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Rechtsprechung
   EuGH, 29.03.2011 - C-201/09 P, C-216/09 P, C-352/09 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2860
EuGH, 29.03.2011 - C-201/09 P, C-216/09 P, C-352/09 P (https://dejure.org/2011,2860)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.2011 - C-201/09 P, C-216/09 P, C-352/09 P (https://dejure.org/2011,2860)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 2011 - C-201/09 P, C-216/09 P, C-352/09 P (https://dejure.org/2011,2860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / ArcelorMittal Luxembourg u.a.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • EU-Kommission PDF

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • EU-Kommission

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen von 10 Mio. Euro gegen ArcelorMittal Luxembourg und 3,17 Mio. Euro gegen ThyssenKrupp Nirosta wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens verhängt wurden

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Stahlträger - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - Zuständigkeit der Kommission - ...

  • kartellblog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kartellbußen wegen Verjährung aufgehoben

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 8. Juni 2009 von ArcelorMittal Luxembourg SA gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 31. März 2009 in der Rechtssache T-405/06, ArcelorMittal Luxembourg u. a./Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 31. März 2009, ArcelorMittal Luxembourg u. a./Kommission (T-405/06), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 5342 endg. der Kommission vom ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Einer Muttergesellschaft kann das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Union verstoßen hat, kann zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben und besteht zum anderen eine widerlegliche Vermutung, dass die Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission kann in der Folge dem Mutterunternehmen als Gesamtschuldner die Haftung für die Zahlung der gegen sein Tochterunternehmen verhängten Geldbuße zuweisen, sofern die Beweise, die vom Mutterunternehmen, dem die Widerlegung dieser Vermutung obliegt, vorgelegt werden, nicht für den Nachweis ausreichen, dass sein Tochterunternehmen auf dem Markt eigenständig auftritt (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    28 und 29 des Urteils Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission neben der 100%igen Kapitalbeteiligung an dem Tochterunternehmen weitere Umstände, wie das Nichtbestreiten des vom Mutterunternehmen auf die Geschäftspolitik seines Tochterunternehmens ausgeübten Einflusses und die gemeinsame Vertretung der beiden Unternehmen im Verwaltungsverfahren, angeführt, doch wurden diese Umstände vom Gerichtshof nur erwähnt, um die Gesamtheit der Gesichtspunkte aufzuführen, auf die das Gericht seine Argumentation gestützt hatte, und nicht, um die Geltung der in Randnr. 97 des vorliegenden Urteils genannten Vermutung von der Beibringung zusätzlicher Indizien für die tatsächliche Einflussnahme durch die Muttergesellschaft abhängig zu machen (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 62).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Im Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 144), habe der Gerichtshof eine wörtliche und restriktive Auslegung der Bestimmungen über die Verjährungsfristen abgelehnt, indem er neben dem Wortlaut der Bestimmung über das Ruhen der Verjährung das mit dieser Vorschrift verfolgte Ziel berücksichtigt habe, um zu einer weiten Auslegung des Begriffs "Entscheidung der Kommission" in Art. 3 der Entscheidung Nr. 715/78 zu gelangen.

    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt bereits die Anhängigkeit einer Klage vor dem Gericht oder dem Gerichtshof das Ruhen der Verjährung (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 153).

    Der Gerichtshof hat erläutert, dass diese Frist insbesondere mit Ablauf der Frist für eine Klage gegen die Entscheidung über die Zuwiderhandlung und die Geldbuße beginnt, sofern keine Klage erhoben wurde (vgl. entsprechend Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 137).

    Darüber hinaus erfassen sowohl der Wortlaut von Art. 3 der Entscheidung Nr. 715/78 und Art. 25 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003 als auch die mit diesen Artikeln verfolgten Ziele nicht nur Klagen gegen die in Art. 2 der Entscheidung Nr. 715/78 und Art. 25 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 genannten anfechtbaren Handlungen, sondern auch Klagen gegen die abschließende Entscheidung der Kommission (vgl. entsprechend Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 146).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Die vom Gericht zur Stützung seines Standpunkts zitierten Urteile vom 25. Februar 1969, Klomp (23/68, Slg. 1969, 43), und vom 18. Juli 2007, Lucchini (C-119/05, Slg. 2007, I-6199), könnten nicht mit Erfolg angeführt werden, um zu einem anderen Ergebnis zu gelangen.

    Unter diesen Umständen liefe es dem Zweck und der Kohärenz der Verträge zuwider und wäre mit der Kontinuität der Unionsrechtsordnung unvereinbar, wenn die Kommission nicht befugt wäre, eine einheitliche Anwendung der Normen sicherzustellen, die im Zusammenhang mit dem EGKS-Vertrag stehen und weiterhin auch nach dessen Außerkrafttreten Wirkungen zeitigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Lucchini, Randnr. 41).

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Zur Verweisung des Gerichts auf das Urteil vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a. (C-310/97 P, Slg. 1999, I-5363), meint die Kommission, dass die Logik dieses Urteils auf Untersuchungsmaßnahmen wie Nachprüfungen, deren Anfechtung die Verjährung unterbreche oder sie ruhen lasse, nicht übertragbar sei.

