Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10   

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https://dejure.org/2011,1577
BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 28 Abs. 1 und 2, § 55 Abs. 2 Nr. 6; AuslG 1990 § 35 Abs. 1, § 46 Nr. 6; SGB II § 9 Abs. 2
    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung; Ausnahme vom Regelfall; Einkommensberechnung; Hilfebedürftigkeit; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; deutsche Familienangehörige; öffentliche Mittel; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 2 Abs. 3; § 5 Abs. 1 Nr. 1; § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
    Ausnahme vom Regelfall; Bedarfsgemeinschaft; Einkommensberechnung; Erteilungsvoraussetzung; Hilfebedürftigkeit; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Unterhaltsbedarf; deutsche Familienangehörige; familiäre Lebensgemeinschaft; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 2 AufenthG 2004, § 28 Abs 1 AufenthG 2004, § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 S 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die allgemeine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen wegen des Lebens in einer Bedarfsgemeinschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 2, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Niederlassungserlaubnis, deutsches Kind, Sicherung des Lebensunterhalts, Bedarfsgemeinschaft

  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • ra.de
  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die allgemeine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen wegen des Lebens in einer Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis und die Sicherung des Lebensunterhalts

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Lebensunterhalt bei einer Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Lebensunterhalt bei einer Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis für ausländische Mutter deutscher Kinder auch ohne vollständige Sicherung des Lebensunterhaltes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufenthalt für Ausländer, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Daueraufenthaltserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts // Eine Ausländerin mit deutschen Kindern muss für Niederlassungserlaubnis nur den eigenen Lebensunterhalt sichern können

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 330
  • NVwZ-RR 2012, 5
  • FamRZ 2012, 369
  • DVBl 2011, 1565
  • DÖV 2012, 122
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Lebensunterhalt eines Ausländers im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG nämlich nicht schon dann gesichert ist, wenn der Ausländer mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken könnte, er für seinen Ehepartner und seine Kinder aber auf Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) angewiesen ist (vgl. Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - InfAuslR 2011, 182 Rn. 14 ff. - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    In dem Urteil wird jedoch ausdrücklich hervorgehoben, dass sich aus der Verweisung des § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auf das Sozialrecht allgemein - und nicht nur für besondere Fallkonstellationen wie den Familiennachzug - ergibt, dass die Sicherung des Lebensunterhalts bei einem erwerbsfähigen Ausländer auch den Lebensunterhalt des mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Ehepartners und der unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr umfasst (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Als wirklichkeitsfremd hat er daher die fiktive Berechnung angesehen, ob der einzelne Ausländer - für sich gesehen - seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten könnte (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 19).

    Der Senat hat als einen Grund für das Abstellen auf die Bedarfsgemeinschaft - wie bereits dargelegt - die Vermeidung zusätzlicher Belastungen der öffentlichen Haushalte angeführt, die auch durch eine Verfestigung des Aufenthalts hilfebedürftiger ausländischer Familienangehöriger eintritt (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Er sieht hierin eine Erteilungsvoraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse und zugleich die wichtigste Voraussetzung, um die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern (vgl. Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 5 Rn. 11).

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. Urteil vom 30. April 2009 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    In seinem Urteil vom 28. September 2004 (BVerwG 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ) hat der Senat ausgeführt, dass die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1 AuslG die durch diesen Ausweisungstatbestand geschützten fiskalischen Interessen dann nicht beeinträchtigt, wenn ein deutscher Familienangehöriger des Ausländers Sozialhilfe bezieht.
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Von einer solchen Ausnahme ist bei besonderen, atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Für Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs hat der Senat in seinem Urteil vom gleichen Tag in der Sache BVerwG 1 C 20.09 (zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 22 f.) ausgeführt, dass sich auch aus der in § 2 Abs. 3 Satz 4 AufenthG getroffenen Regelung ergibt, dass bei der Sicherung des Lebensunterhalts auf den Gesamtbedarf der Kernfamilie des Ausländers abzustellen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 12 B 20.08

    Niederlassungserlaubnis für türkische Staatsangehörige

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Daraus folgt, dass neben den in § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG genannten Tatbestandsmerkmalen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG - insbesondere die Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - erfüllt sein müssen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 - InfAuslR 2006, 407; OVG Bremen, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 S 223.09 - InfAuslR 2010, 25; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 D 70.09 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 12 B 20.08 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht Kommentar, Stand: Februar 2008, § 28 AufenthG Rn. 27; Marx, in: GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 28 Rn. 245; Huber, Aufenthaltsgesetz, § 28 Rn. 10 f.; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht Kommentar, 9. Aufl. § 28 AufenthG Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2006 - 18 E 1500/05

    Niederlassungserlaubnis Familiennachzug Erteilungsvoraussetzungen Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Daraus folgt, dass neben den in § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG genannten Tatbestandsmerkmalen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG - insbesondere die Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - erfüllt sein müssen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 - InfAuslR 2006, 407; OVG Bremen, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 S 223.09 - InfAuslR 2010, 25; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 D 70.09 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 12 B 20.08 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht Kommentar, Stand: Februar 2008, § 28 AufenthG Rn. 27; Marx, in: GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 28 Rn. 245; Huber, Aufenthaltsgesetz, § 28 Rn. 10 f.; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht Kommentar, 9. Aufl. § 28 AufenthG Rn. 20).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Diese Umstände sind so bedeutsam, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Buchholz 402.242 § 28 AufenthG Nr. 2 Rn. 17).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 rechtfertigt es für sich genommen nicht, bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG abzusehen (im Anschluss an Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - juris).

    Zusätzlich müssen nach Gesetzessystematik sowie Sinn und Zweck der Norm auch die übrigen allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG in der Regel gegeben sein, insbesondere muss der Lebensunterhalt der familiären Bedarfsgemeinschaft, der die betroffenen Ausländer angehören, gesichert sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Urteile vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 sowie vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - InfAuslR 2012, 53).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rn. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18, 19).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Leben

    Diese Einschätzung hat es auch bezogen auf eine Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) - wie vorliegend im Streit - bestätigt (Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris, v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 -, DVBl. 2012, 1167).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rnr. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rnr. 27).

    Deutsche Familienmitglieder sind bei der Berechnung dieses Bedarfs indes nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rnr. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rnr. 18, 19).

  • VG Berlin, 04.06.2013 - 15 K 313.12

    Ausländerrecht - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des

    Darüber hinaus erfordert ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG auch das Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (s. nur BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, Rn. 12ff., zitiert nach juris).

    Dabei sind für die Berechnung, ob ein Anspruch auf öffentliche Leistungen besteht, grundsätzlich die sozialrechtlichen Regelungen maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, Rn. 19; Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 21.10 -, Rn. 15; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 14, jeweils zitiert nach juris).

    Dies umfasst auch die Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs. 2 SGB II (BVerwG, Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 14ff.).

    Allerdings ist darüber hinaus von einer Ausnahme im Einzelfall auch dann auszugehen, wenn besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, a.a.O., Rn. 27; Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, Rn. 20; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 18ff.; Urteil vom 22. Mai 2012, a.a.O., Rn. 23).

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, Rn. 14; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 18; Urteil vom 22. Mai 2012, a.a.O., Rn. 11).

  • VG Aachen, 28.03.2024 - 8 K 2512/22

    Kosovarischer Staatsangehöriger; Chancen-Aufenthaltsrecht; Titelerteilungssperre

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris, Rn. 13.
  • VG Düsseldorf, 26.06.2012 - 27 K 3704/11

    Widerruf Flüchtling Niederlassungserlaubnis gleichwertig Lebensunterhalt Ausnahme

    Zu diesem Zeitpunkt erfüllt die Klägerin jedoch nicht die neben § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG fortbestehende vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 11 ff.); OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 -, juris (Rn. 5), allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 18 f.).

    Die Klägerin wäre vielmehr auch bei Ausblendung des Bedarfs ihres deutschen Sohnes F hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II. Denn zur Annahme der Sicherung des Lebensunterhaltes im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG müsste unter diesen Umständen nichtsdestotrotz der Bedarf von ihr und ihrem türkischen Ehemannes aus eigenen Einkünften gedeckt sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 19), was nicht der Fall ist.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 13); Marx in: GK-AufenthG, a.a.O., § 9 Rn. 83.

  • VGH Hessen, 31.10.2013 - 3 A 840/13

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthaltstitel der Eltern nach § 25 Abs. 3

    Im Lichte von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG kann eine Ausnahme in Betracht kommen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet geführt werden kann, was insbesondere dann gilt, wenn ein Familienangehöriger deutscher Staatsangehöriger ist (vgl. Funke/Kaiser in GK-AufenthG, a.a.O., § 5 Rdnr. 39 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 12/10 - juris).
  • OVG Hamburg, 19.05.2017 - 1 Bs 207/16

    Einstweiliger Rechtsschutz der Ausländerbehörde gegen ein erstinstanzlich

    Auch dann, wenn im Rahmen der Sollregelung des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Ausnahmefall nur solche Fälle angesehen werden, die sich durch besondere, atypische Umstände auszeichnen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. statt vieler: BVerwG, Urt. v. 16.8.2011, 1 C 12.10, InfAuslR 2012, 53 juris Rn. 18), erscheint es allerdings zweifelhaft, ob in der Vergangenheit liegende Identitätstäuschungen deshalb grundsätzlich nicht als atypische Ausnahmefälle im Sinn von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG anzusehen sind, weil viele Ausländer in der Vergangenheit über ihre Identität getäuscht bzw. sich nicht um einen Pass gekümmert hätten und dem Gesetzgeber dies bewusst gewesen sei; ein Ausnahmefall könne daher allenfalls dann angenommen werden, wenn den Täuschungshandlungen in einem atypischen Fall eine besondere Verwerflichkeit zukomme (so das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss, S. 6).
  • VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20

    Einholung eines Visums in Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5

    Deutsche sind auch dann nicht zur Ausreise verpflichtet, wenn sie Sozialleistungen beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 12.10 -, NVwZ-RR 2012, 330 = beck online Rn. 19).

    In diesem Fall greift die allgemeine Regel, dass die Verfestigung des Aufenthalts eines Mitglieds der auf Sozialleistungen angewiesenen Bedarfsgemeinschaft zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Haushalte führt und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegensteht, nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011, a.a.O., zu einer Niederlassungserlaubnis).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 LC 277/10

    Gesicherter Lebensunterhalt bei tatsächlichem Bezug von Wohngeld durch einen

  • VG Ansbach, 24.05.2012 - AN 5 K 11.02156

    Niederlassungserlaubnis

  • VG Aachen, 13.04.2016 - 8 K 669/15

    Anspruch; Gesetzlicher Anspruch; Aufenthaltstitel eines anderen Schengen Staates;

  • BVerwG, 05.12.2012 - 1 B 21.12

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich "einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10

    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Nachzug der Eltern; Kindernachzug;

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 2 L 193/12

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer

  • VG Würzburg, 19.01.2015 - W 7 K 14.704

    Niederlassungserlaubnis; (fehlende) Sicherung des Lebensunterhalts; kein

  • VG Osnabrück, 27.10.2010 - 1 C 7/10

    Deputatsreduzierung; Hochschulpakt 2020; Kapazität; Lehrangebot; Lehrauftrag;

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2021 - 4 MB 49/21

    Sicherung eines Anspruches auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Erlass

  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 3 D 36/22

    Notwendigkeit der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen bei Antrag

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22

    Absehen; atypische Fallgestaltung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse;

  • VG Aachen, 12.05.2016 - 4 K 600/14

    Rücknahme; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt;

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger,

  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 19 ZB 20.2659

    Keine Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzug wegen ungesichertem

  • VG München, 18.03.2014 - M 4 K 12.6333

    Ausländerrecht; Niederlassungserlaubnis; "Stand-still"; Sprachkenntnisse;

  • VG Düsseldorf, 23.11.2023 - 8 K 8657/22

    Ausweisungsinteresse; Visumsverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit;

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.209

    Sicherung des Lebensunterhalts und des Krankenversicherungsschutz beim

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2017 - 8 ME 94/17

    Aufenthaltserlaubnis; Ausnahmefall; Ausweisungsinteresse; Duldungsgründe;

  • VG Aachen, 04.06.2018 - 4 K 2167/15

    Anspruchseinbürgerung; schriftliche Sprachkenntnisse; Niveau B1;

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2022 - 11 K 6495/18

    Eltern-Kind-Beziehung i.R.e. sog. Patchwork-Familie; Unmöglichkeit der Ausreise

  • VG Augsburg, 02.10.2013 - Au 6 K 13.1072

    Pakistanische Staatsangehörige; fehlende Sicherung des Lebensunterhalts; Keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 18 A 157/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Anspruch eines Asylbewerbers bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 11 M 29.16

    Anspruch auf Kindernachzugsvisum - Sicherung des Lebensunterhalts

  • VG Oldenburg, 26.03.2014 - 11 A 5010/13

    Eltern; Familienschutz; gut integriert; Jugendliche; Minderjährigkeit;

  • VG Berlin, 07.12.2020 - 19 K 274.19

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • OVG Bremen, 05.11.2021 - 2 LA 262/21

    Ablehnung eines Beweisantrags; Atypik; Beweisantrag; Erwerbsfähigkeit; Krankheit;

  • VG München, 06.04.2016 - M 25 K 15.4386

    Staatenlose Palästinenserin

  • VG München, 07.09.2017 - M 12 K 16.5689

    Kein Anspruch auf Aufenthalt für einen Ausländer, der wegen

  • VG Münster, 26.08.2013 - 8 K 1684/13

    Niederlassungserlaubnis; Regelvoraussetzung; Ausnahme; Absehen

  • VG München, 03.03.2016 - M 12 K 15.5083

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 11 K 17.02740

    Keine Niederlassungserlaubnis aufgrund strafrechtliche relevantem Vergehen

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 C 11.1987

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Rücknahme der Klage; Niederlassungserlaubnis;

  • VG München, 26.07.2021 - M 25 S 21.2472

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG -

  • VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 7 K 3148/12

    Nachträgliche Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen rechtswidriger Erteilung

  • VG Freiburg, 12.03.2024 - 8 K 2785/23
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 3 N 190.12

    Visum; Irak; unbegleiteter Flüchtling; Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 3 N 170.11

    Visum; Irak; unbegleiteter Flüchtling; Anträge auf Zulassung der Berufung

  • VG Berlin, 12.01.2018 - 11 K 523.17
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9483
BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10 (https://dejure.org/2012,9483)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2012 - 2 C 38.10 (https://dejure.org/2012,9483)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 (https://dejure.org/2012,9483)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BDG § 13 Abs. 1 und 2 Satz 1; LDG NRW § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1
    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bemessungskriterien; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; schweres Dienstvergehen; Prognoseentscheidung; Vertrauensverlust; anerkannter Milderungsgrund; mildernder Umstand; Zugriffsdelikt; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BDG § 13 Abs. 1 und 2 Satz 1
    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bemessungskriterien; Disziplinarklage; Disziplinarverfahren; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Prognoseentscheidung; Vertrauensverlust; Zugriffsdelikt; Zugriffsdelikt; anerkannter Milderungsgrund; mildernder Umstand; schweres ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 BDG, § 13 Abs 2 S 1 BDG, § 13 Abs 2 DG NW 2004, § 13 Abs 3 S 1 DG NW 2004
    Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Zugriffsdelikt; Einbeziehung von entlastenden Umständen

  • Wolters Kluwer

    Ernsthafte Prüfung von mit anerkannten Milderungsgründen vergleichbaren, in ihrer Gesamtheit gewichtigen Umständen in einem Disziplinarverfahren zur Ahndung eines Zugriffsdelikts

  • rewis.io

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Zugriffsdelikt; Einbeziehung von entlastenden Umständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ernsthafte Prüfung von mit anerkannten Milderungsgründen vergleichbaren, in ihrer Gesamtheit gewichtigen Umständen in einem Disziplinarverfahren zur Ahndung eines Zugriffsdelikts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der klauende Polizeibeamte und die Suche nach Milderungsgründen im Disziplinarverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 479
  • NVwZ-RR 2012, 5
 
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Wird zitiert von ... (204)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
    Liegen in einem Disziplinarverfahren zur Ahndung eines Zugriffsdelikts Umstände vor, die für sich genommen nicht genügen, einen anerkannten Milderungsgrund zu erfüllen, muss ernsthaft ermittelt und geprüft werden, ob diese Umstände in ihrer Gesamtheit dem Gewicht eines anerkannten Milderungsgrundes vergleichbar sind (im Anschluss an Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 und vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4).

    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (Urteil vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4).

    Selbst wenn keiner der vorrangig zu prüfenden anerkannten Milderungsgründe vorliegt, können entlastende Umstände gegeben sein, deren Gewicht in ihrer Gesamtheit dem Gewicht der anerkannten Milderungsgründe vergleichbar ist (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O. S. 260 f., vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 20 f. und vom 24. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22).

    Denn eine Zumessungsentscheidung, die vor dem im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Bestand haben soll, setzt voraus, dass die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten steht (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O., vom 3. Mai 2007 a.a.O. und vom 24. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - NJW 2005, 1344 m.w.N.).

    Im umgekehrten Fall eines weniger schwer wiegenden - etwa die Geringfügigkeitsgrenze nur unwesentlich überschreitenden - Zugriffsdelikts kann ein geringeres Gewicht der Entlastungsgründe ausreichen (Urteile vom 24. Mai 2007 a.a.O und vom 29. Mai 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
    Dabei geht er davon aus, dass die Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Kriterium der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung ist (vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 13, vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 und vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 16.10 - ZBR 2011, 414 Rn. 29 stRspr).

    Zum einen tragen sie existenziellen wirtschaftlichen Notlagen sowie körperlichen oder psychischen Ausnahmesituationen - auch einer etwa verminderten Schuldfähigkeit (vgl. Beschluss vom 15. April 2010 - BVerwG 2 B 82.09 - juris; Urteil vom 29. Mai 2008 - a.a.O.) - Rechnung, in denen ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet werden kann.

    Im umgekehrten Fall eines weniger schwer wiegenden - etwa die Geringfügigkeitsgrenze nur unwesentlich überschreitenden - Zugriffsdelikts kann ein geringeres Gewicht der Entlastungsgründe ausreichen (Urteile vom 24. Mai 2007 a.a.O und vom 29. Mai 2008 a.a.O.).

    Dienstherr, Geschädigte und Öffentlichkeit müssen sich auf die Ehrlichkeit und Gesetzestreue von Polizeibeamten im Einsatz, deren Aufgabe die Wahrung der Rechtsordnung und Verfolgung von Rechtsverstößen ist, unbedingt verlassen können (vgl. Urteil vom 23. August 1988 - BVerwG 1 D 136.87 - NJW 1989, 851; vgl. zum gleich gestellten Fall des "Kollegendiebstahls" Urteile vom 29. Mai 2008 a.a.O. und vom 29. September 1998 - BVerwG 1 D 82.97 - juris).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
    Liegen in einem Disziplinarverfahren zur Ahndung eines Zugriffsdelikts Umstände vor, die für sich genommen nicht genügen, einen anerkannten Milderungsgrund zu erfüllen, muss ernsthaft ermittelt und geprüft werden, ob diese Umstände in ihrer Gesamtheit dem Gewicht eines anerkannten Milderungsgrundes vergleichbar sind (im Anschluss an Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 und vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4).

    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 - Rn. 25 insofern nicht abgedruckt in Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 und - BVerwG 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 16).

    Dabei geht er davon aus, dass die Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Kriterium der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung ist (vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 13, vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 und vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 16.10 - ZBR 2011, 414 Rn. 29 stRspr).

    Selbst wenn keiner der vorrangig zu prüfenden anerkannten Milderungsgründe vorliegt, können entlastende Umstände gegeben sein, deren Gewicht in ihrer Gesamtheit dem Gewicht der anerkannten Milderungsgründe vergleichbar ist (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O. S. 260 f., vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 20 f. und vom 24. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
    Dabei geht er davon aus, dass die Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Kriterium der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung ist (vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 13, vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 und vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 16.10 - ZBR 2011, 414 Rn. 29 stRspr).

    Selbst wenn keiner der vorrangig zu prüfenden anerkannten Milderungsgründe vorliegt, können entlastende Umstände gegeben sein, deren Gewicht in ihrer Gesamtheit dem Gewicht der anerkannten Milderungsgründe vergleichbar ist (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O. S. 260 f., vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 20 f. und vom 24. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22).

    Denn eine Zumessungsentscheidung, die vor dem im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Bestand haben soll, setzt voraus, dass die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten steht (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O., vom 3. Mai 2007 a.a.O. und vom 24. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - NJW 2005, 1344 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 - Rn. 25 insofern nicht abgedruckt in Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 und - BVerwG 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 16).

    Denn eine Zumessungsentscheidung, die vor dem im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Bestand haben soll, setzt voraus, dass die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten steht (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O., vom 3. Mai 2007 a.a.O. und vom 24. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - NJW 2005, 1344 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
    Dabei geht er davon aus, dass die Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Kriterium der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung ist (vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 13, vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 und vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 16.10 - ZBR 2011, 414 Rn. 29 stRspr).
  • BVerwG, 15.04.2010 - 2 B 82.09

    Zugriffsdelikt; Einschränkung der Steuerungsfähigkeit; Mehrfachversagen des

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
    Zum einen tragen sie existenziellen wirtschaftlichen Notlagen sowie körperlichen oder psychischen Ausnahmesituationen - auch einer etwa verminderten Schuldfähigkeit (vgl. Beschluss vom 15. April 2010 - BVerwG 2 B 82.09 - juris; Urteil vom 29. Mai 2008 - a.a.O.) - Rechnung, in denen ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet werden kann.
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
    Zudem sind Entlastungsgründe nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (vgl. BTDrucks 14/4659 S. 35 - zu § 3 BDG) bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (Urteile des Disziplinarsenats vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 D 2.06 - juris und vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 ).
  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 D 5.03

    Posthauptsekretär; Nichtverbuchung dienstlicher Gelder; "Sponsoring" einer

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
    Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (Urteile vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - BVerwGE 93, 314 und vom 11. November 2003 - BVerwG 1 D 5.03 - juris; stRspr).
  • BVerwG, 06.02.2001 - 1 D 67.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter des mittleren Dienstes;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
    Allerdings ist das dem Beklagten vorgeworfene Dienstvergehen kein Zugriffsdelikt im Sinne der vorzitierten Rechtsprechung, da dem Beklagten das von ihm entwendete Geld nicht dienstlich anvertraut war und er durch seine Tat den Vermögensbestand zu Lasten des Dienstherrn nicht unmittelbar vermindert hat (Urteile vom 21. Juli 1998 - BVerwG 1 D 51.97 - juris Rn. 18 und vom 6. Februar 2001 - BVerwG 1 D 67.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 24 S. 10).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 D 82.97

    Entfernung aus einem Dienstverhältnis auf Grund fehlender Milderungsgründe -

  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 D 51.97

    Disziplinarmaßnahme der Versetzung eines Beamten in ein anderes Amt -

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und

  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

  • BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 136.87

    Fernmeldebeamtin des mittleren Dienstes; zahlreiche Pflichtverstöße außerhalb des

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

  • VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19

    Bei Arbeitszeit geschummelt: Ehemann von Familienministerin Franziska Giffey

    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Diese Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 20 f., vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 Rn. 12 und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 15) gibt der Senat auf.

    e) § 13 Abs. 2 LDG NW sowie das im Disziplinarverfahren geltende Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangen, dass - über die in der Rechtsprechung entwickelten "anerkannten" Milderungsgründe hinaus - bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme sämtliche be- und entlastenden Gesichtspunkte ermittelt und vom Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt werden (stRspr, BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 Rn. 14 ff. und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 25).

    Dieses Dienstvergehen wäre nach der bisherigen gerichtlichen Praxis einem Zugriffsdelikt zum Nachteil des Dienstherrn gleichzustellen gewesen, weil der Beklagte im Kernbereich der ihm obliegenden Dienstpflichten versagt hat (BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 Rn. 16 und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 15 m.w.N.).

  • VG Bremen, 03.03.2014 - D K 148/12

    Disziplinarklage gegen Drogenfahnder - Betäubungsmitteldelikte; Dienstvergehen;

    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.2012 - 2 C 38.10 - Rz. 11 juris m.w.N. = NVwZ-RR 2012, 479 ff.).

    Zunächst ist die Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Kriterium Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 (258 ff.); Urt. v. 03.05.2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 16; Urt. v. 23.02.2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 ff.).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, nach Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und allen Umständen der Tatbegehung sowie nach den subjektiven Verhaltensweisen - Form und Gewicht des Verschuldens und Beweggründen des Beamten für sein Verhalten - und den Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urt. v. 23.02.2012 - 2 C 38.10 - a.a.O.) Durch das Bundesverwaltungsgericht sind auf dieser Ebene der Maßnahmebemessung Fallgruppen von Dienstvergehen herausgearbeitet worden, denen auf Grund ihrer Schwere jeweils eine der im Gesetz aufgeführten Disziplinarmaßnahmen im Sinne einer Regeleinstufung zuzuordnen ist (so für die sogenannten "Zugriffsdelikte", d.h. den veruntreuenden Zugriff des Beamten auf dienstlich anvertraute Gelder und Vermögenswerte, im Regelfall die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, vgl. nur BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 63.11 - ZBR 2014, 47 ff. m.w.N.).

    Dies ist nur der Fall, wenn alle bemessungsrelevanten be- und entlastenden Gesichtspunkte ermittelt und in die - 13 - Bemessungsentscheidung eingestellt worden sind (BVerwG, Urt. v. 23.02.2012 - 2 C 38.10 - a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 28.02.2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 ff. jeweils m.w.N.).

    Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Regelmaßnahme abzusehen ist (BVerwG, Urt. v. 23.02.2012 - 2 C 38.10 - a.a.O.).

    Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" sind Entlastungsgründe bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.2012 - 2 C 38.10 - a.a.O. m.w.N.).

    Der Dienstherr und die Allgemeinheit müssen sich auf die Ehrlichkeit und Gesetzestreue von Polizeibeamten im Einsatz, deren Aufgabe gerade die Wahrung der Rechtsordnung und Verfolgung von Rechtsverstößen ist, unbedingt verlassen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 ff. m.w.N.).

    Von der Entfernung des Beklagten aus dem Dienst war nicht aufgrund des Vorliegens eines nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten Milderungsgrundes abzusehen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 23.02.2012 - 2 C 38.10 - a.a.O. m.w.N.).

    Die Fachkammer hat dabei zulasten des Beklagten zunächst diejenigen Umstände in die Abwägung eingestellt, die der dienstlichen Verfehlung das Gewicht eines schweren Dienstvergehens gegeben haben (BVerwG, Urt. v. 23.02.2012 - 2 C 38.10 - a.a.O.).

    So kommt der Motivationslage eines Beamten zum Tatzeitpunkt zwar stets eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Urt. v. 28.01.2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 ff.; Urt. v. 23.02.2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 ff.) und das Vorhandensein uneigennütziger Beweggründe ist ein gewichtiges Indiz dafür, dass vom Ausspruch der Höchstmaßnahme abgesehen werden kann (vgl. für die Fallgruppe der Zugriffsdelikte etwa vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1999 - 1 D 68.98 - BVerwGE 111, 43 ff.; Urt. v. 07.11.1995 - 1 D 1.95 - Urt. v. 13.06.1995 - 1 D 21.94 - juris jeweils m.w.N.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20885
BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12 (https://dejure.org/2012,20885)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2012 - 10 C 8.12 (https://dejure.org/2012,20885)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 10 C 8.12 (https://dejure.org/2012,20885)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    FreizügG/EU § 2 Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 1, § 5 Abs. 6, § 11 Abs. 2, § 13; AEUV Art. 45; Richtlinie 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1 und 3, Art. 16 Abs. 1 Satz 1, Art. 24 Abs. 2, Art. 37
    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht; Erwerbstätigkeit; Freizügigkeit; gesicherter Lebensunterhalt; Nichterwerbstätiger; Polen; rechtmäßiger Aufenthalt; Unionsbürger; Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FreizügG/EU § 2 Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 1, § 5 Abs. 6, § 11 Abs. 2, § 13
    Arbeitnehmer; Aufenthaltsrecht; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht; Erwerbstätigkeit; Freizügigkeit; Nichterwerbstätiger; Polen; Sozialhilfe; Unionsbürger; gesicherter Lebensunterhalt; rechtmäßiger Aufenthalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 FreizügG/EU 2004, § 4 FreizügG/EU 2004, § 4a Abs 1 FreizügG/EU 2004, § 5 Abs 6 FreizügG/EU 2004, § 11 Abs 2 FreizügG/EU 2004
    Entstehen eines unionsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts; fünfjährige ununterbrochene Freizügigkeitsberechtigung; Beitritt Polens

  • Wolters Kluwer

    Durchgängige Freizügigkeitsberechtigung während eines zusammenhängenden Zeitraums von fünf Jahren als Voraussetzung für das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FreizügG/EU § 2 Abs. 2, FreizügG/EU § 4, FreizügG/EU §... 4a Abs. 1, FreizügG/EU § 5 Abs. 6, FreizügG/EU § 11 Abs. 2, FreizügG/EU § 13, AEUV Art. 45, RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1, 2004/38/EG Art. 7 Abs. 3, 2004/38/EG Art. Art. 16 Abs. 1 S. 1, 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2, 2004/38/EG Art. 37
    Aufenthaltsrecht, Arbeitnehmer, Beitrittsstaaten, Daueraufenthaltsrecht, Erwerbstätigkeit, Freizügigkeitsrecht, Lebensunterhalt, nicht erwerbstätig, Polen, Unionsbürger, Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe, freizügigkeitsberechtigt, Beitritt

  • rewis.io

    Entstehen eines unionsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts; fünfjährige ununterbrochene Freizügigkeitsberechtigung; Beitritt Polens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Durchgängige Freizügigkeitsberechtigung während eines zusammenhängenden Zeitraums von fünf Jahren als Voraussetzung für das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 821
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
    Diese Aufenthaltszeiten sind aber nur berücksichtigungsfähig, sofern der Betroffene nachweisen kann, dass sie im Einklang mit den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG zurückgelegt wurden (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-424/10 u.a., Ziolkowski u.a. - NVwZ-RR 2012, 121).

    Der EuGH hat die Vorlagefragen mit Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-424/10 u.a. - beantwortet.

    Zur Auslegung dieser Bestimmung hat der EuGH in seinem Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-424/10 u.a., Ziolkowski u.a. - (NVwZ-RR 2012, 121) darauf hingewiesen, dass ein Unionsbürger, der im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats eine Aufenthaltszeit von über fünf Jahren nur aufgrund des nationalen Rechts dieses Staates zurückgelegt hat, nicht so betrachtet werden kann, als habe er das Recht auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG erworben, wenn er während dieser Aufenthaltszeit die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG nicht erfüllt hat (LS 1 und Rn. 51).

    Diese Aufenthaltszeiten sind in Ermangelung spezifischer Bestimmungen in den Beitrittsakten für die Zwecke des Erwerbs des Rechts auf Daueraufenthalt gemäß Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG aber nur berücksichtigungsfähig, sofern der Betroffene nachweisen kann, dass sie im Einklang mit den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG zurückgelegt wurden (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 a.a.O. LS 2 und Rn. 62 f.).

    Da nach dem Urteil des EuGH vom 21. Dezember 2011 (a.a.O.) auch Aufenthaltszeiten eines Drittstaatsangehörigen vor dem Beitritt seines Herkunftsstaats zur Europäischen Union für ein Daueraufenthaltsrecht zu berücksichtigen sind, wenn sie im Einklang mit den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG zurückgelegt wurden, das Berufungsgericht zum Aufenthalt des Klägers vor dem Beitritt Polens am 1. Mai 2004 aber keine tatsächlichen Feststellungen getroffen hat, ist der Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO).

    Im Unterschied zu der Fallgestaltung einer Unionsbürgerin der ersten Stunde, die dem Urteil vom 7. Oktober 2010 (a.a.O. Rn. 40) zugrunde lag, hat der Gerichtshof für die hier vorliegende Fallkonstellation eines ehemaligen Drittstaaters, dessen Herkunftsland mittlerweile der Union beigetreten ist, im Urteil vom 21. Dezember 2011 (a.a.O. Rn. 61 f.) die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG enthaltenen Voraussetzungen als maßgeblich für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts erachtet.

  • BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09

    Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
    Mit Beschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - hat der seinerzeit zuständige 1. Senat das Verfahren ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung der Voraussetzungen für den Erwerb eines Rechts auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG eingeholt.

    Der Formulierung in § 4a FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" ist zu entnehmen, dass nicht jeder nach nationalem Recht rechtmäßige Aufenthalt ausreicht, sondern das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpft und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall dieser Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (vgl. Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 41 Rn. 14).

    Die für diese Prüfung maßgebliche Frage, ob es für das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU erforderlich ist, dass der Betroffene während des gesamten Zeitraums von fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt war, oder ob es - wie vom Vertreter des Bundesinteresses vorgetragen - ausreicht, wenn der Aufenthalt fünf Jahre lang erlaubt war und jedenfalls zuletzt auf einem Freizügigkeitsrecht beruhte (so auch Nr. 4a.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom 26. Oktober 2009 - VwV-FreizügG/EU - GMBl S. 1270), hat der 1. Senat im Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - (Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 41 Rn. 15) offengelassen.

  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
    Der Senat entnimmt der Entscheidung des Gerichtshofs im Urteil vom 7. Oktober 2010 - Rs. C-162/09, Lassal - (NVwZ 2011, 32 Rn. 33 - 39), dass der ununterbrochene Fünfjahreszeitraum nicht bis zuletzt angedauert haben muss, sondern auch weiter zurück in der Vergangenheit liegen kann.

    Im Unterschied zu der Fallgestaltung einer Unionsbürgerin der ersten Stunde, die dem Urteil vom 7. Oktober 2010 (a.a.O. Rn. 40) zugrunde lag, hat der Gerichtshof für die hier vorliegende Fallkonstellation eines ehemaligen Drittstaaters, dessen Herkunftsland mittlerweile der Union beigetreten ist, im Urteil vom 21. Dezember 2011 (a.a.O. Rn. 61 f.) die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG enthaltenen Voraussetzungen als maßgeblich für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts erachtet.

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
    Der in beiden Bestimmungen der Richtlinie enthaltene Begriff der Sozialhilfe muss nicht zwingend deckungsgleich sein (a.A. offenbar Breidenbach, ZAR 2011, 233 ).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
    Das Berufungsgericht wird aber zu prüfen haben, ob er anschließend weiter als Arbeitnehmer tätig gewesen ist, so dass der (ergänzende) Bezug von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz seine Arbeitnehmereigenschaft nicht ohne Weiteres in Frage stellen würde (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 1986 - Rs. C-139/85, Kempf - Slg. 1986, 1741 Rn. 14).
  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann eine in der Berufsausbildung befindliche Person Arbeitnehmer im Sinne des Art. 45 AEUV sein, wenn diese Ausbildung unter den Bedingungen einer tatsächlichen und echten Tätigkeit im Lohn- und Gehaltsverhältnis durchgeführt wird (EuGH, Urteile vom 26. Februar 1992 - Rs. C-3/90, Bernini - Slg. I-1071 Rn. 14 und vom 17. März 2005 - Rs. C-109/04, Kranemann - Slg. I-2421 Rn. 14, 17 f.).
  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann eine in der Berufsausbildung befindliche Person Arbeitnehmer im Sinne des Art. 45 AEUV sein, wenn diese Ausbildung unter den Bedingungen einer tatsächlichen und echten Tätigkeit im Lohn- und Gehaltsverhältnis durchgeführt wird (EuGH, Urteile vom 26. Februar 1992 - Rs. C-3/90, Bernini - Slg. I-1071 Rn. 14 und vom 17. März 2005 - Rs. C-109/04, Kranemann - Slg. I-2421 Rn. 14, 17 f.).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
    Dafür ist es nicht entscheidend, dass finanzielle Leistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, nicht als Sozialhilfeleistungen im Sinne des Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG angesehen werden können (EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - Rs. C-22/08 u.a., Vatsouras - Slg. 2009, I-4585 Rn. 45) und ob Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II eine solche Leistung bilden.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2006 - 13 S 220/06

    Unionsbürger; Aufenthaltsberechtigung; zur Zeitspanne in FreizügG/EU 2004 § 2 Abs

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
    Die Zeitspanne, in der zur Begründung eines Daueraufenthaltsrechts fünf Jahre lang ununterbrochen die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG vorgelegen haben müssen, braucht indes nicht der Zeitraum unmittelbar vor der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zu sein (a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. März 2006 - 13 S 220/06, AuAS 2006, 218 zu § 2 Abs. 5 FreizügG/EU).
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels gerichtet sind, grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (stRspr, vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N. und vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 37 ff.).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Sie haben darauf hingewiesen, dass durch das Erfordernis der Erwerbsfähigkeit ein Bezug zu den Leistungen bei Arbeitslosigkeit bestehe (BSGE 107, 66 ff = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21 RdNr 29; BSGE 107, 206 ff = SozR 4-4200 § 7 Nr. 22 RdNr 20 f; vgl auch EuGH Urteil vom 4.9.2009 - Rs C-22/08 - SozR 4-6035 Art. 39 Nr. 5, RdNr 43; siehe aber auch BVerwG Urteil vom 31.5.2012 - 10 C 8/12 juris RdNr 25 mwN, zur Einordnung von SGB II-Leistungen als aufenthaltsrechtlich schädliche Sozialhilfeleistungen iS des Art. 7 Abs. 1 Buchst b der RL 2004/38/EG, wobei dies "nicht zwingend deckungsgleich" mit dem in Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG genannten Begriff der Sozialhilfe sein müsse; kritisch hierzu Breidenbach in ZAR 2011, 235 ff) .
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R

    Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher

    Mit dem Begriff des rechtmäßigen Aufenthalts wird auf die materiellen Freizügigkeitsvoraussetzungen abgestellt und somit unionsrechtlich vorausgesetzt, dass der Betreffende während einer Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 RL 2004/38/EG erfüllt hat (BVerwG Urteil vom 31.5.2012 - 10 C 8/12 - InfAuslR 2012, 348 ff; BVerwG Urteil vom 16.7.2015 - 1 C 22/14 - juris RdNr 17).
  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Es handelt sich dabei - wie bei der Bescheinigung über das Bestehen eines Daueraufenthaltsrechts nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 10 C 8.12 - Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 3 Rn. 12) - nicht um einen feststellenden Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG, sondern um schlicht hoheitliches Handeln (vgl. Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 5 FreizügG/EU Rn. 20 und 28), das mit der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen ist.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7308
BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11 (https://dejure.org/2012,7308)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 (https://dejure.org/2012,7308)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2012 - 1 C 3.11 (https://dejure.org/2012,7308)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AufenthG § ... 23 Abs. 2, § 58 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 59 Abs. 1 und 5, § 60 Abs. 1 Satz 2, Abs. 7 Satz 1, § 101 Abs. 1 Satz 2, §§ 102, 103; AuslG 1990 § 33; BGB § 133; EMRK Art. 8; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; GFK Art. 33 Abs. 1; HumHAG § 1 Abs. 1; Richtlinie 2008/115/EG Art. 15 Abs. 5 und 6, Art. 20 Abs. 1; VwVfG § 2 Abs. 3 Nr. 3, § 35
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage; Auslegung; Empfängerhorizont; jüdische Emigranten aus der früheren Sowjetunion; Kontingentflüchtling; Krankheit; maßgeblicher Zeitpunkt; Rechtsstellung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 23 Abs. 2, § 58 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage; Auslegung; Empfängerhorizont; Kontingentflüchtling; Krankheit; Rechtsstellung; Refoulement-Verbot; Statuserwerb; Verwaltungsakt; jüdische Emigranten aus der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 2 AufenthG 2004, § 58 Abs 1 AufenthG 2004, § 58 Abs 3 Nr 1 AufenthG 2004, § 59 Abs 1 AufenthG 2004, § 59 Abs 5 AufenthG 2004
    Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion; Abschiebungsandrohung; maßgeblicher Zeitpunkt; Abschiebungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts für die gerichtliche Beurteilung einer Abschiebungsandrohung; Zulässigkeit der Berufung von jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 23, 60 AufenthG, Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
    Ausländerrecht: Kein flüchtlingsgleiches Abschiebungsverbot für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion (sog. Kontingentflüchtlinge) | Abschiebungsandrohung, -schutz, -verbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme, Aufnahmezusage; Auslegung; Empfängerhorizont; ...

  • rewis.io

    Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion; Abschiebungsandrohung; maßgeblicher Zeitpunkt; Abschiebungsverbot

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de

    Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts für die gerichtliche Beurteilung einer Abschiebungsandrohung; Zulässigkeit der Berufung von jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein flüchtlingsrechtliches Abschiebungsverbot für jüdische Emigranten aus Russland

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein flüchtlingsrechtliches Abschiebungsverbot für jüdische Emigranten aus Russland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein straffällig gewordener jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jüdische Emigranten und das Refoulement-Verbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Überprüfung einer Abschiebungsandrohung

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Kein flüchtlingsrechtliches Abschiebungsverbot für jüdische Emigranten aus Russland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 142, 179
  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 529
 
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Wird zitiert von ... (345)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10

    Rechtswidrigkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
    Vor diesem Hintergrund erweist sich die Annahme des Berufungsgerichts, die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene entsprechende Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes belege, dass jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion von der Bundesrepublik Deutschland nicht als verfolgte oder durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnete Gruppe aufgenommen worden sind, als überzeugend (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 2011 - 11 S 1413/10 - InfAuslR 2011, 383 ; VGH München, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 12 CE 04.3232 - juris ; OVG Greifswald, Urteil vom 15. September 2004 - 1 L 107/02 - LKV 2005, 510 ; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 N 87.04 - juris).

    Die dem Kläger bekannt gegebene Aufnahmezusage ist ein Verwaltungsakt, der zumindest die Zusicherung der Erteilung eines Visums sowie eines unbefristeten Aufenthaltstitels nach Einreise mit einem nationalen Visum enthielt (weitergehend i.S. eines Status sui generis: VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 2011 a.a.O. S. 386 ff.; Hochreuter, NVwZ 2000, 1376, 1379 f.).

    Der Senat entnimmt diesen Regelungen den hinreichend deutlichen Willen des Gesetzgebers, mit der abschließenden aufenthaltsrechtlichen Neuregelung in § 23 Abs. 2 AufenthG auch die Fälle der vor dem 1. Januar 2005 aufgenommenen jüdischen Emigranten zu erfassen, um die bisherige, aus der entsprechenden Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes resultierende unklare Rechtslage für die Zukunft zu bereinigen (a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 2011 a.a.O. ).

  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
    Maßgebend ist bei der Auslegung behördlicher Schreiben nicht der innere Wille der Behörde, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektivierter Würdigung verstehen konnte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (stRspr, vgl. Urteile vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - BVerwGE 41, 305 ; vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 ; vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und vom 20. April 2005 - BVerwG 9 C 4.04 - BVerwGE 123, 292 ).

    Denn für die Auslegung eines Verwaltungsakts sind nur solche Umstände indiziell zu berücksichtigen, die dem Empfänger bei Zugang der Willenserklärung - hier: der Aufnahmezusage - erkennbar waren (Urteile vom 4. Dezember 2001 a.a.O. und vom 21. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
    Dem Revisionsgericht ist die eigene Auslegung der Aufnahmezusage nicht verwehrt, da das Tatsachengericht in seiner Entscheidung aufgrund seines abweichenden rechtlichen Ansatzes dazu nichts ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 Rn. 52 m.w.N.).

    Denn für die Auslegung eines Verwaltungsakts sind nur solche Umstände indiziell zu berücksichtigen, die dem Empfänger bei Zugang der Willenserklärung - hier: der Aufnahmezusage - erkennbar waren (Urteile vom 4. Dezember 2001 a.a.O. und vom 21. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
    Das liegt in der Konsequenz der neueren Rechtsprechung des Senats zum veränderten Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Prüfung einer Ausweisung (Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 12), der Ermessensentscheidung über die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Rn. 37 f.) sowie der Rücknahme oder des Widerrufs eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Urteil vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 10.09 - Buchholz 402.242 § 51 AufenthG Nr. 1).

    Der diesen Freiheitsrechten immanente Verhältnismäßigkeitsgrundsatz spricht dafür, dass die Gerichte bei ihrer Entscheidung über einen aufenthaltsbeendenden Verwaltungsakt auf eine möglichst aktuelle, d.h. nicht bereits überholte Tatsachengrundlage abstellen (Urteil vom 15. November 2007 a.a.O. Rn. 16 a.E.).

  • Drs-Bund, 14.11.1990 - BT-Drs 11/8439
    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
    Die Bundesregierung bat vielmehr im September 1990 die Auslandsvertretungen, Zuwanderungsanträge sowjetischer Juden bis zur Klärung eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Aufnahmeverfahrens nur entgegenzunehmen und weiter zu bearbeiten, soweit nicht von vornherein eine Aufnahme nach den geltenden Gesetzen ausgeschlossen sei (vgl. BTDrucks 11/8439 S. 2).

    Daraus ergebe sich die Notwendigkeit eines mit den Ländern und den jüdischen Organisationen abgestimmten Aufnahmeprogramms, das Vorsorge für den geregelten Zugang und eine angemessene Unterbringung treffe (BTDrucks 11/8439 S. 3 f.).

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
    Maßgebend ist bei der Auslegung behördlicher Schreiben nicht der innere Wille der Behörde, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektivierter Würdigung verstehen konnte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (stRspr, vgl. Urteile vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - BVerwGE 41, 305 ; vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 ; vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und vom 20. April 2005 - BVerwG 9 C 4.04 - BVerwGE 123, 292 ).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
    Maßgebend ist bei der Auslegung behördlicher Schreiben nicht der innere Wille der Behörde, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektivierter Würdigung verstehen konnte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (stRspr, vgl. Urteile vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - BVerwGE 41, 305 ; vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 ; vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und vom 20. April 2005 - BVerwG 9 C 4.04 - BVerwGE 123, 292 ).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04

    Abwasserabgabe; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
    Maßgebend ist bei der Auslegung behördlicher Schreiben nicht der innere Wille der Behörde, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektivierter Würdigung verstehen konnte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (stRspr, vgl. Urteile vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - BVerwGE 41, 305 ; vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 ; vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und vom 20. April 2005 - BVerwG 9 C 4.04 - BVerwGE 123, 292 ).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
    In Fällen einer Erkrankung eher singulären Charakters - wie hier - sind die Voraussetzungen des genannten Abschiebungsverbots erfüllt, wenn sich die Krankheit des Betroffenen mangels (ausreichender) Behandlung im Abschiebungszielstaat verschlimmert und sich dadurch der Gesundheitszustand wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern würde (Beschluss vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 118.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Verschlimmerung einer Erkrankung, die der Betroffene nicht mit einer Vielzahl seiner Landsleute teilt, so dass kein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG besteht und die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG nicht greift, als individuelle, unmittelbar am Maßstab der genannten Vorschrift zu prüfende Gefahr anzusehen ist (Urteil vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33 Rn. 15 f. = Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff., AufenthG Nr. 21).
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 B 08.2447

    Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion; besonderer Ausweisungsschutz

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

  • Drs-Bund, 12.03.1991 - BT-Drs 12/229
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

  • VGH Bayern, 20.12.2004 - 12 CE 04.3232
  • OVG Berlin, 30.07.2004 - 2 N 87.04
  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89

    Asylverfahren - Kontigentflüchtlingsgesetz - Geltungsbereich des

  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7

  • EuGH, 30.11.2009 - C-357/09

    Kadzoev - Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 106/02

    Sozialhilfe; Kostenerstattung; jüdische Emigranten; Sowjetunion;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 107/02

    Sozialhilfe; Kostenerstattung; jüdische Emigranten; Sowjetunion;

  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 19 B 12.1073

    Vollzug einer bestandskräftigen Ausweisung

    Auf die vom Verwaltungsgerichtshof zugelassenen Revisionen der Beklagten und der Landesanwaltschaft hin hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 22. März 2012 (Az. 1 C 3/11) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Dezember 2010 aufgehoben.

