVG
Berücksichtigung der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei den Schwellenwerten des § 9 und § 38 BetrVG - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitzählen der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei der Prüfung des Erreichens der Schwellenwerte der organisatorischen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes; Notwendigkeit einer Mitberücksichtigung der in § 5 Abs. 1 S. 3 BetrVG ...
- Betriebs-Berater
Berücksichtigung der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei Schwellenwerten
- Betriebs-Berater
Betriebsgröße nach BetrVG - gestellte Arbeitnehmer
- rechtsportal.de
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsgröße nach BetrVG - gestellte Arbeitnehmer
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Betriebsgröße nach BetrVG - gestellte Arbeitnehmer
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Schwellenwert BetrVG: Zählen öffentlich Bedienstete mit?
- haufe.de (Kurzinformation)
Schwellenwerte: Zählart an private Einsatzbetriebe überlassener Arbeitnehmer des öffentlichen Dienst
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße
- anwalt.de (Kurzinformation)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 28.01.2010 - 5 BV 12/09
- LAG Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 14 TaBV 3/10
- BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Papierfundstellen
- BAGE 140, 208
- MDR 2012, 15
- NZA 2012, 519
- BB 2012, 1024
- BB 2012, 2635
- DB 2012, 1336
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (11)
- BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Erst nach erfolgter Wahl kann die Freistellung des Gewählten durch den Arbeitgeber verlangt werden (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - zu B I der Gründe, BAGE 108, 185).Er hat das oder die freizustellende(n) Mitglied(er) zwar nach dem in § 38 Abs. 2 BetrVG geregelten Verfahren zu wählen; die Freistellung selbst nimmt jedoch nach § 38 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber und nicht der Betriebsrat vor (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 108, 185).
Maßgeblich hierfür ist die Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 108, 185).
Rn. 30 (a) Zutreffend verweist die Arbeitgeberin allerdings auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der die in § 7 Satz 2 BetrVG genannten - zur Arbeitsleistung überlassenen - Arbeitnehmer weder bei der für die Betriebsratsgröße noch bei der für den Freistellungsumfang maßgeblichen Belegschaftsstärke Berücksichtigung finden (vgl. hierzu [noch vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG] BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 und 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185).
- BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Die Einbeziehung beschränkt sich gerade nicht auf das Recht zu der Wahl der in den Kooperationsbetrieben gebildeten Betriebsräte, wenngleich die Regelungen der §§ 1 und 6 Abs. 1 BwKoopG nach ihrem Wortlaut insoweit nicht völlig eindeutig sind (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 30, NZA 2011, 1373).Diese Beschränkung ist vielmehr die im Gesetz angelegte Folge und nicht verfassungswidrig (vgl. [zu den Mitbestimmungsrechten nach dem BetrVG] BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 58 mwN, NZA 2011, 1373).
- BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Rn. 30 (a) Zutreffend verweist die Arbeitgeberin allerdings auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der die in § 7 Satz 2 BetrVG genannten - zur Arbeitsleistung überlassenen - Arbeitnehmer weder bei der für die Betriebsratsgröße noch bei der für den Freistellungsumfang maßgeblichen Belegschaftsstärke Berücksichtigung finden (vgl. hierzu [noch vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG] BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 und 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185).
- BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00
Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Dies gelte auch, wenn sie in einem von einem privaten Rechtsträger allein oder gemeinsam mit einem öffentlichen Rechtsträger geführten Betrieb eingegliedert seien (vgl. BAG 28. März 2001 - 7 ABR 21/00 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 97, 226). - BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 2/57
Betriebsratswahl - Frist zur Anfechtung - Bekanntgabe des Wahlergebnisses - …
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Werde ein Angestellter des öffentlichen Dienstes nicht innerhalb seiner Anstellungsbehörde tätig, sondern verrichte er seine Dienste im Einvernehmen mit seiner Anstellungsbehörde und einer dritten Stelle bei dieser, so sei er für den bei dieser zu bildenden Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar (vgl. BAG 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - AP BetrVG § 6 Nr. 1). - BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
Wahlberechtigung und Wählbarkeit eines Beamten in einer in eine …
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht später aufgegeben und ausgeführt, dass ein an einen Betrieb in privater Trägerschaft überlassener Beamter auch aufgrund der besonderen rechtlichen und tatsächlichen Umstände seines Einsatzes betriebsverfassungsrechtlich nicht als Arbeitnehmer angesehen werden könne, wenn hierzu keine gesetzlichen Bestimmungen - wie etwa in § 24 Abs. 2 Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG, BGBl. I S. 2353) - getroffen seien (vgl. BAG 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - zu II 1 und 6 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 62). - BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64
Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Auch ein Gemeindebeamter, der zur ständigen Dienstleistung in den Betrieb einer juristischen Person des Privatrechts abgeordnet sei, könne Arbeitnehmer dieses Betriebs iSv. §§ 4 ff. BetrVG 1952 sein (vgl. BAG 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - BAGE 16, 1). - BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10
Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung …
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Rn. 20 bb) Der Streitfall verlangt keine Entscheidung, ob die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten einschränkungslos bei allen Vorschriften, die auf die Anzahl der Arbeitnehmer des Betriebs abstellen, zu berücksichtigen sind oder ob etwa nach dem jeweiligen Zweck der Regelung Differenzierungen geboten sind (vgl. hierzu zuletzt BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 19, NZA 2012, 221). - BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG bereits ausgeführt, es handle sich um eine Sondervorschrift für echte Arbeitnehmerüberlassungen aus dem öffentlichen Dienst, aus der jedenfalls für die Frage der Wählbarkeit von zwischen Privatunternehmen überlassenen Arbeitnehmern keine rechtlichen Schlüsse gezogen werden könnten (vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 24, BAGE 133, 202). - BAG, 27.07.2010 - 1 ABR 74/09
Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags
Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Im Fall einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung muss für den in Anspruch genommenen Beteiligten eindeutig erkennbar sein, was von ihm verlangt wird (vgl. zum Auskunftsanspruch zB BAG 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09 - Rn. 11 mwN, AP ZPO § 253 Nr. 51). - LAG Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 14 TaBV 3/10
Freistellung eines dritten Betriebsratsmitgliedes bei Personalgestellung durch …
- BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15
Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer
Das einzelne Betriebsratsmitglied hat erst nach seiner Wahl einen Anspruch darauf, freigestellt zu werden (…vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 14; 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 12 mwN, BAGE 140, 208).Dies ergibt die normzweckorientierte Auslegung der Vorschrift (…iE ebenso ErfK/Koch 17. Aufl. § 38 BetrVG Rn. 1; Haas/Hoppe NZA 2013, 294, 297;… DKKW/Wedde 15. Aufl. § 38 Rn. 9, 11;… HWK/Reichold 7. Aufl. § 38 BetrVG Rn. 4;… Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 38 Rn. 9 und § 9 Rn. 7; Zimmermann DB 2014, 2591, 2592; vgl. zur Berücksichtigung von Beamten, Soldaten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes, die in privatrechtlichen Unternehmen tätig sind, bei den Schwellenwerten in §§ 9, 38 BetrVG: BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 24, 26, BAGE 140, 208).
Eine angemessene Interessenvertretung der Belegschaft durch den Betriebsrat wäre daher gefährdet, wenn die Anzahl der regelmäßig im Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der für die Freistellung einzelner seiner Mitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke keine Berücksichtigung fände (vgl. bereits BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 26, BAGE 140, 208;… zu § 9 BetrVG vgl. auch BAG 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 28 ff., aaO).
- BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11
Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff
Wie der beschließende Senat entschieden hat, sind sie daher jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen, die auf die regelmäßige Anzahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer abstellen (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 20 ff., AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).Der Senat hat aber ausdrücklich von der Beantwortung der Frage abgesehen, ob die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten einschränkungslos bei allen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen sind, die auf die Anzahl der Arbeitnehmer abstellen (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).
Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202), zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1), zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9), zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -), der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -), der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.
- BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat
Wie der Senat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2011 entschieden hat, sind die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen, die auf die regelmäßige Anzahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer des Betriebs abstellen (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 ff., EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).Daran hält der Senat uneingeschränkt fest und sieht daher von einer erneuten Wiedergabe der im Beschluss vom 15. Dezember 2011 (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 bis 31, aaO) im Einzelnen dargestellten Erwägungen ab.
Rn. 26 (3) Ebenso wenig spricht gegen dieses Ergebnis, dass anders als in § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung vom 12. Juli 2006 (BWpVerwPG, BGBl. I S. 1466) in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Frage des aktiven und passiven Wahlrechts nicht ausdrücklich angesprochen ist (vgl. dazu auch schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 23, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).
Rn. 27 dd) Für die Wählbarkeit der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Personen im Einsatzbetrieb sprechen schließlich auch Gesetzesbegründung und Entstehungsgeschichte der Regelung (vgl. dazu im Einzelnen schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 25 und 27, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).
Das ist mit der Situation der Überlassung einzelner Arbeitnehmer nicht vergleichbar (vgl. insoweit auch bereits BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).
- BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private …
Erst nach erfolgter Wahl kann die Freistellung des Gewählten durch den Arbeitgeber verlangt werden (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).Rn. 18 Die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten sind bei den organisatorischen Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes - so auch bei § 38 BetrVG - zu berücksichtigen (…BAG 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 - Rn. 16 mwN; ausf. 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 17 ff., AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).
Die Entstehungsgeschichte von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG stützt dieses Auslegungsergebnis, gegen das keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 21 ff., aaO).
Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin gebietet die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Leiharbeitnehmer bei der für die Betriebsratsgröße maßgeblichen Belegschaftsstärke grundsätzlich nicht "mitzählten" (vgl. hierzu [noch vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG] BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 und 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185), kein Verständnis von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG dahingehend, dass auch die dort genannten Arbeitnehmer bei der Belegschaftsstärke des § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, aaO).