    Diejenigen Teile, die andere Adressaten betreffen, die die Entscheidung nicht angefochten haben, sind nicht Teil des Streitgegenstands, über den der Unionsrichter zu entscheiden hat (Urteil Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Randnr. 53).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Der Gerichtshof kann gemäß Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Die Urteile vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission (107/82, Slg. 1983, 3151), und vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission (C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925), könnten den Standpunkt des Gerichts nicht rechtfertigen, weil das erste Urteil nicht einschlägig sei und das zweite Urteil fehlerhaft ausgelegt worden sei.
  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Der Gerichtshof hat dabei zum einen klargestellt, dass in diesem Zusammenhang unter dem Begriff des Unternehmens eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen ist, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird, und zum anderen, dass eine solche wirtschaftliche Einheit, wenn sie gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen hat (Urteil vom 20. Januar 2011, General Química u. a./Kommission, C-90/09 P, Slg. 2011, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Die Urteile vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission (107/82, Slg. 1983, 3151), und vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission (C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925), könnten den Standpunkt des Gerichts nicht rechtfertigen, weil das erste Urteil nicht einschlägig sei und das zweite Urteil fehlerhaft ausgelegt worden sei.
  • EuGH, 10.03.2009 - C-345/06

    EINE LISTE VON GEGENSTÄNDEN, DIE AN BORD VON FLUGZEUGEN VERBOTEN SIND, KANN DEM

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Insbesondere verlangt der Grundsatz der Rechtssicherheit, dass eine unionsrechtliche Regelung den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteil vom 10. März 2009, Heinrich, C-345/06, Slg. 2009, I-1659, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-431/07

    DIE RÜCKWIRKENDE HERABSETZUNG DER VON ORANGE UND SFR FÜR UMTSLIZENZEN

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
    Die Begründung kann auch implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die getroffenen Maßnahmen zu erkennen, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit er seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, Slg. 2009, I-2665, Randnr. 42, sowie Beschluss vom 21. Januar 2010, 1ride und Iride Energia/Kommission, C-150/09 P, Randnr. 42).
  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuGH, 21.01.2010 - C-150/09

    Iride und Iride Energia / Kommission

  • EuGH, 25.02.1969 - 23/68

    Klomp / Inspectie der belastingen

  • EuGH, 02.10.2003 - C-176/99

    DER GERICHTSHOF WEIST SECHS DER ACHT VON STAHLUNTERNEHMEN UND IHRER

  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

  • EuG, 11.03.1999 - T-137/94

    ARBED / Kommission

  • EuGH, 01.07.2014 - C-573/12

    Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie

    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (vgl. u. a. Urteil ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.09.2016 - T-472/13

    Lundbeck / Kommission

    The principle of legal certainty requires that EU rules enable those concerned to know precisely the extent of the obligations which are imposed on them, and that those persons must be able to ascertain unequivocally what their rights and obligations are and take steps accordingly (see judgment of 29 March 2011 in ArcelorMittal Luxembourg v Commission and Commission v ArcelorMittal Luxembourg and Others, C-201/09 P and C-216/09 P, ECR, EU:C:2011:190, paragraph 68 and the case-law cited).
  • EuGH, 27.04.2017 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für

    Im zweiten Erwägungsgrund des Abänderungsbeschlusses erklärte die Kommission, dass sie auf das Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), hin beschlossen habe, die streitige Entscheidung zurückzunehmen, soweit sie an Elementis und die Elementis Holding Limited gerichtet gewesen sei.

    Hierzu tragen die Rechtsmittelführerinnen vor, dass die Kommission nach der Verkündung des Urteils vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), habe feststellen müssen, dass sie wegen Verjährung gegen Elementis und Ciba/BASF keine Geldbuße mehr habe verhängen können.

    Verstößt eine solche wirtschaftliche Einheit gegen die Wettbewerbsregeln, hat sie nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen (Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 95).

    Fünftens ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass es möglich ist, dass die Verjährung der Verfolgungsbefugnis der Kommission ausschließlich in Bezug auf die Tochtergesellschaft, nicht aber in Bezug auf die Muttergesellschaft eintritt, selbst wenn deren Haftung vollständig auf dem rechtswidrigen Verhalten der Tochtergesellschaft beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 102, 103, 148 und 149).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, wird der Unionsrichter, wenn ein Adressat eines Beschlusses Nichtigkeitsklage erhebt, nur mit den Teilen des Beschlusses befasst, die diesen Adressaten betreffen, während diejenigen Teile, die andere Adressaten betreffen, die den Beschluss nicht angefochten haben, nicht Teil des Streitgegenstands sind, über den der Unionsrichter zu entscheiden hat (Urteile vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, EU:C:1999:407, Rn. 53, vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 142, und vom 11. Juli 2013, Team Relocations u. a./Kommission, C-444/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:464, Rn. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission

    Im zweiten Erwägungsgrund der Änderungsentscheidung führte die Kommission aus, dass sie aufgrund des Urteils vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), beschlossen habe, die streitige Entscheidung zurückzunehmen, soweit sie namentlich an Elementis und an Elementis Holdings Limited gerichtet gewesen sei.

    In diesem Zusammenhang tragen die Rechtsmittelführerinnen vor, die Kommission sei aufgrund des Urteils vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), mit dem Umstand konfrontiert gewesen, dass sie gegen Elementis und Ciba/BASF wegen eingetretener Verjährung keine Geldbußen mehr habe verhängen können.

    Auch ergebe sich aus dem Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), dass die Verjährung individuell auf das einzelne Rechtssubjekt und nicht gleichmäßig auf das gesamte Unternehmen Anwendung finde, was bedeute, dass es sich anerkanntermaßen um eine Situation handele, in der es gerechtfertigt sei, die Herabsetzung der Geldbuße nicht auf die Muttergesellschaft auszudehnen.