    Der Vollzug der Ausweisungsverfügung (nunmehr in Form des Bescheides vom 21.12.2012, durch den der Abschiebungsandrohung eine Frist zur freiwilligen Ausreise beigefügt worden ist) ist zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Senats (auf den es bei der Überprüfung einer Abschiebungsandrohung wie der vorliegenden ankommt, vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 3/11 - Abschnitt II.1 der Gründe) rechtmäßig; zu einer wesentlichen Verschlechterung der Gesundheit des Klägers wird es mit Wahrscheinlichkeit weder während des Abschiebungsvorganges noch alsbald nach der Abschiebung in die Russischen Föderation kommen.

    Eine Rechtsstellung, die das Refoulement-Verbot (§ 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 HumHAG und Art. 33 Abs. 1 GFK) umfasst und - mit Blick auf die Vorschrift des § 25 Abs. 2 AufenthG - nicht nur ein Abschiebungsverbot im Sinne des § 59 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, das die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung unberührt lässt, begründen würde, genießt der Kläger dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2012 (Az. 1 C 3.11 - Nr. 11.1 und 2 der Gründe) zufolge nicht.

    Nachdem nur eine individuelle Gefahr in Betracht kommt, besteht kein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG und greift die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG nicht (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 3/11; vgl. auch U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33 Rn. 15 f.).

    Mit Blick auf den vorliegenden Fall hat das Bundesverwaltungsgericht die für die Anwendung der Vorschrift von ihm entwickelten Grundsätze in seiner Entscheidung vom 22. März 2012 (1 C 3/11) zusammengefasst.

    Aufgrund der Wirtschaftskrise vor wenigen Jahren ist die Arbeitslosigkeit zwar erheblich angestiegen und hat im Februar 2009 einen Höchststand von 9, 4 % erreicht (vgl. Auswärtiges Amt, Länderinformation zur Russischen Föderation, Stand März 2011, vorgelegt von der Klägerseite zusammen mit der Revisionserwiderung vom 3.5.2011 im Verfahren BVerwG 1 C 3.11).

    cc) Hinsichtlich seiner Unterkunft ist der Kläger nicht bereits dann existenzgefährdet, wenn ihm kein abgeschlossenes 1-Zimmer-Apartment zur Verfügung steht (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 3.11).

    Die (wenn auch kleinen, vgl. das Gutachten des Dr. W. vom 18.10.2001) psychiatrisch relevanten Ursachenanteile an der Gewalttat vom 7. Februar 2001 bewertet der Senat in Übereinstimmung mit dem Kläger (vgl. dessen Schriftsatz vom 13.5.2011 im Verfahren 1 C 3/11) als eine solche Weiterung, weil diese Gewalttat zu einem langjährigen Freiheitsverlust geführt hat und weil derartige Taten wegen des Notwehrrechts des Geschädigten mit einem hohen Risiko auch für den Täter verbunden sind.

    Die Beklagte hat im Revisionsverfahren Az. 1 C 3/11 ausgeführt, im russischen Kulturbereich bestehe traditionell ein enger familiärer Zusammenhalt.

    Schließlich hat die Beklagte (entsprechend einer Anregung der Landesanwaltschaft im Revisionsverfahren 1 C 3.11 und einer eigenen Überlegung im Schriftsatz vom 27.3.2014) zugesichert, dem Kläger bei der Aufenthaltsbeendigung einen Geldbetrag in Höhe von 5.000 EUR auszuhändigen, so dass er bei der Gründung einer Existenz gesichert und auch in der Lage ist, die benötigten Medikamente für die erste Zeit zu erwerben.

    Der Streitwert im Verfahren 19 B 12.1073 wird - in Übereinstimmung mit Nr. V des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Dezember 2010 im Verfahren 19 B 09.824 sowie in Übereinstimmung mit dem Streitwertbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2012 im Verfahren 1 C 3.11 - auf 5.000 EUR festgesetzt.

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Maßgebend ist bei der Auslegung behördlicher Schreiben danach nicht der innere Wille der Behörde, sondern deren erklärter Wille, wie ihn der Empfänger bei objektivierter Würdigung verstehen konnte, wobei Unklarheiten zulasten der Verwaltung gehen (BVerwG 22. März 2012 - 1 C 3.11 - Rn. 24 mwN; U. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG 7. Aufl. § 35 Rn. 71) .
  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

    Geriete dieser "schnell" oder "alsbald" nach der Rückkehr in den Zielstaat in eine solche Situation, weil er auf die dortigen unzureichenden Möglichkeiten der Behandlung angewiesen wäre und auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte, ist die Gefahr auch konkret (BVerwG, Urteile vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 , zu § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG 1990 vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33 und vom 22. März 2012 - 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 Rn. 34 zu § 60 Abs. 7 Abs. 1 AufenthG).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10428
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09 (https://dejure.org/2012,10428)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.04.2012 - 4 A 1055/09 (https://dejure.org/2012,10428)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 (https://dejure.org/2012,10428)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine Fernwärme-Übernahmestation

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine Fernwärme-Übernahmestation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsche Vergabeart gewählt: Rückforderung der Zuwendung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen die Auflage in einem Zuwendungsbescheid zur Beachtung der VOB/A führt zur Rückforderung der Zuwendung

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen die Auflage in einem Zuwendungsbescheid zur Beachtung der VOB/A führt zur Rückforderung der Zuwendung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auflagen im Zuwendungsbescheid missachtet: Fördermittel zurückzuzahlen! (IBR 2012, 1335)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 671
  • NZBau 2012, 589
  • DÖV 2012, 740
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2010 - 1 L 6/10

    Widerruf eines Subventionsbescheids

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2006 4 A 2134/05 -, juris; Urteil vom 22. Februar 2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2010 1 L 6/10 -, NVwZ-RR 2010, 593; Antweiler, NvWZ 2005, 168, 169 f.

    vgl. Noch, DÖV 1998, 623, 624; ders., NVwZ 1999, 1084 f.; Bornheim/Stockmann, BB 1995, 577, 579; Antweiler, NVwZ 2005, 168, 169; gegen ein solches, die Bestimmung auf einen Hinweis reduzierendes Verständnis auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2010 1 L 6.10 -, NVwZ-RR 2010, 593.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2010 - 1 L 6/10 -, NVwZ-RR 2010, 593; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. August 2001 - 4 L 5/01 - ZfBR 2002, 305 ff.; Mayen, NZBau 2009, 98, 101.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. September 2008 15 A 2328/06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2010 - 1 L 6/10 -, NVwZ-RR 2010, 593.

    Ihm und nicht der Behörde (oder den Verwaltungsgerichten) diese Nachweispflicht aufzuerlegen, rechtfertigt sich schon deshalb, weil das Vergaberecht gerade dazu dient, durch ein streng formalisiertes Verfahren die Abgabe möglichst kostengünstiger Angebote zu garantieren, Vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2010 - 1 L 6/10 -, NVwZ-RR 2010, 593, und auch ein entsprechender Nachweis nicht den Verstoß gegen die Auflage in Ziffer 3, sondern letztlich nur gegen eine weitere, selbständige Auflage - nämlich gegen das in Ziffer 1.1 ANBest-P normierte Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung - widerlegen würde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 15 A 2328/06

    Tatbestandsmerkmal der Dringlichkeit ist eng auszulegen!

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09
    Eine besondere Dringlichkeit, die nicht auf einem Verhalten des Auftraggebers beruhen dürfte, ist insbesondere bei der gebotenen engen Auslegung des Ausnahmetatbestandes, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 2. September 2008 - 15 A 2328/06 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 4 ZB 07.2230 -, BayVBl 2010, 280; Pape/Holz, NVwZ 2011, 1231, 1233, nicht einmal ansatzweise zu erkennen.

    vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 2. September 2008 - 15 A 2328/06 -, juris.

    vgl. dazu auch OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2007 - 15 A 1243/05 - Urteil vom 2. September 2008 - 15 A 2328/06 -.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. September 2008 15 A 2328/06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2010 - 1 L 6/10 -, NVwZ-RR 2010, 593.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2004 - 8 C 10879/03

    Planfeststellungsbeschluss; Vorbehalt; Bestandskraft; nachträgliche Auflagen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2006 4 A 2134/05 -, juris; Urteil vom 22. Februar 2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2010 1 L 6/10 -, NVwZ-RR 2010, 593; Antweiler, NvWZ 2005, 168, 169 f.

    vgl. Mayen, NZBau 2009, 98 f.; Attendorn, NWVBl 2007, 293, 294; Hausmann, GewArch 2012, 107, 109; Antweiler, NVwZ 2005, 168, 169 f.; Bornheim/Stockmann, BB 1995, 577 f.

    vgl. Noch, DÖV 1998, 623, 624; ders., NVwZ 1999, 1084 f.; Bornheim/Stockmann, BB 1995, 577, 579; Antweiler, NVwZ 2005, 168, 169; gegen ein solches, die Bestimmung auf einen Hinweis reduzierendes Verständnis auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2010 1 L 6.10 -, NVwZ-RR 2010, 593.

    Dazu Antweiler, NVwZ 2005, 168, 170 ff.; Attendorn, NVwZ 2006, 991 ff.

  • VG Düsseldorf, 30.05.2012 - 21 K 4067/11

    Rückforderung einer Zuwendung bei Vergaberechtsverstoß

    So ausdrücklich zuletzt OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, juris.

    Siehe zuletzt mit eingehender Prüfung OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, juris.

    OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, juris.

    OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, juris.

    So ausdrücklich zuletzt OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, juris.

    Zuletzt ebenfalls ausdrücklich OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, juris.

    OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, juris; Müller-Wrede, a.a.O., A § 3 Nr. 1 Rn. 7.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2013 - 4 A 149/12

    Mehrfachbeteiligung am Bieterverfahren

    Mit der Bestimmtheit der Ziffer 3 ANBest-P in der damaligen Fassung hat sich der Senat im Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, NVwZ-RR 2012, 671, befasst und sie bestätigt.

    Näher dazu OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, NVwZ-RR 2012, 671.

    vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, NVwZ-RR 2012, 671.

    vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, NVwZ-RR 2012, 671.

    vgl. dazu auch OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, NVwZ-RR 2012, 671.

    EuGH, Urteil vom 21. September 1983 - Rs. 205-215/82 (Deutsche Milchkontor u.a.) - Slg. 1983, 2633 ff.; Urteil vom 16. Juli 1998 - Rs. C-298/96 (Oelmühle Hamburg) - Slg. 1998, I-4782; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22.02 -, NVwZ-RR 2004, 413; VG Karlsruhe, Urteil vom 20. Januar 2011 - 2 K 13/10 -, juris; vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend auch OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 - NVwZ-RR 2012, 671.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 - NVwZ-RR 2012, 671.

  • VG Köln, 03.09.2015 - 16 K 3369/14

    Widerruf und Rückforderung von Zuwendungsmitteln wegen möglicher

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 22. Februar 2005 - 15 A 1065/04, NVwZ-RR 2006, 86, und vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09, NVwZ-RR 2012, 671; Beschlüsse vom 22. Juni 2006 - 4 A 2134/05, juris, und vom 14. August 2013 - 12 A 1751/12, juris; vgl. auch VGH BW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 9 S 123/12, DVBl. 2014, 321 m.w.N.; zuletzt auch VG Köln, Urteile vom 13. November 2014 - 16 K 7404/12, juris, und vom 1. Juli 2015 - 16 K 6872/14, juris.

    OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 4 A 2134/05, juris-Rn. 11; Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09, NVwZ-RR 2012, 671 = juris-Rn. 37.

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, siehe wörtlich OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09, NVwZ-RR 2012, 671 = juris-Rn. 46, sind die ANBest-P nicht Teil des Vergaberechts, sondern des Zuwendungsrechts.

    vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09, NVwZ-RR 2012, 671 = juris-Rn. 86.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9208
BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2012,9208)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2012,9208)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2012,9208)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 9 Abs. 2; VereinsG § 3 Abs. 1, Abs. 2; VwVfG § 28 Abs. 2 Nr. 1
    Gedanke der Völkerverständigung; Gazastreifen; HAMAS; humanitäre Hilfeleistungen; palästinensische Gebiete; Sozialverein; Unterstützung; Vereinsverbot; Westjordanland

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 9 Abs. 2
    Gazastreifen; Gedanke der Völkerverständigung; HAMAS; Sozialverein; Unterstützung; Vereinsverbot; Westjordanland; humanitäre Hilfeleistungen; palästinensische Gebiete

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 Alt 3 VereinsG, Art 9 Abs 2 Alt 3 GG
    Vereinsverbot; humanitäre Hilfsleistung; Unterstützung der HAMAS

  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines Vereins gegen den Gedanken der Völkerverständigung durch Unterstützung eines der terroristischen Organisation der HAMAS zugehörigen Sozialvereins im Gazastreifen durch humanitäre Hilfe

  • rewis.io

    Vereinsverbot; humanitäre Hilfsleistung; Unterstützung der HAMAS

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verstoß eines Vereins gegen den Gedanken der Völkerverständigung durch Unterstützung eines der terroristischen Organisation der HAMAS zugehörigen Sozialvereins im Gazastreifen durch humanitäre Hilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation ist rechtmäßig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Verfahren über das Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation beschlossen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Verfahren über das Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation beschlossen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Verfahren über das Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation beschlossen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbot eines der HAMAS nahestehenden Vereins

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinsverbote und die Völkerverständigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Unterstützung der HAMAS - Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation ist rechtmäßig

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • fnp.de (Pressemeldung, 18.04.2012)

    Verbot eines muslimischen Spendenvereins bestätigt

  • taz.de (Pressebericht, 19.04.2012)

    Hilfe zur Hilfe ist Terror

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbot der "internationale Humanitäre Hilfsorganisation" rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation ist rechtmäßig

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.06.2011)

    Prozess um angeblichen Hamas-Hilfsverein geht weiter // Innenministerium lehnte Vergleich ab

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1128
  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 648
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50 Rn. 87) besteht die Funktion, die eine auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 GG ergehende Verbotsverfügung zu erfüllen hat, nicht darin, der Verbotsbehörde auf der Rechtsfolgenseite der Norm die Ausübung von Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu ermöglichen.

    Der Vorbehalt, den der Senat hinsichtlich einer Heranziehung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei den Rechtsfolgen eines verwirklichten Verbotstatbestands für Ausnahmefälle gemacht hat (Urteil vom 5. August 2009 a.a.O.) kommt im vorliegenden Fall nicht zum Tragen.

  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10
    Das Bundesministerium des Innern bezog sich zur Begründung des Vereinsverbots auf die Grundsätze des in der Sache Al-Aqsa ergangenen Urteils des Senats vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = NVwZ 2005, 1435) und führte aus: Der Kläger richte sich im Sinne des Verbotsgrunds des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 3 GG gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

    In seinem Urteil in der Sache Al-Aqsa vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = NVwZ 2005, 1435) hat der Senat die Voraussetzungen geklärt, unter denen ein Verein den Verbotsgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 3 GG dadurch verwirklicht, dass er Sozialvereine finanziell unterstützt, die Bestandteile des Gesamtgefüges der terroristischen Organisation der HAMAS sind (aa)).

  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09

    Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vereinsrecht (zuletzt: Urteil vom 1. September 2010 - BVerwG 6 A 4.09 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 55 Rn. 11) genügt es, dass die Verbotsbehörde unter diesen Gesichtspunkten auf Grund der ihr bekannt gewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte.

    Seine leitenden Mitglieder, deren Kenntnis dem Kläger zuzurechnen ist (vgl. dazu allgemein: Urteil vom 1. September 2010 a.a.O. Rn. 16, 30), waren sich darüber im Klaren, dass eine Förderung der von dem Kläger sog. Islamic Society Jabaliya gleichbedeutend mit einer Unterstützung der im gesamten Gazastreifen operierenden Islamic Society war, weil die in Jabaliya ansässige Organisationseinheit nur eine Zweigstelle des Gesamtvereins ist ((1)).

  • Drs-Bund, 30.09.2010 - BT-Drs 17/3129
    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10
    Sie hat - anders als die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) - nicht die von dem sog. Nahost-Quartett (Vereinigte Staaten, Russland, Europäische Union, Vereinte Nationen) formulierten Bedingungen für eine internationale Kooperation akzeptiert, die in einem Gewaltverzicht sowie in der Anerkennung des Existenzrechts Israels und der bisherigen Vereinbarungen im Nahostfriedensprozess bestehen (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von einzelnen Abgeordneten und der Fraktion Die Linke, BTDrucks 17/3129 S. 7).
  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 -,.

    Das Verfahren 1 BvR 1474/12 betrifft die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - bestätigte Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern gegen den Verein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V. (IHH) wegen mittelbarer Unterstützung der als terroristisch eingestuften Organisation "Hamas".

    Die angegriffenen Entscheidungen stehen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen in Einklang; das gilt für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - zum Verbot des Beschwerdeführers zu I) jedenfalls im Ergebnis.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - genügt im Ergebnis den grundgesetzlichen Anforderungen.

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 A 4.15

    Anhörung; Auflösung; einheitliches Netzwerk; Hisbollah; Inländerverein; Israel;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = juris Rn. 18; vom 24. Februar 2010 - 6 A 7.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 53 Rn. 44 und vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 13 ff.) richtet sich eine Vereinigung dann objektiv gegen den Gedanken der Völkerverständigung, wenn ihre Tätigkeit oder ihr Zweck geeignet ist, den Gedanken der Völkerverständigung zu beeinträchtigen.

    Das soziale Engagement ist der betroffenen Organisation zuzurechnen, da es einen Beitrag zur Akzeptanz der Organisation in der Bevölkerung leistet, was wiederum die Rekrutierung von Aktivisten erleichtert, die sich an gewalttätigen Handlungen beteiligen (BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = juris Rn. 37 und vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 14).

    Findet eine solche Unterstützung über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang statt, liegt darin eine schwerwiegende, ernste und nachhaltige Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung (BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 14).

    ccc) Die Hisbollah trägt zudem Gewalt in das Verhältnis zwischen dem israelischen und dem palästinensischen Volk hinein, indem sie mit der Hamas, die nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 und vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56) ihrerseits als eine völkerverständigungswidrige Organisation anzusehen ist, zusammenarbeitet und diese finanziell und militärisch unterstützt.

    Vielmehr ist entscheidend auf die Akzeptanz- und Entlastungsvorteile abzustellen, die sich für eine völkerverständigungswidrige Organisation daraus ergeben, dass die Tätigkeit des sozialen Bereichs einen Beitrag zur Akzeptanz der Organisation in der Bevölkerung leistet und die finanzielle Entlastung im sozialen Bereich dem militärisch-terroristischen Sektor der Organisation zugutekommt (BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 14).

    Auch personelle Verflechtungen können ein bedeutsames, wenn auch nicht notwendiges Indiz für die Zugehörigkeit eines Sozialvereins zu einer völkerverständigungswidrigen Organisation sein (BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = juris Rn. 33 und vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 34).

    Dies steht fest, weil zahlreiche Indizien zu der Annahme führen, dass der Kläger eine besondere Nähe zu der Hisbollah und deren Grundüberzeugungen aufweist (zu der Anforderung einer Identifizierung mit den völkerverständigungswidrigen Aktivitäten vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = juris Rn. 69 ff. und vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 68 ff.).

    Zumindest gegen eine Überspannung der als Korrektiv auch zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelten subjektiven Voraussetzungen des Verbotstatbestandes (BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.25 VereinsG Nr. 56 Rn. 14) spricht die gefahrenabwehrrechtliche Grundausrichtung der Vereinsverbots.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 5. August 2009 - 6 A 3.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50 Rn. 86 f.; vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 75; vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 56; vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 70 und Beschluss vom 29. Januar 2013 - 6 B 40.12 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 60 Rn. 34) ist aufgrund der durch Art. 9 Abs. 2 GG vorgegebenen Regelungsstruktur (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244 ) den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf der Tatbestandsseite der Norm, das heißt bei der Prüfung Rechnung zu tragen, ob die Voraussetzungen eines Verbotsgrundes vorliegen.

    Dies würde dem Verein die Möglichkeit eröffnen, ein Vereinsverbot durch eine Diversifizierung der Vereinstätigkeit zu umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 76).

  • BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21

    Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt

    Identifiziert sich der Verein mit den Zielen einer terroristischen Vereinigung, in deren Gebiet er die humanitären Hilfeleistungen erbringt, ist davon auszugehen, dass diese weder neutral noch unparteilich im Sinne des humanitären Völkerrechts geleistet werden (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 68 ff.).

    Die Europäische Union hat die HAMAS als eine an terroristischen Handlungen beteiligte Vereinigung qualifiziert (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 14 und 16).

    Anhaltspunkte für eine Auflösung der ISJ hat der Senat nicht feststellen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 32 ff.).

    Darüber hinaus war ihr nach dem Auswertungsvermerk des IM NRW vom 16. Oktober 2020 das Senatsurteil vom 18. April 2012 (- 6 A 2.10 -âEURŒ Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56) bekannt und sie plante deshalb mit Herrn A. Al-N. wegen möglicher Schwierigkeiten bei Überweisungen an die ISJ, die Eröffnung eines Kontos für den WWR im Gazastreifen.

    (2) Da die HAMAS als völkerverständigungswidrige Organisation anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41, vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 und vom 16. November 2015 - 1 A 4.15 - BVerwGE 153, 211 Rn. 28), stellt die in diesem Bewusstsein und - angesichts der festgestellten israelfeindlichen Ausrichtung des WWR und des Klägers - bewusst vorgenommene Unterstützung des Sozialvereins ISJ der HAMAS durch WWR ebenfalls eine sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtende Tätigkeit dar.

  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

    Den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist deshalb bereits auf der Tatbestandsseite der Norm bei der Prüfung Rechnung zu tragen, ob die Voraussetzungen eines Verbotsgrundes vorliegen (Urteile vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50 und vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 ).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 6 B 26.13

    Verbot eines Hells-Angels-Vereins

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vereinsrecht (Urteile vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 13 S. 19 f., vom 13. April 1999 - BVerwG 1 A 3.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 30 S. 3 und vom 27. November 2002 - BVerwG 6 A 4.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 35 S. 36, Beschluss vom 10. Januar 2003 - BVerwG 6 VR 13.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 38 S. 61 f., Urteile vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 S. 77 f., vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 Rn. 13 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50, vom 1. September 2010 - BVerwG 6 A 4.09 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 55 Rn. 11 und vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 11) genügt es, dass die Verbotsbehörde unter diesen Gesichtspunkten auf Grund der ihr bekannt gewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit darauf abgestellt, ob die Befürchtung eines negativen Ankündigungseffekts einer Anhörung bzw. das Bestreben, einem solchen Effekt durch Absehen von einer Anhörung zu begegnen, "nach den Umständen" nicht zu beanstanden (Urteile vom 13. April 1999 und vom 27. November 2002 jew. a.a.O., Beschluss vom 10. Januar 2003 a.a.O., Urteil vom 3. Dezember 2004 a.a.O.) bzw. "nachvollziehbar" (Urteil vom 18. April 2012 a.a.O.) war.

    Den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist deshalb bereits auf der Tatbestandsseite der Norm bei der Prüfung Rechnung zu tragen, ob die Voraussetzungen des Verbotsgrundes vorliegen (Urteile vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 87, vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 75 und vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 6 A 6.11 - Rn. 56).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 6 B 40.12

    Vereinsverbot; Hells Angels; Anhörung; Recht auf informationelle

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vereinsrecht (Urteile vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 13 S. 19 f., vom 13. April 1999 - BVerwG 1 A 3.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 30 S. 3 und vom 27. November 2002 - BVerwG 6 A 4.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 35 S. 36, Beschluss vom 10. Januar 2003 - BVerwG 6 VR 13.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 38 S. 61 f., Urteile vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 S. 77 f., vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 Rn. 13 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50, vom 1. September 2010 - BVerwG 6 A 4.09 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 55 Rn. 11 und vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 11) genügt es, dass die Verbotsbehörde unter diesen Gesichtspunkten auf Grund der ihr bekannt gewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit darauf abgestellt, ob die Befürchtung eines negativen Ankündigungseffekts einer Anhörung bzw. das Bestreben, einem solchen Effekt durch Absehen von einer Anhörung zu begegnen, "nach den Umständen" nicht zu beanstanden (Urteile vom 13. April 1999 und vom 27. November 2002 jew. a.a.O., Beschluss vom 10. Januar 2003 a.a.O., Urteil vom 3. Dezember 2004 a.a.O.) bzw. "nachvollziehbar" (Urteil vom 18. April 2012 a.a.O.) war.

    Den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist deshalb bereits auf der Tatbestandsseite der Norm bei der Prüfung Rechnung zu tragen, ob die Voraussetzungen des Verbotsgrundes vorliegen (Urteile vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 87, vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 75 und vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 6 A 6.11 - Rn. 56).

  • BVerwG, 19.11.2013 - 6 B 25.13

    Vereinsverbot eines Hells-Angels-Charters; Feststellung der Strafgesetzwidrigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vereinsrecht (Urteile vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 13 S. 19 f., vom 13. April 1999 - BVerwG 1 A 3.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 30 S. 3 und vom 27. November 2002 - BVerwG 6 A 4.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 35 S. 36, Beschluss vom 10. Januar 2003 - BVerwG 6 VR 13.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 38 S. 61 f., Urteile vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 S. 77 f., vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 Rn. 13 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50, vom 1. September 2010 - BVerwG 6 A 4.09 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 55 Rn. 11 und vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 11) genügt es, dass die Verbotsbehörde unter diesen Gesichtspunkten auf Grund der ihr bekannt gewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit darauf abgestellt, ob die Befürchtung eines negativen Ankündigungseffekts einer Anhörung bzw. das Bestreben, einem solchen Effekt durch Absehen von einer Anhörung zu begegnen, "nach den Umständen" nicht zu beanstanden (Urteile vom 13. April 1999 und vom 27. November 2002 jew. a.a.O., Beschluss vom 10. Januar 2003 a.a.O., Urteil vom 3. Dezember 2004 a.a.O.) bzw. "nachvollziehbar" (Urteil vom 18. April 2012 a.a.O.) war.

    Den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist deshalb bereits auf der Tatbestandsseite der Norm bei der Prüfung Rechnung zu tragen, ob die Voraussetzungen des Verbotsgrundes vorliegen (Urteile vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 87, vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 75 und vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 6 A 6.11 - Rn. 56).

  • OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22

    Verbot eines Vereins, der die Hizb Allah unterstützt - Anhörung; Hisbollah; Hizb

    Ein derartiges Bestreben, einer Verbotsverfügung größtmögliche Wirksamkeit zu verleihen, rechtfertigt in der Regel das Absehen von einer Anhörung (BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 13; Urt. v. 18.04.2012 - 6 A 2.10, juris Rn. 11).

    Insbesondere muss die Förderung eine gewisse Kontinuität und Umfänglichkeit aufweisen, damit die objektive Eignung zu einer hinreichenden Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.2012 - 6 A 2.10, juris Rn. 18).

    Es ist aber der Ansicht, dass nicht nur eine signifikante ideologische Unterstützung vorliegt, die der Hizb Allah in einem erheblichen Ausmaß Akzeptanzvorteile für ihre völkerverständigungswidrige Betätigung brachte (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.04.2012 - 6 A 2.10, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 16.10.2023 - 6 B 6.23

    Klage eines islamischen Kulturvereins gegen die sein Verbot wegen der

    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - (NVwZ-RR 2012, 648) für den Verbotsgrund des sich Richtens gegen den Gedanken der Völkerverständigung verlangt, dass dem verbotenen Verein die Zugehörigkeit des unterstützten Vereins zu der Terrororganisation bekannt sei und er sich mit der Terrororganisation einschließlich der von ihr ausgehenden Gewalttaten identifiziere.

    Nimmt man zugunsten des Klägers an, dass er mit seinen Ausführungen in der Beschwerdebegründung eine Abweichung des Oberverwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - (NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 19) zum Erfordernis der Identifizierung des unterstützenden Vereins mit der völkerverständigungswidrigen Betätigung der Terrororganisation sowie des Bundesverfassungsgerichts zu den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an ein Vereinsverbot (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160) geltend machen will, kann er damit die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht erreichen.

  • BVerwG, 08.07.2014 - 6 VR 1.14

    Vereinsverbot; vorläufiger Rechtsschutz; Völkerverständigungswidrigkeit der Hizb

    Die Tragfähigkeit des Verbotsgrunds der Völkerverständigung für ein derart begründetes Verbot hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung vor dem Hintergrund des Grundrechts der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur unter sehr engen Voraussetzungen und auf einer konsistenten Grundlage von Indizien bejaht (Urteil vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - NVwZ 2005, 1435 und darauf aufbauend: Urteil vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ 2012, 648).

    Auch im vorliegenden Fall ist die Frage der Erfüllung des Verbotsgrunds der Völkerverständigungswidrigkeit nach den Maßstäben des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nicht eindeutig zu beurteilen, zumal nicht nur wie zuletzt im Verhältnis des Urteils vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - zu demjenigen vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - eine bloße Fortschreibung der auf die Organisation der HAMAS und ihre sogenannten Sozialvereine in den palästinensischen Gebieten bezogenen Erkenntnisse, sondern die erstmalige Beurteilung der Hizb Allah und der Shahid Stiftung im Libanon in Rede steht.

  • VGH Bayern, 20.10.2015 - 4 A 14.1787

    Wird die behördliche Feststellung, dass eine bestimmte Gruppierung eine verbotene

  • BVerwG, 21.01.2022 - 6 B 1.22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Beschwerde; Klage

  • VG Köln, 30.03.2022 - 1 K 1272/21
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19

    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren;

  • VG Ansbach, 09.04.2019 - AN 4 X 19.00746

    Ermittlungsverfahren gegen einen Verein

  • VG Dresden, 22.05.2013 - A 11 K 544/11

    Libanon, soziale Gruppe, Frauen, geschlechtsspezifische Verfolgung,

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16829
BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11 (https://dejure.org/2011,16829)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2011 - 5 C 9.11 (https://dejure.org/2011,16829)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 (https://dejure.org/2011,16829)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 1, Art. 116; BVFG § 6 Abs. 2, § 27 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 i. V. m. §§ 48, 49; VwGO § 121
    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der Rechtskraftbindung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Änderung der Rechtslage; höchstrichterliche Rechtsprechung

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1, Art. 116
    Aufnahmebescheid; Durchbrechen der Rechtskraftbindung; Rechtskraft; Wiederaufgreifen des Verfahrens; höchstrichterliche Rechtsprechung; rechtskräftige Ablehnung; Änderung der Rechtslage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 121 VwGO, § 51 Abs 1 Nr 1 VwVfG, § 51 Abs 5 VwVfG, § 48 VwVfG, § 49 VwVfG
    Aufnahmebescheid; abweisendes rechtskräftiges Sachurteil; Durchbrechung der Rechtskraftbindung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Änderung der Rechtslage

  • Wolters Kluwer

    Überwindung der Rechtskraftbindung des Urteils bei Beanspruchung der Sachentscheidung über einen erneuten Antrag auf Erteilung eines vertriebenrechtlichen Aufnahmebescheids

  • rewis.io

    Aufnahmebescheid; abweisendes rechtskräftiges Sachurteil; Durchbrechung der Rechtskraftbindung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Änderung der Rechtslage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Überwindung der Rechtskraftbindung des Urteils bei Beanspruchung der Sachentscheidung über einen erneuten Antrag auf Erteilung eines vertriebenrechtlichen Aufnahmebescheids

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erneute Entscheidung über vertriebenenrechtliche Aufnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 334
  • NVwZ-RR 2012, 5
  • DÖV 2012, 491
 
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Wird zitiert von ... (189)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11
    Deshalb wird ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens als einheitliches Begehren verstanden und sowohl unter dem Gesichtspunkt des Wiederaufgreifens im engeren Sinn als auch mit Blick auf ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinn gewürdigt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 17 ff. und - BVerwG 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 15 ff.).

    Mit der Bestimmung soll auch verhindert werden, dass die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Sachurteil entschieden worden ist, bei unveränderter Sach- und Rechtslage erneut - mit der Gefahr unterschiedlicher Ergebnisse - zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht und einer erneuten Sachprüfung zugeführt werden kann (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 , vom 18. September 2001 - BVerwG 1 C 4.01 - BVerwGE 115, 111 und vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 13, jeweils m.w.N.).

    Dieser Zweck, der aus dem verfassungsrechtlich geschützten Prinzip der Rechtssicherheit folgt, verbietet es, die Exekutive uneingeschränkt zu einer erneuten Entscheidung über ein Begehren, das dem rechtskräftig entschiedenen Streitgegenstand entspricht, für befugt zu erachten (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 14; BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 1988 a.a.O.).

    So liegt es, wenn der Betroffene nach § 51 VwVfG einen Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens hat oder die Behörde das Verfahren im Ermessenswege wieder aufgreift oder aufgreifen muss (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 14).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit verdichtet sich das Ermessen der Behörde zugunsten des Betroffenen, wenn das Festhalten an dem rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakt schlechthin unerträglich wäre (vgl. zum Vorstehenden Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 24 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 19 f., jeweils m.w.N.).

    Genauso verhält es sich bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit des rechtskräftigen Urteils, mit dem der frühere Verwaltungsakt bestätigt wurde (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 m.w.N. und Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 sowie vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 34 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11
    Deshalb wird ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens als einheitliches Begehren verstanden und sowohl unter dem Gesichtspunkt des Wiederaufgreifens im engeren Sinn als auch mit Blick auf ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinn gewürdigt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 17 ff. und - BVerwG 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 15 ff.).

    Auch eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und eine erstmalige Klärung einer Rechtsfrage durch diese Rechtsprechung stellen im Rahmen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG keine Änderung der Rechtslage dar (vgl. Beschlüsse vom 25. Mai 1981 - BVerwG 8 B 89.80 u.a. - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 9 und vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 B 241.92 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 29; Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 21).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit verdichtet sich das Ermessen der Behörde zugunsten des Betroffenen, wenn das Festhalten an dem rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakt schlechthin unerträglich wäre (vgl. zum Vorstehenden Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 24 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 19 f., jeweils m.w.N.).

    Genauso verhält es sich bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit des rechtskräftigen Urteils, mit dem der frühere Verwaltungsakt bestätigt wurde (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 m.w.N. und Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 sowie vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 34 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 25.01.2008 - 5 C 8.07

    Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11
    Mit Schreiben vom 6. Februar 2008 beantragte die Klägerin erneut die Erteilung eines Aufnahmebescheids und legte dar, nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2008 - BVerwG 5 C 8.07 - (BVerwGE 130, 197) genüge es für das Merkmal der Abstammung, wenn - wie in ihrem Fall - ein Großelternteil deutscher Volkszugehöriger gewesen sei.

    Die Klägerin beruft sich insoweit ohne Erfolg auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2008 (a.a.O. Rn. 12 ff.).

  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11
    Soweit und solange das die Verpflichtungsklage abweisende rechtskräftige Urteil nach § 121 VwGO Bindungswirkung entfaltet, ist es demzufolge der Exekutive verwehrt, im Fall eines wiederholten Antrags erneut eine ablehnende Sachentscheidung zu treffen und auf diese Weise die Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes wieder zu eröffnen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - NVwZ 1989, 141 ).

    Dieser Zweck, der aus dem verfassungsrechtlich geschützten Prinzip der Rechtssicherheit folgt, verbietet es, die Exekutive uneingeschränkt zu einer erneuten Entscheidung über ein Begehren, das dem rechtskräftig entschiedenen Streitgegenstand entspricht, für befugt zu erachten (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 14; BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11
    Genauso verhält es sich bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit des rechtskräftigen Urteils, mit dem der frühere Verwaltungsakt bestätigt wurde (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 m.w.N. und Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 sowie vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 34 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 24).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11
    Genauso verhält es sich bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit des rechtskräftigen Urteils, mit dem der frühere Verwaltungsakt bestätigt wurde (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 m.w.N. und Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 sowie vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 34 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 24).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92

    Rechtsprechungsänderung - Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11
    Auch eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und eine erstmalige Klärung einer Rechtsfrage durch diese Rechtsprechung stellen im Rahmen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG keine Änderung der Rechtslage dar (vgl. Beschlüsse vom 25. Mai 1981 - BVerwG 8 B 89.80 u.a. - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 9 und vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 B 241.92 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 29; Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 21).
  • BVerwG, 28.07.1976 - 8 C 90.75

    Ausstellung von Vertriebenenausweisen - Erstantrag - Örtlich zuständige Behörden

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11
    Nach den den Senat bindenden (§ 137 Abs. 2 VwGO) tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Beschluss ist für einen Verstoß gegen Treu und Glauben - etwa durch eine Verletzung der der Behörde gegenüber der Klägerin obliegenden Betreuungspflicht (vgl. Urteil vom 28. Juli 1976 - BVerwG 8 C 90.75 - juris Rn. 29) - nichts ersichtlich.
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 7.01

    Rechtskräftige Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11
    Dementsprechend hat der im Vorprozess unterlegene Antragsteller, solange und soweit die Bindungswirkung des klageabweisenden rechtskräftigen Urteils reicht, keinen Rechtsanspruch auf eine erneute Entscheidung in der Sache (zur zeitlichen Grenze der materiellen Rechtskraft vgl. Urteil vom 18. September 2001 - BVerwG 1 C 7.01 - BVerwGE 115, 118 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 5 B 18.10

    Grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenem Recht; Grundsatz; Ausnahme (hier: Art.

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11
    Eine Beschränkung der Berufungszulassung auf einzelne Tatsachen- oder Rechtsfragen ist hingegen nicht statthaft (vgl. Urteil vom 7. Februar 1997 - BVerwG 9 C 11.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 6 S. 5 und Beschluss vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 5 B 18.10 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71

    Vertreibungsschaden an einem ruhenden Betrieb - Vertreibungsschaden an einem

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

  • BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00

    Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 07.02.1997 - 9 C 11.96

    Berufungsantrag - Rechtsschutzbegehren in der Berufungsinstanz

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93

    Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 28.07.2008 - 8 B 31.08

    Voraussetzungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzung

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23

    Abwägung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Dem kann der Kläger angesichts der von diesen Entscheidungen ausgehenden Rechtskraftwirkung (vgl. § 121 Nr. 1 VwGO) nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass er einen Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gehabt habe (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2011 - BVerwG 5 C 9.11 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    Die erstmalige Klärung einer Rechtsfrage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung begründet ebenso wie eine Änderung dieser Rechtsprechung regelmäßig keine Änderung der Rechtslage im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 27).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13 und vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 29 f.).

    Sie orientierte sich hinsichtlich der angenommenen Beschränkung des Abstammungsmerkmals auf die Eltern der Sache nach an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren Rechtslage und konnte sich auf die Gesetzesmaterialien zum Kriegsfolgenbereinigungsgesetz berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 -BayVBl. 2012, 478; BT-Drs. 12/3212 S. 23).

    Allein der Umstand, dass der ablehnende Verwaltungsakt - gemessen an den sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebenden Anforderungen - nicht rechtmäßig verfügt werden durfte, genügt für die Annahme seiner offensichtlichen Rechtswidrigkeit nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 29).

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 25.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    Die erstmalige Klärung einer Rechtsfrage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung begründet ebenso wie eine Änderung dieser Rechtsprechung regelmäßig keine Änderung der Rechtslage im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 27).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13 und vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 29 f.).

    Sie orientierte sich hinsichtlich der angenommenen Beschränkung des Abstammungsmerkmals auf die Eltern der Sache nach an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren Rechtslage und konnte sich auf die Gesetzesmaterialien zum Kriegsfolgenbereinigungsgesetz berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478; BT-Drs. 12/3212 S. 23).

    Allein der Umstand, dass der ablehnende Verwaltungsakt - gemessen an den sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebenden Anforderungen - nicht rechtmäßig verfügt werden durfte, genügt für die Annahme seiner offensichtlichen Rechtswidrigkeit nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 29).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8837
BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 3, § ... 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 26 Abs. 4, § 55 Abs. 2 Nr. 6, § 102 Abs. 2, § 104 Abs. 2; BKGG § 6a; SGB II § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 12a; AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 3
    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erwerbseinkommen; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; Hilfebedürftigkeit; unterhaltsberechtigte Familienangehörige; Kernfamilie; Leistungen nach dem AsylbLG; Leistungen nach dem SGB II; Sozialhilfebezug; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2
    Ausweisungsgrund; Bedarfsgemeinschaft; Erwerbseinkommen; Hilfebedürftigkeit; Kernfamilie; Kinderzuschlag; Leistungen nach dem AsylbLG; Leistungen nach dem SGB II; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Unterhaltsbedarf; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 4 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 AufenthG 2004, § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; unterhaltsberechtigte Familienangehörige

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis; Geltung der sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft für die Berechnung bei Anspruch ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 2 Abs. 3, AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 5 Abs. 3, AufenthG § 9 Abs. 2, AufenthG § 26 Abs. 4, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 6, AufenthG § 102 Abs. 2, AufenthG § 104 Abs. 2, BKGG § 6a, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2, SGB II § 7 Abs. 3, SGB II § 9 Abs. 2, SGB II § 12a, AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3, AsylbLG § 1 Abs. 2, AsylbLG § 1 Abs. 3
    Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Erwerbstätigkeit, Unterhaltsbedarf, Bedarfsgemeinschaft, Hilfebedürftigkeit, unterhaltsberechtigte Familienangehörige, Kinderzuschlag

  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; unterhaltsberechtigte Familienangehörige

  • ra.de
  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; unterhaltsberechtigte Familienangehörige

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis; Geltung der sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft für die Berechnung bei Anspruch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesicherter Lebensunterhalt, Bedarfsgemeinschaft und Niederlassungserlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 333
  • NVwZ-RR 2012, 5
  • DÖV 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Für die Berechnung, ob er voraussichtlich einen Anspruch auf derartige Leistungen hat, gelten grundsätzlich die sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft (im Anschluss an Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09).

    Diese Auffassung ist mit der inzwischen durch Urteil des Senats vom 16. November 2010 (BVerwG 1 C 21.09 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 14 ff., InfAuslR 2011, 182) vorgenommenen Auslegung dieser Erteilungsvoraussetzung nicht vereinbar.

    Das führt nach der Rechtsprechung des Senats - jedenfalls soweit die Bedarfsgemeinschaft aus Mitgliedern der Kernfamilie besteht - regelmäßig dazu, dass der Lebensunterhalt des Ausländers dann nicht im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gesichert ist, wenn der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht durch eigene Mittel bestritten werden kann (wegen der Begründung im Einzelnen vgl. Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 15 ff.).

    Sollte sich bei der Berechnung ein Leistungsanspruch des Klägers nach dem SGB II ergeben, bliebe weiter zu prüfen, ob der Kläger durch Beantragung des - nach § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG unschädlichen - Kinderzuschlags für seine - inzwischen sechs - Kinder nach § 6a BKGG, von dem er bisher als Leistungsberechtigter nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschlossen war, künftig eine Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft insgesamt und damit auch den eigenen Bezug von Leistungen nach dem SGB II vermeiden könnte (vgl. zu dieser Möglichkeit auch Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Diese Voraussetzungen müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz vorliegen (Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 24.08 - BVerwGE 135, 225 Rn. 13).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Entscheidend ist vielmehr, ob künftig voraussichtlich ein Anspruch auf öffentliche Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG besteht (Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Derzeit ist der Lebensunterhalt der Klägerin zu 1. und der mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Kläger zu 2. bis 6. überwiegend durch die Erwerbstätigkeit der Klägerin zu 1. gesichert im Sinne des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen: BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - BVerwG 1 C 4.10 -, Buchholz 402.242 § 9 AufenthG Nr. 3; Urt. v. 16.11.2010 - BVerwG 1 C 20.09 -, BVerwGE 138, 135, 141; Urt. v. 26.8.2008 - BVerwG 1 C 32.07 -, BVerwGE 131, 370, 375; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.3.2012 - 8 ME 41/12 -, Umdruck S. 5; Beschl. v. 20.3.2012 - 8 LC 277/10 -, NVwZ-RR 2012, 725 f.).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Denn nach dem Zweck der Vorschrift, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern, kommt es nur darauf an, ob während des Aufenthalts im Bundesgebiet ein Anspruch auf öffentliche Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG besteht bzw. vermieden werden kann (Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 4.10 - Buchholz 402.242 § 9 AufenthG Nr. 3 = NVwZ-RR 2012, 333 Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Für § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits ausdrücklich bestätigt, dass die Vorschrift nicht darauf angelegt ist, etwa eine Inanspruchnahme von Sozialleistungen in der Vergangenheit zu sanktionieren, sondern der fortdauernden künftigen Inanspruchnahme solcher Leistungen entgegenzuwirken (Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 4.10 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 17 A 1150/13

    Aufenthalt aus humanitären Gründen; Aufenthalt aus familiären Gründen;

    Nichts anderes ergibt sich aus der vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 16. November 2010 - 1 C 21.09 -, BVerwGE 138, 148 = juris, Rdn. 14 ff., und vom 16. August 2011 - 1 C 4.10 -, NVwZ-RR 2012, 333 = juris, Rdn. 14.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

    Denn Zeiträume der Fiktionswirkung werden, aus der maßgeblichen Perspektive des Zeitpunkts der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 4.10 -, juris Rn. 13), auf die Frist des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG von fünf Jahren nicht angerechnet, wenn kein Anspruch auf Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2010 - 1 C 6.09 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 07.03.2016 - 10 ZB 14.822 -, juris Rn. 7).
  • VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. z.B. BVerwG v. 16.8.2011, 1 C 4/10, juris Rdnr. 12; v. 13.9.2011, 1 C 17/10, juris Rdnr. 10).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - L 6 AS 173/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sicherungsanordnung

    Dies setzt neben einem konkreten Arbeitsplatzangebot aber gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG weiterhin voraus, dass der Lebensunterhalt des Antragstellers zu 2. gesichert wäre, wobei sich die Ermittlung des Unterhaltsbedarfes grundsätzlich bei erwerbsfähigen Ausländern nach den Bestimmungen des SGB II richtet (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil vom 26.08.2008 - 1 C 32.07 - juris Rdnr. 19; Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 21.09, juris Rdnr. 20, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 4.10, juris Rdnr. 14; vgl. auch Bayrischer Verwaltungsgerichtshof - VGH - Beschluss vom 29.01.2014 - 10 CS 13.1996, juris Rdnr. 17).
  • BVerwG, 05.12.2012 - 1 B 21.12

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich "einer

    Die Beklagte begründet ihre Beschwerde maßgeblich damit, dass das Berufungsgericht "eine fehlerhafte Interpretation der Urteilsgründe" in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2011 (BVerwG 1 C 12.10) vorgenommen und dementsprechend auch die Entscheidung von demselben Tag in der Sache BVerwG 1 C 4.10 "fehlerhaft interpretiert bzw. " habe.

