Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6
BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08 (https://dejure.org/2010,6)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - I ZR 69/08 (https://dejure.org/2010,6)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - I ZR 69/08 (https://dejure.org/2010,6)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (29)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Vorschaubilder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Vorschaubilder

    § 19a UrhG, § 51 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrechtsschutz: Auflisten von Werkabbildungen als Vorschaubilder in der Trefferliste einer Suchmaschine als öffentliches Zugänglichmachen; Voraussetzung für die rechtmäßige Verwertung eines geschützten Werks als Zitat; Einwilligung des Berechtigten in die ...

  • Telemedicus

    Vorschaubilder - Google Thumbnails

  • Telemedicus

    Vorschaubilder - Google Thumbnails

  • webshoprecht.de

    Thumbnails in der Google Bildersuche verletzen kein Urheberrecht (Vorschaubilder I)

  • IWW
  • JurPC

    Vorschaubilder

  • aufrecht.de

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorschaubilder

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Öffentliches Zugänglichmachen von von Dritten ins Internet gestellten Werken als Thumbnails durch den Betreiber einer Suchmaschine - Zitatzweck als Voraussetzung der Verwertung eines geschützten Werks als Zitat - Konsequenzen der Verfügung des Berechtigten über ...

  • rechtambild.de

    Vorschaubilder

  • czarnetzki.eu PDF

    Vorschaubilder bei Bildersuchmaschine - keine Urheberrechtsverletzung

  • kanzlei.biz

    Google-Thumbnails - keine Urheberrechtsverletzung

  • debier datenbank

    Vorschaubilder I

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 19a, 23, 31, 44a, 51 Abs. 1 S. 1, 97 UrhG

  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Urheberrechtsschutz: Auflisten von Werkabbildungen als Vorschaubilder in der Trefferliste einer Suchmaschine als öffentliches Zugänglichmachen; Voraussetzung für die rechtmäßige Verwertung eines geschützten Werks als Zitat; Einwilligung des Berechtigten in die ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrechtsschutz: Auflisten von Werkabbildungen als Vorschaubilder in der Trefferliste einer Suchmaschine als öffentliches Zugänglichmachen; Voraussetzung für die rechtmäßige Verwertung eines geschützten Werks als Zitat; Einwilligung des Berechtigten in die ...

  • streifler.de

    Abbildung von Kunstwerken als Thumbnails in Suchmaschine

  • aufrecht.de

    BGH Vorschaubilder I: Die Frage der Haftung von Suchmaschinen für Vorschaubilder - Thumbnails

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliches Zugänglichmachen von von Dritten ins Internet gestellten Werken als Thumbnails durch den Betreiber einer Suchmaschine; Zitatzweck als Voraussetzung der Verwertung eines geschützten Werks als Zitat; Konsequenzen der Verfügung des Berechtigten über ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorschaubilder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Abbildung von Vorschaubildern durch Internet-Suchmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (45)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 19a UrhG
    Google verletzt mit Ausgabe von Thumbnails (Bildervorschau) bei Bildersuche nicht fremde Urheberrechte

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Google-Bildersuche stellt regelmäßig keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung dar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Google-Thumbnails

  • beck-blog (Pressemitteilung)

    Google gewinnt - der BGH und Suchmaschinen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Google haftet nicht für Vorschaubilder

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Bildende Künstler aufgepasst!

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Google besiegt Künstlerin

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Google Thumbnails zulässig

  • heise.de (Pressebericht)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch die Google-Bildsuche

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Google-Bildersuche

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • lto.de (Kurzinformation)

    Thumbnails - Google darf bei Suchanfrage gefundene Bilder weiterhin anzeigen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH billigt Bildersuche bei Google

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Vorschaubilder

  • stuttgarter-nachrichten.de (Pressemeldung, 30.04.2010)

    Bildersuche bei Google rechtens

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 30.04.2010)

    Google darf Bilder in seinen Trefferlisten zeigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Google-Bildersuche

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Google Bildersuche verletzt nicht das deutsche Urheberrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Law-Vodcast: Die Google-Thumbnail-Entscheidung des BGH: Bedeutung und Reichweite für den SEO-Bereich

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Bildersuche bei Google keine Urheberrechtsverletzung

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Google-Bildersuche

  • channelpartner.de (Zusammenfassung)

    Künstlerin zieht den Kürzeren - Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Ansprüche gegen Google im Rahmen der Google-Bilder-Suche nicht möglich

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Google-Vorschaubilder II: Der BGH stärkt Google weiterhin den Rücken

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorschaubilder bei Google-Bildersuche verletzen keine Urheberrechte

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Vorschaubilder?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur rechtmäßigen Nutzung geschützter Werke anderer im Internet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorschaubilder: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    URheberrechtliche Beurteilung von Bildersuchmaschinen den sog. Thumbnails

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails bei Google

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Google-Thumbnails urheberrechtlich unbedenklich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Thumbnails bei Google sind zulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bilder-Suchmaschinen im Internet sind legal // Google haftet nicht für illegal ins Netz gestellte Bilder

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Google verletzt kein Urheberrecht in Bildersuche // Kein Urheberrechtsverstoß durch Google Bildersuche

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung beim Einbinden von RSS Feeds auf Homepage?

  • internet-law.de (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    BGH entscheidet über Google-Thumbnails im April

  • magnus.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.12.2009)

    Künstlerin klagt gegen Google wegen Thumbnails vor Bundesgerichtshof

Besprechungen u.ä. (20)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Die Thumbnail-Entscheidung des BGH im Detail

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Google-Bildersuche

  • ratgeberrecht.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung Facebook Link teilen - Funktion

  • retosphere.de (Kurzanmerkung)

    Google, Thumbnails und die Anwendung der Privilegierungen der §§ 7-10 TMG auf Unterlassungsansprüche

  • retosphere.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Folgen der Google-Thumbnails-Entscheidung

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Bildsuchmaschinen erlaubt - Google Thumbnails

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Google-Bildersuche

  • carta.info (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Eine hohle Nuss? Das Leistungsschutzrecht nach dem BGH-Urteil zur Google Bildersuche

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Google-Bildersuche ist nicht urheberrechtswidrig

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Leistungsschutz für Presseverlage geplant: Vom Recht bleibt nur ein Schnipsel

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Das Obiter Dictum des BGH in der Entscheidung "Vorschaubilder" - Zur rein technischen, automatischen und passiven Tätigkeit von Bildersuchmaschinen (RA Jörg Wimmers und RA'in Dr. Britta Heymann; IBRB 2011, 45-48)

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung)
  • rechtzweinull.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Google Bildersuche ist keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnungen wegen Facebook Vorschaubilder

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Vorschaubilder

  • taylorwessing.com (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Blockiert das Urheberrecht sinnvolle Informationsdienste?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 185, 291
  • NJW 2010, 2731
  • MDR 2010, 884
  • GRUR 2010, 6
  • GRUR 2010, 628
  • MMR 2010, 475
  • MIR 2010, Dok. 078
  • BB 2010, 1161
  • K&R 2010, 501
  • ZUM 2010, 580
  • afp 2010, 265
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 14.07

    Regulierungsverfügung, Zugang, Zugangsentgelt, Entgeltgenehmigungspflicht,

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
    Durch die Anzeige in Vorschaubildern der Trefferliste einer Suchmaschine macht der Suchmaschinenbetreiber, der diese Vorschaubilder auf einem eigenen Rechner vorhält, die abgebildeten Werke öffentlich zugänglich (Gey, Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung i.S. des § 19a UrhG, 2009, S. 169; Nolte, Informationsmehrwertdienste und Urheberrecht, 2009, S. 246; Dreier in Dreier/Schulze aaO § 19a Rdn. 6; ders., Festschrift für Krämer, 2009, S. 225, 227; Dustmann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl., § 19a UrhG Rdn. 22; Schricker/v. Ungern-Sternberg aaO § 19a UrhG Rdn. 46; v. Ungern-Sternberg, GRUR 2009, 369, 372; Leistner/Stang, CR 2008, 499, 502; Ott, ZUM 2009, 345; Roggenkamp, K&R 2007, 328; Schack, MMR 2008, 414 f.).

    Auch wenn die Werke der Klägerin bereits mit ihrer Zustimmung veröffentlicht worden sind, können daher Abbildungen dieser Werke schon aus diesem Grund nicht im Wege eines Umkehrschlusses aus § 12 Abs. 2 UrhG als zulässig beurteilt werden (vgl. Nolte aaO S. 252 f.; ferner Leistner/Stang, CR 2008, 499, 503 f.).

    Auch nach der Neufassung der Schrankenbestimmung des § 51 UrhG genügt dies für die Annahme eines Zitatzwecks nicht (vgl. Leistner/Stang, CR 2008, 499, 502; Schack, MMR 2008, 414, 415; a.A. Dreier in Dreier/Schulze aaO § 51 Rdn. 24; ders., Festschrift für Krämer, S. 225, 234 ff.).

    Da es auf den objektiven Erklärungsinhalt aus der Sicht des Erklärungsempfängers ankommt, ist es ohne Bedeutung, ob die Klägerin gewusst hat, welche Nutzungshandlungen im Einzelnen mit der üblichen Bildersuche durch eine Bildersuchmaschine verbunden sind (im Ergebnis wie hier Gey aaO S. 172; Nolte aaO S. 250; Berberich, MMR 2005, 145, 147 f.; Leistner/Stang, CR 2008, 499, 504 f.; Meyer, K&R 2007, 177, 182 f.; ders., K&R 2008, 201, 207; Ott, ZUM 2007, 119, 126 f.; ders., ZUM 2009, 345, 346 f.; v. Ungern-Sternberg, GRUR 2009, 369, 372; a.A. Roggenkamp, K&R 2007, 325, 329; Schack, MMR 2008, 414, 415 f.; Schrader/Rautenstrauch, UFITA 2007, 761, 776 ff.).

  • BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69

    Urheberrechtliche Nutzungsrechte an Werken Wassily Kandinskys - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
    Das Recht, ein Werk auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen (§ 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 UrhG), kann einem Dritten allerdings auch durch eine konkludente Erklärung des Urhebers eingeräumt werden (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1970 - I ZR 50/69, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II, m.w.N.).

    Die betreffende Willenserklärung setzt demnach insbesondere voraus, dass unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände nach dem objektiven Inhalt der Erklärung unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist, der Erklärende wolle über sein Urheberrecht in der Weise verfügen, dass er einem Dritten daran ein bestimmtes Nutzungsrecht einräume (vgl. BGH GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II, m.w.N.).

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99

    Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
    Eine entsprechende Anwendung der Schrankenbestimmung des § 44a UrhG auf das Recht der Zugänglichmachung nach § 19a UrhG kommt nicht in Betracht, weil die gesetzlichen Schrankenbestimmungen das Ergebnis einer vom Gesetzgeber vorgenommenen, grundsätzlich abschließenden Güterabwägung darstellen (BGHZ 150, 6, 8 - Verhüllter Reichstag, m.w.N.).

    Dies gilt umso mehr, als die auf der Sozialbindung des geistigen Eigentums beruhenden Schrankenbestimmungen der §§ 45 ff. UrhG generell eng auszulegen sind, um den Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen und daher die ihm hinsichtlich der Werkverwertung zustehenden Ausschließlichkeitsrechte nicht übermäßig zu beschränken (BGHZ 150, 6, 8 - Verhüllter Reichstag; 151, 300, 310 - Elektronischer Pressespiegel).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 42/04

    Staatsgeschenk

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Klägerin mit ihrer Klage nur im Inland begangene Verletzungshandlungen hinsichtlich der ihr im Inland zustehenden Urheberrechte an den in der Klageschrift benannten Kunstwerken geltend gemacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 8.7.2004 - I ZR 25/02, GRUR 2004, 855, 856 = WRP 2004, 1293 - Hundefigur; Urt. v. 24.5.2007 - I ZR 42/04, GRUR 2007, 691 Tz. 18 f. = WRP 2007, 996 - Staatsgeschenk) und deshalb nach § 32 ZPO die - auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende - internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben ist.

    Da Gegenstand der Klage allein die Verletzung urheberrechtlicher Verwertungsrechte ist, für die die Klägerin im Inland Schutz beansprucht, ist im Streitfall, wie auch das Berufungsgericht angenommen hat, deutsches Urheberrecht anzuwenden (vgl. BGH GRUR 2007, 691 Tz. 22 - Staatsgeschenk, m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
    Für eine allgemeine Güter- und Interessenabwägung außerhalb der urheberrechtlichen Verwertungsbefugnisse sowie der Schrankenbestimmungen der §§ 45 ff. UrhG ist grundsätzlich kein Raum (BGHZ 154, 260, 266 - Gies-Adler).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
    In einem solchen Fall kommt jedoch in Betracht, dass die Haftung des Betreibers der Suchmaschine auf solche Verstöße beschränkt ist, die begangen werden, nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist (vgl. BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; 173, 188 Tz. 42 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH, Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04, GRUR 2007, 708 Tz. 45 = WRP 2007, 964 - Internet-Versteigerung II; Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 51 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III).
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
    Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG ist auf die Bereitstellung der Dienstleistungen von Suchmaschinen anwendbar, wenn die betreffende Tätigkeit des Suchmaschinenbetreibers rein technischer, automatischer und passiver Art ist und er weder Kenntnis noch Kontrolle über die von ihm gespeicherte oder weitergeleitete Information besitzt (EuGH, Urt. v. 23.3.2010 - C-236/08 bis C-238/08 Tz. 114 - Google France/Louis Vuitton).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
    In einem solchen Fall kommt jedoch in Betracht, dass die Haftung des Betreibers der Suchmaschine auf solche Verstöße beschränkt ist, die begangen werden, nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist (vgl. BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; 173, 188 Tz. 42 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH, Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04, GRUR 2007, 708 Tz. 45 = WRP 2007, 964 - Internet-Versteigerung II; Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 51 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
    In einem solchen Fall kommt jedoch in Betracht, dass die Haftung des Betreibers der Suchmaschine auf solche Verstöße beschränkt ist, die begangen werden, nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist (vgl. BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; 173, 188 Tz. 42 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH, Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04, GRUR 2007, 708 Tz. 45 = WRP 2007, 964 - Internet-Versteigerung II; Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 51 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
    In einem solchen Fall kommt jedoch in Betracht, dass die Haftung des Betreibers der Suchmaschine auf solche Verstöße beschränkt ist, die begangen werden, nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist (vgl. BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; 173, 188 Tz. 42 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH, Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04, GRUR 2007, 708 Tz. 45 = WRP 2007, 964 - Internet-Versteigerung II; Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 51 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05

    Drucker und Plotter

  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 153/06

    Reifen Progressiv

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 288/87

    Geltung des Verweisungsprivilegs für vertragliche Ansprüche gegen einen Arzt;

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

  • BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 71/56

    Elektrizitätslieferung

  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 70/02

    Klemmhebel

  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 4/57

    Harpen-Bonds

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

  • OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07

    Thumbnails bei Suchmaschinen

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 239/06

    CAD-Software

  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02

    Hundefigur

  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85

    "Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein

  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Ausreichend ist bereits, dass Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (vgl. zu § 19a UrhG BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 19 - Vorschaubilder I, mwN).
  • OLG Hamburg, 15.05.2018 - 7 U 34/17

    Erdogan gegen Böhmermann - Verbreitung von Teilen des Schmähgedichts bleiben

    Dieser Grundsatz findet auch im Äußerungsrecht Anwendung (s. z.B. BGH, Urt. v. 29.4. 2010, Az. I ZR 69/08, GRUR 2010, S. 628 ff., 632).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Daraus ergibt sich, dass eine Verhaltenspflicht des nicht zur präventiven Kontrolle verpflichteten Betreibers, deren Verletzung eine Wiederholungsgefahr begründen kann, erst nach Erlangung der Kenntnis von der Rechtsverletzung entstehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 39 - Vorschaubilder; BGHZ 191, 19 Rn. 21, 39 - Stiftparfüm; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 24 - Blog-Eintrag, jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,361
BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08 (https://dejure.org/2010,361)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2010 - Xa ZB 20/08 (https://dejure.org/2010,361)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08 (https://dejure.org/2010,361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Dynamische Dokumentengenerierung

    PatG § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 PatG
    Ab sofort ist nahezu jedwede Software patentierbar / Dynamische Dokumentengenerierung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Dynamische Dokumentengenerierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dynamische Dokumentengenerierung

    § 1 Abs 1 PatG, § 1 Abs 3 Nr 3 PatG, § 1 Abs 4 PatG
    Patenschutz für ein Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente - Dynamische Dokumentengenerierung

  • Telemedicus

    "Dynamische Dokumentengenerierung" - Zum Technizitätserfordernis bei Softwarepatenten

  • Telemedicus

    "Dynamische Dokumentengenerierung" - Zum Technizitätserfordernis bei Softwarepatenten

  • IWW
  • JurPC

    Dynamische Dokumentengenerierung

  • aufrecht.de

    Dynamische Dokumentengenerierung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verfügt Software über genügend "Technizität", um als patentierfähig zu gelten?

  • Wolters Kluwer

    Technische Natur eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens; Ausschluss eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens vom Patentschutz bei Lösung ...

  • kanzlei.biz

    Softwarepatent - leicht gemacht

  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Patenschutz für ein Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente - Dynamische Dokumentengenerierung

  • rewis.io

    Patenschutz für ein Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente - Dynamische Dokumentengenerierung

  • rechtsportal.de

    Technische Natur eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens; Ausschluss eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens vom Patentschutz bei Lösung ...

  • rechtsportal.de

    Technische Natur eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens; Ausschluss eines das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffenden Verfahrens vom Patentschutz bei Lösung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht - Dynamische Dokumentengenerierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tür weit auf für Softwarepatente

  • heise.de (Pressebericht, 19.05.2010)

    Bundesgerichtshof ebnet Weg für Softwarepatente

  • heise.de (Pressebericht, 20.05.2010)

    Urteil zu Softwarepatenten stößt auf viel Kritik

  • heise.de (Pressebericht, 28.07.2010)

    Softwarepatente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dynamische Dokumentengenerierung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Dynamische Dokumentengenerierung

  • zdnet.de (Pressebericht, 21.05.2010)

    Softwarepatente könnten erleichtert werden

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Erweiterte Patentierbarkeit von Software

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Softwarepatente - Dynamische Dokumentgenerierung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Patentschutz für Computersoftware erweitert

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-jena.de PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    Anmerkungen zu neuesten Softwarepatententscheidungen (Dipl.-Phys. Dr. rer. nat. Swen Kiesewetter-Köbinger; Der Grüne Bote 3/2010, S. 201-206)

  • ifross.org (Entscheidungsbesprechung)

    Ausweitung der Patentierbarkeit von Software

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 185, 214
  • GRUR 2010, 6
  • GRUR 2010, 613
  • GRUR Int. 2010, 1003
  • MMR 2010, 550
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Für das Technizitätserfordernis ist es jedoch, wie der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten" (Beschl. v. 20.1.2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479) klargestellt hat, unerheblich, ob der Gegenstand einer Anmeldung neben technischen Merkmalen auch nichttechnische aufweist und welche dieser Merkmale die beanspruchte Lehre prägen.

    Ob Kombinationen von technischen und nichttechnischen bzw. vom Patentschutz ausgeschlossenen Merkmalen im Einzelfall patentfähig sind, hängt vielmehr - abgesehen von etwa einschlägigen Ausschlusstatbeständen des § 1 Abs. 3 PatG - allein davon ab, ob sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (BGH GRUR 2009, 479 Tz. 10 m.w.N.).

    Es genügt vielmehr, dass sie die Nutzung solcher Komponenten lehrt und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (BGH GRUR 2009, 479 Tz. 8 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Sen.Urt. v. 4.2.2010 - Xa ZR 4/07 Tz. 20 - Glasflaschenanalysesystem, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht; sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGHZ 159, 197, 205 f. - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht; sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGHZ 159, 197, 205 f. - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Damit ist mit der besseren Ausnutzung begrenzter Ressourcen eines Servers bei der dynamischen Generierung strukturierter Dokumente die Funktionalität eines Kommunikationssystems betroffen und infolgedessen ein konkretes technisches Problem und nicht etwa ein außerhalb der Technik liegendes Ziel (vgl. hierzu BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Sen.Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel) angesprochen.

  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Der Bundesgerichtshof hat bereits 1991 entschieden, dass eine programmbezogene Lehre technisch ist, wenn sie die Funktionsfähigkeit einer Datenverarbeitungsanlage als solche betrifft und damit das unmittelbare Zusammenwirken ihrer Elemente ermöglicht (BGHZ 115, 11 - Seitenpuffer).

    Die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage hat er im damaligen Streitfall insofern als betroffen angesehen, als es die erfindungsgemäße Lehre ermögliche, die Datenverarbeitungsanlage unter besserer Ausnutzung des Arbeitsspeichers und mit kürzeren Speicherzugriffszeiten zu betreiben (BGHZ 115, 11, 21).

    Dieses Verfahren betreffe die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage als solche, denn es enthalte die Anweisung, die Elemente einer Datenverarbeitungsanlage beim Betrieb unmittelbar auf bestimmte Art und Weise zu benutzen (BGHZ 115, 11, 22).

  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Hingegen kann - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - aus der Entscheidung "Suche fehlerhafter Zeichenketten" (BGHZ 149, 68) nicht abgeleitet werden, nur einen Patentanspruch prägende technische Anweisungen seien geeignet, den Patentierungsausschluss zu überwinden (vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; EPA, Entsch.

  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 34/03

    Rentabilitätsermittlung

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht; sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGHZ 159, 197, 205 f. - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Damit ist mit der besseren Ausnutzung begrenzter Ressourcen eines Servers bei der dynamischen Generierung strukturierter Dokumente die Funktionalität eines Kommunikationssystems betroffen und infolgedessen ein konkretes technisches Problem und nicht etwa ein außerhalb der Technik liegendes Ziel (vgl. hierzu BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Sen.Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel) angesprochen.

  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Hingegen kann - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - aus der Entscheidung "Suche fehlerhafter Zeichenketten" (BGHZ 149, 68) nicht abgeleitet werden, nur einen Patentanspruch prägende technische Anweisungen seien geeignet, den Patentierungsausschluss zu überwinden (vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; EPA, Entsch.

    Damit ist mit der besseren Ausnutzung begrenzter Ressourcen eines Servers bei der dynamischen Generierung strukturierter Dokumente die Funktionalität eines Kommunikationssystems betroffen und infolgedessen ein konkretes technisches Problem und nicht etwa ein außerhalb der Technik liegendes Ziel (vgl. hierzu BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Sen.Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel) angesprochen.

  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 24/89

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Diese Unterscheidung lehnt sich an die Entscheidung "Chinesische Schriftzeichen" (BGHZ 115, 23) an.

    In dieser hat der Bundesgerichtshof das zum Patent angemeldete Verfahren zur Eingabe chinesischer Zeichen in Textsysteme, das zur Einsparung von Speicherplatz, zur Verringerung der Zugriffszeit und zur Erhöhung der Geschwindigkeit des Verarbeitungsvorgangs insgesamt eine bestimmte Speicheradressierung vorsah, nicht als technische Lehre angesehen, weil das Verfahren im Gegensatz zum Fall "Seitenpuffer" nicht die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage als solche betreffe; die gegenständlichen Merkmale der Datenverarbeitungsanlage gäben der beanspruchten Lehre nicht das entscheidende Gepräge, die mit den gedanklichen Maßnahmen des Ordnens der verarbeiteten Daten stehe und falle (BGHZ 115, 23, 31).

  • BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98

    Sprachanalyseeinrichtung; Technischer Charakter einer Datenverarbeitungsanlage

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Einer Vorrichtung (Datenverarbeitungsanlage), die in bestimmter Weise programmtechnisch eingerichtet ist, kommt deshalb ohne weiteres technischer Charakter zu, auch wenn die Vorrichtung erfindungsgemäß der Textbearbeitung dient (BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    Damit ist mit der besseren Ausnutzung begrenzter Ressourcen eines Servers bei der dynamischen Generierung strukturierter Dokumente die Funktionalität eines Kommunikationssystems betroffen und infolgedessen ein konkretes technisches Problem und nicht etwa ein außerhalb der Technik liegendes Ziel (vgl. hierzu BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Sen.Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel) angesprochen.
  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08
    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07

    Glasflaschenanalysesystem

  • BPatG, 17.01.2008 - 17 W (pat) 71/04
  • EuG, 01.03.2005 - T-258/03

    Mausolf / Europol

  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Es genügt vielmehr, dass sie die Nutzung solcher Komponenten betrifft und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 = BlPMZ 2009, 183 Rn. 8 ff. - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613 = BlPMZ 2010, 326 Rn. 19 - Dynamische Dokumentengenerierung).

    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang nicht; sie sind nur dann von Bedeutung, wenn sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2004 - X ZB 20/03, BGHZ 159, 197, 204 - Elektronischer Zahlungsverkehr; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BGH, Beschluss v. 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613 Rn. 22 - Dynamische Dokumentengenerierung).

    Das vom Gesetzgeber mit den Ausschlusstatbeständen verfolgte Anliegen wird nach der Rechtsprechung des Senats - nicht anders als nach der Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts (vgl. EPA, GBK, Beschluss vom 12. Mai 2010 - G 3/08 Rn. 10.7.1, 10.8.2, 10.13 bis 10.13.2 - Program for computers) - im Wesentlichen dadurch verwirklicht, dass jedenfalls bei der Prüfung einer Erfindung auf erfinderische Tätigkeit nur diejenigen Anweisungen berücksichtigt werden, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613 Rn. 23 f. - Dynamische Dokumentengenerierung, mwN).

  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Ist das zu bejahen, ist auf der Grundlage der Regelung in § 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG weiter zu prüfen, ob er Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 8, 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 = GRUR 2010, 613 Rn. 11 ff., 22 - dynamische Dokumentengenerierung).

    Es genügt auch bei einem Verfahrensanspruch für die Erfüllung des Technizitätserfordernisses, wenn die Erfindung eine bestimmte Nutzung der Komponenten einer Datenverarbeitungsanlage lehrt und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (BGHZ 185, 214 Rn. 20 mwN - dynamische Dokumentengenerierung).

    Da das Gesetz Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche vom Patentschutz ausschließt, muss die beanspruchte Lehre vielmehr über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus Anweisungen enthalten, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BGHZ 185, 214 Rn. 22 - dynamische Dokumentengenerierung).

    cc) Von einem zur Lösung eines technischen Problems eingesetzten technischen Mittel kann ferner dann gesprochen werden, wenn der Ablauf eines zur Problemlösung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt (BGHZ 185, 214 Rn. 27 - dynamische Dokumentengenerierung).

  • BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13

    Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit von

    Ob Kombinationen von technischen und nichttechnischen Merkmalen im Einzelfall patentfähig sind, hängt - abgesehen von etwa einschlägigen anderen Ausschlusstatbeständen - allein davon ab, ob sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 Rn. 15 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung, jeweils zu § 1 PatG).

    Wegen des Patentierungsausschlusses für Computerprogramme als solche können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig allerdings erst solche Anweisungen die Patentfähigkeit eines Verfahrens begründen, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 185, 214 Rn. 21 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung, zu § 1 Abs. 3, 4 PatG; BGH, GRUR 2011, 125 Rn. 30 f. - Wiedergabe topografischer Informationen).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,279
BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07 (https://dejure.org/2009,279)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2009 - I ZR 183/07 (https://dejure.org/2009,279)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2009 - I ZR 183/07 (https://dejure.org/2009,279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    WM-Marken

    PVÜ Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1; MarkenG § 5 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 2; UWG §§ 3, 4 Nr. 9 lit. b, § 4 Nr. 10, § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 4

  • MIR - Medien Internet und Recht

    WM-Marken - Zu markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen auf Einwilligung in die Löschung von Markeneintragungen und zum Werktitelschutz für die Bezeichnung von Veranstaltungen.

  • markenmagazin:recht

    WM-Marken

  • Telemedicus

    WM-Marken

  • Telemedicus

    WM-Marken

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Streit um die WM-Marken: Kann die FIFA die WM monopolisieren?

  • Wolters Kluwer

    Werktitelschutz i.S.v. § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 3 Markengesetz (MarkenG) für die Bezeichnung einer Veranstaltung; Titelmäßige Verwendung als Voraussetzung der rechtsverletzenden Benutzung eines Werktitels; Berufung einer ausländischen juristischen Person auf eine ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anspruch eines Vereins schweizerischen Rechts auf verfassungskonforme Auslegung des § 3 UWG - WM-Marken

  • Betriebs-Berater

    WM-Marken - Verfassungskonforme Auslegung des § 3 UWG zugunsten ausländischer juristischer Person

  • rechtsportal.de

    Werktitelschutz i.S.v. § 5 Abs. 1 , § 5 Abs. 3 Markengesetz ( MarkenG ) für die Bezeichnung einer Veranstaltung; Titelmäßige Verwendung als Voraussetzung der rechtsverletzenden Benutzung eines Werktitels; Berufung einer ausländischen juristischen Person auf eine ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    WM-Marken

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Markenrecht - Bezeichnung einer Veranstaltung (Fußball-WM) kann geschützt sein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 14, 15 MarkenG, 3 UWG
    Wer Sportveranstaltungen organisiert, kann deren wirtschaftliche Nutzung durch Dritte nicht kategorisch untersagen - FIFA vs. Ferrero

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wem gehört die Fußball-Weltmeisterschaft - oder zumindest die Sammelbilder?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    FIFA contra Ferrero - Sammelbildchen mit dem Aufdruck "Südafrika 2010" sind zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    WM-Marken - Verfassungskonforme Auslegung des § 3 UWG zugunsten ausländischer juristischer Person

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    FIFA unterliegt im Streit mit Ferrero über WM-Marken

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    "WM 2010" nicht FIFA-exklusiv

  • gewrs.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    WM-Marken

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    "WM 2010" / "Südafrika 2010" - FIFA unterliegt im Rechtsstreit mit Ferrero bezüglich WM-Marken

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    BGH FIFA unterliegt im Streit mit Ferrero über WM-Marken

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 ist laut Bundesgerichtshof auch für Nicht-Sponsoren möglich - FIFA unterliegt im Streit mit Ferrero über WM-Marken

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    FIFA unterliegt im Streit mit Ferrero über WM-Marken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Registrierung von WM-Marken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Hinderung des WM-Veranstalters durch WM-Marken?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ferrero GmbH muss eingetragene Marken für Sammelbildaktionen zur Fußball-WM nicht löschen lassen - FIFA unterliegt im Streit mit Ferrero über WM-Marken

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-jena.de PDF, S. 16 (Entscheidungsbesprechung)

    Reichweite des Schutzes der Vermarktung von Sportereignissen: WM-Marken (Mark Lerach; Der Grüne Bote 3/2010, S. 194-200)

  • jonas-lawyers.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    "WM-Marken"-Urteil schwächt Veranstalter (RA Karl Hamacher, RA Dr. Torben Düsing; www.sponsors.de 2010, 60)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 851
  • MDR 2010, 763
  • GRUR 2010, 6
  • GRUR 2010, 642
  • GRUR Int. 2010, 740
  • GRUR-RR 2011, 344 (Ls.)
  • MIR 2010, Dok. 073
  • BB 2010, 1354
  • K&R 2010, 401
  • afp 2010, 247
  • SpuRt 2010, 201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07
    Diese Begehren fallen nicht in den Schutzbereich des Markenrechts (vgl. BGH, Urt. v. 30.4. 2008 - I ZR 123/05, GRUR 2008, 793 Tz. 26 = WRP 2008, 1196 - Rillenkoffer; Urt. v. 19.2. 2009 - I ZR 135/06, GRUR 2009, 685 Tz. 38 = WRP 2009, 803 - ahd. de; BGHZ 181, 77 Tz. 40 - DAX).

    Ob dies der Fall ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit zu prüfen (vgl. BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale. de; BGH GRUR 2009, 685 Tz. 41 - ahd. de; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 10.11).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07
    Zum Schutz der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG gehört zwar das Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der beruflich erbrachten Leistung (BVerfGE 18, 1, 15); dazu rechnet auch die Möglichkeit, Werbeeinnahmen zu erzielen (BVerfGE 97, 228, 253).

    Die Berufsfreiheit entfaltet ihre Schutzwirkung aber nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (BVerfGE 97, 228, 253 f.).