    Insoweit ist festzustellen, dass die Rechtsmittelführerinnen in ihren am 16. September 2011 beim Gericht eingereichten Erklärungen insbesondere im Zusammenhang mit den Folgerungen, die sich nach ihrer Ansicht aus dem Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), ergeben, zu dem Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nichts vorgetragen haben.

    Drittens schließlich bin ich entgegen der Auffassung der Kommission der Ansicht, dass die Schlussfolgerung des Gerichts keine fundierte Stütze in der Linie findet, die durch das Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), bereits vorgezeichnet ist.

    34 - Vgl. Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 110).

  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53

    34 und 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 95).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-231/11

    Der Gerichtshof gibt den Rechtsmitteln in den das Kartell auf dem Markt für

    Die Kommission kann in der Folge der Muttergesellschaft als Gesamtschuldnerin die Haftung für die Zahlung der gegen ihre Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße zuweisen (vgl. u. a. Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, Slg. 2011, I-2239, Rn. 98).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-611/16

    Xellia Pharmaceuticals und Alpharma / Kommission

    Es ist dabei insbesondere auf die Rn. 42, 43 und 54 des Urteils vom 21. September 2006, Technische Unie/Kommission (C-113/04 P, EU:C:2006:593), und auf die Rn. 118 und 120 bis 122 des Urteils vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), eingegangen.

    143 Zum anderen hat das Gericht in den Rn. 368 und 369 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass die Rechtsmittelführerinnen nicht geltend machen könnten, dass ihre Verteidigungsrechte wegen der überlangen Dauer des Verfahrens verletzt worden seien, da sie ihrer Sorgfaltspflicht, wie sie in dem in Rn. 358 des angefochtenen Urteils angeführten Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 120 bis 122), beschrieben sei, nicht nachgekommen seien.

    Dennoch hat das Gericht unmittelbar die Rechtsprechung zur Verletzung der Verteidigungsrechte aufgrund einer überlangen Dauer des ersten Abschnitts des Verwaltungsverfahrens der Kommission angewandt, insbesondere die Rn. 43, 54 und 60 bis 71 des Urteils vom 21. September 2006, Technische Unie/Kommission (C-113/04 P, EU:C:2006:593), und die Rn. 118 bis 122 des Urteils vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190), auf die in den Rn. 357, 358, 362 und 369 des angefochtenen Urteils Bezug genommen wird.

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 5 K 5044/19

    EuGH-Vorlage - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Finanzielle Eingliederung

    EU 2017, Nr C 144, 2, Rn. 22; EuGH, Urteil vom 29. März 2011 - C-201/09 P und C-216/09 P, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., EU:C:2011:190, Rn. 68; EuGH, Urteil vom 10. März 2009 - C-345/06, Heinrich, EU:C:2009:140, Rn. 44).
  • EuG, 08.09.2016 - T-470/13

    Merck / Kommission

    Selon la jurisprudence, le principe de sécurité juridique exige qu'une réglementation de l'Union permette aux intéressés de connaître avec exactitude l'étendue des obligations qu'elle leur impose et que ces derniers puissent connaître sans ambiguïté leurs droits et leurs obligations et prendre leurs dispositions en conséquence (voir arrêt du 29 mars 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Commission et Commission/ArcelorMittal Luxembourg e.a., C-201/09 P et C-216/09 P, Rec, EU:C:2011:190, point 68 et jurisprudence citée).

    Il importe, toutefois, dans un tel cas, que les entreprises concernées démontrent de manière suffisamment précise qu'elles ont éprouvé des difficultés pour se défendre contre les allégations de la Commission en précisant quels sont les documents ou les témoignages qu'elles ne pourraient plus solliciter et les raisons pour lesquelles cela serait de nature à compromettre leur défense (voir, en ce sens, arrêts Technische Unie/Commission, point 473 supra, EU:C:2006:593, points 54 et 60 à 71, et ArcelorMittal Luxembourg/Commission et Commission/ArcelorMittal Luxembourg e.a., point 225 supra, EU:C:2011:190, point 118).

    En effet, ce n'est qu'en examinant de telles indications spécifiques que le juge de l'Union peut apprécier si une entreprise a démontré à suffisance de droit qu'elle a éprouvé les difficultés invoquées pour se défendre contre les allégations de la Commission en raison d'une durée excessive de la procédure administrative ou si, au contraire, lesdites difficultés résultent d'une méconnaissance de ses obligations de diligence (arrêt ArcelorMittal Luxembourg/Commission et Commission/ArcelorMittal Luxembourg e.a., point 454 supra, EU:C:2011:190, points 120 à 122).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing (früher Parker ITR) und

  • EuGH, 19.07.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

  • EuG, 30.03.2022 - T-340/17

    Japan Airlines / Kommission

  • EuGH, 08.05.2014 - C-414/12

    Bolloré / Kommission

  • EuGH, 10.04.2014 - C-247/11

    Areva / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für Projekte im

  • EuG, 12.12.2018 - T-677/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle

  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-256/16

    Deichmann - Vorabentscheidungsverfahren Dumping Antrag auf Erstattung von

  • EuG, 08.09.2016 - T-460/13

    Das Gericht der EU bestätigt die Geldbußen von nahezu 150 Millionen Euro, die im

  • EuGH, 11.07.2013 - C-444/11

    Team Relocations u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-882/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella kann ein nationales Gericht eine

  • EuG, 08.09.2016 - T-471/13

    Xellia Pharmaceuticals und Alpharma / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • EuG, 08.09.2016 - T-467/13

