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Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.2010 - C-398/08 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20
EuGH, 21.01.2010 - C-398/08 P (https://dejure.org/2010,20)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - C-398/08 P (https://dejure.org/2010,20)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - C-398/08 P (https://dejure.org/2010,20)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 63 - Wortmarke Vorsprung durch Technik - Marken, die aus Werbeslogans bestehen - Unterscheidungskraft - Markenanmeldung für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen - ...

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vorsprung durch Technik - Zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit und Beurteilung der Unterscheidungskraft von Zeichen oder Angaben, die (auch) als Werbeslogans, Qualitätshinweise und Aufforderungen zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden.

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  • markenmagazin:recht

    "Vorsprung durch Technik”

  • Europäischer Gerichtshof

    Audi / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 63 - Wortmarke Vorsprung durch Technik - Marken, die aus Werbeslogans bestehen - Unterscheidungskraft - Markenanmeldung für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen - ...

  • EU-Kommission PDF

    Audi / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 63 - Wortmarke Vorsprung durch Technik - Marken, die aus Werbeslogans bestehen - Unterscheidungskraft - Markenanmeldung für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen - ...

  • EU-Kommission

    Audi / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 63 - Wortmarke Vorsprung durch Technik - Marken, die aus Werbeslogans bestehen - Unterscheidungskraft - Markenanmeldung für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen - ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorsprung durch Technik - Zur Eintragungsfähigkeit von "slogans"

  • info-it-recht.de

    Vorsprung durch Technik - Zur Frage der Eintragungsfähigkeit von "Werbeslogans"

  • kanzlei.biz

    "Vorsprung durch Technik" jetzt auch auf Schuhen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 63 - Wortmarke Vorsprung durch Technik - Marken, die aus Werbeslogans bestehen - Unterscheidungskraft - Markenanmeldung für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen - ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Audi - "Vorsprung durch Technik"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Audi / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 63 - Wortmarke Vorsprung durch Technik - Marken, die aus Werbeslogans bestehen - Unterscheidungskraft - Markenanmeldung für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen - ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbeslogan als Marke eintragungsfähig ("Vorsprung durch Technik")

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Vorsprung durch Technik" ist als Marke für Audi AG eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Audi kann den Werbeslogan "Vorsprung durch Technik" als Marke eintragen lassen

  • heldt-zuelch.de (Kurzinformation)

    Zur Eintragbarkeit von Werbeslogans als Marken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbeslogan als Marke

Besprechungen u.ä.

  • gewrs.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Werbeslogan "Vorsprung durch Technik" ist unterscheidungskräftig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Audi AG gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Vierte Kammer) vom 09. Juli 2008 in der Rechtssache T-70/06, Audi AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster, Modelle), eingelegt am 16. September 2008

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2008 in der Rechtssache T-70/06 (Audi/HABM), mit dem das Gericht die Klage teilweise abgewiesen hat, die auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Dezember ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2010, I-535
  • GRUR 2010, 228
  • GRUR Int. 2010, 225
  • MIR 2010, Dok. 020
 
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Wird zitiert von ... (1393)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
    Dies habe außerdem der Gerichtshof mit anderen Worten im Urteil vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM (C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 51), für Zeichen bestätigt, die mit dem äußeren Erscheinungsbild der Ware selbst übereinstimmten.

    Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung bedeutet die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne dieses Artikels, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteile Procter & Gamble/HABM, Randnr. 32, HABM/Erpo Möbelwerk, Randnr. 42, vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007. I-8109, Randnr. 34, sowie vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 66).

    Rn. 34 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung ist die Unterscheidungskraft einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile Procter & Gamble/HABM, Randnr. 33, vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25, Henkel/HABM, Randnr. 35, sowie Eurohypo/HABM, Randnr. 67).

    Rn. 37 Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zwar für alle Markenkategorien dieselben sind, dass sich aber im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Kriterien zeigen kann, dass nicht jede dieser Kategorien von den maßgeblichen Verkehrskreisen notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wird, und dass es daher schwieriger sein kann, die Unterscheidungskraft der Marken bestimmter Kategorien nachzuweisen (vgl. Urteile Procter & Gamble/HABM, Randnr. 36, HABM/Erpo Möbelwerk, Randnr. 34, und Henkel/HABM, Randnrn. 36 und 38).

  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
    Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung bedeutet die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne dieses Artikels, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteile Procter & Gamble/HABM, Randnr. 32, HABM/Erpo Möbelwerk, Randnr. 42, vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007. I-8109, Randnr. 34, sowie vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 66).

    Rn. 34 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung ist die Unterscheidungskraft einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile Procter & Gamble/HABM, Randnr. 33, vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25, Henkel/HABM, Randnr. 35, sowie Eurohypo/HABM, Randnr. 67).