    Sie behauptet zwar eine Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2011 in der Sache BVerwG 1 C 4.10 (Maßgeblichkeit der Bedarfsgemeinschaft für die Sicherung des Lebensunterhalts), stützt sich zur Begründung dieser Behauptung allerdings im Wesentlichen auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Entscheidung vom selben Tage in der Sache BVerwG 1 C 12.10 (Berücksichtigung von Kindern deutscher Staatsangehörigkeit bei der Subsumtion eines Falles unter § 5 Abs. 1 Satz 1 AufenthG); damit ist die erhobene Divergenzrüge nicht schlüssig begründet.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 24.11

    Niederlassungserlaubnis; Bedarfsgemeinschaft; (keine) Sicherung des

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 4.10 - juris, Rn. 14) ist bei der Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG darauf abzustellen, ob der Ausländer nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis seinen Lebensunterhalt voraussichtlich ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG, d.h. insbesondere ohne Inanspruchnahme von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, bestreiten kann.
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2018 - 8 ME 13/18

    Gelten des Lebensunterhalts als gesichert durch Verfügen des Ausländers über die

    C 4/10 -, NVwZ-RR 2012, 333, juris Rn. 17).
  • VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis, selbständige

  • VG Aachen, 13.04.2023 - 4 K 2548/22

    Asylbewerber; Verteilung; Umverteilung; Wohnsitzauflage

  • VG Schleswig, 20.06.2019 - 1 B 46/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht

  • VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18

    Spezialitätenrestaurant im Sinne der BeschV 2013 § 11

  • VG München, 05.07.2012 - M 12 K 12.2039

    Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhaltssicherung, (Nicht-)Berücksichtigung des

  • VG Aachen, 19.03.2014 - 8 K 1398/12

    Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhalt; Lebensunterhaltssicherung; Absehen;

  • VG Düsseldorf, 26.06.2012 - 27 K 3704/11

    Widerruf Flüchtling Niederlassungserlaubnis gleichwertig Lebensunterhalt Ausnahme

  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 10 CS 13.1996

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung; Antrag auf Anordnung der

  • VG München, 13.09.2012 - M 12 K 12.2888

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer

  • VG Karlsruhe, 19.01.2012 - 6 K 2158/11

    Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhaltssicherung; Verpflichtungserklärung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 3 N 136.13

    Sicherung des Lebensunterhalts; Einkommen; Überstunden; Schwankungen

  • VG Berlin, 07.12.2020 - 19 K 274.19

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG Halle, 06.11.2014 - 1 A 162/11

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Sicherung des

  • VG Saarlouis, 20.02.2014 - 6 K 1004/13

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts

  • VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 7 K 3148/12

    Nachträgliche Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen rechtswidriger Erteilung

  • VG Aachen, 27.02.2013 - 8b K 906/11
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,186
BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10 (https://dejure.org/2011,186)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2011 - 6 C 15.10 (https://dejure.org/2011,186)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2011 - 6 C 15.10 (https://dejure.org/2011,186)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    RGebStV §§ 2, 5
    Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im ausschließlich privaten Bereich; neuartige Rundfunkempfangsgeräte; auf demselben Grundstück; Bereithalten

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    RGebStV §§ 2, 5
    Bereithalten; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Rundfunkgebühr; Zweitgerät; auf demselben Grundstück; im ausschließlich privaten Bereich; neuartige Rundfunkempfangsgeräte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 3 S 1 Nr 2 RdFunkGebStVtr BW, § 2 Abs 2 S 1 RdFunkGebStVtr BW, § 5 Abs 1 S 1 RdFunkGebStVtr BW, § 5 Abs 2 S 1 RdFunkGebStVtr BW
    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Zweitgerät; internetfähiger PC in Arbeitszimmer; Bereithalten

  • IWW
  • JurPC

    Zur Rundfunkgebührenpflicht für PC\s

  • Wolters Kluwer

    Bereithaltung eines "neuartigen" und "nicht neuartigen" Rundfunkempfangsgerät auf demselben Grundstück zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

  • rewis.io

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Zweitgerät; internetfähiger PC in Arbeitszimmer; Bereithalten

  • ra.de
  • rewis.io

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Zweitgerät; internetfähiger PC in Arbeitszimmer; Bereithalten

  • rechtsportal.de

    Bereithaltung eines "neuartigen" und "nicht neuartigen" Rundfunkempfangsgerät auf demselben Grundstück zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

  • rechtsportal.de

    Bereithaltung eines "neuartigen" und "nicht neuartigen" Rundfunkempfangsgerät auf demselben Grundstück zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werden für alle privat genutzten Geräte Rundfunkgebühren entrichtet, ist das "Zweitgerät” im beruflich genutzten Arbeitszimmer nicht gebührenpflichtig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für für Internet-PC's als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Rundfunkgebühr für nicht ausschließlich privat genutzten PC als Zweitgerät

  • heise.de (Pressebericht, 18.08.2011)

    Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für PC im Heimbüro

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Internet-PC im Büro und die GEZ

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine GEZ-Gebühren für Internet-PCs als Zweitgerät

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für den Arbeits-PC zuhause

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    GEZ: Muss für beruflich genutzte Computer in der Wohnung gezahlt werden?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    GEZ mal Anders: So bekommen Selbständige und Freiberufler ihre Gebühren zurück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beruflich genutzter PC - keine zusätzliche Rundfunkgebühr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenfreiheit für internetfähige PC als Zweitgeräte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine GEZ für Internet-PC als Zweitgerät bei geschäftlicher Nutzung?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    GEZ: Ausgewählte rechtliche Fragen und Antworten // GEZ bei Computern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 32
  • NVwZ-RR 2012, 5
  • MMR 2011, 840
  • DVBl 2011, 1501
  • DÖV 2011, 979
  • afp 2011, 617
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - NJW 2011, 946) sind auch internetfähige PC wie derjenige des Klägers als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im Sinne des § 5 Abs. 3 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

    - 16 vaten/gewerblichen Nutzung desselben Grundstücks von ihr erfasst werden (vgl. auch Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - NJW 2011, 946).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - NJW 2011, 946) sind auch internetfähige PC wie derjenige des Klägers als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im Sinne des § 5 Abs. 3 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

    - 16 funkempfangsgeräte auch im beruflich/gewerblichen Bereich jedenfalls dann angemessen berücksichtigt, wenn auch die Fallgestaltungen der gemischt privaten/gewerblichen Nutzung desselben Grundstücks von ihr erfasst werden (vgl. auch Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - NJW 2011, 946).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - NJW 2011, 946) sind auch internetfähige PC wie derjenige des Klägers als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im Sinne des § 5 Abs. 3 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

    - 16 funkempfangsgeräte auch im beruflich/gewerblichen Bereich jedenfalls dann angemessen berücksichtigt, wenn auch die Fallgestaltungen der gemischt privaten/gewerblichen Nutzung desselben Grundstücks von ihr erfasst werden (vgl. auch Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - NJW 2011, 946).

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
    28 Die gemeinsame amtliche, wortgleich in den Parlamentsdrucksachen der Bundesländer niedergelegte Begründung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags stellt zugleich angesichts der vielschichtigen Motivationen der Beteiligten den einzig verlässlichen Anhaltspunkt für den Willen der Ländergesamtheit dar (so zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. - BVerfGE 119, 181 ).

    28 Die gemeinsame amtliche, wortgleich in den Parlamentsdrucksachen der Bundesländer niedergelegte Begründung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags stellt zugleich angesichts der vielschichtigen Motivationen der Beteiligten den einzig verlässlichen Anhaltspunkt für den Willen der Ländergesamtheit dar (so zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. - BVerfGE 119, 181 ).

    28 Die gemeinsame amtliche, wortgleich in den Parlamentsdrucksachen der Bundesländer niedergelegte Begründung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags stellt zugleich angesichts der vielschichtigen Motivationen der Beteiligten den einzig verlässlichen Anhaltspunkt für den Willen der Ländergesamtheit dar (so zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. - BVerfGE 119, 181 ).

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).

    -6des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).

  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).

    -6des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).

  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 33.08

    Einbeziehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Genuss der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).

    -6des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).

  • VGH Hessen, 30.03.2010 - 10 A 2910/09

    Rundfunkgebührenfreiheit eines im häuslichen Arbeitszimmer beruflich genutzten

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
    BVerwG 6 C 45.10 VGH 10 A 2910/09 Verkündet am 17. August 2011 Bärhold als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

    Zur Begründung hat er u.a. ausgeführt, im Einklang mit der bisher zur aufgeworfenen Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2010 - 10 A 2910/09 - MMR 2010, 500; OVG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2010 - 7 A 10416.10 - ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 4 LA 342/10 - ZUM 2011, 273) sei der Senat der Auffassung, dass für nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Trennung zwischen privatem und nicht privatem Rundfunkteilnehmerverhältnis und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift keine Rundfunkgebühren anfielen, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalte und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen seien, unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt werde.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 7 A 10416/10

    Rundfunkgebührenfreiheit für Rechner mit Internetzugang

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
    BVerwG 6 C 15.10 OVG 7 A 10416/10 Verkündet am 17. August 2011 Zweigler als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

    Urteil des 6. Senats vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 15.10 I. VG Koblenz vom 12.01.2010 - Az: VG 1 K 1058/09.KO II. OVG Koblenz vom 17.06.2010 - Az: OVG 7 A 10416/10 -.

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
    Da nämlich bereits das Moratorium wegen der Zweitgerätefreiheit im privaten Bereich nahezu ausschließlich im nichtprivaten, d.h. öffentlichen oder gewerblichen Bereich "praktisch bedeutsam" gewesen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 21.09 - MMR 2011, 258, 259 Rn. 18), sei auch die Anschlussregelung des § 5 Abs. 3 RGebStV dementsprechend auf den nicht privaten Bereich zu beziehen.
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 4 LA 342/10

    Rundfunkgebührenfreiheit für einen nicht ausschließlich privat genutzten PC

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
    Zur Begründung hat er u.a. ausgeführt, im Einklang mit der bisher zur aufgeworfenen Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2010 - 10 A 2910/09 - MMR 2010, 500; OVG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2010 - 7 A 10416.10 - ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 4 LA 342/10 - ZUM 2011, 273) sei der Senat der Auffassung, dass für nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Trennung zwischen privatem und nicht privatem Rundfunkteilnehmerverhältnis und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift keine Rundfunkgebühren anfielen, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalte und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen seien, unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt werde.
  • VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 10.443

    Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genutztem internetfähigen PC

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
    BVerwG 6 C 20.11 VGH 7 BV 10.443 Verkündet am 17. August 2011 Zweigler als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich

  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 45.10

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich

  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

    a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Sach- und Rechtslage bei Rundfunkbeitragsbescheiden sind Beginn und Ende der Beitragspflicht gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Satz 1 RBStV (vgl. bereits zum früheren Recht: BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 - 6 C 6.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 54 und vom 17. August 2011 - 6 C 15.10 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 61).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 19 A 3006/06

    Verbotswirkung einer in Nordrhein-Westfalen vor 2005 erteilten Zustimmung zur

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 6 C 15.10 , NVwZ-RR 2012, 5, juris, Rdn. 11; Beschluss vom 17. März 1978 VII B 14.77 , juris, Rdn. 3.
  • VG Gelsenkirchen, 22.11.2011 - 14 K 5764/10

    BGB-Gesellschaft, Gesellschaft; Grundstück; Internet; Internet-PC; Limited; Ltd.;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 15.10 - u.a., juris.

    vgl. zu derartigen Konstellationen auch BVerwG, Urteile vom 17. August 2011 - 6 C 15.10 - und 6 C 20.11 -, jeweils juris.

  • VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 85/12

    Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Rundfunkgebühren für einen als Arbeitsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. Urt. v. 27.10.2010 - 6 C 12.09 - NJW 2011, 946; Urt. v. 17.08.2011 - 6 C 15.10 - NVwZ-RR 2012, 5; jeweils mit weiteren Nachweisen und zitiert nach juris), der die Kammer folgt, sind internetfähige PCs Rundfunkempfangsgeräte und deren Nutzer haben Rundfunkgebühren zu zahlen, ohne dass es darauf ankommt, ob der PC zum Rundfunkempfang bestimmt ist oder ob der Nutzer damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfängt.

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 17.08.2011 a. a. O.) zwar entschieden, dass diese Regelung unabhängig davon gilt, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt wird, das heißt, der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 3 RGebStV erfasst danach grundsätzlich auch die Fälle, in denen das Grundstück und die dort zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte teils privat und teils geschäftlich genutzt werden.

  • VG Köln, 17.01.2013 - 6 K 7011/11

    Leistung von Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund; Bereithalten von

    Aus dem "dort" in § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 RGebStV folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2011 - 6 C 15.10 -, juris (Rn. 23 ff.), nicht, dass sich beide Geräte darüber hinaus im "nicht ausschließlich privaten" Bereich befinden müssen.

    Gegenteiliges kann auch nicht der bereits zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.2011 - 6 C 15.10 -, juris (Rn. 33 ff.), entnommen werden.

  • VGH Bayern, 13.12.2011 - 7 BV 11.127

    Rundfunkgebühr für internetfähigen PC

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass Nutzer internetfähiger PCs grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen haben, ohne dass es darauf ankommt, ob der PC zum Rundfunkempfang bestimmt ist oder ob der Nutzer damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfängt (BVerwG vom 27.10.2010, a.a.O., S. 948, vom 20.4.2011, a.a.O., S. 771 f., vom 17.8.2011 MMR 2011, 840 und vom 12.10.2011 ; ebenso BayVGH vom 19.5.2009 ZUM 2009, 876/880, vom 27.4.2011 Az. 7 BV 10.443 und vom 8.11.2011 Az. 7 BV 11.2265 ).
  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 7 BV 11.2265

    Gebührenfreiheit für neuartige Rundfunkempfangsgeräte; internetfähiger PC

    Wie das Bundesverwaltungsgericht jüngst entschieden hat, gilt dies unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt wird (BVerwG vom 17.8.2011 Az. 6 C 15.10, 6 C 45.10 und 6 C 20.11 ; ebenso BayVGH vom 27.4.2011 DStR 2011, 1443).
  • VG Berlin, 29.04.2014 - 4 K 555.13

    Beurteilung eines Jahresbeitragsbescheids nach EAEG

    Einer Regelung über Beginn und Ende der Rundfunkgebührenpflicht entnahm das Bundesverwaltungsgericht, dass es auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in dem jeweiligen Monat ankommt, für welchen die Gebühr verlangt wird (Urteil vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 15.10 -, NVwZ-RR 2012, 5 [6 Rn. 11]).
  • VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10

    Rundfunkgebühren für PC in Rechenzentrum

    Bei einer etwaigen Inanspruchnahme ihrer Gesellschafter als Gebührenschuldner wäre schließlich die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten, wonach es zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ausreicht, dass das "neuartige" und das "nicht neuartige" Rundfunkempfangsgerät auf demselben Grundstück bereitgehalten werden (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 15.10 und 6 C 45.10 -, jeweils Juris).
  • VG Würzburg, 03.02.2020 - W 3 K 18.539

    Erfolglose Klage gegen die Festsetzung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich

    "Maßgeblicher Zeitpunkt für die Sach- und Rechtslage bei Rundfunkbeitragsbescheiden sind Beginn und Ende der Beitragspflicht gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Satz 1 RBStV (vgl. bereits zum früheren Recht: BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 - 6 C 6.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 54 und vom 17. August 2011 - 6 C 15.10 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 61).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 LA 302/11

    Zulassung der Berufung bzgl. der Frage der Rundfunkgebührenpflicht für einen

  • VG Schleswig, 13.03.2020 - 4 A 534/17

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Festsetzung

  • VG Kassel, 20.12.2019 - 1 K 3311/18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen

  • VG Trier, 19.04.2021 - 6 K 3346/20

    Anwendung des RdFunkBeitrStVtr RP § 4a

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18956
OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11 (https://dejure.org/2012,18956)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.07.2012 - 2 L 94/11 (https://dejure.org/2012,18956)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 2 L 94/11 (https://dejure.org/2012,18956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 105 VwGO
    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen Protokollierungsvorschriften gemäß § 105 VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Engere Begrenzung des für die "nähere Umgebung" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB maßgeblichen Bereichs der überbaubaren Grundstücksfläche als bei der Art der baulichen Nutzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Baugenehmigung für Windfang

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Engere Begrenzung des für die "nähere Umgebung" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB maßgeblichen Bereichs der überbaubaren Grundstücksfläche als bei der Art der baulichen Nutzung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 712
  • ZfBR 2012, 787
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 7 A 2053/07

    Zulässigkeit von Carports?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Weist die Bebauung in einem Straßenabschnitt, der lang genug ist, um hinsichtlich der Überbaubarkeit von Vorgartenflächen einen eigenen als Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB maßgeblichen Bereich zu bilden, eine einheitliche Struktur auf, zählt nur dieser Abschnitt zur "näheren Umgebung" der in diesem Straßenabschnitt gelegenen Grundstücke (BayVGH, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 - Juris, RdNr. 20; OVG NW, Urt. v. 19.06.2008 - 7 A 2053/07 -, BauR 2008, 1853, RdNr. 23 in Juris).

    Stellplätze sind hingegen Anlagen, die nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden können, soweit sie nach Landesrecht (wie etwa nach § 6 BauO LSA) in den Abstandsflächen zulässig sind (vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, § 23 RdNr. 21), und die dem entsprechend auch im nicht beplanten Innenbereich nach § 34 BauGB außerhalb der durch faktische Baugrenzen markierten überbaubaren Grundstücksfläche nicht generell unzulässig sind (vgl. OVG NW, Urt. v. 19.06.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Zulässigkeitsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil die prägende Wirkung der jeweils maßgeblichen Umstände unterschiedlich weit reichen kann (BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, ZfBR 1998, 164).

    Den nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblichen Rahmen bilden in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche nur die in der näheren Umgebung vorhandenen Hauptgebäude (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 45.09

    Protokollierung der Zeugenaussagen; Protokollberichtigung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.08.2009 - 2 B 45/09 -, NVwZ 2010, 257, m.w.N.).(Rn.13).

    Er muss aufzeigen, welche konkrete Tatsachenfeststellung oder Beweiswürdigung des Gerichts von der unrichtigen oder unvollständigen Protokollierung beeinflusst ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 06.08.2009 - 2 B 45.09 -, NVwZ 2010, 257, m.w.N.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]), und ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat.

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461

    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Weist die Bebauung in einem Straßenabschnitt, der lang genug ist, um hinsichtlich der Überbaubarkeit von Vorgartenflächen einen eigenen als Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB maßgeblichen Bereich zu bilden, eine einheitliche Struktur auf, zählt nur dieser Abschnitt zur "näheren Umgebung" der in diesem Straßenabschnitt gelegenen Grundstücke (BayVGH, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 - Juris, RdNr. 20; OVG NW, Urt. v. 19.06.2008 - 7 A 2053/07 -, BauR 2008, 1853, RdNr. 23 in Juris).

    Die § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO zugrunde liegende städtebauliche Bewertung zeigt, dass bei der Frage, ob sich ein Vorhaben hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB einfügt, zwischen Hauptgebäuden und untergeordneten Nebenanlagen sowie den in Abstandsflächen zulässigen bzw. zulassungsfähigen Anlagen unterschieden werden muss (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, Juris).

  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3042

    Innenbereichsvorhaben; Einfügungsgebot; überbaubare Grundstücksfläche; nähere

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung (BayVGH, Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, Juris; SächsOVG, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, Juris; OVG NW, Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, VBlBW 2006, 191).

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass nur wenige, unter Umständen sogar nur zwei Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (vgl. BayVGH Urt. v. 07.03.2011, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05

    Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 27.12.2006 - 2 L 66/05 -, Juris) vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen.
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (BVerwG, Beschl. v. 28.08.2003 - 4 B 74.03 -, Juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ-RR 2011, 546, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, BauR 2011, 667, m.w.N.) dürfen im unbeplanten Innenbereich nach Planungsrecht Gebäude ohne Grenzabstand errichtet werden, wenn sich die Grenzbebauung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB insbesondere hinsichtlich der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 10 E 413/98

    Zulassungsfreie Beschwerde; Vertretungszwang; Rechtsmittelbelehrung; Fehler

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2005 - 5 S 2507/04

    Ausgleichsmaßnahme: Anforderung an die Zuordnung

  • OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09

    Bebaubare Grundstücksfläche, faktische Baugrenze, Verdichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - 7 A 2726/03

    Was ist maßgebliche Umgebungsbebauung?

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 508/09

    Anspruch auf Erteilung eines beantragten bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheids

  • BVerwG, 07.06.2000 - 9 B 262.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 5 S 1847/05

    Bau- und Straßenflucht nach altem badischen Straßenrecht entspricht Baulinie im

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Die Instanzgerichte neigen dazu, hinsichtlich dieses Merkmals einen kleineren Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung; dies gelte "in der Regel" (so OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 - BRS 79 Nr. 101; VGH München, Beschluss vom 25. April 2005 - 1 CS 04.3461 - juris Rn. 18 und Urteil vom 7. März 2011 - 1 B 10.3042 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Urteil vom 23. September 1993 - 8 S 1281/93 - juris Rn. 22 und Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 5 S 1847/05 - juris Rn. 8) oder "im Regelfall" (OVG Bautzen, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 1 A 710/09 - juris Rn. 6; OVG Münster, Urteile vom 16. November 2001 - 7 A 1143/00 - juris Rn. 29 und vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 - juris Rn. 37).
  • OVG Thüringen, 26.04.2017 - 1 KO 347/14

    Stellplatz im Vorgarten

    Rdn. 6; deutlicher OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, BRS 79 Nr. 101 = juris, insb.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21

    Anwendung des Gleichheitssatzes bei einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung -

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. März 2011 - 2 A 258/09 HAL - wurde mit Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - abgelehnt.

    Insoweit werde auf den Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - Bezug genommen.

    Soweit das Verwaltungsgericht ausführe, aufgrund des nicht genehmigungsfähigen Gebäudes bestehe ein Regelermessen dahingehend, die erlassene Verfügung auch zu vollstrecken, bestehe ein Wertungswiderspruch zu der Rechtsauffassung des Senats, die dieser in seinem Hinweis vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z zum Ausdruck gebracht habe.

    Diese Rechtsauffassung enthält auch keinen Wertungswiderspruch zu dem Hinweis des Senats vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z. Hierin hatte der Senat darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Duldung oder gar Genehmigung vergleichbarer Anbauten auf anderen Grundstücken außerhalb der näheren Umgebung (nur) im Rahmen der Ermessensausübung im Fall des Erlasses einer Beseitigungsanordnung von Bedeutung sein dürfte.

    Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. März 2011 - 2 A 258/09 HAL - das nach Ablehnung des Antrages auf Zulassung der Berufung durch den Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - rechtskräftig wurde, steht mit Bindungswirkung fest, dass der streitige Anbau (Windfang) sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, da er den von ihr vorgegebenen Rahmen überschreitet, da die übrigen Wohngebäude in diesem Bereich die vorgegebene faktische Baulinie einhalten.

    Der Kläger wurde durch den Hinweis des Senats vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z, auf den er selbst aufmerksam gemacht hat, darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Duldung oder gar Genehmigung vergleichbarer Anbauten auf anderen Grundstücken außerhalb der näheren Umgebung (nur) im Rahmen der Ermessensausübung im Fall des Erlasses einer Beseitigungsverfügung von Bedeutung sein dürfte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2003 - 4 B 74.03 -, juris RdNr. 2; Beschl. d. Senats v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris RdNr. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 2 L 97/19

    Bauvorbescheid für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass nur wenige, unter Umständen sogar nur zwei Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15

    Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

    Bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung; dies kann im Einzelfall dazu führen, dass nur wenige, unter Umständen sogar nur zwei Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (Beschl. d. Senats v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, BRS 79 Nr. 101, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14

    Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Kostenerstattung für die

    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. z.B. Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, RdNr. 18), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16

    Grenzfeststellung

    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, RdNr. 18), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2021 - 2 M 67/21

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Insbesondere die Einheitlichkeit bzw. Unterschiedlichkeit der Bebauung kann ein Kriterium für die Abgrenzung der näheren Umgebung sein (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 - juris Rn. 10).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 L 18/12

    Baurecht: Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung im

    Hinsichtlich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche ist in der Regel ein kleinerer Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung (VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1993 - 8 S 1281/93 -, juris, Rn. 22; Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, juris, Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, juris, Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 2; OVG Münster, Urt. v. 16.11.2001 - 7 A 1143/00 -, juris, Rn. 29; Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 37; OVG Bautzen, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, juris, Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris; diese Rechtsprechung wird von BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 8 lediglich wiedergegeben).

    Umgekehrt ist aber auch nicht immer mindestens der durch Straßen begrenzte Bebauungsblock als maßgebliche Umgebung anzusehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 36, 40 ff.; ebenso im Ergebnis VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18; OVG Münster, Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 39; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, Rn. 10 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Erteilung eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 2 L 101/09

    Anforderungen an qualifiziertes Bestreiten nach VwVfG MV § 41 Abs 2; intendiertes

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2011 - 2 L 21/08

    Obliegenheiten bei der Beantragung einer Flächenbeihilfe

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 2 L 32/18

    Baugenehmigung für ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2024 - 2 L 89/23

    Stellplatz im Vorgarten

  • VG Lüneburg, 15.07.2022 - 2 A 185/20

    Carport; faktische Baugrenze; Nebenanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis

  • VG Halle, 16.07.2019 - 2 A 833/16
  • VG Düsseldorf, 07.06.2023 - 4 K 2150/21

    Fluchtlinienplan, Fluchtliniengesetz, Vorgarten, Baufluchtlinie,

  • VG Düsseldorf, 04.12.2014 - 9 K 2434/12

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Lebensmittel-Discounters

  • VG Minden, 21.11.2013 - 9 K 2117/13

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf einem Grundstück

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 L 341/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23725
OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 L 341/11 (https://dejure.org/2012,23725)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.03.2012 - 3 L 341/11 (https://dejure.org/2012,23725)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. März 2012 - 3 L 341/11 (https://dejure.org/2012,23725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Präventive polizeiliche Hinweise - Gefährderansprache

  • rechtsportal.de

    VwVfG § 35 S. 1; SOG LSA § 3 Nr. 3 Buchst. a)
    Verwaltungsaktqualität einer Gefährdeansprache; Zulässigkeit der Annahme einer konkreten Gefahr durch Besorgnis der Entstehung einer konkreten Gefahrenlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Präventive polizeiliche Hinweise (sog. Gefährderansprache)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsaktqualität einer Gefährdeansprache; Zulässigkeit der Annahme einer konkreten Gefahr durch Besorgnis der Entstehung einer konkreten Gefahrenlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 720
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 L 341/11
    Eine Regelung ist dann anzunehmen, wenn die Maßnahme der Behörde ihrem objektiven Gehalt nach darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen und Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG, Urt. v. 19.06.2000 - 1 DB 13.00 -,Rdnr. 24 m. w. N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16

    Polizeiliche Gefährderansprache; Ermächtigungsgrundlage; Zuständigkeit

    In der Rechtsprechung wurde die Gefährderansprache in den Folgejahren ebenfalls thematisiert (OVG Lüneburg, Urt. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04; Hess. VGH, Beschl. v. 28.11.2011 - 8 A 199/11 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.03.2012 - 3 L 341/11 - alle in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 5 A 2532/14

    Bewertung der Gefährderansprache eines Beamten hinsichtlich Eingriffsqualität

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. September 2005 - 11 LC 51/04 -, NJW 2006, 391 = juris, Rn. 3 ff., 26 ff. Zu einer Gefährderansprache mit Eingriffsqualität siehe auch: OVG S.-A., Urteil vom 21. März 2012 - 3 L 341/11 -, NVwZ-RR 2012, 720 = juris, Rn. 30.
  • VG München, 18.02.2020 - M 7 K 18.5065

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Gefährderansprache (Anforderungen an das

    Ob dies der Fall ist, ist aus der Sicht eines verständigen Empfängers zu beurteilen, d.h. es kommt maßgeblich auf den Empfängerhorizont und nicht auf den Erklärungswillen der Behörde an (vgl. OVG LSA, U.v. 21.3.2012 - 3 L 341/11 - juris Rn. 30).
  • VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18

    Maßnahmen zur Förderung der Ausreise; Überstellung im Dublin-Verfahren

    Dabei ist eine Regelung immer erst dann anzunehmen, wenn die Maßnahme der Behörde auch ihrem objektiven Gehalt nach darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, und Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG, Urt. v. 19.06.2000 - 1 DB 13.00 -, juris Rn. 24, m.w.N.; OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 21.03.2012 - 3 L 341/11 -, NVwZ-RR 2012, 720).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7069
BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11 (https://dejure.org/2012,7069)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2012 - 5 C 2.11 (https://dejure.org/2012,7069)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 (https://dejure.org/2012,7069)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AusglLeistG § 1 Abs. 4 Alt. 1 und 3; VwGO § 86 Abs. 1, § 137 Abs. 2, § 153 Abs. 1; ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b
    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Menschlichkeit; Rechtsstaatlichkeit; Sittengesetz; Menschenrechte; Systembezug; Aufklärungsrüge; Archiv; Bundesarchiv; Militärarchiv; Stand der Forschung; Forschung; tatsächliche ...

  • zvr-online.com

    § 1 Abs. 4 AusglLeistG, § 86 Abs. 1 VwGO, § 137 Abs. 2 VwGO, § 153 Abs. 1 VwGO, § 580 Nr. 7 ZPO
    "Feldkriegsgerichte des Heeres"

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Analogieverbot; Anscheinsbeweis; Archiv; Aufklärungsrüge; Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Bundesarchiv; Disziplin; Erfahrungstatsachen; Erschütterung; Fahnenflucht; Feldkriegsgericht; Feststellungslast; Forschung; Gerichtsherr; Grundsätze der Menschlichkeit oder ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 4 Alt 1 AusglLeistG, § 1 Abs 4 Alt 3 AusglLeistG, § 86 Abs 1 VwGO, § 582 ZPO
    Ausgleichsleistung zugunsten der Erben eines Wehrmachtrichters

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit durch die alleinige Tätigkeit als richterlicher Militärjustizbeamter während des Zweiten Weltkriegs an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsleistungsausschluss; Ausschlussgrund; Menschlichkeitsgrundsätze; Rechtsstaatlichkeit; Vorschubleisten; Militärjustizbeamter; Unwürdigkeitsklausel; Vermutungsvoraussetzung; Wehrmachtsjustiz; Feldgericht

  • rewis.io

    Ausgleichsleistung zugunsten der Erben eines Wehrmachtrichters

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AusglLeistG § 1 Abs. 4
    Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit durch die alleinige Tätigkeit als richterlicher Militärjustizbeamter während des Zweiten Weltkriegs an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausgleichsleistung zugunsten der Erben eines Wehrmachtrichters

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausgleichsleistung zugunsten der Erben eines Wehrmachtrichters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsstaatstreue Wehrmachtrichter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wehrmachtsjustiz - Erbinnen von Feldrichter erhalten Ausgleichszahlungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsleistung zugunsten der Erben eines Wehrmachtrichters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 143, 119
  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 793
  • DÖV 2012, 899
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.09

    Ausschluss von Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund des erheblichen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
    Diese Würdigung ist vom Standpunkt eines mit den gesamten Verhältnissen vertrauten objektiven Beurteilers vorzunehmen und obliegt in erster Linie dem Tatsachengericht (Urteile vom 18. September 2009 - BVerwG 5 C 1.09 - BVerwGE 135, 1 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 19, jeweils Rn. 13 und 16 m.w.N. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 9.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 20 Rn. 11; Beschluss vom 30. September 2009 - BVerwG 5 B 38.09 - ZOV 2009, 316).

    In subjektiver Hinsicht muss die betreffende Person in dem Bewusstsein agiert haben, ihr Verhalten könne nicht ganz unbedeutend dafür sein, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken (stRspr, zuletzt Urteil vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 9.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 20 Rn. 9 f.).

  • BVerwG, 18.09.2009 - 5 C 1.09

    Ausgleichsleistung, erhebliches Vorschubleisten; hochrangiger Diplomat in der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
    Diese Würdigung ist vom Standpunkt eines mit den gesamten Verhältnissen vertrauten objektiven Beurteilers vorzunehmen und obliegt in erster Linie dem Tatsachengericht (Urteile vom 18. September 2009 - BVerwG 5 C 1.09 - BVerwGE 135, 1 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 19, jeweils Rn. 13 und 16 m.w.N. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 9.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 20 Rn. 11; Beschluss vom 30. September 2009 - BVerwG 5 B 38.09 - ZOV 2009, 316).

    aa) Die Beurteilung, ob aus der Wahrnehmung bestimmter Ämter oder Funktionen im Wege einer tatsächlichen Vermutung (Indizwirkung) auf die Verwirklichung eines Ausschlussgrundes des § 1 Abs. 4 AusglLeistG geschlossen werden kann, ist nicht nur eine der revisionsgerichtlichen Prüfung weitgehend entzogene tatsächliche Würdigung, sondern auch das Ergebnis einer rechtlichen Subsumtion, die vom Revisionsgericht anhand des in § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorgegebenen rechtlichen Maßstabs zu überprüfen ist (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 18. September 2009 - BVerwG 5 C 1.09 - BVerwGE 135, 1 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 19 jeweils Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
    Es liegt keiner der Fälle vor, in denen das Revisionsgericht ausnahmsweise neues tatsächliches Vorbringen selbst würdigen kann (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 8 Rn.16 f.).

    Dazu gehören u.a. solche Urkunden nicht, die sich in von öffentlichen Stellen geführten Archiven befinden (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
    Die Unwürdigkeitsklausel des § 1 Abs. 4 AusglLeistG verfolgt das Ziel, die Hauptverantwortlichen für die Unrechtsmaßnahmen bzw. deren Rechtsnachfolger von der Leistungsgewährung auszuschließen (Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 67.62 - BVerwGE 15, 336 , vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 - BVerwGE 128, 155 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 9, jeweils Rn. 35 und 37 ff. und - BVerwG 3 C 13.06 - ZOV 2007, 69 sowie vom 29. September 2010 - BVerwG 5 C 16.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 21 Rn. 19 m.w.N.).

    Ebenso wie in bestimmten Situationen aus zeithistorisch belegbaren Erkenntnissen und Erfahrungstatsachen auf ein erhebliches Vorschubleisten geschlossen werden kann, können entsprechende Erkenntnisse und Erfahrungstatsachen auch ein gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßendes Handeln indizieren (vgl. Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 - BVerwGE 128, 155 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 9 jeweils Rn. 42).

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
    Zweifelsohne widersprach dieser Teil der Straf- und Strafzumessungspraxis in unerträglichem Maße den Grundsätzen der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit (BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 9a RV 11/90 - BSGE 69, 211 ; BGH, Urteil vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 - BGHSt 41, 317 ; Dietz, a.a.O. S. 485).
  • BSG, 11.09.1991 - 9a RV 11/90

    Leistungen nach dem BVG bei Todesurteilen der Militärstrafjustiz während des 2.

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
    Zweifelsohne widersprach dieser Teil der Straf- und Strafzumessungspraxis in unerträglichem Maße den Grundsätzen der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit (BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 9a RV 11/90 - BSGE 69, 211 ; BGH, Urteil vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 - BGHSt 41, 317 ; Dietz, a.a.O. S. 485).
  • BVerwG, 09.05.1962 - V C 99.61

    Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Ausschluss einer

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
    Wenngleich die an den Feldkriegsgerichten in den besetzten Gebieten Dienst leistenden richterlichen Militärjustizbeamten Teil der Wehrmacht waren, war die Ausübung ihres Amts nicht gerade auf die Unterstützung dieser spezifischen Ziele und Bestrebungen des nationalsozialistischen Systems gerichtet (vgl. zum Maßstab Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 5 S. 11 unter Hinweis auf Urteil vom 9. Mai 1962 - BVerwG 5 C 99.61 - BVerwGE 14, 142 ).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
    Wenngleich die an den Feldkriegsgerichten in den besetzten Gebieten Dienst leistenden richterlichen Militärjustizbeamten Teil der Wehrmacht waren, war die Ausübung ihres Amts nicht gerade auf die Unterstützung dieser spezifischen Ziele und Bestrebungen des nationalsozialistischen Systems gerichtet (vgl. zum Maßstab Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 5 S. 11 unter Hinweis auf Urteil vom 9. Mai 1962 - BVerwG 5 C 99.61 - BVerwGE 14, 142 ).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
    Nach § 86 Abs. 1 Halbs. 1 VwGO obliegt dem Tatsachengericht die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für den Rechtsstreit erforderlich ist (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2 und Beschluss vom 2. Mai 2006 - BVerwG 6 B 53.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 206 Rn. 21).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 60 Rn. 24 f. und Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 sowie vom 2. November 2007 - BVerwG 3 B 58.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 70 Rn. 7 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 24.07.1998 - 8 B 22.98

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Begriff der

  • BVerwG, 02.05.2006 - 6 B 53.05

    Einberufungsbescheid; Zurückstellungsgründe; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • BVerwG, 02.11.2007 - 3 B 58.07

    Rechtliches Gehör; Bestreiten mit Nichtwissen; Amtsermittlungspflicht; materielle

  • BVerwG, 26.02.2009 - 5 C 4.08

    Erhebliches Vorschubleisten; Gestapo; langjährige Tätigkeit als Gestapo-Beamter;

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 B 38.09

    Nichtzulassungsbeschwerde über die Begründung von Vorschubleisten i.R.e.

  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 16.09

    Entschädigung für die Erben eines Staatssekretärs im ersten Kabinett Hitler?

  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62

    Voraussetzungen der Anerkennung als politischer Häftling - Adressaten von

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 13.06

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

  • BVerwG, 04.11.2008 - 2 B 19.08

    Gewährung von Beihilfeleistungen für eine Behandlung mit Botulinumtoxin (Botox

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Es ist insoweit darauf beschränkt zu überprüfen, ob die tatrichterliche Würdigung auf einem Rechtsirrtum beruht oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, verletzt (vgl. Urteil vom 16. Mai 2012 - BVerwG 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18).
  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 120.18

    Leerung der Hosentaschen einer Person und Betrachtung der vorgezeigten

    Ein Verfahrensfehler in Form der Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann aber ausnahmsweise dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung gesetzliche Beweisregeln außer Acht lässt, objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet bzw. irrtümlich annimmt (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18 m.w.N.; Beschlüsse vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 und vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Dem kann eine Vermutung im Sinne der von dem Beklagten gestellten Frage, insbesondere eine "tatsächliche Vermutung" (vgl. Urteil vom 16. Mai 2012 - BVerwG 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 26 f.), schwerlich entnommen werden (vgl. Beschluss vom 21. Juli 2009 a.a.O. Rn. 4 f. zu VG Dresden, Urteil vom 24. Februar 2009 - 7 K 1196/06 -).

    Ein einen Verfahrensfehler begründenden Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann aber ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (vgl. Urteil vom 16. Mai 2012 - BVerwG 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18 m.w.N.; Beschlüsse vom 14. Juli 2010 a.a.O. Rn. 4 und vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132 , jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Die Tatsachengerichte überschreiten den ihnen eröffneten Wertungsrahmen nur dann, wenn ihre Beweiswürdigung gesetzliche Beweisregeln außer Acht lässt, objektiv willkürlich ist, gegen die Gesetze der Logik verstößt, Widersprüche enthält oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet oder irrtümlich annimmt (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18).
  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 10.14

    Ausgleichsleistungen; entschädigungslose Enteignung; Gesellschaftsvermögen;

    b) Objektiv setzt der Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens zugunsten des nationalsozialistischen Systems nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur individuellen Unwürdigkeit (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 29. September 2010 - 5 C 16.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 21 Rn. 11 und vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 42 m.w.N.) voraus, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten.

    Im Falle einer individuellen Unwürdigkeit setzt das voraus, dass die Vorschubleistenden in dem Bewusstsein gehandelt haben, ihr Verhalten könne nicht ganz unbedeutend dafür sein, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 42 m.w.N.).

    Sinn und Zweck der Ausschlussregelung des § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist es, diejenigen, die die Hauptverantwortung für die Unrechtsmaßnahmen tragen, von Ausgleichsleistungen auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 13 m.w.N. und vom 14. März 2013 - 5 C 15.12 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 25 Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.07.2019 - 6 B 2.18

    Divergenzzulassung; Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Verwaltungsrechtsweg;

    Die Tatsachengerichte überschreiten den ihnen eröffneten Wertungsrahmen nur dann, wenn ihre Beweiswürdigung gesetzliche Beweisregeln außer Acht lässt, objektiv willkürlich ist, gegen die Gesetze der Logik verstößt, Widersprüche enthält oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet oder irrtümlich annimmt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:230118B6B67.17.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 431 Rn. 9).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Denn dabei handelt es sich um neuen Tatsachenvortrag, der im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann (vgl. Urteil vom 16. Mai 2012 - BVerwG 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 24).
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann zwar ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (Urteil vom 16. Mai 2012 - BVerwG 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 24, jeweils Rn. 18, Beschluss vom 12. März 2014 - BVerwG 5 B 48.13 - juris Rn. 22, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 10.17

    Aufwendungsersatz für einen Betreuungsplatz eines Kindes in der Kindertagesstätte

    Ein einen Verfahrensfehler begründenden Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann aber ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18 und Beschluss vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO und damit ein Verfahrensfehler ist aber ausnahmsweise dann gegeben, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18 m.w.N), ferner wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und vom 28. Februar 2007 - 3 C 38.05 - BVerwGE 128, 155 Rn. 59; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17

    Angaben zum Beweisthema; freie Beweiswürdigung; Besetzungsrüge; eingeschlafener

  • BVerwG, 28.07.2020 - 6 B 61.19

    Anspruch auf Auskunft über personenbezogene Daten gegen das Bundesamt für

  • BVerwG, 24.07.2018 - 6 B 75.17

    Berechtigung zur Führung eines ausländischen Professorentitels; freie

  • BVerwG, 22.02.2024 - 6 B 63.23
  • BVerwG, 29.01.2019 - 4 B 73.17

    Verfahrensfehler in Form der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes;

  • BVerwG, 10.09.2018 - 6 B 134.18

    Beweisantrag; Bindungswirkung der Wahrunterstellung; Gebot der

  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 29.20

    Staatliche Förderung von Ersatzschulen während der Aufbauphase

  • BVerwG, 05.10.2018 - 6 B 148.18

    Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes im Prüfungsrecht

  • BVerwG, 22.12.2021 - 9 B 26.21

    Haftung für Vergnügungssteuer; Bindungswirkung des Revisionsurteils

  • BVerwG, 12.12.2017 - 6 B 30.17

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • VGH Bayern, 02.02.2016 - 9 ZB 12.1533

    Keine Notwendigkeit eines Ortstermins aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes

  • BVerwG, 12.12.2019 - 5 B 15.19

    Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung

  • BVerwG, 18.07.2014 - 9 B 39.14

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsbeschluss; Flurbereinigungsplan; Gehölze;

  • VGH Bayern, 11.04.2013 - 22 CS 13.767

    "Internationale Waffenbörse Nürnberg"

  • VG Magdeburg, 06.07.2016 - 8 A 54/16

    Ausgleichsleistungsrecht: Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens

  • VGH Bayern, 08.08.2016 - 9 ZB 14.2808

    Anforderung an einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • BVerwG, 31.03.2021 - 6 B 55.20

    Anerkennung einer Sanitätsoffizierin als Kriegsdienstverweigerin

  • BVerwG, 28.07.2020 - 6 B 62.19

    Streit um Auskunft über personenbezogene Daten außerhalb der Personenakte im

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.358

    Wegnahme eines Pferdes wegen Vernachlässigung

  • BVerwG, 12.06.2017 - 9 B 42.16

    Anforderungen an die Auslegung eines Straßenbestandsverzeichnisses im Sinne des

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.357

    "Robusthaltung" von Pferden

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416

    Rechtmäßige Duldungsanordnung zur Wegnahme eines Pferdes

  • BVerwG, 29.01.2021 - 5 B 3.21

    Verfehlung der Anforderungen an die Bezeichnung und Darlegung von

  • OVG Sachsen, 08.11.2012 - 1 A 285/11

    Bauvorbescheid, Außenbereich, Beweisantrag, Gehörsrüge

  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 15 ZB 13.417

    Genehmigung eines Pferdestalles in landwirtschaftlich geprägter Splittersiedlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2022 - 12 A 3521/20

    Erfolgslosigkeit der Berufung gegen die Heranziehung eines jungen Volljährigen

  • OVG Sachsen, 06.02.2013 - 1 A 360/11

    Unterhaltslast, Straßenbaulast, Folgenbeseitigungsanspruch, Bauarbeiten

  • VG Berlin, 28.03.2013 - 29 K 283.10

    Ausschluss der Ausgleichsleistung wegen erheblichen Vorschubleistens zugunsten

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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12087
BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11 (https://dejure.org/2012,12087)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2012 - 3 A 1.11 (https://dejure.org/2012,12087)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 (https://dejure.org/2012,12087)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 120 Abs. 1; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; AKG § 19 Abs. 2 Nr. 1; LHO Berlin § 55 Abs. 1; VOB/A 2002 § 3 Nr. 3, Nr. 4; Finanzanpassungsgesetz Art. 3 Abs. 3 Satz 2
    Bund-Länder-Streit; Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art; Kriegsfolgelasten; Kampfmittel; Aufwendungen zur Kampfmittelräumung; Arbeitshilfen Kampfmittelräumung; Testfeldbeprobung; Gefahr; Gefährdungsabschätzung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 120 Abs. 1
    Arbeitshilfen Kampfmittelräumung; Aufwendungen zur Kampfmittelräumung; Bauarbeiten; Bombenverdachtspunkte; Bund-Länder-Streit; Dringlichkeit; Erstattungsanspruch; Flughafen Berlin-Tegel; Flughafen Berlin-Tempelhof; Flugunfälle; Gefahr; Gefahrenbeseitigung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 120 Abs 1 GG, § 50 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 19 Abs 2 Nr 1 AKG, § 55 Abs 1 HO BE
    Bund-Länder-Streit; Kampfmittelräumung; Umfang des Kostenerstattungsanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Umfangs des Erstattungsanspruchs eines Landes gegen den Bund nach Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG wegen der Räumung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg

  • rewis.io

    Bund-Länder-Streit; Kampfmittelräumung; Umfang des Kostenerstattungsanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 120 Abs. 1 S. 1
    Bestimmung des Umfangs des Erstattungsanspruchs eines Landes gegen den Bund nach Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG wegen der Räumung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg

  • datenbank.nwb.de

    Bund-Länder-Streit; Kampfmittelräumung; Umfang des Kostenerstattungsanspruchs

  • ibr-online

    Sondierungsmaßnahmen zur Kampfmittelräumung ersatzfähig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bund muss für das Auffinden und Räumen von Kampfmitteln auf dem Flughafen Tegel zahlen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bund muss für das Auffinden und Räumen von Kampfmitteln auf dem Flughafen Tegel zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kampfmittelräumung auf den Berliner Flugplätzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kampfmittelräumung am Flughafen Tegel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kampfmittelräumung für die Berliner Flughäfen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Flughafen Berlin-Tegel - Bund muss Räumung von Kampfmitteln zahlen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    BRD muss Kosten für Kampfmittel-Räumung auf Flughafen Tegel erstatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 787
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.06.2006 - 3 A 6.05

    Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung.

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11
    Der Kläger beruft sich auf Art. 120 Abs. 1 GG und die Staatspraxis im Bereich der Kampfmittelräumung, woraus sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein dem Verwaltungsrecht zuzurechnender Erstattungsanspruch ergibt (vgl. im Einzelnen Urteile vom 14. Juni 2006 - BVerwG 3 A 6.05 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 8 Rn. 7 und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 3 A 2.03 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 7 S. 5 = NVwZ 2004, 1125 m.w.N.).

    Das ergibt sich aus Art. 120 Abs. 1 Satz 3 GG, wonach der Bund zur Übernahme der Aufwendungen für solche Kriegsfolgelasten verpflichtet bleibt, die zu diesem Zeitpunkt von ihm - und nicht von den Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden - getragen worden waren (Urteil vom 14. Juni 2006 a.a.O. Rn. 11 und 14; vgl. auch Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 15. August 1964, BTDrucks 4/2524 S. 8 f.).

    Auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. Juni 2006 a.a.O. Rn. 14) ist dies nicht fraglich.

    Zwar ist dieses Gesetz nicht unmittelbar anwendbar, weil der Bund nicht, wie es § 1 AKG voraussetzt, für frühere Verpflichtungen des Reiches in Haftung genommen wird; die von Art. 120 Abs. 1 GG in Bezug genommene Staatspraxis hat sich aber in Anlehnung an diese Vorschrift entwickelt (vgl. Urteil vom 14. Juni 2006 a.a.O. Rn. 14).

    Der Erstattungsanspruch nach Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG umfasst nur die Kosten solcher Arbeiten, die im Hinblick auf die Beseitigung der unmittelbaren Gefahr notwendig sind (Urteil vom 14. Juni 2006 - BVerwG 3 A 6.05 - a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 20.02.1997 - 3 A 2.95

    Verfassungsrecht - Verhältnis Bund : Länder, Kostenzuordnung nach Art. 120 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11
    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist, sind so genannte projektbezogene Betreuungskosten vom Bund zu tragende Kriegsfolgelasten in Form von Zweckausgaben, sofern sie nach der von den konkreten Beteiligten vor dem Stichtag geübten Erstattungspraxis gezahlt worden waren (Urteil vom 20. Februar 1997 - BVerwG 3 A 2.95 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 5 S. 3).