    Arrow Group und Arrow Generics / Kommission

  • EuG, 28.05.2013 - T-43/10

    Elementis u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

  • EuGH, 29.09.2011 - C-520/09

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt die Entscheidung der

  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • EuG, 18.11.2020 - T-814/17

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer

  • EuG, 09.12.2014 - T-92/10

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-231/11

    Kommission / Siemens Österreich u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 23.01.2014 - T-384/09

    SKW Stahl-Metallurgie Holding und SKW Stahl-Metallurgie / Kommission - Wettbewerb

  • EuGH, 26.07.2017 - C-696/15

    République Tchèque / Kommission - Rechtsmittel - Verkehr - Richtlinie 2010/40/EU

  • EuG, 27.02.2014 - T-91/11

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen

  • EuG, 06.02.2014 - T-27/10

    AC-Treuhand / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Zinn- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 09.12.2014 - T-85/10

    Alfa Acciai / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-101/15

    Pilkington Group u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art.

  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 22.01.2013 - C-286/11

    Kommission / Tomkins - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

  • EuGH, 09.03.2017 - C-141/15

    Doux - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 543/2008 - Art. 15

  • EuG, 09.12.2014 - T-69/10

    IRO / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-247/11

    Areva / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im

  • EuGH, 21.09.2017 - C-85/15

    Feralpi / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienische Hersteller von

  • EuGH, 21.09.2017 - C-88/15

    Ferriere Nord / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienische Hersteller

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2011 - C-43/10

    Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u.a. - Schutz der Umwelt - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2012 - C-440/11

    Kommission / Stichting Administratiekantoor Portielje - Rechtsmittel - Wettbewerb

  • EuGH, 21.09.2017 - C-86/15

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts zu dem von

  • EuG, 08.11.2011 - T-43/10

    Elementis u.a. / Kommission

  • EuGH, 09.11.2023 - C-558/21

    Global Silicones Council u.a./ Kommission u.a. - Rechtsmittel - Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuGH, 21.09.2017 - C-89/15

    Riva Fire / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-88/15

    Ferriere Nord / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-89/15

    Riva Fire / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-85/15

    Feralpi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-86/15

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-211/15

    Orange / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13

    Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 20.03.2012 - T-441/10

    Kurrer / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10

    Zuckerfabrik Jülich - Zucker - Festsetzung von Produktionsabgaben -

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-472/09

    SP / Kommission

  • EuG, 23.01.2014 - T-395/09

    Gigaset / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • EuG, 29.03.2023 - T-868/19

    Nouryon Industrial Chemicals u.a./ Kommission

  • EuG, 16.05.2018 - T-23/17

    Barnett / EWSA - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Vorzeitige

  • EuG, 15.07.2015 - T-45/10

    GEA Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-596/13

    Kommission / Moravia Gas Storage - Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-361/14

    Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Auslegung von Art. 266 AEUV - Art. 4

  • EuG, 16.09.2013 - T-408/10

    Roca Sanitario / Kommission

  • EuGH, 13.09.2012 - C-495/11

    Total und Elf Aquitaine / Kommission

  • EuG, 14.12.2011 - T-6/11

    Kommission / Vicente Carbajosa u.a.

  • EuG, 08.05.2019 - T-185/18

    Lucchini / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-141/15

    Doux u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Voraussetzungen für die Gewährung von

  • EuG, 18.06.2013 - T-404/08

    Fluorsid und Minmet / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

  • VG Berlin, 11.12.2012 - 21 K 260.12

    Förderung von Kinos (Digitalisierung)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-610/10

    Kommission / Spanien - Zeitliche Anwendbarkeit von Art. 260 Abs. 2 AEUV -

  • EuGH, 10.09.2015 - C-81/14

    Nannoka Vulcanus Industries - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

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Rechtsprechung
   EuGH, 29.03.2011 - C-352/09 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2886
EuGH, 29.03.2011 - C-352/09 P (https://dejure.org/2011,2886)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.2011 - C-352/09 P (https://dejure.org/2011,2886)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 2011 - C-352/09 P (https://dejure.org/2011,2886)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ThyssenKrupp Nirosta / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - ...

  • EU-Kommission PDF

    ThyssenKrupp Nirosta (anciennement ThyssenKrupp Stainless) / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - ...

  • EU-Kommission

    ThyssenKrupp Nirosta (anciennement ThyssenKrupp Stainless) / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    ThyssenKrupp Nirosta / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS festgestellt wird - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der ThyssenKrupp Nirosta AG, vormals ThyssenKrupp Stainless AG gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 1. Juli 2009 in der Rechtssache T-24/07, ThyssenKrupp Stainless AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 2. ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 1. Juli 2009, ThyssenKrupp Stainless / Kommission (T-24/07), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 in einem Verfahren nach Art. 65 KS ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 14.07.2005 - C-65/02

    ThyssenKrupp Stainless (früher Krupp Thyssen Stainless) / Kommission -

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
    Mit Urteil vom 14. Juli 2005, ThyssenKrupp/Kommission (C-65/02 P und C-73/02 P, Slg. 2005, I-6773), wies der Gerichtshof die Rechtsmittel der Rechtsmittelführerin und der Kommission gegen dieses Urteil zurück.

    Der Gerichtshof habe im Urteil ThyssenKrupp/Kommission, das rechtskräftig geworden sei, festgestellt, dass die Rechtsmittelführerin aufgrund der Erklärung vom 23. Juli 1997 für das Verhalten von Thyssen verantwortlich sei.