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07
    Diese Begehren fallen nicht in den Schutzbereich des Markenrechts (vgl. BGH, Urt. v. 30.4. 2008 - I ZR 123/05, GRUR 2008, 793 Tz. 26 = WRP 2008, 1196 - Rillenkoffer; Urt. v. 19.2. 2009 - I ZR 135/06, GRUR 2009, 685 Tz. 38 = WRP 2009, 803 - ahd. de; BGHZ 181, 77 Tz. 40 - DAX).

    bb) Eine unlautere geschäftliche Handlung durch unmittelbaren Rückgriff auf die Generalklausel des § 3 UWG wegen wettbewerbswidriger Behinderung oder Rufausbeutung ist nicht gegeben (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 11.1. 2007 - I ZR 198/04, GRUR 2007, 795 Tz. 50 = WRP 2007, 1076 - Handtaschen; BGHZ 181, 77 Tz. 45 - DAX).

  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 224/12

    Zulässigkeit von Screen Scraping - Flugvermittlung im Internet

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 150/07, GRUR 2010, 346 Rn. 12 = WRP 2010, 633 - Rufumleitung; Urteil vom 12. November 2009 - I ZR 183/07, GRUR 2010, 642 Rn. 53 = WRP 2010, 764 - WM-Marken; Urteil vom 22. Juni 2011 - I ZR 159/10, GRUR 2011, 1018 Rn. 65 = WRP 2011, 1469 - Automobil-Onlinebörse, mwN).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 150/07, GRUR 2010, 346 Rn. 12 = WRP 2010, 633 - Rufumleitung; Urteil vom 12. November 2009 - I ZR 183/07, GRUR 2010, 642 Rn. 53 = WRP 2010, 764 - WM-Marken; Urteil vom 22. Juni 2011 - I ZR 159/10, GRUR 2011, 1018 Rn. 65 = WRP 2011, 1469 - Automobil-Onlinebörse, mwN).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Der Senat hat zwar in der Vergangenheit die alternative Klagehäufung, bei der ein einheitliches Rechtsschutzbegehren auf verschiedene Klagegründe gestützt wird, nicht beanstandet (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum; Urteil vom 28. Juni 2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect; Urteil vom 5. November 2008 - I ZR 39/06, GRUR 2009, 766 = WRP 2009, 831 - Stofffähnchen; GRUR 2010, 642 - WM-Marken).

    In der Praxis führt dies bei einem Vorgehen aus Schutzrechten und bei der Verfolgung von Ansprüchen aufgrund wettbewerbsrechtlicher Tatbestände wegen des fehlenden zusätzlichen Prozesskostenrisikos zu einer Häufung von Streitgegenständen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 2009 - I ZR 183/07, GRUR 2010, 642 = WRP 2010, 764 - WM-Marken).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,320
BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07 (https://dejure.org/2010,320)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2010 - I ZR 158/07 (https://dejure.org/2010,320)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2010 - I ZR 158/07 (https://dejure.org/2010,320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Modulgerüst II

    § 45 S 1 InsO, § 47 InsO, § 85 InsO, § 86 Abs 1 Nr 3 InsO, § 174 Abs 2 InsO
    Wettbewerbsrecht: Aufnahme eines gegen den Insolvenzschuldner gerichteten Unterlassungsrechtsstreits wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts durch den Insolvenzverwalter; Wiederholungsgefahr in der Person des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung - ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Passivprozesses i.S.v. § 86 Insolvenzordnung (InsO) bei einem gegen einen Insolvenzschuldner gerichteten Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes; Aufnahme eines durch Insolvenzeröffnung ...

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbswidrige Handlung des Insolvenzverwalters - Modulgerüst II

  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Aufnahme eines gegen den Insolvenzschuldner gerichteten Unterlassungsrechtsstreits wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts durch den Insolvenzverwalter; Wiederholungsgefahr in der Person des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Aufnahme eines gegen den Insolvenzschuldner gerichteten Unterlassungsrechtsstreits wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts durch den Insolvenzverwalter; Wiederholungsgefahr in der Person des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung - ...

  • rechtsportal.de

    Vorliegen eines Passivprozesses i.S.v. § 86 Insolvenzordnung ( InsO ) bei einem gegen einen Insolvenzschuldner gerichteten Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes; Aufnahme eines durch Insolvenzeröffnung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Modulgerüst II

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsrecht: Aufnahme eines gegen den Insolvenzschuldner gerichteten Unterlassungsrechtsstreits wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts durch den Insolvenzverwalter; Wiederholungsgefahr in der Person des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung - ...

  • ibr-online

    Gesetzlicher Unterlassungsanspruch gegen den Insolvenzschuldner

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters wegen wettbewerbswidrigen Vertriebs von Insolvenzwaren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 9 lit. c, 8 Abs. 1 UWG
    Geht der Abgemahnte in die Insolvenz, ist der Unterlassungsanspruch nicht mehr durchsetzbar - auch wenn Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführt

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr geht nicht auf Insolvenzverwalter über

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Handlungen des Insolvenzschuldners begründen in der Person des Insolvenzverwalters keine Wiederholungsgefahr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche in der Insolvenz

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 86 Abs. 1, §§ 45, 47, 85, 174, 180; UWG §§ 3, 4, 8, 9; ZPO §§ 139, 240
    Aufnahme eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsrechtsstreits gegen den Insolvenzschuldner ("Modulgerüst II")

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fortführung eines Unterlassungsverfahrens bei Insolvenz des Beklagten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter haftet nicht für Wettbewerbsverstöße des Insolvenzschuldners

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrige Handlung des Insolvenzverwalters - Modulgerüst II

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Modulgerüst II

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Wiederholungsgefahr für Insolvenzverwalter bei Wettbewerbsverstoß des Insolvenzgläubigers

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    "Modulgerüst II" - zur Wiederholungsgefahr einer Wettbewerbswidrigkeit des Insolvenzschuldners

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter begründet keine Wiederholungsgefahr für wettbewerbswidriges Verhalten des Insolvenzschuldners

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 185, 11
  • NJW-RR 2010, 1053
  • ZIP 2010, 948
  • MDR 2010, 761
  • GRUR 2010, 14
  • GRUR 2010, 536
  • GRUR 2010, 6
  • NZI 2010, 19
  • NZI 2010, 811
  • WM 2010, 903
  • BB 2010, 1097
  • DB 2010, 953
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
    Bei einem gegen den Insolvenzschuldner gerichteten gesetzlichen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts des Klägers oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes handelt es sich um einen Passivprozess i.S. des § 86 InsO (Aufgabe von BGH, Urt. v. 21. Oktober 1965, Ia ZR 144/63, GRUR 1966, 218 - Dia-Rähmchen III).

    aa) Im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat der Bundesgerichtshof zu §§ 10, 11 KO entschieden, dass der Rechtsstreit gegen den Gemeinschuldner über einen Unterlassungsanspruch aus einem gewerblichen Schutzrecht ein Aktivprozess ist und seine Aufnahme sich daher nach § 10 KO richtet (BGH, Urt. v. 21.10.1965 - Ia ZR 144/63, GRUR 1966, 218, 219 f. - Dia-Rähmchen III; RGZ 134, 377, 379; vgl. auch BGHZ 155, 371, 379 f.).

    Der X. und der Xa-Zivilsenat haben auf Anfrage mitgeteilt, dass sie an der gegenteiligen Auffassung des Ia-Zivilsenats (Urt. v. 21.10.1965 - Ia ZR 144/63, GRUR 1966, 218 - Dia-Rähmchen III) nicht festhalten (§ 132 Abs. 3 GVG).

  • BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61

    Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
    Ein Aktivprozess i.S. des § 85 InsO liegt vielmehr dann vor, wenn in dem Rechtsstreit über die Pflicht zu einer Leistung gestritten wird, die in die Masse zu gelangen hat (BGHZ 36, 258, 264 f.; BGH, Urt. v. 12.2.2004 - V ZR 288/03, NJW-RR 2004, 925).

    Für diese Ansicht spricht, dass der Rechtsstreit in diesen Fällen gegen den Schuldner anhängig ist und nicht die für einen Aktivprozess typische Pflicht zu einer Leistung betrifft, die in die Masse zu gelangen hat (vgl. hierzu BGHZ 36, 258, 264 f.).

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
    Zum Teilnehmervorsatz gehört dabei neben der Kenntnis der objektiven Tatumstände auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der Haupttat (vgl. BGHZ 180, 134 Tz. 14 - Halzband).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
    Sie müssen nach § 174 Abs. 2, § 45 Satz 1 InsO mit einem bezifferten Geldbetrag geltend gemacht werden, der im vorliegenden Fall zu schätzen ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 165/02, NJW-RR 2004, 1050, 1051).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06

    Ausbeinmesser

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (BGH, Urt. v. 2.4.2009 - I ZR 199/06, GRUR 2009, 1073 Tz. 10 = WRP 2009, 1372 - Ausbeinmesser).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
    Hierfür spricht auch der Umstand, dass das Berufungsgericht in dem vorausgegangenen Rechtsstreit zwischen der Klägerin und der Schuldnerin eine wettbewerbliche Eigenart des Gerüstes der Klägerin angenommen hatte (vgl. BGH, Urt. v. 8.12.1999 - I ZR 101/97, GRUR 2000, 521, 523 = WRP 2000, 493 - Modulgerüst I).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00

    Präzisionsmessgeräte

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
    Unredlich verschafft hat sich die Schuldnerin die Konstruktionszeichnungen, wenn sie bei deren Erlangung einen Straftatbestand i.S. der §§ 17, 18 UWG verwirklicht oder sich an seiner Verwirklichung beteiligt hat oder wenn die Weitergabe der Konstruktionszeichnungen einen Vertrauensbruch darstellte (vgl. BGH, Urt. v. 7.11.2002 - I ZR 64/00, GRUR 2003, 356, 357 = WRP 2003, 500 - Präzisionsmessgeräte; Erdmann, Festschrift für Vieregge, 1995, S. 197, 214).
  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 243/08

    Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, dass sich eine Beschränkung der Zulassung der Revision auch aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (BGH, Urt. v. 16.9.2009 - VIII ZR 243/08, NJW 2010, 148 Tz. 11).
  • BGH, 07.01.2008 - II ZR 283/06

    Bareinlagen einer Aktiengesellschaft - Haftung der Bank für die Richtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
    Dieser übt als Partei kraft Amtes die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse im eigenen Namen aus (vgl. BGHZ 88, 331, 334; 121, 179, 184; 175, 86 Tz. 11).
  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91

    Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
    Dies muss jedoch zweifelsfrei geschehen; die bloße Angabe des Grundes für die Zulassung der Revision reicht nicht, um von einer nur beschränkten Zulassung des Rechtsmittels auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1991 - VI ZR 171/91, NJW 1992, 1039 f., insoweit nicht in BGHZ 116, 104; Urt. v. 18.12.2008 - I ZR 63/06, GRUR 2009, 515 Tz. 17 = WRP 2009, 445 - Motorradreiniger).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05

    Schuldnachfolge

  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 288/03

    Begriff des Aktivprozesses im Sinne von § 85 Abs. 1 InsO

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

  • BGH, 21.01.1993 - IX ZR 275/91

    Anfechtung einer Vermögensübertragung auf Konkursmasse durch KG-Gesellschafter

  • OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02

    Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens, in dem Ansprüche aus

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung von Auskünften über den Zeitpunkt

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 119/02

    Bindung des Konkursverwalters an einen vertraglichen Unterlassungsanspruch

  • BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83

    Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von

  • BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65

    Auskunftspflicht des Konkursverwalters

  • RG, 06.01.1932 - I 295/30

    Ist in einem Rechtsstreit gegen eine Gesellschaft mbH. auf Unterlassung

  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Unzureichend ist es, wenn das Berufungsgericht lediglich eine Begründung für die Zulassung der Revision nennt, ohne weiter erkennbar zu machen, dass es die Zulassung auf den durch die Rechtsfrage betroffenen Teil des Streitgegenstands hat beschränken wollen (s. etwa Senatsurteile vom 8. März 2012 - III ZR 191/11, NZS 2012, 546 Rn. 6 und vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185, 187 Rn. 7; BGH, Urteile vom 11. Mai 2012 aaO; vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11, 16 Rn. 17 und vom 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06, GRUR 2009, 515, 516 Rn. 17).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

    Eine durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochene Rechtsstreitigkeit gegen den Schuldner kann vom Insolvenzverwalter in entsprechender Anwendung der unmittelbar für Masseverbindlichkeiten geltenden Regelung des § 86 Abs. 1 Nr. 3 InsO aufgenommen werden, wenn sie einen gegen den Insolvenzschuldner gerichteten gesetzlichen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11 Rn. 20 bis 29 - Modulgerüst II).

    Der zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Insolvenzschuldnerin anhängige Rechtsstreit betrifft insoweit die Aussonderung eines Gegenstands aus der Insolvenzmasse im Sinne von § 86 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. BGHZ 185, 11 Rn. 27 - Modulgerüst II).

    Als Hilfsanspruch teilt der Auskunftsanspruch den rechtlichen Charakter des Hauptanspruchs als Insolvenzforderung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1967 - VIII ZR 176/65, BGHZ 49, 11, 13 ff.; Urteil vom 2. Juni 2005 - IX ZR 221/03, NJW-RR 2005, 1714, 1715; BGHZ 185, 11 Rn. 31 - Modulgerüst II; MünchKomm.InsO/Ehricke, 3. Aufl., § 38 Rn. 46).

    a) Die Erledigung der Hauptsache kann vom Kläger auch im Revisionsverfahren einseitig erklärt werden, wenn das Ereignis, das die Hauptsache erledigt haben soll - wie hier der Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter (vgl. BGHZ 185, 11 Rn. 40 - Modulgerüst II) - als solches außer Streit steht.

    Der Insolvenzverwalter übt als Partei kraft Amtes die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse im eigenen Namen aus (vgl. BGHZ 185, 11 Rn. 40 - Modulgerüst II, mwN).

    Solche Ansprüche müssen vielmehr nach § 174 Abs. 2, § 45 Satz 1 InsO mit einem bezifferten Geldbetrag geltend gemacht werden, der im vorliegenden Fall zu schätzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02, NJW-RR 2004, 1050, 1051; BGHZ 185, 11 Rn. 43 - Modulgerüst).

  • OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 6 W 9/19

    Unlautere Veröffentlichung "gekaufter" Kundenbewertungen auf Internetplattform

    Mittäterschaft setzt eine gemeinschaftliche Begehung (§ 830 I 1 BGB), also ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken voraus (BGH GRUR 2009, 597 Rnr. 14 - Halzband; BGH GRUR 2010, 536 Rnr. 85 - Modulgerüst II; BGH GRUR 2011, 152 Rn. 30 - Kinderhochstühle im Internet; BGH GRUR 2011, 1018 Rnr. 17 - Automobil-Onlinebörse; BGH GRUR 2016, 946 Rnr. 40 - Freunde finden).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,54
BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08 (https://dejure.org/2010,54)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2010 - VI ZR 243/08 (https://dejure.org/2010,54)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - VI ZR 243/08 (https://dejure.org/2010,54)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,54) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Individualisierende Berichterstattung: Bereithalten von Dossiers über schwere Straftaten mit den Täter identifizierenden alten Wort- und Bildberichterstattungen

  • Telemedicus

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

  • Telemedicus

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der individualisierenden Berichterstattung über den Mord an Walter Sedlmayr; Bereitstellung von Dossiers mit Altmeldungen auf einer Internetseite als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Abwägung des Informationsinteresses der ...

  • rechtambild.de

    Individualisierende Berichterstattung

  • debier datenbank

    Online-Archiv II

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Individualisierende Berichterstattung: Bereithalten von Dossiers über schwere Straftaten mit den Täter identifizierenden alten Wort- und Bildberichterstattungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Individualisierende Berichterstattung: Bereithalten von Dossiers über schwere Straftaten mit den Täter identifizierenden alten Wort- und Bildberichterstattungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23
    Zulässigkeit des Bereithaltens eines Internet-Dossiers über täteridentifizierende alte Wort- und Bildberichter-stattungen über eine schwere Straftat

  • streifler.de

    Namensnennung und Bildberichterstattung bei Straftätern in Online-Dossiers

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Unterlassung der individualisierenden Berichterstattung über den Mord an Walter Sedlmayr; Bereitstellung von Dossiers mit Altmeldungen auf einer Internetseite als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Abwägung des Informationsinteresses der ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Unterlassung der individualisierenden Berichterstattung über den Mord an Walter Sedlmayr; Bereitstellung von Dossiers mit Altmeldungen auf einer Internetseite als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Abwägung des Informationsinteresses der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    "SPIEGEL-Dossier"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zivilrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Spiegel Online durfte ein Dossier, in dem alte Wort- und Bildberichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind, zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten

  • heise.de (Pressebericht)

    Dossier mit Altmeldungen über Sedlmayr-Mörder zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veröffentlichungen über den Sedlmayr-Mord - zum dritten Mal beim BGH

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Spiegel muss Online-Archive nicht löschen

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Medienfreiheit verdrängt allgemeines Persönlichkeitsrecht von Straftätern

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Löschungspflicht für Online Archive bei Wort- und Bildberichterstattungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Altes Spiegel Online - Dossier: Namen der Verurteilten durften genannt werden

Sonstiges (2)

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 20.04.2010)

    Sedlmayr-Mord: Verurteilte legen Verfassungsbeschwerde gegen Namensnennung ein

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Sedlmayr-Mord - Verurteilte legen Verfassungsbeschwerde gegen Namensnennung ein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2432
  • MDR 2010, 570
  • GRUR 2010, 14
  • GRUR 2010, 549
  • GRUR 2010, 6
  • VersR 2010, 673
  • MMR 2010, 573
  • K&R 2010, 332
  • afp 2010, 134
  • afp 2010, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (55)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
    Denn die Berichterstattung über eine Straftat unter Nennung des Namens des Straftäters beeinträchtigt zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 199, 202 f.; 178, 231 Rn. 33; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274; BVerfGE 35, 202, 226; BVerfG NJW 2006, 2835; AfP 2009, 365 Rn. 15).

    Dies gilt nicht nur bei aktiver Informationsübermittlung durch die Medien, wie es im Rahmen der herkömmlichen Berichterstattung in Tagespresse, Rundfunk oder Fernsehen geschieht, sondern auch dann, wenn - wie im Streitfall - den Täter identifizierende Inhalte lediglich auf einer passiven Darstellungsplattform im Internet zum Abruf bereitgehalten werden (vgl. BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 17).

    Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06 - VersR 2008, 695 Rn. 13; vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - VersR 2008, 793 Rn. 12; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 - VersR 2009, 555 Rn. 17; vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 - VersR 2009, 1545 Rn. 16; BVerfGE 114, 339, 348 m.w.N.; 120, 180, 200 f.; AfP 2009, 365 Rn. 17; AfP 2009, 480 Rn. 61).

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind verschiedene Kriterien entwickelt worden, die Leitlinien für den konkreten Abwägungsvorgang vorgeben (vgl. BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17; AfP 2009, 480 Rn. 61 f., jeweils m.w.N.).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391, 404 f.; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 17).

    Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (vgl. BVerfGE 35, 202, 231; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 18; vgl. auch BGHZ 143, 199, 204).

    Denn wer den Rechtsfrieden bricht und durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 231 f.; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 19; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 143, 199, 204; 178, 213 Rn. 22 f.; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274 Rn. 14).

    Das Persönlichkeitsrecht bietet Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 35, 202, 233; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 21).

    Maßgeblich ist vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen des Einzelfalls beeinträchtigt wird (vgl. BVerfG NJW 2000, 1859, 1860; AfP 2009, 365 Rn. 21; EGMR, Urteil vom 7. Dezember 2006 - Beschwerde Nr. 35841/02 -, Österreichischer Rundfunk gegen Österreich, Nr. 68, ÖJZ 2007, 472, 473, jeweils m.w.N.).

    So stellt eine Fernsehberichterstattung in der Regel einen weitaus stärkeren Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar als eine Wortberichterstattung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1859, 1860 und AfP 2009, 365 Rn. 21, jeweils m.w.N.).

    Hierauf hat der Täter aber keinen Anspruch (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860; AfP 2009, 365 Rn. 21).

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
    Denn wer den Rechtsfrieden bricht und durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 231 f.; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 19; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 143, 199, 204; 178, 213 Rn. 22 f.; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274 Rn. 14).

    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats ist die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. Senatsurteile BGHZ 171, 275; 178, 213; 180, 114; vom 19. Juni 2007 - VI ZR 12/06 - VersR 2007, 1135; vom 3. Juli 2007 - VI ZR 164/06 - VersR 2007, 1283; vom 24. Juni 2008 - VI ZR 156/06 - VersR 2008, 1268; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 67/08 - VersR 2008, 1411 und - VI ZR 243/06 - VersR 2008, 1506; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 256/06 - VersR 2009, 76 und - VI ZR 272/06 - VersR 2009, 78 sowie - VI ZR 271/06 - VersR 2009, 513 und - VI ZR 260/06 - VersR 2009, 511; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 8/07 - NJW 2009, 3032), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793, 1798 f.) als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (nachfolgend: EGMR) im Einklang steht (vgl. EGMR, NJW 2004, 2647 und NJW 2006, 591).

    Dabei ist der Beurteilung ein normativer Maßstab zu Grunde zu legen, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und ihrer Privatsphäre ausreichend berücksichtigt (Senatsurteile BGHZ 178, 213 Rn. 10; vom 6. März 2007 - VI ZR 51/06 - VersR 2007, 957, 958 m.w.N.; vom 19. Juni 2007 - VI ZR 12/06 - VersR 2007, 1135, 1136 und vom 1. Juli 2008 - VI ZR 67/08 - aaO, S. 1412 f.; BVerfG NJW 2000, 1021 Rn. 87 f.).

    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (auch hierzu Senatsurteile BGHZ 178, 213 Rn. 14; 180, 114 Rn. 10; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 67/08 - aaO, S. 1412 und - VI ZR 243/06 - aaO, S. 1506 f., jeweils m.w.N.).

    Denn auch eine solche Berichterstattung greift in das Recht des abgebildeten Straftäters auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens ein, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert (vgl. BGHZ 178, 213 Rn. 22, 33 m.w.N.).

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (vgl. BGHZ 178, 213 Rn. 24; BVerfG NJW 2008, 1793, 1796 Rn. 65).

    Die Veröffentlichung kontextbezogener Fotos ist als Visualisierung des berichteten Ereignisses aber regelmäßig zulässig (vgl. Senatsurteil BGHZ 178, 213 Rn. 39; BVerfG, NJW 2001, 1921, 1925).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
    Ende des Jahres 2006, als das Dossier noch verbreitet worden sei, habe sich der Kläger kurz vor der Entlassung aus der Strafhaft unter Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung befunden, weshalb eine Konstellation gegeben gewesen sei, wie sie der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1973 (BVerfGE 35, 202 ff. - Lebach I) zugrunde gelegen habe.

    Denn die Berichterstattung über eine Straftat unter Nennung des Namens des Straftäters beeinträchtigt zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 199, 202 f.; 178, 231 Rn. 33; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274; BVerfGE 35, 202, 226; BVerfG NJW 2006, 2835; AfP 2009, 365 Rn. 15).

    Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (vgl. BVerfGE 35, 202, 231; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 18; vgl. auch BGHZ 143, 199, 204).

    Denn wer den Rechtsfrieden bricht und durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 231 f.; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 19; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 143, 199, 204; 178, 213 Rn. 22 f.; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274 Rn. 14).

    Das Persönlichkeitsrecht bietet Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 35, 202, 233; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 21).

    Der Verbreitungsgrad des konkret gewählten Mediums war gering; eine Fallgestaltung, wie sie der Lebach-I-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 202) zugrunde lag, ist nicht gegeben.

    Gegenstand dieser Entscheidung war eine Fernsehdokumentation zur besten Sendezeit, die zu einem intensiven Nacherleben der Straftat unter Betonung der emotionalen Komponente führte (vgl. BVerfGE 35, 202, 228 f.).

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, VersR 2010, 673 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. Senatsurteile vom 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04, VersR 2005, 1403, 1404; vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, VersR 2010, 220 Rn. 20 ff. mwN; vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, BGHZ 183, 353 Rn. 11 - Onlinearchiv I; vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, VersR 2010, 673 Rn. 14 - Onlinearchiv II und vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, aaO).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, VersR 2010, 673 Rn. 14 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1937
BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05 (https://dejure.org/2009,1937)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2009 - X ZR 65/05 (https://dejure.org/2009,1937)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - X ZR 65/05 (https://dejure.org/2009,1937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beruhen einer Handlung auf einer erfinderischen Tätigkeit i.F.d. Fehlens von Gründen für die Ziehung eines Rückschlusses aus dem Stand der Technik auf die gegenständliche Lehre; Notwendigkeit der Veranlassung der durch den Fachmann erfolgten Entwicklung einer Lehre zum ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG § 4; EPÜ Art. 56
    Beruhen einer Handlung auf einer erfinderischen Tätigkeit i.F.d. Fehlens von Gründen für die Ziehung eines Rückschlusses aus dem Stand der Technik auf die gegenständliche Lehre; Notwendigkeit der Veranlassung der durch den Fachmann erfolgten Entwicklung einer Lehre zum ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht - Auffinden einer neuen Lehre = erfinderische Tätigkeit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 407
  • GRUR 2010, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (152)

  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).
  • BGH, 27.03.2018 - X ZR 59/16

    Patentfähigkeit eines leicht aufzubauenden Kinderbetts mit einem Rahmen und einer

    Dazu bedarf es in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 Rn. 17 - einteilige Öse; st. Rspr.).
  • LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14

    Patentverletzungsverfahren: Indizwirkung der Eintragung im Patentregister für die

    Hierbei kann das Auffinden einer neuen Lehre zum technischen Handeln nicht schon dann als nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend bewertet werden, wenn lediglich keine Hinderungsgründe zutage treten, von dem aus dem Stand der Technik Bekannten zum Gegenstand dieser Lehre zu gelangen, sondern diese Wertung setzt voraus, dass das Bekannte dem Fachmann Anlass oder Anregung gab, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH, GRUR 2010, 407 Rn. 17 - Einteilige Öse).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2030
BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05 (https://dejure.org/2010,2030)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - Xa ZR 100/05 (https://dejure.org/2010,2030)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05 (https://dejure.org/2010,2030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Art 2 § 6 Abs 1 Nr 2 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst b EuPatÜbk
    Europäisches Patent: Ausführbare Offenbarung der Erfindung; Charakterisierung eines ausführbar offenbarten erfindungsgemäßen Erzeugnisses - Thermoplastische Zusammensetzung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer schützenwerten Erfindung im Zusammenhang mit einer thermoplastischen Zusammensetzung; Offenbarung einer Erfindung bei einem allgemeinen Beitrag zur Erfindung und zum Stand der Technik; Charakterisierung eines Erzeugnisses durch Angabe des ...

  • rewis.io

    Europäisches Patent: Ausführbare Offenbarung der Erfindung; Charakterisierung eines ausführbar offenbarten erfindungsgemäßen Erzeugnisses - Thermoplastische Zusammensetzung

  • rewis.io

    Europäisches Patent: Ausführbare Offenbarung der Erfindung; Charakterisierung eines ausführbar offenbarten erfindungsgemäßen Erzeugnisses - Thermoplastische Zusammensetzung

  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer schützenwerten Erfindung im Zusammenhang mit einer thermoplastischen Zusammensetzung; Offenbarung einer Erfindung bei einem allgemeinen Beitrag zur Erfindung und zum Stand der Technik; Charakterisierung eines Erzeugnisses durch Angabe des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Thermoplastische Zusammensetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 184, 300
  • GRUR 2010, 414
  • GRUR 2010, 6
  • GRUR Int. 2010, 749
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83

    Acrylfasern

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Damit wird dem Schutz spekulativ beanspruchter, weiter Bereiche, zu deren Erschließung die Erfindung keinen Beitrag leistet und die in vollem Umfang zu erreichen sie den Fachmann nicht in die Lage versetzt, und deren ungerechtfertigter Monopolisierung entgegengewirkt, wie dies auch schon das Anliegen etwa der zum Erteilungsverfahren des früheren Rechts ergangenen, aber für die Prüfung der ausführbaren Offenbarung bei einem erteilten Patent nicht ohne Weiteres heranzuziehenden Entscheidung "Acrylfasern" (BGHZ 92, 129; zu deren Heranziehung im Nichtigkeitsverfahren Sen.Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 156/04, GRUR 2009, 749 - Sicherheitssystem; vgl. weiter Meier-Beck in Festschr. f. E. Ullmann, 2006, S. 495, 499 ff.) war.
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 156/04

    Sicherheitssystem

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Damit wird dem Schutz spekulativ beanspruchter, weiter Bereiche, zu deren Erschließung die Erfindung keinen Beitrag leistet und die in vollem Umfang zu erreichen sie den Fachmann nicht in die Lage versetzt, und deren ungerechtfertigter Monopolisierung entgegengewirkt, wie dies auch schon das Anliegen etwa der zum Erteilungsverfahren des früheren Rechts ergangenen, aber für die Prüfung der ausführbaren Offenbarung bei einem erteilten Patent nicht ohne Weiteres heranzuziehenden Entscheidung "Acrylfasern" (BGHZ 92, 129; zu deren Heranziehung im Nichtigkeitsverfahren Sen.Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 156/04, GRUR 2009, 749 - Sicherheitssystem; vgl. weiter Meier-Beck in Festschr. f. E. Ullmann, 2006, S. 495, 499 ff.) war.
  • BGH, 09.10.1990 - X ZB 13/89

    Patentfähigkeit einer auf die weitere Verarbeitung und die qualitative

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Die ausführbare Offenbarung erfasst in solchen Fällen nur die Bereiche, in denen sich die Ausführbarkeit aus den offenbarten oder dem nacharbeitenden Fachmann geläufigen Maßnahmen ergibt oder in denen sie, insbesondere bei punktuellen Offenbarungen, jedenfalls plausibel ist (vgl. BGHZ 112, 297 - Polyesterfäden; zur fehlenden Angabe einer Obergrenze EPA T 586/97).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    b) Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich bei der Nacharbeitung der Lehre der japanischen Offenlegungsschrift Hei 2-201811 (D1) die in der Merkmalsgruppe 2 genannten Werte unmittelbar und zwangsläufig eingestellt hätten (vgl. BGHZ 179, 168, 173 Tz. 25 - Olanzapin m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Der Senat hat dabei die Fassung des Patentanspruchs 1 in der Verfahrenssprache geändert, um die sich bei einem Sprachwechsel regelmäßig ergebenden Schwierigkeiten und insbesondere die sachlich nicht veranlasste Änderung der maßgeblichen Fassung der Unteransprüche zu vermeiden (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04, GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem; Sen.Urt. v. 18.6.2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Das "Taxol"-Urteil des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 147, 306) betrifft den Fall, dass ein bestimmter Verfahrensschritt (dort: Veresterung) nur in einer bestimmten Weise ausführbar offenbart ist; dies reicht für die Ausführbarkeit des geschützten Verfahrens grundsätzlich aus, auch wenn nicht alle denkbaren Verfahrensgestaltungen ausführbar offenbart sind (so auch BGH, Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Damit reicht die ausführbare Offenbarung hier so weit, wie sie sich aus dem Herstellungsverfahren ergibt; dies schließt allerdings nicht nur Erzeugnisse ein, die nach dem Verfahren nach Patentanspruch 15 hergestellt werden, sondern auch Erzeugnisse, die auf anderem Weg hergestellt worden sind, aber die gleichen Eigenschaften aufweisen (BGHZ 122, 144, 155 - tetraploide Kamille; BGHZ 135, 369 - Polyäthylenfilamente).
  • BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04

    Sachverständigenablehnung III

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Der Senat hat dabei die Fassung des Patentanspruchs 1 in der Verfahrenssprache geändert, um die sich bei einem Sprachwechsel regelmäßig ergebenden Schwierigkeiten und insbesondere die sachlich nicht veranlasste Änderung der maßgeblichen Fassung der Unteransprüche zu vermeiden (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04, GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem; Sen.Urt. v. 18.6.2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Das "Taxol"-Urteil des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 147, 306) betrifft den Fall, dass ein bestimmter Verfahrensschritt (dort: Veresterung) nur in einer bestimmten Weise ausführbar offenbart ist; dies reicht für die Ausführbarkeit des geschützten Verfahrens grundsätzlich aus, auch wenn nicht alle denkbaren Verfahrensgestaltungen ausführbar offenbart sind (so auch BGH, Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II).
  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 2/71

    Stofferfindung

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Damit kann - nicht anders als bei der erstmaligen Zurverfügungstellung eines neuen Stoffs - im Ausgangspunkt ein Erzeugnis mit diesen Eigenschaften zugunsten der Beklagten absolut, d.h. unabhängig von seinem Herstellungsweg, geschützt sein (vgl. zur früheren Rechtslage BGHZ 58, 280, 281 - Imidazoline).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Angesichts dessen liegt kein Fall vor, in dem es geboten wäre, den geschützten Gegenstand auf die konkret offenbarte Ausführungsform eines solchen mobilen Systems zu beschränken (s. dazu BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Ein dem Sachverhalt der Entscheidung "Thermoplastische Zusammensetzung" (BGH, Urt. v. 25.2.2010 - Xa ZR 100/05 Tz. 23, GRUR 2010, 414) vergleichbarer oder ähnlicher Fall ist hier nicht zu beurteilen.
  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Dagegen verstößt eine generalisierende Formulierung in einem Patentanspruch gegen das Gebot deutlicher und vollständiger Offenbarung, wenn sie den durch das Patent geschützten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung hinaus verallgemeinert (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300, 306 f. - Thermoplastische Zusammensetzung; BGH, Urteil vom 27. November 2012 - X ZR 58/07, BGHZ 195, 364 Rn. 38 - Neurale Vorläuferzellen II; vgl. auch EPA Technische Beschwerdekammer, Entscheidung vom 9. März 1994 - T 435/91, GRUR Int. 1995, 591, Rn. 22.1 - Reinigungsmittel/UNILEVER).
  • BPatG, 23.11.2010 - 3 Ni 47/08

    Buprenorphinpflaster - Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Insbesondere sei auch die von der Klägerin herangezogene Rechtsprechung zur Ausführbarkeit von Patentansprüchen mit offenen Bereichsangaben (BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung) vorliegend nicht anwendbar.