Rn. 28 aa) Auch wenn die Personalgestellung im öffentlichen Dienst strukturell - anders als die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - nicht vorübergehend angelegt ist (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7), setzt § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht notwendig einen dauerhaften oder auch nur langfristigen Einsatz der in Privatbetrieben tätigen Beschäftigten voraus.
- BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben
Wie der Senat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2011 entschieden hat, sind die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen, die auf die regelmäßige Anzahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer des Betriebs abstellen (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 ff., EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).Daran hält der Senat uneingeschränkt fest und sieht daher von einer erneuten Wiedergabe der im Beschluss vom 15. Dezember 2011 (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 bis 31, aaO) im Einzelnen dargestellten Erwägungen ab.
Rn. 23 (3) Ebenso wenig spricht gegen dieses Ergebnis, dass anders als in § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung vom 12. Juli 2006 (BWpVerwPG, BGBl. I S. 1466) in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Frage des aktiven und passiven Wahlrechts nicht ausdrücklich angesprochen ist (vgl. dazu auch schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 23, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).
Rn. 24 dd) Für die Wählbarkeit der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Personen im Einsatzbetrieb sprechen schließlich auch Gesetzesbegründung und Entstehungsgeschichte der Regelung (vgl. dazu im Einzelnen schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 25 und 27, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).
Das ist mit der Situation der Überlassung einzelner Arbeitnehmer nicht vergleichbar (vgl. insoweit auch bereits BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7).
- BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17
Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds
Vielmehr hat der Arbeitgeber die Freistellung vorzunehmen und nicht der Betriebsrat (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 15, BAGE 140, 208; 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 108, 185). - BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive …
Rn. 16 (1) Die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten sind bei den organisatorischen Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes - so auch bei § 9 BetrVG - zu berücksichtigen (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; abl. Entscheidungsbesprechung Rieble NZA 2012, 485).Die Entstehungsgeschichte von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG stützt dieses Auslegungsergebnis, gegen das keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (ausf. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 21 ff., aaO).
Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde gebietet die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Leiharbeitnehmer bei der für die Betriebsratsgröße maßgeblichen Belegschaftsstärke grundsätzlich nicht "mitzählten" (vgl. hierzu [noch vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG] BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 und 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185), kein Verständnis von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG dahingehend, dass auch die dort genannten Arbeitnehmer bei der Belegschaftsstärke des § 9 Satz 1 BetrVG nicht berücksichtigt werden dürften (vgl. ausf. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, aaO).
Auch hat der Gesetzgeber jedenfalls ein "doppeltes Wahlrecht" bewusst in Kauf genommen (hierzu BT-Drucks. 16/11608 S. 21 und BT-Drucks. 16/1336 S. 17; vgl. auch BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 28, aaO).
- VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1700/13
Kein Verlust des Wahlrechts bei Personalgestellung
Rn. 29 Der Umstand, dass der Beteiligte zu 2) seit 2004 aufgrund der Auflösung der früheren Organisationseinheiten der Städtischen Bühnen etc. und ihrer Überführung in eine von der Stadt A-Stadt kontrollierte GmbH dort im Wege einer Personalgestellung tätig ist und seine konkrete Arbeitsleistung nur noch dort erbringt, führte nicht zur Beendigung seiner Eigenschaft als Beschäftigter i. S. d. §§ 3, 5 HPVG (BAG B. v. 15.12.2011 - 7 ABR 65/10 - NZA 2012, 519, 524 Rn. 33).Rn. 30 Die beiden Personalgestellungen ändern am Fortbestand der Arbeitsverhältnisse der davon Betroffenen und damit auch der Beteiligten zu 2) und 3) zur Stadt A-Stadt als Arbeitgeberin nichts, da die Übertragung des Direktionsrechts auf die jeweilige GmbH nicht zum Wechsel der Arbeitgeberstellung auf die jeweilige GmbH geführt hat (BAG B. v. 15.12.2011, a.a.O. Rn. 33 f.).
Rn. 31 Es besteht daher Einigkeit in Literatur und Rechtsprechung, dass die aufgrund einer Personalgestellung bei einem anderen Arbeitgeber tätigen Personen wegen der Aufrechterhaltung ihres Arbeitsverhältnisses zum personalgestellenden Arbeitgeber dessen Beschäftigte bleiben (…BAG B. v. 15.11.2012, a.a.O.) und damit unverändert auch Beschäftigte i. S. d. §§ 3, 5 HPVG sind (…OVG NW B. v. 20.6.2011 - 16 B 271/11.PVB - juris Rn. 39, 41; 23.3.2010 - 16 A 2423/08.PVL - PersR 2010, 358, 359; BayVGH B. v. 18.6.1999 - 17 P 98.2843 - PersR 1999, 503, 504;… Fischer/Goeres/Gronimus a.a.O. § 4 BPersVG Rn. 20;… Steinherr in Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L, Stand März 2013 (2), § 4 TVöD Rn. 143; Trümner/Sparcholz PersR 2008, 317, 319;… Koch in Erfurter Kommentar, 13. Aufl., 2013, § 5 BetrVG Rn. 3a; Heise/Fedder NZA 2009, 1069, 1071;… zum Ansatz der doppelten Betriebszugehörigkeit von Leiharbeitskräften in der Privatwirtschaft Hamann in Schüren, AÜG, 4. Aufl., 2010, § 14 Rn. 20, 22 ff. m. w. N.; davon ausgehend NdsOVG B. 18.3.2011 - 17 MP 1/11 - PersR 2011, 208, 209; BAG B. v. 15.12.2011, a.a.O. S. 523 Rn. 28 unter Verweis auf BT-Drucks. 16/11608 S. 21).