    In diesem Fall sind die Betreuungskosten in Anlehnung an Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl I S. 1426) zu bemessen (vgl. Urteil vom 20. Februar 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99

    Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11
    Mit diesem Begriff meint die Verfassung die Lasten solcher Kriegsfolgen, deren entscheidende - und in diesem Sinne alleinige - Ursache der Zweite Weltkrieg ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1959 - 2 BvF 5/56 - BVerfGE 9, 305 ; vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 3 A 1.99 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 6 S. 3).

    dd) Die Unmittelbarkeit lässt sich auch nicht mit den von der Beklagten in Bezug genommenen Erwägungen im Urteil des Senats vom 16. Dezember 1999 (BVerwG 3 A 1.99 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 6) infrage stellen.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 3 A 2.03

    Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung; Kostenübernahmeerklärung.

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11
    Der Kläger beruft sich auf Art. 120 Abs. 1 GG und die Staatspraxis im Bereich der Kampfmittelräumung, woraus sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein dem Verwaltungsrecht zuzurechnender Erstattungsanspruch ergibt (vgl. im Einzelnen Urteile vom 14. Juni 2006 - BVerwG 3 A 6.05 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 8 Rn. 7 und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 3 A 2.03 - Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 7 S. 5 = NVwZ 2004, 1125 m.w.N.).

    Das Zunehmen der Detonationsneigung ist im Übrigen auch in der Rechtsprechung des Senats bereits anerkannt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2004 a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 A 1.09

    Bund-Länder-Streit; Entmilitarisierungsmaßnahmen; Zusammenhang mit der

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11
    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung für die Räumung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg, für die die Länder zuständig sind (vgl. Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 3 A 1.09 - NVwZ 2011, 307 = Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 9 m.w.N.).

    Die Verfassung sieht insofern selbst eine finanzwirtschaftliche Verteilung der Kriegsfolgelasten vor, die den Gesetzgeber bindet, auf die aber auch dann zurückzugreifen ist, wenn das von der Verfassung vorgesehene Gesetz fehlt oder es sich gemessen an Art. 120 GG als unzureichend erweist (stRspr, vgl. Urteil vom 18. November 2010 a.a.O. Rn. 16 m.w.N.).

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11
    Nach allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen kann derjenige, der (rechtmäßig) als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer die Kosten der Maßnahme abwehren, wenn sich die ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt (Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 14.04 - BVerwGE 123, 7 = Buchholz 451.222 § 24 BBodSchG Nr. 1 m.w.N.; BGH, Urteile vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - BGHZ 126, 279 und vom 12. März 1992 - III ZR 128/91 - BGHZ 117, 303 ).
  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11
    Nach allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen kann derjenige, der (rechtmäßig) als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer die Kosten der Maßnahme abwehren, wenn sich die ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt (Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 14.04 - BVerwGE 123, 7 = Buchholz 451.222 § 24 BBodSchG Nr. 1 m.w.N.; BGH, Urteile vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - BGHZ 126, 279 und vom 12. März 1992 - III ZR 128/91 - BGHZ 117, 303 ).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11
    Die geltend gemachten Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus stehen dem Kläger entsprechend § 291 Satz 1, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB ab dem Tag nach Klageerhebung zu (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 11 C 22.94 - BVerwGE 99, 53 = Buchholz 310 § 90 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04

    Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11
    Nach allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen kann derjenige, der (rechtmäßig) als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer die Kosten der Maßnahme abwehren, wenn sich die ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt (Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 14.04 - BVerwGE 123, 7 = Buchholz 451.222 § 24 BBodSchG Nr. 1 m.w.N.; BGH, Urteile vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - BGHZ 126, 279 und vom 12. März 1992 - III ZR 128/91 - BGHZ 117, 303 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 15 A 2328/06

    Tatbestandsmerkmal der Dringlichkeit ist eng auszulegen!

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11
    Im Bereich der Gefahrenabwehr indiziert nach allgemeinen Grundsätzen eine unmittelbare, sich potenziell jederzeit realisierende Gefahr (hier durch detonationsfähige Munition) eine Dringlichkeit, die schon geringfügigen Verzögerungen der Abhilfe entgegensteht und regelmäßig eine Dringlichkeit der Leistung auch im Sinne des Vergaberechts begründet (vgl. § 3 Nr. 3 Abs. 1 Buchst. c, Nr. 4 Buchst. d VOB/A 2002; dazu auch OVG Münster, Urteil vom 2. September 2008 - 15 A 2328/06 - DVBl 2008, 1450).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56

    Kriegsfolgelasten I

  • Drs-Bund, 15.08.1964 - BT-Drs IV/2524
  • VG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 K 7040/12

    Der Bund muss für die Kampfmittelräumung entlang des Rhein-Ruhr-Express zahlen

    Ein Dritter kann einer kostenmäßigen Inanspruchnahme für die Sondierung und Räumung von Kampfmitteln durch das Land ggf. Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG als verfassungsunmittelbare Einwendung entgegenhalten (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, Beschluss vom 8. Dezember 2012 - 3 A 2.12 -).

    Dann aber wäre die Klägerin nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -) freizustellen, denn einer Heranziehung durch den Beklagten könnte sie die Regelungen des Art. 120 Abs. 1 GG i.V.m. der Staatspraxis entgegenhalten.

    BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, NVwZ-RR 2012, 787 = Buchholz Art. 120 GG Nr. 10, juris Rn. 22, und vom 16. Dezember 1999 - 3 A 1.99 -, Buchholz Art. 120 GG Nr. 6, juris Rn. 16, jeweils m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, NVwZ-RR 2012, 787 = Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 10, juris Rn. 24, und vom 18. November 2010 -3 A 1.09 -, NVwZ 2011, 307 = Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 9, juris Rn. 16 m.w.N.

    BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1959 - 2 BvF 5/56 - Kriegsfolgelasten, BVerfGE 9, 305 (323), juris Rn. 64 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012, - 3 A 1.11 -, juris Rn. 24, und vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 3 A 1.99 -, Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 6 S. 3, juris.

    BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 24, und vom 18. November 2010 -3 A 1.09 -, juris Rn. 16 m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 42 - Beschluss vom 8. November 2012 - 3 A 2.12 -, juris.

    Dem Einwendungscharakter des Art. 120 Abs. 1 GG kann auch nicht entgegengehalten werden, die Klägerin dürfe als ein von der Beigeladenen beherrschtes Staatsunternehmen nicht als einwendungsberechtigte Dritte eingestuft werden, zumal die vorliegende Fallkonstellation mit derjenigen, über die das Bundesverwaltungsgericht am 31. Mai 2012 (- 3 A 1.11 -) entschieden habe, nicht vergleichbar sei.

    BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012, - 3 A 1.11 -, juris Rn. 25, und vom 14. Juni 2006 - 3 A 6.05 -, juris Rn. 11 und 14; vgl. auch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 15. August 1964, BT-Drs.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 26.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 29, und vom 14. Juni 2006 - 3 A 6.05 -, juris Rn. 14.

    BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 31, 34, 36 f.

    BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 35, 40.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 38.

    BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 44, und vom 14. Juni 2006 - 3 A 6.05 -, juris Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, Rn. 45 f., Urteil vom 14. Juni 2006 - 3 A 6.05 -, juris Rn. 16.

    BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1997 - 3 A 2.95 -, juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 64.

    Ob ohne diese Vereinbarung erstattungsfähige Betreuungskosten nicht oder mit Blick auf die Wertungen des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. Februar 1971 lediglich in geringerer Höhe angefallen wären, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 64, 67, bedarf daher keiner Entscheidung.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 1997 - 3 A 2.95 -, juris Rn. 15 f., vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 64, und vom 14. Juni 2006 - 3 A 6.05 -, juris Rn. 17.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 2 BvF 2/01 - Risikostrukturausgleich, BVerfGE 113, 167, juris Rn. 112; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 42 ("[...] Grundentscheidungen zur Frage, wem die Kosten endgültig anzulasten sind").

    BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 27 für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2017 - 11 A 704/15

    Gefahrenabwehr auf dem Gebiet der Kampfmittelbeseitigung in Nordrhein-Westfalen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -) müsse die Klägerin freigestellt werden, denn einer Heranziehung durch den Beklagten könne sie die Regelungen des Art. 120 Abs. 1 GG i. V. m. der Staatspraxis entgegenhalten.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 10, S. 1 (4) = juris, Rn. 24, und vom 18. November 2010 - 3 A 1.09 -, Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 9, S. 5 (9) = juris, Rn. 16, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 10, S. 1 (9 f.) = juris, Rn. 42; Beschluss vom 8. November 2012 - 3 A 2.12 -, juris, Rn. 2.

  • VG Hannover, 11.10.2012 - 10 A 423/11

    Bombenräumung; Bundeswasserstraße; Evakuierung; Handlungsverantwortlicher;

    Zwar lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen, dass Art. 120 Abs. 1 GG eine Anspruchsgrundlage darstellen kann (vgl. zuletzt Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1.11 -, juris; zuvor Urteil vom 18.11.2010 - 3 A 1.09 -, juris; Urteil vom 14.06.2006 - 3 A 6.05 -, NVwR-RR 2007, S. 75; vgl. auch Schröder, Probleme der Kosten- und Haftungslast bei Kampfmittelräumungen, DVBl. 2008, S. 93).

    Die Beseitigung von aus dem Zweiten Weltkrieg stammenden reichseigenen und alliierten Kampfmitteln ist eine Kriegsfolgenlast (BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1.11 -, juris).

    Dagegen spricht zunächst die wiederkehrende Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen, dass die Vorschrift in bestimmten Fällen unmittelbar Grundlage für Ansprüche eines Bundeslandes gegen den Bund sei (BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1.11 -, juris; Urteil vom 18.11.2010 - 3 A 1.09 -, juris).

    Da die hochrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit in den Blick zu nehmen sind, dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit keine überzogenen Anforderungen gestellt werden und genügt es für die Annahme unmittelbarer Lebensgefahr, wenn die Möglichkeit eines Schadens realistischerweise nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1.11 -, juris).

    Die geltend gemachten Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz stehen der Klägerin entsprechend § 291 Satz 1, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB ab dem Tag der Klageerhebung, dem 18.01.2011, zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1/11 -, juris).

  • VG München, 18.10.2018 - M 22 K 16.1473

    Bayernweites Betretungsverbot für Badeanstalten und Kontaktverbot mit Kindern

    Geht es um den Schutz hochrangiger Rechtsgüter, wie etwa auch die Gesundheit von Menschen, dürfen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden; es genügt, dass die Möglichkeit von Schäden an diesen Rechtsgütern realistischerweise nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. etwa BVerwG, U.v. 31.5.2012 - 3 A 1.11 - juris Rn. 31).
  • VG Düsseldorf, 19.03.2015 - 6 K 7535/13

    Kampfmittel; Kostenlast; Weisung; Selbstbindung der Verwaltung;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 -, juris Rn. 24 (=NVwZ-RR 2012, 787-792 = Buchholz 11 Art. 120 GG NR. 10), vom 18. November 2010 -3 A 1.09 -, juris Rn. 16 m.w.N. (= NVwZ 2011, 307-308 = Buchholz 11 Art. 120 GG Nr. 9); Urteil der Kammer vom 29. Januar 2015- 6 K 7040/12 -, juris.

    vgl. zur "Doppelnatur" der Teilprozesse im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung, soweit sie im Anschluss an die historische Erkundung der weiteren technischen Erkundung und Gefahrenabschätzung und zugleich der endgültigen Gefahrenbeseitigung dienen, soweit bereits bei der Sondierung aufgefundene Kampfmittel geräumt werden: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 A 1/11 -, juris Rn. 45.

  • VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689

    Kontaktverbot zum Schutz von Kindern vor sexuellem MIssbrauch

    Geht es um den Schutz hochrangiger Rechtsgüter, wie etwa auch die Gesundheit von Menschen, dürfen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden; es genügt, dass die Möglichkeit von Schäden an diesen Rechtsgütern realistischerweise nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. etwa BVerwG, U. v. 31.5.2012 - 3 A 1.11 - juris Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 1 N 5.13

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Darlegung;

    Denn das Verwaltungsgericht hat zu Art. 120 GG ausgeführt, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 31. Mai 2012 (- BVerwG 3 A 1.11 -, juris; dort heißt es, dass einer finanziellen Inanspruchnahme der hiesigen Beigeladenen durch den Beklagten im unmittelbaren Bund-Länder-Finanzausgleich auf der Grundlage dieser Verfassungsnorm nicht entgegengehalten werden könne, dass vorrangig die hiesige Klägerin als Störerin in Anspruch zu nehmen sei, da die Zuordnung der Kosten an den Bund verfassungsrechtlich bindend sei) die Frage, ob die Klägerin zur Gefahrbeseitigung herangezogen werden könnte, nicht abschließend geprüft, aber für möglich gehalten.

    In der Zulassungsbegründung der Klägerin sind insoweit (nur) drei Entscheidungen hinreichend deutlich bezeichnet: der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 3.November 2005 (- 11 ME 146/05 -), der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 (- 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2012 (- BVerwG 3 A 1.11 -).

  • BVerwG, 08.11.2012 - 3 A 2.12

    Rügen einer von der einer Partei abweichenden Rechtsauffassung des Gerichts mit

    Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen das Urteil des Senats vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 A 1.11 - wird zurückgewiesen.
  • VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18

    Sperrerklärung des BMI hinsichtlich einer audiovisuellen Vernehmung einer

    Geht es um den Schutz hochrangiger Rechtsgüter, wie etwa auch die Gesundheit von Menschen, dürfen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden; es genügt, dass die Möglichkeit von Schäden an diesen Rechtsgütern realistischerweise nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 A 1.11 - juris, Rn. 31; VG München, Urteil vom 18. Oktober 2018 - M 22 K 16.1473 -, juris, Rn. 31).
  • VG Berlin, 25.09.2012 - 1 K 339.10

    Kostentragungspflicht für eine Kampfmittelbeseitigung auf einem Flughafengelände

    Auch die Feststellungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2012 - 3 A 1.11 (NVwZ-RR 2012, 787) stehen dem nicht entgegen.
  • VG München, 20.05.2021 - M 22 K 20.3851

    Bayernweites Betretungsverbot für Schulen für den Zeitraum von fünf Jahren,

  • BVerwG, 20.03.2023 - 10 B 1.23

    Abfallrechtliche Anordnung betreffend die vollständige Räumung eines

  • OVG Sachsen, 09.09.2022 - 6 B 156/22

    Konkrete Gefahr; Gefahrenverdacht; artgerechtes Verhalten; Verhältnismäßigkeit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2020 - 1 N 66.19

    Zum Ermessen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bei der

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Rechtsprechung
   EuGH, 14.06.2012 - C-542/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12869
EuGH, 14.06.2012 - C-542/09 (https://dejure.org/2012,12869)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2012 - C-542/09 (https://dejure.org/2012,12869)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - C-542/09 (https://dejure.org/2012,12869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Zugang von Wanderarbeitnehmern und ihren Familienangehörigen zum Unterricht - Finanzierung einer Hochschulausbildung außerhalb des Hoheitsgebiets des betreffenden Mitgliedstaats - Wohnsitzerfordernis

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Zugang von Wanderarbeitnehmern und ihren Familienangehörigen zum Unterricht - Finanzierung einer Hochschulausbildung außerhalb des Hoheitsgebiets des betreffenden Mitgliedstaats - Wohnsitzerfordernis

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Zugang von Wanderarbeitnehmern und ihren Familienangehörigen zum Unterricht - Finanzierung einer Hochschulausbildung außerhalb des Hoheitsgebiets des betreffenden Mitgliedstaats - Wohnsitzerfordernis“

  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Zugang von Wanderarbeitnehmern und ihren Familienangehörigen zum Unterricht - Finanzierung einer Hochschulausbildung außerhalb des Hoheitsgebiets des betreffenden Mitgliedstaats - Wohnsitzerfordernis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von der Erfüllung eines Wohnsitzerfordernisses abhängt, begründet eine Ungleichbehandlung von niederländischen Arbeitnehmern und Wanderarbeitnehmern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Wohnsitzerfordernisse für die Finanzierung eines Auslandsstudiums

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung durch Wohnsitzerfordernis der Niederlande bei einem Auslandsstudium

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 18. Dezember 2009 - Europäische Kommission/Königreich der Niederlande

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 45 AEUV und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) - Zugang zur Ausbildung - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 697
  • DÖV 2012, 688
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
    Die Kommission weist in ihrer Klageschrift darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 26. Februar 1992, Bernini (C-3/90, Slg. 1992, I-1071), entschieden habe, dass eine Förderung für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zur Durchführung einer mittleren oder höheren Ausbildung als soziale Vergünstigung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 anzusehen sei.

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine Förderung, die für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung zur Durchführung eines mit einer beruflichen Qualifikation abgeschlossenen Hochschulstudiums gewährt wird, eine soziale Vergünstigung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 dar (Urteile vom 21. Juni 1988, Lair, 39/86, Slg. 1988, 3161, Randnr. 24, und Bernini, Randnr. 23).

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass eine Studienfinanzierung, die ein Mitgliedstaat den Kindern von Arbeitnehmern gewährt, für einen Wanderarbeitnehmer eine soziale Vergünstigung im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 darstellt, wenn Letzterer weiter für den Unterhalt des Kindes aufkommt (Urteile Bernini, Randnrn.

    Nach Auffassung des Königreichs der Niederlande scheint der Gerichtshof in den Urteilen Bernini und Meeusen mit der Entscheidung, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 auf die Kinder von Wanderarbeitnehmern anwendbar sei, diesen Unterschied in den Anwendungsbereichen der beiden Bestimmungen außer Acht gelassen zu haben.

    Dies stellt jedoch für den Wanderarbeitnehmer eine soziale Vergünstigung im Sinne der genannten Bestimmung nur insoweit dar, als er seinen Abkömmling weiter unterstützt (Urteile vom 18. Juni 1987, Lebon, 316/85, Slg. 1987, 2811, Randnrn. 12 und 13, sowie Bernini, Randnrn.

    Bezüglich des Vorbringens des Königreichs der Niederlande zu den Urteilen Bernini und Meeusen genügt es, auf die in Randnr. 37 des vorliegenden Urteils angeführte Rechtsprechung hinzuweisen, wonach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung verbietet, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungskriterien de facto zum gleichen Ergebnis führen.

  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
    Dass die "Drei-von-sechs-Jahren"-Regel erforderlich und verhältnismäßig sei, ergebe sich entgegen dem Vorbringen der niederländischen Behörden nicht aus den Urteilen vom 15. März 2005, Bidar (C-209/03, Slg. 2005, I-2119), und vom 18. November 2008, Förster (C-158/07, Slg. 2008, I-8507).

    In den Urteilen Bidar und Förster habe der Gerichtshof zugelassen, dass der Begriff der Begünstigten in gewissem Maße eingeschränkt werde, damit die Finanzierung weiterhin sichergestellt werden könne.

    Das Königreich der Niederlande macht allerdings geltend, der Gerichtshof habe im Urteil Bidar die Berechtigung des Ziels anerkannt, mittels eines Wohnsitzerfordernisses die Zahl der Begünstigten einer Beihilfe zur Deckung des Unterhalts von Studierenden aus anderen Mitgliedstaaten zu beschränken, um sicherzustellen, dass die Gewährung dieser Beihilfe nicht zu einer übermäßigen Belastung für den Aufnahmemitgliedstaat werde.

    In den Rechtssachen, die den Urteilen Bidar und Förster zugrunde lagen, hatte der Gerichtshof aber über Wohnsitzvoraussetzungen zu entscheiden, die der betreffende Mitgliedstaat im Hinblick auf die Gewährung einer Studienfinanzierung für Studierende aufgestellt hatte, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten waren und bei denen es sich weder um Wanderarbeitnehmer noch um Familienangehörige von Wanderarbeitnehmern handelte.

    Zwar hat der Gerichtshof festgestellt, dass die betreffenden Studierenden vom Aufnahmemitgliedstaat verpflichtet werden könnten, einen gewissen Grad der Integration in diesen Staat zu beweisen, um ein Unterhaltsstipendium zu erhalten, doch hat er zuvor festgestellt, dass die Betreffenden nicht unter die unionsrechtlichen Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, insbesondere die Verordnung Nr. 1612/68, fielen (vgl. Urteile Bidar, Randnr. 29, sowie Förster, Randnrn.

  • EuGH, 18.11.2008 - C-158/07

    Förster - Freizügigkeit - Studierender, der Angehöriger eines Mitgliedstaats ist

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
    Dass die "Drei-von-sechs-Jahren"-Regel erforderlich und verhältnismäßig sei, ergebe sich entgegen dem Vorbringen der niederländischen Behörden nicht aus den Urteilen vom 15. März 2005, Bidar (C-209/03, Slg. 2005, I-2119), und vom 18. November 2008, Förster (C-158/07, Slg. 2008, I-8507).

    Diese Rechtsprechung sei im Urteil Förster bestätigt worden.

    Zwar hat der Gerichtshof festgestellt, dass die betreffenden Studierenden vom Aufnahmemitgliedstaat verpflichtet werden könnten, einen gewissen Grad der Integration in diesen Staat zu beweisen, um ein Unterhaltsstipendium zu erhalten, doch hat er zuvor festgestellt, dass die Betreffenden nicht unter die unionsrechtlichen Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, insbesondere die Verordnung Nr. 1612/68, fielen (vgl. Urteile Bidar, Randnr. 29, sowie Förster, Randnrn.

  • EuGH, 13.11.1990 - C-308/89

    Di Leo / Land Berlin

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
    7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 verpflichtet einen Mitgliedstaat, der den inländischen Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Ausbildung zu absolvieren, diese Möglichkeit auf die in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Arbeitnehmer der Union zu erstrecken (Urteile vom 27. September 1988, Matteucci, 235/87, Slg. 1988, 5589, Randnr. 16, und vom 13. November 1990, di Leo, C-308/89, Slg. 1990, I-4185, Randnr. 14).

    Zwar haben Art. 7 Abs. 2 und Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 unterschiedliche persönliche Anwendungsbereiche, doch hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese Bestimmungen beide auf dieselbe Weise eine allgemeine Regel aufstellen, wonach jeder Mitgliedstaat im Bereich des Unterrichts verpflichtet ist, die Gleichbehandlung der Kinder der in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, mit seinen eigenen Staatsangehörigen sicherzustellen (Urteil di Leo, Randnr. 15).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-269/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung, der sowohl in Art. 45 AEUV als auch in Art. 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegt ist, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung verbietet, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungskriterien de facto zum gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 27. November 1997, Meints, C-57/96, Slg. 1997, I-6689, Randnr. 44, und vom 10. September 2009, Kommission/Deutschland, C-269/07, Slg. 2009, I-7811, Randnr. 53).

    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für alle Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, sondern auch für alle Vergünstigungen, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres gewöhnlichen Wohnsitzes im Inland gewährt werden (vgl. u. a. Urteile vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 25, und Kommission/Deutschland, Randnr. 39).

  • EuGH, 08.06.1999 - C-337/97

    Meeusen

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
    Nach dieser Rechtsprechung, die im Urteil vom 8. Juni 1999, Meeusen (C-337/97, Slg. 1999, I-3289), bestätigt worden sei, könne sich das Kind eines Wanderarbeitnehmers auf Art. 7 Abs. 2 berufen, um eine Studienfinanzierung unter den gleichen Voraussetzungen zu erhalten, wie sie für die Kinder inländischer Arbeitnehmer gälten, ohne dass für dieses Kind eine zusätzliche Voraussetzung in Bezug auf seinen Wohnsitz aufgestellt werden dürfe.

    25 und 29, sowie Meeusen, Randnr. 19).

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, sowie vom 14. Oktober 2010, van Delft u. a., C-345/09, Slg. 2010, I-9879, Randnr. 89).
  • EuGH, 18.06.1987 - 316/85

    CPAS de Courcelles / Lebon

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
    Dies stellt jedoch für den Wanderarbeitnehmer eine soziale Vergünstigung im Sinne der genannten Bestimmung nur insoweit dar, als er seinen Abkömmling weiter unterstützt (Urteile vom 18. Juni 1987, Lebon, 316/85, Slg. 1987, 2811, Randnrn. 12 und 13, sowie Bernini, Randnrn.
  • EuGH, 21.06.1988 - 197/86

    Brown / Secretary of State for Scotland

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
    12 der Verordnung Nr. 1612/68 verlangt nur, dass das Kind mit seinen Eltern oder einem Elternteil in der Zeit in einem Mitgliedstaat lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte (Urteile vom 21. Juni 1988, Brown, 197/86, Slg. 1988, 3205, Randnr. 30, und vom 23. Februar 2010, Teixeira, C-480/08, Slg. 2010, I-1107, Randnr. 52).
  • EuGH, 24.02.1994 - C-343/92

    Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
    Würde man anerkennen, dass Haushaltserwägungen eine Ungleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern und inländischen Arbeitnehmern rechtfertigen können, hätte dies zur Folge, dass die Anwendung und die Tragweite einer so grundlegenden Regel des Unionsrechts wie des Verbots der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit zeitlich und räumlich je nach dem Zustand der Staatsfinanzen der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Februar 1994, Roks u. a., C-343/92, Slg. 1994, I-571, Randnr. 36, sowie vom 11. September 2003, Steinicke, C-77/02, Slg. 2003, I-9027, Randnr. 67).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

  • EuGH, 04.05.1995 - C-7/94

    Landesamt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen / Gaal

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

  • EuGH, 11.09.2003 - C-77/02

    Steinicke

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

  • EuGH, 10.03.2005 - C-196/02

    Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119

  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

  • EuGH, 23.02.2010 - C-480/08

    Teixeira - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Staatsangehörige eines

  • EuGH, 13.04.2010 - C-73/08

    Das Unionsrecht steht der Beschränkung der Einschreibung von nichtansässigen

  • EuGH, 14.10.2010 - C-345/09

    van Delft u.a. - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Titel III

  • EuGH, 01.12.2011 - C-253/09

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

  • EuGH, 23.02.2010 - C-310/08

    Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers

  • EuGH, 16.03.2010 - C-325/08

    Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine

  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

  • EuGH, 27.09.1988 - 235/87

    Matteucci / Communauté française de Belgium

  • EuGH, 27.11.1997 - C-57/96

    Meints

  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

  • EuGH, 16.01.2003 - C-388/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU

  • EuGH, 18.07.2007 - C-213/05

    Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung -

  • EuGH, 25.01.2011 - C-382/08

    Neukirchinger - Luftverkehr - Bewilligung zur Durchführung gewerblicher

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Der Erwerb des Ausbildungsrechts ist an den Status als Kind eines Arbeitnehmers gebunden (EuGH Urteil vom 21.6.1988 - Rs C-197/86 - Slg 1988, 3105 ff, juris RdNr 30; EuGH Urteil vom 4.5.1995 - Rs C-7/94 - Slg 1995, I-1031 ff, juris RdNr 27; EuGH Urteil vom 14.6.2012 - Rs C-542/09 - EAS Teil C AEUV Art. 45 Nr. 3, RdNr 50 f; vgl auch EuGH Urteil vom 6.9.2012 - Rs C-147/11 und C-148/11 - EAS Teil C VO Nr. 1612/68 Art. 12 Nr. 13, RdNr 30 zur ausschließlichen Anwendbarkeit des Art. 12 VO Nr. 1612/68 auf Kinder von Arbeitnehmern).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

    SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

    Die beiden Töchter verfügten aber über ein autonomes, d.h. von ihren Eltern unabhängiges Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 (vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

    Von diesem Aufenthaltsrecht der beiden Töchter leitete sich ein Aufenthaltsrecht des Klägers aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 ab, da dieser die tatsächliche Sorge für die beiden Kinder wahrnahm (vgl. zum Aufenthaltsrecht eines Elternteils aus Art. 10 VO (EU) 492/2011: EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

    Beide Bestimmungen stellen aber auf dieselbe Weise eine allgemeine Regel auf, wonach jeder Mitgliedstaat im Bereich des Unterrichts verpflichtet ist, die Gleichbehandlung der Kinder der in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, mit seinen eigenen Staatsangehörigen sicherzustellen (EuGH, Urteil vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346 m.w.N.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13

    Martens - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten -

    2 - EU:C:2012:346.

    11 - EU:C:2012:346.

    18 - Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 34, 35 und 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    26 - Siehe Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 64).

    34 - Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 32 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    35 - Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung) (Hervorhebung nur hier).

    36 - Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    37 - Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 44).

    40 - Vgl. Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    59 - Vgl. Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 69).

    77 - Vgl. Nr. 36 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:79), vgl. auch Rn. 49 des Urteils in jener Rechtssache (EU:C:2012:346).

    81 - Vgl. Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    83 - Vgl. Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.06.2013 - C-20/12

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung,

    Diese Bestimmung kommt gleichermaßen sowohl den in einem Aufnahmemitgliedstaat wohnenden Wanderarbeitnehmern als auch den Grenzarbeitnehmern zugute, die ihre unselbständige Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat ausüben, aber in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (Urteile vom 18. Juli 2007, Geven, C-213/05, Slg. 2007, I-6347, Randnr. 15, und vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, Randnr. 33).

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine Förderung, die für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung zur Durchführung eines mit einer beruflichen Qualifikation abgeschlossenen Hochschulstudiums gewährt wird, eine soziale Vergünstigung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 dar (Urteile vom 21. Juni 1988, Lair, 39/86, Slg. 1988, 3161, Randnr. 24, Bernini, Randnr. 23, und Kommission/Niederlande, Randnr. 34).

    25 und 29, vom 8. Juni 1999, Meeusen, C-337/97, Slg. 1999, I-3289, Randnr. 19, sowie Kommission/Niederlande, Randnr. 35).

    Da die Gewährung der Studienfinanzierung an ein Kind eines Wanderarbeitnehmers für diesen eine soziale Vergünstigung darstellt, kann sich das Kind selbst auf diese Bestimmung berufen, um diese Finanzierung zu erhalten, wenn sie nach nationalem Recht unmittelbar dem Studierenden gewährt wird (Urteile vom 18. Juni 1987, Lebon, 316/85, Slg. 1987, 2811, Randnrn. 12 und 13, Bernini, Randnr. 26, sowie Kommission/Niederlande, Randnr. 48).

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der sowohl in Art. 45 AEUV als auch in Art. 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegt ist, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungskriterien de facto zum gleichen Ergebnis führen (vgl. Urteile vom 27. November 1997, Meints, C-57/96, Slg. 1997, I-6689, Randnr. 44, vom 7. Juli 2005, Kommission/Österreich, C-147/03, Slg. 2005, I-5969, Randnr. 41, vom 10. September 2009, Kommission/Deutschland, C-269/07, Slg. 2009, I-7811, Randnr. 53, und Kommission/Niederlande, Randnr. 37).

    Insoweit allerdings, als sie eine Unterscheidung aufgrund des Wohnsitzes trifft, kann sich eine Maßnahme wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehende zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirken, da Gebietsfremde meist Ausländer sind (vgl. u. a. Urteile vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14, vom 25. Januar 2011, Neukirchinger, C-382/08, Slg. 2011, I-139, Randnr. 34, und Kommission/Niederlande, Randnr. 38).

    Um eine Maßnahme als mittelbar diskriminierend qualifizieren zu können, muss sie nicht bewirken, dass alle Inländer begünstigt werden oder dass unter Ausschluss der Inländer nur die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten benachteiligt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 14, Kommission/Niederlande, Randnr. 38, und vom 28. Juni 2012, Erny, C-172/11, Randnr. 41).

    47 und 48, und Kommission/Niederlande, Randnr. 55).

    Was die Rechtfertigung mit den zusätzlichen Belastungen betrifft, die durch die Nichtanwendung des Wohnsitzerfordernisses entstehen sollen, ist darauf hinzuweisen, dass zwar Haushaltserwägungen den sozialpolitischen Entscheidungen eines Mitgliedstaats zugrunde liegen und die Art oder das Ausmaß der von ihm zu treffenden sozialen Schutzmaßnahmen beeinflussen können, dass sie aber als solche kein mit dieser Politik verfolgtes Ziel darstellen und daher keine Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer rechtfertigen können (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Würde man anerkennen, dass Haushaltserwägungen eine Ungleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern und inländischen Arbeitnehmern rechtfertigen können, hätte dies zur Folge, dass die Anwendung und die Tragweite einer so grundlegenden Regel des Unionsrechts wie des Verbots der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit zeitlich und räumlich je nach dem Zustand der Staatsfinanzen der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein könnten (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Indem nämlich die Voraussetzung eines vorherigen Wohnsitzes des Studierenden im Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats aufgestellt wird, gibt das Gesetz einem Umstand den Vorzug, der nicht zwangsläufig der einzige für den tatsächlichen Grad der Verbundenheit zwischen dem Betreffenden und diesem Mitgliedstaat repräsentative Umstand ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 86).

  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Arbeitnehmer iS von Art. 45 AEUV ist jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (EuGH vom 14.6.2012 - C-542/09 - Kommission/Niederlande, EU:C:2012:346 = ZESAR 2013, 37, RdNr 68; vgl BSG vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - RdNr 19 mwN) .
  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Arbeitnehmer in diesem Sinne ist jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (EuGH vom 6.11.2003 - C-413/01 - Ninni-Orasche, juris RdNr 26 mwN; EuGH vom 14.6.2012 - C-542/09 - Kommission/Niederlande, juris RdNr 68; EuGH vom 26.3.2015 - C-316/13 - juris RdNr 27; EuGH vom 16.7.2020 - C-658/18 - juris RdNr 93; im Anschluss daran etwa BSG vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - juris RdNr 19; BSG vom 27.1.2021 - B 14 AS 42/19 R - juris RdNr 17; BSG vom 27.1.2021 - B 14 AS 25/20 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 59 RdNr 19) .

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH vom 6.11.2003 - C-413/01 - Ninni-Orasche, juris RdNr 24; EuGH vom 14.6.2012 - C-542/09 - Kommission/Niederlande, juris RdNr 68; BSG vom 12.5.2021 - B 4 AS 34/20 R - juris RdNr 18) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-238/15

    Bragança Linares Verruga u.a.

    Jedoch erfolgte anlässlich des Urteils vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346), eine Klarstellung.

    18 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Hartmann (C-212/05, EU:C:2007:437, Rn. 24), vom 18. Juli 2007, Geven (C-213/05, EU:C:2007:438, Rn. 15), vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 33), und vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 37).

    21 - Urteil vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 63).

    22 - Urteil vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 65).

    24 - Urteil vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 64).

    38 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 65), und vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 63).

    39 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 66), und vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 63).

    42 - Urteil vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 65).

    Im Urteil vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346), hielt der Gerichtshof die niederländischen Rechtsvorschriften nämlich für unionsrechtswidrig.

  • EuGH, 14.12.2016 - C-238/15

    Luxemburg hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass es die Gewährung einer

    40 Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine Beihilfe, die für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung zur Durchführung eines mit einer beruflichen Qualifikation abgeschlossenen Hochschulstudiums gewährt wird, für den Wanderarbeitnehmer, der sie erhält, eine soziale Vergünstigung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 dar (Urteile vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 34, sowie vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 38), auf die sich das Kind des Wanderarbeitnehmers selbst berufen kann, wenn diese Beihilfe nach nationalem Recht unmittelbar dem Studenten gewährt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1992, Bernini, C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 26, vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 48, sowie vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 40).

    43 Eine solche Unterscheidung aufgrund des Wohnsitzes kann sich stärker zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirken, da Gebietsfremde meist Ausländer sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 38, sowie vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 44).

    49 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass Wanderarbeiter und Grenzgänger Zugang zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats gefunden haben, grundsätzlich ein hinreichendes Band der Integration in die Gesellschaft dieses Staates schafft, das es ihnen erlaubt, hinsichtlich sozialer Vergünstigungen in den Genuss des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Verhältnis zu inländischen Arbeitnehmern zu kommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 65, sowie vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 63).

    Daher müssen ihnen diese unter den gleichen Bedingungen wie den inländischen Arbeitnehmern zugutekommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 66, sowie vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 63).

  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Arbeitnehmer iS von Art. 45 AEUV ist jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (EuGH vom 14.6.2012 - C-542/09 - Kommission/Niederlande, EU:C:2012:346 = ZESAR 2013, 37, RdNr 68; vgl BSG vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - RdNr 19 mwN) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-377/17

    Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung - Dienstleistungen im Binnenmarkt -

    43 Vgl. Urteile vom 7. Juli 2005, Kommission/Österreich (C-147/03, EU:C:2005:427, Rn. 63), vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 81), und vom 23. Januar 2014, Kommission/Belgien (C-296/12, EU:C:2014:24, Rn. 33).

    Vgl. Urteile vom 7. Juli 2005, Kommission/Österreich (C-147/03, EU:C:2005:427, Rn. 63), vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 81), und vom 23. Januar 2014, Kommission/Belgien (C-296/12, EU:C:2014:24, Rn. 33).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2017 - L 19 AS 190/17

    Leistungen SGB XII ; Eilverfahren; EU-Ausländer; Leistungsausschluss

  • EuGH, 24.10.2013 - C-220/12

    Thiele Meneses - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Recht, sich frei

  • EuGH, 28.06.2012 - C-172/11

    Erny - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr.

  • EuGH, 10.07.2019 - C-410/18

    Aubriet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Gleichbehandlung -

  • EuGH, 10.09.2014 - C-270/13

    Haralambidis - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art.

  • LSG Sachsen, 06.12.2022 - L 4 AS 939/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 19 AS 1577/17

    SGB-II -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Einstweiliger

  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 821/21
  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch

  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 822/21
  • EuGH, 15.12.2016 - C-401/15

    Im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen kann ein Kind in einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 9 AS 1580/15

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für italienische Staatsangehörige;

  • EuGH, 21.12.2023 - C-488/21

    Chief Appeals Officer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17

    Aufhebung von SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

  • EuGH, 13.12.2012 - C-379/11

    Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft möglicherweise der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17 B ER/L 19 AS 1430/17

    Aufhebung von SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet kann ein Kind in einer "Patchworkfamilie"

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - L 19 AS 29/16

    Gewährung von Regelbedarf und Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II

  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2024 - L 4 P 2751/22

    Soziale Pflegeversicherung - Antrag auf Pflegegeld - allgemeine

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2016 - L 4 AS 182/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14

    Altersteilzeit - Grenzgänger - Aufstockungsbetrag

  • EuGH, 26.02.2015 - C-359/13

    Martens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 20 AEUV und 21

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 AS 2410/19

    Leistungsausschluss von EU-Ausländern - EU-Freizügigkeitsrecht -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - L 7 AS 2044/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2016 - C-233/14

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 02.06.2016 - C-233/14

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung - Art. 18, 20 und 21 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-27/23

    Hocinx

  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

  • LSG Hessen, 29.09.2016 - L 9 AS 427/16

    SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB XII - Sozialhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - L 29 AS 3339/14

    Arbeitssuche - Unionsbürger (italienische Staatsbürger) - Leistungsausschluss -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - L 5 AS 449/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 5 AS 1749/12

    Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1268/18

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Wege des einstweiligen

  • SG Dortmund, 18.11.2014 - S 35 AS 3929/14

    Hartz IV: Trotz aktueller EuGH-Entscheidung weiterhin einstweiliger Rechtsschutz

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine

  • EuGH, 23.01.2014 - C-296/12

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - L 7 AS 420/18

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-534/11

    Arslan - Drittstaatsangehöriger - Illegaler Aufenthalt - Abschiebungshaft -

  • VG Aachen, 30.11.2021 - 10 K 1393/21

    Unterhaltsvorschuss; Wohnsitzerfordernis; EU-Ausland; Beschäftigung im Inland;

  • VG Aachen, 14.12.2020 - 10 K 3417/18

    Unterhaltsvorschuss; Wohnsitzklausel; Wohnsitz in einem anderen EU-Staat;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 2 A 11358/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-638/20

    MCM (Aides financières pour études à l'étranger) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2014 - C-270/13

    Haralambidis - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Aufgaben des Präsidenten einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-367/11

    Prete - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Leistungen für Jugendliche, die auf der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 6 AS 1923/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - L 7 AS 2000/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2017 - L 9 AS 165/17
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - L 7 AS 2000/18 B ER
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2012 - C-379/11

    Caves Krier Frères - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 21 AEUV und 45 AEUV -

  • SG Chemnitz, 21.08.2018 - S 22 AS 99/18
  • SG Hamburg, 05.01.2015 - S 10 AS 4323/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den

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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17287
BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11 (https://dejure.org/2012,17287)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2012 - 3 C 12.11 (https://dejure.org/2012,17287)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 (https://dejure.org/2012,17287)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EG Art. 87 Abs. 1, Art. ... 88 Abs. 3 Satz 1, Art. 230, Anh 1 zu Art. 32; VO (EG) Nr. 659/1999 Art. 14 Abs. 3; GG Art. 34 Satz 3; GVG § 17a Abs. 5; ThürVwVfG §§ 9, 22, 35 Satz 1, § 37 Abs. 2, § 48 Abs. 1 und 2, § 49a Abs. 1; BGB §§ 130, 133, 157
    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts; Rückforderung gewährter Leistungen; Auslegung einer Willenserklärung; Auslegung eines Verwaltungsakts; Förderungsbewilligung; Bewilligungsentscheidung; Bekanntgabe einer ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EG Art. 87 Abs. 1, Art. 88 Abs. 3 Satz 1, Art. 230
    Aufrechnung; Auslegung einer Willenserklärung; Auslegung eines Verwaltungsakts; Bekanntgabe einer Bewilligungsentscheidung; Bewilligungsentscheidung; Bote; Empfangsbote; Endkreditnehmer; Erklärungsbote; Förderungsbewilligung; Hausbank; Konsolidierungsdarlehen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 87 Abs 1 EG, Art 88 Abs 3 S 1 EG, Art 230 EG, Art 32 Anh I EG, Art 14 Abs 3 EGV 659/99
    Angebot eines Refinanzierungsdarlehens durch eine öffentliche Förderbank; Förderungsbewilligung; Verwaltungsakt; Auslegung; Rücknahme; Rückforderung einer Beihilfe

  • Wolters Kluwer

    Angebot einer öffentlichen Förderbank auf Gewährung eines Darlehens zur Refinanzierung eines dem Antragsteller zu gewährenden zinsverbilligten Darlehens als Förderungsbewilligung zugunsten des Antragstellers

  • rewis.io

    Angebot eines Refinanzierungsdarlehens durch eine öffentliche Förderbank; Förderungsbewilligung; Verwaltungsakt; Auslegung; Rücknahme; Rückforderung einer Beihilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Angebot einer öffentlichen Förderbank auf Gewährung eines Darlehens zur Refinanzierung eines dem Antragsteller zu gewährenden zinsverbilligten Darlehens als Förderungsbewilligung zugunsten des Antragstellers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Förderbescheid kommt über die Hausbank

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 628
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers grundsätzlich nicht schutzwürdig, wenn - wie hier - die in Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG vorgesehene Notifizierungspflicht nicht eingehalten worden ist (Urteil vom 20. März 1997 - Rs. C-24/95 - Alcan - Slg. 1997, I-01591; vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1998 a.a.O.).

    c) Da nach Anordnung der Rückforderung einer Beihilfe durch die Kommission ein Ermessen der nationalen Behörde nicht mehr besteht (EuGH, Urteil vom 20. März 1997 a.a.O.), lässt die Rücknahmeentscheidung auch insoweit keinen Rechtsfehler erkennen.

    Ein solcher Anspruch scheitert bereits daran, dass es nach der oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 20. März 1997 a.a.O.) Sache der Klägerin war, sich zu vergewissern, ob das Notifizierungsverfahren nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG durchgeführt worden war, weshalb sie grundsätzlich keinen Vertrauensschutz gegen eine Rückforderung der gewährten Beihilfe geltend machen kann.

  • BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97

    Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung; Rückforderung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11
    Ob die Klägerin - wie das Verwaltungsgericht meint - die Kommissionsentscheidung gegen sich gelten lassen muss, weil sie insoweit keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 3 C 15.97 - BVerwGE 106, 328), ist zweifelhaft; denn es ist fraglich, ob sie das für eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG (jetzt: Art. 263 AEUV) erforderliche Maß an individueller Betroffenheit aufwies.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers grundsätzlich nicht schutzwürdig, wenn - wie hier - die in Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG vorgesehene Notifizierungspflicht nicht eingehalten worden ist (Urteil vom 20. März 1997 - Rs. C-24/95 - Alcan - Slg. 1997, I-01591; vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1998 a.a.O.).

  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11
    Mit der Mitteilung an den Empfangsboten gelangt die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers; sie geht ihm im Sinne von § 130 BGB in dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge mit der Weiterleitung an den Empfänger gerechnet werden konnte (vgl. Einsele, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., Rn. 29 zu § 130; Palandt-Ellenberger, a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. März 1989 - VIII ZR 303/87 - NJW-RR 1989, 757).
  • OVG Thüringen, 29.06.2010 - 3 KO 524/08

    Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch Verwaltungsakt nach

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11
    e Thüringer OVG - 29.06.2010 - AZ: OVG 3 KO 524/08.
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Zudem ist weder nach Aktenlage erkennbar noch von den Klägern vorgetragen worden, dass der handelnde Notar insofern als Empfangsbote der Kaufvertragsparteien oder als Erklärungsbote der Beklagten für eine - unterstellte - Verzichtserklärung gegenüber den Beklagten aufgetreten sein könnte (vgl. auch vgl. Grziwotz, KommJur 2013, 53/55; zur entsprechenden Anwendung des § 130 BGB und der hierzu entwickelten Grundsätze des Erklärungs- und Empfangsboten im öffentlichen Recht und insbes. im Falle eines Verwaltungsakts vgl. BVerwG, U.v. 31.5.2012 - 3 C 12.11 - NVwZ-RR 2012, 628 = juris Rn. 18, 19).
  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 8.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

    Das Revisionsgericht ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die Auslegung der behördlichen Erklärung durch das Tatsachengericht die rechtlich vorgegebenen Auslegungsregeln beachtet und im Einklang mit allgemeinen Erfahrungssätzen und Denkgesetzen steht (Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 15).

    Das Revisionsgericht ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die Auslegung der behördlichen Erklärung durch das Tatsachengericht die rechtlich vorgegebenen Auslegungsregeln beachtet und im Einklang mit allgemeinen Erfahrungssätzen und Denkgesetzen steht (Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 15).

    Das Revisionsgericht ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die Auslegung der behördlichen Erklärung durch das Tatsachengericht die rechtlich vorgegebenen Auslegungsregeln beachtet und im Einklang mit allgemeinen Erfahrungssätzen und Denkgesetzen steht (Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 15).

    Das Revisionsgericht ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die Auslegung der behördlichen Erklärung durch das Tatsachengericht die rechtlich vorgegebenen Auslegungsregeln beachtet und im Einklang mit allgemeinen Erfahrungssätzen und Denkgesetzen steht (Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 15).

    Das Revisionsgericht ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die Auslegung der behördlichen Erklärung durch das Tatsachengericht die rechtlich vorgegebenen Auslegungsregeln beachtet und im Einklang mit allgemeinen Erfahrungssätzen und Denkgesetzen steht (Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 15).

    Das Revisionsgericht ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die Auslegung der behördlichen Erklärung durch das Tatsachengericht die rechtlich vorgegebenen Auslegungsregeln beachtet und im Einklang mit allgemeinen Erfahrungssätzen und Denkgesetzen steht (Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 15).

  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Verurteilung wegen

    Dieser hat in den Blick zu nehmen, welchen Zweck der Erklärende verfolgt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. September 2010 - 8 C 21.09 - BVerwGE 138, 1 Rn. 36 und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 15) und unter welchen Begleitumständen die Erklärung abgegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 16).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger;

    Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Auslegung einer Willenserklärung ebenso wie die eines Verwaltungsakts kein ausschließlicher Akt der Tatsachenfeststellung, sondern ein Ineinander von tatsächlichen Feststellungen und Rechtsanwendungen ist (Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 15, vgl. Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 164 ff.).
  • BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 18.14

    Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan; "vollständiges Urteil" im Sinne von § 133

    Denn nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113) könnten Anträge auf Subventionen und deren Bewilligung wirksam durch Erklärungs- bzw. Empfangsboten übermittelt werden.
  • BVerwG, 01.03.2023 - 9 C 25.21

    Eigenverantwortliche Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Mandanten bzgl.