    Eine ausführbare Offenbarung der Erfindung ist deshalb zu verneinen, da der geschützte Gegenstand im Patentanspruch durch eine generalisierende Formulierung über die dem Fachmann in der Gesamtheit der Unterlagen an die Hand gegebene Lösung hinaus so weit verallgemeinert, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; vgl dazu auch GRUR Int. 2010, 158 EPA T1063/06 - Durchgriffsanspruch/BAYER SCHERING PHARMA AG; GRUR Int. 1997, 918 - Modifizieren von Pflanzenzellen/MYCOGEN; GRUR Int. 1994, 957 - Dieselkraftstoff/Exxon; Busse/Keukenschrijver , PatG, 6. Aufl. (2003) , § 34 Rn. 84ff.).

    Dem steht nicht entgegen, dass es für die Annahme einer ausführbaren Lehre nach einhelliger Auffassung ausreichend ist, wenn zumindest ein nacharbeitbarer Weg zur Ausführung der beanspruchten Erfindung offenbart worden ist (vgl. BGH GRUR 2010, 901, 903 - Polymerisierbare Zementmischung; GRUR 2010, 414 - Sicherheitssystem; GRUR 2001, 813 - Taxol; Busse/Keukenschrijver , PatG, 6. Aufl. (2003) § 34 Rn. 278; zur Rspr. der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts; vgl dort 6. Aufl. 2010 II.A.3.b m. w. N.) und darüber hinaus nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls in Verfahren, die erteilte Patente betreffen, auch nicht grundsätzlich erforderlich ist, dass alle denkbaren, unter den Wortlaut des Patentanspruchs fallenden Ausgestaltungen ausgeführt werden können bzw die Ausführbarkeit in der gesamten Anspruchsbreite offenbart ist (zu Art. 11 § 6 Abs. 2 Nr. 2 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 lit. b EPÜ: BGH GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II; GRUR 2001, 813 - Taxol; Art. 83 EPÜ einbeziehend: BGH GRUR 2010, 901, 903 - Polymerisierbare Zementmischung; a. A. die st. Rspr. der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts; vgl. Rspr. der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts 6. Aufl. 2010 II.A.3.c m. w. N; zu Art. 100 lit. b EPÜ EPA ABlEPA 1995, 188 = GRUR Int. 1995, 591, 592 - Reinigungsmittel/UNILEVER; GRUR Int. 1997, 918 - Modifizieren von Pflanzenzellen/MYCOGEN; a. A. ferner Schulte/Moufang , PatG.

    Ebenso wie im Fall einer generalisierenden Formulierung, in der physikalische Eigenschaften durch einen einseitig offenen Bereich mittels zwei einander entgegenwirkende Parameter definiert wird, ohne dass die sich aus dem Zusammenwirken der Parameter ergebenden Schranken offenbart sind, geht hier deshalb der gewährte Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinaus (vgl. zu Art. 11 § 6 Abs. 2 Nr. 2 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 lit. b EPÜ: BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; zu Art. 83 EPÜ: EPA GRUR Int. 2010, 158 - Durchgriffsanspruch/BAYER SCHERING PHARMA AG; Rspr. der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, a. a. O. II.A.4.2 und II.A.6.1. - m. w. N).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Das "D..."-Urteil betrifft den Fall, dass ein bestimmter Verfahrensschritt (dort: Veresterung) nur in einer bestimmten Weise ausführbar offenbart ist; dies reicht - wie der Bundesgerichtshof unlängst in der Entscheidung "Thermoplastische Zusammensetzung" (GRUR 2010, 414) bestätigt hat - für die Ausführbarkeit des geschützten Verfahrens grundsätzlich aus, auch wenn nicht alle denkbaren Verfahrensgestaltungen ausführbar offenbart sind.

    In diesen Fällen der "generischen" Beanspruchung eines bestimmten Verfahrensschritts gehört bei wertender Betrachtung das generische Merkmal in seiner allgemeinen Bedeutung zur Problemlösung; nicht die konkrete Art und Weise der Veresterung, sondern die Veresterung als solche bildete im "D..."-Fall einen Bestandteil der erfindungsgemäßen Lehre, und der Schutz der erfinderischen Leistung wäre unangemessen verkürzt worden, wenn der Patentschutz auf ein bestimmtes, als durchführbar offenbartes Veresterungsverfahren beschränkt worden wäre (BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung).

    In einem solchen Fall beansprucht der Satz Geltung, dass der mögliche Patentschutz durch den Beitrag zum Stand der Technik begrenzt wird (BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung, m. w. Nachw.).

    Die "ausführbare Offenbarung" erfasst in solchen Fällen nur die Bereiche, in denen sich die Ausführbarkeit aus den offenbarten oder dem nacharbeitenden Fachmann geläufigen Maßnahmen ergibt oder in denen sie, insbesondere bei punktuellen Offenbarungen, jedenfalls plausibel ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung, m. w. Nachw.).

    Damit wird dem Schutz spekulativ beanspruchter, weiter Bereiche, zu deren Erschließung die Erfindung keinen Beitrag leistet und die in vollem Umfang zu erreichen sie den Fachmann nicht in die Lage versetzt, und deren ungerechtfertigter Monopolisierung entgegengewirkt (BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung).

  • BGH, 27.11.2012 - X ZR 58/07

    Neurale Vorläuferzellen II

    In einem solchen Fall beansprucht der Satz Geltung, dass der mögliche Patentschutz durch den Beitrag zum Stand der Technik begrenzt wird (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300 = GRUR 2010, 414 Rn. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08

    Maschinensatz

    Der Senat hat deshalb einen Sprachwechsel bei der Formulierung beschränkter Patentansprüche mehrfach als zwar zulässig, aber zur Vermeidung zusätzlicher Auslegungsprobleme unzweckmäßig angesehen (zuletzt Sen.Urt. v. 25.2.2010 - Xa ZR 100/05, GRUR 2010, 414 Tz. 8 - Thermoplastische Zusammensetzung [für BGHZ vorgesehen]).
  • BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12

    Tintenstrahldrucker

    Sie kann ferner dazu führen, dass der Gegenstand des Schutzrechts nicht schutzfähig ist, weil zumindest eine unter den Anspruch fallende Ausführungsform durch den Stand der Technik vorweggenommen oder nahegelegt ist, oder dass die Erfindung nicht mehr so offenbart ist, dass der Fachmann sie ausführen kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300 = GRUR 2010, 414 Rn. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BPatG, 19.03.2013 - 21 W (pat) 45/08

    Präzisionskoaxialkabel - Patentbeschwerdeverfahren - "Präzisionskoaxialkabel" -

    Offenbart eine Erfindung ein Verfahren, durch das ein Erzeugnis erhalten werden kann, dessen physikalische Eigenschaften in einen einseitig offenen Bereich fallen, rechtfertigt dies den Patentschutz für das Erzeugnis nicht, wenn dessen physikalische Eigenschaften allein durch diesen einseitig offenen Bereich gekennzeichnet sind (in Fortführung der Entscheidung BGH GRUR 2010, 414 ff. - Thermoplastische Zusammensetzung).

    Die Erfindung ist in den ursprünglichen Unterlagen der Anmeldung nämlich deshalb nicht ausführbar offenbart, weil der zu schützende Gegenstand im Patentanspruch durch offene Bereichsangaben für physikalische Eigenschaften über die dem Fachmann in der Gesamtheit der Unterlagen an die Hand gegebene Lösung hinaus soweit verallgemeinert würde, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausginge (BGH GRUR 2010, 414-416 - Thermoplastische Zusammensetzung).

    Auch wenn zukünftig noch geringere Toleranzen durch noch hochwertigere Fertigungsvorgänge erzielt werden können, zeigt die gesamte Anmeldung aber keinen Weg auf, wie der Fachmann derartige Koaxialkabel in die Hand bekommen kann (BGH GRUR 2010, 414-416 - Thermoplastische Zusammensetzung, Rdn. 22).

    Damit verallgemeinert diese generalisierende Formulierung den im Merkmal M6 beanspruchten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung hinaus, weil ein einseitig offener Bereich durch eine Toleranzobergrenze definiert wird, ohne dass die Schranken, die sich aufgrund von selbstverständlich immer vorauszusetzenden und damit unvermeidbaren Fertigungsungenauigkeiten ergeben, offenbart sind (BGH GRUR 2010, 414-416 - Thermoplastische Zusammensetzung, Rdn. 23).

    Da der Außendurchmesser des Innenleiters des Koaxialkabels nach Patentanspruch 1 aber nicht auf die maximale Toleranz beschränkt ist, die mit dem in der Anmeldung beschriebenen Verfahren erreicht werden kann, rechtfertigt die Offenbarung den beanspruchten umfassenden Patentschutz nicht (BGH GRUR 2010, 414-416 - Thermoplastische Zusammensetzung, Rdn. 24).

  • BPatG, 24.07.2012 - 4 Ni 21/10

    Fixationssystem - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fixationssystem" -

    Damit ist zugleich der geschützte Gegenstand im Patentanspruch durch eine generalisierende Formulierung über die dem Fachmann in der Gesamtheit der Unterlagen an die Hand gegebene Lösung hinaus so weit verallgemeinert, dass der Patentschutz über den geleisteten Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (BGH GRUR 2010, 901, Tz. 36 - Polymerisierbare Zementmischung; GRUR 2010, 414, Tz. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung).

    Dem steht nicht entgegen, dass es für die Annahme der Ausführbarkeit einer generischen Lehre nach einhelliger Auffassung ausreichend ist, wenn zumindest ein nacharbeitbarer Weg zur Ausführung der beanspruchten Erfindung offenbart worden ist (BGH GRUR 2010, 414, Tz. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2001, 813 - Taxol; Busse/Keukenschrijver, § 34 Rdnr. 278).

    Die ausführbare Offenbarung erfasst auch in solchen Fällen nur die Bereiche, in denen sich die Ausführbarkeit aus den offenbarten oder den dem nacharbeitenden Fachmann geläufigen Maßnahmen ergibt oder in denen sie, insbesondere bei punktuellen Offenbarungen, jedenfalls plausibel ist (BGH GRUR 2010, 414, Tz. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung), während sie dort zu verneinen ist, wo die durch den Patentanspruch beanspruchte Problemlösung nur partiell ausführbar gelöst wird und der Fachmann im Übrigen mangels Hinweisen in den Anmeldeunterlagen und der Patentschrift vor einen Erfindungsauftrag gestellt wird (BPatG GRUR 2011, 905, Tz. 72 - Buprenorphinpflaster, m. w. H.).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

  • BPatG, 11.03.2019 - 4 Ni 17/17

    Polymerschaum III

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

  • BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten

  • BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und

  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
  • BGH, 12.03.2019 - X ZR 32/17

    Offenbarung eines Patentanspruchs bei über Wertebereich hinausgehender Lehre

  • BGH, 12.03.2019 - X ZR 34/17

    Cer-Zirkonium-Mischoxid II

  • BGH, 17.01.2017 - X ZR 11/15

    Patentnichtigkeitsverfahren: Ausführbare Offenbarung eines In-vitro-Verfahrens

  • BPatG, 20.10.2015 - 4 Ni 6/14

    Verfahren zum Prüfen von Reifen - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren

  • BGH, 10.11.2015 - X ZR 88/13

    Widerruf eines Patents: Anforderungen an die Offenbarung einer Erfindung

  • LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 4b O 67/10

    Händler darf patentierte Magnetowiderstands-Sensoren mit einem Schichtsystem für

  • BPatG, 04.11.2021 - 6 Ni 7/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Aufbaupfosten für ein Dentalimplantat

  • BPatG, 06.05.2010 - 3 Ni 60/08

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 8/16

    Zirkoniumoxid

  • BGH, 07.10.2014 - X ZR 168/12

    Deutliche und vollständige Offenbarung einer zum Patent angemeldeten Erfindung

  • BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07

    "Direkt oder indirekt mit einer Maschine oder einem manuell betreibbaren

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 73/09

    Unzulässige Erweiterung des Gegenstands eines Patents bzgl. eines Verfahrens zum

  • BGH, 14.12.2021 - X ZR 107/19

    Patentnichtigkeitssache: Neuheit eines Wirkstoffeinsatzes zur Prävention vor

  • BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Ausschließung von der Ausübung des bei

  • BPatG, 15.01.2019 - 3 Ni 46/16
  • BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Bindungswirkung des Bundespatentgerichts

  • BPatG, 04.05.2018 - 4 Ni 36/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Activity Monitoring (europäisches Patent)" -

  • BPatG, 04.06.2013 - 4 Ni 16/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zur Schwingungserregung" - keine

  • BPatG, 01.10.2019 - 4 Ni 23/17
  • BGH, 16.01.2014 - X ZR 78/12

    Patentfähigkeit eines Zentrifugierorgans mit einem in besonderer Weise

  • BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" - in der mündlichen

  • BGH, 17.12.2020 - X ZR 15/19

    Rechtsstreit um ein Patent bezüglich eines Verfahrens zur L-Aminosäureproduktion

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 90/09

    Patentierung eines Verfahrens zur Synthese eines an β-Anomer angereicherten

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
  • BPatG, 16.07.2019 - 4 Ni 3/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Seilgartensicherung zum Schutz von Personen

  • BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
  • BPatG, 25.10.2016 - 3 Ni 6/15
  • BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
  • BPatG, 19.01.2023 - 3 Ni 29/19
  • BPatG, 06.12.2021 - 4 Ni 9/21

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren und Vorrichtung zur wirksamen

  • BPatG, 19.09.2017 - 14 W (pat) 33/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Verfahren zum Herstellen von lang

  • BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents zur Umwandlung von

  • BPatG, 11.10.2016 - 3 Ni 5/15
  • LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4b O 82/14
  • BPatG, 24.01.2012 - 3 Ni 5/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - mangelnde erfinderische Tätigkeit -

  • BPatG, 16.05.2023 - 3 Ni 14/22
  • BPatG, 23.05.2017 - 4 Ni 12/16

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Vorderer Umwerfer mit

  • LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4v O 82/14

    Cer- und Zirkonium-Mischoxid (1)

  • BPatG, 15.09.2015 - 4 Ni 22/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 11.02.2015 - 5 Ni 8/13

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Elektrisch angetriebene Vorrichtung für

  • BPatG, 07.02.2012 - 3 Ni 30/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 27.09.2016 - 3 Ni 4/15
  • BPatG, 14.09.2022 - 35 W (pat) 402/21
  • OLG München, 03.01.2011 - 6 W 2007/10

    Beweissicherung im Patentverletzungsstreit: Unverwertbarkeit des Gutachtens bei

  • BPatG, 21.07.2020 - 3 Ni 1/18
  • BPatG, 18.05.2020 - 9 W (pat) 12/18

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Gleitlagerlegierung auf Aluminiumbasis und

  • LG Düsseldorf, 04.07.2015 - 4a O 31/10

    Cer- und Zirkonkium-Mischoxids

  • BPatG, 18.12.2017 - 8 W (pat) 28/15
  • BPatG, 15.12.2016 - 8 W (pat) 31/13
  • BPatG, 25.11.2013 - 15 W (pat) 2/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Phthalocyanin-Derivate und deren Anwendungen in

  • BPatG, 24.03.2021 - 5 Ni 32/18
  • BPatG, 19.09.2013 - 21 W (pat) 16/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,521
BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09 (https://dejure.org/2010,521)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - I ZB 32/09 (https://dejure.org/2010,521)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - I ZB 32/09 (https://dejure.org/2010,521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (22)

  • lexetius.com

    Hey!

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Hey! - Einem Wort-/Bildzeichen, das aus der Kombination einfacher graphischer Elemente mit einem Wort besteht und vom Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen nur als Zuruf, Ausruf oder Grußformel aufgefasst wird, fehlt die konkrete ...

  • markenmagazin:recht

    "hey!” nicht als Marke schutzfähig

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Marke "hey!” auch in Kombination mit grafischen Elementen nicht unterscheidungskräftig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    "hey" ist nicht als Marke eintragbar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kombination bestehend aus dem Wort hey und einem einfachen graphischen Element nicht als Marke eintragungsfähig - hey!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine konkrete Unterscheidungskraft von "hey!"

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Das Wort "Hey!" ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schutzfähigkeit eines Wort- /Bildzeichen, dass als Zuruf aufgefasst wird

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 6
  • GRUR 2010, 640
  • MMR 2010, 555
  • MIR 2010, Dok. 076
  • BB 2010, 1353
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (382)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09
    Daraus hat es zu Recht gefolgert, dass der Verkehr das Markenwort nicht als Unterscheidungsmittel, sondern nur als Anpreisung oder Werbeaussage allgemeiner Art auffasst (vgl. BGH, Beschl. v. 22.1.2009 - I ZB 34/08, GRUR 2009, 949 Tz. 27 = WRP 2009, 963 - My World).

    Die Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG beurteilt sich nach markenrechtlichen Grundsätzen und nicht nach den geringeren Anforderungen für Werktitel (BGH GRUR 2009, 949 Tz. 17 - My World).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09
    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. BGHZ 167, 278 Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006; Beschl. v. 24.4.2008 - I ZB 21/06, GRUR 2008, 1093 Tz. 13 = WRP 2008, 1428 - Marlene-Dietrich-Bildnis).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09
    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. BGHZ 167, 278 Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006; Beschl. v. 24.4.2008 - I ZB 21/06, GRUR 2008, 1093 Tz. 13 = WRP 2008, 1428 - Marlene-Dietrich-Bildnis).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH, Beschl. v. 4.12.2008 - I ZB 48/08, GRUR 2009, 778 Tz. 11 = WRP 2009, 813 - Willkommen im Leben; Beschl. v. 15.1.2009 - I ZB 30/06, GRUR 2009, 411 Tz. 8 = WRP 2009, 439 - STREETBALL).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH, Beschl. v. 4.12.2008 - I ZB 48/08, GRUR 2009, 778 Tz. 11 = WRP 2009, 813 - Willkommen im Leben; Beschl. v. 15.1.2009 - I ZB 30/06, GRUR 2009, 411 Tz. 8 = WRP 2009, 439 - STREETBALL).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09
    In Anbetracht der fehlenden Unterscheidungskraft des Wortbestandteils reichen einfache graphische Elemente und Verzierungen nicht aus, dieses Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH, Beschl. v. 28.6.2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 f. = WRP 2001, 1201 - anti KALK).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09
    Anders als die Rechtsbeschwerde meint, kommt es für die Beurteilung des Schutzhindernisses mangelnder Unterscheidungskraft nicht darauf an, ob sich eine Verwendung des Markenwortes in der Werbung nachweisen lässt (vgl. EuGH, Urt. v. 21.10.2004 - C-64/02, Slg. 2004, I-10031 = GRUR 2004, 1027 Tz. 46 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschl. v. 4.3.2009 - 29 W(pat) 64/08, juris).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    e) In Anbetracht der fehlenden Unterscheidungskraft der Wortbestandteile reichen einfache graphische Elemente und eine einfach gestaltete Abbildung eines Produkts - hier einer Wurst , auf das sich die anpreisende Angabe bezieht, nicht aus, das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 f. = WRP 2001, 1201 - anti KALK; Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 32/09, GRUR 2010, 640 Rn. 17 = WRP 2010, 891 - hey!).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12

    test - Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des

    In Anbetracht der fehlenden Unterscheidungskraft des Wortbestandteils "test" der angegriffenen Marke reichen einfache graphische Elemente nicht aus, das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 f. = WRP 2001, 1021 - anti KALK; Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 32/09, GRUR 2010, 640 Rn. 17 = WRP 2010, 891 - hey!).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, fehlt auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, und die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH, GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 32/09, GRUR 2010, 640 Rn. 13 = WRP 2010, 891 - hey!; BGH, GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat).

    In Anbetracht der fehlenden Unterscheidungskraft der Wortfolge "Gute Laune Drops" der angegriffenen Marke reichen die festgestellten einfachen graphischen Elemente nicht aus, das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 f. = WRP 2001, 1201 - anti KALK; BGH, GRUR 2010, 640 Rn. 17 - hey!; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13, GRUR 2014, 376 Rn. 18 = WRP 2014, 449 - grill meister; BGH, GRUR 2014, 569 Rn. 32 - HOT).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,814
BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08 (https://dejure.org/2010,814)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - Xa ZR 36/08 (https://dejure.org/2010,814)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - Xa ZR 36/08 (https://dejure.org/2010,814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gelenkanordnung

    Art 69 EuPatÜbk, § 1 PatG, § 14 PatG
    Auslegung des Patentanspruchs: Ermittlung des technischen Problems; Angaben der Beschreibung zur Aufgabe der Erfindung - Gelenkanordnung

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Behandlung eines dem Patent (1 312 527) zugrunde liegenden technischen Problems im Hinblick auf die Auslegung des Patentanspruchs; Vorgaben für die Entwicklung des technischen Problems; Rechtliche Behandlung von in der Patentschrift enthaltenen Angaben zur ...

  • kanzlei.biz

    Die richtige Ermittlung des technischen Problems

  • rewis.io

    Auslegung des Patentanspruchs: Ermittlung des technischen Problems; Angaben der Beschreibung zur Aufgabe der Erfindung - Gelenkanordnung

  • rewis.io

    Auslegung des Patentanspruchs: Ermittlung des technischen Problems; Angaben der Beschreibung zur Aufgabe der Erfindung - Gelenkanordnung

  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 69; PatG § 1; PatG § 14
    Rechtliche Behandlung eines dem Patent (1 312 527) zugrunde liegenden technischen Problems im Hinblick auf die Auslegung des Patentanspruchs; Vorgaben für die Entwicklung des technischen Problems; Rechtliche Behandlung von in der Patentschrift enthaltenen Angaben zur ...

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung des Patentanspruchs: Ermittlung des technischen Problems; Angaben der Beschreibung zur Aufgabe der Erfindung - Gelenkanordnung

  • ibr-online

    Patentrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 6
  • GRUR 2010, 602
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (264)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Die Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen darf nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGHZ 160, 204, 209 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; BGHZ 172, 88, 97 - Ziehmaschinenzugeinheit).

    Dies schließt ein, zur zutreffenden Kennzeichnung der Neuerung im Patentanspruch auch Selbstverständliches zu benennen (BGHZ 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Sie hat unter Berücksichtigung von Beschreibung und Zeichnungen zu erfolgen, die dazu dienen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (BGHZ 150, 149, 153 f. - Schneidmesser I m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Abweichungen zwischen der Patentschrift und der veröffentlichten Patentanmeldung bei der Auslegung eines Patents überhaupt Berücksichtigung finden können (zur Irrelevanz von nicht veröffentlichten Unterlagen vgl. BGHZ 150, 161, 162 ff. - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Dass der Beklagten für eine der angegriffenen Ausführungsform entsprechende Vorrichtung mittlerweile ein Patent erteilt worden ist, könnte nur dann erheblich werden, wenn ein Merkmal des Klagepatents durch ein gleichwirkendes Austauschmittel ersetzt und Patentanspruch 1 daher nur äquivalent verwirklicht wäre (BGHZ 142, 7, 17 f. - Räumschild).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Die Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen darf nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGHZ 160, 204, 209 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; BGHZ 172, 88, 97 - Ziehmaschinenzugeinheit).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Das technische Problem ergibt sich aus dem, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; Urt. v. 12.2.2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger, je m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Das technische Problem ergibt sich aus dem, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; Urt. v. 12.2.2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger, je m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Die Auslegung des Patents auf der vom Berufungsgericht gelegten tatsächlichen Grundlage ist eine Rechtsfrage und kann vom Senat selbst vorgenommen werden (BGHZ 164, 261, 273 - Seitenspiegel; BGHZ 172, 312 Tz. 38 - Zerfallszeitmessgerät).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Die Formulierung des Unterlassungsgebots ist entsprechend dem in der mündlichen Verhandlung von der Klägerin gestellten Antrag an die angegriffene Ausführungsform anzupassen (BGHZ 162, 365 - Blasfolienherstellung).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02

    Druckmaschinen-Temperierungssystem

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Eine "vorauseilende" Berücksichtigung der Erweiterung im Verletzungsverfahren würde dem Grundsatz der Bindung des Verletzungsrichters an das erteilte Patent (BGHZ 158, 372, 375 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I) widersprechen.
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Der Patentanspruch hat vielmehr Vorrang gegenüber der Beschreibung (BGH, Urteile vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; vom 13. Februar 2007 - X ZR 74/05, BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I; vom 17. April 2007 - X ZR 72/05, BGHZ 172, 88, 97 = GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit I; vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).

    Es kann daher auch hier unerörtert bleiben, ob es der Grundsatz, dass nicht auf Vorgänge im Erteilungsverfahren zurückgegriffen werden darf, die im Patent keinen Niederschlag gefunden haben (BGH, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 43/01, BGHZ 150, 161 = GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil), auch verbietet, auf Patentveröffentlichungen wie die amtlich veröffentlichte Patentanmeldung oder frühere Fassungen der später etwa im Einspruchsverfahren oder im Beschränkungsverfahren geänderten Patentschrift zurückzugreifen, wenn sich der Gehalt der maßgeblichen Fassung der Patentschrift erst aus einem Vergleich mit diesen erschließt und damit zu einem Niederschlag auch in dieser geführt hat (vgl. hierzu schon BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 33 - Gelenkanordnung).

    Das schließt jedoch nach § 563 Abs. 3 ZPO nicht aus, dass sie vom Revisionsgericht unmittelbar entschieden werden kann, wenn diejenigen tatsächlichen Feststellungen, die die Annahme einer äquivalenten Verletzung gegebenenfalls tragen könnten, bereits getroffen sind und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (BGH, Urteile vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, aaO - Gelenkanordnung und vom 14. Dezember 2010, aaO Rn. 34 ff. - Crimpwerkzeug IV).

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Zur Herausarbeitung dessen, was die Erfindung in diesem Sinne tatsächlich leistet, trägt die Bestimmung des technischen Problems bei (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).

    In der Patentschrift enthaltene Angaben zur Aufgabe der Erfindung dürfen - ebenso wie der übrige Inhalt der Patentschrift - nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III).

  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

    Der Senat hat hierbei offengelassen, ob es dieser Grundsatz auch verbietet, auf Patentveröffentlichungen wie die amtlich veröffentlichte Patentanmeldung oder frühere Fassungen der später etwa im Einspruchsverfahren oder im Beschränkungsverfahren geänderten Patentschrift zurückzugreifen, wenn sich der Gehalt der maßgeblichen Fassung der Patentschrift erst aus einem Vergleich mit diesen erschließt und damit zu einem Niederschlag auch in dieser geführt hat (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330, 340 f. = GRUR 2011, 701, 704 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 33 - Gelenkanordnung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,866
BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07 (https://dejure.org/2009,866)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - I ZR 65/07 (https://dejure.org/2009,866)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - I ZR 65/07 (https://dejure.org/2009,866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Der strauchelnde Liebling

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Veröffentlichung eines Bildes einer prominenten Person in einer Werbekampagne mit dem Recht am eigenen Bild; Abbildung auf der Titelseite einer Zeitung als mit dem Recht am eigenen Bild vereinbar aufgrund eines Unterlassens der angekündigten ...

  • rechtambild.de

    Der strauchelnde Liebling

  • debier datenbank

    Der Strauchelnde Liebling

    §§ 812 Abs. 1 S. 1, 823 BGB

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abbildung einer prominenten Person auf der Titelseite eines Beispiels für eine geplante Zeitung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    KunstUrhG § 22 S. 1; KunstUrhG § 23 Abs. 1 Nr. 1; KunstUrhG § 23 Abs. 2
    Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite eines Testexemplars und Berichtankündigung mit Bild eines Prominenten

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit der Veröffentlichung eines Bildes einer prominenten Person in einer Werbekampagne mit dem Recht am eigenen Bild; Abbildung auf der Titelseite einer Zeitung als mit dem Recht am eigenen Bild vereinbar aufgrund eines Unterlassens der angekündigten ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Der strauchelnde Liebling

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung des Rechts am eigenen Bild

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit der Abbildung des Bildnisses von Boris Becker in der Werbekampagne zur Einführung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 812 Abs. 1 S. 1 Fall 2, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; §§ 22, 23 KUG
    Nur eingeschränkter Schadensersatz nach Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Prominenten durch dessen Abbildung auf einer Werbeanzeige

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Abbildung eines Prominenten auf der Titelseite eines Testexemplars einer Zeitschrift

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Abbildung eines Prominenten auf Testexemplar einer Zeitung ist bis zum Marktstart zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bum - Bum - Sonntagszeitung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfreiwillige Prominentenwerbung für "Nullnummer" einer Zeitung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbekampagne mit Bild von Boris Becker - Verlag machte mit einem Testexemplar Reklame für eine neue Sonntagszeitung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Der strauchelnde Liebling

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nutzung von Boris Becker-Fotos für Einführung der FAS-Zeitung rechtswidrig

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung Boris Beckers in fiktiver Zeitung

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    "Der strauchelnde Liebling" - FAZ durfte vor Erscheinen der Erstausgabe mit fiktivem Bericht über Boris Becker werben

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit der Abbildung des Bildnisses von Boris Becker in der Werbekampagne zur Einführung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Boris Becker auf Testexemplar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorteil Boris Becker: Millionenklage wegen Abbildung in Werbekampagne erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abbildung eines Prominenten in einer Werbekampagne zur Einführung einer Zeitung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 855
  • MDR 2010, 706
  • GRUR 2010, 14
  • GRUR 2010, 546
  • GRUR 2010, 6
  • VersR 2010, 657
  • VersR 2010, 957
  • ZUM 2010, 529
  • afp 2010, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
    Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts (BGHZ 169, 340 Tz. 19 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, Urt. v. 11.3. 2009 - I ZR 8/07, GRUR 2009, 1085 Tz. 26 = WRP 2009, 1269 - Wer wird Millionär?).

    Der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ist daher eröffnet, wenn die Werbeanzeige nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern daneben auch einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 15 - Rücktritt des Finanzministers; BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 26 - Wer wird Millionär?).

    Die Prüfung, ob die in der Werbekampagne der Beklagten verwendete Fotografie des Klägers als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i. S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ohne seine Einwilligung verbreitet werden darf, erfordert eine Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 18 - Rücktritt des Finanzministers; BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 15 - Wer wird Millionär?, m. w. N.).