Rn. 41 Die Gegenauffassung nimmt in den von § 5 Abs. 1 S. 3 BetrVG erfassten Fällen ein Doppelwahlrecht an, ohne dies jedoch näher zu begründen (…Koch a.a.O. § 5 BetrVG Rn. 3a; zur bewussten Inkaufnahme eines Doppelwahlrechts personalgestellter oder zugewiesener Beschäftigter durch den Bundesgesetzgeber BAG B. v. 15.12.2011, a.a.O. 523 Rn. 28).
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14
Leiharbeitnehmer - Berücksichtigung beim Schwellenwert des § 38 Abs 1 BetrVG
Maßgeblich hierfür ist die Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 18, juris = NZA 2012, 519).Je mehr Arbeit im Betriebsrat anfällt, desto mehr - freizustellende - Mitglieder soll er haben (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 26 juris = NZA 2012, 519).
- ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11
Berücksichtigung der Anzahl der wahlberechtigten Leiharbeitnehmer bei der …
Dabei ist der 7. Senat des BAG für die Beamten, Soldaten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass diese Beschäftigten jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes - insbesondere bei der Anzahl der Freistellungen nach § 38 BetrVG - mitzuzählen sind (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10, NZA 2012, 519). - LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 15 TaBV 2347/10
Personalgestellung - Wählbarkeit zum Betriebsrat
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.10.2012 - I-6 U 93/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Unzulässige Werbung - Nachlass in Höhe der Selbstbeteiligung darf durch Autoglaser nicht gewährt werden
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 3; 8 Abs. 3 Nr. 1;; BGB §§ 823, 826, 1004; StGB § 263
- IWW
- JurPC
Windschutzscheibe
- rechtsportal.de
Ansprüche auf Unterlassung der Gewährung verdeckter Nachlässe für Glasreparaturen an Pkw
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Windschutzscheibe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Autoverglaser verdeckte Nachlässe in Höhe ihrer Kasko-Selbstbeteiligung
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Werbeaktion eines Autoverglasers - Verdeckte Preisnachlässe sind Betrug zu Lasten der Kasko-Versicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Preisnachlass in Höhe der Selbstbeteiligung
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Betrug durch Rabatt bei Steinschlägen? - Autoverglaser, die ihren Kunden die Selbstbeteiligung erlassen, begehen einen Betrug zu Lasten des Versicherers
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Autoverglaser gibt Kunden dubiosen Rabatt in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung und ohne Wissen der Kaskoversicherung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verdeckter Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verdeckter Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung unzulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verschleierter Nachlass auf Reparaturkostenrechnung kann Betrug darstellen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewähren
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewähren
- schreiner-lederer.de (Kurzinformation)
Verdeckter Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung unzulässig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Umgehung von Kasko-Selbstbeteiligung durch Preisnachlass
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit bei Erlass der Selbstbeteiligung bei Scheibenaustausch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Versicherungsbetrug beim Scheibentausch
- juraforum.de (Kurzinformation)
Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass gewähren
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verdeckter Preisnachlass bei Autoverglaser
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewähren - Angefallene Reparaturkosten werden durch vertragliche Konstruktion zu Unrecht vollständig der Versicherung aufgebürdet
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ansprüche auf Unterlassung der Gewährung verdeckter Nachlässe für Glasreparaturen an Pkw
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Verzicht auf Selbstbeteiligung ist abmahnfähig - Werkstatt übernimmt Eigenkosten gegen Werbung
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.04.2012 - 81 O 111/11
- OLG Köln, 12.10.2012 - I-6 U 93/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 15
- MDR 2013, 737
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.03.2012 - I ZR 85/10
Unfallersatzgeschäft
Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
Auch kann ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einer Kfz-Versicherung und einem Kfz-Reparaturunternehmen in Betracht kommen, wenn der Versicherer seinen Versicherungsnehmern die Beauftragung einzelner Werkstätten empfiehlt und damit deren Absatz zu Lasten der konkurrierenden Unternehmen fördert (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2012 - I ZR 85/10 [Rn. 5] - Unfallersatzgeschäft).Rn. 10 2. Die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche sind gleichwohl begründet, weil sich das von der Beklagten zu verantwortende Verhalten ihrer verfassungsmäßig berufen Vertreter (§ 31 BGB) - wie bereits das Landgericht in einer Hilfserwägung und die Klägerin im Rahmen ihrer Abmahnung zutreffend angenommen haben - nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln als gegen die Klägerin gerichtete unerlaubte Handlung (§§ 823 Abs. 1 und 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, §§ 826, 830 BGB) darstellt, welche sie zur Unterlassung (§ 1004 BGB analog), zur Erstattung der Abmahnkosten (§§ 683 S. 1, 670 BGB), zur Auskunft (§ 242 BGB) und zum Schadensersatz (§§ 249 ff. BGB) verpflichtet; es handelt sich insoweit um keinen selbständigen Streitgegenstand, sondern lediglich um konkurrierende Anspruchsnormen (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2012 - I ZR 85/10 [Rn. 8] - Unfallersatzgeschäft).
- BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06
Zulässigkeit der Internet-Videorecorder
Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
An das Bestehen eines solchen Wettbewerbsverhältnisses sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen, so dass es genügt, wenn Unternehmen unterschiedlicher Branchen durch die konkret beanstandete Handlung derart miteinander in Wettbewerb treten, dass das Verhalten des einen das andere im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; GRUR 2004, 877 [878] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; GRUR 2009, 845 = WRP 2009, 1001 [Rn. 40] - Internet-Videorecorder). - BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
An das Bestehen eines solchen Wettbewerbsverhältnisses sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen, so dass es genügt, wenn Unternehmen unterschiedlicher Branchen durch die konkret beanstandete Handlung derart miteinander in Wettbewerb treten, dass das Verhalten des einen das andere im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; GRUR 2004, 877 [878] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker;… GRUR 2009, 845 = WRP 2009, 1001 [Rn. 40] - Internet-Videorecorder).
- BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05
Nachlass bei der Selbstbeteiligung
Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
Dass solche Absprachen branchenüblich seien, behauptet die Beklagte ohne sachliche Substanz und rechtliche Relevanz; soweit die Wettbewerbsgerichte in der Vergangenheit bereits mit vergleichbaren Umgehungskonstruktionen befasst worden sind und diese für unlauter erklärt haben (vgl. nur BGH, GRUR 2008, 530 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; OLG Brandenburg, WRP 2010, 427; vgl. auch Senat, Anerkenntnisurteil vom 04.12.2009 - 6 U 138/09), folgt daraus weder ihre allgemeine Verbreitung noch ihre Angemessenheit. - BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70
Statt Blumen Onko-Kaffee
Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
An das Bestehen eines solchen Wettbewerbsverhältnisses sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen, so dass es genügt, wenn Unternehmen unterschiedlicher Branchen durch die konkret beanstandete Handlung derart miteinander in Wettbewerb treten, dass das Verhalten des einen das andere im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; GRUR 2004, 877 [878] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker;… GRUR 2009, 845 = WRP 2009, 1001 [Rn. 40] - Internet-Videorecorder). - OLG Brandenburg, 15.09.2009 - 6 U 80/08
Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung von dem regulierenden Versicherer zu …
Auszug aus OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12
Dass solche Absprachen branchenüblich seien, behauptet die Beklagte ohne sachliche Substanz und rechtliche Relevanz; soweit die Wettbewerbsgerichte in der Vergangenheit bereits mit vergleichbaren Umgehungskonstruktionen befasst worden sind und diese für unlauter erklärt haben (vgl. nur BGH, GRUR 2008, 530 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; OLG Brandenburg, WRP 2010, 427; vgl. auch Senat, Anerkenntnisurteil vom 04.12.2009 - 6 U 138/09), folgt daraus weder ihre allgemeine Verbreitung noch ihre Angemessenheit.
- OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12
Begriff der herabsetzenden Äußerung im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG
In der neueren Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei Ansprüchen wegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts, die einerseits auf Deliktsrecht, andererseits auf Wettbewerbsrecht gestützt werden, um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt (BGH, Urteil vom 8.3. 2012 - I ZR 85/10 - GRUR 2012, 1153 - Unfallersatzgeschäft; Senat, Urteil vom 12.10.2012 - 6 U 93/12 - juris Rn. 7). - OLG Köln, 16.12.2016 - 6 U 166/15
Ansprüche eines Anbieters von Kfz-Schutzbriefen gegen ein Abschleppunternehmen …
Für die Mitbewerberstellung genügt weder, dass die Klägerin durch die angegriffene Wettbewerbshandlung irgendwie in ihrem eigenen Marktstreben betroffen ist, noch das Bestehen enger geschäftlicher Beziehung (…s. Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 2 Rn. 109, 109b, m.w.N.; Senat, Urteil vom 12.10.2012, 6 U 93/12). - AG Passau, 05.05.2015 - 9 Cs 35 Js 4140/13
Teilweise Übernahme des Selbstbehalts bei Kfz-Reparatur
In einerweiteren Entscheidung führt das OLG Köln in einem Urteil vom 12.10.2012, Aktenzeichen 6 U 93/12, BeckRS 2012, 21762, im Ergebnis aus:.
