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Rechtsprechung
   EGMR, 20.05.1999 - 21980/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9594
EGMR, 20.05.1999 - 21980/93 (https://dejure.org/1999,9594)
EGMR, Entscheidung vom 20.05.1999 - 21980/93 (https://dejure.org/1999,9594)
EGMR, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 21980/93 (https://dejure.org/1999,9594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1015
  • NVwZ 2000, 541 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (263)

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der …

    In diesem Rahmen kommt der Presse eine wesentliche Rolle in einer demokratischen Gesellschaft zu: Wenn sie auch bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf, so insbesondere beim Schutz des guten Rufs und der Rechte anderer, obliegt es ihr gleichwohl, unter Achtung ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben (siehe unter zahlreichen Präzedenzfällen die Rechtssachen Observer und Guardian ./. Vereinigtes Königreich, Urteil vom 26. November 1991, Serie A, Bd. 216, S. 29-30, Rdnr. 59, und Blådet Tromsø und Steensaas ./. Norwegen [GC], Nr. 21980/93, Rdnr. 59, EuGHMR 1999-III).
  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines …

    Darüber hinaus ist die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung mit Pflichten und Verantwortung verbunden und jede Person, die Informationen offenlegen will, muss - soweit die Umstände dies erlauben - sorgfältig prüfen, ob die Informationen zutreffend und zuverlässig sind (siehe Bladet Tromsø und Stensaas ./. Norwegen [GK], Individualbeschwerde Nr. 21980/93, Rdnr. 65, ECHR 1999­III).
  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie …

    Andernfalls könne die Presse ihre unabdingbare Rolle als "Wachhund" nicht spielen (Bladet Tromsø und Stensaas ./. Norwegen [GK], Nr. 21980/93, Rdnrn. 59 und 62, CEDH 1999 III, und Pedersen und Baadsgaard ./. Dänemark [GK], Nr. 49017/99, Rdnr. 71, CEDH 2004-XI).
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