    Besonderes Gewicht hat ein solcher Eingriff, wenn die Werbung den Eindruck erweckt, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 19 - Rücktritt des Finanzministers, m. w. N.).

    cc) Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers betrifft lediglich die - nur einfachrechtlich geschützten - vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich des Rechts am eigenen Bild und berührt nicht die - auch verfassungsrechtlich gewährleisteten - ideellen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (vgl. BGHZ 143, 214, 218 ff. - Marlene Dietrich; BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.8. 2006 - 1 BvR 1168/04, GRUR 2006, 1049, 1050 f. = WRP 2006, 1361; BGHZ 169, 340 Tz. 21 - Rücktritt des Finanzministers).

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
    Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts (BGHZ 169, 340 Tz. 19 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, Urt. v. 11.3. 2009 - I ZR 8/07, GRUR 2009, 1085 Tz. 26 = WRP 2009, 1269 - Wer wird Millionär?).

    Der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ist daher eröffnet, wenn die Werbeanzeige nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern daneben auch einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 15 - Rücktritt des Finanzministers; BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 26 - Wer wird Millionär?).

    Die Prüfung, ob die in der Werbekampagne der Beklagten verwendete Fotografie des Klägers als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i. S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ohne seine Einwilligung verbreitet werden darf, erfordert eine Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 18 - Rücktritt des Finanzministers; BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 15 - Wer wird Millionär?, m. w. N.).

    Erhebliches Gewicht kommt einem derartigen Eingriff auch dann zu, wenn durch ein unmittelbares Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten in der Werbung das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen wird, weil der Betrachter der Werbung eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstellt, die zu einem Imagetransfer führt (BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 31 - Wer wird Millionär?, m. w. N.).

    bb) Danach darf auf dem Titelblatt eines Presseerzeugnisses mit dem Bildnis einer prominenten Person geworben werden, wenn das Presseerzeugnis eine dem Schutz der Pressefreiheit unterliegende Berichterstattung über diese Person enthält (BGH, Urt. v. 14.3. 1995 - VI ZR 52/94, WRP 1995, 613, 614 f. - Chris Revue) oder die Bildunterschrift auf dem Titelblatt selbst eine die Abbildung rechtfertigende Berichterstattung aufweist (vgl. BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 17 ff. - Wer wird Millionär?).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
    Da die Freiheit zur Gründung und Gestaltung von Presseerzeugnissen im Zentrum der Pressefreiheit steht (BVerfGE 97, 125, 144 m. w. N.), erstreckt sich deren Schutz in besonderem Maße auf die Werbung zur Einführung eines neuen Presseerzeugnisses.

    Der Schutz der Pressefreiheit umfasst die Freiheit der Gestaltung von Presseerzeugnissen in inhaltlicher und formaler Hinsicht, also die Entscheidung darüber, welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen und wie die Beiträge äußerlich dargeboten und innerhalb der Ausgabe platziert werden sollen (BVerfGE 97, 125, 144).

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07

    Zerknitterte Zigarettenschachtel

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
    Den nur einfachrechtlich geschützten vermögensrechtlichen Bestandteilen des Persönlichkeitsrechts kommt nicht grundsätzlich der Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Pressefreiheit zu (vgl. BGH, Urt. v. 5.6. 2008 - I ZR 96/07, GRUR 2008, 1124 Tz. 14 = WRP 2008, 1524 - Zerknitterte Zigarettenschachtel).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
    cc) Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers betrifft lediglich die - nur einfachrechtlich geschützten - vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich des Rechts am eigenen Bild und berührt nicht die - auch verfassungsrechtlich gewährleisteten - ideellen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (vgl. BGHZ 143, 214, 218 ff. - Marlene Dietrich; BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.8. 2006 - 1 BvR 1168/04, GRUR 2006, 1049, 1050 f. = WRP 2006, 1361; BGHZ 169, 340 Tz. 21 - Rücktritt des Finanzministers).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
    Der Begriff der Zeitgeschichte ist, um der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit Rechnung zu tragen, nicht allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung zu beziehen, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her zu bestimmen (BVerfGE 101, 361, 392; vgl. BGHZ 178, 213 Tz. 10 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
    Er beschränkt sich daher nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogene Pressetätigkeiten, sondern schließt die Werbung für das Presseerzeugnis ein (vgl. BVerfGE 77, 346, 354; 102, 347, 359).
  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04

    Der blaue Engel

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
    cc) Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers betrifft lediglich die - nur einfachrechtlich geschützten - vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich des Rechts am eigenen Bild und berührt nicht die - auch verfassungsrechtlich gewährleisteten - ideellen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (vgl. BGHZ 143, 214, 218 ff. - Marlene Dietrich; BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.8. 2006 - 1 BvR 1168/04, GRUR 2006, 1049, 1050 f. = WRP 2006, 1361; BGHZ 169, 340 Tz. 21 - Rücktritt des Finanzministers).
  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
    Der Begriff der Zeitgeschichte ist, um der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit Rechnung zu tragen, nicht allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung zu beziehen, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her zu bestimmen (BVerfGE 101, 361, 392; vgl. BGHZ 178, 213 Tz. 10 m. w. N.).
  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
    Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erstreckt sich deshalb auch auf Werbung, die das Presseerzeugnis der Öffentlichkeit vorstellt und Art und Gegenstand der Berichterstattung ankündigt (vgl. BGHZ 151, 26, 30 f.).
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94

    GG - Pressefreiheit

  • OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 120/19

    Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"

    Es genügt jedoch auch, führt allerdings zu einem geringeren Gewicht des Eingriffs, wenn eine bloße Aufmerksamkeitswerbung vorliegt, also lediglich die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das beworbene Produkt gelenkt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 Rn. 19 f. = WRP 2010, 780 - Der strauchelnde Liebling, mwN).

    (2) Sofern der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eröffnet ist, erfordert die Beurteilung, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, eine - revisionsrechtlich voll zu überprüfende - Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vgl. BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 15 - Wer wird Millionär?; GRUR 2010, 546 Rn. 16 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2011, 647 Rn. 29 - Markt & Leute; GRUR 2013, 196 Rn. 23 - Playboy am Sonntag; ZUM-RD 2020, 637 Rn. 21, jeweils mwN).

    Ein Eingriff hat besonderes Gewicht, wenn die Werbung den Eindruck erweckt, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 19 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2013, 196 Rn. 25 - Playboy am Sonntag).

    Erhebliches Gewicht kommt einem Eingriff aber auch dann zu, wenn - ohne dass der Bildberichterstattung eine ausdrückliche Empfehlung des Abgebildeten für das Produkt entnommen werden kann - durch ein unmittelbares Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten in der Werbung das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen wird, weil der Betrachter der Werbung eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstellt, die zu einem Imagetransfer führt (BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 29 ff. - Wer wird Millionär?, mwN; GRUR 2010, 546 Rn. 19 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2011, 647 Rn. 31 - Markt & Leute; GRUR 2013, 196 Rn. 25 - Playboy am Sonntag).

    Dagegen hat der Eingriff geringeres Gewicht, wenn die Abbildung einer prominenten Person in der Werbung weder Empfehlungscharakter hat noch zu einem Imagetransfer führt, sondern lediglich die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das beworbene Produkt lenkt (BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 19 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2011, 647 Rn. 31 - Markt & Leute; GRUR 2013, 196 Rn. 25 - Playboy am Sonntag, mwN).

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 207/19

    Rechtmäßigkeit der Bildnis- und Namensnutzung für ein "Urlaubslotto"

    Es genügt jedoch auch, führt allerdings zu einem geringeren Gewicht des Eingriffs, wenn eine bloße Aufmerksamkeitswerbung vorliegt, also lediglich die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das beworbene Produkt gelenkt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 Rn. 19 f. = WRP 2010, 780 - Der strauchelnde Liebling, mwN).

    (2) Sofern der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eröffnet ist, erfordert die Beurteilung, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, eine - revisionsrechtlich voll zu überprüfende - Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vgl. BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 15 - Wer wird Millionär?; GRUR 2010, 546 Rn. 16 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2011, 647 Rn. 29 - Markt & Leute; GRUR 2013, 196 Rn. 23 - Playboy am Sonntag; ZUM-RD 2020, 637 Rn. 21, jeweils mwN).

    Ein Eingriff hat besonderes Gewicht, wenn die Werbung den Eindruck erweckt, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 19 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2013, 196 Rn. 25 - Playboy am Sonntag).

    Erhebliches Gewicht kommt einem Eingriff aber auch dann zu, wenn - ohne dass der Bildberichterstattung eine ausdrückliche Empfehlung des Abgebildeten für das Produkt entnommen werden kann - durch ein unmittelbares Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten in der Werbung das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen wird, weil der Betrachter der Werbung eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstellt, die zu einem Imagetransfer führt (BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 29 ff. - Wer wird Millionär?, mwN; GRUR 2010, 546 Rn. 19 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2011, 647 Rn. 31 - Markt & Leute; GRUR 2013, 196 Rn. 25 - Playboy am Sonntag).

    Dagegen hat der Eingriff geringeres Gewicht, wenn die Abbildung einer prominenten Person in der Werbung weder Empfehlungscharakter hat noch zu einem Imagetransfer führt, sondern lediglich die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das beworbene Produkt lenkt (BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 19 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2011, 647 Rn. 31 - Markt & Leute; GRUR 2013, 196 Rn. 25 - Playboy am Sonntag, mwN).

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 234/10

    Playboy am Sonntag

    a) Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist wesentlicher - vermögensrechtlicher - Bestandteil des Persönlichkeitsrechts (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 182/04, BGHZ 169, 340 = GRUR 2007, 139 Rn. 19 - Rücktritt des Finanzministers; Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 8/07, GRUR 2009, 1085 = WRP 2009, 1269 Rn. 26 - Wer wird Millionär?; Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 = WRP 2010, 780 Rn. 14 - Der strauchelnde Liebling; Urteil vom 18. November 2010 - I ZR 119/98, GRUR 2011, 647 Rn. 12 = WRP 2011, 921 - Markt & Leute; Urteil vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 27).

    Ausreichend kann es vielmehr sein, wenn - wie vom Berufungsgericht im Streitfall rechtsfehlerfrei festgestellt - durch die Abbildung im Kontext der begleitenden Wortberichterstattung eine gedankliche Verbindung zwischen der abgebildeten Person und dem angepriesenen Produkt hergestellt wird, die zu einem Imagetransfer führt (BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 29 ff. - Wer wird Millionär?, mwN; GRUR 2010, 546 Rn. 19 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2011, 647 Rn. 31 - Markt & Leute).

    Der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ist daher eröffnet, wenn eine Werbeanzeige nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern daneben auch einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 15 - Der strauchelnde Liebling; BGH GRUR 2011, 647 Rn. 15 - Markt & Leute).

    b) Die Prüfung, ob die in dem Bericht der Beklagten verwendete Fotografie des Klägers als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ohne seine Einwilligung verbreitet werden darf, erfordert eine Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit (BGHZ 169, 340 Rn. 18 - Rücktritt des Finanzministers; BGH GRUR 2009, 1085 Rn. 15 - Wer wird Millionär; GRUR 2010, 546 Rn. 15 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2011, 647 Rn. 29 - Markt & Leute).

    Dabei hat ein Eingriff besonderes Gewicht, wenn die Werbung den Eindruck erweckt, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 19 - Der strauchelnde Liebling, mwN).

    Erhebliches Gewicht kommt einem Eingriff aber auch dann zu, wenn - ohne dass der Bildberichterstattung eine ausdrückliche Empfehlung des Abgebildeten für das Produkt entnommen werden kann - durch ein unmittelbares Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten in der Werbung das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen wird, weil der Betrachter der Werbung eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstellt, die zu einem Imagetransfer führt (BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 29 ff. - Wer wird Millionär?, mwN; GRUR 2010, 546 Rn. 19 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2011, 647 Rn. 31 - Markt & Leute).

    Dagegen hat der Eingriff geringeres Gewicht, wenn die Abbildung einer prominenten Person in der Werbung weder Empfehlungscharakter hat noch zu einem Imagetransfer führt, sondern lediglich die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das beworbene Produkt lenkt (BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 19 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2011, 647 Rn. 31 - Markt & Leute).

    Allerdings ist der vermögensrechtliche Bestandteil des Persönlichkeitsrechts, bei dem es um die Entscheidung geht, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, im Gegensatz zu den ideellen Teilen des Persönlichkeitsrechts nur einfachgesetzlich, nicht auch verfassungsrechtlich geschützt (BVerfG, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04, GRUR 2006, 1049, 1050 = WRP 2006, 1361 - Werbung mit blauem Engel; BGHZ 169, 340 Rn. 21 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 21 - Der strauchelnde Liebling; GRUR 2011, 647 Rn. 34 - Markt & Leute, mwN; VersR 2012, 630 Rn. 29).

  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Dies führt aber - entgegen der Beklagten - nicht zum Entfallen eines Anspruchs auf eine Lizenzanalogie: Zwar hat ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild in solchen Fällen im Rahmen der Abwägung bei §§ 22, 23 KUG weniger Gewicht (st. Rspr., vgl. BGH v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 Rn. 19 f. - U), doch kann gerade auch in Fällen einer Aufmerksamkeitswerbung durchaus eine Lizenzanalogie zu zahlen sein (vgl. BGH a.a.O. Rn. 32 für die Zeitspanne einem Monat nach dem Erscheinen des "Nullexemplars" bei einer Eigenwerbung der Presse).

    Denn dies ist nur anerkannt, solange es (noch) um das Bewerben einer neuen Zeitschrift ("Nullnummer") geht (BGH v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 - U; v. 18.11.2010 - I ZR 119/08, ZUM 2011, 656 - V) und - auch mit Blick auf Art. 5 Abs. 1 GG so den Besonderheiten des Neuerscheinens einer Zeitung und des Informationsinteresses an deren (künftiger) Gestaltung geschuldet.

    Diese Ausnahme ist deswegen auch auf den Zeitraum bis zum tatsächlichen Vorliegen einer Erstauflage der Zeitung beschränkt (BGH v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 - U Rn. 27, 30 ff.; v. 18.11.2010 - I ZR 119/08, ZUM 2011, 656 - V Rn. 50).

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 119/08

    Markt & Leute

    Eine solche Werbung ist grundsätzlich zulässig, wenn sie die Öffentlichkeit über die Gestaltung und den Inhalt der geplanten Zeitung informiert (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009, I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 = WRP 2010, 780 - Der strauchelnde Liebling).

    Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 182/04, BGHZ 169, 340 Rn. 19 - Rücktritt des Finanzministers; Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 8/07, GRUR 2009, 1085 Rn. 26 = WRP 2009, 1269 - Wer wird Millionär?; Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 Rn. 14 = WRP 2010, 780 - Der strauchelnde Liebling).

    Der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ist daher eröffnet, wenn die Werbeanzeige nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern daneben auch einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (vgl. BGHZ 169, 340 Rn. 15 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 26 - Wer wird Millionär?; GRUR 2010, 546 Rn. 15 - Der strauchelnde Liebling).

    Die Prüfung, ob die in der Werbekampagne der Beklagten verwendete Fotografie des Klägers als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ohne seine Einwilligung verbreitet werden darf, erfordert eine Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vgl. BGHZ 169, 340 Rn. 18 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 15 - Wer wird Millionär?; GRUR 2010, 546 Rn. 16 - Der strauchelnde Liebling).

    Dagegen hat der Eingriff geringeres Gewicht, wenn die Abbildung einer prominenten Person in der Werbung weder Empfehlungscharakter hat noch zu einem Imagetransfer führt, sondern lediglich die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das beworbene Produkt lenkt (BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 19 - Der strauchelnde Liebling).

    bb) Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers betrifft auch lediglich die - einfachrechtlich geschützten - vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich des Rechts am eigenen Bild und berührt nicht die - auch verfassungsrechtlich gewährleisteten - ideellen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97, BGHZ 143, 214, 218 ff. - Marlene Dietrich; BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04, GRUR 2006, 1049, 1050 f. = WRP 2006, 1361; BGHZ 169, 340 Rn. 21 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 21 - Der strauchelnde Liebling).

    aa) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Werbung eines Unternehmens für das eigene Presseerzeugnis ebenso wie das Presseerzeugnis selbst den Schutz der Pressefreiheit genießt (BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 23 - Der strauchelnde Liebling, mwN).

    Das gilt nicht nur für die Werbung auf dem Titelblatt der Zeitung selbst, sondern auch für eine Werbung in Anzeigen, in denen - wie hier - das Titelblatt der Zeitung abgebildet ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 24 - Der strauchelnde Liebling).

    Den nur einfachrechtlich geschützten vermögensrechtlichen Bestandteilen des Persönlichkeitsrechts kommt nicht grundsätzlich der Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Pressefreiheit zu (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2008 - I ZR 96/07, GRUR 2008, 1124 Rn. 14 = WRP 2008, 1524 - Zerknitterte Zigarettenschachtel; BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 28 - Der strauchelnde Liebling).

    Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfasst deshalb die Werbung mit der Abbildung einer Titelseite, die die Öffentlichkeit beispielhaft über Gestaltung und Inhalt des neuen Presseerzeugnisses informiert (vgl. BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 26 - Der strauchelnde Liebling).

    Die Pressefreiheit würde übermäßig eingeschränkt, wenn ein Verlag, der für eine künftig erscheinende Zeitung in zulässiger Weise mit der Abbildung einer beispielhaften Titelseite wirbt, verpflichtet wäre, Beiträge zu Themen zu veröffentlichen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Werbekampagne aktuell waren, zum Zeitpunkt des Erscheinens der Erstausgabe aber möglicherweise überholt sind (BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 31 - Der strauchelnde Liebling).

    Allerdings verletzt die Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite eines Testexemplars, auf der eine prominente Person abgebildet ist, das Recht dieser Person am eigenen Bild von dem Zeitpunkt an, zu dem es dem Werbenden möglich und zumutbar war, die Abbildung der Titelseite des Testexemplars durch die Abbildung der Titelseite einer tatsächlich erschienenen Ausgabe der Zeitung zu ersetzen (BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 32 - Der strauchelnde Liebling).

  • OLG Köln, 17.12.2020 - 15 U 37/20

    Für die Show "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" darf sehr wohl mit dem

    Zwar kann sich auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG nicht berufen, wer durch Verwertung von Bildnissen eines anderen nicht überwiegend künstlerische Zwecke verfolgt, sondern im Hinblick auf Werbezwecke allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.7.2013 - 20 U 190/12, AfP 2014, 454; OLG München, Urt. v. 31.5.1996 - 5 U 889/96, ZUM 1997, 388; Gerecke , GRUR 2014, 518, 519f.; von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, Kap. 8 Rn. 90; jeweils zum berechtigten Informationsinteresse nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG: BGH, Urt. v. 1.12.1999 - I ZR 49/97, AfP 2000, 356; BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 22; BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 15; OLG Köln, Urt. v. 6.3.2014 - 15 U 133/13, AP 2015, 347).

    Denn diese Entscheidungen beziehen sich ausnahmslos auf Fälle, in denen mit dem Abbild bzw. Doppelgänger oder dem Namen eines Prominenten Werbung für sonstige Produkte, nicht aber für ein Kunstwerk über das Leben bzw. die Lieder des Prominenten gemacht wurde (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.2006 - I ZR 182/04, GRUR 2007, 139 - Leasingfahrzeuge ; BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, GRUR 2009, 1085 - Rätselhefte ; BGH, Urt. v. 8.5.1956 - I ZR 62/54, BGHZ 20, 345 - Motorroller ; BGH, Urt. v. 18.3.1959 - IV ZR 182/58, BGHZ 30, 7 - Zahnprothesenkleber ; BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 - Testexemplar Zeitung ).

    Weiter hat die Beklagte - wie oben dargelegt - mit dem Foto der Doppelgängerin auch ein Bildnis der Klägerin ohne deren Einwilligung im Rahmen einer Werbung für die Show verwendet, obwohl auch die Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke verwandt wird, ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 17; BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 14; BGH, Urt. v. 18.11.2010 - I ZR 119/08, juris Rn. 12).

  • OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18

    Endlich scharf - Computer Bild durfte Beitrag über DVB-T2 HD Receiver mit Jan

    Um der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit Rechnung zu tragen, ist der Begriff der Zeitgeschichte dabei nicht allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung zu beziehen, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her zu bestimmen (BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 15).

    Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke verwandt wird, ist wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 17; BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 14; BGH, Urt. v. 18.11.2010 - I ZR 119/08, juris Rn. 12).

    Der Anwendungsbereich dieser Regelung ist auch im Falle einer Werbeanzeige eröffnet, wenn diese nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern daneben auch einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 22; BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 15).

    (a) Die Eingriffsintensität der Werbung ist gering, da es sich lediglich um eine sog. Aufmerksamkeitswerbung handelt (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 19).

    Denn in Rede standen dabei stets solche Bildveröffentlichungen, die dem Betrachter die hypothetische zukünftige Gestaltung (BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris) oder eine tatsächliche vergangene Gestaltung (OLG Köln, Urt. v. 22.2.2011 - 15 U 133/10, juris Rn. 48) exemplarisch vor Augen führen sollten, weil der Schutz der Pressefreiheit von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinungsäußerung reicht und sich daher nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogene Pressetätigkeiten beschränkt, sondern die Werbung für das Presseerzeugnis mit einschließt (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 23).

  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1822/17

    Ansprüche wegen unberechtigter Verwendung eines Lichtbildes einer Person in einer

    Die Beklagte hat die Anzeigen mit den Porträtfotos des Klägers ohne seine Einwilligung veröffentlicht und damit in sein Persönlichkeitsrecht eingegriffen, denn die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts (BGH, Urteil vom 18. November 2010 - I ZR 119/08 - (Markt und Leute), Rn. 12, - juris; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 182/04, BGHZ 169, 340 Rn. 19 - (Rücktritt des Finanzministers) Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 8/07, GRUR 2009, 1085 Rn. 26 = WRP 2009, 1269 - (Wer wird Millionär?) Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 Rn. 14 = WRP 2010, 780 - (Der strauchelnde Liebling)).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Bildnis nur verwendet wird, um den Werbewert der prominenten Persönlichkeit auszunutzen und auf das beworbene Produkt überzuleiten (vgl. BGHZ 169, 340 Rn. 15 - Rücktritt des Finanzministersm.w.N.; BGH, Urt. v. 11.03.2009, I ZR 8/07, GRUR 2009, 1085, 1986 - Wer wird Millionär?; BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 15 - Der strauchelnde Liebling - BGH, Urt. v. 14.10.2008 - VI ZR 272/06 - NJW 2009, 754 [Gesundheitszustand von Prinz Ernst August von Hannover] BGHZ 20, 345, 352 - Paul Dahlke).

  • OLG Köln, 05.01.2017 - 15 U 121/16

    Rechtmäßigkeit der Speicherung von Beurteilungen über Ärzte und deren

    Dagegen hat der Eingriff geringeres Gewicht, wenn die Abbildung einer prominenten Person in der Werbung weder Empfehlungscharakter hat noch zu einem Imagetransfer führt, sondern lediglich die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das beworbene Produkt lenkt (Aufmerksamkeitswerbung; vgl. BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 ff., juris Tz. 19 f. - Der strauchelnde Liebling; Urt. v. 18.11.2010 - I ZR 119/08, GRUR 2011, 647 ff., juris Tz. 31 - Markt & Leute).
  • OLG Köln, 22.02.2011 - 15 U 133/10

    Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung

    So habe der BGH in seinem Urteil vom 29.10.2009 (I ZR 65/07 - "Der strauchelnde Liebling") festgehalten, dass ein Zeitungsverlag mit dem Bildnis auf einer Titelseite einer Ausgabe auch werben dürfe, wenn es sich bei dieser um eine aktuell noch nicht vertriebene Zeitung handele.

    Der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. KUG ist, um der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit Rechnung zu tragen, nicht allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung zu beziehen, sondern vom "Informationsinteresse der Öffentlichkeit" her zu bestimmen (BGH NJW-RR 2010, 855, 856 - "Der strauchelnde Liebling", Boris Becker, m.w.N. insbesondere BVerfGE 101, 361 = NJW 2000, 1021).

    Das setzt aber voraus, dass die Werbeanzeige nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmers, sondern daneben auch einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (BGH NJW-RR 2010, 855, 856 - "Der strauchelnde Liebling", Boris Becker; auch BGH NJW 2007, 689, 690).

    Das hängt davon ab, ob und in welchem Ausmaß die Werbung den Werbewert und das Image der Person ausnutzt (BGH NJW-RR 2010, 855, 856 - "Der strauchelnde Liebling", Boris Becker).

    Darüber hinaus kann aber auch durch ein unmittelbares Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten in der Werbung das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und der Beliebtheit auf die Ware übertragen werden, weil der Betrachter der Werbung eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstellt, die zu einem Imagetransfer führt (BGH NJW-RR 2010, 855, 856, BGH GRUR 2009, 1085, 1088 - "Wer wird Millionär", Günther Jauch).

    Damit kommt der Auswahl gerade dieses Titels allein eine bloße Aufmerksamkeitswerbung ohne eigenen Werbewert zu (vgl. dazu auch BGH NJW-RR 2010, 855, 856 - "Der strauchelnde Liebling", Boris Becker).

    Es ist nicht so, dass in solchen Fällen grundsätzlich der Pressefreiheit, die insoweit verfassungsrechtlich geschützt ist, den nur einfachrechtlich geschützten vermögensrechtlichen Bestandteilen des allgemeinen Persönlichkeitsrecht Vorrang einzuräumen ist (BGH NJW-RR 2010, 855, 857 - "Der strauchelnde Liebling"; zu unterschiedlich verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztem Persönlichkeitsrecht vgl. BGH GRUR 2006, 1049, 1050 - allerdings postmortaler Persönlichkeitsrechtsschutz).

  • OLG Köln, 28.10.2021 - 15 U 230/20

    Ungefragt zitiert - Die Wiedergabe von fachlichen Äußerungen in einer

  • LG Köln, 28.02.2018 - 28 O 269/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Verwendung des Bildnisses eines

  • OLG Hamburg, 10.08.2010 - 7 U 130/09

    Persönlichkeitsrecht bzw. Recht am eigenen Bild: Lizenzanspruch eines Prominenten

  • OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild

  • LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12

    Auch Schauspieler haben Persönlichkeitsrechte

  • OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22
  • OLG Köln, 26.04.2023 - 15 U 24/23
  • OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09

    Bild- und Textveröffentlichung im Internet: Löschungs- bzw. Unterlassungsanspruch

  • LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09

    Zeitschriftenwerbung mit Prominentenfoto

  • LG Köln, 04.11.2020 - 28 O 69/20
  • LG Köln, 08.03.2017 - 28 O 228/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1146
BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09 (https://dejure.org/2010,1146)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - Xa ZB 10/09 (https://dejure.org/2010,1146)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09 (https://dejure.org/2010,1146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Walzenformgebungsmaschine

    § 93 Abs 1 PatG, § 100 Abs 3 Nr 3 PatG, Art 103 Abs 1 GG
    Patentrecht: Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachtung abweichender Entscheidungen der Instanzen des Europäischen Patentamts oder Gerichte anderer Vertragsstaaten - Walzenformgebungsmaschine

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht der deutschen Gerichte zur Beachtung der Entscheidungen von Instanzen des Europäischen Patentamts oder der Gerichte anderer Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens zu im Wesentlichen gleichen Fragestellungen

  • rewis.io

    Patentrecht: Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachtung abweichender Entscheidungen der Instanzen des Europäischen Patentamts oder Gerichte anderer Vertragsstaaten - Walzenformgebungsmaschine

  • rewis.io

    Patentrecht: Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachtung abweichender Entscheidungen der Instanzen des Europäischen Patentamts oder Gerichte anderer Vertragsstaaten - Walzenformgebungsmaschine

  • rechtsportal.de

    Pflicht der deutschen Gerichte zur Beachtung der Entscheidungen von Instanzen des Europäischen Patentamts oder der Gerichte anderer Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens zu im Wesentlichen gleichen Fragestellungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Patentgerichte müssen Präzedenzfälle EPÜ-weit beachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Deutsche Gerichte haben Entscheidungen des Europäischen Patentamts oder der Gerichte anderer Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens zu berücksichtigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsches vs. Europäisches Patent

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Walzenformgebungsmaschine

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 6
  • GRUR 2010, 950
  • GRUR Int. 2010, 761
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Eine Entscheidung ist vielmehr nur dann im Sinne der genannten Vorschrift nicht mit Gründen versehen, wenn eines von mehreren selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln bei der Begründung übergangen ist (BGHZ 173, 47 Tz. 16 - Informationsübermittlungsverfahren II m.w.N).

    Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (BGHZ 173, 47 Tz. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Sen.Beschl. v. 22.9.2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 Tz. 12 - Schwingungsdämpfer).

    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 173, 47 Tz. 31 - Informationsübermittlungsverfahren II).

  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Frage, ob der Stand der Technik den Gegenstand eines Schutzrechts nahegelegt hat, eine Bewertung erfordert und deshalb als Rechtsfrage anzusehen ist (BGHZ 166, 305 Tz. 28 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGHZ 168, 142 Tz. 11 - Demonstrationsschrank), mag die Bedeutung einer sachverständigen Äußerung im Allgemeinen zwar geringer geworden sein.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 173, 47 Tz. 31 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Der Bundesgerichtshof hat die Würdigung von Entscheidungen des Europäischen Patentamts bereits früher für geboten erachtet und diese als sachverständige Stellungnahme von erheblichem Gewicht bezeichnet (BGH, Beschl. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräser; Beschl. v. 5.5.1998 - X ZR 57/96, GRUR 1998, 895, 896 - Regenbecken).
  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Frage, ob der Stand der Technik den Gegenstand eines Schutzrechts nahegelegt hat, eine Bewertung erfordert und deshalb als Rechtsfrage anzusehen ist (BGHZ 166, 305 Tz. 28 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGHZ 168, 142 Tz. 11 - Demonstrationsschrank), mag die Bedeutung einer sachverständigen Äußerung im Allgemeinen zwar geringer geworden sein.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Ob diese Erwägungen zutreffen, ist für die Beurteilung nach § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG unerheblich (vgl. BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen).
  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Der Bundesgerichtshof hat die Würdigung von Entscheidungen des Europäischen Patentamts bereits früher für geboten erachtet und diese als sachverständige Stellungnahme von erheblichem Gewicht bezeichnet (BGH, Beschl. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräser; Beschl. v. 5.5.1998 - X ZR 57/96, GRUR 1998, 895, 896 - Regenbecken).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 29/07

    Antennenhalter

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Ein solcher Hinweis kann im Hinblick auf das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs aber dann geboten sein, wenn für die Parteien auch bei sorgfältiger Verfahrensführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschl. v. 16.9.2008 - X ZB 29/07, GRUR 2009, 91 Tz. 9 - Antennenhalter m.w.N).
  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZB 36/08

    Schwingungsdämpfer

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (BGHZ 173, 47 Tz. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Sen.Beschl. v. 22.9.2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 Tz. 12 - Schwingungsdämpfer).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel in diesem Sinne ist nur bei einem solchen Tatbestand gegeben, der für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend wäre (BGH, Beschl. v. 03.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159, 161 - Crackkatalysator II).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Entscheidungen der Beschwerdekammern werden in Deutschland lediglich als Sachverständigengutachten berücksichtigt, haben jedoch keinen weitergehenden rechtlichen Effekt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - X ZR 57/96 -, juris, Rn. 41; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09 -, juris, Rn. 14).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    Vielmehr reicht es in der Regel aus, wenn die Sach- und Rechtslage erörtert und den Beteiligten dadurch aufgezeigt wird, welche Gesichtspunkte für die Entscheidung voraussichtlich von Bedeutung sein werden (BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR Int. 2010, 761 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol, je mwN).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haben die deutschen Gerichte Entscheidungen, die die Instanzen des Europäischen Patentamtes oder Gerichte anderer Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens getroffen haben und die eine im Wesentlichen gleiche Fragestellung betreffen, zu beachten und sich gegebenenfalls mit den Gründen auseinanderzusetzen, die bei der vorangegangenen Entscheidung zu einem abweichenden Ergebnis geführt haben (vgl. BGH, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine).

