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Rechtsprechung
   EuG, 22.01.2009 - T-316/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4058
EuG, 22.01.2009 - T-316/07 (https://dejure.org/2009,4058)
EuG, Entscheidung vom 22.01.2009 - T-316/07 (https://dejure.org/2009,4058)
EuG, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - T-316/07 (https://dejure.org/2009,4058)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke easyHotel - Ältere nationale Wortmarke EASYHOTEL - Relatives Eintragungshindernis - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke easyHotel - Ältere nationale Wortmarke EASYHOTEL - Relatives Eintragungshindernis - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung ...

  • EU-Kommission PDF

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke easyHotel - Ältere nationale Wortmarke EASYHOTEL - Relatives Eintragungshindernis - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung ...

  • EU-Kommission

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke easyHotel - Ältere nationale Wortmarke EASYHOTEL - Relatives Eintragungshindernis - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen − Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke easyHotel - Ältere nationale Wortmarke EASYHOTEL - Relatives Eintragungshindernis - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 20. August 2007 - Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing (easyHotel)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage des Inhabers der nationalen Wortmarke "EASYHOTEL" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 42 auf Aufhebung der Entscheidung R 1295/2006-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 19. Juni ...

 
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Wird zitiert von ... (230)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.03.2007 - C-196/06

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuG, 22.01.2009 - T-316/07
    Rn. 43 Folglich ist für die Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 selbst bei Identität zwischen den einander gegenüberstehenden Marken noch zusätzlich der Beweis zu erbringen, dass eine Ähnlichkeit zwischen den mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen besteht (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 9. März 2007, Alecansan/HABM, C-196/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24, und Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, Mülhens/HABM - Minoronzoni [TOSCA BLU], T-150/04, Slg. 2007, II-2353, Randnr. 27).

    Dazu gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, Slg. 2006, I-4237, Randnr. 85, und Beschluss Alecansan/HABM, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 28).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …

    Auszug aus EuG, 22.01.2009 - T-316/07
    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 12. Oktober 2004, Vedial/HABM, C-106/03 P, Slg. 2004, I-9573, Randnr. 51, und vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, Slg. 2007, I-7333, Randnr. 48).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und …

    Auszug aus EuG, 22.01.2009 - T-316/07
    Nach Ansicht der Klägerin betrifft das vom Oberlandesgericht Dresden in seinem oben angeführten Urteil erwähnte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2003 (I ZR 103/01, GRUR 2004, S. 241) eine Rechtssache, in der die Art der Übertragung bestimmter Informationen und Aufträge, nämlich ihrer Übertragung mittels eines computergestützten Systems oder auf andere Weise, etwa auf dem gewöhnlichen Postweg, als unerheblich für die Entscheidung des Rechtsstreits angesehen wurde.
  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …

    Auszug aus EuG, 22.01.2009 - T-316/07
    Dazu gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, Slg. 2006, I-4237, Randnr. 85, und Beschluss Alecansan/HABM, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 28).
  • EuGH, 17.04.2008 - C-108/07

    Ferrero Deutschland / HABM

    Auszug aus EuG, 22.01.2009 - T-316/07
    Diese umfassende Beurteilung impliziert eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den berücksichtigten Faktoren, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der erfassten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 17. April 2008, Ferrero Deutschland/HABM und Cornu, C-108/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 44 und 45 sowie die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.02.2002 - C-23/00

    Rat / Boehringer - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Antrag auf Teilaufhebung eines …

    Auszug aus EuG, 22.01.2009 - T-316/07
    Rn. 67 Da der einzige von der Klägerin zur Begründung ihrer Klage geltend gemachte Klagegrund zurückgewiesen wird, ist die Klage auf jeden Fall als unbegründet abzuweisen, ohne dass über die vom HABM und von der Streithelferin in ihren Klagebeantwortungen geltend gemachten Einreden der Unzulässigkeit entschieden zu werden braucht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, Slg. 2002, I-1873, Randnr. 52, und vom 23. März 2004, Frankreich/Kommission, C-233/02, Slg. 2004, I-2759, Randnr. 26).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-106/03

    Vedial / HABM

    Auszug aus EuG, 22.01.2009 - T-316/07
    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 12. Oktober 2004, Vedial/HABM, C-106/03 P, Slg. 2004, I-9573, Randnr. 51, und vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, Slg. 2007, I-7333, Randnr. 48).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-233/02

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.01.2009 - T-316/07
    Rn. 67 Da der einzige von der Klägerin zur Begründung ihrer Klage geltend gemachte Klagegrund zurückgewiesen wird, ist die Klage auf jeden Fall als unbegründet abzuweisen, ohne dass über die vom HABM und von der Streithelferin in ihren Klagebeantwortungen geltend gemachten Einreden der Unzulässigkeit entschieden zu werden braucht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, Slg. 2002, I-1873, Randnr. 52, und vom 23. März 2004, Frankreich/Kommission, C-233/02, Slg. 2004, I-2759, Randnr. 26).
  • EuG, 01.03.2005 - T-169/03

    Sergio Rossi / OHMI - Sissi Rossi (SISSI ROSSI) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 22.01.2009 - T-316/07
    Insoweit sei daran erinnert, dass Waren oder Dienstleistungen einander ergänzen, wenn zwischen ihnen ein enger Zusammenhang in dem Sinn besteht, dass die eine Ware oder Dienstleistung für die Verwendung der anderen unentbehrlich oder wichtig ist, so dass die Verbraucher denken könnten, die Verantwortung für die Herstellung dieser Waren oder die Erbringung dieser Dienstleistungen liege bei demselben Unternehmen (Urteile des Gerichts vom 1. März 2005, Sergio Rossi/HABM - Sissi Rossi [SISSI ROSSI], T-169/03, Slg. 2005, II-685, Randnr. 60; vom 15. März 2006, Eurodrive Services and Distribution/HABM - Gómez Frías [euroMASTER], T-31/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35, und vom 17. Juni 2008, El Corte Inglés/HABM - Abril Sánchez und Ricote Saugar [Boomerang TV], T-420/03, Slg. 2008, II-0000, Randnr. 98).
  • EuG, 11.07.2007 - T-150/04

    Mülhens / OHMI - Minoronzoni (TOSCA BLU) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 22.01.2009 - T-316/07
    Rn. 43 Folglich ist für die Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 selbst bei Identität zwischen den einander gegenüberstehenden Marken noch zusätzlich der Beweis zu erbringen, dass eine Ähnlichkeit zwischen den mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen besteht (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 9. März 2007, Alecansan/HABM, C-196/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24, und Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, Mülhens/HABM - Minoronzoni [TOSCA BLU], T-150/04, Slg. 2007, II-2353, Randnr. 27).
  • EuG, 17.06.2008 - T-420/03

    El Corte Inglés / OHMI - Abril Sánchez und Ricote Saugar (BoomerangTV) - …

  • EuG, 15.03.2006 - T-31/04

    Eurodrive Services and Distribution / OHMI - Gómez Frías (euroMASTER)

  • EuG, 12.12.2014 - T-105/13

    Ludwig Schokolade / OHMI - Immergut (TrinkFix) - Gemeinschaftsmarke - …

    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg, EU:T:2009:14, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Waren oder Dienstleistungen, die sich an unterschiedliche Verkehrskreise richten, können definitionsgemäß nicht in einem Ergänzungsverhältnis zueinander stehen (vgl. Urteil easyHotel, oben in Rn. 59 angeführt, EU:T:2009:14, Rn. 57 und 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 29.01.2020 - T-697/18

    Aldi/ EUIPO - Titlbach (ALTISPORT) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - …

    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, EU:T:2009:14, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 24 Waren und Dienstleistungen, die nicht für dasselbe Publikum bestimmt sind, sind nicht gegeneinander austauschbar und konkurrieren folglich nicht miteinander (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2009, easyHotel, T-316/07, EU:T:2009:14, Rn. 56).

    Rn. 57 Viertens ist hinsichtlich der Komplementarität darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung Waren oder Dienstleistungen einander ergänzen, wenn zwischen ihnen ein enger Zusammenhang in dem Sinne besteht, dass die eine Ware oder Dienstleistung für die Verwendung der anderen unentbehrlich oder wichtig ist, so dass die Verbraucher denken könnten, die Verantwortung für die Herstellung dieser Waren oder die Erbringung dieser Dienstleistungen liege bei demselben Unternehmen (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009, easyHotel, T-316/07, EU:T:2009:14, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 19.11.2015 - T-526/14

    Matratzen Concord/ EUIPO - Barranco Rodriguez und Barranco Schnitzler (Matratzen …

    Hierbei handelt es sich um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg, EU:T:2009:14, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Waren oder Dienstleistungen, die sich an unterschiedliche Verkehrskreise richten, können definitionsgemäß nicht in einem Ergänzungsverhältnis zueinander stehen (vgl. Urteil easyHotel, oben in Rn. 20 angeführt, EU:T:2009:14, Rn. 57 und 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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