    Mit ihrem zweiten Rechtsmittelgrund macht die Rechtsmittelführerin geltend, ihre Haftung für das Verhalten von Thyssen Stahl sei im Urteil ThyssenKrupp/Kommission nicht rechtskräftig festgestellt worden, das Gericht habe die Reichweite des Grundsatzes res iudicata verkannt, es habe ihre Verteidigungsrechte verletzt und es habe zu Unrecht entschieden, dass die Erklärung vom 23. Juli 1997 einen Übergang der Haftung von Thyssen Stahl auf sie selbst bewirkt habe.

    Das Gericht hat in Randnr. 118 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass sich das Rechtsmittel der Rechtsmittelführerin, das zum Urteil ThyssenKrupp/Kommission geführt habe, nicht auf die vom Gericht vorgenommene Beurteilung des Haftungsübergangs von Thyssen auf die Rechtsmittelführerin bezogen habe.

    118 und 122 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass sich das Rechtsmittel der Rechtsmittelführerin, das zum Urteil ThyssenKrupp/Kommission geführt habe, nicht auf die vom Gericht vorgenommene Beurteilung des Übergangs der Haftung für das Thyssen Stahl vorgeworfene rechtswidrige Verhalten auf die Rechtsmittelführerin bezogen habe und dass sich Randnr. 88 des Urteils ThyssenKrupp/Kommission auf das Anschlussrechtsmittel der Kommission beziehe, mit dem ein solcher Haftungsübergang ebenfalls nicht in Frage gestellt worden sei.

    96 und 102 bis 106 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden, dass weder das Rechtsmittel der Rechtsmittelführerin noch das Anschlussrechtsmittel der Kommission, die zum Urteil ThyssenKrupp/Kommission geführt haben, die Frage der Rechtmäßigkeit des durch die Erklärung vom 23. Juli 1997 erfolgten Haftungsübergangs betrafen.

  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
    Ein Rechtsmittel ist jedoch zurückzuweisen, wenn zwar die Gründe eines Urteils des Gerichts eine Verletzung des Unionsrechts erkennen lassen, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig darstellt (Urteil vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 58).

    Unter diesen Umständen bleibt der in Randnr. 134 des vorliegenden Urteils festgestellte Rechtsfehler des Gerichts ohne Folgen für die Prüfung des vorliegenden Rechtsmittels, da zwar die Gründe des angefochtenen Urteils eine Verletzung des Unionsrechts erkennen lassen, die Urteilsformel aber aus anderen Rechtsgründen richtig ist, so dass das Rechtsmittel zurückzuweisen ist (vgl. in diesem Urteil Salzgitter/Kommission, Randnr. 58).

  • EuGH, 29.09.2010 - C-74/10

    EREF / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, ist der Gerichtshof gemäß Art. 225 EG zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht aus ihnen gezogen hat, befugt (Urteil vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 51, und Beschluss vom 29. September 2010, EREF/Kommission, C-74/10 P und C-75/10 P, Randnr. 41).

    Der Gerichtshof hat außerdem klargestellt, dass die Tatsachenwürdigung, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage darstellt, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, Slg. 2006, I-4429, Randnr. 85, und Beschluss EREF/Kommission, Randnr. 42).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
    Der Gerichtshof hat wiederholt zum einen auf die große Bedeutung hingewiesen, die dem Grundsatz der Rechtskraft sowohl in der Unionsrechtsordnung als auch in den nationalen Rechtsordnungen zukommt (Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 38, vom 16. März 2006, Kapferer, C-234/04, Slg. 2006, I-2585, Randnr. 20, und vom 29. Juni 2010, Kommission/Luxemburg, C-526/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26), und zum anderen betont, dass sich die Rechtskraft lediglich auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen erstreckt, die tatsächlich oder notwendigerweise Gegenstand der betreffenden gerichtlichen Entscheidung waren (Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
    Nach der Rechtsprechung kann eine niedrigere Festsetzung der Geldbuße auf der Grundlage der Mitteilung über Zusammenarbeit nur gerechtfertigt sein, wenn die gelieferten Informationen und das Verhalten des betreffenden Unternehmens als Zeichen einer echten Zusammenarbeit des Unternehmens angesehen werden können (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.
  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
    Soweit die Rechtsmittelführerin beanstandet, dass die streitige Entscheidung gegen den Grundsatz nulla poena sine lege und einen geltend gemachten "Bestimmtheitsgrundsatz" verstoße, insbesondere weil weder die Verordnung Nr. 1/2003 noch Art. 83 EG auf Art. 65 KS verweise, ist zu beachten, dass der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Delikten und Sanktionen (nullum crimen, nulla poena sine lege) , wie er in Art. 49 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, verlangt, dass eine unionsrechtliche Regelung klar die Zuwiderhandlungen und die Sanktionen definiert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, Slg. 2007, I-3633, Randnrn.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
    Unter diesen Umständen liefe es dem Zweck und der Kohärenz der Verträge zuwider und wäre mit der Kontinuität der Unionsrechtsordnung unvereinbar, wenn die Kommission nicht befugt wäre, eine einheitliche Anwendung der Normen sicherzustellen, die im Zusammenhang mit dem EGKS-Vertrag stehen und weiterhin auch nach dessen Außerkrafttreten Wirkungen zeitigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 41).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06

    DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
    Hinsichtlich der Frage, unter welchen Umständen einer Einrichtung, obwohl sie nicht Urheberin der Zuwiderhandlung ist, dennoch dafür Sanktionen auferlegt werden können, hat der Gerichtshof bereits klargestellt, dass ein solcher Fall vorliegt, wenn die Einrichtung, die die Zuwiderhandlung begangen hat, rechtlich oder wirtschaftlich nicht mehr besteht, da eine Sanktion gegen ein Unternehmen, das keine wirtschaftliche Tätigkeit mehr ausübt, unter dem Gesichtspunkt der Abschreckung kaum wirksam wäre (Urteil vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Randnr. 40).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

    EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
    Der Gerichtshof hat wiederholt zum einen auf die große Bedeutung hingewiesen, die dem Grundsatz der Rechtskraft sowohl in der Unionsrechtsordnung als auch in den nationalen Rechtsordnungen zukommt (Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 38, vom 16. März 2006, Kapferer, C-234/04, Slg. 2006, I-2585, Randnr. 20, und vom 29. Juni 2010, Kommission/Luxemburg, C-526/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26), und zum anderen betont, dass sich die Rechtskraft lediglich auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen erstreckt, die tatsächlich oder notwendigerweise Gegenstand der betreffenden gerichtlichen Entscheidung waren (Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres

    Auszug aus EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
    64 bis 66 des Urteils Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission hervorgeht, oder das ausdrückliche oder stillschweigende Eingeständnis tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte während des Verwaltungsverfahrens vor der Kommission anzugreifen, da dieses Eingeständnis nicht die Ausübung des Rechts natürlicher und juristischer Personen aus Art. 230 Abs. 4 EG, beim Gericht Klage zu erheben, an sich einschränken kann (Urteil vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 90).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuGH, 10.03.2009 - C-345/06

    EINE LISTE VON GEGENSTÄNDEN, DIE AN BORD VON FLUGZEUGEN VERBOTEN SIND, KANN DEM

  • EuGH, 16.11.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-248/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE

  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

  • EuGH, 29.06.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

  • EuGH, 25.02.1969 - 23/68

    Klomp / Inspectie der belastingen

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuG, 01.07.2009 - T-24/07

    ThyssenKrupp Stainless / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse

  • EuG, 12.09.2007 - T-25/04

    González y Díez / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen zur Deckung

  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge -

    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteile Kapferer, C-234/04, EU:C:2006:178, Rn. 20, Kommission/Luxemburg, C-526/08, EU:C:2010:379, Rn. 26, und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 123).
  • EuGH, 05.03.2015 - C-93/13

    Kommission / Versalis und Eni - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Unter Bezugnahme auf die Urteile ETI u. a. (C-280/06, EU:C:2007:775) und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2011:191) machen Versalis und Eni im Wesentlichen geltend, der Gerichtshof habe ein Abweichen von dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit nur als Ausnahme unter genau bestimmten Voraussetzungen zugelassen, die im vorliegenden Fall nicht vorlägen.

    Diese Feststellung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Gerichtshof in Rn. 144 des Urteils ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (EU:C:2011:191) entschieden hat, dass die in Rn. 53 des vorliegenden Urteils dargestellte Möglichkeit auch für den Fall gilt, in dem die Einrichtung, die die Zuwiderhandlung begangen hat, rechtlich oder wirtschaftlich nicht mehr besteht, da eine Sanktion gegen ein Unternehmen, das keine wirtschaftliche Tätigkeit mehr ausübt, unter dem Gesichtspunkt der Abschreckung kaum wirksam wäre, denn dem Urteil ThyssenKrupp Nirosta/Kommission kann gerade nicht entnommen werden, dass die Zurechnung einer Zuwiderhandlung an eine Einrichtung, die diese nicht begangen hat, allein auf die Fälle beschränkt ist, in denen die Verhängung einer Sanktion gegen die Gesellschaft, die die Zuwiderhandlung begangen hat, den Abschreckungszweck verfehlen würde (vgl. Urteil Versalis/Kommission, EU:C:2013:386, Rn. 55).

    Im Urteil ETI u. a. (EU:C:2007:775), auf das der Gerichtshof in Rn. 144 des Urteils ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (EU:C:2011:191) ausdrücklich Bezug genommen hat, hat er nämlich entschieden, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung einer Gesellschaft, die nicht die Urheberin der Zuwiderhandlung war, in einem Fall zurechnen durfte, in dem die Einrichtung, die die Zuwiderhandlung begangen hatte, als Wirtschaftsteilnehmer auf anderen Märkten noch bestanden hatte (vgl. Urteil ETI u. a., EU:C:2007:775, Rn. 45).

  • EuGH, 24.10.2018 - C-234/17

    XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Loyale

    Zur Gewährleistung sowohl des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen als auch einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich gerichtliche Entscheidungen, die nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar geworden sind, nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteile vom 16. März 2006, Kapferer, C-234/04, EU:C:2006:178, Rn. 20, vom 29. Juni 2010, Kommission/Luxemburg, C-526/08, EU:C:2010:379, Rn. 26, vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 123, und vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-817/18

    Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u.a./ Vereniging

    24 Vgl. Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France (C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 47), sowie vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 136).

    26 Vgl. Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France (C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 47), sowie vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 136).

    33 Vgl. Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France (C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 47), sowie vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 136).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing (früher Parker ITR) und

    Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin führen weiter aus, ihre Interpretation werde durch das später ergangene Urteil ThyssenKrupp Nirosta/Kommission(C-352/09 P, EU:C:2011:191) bestätigt, in dem weder die Kommission noch der Gerichtshof die ursprünglich zwischen dem Veräußerer Thyssen Stahl und der Übernehmerin ThyssenKrupp Nirosta bestehende strukturelle Verbindung als möglichen oder sogar ausreichenden Grund erwähnt hätten, um die letztgenannte Gesellschaft für das wettbewerbswidrige Verhalten der erstgenannten haftbar zu machen.