    Hintergrund hierfür ist, dass in solchen Fällen für die Beurteilung in der Regel inhaltlich übereinstimmende materiell-rechtliche Vorschriften maßgeblich sind, so dass eine Berücksichtigung bereits ergangener, paralleler Entscheidungen bereits aus Harmonisierungsgründen gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, GRUR 2010, 950, 951 - Walzenformmaschine; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 215).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1448
BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09 (https://dejure.org/2010,1448)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2010 - I ZB 37/09 (https://dejure.org/2010,1448)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2010 - I ZB 37/09 (https://dejure.org/2010,1448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    ZPO § 91a

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung vor dem unzuständigen Gericht - Zur Frage, wem die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen sind, wenn die Parteien eine vor dem unzuständigen Gericht erhobene begründete Unterlassungsklage übereinstimmend für ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91a ZPO
    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem unzuständigen Gericht erhobenen Klage

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Träger der Kosten einer vor dem unzuständigen Gericht erhobenen aber begründeten Unterlassungsklage bei übereinstimmender Erledigung der Hauptsache

  • kanzlei.biz

    Kostenverteilung bei Unterlassungsklage vor unzuständigem Gericht

  • rewis.io

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem unzuständigen Gericht erhobenen Klage

  • ra.de
  • rewis.io

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem unzuständigen Gericht erhobenen Klage

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a
    Träger der Kosten einer vor dem unzuständigen Gericht erhobenen aber begründeten Unterlassungsklage bei übereinstimmender Erledigung der Hauptsache

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    "unzuständiges Gericht"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kosten des Rechtsstreits nach Erledigung beim unzuständigen Gericht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Erledigung der Hauptsache und Kosten bei einer vor einem unzuständigen Gericht erhobenen Unterlassungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erledigung vor dem unzuständigen Gericht

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Trotz Unzuständigkeit des Gerichts können dem Beklagten bei übereinstimmender Erledigung die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • MDR 2010, 888
  • GRUR 2010, 1037
  • GRUR 2010, 6
  • MIR 2010, Dok. 065
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 31.08.1995 - 1 W 6/95

    Verpflichtung zur Begleichung von Futtermittelrechnungen nach Überleitung der

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
    a) Nach Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen hatte das örtliche unzuständige Landgericht Neuruppin gemäß § 91a Abs. 1 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (OLG Hamm NJW-RR 1994, 828; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 955; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 91a Rdn. 58 "Verweisung").

    aa) Eine Ansicht will die Erfolgsaussicht der Klage schon deshalb verneinen, weil sie vor einem unzuständigen Gericht erhoben wurde (OLG Hamm NJW-RR 1994, 828; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 955; OLG Dresden OLG-NL 1998, 17 f.; Becht, MDR 1990, 121).

  • OLG Hamm, 14.01.1994 - 19 W 28/93
    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
    a) Nach Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen hatte das örtliche unzuständige Landgericht Neuruppin gemäß § 91a Abs. 1 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (OLG Hamm NJW-RR 1994, 828; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 955; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 91a Rdn. 58 "Verweisung").

    aa) Eine Ansicht will die Erfolgsaussicht der Klage schon deshalb verneinen, weil sie vor einem unzuständigen Gericht erhoben wurde (OLG Hamm NJW-RR 1994, 828; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 955; OLG Dresden OLG-NL 1998, 17 f.; Becht, MDR 1990, 121).

  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es jedenfalls nicht generell ausgeschlossen, im Rahmen von § 91a ZPO naheliegende hypothetische Entwicklungen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Tz. 31 zur Herbeiführung einer Eintragung als Eigentümer; Beschl. v. 10.12.2009 - I ZR 201/07, K&R 2010, 115 zur Stellung hinreichend bestimmter Anträge nach Zurückverweisung, Zöller/Vollkommer aaO).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
    Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist die Überprüfung der von dem Beschwerdegericht vertretenen Auslegung des § 91a ZPO, nicht diejenige der Beurteilung der Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs, welcher der Kostenentscheidung zugrunde liegt (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2006 - IX ZR 66/05, NJW 2007, 1591, 1593; Urt. v. 22.11.2007 - I ZR 12/05, GRUR 2008, 357 Tz. 16 = WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem; Urt. v. 25.11.2009 - VIII ZR 322/08, WM 2010, 156 Tz. 9).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07

    Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es jedenfalls nicht generell ausgeschlossen, im Rahmen von § 91a ZPO naheliegende hypothetische Entwicklungen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Tz. 31 zur Herbeiführung einer Eintragung als Eigentümer; Beschl. v. 10.12.2009 - I ZR 201/07, K&R 2010, 115 zur Stellung hinreichend bestimmter Anträge nach Zurückverweisung, Zöller/Vollkommer aaO).
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08

    Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
    Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist die Überprüfung der von dem Beschwerdegericht vertretenen Auslegung des § 91a ZPO, nicht diejenige der Beurteilung der Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs, welcher der Kostenentscheidung zugrunde liegt (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2006 - IX ZR 66/05, NJW 2007, 1591, 1593; Urt. v. 22.11.2007 - I ZR 12/05, GRUR 2008, 357 Tz. 16 = WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem; Urt. v. 25.11.2009 - VIII ZR 322/08, WM 2010, 156 Tz. 9).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
    Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist die Überprüfung der von dem Beschwerdegericht vertretenen Auslegung des § 91a ZPO, nicht diejenige der Beurteilung der Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs, welcher der Kostenentscheidung zugrunde liegt (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2006 - IX ZR 66/05, NJW 2007, 1591, 1593; Urt. v. 22.11.2007 - I ZR 12/05, GRUR 2008, 357 Tz. 16 = WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem; Urt. v. 25.11.2009 - VIII ZR 322/08, WM 2010, 156 Tz. 9).
  • OLG Stuttgart, 07.07.1989 - 12 W 10/89
    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
    bb) Nach anderer Ansicht ist auf den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens nach Verweisung an das zuständige Gericht abzustellen (außer dem Beschwerdegericht OLG Hamburg GRUR 1984, 82 = WRP 1983, 631; OLG Stuttgart MDR 1989, 1000; MünchKomm.ZPO/Lindacher, 3. Aufl., § 91a Rdn. 57; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91a Rdn. 11; Hausherr in Prütting/Gehrlein, ZPO, § 91a Rdn. 30).
  • OLG Hamburg, 02.06.1983 - 3 W 49/83
    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
    bb) Nach anderer Ansicht ist auf den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens nach Verweisung an das zuständige Gericht abzustellen (außer dem Beschwerdegericht OLG Hamburg GRUR 1984, 82 = WRP 1983, 631; OLG Stuttgart MDR 1989, 1000; MünchKomm.ZPO/Lindacher, 3. Aufl., § 91a Rdn. 57; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91a Rdn. 11; Hausherr in Prütting/Gehrlein, ZPO, § 91a Rdn. 30).
  • BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18

    Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und

    Die Klageerhebung vor einem unzuständigen Gericht ist wegen der Möglichkeit der bindenden Verweisung an das zuständige Gericht mithin durchaus geeignet, eine klagestattgebende Sachentscheidung zu bewirken, und hat nach der Verweisung an das zuständige Gericht für den Kläger nur insoweit nachteilige Folgen, als er auch im Falle seines Obsiegens gemäß § 281 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Mehrkosten tragen muss (BGH, Urteil vom 17. April 1984 - IX ZR 153/83, NJW 1984, 1901, insoweit in BGHZ 91, 126 nicht mit abgedruckt; s. auch BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037, 1038 Rn. 15).
  • BGH, 22.05.2019 - III ZR 16/18

    Einseitige Hauptsacheerledigungserklärung: Behandlung eines Feststellungsantrags

    Der Vorschrift lässt sich hingegen weder nach Wortlaut noch nach Sinngehalt entnehmen, dass den Kläger, der bei einem unzuständigen Gericht klagt, nur die dadurch veranlassten Mehrkosten treffen sollen, wenn er nicht oder nicht rechtzeitig einen Verweisungsantrag stellt (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09 - GRUR 2010, 1037 Rn. 15).

    d) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei Vorliegen einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Sinne des § 91 a ZPO dem Beklagten auch bei Unzuständigkeit des Gerichts - durch das unzuständige Gericht - die Kosten auferlegt werden können, wenn der Kläger vor dem zuständigen Gericht voraussichtlich obsiegt hätte (BGH Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09 - GRUR 2010, 1037 Rn. 9 ff.), ist nicht auf die einseitige Erledigungserklärung übertragbar.

    Im Rahmen dieser Prüfung können naheliegende hypothetische Entwicklungen Berücksichtigung finden, weshalb das Gericht ggf. nach der Lebenserfahrung davon ausgehen kann, dass bei Hinweis auf die Unzuständigkeit des Gerichts ein Verweisungsantrag gestellt worden wäre (vgl. BGH Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09 - GRUR 2010, 1037 Rn. 13 f.).

  • OLG Frankfurt, 23.08.2019 - 2 UF 119/18

    Verhältnis von § 1568a BGB zu §§ 985, 986 BGB

    Außerdem ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht generell ausgeschlossen, im Rahmen von § 91a ZPO naheliegende hypothetische Entwicklungen zu berücksichtigen (BGH NJW 2006, 1351; BGH MDR 2010, 888).
  • BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18

    Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive

    Die Anrufung des unzuständigen Gerichts hat nach der Verweisung an das zuständige Gericht für den Kläger nur insoweit nachteilige Folgen, als er auch im Falle seines Obsiegens gemäß § 281 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Mehrkosten tragen muss (BGH, Urteil vom 17. April 1984 - IX ZR 153/83, NJW 1984, 1901, insoweit in BGHZ 91, 126 nicht mit abgedruckt; s. auch BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037, 1038 Rn. 15).

    Er sieht sich hierbei in Übereinstimmung mit Erwägungen in dem auch vom Berufungsgericht angeführten Beschluss des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. März 2010 (I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037 f).

  • OLG Stuttgart, 20.12.2017 - 4 U 143/17

    Amtshaftung eine Gemeinde in Baden-Württemberg wegen Beschädigung eines

    Auch der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17. April 1984 - IX ZR 153/83, BGHZ 91, 126 Rn. 8, zit. nach juris) hat - für den Fall einer einseitigen Erledigungserklärung (vgl. für den Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärung ebenso BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037 Rn. 15) - betont, dass nach Zustellung der Klage und wirksamer, nämlich bindender Verweisung an das zuständige Gericht (§ 281 Abs. 1 und 2 ZPO) die Unzuständigkeit des zuvor angegangenen Gerichts nicht mehr geltend gemacht werden kann.
  • BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden

    Eine Verweisung an das zuständige Gericht nur wegen der noch zu treffenden Kostenentscheidung kommt nicht in Betracht (vgl. BVerwG 8. April 2016 - 1 WDS-VR 11/15 - Rn. 16; BGH 18. März 2010 - I ZB 37/09 - Rn. 9; MüKoZPO/Lindacher 4. Aufl. § 91a Rn. 57; Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 91a Rn. 58 "Verweisung"; GMP/Germelmann 8. Aufl. § 48 Rn. 96; Schwab/Weth/Walker ArbGG 4. Aufl. § 48 Rn. 39) .
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Offenbarungspflicht einer Genträgerschaft

    Auch die bei Weiterführung des Verfahrens möglichen Angriffs- und Verteidigungsmittel können zu berücksichtigen sein (Jaspersen/Wache in: Vorwerk/Wolf, ZPO, 2011, § 91a Rdn. 29; siehe auch BGH, Beschl. v. 18.3.2010 - I ZB 37/09 - MDR 2010, 888: es sei im Rahmen des § 91a ZPO jedenfalls nicht generell ausgeschlossen, naheliegende hypothetische Entwicklungen zu bedenken).
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2017 - 5 W 11/17

    Dinglicher Arrest nach Abschluss des Strafverfahrens: Zuständigkeit bei Antrag

    Ein Verweisung an das zuständige Gericht nur wegen der dann noch zu treffenden Kostenentscheidung soll nicht im Betracht kommen (vgl. BAG, Beschl. v. 16.08.2016 - 9 AS 4/16 - NJW 2016, 3469; BGH, Beschl. v. 18.03.2010 - I ZB 37/09 - MDR 2010, 888).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2018 - 5 W 11/18

    (Kostenentscheidung nach Vergleichsschluss im Rahmen einer Erbteilungsklage

    Schon nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass die Klägerin, wäre im Nachgang zur mündlichen Verhandlung nicht ein Vergleich geschlossen worden, von dieser ihr ausdrücklich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht und neue, aus ihrer Sicht sachdienliche Anträge angekündigt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, MDR 2010, 888); dies wäre Anlass gewesen, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen (§ 156 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - I ZR 20/10, MDR 2011, 1490).
  • OLG Köln, 11.08.2021 - 24 U 81/20

    Voraussetzungen einer Anwaltshaftung Ansprüche gegen einen Scheingesellschafter

    Der BGH betont aber zugleich, dass die Frage, ob eine bestimmte hypothetische Entwicklung im Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärung so naheliegend ist, dass sie bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen ist, einer kritischen Prüfung im Einzelfall bedarf (BGH, GRUR 2010, 1037 f.).
  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

  • OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17

    Wettbewerbsverstoß: Übersendung von Bildträgern ohne Jugendfreigabe durch

  • OLG Hamburg, 29.11.2023 - 7 W 94/23

    Örtlich unzuständiges Gericht angerufen: Kostentragung nach Klagerücknahme?

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 37/11
  • LG Hamburg, 21.09.2018 - 313 O 67/18

    Maklerprovision: Auskunftsanspruch eines Maklers gegenüber einem Kunden

  • OLG Brandenburg, 13.01.2022 - 10 W 2/21

    Durchführung einer Stromsperre; Kostenverteilung bei offenem Ausgang eines

  • ArbG Düsseldorf, 29.06.2016 - 7 Ca 2973/16

    Rechtswegzuständigkeit bei Streit allein über Kostentragung; Bindungswirkung

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 587/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 588/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

  • OLG Frankfurt, 01.04.2016 - 6 W 24/16

    Berücksichtigung neuen Vorbringens nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • LG Düsseldorf, 14.04.2011 - 14c O 287/10

    Kosten und Umlagen für die Straßenbeleuchtung aufgrund des Belastungsausgleichs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - L 11 KR 202/22

    Unzulässigkeit der Rechtswegverweisung im sozialgerichtlichen Verfahren nach dem

  • LG Stuttgart, 03.05.2018 - 19 T 128/18

    Kostengrundentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Streit mit einem

  • BSG, 21.02.2013 - B 12 SF 15/12 S
  • BSG, 04.04.2013 - B 12 SF 16/12 S
  • LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19

    Anwendbarkeit des § 91a ZPO bei Vollstreckungsschutz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2155
BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08 (https://dejure.org/2010,2155)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - Xa ZR 52/08 (https://dejure.org/2010,2155)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08 (https://dejure.org/2010,2155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art 2 § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG
    Europäisches Patentrecht: Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend durch Darstellung in einer Zeichnung - Formteil

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Suffizienz der Darstellung in einer sich auf die Beschreibung oder die Patentansprüche der Anmeldeunterlagen beziehende Zeichnung für die Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend

  • rewis.io

    Europäisches Patentrecht: Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend durch Darstellung in einer Zeichnung - Formteil

  • rewis.io

    Europäisches Patentrecht: Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend durch Darstellung in einer Zeichnung - Formteil

  • rechtsportal.de

    Suffizienz der Darstellung in einer sich auf die Beschreibung oder die Patentansprüche der Anmeldeunterlagen beziehende Zeichnung für die Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend

  • datenbank.nwb.de

    Europäisches Patentrecht: Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend durch Darstellung in einer Zeichnung - Formteil

  • ibr-online

    Darstellung als Zeichnung bei Anmeldung zum Patent genügend

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Formteil

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    "Formteil": eine Zeichnung ausreichend, um ein Merkmal als zur Erfindung gehörend zu offenbaren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 599
  • GRUR 2010, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02

    rückspülbare Filterkerze

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen sind indessen gleichwertige Offenbarungsmittel (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGH, Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 762 - Zahnkranzfräser; Urt. v. 30.1.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze; EPA, ABl.

    Soweit der Bundesgerichtshof zum Patentgesetz 1968 angenommen hat, ein Merkmal sei im allgemeinen dann nicht als zur Erfindung gehörig offenbart, wenn es nur aus der Patentzeichnung ersichtlich sei, auch wenn die Patentzeichnung nur eine einzige Ausführungsform zeige (BGHZ 83, 83 - Verteilergehäuse; ebenso noch Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl., § 34 Rdn. 30), hat er daran demgemäß für das geltende Recht nicht festgehalten (BGH GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze).

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Zwar muss ein aus der Beschreibung in den Patentanspruch übernommenes Merkmal nach ständiger Rechtsprechung als zur erfindungsgemäßen Lehre gehörend zu erkennen sein (s. nur BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer).
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen sind indessen gleichwertige Offenbarungsmittel (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGH, Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 762 - Zahnkranzfräser; Urt. v. 30.1.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze; EPA, ABl.
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Damit war deren Anwendung in der erfindungsgemäßen Weise jedoch noch nicht nahegelegt (vgl. Sen.Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 56/05, GRUR 2009, 743 = BlPMZ 2009, 432 - Airbag-Auslösesteuerung).
  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen sind indessen gleichwertige Offenbarungsmittel (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGH, Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 762 - Zahnkranzfräser; Urt. v. 30.1.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze; EPA, ABl.
  • BGH, 04.02.1982 - X ZR 61/80

    Verteilergehäuse

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Soweit der Bundesgerichtshof zum Patentgesetz 1968 angenommen hat, ein Merkmal sei im allgemeinen dann nicht als zur Erfindung gehörig offenbart, wenn es nur aus der Patentzeichnung ersichtlich sei, auch wenn die Patentzeichnung nur eine einzige Ausführungsform zeige (BGHZ 83, 83 - Verteilergehäuse; ebenso noch Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl., § 34 Rdn. 30), hat er daran demgemäß für das geltende Recht nicht festgehalten (BGH GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910, Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindliche Druckplatte) als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 Rn. 22, 24 - Formteil).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    1996, 204, 206 - Spielfahrbahn 03; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 = BlPMZ 2010, 269, Rn. 22, 24 - Formteil).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Die Zeichnungen einer Anmeldung dienen wie der Text der Beschreibung der Erläuterung einer erfindungsgemäßen Ausführungsform und sind daher ein grundsätzlich ausreichendes Offenbarungsmittel (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 Rn. 22 - Formteil).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 25.03.2010 - C-278/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,876
EuGH, 25.03.2010 - C-278/08 (https://dejure.org/2010,876)
EuGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - C-278/08 (https://dejure.org/2010,876)
EuGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - C-278/08 (https://dejure.org/2010,876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ('keyword advertising') - Anhand von Schlüsselwörtern, die mit Marken identisch oder ihnen ähnlich sind, erfolgende Anzeige von Links zu Internetseiten von Mitbewerbern der Inhaber der betreffenden Marken - ...

  • webshoprecht.de

    Zur Auswahl von Markenzeichen als Keywörter bei Google-Adwords bei Herkunftsverschleierung (BergSpechte)

  • Europäischer Gerichtshof

    BergSpechte

    Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword advertising") - Anhand von Schlüsselwörtern, die mit Marken identisch oder ihnen ähnlich sind, erfolgende Anzeige von Links zu Internetseiten von Mitbewerbern der Inhaber der betreffenden Marken - ...

  • EU-Kommission PDF

    BergSpechte

    Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword advertising") - Anhand von Schlüsselwörtern, die mit Marken identisch oder ihnen ähnlich sind, erfolgende Anzeige von Links zu Internetseiten von Mitbewerbern der Inhaber der betreffenden Marken - ...

  • EU-Kommission

    BergSpechte

    Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern (‚keyword advertising‘) - Anhand von Schlüsselwörtern, die mit Marken identisch oder ihnen ähnlich sind, erfolgende Anzeige von Links zu Internetseiten von Mitbewerbern der Inhaber der betreffenden ...

  • Wolters Kluwer

    Werbung anhand von mit Marken identischen bzw. markenähnlichen Schlüsselwörtern im Internet ['keyword advertising']; Unterlassungsanspruch der Markeninhabers; Die BergSpechte Outdoor Reisen und Alpinschule Edi Koblmüller GmbH gegen Günter Guni u.a.

  • riw-online.de

    Reichweite des Markenrechts, um die Anzeige von schlüsselwortbasierten Werbelinks zu untersagen

  • rechtsportal.de

    Werbung anhand von mit Marken identischen bzw. markenähnlichen Schlüsselwörtern im Internet ['keyword advertising']; Unterlassungsanspruch der Markeninhabers; Die BergSpechte Outdoor Reisen und Alpinschule Edi Koblmüller GmbH gegen Günter Guni u.a.

  • rechtsportal.de

    Werbung anhand von mit Marken identischen bzw. markenähnlichen Schlüsselwörtern im Internet ['keyword advertising']; Unterlassungsanspruch der Markeninhabers; Die BergSpechte Outdoor Reisen und Alpinschule Edi Koblmüller GmbH gegen Günter Guni u.a.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    BergSpechte

    Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword advertising") - Anhand von Schlüsselwörtern, die mit Marken identisch oder ihnen ähnlich sind, erfolgende Anzeige von Links zu Internetseiten von Mitbewerbern der Inhaber der betreffenden Marken - ...

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Gericht fordert mehr Transparenz bei Anzeigen im Internet // Firma muss bei Stichwort-Anzeigen erkennbar sein

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich), eingereicht am 26. Juni 2008 - Die BergSpechte Outdoor Reisen und Alpinschule Edi Koblmüller GmbH gegen Günter Guni und trekking.at Reisen GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberster Gerichtshof - Auslegung von Art. 5 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) - Buchung eines einer Marke ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 451
  • GRUR 2010, 6
  • GRUR Int. 2010, 398
  • EuZW 2010, 428
  • MMR 2010, 313
  • K&R 2010, 318
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-278/08
    51 und 52 seines Urteils vom 23. März 2010, Google France und Google (C-236/08 bis C-238/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), festgestellt hat, ist das von dem Werbenden als Schlüsselwort im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählte Zeichen das von diesem verwendete Mittel, um das Erscheinen seiner Anzeige auszulösen, und ist daher Gegenstand einer Benutzung "im geschäftlichen Verkehr" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 89/104.

    Es handelt sich außerdem um eine Benutzung für Waren und Dienstleistungen des Werbenden, auch wenn das ausgewählte Zeichen als Schlüsselwort nicht in der Anzeige selbst erscheint (Urteil Google France und Google, Randnrn.

    In dem von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/104 erfassten Fall, in dem ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, darf der Markeninhaber diese Benutzung verbieten, wenn sie eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (Urteil Google France und Google, Randnr. 79).

    In dem anderen, von Art. 5 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie erfassten Fall, in dem ein Dritter ein mit einer Marke identisches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren und Dienstleistungen benutzt, die mit den von dieser Marke erfassten identisch oder ihnen ähnlich sind, kann der Inhaber der Marke nur dann der Benutzung dieses Zeichens widersprechen, wenn Verwechslungsgefahr besteht (Urteil Google France und Google, Randnr. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Ausübung dieses Rechts muss daher auf Fälle beschränkt bleiben, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 2002, Arsenal Football Club, C-206/01, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 51, vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a., C-487/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58, sowie Urteil Google France und Google, Randnr. 75).

    Aus dieser Rechtsprechung geht hervor, dass der Inhaber einer Marke der Benutzung eines mit dieser Marke identischen Zeichens nicht widersprechen kann, wenn diese Benutzung keine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (Urteile L'Oréal u. a., Randnr. 60, sowie Google France und Google, Randnr. 76).

    Zu diesen Funktionen gehört nicht nur die Hauptfunktion der Marke, die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber den Verbrauchern (im Folgenden: herkunftshinweisende Funktion), sondern es gehören dazu auch ihre anderen Funktionen wie u. a. die Gewährleistung der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktionen (Urteile L'Oréal u. a., Randnr. 58, sowie Google France und Google, Randnr. 77).

    Zur Werbefunktion hat der Gerichtshof in jenem Urteil festgestellt, dass die Benutzung eines mit einer fremden Marke identischen Zeichens im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes wie bei "AdWords" nicht geeignet ist, diese Funktion der Marke zu beeinträchtigen (Urteil Google France und Google, Randnr. 98).

    Die herkunftshinweisende Funktion der Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen (Urteil Google France und Google, Randnrn.

    Auch wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, aber hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer aufgrund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit diesem wirtschaftlich verbunden ist, ist auf eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion zu schließen (vgl. Urteil Google France und Google, Randnrn.

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-278/08
    Die Ausübung dieses Rechts muss daher auf Fälle beschränkt bleiben, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 2002, Arsenal Football Club, C-206/01, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 51, vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a., C-487/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58, sowie Urteil Google France und Google, Randnr. 75).

    Aus dieser Rechtsprechung geht hervor, dass der Inhaber einer Marke der Benutzung eines mit dieser Marke identischen Zeichens nicht widersprechen kann, wenn diese Benutzung keine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (Urteile L'Oréal u. a., Randnr. 60, sowie Google France und Google, Randnr. 76).

    Zu diesen Funktionen gehört nicht nur die Hauptfunktion der Marke, die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber den Verbrauchern (im Folgenden: herkunftshinweisende Funktion), sondern es gehören dazu auch ihre anderen Funktionen wie u. a. die Gewährleistung der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktionen (Urteile L'Oréal u. a., Randnr. 58, sowie Google France und Google, Randnr. 77).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-278/08
    Eine Verwechslungsgefahr liegt dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 17, vom 6. Oktober 2005, Medion, C-120/04, Slg. 2005, I-8551, Randnr. 26, sowie vom 10. April 2008, adidas und adidas Benelux, C-102/07, Slg. 2008, I-2439, Randnr. 28).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-278/08
    Eine Verwechslungsgefahr liegt dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 17, vom 6. Oktober 2005, Medion, C-120/04, Slg. 2005, I-8551, Randnr. 26, sowie vom 10. April 2008, adidas und adidas Benelux, C-102/07, Slg. 2008, I-2439, Randnr. 28).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-278/08
    Eine Verwechslungsgefahr liegt dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 17, vom 6. Oktober 2005, Medion, C-120/04, Slg. 2005, I-8551, Randnr. 26, sowie vom 10. April 2008, adidas und adidas Benelux, C-102/07, Slg. 2008, I-2439, Randnr. 28).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-278/08
    Die Ausübung dieses Rechts muss daher auf Fälle beschränkt bleiben, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 2002, Arsenal Football Club, C-206/01, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 51, vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a., C-487/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58, sowie Urteil Google France und Google, Randnr. 75).
  • EuGH, 20.03.2003 - C-291/00

    LTJ Diffusion

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-278/08
    Ein Zeichen ist nämlich nur dann mit der Marke identisch, wenn es ohne Änderung oder Hinzufügung alle Elemente wiedergibt, die die Marke bilden, oder wenn es als Ganzes betrachtet Unterschiede gegenüber der Marke aufweist, die so geringfügig sind, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können (Urteil vom 20. März 2003, LTJ Diffusion, C-291/00, Slg. 2003, I-2799, Randnr. 54).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    Benutzer dieser Zeichen ist vielmehr derjenige, der das Schlüsselwort für seine Zwecke auswählt (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 51, 55 bis 59 - Google France und Google; EuGH, Urteil vom 25. März 2010 - C-278/08, Slg. 2010, I-2517 = GRUR 2010, 451 Rn. 18 - BergSpechte/trekking.at Reisen; Beschluss vom 26. März 2010 - C-91/09, GRUR 2010, 641 Rn. 17 - Eis.de/BBY; EuGH, GRUR 2010, 841 Rn. 27 - Portakabin/Primakabin; EuGH, Urteil vom 22. September 2011 - C-323/09, GRUR 2011, 1124 Rn. 30 = WRP 2011, 1550 - Interflora/M&S Interflora Inc.; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 217/10, GRUR 2013, 290 Rn. 16 = WRP 2013, 505 - MOST-Pralinen).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliegt oder vorliegen kann, ist Sache der Würdigung durch das nationale Gericht (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 82 bis 88 - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 35, 37 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 Rn. 24 f. - Eis.de/BBY; GRUR 2010, 841 Rn. 34, 36 - Portakabin/Primakabin; GRUR 2011, 1124 Rn. 44, 46 - Interflora/M&S Interflora Inc.).

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    51 und 52, und vom 25. März 2010, BergSpechte, C-278/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 18).

    Um festzustellen, ob eine derartige Werbung auch die übrigen Bedingungen erfüllt, die nach den in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/104 und Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 40/94 niedergelegten Regeln erfüllt sein müssen, damit der Markeninhaber sich ihr widersetzen kann, ist zum einen zu prüfen, ob Anzeigen, wie sie von eBay mittels eines Referenzierungsdienstes wie dem von Google zur Verfügung gestellten eingeblendet werden, für Waren oder Dienstleistungen geschaltet sind, die mit denen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, und zum anderen, ob solche Anzeigen eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen oder beeinträchtigen können (vgl. Urteil BergSpechte, Randnr. 21).

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Da er das als Schlüsselwort ausgewählte Zeichen verwendet, um das Erscheinen seiner Anzeige auszulösen, benutzt er das Zeichen auch im geschäftlichen Verkehr (vgl. EuGH, Urteil vom 23. März 2010 - C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-2417 = GRUR 2010, 445 Rn. 50 bis 59 - Google France und Google; Urteil vom 25. März 2010 - C-278/08, Slg. 2010, I-2517 = GRUR 2010, 451 Rn. 18 - BergSpechte/trekking.at Reisen; Beschluss vom 26. März 2010 - C-91/09, GRUR 2010, 641 Rn. 17 - Eis.de/BBY; Urteil vom 8. Juli 2010 - C-558/08, GRUR 2010, 841 Rn. 27 = WRP 2010, 1350 - Portakabin/Primakabin; Urteil vom 22. September 2011 - C-323/09, GRUR 2011, 1124 Rn. 30 = WRP 2011, 1550 - Interflora/M&S Interflora Inc.).

    Vielmehr reicht es aus, dass der Werbende mit der Auswahl eines der Marke entsprechenden Schlüsselworts erreichen möchte, dass der Internetnutzer nach Eingabe des Suchworts den Werbelink anklickt und die von ihm auf der sich öffnenden Internetseite angebotenen Waren oder Dienstleistungen wahrnimmt (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 60 bis 74 - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 19 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 Rn. 18 - Eis.de/BBY; GRUR 2010, 841 Rn. 42 - Portakabin/Primakabin; GRUR 2011, 1124 Rn. 31 - Interflora/M&S Interflora Inc.; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 Rn. 20 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II).

    Es hat mit Recht angenommen, dass es deshalb auf die Frage der Verwechslungsgefahr ankommt (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 78 - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 22 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 841 Rn. 50 - Portakabin/Primakabin) und der Schutz einer Marke vor Verwechslungsgefahr auf die Fälle beschränkt ist, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2010 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O2/Hutchison, mwN; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608 Rn. 24, mwN).

    Ist aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen, ist die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt (vgl. zum mit der Marke identischen Schlüsselwort EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 82 bis 87 - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 35 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 Rn. 24 - Eis.de/BBY; GRUR 2010, 841 Rn. 34 - Portakabin/Primakabin; GRUR 2011, 1124 Rn. 44 - Interflora/M&S Interflora Inc.; zum der Marke ähnlichen Schlüsselwort GRUR 2010, 451 Rn. 38 f. - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 841 Rn. 52 - Portakabin/Primakabin).

    Dasselbe gilt, wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung aber so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer aufgrund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit ihm wirtschaftlich verbunden ist (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 89 f. - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 36 und 40 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 Rn. 26 f. - Eis.de/BBY; GRUR 2010, 841 Rn. 35 und 53 - Portakabin/Primakabin; GRUR 2011, 1124 Rn. 45 - Interflora/M&S Interflora Inc.).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliegt oder vorliegen kann, ist Sache der Würdigung durch das nationale Gericht (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 88 - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 37 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 Rn. 25 - Eis.de/BBY; GRUR 2010, 841 Rn. 36 - Portakabin/Primakabin; EuGH, GRUR 2011, 1124 Rn. 46 - Interflora/M&S Interflora Inc.).

    Soweit der Gerichtshof in den Vorabentscheidungsverfahren "BergSpechte" und "Portakabin" die Vorlagefrage, ob es von Bedeutung ist, ob die Anzeige in der Trefferliste oder im Anzeigenblock erscheint, als unerheblich erachtet und nicht beantwortet hat, beruht dies ersichtlich allein auf seiner Annahme, die Vorlagefrage betreffe die - in den betreffenden Ausgangverfahren nicht gegebene - Fallgestaltung, dass die Anzeige nicht im Anzeigenblock, sondern in der Trefferliste erscheint (vgl. EuGH, GRUR 2010, 451 Rn. 42 bis 44 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 841 Rn. 37 bis 39 - Portakabin/Primakabin).