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- Justiz Hamburg
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- IWW
- rechtsportal.de
EStG § 33
Einkommensteuer: Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkommensteuer: Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lto.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten einkommensteuerlich nicht ohne weiteres zu berücksichtigen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Abzug der Kosten eines Zivilprozesses
- haufe.de (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zivilprozesskosten nicht ohne weiteres als außergewöhnliche Belastungen einkommensteuerlich absetzbar - FG Hamburg weicht von der seit 2011 geänderten Rechtsprechung des BFH zu Grundsätzen der Abzugsfähigkeit ab
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
- BFH, 19.08.2015 - X R 34/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 15
- EFG 2013, 41
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (9)
- BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
Abweichend vom Urteil des BFH vom 12.05.2011, VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 sind Zivilprozesskosten nicht grundsätzlich als zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG anzusehen.Das Urteil des BFH vom 12.05.2011, VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015 sei nicht maßgeblich.
Liefe der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, könne er trotz unsicherer Erfolgsaussichten gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen (vgl. jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen z. B. BFH Urteile vom 09.05.1996, III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596; vom 04.12.2001, III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; vom 12.05.2011, VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015, mit zusammenfassender Darstellung der bisherigen Rechtsprechung und Begründung einer Änderung der Rechtsprechung).
Rn. 26 c) Mit Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 hat der BFH die bisherige Rechtsauffassung aufgegeben.
Rn. 27 d) Der Senat vermag sich der geänderten Rechtsprechung des BFH gem. dessen Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 nicht anzuschließen (kritisch auch Steinhauff, jurisPR-SteuerR 33/2011, Anm. 5;… K. Heger in Blümich, EStG- KStG- GewStG, § 33 EStG, Stand Februar 2012, Rz. 220).
Rn. 31 Gegen die geänderte Rechtsprechung des BFH spricht auch, dass die in der Entscheidung des BFH vom 12.05.2011, VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 vorgesehene Überprüfung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses angesichts der Vielgestaltigkeit und der möglichen rechtlichen und tatsächlichen Komplexität von Zivilprozessen von der Finanzverwaltung im Rahmen der Veranlagung nicht praktikabel durchgeführt werden kann.
Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Abweichung dieser Entscheidung von dem Urteil des BFH vom 12.05.2011, VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015.
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb zählen zu den Betriebsausgaben grundsätzlich alle Aufwendungen, die objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BFH Beschluss vom 04.07.1990, GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817). - BFH, 09.05.1996 - III R 224/94
Die Übernahme eines Prozeßkostenrisikos kann unter engen Voraussetzungen als …
Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
Liefe der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, könne er trotz unsicherer Erfolgsaussichten gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen (vgl. jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen z. B. BFH Urteile vom 09.05.1996, III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596; vom 04.12.2001, III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; vom 12.05.2011, VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015, mit zusammenfassender Darstellung der bisherigen Rechtsprechung und Begründung einer Änderung der Rechtsprechung).
- BFH, 04.12.2001 - III R 31/00
Außergewöhnliche Belastung; Prozesskosten für einen Familienrechtsstreit
Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
Liefe der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, könne er trotz unsicherer Erfolgsaussichten gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen (vgl. jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen z. B. BFH Urteile vom 09.05.1996, III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596; vom 04.12.2001, III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; vom 12.05.2011, VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015, mit zusammenfassender Darstellung der bisherigen Rechtsprechung und Begründung einer Änderung der Rechtsprechung). - BFH, 15.04.1992 - III R 96/88
Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben
Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
Lassen sich die Tatsachen, aus denen sich die Entstehung und der betriebliche Zusammenhang der Aufwendungen ergibt, nicht feststellen, so geht das zulasten des Steuerpflichtigen; denn er trägt für diese Tatsachen die objektive Beweislast (BFH Urteil vom 15.04.1992, III R 96/88, BFHE 168, 133, BStBl II 1992, 819). - BFH, 30.06.2005 - III R 27/04
Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung in einem gerichtlichen …
Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
Liegt die wesentliche Ursache in der vom Einzelnen gestaltbaren Lebensführung, kommt ein Abzug nicht in Betracht (vgl. m. w. N. Steinhauff, jurisPR-SteuerR 33/2011, Anm. 5; BFH Urteil vom 30.06.2005, III R 27/04, BStBl II 2006, 492). - BFH, 03.03.2005 - III R 54/03
Außergewöhnliche Belastung: Darlehensumschuldung zwecks Erwerb eines EFH keine …
Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
In Anwendung dieser Maßstäbe reicht es z. B. für die Berücksichtigung von Darlehenszinsen oder Bürgschaftsaufwendungen nicht aus, wenn die Aufwendungen in Erfüllung einer Verpflichtung entstanden sind; vielmehr ist darauf abzustellen, ob bereits die Übernahme der Verpflichtung zwangsläufig war (vgl. BFH Urteile vom 08.08.1984, I R 32/82, juris; vom 03.03.2005, III R 54/03, BFH/NV 2005, 1529;… Loschelder in Schmidt, EStG, 31. Auflage, 2012, § 33 Rz. 35 "Bürgschaft", "Schuldentilgung";… K. Heger in Blümich, EStG- KStG- GewStG, § 33 EStG, Stand Februar 2012, Rz. 251, 255;… Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 2012, § 33 Rn. 54 "Bürgschaft", "Darlehen"). - BFH, 25.03.2004 - III B 54/03
Restitutionsprozess; Prozesskosten keine außergewöhnliche Belastung
Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
Diese Maßstäbe gelten gem. Beschluss des BFH vom 25.03.2004, III B 54/03, BFH/NV 2004, 1101 auch für einen Restitutionsprozess zur Rückgängigmachung einer Enteignung in der früheren DDR. - BFH, 08.08.1984 - I R 32/82
Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
In Anwendung dieser Maßstäbe reicht es z. B. für die Berücksichtigung von Darlehenszinsen oder Bürgschaftsaufwendungen nicht aus, wenn die Aufwendungen in Erfüllung einer Verpflichtung entstanden sind; vielmehr ist darauf abzustellen, ob bereits die Übernahme der Verpflichtung zwangsläufig war (vgl. BFH Urteile vom 08.08.1984, I R 32/82, juris;… vom 03.03.2005, III R 54/03, BFH/NV 2005, 1529;… Loschelder in Schmidt, EStG, 31. Auflage, 2012, § 33 Rz. 35 "Bürgschaft", "Schuldentilgung";… K. Heger in Blümich, EStG- KStG- GewStG, § 33 EStG, Stand Februar 2012, Rz. 251, 255;… Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 2012, § 33 Rn. 54 "Bürgschaft", "Darlehen").
- FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1976/14
Steuerliche Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung
Rn. 40 aa) Nachdem der VI. Senat des BFH "in seiner sehr weiten Auslegung" (vgl. Nieuwenhuis, DStR 2014, 1701 ; einschränkend auch der IX. Senat des BFH…, Urteil vom 16. April 2013 - IX R 5/12 -, juris, Rdn. 19 f.; ablehnend: FG Hamburg, Urteil vom 24. September 2012 - 1 K 195/11 -, juris, Rdnrn. 27 ff., FG Düsseldorf, Urteil vom 11. Februar 2014 - 13 K 3724/12 E -, juris, Rdnrn. 16 ff.) Prozesskosten für beliebige, nicht aussichtslose Prozesse als außergewöhnliche Belastung anerkannt hatte, reagierte die Finanzverwaltung mit einem Nichtanwendungserlass (vgl. BMF vom 20.12.2011, IV C 4 - S 2284/07/0031:002, BStBl. I 2011, 1286): Der Finanzverwaltung stünden für eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses bzw. der Motive der Verfahrensbeteiligten keine Instrumente zur Verfügung. - BFH, 18.06.2015 - VI R 17/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Rn. 14 3. Das Senatsurteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 hat neben Zustimmung (z.B. FG Düsseldorf, Urteile vom 20. Februar 2013 15 K 2052/12 E, EFG 2013, 703; vom 19. Februar 2013 10 K 2392/12 E, EFG 2013, 933; vom 14. Januar 2013 11 K 1633/12 E, EFG 2013, 701; Kanzler in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 33 EStG Rz 110; Rosenke, EFG 2013, 1668) vielfach auch Kritik erfahren (z.B. FG Hamburg, Urteil vom 24. September 2012 1 K 195/11, EFG 2013, 41; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2014, 850; FG des Saarlandes, Urteil vom 10. Dezember 2014 1 K 1201/13, EFG 2015, 818; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2011, BStBl I 2011, 1286; G. Kirchhof, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 1867, 1871;… Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 33 Rz 47a ff.; Steinhauff, jurisPR-SteuerR 33/2011, Rz 5). - FG Köln, 26.06.2013 - 7 K 2700/12
Einkommensteuer: Anwaltskosten für familiengerichtliches Unterhaltsverfahren als …
Die für die Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen i.S. des § 33 Abs. 1 EStG erforderliche Unausweichlichkeit liegt für den Steuerpflichtigen bereits darin, dass er - will er sein Recht durchsetzen - im Verfassungsstaat des Grundgesetzes den Rechtsweg beschreiten muss (a.A. FG Hamburg, Urteil vom 24.9. 2012 1 K 195/11, EFG 2013, 41).Rn. 32 Auch aus der Entscheidung des FG Hamburg vom 24.9.2012 (1 K 195/11, EFG 2013, 41) und dem Nichtanwendungserlass des BMF vom 20.12.2011 (BStBl I 2011, 1286) ergeben sich keine Gesichtspunkte, die eine anderweitige Beurteilung rechtfertigen.
Rn. 33 Das FG Hamburg (Urteil vom 24.9. 2012 1 K 195/11, EFG 2013, 41), hat die Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen trotz der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung versagt.
- BFH, 19.08.2015 - X R 34/12
Zivilprozesskosten sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. September 2012 1 K 195/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 21 Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 41).