    Rn. 37 Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zwar für alle Markenkategorien dieselben sind, dass sich aber im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Kriterien zeigen kann, dass nicht jede dieser Kategorien von den maßgeblichen Verkehrskreisen notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wird, und dass es daher schwieriger sein kann, die Unterscheidungskraft der Marken bestimmter Kategorien nachzuweisen (vgl. Urteile Procter & Gamble/HABM, Randnr. 36, HABM/Erpo Möbelwerk, Randnr. 34, und Henkel/HABM, Randnrn. 36 und 38).

  • EuG, 09.07.2008 - T-70/06

    Audi / HABM (Vorsprung durch Technik) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Audi AG (im Folgenden: Audi) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 9. Juli 2008, Audi/HABM (Vorsprung durch Technik) (T-70/06, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage abgewiesen hat, die auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. Dezember 2005 (Sache R 237/2005-2, im Folgenden: streitige Entscheidung) gerichtet war, mit der die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke Vorsprung durch Technik für einen Teil der angemeldeten Waren und Dienstleistungen abzulehnen, teilweise bestätigt wurde.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 9. Juli 2008, Audi/HABM (Vorsprung durch Technik) (T 70/06) wird aufgehoben, soweit das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften entschieden hat, dass die Zweite Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) durch den Erlass der Entscheidung vom 16. Dezember 2005 (Sache R 237/2005-2) nicht gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in der durch die Verordnung (EG) Nr. 3288/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung verstoßen hat..

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell - "Marken - Angleichung der Rechtsvorschriften - Artikel 3 Absatz 1 …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
    In Randnr. 36 des angefochtenen Urteils hat es sodann festgestellt, dass sich die Eintragung einer Marke nach seiner eigenen Rechtsprechung und dem Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2001, Merz & Krell (C-517/99, Slg. 2001, I-6959, Randnr. 40), nicht schon wegen dieser lobenden oder werbenden Verwendung ausschließen lasse.

    Rn. 35 Die Eintragung einer Marke, die aus Zeichen oder Angaben besteht, die sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich diese Marke bezieht, verwendet werden, ist nicht schon wegen einer solchen Verwendung ausgeschlossen (vgl. Urteile Merz & Krell, Randnr. 40, und HABM/Erpo Möbelwerk, Randnr. 41).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
    31 und 32; vgl. auch Urteil vom 16. September 2004, SAT.1/HABM, C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317, Randnr. 41).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
    Rn. 30 Damit habe das Gericht verkannt, dass der Werbeslogan nicht eine bestimmte Markenform sei, sondern eine einfache Wortmarke, auf die die allgemeinen, in der Rechtsprechung für die Beurteilung der Unterscheidungskraft festgelegten Grundsätze Anwendung fänden, was insbesondere durch das Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk (C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 36), bestätigt worden sei.
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
    Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung bedeutet die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne dieses Artikels, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteile Procter & Gamble/HABM, Randnr. 32, HABM/Erpo Möbelwerk, Randnr. 42, vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007. I-8109, Randnr. 34, sowie vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 66).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
    Rn. 34 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung ist die Unterscheidungskraft einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile Procter & Gamble/HABM, Randnr. 33, vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25, Henkel/HABM, Randnr. 35, sowie Eurohypo/HABM, Randnr. 67).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und die Waren oder Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08, Slg. 2010, I-535 = GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 56/09, GRUR 2012, 270 Rn. 8 = WRP 2012, 337 - Link economy;… Beschluss vom 4. April 2012 - I ZB 22/11, GRUR 2012, 1143 Rn. 7 = WRP 2012, 1396 - Starsat;… Beschluss vom 22. November 2012 - I ZB 72/11, GRUR 2013, 731 Rn. 11 = WRP 2013, 909 - Kaleido;… BGH, GRUR 2015, 581 Rn. 16 - Langenscheidt-Gelb).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf …

    Rn. 41 aa) Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08, Slg. 2010, I-535 = GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik];… Urteil vom 9. September 2010 - C-265/09, Slg. 2010, I-8265 = GRUR 2010, 1096 Rn. 31 - BORCO/HABM [Buchstabe α]; BGH…, Beschluss vom 1. Juli 2010 - I ZB 35/09, GRUR 2010, 935 Rn. 8 = WRP 2010, 1254 - Die Vision;… Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 56/09, GRUR 2012, 270 Rn. 8 = WRP 2012, 337 - Link economy;… Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 50/11, GRUR 2012, 930 Rn. 27 = WRP 2012, 1234 - Bogner B/Barbie B;… BGH, GRUR 2016, 382 Rn. 31 - BioGourmet).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Rn. 29 Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C398/08, Slg. 2010, I535 = GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik];… Urteil vom 9. September 2010 - C-265/09, GRUR 2010, 1096 Rn. 31 - BORCO/HABM [Buchstabe α]; BGH…, Beschluss vom 1. Juli 2010 - I ZB 35/09, GRUR 2010, 935 Rn. 8 = WRP 2010, 1254 - Die Vision;… Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 56/09, GRUR 2012, 270 Rn. 8 = WRP 2012, 337 - Link economy).
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