    Der österreichische Oberste Gerichtshof ist nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs in der Sache "BergSpechte/trekking.at Reisen" (GRUR 2010, 451) davon ausgegangen, die Herkunftsfunktion der Marke werde bereits dann beeinträchtigt, wenn die Werbeanzeige keinen klarstellenden Hinweis enthält, dass zwischen dem Markeninhaber und dem Werbenden keine wirtschaftliche Verbindung besteht (OGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 17 Ob 3/10f, GRUR Int. 2011, 173, 175 - BergSpechte II; vgl. dazu Müller, GRUR Int. 2011, 175).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2541
BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07 (https://dejure.org/2009,2541)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2009 - I ZR 34/07 (https://dejure.org/2009,2541)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - I ZR 34/07 (https://dejure.org/2009,2541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das Vereinsregister bei eingetragenen Vereinen; Unterlassungsklage eines Dritten aufgrund einer Ermächtigung eines Rechtsinhabers aus dessen Recht im Hinblick auf ein schutzwürdiges Interesse ...

  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; MarkenG § 6 Abs. 3; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das Vereinsregister bei eingetragenen Vereinen; Unterlassungsklage eines Dritten aufgrund einer Ermächtigung eines Rechtsinhabers aus dessen Recht im Hinblick auf ein schutzwürdiges Interesse ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das Vereinsregister bei eingetragenen Vereinen; Unterlassungsklage eines Dritten aufgrund einer Ermächtigung eines Rechtsinhabers aus dessen Recht im Hinblick auf ein schutzwürdiges Interesse ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Markenrecht - "Haus + Grund" als Firmenbestandteil zulässig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 6
  • GRUR-RR 2010, 205
  • NZM 2011, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07
    Das schutzwürdige Eigeninteresse eines Dachverbands kann sich aus der Mitgliedschaft eines Landesverbands im Zentralverband ergeben, wenn die verletzte Bezeichnung des Landesverbands auch vom Dachverband benutzt wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.7.2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 Tz. 55 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III).

    Dies kann jedoch nicht in gleicher Weise bei Kennzeichen eines Unternehmens angenommen werden, das nur einem Mitgliedsverband angeschlossen ist und nicht dem Einfluss des Klägers unterliegt (vgl. BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 66 - Haus & Grund III).

    Einer Bezeichnung kann als Firmenbestandteil oder als - von der Firma bzw. dem Namen unabhängiges - eigenständiges Schlagwort kennzeichnungsrechtliche Unterscheidungskraft von Haus aus zugesprochen werden, wenn sie ohne weiteres geeignet ist, bei der Verwendung im Verkehr als Name des Unternehmens zu wirken (BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 32 - Haus & Grund III, m.w.N.).

    Vielmehr reicht es aus, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist (BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 32 - Haus & Grund III, m.w.N.).

    Wie der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat (GRUR 2008, 1108 Tz. 34 - Haus & Grund III), kann dem Klagezeichen die Schutzfähigkeit nicht abgesprochen werden.

    Die aus den Begriffen Haus und Grund gebildete Wortkombination "Haus & Grund" ergibt ein einprägsames Schlagwort, dem als Kurzbezeichnung des klagenden Verbands Unterscheidungskraft zukommt (BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 34 - Haus & Grund III).

    Das Berufungsgericht hätte bei seiner Beurteilung aber auch in Erwägung ziehen müssen, ob der Kläger an der Bezeichnung "Haus & Grund" schon vor deren Aufnahme in seinen jetzigen Vereinsnamen durch Nutzung als Firmenschlagwort, also als besondere Geschäftsbezeichnung i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG, Schutz erlangt hatte (vgl. BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 43 - Haus & Grund III).

    Einem eingetragenen Verein ist es ebenso wie anderen juristischen Personen unbenommen, im Geschäftsverkehr unter einer vom offiziellen Vereinsnamen abweichenden Kurzbezeichnung aufzutreten (BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 45 - Haus & Grund III).

    Entscheidend ist stets, wie der Verkehr die gemeinschaftliche Benutzung desselben Schlagworts durch verschiedene Unternehmen auffasst (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2004 - I ZR 66/02, GRUR 2005, 61, 62 = WRP 2005, 97 - CompuNet/ComNet II; BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 46 - Haus & Grund III, m.w.N.).

    Die (unterstellte) Benutzung der Bezeichnung "Haus & Grund" ist aber nur dann dem Kläger zuzurechnen, wenn der Verkehr das Schlagwort nicht nur jeweils dem Ortsverein oder Landesverband zuordnet, dem er begegnet, sondern der gesamten Organisation und damit auch dem Dachverband (BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 46 - Haus & Grund III).

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 158/05

    Haus & Grund I

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07
    Verwechslungsgefahr kann auch bereits bei einer hinreichenden Branchennähe gegeben sein (vgl. BGH GRUR 2008, 1102 Tz. 16 - Haus & Grund I).

    Insoweit bestehen ausreichende Berührungspunkte (vgl. BGH GRUR 2008, 1102 Tz. 16 - Haus & Grund I).

    Der Bestandteil "Haus & Grund" zeichnet sich durch deutlich beschreibende Anklänge an die von den Beklagten angebotenen Dienstleistungen eines Maklerunternehmens aus (vgl. BGH GRUR 2008, 1102 Tz. 19 - Haus & Grund I).

    Der Familienname stellt ein klassisches Kennzeichnungsmittel dar, dem der Verkehr im Allgemeinen einen klaren Herkunftshinweis entnimmt (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.2008 - I ZR 134/05, GRUR 2008, 801 Tz. 13 = WRP 2008, 1189 - Hansen-Bau; BGH GRUR 2008, 1102 Tz. 19 - Haus & Grund I).

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07
    Voraussetzung ist jedoch, dass der Verkehr die in Rede stehende Gestaltung überhaupt wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrnimmt und nicht von mehreren selbständigen Kennzeichen ausgeht oder bestimmte Elemente nur als Aufmachungsbestandteile außerhalb der Kennzeichnung ansieht (vgl. BGH, Urt. v. 5.4.2001 - I ZR 168/98, GRUR 2002, 171, 174 = WRP 2001, 1315 - Malboro-Dach; Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Tz. 30 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

    Der Verkehr nimmt mehrere Elemente einer Gesamtaufmachung als eigenständige Zeichen wahr, wenn sie - wie hier - räumlich voneinander abgesetzt sind (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach; Urt. v. 13.9.2007 - I ZR 33/05, GRUR 2008, 254 Tz. 32 - THE HOME STORE; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 30 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbstständig kennzeichnenden Bestandteils mit einem Kennzeichen älteren Zeitrangs kann eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne gegeben sein (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 31 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07
    Voraussetzung ist jedoch, dass der Verkehr die in Rede stehende Gestaltung überhaupt wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrnimmt und nicht von mehreren selbständigen Kennzeichen ausgeht oder bestimmte Elemente nur als Aufmachungsbestandteile außerhalb der Kennzeichnung ansieht (vgl. BGH, Urt. v. 5.4.2001 - I ZR 168/98, GRUR 2002, 171, 174 = WRP 2001, 1315 - Malboro-Dach; Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Tz. 30 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

    Der Verkehr nimmt mehrere Elemente einer Gesamtaufmachung als eigenständige Zeichen wahr, wenn sie - wie hier - räumlich voneinander abgesetzt sind (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach; Urt. v. 13.9.2007 - I ZR 33/05, GRUR 2008, 254 Tz. 32 - THE HOME STORE; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 30 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

    Der Verkehr kann unter Umständen aufgrund der Aufmachung, bestimmter Werbemaßnahmen oder Kennzeichnungsgewohnheiten allgemein oder auf dem betreffenden Warengebiet einzelnen Elementen eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängige Funktion zuerkennen (vgl. BGH, GRUR 2002, 171, 174 = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07
    Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (EuGH, Urt. v. 6.10.2005 - C-120/04, Slg. 2005, I-8551 = GRUR 2005, 1042 Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urt. v. 3.4.2008 - I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002 Tz. 33 = WRP 2008, 1434 - Schuhpark).

    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbstständig kennzeichnenden Bestandteils mit einem Kennzeichen älteren Zeitrangs kann eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne gegeben sein (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 31 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07
    Außerhalb der Kennzeichnung liegende Begleitumstände wie etwa das Präsentationsumfeld sind bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit nicht zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 171, 89, 103 Tz. 38 - Pralinenform; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 519; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, § 14 MarkenG Rdn. 245).

    Der Verletzungsrichter hat den Grad der Kennzeichnungskraft zu bestimmen (vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2001 - I ZR 139/99, GRUR 2002, 626, 629 = WRP 2002, 705 - IMS; BGHZ 171, 89 Tz. 34, 35 - Pralinenform).

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07
    Der Verkehr nimmt mehrere Elemente einer Gesamtaufmachung als eigenständige Zeichen wahr, wenn sie - wie hier - räumlich voneinander abgesetzt sind (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach; Urt. v. 13.9.2007 - I ZR 33/05, GRUR 2008, 254 Tz. 32 - THE HOME STORE; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 30 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07
    Die Bejahung oder Verneinung einer Verwirkung ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten, der den ihm zur Begründung des Einwands vorgetragenen Sachverhalt eigenverantwortlich zu würdigen hat (vgl. BGHZ 146, 217, 223 - Temperaturwächter; BGH, Urt. v. 1.2.2005 - X ZR 214/02, GRUR 2005, 567, 569 = WRP 2005, 755 - Schweißbrennerreinigung).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07
    Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (EuGH, Urt. v. 6.10.2005 - C-120/04, Slg. 2005, I-8551 = GRUR 2005, 1042 Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urt. v. 3.4.2008 - I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002 Tz. 33 = WRP 2008, 1434 - Schuhpark).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07
    In entsprechender Weise kann der Verkehr in besonders gelagerten Fällen bei einem zusammengesetzten Zeichen einen Bestandteil auch im Sinne eines selbstständig verwendeten Zweitkennzeichens oder im Sinne eines außerhalb der Kennzeichnungsfunktion liegenden Hinweises auffassen (vgl. BGH, Urt. v. 22.7. 2004 - I ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang).
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05

    Hansen-Bau

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02

    Rechte des Erfinders gegenüber dem bösgläubigen Patentinhaber

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02

    Seicom

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 66/02

    "CompuNet/ComNet II"; Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94

    "Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung

  • OLG Naumburg, 19.01.2007 - 10 U 53/06

    Verwechslungsgefahr hinsichtlich des Kennzeichens "Haus & Grund"

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77

    Concordia

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    bb) Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit sind die sich gegenüberstehenden Kennzeichen jeweils als Ganzes zu betrachten und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - I ZR 34/07, GRUR-RR 2010, 205 Rn. 37 - Haus & Grund IV, mwN; GRUR 2012, 635 Rn. 23 - METRO/ROLLER's Metro).
  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10

    METRO/ROLLER's Metro

    bb) Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit sind die sich gegenüberstehenden Kennzeichen jeweils als Ganzes zu betrachten und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - I ZR 34/07, GRUR-RR 2010, 205 Rn. 37 - Haus & Grund IV, mwN).
  • OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08

    Verantwortlichkeit des Auftraggebers von sog. Adword-Anzeigen für

    Personennamen sind ein klassisches Kennzeichnungsmittel, denen der Verkehr im Allgemeinen einen klaren Herkunftshinweis entnimmt (vgl. BGH GRUR-RR 2010, 205 "Haus und Grund IV").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4152
BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06 (https://dejure.org/2009,4152)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2009 - X ZR 28/06 (https://dejure.org/2009,4152)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06 (https://dejure.org/2009,4152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Eine nicht im Inhalt der ursprünglichen Unterlagen enthaltene Passage in der Beschreibung eines Patents als Nichtigkeitsgrund einer unzulässigen Erweiterung; Auswirkungen einer nicht im Inhalt der ursprünglichen Unterlagen eines Patents enthaltenen Passage in der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG § 22 Abs. 1; PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4
    Eine nicht im Inhalt der ursprünglichen Unterlagen enthaltene Passage in der Beschreibung eines Patents als Nichtigkeitsgrund einer unzulässigen Erweiterung; Auswirkungen einer nicht im Inhalt der ursprünglichen Unterlagen eines Patents enthaltenen Passage in der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 13
  • GRUR 2010, 513
  • GRUR 2010, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06

    Hubgliedertor I

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06
    Das Patent 39 04 918 ist Gegenstand eines vor dem Senat unter dem Aktenzeichen X ZR 27/06 geführten Nichtigkeitsberufungsverfahrens.

    Der Klägerin zu 3 kann auch nicht in dem - erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgebrachten - Argument zugestimmt werden, dass der Beklagten ein Rechtsschutzinteresse an der Aufrechterhaltung des Streitpatents in der Fassung des 3. Hilfsantrags unter dem Gesichtspunkt der Doppelpatentierung fehle, wenn das Patent 39 04 918, dem die Stammanmeldung zugrunde liegt, aus der das vorliegende Streitpatent durch Teilung hervorgegangen ist, in dem zu dem hiesigen Verfahren parallelen Berufungsnichtigkeitsverfahren X ZR 27/06 in der Fassung des Urteils des Bundespatentgerichts vom 28. September 2005 vom Senat aufrechterhalten wird.

    Zwar hat der Senat am Tag der Verkündung des hiesigen Urteils in dem parallelen Berufungsnichtigkeitsverfahren X ZR 27/06 die Berufung gegen das Urteil des Bundespatentgerichts vom 28. September 2005 zurückgewiesen und damit das Patent in dieser Fassung aufrechterhalten.

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06
    Eine solche Änderung darf aber nicht zu einer Erweiterung des Gegenstandes der Anmeldung führen (BGHZ 110, 123, 125 f. - Spleißkammer).

    Andernfalls würde sich der Patentanspruch dann nicht mehr auf die ursprünglich beanspruchte Erfindung beziehen, sondern auf ein davon wesensverschiedenes "Aliud", was vor allem mit dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit nicht mehr vereinbar wäre (BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; vgl. auch Sen. Beschl. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88, GRUR 1991, 307, 308 - Bodenwalze; jeweils m. w. N.).

  • BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04

    Mikroprozessor

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06
    Vor diesem Hintergrund kann es mangels Entscheidungsrelevanz dahingestellt bleiben, ob der Kläger im Nichtigkeitsverfahren bei eingeschränkter Verteidigung des Streitpatents durch den Beklagten überhaupt zulässigerweise geltend machen kann, dass dem Beklagten das Rechtsschutzinteresse an der eingeschränkten Aufrechterhaltung des Patents unter dem Gesichtspunkt der Doppelpatentierung fehlt (vgl. zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an einer mehrfachen identischen Patentierung im Erteilungsverfahren: Sen. Beschl. v. 14.3. 2006 - X ZB 5/04, GRUR 2006, 748, 750 - Mikroprozessor; Benkard/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 1 PatG, Rdn. 74i).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06
    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht zur Erfindung gehörend erkennen ließ (Sen. Urt. v. 5.7.2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; v. 23.10.2007 - X ZR 104/06 Tz. 14).
  • BGH, 21.04.2009 - X ZR 153/04

    Druckmaschinen-Temperierungssystem II

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06
    Denn zum Offenbarungsgehalt gehört auch, was der Fachmann aus den Zeichnungen als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmen kann (Sen. Urt v. 21.4. 2009 - X ZR 153/04, GRUR 2009, 933 - Druckmaschinen-Temperierungssystem II).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91

    Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06
    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung für den Fachmann erkennen ließ, dass der geänderte Lösungsvorschlag von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (Sen. Urt. v. 21.9. 1993 - X ZR 50/91, Mitt.
  • BGH, 30.10.1990 - X ZB 18/88

    Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06
    Andernfalls würde sich der Patentanspruch dann nicht mehr auf die ursprünglich beanspruchte Erfindung beziehen, sondern auf ein davon wesensverschiedenes "Aliud", was vor allem mit dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit nicht mehr vereinbar wäre (BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; vgl. auch Sen. Beschl. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88, GRUR 1991, 307, 308 - Bodenwalze; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 104/06

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend ein Münzschloss

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06
    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht zur Erfindung gehörend erkennen ließ (Sen. Urt. v. 5.7.2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; v. 23.10.2007 - X ZR 104/06 Tz. 14).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Entscheidend ist vielmehr, was der mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 Rn. 31 - Elektronenstrahltherapiesystem; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 46 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 - Hubgliedertor II).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Entscheidend ist vielmehr, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Tz. 29 - Hubgliedertor II).
  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12

    Tretkurbeleinheit

    Das zielt aber auf den häufig erhobenen Einwand, die erteilten Patentansprüche gingen über den Gegenstand der in den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen formulierten Ansprüche hinaus, und stellt in diesem Zusammenhang klar, dass es für den Offenbarungsgehalt auf die Gesamtheit der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen und auf das ankommt, was aus ihnen aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend hervorgeht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 mwN - Hubgliedertor II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2472
BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06 (https://dejure.org/2009,2472)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2009 - X ZR 27/06 (https://dejure.org/2009,2472)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - X ZR 27/06 (https://dejure.org/2009,2472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erweiterung eines Patents nach Erkennen des Gegenstands eines Patents nach von Fachwissen getragener Überlegung und Kenntnisnahme der ursprünglichen Unterlagen durch einen Fachmann; Inhalt der Patentanmeldung eines Fingerverletzungen im Umlenkbereich der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG § 22 Abs. 1; PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4
    Zulässigkeit der Erweiterung eines Patents nach Erkennen des Gegenstands eines Patents nach von Fachwissen getragener Überlegung und Kenntnisnahme der ursprünglichen Unterlagen durch einen Fachmann; Inhalt der Patentanmeldung eines Fingerverletzungen im Umlenkbereich der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 13
  • GRUR 2010, 509
  • GRUR 2010, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
    Eine solche Änderung darf aber nicht zu einer Erweiterung des Gegenstandes der Anmeldung führen (BGHZ 110, 123, 125 f. - Spleißkammer).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht zur Erfindung gehörend erkennen ließ (Sen. Urt. v. 5.7. 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
    Aus ihm ist durch Teilung unter anderem das deutsche Patent 39 43 782 hervorgegangen, welches Gegenstand eines parallel vor dem Senat unter dem Aktenzeichen X ZR 28/06 geführten Nichtigkeitsberufungsverfahrens ist.
  • BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91

    Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung für den Fachmann erkennen ließ, dass der geänderte Lösungsvorschlag von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (Sen. Urt. v. 21.9. 1993 - X ZR 50/91, Mitt. 1996, 204, 206 - Unzulässige Erweiterung; v. 23.10.2007 - X ZR 104/06 Tz. 14).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 104/06

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend ein Münzschloss

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung für den Fachmann erkennen ließ, dass der geänderte Lösungsvorschlag von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (Sen. Urt. v. 21.9. 1993 - X ZR 50/91, Mitt. 1996, 204, 206 - Unzulässige Erweiterung; v. 23.10.2007 - X ZR 104/06 Tz. 14).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Das Patent 39 04 918 ist Gegenstand eines vor dem Senat unter dem Aktenzeichen X ZR 27/06 geführten Nichtigkeitsberufungsverfahrens.

    Der Klägerin zu 3 kann auch nicht in dem - erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgebrachten - Argument zugestimmt werden, dass der Beklagten ein Rechtsschutzinteresse an der Aufrechterhaltung des Streitpatents in der Fassung des 3. Hilfsantrags unter dem Gesichtspunkt der Doppelpatentierung fehle, wenn das Patent 39 04 918, dem die Stammanmeldung zugrunde liegt, aus der das vorliegende Streitpatent durch Teilung hervorgegangen ist, in dem zu dem hiesigen Verfahren parallelen Berufungsnichtigkeitsverfahren X ZR 27/06 in der Fassung des Urteils des Bundespatentgerichts vom 28. September 2005 vom Senat aufrechterhalten wird.

    Zwar hat der Senat am Tag der Verkündung des hiesigen Urteils in dem parallelen Berufungsnichtigkeitsverfahren X ZR 27/06 die Berufung gegen das Urteil des Bundespatentgerichts vom 28. September 2005 zurückgewiesen und damit das Patent in dieser Fassung aufrechterhalten.

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung für den Fachmann erkennen ließ, dass der geänderte Lösungsvorschlag von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGH, Mitt 1996, 204, 206 - Unzulässige Erweiterung; GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; GRUR 2010, 509, 511 Rdnr. 25 - Hubgliedtor I; BGH, GRUR 2010, 513, 515 Rdnr. 28 - Hubgliedertor II).

    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht "zur Erfindung gehörend" erkennen ließ (BGH, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; GRUR 2010, 509, 511 Rdnr. 25 - Hubgliedtor I; BGH, GRUR 2010, 513, 515 Rdnr. 28 - Hubgliedertor II; GRUR 2010, 910, 914 Rdnr. 46 - Fälschungssicheres Dokument).

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    Der Inhalt der Patentanmeldung ist hingegen der Gesamtheit der Unterlagen zu entnehmen, ohne dass den Patentansprüchen dabei eine gleich hervorgehobene Bedeutung zukommt (BGH, GRUR 2010, 509, 511 Rn. 25 - Hubgliedertor I).

    Dabei muss die ursprüngliche Offenbarung für den Fachmann erkennen lassen, dass der geänderte Lösungsvorschlag von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGH, GRUR 2010, 509, 511 Rn. 25 - Hubgliedertor I).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1802
BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08 (https://dejure.org/2010,1802)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - I ZR 130/08 (https://dejure.org/2010,1802)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - I ZR 130/08 (https://dejure.org/2010,1802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94 Abs 1 S 1 UrhG, § 95 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG 1995, § 242 BGB
    Verletzung der Rechte an Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe eines Teils der Werbeeinnahmen bei Ausstrahlung einer Bildfolge durch einen Nachrichtensender - Werbung des Nachrichtensenders

  • Wolters Kluwer

    Berechnung eines durch die Verletzung eines Schutzrechts an Laufbildern entstandenen Schadens anhand mittelbar auf die rechtswidrige Nutzung zurückzuführender Werbeerträge einer Internetseite - Anspruch eines Rechteinhabers auf nach Werbeformen aufgeschlüsselte ...

  • rechtambild.de

    Werbung des Nachrichtensenders

  • rewis.io

    Verletzung der Rechte an Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe eines Teils der Werbeeinnahmen bei Ausstrahlung einer Bildfolge durch einen Nachrichtensender - Werbung des Nachrichtensenders

  • ra.de
  • rewis.io

    Verletzung der Rechte an Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe eines Teils der Werbeeinnahmen bei Ausstrahlung einer Bildfolge durch einen Nachrichtensender - Werbung des Nachrichtensenders

  • captain-huk.de

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

  • rechtsportal.de

    Berechnung eines durch die Verletzung eines Schutzrechts an Laufbildern entstandenen Schadens anhand mittelbar auf die rechtswidrige Nutzung zurückzuführender Werbeerträge einer Internetseite; Anspruch eines Rechteinhabers auf nach Werbeformen aufgeschlüsselte ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Schadensersatz und Auskunft über Werbeerlöse (Möllemann-Film)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Bei einer eigenmächtigen Ausstrahlung eines fremden Videofilms besteht Auskunftsanspruch hinsichtlich der insoweit erzielten Werbeeinnahmen

  • urheberrecht.org (Pressemeldung, 25.03.2010)

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei ungenehmigter Videoausstrahlung // Auch mittelbar aufgrund der Werbewirkung der rechtswidrigen Nutzung erzielte Gewinne erfasst

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Jürgen Möllemann

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

Besprechungen u.ä. (2)

  • blog-it-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einnahmen aus Online-Werbung gehören zum Verletzergewinn bei Urheberrechtsverletzung

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Veröffentlichung von Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe der Werbeeinnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 6
  • GRUR-RR 2011, 39 (Ls.)
  • MMR 2011, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
    Hierfür stehen die drei Berechnungsarten zur Verfügung: die konkrete Schadensberechnung einschließlich des entgangenen Gewinns, Schadensersatz in Höhe der angemessenen Lizenzgebühr oder Herausgabe des Verletzergewinns (vgl. BGHZ 57, 116, 118 - Wandsteckdose II; 181, 98 Tz. 41 f. - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Tz. 22 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train).

    (1) Der Kläger kann die Herausgabe des Verletzergewinns insoweit verlangen, als dieser auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. BGHZ 181, 98 Tz. 41 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Tz. 20 = WRP 2010, 390 - Zoladex).

    Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient zudem der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens und auf diese Weise der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Immaterialgüterrechte (vgl. BGHZ 145, 366, 371 - Gemeinkostenanteil; 181, 98 Tz. 76 - Tripp-Trapp-Stuhl).

  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
    Sie war verpflichtet, sich Klarheit darüber zu verschaffen, dass sie durch das öffentliche Zugänglichmachen des Videofilms nicht in die Rechte des Klägers als Hersteller der Laufbilder eingreift (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 375 - Schallplattenimport III; Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 147/89, GRUR 1993, 34, 36 f. - Bedienungsanweisung).

    Sie musste sich vielmehr in ausreichender Weise selbst Klarheit darüber verschaffen, dass ein entsprechendes Einverständnis des Herstellers der Laufbilder vorlag (vgl. BGH GRUR 1988, 373, 375 - Schallplattenimport III).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
    Die aus den allgemeinen Gesetzen sich ergebenden Grenzen der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG müssen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihrerseits im Lichte dieser Grundrechte gesehen und selbst wieder eingeschränkt werden (BVerfGE 7, 198, 208 f.).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
    Der Presse- und Rundfunkfreiheit kommt ein besonders hoher Rang zu (BVerfGE 35, 202, 221 f.).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
    Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Presse- und Rundfunkfreiheit schützt die Eigenständigkeit des Rundfunks von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht (BVerfGE 66, 116, 133).
  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
    Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient zudem der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens und auf diese Weise der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Immaterialgüterrechte (vgl. BGHZ 145, 366, 371 - Gemeinkostenanteil; 181, 98 Tz. 76 - Tripp-Trapp-Stuhl).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
    Hierfür stehen die drei Berechnungsarten zur Verfügung: die konkrete Schadensberechnung einschließlich des entgangenen Gewinns, Schadensersatz in Höhe der angemessenen Lizenzgebühr oder Herausgabe des Verletzergewinns (vgl. BGHZ 57, 116, 118 - Wandsteckdose II; 181, 98 Tz. 41 f. - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Tz. 22 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
    Deshalb ist auch die Auslegung des vor diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen § 97 Abs. 1 UrhG a.F. soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (vgl. EuGH, Urt. v. 14.7.1994 - C-91/92, Slg. 1994, I-3325 = NJW 1994, 2473 Tz. 26 - Dori/Recreb).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
    Allerdings kann ein aus § 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG a.F. und § 242 BGB abgeleiteter unselbständiger Anspruch auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung des Schadensersatzanspruchs nur in dem Umfang bestehen, in dem eine Verpflichtung der Beklagten zum Schadensersatz festgestellt werden kann (vgl. BGHZ 166, 233 Tz. 45 - Parfümtestkäufe).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
    Sie war verpflichtet, sich Klarheit darüber zu verschaffen, dass sie durch das öffentliche Zugänglichmachen des Videofilms nicht in die Rechte des Klägers als Hersteller der Laufbilder eingreift (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 375 - Schallplattenimport III; Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 147/89, GRUR 1993, 34, 36 f. - Bedienungsanweisung).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 25/08

    Rechtstellung des Urhebers eines Videos

  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70

    Wandsteckdose II

  • BGH, 30.01.1959 - I ZR 82/57

    Gasparone

  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09

    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern

    Sie war verpflichtet, sich Klarheit darüber zu verschaffen, dass sie durch die Veröffentlichung der in Rede stehenden Bilder nicht in die Rechte des Klägers als Hersteller der Laufbilder eingreift (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 375 - Schallplattenimport III; Urteil vom 10. Oktober 1991 - I ZR 147/89, GRUR 1993, 34, 36 f. - Bedienungsanweisung; Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 130/08, CR 2011, 263 Rn. 20).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der fraglichen Bildberichterstattung in ausschließlich werbefinanzierten Medien, die die zwischen den Parteien ergangenen Senatsentscheidungen zum Gegenstand hatten (BGH, GRUR 2010, 1090 - Werbung des Nachrichtensenders; BGH, CR 2011, 263).

    Demgegenüber dient die Pressefreiheit nicht dazu, dass sich die Beklagte durch rechtswidrige und schuldhafte Eingriffe in ein ausschließliches Schutzrecht des Klägers in unzulässiger Weise Vorteile im wirtschaftlichen Wettbewerb verschafft (vgl. BGH, GRUR 2010, 1090 Rn. 32 - Werbung des Nachrichtensenders; CR 2011, 263 Rn. 38).

  • OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 6 U 14/10

    Urheberrechtsverletzung: Erweiterter Anwendungsbereich des Zitatrechts bei

    4.2.2) Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch der Klägerin ergibt sich aus §§ 97 Abs. 2, 101a Abs. 1 UrhG i.V.m. §§ 242, 259, 260 BGB, denn die Klägerin benötigt die Angaben, um Rechtsverletzungen unterbinden zu können und um die Grundlagen für die Bezifferung des Schadens der Höhe nach zu erhalten (vgl. BGH, MMR 2011, 45 zu § 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG a.F.; Wild in Schricker/Loewenheim a.a.O. § 97 Rn. 187 ff).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Befestigungsmittel ("Steckdübel II")

    Außerdem können Kundennamen bei der Rechnungslegung ggf. geschwärzt werden (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.2010 - I ZR 130/08, Rn. 41 - juris).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 6 W 69/17

    Inhalt und Umfang der Verurteilung zur Rechnungslegung

    Die Klägerin benötigt für die Berechnung ihres Schadensersatzanspruchs nicht die Kenntnis der Kundennamen (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.2010 - I ZR 130/08, Rn. 41 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3297
BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08 (https://dejure.org/2009,3297)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2009 - I ZB 76/08 (https://dejure.org/2009,3297)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2009 - I ZB 76/08 (https://dejure.org/2009,3297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Farbe gelb

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterscheidungskraft von abstrakten Farbmarken i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG); Rechtfertigung der Annahme einer Unterscheidungskraft von konturloser Farbmarkung; Anmeldung einer Marke für eine sehr beschränkte Anzahl von Waren oder Dienstleistungen und ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke - Farbe gelb

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Unterscheidungskraft von abstrakten Farbmarken i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz ( MarkenG ); Rechtfertigung der Annahme einer Unterscheidungskraft von konturloser Farbmarkung; Anmeldung einer Marke für eine sehr beschränkte Anzahl von Waren oder Dienstleistungen und ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Farbe gelb

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Markenrecht - Abstrakten Farbmarken ("Gelb") fehlt Unterscheidungskraft?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abstrakte Farbmarken sind im Regelfall mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig - Farbe gelb

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gelb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke - Farbe gelb

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Farbe gelb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 6
  • GRUR 2010, 637
  • BB 2010, 1289
  • DB 2010, 8
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
    Häufig schließen Verbraucher aus der Form der Ware oder ihrer Verpackung oder aus der Farbe eines Produkts nicht auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen (EuGH, Urt. v. 7.10.2004 - C-136/02, Slg. 2004, I-9165 = GRUR Int. 2005, 135 Tz. 30 - Mag Lite; Urt. v. 6.5.2003 - C-104/01, Slg. 2003, I-3793 = GRUR 2003, 604 Tz. 65 = WRP 2003, 735 - Libertel; Urt. v. 24.6.2004 - C-49/02, Slg. 2004, I-6129 = GRUR 2004, 858 Tz. 38 f. - Heidelberger Bauchemie; EuGH GRUR Int. 2005, 227 Tz. 78 - Farbe Orange).

    Zudem ist bei abstrakten Farbmarken auch im Rahmen der Prüfung des Schutzhindernisses mangelnder Unterscheidungskraft das Allgemeininteresse an der freien Verfügbarkeit der Farben für die anderen Wirtschaftsteilnehmer zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 Tz. 60 - Libertel; GRUR 2004, 858 Tz. 41 - Heidelberger Bauchemie).

    Besondere Umstände, bei deren Vorliegen eine abstrakte Farbmarke über Unterscheidungskraft verfügen kann, können insbesondere dann gegeben sein, wenn die Zahl der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet ist, sehr gering und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 Tz. 71 - Libertel; GRUR Int. 2005, 227 Tz. 79 - Farbe Orange).