    In diesem Fall bestimmt sich der Zugang entsprechend § 130 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 18 f.; BSG, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - B 3 KR 14/04 R - NJW 2005, 1303 ), mithin danach, wann der Bescheid derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.
  • BVerwG, 07.06.2018 - 6 B 1.18

    Bewilligung; Erstattungsanspruch; Insolvenz; Insolvenzeröffnung; Insolvenzmasse;

    Das Berufungsgericht ist im Übrigen zutreffend davon ausgegangen, dass ein Verwaltungsakt nach § 37 Abs. 2 Satz 1 HmbVwVfG, der gleichlautend mit der entsprechenden Norm des Bundesrechts ist und daher nach § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zum revisiblen Recht gehört, nicht nur schriftlich oder mündlich, sondern auch in anderer Weise - etwa durch konkludentes Verhalten - erlassen werden kann (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 - NVwZ-RR 2012, 628 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20

    Anspruch auf Mietzins aus einem gewerblichen Mietvertrag Unwirksamer endgültiger

    Nach der Rechtsprechung ist für den Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen verkörperten Willenserklärung der Zeitpunkt maßgebend, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Übermittlung der Erklärung an den Adressaten zu erwarten ist (BGH NJW-RR 1989, 757, 758; BVerwG NVwZ-RR 2012, 628 Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2020 - 13 LA 323/19

    Anlage; Auslegung; Gewässerausbau; Plangenehmigung; richterliche Fristsetzung;

    Zu berücksichtigen sind alle dem Empfänger bei Zugang der Willenserklärung bekannten oder jedenfalls erkennbaren Umstände, insbesondere die von der Behörde gegebene Begründung und auch deren Interesse am Erlass des Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.5.2012 - BVerwG 3 C 12.11 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 4.12.2008 - BVerwG 2 B 60.08 -, juris Rn. 2; Urt. v. 21.6.2006 - BVerwG 6 C 19.06 -, BVerwGE 126, 149, 160 - juris Rn. 52; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 76 ff. jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 15.13

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in

    Das Revisionsgericht ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die Auslegung der behördlichen Erklärung durch das Tatsachengericht die rechtlich vorgegebenen Auslegungsregeln beachtet und im Einklang mit allgemeinen Erfahrungssätzen und Denkgesetzen steht (Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 15).
  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 13.13

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in

  • VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 1514/14

    Auslegung einer öffentlich rechtlichen Willenserklärung

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 9.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 14.13

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 12.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2019 - 13 LB 135/19

    Arzneimittel; Berufung; CE-Kennzeichen; Europäischer Wirtschaftsraum;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - 1 L 70/20

    Kürzung von Direktzahlungen wegen Cross-Compliance-Verstoßes

  • BVerwG, 12.11.2020 - 6 B 36.20

    Fortgeltung der Zusage einer zusätzlichen Ausstattung eines Lehrstuhls im Rahmen

  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

  • VGH Bayern, 04.02.2021 - 20 CS 21.109

    Schließung eines Gebrauchtwagenhandels aufgrund der Corona-Pandemie

  • OVG Hamburg, 11.05.2022 - 3 Bs 293/21

    Eilrechtsschutz gegen eine lebensmittelrechtliche Allgemeinverfügung;

  • VG Göttingen, 14.07.2015 - 2 A 377/14

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestandsschutz; Bestimmtheit;

  • VG Regensburg, 11.03.2021 - RO 5 E 21.412

    Einstweilige Anordnung, Verwaltungsgerichte, Statthafter Rechtsbehelf,

  • VGH Bayern, 11.03.2021 - 20 CS 21.706

    Bitte im Rahmen der Corona-Pandemie um Auskunft zu Aufenthaltszeiten von

  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

  • VG München, 25.11.2015 - M 7 K 15.3411

    Anordnung eines Abschusskontingents für Rotwild

  • VG Berlin, 25.08.2023 - 5 K 98.20

    Die Onlineregistrierung für die Beantragung eines Familienzusammenführungsvisums

  • VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

  • VG Berlin, 17.08.2016 - 29 K 143.14

    Zuordnung bestimmter Teilflächen zum Vermögen; Restitutionsantrag

  • VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.710

    Nacherhebung eines Herstellungsbeitrags zur Wasserversorgungseinrichtung

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17684
OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12 (https://dejure.org/2012,17684)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.06.2012 - 2 M 38/12 (https://dejure.org/2012,17684)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 (https://dejure.org/2012,17684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 BauGB
    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Nachbarschutz; Anspruch auf Einschreiten; angebaute Garage; Privilegierung; Rücksichtnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BauO LSA § 6 Abs. 8 S. 1 Nr. 1; BauO LSA § 62 S. 2
    Voraussetzungen für die Privilegierung einer Garage nach § 6 Abs. 8 S. 1 Nr. 1 BauO LSA; Grundsätze zum Anfechtungsrechtsschutz des Nachbarn in der Reichweite des (eingeschränkten) Prüfprogramms

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anfechtung einer Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Privilegierung einer Garage nach § 6 Abs. 8 S. 1 Nr. 1 BauO LSA; Grundsätze zum Anfechtungsrechtsschutz des Nachbarn in der Reichweite des (eingeschränkten) Prüfprogramms

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 679
  • ZfBR 2012, 598 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12
    Für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots reicht es nicht aus, dass ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird; hinzu kommen muss objektivrechtlich, dass es im Verhältnis zu seiner Umgebung bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich ziehen, und subjektivrechtlich, dass es die gebotene Rücksichtnahme speziell auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 -, NVwZ-RR 1997, 516).(Rn.18).

    Für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots reicht es nicht aus, dass ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird; hinzu kommen muss objektivrechtlich, dass es im Verhältnis zu seiner Umgebung bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich ziehen, und subjektivrechtlich, dass es die gebotene Rücksichtnahme speziell auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 -, NVwZ-RR 1997, 516).

    Wertminderungen als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung bilden für sich genommen keinen Maßstab dafür, ob Beeinträchtigungen im Sinne des Rücksichtnahmegebots zumutbar sind oder nicht (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 -, NVwZ-RR 1997, 516).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, Juris, m.w.N.) kann ein Grundstücksnachbar Abwehrrechte gegen die Verletzung abstandsflächenrechtlicher Vorschriften durch ein Bauvorhaben grundsätzlich insoweit nicht geltend machen, als die Bebauung auf seinem Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück in vergleichbarem Umfang die nach dem geltenden Recht erforderlichen Abstandsflächen nicht einhält, es sei denn, der Bau des Nachbarn entsprach früherem (Abstands-)Recht.

    Das Gebot der Rücksichtnahme kann der Errichtung eines Balkons entgegenstehen, wenn damit qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, Juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12
    Das Rücksichtnahmegebot kann im Einzelfall auch dann verletzt sein, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879).

    Wie oben bereits dargelegt, kann zwar das Rücksichtnahmegebot im Einzelfall auch dann verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind; allerdings wird dies zumindest aus tatsächlichen Gründen in der Regel nicht der Fall sein (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 10 A 3624/92

    Ist 11 m lange Garage in der Abstandsfläche zulässig?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12
    Durch einen derartigen baulich unselbständigen Gebäudeteil wird der Nachbar nach Maß und Funktion nicht mehr beeinträchtigt als durch eine selbständige Garage in denselben Maßen und mit derselben Funktion; maßgeblich ist allein, ob der Gebäudeteil funktional als Garage dient (vgl. OVG NW, Urt. v. 05.02.1996 - 10 A 3624/92 -, BauR 1996, 835 [837]; SächsOVG, Beschl. v. 25.11.1997 - 1 S 407/97 -, BRS 59 Nr. 119; SaarlOVG, Urt. v. 08.03.2007 - 2 R 9/06 -, BRS 71 Nr. 174; HessVGH, Urt. v. 18.03.1999 - 4 UE 997/95 -, BauR 2000, 1316, m.w.N.).

    Dann ist es nach dem Schutzzweck der Vorschrift unerheblich, ob die Garagenräume ein selbständiges Gebäude oder den unselbständigen Gebäudeteil eines anderen Gebäudes darstellen (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Urt. v. 05.02.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12
    Die Beschwerdebegründung legt nicht dar, inwieweit durch eine Nichtbeachtung der geltend gemachten Denkmaleigenschaft dieses (Teil-)Bereichs dem Schutz des Antragstellers dienende Vorschriften oder sein Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347) verletzt sein könnten.
  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12
    Unter dem Gesichtspunkt der Wertminderung kommt ein Abwehranspruch nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist (BVerwG, Beschl. v. 24.04.1992 - 4 B 60.92 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06

    Nachbarklage gegen nachträglichen Balkonanbau

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12
    Bescheinigt aber die Baugenehmigung in ihrem feststellenden Teil nicht die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Bauordnungsrecht, sind auch ihrer Anfechtbarkeit entsprechende Grenzen gezogen (vgl. Beschl. d. Senats v. 16.03.2006 - 2 M 83/06 -, Juris; Jäde, a.a.O., § 71 RdNr. 36, m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12
    Eine erdrückende Wirkung durch Höhe und Volumen hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise angenommen bei Errichtung eines 12-geschossigen Hochhauses in einem Abstand von 15 m an der engsten Stelle zu einem 2 ½-geschossigen Gebäude (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 17.78 -, BauR 1981, 354).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 3199/08

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des Bauordnungsrechts durch eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12
    In einem bebauten Gebiet muss regelmäßig damit gerechnet werden, dass Nachbargrundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es durch eine Bebauung zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks zu bestimmten Tageszeiten kommt (vgl. OVG NW, Urt. v. 19.07.2010 - 7 A 3199/09 -, BauR 2011, 248).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12
    Vielmehr hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene (objektivrechtliche) Gebot der Rücksichtnahme nachbarschützenden Charakter, soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1985 - 4 C 19.82 -, DVBl 1986, 187; Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 1 LB 23/04

    Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO);

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 17.78

    Anfechtungsstreit - Planfestellungsbeschluss - Beigeladener Straßenbaulastträger

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • VGH Hessen, 18.03.1999 - 4 UE 997/95

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Carport in Abstandsfläche

  • OVG Sachsen, 25.11.1997 - 1 S 407/97

    Privilegierung; Verlust; Grenzgarage; Hauptgebäude; Wohngebäude; Nachbarschutz;

  • OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06

    Reichweite der Privilegierung von Grenzgaragen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 M 121/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Auch das Gebot der Rücksichtnahme hat nichts stets, sondern nur dann nachbarschützenden Charakter, wenn in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 - juris Rn. 26 ff.; ferner: Beschluss des Senats vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - juris Rn. 18 m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - a.a.O. Rn. 43 f.).

    Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 15 CS 10.1151 - juris Rn. 18; OVG BBg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 - juris Rn. 11; Beschluss des Senats vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - a.a.O. Rn. 21 f.; OVG NRW, Urteil vom 10. März 2016 - 7 A 409/14 - juris Rn. 65; HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - a.a.O. Rn. 61).

    Insbesondere in bebauten innerörtlichen Bereichen - wie hier - gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken bzw. Gebäuden aus Einsicht in das eigene Grundstück oder Gebäude genommen werden kann, so dass Einsichtsmöglichkeiten regelmäßig hingenommen werden müssen (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - a.a.O. Rn. 25).

    Das kann der Fall ein, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - a.a.O. Rn. 25), wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (vgl. OVG BBg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 - a.a.O. Rn. 13; HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - a.a.O. Rn. 68, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2022 - 5 S 427/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens;

    43 Das Rücksichtnahmegebot bietet jedenfalls in bebauten innerörtlichen Lagen grundsätzlich keinen Schutz vor etwaigen Einsichtsmöglichkeiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.1.1983 - 4 B 224.82 - juris Rn. 5; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 - juris Rn. 15, BayVGH, Beschluss vom 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 M 38/12 - juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 67).

    Denn jedenfalls in bebauten innerörtlichen Bereichen gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken beziehungsweise Gebäuden aus Einsicht in das eigene Grundstück und in Gebäude genommen werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 M 38/12 - juris Rn. 25).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2022 - 2 M 63/22

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Grenzbebauung

    Es trifft zwar zu, dass die Regelungen über Abstandsflächen auch dem Feuerschutz dienen (Beschluss des Senats vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - juris Rn. 9).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Verbindung einer Grenzgarage durch einen Zugang zu einem anderen Gebäude, insbesondere zu einem Gebäude der Hauptnutzung, zulässig (Beschluss des Senats vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - a.a.O. Rn. 9).

    Durch einen baulich unselbständigen Gebäudeteil wird der Nachbar nach Maß und Funktion nicht mehr beeinträchtigt als durch ein selbständiges Gebäude in denselben Maßen und mit derselben Funktion; maßgeblich ist allein, ob es sich um eine Garage oder einen Gebäudeteil oder ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten handelt (Beschluss des Senats vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - a.a.O. zu einer Grenzgarage).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers, wie er in der Begründung des Gesetzentwurfs zum Ausdruck gekommen ist, ist die Privilegierung des § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BauO LSA nicht davon abhängig, ob die privilegierten Baulichkeiten räumlich-funktional einem Hauptgebäude zu- oder untergeordnet sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2023 - 5 S 3497/21

    Bebauungsplan; Abwägung; Unbeachtlichkeit privater Belange

    Jedenfalls in bebauten innerörtlichen Bereichen gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken und Gebäuden aus Einsicht in das eigene Grundstück und in Gebäude genommen werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 M 38/12 - juris Rn. 25).
  • VG Lüneburg, 19.12.2014 - 2 B 82/14

    Abstandsfläche; Befreiung; Einsichtsnahmemöglichkeit; geschlossene Bauweise;

    Eine bestimmte Dauer oder Qualität der Tagesbelichtung eines Grundstücks wird im Baurecht nicht gewährleistet (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2012 - 2 M 38/12 -, BRS 79 Nr. 166).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Einfriedungsmauer

    Im Übrigen dürfte eine Einfriedungsmauer ihre Privilegierung nach § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BauO LSA selbst dann nicht verlieren, wenn sie baulich mit einem Gebäude verbunden ist (vgl. zur Grenzgarage: Beschl. d. Senats v. 20.06.2012 - 2 M 38/12 -, BRS 79 Nr. 166, RdNr. 9 in juris, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris Rdnr. 25; OVG Sachsen Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 1 B 249/10 -, juris Rdnr. 7), wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (z.B. 30 m hoher Aussichtsturm neben einem Einfamilienhaus; vgl. die Nachweise bei OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rdnr. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2018 - 2 M 117/18

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für den Ausbau (Anbau und

    Weitergehende baunachbarrechtliche Abwehrrechte sind nur in Extremfällen zu erwägen (vgl. OVG SH, Urt. v. 20.01.2005 - 1 LB 23/04 -, juris Rdnr. 44; Beschl. d. Senats v. 20.06.2012 - 2 M 38/12 -, juris Rdnr. 23).
  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 1054/19

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

    Das Gebot der Rücksichtnahme kann der Errichtung eines Balkons entgegenstehen, wenn damit qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 1 B 249/10 -, juris).
  • VG Neustadt, 12.12.2013 - 4 K 626/13

    Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus in Bad Dürkheim abgewiesen

    Das Gebot der Rücksichtnahme kann der Errichtung eines Balkons entgegenstehen, wenn damit qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 1 B 249/10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 15 ZB 21.463

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Garage

  • VGH Hessen, 22.07.2015 - 4 A 1636/14
  • VGH Hessen, 03.01.2023 - 3 B 518/22

    Nachbarwiderspruch gegen Bauvorhaben; treuwidrige Berufung auf die Überdeckung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21

    Rückbauverfügung bezüglich einer grenzständigen Garage; mittlere Höhe einer

  • VG Magdeburg, 07.11.2023 - 4 A 72/23

    Klage auf Erlass eines Drittwiderspruchbescheides wegen Nichtberücksichtigung von

  • VG Neustadt, 07.04.2021 - 5 L 149/21
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17755
BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10 (https://dejure.org/2011,17755)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2011 - 2 WD 21.10 (https://dejure.org/2011,17755)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 (https://dejure.org/2011,17755)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 10 Abs 3 SG, § 12 S 2 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 17 Abs 2 S 2 SG
    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten u.a. wegen sexueller Belästigung einer untergebenen Soldatin unter Einsatz seiner Vorgesetztenstellung

  • rewis.io

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • ra.de
  • rewis.io

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • rechtsportal.de

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten u.a. wegen sexueller Belästigung einer untergebenen Soldatin unter Einsatz seiner Vorgesetztenstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 733
  • DÖV 2012, 739
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    c) Das festgestellte Fehlverhalten gem. Anschuldigungspunkt 3 stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Pflicht zur Fürsorge, zur Kameradschaft und der Pflicht zu einem Verhalten dar, das dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Dienst als Soldat erfordert (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NVwZ 2006, S. 608 ); der Soldat beging gem. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Gleichbehandlung von Soldatinnen und Soldaten - SoldGG - vom 14. August 2006 (BGBl I S. 1897), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2008 (BGBl I S. 1629), eine Verletzung seiner dienstlichen Pflichten auch dadurch, dass er Unteroffizier G. sexuell belästigt hat.

    Da sie im Übrigen selbstverschuldet gewesen wäre, wäre sie zudem auch rechtlich irrelevant (vgl. Urteil vom 24. November 2005, a.a.O. S. 609).

    aa) Soweit es die Handlungen des Soldaten betrifft, die in der vorsätzlichen körperlichen Misshandlung und der vorsätzlichen, während des Dienstes begangenen sexuellen Belästigung bestanden, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei einem Berufssoldaten unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, wobei es erheblicher Milderungsgründe bedarf, um bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung die Dienstgradherabsetzung auf einen Dienstgrad zu beschränken oder von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 48 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 -, vom 15. Februar 2000, a.a.O., vom 1. März 2007, a.a.O., vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 48 und vom 24. November 2005, a.a.O., S. 609).

    Die Herabsetzung um mehr als einen Dienstgrad wäre jedoch unangemessen, so dass nicht auf die nach der neuen Rechtsprechung des Senats unzulässige ursprüngliche Erwägung der Wehrdisziplinaranwaltschaft eingegangen zu werden braucht, in Ermangelung einer Degradierungsmöglichkeit zum Stabsunteroffizier (vgl. § 62 Abs. 1 Satz 3 WDO) sei der Soldat aus dem Dienstverhältnis zu entfernen (vgl. dazu Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Rn. 62 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27; anders noch Urteil vom 24. November 2005, a.a.O. S. 610).

  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Ein Vorgesetzter darf seine Untergebenen ohne deren Einverständnis niemals anfassen, außer wenn zur Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (vgl. Urteil vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 42).

    aa) Soweit es die Handlungen des Soldaten betrifft, die in der vorsätzlichen körperlichen Misshandlung und der vorsätzlichen, während des Dienstes begangenen sexuellen Belästigung bestanden, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei einem Berufssoldaten unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, wobei es erheblicher Milderungsgründe bedarf, um bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung die Dienstgradherabsetzung auf einen Dienstgrad zu beschränken oder von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 48 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 -, vom 15. Februar 2000, a.a.O., vom 1. März 2007, a.a.O., vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 48 und vom 24. November 2005, a.a.O., S. 609).

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Unter diesem Blickwinkel war sein Fehlverhalten geeignet, seine Zuverlässigkeit und sein persönliches Ansehen gravierend in Frage zu stellen (vgl. Urteil vom 1. März 2007 - BVerwG 2 WD 4.06 - Rn. 48 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 56).

    aa) Soweit es die Handlungen des Soldaten betrifft, die in der vorsätzlichen körperlichen Misshandlung und der vorsätzlichen, während des Dienstes begangenen sexuellen Belästigung bestanden, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei einem Berufssoldaten unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, wobei es erheblicher Milderungsgründe bedarf, um bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung die Dienstgradherabsetzung auf einen Dienstgrad zu beschränken oder von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 48 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 -, vom 15. Februar 2000, a.a.O., vom 1. März 2007, a.a.O., vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 48 und vom 24. November 2005, a.a.O., S. 609).

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Da der Soldat nach dem rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts D. damit zugleich den Straftatbestand des § 30 Abs. 1 WStG verwirklicht hat, liegt zusätzlich ein Verstoß gegen § 7 SG vor, der die Loyalität zur Rechtsordnung mit einschließt (Urteil vom 22. August 2007 - BVerwG 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 ).

    Verletzungen der Gehorsampflicht hat der Senat - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (Urteil vom 22. August 2007, a.a.O. S. 197 m.w.N.).

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteile vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 -, vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - Rn. 70 und vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Rn. 50).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteile vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 -, vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - Rn. 70 und vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Rn. 50).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Die Herabsetzung um mehr als einen Dienstgrad wäre jedoch unangemessen, so dass nicht auf die nach der neuen Rechtsprechung des Senats unzulässige ursprüngliche Erwägung der Wehrdisziplinaranwaltschaft eingegangen zu werden braucht, in Ermangelung einer Degradierungsmöglichkeit zum Stabsunteroffizier (vgl. § 62 Abs. 1 Satz 3 WDO) sei der Soldat aus dem Dienstverhältnis zu entfernen (vgl. dazu Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Rn. 62 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27; anders noch Urteil vom 24. November 2005, a.a.O. S. 610).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteile vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 -, vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - Rn. 70 und vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Rn. 50).
  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    aa) Soweit es die Handlungen des Soldaten betrifft, die in der vorsätzlichen körperlichen Misshandlung und der vorsätzlichen, während des Dienstes begangenen sexuellen Belästigung bestanden, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei einem Berufssoldaten unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, wobei es erheblicher Milderungsgründe bedarf, um bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung die Dienstgradherabsetzung auf einen Dienstgrad zu beschränken oder von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 48 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 -, vom 15. Februar 2000, a.a.O., vom 1. März 2007, a.a.O., vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 48 und vom 24. November 2005, a.a.O., S. 609).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    aa) Soweit es die Handlungen des Soldaten betrifft, die in der vorsätzlichen körperlichen Misshandlung und der vorsätzlichen, während des Dienstes begangenen sexuellen Belästigung bestanden, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei einem Berufssoldaten unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, wobei es erheblicher Milderungsgründe bedarf, um bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung die Dienstgradherabsetzung auf einen Dienstgrad zu beschränken oder von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 48 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 -, vom 15. Februar 2000, a.a.O., vom 1. März 2007, a.a.O., vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 48 und vom 24. November 2005, a.a.O., S. 609).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit;

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

  • BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Zugleich hat der frühere Soldat gegen § 7 SG in Gestalt der Verpflichtung verstoßen, der Rechtsordnung gegenüber loyal zu sein und insbesondere die Strafgesetze zu achten (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Wegen der hohen Bedeutung der hier geschützten Grundrechte und den durch den technischen Fortschritt gestiegenen Gefahren des Einsatzes von vergleichsweise leicht zugänglichen Überwachungsmitteln auch durch Kameraden ist es nicht zuletzt aus generalpräventiven Erwägungen geboten, die Herstellung heimlicher Filmaufnahmen unter Verstoß gegen § 201a StGB nicht geringer zu sanktionieren als die entwürdigende Behandlung von Untergebenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - juris Rn. 72 f.) oder eine sexuelle Belästigung (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N. und vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 Rn. 72).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

    Zu ihnen gehört danach auch, eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 4 Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz zu unterlassen (Urteil vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 = NZWehrr 2012, 206).

    Bei sexuellen Belästigungen bildet ihn regelmäßig die Herabsetzung im Dienstgrad (vgl. Urteil vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 = NZWehrr 2012, 206 = juris Rn. 49).

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass die vorliegend gravierenden Defizite in der persönlichen Integrität des früheren Soldaten nicht allein durch dessen fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteil vom 23. Juni 2011 a.a.O. Rn. 52).

  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

    Denn er hat damit eine unerwünschte sexuelle Belästigung gemäß § 3 Abs. 4 SoldGG in Form einer Bemerkung sexuellen Inhalts getätigt, die jedenfalls bewirkte, dass deren Würde verletzt wurde (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Rn. 35 m.w.N.).

    f) Durch das Anfassen der Zeugin A. hat der Soldat zusätzlich ebenfalls gegen die Pflichten nach §§ 7, 10 Abs. 3, § 12 Satz 2 und § 17 Abs. 2 Satz 1 SG verstoßen, weil ein Vorgesetzter seine Untergebenen ohne deren Einverständnis nicht anfassen darf, außer wenn zur Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449.7 § 7 SG Nr. 56 Rn. 33 m.w.N.).

    Bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen durch Vorgesetzte im Dienst, die hier den Schwerpunkt des Dienstvergehens ausmachen, bildet regelmäßig eine Herabsetzung im Dienstgrad den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

    Bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen durch Vorgesetzte im Dienst, wie sie vorliegend durch das Truppendienstgericht festgestellt worden sind, bildet eine Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N. und vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 72).

    Der Soldat hat sich nicht auf verbale Übergriffe beschränkt, sondern die Rekrutinnen körperlich bedrängt und dies zusätzlich in intimer Weise dadurch, dass er sie gegen ihren Willen küsste bzw. zu küssen versuchte (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 35).

  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

    Dabei bildet bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 38 Abs. 1 WDO keinen zulässigen Bemessungsparameter, dass bei einer grundsätzlich gebotenen Herabsetzung im Dienstgrad die gemäß § 62 Abs. 1 Satz 3 WDO bestehende Begrenzung der Degradierungstiefe zu einer unangemessen milden Ahndung führen kann (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 53 m.w.N.).

    Bereits bei der den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen begründenden Pflichtverletzung nach Anschuldigungspunkt 2 ist zum einen erschwerend zu berücksichtigen, dass der Übergriff nicht nur auf den Körper der Hauptgefreiten C sondern gezielt auf deren Intimbereich erfolgte (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - juris Rn. 54).

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Diese Eignung allein reicht für das Vorliegen eines erschwerenden Umstands aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

    Hier sind durchgängig Gehorsamspflichtverletzungen zu sanktionieren, für die eine differenzierte Betrachtung veranlasst ist: Der Senat hat in der Vergangenheit die Verletzung der Gehorsamspflicht - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.) und bei einer Kombination von Pflichtverletzungen den Umständen des Falles auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen einzelfallbezogen Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 87 ff.).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

    Durch den zweifachen und von der Zeugin Stabsunteroffizier d.R. D. unerwünschten Versuch, sie an sich heranzuziehen und zu küssen, hat er vorsätzlich eine sexuell bestimmte Handlung begangen, die sie in ihrer Würde verletzte (vgl. Urteile vom 18. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 3.12 - und vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56).

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass die vorliegend gravierenden Defizite in der persönlichen Integrität des Soldaten nicht allein durch dessen fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteil vom 23. Juni 2011 a.a.O. Rn. 52).

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    Die Verletzung der Gehorsamspflicht ist je nach Schwere des Verstoßes mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

  • BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines

  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WD 4.17

    Dienstvergehen; Opportunitätsentscheidung; überlanges Verfahren

  • BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17

    Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen

  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

  • BVerwG, 27.03.2017 - 2 WD 11.16

    Beweiswürdigung der Aussagen einer Zeugin hinsichtlich der sexuellen Belästigung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15432
BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11 (https://dejure.org/2012,15432)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2012 - 2 WD 16.11 (https://dejure.org/2012,15432)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2012 - 2 WD 16.11 (https://dejure.org/2012,15432)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 84 Abs 1 S 1 WDO 2002, § 84 Abs 1 S 2 WDO 2002, § 106 Abs 1 WDO 2002, § 120 Abs 1 Nr 2 WDO 2002, § 267 Abs 4 StPO
    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel; Amtsermittlungspflicht; Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils durch eigene Ermittlungen der Truppendienstkammer; Erforderlichkeit von weiteren Aufklärungen i.S.d. § 120 Abs. 1 Nr. 2 WDO bei Einlegung einer unbeschränkten Berufung; Bindungswirkung eines in ...

  • rewis.io

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel; Amtsermittlungspflicht; Zurückverweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ergänzung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils durch eigene Ermittlungen der Truppendienstkammer; Erforderlichkeit von weiteren Aufklärungen i.S.d. § 120 Abs. 1 Nr. 2 WDO bei Einlegung einer unbeschränkten Berufung; Bindungswirkung eines in ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel; Amtsermittlungspflicht; Zurückverweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 728
  • DÖV 2012, 983
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 30.10.2007 - 2 WD 22.06

    Zurückverweisung; nochmalige Verhandlung und Entscheidung; Sachaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Dieses dem § 244 Abs. 2 StPO entsprechende Rechtsgebot verpflichtet das Wehrdienstgericht, alle sachlich oder verfahrensrechtlich erheblichen Tatsachen unabhängig von Beweisanträgen der Beteiligten von Amts wegen aufzuklären (Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 10).

    Dazu gehören nicht nur die den äußeren Geschehensablauf des angeschuldigten Dienstvergehens kennzeichnenden Tatsachen, sondern auch Schuldausschließungsgründe sowie gegebenenfalls Umstände, die für die Maßnahmebemessung von Bedeutung sind (Urteil vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und Beschluss vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1).

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).

  • BVerwG, 28.04.1993 - 2 WD 68.91

    Voraussetzungen für die Durchführung eines wehrdisziplinarischen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Dieses dem § 244 Abs. 2 StPO entsprechende Rechtsgebot verpflichtet das Wehrdienstgericht, alle sachlich oder verfahrensrechtlich erheblichen Tatsachen unabhängig von Beweisanträgen der Beteiligten von Amts wegen aufzuklären (Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 10).

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).

  • BVerwG, 13.01.2009 - 2 WD 5.08

    Schwerer Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn - wie hier - eine unbeschränkte Berufung eingelegt worden ist und der Wehrdienstsenat damit an sich die notwendigen Sachverhaltsfeststellungen selbst treffen könnte (vgl. dazu Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - NVwZ-RR 2009, 522 Rn. 15; Dau, WDO 5. Aufl. 2009, § 120 Rn. 5 m.w.N.).

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).

  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration ist aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Soldaten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10 - NStZ-RR 2010, 257 ff. = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Dazu gehören nicht nur die den äußeren Geschehensablauf des angeschuldigten Dienstvergehens kennzeichnenden Tatsachen, sondern auch Schuldausschließungsgründe sowie gegebenenfalls Umstände, die für die Maßnahmebemessung von Bedeutung sind (Urteil vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und Beschluss vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87

    Wehrrecht - Disziplinarmaßnahme - Strafbefehl - Bußgeldverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Der Gesetzgeber hat die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig unterschiedliche Feststellungen getroffen werden (stRspr, vgl. grundlegend Beschluss vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - BVerwGE 83, 373 m.w.N. und zuletzt Beschluss vom 28. September 2011 - BVerwG 2 WD 18.10 - Rn. 17).
  • BVerwG, 14.09.1988 - 2 WD 17.88

    Soldatendisziplinarrecht - Ahndungswürdigkeit eines Dienstvergehens -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).
  • BVerwG, 15.04.1992 - 2 WD 13.92

    Erfordernis einer Verlesung der Beurteilungen von Soldaten als Grundlage für die

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).
  • BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Anforderungen an die wirksame

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).
  • BVerwG, 25.03.1997 - 2 WD 4.97

    Ausschluss der Feststellung eines Dienstvergehens durch Einstellung des

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).
  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten

  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 WD 12.06

    Befehl; Grenzen der Befehlsbefugnis; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht;

  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 WD 36.09

    Schwerer, behebbarer Verfahrensmangel bei fehlerhafter Anwendung des Grundsatzes

  • BVerwG, 28.09.2011 - 2 WD 18.10

    Aufhebung; Zurückverweisung; Bindungswirkung; ausländisches Strafurteil;

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Ob eine noch höhere BAK von mindestens 3, 0 âEUR° die Steuerungs- sowie Einsichtsfähigkeit und damit die "Wegefähigkeit" generell ausschließt (vgl hierzu KG Berlin vom 12.4.2012 - (4) 121 Ss 57/12 (86/12) - juris RdNr 14; BVerwG vom 27.3.2012 - 2 WD 16/11 - juris RdNr 27) , war hier nicht zu entscheiden.
  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts -

    Die Bindungswirkung entfällt hier nicht deswegen, weil das hinsichtlich des Klägers seit 25.12.2008 rechtskräftige Strafurteil des Landgerichts xxx ausweislich der Urteilsgründe gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzt ist (BVerwG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 WD 16.11 - zur insoweit gleichlautenden Regelung in § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO).

    Der Gesetzgeber bezweckt mit der Bindungswirkung im Disziplinarverfahren, vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig unterschiedliche Feststellungen getroffen werden (LT -Drucks. 14/2996, S. 72; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 27.03.2012, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 3d A 2395/17
    vgl. BVerwG, Urteile vom 24.02.1999 - 1 D 31.98 -, juris, Rn. 12 zu § 18 Abs. 1 S. 1 BDO, und vom 27.03.2012 - 2 WD 16.11 -, juris, Rn. 20 zu § 84 WDO.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.2012 - 6 C 39.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20857
BVerwG, 11.07.2012 - 6 C 39.11 (https://dejure.org/2012,20857)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2012 - 6 C 39.11 (https://dejure.org/2012,20857)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 6 C 39.11 (https://dejure.org/2012,20857)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 5 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; BayMG Art. 25, 26; FSS § 24
    Fortsetzungsfeststellungsklage; Klageänderung; privater Rundfunk; Anbieter; Genehmigung; Widerruf; Fernsehsatzung; Satzungsermächtigung; Gesetzesvorbehalt; Parlamentsgesetz

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 5 Abs. 1
    Anbieter; Fernsehsatzung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Genehmigung; Gesetzesvorbehalt; Klageänderung; Parlamentsgesetz; Satzungsermächtigung; Widerruf; privater Rundfunk

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, Art 25 Abs 13 MedienG BY 2003, Art 26 MedienG BY 2003
    Rundfunkrechtliche Genehmigung; Widerruf; Ermächtigungsgrundlage

  • Wolters Kluwer

    Ausreichen der allgemeine Satzungsermächtigung in Art. 25 Abs. 13 BayMG als Grundlage für die Widerrufsregelung in § 24 Abs. 1 S. 3 FSS; Vereinbarkeit der Übertragung des Rechts zur Entscheidung über die Veranstaltung privaten Rundfunks auf die Exekutive mit dem ...

  • rewis.io

    Rundfunkrechtliche Genehmigung; Widerruf; Ermächtigungsgrundlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Rundfunkrechtliche Genehmigung; Widerruf; Ermächtigungsgrundlage

  • rechtsportal.de

    Ausreichen der allgemeine Satzungsermächtigung in Art. 25 Abs. 13 BayMG als Grundlage für die Widerrufsregelung in § 24 Abs. 1 S. 3 FSS; Vereinbarkeit der Übertragung des Rechts zur Entscheidung über die Veranstaltung privaten Rundfunks auf die Exekutive mit dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf einer rundfunkrechtlichen Genehmigung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 12.01.2013)

    Streit um Lizenzentzug: Privater Anbieter verklagt Bayerns Medienanstalt auf Millionensumme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 808
  • DÖV 2013, 81
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 6 C 39.11
    Der Gesetzgeber muss beim privaten Rundfunk lediglich dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Vielfalt in der Berichterstattung im Ergebnis durch das Gesamtangebot aller Veranstalter erfüllt werden; für private Rundfunkveranstalter verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG keine binnenpluralistische Organisation, weil damit diese Form der Veranstaltung von Rundfunksendungen um das Grundelement privater autonomer Gestaltung und Entscheidung und damit um ihre eigentliche Substanz gebracht würde (BVerfG, Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 - BVerfGE 121, 30 ).

    Staatsfreiheit des Rundfunks bedeutet, dass der Staat weder selbst Rundfunkveranstalter sein noch bestimmenden Einfluss auf das Programm der von ihm unabhängigen Veranstalter gewinnen darf (BVerfG, Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 6 C 39.11
    Um wirksam werden zu können, bedarf die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Rundfunks der gesetzlichen Ausgestaltung (BVerfG, Urteil vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295 ).
  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 6.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein

    Ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, sondern im Rahmen seiner weiten Gestaltungsfreiheit lediglich berechtigt, das Gebot der Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit der Programme durch Vorschriften über die Binnenpluralität privatrechtlich organisierter Anbieter zu sichern (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 6 C 39.11 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 65 Rn. 27), lässt sich auch die Forderung einer binnenpluralistischen Organisation der für die Zulassung von und die Aufsicht über private(n) Rundfunkanstalte(n) zuständigen Stellen verfassungsrechtlich nicht begründen.
  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 25.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein

    Ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, sondern im Rahmen seiner weiten Gestaltungsfreiheit lediglich berechtigt, das Gebot der Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit der Programme durch Vorschriften über die Binnenpluralität privatrechtlich organisierter Anbieter zu sichern (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 6 C 39.11 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 65 Rn. 27), lässt sich auch die Forderung einer binnenpluralistischen Organisation der für die Zulassung von und die Aufsicht über private(n) Rundfunkveranstalter(n) zuständigen Stellen verfassungsrechtlich nicht begründen.
  • BFH, 22.03.2022 - IV R 13/18

    "Sendelizenz" nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein

    Hinsichtlich der vergleichbaren Rechtslage in Bayern habe das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 11.07.2012 - 6 C 39/11 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2012, 808, Rz 26) entschieden, dass es sich bei der gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) erforderlichen Genehmigung zur Verbreitung von Rundfunkangeboten um ein höchstpersönliches Recht handele, weil die Erteilung der Genehmigung nach Art. 26 Abs. 1 Satz 1 BayMG bestimmte persönliche Merkmale des Anbieters voraussetze.

    Wie auch dem vom FG in Bezug genommenen und von der Klägerin angeführten BVerwG-Urteil in NVwZ-RR 2012, 808 (Rz 26) für das BayMG zu entnehmen ist, ist Hintergrund der Ausgestaltung der rundfunkrechtlichen Zulassung als höchstpersönliches Recht, dass den Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen eines Anbieters nach Auffassung des Gesetzgebers eine wichtige Bedeutung zukommen soll.

  • BVerwG, 07.10.2014 - 4 B 22.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Hiervon unabhängig hat das Bundesverwaltungsgericht die von der Beschwerde allgemein formulierte Frage bereits bejaht: Die Befugnis, durch Erlass eines Verwaltungsakts zu handeln, muss nicht stets ausdrücklich in der gesetzlichen Grundlage erwähnt sein, es reicht aus, wenn sie sich einem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lässt (Urteil vom 7. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 39.11 - BVerwGE 141, 243 Rn. 14 f.).

    Dabei steht das Vorliegen ausdrücklich geregelter Ermächtigungsnormen der Auslegung weiterer Vorschriften im Sinne impliziter Ermächtigungsnormen nicht entgegen (Urteile vom 22. November 1994 - BVerwG 1 C 22.92 - BVerwGE 97, 117 und vom 7. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 24).

  • FG Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 4 K 173/14

    Keine Bilanzierung einer Fernsehlizenz mangels Übertragbarkeit und

    Die Zulassung ist als höchstpersönliches Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 6 C 39/11, NVwZ-RR 2012, 808 Rn. 26) an die Person des Adressaten des Zulassungsbescheids gebunden (vgl. auch Grüneberg, in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 399 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 4 A 2856/18

    Ausnahme für eine weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch einen anderen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.7.2012 - 6 C 39.11 -, juris, Rn. 25.
  • LG München I, 26.02.2014 - 15 O 27992/12

    Bayern Journal

    Auf erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde stellte das BVerwG - auf den Hilfsantrag der Klägerin hin - fest, dass der Bescheid der Beklagten vom 18.5.2009 die Klägerin in ihren Rechten verletze (Urteil des BVerwG vom 11.7. 2012, Az.: 6 C 39/11).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3510
BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11 (https://dejure.org/2012,3510)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2012 - 2 WD 5.11 (https://dejure.org/2012,3510)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 (https://dejure.org/2012,3510)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WDO § 17 Abs. 1, § 90 Abs. 1 Satz 2, § 107 Abs. 2 Satz 1, § 116 Abs. 2, § 121 Abs. 2; SG §§ 7, 11, 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; ZDv 42/3, 43/1, 54/100
    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Aufhebung; Zurückverweisung; Bestellung eines Pflichtverteidigers; Verfahrensmangel bei maßnahmebeschränkter Berufung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; disziplinarische Vorbelastung; Bedeutung ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 17 Abs. 1, § 90 Abs. 1 Satz 2, § 107 Abs. 2 Satz 1, § 116 Abs. 2, § 121 Abs. 2
    Aufhebung; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Ausklammerung; Bedeutung der Folgen der Disziplinarmaßnahme bei der Maßnahmebemessung; Bedeutung einer Kriminalstrafe bei der Maßnahmebemessung; Beschleunigungsgebot; Bestellung eines Pflichtverteidigers; Fahren ohne ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 WDO 2002, § 90 Abs 1 S 2 WDO 2002, § 116 Abs 2 WDO 2002, § 121 Abs 2 WDO 2002, § 7 SG
    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; keine Bestellung eines Pflichtverteidigers; Wahrscheinlichkeit der Höchstmaßnahme; widersprüchliche Feststellungen; Verfahrensfehler; Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Pflichtverteidigerbestellung für einen Soldaten bei Wahrscheinlichkeit der Entfernung aus dem Dienst als ein die Zurückverweisung an das Truppendienstgericht rechtfertigender Verfahrensfehler

  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; keine Bestellung eines Pflichtverteidigers; Wahrscheinlichkeit der Höchstmaßnahme; widersprüchliche Feststellungen; Verfahrensfehler; Zurückverweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Fehlende Pflichtverteidigerbestellung für einen Soldaten bei Wahrscheinlichkeit der Entfernung aus dem Dienst als ein die Zurückverweisung an das Truppendienstgericht rechtfertigender Verfahrensfehler

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtverteidiger im Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis während des Dienstes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widersprüchliche Feststellungen im Disziplinarurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 732
  • DÖV 2012, 859
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Widersprüchliche Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil zum Umfang der geahndeten Pflichtverletzungen bilden bei einer auf die Maßnahmebemessung beschränkten und zu Ungunsten des Soldaten eingelegten Berufung keine tragfähige Grundlage für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme und führen zur Zurückverweisung (stRspr; vgl. Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 2 WD 10.09 -).

    Beachtlich sind deshalb Aufklärungs- und Verfahrensmängel, wenn sie die Grundlage der vom Senat zu treffenden Entscheidung über die Maßnahmebemessung - die tatsächlichen und disziplinarrechtlichen Feststellungen zur Schuld des Soldaten - erschüttern (vgl. Urteil vom 19. August 2009 - BVerwG 2 WD 31.08 - Rn. 12, 17 - und Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 2 WD 10.09 -).

    Unklare, lückenhafte oder - wie vorliegend - widersprüchliche Feststellungen können keine ausreichende Grundlage für das festzusetzende Disziplinarmaß abgeben (vgl. Beschluss vom 24. März 2010 a.a.O.).

    Angesichts der schwerwiegenden Mängel macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils an eine andere Kammer des Truppendienstgerichts Süd zurückzuverweisen (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 - m.w.N. und vom 24. März 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 WD 26.10

    Unterbliebene Bestellung eines Pflichtverteidigers; unterbliebene Aufforderung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Wird einem Soldaten erstinstanzlich kein Pflichtverteidiger bestellt, obwohl die Entfernung aus dem Dienst wahrscheinlich ist, begründet dies einen schweren, zur Zurückverweisung an das Truppendienstgericht führenden Verfahrensfehler, wenn dies für den Ausgang des Verfahrens erheblich gewesen sein kann (stRspr; vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 -).

    Ein schwerer Mangel des gerichtlichen Verfahrens liegt bereits darin, dass das Truppendienstgericht dem Soldaten, der im gerichtlichen Disziplinarverfahren einschließlich der Hauptverhandlung nicht durch einen Verteidiger vertreten war, entgegen § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO keinen Pflichtverteidiger bestellt hat und dies für den Ausgang des Verfahrens erheblich sein kann (vgl. Urteil vom 7. November 2007 - BVerwG 2 WD 1.07 - BVerwGE 130, 12 Rn. 16 = Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 2 sowie Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 - Rn. 18 m.w.N.).

    Von einer hinreichenden Schwierigkeit der Rechts- und Sachlage ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Verhängung der Höchstmaßnahme wahrscheinlich ist (Beschluss vom 21. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 20).

    Angesichts der schwerwiegenden Mängel macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils an eine andere Kammer des Truppendienstgerichts Süd zurückzuverweisen (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 - m.w.N. und vom 24. März 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.11.2007 - 2 WD 1.07

    Zurückverweisung; schwerer Verfahrensmangel; Pflichtverteidiger; Bestellung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Ein schwerer Mangel des gerichtlichen Verfahrens liegt bereits darin, dass das Truppendienstgericht dem Soldaten, der im gerichtlichen Disziplinarverfahren einschließlich der Hauptverhandlung nicht durch einen Verteidiger vertreten war, entgegen § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO keinen Pflichtverteidiger bestellt hat und dies für den Ausgang des Verfahrens erheblich sein kann (vgl. Urteil vom 7. November 2007 - BVerwG 2 WD 1.07 - BVerwGE 130, 12 Rn. 16 = Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 2 sowie Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 - Rn. 18 m.w.N.).

    Ob die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist, beurteilt sich nach der Schwierigkeit der Rechts- und Sachlage (Urteil vom 7. November 2007 - a.a.O. - Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Das Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) steht dem nicht entgegen, weil die Zurückverweisung zur Sicherstellung des Anspruchs auf ein faires rechtsstaatliches Disziplinarverfahren (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2000 - 2 BvR 993/94 - ZBR 2001, 208) unvermeidbar ist und der Soldat, dessen Interesse das Beschleunigungsgebot auch dient, in der Berufungshauptverhandlung eine Zurückverweisung ausdrücklich begehrt hat.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Dass der Dienstherr davon abgesehen hat, den Soldaten trotz des - erneuten - Dienstvergehens wegzuversetzen, ist nach der Rechtsprechung des Senats für die Feststellung des objektiven Vertrauensverlustes von allenfalls indizieller, nicht aber konstitutiver Bedeutung (Urteile vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - Rn. 48 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 -).
  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Beachtlich sind deshalb Aufklärungs- und Verfahrensmängel, wenn sie die Grundlage der vom Senat zu treffenden Entscheidung über die Maßnahmebemessung - die tatsächlichen und disziplinarrechtlichen Feststellungen zur Schuld des Soldaten - erschüttern (vgl. Urteil vom 19. August 2009 - BVerwG 2 WD 31.08 - Rn. 12, 17 - und Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 2 WD 10.09 -).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Zum einen hat das Truppendienstgericht einen Verstoß des Soldaten gegen die Gehorsamspflicht nach § 11 SG in Bezug auf die ZDv 42/3 Nr. 201 a.F. bzw. 43/1 Nr. 101 n.F. bejaht, obwohl ein Verteidiger im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage die Frage hätte aufwerfen können, ob diese Vorschriften einen für die Annahme eines Befehls (§ 2 Nr. 2 WStG) hinreichenden Bestimmtheitsgrad aufweisen (vgl. Urteil vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 ).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 2 WD 64.87

    Drogenhandel als Dienstvergehen - Unterschlagung von Bundeswehrmunition als

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Verfahrensmängel werden bei einer beschränkten Berufung regelmäßig gegenstandslos, soweit sie nicht das gesamte disziplinargerichtliche Verfahren oder den gerichtlichen Verfahrensabschnitt unzulässig machen (Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 64.87 - S. 10 des Urteilsabdrucks).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Dass der Dienstherr davon abgesehen hat, den Soldaten trotz des - erneuten - Dienstvergehens wegzuversetzen, ist nach der Rechtsprechung des Senats für die Feststellung des objektiven Vertrauensverlustes von allenfalls indizieller, nicht aber konstitutiver Bedeutung (Urteile vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - Rn. 48 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 -).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Ebenso entspricht es ständiger Senatsrechtsprechung, dass Art oder Höhe einer Kriminalstrafe für die Gewichtung der Schwere des sachgleichen Dienstvergehens regelmäßig nicht von ausschlaggebender Bedeutung sind und sie es auch nicht gebieten, eine mildere Disziplinarmaßnahme zu verhängen (Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 WD 29.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen mehrmaligem Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 3d A 138/17
    vgl. BayVGH, Urteil vom 30. Januar 2013 - 16b D 12.71 -, juris Rdn. 69; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 -, Buchholz 450.2 § 121 WDO Nr. 2 = juris Rdn. 16 für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 30. Januar 2013 - 16b D 12.71 -, juris Rdn. 69; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 -, Buchholz 450.2 § 121 WDO Nr. 2 = juris Rdn. 16 für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 -, Buchholz 450.2 § 121 WDO Nr. 2 = juris Rdn. 16 und vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 -, juris Rdn. 29 ff., für Soldaten in Vorgesetztenstellung.

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

    Das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem Dienstwagen stellt deshalb die dienstliche Zuverlässigkeit in Frage, zumal die Nichtbeachtung verkehrsrechtlicher Vorschriften, die zum Schutze der Allgemeinheit erlassen worden sind, auch Rückschlüsse auf eine mangelnde charakterliche Qualifikation zulässt (vgl. BVerwG v. 19.1.2012 - 2 WD 5/11 - juris Rn. 16; SächsOVG v. 23.6.2008 - D 6 433/07 - juris).

    Erschwerend ist zu werten, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis in dienstlichem Zusammenhang steht und mit einem Dienstfahrzeug erfolgt ist (vgl. BVerwG v. 19.1.2012 - 2 WD 5/11 - juris Rn. 16) und dass der Beklagte bereits zuvor eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat.

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Hiernach ist die Bestellung eines Verteidigers in aller Regel dann geboten, wenn nach den angeschuldigten Pflichtverletzungen die Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 WD 26.10 - Rn. 20) oder zwar eine Dienstgradherabsetzung die Regelmaßnahme ist, aber erhebliche, zumindest zum Teil einschlägige Vorbelastungen hinzukommen, die einen endgültigen objektiven Vertrauensverlust nahelegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 15).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Besondere Schwierigkeiten ergaben sich hier nicht dadurch, dass die Verhängung der Höchstmaßnahme ernsthaft im Raum gestanden hätte (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 - und Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

    Nach der Rechtsprechung des Senats bildet die Herabsetzung im Dienstgrad dann den Ausgangspunkt der Zumessungserwägung, wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis in dienstlichem Kontext steht, mit Dienstfahrzeugen erfolgt und nicht vereinzelt geschieht (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 16; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 WD 29.98 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 26).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

    Wenn eine Dienstgradherabsetzung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist, ist die Pflichtverteidigerbestellung jedenfalls dann geboten, wenn das Gewicht der Pflichtverletzung erschwerende Gesichtspunkte von erheblichem Gewicht, insbesondere (zumindest zum Teil) einschlägige Vorbelastungen, hinzukommen (vgl. Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - NZWehrr 2012, 210 ).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen;

    Wenn eine qualifizierte Belehrung durch den Vorsitzenden der Truppendienstkammer unterbleibt, liegt ein schwerer Verfahrensfehler jedenfalls darin, dass das Truppendienstgericht dem im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht durch einen Rechtsanwalt verteidigten früheren Soldaten entgegen § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO keinen Pflichtverteidiger bestellt hat, und diese Unterlassung für den Ausgang des Verfahrens erheblich sein kann (vgl. hierzu Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - und Beschlüsse vom 7. November 2007 - BVerwG 2 WD 1.07 - BVerwGE 130, 12 = Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 2, jeweils Rn. 16 m.w.N. und vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 -).
  • BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 9.15

    Verfahrensmangel; Urlaub des Richters; Zurückverweisung

    Dies gilt umso mehr, als der durch das gerichtliche Disziplinarverfahren belastete Soldat sich gegen eine Zurückverweisung nicht dezidiert ausgesprochen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 23), die zahlreichen Nachtragsanschuldigungsschriften der Wehrdisziplinaranwaltschaft eine zeitnähere Entscheidung des Truppendienstgerichts verhindert haben und dieses das erstinstanzliche Verfahren annähernd ein Jahr ausgesetzt hat.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 19.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Frist zur Urteilsabsetzung; schwerer

    Dies gilt umso mehr, als der durch das gerichtliche Disziplinarverfahren belastete Soldat sich dezidiert für eine Zurückverweisung ausgesprochen hat (Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - Rn. 23).
  • BVerwG, 19.07.2013 - 2 WD 34.12

    Verfahrensmangel; Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist; Zurückverweisung;

    Dies gilt umso mehr, als der durch das gerichtliche Disziplinarverfahren belastete frühere Soldat keine Einwände gegen eine Aufhebung und Zurückverweisung geltend gemacht hat (vgl. Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 23).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 WD 6.22

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten,

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung

  • VG Münster, 13.12.2016 - 20 K 1426/15
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,177
OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11 (https://dejure.org/2012,177)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.01.2012 - 1 ME 226/11 (https://dejure.org/2012,177)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 1 ME 226/11 (https://dejure.org/2012,177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbareilantrag gegen ein Geschäftshaus; Vorbehalt eines besonderen Genehmigungsverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47a NBauO ; § 21a BauNVO
    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das Bestimmtheitserfordernis bzgl. Baugenehmigung für ein Geschäftshaus mit Betrieb einzelner Läden; Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung eines Bauherrn als Bestandteil der Baugenehmigung

  • rechtsportal.de

    NBauO § 47a; BauNVO § 21a
    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das Bestimmtheitserfordernis bzgl. Baugenehmigung für ein Geschäftshaus mit Betrieb einzelner Läden; Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung eines Bauherrn als Bestandteil der Baugenehmigung

  • ibr-online

    Geschäftshaus: Nachträgliche Nutzungsgenehmigung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachbareilantrag gegen die Baugenehmigung für ein Geschäftshaus

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das Bestimmtheitserfordernis bzgl. Baugenehmigung für ein Geschäftshaus mit Betrieb einzelner Läden; Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung eines Bauherrn als Bestandteil der Baugenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 306
  • NVwZ-RR 2012, 5
  • DVBl 2012, 371
  • BauR 2012, 783
  • ZfBR 2012, 386
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    Abgesehen von bestimmten Einschränkungen - etwa bei Konkurrenz paralleler Genehmigungsverfahren - ist die beabsichtigte Nutzung regelmäßig notwendiger Gegenstand der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - IV C 32.71 -, BVerwGE 47, 185 = DVBl. 1975, 498; Beschl. v. 30.1.1997 - 4 B 172.96 -, NVwZ-RR 1997, 519; Beschl. v. 14.6.2011 - 4 B 3.11 -, BauR 2011, 1642 ; Senatsbeschl. v. 19.1.1981 - 1 B 111/80 -, BauR 1981, 267 , u. v. 9.11.1982 - 1 B 59/82 -, DVBl. 1983, 184; ferner Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 75 Rdnr. 7, 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2008 - 3 S 2773/07

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch fehlende Stellplätze - hier verneint

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    Nachbarrechtlich kann allenfalls geltend gemacht werden, dass das Vorhaben wegen defizitärer Stellplatzaustattung zu Auswirkungen führt, die der Nachbar nicht hinzunehmen hat, etwa zu einem unverträglichen Park- und Suchverkehr mit der Folge, dass er sein eigenes Grundstück nicht mehr ohne Weiteres anfahren kann (vgl. z.B. VGH Mannheim, Beschl. v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 -, NVwZ-RR 2008, 600; VGH Kassel, Beschl. v. 12.5.2003 - 9 TG 2037/02 -, BRS 66 Nr. 190; OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, NVwZ-RR 2003, 549; OVG Münster, Urt. v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 -, NVwZ-RR 1999, 365; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.3.1997 - 1 M 6589/96 - ferner Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/ Wiechert, NBauO, 8. Auflage.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.11.1982 - 1 B 59/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
    Abgesehen von bestimmten Einschränkungen - etwa bei Konkurrenz paralleler Genehmigungsverfahren - ist die beabsichtigte Nutzung regelmäßig notwendiger Gegenstand der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - IV C 32.71 -, BVerwGE 47, 185 = DVBl. 1975, 498; Beschl. v. 30.1.1997 - 4 B 172.96 -, NVwZ-RR 1997, 519; Beschl. v. 14.6.2011 - 4 B 3.11 -, BauR 2011, 1642 ; Senatsbeschl. v. 19.1.1981 - 1 B 111/80 -, BauR 1981, 267 , u. v. 9.11.1982 - 1 B 59/82 -, DVBl. 1983, 184; ferner Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 75 Rdnr. 7, 8).
  • VG Gelsenkirchen, 15.09.2014 - 9 L 1232/14

    Rücksichtnahme; Nachbarschutz; Lärmemissionen; Anlieferung

    vgl. OVG Nds., Beschluss vom 26. Januar 2012 - 1 ME 226/11 -, BRS 79 Nr. 151 = juris Rn 23; Johlen, in: Gädtke u.a., BauO NRW, 12. Auflage 2011, § 75 Rn 19; zur Verknüpfung von Bau und Nutzung BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 4 B 3/11 -, BRS 78 Nr. 162 = juris Rn 5 - a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Oktober 2000 - 8 S 445/00 -, NVwZ-RR 2001, 576 = juris Rn 20.

    vgl. OVG Nds., Beschluss vom 26. Januar 2012 - 1 ME 226/11 -, BRS 79 Nr. 151 = juris Rn 24.

    vgl. zu einem Geschäftshaus mit einer Vielzahl einzelner Läden OVG Nds., Beschluss vom 26. Januar 2012 - 1 ME 226/11 -, BRS 79 Nr. 151 = juris Rn 24.

  • VG München, 26.10.2020 - M 8 SN 20.4673

    Nachbareilantrag - Fehlende Zustellung der Nachbarausfertigung der Baugenehmigung

    Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelnen reicht, beurteilt sich dabei nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (vgl. OVG NRW, U.v. 6.6.2014 - 2 A 2757/12 - juris Rn. 73; NdsOVG, B.v. 26.1.2012 - 1 ME 226/11 - juris Rn. 22).
  • VG München, 28.11.2017 - M 8 SN 17.4766

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für Anbau von Balkonen wegen Unbestimmtheit

    Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelnen reicht, beurteilt sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (OVG NRW, U.v. 6.6.2014 - 2 A 2757/12 - juris Rn. 73 und OVG Lüneburg, B.v. 26.1.2012 - 1 ME 226/11 - juris Rn. 22).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.2012 - 2 C 46.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10519
BVerwG, 27.03.2012 - 2 C 46.10 (https://dejure.org/2012,10519)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2012 - 2 C 46.10 (https://dejure.org/2012,10519)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2012 - 2 C 46.10 (https://dejure.org/2012,10519)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BhV 2001/2004 § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1, Anl. 2 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c und Satz 2
    Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Notwendigkeit; Erforderlichkeit; Totalprothese; Zahnlosigkeit; Implantat; Zeitpunkt; Teilprothese; Zahnersatz; Restzahn; Erhaltungsfähigkeit; Kieferatrophie; Prothesenlager; Aktenwidrigkeit

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BhV 2001/2004 § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1
    Aktenwidrigkeit; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Erforderlichkeit; Erhaltungsfähigkeit; Implantat; Kieferatrophie; Notwendigkeit; Prothesenlager; Restzahn; Teilprothese; Totalprothese; Zahnersatz; Zahnlosigkeit; Zeitpunkt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 BhV, § 6 Abs 1 Nr 1 BhV, Anl 2 Nr 4 S 2 BhV, Anl 2 Nr 4 S 1 Buchst c BhV
    Beihilfefähigkeit einer implantatbasierten Zahnprothese

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beihilferechtliche Notwendigkeit der Versorgung eines Kiefers mit einer Totalprothese bzw. mit einer implantatbasierten Totalprothese

  • rewis.io

    Beihilfefähigkeit einer implantatbasierten Zahnprothese

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beihilferechtliche Notwendigkeit der Versorgung eines Kiefers mit einer Totalprothese bzw. mit einer implantatbasierten Totalprothese

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe für eine Totalprothese

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 521
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 C 46.10
    Der Widerspruch muss so offensichtlich sein, dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Aufklärung der Frage, ob ein Widerspruch vorliegt, nicht bedarf (Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. § 137 Rn. 161; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 71 S. 46; Beschlüsse vom 16. März 1999 - BVerwG 9 B 73.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 7 und vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 C 46.10
    Der Widerspruch muss so offensichtlich sein, dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Aufklärung der Frage, ob ein Widerspruch vorliegt, nicht bedarf (Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. § 137 Rn. 161; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 71 S. 46; Beschlüsse vom 16. März 1999 - BVerwG 9 B 73.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 7 und vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 16.03.1999 - 9 B 73.99
    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 C 46.10
    Der Widerspruch muss so offensichtlich sein, dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Aufklärung der Frage, ob ein Widerspruch vorliegt, nicht bedarf (Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. § 137 Rn. 161; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 71 S. 46; Beschlüsse vom 16. März 1999 - BVerwG 9 B 73.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 7 und vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 C 46.10
    Diese Begründung unterliegt, wie jede Entscheidung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung, grundsätzlich der gerichtlichen Nachprüfung; dennoch wird regelmäßig der Beurteilung des Arztes zu folgen sein, weil dieser über die erforderliche Sachkunde verfügt (Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 72.63 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 2, vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 und vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 19.06 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 18).
  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 C 35.00

    Beihilfe zu Heilkuren im Ausland; Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens,

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 C 46.10
    Demgegenüber muss eine implantatbasierte Totalprothese entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht "zwingend" erforderlich sein; nach allgemeinen beihilferechtlichen Grundsätzen ist es ausreichend, dass eine solche Versorgung medizinisch notwendig ist (vgl. zum Maßstab der "zwingenden" Erforderlichkeit Urteil vom 23. Mai 2002 - BVerwG 2 C 35.00 - BVerwGE 116, 269 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 23).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 C 46.10
    Diese Vorschriften waren, obwohl sie wegen Verstoßes gegen den Vorbehalt des Gesetzes nichtig waren, bis zum Erlass der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vom 13. Februar 2009 übergangsweise weiter anzuwenden, soweit sie im Übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar sind (Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123 und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 C 46.10
    Diese Begründung unterliegt, wie jede Entscheidung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung, grundsätzlich der gerichtlichen Nachprüfung; dennoch wird regelmäßig der Beurteilung des Arztes zu folgen sein, weil dieser über die erforderliche Sachkunde verfügt (Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 72.63 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 2, vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 und vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 19.06 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 18).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 C 46.10
    Diese Vorschriften waren, obwohl sie wegen Verstoßes gegen den Vorbehalt des Gesetzes nichtig waren, bis zum Erlass der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vom 13. Februar 2009 übergangsweise weiter anzuwenden, soweit sie im Übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar sind (Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123 und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126).
  • BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 72.63
    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 C 46.10
    Diese Begründung unterliegt, wie jede Entscheidung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung, grundsätzlich der gerichtlichen Nachprüfung; dennoch wird regelmäßig der Beurteilung des Arztes zu folgen sein, weil dieser über die erforderliche Sachkunde verfügt (Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 72.63 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 2, vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 und vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 19.06 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 18).
  • BVerwG, 22.08.2018 - 5 B 3.18

    Angemessenheit; Aufwendungen; Behandlung; Beihilfe; Beihilfeberechtigter;

    Dabei ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls geklärt, dass die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen für eine ärztliche Behandlung grundsätzlich der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, auch wenn regelmäßig der Beurteilung des verordnenden Arztes zu folgen sein wird, weil dieser über die erforderliche Sachkunde verfügt (BVerwG, Urteil vom 27. März 2012 - 2 C 46.10 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 23 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 11.20

    Berechnung der Höchstgrenze des Kindererziehungsergänzungszuschlags

    Es ist anerkannt, dass eine Gesetzesauslegung nicht zu einem Ergebnis führen darf, bei dem die gesetzliche Regelung keinerlei Anwendungsbereich mehr hätte oder dieser auf relativ wenige Fälle beschränkt wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 14 und vom 27. März 2012 - 2 C 46.10 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 23 Rn. 15; Beschluss vom 29. Juni 2015 - 2 B 53.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 3 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2021 - 2 S 1307/21

    Postbeamtenkrankenkasse; Erstattung von Versicherungsleistungen für Aufwendungen

    Die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen für eine ärztliche Behandlung unterliegt grundsätzlich der gerichtlichen Nachprüfung, auch wenn regelmäßig der Beurteilung des verordnenden Arztes zu folgen sein wird, weil dieser über die erforderliche Sachkunde verfügt (BVerwG, Urteil vom 27.03.2012 - 2 C 46.10 - juris Rn. 13; Beschluss vom 22.08.2018 - 5 B 3.18 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 2 S 1903/12

    Angemessenheit des Arzthonorars bei Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks

    Für die Frage nach der Notwendigkeit medizinischer Behandlungen ist zunächst der Einschätzung des behandelnden Arztes besondere Bedeutung beizumessen (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27.3.2012 - 2 C 46.10 - ZBR 2012, 344 und vom 20.3.2008 - 2 C 19.06 - NVwZ-RR 2008, 713; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.7.2009 - 10 S 3385/08 - NVwZ-RR 2009, 1013).
  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 2 A 448/09

    Prothese, Implantat, Restzähne, Freiendlücke

    Es hat damit deutlich gemacht, dass der Frage der Erhaltungsfähigkeit vorhandener Zähne für die Anwendung der Beihilfevorschriften erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 2012, ZBR 2012, 344).
  • VG München, 22.10.2012 - M 17 K 12.143

    Implantate

    An der Rechtmäßigkeit der Beihilferegelung für implantologische Leistungen bestehen keine Zweifel (s. M 17 K 09.1958, BVerwG vom 27.3.2012, 2 C 46/10, juris zur Totalprothese).
  • VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.401

    Beihilfefähigkeit einer Liposuktionsbehandlung, wissenschaftlich allgemein

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen für eine ärztliche Behandlung grundsätzlich der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, auch wenn regelmäßig der Beurteilung des verordnenden Arztes zu folgen sein wird, weil dieser über die erforderliche Sachkunde verfügt (BVerwG, U.v. 27.3.2012 - 2 C 46.10 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 23 Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 29.06.2020 - 13 K 6587/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2012 - 2 C 46.10 -, juris, Rz. 13; Beschluss vom 22. August 2018 - 5 B 3.18 -, juris, Rz. 9.
  • VG Kassel, 14.05.2020 - 1 K 1867/18

    Gelenkextensionsgerät ist beihilfefähig

    Diese Begründung unterliegt, wie jede Entscheidung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung, grundsätzlich der gerichtlichen Nachprüfung; dennoch wird regelmäßig der Beurteilung des Arztes zu folgen sein, weil dieser über die erforderliche Sachkunde verfügt (BVerwG, Urteil vom 27. März 2012 - 2 C 46.10, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5672
OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11 (https://dejure.org/2012,5672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2012 - 1 LB 169/11 (https://dejure.org/2012,5672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 1 LB 169/11 (https://dejure.org/2012,5672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abstandsrechtliche Behandlung dreieckiger Dachgauben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von Räumen im Obergeschoss und Dachgeschoss

  • rechtsportal.de

    NBauO § 7b Abs. 1 S. 1
    Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von Räumen im Obergeschoss und Dachgeschoss

  • ibr-online

    Abstandsrechtliche Behandlung dreieckiger Dachgauben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von Räumen im Obergeschoss und Dachgeschoss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 712
  • DVBl 2012, 1046
  • DÖV 2013, 359
  • BauR 2012, 1833
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95

    Abstand; Untergeordneter Gebäudeteil; Dachgaube; Giebeldecke; Zwerchhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Denn ein Gebäudeteil ist nur dann als untergeordnet im Sinne des § 7b Abs. 1 S. 2 NBauO a.F. anzusehen, wenn es nach seinem Umfang im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und zugleich seiner Funktion nach nicht nennenswert ins Gewicht fällt (zu "Dachvorsprüngen" Nds. OVG, Urt. v. 5. September 2007 - 1 LB 43/07 -, BRS 71 Nr. 129 = BauR 2008, 500 = juris Rn. 48 m.w.N.; Beschluss vom 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158 = NdsRpfl 1995, 257).

    Für die Frage der Unterordnung kommt es nicht auf die optische Wirkung an, sondern auf das Ausmaß der Verlagerung sonst abstandspflichtiger Wohnnutzung in den Bauwich hinein (vgl. Beschluss vom 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, a.a.O.).

    Letzteres ist nach der vom Senat im Beschluss vom 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 - genannten Faustformel in quantitativer Hinsicht (daneben entscheidet auch die Funktion des Gebäudeteils) jedenfalls dann der Fall, wenn die Breite der Gauben jeweils mehr als die Hälfte der Dächer ausmacht.

    Grundsätzlich ist ein Giebel als die Abschlusswand an der Stirnseite eines Satteldaches definiert (Nds. OVG, Beschl. v. 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, a.a.O).

    Den Begriff der Gaube hat der Senat bislang als Dachaufbau verstanden, der nicht zwingend hinter die Flucht der Außenwand zurücktreten muss (Beschl. v. 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, a.a.O.).

    Ein Widerspruch zum Senatsbeschluss vom 31. Mai 1995 (- 1 M 1920/95 -, OVGE, 434 = NVwZ-RR 1996, 5 = BRS 57 Nr. 158 = NdsRpfl 1995, 257) liegt darin nicht.

  • OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99

    Untergeordnete Bauteile in der Abstandsfläche; Bauwich; Bedeutung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Abstandsvorschriften, das nachbarliche Interesse an einer ungehinderten Belichtung, Belüftung und Besonnung der Grundstücke und Gebäude zu schützen (Nds. OVG, Beschl. v. 19. November 1999 - 1 L 2987/99 -, BRS 62 Nr. 140 = BauR 2000, 372 = juris Rn. 12 m.w.N).

    Folglich wird mit den Gauben zusätzlicher Wohnraum in einem nicht unerheblichen Umfang gewonnen; ihre Funktion erschöpft sich damit nicht allein auf eine bautechnische Aufgabe wie bspw. die Statik (Nds. OVG, Beschl. v. 19. November 1999 - 1 L 2987/99 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 LB 43/07

    Ansehung eines 0,9 m tiefen Dachüberstandes als untergeordneter Bauteil im Sinne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Denn ein Gebäudeteil ist nur dann als untergeordnet im Sinne des § 7b Abs. 1 S. 2 NBauO a.F. anzusehen, wenn es nach seinem Umfang im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und zugleich seiner Funktion nach nicht nennenswert ins Gewicht fällt (zu "Dachvorsprüngen" Nds. OVG, Urt. v. 5. September 2007 - 1 LB 43/07 -, BRS 71 Nr. 129 = BauR 2008, 500 = juris Rn. 48 m.w.N.; Beschluss vom 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158 = NdsRpfl 1995, 257).

    Dies entspricht seinem ständigen Verständnis zur "Giebelwand" bzw. "Giebelseite"(vgl. Urt. v. 13. September 2011 - 1 KN 129/09 -, juris Rn. 59; Beschl. v. 21. Juli 2011 - 1 ME 57/11 -, NdsVBl 2011, 320-322 = juris Rn. 13; Urt. v. 5. September 2007 - 1 LB 43/07 -, BRS 71 Nr. 129 = juris Rn. 49).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 131/89

    Zulässigkeit; Bau; Spielhalle; Wohngebiet; Parkplätze; Ruhestörung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Sie dient der Nutzung zu Wohnzwecken; ständiger Zu- und Abgangsverkehr ist im Gegensatz zu Einstellplätzen für eine Spielhalle nicht zu erwarten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23. September 1991 - 6 L 131/89 -, BRS 52 Nr. 115, BauR 1992, 55 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Was danach bei Abwägung der konkurrierenden Nutzungsinteressen dem Bauherrn gestattet bzw. seinem Nachbarn zugemutet werden kann, richtet sich zum einen nach der Vorbelastung des geplanten Aufstellungsortes durch vergleichbare Anlagen, daneben und vor allem aber nach den Festsetzungen eines für diesen Bereich geltenden Bebauungsplans (vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urt. v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 -, DVBl. 2001, 645 = NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.1997 - 6 M 3892/97

    Baugenehmigung; Nachbarschutz; Vorläufiger Rechtsschutz; Statthafte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    So hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. August 1997 (- 6 M 3892/97 -, NdsRpfl. 1998, 13 = NdsVBl. 1998, 47) einem Nachbarrechtsbehelf gegen eine "Anlage" stattgegeben, welche hakenförmig hinter die straßenseitig als Riegel aufgestellte Wohnbebauung greifen und an deren Rand je zwei Einstellplätze pro Wohneinheit aufgereiht werden sollten.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 ME 170/03

    Baugestaltungsvorschrift; Bebauungsplan; Binnenbereich; Blockinnenraum; Carport;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Sie sind unter anderem in den Senatsbeschlüssen vom 12. Juli 2005 (- 1 ME 115/05 -, V.n.b.) sowie vom 18. Juli 2003 (- 1 ME 170/03 -, NdsVBl. 2003, 325, veröffentlicht auch in Juris sowie OVG-Datenbank) niedergelegt.
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11

    Planerische Vorbelastung kann die Positionierung eines Carports in der am

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Die insoweit maßgeblichen Grundsätze hat der Senat in seinem Beschluss vom 7. Juni 2011 (- 1 ME 62/11 -, JURIS-Rn. 13; sonstige Vnb.) wie folgt zusammen gefasst:.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Es kann dahinstehen, ob für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Genehmigungen beim nachbarlichen Rechtsschutz der Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung oder in dem Fall, dass nach diesem Zeitpunkt Änderungen zugunsten des Beigeladenen eingetreten sind, ausnahmsweise der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (BVerwG, Beschl. v. 23. April 2008 - 4 B 40.98 -, BRS 60 Nr. 178 = BauR 1998, 995 = juris Rn. 3; Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht II, Bauordnungsrecht, Nachbarschutz, Rechtsschutz, 5. Auflage, S. 331 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.1992 - 1 M 4717/92

    Übergangswohnheim ; Aussiedler; Wohnzweck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    In seinem Beschluss vom 6.November 1992 (- 1 M 4717/92 -, OVGE 43, 321 = BRS 54 Nr. 149 = NdsRpfl 1993, 54) hatte der Senat dies wie folgt ausgedrückt:.
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 1 ME 57/11

    Nachbarschutz im Falle eines Dachausbaus zu einer weiteren Wohneinheit mit

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 129/09

    Umplanung eines zentrumsnahen Karrees

  • VGH Hessen, 10.07.2007 - 3 UZ 433/07

    Abgrenzung von Dachgaube und Zwerchhaus; keine Genehmigungsfiktion nach § 67 Abs

  • VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20

    Abweichungen; Brandschutz; Dachgaube; Grenzabstand; unzulässige Rechtsausübung;

    Im Übrigen verjüngen sich die An- und Aufbauten des Gebäudes K. nach oben derart, dass schon deswegen nicht ersichtlich ist, dass sie nachbarliche Belange (wesentlich) tangieren (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 19. Juni 2012 - 1 LB 169/11 -, juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2015 - 1 LB 63/14

    Grenzabstand; hervortretendes Gebäudeteil; Vorbau

    Im Urteil vom 19. Juni 2012 (1 LB 169/11; vgl. auch Beschl. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, NdsRpfl. 95, 257) hat der Senat zusätzlich darauf abgestellt, dass mit diesem Gebäudeteil nicht eine Wohnflächenvergrößerung einhergehen darf, wenn es sich - noch - um einen untergeordneten Gebäudeteil handeln soll.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Einhaltung eines geringen Grenzabstands

    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats ausführlich - und zutreffend - dargelegt, dass der Zwerchgiebel (vgl. zur Abgrenzung von einer Dachgaube Nds. OVG, Urt. v. 19.6.2012 - 1 LB 169/11 -, juris Rn. 45) gemäß § 7b Abs. 2 Satz 2 NBauO a. F. und die Überdachungen als untergeordnete Gebäudeteile gemäß § 7b Abs. 1 NBauO a. F. nur einen geringeren Grenzabstand als 1 H einhalten müssen.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 1 ME 23/19

    Umfang einer zugelassenen Abweichung ist anzugeben!

    16/3195, S. 71; Senat, Urt. v. 27.6.2018 - 1 LC 183/16; Beschluss vom 22.1.2014 - 1 ME 220/13; Nds. OVG, Beschluss vom 13.2.2014 - 12 ME 221/13; Urt. v. 19.6.2012 - 1 LB 169/11), auf die die für eine Errichtung auf dem Fortsatz in Betracht kommenden Bauwerke aber gerade nicht angewiesen sind.
  • VG Hannover, 05.12.2022 - 4 B 3652/22

    6-Meter-Regel; Giebel; Grenzabstand; Zwerchhaus

    Dabei handelt es sich um eigenständige Baukörper, die quer (althochdeutsch: zwerch) zum Hauptgiebel des Gebäudes bzw. zum Dachfirst des Hauptdachs liegen, aus der Fassade der Traufwand aufsteigen, die Außenwand eines Gebäudes also senkrecht über die Traufe hinaus bis in die Höhe des Daches hinein fortsetzen, und in aller Regel in der Flucht der Außenwand liegen ( OVG Lüneburg, Urt. v. 19.06.2012 - 1 LB 169/11 -, Rn. 48, juris, VGH Kassel, Beschl. v. 10.07.2007 - 3 ZU 433/07 -, Rn. 5, 9, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9261
OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10 (https://dejure.org/2012,9261)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.03.2012 - 1 LA 55/10 (https://dejure.org/2012,9261)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. März 2012 - 1 LA 55/10 (https://dejure.org/2012,9261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umwandlung eines Waldgrundstücks für Freizeitzwecke

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 3 LWaldG,NI; § 124 VwGO; § 124a VwGO
    Anwendung des § 8 Abs. 3 NWaldLG in Bezug auf das Merkmal des erheblichen wirtschaftlichen Interesses der waldbesitzenden Person; Grundsätze zur Nutzungsänderung des Waldes als Voraussetzung für eine Umwandlung bzw. Waldumwandlung; Anforderungen an die Ablehnung einer ...

  • rechtsportal.de

    Anwendung des § 8 Abs. 3 NWaldLG in Bezug auf das Merkmal des erheblichen wirtschaftlichen Interesses der waldbesitzenden Person; Grundsätze zur Nutzungsänderung des Waldes als Voraussetzung für eine Umwandlung bzw. Waldumwandlung; Anforderungen an die Ablehnung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung des § 8 Abs. 3 NWaldLG in Bezug auf das Merkmal des erheblichen wirtschaftlichen Interesses der waldbesitzenden Person; Grundsätze zur Nutzungsänderung des Waldes als Voraussetzung für eine Umwandlung bzw. Waldumwandlung; Anforderungen an die Ablehnung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 505
  • DVBl 2012, 772
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 56.05

    Bebauungsplan; bauliche Nutzung; Art und Maß der baulichen Nutzung; Festsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
    Da die Art der baulichen Nutzung nicht nur durch die Festsetzung von Baugebieten im Sinne des § 1 Abs. 2 BauNVO, sondern auch durch Festsetzungen aufgrund einzelner Tatbestände des § 9 Abs. 1 BauGB bestimmt werden kann (Beschlüsse vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 4 BN 23.97 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 86 und vom 10. Oktober 2005 - BVerwG 4 B 56.05 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 102), dürfen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB in einem Waldgebiet auch Flächen für bauliche Nutzungen festgesetzt werden, die im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 BWaldG mit dem Wald verbunden sind und ihm dienen.
  • BVerwG, 23.12.1997 - 4 BN 23.97

    Bebauungsplan; Festsetzungen; Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
    Da die Art der baulichen Nutzung nicht nur durch die Festsetzung von Baugebieten im Sinne des § 1 Abs. 2 BauNVO, sondern auch durch Festsetzungen aufgrund einzelner Tatbestände des § 9 Abs. 1 BauGB bestimmt werden kann (Beschlüsse vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 4 BN 23.97 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 86 und vom 10. Oktober 2005 - BVerwG 4 B 56.05 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 102), dürfen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB in einem Waldgebiet auch Flächen für bauliche Nutzungen festgesetzt werden, die im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 BWaldG mit dem Wald verbunden sind und ihm dienen.
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
    Trotz des Umstands, dass Grundstücke im unverplanten Innenbereich "grundsätzlich" bebaubar sind (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 10.12.1982 - 4 C 28.81 -, BRS 39 Nr. 57 = DVBl. 1983, 349 = NJW 1983, 2460), genießt der Wunsch nach Bebauung aber selbst im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 S. 2 NWaldLG kein "exklusives Prä".
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10
    - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 = NVwZ 2010, 634 = DVBl. 2010, 308).
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 LB 34/18

    Klage gegen die Genehmigung einer Waldumwandlung gemäß § 8 Abs. 3 NWaldLG;

    An das Gewicht der wirtschaftlichen Interessen dürfen keine geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.03.2012 - 1 LA 55/10 -, juris Rn. 60).
  • VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18

    Vorverfahren; Waldumwandlung

    An das Gewicht der (erheblichen) wirtschaftlichen Interessen dürfen keine geringen Anforderungen gestellt werden (Nds. OVG, Urt. v. 21.8.2018 - 10 LB 34/18 -, juris Rn. 60 sowie Beschl. v. 28.3.2012 - 1 LA 55/10 -, juris Rn. 60).

    Der Wunsch nach Bebauung hat im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 Satz 2 NWaldLG lediglich (deutlich) bessere Durchsetzungschancen, weil sich nunmehr die Sichtweise umkehrt und das Interesse an den in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 NWaldLG abschließend aufgezählten Waldfunktionen das Bauinteresse "weit überwiegen" muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.3.2012 - 1 LA 55/10 -, juris).

  • VG Osnabrück, 30.08.2022 - 3 A 143/20

    Auslegung umweltbezogener Stellungnahmen; Auslegungsbekanntmachung;

    Die Waldumwandlung nach dem NWaldLG setzt nur eine Nutzungsänderung voraus, tatsächliche Rodungsarbeiten sind nicht erforderlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.03.2012 - 1 LA 55/10 -, juris).

    Nach dem OVG Lüneburg setzt die Waldumwandlung nach dem NWaldLG nur eine Nutzungsänderung voraus, tatsächliche Rodungsarbeiten sind nicht erforderlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.03.2012 - 1 LA 55/10 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 50/18

    Voraussetzungen der nachträglichen Genehmigung einer Waldumwandlung; Abweichen

    An das Gewicht der (erheblichen) wirtschaftlichen Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 NWaldLG dürfen keine geringen Anforderungen gestellt werden (Senatsurteil vom 21.08.2018 - 10 LB 34/18 -, juris Rn. 60; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.03.2012 - 1 LA 55/10 -, juris Rn. 60; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 06.06.2013 - 4 LA 120/12 -, n.v.).
  • VG Düsseldorf, 02.09.2016 - 15 K 331/15

    Wiederaufforstung; Bestimmtheit; Wald; Umwandlung; Genehmigung;

    vgl. hierzu als Überlegungsansatz zum niedersächsischen Landesrecht: OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. März 2012, 1 LA 55/10, juris Rdnr. 62.
  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 792/20

    "Durchwachsen"; Austausch der Rechtsgrundlage; Bestimmtheit; Erledigung;

    In der seit dem 1. April 2009 geltenden Fassung macht § 8 Abs. 7 NWaldLG die Befugnis zur Anordnung einer Wiederaufforstung alternativ davon abhängig, dass Wald im Sinne der ersten Alternative des § 8 Abs. 7 NWaldLG in Flächen mit anderer Nutzungsart umgewandelt oder Waldbäume zu diesem Zweck beseitigt worden sind (vgl. dazu auch Nds. OVG, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 LA 55/10 -, Rn. 12, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2023 - 1 L 91/21

    Anordnung der Wiederaufforstung einer umgewandelten Waldfläche; Einordnung einer

    Es müssen für eine Waldumwandlung sowohl eine Rodung als auch eine Umwandlung der betreffenden Fläche in eine andere Nutzungsart vorliegen (vgl. Lückemeier, in: Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, BWaldG, § 9 Rn. 2 m. w. N.; s. auch NdsOVG, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 LA 55/10 -, juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 12 S 27.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13320
OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 12 S 27.12 (https://dejure.org/2012,13320)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2012 - 12 S 27.12 (https://dejure.org/2012,13320)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 12 S 27.12 (https://dejure.org/2012,13320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 2 S 4 LuftVG, § 29b LuftVG, § 48 Abs 1 S 3 LuftVZO, § 72 VwVfG BB, § 74 VwVfG BB
    Flughafen Berlin Brandenburg; Durchsetzung von Lärmschutzauflagen innerhalb eines Tagesschutzgebietes im Hinblick auf passiven Schallschutz; Nichtanerkennung des planfestgestellten Schutzziels durch Vorhabenträger; aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Vorhabenträger; ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 88 VwGO, § 122 VwGO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 49 VwVfG, § 72 VwVfG, § 74 Abs 2 S 2 VwVfG, § 6 Abs 2 S 4 LuftVG, § 29b LuftVG, § 48 Abs 1 S 3 LuftVZO, § 17 VwVG BB
    Flughafen Berlin Brandenburg; BER; Fluglärm; passiver Schallschutz; Durchsetzung von Lärmschutzauflagen; Tagschutzgebiet; Nichtanerkennung des planfestgestellten Schutzziels durch Vorhabenträger; einstweilige Anordnung; aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Vorhabenträger; ...

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz der Anwohner eines Flughafens auf Einbau von Schallschutzmaßnahmen für den Tagzeitraum noch vor Inbetriebnahme des Flughafens; Anspruch der Anwohner auf baulichen Schallschutz i.R.d. Ausbaus des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld

  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; LuftVZO § 48 Abs. 1 S. 3
    Einstweiliger Rechtsschutz der Anwohner eines Flughafens auf Einbau von Schallschutzmaßnahmen für den Tagzeitraum noch vor Inbetriebnahme des Flughafens; Anspruch der Anwohner auf baulichen Schallschutz i.R.d. Ausbaus des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Anspruch von Anwohnern des Flughafens Berlin Brandenburg auf Durchsetzung des Lärmschutzprogramms

Sonstiges

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 25.06.2012)

    Flughafen Berlin-Brandenburg: Schalldichte Fenster vergessen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 679
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 20.03.1992 - 20 A 92.40020
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 12 S 27.12
    Eine Verhinderung der Betriebsaufnahme hätte, wie die bereits erfolgte Verschiebung des Eröffnungstermins des Flughafens deutlich macht, auf vielfältige öffentliche und private Interessen gravierende Auswirkungen und erwiese sich hier als unverhältnismäßig (vgl. zum Vorstehenden im Übrigen auch BayVGH, Urteil vom 20. März 1992 - 20 A 92.40020 u.a. -).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 12 S 27.12
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075/04 - (BVerwGE 125, 116 ff.) ausgeschlossen, dass der genannte Maximalpegel im Rauminnern auch nur einmal überschritten werden dürfe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2009 - 5 S 21.08

    Auslegung von Klage-, vorläufigen Rechtsschutzanträgen und sonstigen prozessualen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 12 S 27.12
    Insbesondere in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist bei der Auslegung ein eher großzügiger Maßstab angezeigt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2009 - OVG 5 S 21.08 - juris, Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 11 A 14.13

    BER-Betreiber müssen weitere Millionen in Lärmschutz stecken

    Der Bescheid ergehe zur Durchsetzung des PFB und des (von den Klägern zu 1. bis 3. erwirkten) Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 (OVG 12 S 27.12), mit dem er im Wege einstweiliger Anordnung zu aufsichtsrechtlichem Einschreiten verpflichtet worden sei.

    Dem Rechtsschutzbedürfnis der Kläger steht nicht entgegen, dass der Beklagte in Umsetzung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 (OVG 12 S 27.12) mit aufsichtsrechtlicher Verfügung vom 2. Juli 2012 gegenüber der Beigeladenen tätig geworden ist, um das planfestgestellte Tagschutzziel auf diese Weise durchzusetzen.

    Steht jedoch ­ wie im vorliegenden Fall ­ nicht nur eine unzureichende Umsetzung der Auflagen zum passiven Lärmschutz in einzelnen Fällen, sondern eine im Ansatz fehlerhafte Auslegung und damit eine systematische Verfehlung des hinter den Schutzauflagen stehenden Schutzziels im Raum (s. dazu unter 4.), vermittelt die Schutzauflage dem Betroffenen auch einen Anspruch gegen die Genehmigungsbehörde auf aufsichtsrechtliches Einschreiten, zumal er nicht auf die Regelung über die Pflicht zur Verminderung von Fluglärm in § 29 b LuftVG verwiesen werden kann, die nach zutreffender Auffassung nicht dem Schutz des Einzelnen, sondern als bloße Gewichtungsvorgabe nur der Allgemeinheit dient (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 ­ OVG 12 S 27.12 ­ juris Rn. 27 f.; BayVGH, Urteil vom 20. März 1992 ­ 20 A 92.40020 u.a. ­ UA S. 19; Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand 12/2002, § 29 b, Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 ­ BVerwG 4 A 1075.04 ­ BVerwGE 125, 116 Rn. 269).

    Zwar kommt das NAT-Kriterium von 0, 49 x 55 dB(A) dem Schutzziel näher als das in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren OVG 12 S 27.12 vorrangig diskutierte NAT- Kriterium von 6 x 55 dB(A) (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 29).

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Anfechtungsverfahren;

    Dadurch unterscheidet sich eine Klage auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses von einer Klage auf Erlass nachträglicher Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 VwVfG oder auf Erlass von Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung derartiger Schutzauflagen, auf die sich die Zuständigkeit nach § 5 Abs. 1 VerkPBG nicht erstreckt (Beschluss vom 18. Mai 2000 a.a.O.; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 A 11.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 158 - juris Rn. 32; Beschluss vom 24. Juni 2010 - BVerwG 9 A 36.08 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 18, jeweils zu § 75 Abs. 2 VwVfG; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 12 S 27.12 - ZUR 2012, 505 zu Aufsichtsmaßnahmen).
  • VG Köln, 19.12.2017 - 7 K 1634/15
    Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus dem jeweils einschlägigen Fachrecht, Vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.08.2015 - 9 ZB 13.1876 - BVerwG, Beschluss vom 15.01.2014 - 4 B 36.13 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - 12 S 27.12 - VG Frankfurt/M., Urteil vom 28.03.2011 - 9 K 566/10.F -, NJW 2011, 2747 f., vorliegend aus dem Recht der Medizinprodukte, zu dem In-vitro-Diagnostika gemäß § 3 Nr. 4 MPG zählen.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18501
OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11 (https://dejure.org/2012,18501)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.07.2012 - 12 LA 105/11 (https://dejure.org/2012,18501)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 (https://dejure.org/2012,18501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage (Nachbarklage) - Antrag auf Zulassung der Berufung -

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 4 BauGB; § 35 BauGB; § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4 VwGO
    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs E.

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergie: Keine nachbarlichen Abwehrrechte bei drohender Erschöpfung von Immissionspotenzialen; optisch bedrängende Wirkung

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs E.

  • ibr-online

    "Vorsorgliche" Abwehr von Windenergieanlage?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs E.

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergie: Nachbarrechte sind nicht wegen Minderung von Emissionsreserven verletzt! (IBR 2012, 1314)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergie: Keine optische Bedrängung durch gleichzeitigen Anblick von zwei Anlagen! (IBR 2012, 1313)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 800
  • DÖV 2012, 778
  • BauR 2012, 1831
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 38/07

    Nachbarschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Insoweit liege eine Divergenz zur Entscheidung des beschließenden Senats im Verfahren 12 ME 38/07 vor.

    Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO von der Entscheidung des beschließenden Senats im Verfahren 12 ME 38/07 ab.

    Dementsprechend ist der Senat in dem zum Verfahren 12 ME 38/07 ergangenen Beschluss vom 17. September 2009 (juris Rdn. 12) davon ausgegangen, dass die Änderungen, die während des - im betreffenden Fall seinerzeit noch laufenden - Widerspruchsverfahrens eintreten, zu berücksichtigen sind.

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Falle - wie hier - der Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch Dritte es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Genehmigungsbescheids gegebenenfalls in Gestalt des Widerspruchsbescheids ankommt (jüngst etwa Beschl. d. Sen. v. 6.7.2011 - 12 LA 199/10 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179; v.11.1.1991 - 7 B 102.90 -, UPR 1991, 235).
  • BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Insofern steht einem Nachbarn - wie hier dem Kläger - kein allgemeiner Anspruch auf Nichtausführung nicht genehmigungsfähiger Vorhaben im Außenbereich zu (BVerwG, Beschl. v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 126, juris; Beschl. v. 24.4.1997 - 4 B 65.97 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 330, juris; OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 23.6.1998 - 3 L 209/96 -, NordÖR 1998, 396, juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 2, Stand: Jan.
  • BVerwG, 24.04.1997 - 4 B 65.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch des Nachbarn auf Aufstellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Insofern steht einem Nachbarn - wie hier dem Kläger - kein allgemeiner Anspruch auf Nichtausführung nicht genehmigungsfähiger Vorhaben im Außenbereich zu (BVerwG, Beschl. v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 126, juris; Beschl. v. 24.4.1997 - 4 B 65.97 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 330, juris; OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 23.6.1998 - 3 L 209/96 -, NordÖR 1998, 396, juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 2, Stand: Jan.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Falle - wie hier - der Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch Dritte es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Genehmigungsbescheids gegebenenfalls in Gestalt des Widerspruchsbescheids ankommt (jüngst etwa Beschl. d. Sen. v. 6.7.2011 - 12 LA 199/10 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179; v.11.1.1991 - 7 B 102.90 -, UPR 1991, 235).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05

    Regelungsgehalt des § 233 Abs. 1 BauGB; Erforderlichkeit der Änderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Aus Anlass des vorliegenden Falls bedarf keiner Entscheidung, inwieweit das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Nienburg/Weser, sollte es nicht ein Vorranggebiet im Bereich des Vorhabengrundstücks vorsehen, eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB in Bezug auf den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde J. aus November 2002, der dort das Sondergebiet "Wind" K. ausweist, auslösen könnte und ggf. welche Folgen eine Verletzung der Anpassungspflicht hätte (vgl. dazu etwa Nds. OVG, Urt. v. 8.12.2011 - 12 KN 208/09 -, NordÖR 2012, 191, juris; BVerwG, Beschl. v. 8.3.2006 - 4 BN 56.05 -, juris; Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 1, Stand: Jan. 2012, § 1 Rdn. 69; Waechter, DÖV 2010, 493).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96

    Metall verarbeitender Betrieb im Außenbereich, Rücksichtnahmegebot, TA-Lärm,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Insofern steht einem Nachbarn - wie hier dem Kläger - kein allgemeiner Anspruch auf Nichtausführung nicht genehmigungsfähiger Vorhaben im Außenbereich zu (BVerwG, Beschl. v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 126, juris; Beschl. v. 24.4.1997 - 4 B 65.97 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 330, juris; OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 23.6.1998 - 3 L 209/96 -, NordÖR 1998, 396, juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 2, Stand: Jan.
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 KN 208/09

    Rechtmäßigkeit des Ziels der Raumordnung als Voraussetzug für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Aus Anlass des vorliegenden Falls bedarf keiner Entscheidung, inwieweit das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Nienburg/Weser, sollte es nicht ein Vorranggebiet im Bereich des Vorhabengrundstücks vorsehen, eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB in Bezug auf den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde J. aus November 2002, der dort das Sondergebiet "Wind" K. ausweist, auslösen könnte und ggf. welche Folgen eine Verletzung der Anpassungspflicht hätte (vgl. dazu etwa Nds. OVG, Urt. v. 8.12.2011 - 12 KN 208/09 -, NordÖR 2012, 191, juris; BVerwG, Beschl. v. 8.3.2006 - 4 BN 56.05 -, juris; Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 1, Stand: Jan. 2012, § 1 Rdn. 69; Waechter, DÖV 2010, 493).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - 21 B 1119/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Selbst wenn aber eine solche Befürchtung berechtigt wäre, verbliebe dem Kläger im Fall einer gegen ihn gerichteten Anordnung die Möglichkeit und wäre ihm zumutbar, dann dagegen vorzugehen (vgl. dazu OVG NRW, Beschl. v. 19.10.2000 - 21 B 1119/00 -, NVwZ 2001, 1182).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Auch in Fallkonstellationen dieser Art sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls maßgeblich (vgl. dazu näher etwa OVG NRW, Urt. v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 -, OVGE 50, 191, juris Rdn. 85; s. auch OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.3.2011 - 8 A 11215/10 -, NVwZ-RR 2011, 438, juris Rdn. 10 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 8 A 11215/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Nachbarschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 8 B 390/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb einer

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2009 - 8 B 797/09 -, Beschlussabdruck S. 7, und vom 17. Mai 2002 - 7 B 665/02 -, NVwZ 2002, 1133, juris, Rn. 9; OVG Nds., Beschluss vom 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 -, ZNER 2012, 441, juris, Rn. 14; Agatz, Windenergie-Handbuch, 9. Ausgabe 2012, S. 42 f.
  • VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16

    Antragsbefugnis; Artenschutzrechtliche Einwendungen; Bekanntmachung; Drittschutz;

    Auch in Fallkonstellationen dieser Art sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls maßgeblich (Nds. OVG, Beschluss vom 16.07.2012 - 12 LA 105/11 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2019 - 1 A 11941/17

    Unzulässige Klage eines Gewerbebetriebs gegen Nachtbetrieb von Windenergieanlagen

    Dies sei indessen durch vorliegende Entscheidungen des OVG Lüneburg - Beschluss vom 16. Juli 2012, 12 LA 105/11 - und des OVG Münster - Beschluss vom 19. Oktober 2000, 21 B 1119/00 - dahingehend geklärt, dass selbst ein im Einzelfall greifbarer Anlass für entsprechende Befürchtungen nicht zur Zulässigkeit einer "Emittentenkonkurrenzklage" führe.

    Diese bloße Gefährdung greift vorliegend offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise schwer und unzumutbar in das Eigentum der Klägerin ein; für den Fall, dass tatsächlich eine entsprechende Anordnung gegen sie ergehen sollte, ist es der Klägerin vielmehr zuzumuten, sodann gegen diese Anordnung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 -, und OVG NRW, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 21 B 1119/00 -, beide in juris).

  • OVG Sachsen, 21.06.2023 - 1 B 309/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärmbelästigung; Schallimmissionsprognose;

    Dessen Einhaltung wiederum ist eine Frage der ordnungsgemäßen Anlagenüberwachung durch die zuständige Behörde (vgl. OVG NRW, Urt. v. 5. Oktober 2020 - 8 A 894/17 -, juris Rn. 168; NdsOVG, Beschl. v. 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 1 B 308/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärm; Schallimmissionsprognose;

    Dessen Einhaltung wiederum ist eine Frage der ordnungsgemäßen Anlagenüberwachung durch die zuständige Behörde (vgl. OVG NRW, Urt. v. 5. Oktober 2020 - 8 A 894/17 -, juris Rn. 168; NdsOVG, Beschl. v. 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 -, juris Rn. 14).
  • VG Weimar, 30.09.2014 - 7 E 923/14

    Errichtung und Betrieb einer Biomethangasanlage in Nordhausen

    Die Antragstellerin hat keinen Anspruch darauf, dass andere Anlagenbetreiber ihre Emissionen in einer Weise gestalten, die ihr selbst Raum für eine Erweiterung oder Veränderung ihrer Anlagen lässt (VG Hannover, Urteil vom 23.03.2011 - 12 A 3104/10 - vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2012 - 12 LA 105/11 -).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 12 LA 114/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18497
OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 12 LA 114/11 (https://dejure.org/2012,18497)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2012 - 12 LA 114/11 (https://dejure.org/2012,18497)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 12 LA 114/11 (https://dejure.org/2012,18497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb eines Schweinemaststalls

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 BImSchG; § ... 10 BImSchG; § 19 BImSchG; § 4 Abs. 1 S. 1 der 9. BImSchV; § 4a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV; § 7 Abs. 1 S. 3 der 9. BImSchV; § 14 Abs. 1 S. 1, 2 der 9. BImSchV; § 20 Abs. 2 S. 2 der 9. BImSchV
    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Neubau eines Schweinemaststalls

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Neubau eines Schweinemaststalls

  • ibr-online

    Forderung nach ergänzender Immissionsprognose zulässig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Neubau eines Schweinemaststalls

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 801
  • DÖV 2012, 778
  • BauR 2012, 1769
  • ZfBR 2013, 185 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10

    Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 12 LA 114/11
    Die Auslegung der GIRL ist somit keine Rechtsanwendung, sondern Tatsachenfeststellung (BVerwG, Beschl. v. 7.5.2007 - 4 B 5.07 -, BRS 71 Nr. 168; Beschl. v. 28.7.2010 - 4 B 29.10 -, ZfBR 2010, 792).
  • BVerwG, 07.05.2007 - 4 B 5.07

    Charakter und Anwendbarkeit der Richtlinien VDI 3471

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 12 LA 114/11
    Die Auslegung der GIRL ist somit keine Rechtsanwendung, sondern Tatsachenfeststellung (BVerwG, Beschl. v. 7.5.2007 - 4 B 5.07 -, BRS 71 Nr. 168; Beschl. v. 28.7.2010 - 4 B 29.10 -, ZfBR 2010, 792).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 8 A 1760/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Januar 2013 - 8 B 1130/12 -, Seite 6 des Beschlussabdrucks, nicht veröffentlicht, und vom 9. Dezember 2013 - 8 A 1451/12 -, NWVBl. 2014, 318 = juris Rn. 33; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 12 LA 114/11 -, BauR 2012, 1769 = juris Rn. 11.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das nähere und weitere Umfeld des geplanten Vorhabens durch eine Reihe von vorhandenen Tierhaltungsanlagen vorgeprägt wird und begründete Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass weitere im Beurteilungsgebiet gelegene Betriebe Geruchsemissionen abgeben, die geeignet sind, die Immissionsbelastung an den betrachteten Wohnhäusern und Plangebieten relevant zu erhöhen (NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2012 - 12 LA 114/11 -, BauR 2012, 1769, RdNr. 9 ff. in juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16

    Klage eines Grundstücksnachbarn gegen die Planung eines sonstigen Sondergebiets

    Allerdings fordert die Rechtsprechung nur die Berücksichtigung solcher Emissionsquellen, die trotz ihrer Lage außerhalb des Radius nach Nr. 4.4.2 der GIRL "relevant" auf das Beurteilungsgebiet einwirken (OVG Magdeburg a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 9.12.2013 - 8 A 1451/12 -, juris Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.7.2012 - 12 LA 114/11 -, juris Rn. 9 ff.).

    Allerdings fordert die Rechtsprechung nur die Berücksichtigung solcher Emissionsquellen, die trotz ihrer Lage außerhalb des Radius nach Nr. 4.4.2 der GIRL "relevant" auf das Beurteilungsgebiet einwirken (OVG Magdeburg a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 9.12.2013 - 8 A 1451/12 -, juris Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.7.2012 - 12 LA 114/11 -, juris Rn. 9 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 8 A 1451/12

    Anwohnerklage gegen Hähnchenmast in Schermbeck erfolgreich

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 12 LA 114/11 -, BauR 2012, 1769 = juris Rn. 11; ferner OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 8 B 1130/12 -, n. v., Abdruck S. 3 f. und 6; vgl. auch die entsprechenden Ausführungen des LANUV NRW zur "Ausbreitungsrechnung für Geruchsstoffe" (Abschnitt "Beurteilungsgebiet - Untersuchungsraum"), abrufbar unter www.lanuv.nrw.de/landwirtschaft/ausbreitung/ ausbreitung_geruch.htm.
  • VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 3 K 9246/12

    Geruchsimmissions-Richtlinie kann bei Bewertung der Erheblichkeit von

    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 B 5.07 -, BauR 2007, 1454;OVG NRW in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 21. September 2012 - 8 B 762/11 -, juris, Ls. 1 und Rn. 30 f. (m. w. N.); Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 8 A 1451/12 -, juris, Ls. 2 und Rn. 8; Urteil vom 2. Dezember 2013 - 2 A 2652/11 -, juris, Ls. 1 und Rn. 72; Urteil vom 30. Januar 2014 - 7 A 2555/11 -, nrwe, Rn 69 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 12 LA 114/11 -, juris; VG Düsseldorf, vgl. nur Urteil vom 24. April 2012 - 3 K 6274/09 -, juris, Rn. 75 ff. (m. w. N.).

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 12 LA 114/11 -, juris; Beschluss vom 27. Januar 2011 - 12 LA 68/09 -, juris.

  • VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14

    Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept;

    Dies ergibt sich aus Nr. 4.1 Abs. 2 der GIRL, die vorsieht, dass im Falle der rechnerischen Ermittlung der vorhandenen Belastung alle Emittenten von Geruchsstoffen, die das Beurteilungsgebiet beaufschlagen, zu erfassen sind (vgl. dazu auch Nds. OVG, Beschluss vom 18.07.2012 - 12 LA 114/11 - juris).
  • VG Osnabrück, 10.11.2016 - 2 A 443/14

    Abluftreinigungsanlage; Ammoniak; Besorgnispotential; Betreiberpflicht;

    Maßgeblich ist deshalb, was die Genehmigungsbehörde vertretbarerweise für erforderlich halten darf, so dass ihr insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. Nds OVG, Beschluss vom 18.07.2012 - 12 LA 114/11 - juris mit Verweis auf Czajka, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band 2, B 2.9 § 4 Rdnr. 10 f und § 4a Rdnr. 13 f).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15

    Betriebsgeheimnis; Emission; qualifizierter Flächennachweis; Geschäftsgeheimnis;

    Durch Rechtsnormen war die Genehmigungsbehörde nicht verpflichtet, im Genehmigungsverfahren ganz bestimmte Unterlagen vom Bauherrn einzufordern; im Außenrechtsverhältnis oblag es vielmehr ausschließlich der Genehmigungsbehörde, ihre diesbezüglichen Anforderungen zu definieren (vgl. insoweit z.B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.8.2011 - 1 ME 107/11 -, DVBl. 2011, 1297; Beschl. v. 18.7.2012 - 12 LA 114/11 -, BauR 2012, 1769; Beschl. v. 29.11.2013 - 12 LA 26/13 -, NVwZ-RR 2014, 339).
  • VGH Bayern, 07.02.2013 - 15 CS 12.743

    Baugenehmigung für Biogasanlage; Nachbarrechtsbehelf; Erheblichkeit der Geräusch-

    Damit dürfte Nr. 4.4.2 GIRL 2008 auch für diese Fälle anwendbar sein (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 18.7.2012 - 12 LA 114/11).
  • VG Münster, 20.01.2022 - 2 K 3302/18
    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. November 2017 - 1 KN 54/16 -, juris Rn. 66; OVG Magdeburg, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 8 A 1451/12 -, juris Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 12 LA 114/11 -, juris Rn. 9 ff; vgl. auch die entsprechenden Ausführungen des LANUV NRW zur "Ausbreitungsrechnung für Geruchsstoffe" (Abschnitt "Beurteilungsgebiet - Untersuchungsraum"), abrufbar unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/landwirtschaft-und-ernaehrung/tierhaltung/gerueche/ausbreitungsrechnung.
  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 1800/20

    Baugenehmigung zum Neubau eines Hähnchenmaststalles

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2012 - 12 ME 189/12

    Bestimmtheit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • OVG Thüringen, 12.12.2022 - 1 KO 358/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Einbau einer Abluftreinigungsanlage in

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 12 LA 26/13

    Versagung der Erteilung einer immissionschutzrechtliche Genehmigung aufgrund des

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2020 - 12 LA 188/19

    Antragsablehnung; intendiertes Ermessen; Mitwirkungsobliegenheit;

  • VG Düsseldorf, 08.09.2017 - 3 K 37/13

    Immissionsschutzrecht

  • VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16
  • VG Hannover, 04.04.2017 - 4 A 12981/14

    Baugenehmigung; Dorfgebiet; Gemengelage; Geruchsbelästigung; GIRL;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11687
BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11 (https://dejure.org/2012,11687)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2012 - 2 WD 7.11 (https://dejure.org/2012,11687)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 2 WD 7.11 (https://dejure.org/2012,11687)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 WDO 2002, § 58 Abs 4 S 1 WDO 2002, § 58 Abs 4 S 2 Halbs 1 WDO 2002, § 60 Abs 1 WDO 2002, § 84 Abs 1 S 2 WDO 2002
    Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und Bezügekürzung

  • Wolters Kluwer

    Beförderungsverbot von 18 Monaten und Kürzung der Dienstbezüge als Disziplinarmaßnahme für ein Dienstvergehen eines Soldaten (hier: Warenhausdiebstähle); Eintragung des Strafbefehls in die Disziplinarkarteikarte für drei Jahre als Förderungshemmnis für den weiteren ...

  • rewis.io

    Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und Bezügekürzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beförderungsverbot von 18 Monaten und Kürzung der Dienstbezüge als Disziplinarmaßnahme für ein Dienstvergehen eines Soldaten (hier: Warenhausdiebstähle); Eintragung des Strafbefehls in die Disziplinarkarteikarte für drei Jahre als Förderungshemmnis für den weiteren ...

  • datenbank.nwb.de

    Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und Bezügekürzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 732
  • DÖV 2012, 859
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11
    Dies betrifft namentlich den Einwand, das Truppendienstgericht sei gehalten gewesen, sich von der Bindung des strafgerichtlichen Urteils gemäß § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO zu lösen (Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25, Rn. 22); ein Grund für einen Lösungsbeschluss liegt nicht bereits dann vor, wenn der Soldat die Glaubwürdigkeit von Zeugen anders würdigt als das Strafgericht.

    Bei der Bemessung von Art und Ausmaß der erforderlichen Pflichtenmahnung können und müssen zwar im Hinblick auf die Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts in spezialpräventiver Hinsicht sowie im Hinblick auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit die den Soldaten objektiv und subjektiv belastenden bereits eingetretenen und voraussichtlichen künftigen Auswirkungen bei der Maßnahmebemessung Berücksichtigung finden (Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - a.a.O. Rn. 54).

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11
    Nach Ablauf der Berufungsfrist - hier am 19. Dezember 2010 - konnte die wirksam gewordene Rechtsmittelbeschränkung als Prozesshandlung nicht mehr widerrufen oder zurückgenommen werden (Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 2 WD 10.09 -).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11
    Für die disziplinarrechtlichen Folgen seines Dienstvergehens trägt letztlich der Soldat die Verantwortung (vgl. Urteile vom 8. Juli 1998 - BVerwG 2 WD 42.97 - BVerwGE 113, 235 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 21 und vom 13. März 2008 - BVerwG 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 = NZWehrr 2009, 33).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11
    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris, m.w.N., und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - ).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11
    Soweit der Soldat meint, in vergleichbaren Fallkonstellationen habe sich der Dienstherr auf eine Absehensverfügung beschränkt, ist dieser Einwand deshalb ohne Belang, weil zum einen nicht feststellbar ist, inwieweit tatsächlich vergleichbare Fallgestaltungen vorlagen; zum anderen würde selbst eine fehlerhafte disziplinarische Reaktion des Dienstherrn die gesetzlichen Maßstäbe für den vorliegenden Fall nicht beeinflussen (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11
    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris, m.w.N., und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - ).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11
    Bezogen auf Warenhausdiebstähle geht der Senat davon aus, dass sie regelmäßig mit einem Beförderungsverbot zu ahnden sind, soweit nicht wegen erheblicher Erschwerungs- oder Milderungsgründe der Ausspruch einer der Art nach schwereren oder milderen Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 -).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 2 WD 42.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug zu Lasten des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11
    Für die disziplinarrechtlichen Folgen seines Dienstvergehens trägt letztlich der Soldat die Verantwortung (vgl. Urteile vom 8. Juli 1998 - BVerwG 2 WD 42.97 - BVerwGE 113, 235 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 21 und vom 13. März 2008 - BVerwG 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 = NZWehrr 2009, 33).
  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11
    Da keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines schweren Verfahrens- oder Aufklärungsmangels (Beschluss vom 19. August 2009 - 2 WD 31.08 - Buchholz 450.2 § 121 WDO Nr. 1) bestehen, sind alle Einwendungen des Soldaten, die auf eine unrichtige Sachverhaltswürdigung und auf eine angeblich unzutreffende Qualifizierung des festgestellten Fehlverhaltens als schuldhaft begangene Dienstverletzung abzielen, einer Überprüfung entzogen.
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Da er bereits seit April 2010 formal alle Voraussetzungen für eine Beförderung zum Major erfüllt, hat das Disziplinarverfahren als solches bereits Auswirkungen auf den dienstlichen Werdegang des Soldaten gezeitigt (vgl. dazu: Urteil vom 16. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 42).

    Zwar ist der Zeitraum der faktischen Beförderungssperre vorliegend nicht durch ein erfolgloses Rechtsmittel der Wehrdisziplinaranwaltschaft, sondern ausschließlich vom Soldaten verlängert worden (vgl. dazu Urteile vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 61, vom 16. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 42, und vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 95); der Senat berücksichtigt jedoch insoweit zugunsten des Soldaten, dass die bereits für September 2012 anberaumte Berufungshauptverhandlung aus Gründen aufgehoben wurde, die in der Sphäre des Gerichts lagen.

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

    Soweit es die Gewichtung des faktischen Beförderungsverbots betrifft, muss sich der Soldat zudem entgegenhalten lassen, dass er mit der im April 2014 eingelegten und erfolglosen Berufung zu einer Verlängerung des faktischen Beförderungsverbots selbst beigetragen hat (BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2012 - 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 42).

    Dies darf jedoch nicht dazu führen, die mit einer gesetzlich zulässigen Disziplinarmaßnahme sanktionstypische Auswirkung zu unterlaufen (BVerwG, Urteile vom 16. Februar 2012 - 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 41 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 45).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Dies darf jedoch nicht dazu führen, gesetzgeberische Wertungen zu unterlaufen (BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2012 - 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 41).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

    Ungeachtet dessen, dass dieser sich im Ruhestand befindet und deshalb ohnehin keine Uniform mehr trägt, ist die Erwägung deshalb unzulässig, weil sie auf die Kompensation einer mit einer gesetzlich zulässigen Disziplinarmaßnahme sanktionstypischen Auswirkung abzielt (Urteil vom 21. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 10.10 - Rn. 46), für deren Eintritt letztlich der frühere Soldat die Verantwortung trägt (vgl. auch Urteil vom 16. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 41).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11

    Ordnungsgemäße Bemessung der Disziplinarmaßnahme eines Soldaten bei Begehung

    Ob die Tat- und Schuldfeststellungen rechtsfehlerfrei getroffen wurden, darf vom Senat grundsätzlich nicht überprüft werden (Urteil vom 16. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 7.11 - Rn. 26).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung

    Ob die Tat- und Schuldfeststellungen rechtsfehlerfrei getroffen wurden, darf vom Senat grundsätzlich nicht überprüft werden (Urteil vom 16. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 7.11 - juris Rn. 26).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2012 - 6 B 390/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13338
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2012 - 6 B 390/12 (https://dejure.org/2012,13338)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.06.2012 - 6 B 390/12 (https://dejure.org/2012,13338)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 6 B 390/12 (https://dejure.org/2012,13338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entlassung Versetzung in den Ruhestand Dienstunfähigkeit Versorgungsrechtliche Wartezeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entlassung Versetzung in den Ruhestand Dienstunfähigkeit Versorgungsrechtliche Wartezeit

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Zeiträumen der Teilzeitbeschäftigung eines Beamten auf die versorgungsrechtliche Wartezeit; Anspruch eines Studienrats auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine Entlassungsverfügung

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Zeiträumen der Teilzeitbeschäftigung eines Beamten auf die versorgungsrechtliche Wartezeit; Anspruch eines Studienrats auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine Entlassungsverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 3 K 6853/11
  • VG Köln - 3 L 1953/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2012 - 6 B 390/12

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 694
  • DVBl 2012, 1191
  • DÖV 2012, 854
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.06.2010 - C-395/08

    Bruno und Pettini - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2012 - 6 B 390/12
    vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juni 2010 - Rs. C-395/08 und C-396/08 -, Bruno und Pettini, Slg. 2010, I-5119.

    vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 1. März 2012 - C-393/10 -, O'Brien, NZA 2012, 313, und vom 10. Juni 2010, Rs. C-395/08 und C-396/08 -, Bruno und Pettini, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 23. Februar 2011 - 3 A 750/10 -, juris.

    vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 1. März 2012 - C-393/10 -, O'Brien, a.a.O., und vom 10. Juni 2010, Rs. C-395/08 und C-396/08 -, Bruno und Pettini, a.a.O.

    vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juni 2010, Rs. C-395/08 und C-396/08 -, Bruno und Pettini, a.a.O.

  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2012 - 6 B 390/12
    vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 1. März 2012 - C-393/10 -, O'Brien, NZA 2012, 313, und vom 10. Juni 2010, Rs. C-395/08 und C-396/08 -, Bruno und Pettini, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 23. Februar 2011 - 3 A 750/10 -, juris.

    vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 1. März 2012 - C-393/10 -, O'Brien, a.a.O., und vom 10. Juni 2010, Rs. C-395/08 und C-396/08 -, Bruno und Pettini, a.a.O.

    vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-393/10 -, O'Brien, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 2 C 27.09 -, a.a.O.

  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09

    Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2012 - 6 B 390/12
    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2010 - 2 C 27.09 - NVwZ 2011, 296, und vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 -, BVerwGE 136, 165.

    vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-393/10 -, O'Brien, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 2 C 27.09 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 750/10

    Ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt i.S.d. § 14 Abs. 4 S. 2 BeamtVG ist trotz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2012 - 6 B 390/12
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Februar 2011 - 3 A 750/10 -, juris, mit weiteren Nachweisen.

    vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 1. März 2012 - C-393/10 -, O'Brien, NZA 2012, 313, und vom 10. Juni 2010, Rs. C-395/08 und C-396/08 -, Bruno und Pettini, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 23. Februar 2011 - 3 A 750/10 -, juris.

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2012 - 6 B 390/12
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 20 F 1.06 u.a. -, BVerwGE 127, 282, und vom 13. Dezember 2006 - 6 C 23.05 -, juris.
  • BVerwG, 09.01.2007 - 20 F 1.06

    Verwaltungsrechtsstreit wegen der Genehmigung des Entgelts für Netzzugang;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2012 - 6 B 390/12
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 20 F 1.06 u.a. -, BVerwGE 127, 282, und vom 13. Dezember 2006 - 6 C 23.05 -, juris.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2012 - 6 B 390/12
    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2010 - 2 C 27.09 - NVwZ 2011, 296, und vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 -, BVerwGE 136, 165.
  • VGH Bayern, 22.06.2020 - 3 BV 18.1447

    Wartezeit für die Versorgung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei

    Diese nach nationalem Recht zumindest mögliche Auslegung ist jedenfalls deshalb geboten, weil allein sie europarechtskonform ist (h.M. vgl. VGH BW, B.v. 18.12.2018 - 4 S 2453/17 - juris Ls. 2 zu § 85 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG BW; OVG NW, B.v. 8.6.2012 - 6 B 390/12 - juris Ls. 2; B.v. 27.6.2014 - 3 A 125/14 - juris Rn. 20 ff.; von Roetteken, jurisPR-ArbR 30/2012 Anm. 6; v. Roetteken in: v. Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, 19. Update Juni 2020, § 23 Rn. 86 jeweils zum wortgleichen § 4 Abs. 1 Nr. 1, Satz 2 BeamtVG; Schachel in Schütz/Maiwald, Stand: Februar 2020, § 4 BeamtVG Rn. 10; Groepper/Tegethoff in Plog/Wiedow, Stand: Januar 2020, § 4 BeamtVG Rn. 29; Stadler in GKÖD § 4 BeamtVG Rn. 33; Wittmer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Bd. I, Stand Februar 2020, § 4 BeamtVG Rn. 61 ff.; a.A. Kazmaier in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Oktober 2019 in Art. 11 BayBeamtVG Rn. 10).

    Ausgangspunkt ist die Auslegung der Einschränkung "soweit sie ruhegehaltfähig ist" in Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayBeamtVG, die nach dem Wortlaut hinsichtlich der vollen oder nur anteiligen Berücksichtigung der Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung nicht eindeutig ist (vgl. bereits OVG NW, B.v. 8.6.2012 - 6 B 390/12 - juris Rn. 9 zur gleichen Formulierung in § 4 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG).

    Diese Einschränkung kann so verstanden werden, dass sie sich auf die Ruhegehaltfähigkeit der Dienstzeit dem Grunde oder dem Umfang nach bezieht (vgl. OVG NW, B.v. 27.6.2014 - 3 A 125/14 - juris Rn. 7; B.v. 8.6.2012 a.a.O. Rn. 5 ff.).

    Auch nach Art. 24 Abs. 1 BayBeamtVG ist die gesamte Zeit der Teilzeitbeschäftigung dem Grunde nach ruhegehaltfähig, wenn auch nur zu dem Teil, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht; er stellt insoweit eine Berechnungsregel zu dem zu berücksichtigenden Zeitfaktor auf, wohingegen Art. 11 Abs. 1 BayBeamtVG eine Anspruchsvoraussetzung normiert (Groepper/Tegethoff in Plog/Wiedow § 4 BeamtVG Rn. 29; OVG NW, B.v. 8.6.2012 - 6 B 390/12 - juris Rn. 10, jeweils zu § 4 und § 6 BeamtVG).

    Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten erfordert daher, dass die Zeiten, die bei der Bestimmung des Zeitpunkts berücksichtigt werden, ab dem ein Anspruch auf Altersversorgung besteht, bei einem Teilzeitbeschäftigten so berechnet werden, als hätte dieser eine Vollzeitstelle innegehabt, und arbeitsfreie Zeiträume insoweit in vollem Umfang berücksichtigt werden (EuGH, U.v. 10.6.2010 - Bruno und Pettini a.a.O. Rn. 66; OVG NW, B.v. 8.6.2012 - 6 B 390/12 - juris Rn. 17; Wittmer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Bd. I, Stand Februar 2020, § 4 BeamtVG Rn. 64).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 4 S 2453/17

    Festsetzung von Altersgeld nach Entlassung eines teilzeitbeschäftigten Beamten

    Demgegenüber hat der Bundesgesetzgeber mit einer zum 11.01.2017 - im Anschluss an eine schon zuvor in der Rechtsprechung favorisierte unionsrechtskonforme Auslegung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.06.2014 - 3 A 125/14 -, Juris, in Anknüpfung an § 4 Nr. 1 des Anhangs zur Richtlinie 97/81/EG ; so auch OVG NRW, Beschluss vom 08.06.2012 - 6 B 390/12 -, Juris Rn. 3 ff. ; VG Augsburg, Urteil vom 22.03.2018 - Au 2 K 18.90 -, Juris Rn. 40 ff. ) - erfolgten Ergänzung des § 4 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG klargestellt, dass § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG auf die Berechnung der Mindestdienstzeit nicht anwendbar ist und die Teilzeittätigkeit somit nur für die Anspruchshöhe, nicht aber für die Anspruchsentstehung relevant ist (siehe zur Gesetzesbegründung BR-Drs. 411/16, S. 38; zum früheren Streitstand vgl. Wittmer in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, 132. Ergl. 2018, Rn. 60).
  • VG Augsburg, 22.03.2018 - Au 2 K 18.90

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Der Anhang zu dieser Richtlinie (im Folgenden: Anhang RL 97/81) ist Bestandteil der Richtlinie und beansprucht deshalb wie diese selbst gegenüber den Mitgliedstaaten Geltung mit der Folge, dass nach Ablauf der Umsetzungsfrist auch die unmittelbare Anwendung des Regelungsgehalts im innerstaatlichen Recht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2010 - 2 C 27.09 - NVwZ 2011, 296; U.v. 25.3.2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165; OVG NW, B.v. 8.6.2012 - 6 B 390/12 - DÖD 2012, 225).

    Das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitgegenüber Vollzeitbeschäftigten erfordert daher, dass die Zeiten, die bei der Bestimmung des Zeitpunkts berücksichtigt werden, ab dem ein Anspruch auf Altersversorgung besteht, bei einem Teilzeitbeschäftigten so berechnet werden, als hätte dieser eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt (vgl. EuGH, U.v. 10.6.2010 - Bruno und Pettini, C-395/08 und C-396/08 - a.a.O.; OVG NW, B.v. 8.6.2012 - 6 B 390/12 - DÖD 2012, 225).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 3 A 125/14

    Anteilige Anrechnung von Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung auf die

    Der 6. Senat des beschließenden Gerichts hat in seinem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 8. Juni 2012 - 6 B 390/12 -, NWVBl. 2012, 420 = juris, Rdnr. 5 - 9, dargelegt, der Wortlaut des § 4 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG lasse es zu, die Einschränkung "soweit sie ruhegehaltfähig ist" sowohl dahin zu verstehen, dass Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung nur anteilig auf die versorgungsrechtliche Wartezeit anzurechnen seien, als auch dahin, dass Zeiträume, in denen der Beamte teilzeitbeschäftigt gewesen sei, voll zu berücksichtigen seien.
  • VG Köln, 13.08.2021 - 19 L 1169/21
    OVG NRW, Beschluss vom 08.06.2012 - 6 B 390/12 -, juris Rn. 3.
  • VG München, 24.07.2017 - M 5 S 17.1703

    Zur Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung auf die versorgungsrechtliche

    Nach dessen Urteil vom 10. Juni 2010 - C-395/08 und C-396/08 - rechtfertige die Anknüpfung an die geleistete Arbeitszeit lediglich einen Unterschied in der Höhe der Versorgung, nicht jedoch in der Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem ein Versorgungsanspruch besteht (OVG NRW, B.v. 8.6.2012 - 6 B 390/12 - juris; B.v. 27.6.2014 - 3 A 125/14 - juris).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7368
VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10 (https://dejure.org/2012,7368)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.2012 - 5 S 1749/10 (https://dejure.org/2012,7368)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 2012 - 5 S 1749/10 (https://dejure.org/2012,7368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das Konfliktbewältigungsgebot - planungsrechtliche Zulässigkeit "unselbständiger" Anlagenteile - neue Veränderungssperre nach Zweifeln an der Wirksamkeit eines Bebauungsplans im Rahmen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Verkündung eines eine DIN-Vorschrift in Bezug nehmenden Bebauungsplans im "Gemeinsamen Amtsblatt" als technische Baubestimmung; Zulässigkeit der Festsetzung eines Mischgebiets bei Heranrücken einer Wohnbebauung an einen gewerbegebietstypischen Gewerbebetrieb; ...

  • rechtsportal.de

    Abwägung; erneute öffentliche Auslegung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Bewertungsdefizit; DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau"; Einfügen; Einzelhandelsausschluss; ergänzendes Verfahren; Ermittlungsdefizit; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; eingeschränktes Gewerbegebiet; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 485
  • NVwZ-RR 2012, 485 DÖV 2012, 531 (Leitsatz) BRS 79 Nr. 23 (2012) (Ls.)
  • NVwZ-RR 2012, 5
  • VBlBW 2012, 381
  • DÖV 2012, 531
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
    Zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10; Urt. v. 11.10.2007 - BVerwG 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 11).

    Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, a.a.O., Urt. v. 11.10.2007, a.a.O.).

    Ob es zu solchen kommt, kann etwa anhand von Kaufkraftabflüssen aufgrund branchenspezifischer Erfahrungswerte zur üblichen Flächenproduktivität beurteilt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, a.a.O., Urt. v. 11.10.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
    Zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10; Urt. v. 11.10.2007 - BVerwG 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 11).

    Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, a.a.O., Urt. v. 11.10.2007, a.a.O.).

    Ob es zu solchen kommt, kann etwa anhand von Kaufkraftabflüssen aufgrund branchenspezifischer Erfahrungswerte zur üblichen Flächenproduktivität beurteilt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, a.a.O., Urt. v. 11.10.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
    Die Fortsetzungsfeststellungsanträge sind entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO im Hinblick auf die vom Kläger für den Fall der Erfolglosigkeit seines Hauptantrags beabsichtigte Verfolgung von Entschädigungsansprüchen zulässig (vgl. dazu im Einzelnen Senat, Urt. v. 27.10.2010 - 5 S 875/09 -, UA, S. 60 ff.).

    Ob solchen Ansprüchen der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens oder der Umstand entgegengehalten werden könnte, dass ein im ergänzenden Verfahren beschlossener Bebauungsplan auch rückwirkend die Grundlage für eine Versagung der Baugenehmigung bildete, erscheint zweifelhaft und ließe das berechtigte Interesse an einer Feststellung noch nicht entfallen (vgl. Senat, Urt. v. 27.10.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 11.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Veränderungssperre; andere Planung.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
    Trägt die Gemeinde den im Rahmen einer gerichtlichen Inzidentkontrolle geäußerten Zweifeln an der Wirksamkeit eines Bebauungsplans, der in der Aufstellungsphase bereits durch eine - zuletzt um ein weiteres Jahr verlängerte - Veränderungssperre gesichert war, dadurch Rechnung, dass sie ein ergänzendes Verfahren durchführt, kann sie zur Sicherung dieser, denselben Planbereich betreffenden Planung eine neue Veränderungssperre erlassen (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 - 4 BN 11.07 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 28).

    Da diese ein neues - ergänzendes - Verfahren sichern sollte, bestanden insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der höchstzulässigen Dauer von vier Jahren (vgl. § 17 Abs. 1 u. 2 BauGB) keine Wirksamkeitsbedenken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 - 4 BN 11.07 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 28; hierzu auch Senat, Beschl. v. 14.06.2010 - 5 S 747/10 -, NVwZ-RR 2010, 968 zur einstweiligen Sicherstellung nach § 75 Abs. 1 NatSchG).

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
    Die planungsrechtliche Zulässigkeit "unselbständiger" Anlagenteile richtet sich auch dann nach derjenigen des Hauptbetriebs, wenn dieser in einem Gewerbegebiet liegt und die ihm dienenden Anlagenteile in einem "eingeschränkten" Gewerbegebiet vorgesehen sind (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 11).

    37 Soweit der Kläger in seinem Einwendungsschreiben vom 15.11.2010 und in seiner ergänzenden Klagebegründung darüber hinaus beanstandet hat, dass die Baugrundstücke nach den nunmehr im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur planungsrechtlichen Beurteilung "unselbständiger" Teile eines Gesamtbetriebs (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO) nicht mehr einheitlich von einem gewerbegebietstypischen Gewerbebetrieb genutzt werden könnten, was die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke erheblich einschränke, trifft dies zwar zu.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2008 - 3 S 358/08

    Verpflichtung zur erneuten Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans, wenn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
    Nachdem der Gemeinderat der Beklagten den durch die Lärmwirkungen des Straßenverkehrs (B 295) bedingten Konflikt im Hinblick auf die überschrittenen Orientierungswerte der DIN 18005 bereits auf Planungsebene bewältigen wollte (vgl. Planbegründung v. 23.05.2006, S. 11), kann nicht davon ausgegangen werden, dass jene Festsetzungen dann gleichwohl unabhängig von den eigentlich für erforderlich gehaltenen Schutzvorkehrungen Geltung beanspruchen sollten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2008 - 3 S 358/08 -, BauR 2009, 1691).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
    Die jenseits der Straße "In der Eiselstätt" bzw. der Weiherstraße bereits vorhandene Wohnbebauung gehört demgegenüber schon aufgrund ihrer unterschiedlichen Nutzung nicht mehr zur näheren Umgebung des Bauvorhabens (vgl. BVerwG, Urt. 06.07.1984 - 4 C 28.83 -, Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 11).
  • BVerwG, 11.12.2002 - 4 BN 16.02

    Normenkontrolle; Rechtsmittel; "Doppelfehler"; Nichtigkeit; Unwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
    Weder wurden bei Anwendung des § 4a Abs. 3 BauGB bzw. § 3 Abs. 3 BauGB a. F. nur einzelne Personen nicht beteiligt noch wurden lediglich die Voraussetzungen für die Durchführung der Beteiligung verkannt, vielmehr wurde die grundsätzlich notwendige erneute Beteiligung völlig unterlassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 BN 16.02 -, NVwZ 2003, 621).
  • BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06

    Begriff des zentralen Versorgungsbereichs i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB; Anrechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
    Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen (vgl. auch Beschl. v. 20.11.2006 - BVerwG 4 B 50.06 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 1697/95

    Bebauungsplan: Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, Befangenheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
    Zwar wäre eine erneute Beteiligung auch dann entbehrlich, wenn die Änderung in unwesentlichem Umfang einem Vorschlag des davon Betroffenen und schon vorher beteiligten Grundstückseigentümers entspräche (vgl. Senatsurt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1997, 24; BVerwG, Urt. v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 -, NVwZ 1988, 822).
  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09

    Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122

    Mangelnde Wahrung der Zweckbestimmung eines Baugebiets durch Ausschluß von

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10

    Zur einstweiligen Sicherstellung eines Naturdenkmals

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

  • BVerwG, 01.10.2008 - 4 B 53.08

    Trennbarkeit eines Bebauungszusammenhangs durch eine Geländezäsur als Bestandteil

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 7 D 110/09

    Rechtmäßigkeit der mit einem Bebauungsplan erfolgenden Zuordnung von mit

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08

    Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10

    Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2011 - 8 S 1044/09

    Zum Rechtsschutzinteresse in einem Normenkontrollverfahren gegen einen

  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Die Überplanung eines teilweise bereits bebauten Gebiets, insbesondere eines vorhandenen Gewerbegebiets in der Nachbarschaft zu einer bestehenden Wohnnutzung erfordert auch hinsichtlich des in der Abwägung zu beachtenden Trennungsgrundsatzes des § 50 BImSchG und des Gebots der Konfliktbewältigung eine erkennbare sorgfältige Bestandsaufnahme betreffend der vorhandenen Betriebe und ihres zulässigen Emissionsverhaltens (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2010, 4 B 76/09, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 1.11.2006, 2 E 5/01.N; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.5.2012, OVG 2 A 11.10, juris und Urt. v. 10.9.2009, OVG 2 A 2.06, juris; VGH Kassel, Urt. v. 22.4.2010, 4 C 246/09.N, juris; OVG Münster, Urt. v. 7.3.2006, BRS 70 Nr. 21 und Urt. v. 14.5.2004, UPR 2004, 396; VGH Mannheim, Urt. v. 1.3.2012, 5 S 1749/10, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2011, DVBl 2012, 376 und v. 8.6.2011, 1 C 11239/10, juris; Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB, 6. Aufl. 2010, § 2 Rn. 31; Gierke in: Brügelmann, a.a.O., § 2 Rn. 153).
  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 1 A 857/10

    Zwischenurteil; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizinteresse

    Bereits die in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. HessVGH, Urt. v. 13. Januar 2011 - 3 A 1987/09 - VGH BW, Urt. v. 1. März 2012 - 5 S 1749/10 -, jeweils juris) gebräuchliche Formulierung des erstinstanzlichen Hilfsantrags lasse eindeutig erkennen, dass es sich um eine Fortsetzungsfeststellungsklage handele.

    43 Bei der Formulierung ihres erstinstanzlich gestellten Hilfsantrags, den das Verwaltungsgericht - wohl ohne vorhergehende Erläuterungen oder Klarstellungen nach § 86 Abs. 3 VwGO - in die Niederschrift vom 27. Mai 2009 aufnahm, hat die Klägerin eine von ihr zutreffend zitierte obergerichtliche Tenorierungspraxis zugrunde gelegt, nach der abweichend vom Wortlaut des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf eine zulässige und begründete Fortsetzungsfeststellungsklage ein Entscheidungsausspruch mit der Feststellung ergeht, "dass ein Bauvorhaben ... nach Maßgabe (eines) Bauantrags vom ... bis zum Inkrafttreten der ... Veränderungssperre ... planungsrechtlich zulässig war" (so Satz 2 der Entscheidungsformel im Urteil des VGH BW v. 1. März 2012 - 5 S 1749/10 -, juris vor Rn. 1 u. Rn. 44 ff.).44 Auch wenn § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eher eine Antragsformulierung des Inhalts nahelegt, dass die Ablehnung des beantragten Vorbescheids rechtswidrig und die Beklagte bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre verpflichtet gewesen sei, der Klägerin den Bauvorbescheid zu erteilen (so der Fortsetzungsfeststellungsantrag, der offenbar dem Urteil des BVerwG v. 27. März 1998 [a. a. O. S. 296] zugrunde lag), schließen sowohl die abweichende obergerichtliche Tenorierungspraxis als auch die Bindung des Gerichts an das erkennbare Rechtsschutzbegehren (§ 88 VwGO) die Annahme der Beklagten aus, die Klägerin habe einen Feststellungsantrag nach § 43 Abs. 1 VwGO gestellt.

  • VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10

    Anforderungen an die Darlegung schädlicher Auswirkungen eines

    Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen (zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2012 - 5 S 1749/10 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.11.2006 - 4 B 50.06 -, juris).

    Schädliche Auswirkungen für die Brettener Altstadt sind zudem in Anbetracht des bestehenden Kaufkraftpotenzials der Stadt Bretten zu erwarten (vgl. zu diesem Kriterium VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2012, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 06.04.2018 - 2 K 5668/17

    Kein Verkündungsmangel bei Erlass eines Bebauungsplans, in dem auf technische

    Eine zuverlässige Kenntnisnahme von diesem Regelwerk ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 01.03.2012 - 5 S 1749/10 - VBlBW 2012, 381; Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris) schon deswegen gewährleistet, weil es samt Beiblatt 1 in Baden-Württemberg als technische Baubestimmung nach § 3 Abs. 3 LBO eingeführt (siehe Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über die Liste der Technischen Baubestimmungen - LTB -, GABl. 2009, 402, 413) und sein gesamter Inhalt durch Abdruck im Gemeinsamen Amtsblatt ohne Weiteres öffentlich zugänglich ist (vgl. die Bekanntmachung mit Text in GABl. 1990, 829 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2019 - 8 S 1207/18

    Verkündungsmangel eines Bebauungsplans

    Eine die Zulassung der Berufung rechtfertigende Divergenz zu den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - und vom 01.03.2012 - 5 S 1749/10 sowie zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 - ist auch nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.2012 - 7 B 33.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20873
BVerwG, 18.07.2012 - 7 B 33.12 (https://dejure.org/2012,20873)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2012 - 7 B 33.12 (https://dejure.org/2012,20873)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 7 B 33.12 (https://dejure.org/2012,20873)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BBergG § 82 Abs. 1 und 3
    Grundabtretung; Nutzungsrecht; Eigentumsentziehung; Ausdehnung, modale; Ausdehnung, räumliche

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBergG § 82 Abs. 1 und 3
    Ausdehnung, modale; Ausdehnung, räumliche; Eigentumsentziehung; Grundabtretung; Nutzungsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 1 BBergG, § 82 Abs 1 BBergG, § 82 Abs 3 BBergG, § 77 BBergG, §§ 77 ff BBergG
    Bergrecht: Ausdehnung der Grundabtretung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Entziehung des Grundstücks nach einer ihm belastenden Grundabtretung nach den §§ 77 ff. BBergG durch Belastung mit Nutzungsrechten für einen Bergbaubetrieb

  • rewis.io

    Bergrecht: Ausdehnung der Grundabtretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Entziehung des Grundstücks nach einer ihm belastenden Grundabtretung nach den §§ 77 ff. BBergG durch Belastung mit Nutzungsrechten für einen Bergbaubetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bergrechtliche Grundabtretung für Teilgrundstücke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 792
  • DÖV 2012, 899
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2012 - 7 B 33.12
    Denn sie ist, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte, mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres im Sinne des vom Oberverwaltungsgericht eingenommenen Rechtsstandpunkts zu beantworten (vgl. Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228 S. 12 ).
  • OVG Thüringen, 22.02.2012 - 1 KO 812/09
    Auszug aus BVerwG, 18.07.2012 - 7 B 33.12
    Me Thüringer OVG - 22.02.2012 - AZ: OVG 1 KO 812/09.
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.05.2012 - 1 B 161/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11803
OVG Saarland, 29.05.2012 - 1 B 161/12 (https://dejure.org/2012,11803)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.05.2012 - 1 B 161/12 (https://dejure.org/2012,11803)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 1 B 161/12 (https://dejure.org/2012,11803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beförderung eines erfolgreichen Bewerbers vor Abschluss eines durch einen Konkurrenten im einstweiligen Rechtsschutz eingeleiteten Gerichtsverfahrens

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4
    Beförderung eines erfolgreichen Bewerbers vor Abschluss eines durch einen Konkurrenten im einstweiligen Rechtsschutz eingeleiteten Gerichtsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 692
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hamburg, 23.05.2013 - 2 K 192/12

    Erlass des Umsatzsteuererhöhungsbetrags bei Preisbindung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2012 - 1 B 161/12
    Der Antragsteller - ebenfalls Polizeihauptkommissar (Besoldungsgruppe A 12) - hat seine dienstlichen Beurteilungen 2010 und 2008 gerichtlich angefochten - Verwaltungsstreitverfahren 2 K 192/12 und 2 K 302/12 -, hält auch seinen aktuellen Leistungsnachweis 2011 für rechtswidrig und meint, bei sachgerechten Beurteilungen gebühre ihm beförderungsbezogen der Vorrang vor den Beigeladenen.
  • VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung -

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2012 - 1 B 161/12
    in diesem Sinne auch VGH Kassel, Beschluss vom 18.2.1991 - 1 TG 85/91 -, NVwZ-RR 1992, 34, und Schnellenbach, a.a.O., Rdnr. 86.
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2012 - 1 B 161/12
    u.a. Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; ebenso u.a. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Aufl., S. 71 Rdnr. 85,.
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Eine Rechtsschutzverhinderung ist nicht nur in den Fällen gegeben, in denen die einzige Planstelle oder - bei mehreren vorgesehenen Beförderungen - alle Planstellen durch Ernennung besetzt werden, sondern auch dann, wenn - wie hier - der Dienstherr noch eine Planstelle unbesetzt lässt, der Antragsteller aber die vorläufige Untersagung weiterer Beförderungen begehrt (vgl. auch OVG Münster, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 1 B 1585/10 - ZBR 2011, 275 und vom 1. Oktober 2012 - 1 B 691/12 - juris; OVG Weimar, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 - IÖD 2012, 241; OVG Saarlouis, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 B 161/12 - NVwZ-RR 2012, 692; VGH Kassel, Beschlüsse vom 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - NVwZ-RR 1992, 34 und vom 23. April 2012 - 1 B 2284/11 - RiA 2012, 167; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317/07 - NVwZ-RR 2008, 552).
  • VG Gera, 10.07.2020 - 1 K 1893/19

    Umfang des Beförderungsverbots im Konkurrentenstreitverfahren

    Der Dienstherr ist deshalb aus Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich verpflichtet, vorläufig alle Beförderungen zu unterlassen, auf die sich der Rechtsschutzantrag des unberücksichtigt gebliebenen Beamten erstreckt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - VGH Bad-Württ, Beschl. v. 14. Dezember 2017 - 4 S 2099/17 - OVG NRW, Beschl. v. 24. November 2015 - 1 B 884/15 - OVG Saarl, Beschl. v. 29. Mai 2012 - 1 B 161/12 - HessVGH, Beschl. v. 23. April 2012 - 1 B 2284/11 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 14. Januar 2008 - 5 ME 317/07 - jeweils Juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2012 - 2 B 10673/12.OVG - beckonline; Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Recht, 2. Aufl., S. 73 Rn. 23).

    Diese Verpflichtung des Dienstherrn tritt unmittelbar kraft Verfassungsrechts (Art. 19 Abs. 4 GG), also auch ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss, ein (vgl. OVG Saarl, Beschl. v. 29. Mai 2012 - 1 B 161/12 - HessVGH, Beschl. v. 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - jeweils Juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl., S. 72).

    Dann besteht das vorläufige Beförderungsverbot nur in diesen Grenzen (vgl. OVG Saarl, Beschl. v. 29. Mai 2012 - 1 B 161/12 - Juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl., S. 72 f.).

    Dass sich der Umfang eines Konkurrentenverfahrens nach dem Antrag des jeweiligen Antragstellers richtet, ließ sich der bis 2017 ergangenen ständigen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 2 BvR 1541/11 - BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Urt. v. 4. November 2010 - 2 C 16/09, Rn. 27 - Beschl. v. 27. September 2007 - 2 C 21/06 u.a. - BGH, Urt. v. 7. Juli 1983 - III ZR 182/82 - VGH Bad-Württ, Beschl. v. 14. Dezember 2017 - 4 S 2099/17 - OVG NRW, Beschl. v. 24. November 2015 - 1 B 884/15 - OVG Saarl, Beschl. v. 29. Mai 2012 - 1 B 161/12 - HessVGH, Beschl. v. 23. April 2012 - 1 B 2284/11 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 14. Januar 2008 - 5 ME 317/07 - HessVGH, Beschl. v. 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - VG Potsdam, Urt. v. 29. Juni 2016 - VG 2 K 4/15 - jeweils Juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2012 - 2 B 10673/12.OVG - beckonline) und Literatur (vgl. Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Recht, 2. Aufl., S. 73 Rn. 23; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl., S. 72 f.) entnehmen.

  • VG München, 06.11.2018 - M 5 E 18.4999

    Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Konkurrentenstreit

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des BVerfG (bspw. BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95) und des BVerwG (bspw. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - NVwZ 2011, 358) muss der Dienstherr, wenn ein bei der Beförderungsauswahl unterlegener Mitbewerber eine einstweilige Anordnung auf vorläufige Untersagung der Beförderung des erfolgreichen Bewerbers beantragt hat, die Ernennung des ausgewählten Kandidaten bis zum Abschluss dieses gerichtlichen Verfahrens unterlassen (siehe auch OVG Saarl, B.v. 29.5. 2012 - 1 B 161/12 - NVwZ-RR 2012, 692; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 34a; Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, § 61 Rn. 1344).

    Gibt der Dienstherr zu erkennen, dass er nicht gewillt ist, diesem verfassungsrechtlich verankerten Beförderungsverbot Folge zu leisten, hat das Gericht dies (deklaratorisch) aussprechen (vgl. OVG Saarl, B.v. 29.5. 2012 - 1 B 161/12 - NVwZ-RR 2012, 692).

  • OVG Saarland, 20.09.2017 - 1 E 722/17

    Fristgerechte Vollziehung einstweiliger Anordnungen; hier: vorläufige Untersagung

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.5.2012 - 1 B 161/12 -, juris, Rdnrn. 6 ff., unter Hinweis auf BVerfG, u.a. Kammerbeschluss vom 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, ZBR 2004, 45, sowie auf BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, und Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Aufl., Seite 71, Rdnr. 85.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4355
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12 (https://dejure.org/2012,4355)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.04.2012 - 13 B 52/12 (https://dejure.org/2012,4355)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. April 2012 - 13 B 52/12 (https://dejure.org/2012,4355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Studenten auf Zulassung zu einem Masterstudiengang; Berücksichtigung einer möglichen Zulassungsbeschränkung des Studiengangs bei der Zulassung; Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung eines Studiengangs

  • rechtsportal.de

    HG NRW § 49 Abs. 7 S. 1
    Voraussetzungen für den Anspruch eines Studenten auf Zulassung zu einem Masterstudiengang; Berücksichtigung einer möglichen Zulassungsbeschränkung des Studiengangs bei der Zulassung; Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung eines Studiengangs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 519
  • DVBl 2012, 698
  • DÖV 2012, 608
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 13 B 1640/10

    Zulässigkeit des Rückgriffs auf andere als den ersten berufsqualifizierenden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12
    Etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 13 B 1640/10 -, NWVBl. 2011, 232, 13 B 1649/11 -, juris, und vom 21. Dezember 2011 - 13 B 1419/11 , juris.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 13 B 1640/10 -, und 13 B 1649/11 -, jeweils a. a. O.

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12
    Obgleich der aus Art. 12 GG folgende Teilhabeanspruch der hochschulreifen Bewerber für den Zugang zum Zweitstudium fortwirkt und nicht verbraucht ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 , BVerfGE 43, 291, 363; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. April 2009 - 13 B 269/09 -, und vom 11. Januar 2011 - 13 B 1614/10 -, jeweils juris, unterliegen Beschränkungen des Zugangs zum Zweitstudium allgemein geringeren Rechtmäßigkeitsanforderungen als Beschränkungen des Zugangs zum Erststudium.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 13 B 269/09

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zulassung zum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12
    Obgleich der aus Art. 12 GG folgende Teilhabeanspruch der hochschulreifen Bewerber für den Zugang zum Zweitstudium fortwirkt und nicht verbraucht ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 , BVerfGE 43, 291, 363; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. April 2009 - 13 B 269/09 -, und vom 11. Januar 2011 - 13 B 1614/10 -, jeweils juris, unterliegen Beschränkungen des Zugangs zum Zweitstudium allgemein geringeren Rechtmäßigkeitsanforderungen als Beschränkungen des Zugangs zum Erststudium.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 13 B 1632/09

    Anspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang Lebensmittelchemie für das WS

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 13 B 1632/09 -, NWVBl. 2010, 434, vom 17. Februar 2010 - 13 C 411/09 -, und vom 2. Februar 2012 13 B 17/12 -, juris; vgl. auch OVG Saarl., Beschluss vom 16. Januar 2012 2 B 409/11 , juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2010 - 13 C 411/09

    Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zu einem begehrten Masterstudiengang unter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 13 B 1632/09 -, NWVBl. 2010, 434, vom 17. Februar 2010 - 13 C 411/09 -, und vom 2. Februar 2012 13 B 17/12 -, juris; vgl. auch OVG Saarl., Beschluss vom 16. Januar 2012 2 B 409/11 , juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - 13 B 1614/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zulassung zum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12
    Obgleich der aus Art. 12 GG folgende Teilhabeanspruch der hochschulreifen Bewerber für den Zugang zum Zweitstudium fortwirkt und nicht verbraucht ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 , BVerfGE 43, 291, 363; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. April 2009 - 13 B 269/09 -, und vom 11. Januar 2011 - 13 B 1614/10 -, jeweils juris, unterliegen Beschränkungen des Zugangs zum Zweitstudium allgemein geringeren Rechtmäßigkeitsanforderungen als Beschränkungen des Zugangs zum Erststudium.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2011 - 13 B 1419/11

    Verpflichtung einer Zulassungsbehörde zur vorläufigen Zulassung eines Studenten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12
    Etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 13 B 1640/10 -, NWVBl. 2011, 232, 13 B 1649/11 -, juris, und vom 21. Dezember 2011 - 13 B 1419/11 , juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2012 - 13 B 17/12

    Antrag auf vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes in dem Masterstudiengang

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 13 B 1632/09 -, NWVBl. 2010, 434, vom 17. Februar 2010 - 13 C 411/09 -, und vom 2. Februar 2012 13 B 17/12 -, juris; vgl. auch OVG Saarl., Beschluss vom 16. Januar 2012 2 B 409/11 , juris.
  • OVG Saarland, 16.01.2012 - 2 B 409/11

    Zugang zum Masterstudium - Eignung durch Forderung einer bestimmten Endnote des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 13 B 52/12
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 13 B 1632/09 -, NWVBl. 2010, 434, vom 17. Februar 2010 - 13 C 411/09 -, und vom 2. Februar 2012 13 B 17/12 -, juris; vgl. auch OVG Saarl., Beschluss vom 16. Januar 2012 2 B 409/11 , juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 13 B 971/12

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens zum Masterstudium bei

    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 13 B 579/12 -, NVwZ 2012, 1419, und vom 18. April 2012 - 13 B 52/12 -, NWVBl.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. April 2012 - 13 B 52/12 -, juris, vom 26. Januar 2010 - 13 B 1649/10 -, a.a.O., Rn. 32, (Zulassungsanspruch im Falle der Überbuchung und Behandlung der Zulassungszahl als variable Größe); VG Münster, Beschluss vom 23. November 2012 - 9 L 442/12 -, juris, Rn. 64, (Zulassungsanspruch bei nicht vollständig ausgenutzter Mehrzulassung im Überbuchungsweg).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - 13 B 210/17

    Zugangsbegehren zum Masterstudium "Master of Laws" an der FernUniversität Hagen;

    Auf dieser Grundlage, darf die Hochschule grundsätzlich etwa die Einschlägigkeit eines wissenschaftlichen Studiums für das gewünschte nachfolgende Masterstudium fordern, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. April 2012 - 13 B 52/12 - zu § 49 Abs. 7 S. 3 HG RW a.F., juris, Rn. 15; vgl. auch § 62 Abs. 3 HG NRW, der für den weiterbildenden Masterstudiengang ausdrücklich eine einschlägige Vorbildung erfordert, den Zugang zum Masterstudium vom Erreichen einer Mindestdurchschnittsnote abhängig machen, ständige Senatsrechtsprechung vgl. zuletzt OVG NRW, Beschluss vom 31. März 2017 - 13 B 1510/16 - , juris, Rn. 4 ff., vgl. auch LT-Drs.

    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 18. April 2012 - 13 B 52/12 - zu § 49 Abs. 7 S. 1 und 3 HG RW a.F., juris, Rn. 15.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2018 - 13 C 60/17
    Auf dieser Grundlage, darf die Hochschule grundsätzlich etwa die Einschlägigkeit eines wissenschaftlichen Studiums für das gewünschte nachfolgende Masterstudium fordern, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 13 B 210/17 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 18. April 2012 - 13 B 52/12 - zu § 49 Abs. 7 S. 3 HG RW a.F., juris, Rn. 15; vgl. auch § 62 Abs. 3 HG NRW, der für den weiterbildenden Masterstudiengang ausdrücklich eine einschlägige Vorbildung erfordert, den Zugang zum Masterstudium vom Erreichen einer Mindestdurchschnittsnote abhängig machen, ständige Senatsrechtsprechung vgl. zuletzt OVG NRW, Beschluss vom 31. März 2017 - 13 B 1510/16 - , juris, Rn. 4 ff., vgl. auch LT-Drs.

    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 18. April 2012 - 13 B 52/12 - zu § 49 Abs. 7 S. 1 und 3 HG RW a.F., juris, Rn. 15.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - 13 B 597/12

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang "Medizin-Management für

    Etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 13 B 1640/10 -, NWVBl. 2011, 232, und 13 B 1649/11 -, juris, vom 21. Dezember 2011 - 13 B 1419/11 , juris, und vom 18. April 2012 13 B 52/12 -, juris.

    Eingehend hierzu OVG NRW, Beschluss vom 18. April 2012 13 B 52/12 -, a. a. O.

  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Zugangs zum Masterstudium

    Für die Wahl eines konsekutiven Masterstudiengangs folgt dies überdies auch daraus, dass er auf einem ersten berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss aufbaut (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 18. April 2012 - 13 B 52/12 -, juris Rn. 9 und 14. Januar 2010 - 13 B 1632/09 -, juris Rn. 10 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2011 - OVG 5 S 27.10 -, juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 7 CE 13.1084

    LMU München; Masterstudiengang Economics; Eignungsvoraussetzung;

    Der Senat folgt im vorliegenden gerichtlichen Eilverfahren insoweit der Rechtsprechung anderer Obergerichte, wonach für den Zugang zum Masterstudium ohne Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG eine Mindestnote des Bachelorabschlusses gefordert werden darf, weil diese Eignungsvoraussetzung das für erforderlich erachtete hohe fachliche und wissenschaftliche Niveau des Masterstudiengangs und damit auch die internationale Reputation und Akzeptanz der Masterabschlüsse sicherstellen soll (vgl. OVG NW, B.v. 16.5.2013 - 13 B 307/13 - juris Rn. 3 ff..; B.v. 18.4.2012 - 13 B 52/12 - juris Rn. 7 ff.; OVG Saarl, B.v. 16.1.2012 - 2 B 409/11 - juris Rn. 18 ff.).
  • VG Münster, 13.12.2016 - 9 L 1299/16

    Nachweis "wissenschaftlicher Originalität" kann kein Zugangserfordernis zu

    vgl. statt Vieler: OVG NRW, Beschlüsse vom 30. November 2016 - 13 B 1159/16 - und vom 18. April 2012 - 13 B 52/12 -, jeweils m.w.N., juris.
  • VG Düsseldorf, 22.11.2019 - 15 L 2528/19

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung isolierte Anfechtung einer

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. April 2012 - 13 B 52/12 -, juris, Rdnr. 15, vom 10. Mai 2017 - 13 B 210/17 -, juris, Rdnr. 7, und vom 15. Februar 2018 - 13 C 60/17 -, juris, Rdnr. 9 ff.
  • VGH Bayern, 09.09.2014 - 7 CE 14.1059

    Vergleichbarkeit eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit

    Diese Anliegen verkörpern ein gewichtiges Gemeinschaftsgut (BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13, B.v. 13.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 22 f.; VerfGH Berlin, B.v. 19.6.2013 - 150/12 - juris Rn. 48; OVG NW, B.v. 18.4.2012 - 13 B 52/12 - NVwZ-RR 2012, 519).
  • VGH Bayern, 02.09.2014 - 7 CE 14.1203

    Zugang zum Masterstudiengang "Produktion und Logistik"; Nachweis der

    Diese Anliegen verkörpern ein gewichtiges Gemeinschaftsgut (BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 juris Rn. 22 f.; VerfGH Berlin, B.v. 19.6.2013 - 150/12 juris Rn. 48; OVG NW, B.v. 18.4. 2012 - 13 B 52/12 - NVwZ-RR 2012, 519).
  • VG Göttingen, 08.10.2012 - 8 C 701/12

    Bachelorstudiengang; fachliche Einschlägigkeit; Einschlägigkeit; konsekutiver

  • VG Braunschweig, 31.03.2017 - 6 B 434/16

    Fachliche Eignung; Gesundheitspsychologie; Masterstudium; Psychologie; Zugang

  • VG Minden, 09.03.2017 - 10 L 246/17

    Zulassung eines Studienbewerbers zum Masterstudiengang Psychologie bei Nachweis

  • VG Hannover, 26.11.2012 - 8 C 6144/12

    Durchschnittsnote; Masterstudium; Masterstudiengang; Eignung; Zugangsnote

  • VG Göttingen, 20.09.2012 - 8 C 696/12

    Bachelorstudiengang; besondere Eignung; Masterstudiengang; Mindestnote;

  • VG Minden, 16.05.2013 - 10 L 40/13

    Zugangsprüfung zur Feststellung der Eignung eines Bewerbers i.R.d. Zulassung zum

  • VG Münster, 20.12.2012 - 9 L 452/12

    Anspruch auf vorläufige Einschreibung zum Studiengang "Master of Education" an

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,199
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11 (https://dejure.org/2012,199)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.01.2012 - 1 A 1799/11 (https://dejure.org/2012,199)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 1 A 1799/11 (https://dejure.org/2012,199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ruhestand Hinausschieben der Altersgrenze Richter Altersdiskriminierung Einzelrichter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RL 2000/78/EG Art. 6 Abs. 1, VwGO § 6 Abs. 4
    Ruhestand Hinausschieben der Altersgrenze Richter Altersdiskriminierung Einzelrichter

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer unverrückbaren Altersgrenze für Richter nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 LRiG; Heranziehung der richterlichen Unabhängigkeit als sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung; Einstufbarkeit starrer Altersgrenzen als unzulässige Altersdiskriminierung

  • rechtsportal.de

    LRiG § 3 Abs. 3
    Rechtmäßigkeit einer unverrückbaren Altersgrenze für Richter nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 LRiG; Heranziehung der richterlichen Unabhängigkeit als sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung; Einstufbarkeit starrer Altersgrenzen als unzulässige Altersdiskriminierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 444
  • NVwZ-RR 2012, 5
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11
    Die genannte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht auch nicht in Widerspruch zu seiner später ergangenen Entscheidung, Urteil vom 13. September 2011 - C-447/09 - , NJW 2011, 3209 = juris.

    Die Entscheidung vom 13. September 2011 (C-447/09) hatte sich vielmehr mit der besonderen Problematik zu befassen, ob eine tarifvertragliche Regelung, welche den Eintritt in den Ruhestand für Piloten der Deutschen Lufthansa betraf, auf der Grundlage des Art. 2 Abs. 5 Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt sein kann.

    Auch aus dem Text der Entscheidungsgründe selbst (S. 8 des Urteilsabdrucks) ergeben sich hinreichende Hinweise darauf, dass es die Ausführungen des Klägers insbesondere zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und dort anhängiger Verfahren - gemeint sein wird das vom Kläger schriftsätzlich genannte Verfahren C-447/09 - bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat.

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11
    vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 et al.

    -, BVerfGE 85, 191 = juris Rn. 67, sowie Beschlüsse vom 17. November 2009 - 1 BvR 2192/05 -, BVerfGE 125, 1 = juris Rn. 89, und vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93, 2 BvL 40/93 -, BVerfGE 93, 386 = juris Rn. 52.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 1 B 653/09

    Weiterbeschäftigung als Richterin an einem Landgericht; Weiterbeschäftigung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11
    vgl. Beschluss des Senats vom 26. Mai 2009 - 1 B 653/09 -, DRiZ 2009, 301 = juris Rn. 8 = NRWE.

    Denn diese (Ermessens-)Vorschrift verlangt die tatbestandliche Prüfung, dass "dienstliche Gründe nicht entgegenstehen." Beschluss des Senats vom 26. Mai 2009 - 1 B 653/09 -, a.a.O., juris Rn. 5, 8 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 1 B 1412/09

    Eintritt in den Ruhestand eines Richters am Amtsgericht zu einem anderen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11
    Zur Begründung nahm das Verwaltungsgericht vertiefend Bezug auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 30. September 2009 - 1 B 1412/09 , NVwZ 2010, 203.

    Vgl. auch Beschluss des Senats vom 30. September 2009 - 1 B 1412/09 , DRiZ 2009, 373 = juris Rn. 8 = NRWE, zum Landesrichterrecht.

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11
    EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 , ZBR 2011, 341 = juris, Rn. 33 ff. (75).

    Die im Ergebnis verneinte Frage betraf entsprechend allein Fragen der öffentlichen Sicherheit, welche in dem hier relevanten Verfahren wie auch in dem zuvor zitierten Verfahren C-159/10, C-160/10 ohne Bedeutung sind bzw. waren.

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11
    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 - 6 C 30/98 -, BVerwGE 110, 40 = juris Rn. 16.
  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11
    -, BVerfGE 85, 191 = juris Rn. 67, sowie Beschlüsse vom 17. November 2009 - 1 BvR 2192/05 -, BVerfGE 125, 1 = juris Rn. 89, und vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93, 2 BvL 40/93 -, BVerfGE 93, 386 = juris Rn. 52.
  • BVerwG, 10.09.1999 - 9 B 7.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zur Frage der politischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11
    Neumann in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 138 Rn. 108 unter Bezugnahme unter anderem auf BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 1981 - 1 BvR 1024/79 -, BVerfGE 58, 353 (= juris, Rn. 9); BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 7/99 -, Buchholz 310, § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 (= juris Rn. 2).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11
    Neumann in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 138 Rn. 108 unter Bezugnahme unter anderem auf BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 1981 - 1 BvR 1024/79 -, BVerfGE 58, 353 (= juris, Rn. 9); BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 7/99 -, Buchholz 310, § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 (= juris Rn. 2).
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 A 1799/11
    -, BVerfGE 85, 191 = juris Rn. 67, sowie Beschlüsse vom 17. November 2009 - 1 BvR 2192/05 -, BVerfGE 125, 1 = juris Rn. 89, und vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93, 2 BvL 40/93 -, BVerfGE 93, 386 = juris Rn. 52.
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • OLG Saarbrücken, 28.09.2009 - 5 W 11/09

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei Anordnung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2012 - 1 A 125/11

    Berechnungsfähigkeit der "eingehenden Beratung" nach Nr. 3 GOÄ bei Erbringung

    2; OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 A 1799/11 -, juris, Rn. 38 f. = NRWE, Rn. 39 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 1 A 882/10

    In Nordrhein-Westfalen für Richter geltende starre Altersgrenze ohne gesetzlich

    Beschlüsse des Senats vom 30. September 2011 - 1 A 426/09 - (n.v.), S. 10, m. w. N., und vom 12. Januar 2012 - 1 A 1799/11 -, juris, Rn. 20 ff. = NRWE; siehe auch bereits Beschluss vom 30. September 2009 - 1 B 1412/09 -, DRiZ 2009, 373 = juris, Rn. 8 = NRWE.

    vgl. dazu Beschluss des Senats vom 12. Januar 2012 - 1 A 1799/11 -, juris, Rn. 24 ff. = NRWE.

  • OVG Thüringen, 31.01.2013 - 2 EO 74/13

    Altersgrenze bei Richtern

    Die im Ergebnis verneinte Frage betraf allein Probleme der öffentlichen Sicherheit, welche in dem hier relevanten Verfahren wie auch in dem zuvor zitierten Verfahren C-159/10, C-160/10 ohne Bedeutung sind bzw. waren (vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 A 1799/11 - Juris).

    Der Senat sieht in Übereinstimmung mit dem OVG Nordrhein- Westfalen (zuletzt Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 A 1799/11 - Juris, m. w. N.) einen hinreichenden Differenzierungsgrund zwischen Beamten und Richtern in der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG, Art. 86 Abs. 2 ThürVerf), an der der Landesgesetzgeber ohne Überschreitung des ihm eingeräumten Gestaltungsspielraums vertretbar anknüpfen kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2019 - 2 A 3159/17

    Anspruch auf Erteilung eine positiven Bauvorbescheids zur planungsrechtlichen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 1 A 1775/10 -, NVwZ-RR 2012, 444 = juris Rn. 36 ff., 45, und vom 26. Juli 2011 - 4 A 2862/09 - Ruthig, in: Kopp/Schenke, VwGO - Kommentar, 24. Aufl. 2018, § 6 Rn. 28 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2013 - 1 A 2647/10

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ministerialzulage von der

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 - 6 C 30.98 -, BVerwGE 110, 40 = NVwZ 2000, 1290 = juris, Rn. 15 f., und Beschluss vom 13. Juli 2011 - 3 B 42.11 -, ZOV 2011, 220 = juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschlüsse vom 12. November 2010 - 6 A 940/09 -, juris, Rn. 23 f. = NRWE, Rn. 24 f., vom 12. Januar 2012 - 1 A 1799/11 -, NVwZ-RR 2012, 444 = juris, Rn. 31 f. = NRWE, Rn. 32 f., vom 4. Juni 2012 - 11 A 1422/11 -, juris, Rn. 28 f. = NRWE, Rn. 29 f., und vom 26. Juli 2012 - 1 A 1775/10 -, juris, Rn. 36 f. = NRWE, Rn. 37 f.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 201.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 4 S 46.14

    Verfassungsmäßigkeit der absoluten Ruhealtersgrenze für vor 1950 geborene

    Unter Beachtung dieser für Beamte und Richter unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Ausgangslage war der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht darauf reduziert, für Richter die von dem Antragsteller vermisste Regelung treffen zu müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. September 2014 - OVG 4 S 28.14 -, S. 8 EA; s. ferner OVG Münster, Beschlüsse vom 26. Mai 2009, a.a.O., und vom 12. Januar 2012 - 1 A 1799/11 -, juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2012 - 1 A 1775/10

    Soldat auf Zeit; Entlassung; Kriegsdienstverweigerung; Kriegsdienstverweigerer;

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 - 6 C 30.98 -, BVerwGE 110, 40 = NVwZ 2000, 1290 = juris, Rn. 15 f., und Beschluss vom 13. Juli 2011 - 3 B 42.11 -, ZOV 2011, 220 = juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschlüsse vom 12. November 2010 - 6 A 940/09 -, juris, Rn. 23 f. = NRWE, Rn. 24 f., vom 12. Januar 2012 - 1 A 1799/11 -, NVwZ-RR 2012, 444 = juris, Rn. 31 f. = NRWE, Rn. 32 f., und vom 4. Juni 2012 - 11 A 1422/11 -, juris, Rn. 28 f. = NRWE, Rn. 29 f.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 201.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2017 - 1 A 2738/15

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch Kenntnisnahme des Vortrags der Beteiligten;

    Neumann in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014,§ 138 Rn. 108 unter Bezugnahme unter anderem auf BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 1981 - 1 BvR 1024/79 -, BVerfGE 58, 353 = NJW 1982, 30 = juris, Rn. 9, und BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 -, Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 = juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 A 1799/11 -, juris, Rn. 38 f.
  • VG Köln, 30.10.2013 - 3 L 1108/13

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Hinausschieben der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 A 1799/11 - ; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19.02.2010 - 12 K 1310/08 - ; OVG NRW, Beschluss vom 30.09.2009 - 1 B 1412/09 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2012 - 1 A 864/11

    Anforderungen an die Darlegung einer erfolgreichen Gehörsrüge; Maßgeblichkeit der

    Neumann in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 138 Rn. 108 unter Bezugnahme unter anderem auf BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 1981 - 1 BvR 1024/79 -, BVerfGE 58, 353 = NJW 1982, 30 = juris, Rn. 9, und BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 -, Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 = juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 A 1799/11 -, juris, Rn. 38 f. = NRWE, Rn. 39 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 1 A 2284/11

    Vorliegen eines materiellen Auskunftsanspruchs eines Beamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 1 A 1517/10

    Zu dem vom Statistischen Bundesamt durchzuführenden Verfahren zur Ermittlung der

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1470
OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10 (https://dejure.org/2011,1470)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2011 - 4 LC 61/10 (https://dejure.org/2011,1470)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 4 LC 61/10 (https://dejure.org/2011,1470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 S. 1 RGebStV; § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RGebStV
    Einschränkende Auslegung der Regelung der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RGebStV bei gemeinsamer Nutzung eines Rundfunkgerätes

  • rechtsportal.de

    Einschränkende Auslegung der Regelung der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RGebStV bei gemeinsamer Nutzung eines Rundfunkgerätes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Zweitgeräte des Lebensgefährten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einschränkende Auslegung der Regelung der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RGebStV bei gemeinsamer Nutzung eines Rundfunkgerätes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 304
  • NVwZ-RR 2012, 5
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1519/08

    Rundfunkgebührenpflicht von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10
    Die Regelung der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV ist in dem Fall, dass mehrere Personen gemeinsam ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten, nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte nur demjenigen Rundfunkteilnehmer zu Gute kommt, der das Erstgerät angemeldet hat und hierfür Rundfunkgebühren entrichtet (im Anschluss an Bayerischer VGH, Urteil vom 28.2. 2011 - 7 BV 09.692 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 25.2.2010 - 4 Bf 59/09.Z -, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.8.2008 - 2 S 1519/08 -).

    So wird zu Recht typischerweise bei Ehegatten, aber auch bei Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften, ein gemeinsames Bereithalten von Geräten in den gemeinsam genutzten Räumen angenommen (vgl. z.B. VGH Mannheim, Urt. v. 26.09.2008 - 2 S 2705/07 - juris, für eingetragene Lebenspartner gemäß § 1 LPartG; Urt. v. 21.08.2008 -, 2 S 1519/08 -, juris, für nichteheliche Lebenspartner; Göhmann u.a. in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 5 RGebStV Rn. 27 für Ehegatten, Rn. 32 für nichteheliche Lebenspartner).

    Das gilt unabhängig davon, ob die gemeinsam bereit gehaltenen Geräte in der gemeinsam genutzten Wohnung von dem Kläger oder seiner Lebensgefährtin angemeldet worden sind (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26.09.2008 u. Urt. v. 21.08.2008, a.a.O.).

    Sie findet beispielsweise Anwendung, wenn Eheleute Rundfunkgeräte ausnahmsweise nicht gemeinschaftlich nutzen, etwa weil beide Eheleute in derselben Wohnung getrennt leben (zur Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV in diesem Fall: Göhmann u.a. in: Hahn/Vesting, a.a.O., § 5 RGebStV Rn. 27; siehe auch VGH Mannheim, Urt. v. 26.09.2008 u. Urt. v. 21.08.2008, a.a.O.).

    Ein Rundfunkempfangsgerät hält nach allgemeiner Ansicht derjenige zum Empfang bereit (§ 1 Abs. 2 Satz 1 RGebStV), der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Rundfunkempfangsgerät innehat und rechtlich verbindliche Benutzungsregelungen etwa über seinen Einsatz und die Programmwahl treffen kann (vgl. z.B. OVG NRW vom 2.3.2010 Az. 8 A 2217/09 RdNr. 37 m.w.N.; OVG Hamburg vom 25.2.2010 Az. 4 Bf 59/09.Z RdNr. 11; VGH BW vom 21.8.2008 Az. 2 S 1519/08 RdNr. 21; BayVGH vom 4.11.1998 VGH n.F. 51, 176/178; Naujock in Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RdNr. 31a zu § 1 RGebStV).

    Bei ehelichen wie nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist regelmäßig - wie unstreitig auch im vorliegenden Fall - davon auszugehen, dass beide Partner hinsichtlich der in der gemeinsamen Wohnung befindlichen Rundfunkempfangsgeräte die tatsächliche Verfügungsgewalt innehaben und rechtlich verbindliche Benutzungsregelungen über Einsatz und Programmwahl treffen können (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 42; OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O. RdNr. 11; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 21; Naujock a.a.O. RdNr. 37 zu § 1 RGebStV).

    Der Beklagte kann die Rundfunkgebühren somit zwar von jedem Gesamtschuldner fordern, er hat auf sie jedoch insgesamt nur einmal Anspruch (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 40 ff.; OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O. RdNr. 10 ff.; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 21 f.; Naujock a.a.O. RdNr. 36 f. zu § 1 RGebStV).

    Die tatsächliche Anmeldung des Rundfunkempfangsgeräts hat deshalb weder auf die Person des Rundfunkteilnehmers noch den Beginn seiner Gebührenpflicht Einfluss (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 40 ff.; OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O. RdNr. 10 ff.; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 21 f.; Gall in Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RdNr. 8 zu § 3 RGebStV).

    Der Senat folgt diesen Überlegungen im Ergebnis nicht und schließt sich der dem Wortlaut und der Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrags folgenden Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 21.8.2008 a.a.O.) an (ihm folgend OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O.), die das Bundesverwaltungsgericht als mit Bundesrecht vereinbar und "rechtsstaatlich unbedenkliche gerichtliche Auslegung" beurteilt hat (vgl. BVerwG vom 29.4.2009 Az. 6 C 28.08 RdNr. 23).

    Denn die das Erstgerät gemeinsam zum Empfang bereithaltenden Rundfunkteilnehmer haben es selbst in der Hand, wie das OVG NRW einräumt, durch entsprechende An- und Ummeldungen des Erstgeräts die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in der Wohnung oder im Kraftfahrzeug weiterhin zu sichern (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 87; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 25; BVerwG vom 29.4.2009 a.a.O. RdNr. 23).

    Der Senat folgt dieser Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (diese Auffassung wird ebenfalls vertreten vom OVG Hamburg, Beschluss vom 25.2.2010 - 4 Bf 59/09.Z -, NordÖR 2010, 251, und vom VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.8.2008 - 2 S 1519/08 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.4.2009 - 6 C 28.08 - a.A.: OVG NRW, Urteil vom 2.3.2010 - 8 A 2217/09 -, NWVBl. 2010, 361).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 8 A 2217/09

    Heranziehung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; Ausnahme von der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10
    Ein Rundfunkempfangsgerät hält nach allgemeiner Ansicht derjenige zum Empfang bereit (§ 1 Abs. 2 Satz 1 RGebStV), der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Rundfunkempfangsgerät innehat und rechtlich verbindliche Benutzungsregelungen etwa über seinen Einsatz und die Programmwahl treffen kann (vgl. z.B. OVG NRW vom 2.3.2010 Az. 8 A 2217/09 RdNr. 37 m.w.N.; OVG Hamburg vom 25.2.2010 Az. 4 Bf 59/09.Z RdNr. 11; VGH BW vom 21.8.2008 Az. 2 S 1519/08 RdNr. 21; BayVGH vom 4.11.1998 VGH n.F. 51, 176/178; Naujock in Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RdNr. 31a zu § 1 RGebStV).

    Bei ehelichen wie nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist regelmäßig - wie unstreitig auch im vorliegenden Fall - davon auszugehen, dass beide Partner hinsichtlich der in der gemeinsamen Wohnung befindlichen Rundfunkempfangsgeräte die tatsächliche Verfügungsgewalt innehaben und rechtlich verbindliche Benutzungsregelungen über Einsatz und Programmwahl treffen können (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 42; OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O. RdNr. 11; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 21; Naujock a.a.O. RdNr. 37 zu § 1 RGebStV).

    Der Beklagte kann die Rundfunkgebühren somit zwar von jedem Gesamtschuldner fordern, er hat auf sie jedoch insgesamt nur einmal Anspruch (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 40 ff.; OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O. RdNr. 10 ff.; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 21 f.; Naujock a.a.O. RdNr. 36 f. zu § 1 RGebStV).

    Die tatsächliche Anmeldung des Rundfunkempfangsgeräts hat deshalb weder auf die Person des Rundfunkteilnehmers noch den Beginn seiner Gebührenpflicht Einfluss (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 40 ff.; OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O. RdNr. 10 ff.; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 21 f.; Gall in Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RdNr. 8 zu § 3 RGebStV).

    § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV ist entgegen der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 2.3.2010 a.a.O.) in dem Fall, dass mehrere Personen gemeinsam ein (erstes) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten, auch nicht einschränkend dahin auszulegen, dass die Zweitgerätefreiheit nur demjenigen Rundfunkteilnehmer zugute kommt, der das Erstgerät angemeldet hat und hierfür Rundfunkgebühren entrichtet.

    Denn die das Erstgerät gemeinsam zum Empfang bereithaltenden Rundfunkteilnehmer haben es selbst in der Hand, wie das OVG NRW einräumt, durch entsprechende An- und Ummeldungen des Erstgeräts die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in der Wohnung oder im Kraftfahrzeug weiterhin zu sichern (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 87; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 25; BVerwG vom 29.4.2009 a.a.O. RdNr. 23).

    Der Senat folgt dieser Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (diese Auffassung wird ebenfalls vertreten vom OVG Hamburg, Beschluss vom 25.2.2010 - 4 Bf 59/09.Z -, NordÖR 2010, 251, und vom VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.8.2008 - 2 S 1519/08 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.4.2009 - 6 C 28.08 - a.A.: OVG NRW, Urteil vom 2.3.2010 - 8 A 2217/09 -, NWVBl. 2010, 361).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten können auch aus der (in dem Urteil des OVG NRW vom 2.3.2010, a.a.O., im Einzelnen wiedergegebenen) Entstehungsgeschichte der Regelung zur Zweitgerätegebührenfreiheit, insbesondere aus der "Klarstellung und Präzisierung" der Gebührenfreiheit für finanziell bedürftige Personen in 5 Abs. 1 Satz 2 RGebStV und der Einfügung der Privilegierung für Ehegatten keine durchgreifenden Anhaltspunkte für eine einschränkende Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV gewonnen werden.

  • OVG Hamburg, 25.02.2010 - 4 Bf 59/09

    Vertretungsverhältnisse einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt - gemeinsame

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10
    Die Regelung der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV ist in dem Fall, dass mehrere Personen gemeinsam ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten, nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte nur demjenigen Rundfunkteilnehmer zu Gute kommt, der das Erstgerät angemeldet hat und hierfür Rundfunkgebühren entrichtet (im Anschluss an Bayerischer VGH, Urteil vom 28.2. 2011 - 7 BV 09.692 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 25.2.2010 - 4 Bf 59/09.Z -, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.8.2008 - 2 S 1519/08 -).

    Ein Rundfunkempfangsgerät hält nach allgemeiner Ansicht derjenige zum Empfang bereit (§ 1 Abs. 2 Satz 1 RGebStV), der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Rundfunkempfangsgerät innehat und rechtlich verbindliche Benutzungsregelungen etwa über seinen Einsatz und die Programmwahl treffen kann (vgl. z.B. OVG NRW vom 2.3.2010 Az. 8 A 2217/09 RdNr. 37 m.w.N.; OVG Hamburg vom 25.2.2010 Az. 4 Bf 59/09.Z RdNr. 11; VGH BW vom 21.8.2008 Az. 2 S 1519/08 RdNr. 21; BayVGH vom 4.11.1998 VGH n.F. 51, 176/178; Naujock in Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RdNr. 31a zu § 1 RGebStV).

    Bei ehelichen wie nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist regelmäßig - wie unstreitig auch im vorliegenden Fall - davon auszugehen, dass beide Partner hinsichtlich der in der gemeinsamen Wohnung befindlichen Rundfunkempfangsgeräte die tatsächliche Verfügungsgewalt innehaben und rechtlich verbindliche Benutzungsregelungen über Einsatz und Programmwahl treffen können (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 42; OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O. RdNr. 11; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 21; Naujock a.a.O. RdNr. 37 zu § 1 RGebStV).

    Der Beklagte kann die Rundfunkgebühren somit zwar von jedem Gesamtschuldner fordern, er hat auf sie jedoch insgesamt nur einmal Anspruch (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 40 ff.; OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O. RdNr. 10 ff.; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 21 f.; Naujock a.a.O. RdNr. 36 f. zu § 1 RGebStV).

    Die tatsächliche Anmeldung des Rundfunkempfangsgeräts hat deshalb weder auf die Person des Rundfunkteilnehmers noch den Beginn seiner Gebührenpflicht Einfluss (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 40 ff.; OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O. RdNr. 10 ff.; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 21 f.; Gall in Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RdNr. 8 zu § 3 RGebStV).

    Der Senat folgt diesen Überlegungen im Ergebnis nicht und schließt sich der dem Wortlaut und der Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrags folgenden Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 21.8.2008 a.a.O.) an (ihm folgend OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O.), die das Bundesverwaltungsgericht als mit Bundesrecht vereinbar und "rechtsstaatlich unbedenkliche gerichtliche Auslegung" beurteilt hat (vgl. BVerwG vom 29.4.2009 Az. 6 C 28.08 RdNr. 23).

    Der Senat folgt dieser Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (diese Auffassung wird ebenfalls vertreten vom OVG Hamburg, Beschluss vom 25.2.2010 - 4 Bf 59/09.Z -, NordÖR 2010, 251, und vom VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.8.2008 - 2 S 1519/08 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.4.2009 - 6 C 28.08 - a.A.: OVG NRW, Urteil vom 2.3.2010 - 8 A 2217/09 -, NWVBl. 2010, 361).

  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08

    Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10
    Auf die Verfügung des Verwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2009, zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 2009 (6 C 28.08) Stellung zu nehmen, hat der Beklagte ferner u. a. auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. Oktober 2009 (14 A 218/08) verwiesen, wonach eine Rundfunkgebührenpflicht des bei der GEZ nicht angemeldeten Lebenspartners für ein Kfz-Rundfunkgerät in einem auf diesen zugelassenen Fahrzeug bestehe, wenn die in der gemeinsamen Wohnung zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte auf den anderen Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft angemeldet seien.

    Der Senat folgt diesen Überlegungen im Ergebnis nicht und schließt sich der dem Wortlaut und der Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrags folgenden Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 21.8.2008 a.a.O.) an (ihm folgend OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O.), die das Bundesverwaltungsgericht als mit Bundesrecht vereinbar und "rechtsstaatlich unbedenkliche gerichtliche Auslegung" beurteilt hat (vgl. BVerwG vom 29.4.2009 Az. 6 C 28.08 RdNr. 23).

    Denn die das Erstgerät gemeinsam zum Empfang bereithaltenden Rundfunkteilnehmer haben es selbst in der Hand, wie das OVG NRW einräumt, durch entsprechende An- und Ummeldungen des Erstgeräts die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in der Wohnung oder im Kraftfahrzeug weiterhin zu sichern (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 87; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 25; BVerwG vom 29.4.2009 a.a.O. RdNr. 23).

    Falls gleichwohl unerwünschte Gebührenausfälle auftreten sollten, wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, hierauf zu reagieren (vgl. BVerwG vom 29.4.2009 a.a.O. RdNr. 23).".

    Der Senat folgt dieser Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (diese Auffassung wird ebenfalls vertreten vom OVG Hamburg, Beschluss vom 25.2.2010 - 4 Bf 59/09.Z -, NordÖR 2010, 251, und vom VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.8.2008 - 2 S 1519/08 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.4.2009 - 6 C 28.08 - a.A.: OVG NRW, Urteil vom 2.3.2010 - 8 A 2217/09 -, NWVBl. 2010, 361).

    Denn es ist allein Aufgabe des Gesetzgebers, hierauf erforderlichenfalls (beispielsweise im Falle von nennenswerten Gebührenausfällen) zu reagieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.2009, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 08.01.2009 - 10 K 2816/08

    Rundfunkgebühren für ein Radio im privat genutzten Kraftfahrzeug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10
    Die Erstreckung der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte auf den Kläger ergibt sich letztlich aus der Definition des Rundfunkteilnehmers nach § 1 Abs. 2 RGebStV und aus der Anerkennung eines gemeinsamen Bereithaltens von Rundfunkempfangsgeräten durch die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 08.01.2009 - 10 K 2816/08 -, juris).

    Für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt dies nicht, denn § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV ist nicht analog auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 08.01.2009, a.a.O.).

    Sie erfasst insbesondere solche Geräte, die nicht der allgemeinen Nutzung durch die Haushaltsgemeinschaft dienen, sondern vornehmlich der Nutzung durch ein einzelnes Haushaltsmitglied, das nicht der Haushaltsvorstand ist, in dem ihm überlassenen Zimmer, also vor allem Erstgeräte der Haushaltsangehörigen (vgl. Göhmann u.a. in: Hahn/Vesting, a.a.O., § 5 RGebStV Rn. 30 m.w.N.; VG Hamburg, Urt. v. 08.01.2009, a.a.O.).

    Im Übrigen hinge die Gebührenpflicht für das in einem auf einen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zugelassene Kraftfahrzeug eingebaute Radio sonst von dem (möglicherweise zufälligen) Umstand ab, ob dieser oder der andere Partner der Lebensgemeinschaft für die in der gemeinsam genutzten Wohnung vorhandenen Rundfunkempfangsgeräte bei der GEZ gemeldet ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 21.08.2008 u. 26.09.2008, a.a.O.; VG Hamburg, Urt. v. 08.01.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 7 BV 09.692

    Rundfunkgebührenpflicht; Zweitgerätefreiheit; Autoradio; eheähnliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10
    Die Regelung der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV ist in dem Fall, dass mehrere Personen gemeinsam ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten, nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte nur demjenigen Rundfunkteilnehmer zu Gute kommt, der das Erstgerät angemeldet hat und hierfür Rundfunkgebühren entrichtet (im Anschluss an Bayerischer VGH, Urteil vom 28.2. 2011 - 7 BV 09.692 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 25.2.2010 - 4 Bf 59/09.Z -, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.8.2008 - 2 S 1519/08 -).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zur Rundfunkteilnehmereigenschaft, zur Begründung der Rundfunkgebührenpflicht und zur Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV in den Fällen, in denen das Rundfunkerstgerät - wie hier - von den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam zum Empfang bereitgehalten wird, aber nur von einem der Partner "angemeldet", d.h. der Beginn des Bereithaltens des Geräts zum Empfang bei der Landesrundfunkanstalt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV angezeigt worden ist, in seinem Urteil vom 28. Februar 2011 (- 7 BV 09.692 -, NVwZ-RR 2011, 466) Folgendes ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2008 - 2 S 2705/07

    Zur Rundfunkgebührenpflicht eingetragener Lebenspartnerschaften - hier: Autoradio

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10
    So wird zu Recht typischerweise bei Ehegatten, aber auch bei Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften, ein gemeinsames Bereithalten von Geräten in den gemeinsam genutzten Räumen angenommen (vgl. z.B. VGH Mannheim, Urt. v. 26.09.2008 - 2 S 2705/07 - juris, für eingetragene Lebenspartner gemäß § 1 LPartG; Urt. v. 21.08.2008 -, 2 S 1519/08 -, juris, für nichteheliche Lebenspartner; Göhmann u.a. in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 5 RGebStV Rn. 27 für Ehegatten, Rn. 32 für nichteheliche Lebenspartner).

    Im Übrigen hinge die Gebührenpflicht für das in einem auf einen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zugelassene Kraftfahrzeug eingebaute Radio sonst von dem (möglicherweise zufälligen) Umstand ab, ob dieser oder der andere Partner der Lebensgemeinschaft für die in der gemeinsam genutzten Wohnung vorhandenen Rundfunkempfangsgeräte bei der GEZ gemeldet ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 21.08.2008 u. 26.09.2008, a.a.O.; VG Hamburg, Urt. v. 08.01.2009, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 21.08.2009 - 14 K 2422/07

    Rundfunkgebühr, Autoradio, Anmeldung, Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10
    Daraus kann aber nichts für die hier in Rede stehende Frage abgeleitet werden, ob ein Fahrzeughalter als Rundfunkteilnehmer für ein Autoradio daneben auch Rundfunkteilnehmer in Bezug auf die in der gemeinsamen Wohnung einer Lebensgemeinschaft vorgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte ist bzw. sein kann (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 21.08.2009 - 14 K 2422/07).
  • VGH Bayern, 14.08.1997 - 7 ZB 97.1785
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10
    Der Senat hält an seiner bisherigen Ansicht (BayVGH vom 14.8.1997 Az. 7 ZB 97.1785 S. 4 f.), bei mehreren Personen, die gemeinsam ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten, sei nur derjenige (gebührenpflichtiger) Rundfunkteilnehmer, der das Rundfunkempfangsgerät beim Beklagten angemeldet habe, nicht fest.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 378/06

    Festsetzung von Rundfunkgebühren für zum Verkauf angebotene Rundfunkgeräte eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10
    Dass (auch) der Kläger die Rundfunkempfangsgeräte in der gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin bewohnten Wohnung als "Erstgeräte" vorgehalten hat, ergibt sich aus Folgendem: Ein Rundfunkgerät hält zum Empfang bereit, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Empfangsgerät besitzt, wer also die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d.h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich und verantwortlich zu bestimmen (vgl. z.B. OVG Münster, Urt. v. 02.03.2007 - 19 A 378/06 -, juris, m.w.N.); unerheblich ist, wer Eigentümer des Gerätes ist, also wer nach den Regeln des Zivilrechts über das Gerät verfügen darf.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 4 LC 141/10

    Voraussetzungen für das Bereithalten von Rundfunkgeräten in gewerblich oder

    Ein Rundfunkgerät hält nach allgemeiner Ansicht derjenige zum Empfang bereit, der die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Rundfunkgerät innehat und deshalb eine rechtlich verbindliche Benutzungsregelung treffen kann, der also die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d.h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl bzw. über das "Wie" und "Ob" des Benutzens tatsächlich und verantwortlich zu bestimmen (vgl. nur Senatsbeschl. v. 15.12.2011 - 4 LC 61/10 - unter Bezugnahme auf den Bay. VGH, Urt. v. 28.2.2011 - 7 BV 09.692 -, NVwZ-RR 2011, 466 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2012 - 1 L 110/09

    Rundfunkempfangsgerät im Pkw des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Die Auffassung des Beklagten widerspricht nicht nur dem eindeutigen Wortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV (keine Rundfunkgebühr für Zweitgeräte, die von einer natürlichen Person zum Empfang bereitgehalten werden), sondern vor allem der Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (h.M., vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 21.08.2008 - 2 S 1519/08 -, juris, Rn. 21; HambOVG, Beschl. v. 25.02.2010 - 4 Bf 59/09.Z -, juris, Rn. 13; BayVGH, Urt. v. 28.02.2011 - 7 BV 09.692 -, juris, Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.12.2011 - 4 LC 61/10 -, juris, Rn. 39; vgl. auch - die Entscheidung des VGH Mannheim aus bundesrechtlicher Sicht billigend -: BVerwG, Urt. v. 29.04.2009 - 6 C 28.08 -, juris; a.A. OVG Münster, Urt. v. 02.03.2010 - 8 A 2217/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 2 A 2659/11

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einer nichtehelichen

    vgl. zum Ganzen OVG M.-V., Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 L 110/09 -, juris Rn. 6 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 4 LC 61/10 -, juris Rn. 24 ff.; OVG LSA, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 3 L 236/11 -, juris Rn. 21 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 28. Februar 2011 - 7 BV 09.692 -, DVBl. 2011, 508 = juris Rn. 14 ff.; Hamb. OVG, Beschluss vom 25. Februar 2010- 4 Bf 59/09.Z -, juris Rn. 10 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. August 2008 - 2 S 1519/08 -, juris Rn. 20 f.
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