- FG Düsseldorf, 11.02.2014 - 13 K 3724/12
Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Der Senat hält die vom FG Hamburg (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 24.9.2012 1 K 195/11, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 41) sowie Teilen der Literatur geäußerte Kritik (vgl. etwa Steinhauff, jurisPR-SteuerR 33/2011, Anm. 5), dass die grundsätzliche Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung bei hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung nicht den Vorgaben des § 33 EStG entspricht, für zutreffend. - FG Thüringen, 14.05.2014 - 3 K 830/13
Anwaltskosten in Zusammenhang mit Scheidungsfolgesachen (Zugewinnausgleich etc.) …
Rn. 22 Der BFH hat mit Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10, a.a.O. unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Zivilprozesskosten (stets) als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (dem folgend: z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2013 15 K 2052/12 E, EFG 2013, 703, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 14/13; FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Januar 2013 11 K 1633/12 E, EFG 2013, 701, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 9/13; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 12. Dezember 2012 4 K 929/12, juris; FG München, Urteil vom 20. April 2012 8 K 2190/09, EFG 2013, 453, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 74/12; a.A. FG Hamburg, Urteil vom 24. September .2012 1 K 195/11, EFG 2013, 41, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 34/12; FG Düsseldorf, Urteil vom 11. Februar 2014 13 K 3724/12 E, EFG 2014, 850, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 17/14).Rn. 29 6. Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 19. März 2013 (…IX R 41/12, BFH/NV 2013, 1168), auf die Entscheidung des FG Hamburg vom 24. September 2012 (1 K 195/11, a.a.O.) und auf den Nichtanwendungserlass des BMF vom 20.12.2011 (BStBl I 2011, 1286).
- FG Niedersachsen, 15.05.2013 - 9 K 238/12
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten im Falle des Prozessverlustes als …
Soweit ersichtlich hat alleine das FG Hamburg bislang die Rechtsprechung des BFH dem Grunde nach abgelehnt (Urteil vom 24. September 2012 1 K 195/11, EFG 2013, 41, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 34/12).Rn. 36 Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 24. September 2012 1 K 195/11, EFG 2013, 41, Rev.: X R 34/12), das die Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen trotz geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung versagt hat, gelangt der Senat zu keinem anderen Ergebnis.
- FG Düsseldorf, 20.02.2013 - 15 K 2052/12
Finanzgericht entscheidet erneut gegen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung
Rn. 25 Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 24. September 2012 1 K 195/11, Rev.: X R 34/12, EFG 2013, 41), das die Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen trotz geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung versagt hat, gelangt der Senat zu keinem anderen Ergebnis. - FG Düsseldorf, 14.01.2013 - 11 K 1633/12
Aufwendungen für Kosten aus verwaltungsgerichtlichen Prozessen als …
Das vom BFH in seiner Entscheidung vom 12.05.2011 betonte staatliche Gewaltmonopol, nach dem strittige Ansprüche nur mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen oder abzuwehren sind, gilt auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen im öffentlich-rechtlichen Bereich (…für eine Gleichbehandlung der Kosten für Zivilprozesse und verwaltungsgerichtliche Prozesse nach der neuen BFH-Rechtsprechung ebenfalls Schmieszek in Bordewin- Brandt, § 33 EStG Rz. 370; vgl. ferner auch Trossen, Anmerkung zum Urteil des FG Hamburg 24.09.2012 - 1 K 195/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 41).Rn. 30 Zum einen wird die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum erleichterten Abzug von (Zivil) Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung kritisch gesehen (vergleiche Schmitz-Herscheidt, Neue Wirtschafts-Briefe - NWB - 3/2013, 112; FG Hamburg, Urteil vom 24.09.2012 - 1 K 195/11, EFG 2013, 41 mit Anmerkung Trossen, Revision eingelegt (Az. des BFH: X R 34/12)].
- FG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - 2 K 256/12
Nichtabziehbarkeit von Prozesskosten
Rn. 30 Der Senat schließt sich diesen Ausführungen des FG Düsseldorf inhaltlich voll an (ablehnend gegenüber der geänderten Rechtsprechung auch FG Hamburg, Urteil vom 24.9. 2012 1 K 195/11, EFG 2013, 41; Liebl, jurisPR-SteuerR 10/2014 Anm. 1; Heger in Blümich, Kommentar zum EStG, § 33 RNr. 220). - FG Münster, 27.11.2013 - 11 K 2519/12
Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Streites absetzbar
- FG Düsseldorf, 09.10.2013 - 15 K 1102/13
Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Niedersachsen, 26.11.2012 - 3 K 319/12
Möglichkeit des Abzugs von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13
Objektiver Nachweis der Vermietungsabsicht einer erworbenen, aufgrund von …
- FG Niedersachsen, 22.11.2012 - 14 K 237/12
Absetzbarkeit der Kosten einer Vollstreckungsabwehrklage bei den Einkünften aus …
- FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Thüringen, 22.10.2014 - 3 K 272/14
Abzug von Kosten eines Zivilprozessverfahrens wegen mangelhafter Bauleistungen am …
- FG Saarland, 07.10.2014 - 1 K 1054/13
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2014 - 14 K 14310/12
Zivilprozesskosten des Gesellschafters eines Immobilienfonds im Zusammenhang mit …
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