    Die Rechtsmittelgegnerinnen berufen sich ferner auf das Urteil ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (EU:C:2011:191), in dem weder die Kommission noch der Gerichtshof die ursprünglich zwischen der Veräußerin Thyssen Stahl und der Übernehmerin ThyssenKrupp Nirosta bestehende strukturelle Verbindung als mögliche oder sogar ausreichende Begründung, um die zweite Einrichtung für das wettbewerbswidrige Verhalten der ersten haftbar zu machen, angesprochen haben(43).

    Meines Erachtens ist dieses Urteil in der vorliegenden Rechtssache nicht einschlägig, da in der Rechtssache, in der im Rechtsmittelverfahren das Urteil ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (EU:C:2011:191) ergangen ist, der Gerichtshof nicht darüber zu entscheiden hatte, ob eine wirtschaftliche Kontinuität aus einer einzigen Übertragung von Aktiva folgen kann, sondern über eine einfache Erklärung des Übernehmers der Aktiva, die Verantwortung für das wettbewerbswidrige Verhalten im Zusammenhang mit diesen Aktiva zu übernehmen.

  • EuGH, 21.09.2017 - C-85/15

    Feralpi / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienische Hersteller von

    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass Verfahrensvorschriften ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Anwendung finden (Urteile vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 88, und vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45), und zwar selbst in einem Verfahren, das vor diesem Zeitpunkt eingeleitet wurde, aber über ihn hinaus andauert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 47).

    Vorliegend musste, da die streitige Entscheidung auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 ergangen ist, das zu ihrem Erlass führende Verfahren im Einklang mit dieser Verordnung und der auf ihr beruhenden Verordnung Nr. 773/2004 durchgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 90), ungeachtet dessen, dass dieses Verfahren vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1/2003 eingeleitet worden war.

  • EuGH, 21.09.2017 - C-88/15

    Ferriere Nord / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienische Hersteller

    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass Verfahrensvorschriften ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Anwendung finden (Urteile vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 88, und vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45), und zwar selbst in einem Verfahren, das vor diesem Zeitpunkt eingeleitet wurde, aber über ihn hinaus andauert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 47).

    Vorliegend musste, da die streitige Entscheidung auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 ergangen ist, das zu ihrem Erlass führende Verfahren im Einklang mit dieser Verordnung und der auf ihr beruhenden Verordnung Nr. 773/2004 durchgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 90), ungeachtet dessen, dass dieses Verfahren vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1/2003 eingeleitet worden war.

  • EuGH, 13.09.2017 - C-350/16

    Das im Jahr 2008 von der Kommission ausgesprochene vorzeitige Verbot der

    Der Gerichtshof hat wiederholt auf die große Bedeutung hingewiesen, die dem Grundsatz der Rechtskraft in der Unionsrechtsordnung zukommt (Urteil vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 123 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs erstreckt sich die Rechtskraft lediglich auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen, die tatsächlich oder notwendigerweise Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung waren (Urteil vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 123).

  • EuGH, 21.09.2017 - C-86/15

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission - Rechtsmittel -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass Verfahrensvorschriften ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Anwendung finden (Urteile vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 88, und vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45), und zwar selbst in einem Verfahren, das vor diesem Zeitpunkt eingeleitet wurde, aber über ihn hinaus andauert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 47).

    Vorliegend musste, da die streitige Entscheidung auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 ergangen ist, das zu ihrem Erlass führende Verfahren im Einklang mit dieser Verordnung und der auf ihr beruhenden Verordnung Nr. 773/2004 durchgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 90), ungeachtet dessen, dass dieses Verfahren vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1/2003 eingeleitet worden war.

  • EuGH, 24.09.2020 - C-601/18

    Prysmian und Prysmian Cavi e Sistemi/ Kommission

    Besteht dagegen die Einrichtung, die die Zuwiderhandlung begangen hat, rechtlich fort und übt auch weiter wirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist die Kommission grundsätzlich verpflichtet, die fragliche Geldbuße gegen diese Einrichtung zu verhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 144 und 145).
  • EuGH, 21.09.2017 - C-89/15

    Riva Fire / Kommission

  • EuGH, 31.01.2019 - C-225/17

    Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a. / Rat

  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

  • EuGH, 06.07.2017 - C-180/16

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen Toshiba wegen ihrer Beteiligung am Kartell

  • EuGH, 04.09.2014 - C-408/12

    YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse,

  • EuGH, 21.01.2021 - C-308/19

    Whiteland Import Export

  • EuGH, 03.12.2020 - C-461/18

    Changmao Biochemical Engineering/ Distillerie Bonollo u.a. - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-101/15

    Pilkington Group u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art.

  • EuGH, 26.03.2015 - C-7/14

    Wünsche Handelsgesellschaft International / Kommission - Rechtsmittel - Zollkodex

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 1 Kart 7/12

    Festsetzung einer Geldbuße im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die

  • EuGH, 29.11.2018 - C-248/17

    Bank Tejarat / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

  • EuGH, 26.03.2015 - C-596/13

    Kommission / Moravia Gas Storage - Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17

    ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-898/19

    Irland/ Kommission u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe des

  • EuGH, 29.11.2018 - C-600/16

    National Iranian Tanker Company / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-261/13

    Nach Auffassung des Generalanwalts Niilo Jääskinen sind Entscheidungen des

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-128/21

    Lietuvos notarų rumai u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-885/19

    Steuervorbescheid (tax ruling): Generalanwalt Priit Pikamäe schlägt dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-93/13

    Kommission / Versalis und Eni - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-351/20

    Dragnea/ Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2019 - C-104/18

    Koton Magazacilik Tekstil Sanayi ve Ticaret/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-180/16

    Toshiba / Kommission - Rechtsmittel - Art. 101 AEUV - Gasisolierte Schaltanlagen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-88/15

    Ferriere Nord / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-89/15

    Riva Fire / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-85/15

    Feralpi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-86/15

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-361/14

    Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Auslegung von Art. 266 AEUV - Art. 4

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-596/13

    Kommission / Moravia Gas Storage - Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie

  • EuG, 27.11.2014 - T-517/09

    Alstom / Kommission

  • EuG, 28.05.2020 - T-724/18

    Aurea Biolabs/ EUIPO - Avizel (AUREA BIOLABS)

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-69/14

    Târșia - Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die die Wiederaufnahme des

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-526/19

    Entoma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige

  • EuG, 15.02.2023 - T-492/21

    Aquind u.a./ ACER

  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 708/08

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4426
Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09 P (https://dejure.org/2010,4426)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.10.2010 - C-352/09 P (https://dejure.org/2010,4426)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - C-352/09 P (https://dejure.org/2010,4426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    ThyssenKrupp Nirosta / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Wahl der Rechtsgrundlage - ...

  • EU-Kommission PDF

    ThyssenKrupp Nirosta (anciennement ThyssenKrupp Stainless) / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Wahl der Rechtsgrundlage - ...

  • EU-Kommission

    ThyssenKrupp Nirosta (anciennement ThyssenKrupp Stainless) / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Wahl der Rechtsgrundlage - ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Wahl der Rechtsgrundlage - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (55)

  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06

    DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09
    61 - Vgl. Urteile vom 16. November 2000, KNP BT/Kommission (C-248/98 P, Slg. 2000, I-9641, Randnr. 71), Cascades/Kommission (C-279/98 P, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 78), Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission (C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925, Randnr. 37) und SCA Holding/Kommission (C-297/98 P, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 25), sowie vom 11. Dezember 2007, ETI u. a. (C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    63 - In diesen Fällen sieht der Gerichtshof das Ziel, gegen die Wettbewerbsregeln verstoßende Verhaltensweisen zu ahnden und ihrer Wiederholung durch abschreckende Sanktionen vorzubeugen, als beeinträchtigt an (vgl. Urteil ETI u. a., Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    65 - Vgl. Urteil ETI u. a. (Randnr. 40).

  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09
    44 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 2008, Varec (C-450/06, Slg. 2008, I-581), in dem der Gerichtshof hervorgehoben hat, dass Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar sind, während materiell-rechtliche Vorschriften gewöhnlich so ausgelegt werden, dass sie grundsätzlich nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (Randnr. 27).

    45 - Als Ausnahme von dieser Regel vertritt der Gerichtshof die Ansicht, dass sich die materiell-rechtlichen Vorschriften dann auf vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte beziehen können, wenn die Prüfung ihres Wortlauts, ihrer Ziele oder ihres Aufbaus es zulässt, ihnen eine solche Wirkung zuzuschreiben (Urteil Varec).

  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09
    31 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 4. April 2000, Kommission/Rat (C-269/97, Slg. 2000, I-2257, Randnr. 45), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass "[d]ie Rechtsakte der Gemeinschaft ... nach den bei ihrem Erlass geltenden Vorschriften des Vertrages erlassen werden [müssen]".

    75 Urteil Kommission/Rat vom 31. März 1971 (Randnr. 60).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-308/19

    Whiteland Import Export - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartelle -

    46 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nrn. 88 und 89), in denen es heißt: "Verfahrensvorschriften sollen für alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten gelten ... Das gilt jedoch nicht für die materiell-rechtlichen Vorschriften.

    Zu all diesen Verweisen vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nrn. 48 bis 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    53 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-768/21

    Land Hessen (Obligation d'agir de l'autorité de protection des données) - Vorlage

    Es müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein, damit einer Geldbuße strafrechtliche Natur zuerkannt werden kann (vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission [C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21

    Nacionalinis visuomenes sveikatos centras

    Es müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein, um einer Geldbuße strafrechtlichen Charakter zumessen zu können (vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur

    21 - Vgl. auch die Ausführungen von Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen vom 26. Oktober 2010 in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, anhängig, Nrn. 48 bis 52 und die dort angeführte Rechtsprechung), denen ich mich in vollem Umfang anschließe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-489/10

    Bonda - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 - Ausschluss und Kürzung

    61 ff.) sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 26. Oktober 2010 in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta (früher ThyssenKrupp Stainless)/Kommission (C-352/09 P, Slg. 2010, I-2359, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14

    InnoLux / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

    29 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nrn. 48 bis 52 und die dort angeführte Rechtsprechung) und der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache KME Germany u. a./Kommission (C-272/09 P, EU:C:2011:63, Nr. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-203/21

    DELTA STROY 2003

    26 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nrn. 51 und 161).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-450/19

    Kilpailu- ja kuluttajavirasto

    36 Vgl. zu diesem Punkt Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nrn. 48 bis 52) oder auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Schenker & Co. u. a. (C-681/11, EU:C:2013:126, Nr. 40) sowie ihre Stellungnahme zum Gutachten 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) (EU:C:2014:2475, Nr. 149).
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