    Diesem Ergebnis steht, anders als die Rechtsbeschwerde meint, nicht entgegen, dass das Bundespatentgericht vor der Entscheidung "Libertel" des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (GRUR 2003, 604) davon ausgegangen ist, im Telekommunikationsbereich habe eine Verkehrsgewöhnung an Farben als Kennzeichnungsmittel eingesetzt (BPatG GRUR 2003, 149, 151 f.).

    Die Prüfung des Schutzhindernisses mangelnder Unterscheidungskraft hat umfassend anhand aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu erfolgen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 Tz. 71 und 76 - Libertel).

    Die Frage, ob die Marke für eine sehr beschränkte Anzahl von Waren oder Dienstleistungen angemeldet ist und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist, ist nur ein Kriterium für die Beurteilung der Unterscheidungskraft der Farbmarke (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 Tz. 71 - Libertel; GRUR Int. 2005, 227 Tz. 79 - Farbe Orange).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
    Diese Grundsätze finden auch bei abstrakten Farbmarken Anwendung, bei denen kein strengerer Maßstab anzulegen ist als bei anderen Markenformen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.10.2004 - C-447/02, Slg. 2004, I-10107 = GRUR Int. 2005, 227 Tz. 78 - Farbe Orange).

    Häufig schließen Verbraucher aus der Form der Ware oder ihrer Verpackung oder aus der Farbe eines Produkts nicht auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen (EuGH, Urt. v. 7.10.2004 - C-136/02, Slg. 2004, I-9165 = GRUR Int. 2005, 135 Tz. 30 - Mag Lite; Urt. v. 6.5.2003 - C-104/01, Slg. 2003, I-3793 = GRUR 2003, 604 Tz. 65 = WRP 2003, 735 - Libertel; Urt. v. 24.6.2004 - C-49/02, Slg. 2004, I-6129 = GRUR 2004, 858 Tz. 38 f. - Heidelberger Bauchemie; EuGH GRUR Int. 2005, 227 Tz. 78 - Farbe Orange).

    Besondere Umstände, bei deren Vorliegen eine abstrakte Farbmarke über Unterscheidungskraft verfügen kann, können insbesondere dann gegeben sein, wenn die Zahl der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet ist, sehr gering und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 Tz. 71 - Libertel; GRUR Int. 2005, 227 Tz. 79 - Farbe Orange).

    Die Frage, ob die Marke für eine sehr beschränkte Anzahl von Waren oder Dienstleistungen angemeldet ist und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist, ist nur ein Kriterium für die Beurteilung der Unterscheidungskraft der Farbmarke (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 Tz. 71 - Libertel; GRUR Int. 2005, 227 Tz. 79 - Farbe Orange).

  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
    Häufig schließen Verbraucher aus der Form der Ware oder ihrer Verpackung oder aus der Farbe eines Produkts nicht auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen (EuGH, Urt. v. 7.10.2004 - C-136/02, Slg. 2004, I-9165 = GRUR Int. 2005, 135 Tz. 30 - Mag Lite; Urt. v. 6.5.2003 - C-104/01, Slg. 2003, I-3793 = GRUR 2003, 604 Tz. 65 = WRP 2003, 735 - Libertel; Urt. v. 24.6.2004 - C-49/02, Slg. 2004, I-6129 = GRUR 2004, 858 Tz. 38 f. - Heidelberger Bauchemie; EuGH GRUR Int. 2005, 227 Tz. 78 - Farbe Orange).

    Zudem ist bei abstrakten Farbmarken auch im Rahmen der Prüfung des Schutzhindernisses mangelnder Unterscheidungskraft das Allgemeininteresse an der freien Verfügbarkeit der Farben für die anderen Wirtschaftsteilnehmer zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 Tz. 60 - Libertel; GRUR 2004, 858 Tz. 41 - Heidelberger Bauchemie).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
    Maßgeblich für die Beurteilung des Verkehrsverständnisses zur Kennzeichnungsfunktion konturloser Farben ist die Auffassung sämtlicher Verbraucherkreise, die als Abnehmer oder Interessenten der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen in Betracht kommen, für die die Marke angemeldet ist (EuGH, Urt. v. 4.5. 1999 - C-108 und 109/97, Slg. 1999, I-2779 = GRUR 1999, 723 Tz. 29 - Chiemsee; BGH, Beschl. v. 19.1. 2006 - I ZB 11/04, GRUR 2006, 760 Tz. 22 = WRP 2006, 1130 - LOTTO).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH, Beschl. v. 24.4. 2008 - I ZB 21/06, GRUR 2008, 1093 Tz. 13 = WRP 2008, 1428 - Marlene-Dietrich-Bildnis I; Beschl. v. 4.12.2008 - I ZB 48/08, GRUR 2009, 778 Tz. 11 = WRP 2009, 813 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
    Maßgeblich für die Beurteilung des Verkehrsverständnisses zur Kennzeichnungsfunktion konturloser Farben ist die Auffassung sämtlicher Verbraucherkreise, die als Abnehmer oder Interessenten der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen in Betracht kommen, für die die Marke angemeldet ist (EuGH, Urt. v. 4.5. 1999 - C-108 und 109/97, Slg. 1999, I-2779 = GRUR 1999, 723 Tz. 29 - Chiemsee; BGH, Beschl. v. 19.1. 2006 - I ZB 11/04, GRUR 2006, 760 Tz. 22 = WRP 2006, 1130 - LOTTO).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH, Beschl. v. 24.4. 2008 - I ZB 21/06, GRUR 2008, 1093 Tz. 13 = WRP 2008, 1428 - Marlene-Dietrich-Bildnis I; Beschl. v. 4.12.2008 - I ZB 48/08, GRUR 2009, 778 Tz. 11 = WRP 2009, 813 - Willkommen im Leben).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
    Häufig schließen Verbraucher aus der Form der Ware oder ihrer Verpackung oder aus der Farbe eines Produkts nicht auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen (EuGH, Urt. v. 7.10.2004 - C-136/02, Slg. 2004, I-9165 = GRUR Int. 2005, 135 Tz. 30 - Mag Lite; Urt. v. 6.5.2003 - C-104/01, Slg. 2003, I-3793 = GRUR 2003, 604 Tz. 65 = WRP 2003, 735 - Libertel; Urt. v. 24.6.2004 - C-49/02, Slg. 2004, I-6129 = GRUR 2004, 858 Tz. 38 f. - Heidelberger Bauchemie; EuGH GRUR Int. 2005, 227 Tz. 78 - Farbe Orange).
  • BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 168/04

    Farbmarke Gelb - Yello

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde der Anmelderin zurückgewiesen (BPatG GRUR 2009, 161).
  • BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 101/02

    Unterscheidungsfähigkeit der Farbzusammenstellung "magenta/grau" ist für

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
    Diesem Ergebnis steht, anders als die Rechtsbeschwerde meint, nicht entgegen, dass das Bundespatentgericht vor der Entscheidung "Libertel" des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (GRUR 2003, 604) davon ausgegangen ist, im Telekommunikationsbereich habe eine Verkehrsgewöhnung an Farben als Kennzeichnungsmittel eingesetzt (BPatG GRUR 2003, 149, 151 f.).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Häufig schließen Verbraucher aus der Form der Ware oder ihrer Verpackung oder aus der Farbe eines Produkts nicht auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen (EuGH, Urteil vom 6. Mai 2003 - C-104/01, Slg. 2003, I-3793 = GRUR 2003, 604 Rn. 65 - Libertel; Urteil vom 24. Juni 2004 - C-49/02, Slg. 2004, I-6129 = GRUR 2004, 858 Rn. 39 - Heidelberger Bauchemie; EuGH, GRUR Int. 2005, 227 Rn. 78 - Farbe Orange; BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - I ZB 76/08, GRUR 2010, 637 Rn. 12 = WRP 2010, 888 - Farbe gelb; BGH, GRUR 2015, 581 Rn. 10 - Langenscheidt-Gelb; GRUR 2015, 1012 Rn. 11 - Nivea-Blau).

    Bei solchen Marken ist deshalb regelmäßig zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die gleichwohl die Annahme rechtfertigen, die angemeldete Marke sei unterscheidungskräftig (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 66 und 71 - Libertel; GRUR Int. 2005, 227 Rn. 79 - Farbe Orange; BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 13 und 29 - Farbe gelb).

    Solche Umstände, die für die Unterscheidungskraft einer abstrakten Farbmarke sprechen, können darin bestehen, dass die Zahl der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet ist, sehr gering und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 66 und 71 - Libertel; GRUR Int. 2005, 227 Rn. 79 - Farbe Orange; BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 13 und 29 - Farbe gelb; GRUR 2015, 1012 Rn. 12 - Nivea-Blau).

    Die angesprochenen Verkehrskreise sind es in vielen Produktbereichen nicht gewohnt, der Verwendung einer Farbe in der Werbung oder auf einer Warenverpackung ohne Hinzutreten von grafischen Elementen oder Wortelementen einen Herkunftshinweis zu entnehmen, weil eine Farbe als solche in der Regel nicht zur Kennzeichnung der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen, sondern nur als Gestaltungsmittel verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 65 - Libertel; BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 153 = WRP 2004, 227 - Farbmarkenverletzung I; BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 15 f. - Farbe gelb; BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 23 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher; BGH, GRUR 2015, 581 Rn. 15 - Langenscheidt-Gelb).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt aber in Betracht, wenn der Verkehr auf Grund von Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Warengebiet oder Dienstleistungssektor an die Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 28 - Farbe gelb) oder wenn die Farbe im Rahmen aller sonstigen Elemente in einer Weise hervortritt, dass die angesprochenen Verkehrskreise sie als Produktkennzeichen verstehen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 23 - Gelbe Wörterbücher; BGH, GRUR 2015, 581 Rn. 15 - Langenscheidt-Gelb).

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Die angesprochenen Verkehrskreise sind es in vielen Produktbereichen und Dienstleistungssektoren nicht gewohnt, der Verwendung einer Farbe in der Werbung oder auf einer Warenverpackung ohne Hinzutreten von grafischen Elementen oder Wortelementen einen Herkunftshinweis zu entnehmen, weil eine Farbe als solche in der Regel nicht zur Kennzeichnung der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen, sondern nur als Gestaltungsmittel verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 65 - Libertel; BGHZ 164, 139, 145 - Dentale Abformmasse; Beschluss vom 19. November 2009 - I ZB 76/08, GRUR 2010, 637 Rn. 15 f. = WRP 2010, 888 - Farbe gelb; Beschluss vom 9. Juli 2015 - I ZB 65/13, GRUR 2015, 1012 Rn. 24 = WRP 2015, 1108 - Nivea-Blau).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt aber in Betracht, wenn der Verkehr aufgrund von Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Warengebiet oder Dienstleistungssektor an die Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 28 - Farbe gelb) oder wenn die Farbe im Rahmen aller sonstigen Elemente in einer Weise hervortritt, dass die angesprochenen Verkehrskreise sie als Produktkennzeichen verstehen (vgl. BGH, GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2014, 1101 Rn. 23 - Gelbe Wörterbücher).

  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 65/13

    Abstrakte Farbmarke - Nivea-Blau

    Häufig schließen Verbraucher aus der Form der Ware oder ihrer Verpackung oder aus der Farbe eines Produkts nicht auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen (EuGH, Urteil vom 6. Mai 2003 - C-104/01, Slg. 2003, I-3793 = GRUR 2003, 604 Rn. 65 - Libertel; Urteil vom 24. Juni 2004 - C-49/02, Slg. 2004, I-6129 = GRUR 2004, 858 Rn. 39 - Heidelberger Bauchemie; EuGH, GRUR Int. 2005, 227 Rn. 78 - Farbe Orange; BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - I ZB 76/08, GRUR 2010, 637 Rn. 12 = WRP 2010, 888 - Farbe gelb; BGH, GRUR 2015, 581 Rn. 10 - Langenscheidt-Gelb).

    Bei solchen Marken ist deshalb regelmäßig zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die gleichwohl die Annahme rechtfertigen, die angemeldete Marke sei unterscheidungskräftig (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 66 und 71 - Libertel; GRUR Int. 2005, 227 Rn. 79 - Farbe Orange; BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 13 und 29 - Farbe gelb).

    Solche Umstände, die für die Unterscheidungskraft einer abstrakten Farbmarke sprechen, können darin bestehen, dass die Zahl der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet ist, sehr gering und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 66 und 71 - Libertel; GRUR Int. 2005, 227 Rn. 79 - Farbe Orange; BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 13 und 29 - Farbe gelb).

    Die Annahme des Bundespatentgerichts, die angeführten Voraussetzungen müssten kumulativ vorliegen, steht nicht im Einklang mit dem Erfordernis, die Prüfung des Schutzhindernisses mangelnder Unterscheidungskraft umfassend anhand aller relevanten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 71 und 76 - Libertel; BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 29 - Farbe gelb).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt aber in Betracht, wenn der Verkehr aufgrund von Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Warengebiet oder Dienstleistungssektor an die Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 28 - Farbe gelb) oder wenn die Farbe im Rahmen aller sonstigen Elemente in einer Weise hervortritt, dass die angesprochenen Verkehrskreise sie als Produktkennzeichen verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2004 - I ZR 91/02, GRUR 2005, 427, 428 = WRP 2005, 610 - Lila-Schokolade).

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Die angesprochenen Verkehrskreise sind es in vielen Produktbereichen und Dienstleistungssektoren nicht gewohnt, der Verwendung einer Farbe in der Werbung oder auf einer Warenverpackung ohne Hinzutreten von graphischen Elementen oder Wortelementen einen Herkunftshinweis zu entnehmen, weil eine Farbe als solche in der Regel nicht zur Kennzeichnung der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen, sondern nur als Gestaltungsmittel verwendet wird (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Mai 2003 - C104/01, Slg. 2003, I3793 = GRUR 2003, 604 Rn. 65 - Libertel; BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, BGHZ 156, 126, 137 - Farbmarkenverletzung I; Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 44/01, GRUR 2004, 154 = WRP 2004, 232 - Farbmarkenverletzung II; Urteil vom 7. Oktober 2004 - I ZR 91/02, GRUR 2005, 427, 428 = WRP 2005, 616 - Lila-Schokolade; Urteil vom 22. September 2005 - I ZR 188/02, BGHZ 164, 139, 145 - Dentale Abformmasse; Beschluss vom 19. November 2009 - I ZB 76/08, GRUR 2010, 637 Rn. 15 f. = WRP 2010, 888 - Farbe gelb).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt aber in Betracht, wenn der Verkehr aufgrund von Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Warengebiet oder Dienstleistungssektor an die Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 28 - Farbe gelb) oder wenn die Farbe im Rahmen aller sonstigen Elemente in einer Weise hervortritt, dass die angesprochenen Verkehrskreise sie als Produktkennzeichen verstehen (vgl. BGH, GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade).

  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 61/13

    Langenscheidt-Gelb - Markenlöschungsverfahren: Voraussetzungen der Überwindung

    Dementsprechend ist bei abstrakten Farbmarken auch unter Zugrundelegung des beschriebenen großzügigen Prüfungsmaßstabs davon auszugehen, dass solchen Marken im Allgemeinen die erforderliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - I ZB 76/08, GRUR 2010, 637 Rn. 13 = WRP 2010, 888 - Farbe gelb).

    Die angesprochenen Verkehrskreise sind es in vielen Produktbereichen und Dienstleistungssektoren nicht gewohnt, der Verwendung einer Farbe in der Werbung oder auf einer Warenverpackung ohne Hinzutreten von graphischen Elementen oder Wortelementen einen Herkunftshinweis zu entnehmen, weil eine Farbe als solche in der Regel nicht zur Kennzeichnung der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen, sondern nur als Gestaltungsmittel verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 65 - Libertel; BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, BGHZ 156, 126, 137 - Farbmarkenverletzung I; Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 44/01, GRUR 2004, 154 = WRP 2004, 232 - Farbmarkenverletzung II; Urteil vom 7. Oktober 2004 - I ZR 91/02, GRUR 2005, 427, 428 = WRP 2005, 616 - Lila-Schokolade; Urteil vom 22. September 2005 - I ZR 188/02, BGHZ 164, 139, 145 - Dentale Abformmasse; BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 15 f. - Farbe gelb).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt aber in Betracht, wenn der Verkehr aufgrund von Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Warengebiet oder Dienstleistungssektor an die Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 28 - Farbe gelb), oder wenn die Farbe im Rahmen aller sonstigen Elemente in einer Weise hervortritt, dass die angesprochenen Verkehrskreise sie als Produktkennzeichen verstehen (vgl. BGH, GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 23 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher).

    Ist eine Gewöhnung des Verkehrs an Farben als Kennzeichnungsmittel eingetreten, wirkt die konkret beanspruchte Farbe regelmäßig herkunftshinweisend (vgl. BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 28 - Farbe gelb).

  • BPatG, 03.07.2015 - 25 W (pat) 13/14

    Farbmarke Rot - HKS 13 (Sparkassen-Rot)

     Die genannten Grundsätze finden auch bei abstrakten Farbmarken Anwendung, bei denen keine strengeren Anforderungen angelegt werden dürfen als bei anderen Markenformen (vgl. EuGH, GRUR 2014, 316 Rn. 45 ff. - Sparkassen-Rot; GRUR Int. 2005, 227 Rn. 78 - Farbe Orange; BGH, GRUR 2010, 637, 638 Rn. 12 - Farbe Gelb; BPatG, GRUR 2014, 1106, 1108 - Farbe Rapsgelb).

    Eine abstrakte Farbmarke kann unter Umständen über eine originäre Unterscheidungskraft verfügen, wenn die Zahl der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet ist, sehr gering und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 71 - Libertel; GRUR Int. 2005, 227 Rn. 79 - Farbe Orange; BGH, GRUR 2010, 637, 638 Rn. 13 - Farbe Gelb).

  • BGH, 22.07.2021 - I ZB 16/20

    NJW-Orange

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt aber in Betracht, wenn der Verkehr aufgrund von Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Warengebiet oder Dienstleistungssektor an die Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - I ZR 76/08, GRUR 2010, 637 Rn. 28 = WRP 2010, 888 - Farbe gelb) oder wenn die Farbe im Rahmen aller sonstigen Elemente in einer Weise hervortritt, dass die angesprochenen Verkehrskreise sie als Produktkennzeichen verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2004 - I ZR 91/02, GRUR 2005, 427, 428 [juris Rn. 19] = WRP 2005, 610 - Lila-Schokolade; BGH, GRUR 2015, 1012 Rn. 24 - Nivea-Blau).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Den Rechtsbegriff der Unterscheidungskraft hat die Markenstelle rechtsfehlerfrei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs im Sinne der konkreten Eignung des Zeichens bestimmt, die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08 P, GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi [Vorsprung durch Technik], mwN; BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - I ZB 76/08, GRUR 2010, 637 Rn. 12 = WRP 2010, 888 - Farbe gelb).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Den Rechtsbegriff der Unterscheidungskraft hat die Markenstelle rechtsfehlerfrei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs im Sinne der konkreten Eignung des Zeichens bestimmt, die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08 P, GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi [Vorsprung durch Technik], mwN; BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - I ZB 76/08, GRUR 2010, 637 Rn. 12 = WRP 2010, 888 - Farbe gelb).
  • BPatG, 19.03.2013 - 24 W (pat) 75/10

    Farbmarke Blau - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "konturlose

    Originäre Unterscheidungskraft kann einer Farbmarke daher nur zukommen, sofern kumulativ a) der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist und nur einen überschaubaren Bereich von Waren umfasst sowie b) in dem betreffenden Markt entweder die Verwendung von Farben überhaupt unüblich oder die konkrete Farbe äußerst ungewöhnlich ist und c) der Verkehr durch eine entsprechende Branchenübung langfristig an eine Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt ist (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 (Rn. 65, 66) - Libertel, GRUR 2004, 858, (Rn. 38, 39) - Heidelberger Bauchemie; EuGH GRUR Int. 2005, 227 (Rn. 78-81) - Farbe Orange; BGH GRUR 2010, 637 (Rn. 12, 13) - Farbe Gelb).
  • BPatG, 26.02.2020 - 29 W (pat) 24/17

    Anspruch auf Löschung der aufgrund Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Farbmarke

  • BPatG, 02.08.2016 - 27 W (pat) 529/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pantone 2567C (lila)

  • BPatG, 24.01.2013 - 30 W (pat) 95/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbmarke rot (RAL 3000)" - fehlende

  • BPatG, 23.10.2014 - 30 W (pat) 505/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "RAL 3020 (rot)

  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05
  • BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 91/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "rapsgelb (Farbmarke)" - zur

  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05
  • BPatG, 16.02.2023 - 25 W (pat) 20/20

    Goldhase IV

  • BPatG, 16.05.2012 - 28 W (pat) 11/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Blau (Pantone 300)" - abstrakte Farbmarke - zur

  • BPatG, 30.04.2014 - 28 W (pat) 59/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Blau (Pantone 296C)" - international registrierte

  • BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "grün (sonstige Markenform)" -

  • BPatG, 23.06.2022 - 30 W (pat) 517/20
  • BPatG, 24.04.2013 - 26 W (pat) 568/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbmarke (Blau/Silber)" - fehlende

  • BPatG, 25.11.2016 - 28 W (pat) 27/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "schwarz orange silber gebürstet zu jeweils gleichen

  • LG Hamburg, 22.08.2019 - 327 O 447/18

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von Marken und eines

  • BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 78/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "transparent grün (abstrakte Farbmarke)" - grafische

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3219
BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06 (https://dejure.org/2010,3219)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2010 - X ZR 25/06 (https://dejure.org/2010,3219)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - X ZR 25/06 (https://dejure.org/2010,3219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Insassenschutzsystemsteuereinheit

    Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG, § 115 Abs 1 PatG, § 412 Abs 1 ZPO
    Patentnichtigkeitsklage: Auslegung der Angabe "weitgehend geschlossen" in einem Patentanspruch; weiteres Sachverständigengutachten wegen mangelnder Berücksichtigung patentrechtlicher Vorgaben - Insassenschutzsystemsteuereinheit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Angabe "weitgehend geschlossen" in einem Patentanspruch als Nichterfassung des vollständigen Verschlusses der Sache; Notwendigkeit der Erhebung eines zweiten Sachverständigengutachtens nach Anhörung des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung bei ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklage: Auslegung der Angabe "weitgehend geschlossen" in einem Patentanspruch; weiteres Sachverständigengutachten wegen mangelnder Berücksichtigung patentrechtlicher Vorgaben - Insassenschutzsystemsteuereinheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklage: Auslegung der Angabe "weitgehend geschlossen" in einem Patentanspruch; weiteres Sachverständigengutachten wegen mangelnder Berücksichtigung patentrechtlicher Vorgaben - Insassenschutzsystemsteuereinheit

  • rechtsportal.de

    PatG § 115 Abs. 1; ZPO § 412 Abs. 1
    Auslegung der Angabe "weitgehend geschlossen" in einem Patentanspruch als Nichterfassung des vollständigen Verschlusses der Sache; Notwendigkeit der Erhebung eines zweiten Sachverständigengutachtens nach Anhörung des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung bei ...

  • rechtsportal.de

    PatG § 115 Abs. 1 ; ZPO § 412 Abs. 1
    Auslegung der Angabe "weitgehend geschlossen" in einem Patentanspruch als Nichterfassung des vollständigen Verschlusses der Sache; Notwendigkeit der Erhebung eines zweiten Sachverständigengutachtens nach Anhörung des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitsklage: Auslegung der Angabe "weitgehend geschlossen" in einem Patentanspruch; weiteres Sachverständigengutachten wegen mangelnder Berücksichtigung patentrechtlicher Vorgaben - Insassenschutzsystemsteuereinheit

  • ibr-online

    Patentrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Insassenschutzsystemsteuereinheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 410
  • GRUR 2010, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06
    Sie besteht vielmehr in der Bestimmung, wie dessen Lehre zum technischen Handeln nach objektiven Maßstäben aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (vgl. Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 29 - Kettenradanordnung II, für BGHZ vorgesehen) und erfordert ebenso wie die Bejahung oder Verneinung erfinderischer Tätigkeit einen Akt wertender Entscheidung über eine Rechtsfrage (st. Rspr. seit BGH, Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 f. - Prospekthalter; vgl. z.B. BGHZ 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 180, 215, 220 Tz. 16 - Straßenbaumaschine), die allein und eigenverantwortlich das Gericht zu treffen hat (BGHZ 180, 215, 220 Tz. 18 f. - Straßenbaumaschine m.w.N.).

    Sachverständige Äußerungen hierzu haben im Patentnichtigkeitsverfahren wie im Patentverletzungsprozess (vgl. BGHZ 171, 120 Tz. 18 - Kettenradanordnung I; GRUR 2008, 779 Tz. 31 f. - Mehrgangnabe; Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 55/08; Sen.Urt. v. 22.12.2009, - X ZR 56/08) lediglich die Aufgabe, dem Gericht gegebenenfalls die für die jeweilige Bewertung erforderlichen technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 26 - Kettenradanordnung II, für BGHZ vorgesehen).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06
    Sie besteht vielmehr in der Bestimmung, wie dessen Lehre zum technischen Handeln nach objektiven Maßstäben aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (vgl. Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 29 - Kettenradanordnung II, für BGHZ vorgesehen) und erfordert ebenso wie die Bejahung oder Verneinung erfinderischer Tätigkeit einen Akt wertender Entscheidung über eine Rechtsfrage (st. Rspr. seit BGH, Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 f. - Prospekthalter; vgl. z.B. BGHZ 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 180, 215, 220 Tz. 16 - Straßenbaumaschine), die allein und eigenverantwortlich das Gericht zu treffen hat (BGHZ 180, 215, 220 Tz. 18 f. - Straßenbaumaschine m.w.N.).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06
    Sie besteht vielmehr in der Bestimmung, wie dessen Lehre zum technischen Handeln nach objektiven Maßstäben aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (vgl. Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 29 - Kettenradanordnung II, für BGHZ vorgesehen) und erfordert ebenso wie die Bejahung oder Verneinung erfinderischer Tätigkeit einen Akt wertender Entscheidung über eine Rechtsfrage (st. Rspr. seit BGH, Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 f. - Prospekthalter; vgl. z.B. BGHZ 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 180, 215, 220 Tz. 16 - Straßenbaumaschine), die allein und eigenverantwortlich das Gericht zu treffen hat (BGHZ 180, 215, 220 Tz. 18 f. - Straßenbaumaschine m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06
    Sachverständige Äußerungen hierzu haben im Patentnichtigkeitsverfahren wie im Patentverletzungsprozess (vgl. BGHZ 171, 120 Tz. 18 - Kettenradanordnung I; GRUR 2008, 779 Tz. 31 f. - Mehrgangnabe; Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 55/08; Sen.Urt. v. 22.12.2009, - X ZR 56/08) lediglich die Aufgabe, dem Gericht gegebenenfalls die für die jeweilige Bewertung erforderlichen technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 26 - Kettenradanordnung II, für BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06
    Soweit das Streitpatent nicht mehr verteidigt wird (Patentanspruch 8), verbleibt es bei der Nichtigerklärung durch das Patentgericht (st. Rspr., vgl. Sen.Urt. v. 14.9.2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - elektronisches Modul).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06
    Sachverständige Äußerungen hierzu haben im Patentnichtigkeitsverfahren wie im Patentverletzungsprozess (vgl. BGHZ 171, 120 Tz. 18 - Kettenradanordnung I; GRUR 2008, 779 Tz. 31 f. - Mehrgangnabe; Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 55/08; Sen.Urt. v. 22.12.2009, - X ZR 56/08) lediglich die Aufgabe, dem Gericht gegebenenfalls die für die jeweilige Bewertung erforderlichen technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 26 - Kettenradanordnung II, für BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06
    Sie besteht vielmehr in der Bestimmung, wie dessen Lehre zum technischen Handeln nach objektiven Maßstäben aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (vgl. Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 29 - Kettenradanordnung II, für BGHZ vorgesehen) und erfordert ebenso wie die Bejahung oder Verneinung erfinderischer Tätigkeit einen Akt wertender Entscheidung über eine Rechtsfrage (st. Rspr. seit BGH, Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 f. - Prospekthalter; vgl. z.B. BGHZ 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 180, 215, 220 Tz. 16 - Straßenbaumaschine), die allein und eigenverantwortlich das Gericht zu treffen hat (BGHZ 180, 215, 220 Tz. 18 f. - Straßenbaumaschine m.w.N.).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 55/08

    Klagepatent für eine mehrstufige Kettenradanordnung für ein Fahrrad mit

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06
    Sachverständige Äußerungen hierzu haben im Patentnichtigkeitsverfahren wie im Patentverletzungsprozess (vgl. BGHZ 171, 120 Tz. 18 - Kettenradanordnung I; GRUR 2008, 779 Tz. 31 f. - Mehrgangnabe; Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 55/08; Sen.Urt. v. 22.12.2009, - X ZR 56/08) lediglich die Aufgabe, dem Gericht gegebenenfalls die für die jeweilige Bewertung erforderlichen technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 26 - Kettenradanordnung II, für BGHZ vorgesehen).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

    Die Auslegung eines Patentanspruchs ist keine Tatsachenfeststellung, sondern eine Rechtsfrage, die allein und eigenverantwortlich das Gericht zu treffen hat (BGH, GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH, GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH, GRUR Jahr 2009, 653 - Straßenbaumaschine; BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Sachverständige Äußerungen hierzu haben im Verletzungsprozess lediglich die Aufgabe, dem Gericht gegebenenfalls die für die jeweilige Bewertung erforderlichen technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (BGH, GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH, GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH, GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 3/14

    Digitalwandler

    Die Auslegung eines Patentanspruchs ist keine Tatsachenfeststellung, sondern eine Rechtsfrage, die allein und eigenverantwortlich das Gericht zu treffen hat (BGH, GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH, GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH, GRUR Jahr 2009, 653 - Straßenbaumaschine; BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Sachverständige Äußerungen hierzu haben im Verletzungsprozess lediglich die Aufgabe, dem Gericht gegebenenfalls die für die jeweilige Bewertung erforderlichen technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (BGH, GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH, GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH, GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14

    ISDN-Basis-Anschluss

    Die Auslegung eines Patent- bzw. Gebrauchsmusteranspruchs ist keine Tatsachenfeststellung, sondern eine Rechtsfrage, die allein und eigenverantwortlich das Gericht zu treffen hat (BGH GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH GRUR Jahr 2009, 653 - Straßenbaumaschine; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Sachverständige Äußerungen hierzu haben im Verletzungsprozess lediglich die Aufgabe, dem Gericht gegebenenfalls die für die jeweilige Bewertung erforderlichen technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (BGH GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I).

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2021 - 6 U 129/19

    Spracherkennungsvorrichtung - Patentverletzungsverfahren über eine

    Vielmehr kann die Erörterung von Stand der Technik in der Patentschrift auch sonst einen Anhaltspunkt für eine Auslegung bestimmter Merkmale des beanspruchten Gegenstands geben, soweit darin eine in der Beschreibung zum Ausdruck gekommene Abkehr von bestimmten bekannten Mittel liegen soll (siehe BGH, GRUR 2010, 410 Rn. 18 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; UK Patents Court GRUR Int. 97, 373 f).
  • OLG München, 03.01.2011 - 6 W 2007/10

    Beweissicherung im Patentverletzungsstreit: Unverwertbarkeit des Gutachtens bei

    Auf der Grundlage, dass nach allgemeiner Auffassung die tatsächliche Ausgestaltung der angegriffenen Ausführungsform, d. h. das tatsächliche Vorbringen der Antragstellerin zur Verwirklichung der Merkmale des Streitpatents einem Geständnis zugänglich ist (vgl. Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn. 116 a mwN), die Auslegung des Streitpatents jedoch nicht dem Sachverständigen überlassen werden kann (BGH GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; GRUR 2010, 410 Tz. 40 - Insassenschutzsystemsteuereinheit), sondern vom Gericht vorzunehmen ist, gilt Folgendes:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4439
BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04 (https://dejure.org/2009,4439)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2009 - Xa ZR 131/04 (https://dejure.org/2009,4439)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04 (https://dejure.org/2009,4439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Firmenfortführung als Voraussetzung für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger

  • Judicialis

    HGB § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    HGB § 25 Abs. 1
    Firmenfortführung als Voraussetzung für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 6
  • GRUR-RR 2010, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Es entspricht allerdings ebenso der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein kann, sondern auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH, Urt. v. 15.10.1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien I; v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage; v. 15.5.1990 - X ZR 119/88, GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse; v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08, nicht im Druck veröffentlicht; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 81 Rdn. 68).

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, aaO; v. 30.11.1967 - la ZR 93/65, GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen; v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).

    Dagegen ist die Nichtigkeitsklage desjenigen "Strohmanns" zulässig, der zugleich ein ins Gewicht fallendes eigenes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Streitpatents hat (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; BGH, Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08 Tz. 10).

  • BGH, 10.01.1963 - Ia ZR 174/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Dies beruht auf der Überlegung, dass die Nichtigerklärung eines Patents, das die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen nicht erfüllt und sich daher als sachlich ungerechtfertigte Behinderung des Wettbewerbs darstellt, im öffentlichen Interesse liegt und damit die Nichtigkeitsklage statthaft macht (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, aaO; v. 30.11.1967 - la ZR 93/65, GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen; v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung unter anderem dann angenommen, wenn über die Patentfähigkeit bereits rechtskräftig entschieden ist, der unterlegene Nichtigkeitskläger diese gleichwohl weiter bekämpfen will und deshalb ein Dritter als Strohmann des früheren Klägers und allein in dessen Interesse erneut Nichtigkeitsklage erhebt (BGH, Urt. v. 13.1.1998 - X ZR 82/94, GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer; BGH, Urt. v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, aaO).

  • BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 192/06

    Begriff der Fortführung eines Handelsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Beim Wechsel des Unternehmensinhabers ist die Firmenfortführung deshalb eine Voraussetzung für die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorgesehene Haftung, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, die der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist (BGH, Urt. v. 4.11.1991 - II ZR 85/91, NJW 1992, 911; v. 28.11.2005 - II ZR 355/03, NJW 2006, 1002 Tz. 7; v. 24.9.2008 - VIII ZR 192/06, NJW-RR 2009, 820 Tz. 19).

    Dies ist dann der Fall, wenn der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (BGH, Urt. v. 15.3.2004 - II ZR 324/01, NJW-RR 2004, 1172; BGH NJW 2006, 1002 Tz. 12; BGH, Urt. v. 24.9.2008 - VIII ZR 192/06, aaO Tz. 19).

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für ein Verfahren zur

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Es entspricht allerdings ebenso der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein kann, sondern auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH, Urt. v. 15.10.1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien I; v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage; v. 15.5.1990 - X ZR 119/88, GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse; v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08, nicht im Druck veröffentlicht; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 81 Rdn. 68).

    Dagegen ist die Nichtigkeitsklage desjenigen "Strohmanns" zulässig, der zugleich ein ins Gewicht fallendes eigenes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Streitpatents hat (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; BGH, Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08 Tz. 10).

  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Beim Wechsel des Unternehmensinhabers ist die Firmenfortführung deshalb eine Voraussetzung für die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorgesehene Haftung, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, die der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist (BGH, Urt. v. 4.11.1991 - II ZR 85/91, NJW 1992, 911; v. 28.11.2005 - II ZR 355/03, NJW 2006, 1002 Tz. 7; v. 24.9.2008 - VIII ZR 192/06, NJW-RR 2009, 820 Tz. 19).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Im Hinblick auf ihre Inanspruchnahme aus dem Streitpatent hat die Klägerin aus diesem Grund weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Nichtigerklärung des Streitpatents (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 92/05, GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung, st. Rspr.).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Beim Wechsel des Unternehmensinhabers ist die Firmenfortführung deshalb eine Voraussetzung für die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorgesehene Haftung, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, die der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist (BGH, Urt. v. 4.11.1991 - II ZR 85/91, NJW 1992, 911; v. 28.11.2005 - II ZR 355/03, NJW 2006, 1002 Tz. 7; v. 24.9.2008 - VIII ZR 192/06, NJW-RR 2009, 820 Tz. 19).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Im Hinblick auf ihre Inanspruchnahme aus dem Streitpatent hat die Klägerin aus diesem Grund weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Nichtigerklärung des Streitpatents (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 92/05, GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung, st. Rspr.).
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01

    Fortführung eines Unternehmens unter der bisherigen Firma bei Fortführung mit

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Dies ist dann der Fall, wenn der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (BGH, Urt. v. 15.3.2004 - II ZR 324/01, NJW-RR 2004, 1172; BGH NJW 2006, 1002 Tz. 12; BGH, Urt. v. 24.9.2008 - VIII ZR 192/06, aaO Tz. 19).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88

    Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Es entspricht allerdings ebenso der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein kann, sondern auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH, Urt. v. 15.10.1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien I; v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage; v. 15.5.1990 - X ZR 119/88, GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse; v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08, nicht im Druck veröffentlicht; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 81 Rdn. 68).
  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 303/85

    Haftung des Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung

  • BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02

    Verpackungsmaschine

  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

  • KG, 20.04.2004 - 6 U 27/03

    Krankheitskostenversicherung: Rückwirkung einer Kündigung wegen Eintritts der

  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65

    Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate

  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 99/54

    Rechtsmittel

  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

    a) Beim Wechsel des Unternehmensinhabers ist die Firmenfortführung deshalb eine Voraussetzung für die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorgesehene Haftung, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, die der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist (BGH 7. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04 - Rn. 14, GRUR-RR 2010, 136; 24. September 2008 - VIII ZR 192/06 - Rn. 19, NJW-RR 2009, 820) .

    Dies ist dann der Fall, wenn der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (BGH 7. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04 - aaO; 24. September 2008 - VIII ZR 192/06 - aaO; 28. November 2005 - II ZR 355/03 - Rn. 12, NJW 2006, 1002) .

  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 27/19

    Nichtangriffsabrede

    (3) Auch im Patentrecht sind Nichtangriffsabreden grundsätzlich beachtlich, soweit das Kartellrecht ihnen nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1952 - I ZR 52/52, BGHZ 10, 22, 23 bis 30 [juris Rn. 32 bis 39]; Urteil vom 18. März 1955 - I ZR 144/53, BGHZ 17, 41, 53 f. [juris Rn. 32] - Kokillenguss; Urteil vom 15. Oktober 1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; Urteil vom 30. November 1967 - Ia ZR 93/65, GRUR 1971, 243 [juris Rn. 25]; Beschluss vom 4. Oktober 1988 - X ZR 3/88, GRUR 1989, 39, 41 f. [juris Rn. 35 bis 40] - Flächenentlüftung; BGH, GRUR 1991, 558, 560 [juris Rn. 42 bis 44] - Schaumstoffplatten; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04, GRUR-RR 2010, 136 Rn. 17; Beschluss vom 24. Januar 2011 - X ZB 33/08, GRUR 2011, 409 Rn. 11 - Deformationsfelder; BPatGE 32, 54, 56; BPatGE 36, 177, 181 bis 189; BPatG, Beschluss vom 2. März 2016 - 2 Ni 15/14 (EP), juris Rn. 47; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. September 2015 - I-15 U 124/14, juris Rn. 57, 59 und 62 f.; Rogge/Kober-Dehm in Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 22 Rn. 33 und 39 bis 42; Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 5. Aufl., § 15 PatG Rn. 31 und § 59 PatG Rn. 37 bis 40; Schulte/Moufang, Patentgesetz mit EPÜ, 10. Aufl., § 59 Rn. 59 bis 61; Lunze in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 22 PatG Rn. 8 und § 81 PatG Rn. 14).
  • BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ordnungsgemäße Parteibezeichnung -

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein, sondern wegen des auch im Prozessrecht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der darin liegenden unzulässigen Rechtsausübung auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen diesen Grundsatz verstößt (Urteil des Senats v. 28.04.2009 - 1 Ni 23/07 = BPatGE 52, 54 - Montageanlage, m. w. N.; BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina, m. w. N.; NJW 1984, 805; BAG NJW 1982, 788; RGZ 102, 217, 222; Busse/Keukenschrijver , PatG, 6. Aufl. (2003), § 81 Rdnr. 68).

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet nämlich dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falls als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina; GRUR 1987, 900, 901 Entwässerungsanlage).

  • BPatG, 17.06.2020 - 6 Ni 1/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage -

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04, GRUR-RR 2010, 136-138; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 m.w.N.).

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung unter anderem dann angenommen, wenn über die Patentfähigkeit bereits rechtskräftig entschieden ist, der unterlegene Nichtigkeitskläger diese gleichwohl weiter bekämpfen will und deshalb ein Dritter als Strohmann des früheren Klägers und allein in dessen Interesse erneut Nichtigkeitsklage erhebt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009, a.a.O.).

  • KG, 13.08.2015 - 20 Sch 9/14

    Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung: Tatsächliche Geschäftsfortführung

    Tragender Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist die Firmenfortführung, weil hierdurch die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, BGH, Urteil vom 07. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04 -, juris Rn 14 m.w.N.

    Dies ist dann der Fall, wenn der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird, BGH Urteil vom 28.11.05 - II ZR 355/03 - ; BGH, Urteil vom 07. Oktober 2009 - X a ZR 131/04 -.

  • BPatG, 03.03.2016 - 2 Ni 15/14

    Verfahren und Vorrichtung zum Aufbau einer Kundendaten beinhaltenden Datenbank

    Die Nichtangriffsvereinbarung bindet grundsätzlich nur den Vertragspartner, ausnahmsweise aber auch Dritte, die als Strohmann für den durch die Abrede gebundenen Hintermann agieren, wenn besondere Umstände vorliegen, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH GRUR-RR 2010, 136 (Rd. 17) - sealing lamina; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rd. 46).
  • BPatG, 04.10.2012 - 10 Ni 36/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kalt verarbeitbares Fugenband" (europäisches

    Eine wirksame Nichtangriffsabrede kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage führen (vgl. z. B. BGH GRUR-RR 2010, 136, 137 (Nr. 17)   "sealing lamina"   m. w. N.; vgl. auch Schulte/Kühnen , PatG mit EPÜ, 8. Aufl., § 81 Rn. 49ff.).
  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 6/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Antriebsvorrichtung, insbesondere für Tore" -

    In solchen Fällen, in denen ein Dritter - gegebenenfalls auch als sogenannter "Strohmann" - klagt, gilt aber, dass dessen Nichtigkeitsklage dann nicht unzulässig sein kann, wenn er ein ins Gewicht fallendes eigenes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Streitpatents hat (vgl. BGH GRUR-RR 2010, 136, 137, Rz. 17 - "sealing lamina").
  • BPatG, 07.02.2012 - 4 Ni 68/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Zulässigkeit - subjektive Rechtskraftwirkung -

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Nichtigkeitsklage zwar nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein, sondern wegen des auch im Prozessrecht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der darin liegenden unzulässigen Rechtsausübung auch dann, wenn sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falls als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina; GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage).
  • BPatG, 16.04.2015 - 2 Ni 8/13

    Fürnichtigerklärung eines Patents aufgrund mangelnder erfinderischer Tätigkeit

    Denn die Nichtigkeitsklage desjenigen "Strohmanns" ist zulässig, der zugleich ein ins Gewicht fallendes eigenes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Streitpatents hat (BGH, GRUR 1987, 900 [903] - Entwässerungsanlage; GRUR-RR 2010, 136 -Behälterschließvorrichtung).
  • BPatG, 03.12.2009 - 10 Ni 8/08
  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 7/11
  • BPatG, 22.04.2010 - 10 Ni 6/09
  • BPatG, 01.02.2018 - 2 Ni 6/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Rechtskraft von Entscheidungen im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 476/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2146
BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 476/10 (https://dejure.org/2010,2146)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2010 - 1 BvR 476/10 (https://dejure.org/2010,2146)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2010 - 1 BvR 476/10 (https://dejure.org/2010,2146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung - Zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 1 PAngV iVm § 9 Abs 7 Nr 1 PAngV mit Art 3 Abs 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 4 Abs 1 PAngV
    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (juris: PAngV) - Zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 1 PAngV iVm § 9 Abs 7 Nr 1 PAngV mit Art 3 Abs 1 GG

  • webshoprecht.de

    Hochwertiger Schmuck muss mit Preisangaben versehen werden

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Preisauszeichnung von im Schaufenster ausgestellten Waren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (juris: PAngV) - Zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 1 PAngV iVm § 9 Abs 7 Nr 1 PAngV mit Art 3 Abs 1 GG

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (juris: PAngV) - Zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 1 PAngV iVm § 9 Abs 7 Nr 1 PAngV mit Art 3 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Preisauszeichnung von im Schaufenster ausgestellten Waren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 9, 4 PAngV; Art. 3 GG
    Händler von teurem Schmuck muss blankziehen - und Preis im Schaufenster angeben / Teurer Modeschmuck ist keine Antiquität

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Preisangabe bei hochpreisigen Schmuckstücken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hochpreisige Schmuckstücke müssen mit Preisen versehen sein

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Preisauszeichnungspflicht auch für teuren Schmuck; (Mode-)Schmuck keine Antiquität

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    In Schaufenstern ausgestellte Ware: fehlende Preisauszeichnung kann abmahnfähig sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • medienrecht-kanzlei.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kunstgegenstände oder individuelle Einzelanfertigungen müssen nicht ausgepreist werden

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    PAngV: Exklusivität der Ware rechtfertigt keine Exklusivität bei der Pflicht zur Preisauszeichnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 173
  • NJW 2010, 2501
  • GRUR 2010, 6
  • GRUR-RR 2010, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 476/10
    In einem solchen Fall verlangt das Gleichheitsgrundrecht, dass zwischen den Vergleichsgruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 110, 274 ; 118, 1 ).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 476/10
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Gestaltungsspielraum des Verordnunggebers umso engere Grenzen gesetzt sind, je stärker sich die Ungleichbehandlung nachteilig auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 118, 79 ), und dass die Verpflichtung zur Preisangabe in die Freiheit der Berufsausübung eingreift (vgl. BVerfGE 65, 248 ).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 476/10
    In einem solchen Fall verlangt das Gleichheitsgrundrecht, dass zwischen den Vergleichsgruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 110, 274 ; 118, 1 ).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 476/10
    In einem solchen Fall verlangt das Gleichheitsgrundrecht, dass zwischen den Vergleichsgruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 110, 274 ; 118, 1 ).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 476/10
    So ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Verordnunggeber dem Umstand Rechnung getragen hat, dass sich der Wert von Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsstücken in erheblichem Maße nach subjektiven Kriterien bestimmt und dass regelmäßig wegen der Individualität der angebotenen Objekte das mit der Preisangabenverordnung verfolgte Ziel, die Position des Verbrauchers durch Gewährleistung eines optimalen Preisvergleichs zu stärken (vgl. BAnz 1985 Nr. 70, S. 3730; BGHZ 155, 301 ), bei diesen Waren von vornherein allenfalls sehr eingeschränkt erreicht werden kann.
  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 476/10
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Gestaltungsspielraum des Verordnunggebers umso engere Grenzen gesetzt sind, je stärker sich die Ungleichbehandlung nachteilig auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 118, 79 ), und dass die Verpflichtung zur Preisangabe in die Freiheit der Berufsausübung eingreift (vgl. BVerfGE 65, 248 ).
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035

    Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise

    Mit Blick auf die im Rahmen der Ermächtigung regelmäßig weite Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers (vgl. BVerfG, B.v. 15.3.2010 - 1 BvR 476/10 - NJW 2010, 2501 = juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 7.12.2021 - Vf. 60-VII-21 - juris Rn. 24) hat der Senat nicht zu prüfen, ob dieser jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. VGH BW, U.v. 30.8.2007 - 3 S 274/06 - juris Rn 26).
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

    Mit Blick auf die im Rahmen der Ermächtigung regelmäßig weite Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers (vgl. BVerfG, B.v. 15.3.2010 - 1 BvR 476/10 - NJW 2010, 2501 = juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 7.12.2021 - Vf. 60-VII-21 - juris Rn. 24) hat der Senat nicht zu prüfen, ob dieser jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. VGH BW, U.v. 30.8.2007 - 3 S 274/06 - juris Rn 26).
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

    Mit Blick auf die im Rahmen der Ermächtigung regelmäßig weite Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers (vgl. BVerfG, B.v. 15.3.2010 - 1 BvR 476/10 - NJW 2010, 2501 = juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 7.12.2021 - Vf. 60-VII-21 - juris Rn. 24) hat der Senat nicht zu prüfen, ob dieser jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. VGH BW, U.v. 30.8.2007 - 3 S 274/06 - juris Rn 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - 19 A 494/10

    Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung für die Ausübung der Tätigkeit als Lehrer

    BVerfG, Beschluss vom 15.3.2010 1 BvR 476/10 , juris, Rdn. 11, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2010 - 19 A 1144/08
    BVerfG, Beschluss vom 15.3.2010 - 1 BvR 476/10 -, juris, Rdn. 11, m. w. N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2801
BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09 (https://dejure.org/2010,2801)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2010 - Xa ZR 74/09 (https://dejure.org/2010,2801)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2010 - Xa ZR 74/09 (https://dejure.org/2010,2801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 65 EuPatÜbk, Art 70 EuPatÜbk, Art 2 § 3 Abs 2 IntPatÜbkG vom 20.12.1991, Art 2 § 3 Abs 4 IntPatÜbkG vom 20.12.1991, Art 2 § 3 Abs 5 IntPatÜbkG vom 20.12.1991
    Europäisches Patent: Eintritt der gesetzlichen Wirkungen des Patents für die Bundesrepublik Deutschland trotz Auslassungen in der Übersetzung - Nabenschaltung II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eintritt der gesetzlichen Wirkungen des Patents für die Bundesrepublik Deutschland bei fristgerechter Einreichung einer deutschen Übersetzung des veröffentlichten europäischen Patents; Wirkungen des Patents in Deutschland trotz Auslassungen in der deutschen Übersetzung; ...

  • rewis.io

    Europäisches Patent: Eintritt der gesetzlichen Wirkungen des Patents für die Bundesrepublik Deutschland trotz Auslassungen in der Übersetzung - Nabenschaltung II

  • rewis.io

    Europäisches Patent: Eintritt der gesetzlichen Wirkungen des Patents für die Bundesrepublik Deutschland trotz Auslassungen in der Übersetzung - Nabenschaltung II

  • rechtsportal.de

    Eintritt der gesetzlichen Wirkungen des Patents für die Bundesrepublik Deutschland bei fristgerechter Einreichung einer deutschen Übersetzung des veröffentlichten europäischen Patents; Wirkungen des Patents in Deutschland trotz Auslassungen in der deutschen Übersetzung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht - Fehler in der Übersetzung eines europäischen Patents

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 6
  • GRUR 2010, 708
  • GRUR Int. 2010, 753
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Mannheim, 10.07.2009 - 7 O 327/08

    Europäisches Patentrecht: Berichtigung eines Übersetzungsmangels in Form einer in

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09
    Anderer Auffassung ist das Landgericht Mannheim (Mitt. 2009, 402 m. zust. Anm. Ehlers; ebenso Kühnen, Mitt. 2009, 345).
  • LG Düsseldorf, 15.01.2009 - 4b O 146/07

    Aufblasventil

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die unvollständige Übersetzung ziehe die Rechtsfolgen des Absatzes 2 nach sich, vertritt ebenso das Landgericht Düsseldorf (InstGE 7, 136 = GRUR Int. 2007, 429; InstGE 11, 1 = Mitt. 2009, 234 mit abl. Anm. Sendowski; mit Einschränkungen Mitt.
  • LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06

    Tamsulosin III

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die unvollständige Übersetzung ziehe die Rechtsfolgen des Absatzes 2 nach sich, vertritt ebenso das Landgericht Düsseldorf (InstGE 7, 136 = GRUR Int. 2007, 429; InstGE 11, 1 = Mitt. 2009, 234 mit abl. Anm. Sendowski; mit Einschränkungen Mitt.
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Inhaltliche Abweichungen zwischen Patentschrift und Übersetzung haben auf Bestand und Schutzbereich des europäischen Patents im Inland keinen Einfluss (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 74/09, GRUR 2010, 708 Rn. 12, 16 - Nabenschaltung II).
  • BGH, 18.07.2011 - X ZB 10/10

    Polierendpunktbestimmung

    Der Bundesgerichtshof habe für den vergleichbaren Fall der fehlerhaften Übersetzung einer europäischen Patentschrift entschieden, dass die gesetzlichen Wirkungen des Patents für die Bundesrepublik Deutschland auch dann einträten, wenn die vom Patentinhaber fristgerecht eingereichte Übersetzung des nicht in deutscher Sprache veröffentlichten europäischen Patents Auslassungen aufweise (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 74/09, GRUR 2010, 708 Rn. 14 - Nabenschaltung II).
  • BPatG, 22.07.2010 - 10 W (pat) 10/08

    Patentbeschwerdeverfahren - Übersetzungserfordernis - "Umschalter" - zur

    Für den hier vergleichbaren Fall, der fehlerhaften Übersetzung einer europäischen Patentschrift, hat der Bundesgerichtshof dahin entschieden, dass die Bedeutung der Übersetzung in die deutsche Sprache in ihrem informatorischen Charakter liegt (so BGH, Urteil vom 18. März 2010, Xa ZR 74/09, Rn. 14 - Nabenschaltung II).

    Dies hat auch der BGH in der Entscheidung "Nabenschaltung II" für die Vorschrift des Art. 11 § 3 IntPatÜG a. F. angenommen (Urteil vom 18. März 2010, Xa ZR 74/09, Rn. 16).

  • BPatG, 23.09.2010 - 10 W (pat) 17/09

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Frage der Voraussetzungen für die Zuerkennung

    Für den hier vergleichbaren Fall, der fehlerhaften Übersetzung einer europäischen Patentschrift, hat der Bundesgerichtshof dahin entschieden, dass die Bedeutung der Übersetzung in die deutsche Sprache in ihrem informatorischen Charakter liegt (so BGH, Urteil vom 18. März 2010, Xa ZR 74/09, Rn. 14 - Nabenschaltung II).

    Dies hat auch der BGH in der Entscheidung "Nabenschaltung II" für die Vorschrift des Art. 11 § 3 IntPatÜG a. F. angenommen (Urteil vom 18. März 2010, Xa ZR 74/09, Rn. 16).

  • BGH, 07.07.2015 - X ZB 4/14

    Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist im Validierungsverfahren für ein

    Sie hat damit lediglich informatorischen Charakter und berührt nicht die schutzwürdigen Interessen eines Einzelnen (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 74/09, GRUR 2010, 708 Rn. 14 - Nabenschaltung II).
  • BPatG, 22.07.2010 - 10 W (pat) 23/09

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Frage der Voraussetzungen für die Zuerkennung

    Für den hier vergleichbaren Fall, der fehlerhaften Übersetzung einer europäischen Patentschrift, hat der Bundesgerichtshof dahin entschieden, dass die Bedeutung der Übersetzung in die deutsche Sprache in ihrem informatorischen Charakter liegt (so BGH, Urteil vom 18. März 2010, Xa ZR 74/09, Rn. 14 - Nabenschaltung II).

    Dies hat auch der BGH in der Entscheidung "Nabenschaltung II" für die Vorschrift des Art. 11 § 3 IntPatÜG a. F. angenommen (Urteil vom 18. März 2010, Xa ZR 74/09, Rn. 16).

  • BGH, 16.03.2010 - X ZR 47/06

    Europäisches Patentrecht: Statthaftigkeit des Antrags auf Feststellung der

    Darüber hinaus kann das fehlende Wirksamwerden eines europäischen Patentes nach Art. 11 § 3 Abs. 2 IntPatÜbkG im Patentverletzungsverfahren eingewendet werden, so wie dies auch in dem zu diesem Patentnichtigkeitsverfahren parallelen Patentverletzungsverfahren der Parteien, welches derzeit vor dem Bundesgerichtshof in der Revision unter dem Aktenzeichen Xa ZR 74/09 anhängig ist, erfolgt ist.
  • BGH, 18.07.2011 - X ZB 11/10

    Fremdsprachige Patentanmeldung: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Übersetzung

    Der Bundesgerichtshof habe für den vergleichbaren Fall der fehlerhaften Übersetzung einer europäischen Patentschrift entschieden, dass die gesetzlichen Wirkungen des Patents für die Bundesrepublik Deutschland auch dann einträten, wenn die vom Patentinhaber fristgerecht eingereichte Übersetzung des nicht in deutscher Frage veröffentlichten europäischen Patents Auslassungen aufweise (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 74/09, GRUR 2010, 708 Rn. 14 - Nabenschaltung II).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 26/10

    Aktivlegitimation des Patentinhabers im Verletzungsprozess; Ansprüche wegen

    Dass Auslassungen in einer fristgerecht eingereichten Patentübersetzung nicht zur Unwirksamkeit des Patents führen, ist seit der Entscheidung "Nabenschaltung II" des BGH auch höchtsrichterliche Rechtsprechung (vgl. GRUR 2010, 708).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 30/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Aufblasventil für Säcke, Taschen

    Der von verschiedenen erstinstanzlichen Verletzungsgerichten und auch dem OLG München (Urteil vom 28.05.2009 - Az.: 6 U 3322/06) vertretenen Auffassung, jede Unvollständigkeit der Übersetzung der Patentschrift führe gemäß Art. 11 § 3 Abs. 2 IntPatÜG zum endgültigen Verlust der Wirkungen des europäischen Patents für Deutschland, ist mit dem Bundesgerichtshof (GRUR 2010, 708 - Nabenschaltung II) zu widersprechen.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 82/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend den pharmazeutischen

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
  • LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 174/15

    Dachfenster 2

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 116/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für automatische Systeme zum

  • BPatG, 03.11.2016 - 7 W (pat) 5/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3354
BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07 (https://dejure.org/2010,3354)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - Xa ZR 4/07 (https://dejure.org/2010,3354)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - Xa ZR 4/07 (https://dejure.org/2010,3354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111 Abs 3 PatG vom 16.07.1998
    Patentnichtigkeitsverfahren: Geltendmachung mehrerer Nichtigkeitsgründe - Glasflaschenanalysesystem

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung bei Begründung eines von mehreren Nichtigkeitsgründen durch den Nichtigkeitskläger

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Geltendmachung mehrerer Nichtigkeitsgründe - Glasflaschenanalysesystem

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Geltendmachung mehrerer Nichtigkeitsgründe - Glasflaschenanalysesystem

  • rechtsportal.de

    PatG § 111 Abs. 3 Nr. 1, 2
    Zulässigkeit der Berufung bei Begründung eines von mehreren Nichtigkeitsgründen durch den Nichtigkeitskläger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Glasflaschenanalysesystem

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 6
  • GRUR 2010, 660
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07
    Für die Klagegründe im Nichtigkeitsberufungsverfahren gilt insoweit nach § 111 Abs. 3 Nr. 1, 2 PatG in der für den Streitfall maßgeblichen Fassung vom 16. Juli 1998 nichts anderes als für unterschiedliche prozessuale Ansprüche im Berufungsverfahren nach der Zivilprozessordnung (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 2 ZPO, vgl. hierzu BGH, Urt. v. 26.1.2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429, 431 f. - Schlank-Kapseln, m.w.N.; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 520 Rdn. 37).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07
    Denn für die Technizität einer erfindungsgemäßen Lehre genügt ihre Einbettung in eine technische Vorrichtung, wie sie im Streitfall gegeben ist (für Sachansprüche BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung; für Verfahrensansprüche BGH, Beschl. v. 20.1.2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Tz. 8 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).
  • BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98

    Sprachanalyseeinrichtung; Technischer Charakter einer Datenverarbeitungsanlage

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07
    Denn für die Technizität einer erfindungsgemäßen Lehre genügt ihre Einbettung in eine technische Vorrichtung, wie sie im Streitfall gegeben ist (für Sachansprüche BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung; für Verfahrensansprüche BGH, Beschl. v. 20.1.2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Tz. 8 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97

    Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07
    Selbst wenn hierin auch eine Bezugnahme auf die schriftsätzlichen Ausführungen zur ausführbaren Offenbarung gesehen werden könnte, ließe die Berufungsbegründung damit nicht erkennen, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Berufungsklägerin die Bejahung der Ausführbarkeit durch das Patentgericht für unrichtig hält (vgl. zu dieser Anforderung statt aller BGH, Urt. v. 15.6.2000 - I ZR 231/97, GRUR 2000, 872 - Schiedsstellenanrufung).
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Es genügt vielmehr, dass sie die Nutzung solcher Komponenten lehrt und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (BGH GRUR 2009, 479 Tz. 8 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Sen.Urt. v. 4.2.2010 - Xa ZR 4/07 Tz. 20 - Glasflaschenanalysesystem, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 23.07.2013 - X ZR 87/12

    Seitenwandmarkierungsleuchte

    Die Berufungsbegründung muss allerdings erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen der Berufungskläger die Ausführungen des Patentgerichts zur Patentfähigkeit für unrichtig hält (BGH, Urteil vom 26. Juni 2012 - X ZR 84/11, juris Rn. 10; zum früheren Recht: Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 4/07, GRUR 2010, 660, 661 - Glasflaschenanalysesystem).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches System betreffend

    Eine von der Beklagten gegen den deutschen Teil des Klagepatents erhobene Nichtigkeitsklage hatte keinen Erfolg (vgl. Urteile des Bundespatentgerichts vom 8. November 2006, Anlage B1, und des Bundesgerichtshofes vom 4. Februar 2010- Xa ZR 4/07, Anlage KB13).
  • BGH, 15.03.2011 - X ZR 58/08

    Entstehung von monklinem Metazachlor bei der Herstellung und Lagerung wässriger

    Insoweit ist die Berufung daher unzulässig (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 4/07, GRUR 2010, 660 = BlPMZ 2010, 265 - Glasflaschenanalysesystem).
  • BGH, 12.03.2013 - X ZR 6/10

    Weglassen von Anspruchsmerkmalen aus den Ursprungsunterlagen als Erweiterung

    Die Berufung, die die Bejahung der ausführbaren Offenbarung durch das Patentgericht nicht angreift (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 4/07, BGH GRUR 2010, 660 - Glasflaschenanalysesystem), macht geltend, nach dem einzigen gegenständlichen Patentanspruch der ursprünglichen Anmeldung WO 96/01599 habe die Vorrichtung eine kollabierbare Konfiguration zur Zuführung durch einen Kanal und sie fülle das Lumen des Kanals im Wesentlichen ("substantially") aus.
  • BGH, 26.06.2012 - X ZR 84/11
    Die Berufungsbegründung muss allerdings erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Berufungsklägerin die Ausführungen des Patentgerichts zur Patentfähigkeit für unrichtig hält (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 4/07, GRUR 2010, 660, 661 - Glasflaschenanalysesystem; BGH, Urteil vom 21. Juni 2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429, 432 - Schlank-Kapseln).
  • BGH, 19.04.2011 - X ZR 144/07

    Teilweise Nichtigerklärung des deutschen Patents 199 27 698 für Mehrgangnaben an

    Ein Rückgriff auf den Nichtigkeitsgrund ist ihr damit verwehrt (Senatsurteil vom 4. Februar 2010 Xa ZR 4/07, GRUR 2010, 660 = BlPMZ 2010, 265 - Glasflaschenanalysesystem).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 19/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für Analysesysteme zum Analysieren,

    Eine von der Beklagten gegen den deutschen Teil des Klagepatents erhobene Nichtigkeitsklage hatte keinen Erfolg (vgl. Urteile des Bundespatentgerichts vom 8. November 2006, Anlage K 5, und des Bundesgerichtshofes vom 4. Februar 2010- Xa ZR 4/07, Anlage BK16).
  • OLG Stuttgart, 05.08.2010 - 2 U 53/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Nennung eines in Trägerschaft von Gebietskörperschaften

    Zwar wird eine Berufungsbegründung, die nur einen pauschalen Verweis auf die erstinstanzlichen Ausführungen enthält, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 2 ZPO nicht gerecht und ist damit unzulässig (BGH U. v. 04.02.2010 - X a ZR 4/07 [Tz. 4]; NJW 2004, 66, 67).
  • BPatG, 24.01.2012 - 17 W (pat) 84/07

    Patentbeschwerdeverfahren - vom Patentschutz ausgeschlossenes Verfahren zur

    Weiterhin führt der Anmelder aus, dass unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Glasflaschenanalysesystem" (BGH GRUR 2010, 660 - Glasflaschenanalysesystem) die zum Patent angemeldeten Gegenstände dem Patentschutz zugänglich seien.
  • BPatG, 16.05.2012 - 4 ZA (pat) 52/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Mitwirkender Vertreter" -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht