Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09   

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https://dejure.org/2011,233
BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09 (https://dejure.org/2011,233)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09 (https://dejure.org/2011,233)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2011 - VIII ZR 266/09 (https://dejure.org/2011,233)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 323 Abs 5 S 2 BGB, § 363 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB
    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

  • verkehrslexikon.de

    Gewährleistung beim Kfz-Kaufvertrag unf Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortgesetztes Auftreten des gerügten Mangelsymptoms als genügender Beweis für das Fehlschlagen der Nachbesserung; Beruhen des erneuten Auftretens des Mangelsymptoms auf fehlender sachgemäßer Behandlung der Kaufsache als genügender Beweis für das Fehlschlagen der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachbesserung - Beweislast bei Fehlschlagen

  • rabüro.de

    Zum Nachweis des Fehlschlagens der Nachbesserung

  • Betriebs-Berater

    Nachweis des Käufers für das Fehlschlagen einer Nachbesserung

  • rewis.io

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2; BGB § 363; BGB § 434; BGB § 437; BGB § 440
    Beweislastverteilung hinsichtlich des Fehlschlagens der Nachbesserung bei Fortbestehen des gerügten Mangelsymptoms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgesetztes Auftreten des gerügten Mangelsymptoms als genügender Beweis für das Fehlschlagen der Nachbesserung; Beruhen des erneuten Auftretens des Mangelsymptoms auf fehlender sachgemäßer Behandlung der Kaufsache als genügender Beweis für das Fehlschlagen der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast für Mangel nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Käufer muss bei bewiesenem Fehlschlagen der Nachbesserung nicht auch noch Ursache des Mangels beweisen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    AGB-Recht: Die Beweislast bei der erfolglosen Nachbesserung

  • heise.de (Pressemeldung, 14.03.2011)

    Beweislast nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mehrfache Nachbesserungen am Auto - Mangel immer noch nicht beseitigt

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Der Käufer trägt grundsätzlich nur die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und nicht für deren Ursache

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eingeschränkte Beweislast des Käufers bei fehlgeschlagener Nachbesserung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorfehler eines Neuwagens - Erfolglose Reparaturen und Beweislast für die Ursache des Mangels

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beweislast für einen Mangel der Kaufsache

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nachweis des Käufers für das Fehlschlagen einer Nachbesserung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Beweislast nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Beweislast nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Neuwagenkauf: Lässt sich Mangel nicht beseitigen, trägt Händler das Nachweisrisiko

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei gescheiterter Nachbesserung: Mangel bleibt Mangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislast für einen Mangel der Kaufsache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragsrecht / Kaufrecht: Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zur Beweislast eines Mangels nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mängel trotz mehrfacher Reparaturversuche - Autokauf

Besprechungen u.ä. (5)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast für Fehlschlagen der Nachbesserung (Prof. Dr. Markus Artz; ZIS 2011, 166)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachweis des Mangelsymptoms reicht für Beweis des Fehlschlagens der Nachbesserung aus

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH stärkt Rechte des Autokäufers - Rücktrittsrecht nach zweimal fehrgeschlagener Nachbesserung

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbesserung muss erfolgreich sein - Entscheidung zur Beweislast zugunsten des Käufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten (IBR 2011, 257)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1664
  • ZIP 2011, 1269
  • MDR 2011, 471
  • MDR 2011, 9
  • NZV 2011, 338
  • NJ 2011, 372
  • VersR 2011, 1193
  • WM 2011, 1244
  • BB 2011, 1108
  • BB 2011, 898
  • BauR 2011, 1217
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07

    Beweislast für das Fehlschlagen einer Nachbesserung des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09
    Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. Februar 2009, VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).

    Etwas anderes gilt nur, wenn nach einer vorausgegangenen Nachbesserung durch den Verkäufer ungeklärt bleibt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341 Rn. 23).

    In diesem Fall muss der Käufer das Fortbestehen des Mangels, mithin die Erfolglosigkeit des Nachbesserungsversuchs, beweisen (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, aaO Rn. 14 f.).

    Anders als in dem der vorgenannten Entscheidung (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, aaO) zugrunde liegenden Fall kommen hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ausschließlich Ursachen für die Verbrennungsaussetzer in Betracht, die im Fahrzeug selbst begründet liegen und nichts mit einer unsachgemäßen Behandlung durch den Käufer oder Dritte zu tun haben, nämlich "eine defekte Zündspule, defekte Zündkerze, defektes Einspritzventil, mechanische Defekte am Motor oder ein Wackelkontakt in der Elektrik des Fahrzeugs".

    Anders verhält es sich nur dann, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, aaO).

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09
    Für die Beurteilung der Frage, ob die auf der Mangelhaftigkeit des gelieferten Fahrzeugs beruhende Pflichtverletzung unerheblich ist und deswegen das Rücktrittsrecht des Käufers ausschließt, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen (Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 19).

    Ein solcher Befund ist regelmäßig als erheblicher Mangel einzustufen (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, aaO).

    Der somit im maßgeblichen Zeitpunkt erhebliche Mangel würde nicht dadurch zu einem geringfügigen Mangel im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, dass es bei weiteren Reparaturversuchen möglicherweise gelingt, die Mangelursache zu ermitteln und den Mangel mit geringem Aufwand zu beheben (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, aaO Rn. 20).

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 177/07

    Rechtmäßigkeit eines aus einer von allen Mitgliedern der Kammer unterzeichneten

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09
    Für die erneute Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass die vom Berufungsgericht für die Abfassung seines Urteils vom 26. August 2009 gewählte Form nicht den Anforderungen des § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO genügt (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 177/07, WuM 2010, 97 Rn. 6 f.).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Aufgrund dieser Erwägungen hat er dem Käufer die Darlegungs- und Beweislast dafür auferlegt, dass der von ihm gerügte Mangel auf eine Abweichung von der geschuldeten Sollbeschaffenheit und nicht auf eine nicht in die Verantwortlichkeit des Verkäufers fallende andere Ursache, etwa auf eine unsachgemäße Handhabung der Sache (Senatsurteil vom 2. Juni 2004 - VIII ZR 329/03, aaO S. 219) oder auf einen üblichen Verschleiß (vgl. Senatsurteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, aaO Rn. 19), zurückzuführen ist (vgl. auch Senatsurteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664 Rn. 10, 13 mwN [zu § 363 BGB]).
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Diese tatrichterliche Würdigung der Bedeutung des Mangels, der insbesondere nicht entgegensteht, dass die Warnmeldung nur in bestimmten Verkehrssituationen ("extremer" Stop-and-Go-Verkehr) eingeblendet wird, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteile vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664 Rn. 17; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, aaO Rn. 30 [jeweils zur Beurteilung sporadisch auftretender Fahrzeugmängel]).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Sie sind auch sonst nicht ersichtlich, zumal der vorbezeichnete Mangel - namentlich der Umstand, dass die Einparkhilfe infolge des falschen Einbaus immer wieder, auch während der Fahrt, akustische Warnsignale ohne erkennbares Hindernis abgibt - nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Landgerichts, auf dessen Ausführungen das Berufungsgericht Bezug genommen hat, auch für die Fahrsicherheit von Bedeutung ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664 Rn. 17; Bamberger/Roth/Grothe, aaO; BeckOK BGB/Schmidt, aaO; NK-BGB/Büdenbender, aaO Fn. 26).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10   

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https://dejure.org/2011,15
BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10 (https://dejure.org/2011,15)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10 (https://dejure.org/2011,15)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 (https://dejure.org/2011,15)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 BGB, § 31 Abs 1 Nr 2 WpHG
    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Umfang der Beratungspflichten bei Empfehlung eines CMS Spread Ladder Swap-Vertrages

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erkundigungspflicht einer Bank bzgl. der Risikobereitschaft eines Anlegers vor Abgabe einer Empfehlung i.R.e. Anlageberatung; Schluss auf Kenntnisse der spezifischen Risiken eines CMS Spread Ladder Swap-Vertrages aufgrund der beruflichen Qualifikation eines Mitarbeiters ...

  • Betriebs-Berater

    Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrags

  • rewis.io

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Umfang der Beratungspflichten bei Empfehlung eines CMS Spread Ladder Swap-Vertrages

  • rewis.io

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Umfang der Beratungspflichten bei Empfehlung eines CMS Spread Ladder Swap-Vertrages

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 280; WpHG § 31 Abs. 1 Nr. 2
    Umfang der Aufklärungspflicht der Bank bei Empfehlung eines "CMS Spread Ladder Swap"-Vertrags als Anlageprodukt

  • rechtsportal.de

    Erkundigungspflicht einer Bank bzgl. der Risikobereitschaft eines Anlegers vor Abgabe einer Empfehlung i.R.e. Anlageberatung; Schluss auf Kenntnisse der spezifischen Risiken eines CMS Spread Ladder Swap-Vertrages aufgrund der beruflichen Qualifikation eines Mitarbeiters ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Fehlerhafte Anlageberatung bei CMS Spread Ladder Swap-Vertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung einer Bank wegen Verletzung von Beratungspflichten über die Risiken eines CMS Spread Ladder Swap-Vertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (53)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zinssatz-Swap-Verträge und die Beratung von der Bank

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

  • lto.de (Kurzinformation)

    Risikoreiche SWAP-Geschäfte

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280; WpHG § 31 Abs. 1 Nr. 2
    Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über Zinsswap-Geschäft ("Deutsche Bank")

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bank muss wegen Verletzung von Beratungspflichten bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages Schadensersatz leisten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht der Deutschen Bank wegen Beratungspflichtverletzung bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrags

  • spiegel.de (Pressemeldung, 22.03.2011)

    Prozess um Zinswetten: Deutsche Bank muss halbe Million Euro Schadensersatz zahlen

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Urteil des Bundesgerichtshofs zum Schadensersatz der Bank bei Zinssatz-Swap-Verträgen

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    SWAPS: SCHWUPPS ist das Geld weg

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 22.01.2015)

    Geldanlage: Hasardeure wissen, was sie tun

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Bankrecht: Zur Beratungspflicht einer Bank bei Zinssatz-Swap-Verträgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht der Banken über anfänglichen negativen Marktwert von Swapgeschäften

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Spread Ladder Swap

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Spread Ladder Swap (Zinsswap): Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Swap-Geschädigter erhält Schadensersatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zins-Swaps-Verträge: Deutsche Bank wegen Beratungspflichtverletzung zum Schadensersatz verurteilt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zins-Währungs-Swapvertrag: Haftung der Bank bei fehlerhafter Anlageberatung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) - Anspruch auf Schadensersatz, Verjährung droht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Verjährung der Ersatzansprüche gegen Deutsche Bank wegen Swap-Schäden

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatz wegen Falschberatung bei Swap-Geschäften

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Löst BGH-Urteil eine zweite Finanzkrise aus?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SWAP-Geschäfte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aussichten bei Cross Currency Swaps, DB Balanced Swaps und Spread-Ladder-Swaps?

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Beratungspflichten der Bank bei SWAP-Geschäften

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bank: Schwerwiegender Interessenkonflikt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei einfacher strukturierten Zinsswaps

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für Kunden von Swap Veträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bank wegen Verletzung von Beratungspflicht bei Zinssatz-Swap-Vertrag verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bank AG wg. unterlassener Aufklärung über anfänglichen negativen Marktwert eines CMS verurteilt

  • juve.de (Kurzinformation)

    Zinswetten: Deutsche Bank erleidet schwere Niederlage

  • juve.de (Kurzinformation)

    Zinswetten: IllePapier darf auf Schadenersatz von Deutscher Bank hoffen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SWAP-Investments: Anlegerrechte gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verjährung der Ersatzansprüche gegen Deutsche Bank wegen Swap-Schäden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    CMS Spread Ladder Swaps

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cross Currency Swap (CCS) - Ist das BGH Urteil zu CMS Spread Ladder Swap (CMS Swap) übertragbar?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Liquid Commodity Swaps - Rückabwicklung wegen Interessenkonflikt der Deutschen Bank

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Liquid Swap der Deutschen Bank (DB Liquid Commodity Index Swap) - Falschberatung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Falschberatung bei Swap-Geschäften

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stärkung der Verbraucherrechte bei Swap-Verträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Swap-Geschäft geschädigter Bankkunde erhält Schadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    LBBW hat ihre Verpflichtung aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Deutsche Bank zu Schadensersatz aus Zinssatz-Swap-Vertrag verurteilt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beratungspflicht einer Bank bezüglich Zinssatz-Swap-Verträgen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Swap-Geschädigte können Hoffnung schöpfen // Swap

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.02.2011)

    BGH-Prozess um Zinswetten: Deutsche-Bank-Anwalt warnt vor zweiter Finanzkrise

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zins Swaps (Spread Ladder Swap) und was der BGH dazu sagt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Entscheidung zu Zins-Swap-Geschäften steht an, 1:0 für Bankkunden?

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.03.2011)

    Finanzprodukte: Zocker vom Amt

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Löst BGH-Urteil eine zweite Finanzkrise aus?

Besprechungen u.ä. (10)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)

    ”Glücksspiel": Karriere einer Art Begriff im Bankrecht

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Fataler Sturz von der Leiter - Haftung der Bank aus dem Abschluss von Spread Ladder Swaps

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    CMS-Spread-Ladder-Swap-Vertrag mit mittelständischem Unternehmen; Beratungsvertrag; Pflicht zur Aufklärung über negativen Marktwert bei Vertragsschluss

  • Telepolis (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 24.03.2011)

    "Bewusst zu Lasten des Anlegers"

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zu risikoreichen SWAP-Geschäften: Wer nicht berät, muss zahlen

  • mzs-recht.de (Kurzanmerkung)

    Die Deutsche Bank muss Schadensersatz für Zinsswap bezahlen

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Riskante Zinswetten: "real und ruinös" - Spektakuläre Grundsatzentscheidung des BGH zu Zinsswap-Geschäften (RA Dr. Christian Kirchberg)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Empfehlung eines von einer Bank konstruierten Zinssatz-Swap-Geschäftes muss die Bank ihren Kunden auf Augenhöhe beraten und auf bestehende Interessenkonflikte hinweisen

  • gmbhr.de PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Riskante "Absicherung" - Aufklärungsverschulden und Bankenhaftung bei Swap-Geschäften mit mittelständischen Unternehmen (RA Dr. Felix Podewils; GmbHR 2015, R49-R50)

  • brs-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzverpflichtung der Bank bei Vermittlung von Swap-Geschäften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 189, 13
  • NJW 2011, 1949
  • ZIP 2011, 756
  • MDR 2011, 614
  • MDR 2011, 9
  • VersR 2011, 1183
  • WM 2011, 682
  • BB 2011, 1674
  • BB 2011, 962
  • DB 2011, 25
  • DB 2011, 988
  • NZG 2011, 591
 
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Wird zitiert von ... (332)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
    b) Danach ist die Beklagte als beratende Bank zur anleger- und objektgerechten Beratung der Klägerin verpflichtet (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 f.).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 f., vom 7. Oktober 2008 - XI ZR 89/07, BGHZ 178, 149 Rn. 12, vom 9. Mai 2000 - XI ZR 159/99, WM 2000, 1441, 1442 und vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, WM 2009, 1647 Rn. 49).

    aa) Im Ansatz zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die beratende Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet ist, vor Abgabe ihrer Anlageempfehlung den Wissensstand, die Erfahrungen und die Anlageziele, zu denen der Anlagezweck und die Risikobereitschaft gehören, zu erfragen (Senatsurteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 129).

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
    Sie muss daher Interessenkollisionen, die das Beratungsziel in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden, vermeiden bzw. diese offen legen (Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 Rn. 23, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07, WM 2009, 405 Rn. 12 f. und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 5).

    Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, WM 2007, 542 Rn. 18 und vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 Rn. 17; Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 3).

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 f., vom 7. Oktober 2008 - XI ZR 89/07, BGHZ 178, 149 Rn. 12, vom 9. Mai 2000 - XI ZR 159/99, WM 2000, 1441, 1442 und vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, WM 2009, 1647 Rn. 49).

    Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (Senatsurteile vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851 Rn. 12, vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, WM 2009, 1647 Rn. 49 und vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303 Rn. 19).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
    Sie muss daher Interessenkollisionen, die das Beratungsziel in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden, vermeiden bzw. diese offen legen (Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 Rn. 23, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07, WM 2009, 405 Rn. 12 f. und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 5).

    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG normiert (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2009, aaO Rn. 12).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
    Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, WM 2007, 542 Rn. 18 und vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 Rn. 17; Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 3).

    f) Nach der bei Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen im Kapitalanlagerecht geltenden Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, BGHZ 61, 118, 122 f., vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 159 f., vom 7. Mai 2002 - XI ZR 197/01, BGHZ 151, 5, 12, vom 2. März 2009 - II ZR 266/07, WM 2009, 789 Rn. 6 und vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 Rn. 22), die grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters gilt, insbesondere auch dann, wenn - wie hier - eine Interessenkollision pflichtwidrig nicht offen gelegt wurde (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 Rn. 22), steht fest, dass die Pflichtverletzung der Beklagten für die Anlageentscheidung der Klägerin ursächlich war.

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
    Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (Senatsurteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
    Die gegenteilige Annahme stünde im Gegensatz zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht, nach dem der Anleger regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm erteilten Beratung vertrauen darf (BGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02, WM 2004, 422, 425 und vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, WM 2010, 1493 Rn. 21 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
    Die gegenteilige Annahme stünde im Gegensatz zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht, nach dem der Anleger regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm erteilten Beratung vertrauen darf (BGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02, WM 2004, 422, 425 und vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, WM 2010, 1493 Rn. 21 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
    Die Entscheidung der Klägerin, die Anlage zu tätigen, ohne das Anlagekonzept verstanden zu haben, ist gerade Ausdruck dieses besonderen Vertrauensverhältnisses, das den Anleger dazu bringt, sich in erster Linie an der Empfehlung "seines" Beraters zu orientieren, und ihn davon abhält, weitere Nachfragen zu stellen oder Nachforschungen anzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09, WM 2010, 1690 Rn. 15).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
    f) Nach der bei Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen im Kapitalanlagerecht geltenden Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, BGHZ 61, 118, 122 f., vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 159 f., vom 7. Mai 2002 - XI ZR 197/01, BGHZ 151, 5, 12, vom 2. März 2009 - II ZR 266/07, WM 2009, 789 Rn. 6 und vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 Rn. 22), die grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters gilt, insbesondere auch dann, wenn - wie hier - eine Interessenkollision pflichtwidrig nicht offen gelegt wurde (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 Rn. 22), steht fest, dass die Pflichtverletzung der Beklagten für die Anlageentscheidung der Klägerin ursächlich war.
  • OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08

    WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens

  • OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 9 U 164/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäften: Verletzung der Pflicht zur

  • BGH, 07.05.2002 - XI ZR 197/01

    Anforderungen an die Aufklärung über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen

  • OLG Celle, 30.09.2009 - 3 U 45/09

    Beratungspflichten der Bank beim Abschluss von Termingeschäften

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

  • OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 23 U 230/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der Beratungspflicht bei

  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

  • OLG Hamm, 10.11.2010 - 31 U 121/08
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 23 U 76/08

    Schadenersatzanspruch: Aufklärungspflicht einer Bank hinsichtlich Gewinn bzw.

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

  • BGH, 28.09.2004 - XI ZR 259/03

    Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts und Notars

  • OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 175/08

    Bankenhaftung: Umfang der Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten bei

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

  • OLG Stuttgart, 27.10.2010 - 9 U 148/08

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichten einer Bank im Zusammenhang mit einem

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Die beratende Bank ist im Zweipersonenverhältnis grundsätzlich bei allen Swap-Geschäften, denen kein konnexes Grundgeschäft zugeordnet ist, verpflichtet, unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts über die Einpreisung eines anfänglichen negativen Marktwerts und dessen Höhe aufzuklären (Fortführung von Senatsurteil vom 22. März 2011, XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 38).

    Negativ wird der Marktwert, indem die Bank in diesen ermittelten "Modellwert" die Bruttomarge, ihren Nettogewinn und ihre Kosten, wie etwa zur Risikoabsicherung, Eigenkapitalunterlegung oder zur Geschäftsabwicklung, durch entsprechende Festlegung der Strukturelemente des Swaps einstrukturiert (vgl. Senatsurteile vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 35 und vom 20. Januar 2015 - XI ZR 316/13, WM 2015, 575 Rn. 36).

    Für den Kunden ist bei der gebotenen normativ-objektiven Betrachtungsweise offensichtlich, dass die Bank eigene (Gewinn-)Interessen verfolgt, sodass darauf grundsätzlich nicht gesondert hingewiesen werden muss (Senatsurteile vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 38, vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 37 und - XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 Rn. 40, vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11, WM 2012, 1520 Rn. 19, vom 16. Oktober 2012 - XI ZR 367/11, NJW-RR 2013, 244 Rn. 27 ff., vom 17. September 2013 - XI ZR 332/12, WM 2013, 1983 Rn. 11, vom 1. Juli 2014 - XI ZR 247/12, WM 2014, 1621 Rn. 28 und vom 20. Januar 2015 - XI ZR 316/13, WM 2015, 575 Rn. 31).

    Für den CMS-Spread-Ladder-Swap hat er die Aufklärungspflicht über das Gewinnerzielungsinteresse der zu einem Swap-Geschäft mit ihr selbst ratenden Bank auf die Besonderheit des konkret empfohlenen Produkts zurückgeführt, dessen Risikostruktur die Bank mittels der Einpreisung des anfänglichen negativen Marktwerts bewusst zu Lasten des Kunden gestaltet hatte, ohne dass der Kunde die von einer komplizierten finanzmathematischen Berechnung abhängigen einzelnen Strukturelemente überblicken und das in der Möglichkeit des "Verkaufs" des Risikos liegende Gewinninteresse der Bank erkennen konnte (Senatsurteile vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 31 ff. und vom 20. Januar 2015 - XI ZR 316/13, WM 2015, 575 Rn. 31; vgl. auch Reiner, WuB I G 1. Anlageberatung 21.11; Schmieder, WuB I G 1. Anlageberatung 16.12).

    e) Die beratungsvertragliche Pflicht zur Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert besteht dann nicht, wenn, wie der Senat mit Urteil vom 22. März 2011 (XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 26) der Sache nach bereits entschieden hat, die beratende Bank zu Swap-Geschäften rät, die der Absicherung gegenläufiger Zins- oder Währungsrisiken aus konnexen Grundgeschäften dienen (vgl. hierzu Endler in Zerey, Finanzderivate Rechtshandbuch, 3. Aufl., § 28 Rn. 24 ff.).

    Zwar steht fest, dass ein Schadenersatzanspruch der Klägerin nach § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB, soweit er auf eine fahrlässige Falschberatung der Beklagten - ein unvermeidbarer Rechtsirrtum kommt nicht in Betracht (Senatsurteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 39; insoweit unzutreffend OLG München, Urteil vom 18. Juni 2014 - 7 U 328/13, juris Rn. 16; OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2015 - 31 U 73/14, juris Rn. 37) - gestützt wird, gemäß § 37a WpHG aF verjährt ist.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (Senatsurteile vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 40; vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 Rn. 22 und vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 159; Senatsbeschlüsse vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 33 und vom 9. Februar 2010 - XI ZR 70/09, juris Rn. 18; BGH, Urteile vom 22. Mai 1985 - IV ZR 190/83, BGHZ 94, 356, 363; vom 28. November 1983 - II ZR 72/83, WM 1984, 221, 222; vom 8. Juni 1978 - III ZR 136/76, BGHZ 72, 92, 106; vom 19. Februar 1975 - VIII ZR 144/73, BGHZ 64, 46, 51 und vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, BGHZ 61, 118, 121 f.; auch BVerfG, ZIP 2012, 164 Rn. 20).

    Diese sogenannte "Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens" gilt für alle Aufklärungs- und Beratungsfehler eines Anlageberaters (Senatsurteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 40), insbesondere auch dann, wenn Rückvergütungen pflichtwidrig nicht offengelegt wurden (Senatsurteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 Rn. 22).

    Nicht zuletzt wegen dieser Beweislastverteilung hat der Senat in der Vergangenheit einen solchen Entscheidungskonflikt tatsächlich nur in zwei Ausnahmefällen angenommen, nämlich aufgrund der festgestellten Umstände bei spekulativen Geschäften am sogenannten "Neuen Markt" (Senatsurteil vom 13. Juli 2004 - XI ZR 178/03, BGHZ 160, 58, 66 f.) und bei einer Scheckabfrage (Senatsurteil vom 10. Mai 1994 - XI ZR 115/93, WM 1994, 1466, 1467); ganz überwiegend hat er ihn jedoch verneint (vgl. z.B. Senatsurteile vom 22. März 2010 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 40, vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04, BGHZ 169, 109 Rn. 43, vom 9. Juni 1998 - XI ZR 220/97, WM 1998, 1527, 1529, vom 11. März 1997 - XI ZR 92/96, WM 1997, 811, 813, vom 14. Mai 1996 - XI ZR 188/95, WM 1996, 1214, 1216, vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 161), insbesondere auch im Fall von verschwiegenen Rückvergütungen (Senatsbeschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 34 f.).

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Zwar ergibt sich daraus für den von § 37b WpHG geregelten Fall der unterbliebenen Ad-hoc-Mitteilung nicht, welcher hypothetische Zustand bestünde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten - mithin die Beklagte ihrer Publizitätspflicht aus § 15 WpHG rechtzeitig nachgekommen - wäre; unter Hinweis auf die nach diesem Prinzip ohne Abstriche zu leistende Kompensation gelangt die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Informationspflichtverletzungen jedoch im Regelfall zu einer schadensrechtlichen Rückabwicklung (vgl. zur Prospekthaftung im engeren Sinn: BGH, Urteil vom 26. September 1991 - VII ZR 376/89, BGHZ 115, 213, 220 mwN; zu vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzungen: Senatsurteile vom 19. Dezember 2000 - XI ZR 349/99, BGHZ 146, 235, 239 f. und vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 46 mwN; zu Informationsdefiziten im Rahmen von Beratungsverträgen: Senatsurteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, WM 2011, 682 Rn. 40; zur Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen im Rahmen von § 826 BGB: BGH, Urteile vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, BGHZ 160, 149, 153 f. und II ZR 217/03, WM 2004, 1726, 1729 bzw. zu § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG: BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, WM 2005, 1358, 1359; in diesem Sinne ausdrücklich auch §§ 44 Abs. 1 Satz 1 BörsG, 13 Abs. 1, 13a Abs. 1 Satz 1 VerkProspG, 127 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 InvG).
  • BGH, 22.03.2016 - XI ZR 425/14

    Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert eines Swaps

    Zu den Voraussetzungen der Konnexität von Grundgeschäft und Gegengeschäft bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen (Fortführung von Senatsurteilen vom 22. März 2011, XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 und vom 28. April 2015, XI ZR 378/13, BGHZ 205, 117).

    Rechtsfehlerfrei ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, im Zusammenhang mit dem Abschluss der drei Zinssatz-Swap-Verträge seien durch die Aufnahme von Beratungsgesprächen zwischen den Parteien stillschweigend Kapitalanlageberatungsverträge geschlossen worden (Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128, vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 19 und vom 28. April 2015 - XI ZR 378/13, BGHZ 205, 117 Rn. 23).

    Die Verpflichtung, bei Swap-Verträgen im Zweipersonenverhältnis anlässlich einer vertraglich geschuldeten Beratung das Einpreisen einer Bruttomarge zu offenbaren, sofern es wie hier an konnexen Grundgeschäften fehlt, folgt vielmehr aus dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts (Senatsurteile vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 31 ff., vom 28. April 2015 - XI ZR 378/13, BGHZ 205, 117 Rn. 33 ff. und vom 20. Januar 2015 - XI ZR 316/13, WM 2015, 575 Rn. 31).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich (Senatsurteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 41).

  • BGH, 20.01.2015 - XI ZR 316/13

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Währungsswap-Vertrages

    Bei spekulativen Swap-Geschäften muss die beratende Bank, die selbst nicht Vertragspartnerin des Swap-Vertrags ist, nicht über den negativen Marktwert aufklären (Ergänzung Senatsurteil vom 22. März 2011, XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 31 ff.).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 f., vom 7. Oktober 2008 - XI ZR 89/07, BGHZ 178, 149 Rn. 12 und vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 20 mwN).

    Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (Senatsurteile vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851 Rn. 12, vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, WM 2009, 1647 Rn. 49 und vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 20).

    Die Erkundigungspflicht entfällt nur dann, wenn der beratenden Bank diese Umstände, beispielsweise aus einer langjährigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden oder dessen bisherigem Anlageverhalten, bereits bekannt sind (Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 129 und vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 22 mwN).

    Die hohen Anforderungen, die der Senat etwa an die Beratung über einen CMS Spread Ladder Swap-Vertrag vor allem im Hinblick auf dessen sehr komplex strukturierte Formel zur Berechnung des dabei zugrunde liegenden variablen Zinssatzes und der unter Umständen ruinösen Auswirkungen des "Spreads" gestellt hat (siehe dazu Senatsurteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 29), können daher auf das streitgegenständliche CCS-Geschäft nicht unbesehen übertragen werden.

    aa) Der erkennende Senat hat für einen CMS Spread Ladder Swap-Vertrag entschieden, dass eine Bank, die zugleich Vertragspartnerin des Swap-Vertrags ist, im Rahmen eines daneben bestehenden Beratungsvertrags einen anfänglichen negativen Marktwert zu offenbaren hat, weil darin ein schwerwiegender, für den Kunden nicht offensichtlicher Interessenkonflikt zum Ausdruck kommt, der geeignet ist, die Interessen des Anlegers zu gefährden (vgl. Senatsurteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 33 ff. mwN).

    Damit fehlt es an einem schwerwiegenden Interessenkonflikt, der nach der Senatsrechtsprechung für das Bestehen einer Aufklärungspflicht über den negativen Marktwert maßgeblich ist, weil erst dadurch die Integrität der Beratungsleistung der beratenden Bank in Zweifel gezogen wird (vgl. Senatsurteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 36).

    Negativ wird der Marktwert, indem die Bank in diesen ermittelten "Modellwert" ihre Netto-Gewinnmarge und ihre Kosten, wie etwa zur Risikoabsicherung, Eigenkapitalunterlegung oder zur Geschäftsabwicklung, durch entsprechende Festlegung der Strukturelemente des Swaps einstrukturiert (vgl. Senatsurteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 35).

    Diese Situation stellt sich - was die dargestellte Auffassung unbeachtet lässt - mit Rücksicht auf das Verlustrisiko für den Kunden nicht anders als bei sonstigen Finanzprodukten dar, die, wie insbesondere außerbörsliche Derivatgeschäfte, einen negativen Marktwert aufweisen (Clouth, in Ellenberger/Schäfer/Lang/Clouth, Wertpapier- und Derivategeschäfte, 4. Aufl., Rn. 1185; Lange, BB 2011, 1674).

    cc) Schließlich sind auch keine sonstigen Anhaltspunkte dafür ersichtlich oder vom Kläger vorgetragen, dass dem CCS-Vertrag im Hinblick auf das Chance-Risiko-Profil eine - aufklärungspflichtige - Unausgewogenheit anhaftet (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 29 in Bezug auf den sog. Floor bei einem CMS Spread Ladder Swap-Vertrag).

  • LG Düsseldorf, 07.12.2012 - 15 O 617/09

    Schadensersatzanspruch einer kreisfreien Stadt gegen eine öffentliche Landesbank

    Die Beklagte habe sie - in Anknüpfung an das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10 - pflichtwidrig nicht über den zum Abschlusszeitpunkt der streitgegenständlichen Zins-Swap-Geschäfte bestehenden negativen Marktwert, insbesondere nicht über dessen konkrete Höhe, aufgeklärt.

    Bei den streitgegenständlichen Swaps, namentlich dem Vario-Swap, habe es ich zudem um verhältnismäßig einfach strukturierte Produkte mit - abgesehen von dem Korridor-Swap - begrenztem Risiko gehandelt, die in keiner Weise mit dem CMS Spread Ladder Swap aus dem klägerseits zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10 vergleichbar seien und daher - in Anknüpfung an ihre geringe Komplexität und Risikostruktur - auch lediglich ein dem angepasstes, sprich herabgesetztes Maß an Aufklärung und Beratung erforderten.

    Das von der Klägerin insofern zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10 sei auch in dieser Hinsicht nicht verallgemeinerbar, sondern den Besonderheiten des dort zu beurteilenden, hochkomplex strukturierten, mit einem unbegrenzten Verlustrisiko behafteten CMS Spread Ladder Swap geschuldet.

    Zins-Swap-Geschäfte, die ohne ein konnexes Grundgeschäft mit einem gegenläufigen Risiko abgeschlossen werden (dazu BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 26), haben wie alle Derivate einen spekulativen Charakter (OLG Koblenz, Urteil vom 14.01.2010 - 6 U 170/09, Juris, Rn. 53).

    Existiert ein konnexes Grundgeschäft mit einem gegenläufigen Risiko, so dient ein Zinssatz-Swap-Vertrag nicht der spekulativen Übernahme einer offenen Risikoposition, sondern bezweckt allein den "Tausch" einer variabel verzinslichen Mittelaufnahme in eine festverzinsliche Verschuldung unter gleichzeitigem Verzicht auf die Teilhabe an einer günstigen Entwicklung des Zinsniveaus (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 26; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.06.2012 - 9 U 140711, Juris, Rn. 20 ff., 31 f.).

    Nichts anderes gilt, wenn nicht die Anlage eines Geldbetrags, sondern der Abschluss eines andersartigen Finanzgeschäfts, so wie hier der Abschluss von Swap-Verträgen, in Rede steht (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009 - 23 U 175/08 Juris, Rn. 67; i.E. auch BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, 19).

    Aus den dem Abschluss der jeweiligen Swap-Verträge jeweils vorgelagerten und zu unterscheidenden selbstständigen Beratungsverträgen ist die Beklagte als beratende Bank gegenüber der Klägerin zur anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 20 m.w.N.).

    Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH, Urteil vom 21.03.2006 - XI ZR 63/05, Juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 14.07.2009 - XI ZR 152/08, Juris, Rn. 49 und BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, Juris, Rn. 19; zum Ganzen BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 20).

    Die Erkundigungspflicht entfällt nur dann, wenn der beratenden Bank diese Umstände, beispielsweise aus einer langjährigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden oder dessen bisherigem Anlageverhalten, bereits bekannt sind (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 22 m.w.N.).

    Interessenkollisionen, die das Beratungsziel einer alleine am Kundeninteresse auszurichtenden Empfehlung der Bank in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden, hat die Bank nach dem Beratungsvertrag zu vermeiden bzw. offen zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 32), sofern der Interessenkonflikt nicht offenkundig und deshalb nicht aufklärungspflichtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 38; BGH, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 178/10, Juris, Rn. 38 ff., 51 ff., 54).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin bestehen in Bezug auf den streitgegenständlichen Vario-Swap, - Entsprechendes gilt für den streitgegenständlichen Korridor- und Stufen-Swap - keine vergleichbar hohen Anforderungen an die Aufklärungspflicht der beratenden Bank wie in dem vom Bundesgerichtshof in seinem (Grundsatz-) Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10 zu einem Swap-Geschäft entschiedenen Fall (sog. "Ille"-Urteil).

    Dort hatte der Bundesgerichtshof über einen CMS Spread Ladder Swap ohne Verlustbegrenzung zu entscheiden, ein nach den tatsächlichen Feststellungen hochkomplex strukturiertes und sehr riskantes Produkt mit einem in die Formel zur Berechnung der variablen Zinszahlungspflicht des Anlegers bewusst von Seiten der Bank einstrukturierten negativen Anfangs- oder Marktwert (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 29, 33 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10 eine Pflicht zur Aufklärung über den negativen Marktwert bei einem hoch komplexen, mit einem unbegrenzten Verlustrisiko ausgestatteten CMS Spread Ladder Swap bejaht, weil die beratende Bank dort in für den Kunden nicht erkennbarer Weise die Gestaltung der Zinsformel so konstruiert hatte, dass der Swap bei Vertragsbeginn einen für den Kunden negativen Marktwert in Höhe von 4 % der Bezugssumme aufwies, der zum Ausdruck bringe - so der BGH -, dass der "Markt" das von dem Kunden mit dem von ihr empfohlenen Produkt übernommene Risiko in dieser Größenordnung zum Abschlusszeitpunkt negativ und spiegelbildlich dazu die Chancen der beratenden Bank positiv bewerte, so dass sie sich diesen Vorteil durch Hedgegeschäfte "abkaufen" lassen könne.

    Dadurch werde die Integrität der Beratungsleistung der Bank in Zweifel gezogen, weshalb dieser Umstand - der zum Abschlusszeitpunkt bestehende negative Marktwert des Swaps - aufklärungsbedürftig sei (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 31, 33, 36, 38).

    Diese Voraussetzung kann nach der Senatsrechtsprechung dann erfüllt sein, wenn die Bank bei einer Zinswette durch die Gestaltung der Zinsformel einen negativen Marktwert einpreist, der ihr die Erzielung eines Gewinns ermöglicht, mit dem der Kunde nicht rechnen muss (Senatsurteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 36, 38) oder wenn - wie im Falle von Rückvergütungen - der Anleger über den Interessenkonflikt der Bank dadurch bewusst getäuscht wird, dass sie als Empfängerin offen ausgewiesener Provisionen ungenannt bleibt (...)." [Hervorhebungen d. U.].

    Allein aufgrund der (anteiligen) "Einpreisung" der Verluste bzw. des Auflösungspreises für den verlustbedrohten Korridor-Swap vom 29.08.2005 war daher klar, dass der Marktwert des Vario-Swaps sowie des neuen, modifizierten Korridor-Swaps allein aufgrund dieses Umstands, der von der Beklagten nicht offen zu legenden Gewinnmarge (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 38; BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 259/11, Juris, Rn. 19 m.w.N.) sowie der Kosten anfänglich negativ sein musste, zumal auch die Klägerin keine gesonderte Vergütung für die Inanspruchnahme der Dienste der Beklagten zu entrichten hatte.

    Dass die beratende Bank dem auf der Gegenseite einer strukturierten "Zinswette" stehenden Vertragspartner darüber hinaus die konkrete Höhe eines zum Abschlusszeitpunkt des Swap-Vertrags zu seinen Lasten bestehenden negativen Marktwerts mitteilen muss, lässt sich dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10 nicht, jedenfalls nicht mit der notwendigen Eindeutigkeit entnehmen (Juris, insb. Rn. 37, 38).

    Dennoch ist der hier zu beurteilende Korridor-Swap in keinster Weise mit dem Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2010 - XI ZR 33/10 bildenden CMS Spread Ladder Swap vergleichbar.

    Im Gegensatz dazu war der erwähnte CMS Spread Ladder Swaps, der an die Zinsdifferenz ("Spread") zwischen langfristen und kurzfristigen Zinsen anknüpfte und sich damit auf gleich zwei Risikoparameter bezog, und die diesem zugrunde liegende Zinsformel bedeutend komplexer und durch verschiedene, miteinander kombinierte Elemente/Komplikationen (Multiplikationsfaktor, "Strike", Anknüpfung an den Zinssatz der Vorperiode, "Memory-Effekt") gekennzeichnet und daher letztlich vollkommen intransparent; es kam hinzu, dass dort das nach oben für den Anleger ebenfalls nicht begrenzte Verlustrisiko nicht nur ein theoretisches war, sondern abhängig von der Entwicklung des "Spreads" real und ruinös sein konnte (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 3, 29).

    Der streitgegenständliche Stufen-Swap weist zwar von sämtlichen streitgegenständlichen Swap-Geschäften wohl die komplexeste Struktur auf, insbesondere durch seine Anknüpfung an den Zinssatz der Vorperiode im Zusammenspiel mit den gegenläufig wirkenden, ansteigenden "Risikopuffern" oder "Strikes", doch ist er damit immer noch weit von der Komplexitätsstufe des CMS Spread Ladder Swap entfernt, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.03.201 - XI ZR 33/10 zugrunde lag.

    Die im Kapitalanlagerecht und auch hier an sich zu Gunsten des Anlegers/Kunden geltende Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 40 m.w.N.) greift aber dann nicht, wenn es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gibt mit der Folge, dass der Anleger/Kunde die Kausalität voll darzulegen und zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 09.06.1998 - XI ZR 220/97, Juris, Rn. 21; BGH, Urteil vom 13.07.2004 - XI ZR 178/03, Juris, Rn. 28).

  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 152/17

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens

    Wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden hat, reicht auch im Rahmen einer Finanzierungsberatung die berufliche Qualifikation des Kunden oder Verhandlungspartners der Bank allein nicht aus, um Kenntnisse und Erfahrungen mit finanzwirtschaftlichen Fragen zu unterstellen, solange keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, dass er diese im Zusammenhang mit der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit tatsächlich erworben hat (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1996 - XI ZR 244/95, WM 1997, 309, 311, vom 21. Oktober 2003 - XI ZR 453/02, ZIP 2003, 2242, 2244 f., vom 28. September 2004 - XI ZR 259/03, WM 2004, 2205, 2206 f. und vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 25).
  • LG Neuruppin, 05.09.2013 - 5 O 88/12

    Kommunalrechtliches Spekulationsverbot und Anlageberatung zu Cross Currency Swap

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGH, aaO; ferner BGH, Urteile vom 7. Oktober 2008 - XI ZR 89/07, BGHZ 178, 149 Rn. 12, vom 9. Mai 2000 - XI ZR 159/99, WM 2000, 1441, 1442, vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, WM 2009, 1647 Rn. 49 und vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 20).

    (α) Nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs darf der Kunde von einer beratenden Bank gegebenenfalls auch eine Aufklärung darüber erwarten, dass es sich entgegen dem durch die Namensbezeichnung erweckten Eindruck ("Swap") nicht um den Tausch von anfänglich gleichwertigen Leistungen handelt, sondern um - für den Kunden nicht erkennbar - zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ungleichwertige Leistungen, die mit einem in der Höhe des anfänglichen negativen Marktwertes bestehenden Verlustes verbunden sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 31 ff.).

    Vor diesem Hintergrund könnte der negative Marktwert eines Swaps nicht nur als Ausdruck einer Interessenkollision der beratenden Bank verstanden werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 31 ff.), sondern allgemein als ein Saldo des Anfangswertes der ausgetauschten Leistungen, deren Wert der Anleger nicht ermitteln kann und worüber er im Rahmen einer objektgerechten Beratung eine Aufklärung vom Berater - auch unabhängig von einer Interessenkollision - erwarten kann.

    Negativ ist der anfängliche Marktwert dann, wenn die Bank in dem ermittelten "Modellwert" einen geldwerten Vorteil einstrukturiert (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 35).

    Damit indiziert der stichtagsbezogene negative Marktwert in der Regel noch keine überwiegende Verlustwahrscheinlichkeit, sofern keine übermäßige Verschiebung des Chancen-Risikoprofils erfolgt (vgl. Clouth, aaO, Rn. 1200, 1209; Baumann, EWiR 2011, 407, 408; Baumann/Barsch, BKR 2011, 68, 75; OLG Hamm, BKR 2011, 68, 73; Hoffmann-Theinert/Tiwisina, EWiR 2011, 9, 10; Bausch/Baumann, BB 2011, 146, 147).

    Ausweislich der betreffenden Gründe im Spread-Ladder-Urteil hat diese den dort vorangestellten Gesichtspunkt einer objektgerechten Beratung im Sinne der Bond-Rechtsprechung zwar im Blick (vgl. Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 28 f.), letztlich hat der Senat aber eine außerhalb der Bond-Rechtsprechungsgrundsätze liegende Fallgruppe eröffnet, nämlich des "schwerwiegenden Interessenkonfliktes" (aaO, Rn. 30 ff.).

    Der Annahme eines diesbezüglich zumindest bedingten Vorsatzes steht aber entgegen, dass die Beklagte angesichts des Standes der Rechtsprechung und Literatur im Jahr 2007 nicht davon ausgehen musste, zur Aufklärung über einen anfänglichen negativen Marktwert respektive über eine unabhängig vom Währungsrisiko in das Swap-Geschäft über den Zinssatz einstrukturierte Gewinnmarge verpflichtet zu sein (vgl. OLG Bamberg, WM 2009, 1082, 1086; LG Wuppertal, Urteil vom 27. Juni 2012 - 3 O 67/12, juris Rn. 26 ff.; Klöhn, ZIP 2011, 762, 764; Pitsch, DStR 2011, 926, 928; aA wohl OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Februar 2010 - 9 U 164/08, juris Rn. 150).

    Die betreffenden Umstände liegen hier indes auf der Hand, denn der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erstmals in seinem Urteil vom 22. März 2011 (XI ZR 33/10, juris Rn. 31 ff.) und hier auch nur unter Bildung einer - im Streitfall nicht einschlägigen - neuen Fallgruppe die Aufklärung über einen anfänglichen negativen Marktwert gefordert, so dass die Beklagte vor Veröffentlichung dieser Entscheidung jedenfalls nicht annehmen musste, zur Aufklärung darüber verpflichtet gewesen zu sein (nicht einschlägig deshalb BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, juris Rn. 5 ff. = WM 2010, 1694 ff. zu Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der Aufklärungspflicht über Rückvergütungen als Konkretisierung der seit langem anerkannten Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über Interessenkollisionen).

    So dient ein Zinssatz-Swap dann nicht der spekulativen Übernahme einer offenen Risikoposition, wenn er vor dem Hintergrund sich ändernder Marktverhältnisse den "Tausch" einer variabel verzinslichen Mittelaufnahme in eine festverzinsliche Schuldposition oder umgekehrt bezweckt (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 26; vgl. Clouth in Ellenberger/Schäfer/Clouth/Lang, Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, 4. Aufl., Rn. 1148, 1154 f.).

    Diese Aufklärung hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab und nur bei einem so hoch komplexen Produkt wie dem dort streitgegenständlichen muss daher die Beratung gewährleisten, dass der Anleger auch im Hinblick auf dieses ganz besondere Risiko des Geschäfts einen im Wesentlichen gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die Bank, weil ihm nur so eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber möglich ist, ob er die angebotene Zinswette annehmen will (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 29 f.).

    (δ) Nach ständiger Rechtsprechung gehört es allerdings zu den Pflichten eines Anlageberaters vor Abgabe einer Empfehlung den Wissenstand, die Erfahrungen und die Anlageziele, zu denen der Anlagezweck und die Risikobereitschaft des Anlegers gehören, zu erfragen (siehe nur BGH, Urteile vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 22 und vom 6. Dezember 2012 - III ZR 66/12, juris Rn. 20, jeweils mwN).

    Fehlt diese Exploration, deren Notwendigkeit aufsichtsrechtlich in § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WpHG aF bzw. § 31 Abs. 4 WpHG nF normiert ist, muss sich der Berater noch vor der Anlageentscheidung des Kunden, die Gewissheit verschaffen, dass dieser die von ihm - je nach Einzelfall - zu schildernden Risiken des Finanzprodukts verstanden hat (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 24).

    Sie lassen aber die Pflicht zur Ermittlung der Anlageziele grundsätzlich unberührt (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 25 mwN; vgl. Braun/Lang/Loy in Ellenberger/Schäfer/Clouth/Lang, Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, 4. Aufl., Rn. 323, 325).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann aus der beruflichen Tätigkeit zwar nicht auf Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit Finanztermingeschäften geschlossen werden, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde derartige Kenntnisse tatsächlich erworben hat (BGH, Urteile vom 6. April 1981 - II ZR 84/80, NJW 1981, 1440, 1441, vom 24. September 1996 - XI ZR 244/95, WM 1997, 309, 310 und vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 25 mwN); vgl. Jahn in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 114 Rn. 33).

    Die Pflicht zur anlegergerechten Beratung, nach der sich ein Berater vor der Anlageempfehlung nach der Risikobereitschaft des Kunden zu erkundigen hat, entfällt im Übrigen auch dann, wenn dem Berater diese Umstände bekannt sind, beispielsweise auf Grund des bisherigen Anlageverhaltens des Kunden oder aus einer langjährigen Geschäftsverbindung, und er daher auf eine fehlende Aufklärungsbedürftigkeit schließen kann (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 22).

    d) Ausführungen dazu, ob die von der Klägerin behaupteten Pflichtverletzungen für ihre die Anlageentscheidung gegebenenfalls ursächlich waren (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, juris Rn. 40 und Beschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, juris), können nach allem dahinstehen.

  • LG Düsseldorf, 16.05.2014 - 8 O 37/12

    Umfang der Verpflichtung einer Bank zur kunden- und objektgerechten Beratung;

    b) Aus diesen Beratungsverträgen war die Beklagte als beratende Bank zur kunden- und objektgerechten Beratung der Klägerin verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 [unter II 2 a aa] - "Bond-Urteil"; Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 b] - "Swap-Urteil; ille R GmbH ./. Deutsche Bank").

    Hierzu zählen sowohl allgemeine Risiken wie die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes als auch die speziellen Risiken, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Produktes ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 [unter II 2 a aa und bb]; Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 b, unter II 2 c aa und bb sowie unter II 2 d aa]; Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10 [jeweils unter B II 2 a]).

    Während die Aufklärung des Kunden über die relevanten Umstände richtig, vollständig und verständlich zu sein hat, muss die von der beratenden Bank außerdem geschuldete Bewertung und Empfehlung eines Finanzproduktes unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein; das Risiko, dass sich eine aufgrund kunden- und objektgerechter Beratung getroffene Entscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05 [unter II 2 a]; Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 b]).

    Außerdem hat nach einem Beratungsvertrag die Bank mögliche Interessenkollisionen, die das Beratungsziel einer alleine am Kundeninteresse auszurichtenden Empfehlung der Bank in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden könnten, zu vermeiden bzw. offen zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (1)]).

    Solche besonderen Umstände liegen etwa vor, wenn der Anleger über den Interessenkonflikt der Bank bewusst getäuscht wird, indem sie als Empfänger offen ausgewiesener Provisionen ungenannt bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11 [unter III 2]) oder die Risikostruktur eines Produktes von der Bank bewusst zu Lasten des Kunden gestaltet wurde, um das von dem Kunden auf Empfehlung der Bank übernommene Gegenrisiko anschließend weitergeben und einen Gewinn erzielen zu können, mit dem der Kunde gewöhnlich nicht rechnen muss (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (b) und (d)]; Urteil vom 26. Juni 2012, a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund hat eine Bank bei dem Vertrieb von Swaps über einen in ein solches Produkt bewusst strukturierten negativen Anfangswert (auch Marktwert) aufzuklären (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (a) und (b)]).

    Bei Swapgeschäften erhält, anders als dies bei gängigen Austauschverträgen wie Kauf oder Darlehen der Fall ist, nicht jeder Vertragspartner unabhängig von seiner eigenen Leistung einen eigenständigen Wert aus der Leistung des anderen, so dass nicht beide von dem Geschäft profitieren (vgl. Roberts, BKR 2012, 377 [378]); vielmehr ist der Gewinn der einen Seite spiegelbildlich der Verlust der anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (a)]).

    Der sich auf diese Weise für den Kunden ergebende, von der Bank bewusst in das Produkt eingearbeitete anfängliche negative Marktwert ist damit Ausdruck des schwerwiegenden Interessenkonfliktes, in dem sich eine Bank bei dem Abschluss derartiger Geschäfte befindet, bei denen sie sich das von dem Kunden auf ihre Empfehlung hin übernommene Risiko (bzw. das dem gegenläufige Risiko) von ihren Hedgingpartnern "abkaufen" lässt (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (b)]).

    In diesem Zusammenhang ist nicht erheblich, ob die von der Bank einstrukturierte Marge marktüblich ist, inwieweit die Erfolgschancen des Kunden beeinträchtigt werden, die Prognose der Bank zu künftigen Entwicklungen vertretbar oder Verluste vorauszusehen waren; entscheidend ist, dass dem Kunden nicht alle zur Beurteilung der Integrität der Anlageempfehlung der Bank notwendigen Informationen an die Hand gegeben sind solange er nicht (auch) darüber aufgeklärt ist, dass das ihm empfohlene Produkt von der Bank zur Ermöglichung des Hedgings bewusst so gestaltet wurde, dass der Markt die Risiken des Kunden nach den zur Verfügung stehenden Simulationsmodellen negativer sieht als die gegenläufigen Interessen seines Geschäftsgegners (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (b) und (d)]), der Swap also keine ausgeglichenen Startchancen beinhaltet (vgl. BGH, a.a.O. [unter II 2 d bb (2) (c)]).

    Bestandteil dieser, nicht spezifisch an die Eigenschaften des konkreten Produktes und seine Eignung für den Kunden anknüpfenden Aufklärungspflicht ist die Pflicht zur Aufklärung über den schwerwiegenden Interessenkonflikt, in dem sich die Bank bei Empfehlung eines Swaps befindet (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (b) und (d)]).

    Demzufolge hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Pflicht zur Aufklärung über den bewusst strukturierten negativen Anfangswert des Swapvertrages auf die zuvor ergangenen Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Februar und 27. Oktober 2010 mit der Einschränkung "im Ergebnis auch" verwiesen, auf den Aufsatz von Roller/Elster/Knappe (ZBB 2007, 345; wo [a.a.O. T. 357] die Pflicht zur Aufklärung über den negativen Marktwert aus der allgemeinen Pflicht zur Information über Interessenkonflikte abgeleitet wird) hingegen mit dem Zusatz "ebenso" (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2)]).

    Dem steht nicht entgegen, dass der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder in der generellen Gewinnerzielungsabsicht der Bank noch in der konkreten Höhe der von ihr einkalkulierten Gewinnmargen besteht (so BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (d)]).

    Aus dem von der Beklagten hervorgehobenen Umstand, dass erstmals mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2011 (XI ZR 33/10) höchstrichterlich eine Pflicht zur Aufklärung über den negativen Anfangswert eines Swapgeschäftes formuliert wurde, folgt nicht, dass eine Bank in der Zeit davor nicht schuldhaft handelte, wenn sie eine solche Information unterließ.

    Jedenfalls gilt diese Kausalitätsvermutung, die das Recht des Kunden sichert, in eigener Entscheidung und Abwägung über das Für und Wider seiner Investition zu befinden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 [unter A II 5 a cc]; Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10 [unter III 3 b aa]; Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08 [unter B I 2 b aa]; Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08 [unter II 2 c bb]), einschränkungslos für jeden einzelnen Beratungsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09 [unter II 5 d]; Beschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10 [unter II 2 b]; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 [unter A II 5 a aa]), insbesondere auch dann, wenn pflichtwidrig eine Interessenkollision nicht offengelegt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 f]).

    Es ist ein allgemeiner zivilrechtlicher - und in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte aufsichtsrechtlich normierter - Grundsatz, dass eine Bank im Rahmen eines Beratungsvertrages verpflichtet ist Interessenkollisionen, die das Beratungsziel in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden, zu vermeiden oder zumindest offen zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10).

  • LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 301/12

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der

    b) Aus diesen Beratungsverträgen war die Beklagte als beratende Bank zur kunden- und objektgerechten Beratung der Klägerin verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 [unter II 2 a aa] - "Bond- Urteil"; Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 b] - "Swap- Urteil; ille Q GmbH ./. Deutsche Bank").

    Hierzu zählen sowohl allgemeine Risiken wie die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes als auch die speziellen Risiken, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Produktes ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 [unter II 2 a aa und bb]; Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 b, unter II 2 c aa und bb sowie unter II 2 d aa]; Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10 [jeweils unter B II 2 a]).

    Während die Aufklärung des Kunden über die relevanten Umstände richtig, vollständig und verständlich zu sein hat, muss die von der beratenden Bank außerdem geschuldete Bewertung und Empfehlung eines Finanzproduktes unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein; das Risiko, dass sich eine aufgrund kunden- und objektgerechter Beratung getroffene Entscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05 [unter II 2 a]; Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 b]).

    Außerdem hat nach einem Beratungsvertrag die Bank mögliche Interessenkollisionen, die das Beratungsziel einer alleine am Kundeninteresse auszurichtenden Empfehlung der Bank in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden könnten, zu vermeiden bzw. offen zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (1)]).

    Solche besonderen Umstände liegen etwa vor, wenn der Anleger über den Interessenkonflikt der Bank bewusst getäuscht wird, indem sie als Empfänger offen ausgewiesener Provisionen ungenannt bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11 [unter III 2]) oder die Risikostruktur eines Produktes von der Bank bewusst zu Lasten des Kunden gestaltet wurde, um das von dem Kunden auf Empfehlung der Bank übernommene Gegenrisiko anschließend weitergeben und einen Gewinn erzielen zu können, mit dem der Kunde gewöhnlich nicht rechnen muss (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (b) und (d)]; Urteil vom 26. Juni 2012, a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund hat eine Bank bei dem Vertrieb von Swaps über einen in ein solches Produkt bewusst strukturierten negativen Anfangswert (auch Marktwert) aufzuklären (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (a) und (b)]).

    Bei Swapgeschäften erhält, anders als dies bei gängigen Austauschverträgen wie Kauf oder Darlehen der Fall ist, nicht jeder Vertragspartner unabhängig von seiner eigenen Leistung einen eigenständigen Wert aus der Leistung des anderen, so dass nicht beide von dem Geschäft profitieren (vgl. Roberts, BKR 2012, 377 [378]); vielmehr ist der Gewinn der einen Seite spiegelbildlich der Verlust der anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (a)]).

    Der sich auf diese Weise für den Kunden ergebende, von der Bank bewusst in das Produkt eingearbeitete anfängliche negative Marktwert ist damit Ausdruck des schwerwiegenden Interessenkonfliktes, in dem sich eine Bank bei dem Abschluss derartiger Geschäfte befindet, bei denen sie sich das von dem Kunden auf ihre Empfehlung hin übernommene Risiko (bzw. das dem gegenläufige Risiko) von ihren Hedgingpartnern "abkaufen" lässt (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (b)]).

    In diesem Zusammenhang ist nicht erheblich, ob die von der Bank einstrukturierte Marge marktüblich ist, inwieweit die Erfolgschancen des Kunden beeinträchtigt werden, die Prognose der Bank zu künftigen Entwicklungen vertretbar oder Verluste vorauszusehen waren; entscheidend ist, dass dem Kunden nicht alle zur Beurteilung der Integrität der Anlageempfehlung der Bank notwendigen Informationen an die Hand gegeben sind solange er nicht (auch) darüber aufgeklärt ist, dass das ihm empfohlene Produkt von der Bank zur Ermöglichung des Hedgings bewusst so gestaltet wurde, dass der Markt die Risiken des Kunden nach den zur Verfügung stehenden Simulationsmodellen negativer sieht als die gegenläufigen Interessen seines Geschäftsgegners (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (b) und (d)]), der Swap also keine ausgeglichenen Startchancen beinhaltet (vgl. BGH, a.a.O. [unter II 2 d bb (2) (c)]).

    Bestandteil dieser, nicht spezifisch an die Eigenschaften des konkreten Produktes und seine Eignung für den Kunden anknüpfenden Aufklärungspflicht ist die Pflicht zur Aufklärung über den schwerwiegenden Interessenkonflikt, in dem sich die Bank bei Empfehlung eines Swaps befindet (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (b) und (d)]).

    Demzufolge hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Pflicht zur Aufklärung über den bewusst strukturierten negativen Anfangswert des Swapvertrages auf die zuvor ergangenen Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Februar und 27. Oktober 2010 mit der Einschränkung "im Ergebnis auch" verwiesen, auf den Aufsatz von Roller/Elster/Knappe (ZBB 2007, 345; wo [a.a.O. S. 357] die Pflicht zur Aufklärung über den negativen Marktwert aus der allgemeinen Pflicht zur Information über Interessenkonflikte abgeleitet wird) hingegen mit dem Zusatz "ebenso" (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2)]).

    Dem steht nicht entgegen, dass der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder in der generellen Gewinnerzielungsabsicht der Bank noch in der konkreten Höhe der von ihr einkalkulierten Gewinnmargen besteht (so BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (d)]).

    Aus dem von der Beklagten hervorgehobenen Umstand, dass erstmals mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2011 (XI ZR 33/10) höchstrichterlich eine Pflicht zur Aufklärung über den negativen Anfangswert eines Swapgeschäftes formuliert wurde, folgt nicht, dass eine Bank in der Zeit davor nicht schuldhaft handelte, wenn sie eine solche Information unterließ.

    Jedenfalls gilt diese Kausalitätsvermutung, die das Recht des Kunden sichert, in eigener Entscheidung und Abwägung über das Für und Wider seiner Investition zu befinden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 [unter A II 5 a cc]; Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10 [unter III 3 b aa]; Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08 [unter B I 2 b aa]; Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08 [unter II 2 c bb]), einschränkungslos für jeden einzelnen Beratungsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09 [unter II 5 d]; Beschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10 [unter II 2 b]; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 [unter A II 5 a aa]), insbesondere auch dann, wenn pflichtwidrig eine Interessenkollision nicht offengelegt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 f]).

    Das hat insbesondere auch Bedeutung im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des CHF-Plus-Swaps vom 16. Juni 2011: Aufgrund der Äußerungen der Beklagten zum Hedging mussten die Vertreter der Klägerin gerade irrtümlich davon ausgehen, dass ein Interessenkonflikt im Sinne der inzwischen bekannten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10) auf Seiten der Beklagten und somit hinsichtlich der zwischen den Parteien abgeschlossenen Swapgeschäfte gerade nicht bestanden habe.

    Es ist ein allgemeiner zivilrechtlicher - und in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte aufsichtsrechtlich normierter - Grundsatz, dass eine Bank im Rahmen eines Beratungsvertrages verpflichtet ist Interessenkollisionen, die das Beratungsziel in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden, zu vermeiden oder zumindest offen zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10).

  • BGH, 03.06.2014 - XI ZR 147/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Stichtagsregelung hinsichtlich der

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 324/11

    Aufklärungspflichtverletzung bei unterlassenem Hinweis auf den negativen

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 363/11

    Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem negativen Anfangswert bei

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 362/11

    Bank muss bei Swapgeschäften über einstrukturierten negativen Anfangswert

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 375/11

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung der

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 20/12

    Schadensersatz wegen Beratungsfehler bei Swapgeschäften; Verletzung der

  • LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 89/12

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 442/11

    Beratungspflichtverletzung bei unterlassener Aufklärung über den negativen

  • OLG Köln, 13.08.2014 - 13 U 128/13

    Schadensersatzansprüche einer kommunalen Gebietskörperschaft wegen des

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 31/12

    Beratungspflichtverletzung bei Swapgeschäften wegen einer unterlassenen

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 43/12

    Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich eines negativen Anfangswerts eines

  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17

    Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

  • OLG Köln, 11.11.2015 - 13 U 159/13

    Inanspruchnahme einer kommunalen Gebietskörperschaft aus einem Zins-Swap-Vertrag

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 316/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • LG Köln, 13.08.2013 - 21 O 124/12

    Schadenersatzbegehren einer Kommune wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die

  • LG Köln, 12.03.2013 - 21 O 472/11

    Schadensersatz einer Kommune aus Verletzung der Anlageberatungspflicht im

  • OLG Koblenz, 05.11.2015 - 8 U 1247/14

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Empfehlung eines Swap-Vertrags trotz

  • OLG München, 11.01.2016 - 19 U 4743/14

    Schadensersatzansprüche einer bayerischen Verwaltungsgemeinschaft aus

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 343/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung einer Bank bzgl. Durchführung

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

  • LG Hamburg, 15.01.2021 - 302 O 208/19
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2013 - 9 U 101/12

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank bei Empfehlung eines

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

  • BGH, 17.09.2013 - XI ZR 332/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Aufklärungspflicht über eigene Gewinnspanne bei

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 91/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-swap-Geschäften an

  • BGH, 01.07.2014 - XI ZR 247/12

    Finanzierungsberatungsvertrag: Pflicht der Bank zur Aufklärung über Provision für

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 94/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an

  • OLG Stuttgart, 14.12.2011 - 9 U 11/11

    Swap-Vertrag: Aufklärungspflicht der Bank bei Zinswährungsswap-Geschäften

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 93/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an

  • LG Berlin, 19.02.2015 - 37 O 24/14

    Bankenhaftung aus Finanzierungsberatungsvertrag: Wirksamkeit eines von einer

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 96/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 92/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 95/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an

  • BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12

    Zum Steilküstenabbruch auf Rügen

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 9 U 140/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Empfehlung eines Zinssatzswap-Geschäfts zu

  • OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12

    Pflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung eines Zins-Swap-Geschäfts

  • OLG Stuttgart, 04.04.2018 - 9 U 140/17

    Bankenhaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einem Swap-Geschäft; Verjährung

  • OLG Dresden, 03.04.2012 - 5 U 376/11

    Anlageberatung; kick back; Rückvergütung; Festpreis; Eigengeschäft

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 355/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 356/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • LG Hamburg, 01.10.2014 - 404 HKO 33/14

    Swap-Geschäfte: Umfang der Aufklärungspflicht der Bank

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 259/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • OLG Köln, 02.05.2018 - 13 U 171/15
  • OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17

    Fonds Wachtsumswerte Neues Europa - Apollo Business Center Bratislava, Hannover

  • OLG München, 24.09.2015 - 23 U 3491/14

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen eines Currency-Related-Swap

  • OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe umsatzabhängiger

  • BGH, 24.09.2013 - XI ZR 204/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung und Tätigkeit als Kaufkommissionärin:

  • OLG Köln, 01.06.2017 - 24 U 176/16

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der Pflicht einer Bank

  • OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11

    Kapitalanlageberatungsvertrag: Umfang der Beratungspflichten gegenüber einem

  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 176/18

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

  • OLG München, 09.04.2014 - 7 U 3838/13

    Bankhaftung aus Anlageberatung, Umfang der Beratungspflichten bei Empfehlung

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 150/15

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei Abschluss von

  • KG, 12.03.2012 - 8 U 67/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Notwendige Beratung beim Erwerb von

  • OLG München, 02.07.2015 - 23 U 3491/14

    Umfang der Aufklärungspflicht einer Bank vor dem Abschluss eines

  • OLG Karlsruhe, 13.09.2011 - 17 U 104/10

    Fernabsatzvertrag: Widerruf beim Kauf von Zertifikaten

  • OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13

    Bankenhaftung wegen für eine Stiftung nicht anlegergerechter Anlageberatung

  • BGH, 22.03.2016 - XI ZR 93/15

    Bankenhaftung: Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Aufklärung der Bank

  • OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe umsatzabhängiger

  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 367/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 O 112/18
  • OLG Frankfurt, 16.02.2017 - 16 U 59/16

    Bankenhaftung: Vorsätzliche Falschberatung durch unterlassene Aufklärung über

  • LG Köln, 17.08.2017 - 15 O 140/16
  • LG Köln, 25.08.2016 - 15 O 266/15
  • KG, 30.03.2016 - 26 U 29/15

    Aufklärungspflichtverletzung der beratenden Bank vor Erwerb einer mittelbaren

  • BFH, 20.08.2014 - X R 13/12

    CMS Spread Ladder Swap als der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz

  • LG Düsseldorf, 10.04.2014 - 32 O 93/12

    Schadensersatzanspruch aufgrund fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Abschlusses

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 9 U 123/12

    Pflichten der anlageberatenden Bank zur objektgerechten Beratung

  • LG Düsseldorf, 10.04.2014 - 32 O 122/12

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung durch den Abschluss von

  • LG Dortmund, 11.07.2014 - 3 O 218/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten bei

  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16

    Pflichten der darlehensgebenden Bank bei Abschluss eines

  • OLG Frankfurt, 03.02.2014 - 23 U 78/12

    Anlagebratung. Abgrenzung Wertpapierkauf - Kommissionsgeschäft

  • OLG Bremen, 02.10.2013 - 1 U 6/13

    Pflicht einer anlageberatenden Tochtergesellschaft einer Sparkasse zur Aufklärung

  • LG München I, 28.11.2014 - 34 O 16863/12

    Anspruch einer Kommune auf Schadensersatz aus einem Beratungsvertrag bei nicht

  • LG Hagen, 05.09.2013 - 4 O 264/12

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2015 - 9 U 206/13

    Pflichten der anlageberatenden Bank Bei Empfehlung eines Capped-Bonus-Zertifikats

  • LG Köln, 19.07.2018 - 15 O 40/16

    Abgrenzung zwischen Verbraucherhandeln und Unternehmerhandeln i.R.d. Widerrufs

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 139/16
  • BGH, 07.02.2017 - XI ZR 379/14

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über das Einpreisen

  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 4 O 50/10

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Unterlassene Beratung des Kunden bei

  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 202/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei Vorkenntnissen

  • LG Düsseldorf, 11.05.2012 - 8 O 77/11

    Verpflichtung einer Bank zur anlegergerechten und objektgerechten Beratung bei

  • BGH, 26.07.2016 - XI ZR 352/14

    Bankenhaftung bei Zinssatz-Swap-Geschäften mit einer nordrhein-westfälischen

  • LG Köln, 28.01.2016 - 22 O 266/15

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem Abschluss von sog.

  • LG Dortmund, 24.10.2014 - 3 O 407/13

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektfehlern und Verletzung von

  • LG Dortmund, 14.08.2015 - 3 O 482/13

    Schadenersatzbegehren wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (culpa in

  • LG Dortmund, 24.10.2014 - 3 O 397/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten im

  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 292/14

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über das Einpreisen

  • LG Köln, 01.09.2016 - 15 O 550/14

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen behaupteter Verletzung der Pflichten aus

  • OLG Hamm, 21.12.2015 - 31 U 35/14

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen einer kommunalen Gebietskörperschaft

  • BGH, 26.07.2016 - XI ZR 351/14

    Anspruch auf Feststellung nicht bestehender Schulden aus einem

  • KG, 20.12.2012 - 8 U 148/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anrechung von Steuervorteilen bei

  • LG Düsseldorf, 08.11.2011 - 10 O 109/11

    Schadensersatz aus einem Kapitalanlageberatungsvertrag wegen Verletzung der

  • LG Dortmund, 03.07.2015 - 3 O 431/13

    Anspruch auf Rückzahlung von Kommanditeinlagen in einen Schiffsfonds wegen

  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 368/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2011 - 17 U 117/10

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank beim Verkauf von

  • KG, 08.02.2017 - 26 U 32/15

    Bankkreditvertrag einer Gemeinde: Sittenwidrigkeit bei Vereinbarung eines

  • LG Dortmund, 13.06.2014 - 3 O 306/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten

  • OLG Nürnberg, 19.08.2013 - 4 U 2138/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einem

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19

    Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten

  • OLG Stuttgart, 01.07.2019 - 9 U 270/18

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einem

  • LG Düsseldorf, 19.12.2014 - 8 O 258/12

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Beteiligungen an dem Fonds

  • LG Düsseldorf, 07.11.2014 - 22 O 208/12

    Formularmäßig angegebene Modalitäten der Zinsanpassung unterliegen der

  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 235/10

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 34 U 155/14

    Haftung des Anlageberaters wegen der Vermittlung von Beteiligungen an

  • LG Düsseldorf, 19.12.2014 - 8 O 257/12

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der Mediastream

  • BGH, 26.07.2016 - XI ZR 353/14

    Anspruch auf Feststellung nicht bestehender Schulden aus einem

  • OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10

    Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung

  • OLG München, 13.09.2018 - 8 U 1117/15

    Grob fahrlässige Unkenntnis bei "blindem" Unterzeichnen einer Urkunde

  • LG Dortmund, 06.06.2014 - 3 O 394/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten

  • LG Bonn, 21.05.2014 - 2 O 91/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Schadensersatz wegen

  • OLG Dresden, 09.04.2015 - 8 U 532/14

    Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines zinsgesicherten

  • LG Hamburg, 28.08.2019 - 302 O 233/14

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungspflichtverletzung im

  • OLG München, 13.01.2016 - 7 U 365/15

    Offenbarungspflichten einer Bank beim Abschluss eines Zins-Swap-Vertrages

  • BGH, 26.07.2016 - XI ZR 356/14

    Anspruch auf Feststellung nicht bestehender Schulden aus einem

  • OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 9 U 54/10

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Schadensersatz wegen fehlender

  • OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17

    Beratungspflichten bei Abschluss eines Swap-Vertrag

  • OLG Frankfurt, 28.11.2014 - 19 U 83/14

    Anlageberatung: Nicht-Aufklärung über "loan-to-value-Klausel" und

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.11.2013 - 6 O 7861/12

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Emmissionsprospekt als Mittel der Aufklärung

  • LG Düsseldorf, 02.07.2013 - 10 O 490/11

    Schadensersatz von Kommunen aus Anlageberatungsverträgen im Zusammenhang mit

  • OLG Frankfurt, 15.03.2013 - 10 U 16/12

    Anlageberatung: Kriterien für die anlegergerechte Empfehlung von risikoreichen

  • KG, 17.09.2019 - 4 Kap 1/16

    IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG : Besondere Gebühr für

  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 65/16

    Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen fehlerhafter Beratung im

  • BGH, 26.07.2016 - XI ZR 354/14

    Anspruch auf Feststellung nicht bestehender Schulden aus einem

  • KG, 04.06.2015 - 4 U 79/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beratungspflichtverletzung wegen

  • OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 16 U 228/13

    Notwendigkeit der Aufklärung über negativen Marktwert bei Vereinbarung von

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2012 - 17 U 148/11

    Anlageberatung durch eine Bank: Umfang der Aufklärungspflicht bei einem

  • LG Frankfurt/Main, 22.03.2019 - 3 O 145/13

    Zins-Swaps für kommunales Energieunternehmen: Bank haftet nicht, wenn kein

  • OLG München, 22.10.2012 - 19 U 672/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Darlegungs- und Beweislast für geänderte

  • OLG München, 14.03.2016 - 19 U 1095/15

    Anlageberatung bei Zins- und Währungsswap-Geschäften

  • LG Düsseldorf, 16.04.2013 - 10 O 91/12

    Schadensersatzanspruch aus einem Anlageberatungsvertrag im Zusammenhang mit dem

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 1/14

    Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen den Anlageberater wegen

  • LG Duisburg, 21.02.2013 - 21 O 46/12

    Herleitung von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von Beratungspflichten

  • OLG München, 06.07.2016 - 7 U 3913/14

    Unbegründeter Schadensersatzanspruch bezüglich der Rückabwicklung von

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11

    Haftung des Kapitalanlageberaters bei fehlerhaftem Prospekt für einen

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2011 - 17 U 259/10

    Schadenersatzanspruch eines Kapitalanlegers: Rechtskraftwirkung eines

  • OLG Köln, 23.05.2012 - 13 U 150/11

    Rückforderung der für die einvernehmliche Auflösung eines Zins-Swap-Geschäfts

  • OLG Naumburg, 01.02.2012 - 5 U 187/11

    Schadensersatzanspruch wegen falscher Anlageberatung: Verharmlosende Information

  • OLG München, 13.11.2017 - 19 U 2156/16

    Haftung wegen unzureichender Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert

  • OLG München, 12.03.2015 - 7 U 2773/14

    Kein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung aus hochriskantem

  • OLG München, 17.11.2014 - 7 U 1738/14

    Beratungspflicht, Beratungspflichtverletzung, Beratungsvertrag,

  • OLG Frankfurt, 29.01.2014 - 17 U 18/13

    Fehlerhafte Anlageberatung bei einem Medienfonds, Aufklärungspflicht über

  • OLG Hamm, 17.12.2013 - 34 U 110/11

    Schadensersatzansprüche von Anlegern der Medienfonds VIP 2 und VIP 3

  • OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14

    Anlageberatung: Schadenersatzanspruch wegen pflichtwidriger Beratung

  • OLG München, 29.03.2012 - 5 U 216/12

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Reichweite der Aufklärungspflicht

  • OLG Frankfurt, 29.07.2021 - 16 U 153/20
  • OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 9 U 92/17

    Bankenhaftung: Aufklärungspflichten bei einem Cross-Currency-Swap

  • LG München I, 22.07.2015 - 22 O 24034/15
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2012 - 8 U 7/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei Empfehlung von

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - 14 U 92/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • OLG Stuttgart, 19.06.2018 - 6 U 92/15

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über die Höhe von

  • LG München I, 17.02.2017 - 22 O 14332/16

    Unbegründete Schadensersatzansprüche wegen vermeintlich fehlerhafter

  • OLG Frankfurt, 18.03.2016 - 13 U 55/14

    Haftung des Anlageberaters: Verharmlosung der Anlagerisiken im Beratungsgespräch

  • LG Dortmund, 04.07.2014 - 3 O 344/13

    Rückzahlung einer Fondseinlage nebst Agio und Ersatz entgangener Anlagezinsen

  • LG Dortmund, 27.06.2014 - 3 O 91/13

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in der

  • OLG Köln, 23.10.2013 - 13 U 134/12

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen

  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 100/10

    Informations- und Aufklärungspflicht des Lebensversicherers (hier: Hinweispflicht

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17

    Anspruch gegen eine Sicherheitentreuhänderin auf Rückabwicklung des Ersterwerbs

  • OLG München, 21.03.2016 - 7 U 365/15

    Offenbarungspflichten einer Bank beim Abschluss eines Zins-Swap-Vertrages

  • LG Dortmund, 31.10.2014 - 3 O 450/13

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektfehlern und Verletzung von

  • OLG München, 16.07.2014 - 19 U 789/13

    Zur Haftung wegen Fehlberatung im Zusammenhang mit Währungsswaps

  • OLG Köln, 09.09.2013 - 13 U 120/12

    Pflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung eines Zins-Swap-Geschäfts

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 14 U 92/11

    Umfang der Aufklärungspflicht über Rückvergütungen der anlageberatenden Bank bei

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10

    Anlageberatung durch Banken beim Vertrieb von eigenemittierten Zertifikaten

  • OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 4 U 217/15
  • LG Dortmund, 06.02.2015 - 3 O 467/13

    Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Anlageberatung im Zusammenhang mit

  • LG Dortmund, 29.08.2014 - 3 O 14/14

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten

  • LG Bonn, 02.03.2012 - 3 O 63/10

    Aufklärungspflichtverletzung im Falle der Nichtmitteilung des Stammens von

  • LG Bielefeld, 05.08.2011 - 15 O 148/09

    Geschäftsführer eines zu 100% städtischen Unternehmens haftet nicht für den

  • OLG Köln, 28.06.2018 - 24 U 145/17

    Pflichten des Anlageberaters

  • OLG Frankfurt, 15.03.2017 - 17 U 145/16
  • OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • OLG München, 02.07.2014 - 7 U 1701/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Vermittlung

  • OLG Hamburg, 19.02.2014 - 13 U 30/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anlagegerechte Beratung bei Erwerb von

  • OLG Stuttgart, 08.05.2019 - 20 Kap 1/17

    Lloyd Flottenfonds X: Musterentscheid ist ergangen - Musterkläger ohne Erfolg

  • LG Essen, 24.03.2016 - 6 O 344/15

    Schadensersatzbegehren wegen der behaupteten Verletzung von Aufklärungspflichten

  • LG Dortmund, 22.01.2016 - 3 O 519/14

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten bei

  • OLG München, 27.08.2014 - 7 U 1701/13
  • LG Dortmund, 27.06.2014 - 3 O 452/13

    Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung eines Kreditinstituts über

  • LG Bielefeld, 10.04.2014 - 6 O 278/12

    Ausgleich erlittener Verluste wegen einer fehlerhaften Anlageberatung im Rahmen

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 44/10
  • OLG Stuttgart, 08.12.2015 - 6 U 199/14

    Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit der Beteiligung

  • OLG Saarbrücken, 25.10.2012 - 8 U 267/11

    Pflichten der anlageberatenden Bank bei einer Kapitalanlage in Index-Zertifikate

  • OLG Stuttgart, 13.12.2017 - 9 U 92/17

    Bankenhaftung: Verjährung eines Schadenersatzanspruchs aufgrund einer

  • LG Dortmund, 03.07.2015 - 3 O 555/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten

  • LG Bonn, 09.04.2015 - 2 O 11/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Zinsen aus einem

  • LG Essen, 22.05.2014 - 6 O 75/14

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer vermeintlich fehlerhaften

  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 3 O 330/13

    Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Vermittlung eines geschlossenen Fonds

  • LG Wuppertal, 30.01.2013 - 3 O 217/12

    Bank muss über negativen Anfangswert eines CMS Spread Ladder Swap-Vertrages

  • OLG Köln, 01.08.2012 - 13 U 103/11
  • OLG Koblenz, 19.02.2021 - 8 U 1202/19

    Bankenhaftung bei Finanzierungsberatung: Aufklärungspflichten bei Empfehlung

  • OLG Stuttgart, 08.05.2018 - 6 U 92/15

    Pflichten des Anlageberaters beim Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds

  • OLG Schleswig, 24.07.2014 - 5 U 54/13

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2014 - 6 O 6620/13

    Schadensersatzansprüche des Anlegers gegenüber der beratenden Bank wegen

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2013 - 6 U 84/12

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Anlageberater

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.01.2013 - 6 O 3247/12

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und

  • LG Wuppertal, 18.01.2012 - 3 O 270/11

    Schadensersatzpflicht einer Bank wegen der Verletzung ihrer Pflicht zur

  • OLG Köln, 30.11.2011 - 13 U 158/09

    Haftung der finanzierenden Bank und des Treuhänders eines geschlossenen

  • LG Bielefeld, 31.01.2013 - 5 O 136/10

    Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung im Falle des Nichterfragens

  • OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 23 U 280/09

    Anlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds 3

  • OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 23 U 42/10

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

  • FG Hessen, 26.10.2020 - 6 K 271/18

    Zinsswaps als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • OLG Frankfurt, 04.12.2013 - 23 U 34/12

    Darlehen zur Finanzierung des Abschlusses einer Kapitallebensversicherung

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2014 - 16 U 58/13

    Umfang der Pflicht der anlageberatenden Bank zur objektgerechten Beratung

  • OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 163/13

    Fehlerhafte Anlageberatung: Keine Aufklärungspflicht über Gewinnmarge bei

  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 132/12

    Keine Deliktzinsen wegen falscher Anlageberatung

  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 329/09

    Anlageberatung bei Medienfonds: Kausalität und Vermutung aufklärungsrichtigen

  • OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16

    Haftung für Anlageberatung: Keine konkreten Anhaltspunkte für fehlende

  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 11/14

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über den Erhalt einer

  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 232/10

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 359/09

    Anlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Kausalität der

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2022 - 6 U 36/21

    Schadensersatz nach Abschluss eines Vertrags über Kauf und Verwaltung;

  • OLG Frankfurt, 09.09.2015 - 17 U 32/14

    Anlageberatung: Prospekthaftung im weiteren Sinn der Gründungsgesellschafter

  • OLG Bamberg, 13.05.2015 - 3 U 140/14

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • OLG München, 16.07.2014 - 7 U 3548/13

    Beratungspflichten der Bank beim Abschluss von Zins-Swap-Geschäften

  • OLG München, 09.08.2012 - 17 U 1392/12

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Beruf des Anlegers als Anhaltspunkt für den

  • LG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 O 271/16
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2015 - 7 U 160/13

    Umfang der Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung von

  • OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds (hier:

  • OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 17 U 106/12

    Anlageberatung: Prospektfehler - unzutreffende Beschreibung des

  • OLG München, 12.08.2013 - 19 U 696/12

    Darlegungs- und Beweislast bei einer negativen Feststellungsklage;

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 3 U 246/10

    Anlageberatung: Keine Pflicht des "freien Anlageberaters" zur Aufklärung über

  • OLG Brandenburg, 31.08.2011 - 4 U 89/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

  • OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 166/16

    Beratungs- und Aufklärungspflichtverletzungen bei der Vermittlung von

  • OLG Hamm, 21.01.2015 - 31 U 73/14

    Aufklärungspflichten einer Bank beim Abschluss eines CMS Spread Ladder Swaps

  • OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlender Aufklärung über

  • LG Hamburg, 20.07.2017 - 333 O 210/16

    Prospekthaftung im weiteren Sinn: Schadenersatzanspruch aufgrund von

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 16 U 132/14
  • LG Dortmund, 11.09.2015 - 3 O 247/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern u. der

  • LG Köln, 16.09.2014 - 21 O 2/11

    Klage eines Anlegers gegen Sal. Oppenheim größtenteils stattgegeben

  • LG Köln, 28.02.2013 - 15 O 576/11

    Schadensersatzanspruch wegen mittelbarer Beteiligung an einem Filmfonds aufgrund

  • LG Frankfurt/Main, 13.12.2012 - 30 O 95/12
  • OLG München, 27.03.2012 - 5 U 4137/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei

  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 37/11

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

  • OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 7 U 170/10

    Zum Umfang der dem Kapitallebensversicherer obliegenden Informations- und

  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10

    Informationspflichten des Lebensversicherers (hier: Renditeerwartung

  • LG Ravensburg, 26.01.2016 - 2 O 168/14

    Schadensersatzanspruch eines Betreuten wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

  • LG Dortmund, 04.09.2015 - 3 O 485/14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Prospektfehlern und einer

  • LG Dortmund, 17.10.2014 - 3 O 376/13

    Kein Schadensersatzanspruch nach Beitritt zu Schiffsfonds bei "Diagonallesen" des

  • OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

  • OLG Frankfurt, 16.04.2013 - 9 U 135/11

    Anlageberatung: Verschweigen des das Agio übersteigenden Teils erhaltener

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2012 - 4 U 234/11

    Kapitalanlageberatung: Objektgerechte Beratung durch Übergabe eines Prospekts

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 1 U 36/12

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank hinsichtlich zugeflossener

  • OLG Frankfurt, 19.10.2011 - 17 U 34/10

    Anlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds 3

  • LG Dortmund, 04.09.2015 - 3 O 35/15

    Schadensersatzbegehren wegen Prospektfehlern und der Verletzung von

  • LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12

    Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit dem

  • OLG Köln, 14.03.2012 - 13 U 163/10

    Pflichten der anlageberatenden Bank bei Anlage in Zertifikaten; Umfang der

  • LG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 O 54/16
  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 2 U 58/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Beweislast für eine

  • LG Dortmund, 08.11.2013 - 3 O 124/13

    Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter bzw. Treuhandkommanditisten

  • OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12

    Fehlerhafte Anlageberatung: Schadenersatz wegen Beteiligung an Filmfonds

  • LG Düsseldorf, 31.08.2012 - 8 O 686/10

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Kapitalanlagegeschäften aus abgetretenem Recht

  • OLG Hamm, 04.05.2011 - 31 U 167/10

    Pflichten der anlageberatenden Bank im Hinblick auf von der in Insolvenz

  • LG München I, 18.05.2015 - 35 O 13150/13

    Unzulässigkeit der Feststellungsklage in Kapitalanlagesachen wegen fehlenden

  • LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 381/13

    Kapitalanlage: Haftung von Prospektverantwortlichen infolge fehlerhafter

  • LG Frankfurt/Main, 16.08.2013 - 25 O 433/12
  • LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12

    Beratungspflichtverletzung, fondsgebundene Lebensversicherung, Aussetzung,

  • OLG München, 26.06.2013 - 3 U 4270/12

    Pflicht eines Vermögensberaters bei Empfehlung einer Kapitalanlage in nicht

  • OLG München, 13.02.2012 - 19 U 3892/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09

    Anlageberatungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 4

  • LG Dortmund, 07.10.2016 - 3 O 588/15

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern u. der Verletzung von

  • LG Dortmund, 04.09.2015 - 3 O 456/14
  • LG Dortmund, 10.06.2015 - 3 O 489/15

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Prospektfehlern und einer

  • OLG München, 18.06.2014 - 7 U 328/13

    Pflichten des Anlageberaters bei der Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften

  • OLG Köln, 11.03.2014 - 13 U 160/13

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Offenbarung von Rückvergütungen

  • OLG München, 19.06.2013 - 3 U 555/13

    Pflicht eines Vermögensberaters bei Empfehlung einer Kapitalanlage in nicht

  • OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 48/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Hinweispflicht auf das Insolvenzrisiko des

  • OLG Hamm, 17.01.2017 - 34 U 106/16
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 1/15

    Umfang der Pflicht des Anlageberaters zu anlegergerechter Beratung

  • LG Hamburg, 18.02.2014 - 302 O 102/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung aufgrund Verletzung der

  • LG Dortmund, 08.11.2013 - 3 O 125/13

    Angemessene Risikoaufklärung im Prospekt im Zusammenhang mit der Beteiligung an

  • OLG Frankfurt, 29.10.2012 - 17 U 1/12

    Anlageberatung: Fehlerhafte Beratung bei Empfehlung einer

  • LG Frankfurt/Main, 14.09.2012 - 10 O 502/11
  • OLG Nürnberg, 23.08.2012 - 4 U 512/12

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler beim Erwerb von

  • OLG München, 06.02.2012 - 19 U 3373/11

    Gerichtliche Schätzung der entgangenen Anlagezinsen: Darlegungslast des

  • OLG München, 23.01.2012 - 19 U 3890/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Ersatz entgangener Anlagezinsen gemäß

  • LG Köln, 25.08.2015 - 3 O 29/13

    Objektgerechte Beratung durch Aufklärung über den dem Zinswap und Währungsswap

  • LG Gießen, 07.11.2014 - 3 O 173/12
  • LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13

    Beteiligung an einem Schiffsfonds: Schadenersatzanspruch gegen

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14

    Haftung des Anlagevermittlers: Pflicht zum Hinweis auf verdeckte

  • LG Bielefeld, 19.12.2013 - 1 O 251/12

    Schadensersatz wegen Falschberatung beim Erwerb einer Schiffsfondsbeteiligung

  • OLG Frankfurt, 23.10.2012 - 9 U 84/11

    Pflichten des Beraters beim Erwerb von Bonus-Zertifikaten

  • LG Köln, 03.05.2012 - 30 O 443/10

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Hinblick auf den

  • LG Düsseldorf, 10.04.2012 - 10 O 276/11

    Notwendigkeit eines Hinweises auf ein besonderes Totalverlustrisiko im Prospekt

  • OLG München, 13.02.2012 - 19 U 3912/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

  • LG Nürnberg-Fürth, 02.02.2012 - 10 O 5471/11

    Schadensersatz wegen Beratungsfehler hinsichtlich des Erwerbs von Anteilen an

  • LG Aurich, 29.01.2021 - 1 O 714/19

    Verjährung des Prospekthaftungsanspruchs bei Einordnung des von der

  • OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 14 U 1191/12

    Agio, Innenprovision, Rückvergütung, Schadensersatz, Verschulden,

  • OLG München, 02.04.2012 - 19 U 3066/11

    Bankenhaftung bei der Ausgabe von Zertifikaten: Verletzung der Aufklärungspflicht

  • LG Köln, 27.03.2012 - 3 O 459/10

    Schadensersatzanspruch auf Freistellung aus einem sog. Swap-Vertrag;

  • LG Stuttgart, 24.08.2011 - 8 O 516/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei

  • LG München I, 31.01.2020 - 22 O 18179/18

    Rentenversicherung, Schadensersatz, Anlageberatung, Abtretung, Leistungen,

  • LG Dortmund, 10.07.2015 - 3 O 243/14

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers wegen Prospektfehlern und der

  • LG Dortmund, 29.08.2014 - 3 O 550/13

    Beweislast für die nicht rechtzeitige Übergabe eines Emissionsprospekts und

  • OLG Hamm, 30.09.2013 - 31 U 20/13

    Schadensersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen Falschberatung beim Erwerb

  • OLG Köln, 01.03.2013 - 20 U 143/12

    Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers wegen Verschuldens bei

  • LG Düsseldorf, 29.05.2012 - 8 O 654/10

    Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung bei Abschluss eines Anlageberatungsvertrages

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2011 - 17 U 260/10

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Durchführung

  • OLG München, 05.12.2011 - 19 U 2893/11

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung bei

  • OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene

  • LG Dortmund, 15.05.2015 - 3 O 200/14

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten

  • LG Dortmund, 14.03.2014 - 3 O 142/13

    Hinreichende Aufklärung über Risiken durch ein Prospekt im Zusammenhang mit dem

  • LG Aachen, 13.02.2014 - 1 O 207/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung i.R.d. Beteiligungen an

  • LG Frankfurt/Main, 29.04.2013 - 21 O 615/10

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung im Rahmen einer Kapitalanlage (hier:

  • LG Kleve, 15.01.2013 - 4 O 311/11
  • LG Münster, 28.03.2012 - 114 O 15/11

    Schadensersatz aus Anlageberatung bzgl. eines Swap-Vertrags wegen Nichtmitteilung

  • LG Düsseldorf, 21.10.2011 - 8 O 284/10

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen

  • VG Frankfurt/Oder, 04.05.2023 - 2 K 1445/19
  • OLG Koblenz, 08.10.2018 - 8 U 183/18

    Schadensersatz nicht anlegergerechte Beratung

  • LG Hamburg, 02.09.2016 - 329 O 450/15
  • LG Heidelberg, 11.06.2013 - 2 O 252/12

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Unzutreffende Bezeichnung einer Credit Linked

  • LG München I, 13.09.2011 - 34 O 26336/10

    Anlageberatung: Inhalt und Umfang der Beratungspflichten bei einem

  • LG Dortmund, 16.01.2015 - 3 O 508/13

    Anleger- und objektgerechte Beratung und das Beweislastproblem

  • OLG Rostock, 16.04.2014 - 1 U 107/11
  • LG Mönchengladbach, 13.09.2012 - 10 O 403/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

  • OLG München, 21.11.2011 - 19 U 2899/11

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Unterlassene Aufklärung über

  • LG Magdeburg, 25.08.2015 - 11 O 87/15

    Verjährung der Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter

  • LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22
BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10 (https://dejure.org/2011,22)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2011 - IV ZR 199/10 (https://dejure.org/2011,22)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10 (https://dejure.org/2011,22)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    EGVVG Art. 1 Abs. 3; VVG §§ 28 Abs. 2 Satz 2, 81 Abs. 2; VGB 88 § 11 Nr. 2

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 3 VVGEG, § 28 Abs 2 S 2 VVG, § 81 Abs 2 VVG, § 11 Nr 2 S 1 VGB 1988, § 11 Nr 2 S 2 VGB 1988
    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit der Sanktionsregelung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten mangels Vertragsanpassung nach Gesetzesänderung

  • verkehrslexikon.de

    Keine Leistungsfreiheit des Versicherers bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten bei fehlender Vertragsanpassung nach Änderung des VVG im Hinblick auf das Alles-oder-Nichts-Prinzip

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten (hier: § 11 Nr. 2 S. 1 bis S. 3 VGB 88)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Strafregelung für Verletzung vereinbarter Obliegenheiten in Versicherungsvertrag; grobe Fahrlässigkeit; Leistungskürzung; grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles; Wasserschäden; Frostschäden

  • rewis.io

    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit der Sanktionsregelung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten mangels Vertragsanpassung nach Gesetzesänderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit der Sanktionsregelung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten mangels Vertragsanpassung nach Gesetzesänderung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Versicherungsvertrag - Anpassung an das neue Versicherungsrecht

  • VersR (via Owlit)

    EGVVG Art. 1 Abs. 3; VVG § 28 Abs. 2 S. 2; VVG § 81 Abs. 2; VGB 88 § 11
    Kein Leistungskürzungsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung bei Nichtanpassung der AVB-Regelung an das neue VVG

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten (hier: § 11 Nr. 2 S. 1 bis S. 3 VGB 88)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Sanktionsregelung für Obliegenheitsverletzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008 gemäß Art. 1 Abs. 3 EGVVG führt zur Unwirksamkeit der Regelungen über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbliebene Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei fehlender Vertragsanpassung an das neue VVG

  • schadensversicherungsreport.de (Kurzmitteilung)

    Allgemeines Versicherungsvertragsrecht - Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur unterbliebenen Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kein Recht der Versicherung zur Leistungskürzung bei unterbliebener Anpassung der Versicherungsbedingungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterbliebene Anpassung an das VVG 2008

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Altklauseln bei Versicherungen sind unwirksam

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Neues vom BGH: Folgenlose Obliegenheitsverletzung bei unterbliebener Anpassung von Versicherungsverträgen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Nicht angepasste Klauseln in Versicherungs-Altverträgen sind unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherungsvertragsreform: Sind nicht rechtzeitig angepasste Versicherungsbedingungen unwirksam?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Leistungskürzungen der Versicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherer kann sich nicht auf grobe Fahrlässigkeit seines Versicherungsnehmers berufen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Leistungskürzungen der Versicherung - zu Recht?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Obliegenheitsverletzung unerheblich, wenn Versicherer die Versicherungsbedingungen nicht an das neue VVG angepasst hat

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherungsbedingungen: Klauseln in alten Versicherungsverträgen sind unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch bei Obliegenheitsverletzung muss die Versicherung unter Umständen alles zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Obliegenheitsverletzung unerheblich, wenn AVB nicht an das neue VVG angepasst wurden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leistungskürzungen der Versicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Narrenfreiheit für den Versicherungsnehmer bei Obliegenheitsverletzungen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    BGH stärkt Verbraucherrechte in Versicherungsfällen // Klauseln zu Pflichtverletzungen in alten Verträgen unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsaltverträge: Nicht an das VVG n.F. angepasste Klauseln sind unwirksam! (IBR 2012, 295)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 191, 159
  • NJW 2012, 217
  • MDR 2011, 9
  • MDR 2012, 27
  • NZM 2012, 365
  • VersR 2011, 1550
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, ist im Wege der Interessenabwägung zu ermitteln; zu berücksichtigen ist nicht nur die nachteilige Veränderung der Austauschbedingungen für den Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingung, sondern auch das berechtigte Interesse des anderen Teils an der Aufrechterhaltung des Vertrags (BGH, Urteil vom 22. Februar 2002  V ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1136 unter II 3).

    Allerdings genügt nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil des Verwenders, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar macht (BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 aaO).

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    (1) Grundsätzlich ist sie bei Unwirksamkeit einer Klausel in einem vorformulierten Vertrag möglich, wenn dispositive Gesetzesbestimmungen nicht zur Verfügung stehen, so dass das Regelungsgefüge eine Lücke aufweist (Senatsurteil vom 22. Januar 1992  IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92 unter 5).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, tritt diejenige Gestaltungsmöglichkeit ein, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben redlicher Weise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (Senatsurteil vom 22. Januar 1992 aaO unter 6).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Der Gesetzgeber ist zutreffend davon ausgegangen, dass die durch Art. 1 EGVVG statuierte Anwendung des neuen Rechts auf Altverträge lediglich unechte Rückwirkung entfaltet (BT-Drucks. 16/3945, S. 118), da eine Norm auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt (vgl. BVerfGE 123, 186, 257; 101, 239, 263).

    Gemessen am Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ist die unechte Rückwirkung in der Regel zulässig (BVerfGE 123, 186, 257; 101, 239, 263).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Der Gesetzgeber ist zutreffend davon ausgegangen, dass die durch Art. 1 EGVVG statuierte Anwendung des neuen Rechts auf Altverträge lediglich unechte Rückwirkung entfaltet (BT-Drucks. 16/3945, S. 118), da eine Norm auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt (vgl. BVerfGE 123, 186, 257; 101, 239, 263).

    Gemessen am Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ist die unechte Rückwirkung in der Regel zulässig (BVerfGE 123, 186, 257; 101, 239, 263).

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt das Erfordernis angemessener Übergangsregelungen (BVerfGE 67, 1, 15).

    Dabei steht dem Gesetzgeber ein erheblicher Spielraum zur Verfügung (BVerfGE 67, 1, 15).

  • OLG Köln, 17.08.2010 - 9 U 41/10

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung in der Gebäudeversicherung; Berufung

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in VersR 2010, 1592 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dass die Beklagte den eingetretenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen habe, da sie sich nicht auf eine Obliegenheitsverletzung gemäß § 11 Nr. 1 VGB 88 und eine quotale Leistungskürzung berufen könne.

    Gleiches müsse hier gelten (Segger/Degen, VersR 2011, 440, 445).

  • LG Ellwangen/Jagst, 20.08.2010 - 4 O 69/10

    Versicherungsschutz bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach dem Unfall

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    (2) Überwiegend wird angenommen, dass die Lücke bezüglich der Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch die gesetzliche Regelung des § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG zu schließen sei (LG Ellwangen VersR 2011, 62; Funck aaO; Hövelmann aaO).
  • BGH, 29.11.1972 - IV ZR 162/71

    Übernahme von Dachschäden aus einer Haftpflichtversicherung - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Zwar trifft es zu, dass in der Rechtsprechung des Senats bei verhüllten Obliegenheiten auf die gesetzliche Regelung des § 6 VVG a.F. zurückgegriffen wurde, obwohl es in den zu beurteilenden Klauseln keine Sanktionsregelung gab, da diese als Risikobegrenzung formuliert waren (Senatsurteile vom 24. Mai 2000  IV ZR 186/99, VersR 2000, 969 unter 1 c; vom 29. November 1972  IV ZR 162/71, NJW 1973, 284 unter II 2).
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    An diesem Sachvortrag war sie nicht dadurch gehindert, dass sie ihre vorgerichtliche Leistungsablehnung noch nicht auf die grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles gemäß § 81 VVG gestützt hatte (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2005  IV ZR 154/04, BGHZ 165, 167 unter II 2 b).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94

    Pflegeversicherung IV

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Überdies ist er bei Massenerscheinungen zu Typisierungen verfassungsrechtlich befugt (BVerfGE 103, 271, 290).
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 34/89

    Auslegung einer Klausel in den Kasko-Bedingungen eines Schiffsversicherers

  • BGH, 25.06.2008 - IV ZR 233/06

    Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung eines

  • BGH, 23.09.2009 - IV ZR 152/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 24.05.2000 - IV ZR 186/99

    Haftungsausschluß nach AVB-Werkverkehr

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 181/08

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters: Herausgabeklage für in der Zeit vor

  • BGH, 28.06.1995 - IV ZR 19/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer fünfjährigen Laufzeit für eine

  • LG Erfurt, 08.06.2010 - 8 O 1204/09

    Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus einem Wohngebäudeversicherungsvertrag

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    aa) Grundsätzlich ist sie bei Unwirksamkeit einer Klausel in einem vorformulierten Vertrag zwar möglich, wenn dispositive Gesetzesbestimmungen nicht zur Verfügung stehen, so dass das Regelungsgefüge eine Lücke aufweist (Senatsurteile vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10, BGHZ 191, 159 Rn. 46; vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92, 98 f. unter 5).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, tritt diejenige Gestaltungsmöglichkeit ein, welche die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben redlicherweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (Senatsurteil vom 12. Oktober 2011 aaO).

  • BGH, 26.10.2016 - IV ZR 52/14

    Klage der Wohngebäudeversicherung gegen eine Haftpflichtversicherung eines

    Genügt das Parteivorbringen den Anforderungen an die Substantiierung, so muss der Tatrichter in die Beweisaufnahme eintreten, um dort eventuell weitere Einzelheiten zu ermitteln (Senatsurteile vom 18. April 2012  IV ZR 147/10, VersR 2012, 1110 Rn. 17; vom 12. Oktober 2011  IV ZR 199/10, VersR 2011, 1550 Rn. 55; Senatsbeschlüsse vom 12. September 2012  IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 12; vom 21. September 2011  IV ZR 38/09, VersR 2011, 1563 Rn. 14).
  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

    Dem in Bezug genommene Senatsurteil vom 12. Oktober 2011 (IV ZR 199/10, BGHZ 191, 159) lässt sich nicht entnehmen, der Senat habe bei vertraglichen Regelungen, die ausschließlich dem neuen Versicherungsvertragsgesetz unterliegen und bei denen es nicht um die Überleitungsvorschrift des Art. 1 Abs. 3 EGVVG geht, die Aufnahme des Belehrungserfordernisses des § 28 Abs. 4 VVG bereits in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für erforderlich erachtet.
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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,123
BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10 (https://dejure.org/2011,123)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 - VIII ZR 294/10 (https://dejure.org/2011,123)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10 (https://dejure.org/2011,123)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 560 Abs 4 BGB
    Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung um einen Sicherheitszuschlag wegen möglicher Preiserhöhungen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 560 Abs. 4
    Kein "abstrakter Sicherungszuschlag" bei Neuberechnung der Betriebskostenvorauszahlung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abstrakten Sicherheitszuschlag auf die letzte Betriebskostenabrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erhebung eines abstrakten Sicherheitszuschlags i.H.v. 10 Prozent auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten i.R.e. Anpassung der Vorauszahlungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sicherheitszuschlag auf Betriebskostenvorauszahlungen nicht erlaubt

  • grundeigentum-verlag.de

    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen; kein abstrakter Sicherheitszuschlag; Betriebskostenabrechnung; Angemessenheit; Prognose; absehbare Kostensteigerungen; steigende Energiekosten

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung um einen Sicherheitszuschlag wegen möglicher Preiserhöhungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung um einen Sicherheitszuschlag wegen möglicher Preiserhöhungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 560 Abs. 4
    Voraussetzungen für die Erhebung eines abstrakten Sicherheitszuschlags i.H.v. 10 Prozent auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten i.R.e. Anpassung der Vorauszahlungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Betriebskosten: Anpassung der Vorauszahlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein abstrakter Sicherheitszuschlage bei Anpassung der Vorauszahlungen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebskosten - Volkswirtschaft - Griechenland (oder: welches Wort passt nicht in diese Reihe?)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betriebskostenvorauszahlung: Keine übertriebenen Sicherheitszuschläge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erhöhung der Betriebskosten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nebenkosten - Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein "Sicherheitszuschlag" auf Betriebskostenvorauszahlungen

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Anpassung von Betriebskostenvorschüssen unter Berücksichtigung voraussichtlicher Kostenerhöhungen

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nur auf eine angemessene Höhe ohne Sicherheitszuschlag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein Abstrakter Sicherheitszuschlag bei Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein 10%-iger Sicherheitszuschlag bei Anpassung der Vorauszahlungen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Betriebskostenvorauszahlungserhöhungen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein "Sicherheitszuschlag" auf die Heizkosten

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Kein Sicherheitszuschlag bei der Betriebskostenanpassung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

  • blog.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenanpassung pauschal um 10 % unzulässig

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kein Sicherheitszuschlag bei Betriebskostenvorauszahlung

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenvorauszahlungen erhöht.

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Sicherheitszuschlag bei Betriebskostenanpassung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Sicherheitszuschlag bei Betriebskostenanpassung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Abstrakter Sicherheitszuschlag für Betriebskostenvorauszahlungen unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein abstrakter Sicherheitszuschlag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein pauschaler Sicherheitszuschlag" bei Betriebskostenvorauszahlung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Erhöhung Heizkostenvorauszahlung wegen steigender Energiekosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Anpassungsanspruch des Vermieters bei der Betriebskostenvorauszahlung?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betriebskostenvorauszahlungen // Anpassung der Vorauszahlungen

Besprechungen u.ä. (4)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein abstrakter Sicherheitszuschlage bei Anpassung der Vorauszahlungen

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein Abstrakter Sicherheitszuschlag bei Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Abstrakter Sicherheitszuschlag bei Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen nicht zulässig

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen: Sicherheitszuschlag möglich? (IMR 2011, 492)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3642
  • MDR 2011, 1411
  • MDR 2011, 9
  • NZM 2011, 880
  • ZMR 2012, 90
  • NJ 2012, 118
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09

    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung;

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10
    Dementsprechend ist für die Angemessenheit von Vorauszahlungen auf die voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten abzustellen (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NJW 2011, 145 Rn. 25 zu § 560 Abs. 4 BGB; BayObLGZ 1995, 323, 326 zu § 4 Abs. 1 MHG).

    Die Anpassung der Vorauszahlungen an die jeweils letzte Betriebskostenabrechnung stellt sicher, dass die Vorauszahlungen - im Interesse beider Vertragsparteien - den voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten möglichst nahe kommen (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, aaO).

  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 271/10

    Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10
    Ausgangspunkt für die Anpassung ist damit die letzte Betriebskostenabrechnung, die bereits vorliegt; nicht maßgebend ist eine "letztmögliche" Abrechnung, die noch nicht erstellt ist (Senatsurteil vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 271/10, NJW 2011, 2350 Rn. 15).
  • LG Berlin, 10.08.2010 - 63 S 622/09
    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10
    Das Berufungsgericht (LG Berlin, GE 2010, 1540) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95

    Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10
    Dementsprechend ist für die Angemessenheit von Vorauszahlungen auf die voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten abzustellen (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NJW 2011, 145 Rn. 25 zu § 560 Abs. 4 BGB; BayObLGZ 1995, 323, 326 zu § 4 Abs. 1 MHG).
  • BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11

    BGH verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei

    Aus diesem Grund dürfen nach der Rechtsprechung des Senats bereits absehbare Kostensteigerungen bei der Anpassung berücksichtigt werden, während ein abstrakter Sicherheitszuschlag nicht zulässig ist (Senatsurteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10, NZM 2011, 880 Rn. 25).
  • BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11

    BGH verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei

    Aus diesem Grund dürfen nach der Rechtsprechung des Senats bereits absehbare Kostensteigerungen bei der Anpassung berücksichtigt werden, während ein abstrakter Sicherheitszuschlag nicht zulässig ist (Senatsurteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10, NZM 2011, 880 Rn. 25).
  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16

    Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber

    Grundsätzlich können jedoch gemäß § 256 ZPO auch Mieter auf Feststellung des Nicht-Bestehens einer Zahlungsverpflichtung gegenüber der Vermieterin Klage erheben, wenn die Mieter ein rechtliches Interesse daran haben, dass dies durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird ( BGH , Urteil vom 28.09.2011, Az.: VIII ZR 294/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 3642 ff.; BGH , Urteil vom 13.01.2010, Az.: VIII ZR 137/09, u.a. in: NJW 2010, Seiten 1198 f.; LG Berlin , Urteil vom 10.08.2010, Az.: 63 S 622/09, u.a. in: Grundeigentum 2010, Seite 1540; AG Schöneberg , Urteil vom 14.10.2009, Az.: 12 C 314/09, u.a. in: MM 2010, Nr. 10, 30; AG Waldshut-Tiengen , Urteil vom 27.03.2009, Az.: 3 C 24/09, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 09523 ).

    Das insoweit nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse der Kläger folgt hier aber daraus, dass die Beklagte sich zumindest konkludent noch der Ansprüche gegen die Kläger auf Nachzahlung von Betriebskosten für die Jahre 2012 und 2013 aus den Betriebskostenabrechnungen vom 03.12.2013 und vom 16.04.2015 in dem o.g. Sinne noch "berühmt" ( BGH , Urteil vom 16.05.2017, Az.: XI ZR 586/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 2340 ff.; BGH , Urteil vom 28.09.2011, Az.: VIII ZR 294/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 3642 ff.; BGH , Urteil vom 12.07.2011, Az.: VI ZR 214/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 3657 ff.; BGH , Urteil vom 13.01.2010, Az.: VIII ZR 137/09, u.a. in: NJW 2010, Seiten 1198 f.; BGH , Urteil vom 13.01.2010, Az.: VIII ZR 351/08, u.a. in: NJW 2010, Seiten 1877 ff.; OLG Köln , Beschluss vom 07.12.2017, Az.: 12 U 243/17, u.a. in: BeckRS 2017, Nr. 143824 = "juris"; LG Berlin , Urteil vom 10.08.2010, Az.: 63 S 622/09, u.a. in: Grundeigentum 2010, Seite 1540; AG Schöneberg , Urteil vom 14.10.2009, Az.: 12 C 314/09, u.a. in: MM 2010, Nr. 10, 30; AG Waldshut-Tiengen , Urteil vom 27.03.2009, Az.: 3 C 24/09, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 09523 ).

    Denn die Beklagtenseite hat trotz des Schreibens des nunmehrigen Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 05.03.2015 nicht ausdrücklich erklärt, dass diese beiden Zahlungsansprüche nicht mehr bestehen, sondern vielmehr in dem hier anhängigen Prozess durchgängig die vollständige Klageabweisung beantragt und mithin gerade die gegenteilige Ansicht vertreten ( BGH , Urteil vom 28.09.2011, Az.: VIII ZR 294/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 3642 ff.; BGH , Urteil vom 13.01.2010, Az.: VIII ZR 137/09, u.a. in: NJW 2010, Seiten 1198 f.; LG Berlin , Urteil vom 10.08.2010, Az.: 63 S 622/09, u.a. in: Grundeigentum 2010, Seite 1540; AG Schöneberg , Urteil vom 14.10.2009, Az.: 12 C 314/09, u.a. in: MM 2010, Nr. 10, 30; AG Waldshut-Tiengen , Urteil vom 27.03.2009, Az.: 3 C 24/09, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 09523 ).

  • LG Berlin, 13.04.2018 - 63 S 217/17

    Mietvertragskündigung - Nichtzahlung Nebenkosten

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts war bei der Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen kein Sicherheitszuschlag von 2 % zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10 -, und vorangehend LG Berlin, Urteil vom 10. August 2010 - 63 S 622/09 - BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VIII ZR 245/11 -, juris; Blank/Börstinghaus, § 560 BGB, Rn 28).
  • LG Berlin, 27.01.2017 - 63 S 124/16

    Zahlungsklage gegen den Wohnraummieter: Mietrückstand nach Erhöhung der

    Beschränkt sich die Anpassung darauf, dass die Vorauszahlungen lediglich rechnerisch an den Jahresbetrag der letzten Betriebskostenabrechnung angepasst werden, so genügt ein Hinweis auf das Abrechnungsergebnis (BGH, Urteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10, GE 2011, 1547).
  • AG Hanau, 11.04.2012 - 37 C 244/10

    Mietverhältnis: Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnungen;

    Die Gesamtkosten der Wärmeversorgung in Höhe von 1.227,71 EUR berechtigten die Klägerin, eine Vorauszahlung in Höhe von 1/12 des Betrages monatlich zu verlangen (die Vornahme eines Sicherheitsaufschlages ist nicht mehr möglich, vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2011, Aktenzeichen: VIII ZR 294/10 - Juris), was 102, 31 EUR entspricht, so dass die Erhöhung auf 102, 50 EUR zulässig war (die Differenz von 0, 19 Cent ist zu vernachlässigen).
  • AG Dortmund, 19.06.2012 - 425 C 1232/12

    Anspruch auf Zahlung eines Saldos aus einer Betriebskostenabrechnung und

    Im Übrigen ist die Anhebung der Vorauszahlungen auch deshalb unwirksam, weil die Klägerin bei der Berechnung des Erhöhungsbetrages einen unzulässigen Sicherheitszuschlag von 16% hinzugerechnet hat (BGH Urt. v. 28.09.2011 - VIII ZR 294/10, NJW 2011, 3642 = NZM 2011, 880 = WuM 2011, 686 = MietPrax-AK, § 560 BGB Nr. 4 mit Anm. Eisenschmid, Krapf, jurisPR-MietR 25/2011 Anm. 4; Schmid, ZMR 2012, 93; Blank, NZM 2012, 217), Auch dies führt zu einer materiellen Unwirksamkeit der Erhöhung.
  • AG Berlin-Mitte, 01.12.2017 - 28 C 22/17

    Nebenkostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Umlage von Kosten für

    Die Beurteilung, ob dies geschehen ist, obliegt dem Tatrichter (BGH, Urteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10 -, Rn. 18, juris = NJW 2011, 3642-3644).
  • LG Berlin, 17.06.2022 - 63 S 128/21

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlegung von Kabelanschlussgebühren;

    Es ist kein Raum für einen "abstrakten" Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10 - LG Berlin, Urteil vom 10. August 2010 - 63 S 622/09 -, juris).
  • SG Altenburg, 12.09.2018 - S 20 AS 2385/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt im Landkreis

    Ein abstrakter Sicherheitsaufschlag ist hingegen nicht zulässig (BGH, Urteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10,0 NZM 2011, 880, Rn.25; nach juris).
  • LG Heidelberg, 22.06.2023 - 5 S 3/23

    Unklare Mietrückstände führen zur Unwirksamkeit der Kündigung

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.12.2012 - 24 C 112/12

    Wohnraummiete: Vereinbarung einer Kostenmiete bei nicht preisgebundenem Wohnraum;

  • LG Itzehoe, 27.01.2012 - 9 S 72/11

    Betriebskostenabrechnung für vermietetes Wohnungseigentum

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Rechtsprechung
   BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,593
BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09 (https://dejure.org/2011,593)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2011 - 10 AZR 562/09 (https://dejure.org/2011,593)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 (https://dejure.org/2011,593)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

  • openjur.de

    Beauftragter für den Datenschutz; Widerruf der Bestellung; Teilkündigung

  • Bundesarbeitsgericht

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4f Abs 3 S 4 BDSG 1990, § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 KSchG
    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4f Abs 3 S 4 BDSG 1990, § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 KSchG
    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Fachkenntnis und Zuverlässigkeit eines intern bestellten betrieblichen Datenschutzbeauftragten als wichtiger Grund für dessen Abberufung - Rechtfertigung des Widerrufs einer Bestellung durch Organisationsentscheidung des Arbeitgebers zur Ersetzung eines internen ...

  • bag-urteil.com

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Abberufung eines Datenschutzbeauftragten wegen "einheitlicher Organisation" und Betriebsratsmitgliedschaft

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Abberufung eines Datenschutzbeauftragten wegen "einheitlicher Organisation" und Betriebsratsmitgliedschaft

  • hensche.de

    Datenschutz, Teilkündigung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrat als Beauftragter für den Datenschutz

  • Betriebs-Berater

    Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

  • rewis.io

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

  • Der Betrieb

    Beauftragter für Datenschutz: Entscheidung für Fremdvergabe kein wichtiger Grund für Abberufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 4 f Abs. 3 S. 4 BDSG; § 626 BGB
    Beauftragter für den Datenschutz kann bei wichtigem Grund abberufen werden / Wichtiger Grund liegt praktisch nur bei arbeitsrechtlichem Pflichtenverstoß vor

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Widerruf der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten

  • heise.de (Pressemeldung, 21.04.2011)

    Datenschutzbeauftragte genießen besonderen Schutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Amt des Datenschutzbeauftragten kann nicht ohne Weiteres an Externe vergeben werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Scharfe Anforderungen an die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten!

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Abberufung einer Datenschutzbeauftragten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Datenschutzbeauftragter kann nur aus wichtigen Grund seines Amtes enthoben werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unwirksamer Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Personalunion aus betrieblichem Datenschutzbeauftragten und Betriebsrats- oder Personalratsvorsitzenden?

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abberufung des DSB wegen Übergang zu externem DSB - Aufgaben von DSB und Betriebsrat nicht inkompatibel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 9
  • NZA 2011, 1036
  • BB 2011, 1971
  • BB 2011, 2683
  • DB 2011, 1926
  • DB 2011, 20
  • NZG 2011, 1062
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
    Eine Überschneidung von Interessensphären kann die vom BDSG geforderte Zuverlässigkeit beeinträchtigen (vgl. bspw. BAG 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184; ErfK/Wank 11. Aufl. § 4f BDSG Rn. 3) .

    Eine generelle Unvereinbarkeit ist nicht anzunehmen (BAG 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) .

  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 10 ff., EzA BDSG § 4f Nr. 2) tritt mit der Bestellung zum internen Beauftragten für den Datenschutz die damit verbundene Tätigkeit für die Dauer des Amtes zur (bisher) vertraglich geschuldeten Leistung des Arbeitnehmers hinzu.

    Es bedarf dann keiner Teilkündigung mehr (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 15 f., EzA BDSG § 4f Nr. 2; im Ergebnis auch: Gehlhaar NZA 2010, 373, 375) .

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
    Nur ausnahmsweise können Teilkündigungen zulässig sein, wenn dem einen Vertragspartner das Recht hierzu eingeräumt wurde und kein zwingender Kündigungsschutz umgangen wird (vgl. BAG 14. November 1990 - 2 AZR 509/89 - aaO; 6. November 2007 - 1 AZR 826/06 - Rn. 25 ff., BAGE 124, 314; 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 30, BAGE 121, 369) .

    Davon ist die vertragliche Grundlage zu trennen, nach der sich der Beauftragte für den Datenschutz schuldrechtlich verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen (siehe auch BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 21, BAGE 121, 369; Gehlhaar NZA 2010, 373, 375) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 5 Sa 425/09

    Widerruf einer betrieblichen Datenschutzbeauftragten

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
    Die Revision der Beklagten zu 1. und 2. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Mai 2009 - 5 Sa 425/09, 5 Sa 434/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Rechtsstellung der Klägerin als Beauftragte für den Datenschutz der Beklagten zu 1. und 2. nicht durch den Widerruf der Beklagten zu 1. und 2. vom 10. Juli 2008 beendet worden ist und das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht durch die Teilkündigung der Beklagten zu 1. vom 10. Juli 2008 geändert worden ist.
  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
    Sie stellen einen unzulässigen Eingriff in das ausgehandelte Äquivalenz- und Ordnungsgefüge des Vertrags dar (hM vgl. bspw. BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - zu A III 3 c aa der Gründe, BAGE 57, 344; 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 565e Nr. 3 = EzA BGB § 565b - e Nr. 3; 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 66, 214; ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 377; KR/Rost 9. Aufl. § 2 KSchG Rn. 51) .
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
    Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber in diesem Sinne unzumutbar sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum das Gehalt weiter zahlen müsste, obwohl er zB wegen einer Betriebsstilllegung für dessen Arbeitskraft überhaupt keine Verwendung mehr hätte (BAG 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 10; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; Bröhl Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 140) .
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87

    Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
    Sie stellen einen unzulässigen Eingriff in das ausgehandelte Äquivalenz- und Ordnungsgefüge des Vertrags dar (hM vgl. bspw. BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - zu A III 3 c aa der Gründe, BAGE 57, 344; 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 565e Nr. 3 = EzA BGB § 565b - e Nr. 3; 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 66, 214; ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 377; KR/Rost 9. Aufl. § 2 KSchG Rn. 51) .
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
    Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber in diesem Sinne unzumutbar sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum das Gehalt weiter zahlen müsste, obwohl er zB wegen einer Betriebsstilllegung für dessen Arbeitskraft überhaupt keine Verwendung mehr hätte (BAG 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 10; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; Bröhl Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 140) .
  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
    Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber in diesem Sinne unzumutbar sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum das Gehalt weiter zahlen müsste, obwohl er zB wegen einer Betriebsstilllegung für dessen Arbeitskraft überhaupt keine Verwendung mehr hätte (BAG 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 10; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; Bröhl Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 140) .
  • BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88

    Werkdienstwohnung: rechtliches Schicksal an Arbeitsverhältnis gebunden

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
    Sie stellen einen unzulässigen Eingriff in das ausgehandelte Äquivalenz- und Ordnungsgefüge des Vertrags dar (hM vgl. bspw. BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - zu A III 3 c aa der Gründe, BAGE 57, 344; 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 565e Nr. 3 = EzA BGB § 565b - e Nr. 3; 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 66, 214; ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 377; KR/Rost 9. Aufl. § 2 KSchG Rn. 51) .
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 826/06

    Wirksamkeit der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 147/07

    Außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die

    a) Zum Teil wird die Auffassung vertreten, bei dem Abberufungsschutz in § 38 Abs. 2 iVm. § 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG handele es sich um materiell-arbeitsrechtliche Regelungen, weil bei internen Datenschutzbeauftragten mit der Abberufung regelmäßig eine Änderung des Arbeitsvertrags dergestalt einhergehe, dass die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nicht mehr zur geschuldeten Tätigkeit gehörten (Jaspers/Reif in Schwartemann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann DS-GVO/BDSG 2. Aufl. Art. 38 Rn. 19; BeckOK DatenschutzR/Moos Stand 1. November 2019 DS-GVO Art. 38 Rn. 18; vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 30; Greiner/Senk NZA 2020, 201, 206) .

    Interessenkonflikte sind insbesondere dann anzunehmen, wenn der Datenschutzbeauftragte sich selbst (im Rahmen seiner anderweitigen Tätigkeit) kontrollieren müsste oder die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gefährdet wäre (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 25, BAGE 169, 59; 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) .

    Eine Interessenkollision zwischen beiden Ämtern sei nicht ersichtlich (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 25) .

  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18

    Möglichkeit der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für ein Arbeitsverhältnis

    (a) Bei einem internen Datenschutzbeauftragten handelt es sich - wie vorliegend bei der Beigeladenen als Angestellte des WDR - um einen Beschäftigten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (vgl. nur Plath/von dem Bussche, DSGVO/BDSG, 3. Aufl., Art. 37 DSGVO Rn. 57; Lembke in Henssler/ Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl., Art. 39 DSGVO Rn. 14; Grobys/Panzer-Heemeier/Mengel, SWK ArbR, 3. Aufl., Stichwort "Datenschutzbeauftragter" Rn. 13; vgl. auch BAG, NZA 2011, 1036 ff.).

    Denn nach den - weder von dem Anwaltsgerichtshof noch von der Klägerin in Zweifel gezogenen - Angaben der Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung vor dem Anwaltsgerichtshof erbringt sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zu etwa 70 bis 80 Prozent eine beratende Tätigkeit für ihren Arbeitgeber auf dem Gebiet des Datenschutzes und nimmt ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte (nur) die übrige Zeit in Anspruch (vgl. zu einer vergleichbaren Verteilung der Tätigkeitsanteile auch BAG, NZA 2011, 1036).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 Sa 108/19

    Abberufung eines Datenschutzbeauftragten - mangelnde Zuverlässigkeit

    Ein Interessenkonflikt besteht, wenn der Datenschutzbeauftragte in erster Linie seine eigene Tätigkeit kontrollieren muss (BAG, Urteil vom 05. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 25, juris = NZA 2020, 227; BAG, Urteil vom 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24, juris = ZTR 2011, 561).

    Die Mitgliedschaft im Betriebsrat ist grundsätzlich mit der Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten vereinbar (BAG, Urteil vom 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 25, juris = ZTR 2011, 561).

    Als wichtige Gründe kommen insbesondere solche in Betracht, die mit der Funktion und der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zusammenhängen und eine weitere Ausübung dieser Tätigkeit unmöglich machen oder sie zumindest erheblich gefährden, beispielsweise ein Geheimnisverrat oder eine dauerhafte Verletzung der datenschutzrechtlichen Kontrollpflichten (BAG, Urteil vom 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 15, juris = ZTR 2011, 561; Greiner/Senk, NZA 2020, S. 206 f.).

    Der Datenschutzbeauftragte soll seiner Kontrolltätigkeit im Interesse des Datenschutzes ohne Furcht vor einer Abberufung nachgehen können (BAG, Urteil vom 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 14, juris = ZTR 2011, 561).

  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19

    Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter

    In ihrer Stellungnahme vom 27. September 2017 antwortete die X GmbH unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2011 (- 10 AZR 562/09 -) , beide Funktionen seien miteinander vereinbar.

    Deshalb kann diese Frage, die das Landesarbeitsgericht unter Verweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2011 (- 10 AZR 562/09 -) verneint hat, an dieser Stelle offenbleiben.

    a) Als wichtige Gründe kommen insbesondere solche in Betracht, die mit der Funktion und Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zusammenhängen und eine weitere Ausübung dieser Tätigkeit unmöglich machen oder sie zumindest erheblich gefährden, beispielsweise ein Geheimnisverrat oder eine dauerhafte Verletzung der Kontrollpflichten als Datenschutzbeauftragter (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 15 mwN) .

    b) Eine Überschneidung von Interessenssphären kann der vom BDSG aF geforderten Zuverlässigkeit entgegenstehen (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) .

  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Unionsrecht

    Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass nach nationalem Recht ein wichtiger Grund für die Abberufung nicht darin liegt, dass aufgrund einer organisatorischen Änderung der betriebliche Datenschutz zukünftig durch einen externen Datenschutzbeauftragten gewährleistet werden soll (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 18) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    Mit der Stellung und Funktion des Datenschutzbeauftragten ist es nicht zu vereinbaren, wenn er in erster Linie seine eigene Tätigkeit kontrollieren muss (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) .
  • LAG Sachsen, 19.08.2019 - 9 Sa 268/18

    Beendigungszeitpunkt der Rechtsstellung als Beauftragter für Datenschutz

    Hierzu hat die ... GmbH (vormals AG) mit Schreiben vom 27.09.2017 Stellung genommen und unter Bezug auf das Urteil des BAG vom 23.03.2011 - 10 AZR 562/09 - die Auffassung vertreten, dass keine Inkompatibilität seitens des Klägers vorliege und von einer Eignung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter auszugehen sei.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.03.2011 (- 10 AZR 562/09 -, AP Nr. 3 zu § 4 f BDSG m. w. N.) ausdrücklich festgestellt, dass die bloße Mitgliedschaft im Betriebsrat diese Person für das Amt des Beauftragten für den Datenschutz nicht unzuverlässig macht und insoweit grundsätzlich keine Inkompatibilität zwischen diesen beiden Ämtern besteht, und diese Rechtsauffassung auch ausführlich begründet.

    Als wichtige Gründe kommen insbesondere solche in Betracht, die mit der Funktion und Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zusammenhängen und eine weitere Ausübung dieser Tätigkeit unmöglich machen oder sie zumindest erheblich gefährden, beispielsweise ein Geheimnisverrat oder eine dauerhafte Verletzung der Kontrollpflichten als Datenschutzbeauftragter (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2011 - 10 AZR 562/09 -, a. a. O. m. w. N.).

  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 621/19

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Interessenkonflikt

    Entgegen der Auffassung des Klägers bedurfte seine wirksame Abberufung als Datenschutzbeauftragter keiner Teilkündigung (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 30; 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 16, BAGE 135, 327; anders noch 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 29, BAGE 121, 369) .

    Nur ausnahmsweise können Teilkündigungen zulässig sein, wenn dem Vertragspartner das Recht eingeräumt wurde und kein zwingender Kündigungsschutz umgangen wird (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 27 mwN) .

    Davon ist die vertragliche Grundlage zu trennen, nach der sich der Beauftragte für den Datenschutz schuldrechtlich verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 29; 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 21, BAGE 121, 369; Gola in Gola/Heckmann BDSG 3. Aufl. § 5 Rn. 9) .

    Es bedarf dann keiner Teilkündigung (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 30; 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 15 f., BAGE 135, 327) .

    Auch die wirksame Beendigung des zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses kann ein wichtiger Grund für den Widerruf der Bestellung eines internen Beauftragten für den Datenschutz sein (vgl. zu § 4f Abs. 3 Satz 4 BDSG aF BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 15 mwN) .

    Eine Überschneidung von Interessenssphären kann die vom BDSG geforderte Zuverlässigkeit beeinträchtigen (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) .

  • BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG

    Eine organisatorische Änderung, nach der der betriebliche Datenschutz zukünftig durch einen externen statt durch einen internen Datenschutzbeauftragten gewährleistet werden soll, rechtfertigt den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund nicht (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 18 ff.) .

    Bei der erstmaligen Benennung eines Datenschutzbeauftragten kann eine nichtöffentliche Stelle frei entscheiden, ob sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen will (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 19) .

  • LAG Nürnberg, 19.02.2020 - 2 Sa 274/19

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Abberufungsschutz - Probezeit

    Darüber hinaus hat das Arbeitsgericht zu Recht und überzeugend unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 23.03.2011 - 10 AZR 562/09 - begründet, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorlag.

    Dies hat das Arbeitsgericht überzeugend unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 23.03.2011 - 10 AZR 562/09 herausgearbeitet.

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 19/18

    Beschäftigungspflicht und Weisungsrecht

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16

    (Teil-) Kündigung einer Pauschalierungsabrede

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 621/19

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht

  • LAG Sachsen, 08.10.2019 - 7 Sa 128/19

    Datenschutzgrundverordnung und Datenschutzgesetze der Länder

  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 68/23

    Abberufung als Betriebsbeauftragter für Abfall

  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

  • ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

  • LAG Hamm, 09.02.2012 - 16 Sa 1195/11

    Abberufung eines Abfallbeauftragten

  • LAG Köln, 12.01.2015 - 5 Sa 873/14

    Zulässigkeit einer Teilkündigung des Anstellungsvertrages des Beauftragten für

  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • ArbG Heilbronn, 29.09.2022 - 8 Ca 135/22

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Datenschutzbeauftragter -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19

    Versetzung - Kündigung einer Nebenabrede zum Dienstort - Leistungsbestimmung nach

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 5 Sa 212/15

    Eingruppierung - Jurist

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 5 Sa 72/19

    Teilkündigung zur Lohnreduzierung - Abgrenzung zur Änderungskündigung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 Sa 132/19

    Teilkündigung zur Lohnreduzierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-534/20

    Leistritz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der

  • LAG Nürnberg, 11.05.2021 - 7 Sa 289/20

    Beendigung alternierender Telearbeit - Versetzung - Teilkündigung

  • ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung, Konzern, Datenschutzbeauftragter,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2021 - 5 Sa 113/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Verwirkung

  • ArbG Essen, 01.10.2021 - 4 Ca 1139/21

    Unwirksame Teilkündigung einer Beihilferegelung

  • ArbG Gelsenkirchen, 18.01.2022 - 4 Ca 1037/21
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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,53
BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11 (https://dejure.org/2011,53)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2011 - VI ZR 17/11 (https://dejure.org/2011,53)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11 (https://dejure.org/2011,53)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Übergang von der fiktiven zur konkreten Schadensabrechnung; Anrechnung eines Werksangehörigenrabatts des Geschädigten

  • verkehrslexikon.de

    Zum Übergang von der fiktiven zur konkreten Schadensabrechnung und zur Anrechnung von Rabattvorteilen

  • verkehrslexikon.de

    Zum Übergang von der fiktiven zur konkreten Schadensabrechnung und zur Anrechnung von Rabattvorteilen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten an einer zunächst (fiktiv) auf der Grundlage vom Sachverständigen erstellten Abrechnung bzw. Möglichkeit zum Übergang zur konkreten Schadensabrechnung

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Übergang von der fiktiven zur konkreten Schadensabrechnung; Anrechnung eines Werksangehörigenrabatts des Geschädigten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fiktive Schadensberechnung: Anrechnung eines Werksangehörigenrabatts des Geschädigten

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Übergang von der fiktiven zur konkreten Schadensabrechnung; Anrechnung eines Werksangehörigenrabatts des Geschädigten

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249
    Bei konkreter Schadensabrechnung ist ein dem Geschädigten zustehender Werksangehörigenrabatt auf die Werkstattrechnung anzurechnen

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Das Werksangehörigenrabatt-Urteil

  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Bindung eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten an einer zunächst (fiktiv) auf der Grundlage vom Sachverständigen erstellten Abrechnung bzw. Möglichkeit zum Übergang zur konkreten Schadensabrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Schadensrecht - Keine Bindung an fiktive Schadensberechnung von Sachverständigem

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Konkrete Schadensabrechnung - Behindertenrabatt?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Geschädigter muss sich ihm gewährten Werksangehörigenrabatt auf Reparaturkosten anrechnen lassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Verdienst am Unfallschaden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Werksangehörigenrabatt bei der Schadensabrechnung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schadensabrechnung Verkehrsunfall - Werksangehörigenrabatt muss angerechnet werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Bindung an ursprünglich fiktiv vorgenommene Schadensabrechnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung eines Werksangehörigenrabatts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung eines Werksangehörigenrabatts bei Schadensabrechnung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Werksangehörigenrabatt bei Schadensabrechnung anzurechnen

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfallrecht: Werksangehörigenrabatt bei der Schadensabrechnung

  • juraexamen.info (Kurzinformation und -anmerkung)

    Werksangehörigenrabatt bei konkreter Schadensberechnung anzurechnen

  • captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Entscheidung, dass bei konkreter Schadensabrechnung der Geschädigte sich einen Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen muss

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfälle: BGH begrenzt Schadensabrechnung - Geschädigte soll sich nicht bereichern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Unfallreparatur: Werkstattrabatt wird angerechnet

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Unfall: Werksangehörigenrabatt wird angerechnet

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Bei fiktiver Abrechnung droht Rabattabzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Werksangehörigenrabatt

  • juraexamen.info (Kurzinformation und -anmerkung)

    Werksangehörigenrabatt bei konkreter Schadensberechnung anzurechnen

  • captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Entscheidung, dass bei konkreter Schadensabrechnung der Geschädigte sich einen Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen muss

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Das Werksangehörigenrabatt-Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 50
  • MDR 2011, 1470
  • MDR 2011, 9
  • NZV 2012, 27
  • NJ 2012, 394
  • VersR 2011, 1582
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11
    Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst (fiktiv) auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Oktober 2006, VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263, 266 ff.).

    Er kann - im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung - die höheren Kosten einer nunmehr tatsächlich durchgeführten Reparatur des beschädigten Fahrzeugs verlangen, sofern sich nicht aufgrund der konkreten Umstände des Regulierungsgeschehens etwas Abweichendes ergibt (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263, 265 ff.).

    Er soll zwar vollen Ersatz verlangen können, aber an dem Schadensfall nicht verdienen (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395, 398 f.; vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04, BGHZ 162, 161, 164 f.; vom 7. Juni 2005 - VI ZR 192/04, BGHZ 163, 180, 184; vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05, BGHZ 168, 43, 45; vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263, 266 ff.; vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06, BGHZ 171, 287, 290 und vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08, aaO, S. 247).

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die von der Differenzhypothese ausgewiesenen schadensrechtlichen Ergebnisse nach Sinn und Zweck aller in Betracht kommenden Rechtsnormen nicht hinnehmbar sind, ist aber zur Vermeidung einer uferlosen Ausdehnung von Schadensersatzpflichten Zurückhaltung geboten (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1984 - VI ZR 264/82, aaO und BGH, Urteil vom 30. November 1979 - V ZR 214/77, BGHZ 75, 366, 371 f. mwN).

    Eine normativ wertende Korrektur der Differenzrechnung ist daher nur dann angebracht, wenn nach einer umfassenden Bewertung der gesamten Interessenlage, wie sie durch das schädigende Ereignis zwischen dem Schädiger, dem Geschädigten und gegebenenfalls dem leistenden Dritten besteht, sowie unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck aller in Betracht kommenden Rechtsnormen die Differenzbilanz der Schadensentwicklung nicht gerecht wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1979 - V ZR 214/77, aaO, S. 372).

  • BGH, 03.07.1984 - VI ZR 264/82

    Fiktiver Zinsschaden des Versicherungsnehmers bei Zahlung des Versicherers in der

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11
    Das ist dann anzunehmen, wenn die Vermögenseinbuße durch überpflichtige Leistungen des Geschädigten oder durch Leistungen von Dritten, die den Schädiger nicht entlasten sollen, rechnerisch ausgeglichen wird (vgl. Senatsurteile vom 2. Dezember 1997 - VI ZR 142/96, VersR 1998, 333, 335; vom 3. Juli 1984 - VI ZR 264/82, VersR 1984, 943, 944, und vom 7. November 2000 - VI ZR 400/99, VersR 2001, 196, 197 jeweils mwN).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob die von der Differenzhypothese ausgewiesenen schadensrechtlichen Ergebnisse nach Sinn und Zweck aller in Betracht kommenden Rechtsnormen nicht hinnehmbar sind, ist aber zur Vermeidung einer uferlosen Ausdehnung von Schadensersatzpflichten Zurückhaltung geboten (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1984 - VI ZR 264/82, aaO und BGH, Urteil vom 30. November 1979 - V ZR 214/77, BGHZ 75, 366, 371 f. mwN).

  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15

    Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom

    Überstiegen - wie hier nicht - die konkreten Kosten der nachträglich vorgenommenen Ersatzbeschaffung einschließlich der Nebenkosten wie tatsächlich angefallener Umsatzsteuer den aufgrund der fiktiven Schadensabrechnung zustehenden Betrag, bliebe es dem Geschädigten - im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung - im Übrigen unbenommen, zu einer konkreten Berechnung auf der Grundlage der Ersatzbeschaffung überzugehen (Senatsurteile vom 18. Oktober 2012 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50; vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263; vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03, BGHZ 158, 388, 391 f.; zur konkreten Berechnung der zu ersetzenden Umsatzsteuer s. insoweit Senatsurteil vom 15. November 2005 - VI ZR 26/05, BGHZ 164, 397).
  • BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19

    Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher

    Verursacht also von mehreren zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten eine den geringeren Aufwand, so ist der Geschädigte grundsätzlich auf diese beschränkt; denn nur der für diese Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Herstellung erforderlich (Senatsurteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 6).

    Es ist insbesondere Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (Senatsurteile vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, juris Rn. 17; vom 20. Dezember 2016 - VI ZR 612/15, VersR 2017, 436 Rn. 9; vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 7).

    Verfügt er hingegen über eine besondere Expertise, erhöhte Einflussmöglichkeiten oder sonstige Vorteile oder Erleichterungen, so ist hierauf zu Gunsten des Schädigers Rücksicht zu nehmen; diese Umstände können also anspruchsverkürzend wirken (vgl. Senatsurteile vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 7 f., für die Inanspruchnahme eines Werksangehörigenrabatts; vom 20. Dezember 2016 - VI ZR 612/15, VersR 2017, 436 Rn. 12, zur besonderen Expertise einer mit Fachleuten besetzten Fachbehörde in den sog. Straßenreinigungsfällen; vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, juris Rn. 19, zu den Erkenntnismöglichkeiten eines mit dem An- und Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen befassten Unternehmens im Hinblick auf den Restwert des Unfallfahrzeugs; Zoll in Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl., Kap. 40 Rn. 15, Kap. 41 Rn. 8).

    Der Geschädigte soll zwar volle Herstellung verlangen können (Totalreparation), aber an dem Schadensfall nicht "verdienen" (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 6 mwN).

    Der Senat hat dies bereits für einen Fall der konkreten Schadensabrechnung entschieden, in dem der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs einen Werksangehörigenrabatt erhalten hatte (Senatsurteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 7 f.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob eine Anrechnung von Leistungen Dritter dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht (Senatsurteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 8 mwN).

    Zur Vermeidung einer uferlosen Ausdehnung von Schadensersatzpflichten ist eine normativ wertende Korrektur der Differenzrechnung aber nur dann angebracht, wenn nach einer umfassenden Bewertung der gesamten Interessenlage, wie sie durch das schädigende Ereignis zwischen dem Schädiger, dem Geschädigten und gegebenenfalls dem leistenden Dritten besteht, sowie unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck aller in Betracht kommenden Rechtsnormen die Differenzbilanz der Schadensentwicklung nicht gerecht wird (Senatsurteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 9 mwN).

    Jedenfalls dann, wenn der Geschädigte - unabhängig von dem konkreten Schadensfall - aufgrund bereits bestehender Vereinbarungen mit markengebundenen Fachwerkstätten auf dem regionalen Markt einen Anspruch darauf hat, seine Fahrzeuge im Bedarfsfall unter Inanspruchnahme des Großkundenrabatts kostengünstiger reparieren zu lassen, der konkrete Schadensfall also lediglich den Anlass gibt, von dieser Möglichkeit im Falle einer Reparatur Gebrauch zu machen, ist eine Anrechnung grundsätzlich geboten (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 10).

  • BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei

    Eine abweichende Betrachtung würde dazu führen, dass der Geschädigte an dem Schadensfall verdient, was dem Verbot widerspräche, sich durch Schadensersatz zu bereichern (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02 , BGHZ 154, 395, 397 f.; vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04, BGHZ 162, 161, 164 f.; vom 7. Juni 2005 - VI ZR 192/04, BGHZ 163, 180, 184; vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06, BGHZ 171, 287 Rn. 6; vom 22. September 2009 - VI ZR 312/08, VersR 2009, 1554 Rn. 7; vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, VersR 2011, 1582 Rn. 6, 8; vom 5. Februar 2013 - VI ZR 363/11, VersR 2013, 471 Rn. 11 = r + s 2013, 203 m. Anm. Lemcke, dazu auch Schneider, jurisPR-VerkR 6/2013 Anm. 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,121
BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10 (https://dejure.org/2011,121)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 - VIII ZR 326/10 (https://dejure.org/2011,121)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2011 - VIII ZR 326/10 (https://dejure.org/2011,121)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 HeizkostenV, § 554 Abs 2 BGB
    Wohnraummiete: Mieterpflicht zur Duldung der Umstellung einer Heizwärmeverbrauchs- und Wasserverbrauchsablesung auf ein Funkerfassungssystem

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Duldungspflicht des Mieters bzgl. des Austauschs funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System

  • grundeigentum-verlag.de

    Umstellung auf funkbasiertes Ablesesystem bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung; Funkablesung; Heizkostenverteiler

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Mieter muss Fernabfrage von Messdaten für Heizwärme und Warmwasser dulden

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Mieterpflicht zur Duldung der Umstellung einer Heizwärmeverbrauchs- und Wasserverbrauchsablesung auf ein Funkerfassungssystem

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Mieterpflicht zur Duldung der Umstellung einer Heizwärmeverbrauchs- und Wasserverbrauchsablesung auf ein Funkerfassungssystem

  • rechtsportal.de

    HeizkostenV § 4 Abs. 2; BGB § 554 Abs. 2
    Anforderungen an die Duldungspflicht des Mieters bzgl. des Austauschs funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Anspruch des Vermieters auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Duldung des Einbaus von funkbasierten Verbrauchsmessgeräten

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Heizkosten: Mieter muss Funkzähler akzeptieren

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters für funkbasierte Ablesesysteme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbau von funkbasierten Ablesegeräten durch Vermieter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mieter muss funkbasiertes Ablesegerät zulassen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Vermieters auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mieter muss Austausch von Ablesegeräten dulden

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Austausch funktionstüchtiger Heizkosten-Erfassungsgeräte durch ein zur Funkablesung geeignetes System

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf funkbasierte Ablesegeräte zur Heizkostenermittlung einbauen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    BGH bejaht Anspruch des Vermieters auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch des Vermieters auf Einbau funkbasierter Ablesegeräte

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Duldungspflicht bei Austausch gegen funkbasierte Erfassungsgeräte

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Einbaus von funkbasierten Ablesesystemen in Mietwohnungen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mieter haben keine Wahl bei modernen Ablesesystemen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters bei Einbau von Funkablesegeräten

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    HeizkostenVO : BGH bejaht Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Einbau von Funk-Ablesegeräten dulden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Einbau von Funk-Ablesegeräten dulden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Austausch funktionsfähiger gegen drahtlos ablesbare Erfassungsgeräte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Vermieters auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten bejaht

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Anspruch des Vermieters auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten bejaht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters bei Einbau neuer Ablesegeräte umfasst auch Funkablesegeräte

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mieters "Funkwellenangst" verhindert nicht die Installation von Fernablesungssystemen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Heizkosten: Umrüstung auf funkablesbare Geräte zur Erfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen Funkablesegeräte einbauen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Mieter müssen Ablesen von Heizung und Wasser per Funk dulden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vermieter haben Anspruch auf Einbau funkbasierter Ablesegeräte // Austausch funktionsfähiger Geräte als Modernisierung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

Besprechungen u.ä. (8)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Duldung des Einbaus von funkbasierten Verbrauchsmessgeräten

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter darf Funk-Ablesegeräte einbauen

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter darf Funk-Ablesegeräte einbauen

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter darf Funk-Ablesegeräte einbauen

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter darf Funk-Ablesegeräte einbauen

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter darf Funk-Ablesegeräte einbauen

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einbau funkbasierter Ablesegeräte: Duldungspflicht des Mieters! (IMR 2011, 489)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3514
  • MDR 2011, 1344
  • MDR 2011, 9
  • NZM 2011, 804
  • ZMR 2012, 97
  • NJ 2012, 74
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09

    Wohnungsüberlassungsvertrag: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Duldung des

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10
    Im Gegenzug hat der Mieter alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu dulden (Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, NJW 2010, 2571 Rn. 6 mwN).

    Der Senat hat die in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum unterschiedlich beurteilte Frage, ob § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 HeizkostenVO auch in den Fällen eine Duldungspflicht des Mieters begründet, in denen der Vermieter vorhandene und noch funktionstüchtige Erfassungsvorrichtungen durch andere Ablesesysteme ersetzen will, bislang offen lassen können (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, aaO Rn. 7).

    Die Reichweite dieser in § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 HeizkostenVO normierten Duldungspflicht ist daher im Zusammenspiel mit den übrigen Regelungen in § 4 Abs. 1, 2 HeizkostenVO zu bestimmen (vgl. auch Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, aaO Rn. 6).

  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10
    a) Zu den nach § 554 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB vom Mieter zu duldenden Maßnahmen zählt jede Veränderung der Mietsache, die den objektiven Gebrauchs- oder Substanzwert der Räume oder Gebäudeteile im Rahmen ihres Zwecks erhöht und eine bessere Benutzung ermöglicht (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, NJW 2008, 1218 Rn. 21 mwN).

    Ob eine solche Wohnwertverbesserung vorliegt, ist nicht nach der Wertung des derzeitigen Mieters, sondern nach der Verkehrsanschauung zu beurteilen; entscheidend ist, ob allgemein in den für das Mietobjekt in Betracht kommenden Mieterkreisen der Maßnahme eine Wohnwertverbesserung zugemessen wird, so dass der Vermieter damit rechnen kann, dass die Wohnung nach Durchführung der Maßnahme von künftigen Mietinteressenten - bei im Übrigen gleichen Konditionen - eher angemietet würde als eine vergleichbare Wohnung, bei der diese Maßnahme nicht durchgeführt worden ist (Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 253/04, NJW 2005, 2995 unter II 1; vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, aaO).

    Dies hängt von den vom Tatrichter zu würdigenden Umständen des Einzelfalls ab, dessen Beurteilung vom Revisionsgericht nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die tatsächliche Wertungsgrundlage ausgeschöpft und die Denk- und Erfahrungsgesetze beachtet hat (Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, aaO Rn. 23).

  • LG Berlin, 22.10.2010 - 63 S 451/10

    Duldungspflicht zum Einbau von Funkablesegeräten

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10
    bb) Nach der Gegenmeinung, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, beschränkt sich die Duldungspflicht des § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 HeizkostenVO nicht auf die erstmalige Installation von Erfassungsvorrichtungen, sondern besteht auch bei einem späteren Austausch noch funktionstüchtiger Messgeräte durch moderne Systeme (AG Lichtenberg, GE 2007, 1054, 1055; 2010, 1351, nachfolgend LG Berlin, NJW-RR 2011, 740; AG Düsseldorf, DWW 2008, 98; Wall, Betriebskosten-Kommentar, 3. Aufl., Rn. 2996b [zu § 4 HeizkostenVO]; Kinne, GE 2006, 1583 f.; wohl auch MünchKommBGB/Schmid, 5. Aufl., § 4 HeizkostenV Rn. 3; einschränkend LG Hamburg, WuM 2009, 124 [Duldungspflicht nur bei Freistellung von Mehrkosten]; vgl. auch AG Frankfurt am Main, NZM 2006, 537 [Duldungspflicht nach § 554 Abs. 2 BGB]).
  • LG Kassel, 27.05.2004 - 1 S 381/03
    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10
    aa) In der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum wird teilweise die Auffassung vertreten, § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 HeizkostenVO begründe eine Duldungspflicht des Mieters nur bei der Erstausstattung der Mieträume mit Heizkostenerfassungsgeräten und bei einem Austausch unbrauchbar gewordener Geräte (LG Kassel, NZM 2006, 818; AG Schöneberg, MM 2010, 182, 183; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Aufl., § 554 BGB Rn. 169; Brunn in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummieter, 3. Aufl., Kap. III. A Rn. 69, 72; vgl. auch Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. Rn. V 517; Lammel, HeizkostenVO, 3. Aufl., § 4 Rn. 47 f. [Duldungspflicht nur nach § 554 Abs. 2 BGB]).
  • LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10

    Duldungspflicht eines Mieters bzgl. eines Austauschs eines bestehenden

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10
    Das Berufungsgericht (LG Heidelberg, WuM 2011, 14 ff.) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 253/04

    Zur Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluß der Wohnung an ein

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10
    Ob eine solche Wohnwertverbesserung vorliegt, ist nicht nach der Wertung des derzeitigen Mieters, sondern nach der Verkehrsanschauung zu beurteilen; entscheidend ist, ob allgemein in den für das Mietobjekt in Betracht kommenden Mieterkreisen der Maßnahme eine Wohnwertverbesserung zugemessen wird, so dass der Vermieter damit rechnen kann, dass die Wohnung nach Durchführung der Maßnahme von künftigen Mietinteressenten - bei im Übrigen gleichen Konditionen - eher angemietet würde als eine vergleichbare Wohnung, bei der diese Maßnahme nicht durchgeführt worden ist (Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 253/04, NJW 2005, 2995 unter II 1; vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, aaO).
  • AG Frankfurt/Main, 11.11.2005 - 33 C 2742/05

    Duldungspflicht eines Mieters für die Vornahme einer Modernisierungsmaßnahme an

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10
    bb) Nach der Gegenmeinung, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, beschränkt sich die Duldungspflicht des § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 HeizkostenVO nicht auf die erstmalige Installation von Erfassungsvorrichtungen, sondern besteht auch bei einem späteren Austausch noch funktionstüchtiger Messgeräte durch moderne Systeme (AG Lichtenberg, GE 2007, 1054, 1055; 2010, 1351, nachfolgend LG Berlin, NJW-RR 2011, 740; AG Düsseldorf, DWW 2008, 98; Wall, Betriebskosten-Kommentar, 3. Aufl., Rn. 2996b [zu § 4 HeizkostenVO]; Kinne, GE 2006, 1583 f.; wohl auch MünchKommBGB/Schmid, 5. Aufl., § 4 HeizkostenV Rn. 3; einschränkend LG Hamburg, WuM 2009, 124 [Duldungspflicht nur bei Freistellung von Mehrkosten]; vgl. auch AG Frankfurt am Main, NZM 2006, 537 [Duldungspflicht nach § 554 Abs. 2 BGB]).
  • BGH, 11.05.2022 - VIII ZR 379/20

    Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern als betriebskostenrechtlich nicht

    Es geht dabei folglich um aus bestimmten Gründen - sei es als Anstoß zur Verwendung verbesserter Ausstattungen oder um der technischen Fortentwicklung bestimmter Geräte und Anlagen Rechnung zu tragen (vgl. Senatsurteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 326/10, NJW 2011, 3514 Rn. 20; BR-Drucks. 483/83, S. 33 [zu den Kosten der Miete von Verbrauchserfassungsgeräten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 HeizkostenV]; Wall, aaO Rn. 4503 zum Nutzungsentgelt für Antennenanlagen) - gesetzlich vorgesehene Ausnahmefälle.
  • LG Berlin, 08.04.2021 - 67 S 335/20

    Zur Umlagefähigkeit von Rauchmelder- und Müllentsorgungskosten

    Bei letzteren besteht zum einen ein höherer Wechselturnus als bei handelsüblichen Rauchmeldern, zum anderen liegen die Wartungskosten - anders als bei Rauchmeldern - dort in der Regel höher als die Kosten der Anmietung (vgl. BGH, Urt. v. 28. September 2011 - VIII ZR 326/10, WuM 2011, 625, juris Tz. 20; LG Düsseldorf, a.a.O., 651; LG Hagen, a.a.O., Tz. 28; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, Kap. V Rz. 24).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden

    Eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts in diesem Sinne liegt vor, wenn nach der Verkehrsanschauung die bauliche Veränderung den objektiven Gebrauchs- und Substanzwert des Gebäudes im Rahmen seines Zwecks erhöht und eine bessere Benutzung ermöglicht, wenn also der Gebrauch erleichtert, verbessert oder vermehrt wird und die Nutzung in den betroffenen Räumen angenehmer, bequemer, sicherer, gesünder oder weniger arbeitsintensiv wird (vgl. hierzu BGH, NJW 2011, 3514 f. [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 326/10] ; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/ Krüger , BGB, § 555 b BGB, Rdnrn 20 ff., m.w.N.).
  • BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11

    Zum Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung

    aa) Der Verpflichtung des Mieters, Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden, liegt die Zielsetzung des Gesetzgebers zugrunde, volkswirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen und damit zugleich die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse zu fördern (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 2 und 36; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Aufl., § 554 BGB Rn. 5); zudem soll der Vermieter in die Lage versetzt werden, den objektiven Gebrauchs- und Substanzwert der Räume oder Gebäudeteile im Interesse einer besseren Vermietbarkeit zu erhöhen (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, NJW 2008, 1218 Rn. 21; vom 28. September 2011 - VIII ZR 326/10, NJW 2011, 3514 Rn. 23; jeweils mwN; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 554 Rn. 1).
  • VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19

    Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche

    Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist nicht festzustellen, dass von elektronischen Funkwasserzählern relevante Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf das psychische Wohlbefinden im beschriebenen Sinn ausgehen (vgl. LT-Drs. 18/7406 S. 5 f.; BayVGH vom 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - juris Rn. 38 f.; Thimet in Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Teil IV Art. 9 Nr. 4.4.1; vgl. auch BGH vom 28.9.2011 - VIII ZR 326/10 - juris Rn. 8, 25 zur Duldungspflicht des Mieters bezüglich des Einbaus eines funkbasierten Kaltwasserzählers gemäß § 554 Abs. 2 BGB a. F.; BVerfGE 156, 63 Rn. 317 zu den Strahlenbelastungen im Zusammenhang mit dem Tragen einer "elektronischen Fußfessel").
  • AG Brandenburg, 11.05.2018 - 31 C 14/16

    Hund mit Wasserkopf ein Sachmangel

    Gemäß § 434 Abs. 1 BGB - der nach § 90a BGB auf Tiere entsprechend anzuwenden ist - ist ein Tier nur dann mangelfrei, wenn es bei Gefahrübergang auch die vereinbarte bzw. übliche Beschaffenheit hat ( BGH , Urteil vom 18.10.2017, Az.: VIII ZR 32/16, u.a. in: NJW 2018, Seiten 150 ff.; BGH , Urteil vom 29.04.2015, Az.: VIII ZR 180/14, u.a. in: NJW 2015, Seiten 2106 ff.; BGH , Urteil vom 11.07.2007, Az.: VIII ZR 110/06, u.a. in: NJW 2007, Seiten 2619 ff.; BGH , Urteil vom 07.02.2007, Az.: VIII ZR 266/06, u.a. in: NJW 2007, Seiten 1351 ff.; BGH , Urteil vom 15.11.2006, Az.: VIII ZR 3/06, u.a. in: NJW 2007, Seiten 674 ff.; BGH , Urteil vom 29.03.2006, Az.: VIII ZR 173/05, u.a. in: NJW 2006, Seiten 2250 ff.; BGH , Urteil vom 22.06.2005, Az.: VIII ZR 281/04, u.a. in: NJW 2005, Seiten 2852 ff.; OLG München , Urteil vom 26.01.2018, Az.: 3 U 3421/16, u.a. in: "juris"; OLG Köln , Urteil vom 23.08.2017, Az.: I-16 U 68/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 436 ff.; OLG Koblenz , Urteil vom 14.04.2016 Az.: 1 U 254/15, u.a. in: RdL 2016, Seiten 156 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 21.05.2015, Az.: 1 U 1382/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 1192 f.; OLG Oldenburg , Urteil vom 04.03.2015, Az.: 5 U 159/14, u.a. in: VersR 2015, Seiten 1435 ff.; OLG Oldenburg , Urteil vom 05.02.2015, Az.: 14 U 29/12, u.a. in: RdL 2015, Seiten 178 f.; OLG Hamm , Urteil vom 09.09.2014, Az.: I-19 U 40/14, u.a. in: RdL 2015, Seite 49; OLG Hamm , Urteil vom 20.06.2014, Az.: I-19 U 169/13, u.a. in: MDR 2014, Seiten 1379 f.; OLG Celle , Urteil vom 07.04.2014, Az.: 20 U 29/13, u.a. in: MDR 2014, Seiten 765 f.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 27.08.2013, Az.: 15 U 7/12, u.a. in: AUR 2014, Seiten 108 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 24.05.2011, Az.: 19 U 162/10, u.a. in: MDR 2011, Seite 1344; OLG Hamm , Urteil vom 18.02.2011, Az.: I-19 U 164/10, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 12186; OLG Zweibrücken , Urteil vom 13.01.2011, Az.: 4 U 34/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 1074 f.; OLG Hamm , Urteil vom 25.04.2008, Az.: 11 U 138/06, u.a. in: BeckRS 2008, Nr. 12065; OLG Köln , Urteil vom 12.12.2007, Az.: 27 U 20/07, u.a. in: BeckRS 2008, Nr. 04472; OLG Celle , Urteil vom 13.09.2007, Az.: 8 U 116/07, u.a. in: RdL 2008, Seiten 37 f.; OLG Köln , Urteil vom 08.08.2007, Az.: 11 U 23/07, u.a. in: RdL 2008, Seiten 68 ff.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 24.05.2007, Az.: 8 U 328/06-85, u.a. in: RdL 2008, Seiten 10 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 01.07.2005, Az.: 11 U 43/04, u.a. in: ZGS 2006, Seiten 156 ff.; OLG Düsseldorf , ZGS 2004, Seiten 271 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 25.03.2003, Az.: I-21 U 100/02, u.a. in: "juris"; LG Ingolstadt , Urteil vom 31.05.2017, Az.: 33 O 109/15, teilw.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 4 A 804/16

    Verpflichtung eines Messdienstleistungsunternehmens zur Anzeige neu eungebauter

    vgl. BGH, Urteil vom 28.9.2011 - VIII ZR 326/10 -, NJW 2011, 3514 = juris, Rn. 16 ff.
  • AG Dortmund, 26.11.2013 - 512 C 42/13

    Beschluss über Einbau funkbasierter Zähler wirksam!

    Der BGH hat dies bereits hinsichtlich der Duldungspflicht eines Mieters gemäß § 4 Abs. 2 HeizkostenV i.V.m. § 554 Abs. 2 BGB a.F. in einem mietrechtlichen Verfahren so entschieden (BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 326/10, MietPrax-AK § 554 BGB Nr. 7).
  • OLG Hamm, 23.05.2014 - 19 U 93/13

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Verkauf eines

    Eine Nachbesserung wäre vielmehr gemäß § 275 Abs. 1 BGB objektiv unmöglich erschienen (vgl. Senat, Urteil vom 24.5.2011, Az: 19 U 162/10, MDR 2011, 1344, juris, Rn. 21).
  • AG Konstanz, 21.10.2021 - 4 C 163/21

    Duldungspflicht für Installation von neuen Funk-Heizverteilern und

    Hinsichtlich eines Anspruchs des Vermieters auf nachträgliche Änderung der Verbrauchserfassung nun durch ein Funksystem schließt sich der hier zuständige Richter vollumfänglich der einschlägigen BGH-Entscheidung an (BGH NJW 2011, 3514):.
  • AG Brandenburg, 20.02.2020 - 31 C 140/18

    Reitpferdkauf - Sachmangel bei Kronbein-Zyste

  • LG Berlin, 25.09.2015 - 65 S 193/15

    Wohnraummiete: Duldungspflicht des Mieters hinsichtlich des Anbaus eines zweiten

  • LG Berlin, 15.11.2016 - 63 S 86/15

    Wohnraummiete im Mehrfamilienhaus: Duldungspflicht des Mieters für Maßnahmen zum

  • LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17

    Duldungspflicht hinsichtlich des Einbaus von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung

  • AG Hamburg-St. Georg, 09.01.2015 - 911 C 389/14

    Mieter muss Installation von Funk-Heizkostverteilern dulden!

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Rechtsprechung
   BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74
BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10 (https://dejure.org/2011,74)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2011 - 9 AZR 416/10 (https://dejure.org/2011,74)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 (https://dejure.org/2011,74)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

  • openjur.de

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs mit dem Tod des Arbeitnehmers; keine Umwandlung in einen Urlaubsabgeltungsanspruch

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs mit dem Tod des Arbeitnehmers - keine Umwandlung in einen Urlaubsabgeltungsanspruch

Kurzfassungen/Presse (36)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Abgeltung des Urlaubs eines verstorbenen Arbeitnehmers

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unvererblichkeit des Urlaubsanspruchs

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaub nach dem Tod

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Tod eines Arbeitnehmers: Kein Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben

  • heise.de (Pressemeldung, 27.09.2011)

    Urlaub kann nicht vererbt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgeltungsanspruch des Urlaubs durch Erben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Tote brauchen keinen Urlaub

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung geht nicht auf Erben über

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlaubsanspruch ist nicht vererbbar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tod beendet Arbeitsverhältnis: Erben haben keinen Urlaubsabgeltungsanspruch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Urlaubsabgeltungsansprüche sind nicht vererblich

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 25.05.2012)

    Tote haben keinen Urlaubsanspruch

  • derenergieblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Sind Urlaubsabgeltungsansprüche vererblich? - Eine arbeitsrechtliche Achterbahnfahrt

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch ist nicht vererblich

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Neue Rechtsprechung des BAG: Urlaubsabgeltungsansprüche sind nicht vererblich

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Tod des Arbeitnehmers - werden Urlaubsansprüche vererbt?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch ist unvererblich

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BAG verneint Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen: unionskonform?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Muss der Arbeitgeber den Erben die nicht genommenen Urlaubstage des verstorbenen Arbeitnehmers auszahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen und Urlaubsabgeltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Vererblichkeit von Urlaubsabgeltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Vererbung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss Arbeitgeber den Erben die nicht genommenen Urlaubstage des verstorbenen Arbeitnehmers auszahlen?

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch ist nicht vererbbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung ist nicht vererbbar

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen - Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers und wandelt sich nicht in Abgeltungsanspruch um

  • vest-llp.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schriftliches Attest schon am ersten Tag einforderbar?

Besprechungen u.ä. (5)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tod des Arbeitnehmers: Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BAG enttäuscht Erben - Keine Abgeltung des Urlaubs eines Toten

  • derenergieblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Sind Urlaubsabgeltungsansprüche vererblich? - Eine arbeitsrechtliche Achterbahnfahrt

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 168
  • NJW 2012, 634
  • MDR 2011, 9
  • NZA 2012, 326
  • FamRZ 2012, 545
  • BB 2012, 1346
  • BB 2012, 1867
  • DB 2012, 235
  • JR 2012, 486
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 111/91

    Urlaubsabgeltung nach dem Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    a) Es entspricht bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass kein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet wird (vgl. zuletzt BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122) .

    Danach setzt der Anspruch auf Abgeltung von Urlaub nach § 7 Abs. 4 BUrlG voraus, dass der Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses lebt (BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 1 und 2 der Gründe, BAGE 70, 348 ) .

    Es kann deshalb kein Urlaubsabgeltungsanspruch mehr entstehen (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 3 der Gründe, aaO; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122; so auch weiterhin das überwiegende Schrifttum: ErfK/Dörner/Gallner 11. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 51; ErfK/Preis § 613 BGB Rn. 6; HWK/Schinz 4. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 118; Arnold/Tillmanns/Zimmermann BUrlG 2. Aufl. § 1 Rn. 66; Staudinger/Richardi/Fischinger (2011) § 613 BGB Rn. 15; aA Schipper/Polzer NZA 2011, 80; ArbG Potsdam 15. Februar 2011 - 3 Ca 1512/10 -) .

    Aus diesem Grunde scheidet ebenso das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG aus Anlass dieser Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus, weil der Arbeitnehmer als möglicher Anspruchsinhaber eines Abgeltungsanspruchs, der nur in seiner Person entstehen könnte, nicht mehr lebt (vgl. BAG 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122; fortgeführt von BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348) .

    Die einzige Ausnahme von diesem Grundsatz bildet nach der Rechtsprechung der Tod des Arbeitnehmers (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122) .

    Sterbe dieser, so entstehe der Anspruch nicht (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 3 der Gründe, BAGE 70, 348) .

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Dabei kann dahinstehen, ob die Annahme des Landesarbeitsgerichts zutrifft, dass ein entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch im Hinblick auf die neuere Senatsrechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei dauernder Arbeitsunfähigkeit (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 47 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 18, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) als reine Geldforderung nunmehr vererbbar ist und nach § 1922 Abs. 1 BGB in den Nachlass fällt (vgl. hierzu näher AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 141) .

    Das mit der Surrogation begründete Merkmal der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs im fiktiv fortbestehenden Arbeitsverhältnis (Kern der sog. Surrogatstheorie; vgl. BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339) hat der Senat jedoch in seiner reformierten Rechtsprechung zur Umsetzung der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Schultz-Hoff aufgegeben (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 17, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) .

    Danach stellt der Urlaubsabgeltungsanspruch zumindest bei andauernder Arbeitsunfähigkeit eine auf finanzielle Vergütung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie gerichtete reine Geldforderung dar (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 17 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17; 23. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119) .

    Der gesetzliche Mindesturlaub aus dem Jahr 2008 war wegen der andauernden Arbeitsunfähigkeit nach der maßgeblichen neueren Senatsrechtsprechung nicht nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG befristet (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 18, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) .

    Zwar können die Parteien des Einzelarbeitsvertrags Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von § 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Mindestjahresurlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen, frei regeln, doch müssen für einen Regelungswillen der Arbeitsvertragsparteien, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheidet, im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB deutliche Anhaltspunkte bestehen (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 25, aaO; 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 81 ff., BAGE 130, 119 ) .

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Dabei kann dahinstehen, ob die Annahme des Landesarbeitsgerichts zutrifft, dass ein entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch im Hinblick auf die neuere Senatsrechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei dauernder Arbeitsunfähigkeit (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 47 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 18, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) als reine Geldforderung nunmehr vererbbar ist und nach § 1922 Abs. 1 BGB in den Nachlass fällt (vgl. hierzu näher AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 141) .

    Das mit der Surrogation begründete Merkmal der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs im fiktiv fortbestehenden Arbeitsverhältnis (Kern der sog. Surrogatstheorie; vgl. BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339) hat der Senat jedoch in seiner reformierten Rechtsprechung zur Umsetzung der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Schultz-Hoff aufgegeben (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 17, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) .

    b) Nach Aufgabe des Merkmals der Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs (grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16) kann das Entstehen eines Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG aus folgenden Gründen nicht mehr verneint werden: Der Arbeitnehmer hätte bei (fiktivem) Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht freigestellt werden können und deshalb müsse der Abgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs ebenso wie der Urlaubsanspruch untergehen (vgl. BAG 20. Januar 2008 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; so auch noch Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 218) .

    Danach stellt der Urlaubsabgeltungsanspruch zumindest bei andauernder Arbeitsunfähigkeit eine auf finanzielle Vergütung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie gerichtete reine Geldforderung dar (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 17 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17; 23. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119) .

    Zwar können die Parteien des Einzelarbeitsvertrags Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von § 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Mindestjahresurlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen, frei regeln, doch müssen für einen Regelungswillen der Arbeitsvertragsparteien, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheidet, im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB deutliche Anhaltspunkte bestehen (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 25, aaO; 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 81 ff., BAGE 130, 119 ) .

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 517/89

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    a) Es entspricht bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass kein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet wird (vgl. zuletzt BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122) .

    Es kann deshalb kein Urlaubsabgeltungsanspruch mehr entstehen (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 3 der Gründe, aaO; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122; so auch weiterhin das überwiegende Schrifttum: ErfK/Dörner/Gallner 11. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 51; ErfK/Preis § 613 BGB Rn. 6; HWK/Schinz 4. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 118; Arnold/Tillmanns/Zimmermann BUrlG 2. Aufl. § 1 Rn. 66; Staudinger/Richardi/Fischinger (2011) § 613 BGB Rn. 15; aA Schipper/Polzer NZA 2011, 80; ArbG Potsdam 15. Februar 2011 - 3 Ca 1512/10 -) .

    Aus diesem Grunde scheidet ebenso das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG aus Anlass dieser Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus, weil der Arbeitnehmer als möglicher Anspruchsinhaber eines Abgeltungsanspruchs, der nur in seiner Person entstehen könnte, nicht mehr lebt (vgl. BAG 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122; fortgeführt von BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348) .

    Die einzige Ausnahme von diesem Grundsatz bildet nach der Rechtsprechung der Tod des Arbeitnehmers (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122) .

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Auf diese Weise soll verhindert werden, dass dem Arbeitnehmer wegen der Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses jeder Genuss des bezahlten Jahresurlaubsanspruchs, selbst in finanzieller Form, verwehrt wird (vgl. EuGH 20. Januar 2009 -  C-350/06 und C-520/06  - [Schultz-Hoff] Rn. 56, Slg. 2009, I-179) .

    Denn Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie steht lediglich einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert hat, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte (vgl. EuGH 20. Januar 2009 -  C-350/06 und C-520/06  - [Schultz-Hoff] Rn. 49, 52, Slg. 2009, I-179) .

    Mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wird das Ziel verfolgt, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (vgl. EuGH 20. Januar 2009 -  C-350/06 und C-520/06  - [Schultz-Hoff] Rn. 22 ff., Slg. 2009, I-179) .

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Dabei kann dahinstehen, ob die Annahme des Landesarbeitsgerichts zutrifft, dass ein entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch im Hinblick auf die neuere Senatsrechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei dauernder Arbeitsunfähigkeit (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 47 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 18, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) als reine Geldforderung nunmehr vererbbar ist und nach § 1922 Abs. 1 BGB in den Nachlass fällt (vgl. hierzu näher AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 141) .

    Das mit der Surrogation begründete Merkmal der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs im fiktiv fortbestehenden Arbeitsverhältnis (Kern der sog. Surrogatstheorie; vgl. BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339) hat der Senat jedoch in seiner reformierten Rechtsprechung zur Umsetzung der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Schultz-Hoff aufgegeben (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 17, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) .

    b) Nach Aufgabe des Merkmals der Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs (grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16) kann das Entstehen eines Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG aus folgenden Gründen nicht mehr verneint werden: Der Arbeitnehmer hätte bei (fiktivem) Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht freigestellt werden können und deshalb müsse der Abgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs ebenso wie der Urlaubsanspruch untergehen (vgl. BAG 20. Januar 2008 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; so auch noch Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 218) .

  • EuGH, 06.04.2006 - C-124/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Damit geht auch die Richtlinie grundsätzlich von einem Abgeltungsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis aus (vgl. so bereits zur Vorgängerrichtlinie 93/104/EG in der Fassung der Richtlinie 2000/34 /EG: EuGH 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 29 ff., Slg. 2006, I-3423) .

    Deshalb steht Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die es während der Dauer des Arbeitsverhältnisses erlauben, dass die Tage eines Jahresurlaubs, die nicht in einem bestimmten Jahr genommen werden, durch eine finanzielle Vergütung in einem späteren Jahr ersetzt werden (vgl. so bereits zur Vorgängerrichtlinie 93/104/EG in der Fassung der Richtlinie 2000/34 /EG: EuGH 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 29 ff., Slg. 2006, I-3423 ) .

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 601/96

    Voraussetzungen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs für einen Alleinerben

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    a) Es entspricht bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass kein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet wird (vgl. zuletzt BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122) .

    b) Nach Aufgabe des Merkmals der Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs (grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16) kann das Entstehen eines Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG aus folgenden Gründen nicht mehr verneint werden: Der Arbeitnehmer hätte bei (fiktivem) Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht freigestellt werden können und deshalb müsse der Abgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs ebenso wie der Urlaubsanspruch untergehen (vgl. BAG 20. Januar 2008 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; so auch noch Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 218) .

  • BAG, 21.04.1966 - 5 AZR 510/65

    Tarifliches Vorrangprinzip - Abänderung zuungunsten des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nicht nur bei Beendigung wegen Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag, sondern etwa auch bei Eintritt einer auflösenden Bedingung (vgl. zum Erreichen der Altersgrenze: BAG 21. April 1966 - 5 AZR 510/65 - AP BUrlG § 7 Nr. 3) .
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    dd) Dem steht nicht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG grundsätzlich nicht auf die Art der Beendigung ankommt (vgl. etwa BAG 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - zu 3 b der Gründe, BAGE 66, 134) .
  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

  • LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09

    Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Beendigung des

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 277/99

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers

  • ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers und Abgeltung des

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG lässt damit seinem Wortlaut nach die Auslegung zu, dass Urlaub abzugelten ist, weil das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet und dadurch unmittelbar ("wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses") die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung eintritt (vgl. Kamanabrou RdA 2017, 162, 165; Schipper/Polzer NZA 2011, 80, 81; aA noch BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 22 ff., BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG bestimmt als spezialgesetzliche Regelung des Leistungsstörungsrechts die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und verdrängt damit die allgemeinen Regelungen der §§ 275 ff. BGB, die ansonsten bei Unmöglichkeit von Leistungen gelten (BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 23 mwN, BAGE 139, 168) .

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    b) Die Zustimmung des Betriebsleiters war entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht hinsichtlich des übergesetzlichen Urlaubs, den die Parteien des Einzelarbeitsvertrags grundsätzlich frei regeln können (vgl. BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 43 mwN, BAGE 139, 168) , Voraussetzung für die Übertragung.
  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 196/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis -

    § 7 Abs. 4 BUrlG iVm. § 1922 Abs. 1 BGB kann nach nationalem Recht nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass urlaubsrechtliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, der im laufenden Arbeitsverhältnis stirbt, auf dessen Erben übergehen (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 224/14

    Urlaubsdauer - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Die Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG will eine Ausnahme vom finanziellen Abgeltungsverbot allein für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulassen, um den Arbeitnehmer in diesem Fall vor einem völligen Anspruchsverlust zu schützen (BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 22, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Kann Letztere durch den Wegfall der Arbeitspflicht tatsächlich nicht gewährt werden, liegt keine Unmöglichkeit iSv. § 251 Abs. 1 BGB, sondern ein durch § 7 Abs. 4 BUrlG besonders geregelter Fall des Leistungsstörungsrechts (vgl. BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 23, BAGE 139, 168) vor.
  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Vielmehr ist er vererbbar (so auch: ErfK/Gallner 15. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 81; AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. Bd. 2 § 7 BUrlG Rn. 141; Schubert RdA 2014, 9, 14  ff.; Höpfner RdA 2013, 65, 69 f.; bisher offengelassen von BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 12, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Die Beklagte teilte der Klägerin mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. September 2011 (- 9 AZR 416/10 -) mit, die Abgeltung von Urlaub setze voraus, dass der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch lebe.

    Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG lässt damit seinem Wortlaut nach die Auslegung zu, dass Urlaub abzugelten ist, weil das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet und dadurch unmittelbar ("wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses") die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung eintritt (vgl. Kamanabrou RdA 2017, 162, 165; Schipper/Polzer NZA 2011, 80, 81; aA noch BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 22 ff., BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG bestimmt als spezialgesetzliche Regelung des Leistungsstörungsrechts die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und verdrängt damit die allgemeinen Regelungen der §§ 275 ff. BGB, die ansonsten bei Unmöglichkeit von Leistungen gelten (BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 23 mwN, BAGE 139, 168) .

    Danach ist mit dem Tod des Erblassers nicht nur dessen Vermögen als Ganzes auf die Klägerin als Erbin übergegangen, sondern sie ist als Rechtsnachfolgerin zugleich in sämtliche Rechtsverhältnisse des Erblassers in dem Zustand eingetreten, in welchem sie sich zum Zeitpunkt seines Todes befanden (vgl. BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 41 ff. mwN, BAGE 139, 168; 7. Oktober 1981 - 4 AZR 173/81 - BAGE 36, 274) .

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    a) Die Berechnung des Urlaubsentgeltanspruchs des Klägers erfolgt für den gesetzlichen und den übergesetzlichen Urlaub nach § 611 Abs. 1 BGB iVm. §§ 1, 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, denn die Parteien haben für den übergesetzlichen Urlaubsanspruch keine von den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes abweichenden Vereinbarungen über die Bemessung des Urlaubsentgelts getroffen (vgl. BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 43 mwN, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis -

    § 7 Abs. 4 BUrlG iVm. § 1922 Abs. 1 BGB kann nach nationalem Recht nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass urlaubsrechtliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, der im laufenden Arbeitsverhältnis stirbt, auf dessen Erben übergehen (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG lässt damit seinem Wortlaut nach die Auslegung zu, dass Urlaub abzugelten ist, weil das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet und dadurch unmittelbar ("wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses") die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung eintritt (vgl. Kamanabrou RdA 2017, 162, 165; Schipper/Polzer NZA 2011, 80, 81; aA noch BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 22 ff., BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG bestimmt als spezialgesetzliche Regelung des Leistungsstörungsrechts die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und verdrängt damit die allgemeinen Regelungen der §§ 275 ff. BGB, die ansonsten bei Unmöglichkeit von Leistungen gelten (BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 23 mwN, BAGE 139, 168) .

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs -

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 328/16

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden

  • ArbG Berlin, 07.10.2015 - 56 Ca 10968/15

    Urlaubsanspruch und Tod des Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers (EuGH-Vorlage)

  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11

    Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2012 - 11 Sa 647/11

    Kürzung eines über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubsanspruchs

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

  • SG Düsseldorf, 05.03.2015 - S 45 R 1190/14

    Paketzustellerin unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 613/16

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

  • ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14

    Urlaubsabgeltung, Erben

  • ArbG Wuppertal, 25.03.2015 - 3 Ca 2643/14

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

  • VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 24/15

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Tod des Beamten - Vererbbarkeit des

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 4 Sa 888/15

    Urlaubsabgeltung; Tod des Arbeitnehmers

  • ArbG Wesel, 15.07.2015 - 6 Ca 703/15

    Tod des Arbeitnehmers - Urlaubsabgeltung

  • SG Karlsruhe, 03.06.2015 - S 7 R 194/14

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommen nach Rentenbeginn - einmalig

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

  • LAG Hamburg, 20.06.2023 - 4 Sa 3/23

    Zahlung von Urlaubsabgeltung und Abgeltung von Zusatzurlaub - Sondervergütung §

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2022 - 26 Sa 841/21

    Nettolohnklage

  • ArbG Köln, 11.01.2012 - 9 Ca 7302/11

    Urlaub während Erkrankung, Fluguntauglichkeit, Urlaubsgeld ohne Urlaubsgewährung

  • VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Beamten

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15
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Rechtsprechung
   BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,613
BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 (https://dejure.org/2011,613)
BAG, Entscheidung vom 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 (https://dejure.org/2011,613)
BAG, Entscheidung vom 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 (https://dejure.org/2011,613)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

  • openjur.de

    Personenbedingte Kündigung; mehrjährige Freiheitsstrafe

  • Bundesarbeitsgericht

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

Kurzfassungen/Presse (22)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Mehrjährige Freiheitsstrafe des Arbeitnehmers: Kündigung!

  • heise.de (Pressemeldung, 11.04.2011)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Mehrjährige Haftstrafe rechtfertigt regelmäßig eine Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen mehrjähriger Inhaftierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Freiheitsstrafe rechtfertigt personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Personenbedingte Kündigung bei Haftstrafe

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Personenbedingte Kündigung wegen Freiheitsstrafe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe: zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeit: Kündigung wenn Knast droht?

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen Freiheitsstrafe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe rechtmäßig!

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbüßen mehrjähriger Freiheitsstrafe rechtfertigt Kündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe rechtmäßig

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung und Freiheitsstrafe: Haft von mehr als zwei Jahren erforderlich!

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2825
  • MDR 2011, 9
  • NZA 2011, 1084
  • NJ 2011, 11
  • DB 2011, 1928
  • DB 2011, 20
  • NZG 2011, 696
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 984/08

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
    Dazu zählt - anknüpfend an frühere Wertungen des Gesetzgebers in § 72 Abs. 1 Nr. 3 HGB (aF)  - auch eine Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers, die auf einer Straf- oder Untersuchungshaft beruht (st. Rspr., BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 12; 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 11) .

    Nicht jede Freiheitsstrafe kann ohne Rücksicht auf ihre Dauer und ihre Auswirkungen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - aaO; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 nF Nr. 95) .

    Eine Würdigung des Geschehens unter verhaltensbedingten Gesichtspunkten ist nur veranlasst, wenn die der Verurteilung zugrunde liegenden Taten einen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben oder der Arbeitnehmer auf andere Weise arbeitsvertragliche Pflichten, insbesondere seine Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) verletzt hat (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 13; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 19 ff., AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 60 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 77) .

    Deshalb sind dem Arbeitgeber zur Überbrückung des Arbeitsausfalls regelmäßig nicht die gleichen Anstrengungen und Belastungen zuzumuten wie etwa bei einer Krankheit (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 14, 18) .

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen kann nicht schon für Jahre im Voraus vorhergesagt werden (ähnlich BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 17) .

    Bereits darin liegt eine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 22) .

    Erlangt der Arbeitgeber davon nicht rechtzeitig Kenntnis, kann dies dazu führen, dass er sowohl von der Ersatzkraft als auch von dem aus der Haft entlassenen Arbeitnehmer auf Lohnzahlung in Anspruch genommen wird (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 24; Franzen Anm. zu Senat 9. März 1995 - 2 AZR 497/94 - SAE 1996, 37, 38) .

    Dementsprechend muss der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 25) .

    Die durchaus strengeren Anforderungen an eine Kündigung wegen lang anhaltender Erkrankung (bspw. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 27 mwN, BAGE 123, 234; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 91, 271) rechtfertigen sich daraus, dass eine schwere Krankheit - anders als eine Freiheitsstrafe - für den Betroffenen in der Regel unvermeidbar war (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 26) .

    Zwar kann sich aus § 241 Abs. 2 BGB eine Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, bei der Erlangung des Freigängerstatus des Arbeitnehmers mitzuwirken, wenn dies für den Arbeitgeber nicht risikobehaftet ist (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 28; 9. März 1995 - 2 AZR 497/94 - zu II 5 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 123 = EzA BGB § 626 nF Nr. 154) .

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 497/94

    Außerordentliche Kündigung wegen Antritts einer Strafhaft - Reichweite der

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
    Da der Arbeitgeber im Fall der haftbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers typischerweise von der Lohnzahlungspflicht befreit ist (§ 616 Abs. 1, § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 BGB) , hängt es von der Dauer sowie Art und Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab, ob die Inhaftierung geeignet ist, einen Grund zur Kündigung abzugeben (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 805/96 - zu II 3 der Gründe, aaO; 9. März 1995 - 2 AZR 497/94 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 123 = EzA BGB § 626 nF Nr. 154 ) .

    Erlangt der Arbeitgeber davon nicht rechtzeitig Kenntnis, kann dies dazu führen, dass er sowohl von der Ersatzkraft als auch von dem aus der Haft entlassenen Arbeitnehmer auf Lohnzahlung in Anspruch genommen wird (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 24; Franzen Anm. zu Senat 9. März 1995 - 2 AZR 497/94 - SAE 1996, 37, 38) .

    Zwar kann sich aus § 241 Abs. 2 BGB eine Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, bei der Erlangung des Freigängerstatus des Arbeitnehmers mitzuwirken, wenn dies für den Arbeitgeber nicht risikobehaftet ist (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 28; 9. März 1995 - 2 AZR 497/94 - zu II 5 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 123 = EzA BGB § 626 nF Nr. 154) .

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 805/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung/hilfsweise ordentliche Kündigung wegen

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
    Voraussetzung einer - ordentlichen wie außerordentlichen - Kündigung wegen haftbedingter Arbeitsverhinderung ist, dass der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig erhebliche Zeit nicht in der Lage sein wird, seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 805/96 - zu II 3 der Gründe, RzK I 6a Nr. 154; 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - zu III der Gründe, BAGE 17, 186) .

    Da der Arbeitgeber im Fall der haftbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers typischerweise von der Lohnzahlungspflicht befreit ist (§ 616 Abs. 1, § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 BGB) , hängt es von der Dauer sowie Art und Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab, ob die Inhaftierung geeignet ist, einen Grund zur Kündigung abzugeben (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 805/96 - zu II 3 der Gründe, aaO; 9. März 1995 - 2 AZR 497/94 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 123 = EzA BGB § 626 nF Nr. 154 ) .

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 719/93

    Kündigung wegen Inhaftierung

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
    Dazu zählt - anknüpfend an frühere Wertungen des Gesetzgebers in § 72 Abs. 1 Nr. 3 HGB (aF)  - auch eine Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers, die auf einer Straf- oder Untersuchungshaft beruht (st. Rspr., BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 12; 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 11) .

    Liegt eine beachtliche Störung vor, bedarf es der abschließenden, alle Umstände des Einzelfalls einbeziehenden Abwägung, ob es dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes fortzusetzen (BAG 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 11; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 nF Nr. 95) .

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
    Nicht jede Freiheitsstrafe kann ohne Rücksicht auf ihre Dauer und ihre Auswirkungen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - aaO; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 nF Nr. 95) .

    Liegt eine beachtliche Störung vor, bedarf es der abschließenden, alle Umstände des Einzelfalls einbeziehenden Abwägung, ob es dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes fortzusetzen (BAG 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 11; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 nF Nr. 95) .

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
    Eine objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 65 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 5) .
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
    Die durchaus strengeren Anforderungen an eine Kündigung wegen lang anhaltender Erkrankung (bspw. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 27 mwN, BAGE 123, 234; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 91, 271) rechtfertigen sich daraus, dass eine schwere Krankheit - anders als eine Freiheitsstrafe - für den Betroffenen in der Regel unvermeidbar war (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 26) .
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
    Eine objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 65 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 5) .
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
    Die durchaus strengeren Anforderungen an eine Kündigung wegen lang anhaltender Erkrankung (bspw. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 27 mwN, BAGE 123, 234; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 91, 271) rechtfertigen sich daraus, dass eine schwere Krankheit - anders als eine Freiheitsstrafe - für den Betroffenen in der Regel unvermeidbar war (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 26) .
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
    Die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen Berücksichtigung finden (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 52, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 109, 40) .
  • LAG Niedersachsen, 27.05.2009 - 2 Sa 1261/08

    Personenbedingte Kündigung wegen Inhaftierung des Arbeitnehmers ist unwirksam;

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 10.06.1965 - 2 AZR 339/64

    Arbeitsunfähigkeit - Entlassung - Langzeitarbeiter

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 120/12

    Personenbedingte Kündigung - Untersuchungshaft

    a) Als Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers kommen Umstände in Betracht, die auf einer in dessen persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften liegenden "Störquelle" beruhen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 13; 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN) .

    Nicht jede Freiheitsstrafe kann ohne Rücksicht auf ihre Dauer und ihre Auswirkungen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 13) .

    b) Eine Würdigung des der Haft zugrunde liegenden Tatgeschehens unter verhaltensbedingten Gesichtspunkten ist nur veranlasst, wenn dieses einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat oder der Arbeitnehmer auf andere Weise arbeitsvertragliche Pflichten, insbesondere seine Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) verletzt hat (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 14) .

    c) Voraussetzung einer Kündigung wegen haftbedingter Arbeitsverhinderung ist, dass der Arbeitnehmer aller Voraussicht nach für eine verhältnismäßig erhebliche Zeit nicht in der Lage sein wird, seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 15) .

    Die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch kann nur in engen Grenzen Berücksichtigung finden (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 17; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 52, BAGE 134, 349) .

    Das ist sie nicht, wenn es dem Arbeitgeber zuzumuten ist, für die Zeit des haftbedingten Arbeitsausfalls Überbrückungsmaßnahmen zu ergreifen und dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz bis zur Rückkehr aus der Haft frei zu halten (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 15; 20. November 1997 - 2 AZR 805/96 - zu II 3 der Gründe) .

    Jedenfalls dann, wenn im Kündigungszeitpunkt mit einer mehrjährigen haftbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers gerechnet werden muss, kann dem Arbeitgeber regelmäßig nicht zugemutet werden, lediglich vorläufige Maßnahmen zu ergreifen und auf eine dauerhafte Neubesetzung des Arbeitsplatzes zu verzichten (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 23) .

    Sowohl bei der Frage, ob von einer erheblichen Störung des Austauschverhältnisses auszugehen ist, als auch bei der Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer die haftbedingte Arbeitsverhinderung in aller Regel selbst zu vertreten hat (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 15) .

    Bereits darin liegt eine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 20) .

    Dementsprechend muss der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 23) .

    Dies rechtfertigt es aber nicht, vom Arbeitgeber zu verlangen, den Arbeitsplatz für den inhaftierten Arbeitnehmer für voraussichtlich mehr als zwei Jahre frei zu halten und ihm die damit verbundenen Lasten aufzuerlegen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 24) .

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 15 Sa 33/11

    Außerordentliche personenbedingte Kündigung - ordentliche personenbedingte

    Deshalb sind dem Arbeitgeber zur Überbrückung des Arbeitsausfalls regelmäßig nicht die gleichen Anstrengungen und Belastungen zuzumuten wie etwa bei einer Krankheit (vgl. BAG 25.11.2010 - 2 AZR 984/08 - NJW 2011, 1896 Rn. 14; 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - NJW 2011, 2825 Rn. 15 mwN.).

    Die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen Berücksichtigung finden (vgl. BAG 25.11.2010 - 2 AZR 984/08 - NJW 2011, 1896 Rn. 16; 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - NJW 2011, 2825 Rn. 17 mwN.).

    Der im Urteil vom 24.03.2011 (2 AZR 790/09 - NJW 2011, 2825) betroffene Arbeitnehmer war - unter Einbeziehung der Strafe aus einer vorhergehenden Verurteilung - zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Jahren verurteilt worden, von der im Kündigungszeitpunkt noch knapp fünf Jahre zu verbüßen waren.

    Das Bundesarbeitsgericht hat bei der Beurteilung desjenigen Sachverhalts, der dem Urteil vom 24.03.2011 (2 AZR 790/09 - NJW 2011, 2825) zugrundelag, in der Interessenabwägung zugunsten der dortigen Arbeitgeberin berücksichtigt, dass diese nach der Inhaftierung des Klägers mit dessen Kündigung über ein Jahr zugewartet hatte und - so das Bundesarbeitsgericht - bereits dadurch in erheblichem Umfang auf dessen Interessen Rücksicht genommen hatte.

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die erkennende Berufungskammer folgt, ist die nach § 57 Abs. 1 StGB grundsätzlich bestehende Möglichkeit, eine mehr als zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, wenn der Arbeitnehmer zwei Drittel der verhängten Strafe verbüßt hat, bei der anzustellenden Prognose nicht zu berücksichtigen, insbesondere weil für diese Entscheidung das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug von Bedeutung ist, das nicht langfristig vorhergesagt werden kann (vgl. im Einzelnen BAG 25.11.2010 - 2 AZR 984/08 - NJW 2011, 1896 Rn. 17; 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - NJW 2011, 2825 Rn. 18).

    Auch insoweit schließt sich die erkennende Berufungskammer der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an und überträgt sie auf die vorliegende Sachverhaltskonstellation (vgl. zur Begründung im Einzelnen BAG 25.11.2010 - 2 AZR 984/08 - NJW 2011, 1896 Rn. 21 ff.; 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - NJW 2011, 2825 Rn. 19 ff. mwN.).

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat in den beiden schon mehrfach zitierten Entscheidungen, in denen die betroffenen Arbeitnehmer bei Zugang der Kündigung bereits zu Haftstrafen verurteilt waren (vgl. BAG 25.11.2010 - 2 AZR 984/08 - NJW 2011, 1896; 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - NJW 2011, 2825) ausgeführt, zumindest dann, wenn im Kündigungszeitpunkt noch eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüßen sei und eine Entlassung vor Ablauf von zwei Jahren nicht sicher zu erwarten stehe, könne dem Arbeitgeber regelmäßig nicht zugemutet werden, lediglich Überbrückungsmaßnahmen zu ergreifen und auf eine dauerhafte Neubesetzung des Arbeitsplatzes zu verzichten.

    Dementsprechend müsse der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (vgl. BAG 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - NJW 2011, 2825 Rn. 22 f. mwN.).

    Die durchaus strengeren Anforderungen an eine Kündigung wegen lang anhaltender Erkrankung rechtfertigten sich daraus, dass eine schwere Krankheit - anders als eine Freiheitsstrafe - für den Betroffenen in der Regel unvermeidbar gewesen sei (vgl. BAG 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - NJW 2011, 2825 Rn. 24 mwN.).

    Zwar kann sich aus § 241 Abs. 2 BGB eine Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, bei der Erlangung des Freigängerstatus des Arbeitnehmers mitzuwirken, wenn dies für den Arbeitgeber nicht risikobehaftet ist (vgl. BAG 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - NJW 2011, 2825 Rn. 26).

    Wie der Arbeitnehmer in dem vom Bundesarbeitsgericht in dessen Urteil vom 24.03.2011 (2 AZR 790/09 - NJW 2011, 2825) beurteilten Sachverhalt hatte auch der Kläger seinen bei Zugang der Kündigung zu erwartenden langen Ausfall selbst verschuldet.

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft

    Dementsprechend muss der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - Rn. 20 ff., insbes. Rn. 37; 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 12 ff., insbes. Rn. 23; 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 11 ff., insbes. Rn. 25, BAGE 136, 213) .

    Ebenso wenig kann das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen schon für Jahre im Voraus abgeschätzt werden (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 18; 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 17) .

    (3) Eine möglicherweise vom beklagten Land vorgehaltene Personalreserve diente jedenfalls nicht dem Zweck, haftbedingte Ausfälle zu überbrücken (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 22; zustimmend Picker RdA 2012, 40, 45) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

    Andererseits hat bei einer Kündigung aus Gründen mangelnder Eignung zu Lasten des Arbeitnehmers Berücksichtigung zu finden, dass der Eignungsmangel aus einem von dem Arbeitnehmer selbst verschuldeten Verhalten resultiert (vgl. zur selbst verschuldeten Arbeitsverhinderung wegen Verurteilung zu einer Freiheitstrafe BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 29; 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 29, BAGE 136, 213) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    (1) Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung sind die objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung (für die soziale Rechtfertigung vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 17) .
  • OLG Braunschweig, 28.10.2020 - 11 U 149/19

    Entschädigung für eine Untersuchungshaft; Kosten für ein durch einen

    Soweit das Landgericht eine Verletzung der Schadensminderungspflicht des Klägers durch den Abschluss des mit der X-Klinik am 20.01.2012 geschlossenen Aufhebungsvertrages mit der Begründung abgelehnt habe, dass dieser Aufhebungsvertrag kein kausal beachtliches Ereignis sei, das einem Entschädigungsanspruch entgegenstehe, da der Kläger während der Untersuchungshaft ohnehin keinen Anspruch auf Arbeitslohn gehabt hätte und die Inhaftierung bei lebensnaher Betrachtung überdies zu einer (notfalls kündigungsbedingten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hätte, sei die Unterstellung einer hypothetischen kündigungsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig und mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 22.10.2014 - 2 AZR 381/14 - Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 120/12 - LAG Hessen, Urteil vom 21.11.2017 - 8 SA 146/17 -) nicht in Einklang zu bringen, denn eine arbeitgeberseitige Kündigung bei Untersuchungshaft wäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt gewesen.
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht

    a) Als Gründe in der Person des Arbeitnehmers kommen Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" für das Arbeitsverhältnis beruhen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 13, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 33 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 27; 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 626 Nr. 212 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 22).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Zwar kann auch ein solcher, in der Person des Arbeitnehmers liegender Umstand geeignet sein, eine Kündigung zu rechtfertigen (für die Untersuchungshaft vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - Rn. 23 ff.; 20. November 1997 - 2 AZR 805/96 -; für die Strafhaft vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 15; 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - BAGE 136, 213; 9. März 1995 - 2 AZR 497/94 - zu II 3 der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14

    Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers - Anspruch auf Versetzung an einen anderen

    c) Nach diesen Grundsätzen war die Beklagte aufgrund ihrer Rücksichtnahmepflicht gehalten, den Antrag der Klägerin auf eine Änderung der vertraglichen Beziehungen zu prüfen und darüber nach Treu und Glauben zu befinden (vgl. auch BAG 16.07.1997 - 5 AZR 309/96 - NZA 1998, 104, zur Einwilligung in die vorzeitigen Beendigung eines Sonderurlaubs; BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27-28, aaO, zur Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 26 - NZA 2011, 1084 zur Mitwirkung bei der Erlangung des Freigängerstatus).
  • LAG Hessen, 21.11.2017 - 8 Sa 146/17

    § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG

    Dementsprechend muss der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - NZA 2016, 482 ff.; BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - NZA 2011, 1084 ff.; vgl. auch BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - NZA 2013, 1211 ff.).

    Die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen Berücksichtigung finden (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - NZA 2011, 1084 ff.).

    Dies gilt insbesondere angesichts des Umstands, dass der Gesetzgeber für Fälle, in denen er es für erforderlich erachtet, dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz bei persönlicher Leistungsverhinderung mit Rücksicht auf übergeordnete Interessen (Schutz von Ehe und Familie; Erfüllung staatsbürgerschaftlicher Pflichten) zu sichern, ausdrückliche, eigenständige Regelungen (bspw. §§ 15, 16 BEEG; §§ 3, 4 PflegeZG; § 1 ArbPlSchG) getroffen hat (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - NZA 2011, 1084 ff.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20

    Personenbedingte Kündigung - Lehrer mit Tätowierung aus dr rechtsextremen Szene -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2023 - 10 Sa 1143/22

    YouTube-Video mit Bild des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift

  • ArbG Ulm, 02.07.2015 - 2 Ca 411/14

    Freigängerstatus - Kündigung wegen haftbedingter Arbeitsunfähigkeit -

  • LAG Hamburg, 01.07.2015 - 6 Sa 14/15

    Strafhaft - ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen - Grundsatz der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 331/20

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei Alkoholerkrankung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2017 - 4 Sa 310/16

    Personenbedingte Kündigung - Haftstrafe

  • LAG Köln, 29.01.2014 - 3 Sa 866/13

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

  • LAG Hessen, 04.03.2020 - 18 Sa 1443/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer strafrechtlichen

  • LAG Baden-Württemberg, 10.09.2015 - 16 Sa 7/15

    Personenbedingte Kündigung - Beamte - Beendigung der beamtenrechtlichen

  • LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15

    Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten

  • ArbG Stuttgart, 08.11.2013 - 26 Ca 1180/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Standortschließung - Beschäftigungsmöglichkeit im

  • LAG Nürnberg, 21.07.2016 - 5 Sa 498/15

    Personenbedingte Kündigung - Haftstrafe

  • LAG Köln, 16.09.2020 - 5 Sa 658/19

    Versagung der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit wegen

  • LAG Köln, 23.11.2018 - 11 Sa 989/14

    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erkrankung eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.11.2018 - 17 Sa 916/18

    Begründung einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit erfolglosen Gründen der

  • ArbG Magdeburg, 14.01.2015 - 3 Ca 2548/14

    Personenbedingte Kündigung, außerdienstliches Fehlverhalten, Eignung, Haftstrafe,

  • LAG Hamm, 20.10.2011 - 15 Sa 841/11

    Personenbedingte Kündigung wegen schwerer und dauerhafter Störung des

  • LAG Köln, 15.12.2021 - 11 Sa 241/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Interessensausgleich; Vermutungswirkung

  • ArbG Herne, 09.07.2020 - 4 Ca 307/20

    Personenbedingte Kündigung wegen umständlicher Kommunikation im Arbeitsverhältnis

  • ArbG Koblenz, 09.07.2020 - 4 Ca 307/20

    Personenbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung

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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,819
BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09 (https://dejure.org/2011,819)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2011 - II ZR 306/09 (https://dejure.org/2011,819)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2011 - II ZR 306/09 (https://dejure.org/2011,819)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 518 Abs 2 BGB, § 705 BGB, § 2301 Abs 2 BGB
    Schenkungsversprechen von Todes wegen: Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages entstehenden Unterbeteiligung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 518 Abs. 2, 705, 2301 Abs. 2
    Vollzug der Zuwendung einer Unterbeteiligung mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollziehung der unentgeltlichen Zuwendung einer Unterbeteiligung aufgrund Abschlusses eines Gesellschaftsvertrages zur Einräumung mitgliedschaftlicher Rechte in der Unterbeteiligungsgesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vollzug der Schenkung einer Unterbeteiligung, die mitgliedschaftliche Rechte umfasst, mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags ("Siegfried Unseld-Stiftung")

  • Betriebs-Berater

    Vollzug einer unentgeltlichen Zuwendung durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages

  • rewis.io

    Schenkungsversprechen von Todes wegen: Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages entstehenden Unterbeteiligung

  • ra.de
  • rewis.io

    Schenkungsversprechen von Todes wegen: Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages entstehenden Unterbeteiligung

  • rechtsportal.de

    Vollziehung der unentgeltlichen Zuwendung einer Unterbeteiligung aufgrund Abschlusses eines Gesellschaftsvertrages zur Einräumung mitgliedschaftlicher Rechte in der Unterbeteiligungsgesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Unentgeltliche Zuwendung einer Unterbeteiligung

  • Der Betrieb

    Zuwendung von Unterbeteiligungen an Geschäftsanteilen durch Schenkung unter Lebenden auf den Todesfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet Streit über Nachlass des Suhrkamp-Verlegers Siegfried Unseld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zu Lebzeiten errichtete Familienstiftungen und das Pflichtteilsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die geschenkte Unterbeteiligung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB-Gesellschaft, GbR, Geschäftsanteil, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertrag, Mitgliedschaftsrechte, Unterbeteiligung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Nachlass des Suhrkamp-Verlegers Siegfried Unseld

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • spiegel.de (Pressebericht, 29.11.2011)

    Sohn verliert Streit um Suhrkamp-Erbe

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof fällt Grundsatzentscheidung zur Schenkung von Unterbeteiligungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 55 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 518 Abs. 2, §§ 705, 2301 Abs. 2
    Schenkungsvollzug durch Zuwendung einer Unterbeteiligung

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung einer durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages entstehenden Unterbeteiligung schon mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbeteiligungen als Schenkung unter Lebenden

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 191, 354
  • ZIP 2012, 326
  • MDR 2011, 9
  • MDR 2012, 419
  • DNotZ 2012, 713
  • FamRZ 2012, 537
  • WM 2012, 320
  • BB 2012, 393
  • DB 2012, 394
  • NZG 2012, 222
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 91/70

    Aktivbestand im Nachlass als Voraussetzung eines erbrechtlichen

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
    Dementsprechend genügt es für den Vollzug einer Schenkung, dass für den Beschenkten ein Erwerbs- oder Anwartschaftsrecht begründet wird, das sich bei Eintritt der Bedingung, hier des Todesfalls, zwangsläufig zu einem Vollrecht entwickelt (BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - III ZR 91/70, WM 1971, 1338, 1339 m.w.N.; Urteil vom 10. Mai 1989 - IVa ZR 66/88, NJW-RR 1989, 1282 m.w.N.).

    Wird die Schenkung einer Unterbeteiligung - wie hier - mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages vollzogen, hat der Erblasser zu Lebzeiten alles aus seiner Sicht Erforderliche und Mögliche getan und damit dem Beschenkten eine gesicherte und unentziehbare Anwartschaft eingeräumt, die sich bei Eintritt der Bedingung zwangsläufig zu einem Vollrecht entwickelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - III ZR 91/70, WM 1971, 1338, 1339).

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
    a) Mit der Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses nach § 256 Abs. 1 ZPO kann nicht nur die Feststellung des Bestehens des Rechtsverhältnisses im Ganzen, sondern auch die Feststellung einzelner, aus dem umfassenden Rechtsverhältnis hervorgehender Berechtigungen verlangt werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1955 - IV ZR 180/54, LM Nr. 5 zu § 2100 BGB; Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93, NJW 1995, 1097 m.w.N.; Urteil vom 10. März 2004 - IV ZR 123/03, BGHZ 158, 226, 227 f. m.w.N.; Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303 Rn. 9; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rn. 26).

    Demgegenüber können einzelne rechtserhebliche Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Berechnungsgrundlagen nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGH, Urteil vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74, BGHZ 68, 331, 332; Urteil vom 20. Januar 1993 - IV ZR 139/91, NJW-RR 1993, 391; Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93 NJW 1995, 1097 m.w.N.).

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 180/65

    Streit über die Höhe eines Abfindungsguthabens eines Gesellschafters an einer

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
    Die Unterbeteiligung an einem Geschäftsanteil kann Gegenstand einer Schenkung sein, das Schenkungsversprechen bedarf gemäß § 518 Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung (BGH, Urteil vom 6. März 1967 - II ZR 180/65, WM 1967, 685).

    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24. September 1952 - II ZR 136/51, BGHZ 7, 174, 178 f.; Urteil vom 29. Oktober 1952 - II ZR 16/52, BGHZ 7, 378, 379 f., jeweils für die stille Gesellschaft; Urteil vom 6. März 1967 - II ZR 180/65, WM 1967, 685; offen gelassen in BGH, Urteil vom 2. Juli 1990 - II ZR 243/89, BGHZ 112, 40, 46; so auch OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1996, 1123, 1124; OLG Düsseldorf, NZG 1999, 652, 653) kann die unentgeltliche Einräumung einer Unterbeteiligung - ebenso wie die unentgeltliche Zuwendung der stillen Beteiligung an einer Gesellschaft - mangels dinglicher Mitberechtigung des Unterbeteiligten am Gesellschaftsvermögen der Hauptgesellschaft nicht vollzogen werden.

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
    Demgegenüber können einzelne rechtserhebliche Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Berechnungsgrundlagen nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGH, Urteil vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74, BGHZ 68, 331, 332; Urteil vom 20. Januar 1993 - IV ZR 139/91, NJW-RR 1993, 391; Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93 NJW 1995, 1097 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.04.1996 - 20 W 516/94

    Unentgeltliche Übertragung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24. September 1952 - II ZR 136/51, BGHZ 7, 174, 178 f.; Urteil vom 29. Oktober 1952 - II ZR 16/52, BGHZ 7, 378, 379 f., jeweils für die stille Gesellschaft; Urteil vom 6. März 1967 - II ZR 180/65, WM 1967, 685; offen gelassen in BGH, Urteil vom 2. Juli 1990 - II ZR 243/89, BGHZ 112, 40, 46; so auch OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1996, 1123, 1124; OLG Düsseldorf, NZG 1999, 652, 653) kann die unentgeltliche Einräumung einer Unterbeteiligung - ebenso wie die unentgeltliche Zuwendung der stillen Beteiligung an einer Gesellschaft - mangels dinglicher Mitberechtigung des Unterbeteiligten am Gesellschaftsvermögen der Hauptgesellschaft nicht vollzogen werden.
  • BGH, 26.01.1955 - IV ZR 180/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
    a) Mit der Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses nach § 256 Abs. 1 ZPO kann nicht nur die Feststellung des Bestehens des Rechtsverhältnisses im Ganzen, sondern auch die Feststellung einzelner, aus dem umfassenden Rechtsverhältnis hervorgehender Berechtigungen verlangt werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1955 - IV ZR 180/54, LM Nr. 5 zu § 2100 BGB; Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93, NJW 1995, 1097 m.w.N.; Urteil vom 10. März 2004 - IV ZR 123/03, BGHZ 158, 226, 227 f. m.w.N.; Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303 Rn. 9; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rn. 26).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 139/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
    a) Mit der Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses nach § 256 Abs. 1 ZPO kann nicht nur die Feststellung des Bestehens des Rechtsverhältnisses im Ganzen, sondern auch die Feststellung einzelner, aus dem umfassenden Rechtsverhältnis hervorgehender Berechtigungen verlangt werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1955 - IV ZR 180/54, LM Nr. 5 zu § 2100 BGB; Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93, NJW 1995, 1097 m.w.N.; Urteil vom 10. März 2004 - IV ZR 123/03, BGHZ 158, 226, 227 f. m.w.N.; Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303 Rn. 9; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rn. 26).
  • BGH, 20.01.1993 - IV ZR 139/91

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
    Demgegenüber können einzelne rechtserhebliche Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Berechnungsgrundlagen nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGH, Urteil vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74, BGHZ 68, 331, 332; Urteil vom 20. Januar 1993 - IV ZR 139/91, NJW-RR 1993, 391; Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93 NJW 1995, 1097 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 6 U 193/97
    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24. September 1952 - II ZR 136/51, BGHZ 7, 174, 178 f.; Urteil vom 29. Oktober 1952 - II ZR 16/52, BGHZ 7, 378, 379 f., jeweils für die stille Gesellschaft; Urteil vom 6. März 1967 - II ZR 180/65, WM 1967, 685; offen gelassen in BGH, Urteil vom 2. Juli 1990 - II ZR 243/89, BGHZ 112, 40, 46; so auch OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1996, 1123, 1124; OLG Düsseldorf, NZG 1999, 652, 653) kann die unentgeltliche Einräumung einer Unterbeteiligung - ebenso wie die unentgeltliche Zuwendung der stillen Beteiligung an einer Gesellschaft - mangels dinglicher Mitberechtigung des Unterbeteiligten am Gesellschaftsvermögen der Hauptgesellschaft nicht vollzogen werden.
  • BGH, 10.05.1989 - IVa ZR 66/88

    Zustimmung zur Auszahlung eines Sparguthabens aufgrund einer Schenkung -

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
    Dementsprechend genügt es für den Vollzug einer Schenkung, dass für den Beschenkten ein Erwerbs- oder Anwartschaftsrecht begründet wird, das sich bei Eintritt der Bedingung, hier des Todesfalls, zwangsläufig zu einem Vollrecht entwickelt (BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - III ZR 91/70, WM 1971, 1338, 1339 m.w.N.; Urteil vom 10. Mai 1989 - IVa ZR 66/88, NJW-RR 1989, 1282 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1968 - II ZR 179/66

    Unterbeteiligung an OHG-Anteil

  • BGH, 29.10.1952 - II ZR 16/52

    Schenkung der Beteiligung an Innengesellschaft

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 136/51

    Stille Gesellschaft

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

  • BGH, 02.07.1990 - II ZR 243/89

    Schenkung eines Kommanditanteils; Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks

  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 123/03

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Entziehung des

  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 104/89

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Miterben zur Klärung einzelner

  • BFH, 16.01.2008 - II R 10/06

    Keine Schenkungsteuer bei Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 97/86

    Pflichtteils- und Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BGH, 21.11.1952 - V ZR 49/51

    Wohnrecht nach Zerstörung des Hauses

  • BGH, 05.07.1954 - VI ZR 109/53

    Rechtsmittel

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Mit der Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses nach § 256 Abs. 1 ZPO kann nicht nur die Feststellung des Bestehens des Rechtsverhältnisses im Ganzen, sondern auch die Feststellung einzelner, aus dem umfassenden Rechtsverhältnis hervorgehender Berechtigungen und Verpflichtungen verlangt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - II ZR 306/09 BGHR ZPO § 256 Zwischenfeststellungsklage 6), hier der Änderung der Sparrate auf Verlangen des Klägers.
  • BGH, 03.06.2020 - IV ZR 16/19

    Schenkung i.S.v. § 2325 Abs. 1 BGB

    Es genügt für den Vollzug einer Schenkung, dass für den Beschenkten ein Erwerbs- oder Anwartschaftsrecht begründet wird, das sich bei Eintritt der Bedingung zwangsläufig zu einem Vollrecht entwickelt (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - II ZR 306/09, NZG 2012, 222 Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2014 - IV ZB 9/14

    Pflichtteilsrecht: Reichweite einer Verpflichtung des Erben zur

    Insbesondere im Recht der Personengesellschaften besteht die Möglichkeit der Zuwendung von Rechtspositionen auf den Todesfall kraft gesellschaftsvertraglicher Regelungen (BGH, Urteile vom 29. September 1977 - II ZR 214/75, NJW 1978, 264 unter B II 2 b zur Begründung eines Eintrittsrechts; vom 29. November 2011 - II ZR 306/09, WM 2012, 320 Rn. 20 zur Zuwendung einer Unterbeteiligung).
  • BGH, 26.06.2018 - II ZR 205/16

    Notgeschäftsführungsrecht bei Maßnahmen zur Erhaltung eines bestimmten

    Die typischen Merkmale einer Innengesellschaft sind die mangelnde Teilnahme am Rechtsverkehr, der Verzicht auf Bildung von Gesamthandsvermögen und das Fehlen einer Vertretungsregelung (Schäfer in MünchKommBGB, 7. Aufl., § 705 Rn. 275; vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - II ZR 306/09, NZG 2012, 222 Rn. 19).
  • BFH, 17.07.2014 - IV R 52/11

    Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen

    Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung ist mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam vollzogen (Bestätigung und Fortentwicklung des BGH-Urteils vom 29. November 2011 II ZR 306/09, BGHZ 191, 354).

    b) Die vorgenannte Auffassung des BGH hat in der zivilrechtlichen Literatur zwar teilweise Unterstützung erfahren, sie ist aber überwiegend abgelehnt bzw. für zu undifferenziert gehalten worden (vgl. die umfangreichen Nachweise dazu im BGH-Urteil vom 29. November 2011 II ZR 306/09, BGHZ 191, 354).

    In seinem --von den Beteiligten noch nicht berücksichtigten-- Urteil in BGHZ 191, 354 hat er allerdings nunmehr entschieden, dass die unentgeltliche Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags entstehenden Unterbeteiligung, mit der dem Unterbeteiligten über eine schuldrechtliche Mitberechtigung an den Vermögensrechten des dem Hauptbeteiligten zustehenden Gesellschaftsanteils hinaus mitgliedschaftliche Rechte in der Unterbeteiligungsgesellschaft eingeräumt werden, mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags i.S. des § 518 Abs. 2 BGB vollzogen ist.

    Dies gilt auch insoweit, als der BGH sein Urteil in BGHZ 191, 354 erst nach der Vereinbarung der streitbefangenen Verträge gefällt hat, weil er die an seiner Rechtsprechung geäußerte Kritik bereits im Urteil in BGHZ 112, 40 aufgenommen hatte, ohne dazu entscheiden zu müssen.

  • BGH, 23.04.2013 - II ZR 74/12

    Lizenzentzug eines Berufsboxers

    Dazu können einzelne auf einem umfassenderen Rechtsverhältnis beruhende Ansprüche oder Rechte gehören (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - II ZR 306/09, BGHZ 191, 354 Rn. 14 mwN; Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93, NJW 1995, 1097 mwN), wie etwa auch die Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband und das sich hieraus ableitende Lizenzverhältnis eines Vereins- oder Verbandsmitglieds zu dem Verband.
  • OLG Hamm, 28.03.2022 - 8 U 73/20

    Verfahren über Schadensersatzansprüche eines Immobilienunternehmers gegen eine

    Damit liegen die typischen Merkmale einer Innengesellschaft - mangelnde Teilnahme am Rechtsverkehr, Verzicht auf Bildung von Gesamthandsvermögen und Fehlen einer Vertretungsregelung (vgl. BGH, Urteile vom 26.6.2018, II ZR 205/16, NJW 2018, 3014, Rn. 16; vom 29.11.2011, II ZR 306/09, NZG 2012, 222; vom 23.06.1960, II ZR 172/59, NJW 1960, 1851; Schäfer in MüKo-BGB, 8. Aufl., § 705 Rn. 283) - nicht vor.
  • BFH, 11.02.2015 - X R 36/11

    Spende an eine sog. Vorstiftung keine Sonderausgabe

    Schließlich verweist die Klägerin auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. November 2011 II ZR 306/09 (BGHZ 191, 354).

    ff) Das von der Klägerin angeführte Urteil des BGH in BGHZ 191, 354 ist schon deshalb im Streitfall nicht einschlägig, weil der dortige Stifter einem Treuhänder für den Zeitpunkt seines Versterbens für die zu diesem Zeitpunkt aufsichtsrechtlich noch nicht genehmigte gemeinnützige Stiftung ohne Gegenleistung Unterbeteiligungen eingeräumt hatte.

  • OLG Köln, 07.12.2017 - 12 U 243/17

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Allerdings handelt es sich hier um eine unselbständige und nicht eigenständig feststellungsfähige Vorfrage (vgl. BGH Urteile vom 20.01.1993, IV ZR139/91, zitiert nach juris, Rn. 10, vom 24.03.2010, VIII ZR 304/08, zitiert nach juris, Rn. 16, vom 29.11.2011, II ZR 306/09, zitiert nach juris, Rn. 14 m.w.N.) im Hinblick auf die Klage auf Feststellung, das Vertragsverhältnis sei durch die ausgesprochenen Kündigungen nicht beendet worden, die vom Landgericht zutreffend als zulässig bewertet worden ist.
  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 13/14

    Scheitern einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH: Lösungsrecht des

    Sie kann trotz des Umstands, dass das vom stillen Gesellschafter einzubringende Kapital nicht Gesellschaftsvermögen wird, nicht nur vermögensrechtliche Ansprüche, sondern ein Mitgliedschaftsrecht begründen (BGH, Urteil vom 24. Februar 1969 - II ZR 123/67, BGHZ 51, 350, 353; Urteil vom 29. November 2011 - II ZR 306/09, BGHZ 191, 354 Rn. 19, 26; Roth in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 230 Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15

    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche

  • BFH, 07.11.2018 - IV R 20/16

    Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.01.2013 - 5 K 2009/10

    Schenkweise Zuwendung einer typisch stillen Unterbeteiligung - Zeitpunkt der

  • OLG Köln, 11.07.2019 - 12 U 243/17

    Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse wegen Rückstand mit mehr

  • LG Kaiserslautern, 04.09.2018 - 3 O 133/18

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Kostenfreie Überlassung von Wohnraum;

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags -

  • OLG Köln, 11.03.2016 - 20 U 189/14

    Wirksamkeit der Übertragung einer Kapitallebensversicherung auf einen Dritten bei

  • FG Münster, 15.12.2023 - 12 K 3001/21

    Verfahren - Zur Inanspruchnahme als Duldungsverpflichteter bei

  • OLG Hamm, 19.06.2015 - 20 U 122/14

    Auslegung eines Rentenversicherungsvertrages hinsichtlich der

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2022 - 14 U 49/21

    Beschränkung von Feststellungsklage auf einzelne Streitpunkte bei schwieriger

  • LG Köln, 30.11.2017 - 83 O 50/16
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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3173
BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09 (https://dejure.org/2011,3173)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 - I ZR 188/09 (https://dejure.org/2011,3173)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2011 - I ZR 188/09 (https://dejure.org/2011,3173)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Landgut Borsig

    BGB § 12 Satz 1 Fall 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Landgut Borsig - Zur Berechtigung des Eigentümers einer Liegenschaft diese mit einem im allgemeinen Sprachgebrauch anerkannten (fremden) bürgerlichen Namen zu bezeichnen.

  • markenmagazin:recht

    Landgut Borsig - Namensschutz für Grundstücksbezeichnung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Landgut Borsig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 S 1 Alt 2 BGB
    Unberechtigte Namensanmaßung: Weiterverwendung des bürgerlichen Namens einer Familie als Bezeichnung für eine Liegenschaft - Landgut Borsig

  • webshoprecht.de

    Weiterverwendung des bürgerlichen Namens einer Familie als Bezeichnung für eine Liegenschaft - Landgut Borsig

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • R&W Online

    Landgut Borsig

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch und Beseitigungsanspruch aufgrund einer unberechtigten Namensanmaßung durch die Benutzung des Namens "Borsig"; Folgen des Vorliegens einer Gestattung der Benutzung des Namens "Borsig" durch die Borsig GmbH; Notwendigkeit des Nachweises der ...

  • kanzlei.biz

    Namensschutz für ein Landgut - landgut-borsig.de

  • grundeigentum-verlag.de

    Unberechtigte Namensanmaßung; Recht am Namen; Bezeichnung einer Liegenschaft mit ursprünglichem Besitzernamen; berechtigtes Interesse; allgemeiner Sprachgebrauch; Namensrecht am Landgut Borsig

  • rewis.io

    Unberechtigte Namensanmaßung: Weiterverwendung des bürgerlichen Namens einer Familie als Bezeichnung für eine Liegenschaft - Landgut Borsig

  • ra.de
  • rewis.io

    Unberechtigte Namensanmaßung: Weiterverwendung des bürgerlichen Namens einer Familie als Bezeichnung für eine Liegenschaft - Landgut Borsig

  • rechtsportal.de

    BGB § 12 S. 1 Fall 2; HGB § 23
    Unterlassungsanspruch und Beseitigungsanspruch aufgrund einer unberechtigten Namensanmaßung durch die Benutzung des Namens "Borsig"; Folgen des Vorliegens einer Gestattung der Benutzung des Namens "Borsig" durch die Borsig GmbH; Notwendigkeit des Nachweises der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landgut Borsig

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Namensrecht: Bezeichnung einer Liegenschaft mit Familiennamen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um "Landgut Borsig"

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 12 BGB
    Mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks kann das Recht verbunden sein, dieses Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Namensrecht: Zur Verwendung eines "verselbstständigten” Namens

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Namensrecht: Landgut Borsig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks kann auch das Recht verbunden sein, das Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Grundstückserwerb kann zur Namensnutzung berechtigen ("Landgut Borsig")

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Landgut Borsig

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Der Käufer eines Anwesens kann zur Verwendung des Namens des früheren Eigentümers berechtigt sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückserwerb kann zur Namensnutzung berechtigen ("Landgut Borsig")

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Der Käufer eines Anwesens kann zur Verwendung des Namens des früheren Eigentümers berechtigt sein

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verwendung einer Liegenschaftsbezeichnung als Domain erlaubt

  • verweyen.legal (Pressemitteilung)

    Grundsatzentscheidung zum Namesnrecht — "Landgut Borsig”

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Landgut Borsig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mit Erwerb eines Grundstückes möglicherweise auch Domainrechte erworben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erlangungen von Domainrechten durch Grundstückserwerb?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Entscheidung im Streit um "Landgut Borsig"

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mit dem Kauf kann das Recht verbunden sein, ein Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen // ... wenn dieser Name für das Anwesen im allgemeinen Sprachgebrauch der näheren Umgebung üblich ist und sich der Name auf diese Weise verselbständigt hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 9
  • GRUR 2012, 11
  • GRUR 2012, 534
  • WM 2012, 2162
  • MMR 2012, 376
  • MIR 2012, Dok. 015
  • K&R 2012, 348
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.11.1984 - IVb ZR 46/83

    Namensanmaßung durch den Anlieger einer Straße - Schutzwürdiges Interesse -

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09
    aa) Der Begriff des Interesses im Sinne von § 12 BGB ist weit gefasst und umfasst außerhalb des Geschäftsverkehrs nicht nur ein vermögensrechtliches oder geschäftliches, sondern jedes Interesse des Namensträgers, auch ein rein persönliches oder ideelles und sogar ein bloßes Affektionsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1953 - IV ZR 76/52, BGHZ 8, 318, 322 f.; Urteil vom 4. Februar 1958 - I ZR 23/57, GRUR 1958, 302, 303 - Lego; Urteil vom 15. November 1984 - IVb ZR 46/83, WM 1985, 95; MünchKomm.BGB/Bayreuther aaO § 12 Rn. 216).

    Im Bereich des bürgerlichen Namens reicht bereits das Interesse des Namensträgers, nicht mit anderen Personen verwechselt oder in Beziehung gebracht zu werden (vgl. BGH, WM 1985, 95, 96).

    Damit hat es zu Unrecht außer Acht gelassen, dass ein solches Interesse nur dann als berechtigt anerkannt werden kann, wenn es schutzwürdig ist, und die Frage der Schutzwürdigkeit nur dann richtig beurteilt werden kann, wenn auch entgegengesetzte Belange berücksichtigt werden und beim Widerstreit verschiedener Interessen abgewogen wird, welches Interesse größere Beachtung verdient und daher vorgehen muss (vgl. BGH, GRUR 1958, 302, 303 - Lego; BGH, WM 1985, 95).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09
    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2008 - I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 Rn. 11 - grundke.de; Urteil vom 24. April 2008 - I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 Rn. 18 = WRP 2008, 1520 - afilias.de).

    Der Nichtberechtigte kann zwar in der Regel nicht auf schützenswerte Belange verweisen, die zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wären, so dass bereits der unbefugte Namensgebrauch die Interessenverletzung indiziert (vgl. BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 27 - afilias.de; MünchKomm.BGB/Bayreuther aaO § 12 Rn. 217).

    Eine Ausnahme von dieser Regel muss neben anderen Fällen (vgl. BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 28 ff. - afilias.de) aber dann gemacht werden, wenn dem Nichtberechtigten seinerseits ein namensrechtlich geschütztes Interesse an der Verwendung der in Rede stehenden Bezeichnung zur Seite steht (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1993 - XII ZR 51/92, BGHZ 124, 173, 183).

  • BGH, 09.01.1976 - I ZR 71/74

    Schutz des § 12 BGB für den Namen eines Gebäudes - Schutzfähigkeit der

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09
    aa) Für die rechtmäßig erworbene namensartige Kennzeichnung eines Hauses kann in entsprechender Anwendung des § 12 BGB ein Namensrecht in Anspruch genommen werden, wenn und soweit daran ein schutzwürdiges Interesse besteht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1976 - I ZR 71/74, MDR 1976, 998 - Sternhaus; KG, NJW 1988, 2892, 2893; Schalk in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., § 5 MarkenG Rn. 6; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 15 MarkenG Rn. 74; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 5 Rn. 14; Zerhusen in Festschrift Koeble, 2010, S. 603, 604; aA Staudinger/Habermann, BGB, Bearb. 2004, § 12 Rn. 106; MünchKomm.BGB/Bayreuther aaO § 12 Rn. 53).

    Der erforderliche personale Bezug des Namensrechts an einem Gebäude oder Grundstück besteht - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - zum Erbauer, jeweiligen Eigentümer oder einem sonst Berechtigten (vgl. BGH, MDR 1976, 998 - Sternhaus; Krüger-Nieland in Festschrift R. Fischer, 1979, S. 339, 349; H. Lehmann, MuW 1931, 353, 357).

    Es kann etwa darin liegen, dass durch die Bezeichnung auf die besonderen Beziehungen einer bekannten Persönlichkeit des kulturellen oder politischen Lebens zu einem Gebäude (Geburtshaus, Wohnhaus) hingewiesen werden soll (vgl. BGH, MDR 1976, 998 - Sternhaus; Fezer aaO § 15 MarkenG Rn. 79; Krüger-Nieland in Festschrift R. Fischer, 1979, S. 339, 349).

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09
    Ein Beweisantritt für erhebliche, nicht willkürlich ins Blaue hinein behauptete Tatsachen darf nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel ungeeignet ist, weil es im Einzelfall zur Beweisbehauptung erkennbar keine sachdienlichen Ergebnisse bringen kann, oder wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07, NJW 2009, 1585 Rn. 24 ff.; BGH, Urteil vom 20. September 2002 - V ZR 170/01, NJW-RR 2003, 69, 70; Beschluss vom 16. November 2010 - VIII ZR 228/08, juris Rn. 14).

    Für den Umfang der Darlegungslast ist der Grad der Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsschilderung ohne Bedeutung (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 69, 70 mwN).

  • BGH, 04.02.1958 - I ZR 23/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09
    aa) Der Begriff des Interesses im Sinne von § 12 BGB ist weit gefasst und umfasst außerhalb des Geschäftsverkehrs nicht nur ein vermögensrechtliches oder geschäftliches, sondern jedes Interesse des Namensträgers, auch ein rein persönliches oder ideelles und sogar ein bloßes Affektionsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1953 - IV ZR 76/52, BGHZ 8, 318, 322 f.; Urteil vom 4. Februar 1958 - I ZR 23/57, GRUR 1958, 302, 303 - Lego; Urteil vom 15. November 1984 - IVb ZR 46/83, WM 1985, 95; MünchKomm.BGB/Bayreuther aaO § 12 Rn. 216).

    Damit hat es zu Unrecht außer Acht gelassen, dass ein solches Interesse nur dann als berechtigt anerkannt werden kann, wenn es schutzwürdig ist, und die Frage der Schutzwürdigkeit nur dann richtig beurteilt werden kann, wenn auch entgegengesetzte Belange berücksichtigt werden und beim Widerstreit verschiedener Interessen abgewogen wird, welches Interesse größere Beachtung verdient und daher vorgehen muss (vgl. BGH, GRUR 1958, 302, 303 - Lego; BGH, WM 1985, 95).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09
    Das ist etwa bei einem Universitätsemblem der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 251/90, BGHZ 119, 237, 245 - Universitätsemblem).

    Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls, da die einzelnen Voraussetzungen des Verwirkungseinwands in enger Wechselwirkung zueinander stehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 251/90 - GRUR 1993, 151, 153 = WRP 1993, 101 - Universitätsemblem, insoweit nicht in BGHZ 119, 237).

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09
    Zwar hat der Senat im Interesse der Kontinuität einer Unternehmensbezeichnung entschieden, dass der Inhaber einer geschäftlichen Kennzeichnung oder eines Namens einem anderen die Benutzung in schuldrechtlich wirksamer Weise gestatten kann, so dass sich der andere in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 986 Abs. 1 BGB auf die Priorität des Gestattenden berufen kann, wenn ein Dritter ihn aufgrund der Bezeichnung in Anspruch nimmt (BGH, Urteil vom 18. März 1993 - I ZR 178/91, BGHZ 122, 71, 73 ff. - Decker; Urteil vom 28. Februar 2002 - I ZR 177/99, BGHZ 150, 82, 92 - Hotel Adlon).

    Ein solcher Sachverhalt ist mit dem Verlust der Priorität eines Unternehmenskennzeichens vergleichbar, der nicht auf einer selbstbestimmten unternehmerischen Entscheidung beruht, sondern Folge staatlicher Gewalt ist (vgl. BGHZ 150, 82, 91 - Hotel Adlon).

  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 235/99

    "Düsseldorfer Stadtwappen"; Verletzung des Namensrechts einer Großstadt durch

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09
    Deshalb sind nur solche Verwendungen verboten, die geeignet sind, eine namensmäßige Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2002 - I ZR 235/99, GRUR 2002, 917, 919 = WRP 2002, 1169 - Düsseldorfer Stadtwappen; Urteil vom 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02, BGHZ 161, 216, 220 - Pro Fide Catholica).

    Hierfür genügt es, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (BGH, GRUR 2002, 917, 919 - Düsseldorfer Stadtwappen; BGHZ 161, 216, 221 - Pro Fide Catholica).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02

    Pro Fide Catholica

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09
    Deshalb sind nur solche Verwendungen verboten, die geeignet sind, eine namensmäßige Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2002 - I ZR 235/99, GRUR 2002, 917, 919 = WRP 2002, 1169 - Düsseldorfer Stadtwappen; Urteil vom 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02, BGHZ 161, 216, 220 - Pro Fide Catholica).

    Hierfür genügt es, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (BGH, GRUR 2002, 917, 919 - Düsseldorfer Stadtwappen; BGHZ 161, 216, 221 - Pro Fide Catholica).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09
    Entgegen der vom Landgericht ausgesprochenen und vom Berufungsgericht insoweit nicht abgeänderten Verurteilung kann der Kläger vom Beklagten zu 1 im Fall einer Namensrechtsverletzung nicht die Löschung des Domainnamens "landgut-borsig.de" verlangen, sondern nur beanspruchen, dass der Beklagte zu 1 gegenüber der Registrierungsstelle DENIC den Verzicht auf den Domainnamen erklärt (vgl. BGHZ 149, 191, 206 - shell.de; BGH, Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 201/03, GRUR 2007, 259 Rn. 25 = WRP 2007, 76 - solingen.info).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 201/03

    solingen. info

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 76/52

    Unbefugter Namensgebrauch

  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 51/92

    Namensschutz der katholischen Kirche

  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZR 228/08

    Vereinbarkeit des Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der fehlenden

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04

    grundke. de

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00

    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage

  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 44/71

    Wirksamkeit der Übertragung eines Betriebes

  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

  • KG, 10.11.1987 - 5 U 5388/86

    Firmenschutz eines während des zweiten Weltkrieges zerstörten Hotels;

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls, da die einzelnen Voraussetzungen des Verwirkungseinwands in enger Wechselwirkung zueinander stehen (BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 251/90, GRUR 1993, 151, 153 [juris Rn. 49] = WRP 1993, 101 - Universitätsemblem, insoweit nicht in BGHZ 119, 237; Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 188/09, GRUR 2012, 534 Rn. 50 = WRP 2012, 1271 - Landgut Borsig).
  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben

    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 188/09, GRUR 2012, 534 Rn. 8 = WRP 2012, 1271 - Landgut Borsig; Urteil vom 10. Dezember 2015 - I ZR 177/14, GRUR 2016, 749 Rn. 15 = WRP 2016, 877 - Landgut A. Borsig).

    Der Verkehr beachtet nicht diese beschreibenden Zusätze, sondern den unterscheidungskräftigen Namen (vgl. BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 11 - Landgut Borsig; GRUR 2016, 749 Rn. 19 - Landgut A. Borsig).

    Hierfür genügt es, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 12 - Landgut Borsig; GRUR 2016, 749 Rn. 24 - Landgut A. Borsig).

    Demgegenüber kann der Nichtberechtigte in der Regel nicht auf schützenswerte Belange verweisen, die zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wären, so dass bereits der unbefugte Namensgebrauch die Interessenverletzung indiziert (vgl. BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 43 und 45 - Landgut Borsig; GRUR 2016, 749 Rn. 32 f. - Landgut A. Borsig).

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14

    ConText - Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines

    Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls, da die einzelnen Voraussetzungen des Verwirkungseinwands in enger Wechselwirkung zueinander stehen (BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 251/90, GRUR 1993, 151, 153 = WRP 1993, 101 - Universitätsemblem, insoweit nicht in BGHZ 119, 237; Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 188/09, GRUR 2012, 534 Rn. 50 = WRP 2012, 1271 - Landgut Borsig).
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 177/14

    Landgut A. Borsig - Namensrechtsverletzung: Namensgebrauch bei Verwendung des

    Im Anschluss an das Senatsurteil vom 28. September 2011 (I ZR 188/09, GRUR 2012, 534 = WRP 2012, 1271 - Landgut Borsig) hat das Berufungsgericht mit Urteil vom 15. Februar 2013 (5 U 173/07) auf Antrag des Klägers den Beklagten zu 1 und 2 untersagt, den Begriff "Landgut Borsig" zu verwenden, um die Beklagte zu 2 oder einen von den Beklagten geführten Geschäftsbetrieb oder eine Liegenschaft zu bezeichnen, sowie den Beklagten zu 1 verurteilt, gegenüber der Registrierungsstelle DENIC eG den Verzicht auf den Domainnamen "landgut-borsig.de" zu erklären.

    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2008 - I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 Rn. 11 - grundke.de; BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 8 - Landgut Borsig).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Voranstellung der Bezeichnung "Landgut" sowie die Hinzufügung des Begriffs "Kontor" und von Angaben, die auf die Rechtsform oder Funktion der Gesellschaften hinweisen ("GmbH" bzw. "Betriebs KG"), dem Gebrauch des gleichen Namens nicht entgegenstehen, weil der Verkehr diese beschreibenden Zusätze nicht beachtet (vgl. BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 11 - Landgut Borsig).

    Deshalb sind nur solche Verwendungen verboten, die geeignet sind, eine namensmäßige Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2002 - I ZR 235/99, GRUR 2002, 917, 919 = WRP 2002, 1169 - Düsseldorfer Stadtwappen; BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 12 - Landgut Borsig).

    Hierfür genügt es, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (BGH, GRUR 2002, 917, 919 - Düsseldorfer Stadtwappen; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02, BGHZ 161, 216, 221 - Pro Fide Catholica; BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 12 - Landgut Borsig).

    Aufgrund dieser Umstände könne angenommen werden, dass jedenfalls ein Teil des angesprochenen Verkehrs eine Beziehung zwischen der als "Landgut Borsig" bezeichneten Liegenschaft und den dort betriebenen Unternehmen gerade zu dem Namensträger herstelle, der engster lebender Nachfahre des letzten Eigentümers aus der Familie Borsig sei (BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 13 f. - Landgut Borsig).

    aa) Der Begriff des Interesses im Sinne von § 12 BGB ist weit gefasst und umfasst außerhalb des Geschäftsverkehrs nicht nur ein vermögensrechtliches oder geschäftliches, sondern jedes Interesse des Namensträgers, auch ein rein persönliches oder ideelles und sogar ein bloßes Affektionsinteresse (vgl. BGHZ 8, 318, 322 f.; BGH, Urteil vom 15. November 1984 - IVb ZR 46/83, WM 1985, 95; BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 43 - Landgut Borsig).

    Der Kläger hat ein dahingehendes Interesse, da der Namensgebrauch durch die Beklagten den Eindruck erwecken kann, es bestehe eine Beziehung zwischen dem Geschäftsbetrieb der Beklagten und dem Kläger bzw. seiner Familie (BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 43 - Landgut Borsig).

    bb) Demgegenüber kann der Nichtberechtigte in der Regel nicht auf schützenswerte Belange verweisen, die zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wären, so dass bereits der unbefugte Namensgebrauch die Interessenverletzung indiziert (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2008 - I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 Rn. 27 = WRP 2008, 1520 - afilias.de; BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 45 - Landgut Borsig).

    Das käme nur in Betracht, wenn die Benennung "Landgut Borsig" zum Zeitpunkt der Benutzungsaufnahme für die Liegenschaft im allgemeinen Sprachgebrauch üblich gewesen wäre (vgl. BGH, GRUR 2012, 534 Rn. 45 f. - Landgut Borsig).

  • LG Berlin, 01.10.2019 - 52 O 164/18

    Namensanmaßung bei Nutzung eines Politikernamens für eine parteinahe Stiftung

    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 S. 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, BeckRS 2016, 10300, Rn. 15 f., 35 f. - Landgut A. Borsig; BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, 2012, 6459, Rn. 8 - Landgut Borsig; BGH, GRUR 2008, 1099, 1100 - afilias.de; KG, Urt. v. 21.10.2016 - 5 U 106/13, BeckRS 2016, 128740, Rn. 18; OLG Schleswig, Urt. v. 29.09.2016 - 6 U 23/15, BeckRS 2016, 119165, Rn. 11 - Severin).

    Ob und inwieweit weitere Abkömmlinge der Familie ... oder sonstige Inhaber des Familiennamens ... existieren, ist insofern für den namensrechtlichen Anspruch ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 9 - Landgut Borsig).

    Unzweifelhaft liegt der Gebrauch eines fremden Namens im Sinne von § 12 S. 1 Fall 2 BGB auch dann vor, wenn der Dritte den Namen des Berechtigten - wie hier - als Bezeichnung eines Vereins nutzt (vgl. Säcker in: MüKo, BGB, 8. Aufl. 2018, § 12, Rn. 97; siehe auch BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 11 - Landgut Borsig zur Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs bzw. einer Liegenschaft; KG, Urt. v. 21.10.2016 - 5 U 106/13, BeckRS 2016, 128740, Rn. 21 f. zur Bezeichnung als Firmenname).

    Die Vorschrift bezweckt allein den Schutz des Namens in seiner Funktion als Identitätsbezeichnung der Person seines Trägers (BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, BeckRS 2016, 10300, Rn. 24 - Landgut A. Borsig, Rn. 24; BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 12 - Landgut Borsig).

    Deshalb sind nur solche Verwendungen verboten, die geeignet sind, eine namensmäßige Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, BeckRS 2016, 10300, Rn. 24 - Landgut A. Borsig, Rn. 24; BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 12 - Landgut Borsig m.w.N.; KG, Urt. v. 21.10.2016 - 5 U 106/13, BeckRS 2016, 128740, Rn. 27).

    Hierfür genügt es, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, BeckRS 2016, 10300, Rn. 24 - Landgut A. Borsig; BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 12 - Landgut Borsig m.w.N.; KG, MMR 2019, 325, 328 - berlin.com II; OLG Köln, MMR 2018, 750, 751 - www.wir-sind-afd.de; KG, Urt. v. 21.10.2016 - 5 U 106/13, BeckRS 2016, 128740, Rn. 27).

    a) Der Begriff des Interesses im Sinne von § 12 BGB ist weit gefasst und umfasst außerhalb des Geschäftsverkehrs nicht nur ein vermögensrechtliches oder geschäftliches, sondern jedes Interesse des Namensträgers, auch ein rein persönliches oder ideelles und sogar ein bloßes Affektionsinteresse (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, BeckRS 2016, 10300, Rn. 32 - Landgut A. Borsig; BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 43 - Landgut Borsig m.w.N.; KG, Urt. v. 21.10.2016 - 5 U 106/13, BeckRS 2016, 128740, Rn. 67; BGH, Urt. v. 15.11.1984 - IVb ZR 46/83, BeckRS 1984, 31075651; OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 603, 604; so schon BGH, NJW 1953, 577, 578 - Namensschutz der Witwe; vgl. auch KG, GRUR-RR 2010, 79, 82 - Mitmachzentrum).

    Im Bereich des bürgerlichen Namens reicht bereits das Interesse des Namensträgers, nicht mit anderen Personen verwechselt oder in irgendeine Beziehung gebracht zu werden (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, BeckRS 2016, 10300 - Landgut A. Borsig, Rn. 32; BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 43 - Landgut Borsig; KG, Urt. v. 21.10.2016 - 5 U 106/13, BeckRS 2016, 128740, Rn. 27; zur Interessenabwägung bei Nutzung einer Marke im privaten Verkehr vgl. KG, GRUR-RR 2010, 79, 82 - Mitmachzentrum; zur über die Verwechslungsgefahr im Sinne des Wettbewerbsrechts hinausgehende Beziehung vgl. BGH, NJW 1994, 245, 247 - Namensschutz der katholischen Kirche).

    aa) Ein Nichtberechtigter besitzt in der Regel keine schützenswerten Belange, die zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wären, so dass bereits der unbefugte Namensgebrauch die Interessenverletzung indiziert (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, BeckRS 2016, 10300 - Landgut A. Borsig, Rn. 33; BGH, NJW 2008, 3718, 3718 - afilias.de; BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 45 - Landgut Borsig).

    Der Erfolg des - in seinen Voraussetzungen vom Beklagten darzulegenden - Verwirkungseinwands gegenüber dem hier geltend gemachten namensrechtlichen Unterlassungsanspruch hängt davon ab, ob durch eine längerdauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen worden ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, der ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 50 - Landgut Borsig m.w.N.; KG, NJOZ, 2019, 33, 39 - berlin.com; KG, NJW-RR 2013, 1452, 1455).

    Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls, da die einzelnen Voraussetzungen des Verwirkungseinwands in enger Wechselwirkung zueinander stehen (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 50 - Landgut Borsig KG, NJOZ, 2019, 33, 39 - berlin.com).

  • OLG Köln, 17.12.2020 - 15 U 37/20

    Für die Show "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" darf sehr wohl mit dem

    In Betracht kommt auch eine Verwendung, durch die der Namensträger zu bestimmten Einrichtungen, Gütern oder Produkten in Beziehung gesetzt wird, mit denen er nichts zu tun hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.2011 - I ZR 188/09, GRUR 2012, 534 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2023 - I ZR 107/22

    Energycollect.de

    So verhält es sich, wenn die Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten nur der erste Schritt im Zuge der - für sich genommen rechtlich unbedenklichen - Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen ist (BGH, GRUR 2005, 430 [juris Rn. 19] - mho.de; GRUR 2008, 1099 [juris Rn. 28 f.] - afilias.de) oder wenn dem Nichtberechtigten seinerseits ein namensrechtlich geschütztes Interesse an der Verwendung der in Rede stehenden Bezeichnung etwa eines Hauses oder Grundstücks zur Seite steht, sofern die Bezeichnung zum Zeitpunkt der Benutzungsaufnahme im allgemeinen Sprachgebrauch üblich ist (BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 188/09, GRUR 2012, 534 [juris Rn. 45 f.] = WRP 2012, 1271 - Landgut Borsig, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 24. November 1993 - XII ZR 51/92, BGHZ 124, 173 [juris Rn. 24]; BGH, GRUR 2016, 749 [juris Rn. 33] - Landgut A. Borsig).
  • BGH, 28.07.2022 - I ZR 171/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezugnahme auf Fachaussagen eines Arztes in

    Es stellt einen Namensgebrauch in diesem Sinne dar, wenn der Dritte sich den Namen des Berechtigten beilegt oder einen anderen mit dem fraglichen Namen bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 188/09, GRUR 2012, 534 [juris Rn. 8 und 11] = WRP 2012, 1271 - Landgut Borsig; Urteil vom 10. Dezember 2015 - I ZR 177/14, GRUR 2016, 749 [juris Rn. 15] = WRP 2016, 877 - Landgut A. Borsig; Urteil vom 24. Februar 2022 - I ZR 2/21, GRUR 2022, 665 [juris Rn. 78] = WRP 2022, 601 - Tina Turner).

    Hierfür genügt es, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (BGH, GRUR 2012, 534 [juris Rn. 12] - Landgut Borsig; GRUR 2016, 749 [juris Rn. 24] - Landgut A. Borsig; GRUR 2022, 665 [juris Rn. 79] - Tina Turner).

    Demgegenüber kann der Nichtberechtigte in der Regel nicht auf schützenswerte Belange verweisen, die zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wären, so dass bereits der unbefugte Namensgebrauch die Interessenverletzung indiziert (vgl. BGH, GRUR 2012, 534 [juris Rn. 43 und 45] - Landgut Borsig; GRUR 2016, 749 [juris Rn. 32 f.] - Landgut A. Borsig; GRUR 2022, 665 [juris Rn. 80] - Tina Turner).

  • OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15

    Verletzung der Marke Vorwerk durch Nutzung der Domain keine-vorwerk-vertretung.de

    Für die Verwirkung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch entsprechend § 21 Abs. 4 MarkenG nach den allgemeinen Grundsätzen der Verwirkung ist es insbesondere erforderlich, dass durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat und der ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss (BGH, GRUR 2012, 534 Tz. 50 - Landgut Borsig; Hacker, in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl. 2015, § 21 Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - 20 U 187/11

    Unterlassungsanspruch der Verwendung der Bezeichnung "Restaurant Spoerl Fabrik";

    Der erforderliche personale Bezug des Namensrechts an einem Gebäude oder Grundstück besteht - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - zum Erbauer, jeweiligen Eigentümer oder einem sonst Berechtigten (BGH GRUR 2012, 534 Rn. 25 - Landgut Borsig).

    Der Inhaber einer geschäftlichen Kennzeichnung oder eines Namens kann einem anderen die Benutzung in schuldrechtlich wirksamer Weise gestatten, so dass sich der andere in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 986 Abs. 1 BGB auf die Priorität des Gestattenden berufen kann, wenn ein Dritter ihn auf Grund der Bezeichnung in Anspruch nimmt (BGH, GRUR 1993, 574 - Decker; BGH GRUR 2012, 534 Rn. 18 - Landgut Borsig).

    Dies gibt ihm die Befugnis, die Bezeichnung jedenfalls im Handelsnamen eines Geschäfts zu verwenden, das auf dieser Liegenschaft und mit räumlichem Bezug zu ihr betrieben wird (BGH GRUR 2012, 534 Rn. 26 - Landgut Borsig).

    Die in den Fällen der Gleichnamigkeit vorzunehmende Abwägung der Interessen der Namensträger führt dazu, dass der Kläger die Verwendung der Bezeichnung in diesem begrenzten Umfang hinzunehmen hat (BGH GRUR 2012, 534 Rn. 42 - Landgut Borsig).

    Dass der Beklagte dem Kläger heute die Liegenschaftsbezeichnung "Spoerl Fabrik" entgegenhalten kann, ist Folge der akzessorisch mit der Berechtigung an dem Gebäude oder Grundstück verbunden Befugnis (vgl. BGH GRUR 2012, 534 Rn. 25 - Landgut Borsig), die dazu führt, dass das Recht nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Eigentümer der Liegenschaft verbleibt.

  • OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15

    Der doppelte Severin in Keitum auf Sylt stiftet Verwirrung

  • KG, 15.03.2013 - 5 U 41/12

    Namensschutz des Landes Berlin

  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18

    Rechtserhaltende Benutzung und Schutzumfang einer für Immobienvermietung und

  • OLG Nürnberg, 24.09.2020 - 3 U 1312/20

    Zu den kennzeichenrechtlichen Ansprüchen eines als Dachverband strukturierten

  • BPatG, 02.12.2021 - 30 W (pat) 36/19
  • OLG Frankfurt, 06.04.2017 - 6 U 36/16

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen auf einem regulierten Markt

  • OLG Hamm, 07.05.2015 - 5 U 85/14

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 26/18
  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2017 - 3 O 300/16

    Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche durch Nichtbeachtung der

  • LG Stuttgart, 26.09.2013 - 17 O 1069/12

    Zum Anspruch auf Übertragung einer .eu-Domain nach Durchführung eines

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 106/22

    Beweis der Mitbewerbereigenschaft durch Zeugen hinsichtlich Gehörsverletzung

  • KG, 07.06.2013 - 5 U 110/12

    aserbaidschan.de

  • BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BODE PANZER" - teilweise

  • BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 516/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schloss Neubeuern" - zur Schutzfähigkeit von

  • LG Köln, 01.09.2022 - 33 O 39/21
  • OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 14 U 47/14

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verkehrsunfallprozess

  • LG Hamburg, 01.11.2013 - 315 O 171/13

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Bundesweite Werbung durch eines von zwei an

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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,851
BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10 (https://dejure.org/2011,851)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2011 - VIII ZR 295/10 (https://dejure.org/2011,851)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10 (https://dejure.org/2011,851)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 BGB, § 38 InsO, § 109 Abs 1 S 2 InsO
    Insolvenz des Mieters: Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 556; InsO §§ 38, 95, 109, 201
    Behandlung einer Betriebskostennachforderung bzgl. Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine vor Insolvenzeröffnung entstandene aber erst danach abgerechnete Betriebskostennachforderung des Vermieters kann als einfache Insolvenzforderung geltend gemacht werden; Anforderungen an die Passivlegitimation des Schuldners während des Insolvenzverfahrens gegenüber ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Forderung "Betriebskostennachzahlung" im Insolvenzverfahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mieterinsolvenz und Betriebskostennachforderung

  • zvi-online.de

    BGB § 556; InsO §§ 38, 109
    Nebenkostennachforderung des Vermieters für Zeitraum vor Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderung auch bei späterer Abrechnung

  • grundeigentum-verlag.de

    Nebenkostenabrechnung in der Insolvenz des Mieters; Betriebskosten; Saldo; Nachforderung; Insolvenzforderung; Enthaltungserklärung des Insolvenzverwalters; Abrechnungszeitraum

  • rewis.io

    Insolvenz des Mieters: Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenz des Mieters: Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Eine vor Insolvenzeröffnung entstandene aber erst danach abgerechnete Betriebskostennachforderung des Vermieters kann als einfache Insolvenzforderung geltend gemacht werden; Anforderungen an die Passivlegitimation des Schuldners während des Insolvenzverfahrens gegenüber ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nebenkostenabrechnung im Insolvenzverfahren des Mieters

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung für einen vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum ist Insolvenzforderung

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung eines Vermieters gegenüber Mieter ist eine Insolvenzforderung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Nebenkostenanforderung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung -

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebskostennachforderung bei Insolvenz des Mieters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebskostennachforderung bei Insolvenz des Mieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenz der Mietpartei - was passiert mit einer Nebenkostennachforderung?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung bei Insolvenz des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters: Einfache Insolvenzforderung? (IMR 2011, 253)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 876
  • ZIP 2011, 924
  • MDR 2011, 650
  • MDR 2011, 9
  • NZI 2011, 404
  • NZM 2011, 404
  • ZMR 2012, 11
  • WM 2011, 991
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.2010 - IX ZR 24/10

    Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10
    Zwar würde eine spätere Restschuldbefreiung (§§ 286, 301 Abs. 1 InsO) die Forderungen aller Insolvenzgläubiger erfassen, auch soweit eine Anmeldung zur Insolvenztabelle - wie hier - unterblieben ist (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - IX ZR 24/10, WM 2011, 271 Rn. 19 ff.).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 7/06

    Aufrechnung mit Nebenkostenguthaben der Mieter in der Insolvenz des Vermieters

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10
    Für den umgekehrten Fall - dass sich in der Insolvenz des Vermieters bei der Abrechnung einer vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Abrechnungsperiode ein Guthaben des Mieters ergibt - ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits geklärt, dass es sich bei dem Anspruch auf Auskehrung eines Betriebskostenguthabens (im Hinblick auf eine Aufrechnung gemäß § 95 InsO) auch dann um eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Forderung handelt, wenn die Abrechnung erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 7/06, ZIP 2007, 239 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10
    § 294 Abs. 1 InsO verbietet lediglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Insolvenzgläubigern während der Wohlverhaltensperiode und steht deshalb einem zivilprozessualen Erkenntnisverfahren nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, WM 2011, 131 Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZR 259/13

    Insolvenzverfahren: Verwertung einer zur Masse gehörenden Eigentümergrundschuld

    Denn auch aufschiebend bedingte Forderungen sind Insolvenzforderungen (BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, NZI 2011, 404 Rn. 12).
  • BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 327/11

    BGH verneint Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum

    Zwar ist umstritten, ob diese Enthaftungserklärung, die dazu dient, die Enthaftung der Masse für Ansprüche aus dem Mietverhältnis herbeizuführen, der sie durch den in § 108 Abs. 1 InsO angeordneten Fortbestand des Mietverhältnisses ausgesetzt ist (dazu BGH, Urteile vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, WM 2008, 1510 Rn. 22; vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, WuM 2011, 282 Rn. 15 f.), zur Folge hat, dass der Mietvertrag freigegeben und auf den Schuldner übergeleitet wird und dadurch wieder vollständig dem Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Schuldners unterliegt, der in diesem Fall auch alleiniger Kündigungsadressat wird, oder ob sich die Bedeutung der Erklärung darauf beschränkt, dass die Masse nicht mehr für die später fällig werdenden Verbindlichkeiten haftet, der Treuhänder aber Vertragspartei bleibt und deshalb nur ihm gegenüber wirksam gekündigt werden kann (zum Meinungsstand Flatow, aaO, S. 609 f.; Cymutta, WuM 2008, 582, 584 f. mwN).
  • BGH, 23.02.2012 - IX ZR 29/11

    Mieterinsolvenz: Wirkung der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters

    Der Mieter wird insoweit geschützt, als der Verwalter/Treuhänder nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, sondern lediglich - mit der für die Kündigung geltenden Frist - durch die Enthaftungserklärung erreichen kann, dass die Masse ab dem Wirksamwerden der Erklärung nicht mehr für die danach fällig werdenden Ansprüche des Vermieters haftet (BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, ZInsO 2011, 968 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, ZInsO 2008, 808 Rn. 22; vom 17. September 2009 - IX ZR 63/09, ZInsO 2009, 2104 Rn. 9).
  • AG Brandenburg, 25.04.2012 - 31 C 175/10

    Kautionsrückforderung: Ist insolventer Mieter prozessführungsbefugt?

    Eine etwaige Unpfändbarkeit setzt sich aber nicht fort, wenn Überzahlungen zurückerstattet werden ( AG Göttingen , Urteil vom 18.06.2009, Az.: 21 C 33/09, u. a. in: NZI 2009, Seiten 607 ff. = NZM 2009, Seiten 617 ff. = ZIP 2009, Seiten 1973 ff. = ZVI 2009, Seiten 460 ff. = ZInsO 2010, Seiten 829 ff.; H. Heinze , ZinsO 2010, Seiten 1073 ff. m. w. N.; vgl. auch: BGH , Urteil vom 13.04.2011, Az.: VIII ZR 295/10, u. a. in: WuM 2011, Seiten 282 ff. = NJW-RR 2011, Seiten 876 f. ).

    Für den umgekehrten Fall - dass sich in der Insolvenz des Vermieters bei der Abrechnung einer vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Abrechnungsperiode ein Guthaben des Mieters ergibt - ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits geklärt, dass es sich bei dem Anspruch auf Auskehrung eines Betriebskostenguthabens (im Hinblick auf eine Aufrechnung gemäß § 95 InsO) auch dann um eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Forderung handelt, wenn die Abrechnung erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt ( BGH , Urteil vom 13.04.2011, Az.: VIII ZR 295/10, u. a. in: WuM 2011, Seiten 282 ff. = NJW-RR 2011, Seiten 876 f.; BGH , Urteil vom 21.12.2006, Az.: IX ZR 7/06, u. a. in: Grundeigentum 2007, Seiten 288 f. = NZM 2007, Seiten 162 f. ).

    Für die Entstehung beziehungsweise "Begründung" einer Forderung im Sinne des § 38 InsO kann nichts anderes gelten, so dass z. B. in der Insolvenz des Mieters die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskosten-Nachforderung des Vermieters auch nur eine Insolvenzforderung darstellt, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Mieters oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvensverwalters/Treuhänders gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat ( BGH , Urteil vom 13.04.2011, Az.: VIII ZR 295/10, u. a. in: WuM 2011, Seiten 282 ff. = NJW-RR 2011, Seiten 876 f. ).

  • VG Berlin, 17.04.2012 - 20 M 401.10

    Wirkungen einer Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

    Für den privaten Bereich ist geklärt, dass die Nachforderung von Betriebskosten aus einem Mietvertrag für einen Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung eine Altschuld ist, auch wenn die Betriebskostenabrechnung erst nach der Insolvenzeröffnung vorgenommen wurde, womöglich erst dann vorgenommen werden kann (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10 - Juris Rn. 12).
  • AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15

    Mangelbedingte Mehrverbräuche muss der Mieter als Nebenkosten tragen!

    Maßgeblich ist der Abrechnungszeitraum, nicht das Abrechnungsdatum (BGH MDR 2011, 650).

    Der Widerklageantrag zu Ziff. 3. kann von der Beklagte zu 1. nicht geltend gemacht werden, weil insofern Insolvenzforderungen - Nebenkostennachforderungen für das Betriebsjahr 2014 - geltend gemacht werden; dass die Abrechnung erst nach dem 19.01.2015 erfolgte, ist unbeachtlich (BGH NJW-RR 2011, 876).

  • OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 14 VA 15/20

    Akteneinsicht für einen nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten

    Dies ändert aber nichts daran, dass der aufschiebend bedingte Insolvenzgläubiger seine bedingte Forderung bereits zur Insolvenztabelle anmelden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, juris Rn. 12 BeckOK-InsO/Jungmann, § 42 Rn. 30, Stand: 15. Oktober 2020), und zwar schon vor der Rückgewähr, insbesondere bei Streit über die Berechtigung des Anfechtungsanspruchs (vgl. Hirte/Borries in Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl., § 144 Rn. 3 Jacoby in Kübler/Prütting/ Bork, InsO, 86. Lieferung 12.2020, § 144 Rn. 13; Jäger/Henckel, InsO, 2008, § 144 Rn. 13).
  • LG Paderborn, 10.06.2015 - 3 O 146/15

    Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Trennung oder Scheidung

    Ein inhaltlicher Zusammenhang liegt insbesondere auch dann vor, wenn das Verfahren die wirtschaftliche Entflechtung der (vormaligen) Ehegatten, Dispositionen im Hinblick auf die Verbindung oder Vorgänge anlässlich ihrer Beendigung betrifft (OLG Stuttgart, Beschl . v. 10.1. 2011 - 13 W 69/10, NJW-RR 2011, 876).

    Dies gilt sogar dann, wenn die Gesellschaft erst zu Beginn der Trennung gegründet wurde (OLG Stuttgart, Beschl . v. 10.1. 2011 - 13 W 69/10, NJW-RR 2011, 876).

  • LG Coburg, 14.11.2014 - 32 S 49/14

    Nach Insolvenzeröffnung ist die Miete Masseverbindlichkeit!

    Die Klägerin verweist auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2006 (NZM 2007, 162), auch auf die Entscheidung vom 13.04.2011 (NZM 2011, 404).

    Gleiches gilt für das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.04.- (NZM 2011, 404, 405; Rdz. 13).

  • VG Münster, 22.03.2023 - 1 K 2330/19

    Abschlagszahlung; Abtretung; Anfechtungsklage; Aufrechnung;

    vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10 -, juris Rn. 12 zur Begründetheit einer die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Mieters betreffenden Nebenkostennachforderung des Vermieters, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (nur noch) nicht bezifferbar war, weil die Betriebskostenabrechnung noch nicht erstellt war.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 32/13

    Betriebskostennachforderung ist regelmäßig Insolvenzforderung

  • OLG Hamm, 10.01.2012 - 28 U 122/11

    Zulässigkeit eines Teilurteils gegen einen von mehreren Streitgenossen

  • AG Nürnberg, 26.07.2023 - 14 C 2770/23

    Enthaftungserklärung, Betriebskostenabrechnung, Insolvenzverwalter,

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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,174
BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09 (https://dejure.org/2011,174)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - IV ZR 117/09 (https://dejure.org/2011,174)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09 (https://dejure.org/2011,174)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    ValorenAVB 1981
    Valoren-Transportversicherung: Vorliegen eines Versicherungsfalls bei Bargeldtransporten - HEROS I

  • Wolters Kluwer

    Valorenversicherungen versichern nur Bargeld, nicht aber Buchgeld oder Giralgeld, aufgrund ihrer Eigenschaft als Sachversicherung; Versicherung von Buchgeld und Giralgeld durch eine Valorenversicherung; Erheblichkeit von Wortlaut, Systematik und Sinnzusammenhang von ...

  • tis-gdv.de

    Transportversicherung, Heros, Valorenversicherung

  • rewis.io

    Valoren-Transportversicherung: Vorliegen eines Versicherungsfalls bei Bargeldtransporten - HEROS I

  • ra.de
  • rewis.io

    Valoren-Transportversicherung: Vorliegen eines Versicherungsfalls bei Bargeldtransporten - HEROS I

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 1
    Begriff des Versicherungsfalls in einer Geld- und Werttransportversicherung bei zulässiger Zwischeneinzahlung von transportiertem Bargeld auf eigenes Konto (HEROS)

  • rechtsportal.de

    Versicherung von Buchgeld und Giralgeld durch eine Valorenversicherung; Erheblichkeit von Wortlaut, Systematik und Sinnzusammenhang von Vertragsbedingungen zur Einstufung einer Versicherung als Sachversicherung; Ausdehnung einer Versicherung auf Buchgeld aufgrund einer ...

  • rechtsportal.de

    Valorenversicherungen versichern nur Bargeld, nicht aber Buchgeld oder Giralgeld, aufgrund ihrer Eigenschaft als Sachversicherung; Versicherung von Buchgeld und Giralgeld durch eine Valorenversicherung; Erheblichkeit von Wortlaut, Systematik und Sinnzusammenhang von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Valorenversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des Zusammenbruchs der HEROS-Gruppe Umfang der Transportversicherung für Geld- und Werttransporte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Versicherung in der Insolvenz des Geldtransportunternehmens

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Heros-Kunden

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die Valorentransportversicherung ist eine Versicherung des Sacherhaltungsinteresses und keine Geld- oder Geldwertversicherung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang einer Transportversicherung für Geld- und Werttransporte im Hinblick auf durch Straftaten entstandene Schäden

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 26.05.2011)

    Geprellte Kundin: BGH lehnt Schadenersatz für Heros-Opfer ab

  • bld.de PDF (Pressebericht, 27.05.2011)

    Heros-Fall sorgt für Unmut in der Wirtschaft

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Versicherungsrechtliche Folgen des Zusammenbruchs der HEROS-Gruppe

  • juve.de (Kurzinformation)

    Heros-Prozessauftakt: Mannheimer Versicherung siegt

  • handelsblatt.com (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.05.2011)

    Skandal um Geldtransporter: Kein Ersatz für geprellte Heros-Kunden

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1595
  • ZIP 2011, 5
  • MDR 2011, 9
  • MDR 2011, 915
  • VersR 2011, 1081
  • VersR 2011, 918
  • WM 2011, 1119
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 48/07

    Umfang einer Transportversicherung

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
    Für ihn sei die Klägerin nach den Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 21. November 2007 (IV ZR 48/07, VersR 2008, 395) darlegungs- und beweispflichtig.

    Das folgt, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, aus einer Zusammenschau der Versicherungsbedingungen (zu vergleichbaren Bedingungen: Senatsbeschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 4 ff. und - IV ZR 70/07, TranspR 2008, 129 Rn. 4 ff.).

    Kennzeichen der danach versicherten Transportgefahr ist, dass die Sache während ihrer Beförderung fremder und wechselnder Obhut überlassen werden muss und dadurch einer erhöhten Gefahr des (Sach-)Zugriffs ausgesetzt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 8 m.w.N.; Thume, TranspR 2010, 362, 365 f.).

    aa) Eingeschlossen werden damit nur Verluste und/oder Schäden, die aus einer Veruntreuung nach § 246 Abs. 2 StGB (veruntreuende Unterschlagung) oder einer "einfachen" Unterschlagung nach § 246 Abs. 1 StGB resultieren, die ihrerseits einen "körperlichen Zugriff" auf die versicherte Sache voraussetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 9).

    Soweit die Ursachen des Sachverlustes oder Sachschadens auf Straftaten des Versicherungsnehmers erweitert werden, die ohne die Klausel § 61 VVG a.F./§ 81 VVG n.F. unterfielen, gehören die verwendeten Begriffe der "Unterschlagung" und "Veruntreuung" der Rechtssprache an und sind im Sinne der Senatsbeschlüsse vom 21. November 2007 (IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 9 und IV ZR 70/07, TranspR 2008, 129 Rn. 9) zu verstehen.

    a) Als Versicherte muss die Klägerin darlegen und beweisen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt; erst dann hätte die Beklagte nachzuweisen, dass der Verlust nicht auf einer Transportgefahr beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 14; BGH, Urteile vom 14. Januar 1985 - II ZR 72/84, VersR 1985, 541 unter 2 und vom 21. Februar 1957 - II ZR 175/55, BGHZ 23, 355, 358; BK/Dallmayr, VVG § 129 Rn. 14; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 129 Rn. 13; Thume in Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht 2. Aufl. VVG Rn. 415, 418; Enge, Transportversicherung 3. Aufl. S. 56).

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
    Seine tatrichterliche Auslegung unterliegt im Revisionsverfahren nur der eingeschränkten Überprüfung darauf, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (vgl. nur BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205 unter II 2 a; Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581 unter II 2 a bb (2)).

    (a) Sowohl den Vertragswortlaut als auch den daraus zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen hat das Berufungsgericht hinreichend berücksichtigt (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 214/08, NJW-RR 2010, 773 Rn. 14; Versäumnisurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205 unter II 2 a aa).

  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 214/08

    Insolvenz einer Personal-Service-Agentur und Fallpauschale der BfA

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
    (a) Sowohl den Vertragswortlaut als auch den daraus zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen hat das Berufungsgericht hinreichend berücksichtigt (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 214/08, NJW-RR 2010, 773 Rn. 14; Versäumnisurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205 unter II 2 a aa).

    Dabei ist maßgeblich der Einfluss zu berücksichtigen, den das Interesse der Parteien auf den objektiven Erklärungswert ihrer Äußerungen bei deren Abgabe hatte (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 214/08, NJW-RR 2010, 773 Rn. 14 m.w.N.).

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 70/07

    Umfang einer Transportversicherung

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
    Das folgt, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, aus einer Zusammenschau der Versicherungsbedingungen (zu vergleichbaren Bedingungen: Senatsbeschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 4 ff. und - IV ZR 70/07, TranspR 2008, 129 Rn. 4 ff.).

    Soweit die Ursachen des Sachverlustes oder Sachschadens auf Straftaten des Versicherungsnehmers erweitert werden, die ohne die Klausel § 61 VVG a.F./§ 81 VVG n.F. unterfielen, gehören die verwendeten Begriffe der "Unterschlagung" und "Veruntreuung" der Rechtssprache an und sind im Sinne der Senatsbeschlüsse vom 21. November 2007 (IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 9 und IV ZR 70/07, TranspR 2008, 129 Rn. 9) zu verstehen.

  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
    Dies überschritte die Grenze einer zulässigen ergänzenden Vertragsauslegung, denn sie darf nicht zu einer Änderung oder Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen, die in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stünde (vgl. nur BGH, Urteile vom 17. April 2002 - VIII ZR 297/01, NJW 2002, 2310 unter II 2 und vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79, BGHZ 77, 301, 304).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
    Dies überschritte die Grenze einer zulässigen ergänzenden Vertragsauslegung, denn sie darf nicht zu einer Änderung oder Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen, die in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stünde (vgl. nur BGH, Urteile vom 17. April 2002 - VIII ZR 297/01, NJW 2002, 2310 unter II 2 und vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79, BGHZ 77, 301, 304).
  • BGH, 29.06.1983 - IVa ZR 220/81

    Einordnung einer Schaustellerversicherung mit eingeschlossener

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
    Ob sich dies für Versicherungsnehmer und Versicherte schon daraus ergibt, dass die Elemente der Transportversicherung bei einer Gesamtbetrachtung der Bedingungen überwiegen, kann hier offen bleiben (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Juni 1983 - IVa ZR 220/81, VersR 1983, 949 unter II und vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69, VersR 1972, 85, 86; Thume in Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht 2. Aufl. VVG Rn. 412; Koller in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 130 Rn. 1; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 129 Rn. 7).
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69

    Transportgefahr - Risiken - Ruhender Zustand - Juwelierversicherung - Sorgfalt -

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
    Ob sich dies für Versicherungsnehmer und Versicherte schon daraus ergibt, dass die Elemente der Transportversicherung bei einer Gesamtbetrachtung der Bedingungen überwiegen, kann hier offen bleiben (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Juni 1983 - IVa ZR 220/81, VersR 1983, 949 unter II und vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69, VersR 1972, 85, 86; Thume in Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht 2. Aufl. VVG Rn. 412; Koller in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 130 Rn. 1; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 129 Rn. 7).
  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 72/84

    Anspruch gegen Versicherer einer Sportbootversicherung auf Ersatz eines

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
    a) Als Versicherte muss die Klägerin darlegen und beweisen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt; erst dann hätte die Beklagte nachzuweisen, dass der Verlust nicht auf einer Transportgefahr beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 14; BGH, Urteile vom 14. Januar 1985 - II ZR 72/84, VersR 1985, 541 unter 2 und vom 21. Februar 1957 - II ZR 175/55, BGHZ 23, 355, 358; BK/Dallmayr, VVG § 129 Rn. 14; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 129 Rn. 13; Thume in Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht 2. Aufl. VVG Rn. 415, 418; Enge, Transportversicherung 3. Aufl. S. 56).
  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 175/55

    Haftpflichtversicherung. Beweislast.

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
    a) Als Versicherte muss die Klägerin darlegen und beweisen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt; erst dann hätte die Beklagte nachzuweisen, dass der Verlust nicht auf einer Transportgefahr beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 14; BGH, Urteile vom 14. Januar 1985 - II ZR 72/84, VersR 1985, 541 unter 2 und vom 21. Februar 1957 - II ZR 175/55, BGHZ 23, 355, 358; BK/Dallmayr, VVG § 129 Rn. 14; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 129 Rn. 13; Thume in Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht 2. Aufl. VVG Rn. 415, 418; Enge, Transportversicherung 3. Aufl. S. 56).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

  • BGH, 18.03.1975 - VI ZR 228/73

    Darlehen für den Bau eines Kurzentrums - Sicherung eines Darlehens durch eine

  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

  • OLG Hamm, 18.12.2009 - 20 U 137/08

    Eintrittspflicht einer Bargeldversicherung

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 74/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Begriff des Verwenders

  • BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 176/82

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 57/02

    Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie,

  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus

    Im Rahmen einer gewerblichen Versicherung ist daher auf den geschäftserfahrenen und gewerblich tätigen Unternehmer abzustellen (vgl. BGH, VersR 2011, 918, 920).
  • BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18

    BGH billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen

    Handelt es sich bei den Vertragspartnern - wie hier - im Regelfall um Kaufleute, so ist zu berücksichtigen, dass dieser Personenkreis geschäftserfahren, mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut und typischerweise mit besonderem Wissen ausgestattet ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09, NJW-RR 2011, 1595 Rn. 22).
  • BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19

    D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der typische Adressaten- und Versichertenkreis in der D&O-Versicherung geschäftserfahren und mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist (vgl. Senatsurteile vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 22 zur Transportversicherung; vom 21. April 2010 - IV ZR 308/07, VersR 2010, 809 Rn. 12 zur Betriebsunterbrechungsversicherung; OLG München VersR 2018, 406 [juris Rn. 48]).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    aa) Die Anschlussklausel in Ziffer 15.3 VB verleiht - für einen durchschnittlichen, juristisch nicht vorgebildeten Versicherungsnehmer einer Transportversicherung ohne weiteres erkennbar (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 22) - der Beklagten als führendem Versicherer die Befugnis, Willenserklärungen im Namen der übrigen Mitversicherer abzugeben und diese aktiv zu vertreten (vgl. dazu MünchKomm-VVG/Halbach, § 77 Rn. 14; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 58 Rn. 6; Thume in Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht 2. Aufl. VVG § 77 Rn. 246; Kretschmer, VersR 2008, 33, 34; Lange/Dreher, VersR 2008, 289, 291; 2005, 717, 724).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    Zum Begriff des Versicherungsfalles in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Bedingungen des Transportvertrages zur Geldentsorgung es ausschließen, dass die Versicherungsnehmerin transportiertes Bargeld bei Ablieferung zunächst einem auf ihren Namen lautenden Konto gutbringt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 - HEROS I - Geltransport I).

    Der Versicherungsschutz erfasst nur einen "stofflichen" Zugriff auf versicherte Sachen, nicht aber einen Zugriff auf Buch- oder Giralgeld (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 4 ff. und - IV ZR 70/07, TranspR 2008, 129 Rn. 4 ff.; Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 21 ff.; a.A. Armbrüster, VersR 2011, 1081, 1082 f.).

    Bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs der Versicherungsbedingungen kann ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer einer Transportversicherung (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 22) nicht zu einem solchen Schluss gelangen.

    Diesem Vertrag hat das Berufungsgericht überzeugend und von der Revision nicht angegriffen die Verpflichtung der A.     GmbH entnommen, das Bargeld im Zuge der Übergabe an die Deutsche Bundesbank unmittelbar - mithin ohne Zwischenschaltung eines ihrer Konten - auf ein Konto der Streithelferin bei der Deutschen Bundesbank einzuzahlen (anders der Sachverhalt in: Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 52 ff.; Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - IV ZR 156/09, juris Rn. 18 ff. und - IV ZR 247/09, VersR 2011, 923 Rn. 20 ff.).

    Darin, dass die im Anschluss anstehenden Überweisungen auf Konten der Auftraggeber pflichtwidrig unterblieben wären, läge kein "stofflicher" Zugriff auf versicherte - körperliche - Sachen, sondern lediglich ein treuwidriger Umgang mit nicht mehr versichertem Buchgeld (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 50 f.).

    aa) Die Klägerin muss als Anspruchstellerin darlegen und beweisen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt; erst dann obliegt es den Beklagten als Versicherer nachzuweisen, dass der Verlust nicht auf einer Transportgefahr beruht (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 41).

  • BGH, 18.01.2023 - IV ZR 465/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Einem Erklärungstatbestand dürfen nicht nachträglich Inhalte beigelegt werden, von denen die Parteien bei Vertragsschluss nicht ausgegangen sind (Senatsurteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 38).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 15/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    Der Versicherungsschutz erfasst nur einen "stofflichen" Zugriff auf versicherte Sachen, nicht aber einen Zugriff auf Buch- oder Giralgeld (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 4 ff. und - IV ZR 70/07, TranspR 2008, 129 Rn. 4 ff.; Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 21 ff.; a.A. Armbrüster, VersR 2011, 1081, 1082 f.).

    b) Die Klägerin muss als Versicherte darlegen und beweisen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt; erst dann obliegt es den Beklagten zu 2 und zu 3 als Versicherer nachzuweisen, dass der Verlust nicht auf einer Transportgefahr beruht (vgl. nur Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 41).

    aa) Die vom Berufungsgericht vorgenommene abweichende Verteilung der Darlegungslast rechtfertigt sich weder daraus, dass die Klägerin behauptet, durch eine vorsätzliche Straftat der A.      GmbH zu Schaden gekommen zu sein, noch aus einer Auslegung des Versicherungsvertrages (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 42 ff.).

    Anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass das Geld gebündelt zu liefern ist (anders der Sachverhalt in: Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 52 ff.; Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - IV ZR 156/09, juris Rn. 18 ff. und - IV ZR 247/09, VersR 2011, 923 Rn. 20 ff.).

    bb) Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts lässt sich ein stofflicher Zugriff nicht damit begründen, dass es zu einer Vermischung der Gelder der Klägerin mit denen anderer Kunden gekommen ist (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 64).

    Dem entnimmt ein durchschnittlicher, juristisch nicht vorgebildeter Versicherungsnehmer einer Transportversicherung, der zudem die Verständnismöglichkeiten und Interessen der Versicherten beachtet (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I  IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 22), dass nur vorsätzlich vom versicherten Auftraggeber herbeigeführte Schäden ausgenommen sind.

  • OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 7 U 19/21

    Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer

    Werden Versicherungsverträge - wie hier - typischerweise mit und für einen bestimmten Personenkreis geschlossen, so sind die Verständnismöglichkeiten und Interessen der Mitglieder dieses Personenkreises maßgebend (BGH, Urteil vom 25.05.2011, Az. IV ZR 117/09; Urteil vom 20.05.2021, Az. IV ZR 324/19; zitiert nach Juris).
  • BGH, 17.10.2019 - I ZR 34/18

    Valentins - Markenrechtliche Lizenzvereinbarung aufgrund ergänzender

    Die ergänzende Vertragsauslegung findet ihre Grenze an dem tatsächlichen Parteiwillen und darf nicht zu einer Abänderung oder Erweiterung des Vertragsgegenstands führen (BGH, Urteil vom 10. Februar 2009 - VI ZR 28/08, NJW 2009, 1482 Rn. 24; Urteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09, NJW-RR 2011, 1595 Rn. 67).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 16/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    Der Versicherungsschutz erfasst nur einen "stofflichen" Zugriff auf versicherte Sachen, nicht aber einen Zugriff auf Buch- oder Giralgeld (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 4 ff. und - IV ZR 70/07, TranspR 2008, 129 Rn. 4 ff.; Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 21 ff.; a.A. Armbrüster, VersR 2011, 1081, 1082 f.).

    b) Die Klägerin muss als Versicherte darlegen und beweisen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt; erst dann obliegt es den Beklagten zu 1 und zu 3 als Versicherer nachzuweisen, dass der Verlust nicht auf einer Transportgefahr beruht (vgl. nur Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 41).

    aa) Die vom Berufungsgericht vorgenommene abweichende Verteilung der Darlegungslast rechtfertigt sich weder daraus, dass die Klägerin behauptet, durch eine vorsätzliche Straftat der A.           GmbH zu Schaden gekommen zu sein, noch aus einer Auslegung des Versicherungsvertrages (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 42 ff.).

    Anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass das Geld gebündelt zu liefern ist (anders der Sachverhalt in: Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 52 ff.; Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - IV ZR 156/09, juris Rn. 18 ff. und - IV ZR 247/09, VersR 2011, 923 Rn. 20 ff.).

    Dem entnimmt ein durchschnittlicher, juristisch nicht vorgebildeter Versicherungsnehmer einer Transportversicherung, der zudem die Verständnismöglichkeiten und Interessen der Versicherten beachtet (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 22), dass nur vorsätzlich vom versicherten Auftraggeber herbeigeführte Schäden ausgenommen sind.

  • BGH, 15.11.2023 - IV ZR 277/22

    Abgrenzung einer versicherten Aufsichtstreuhand von einer nichtversicherten

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 171/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

  • BGH, 15.08.2011 - IV ZR 155/10

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 27.06.2011 - IV ZR 175/10

    Revison wird bei grundsätzlichen Fragen zur Reichweite des Versicherungsschutzes

  • BGH, 27.06.2011 - IV ZR 143/09

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen mittlerweile geklärter Rechtsfrage i.R.d.

  • BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags

  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 74/14

    Geld- und Werttransportversicherung: Darlegungs- und Beweislast des

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 172/10

    Geldtransport I

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 247/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

  • BGH, 07.07.2011 - IV ZR 159/10

    Erstreckung des Versicherungsschutzes einer Haftpflichtversicherung auf den

  • BGH, 27.06.2011 - IV ZR 253/10

    Vorliegen eines Verlustes von Bargeld bei pflichtwidriger Unterlassung von

  • BGH, 27.06.2011 - IV ZR 174/10

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen mittlerweile geklärter Rechtsfrage i.R.d.

  • BGH, 27.06.2011 - IV ZR 166/10

    Ausschließlich Bargeld ist gegen typische Transportrisiken bei und während eines

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 239/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschränkte Revisionszulassung bei hilfsweise zur

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 204/10

    Wirksamkeit des Ausschlusses einer Arglistanfechtung in Versicherungsbedingungen

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 173/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 233/09

    Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses

  • OLG Köln, 07.09.2021 - 9 U 14/21

    Versicherungsleistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung Auslegung

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 229/10

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf anteilige Versicherungsleistungen aus

  • OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 7 U 150/21

    Vorläufige Deckung von PR-Kosten in der D&O-Versicherung bis zum vereinbarten

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 115/11
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 152/10

    Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 17/11

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf anteilige Versicherungsleistungen aus

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 264/10

    Anspruch auf Versicherungsleistungen und Schadensersatz aus einer von der

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 156/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

  • OLG München, 12.05.2021 - 25 U 5794/20

    Kein Deckungsschutz für Betriebsschließungen aufgrund von SARS-CoV-2/COVID 19

  • OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21

    Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19

    "Vertrauensschaden": Verlust durch Franken-Spekulationsgeschäfte nicht versichert

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 33/09

    Kriterien zur Beurteilung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 179/10

    Klage des Versicherten einer Geld- und Valorentransportversicherung:

  • BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11

    Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das

  • LG Hamburg, 26.11.2020 - 332 O 190/20

    Allgemeine Bedingungen zu einer Betriebsschließungsversicherung: Ausschluss der

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 15/11

    Zulässigkeit einer Beschwerde bzgl. Anspruchs einer mit einem Versicherer

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 40/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei auf Umständen des Einzelfalles

  • OLG Nürnberg, 15.11.2021 - 8 U 322/21

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

  • OLG Celle, 28.12.2023 - 8 U 146/23

    Anspruch eines Tierarztes auf einen Wechsel aus einen bestehenden

  • OLG Köln, 17.06.2021 - 9 U 37/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung Betriebsschließung wegen des

  • OLG Celle, 22.11.2012 - 8 U 178/12

    Auslegung von AVB; Agrarpolice

  • OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 148/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen

  • OLG Köln, 07.09.2021 - 9 U 18/21

    Versicherungsleistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung Auslegung

  • LG Memmingen, 05.01.2021 - 25 O 598/20

    Deckung aus Betriebsschließungsversicherung aufgrund entsprechender Mitteilung

  • KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18

    Versicherungsschutz für die Entwendung eines Fahrzeugs in der

  • OLG Köln, 05.07.2022 - 9 U 93/21

    Ansprüche gegen einen Berufshaftpflichtversicherer; Eröffnung eines

  • BGH, 29.06.2011 - IV ZR 156/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 72/09

    Wirksamkeit des Ausschlusses der Arglistanfechtung in Versicherungsbedingungen

  • BGH, 18.01.2012 - IV ZR 41/11

    Wirksamer Ausschluss einer Arglistanfechtung in allgemeinen

  • OLG München, 03.12.2021 - 25 U 5568/21

    COVID-19-Pandemie und Transparenz von Versicherungsbedingungen einer

  • LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22

    Keine Betriebsschließung bei teilweisem Betretungsverbot

  • OLG Köln, 02.11.2021 - 9 U 125/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen

  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 20 U 215/20

    Ansprüche aus einer Betriebshaftpflichtversicherung Auslegung allgemeiner

  • LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 103/23

    Betriebsschließung erfordert eine vollständige Schließung

  • OLG München, 03.03.2022 - 25 U 6330/21

    Kein Versicherungsschutz bei pandemiebedingter Betriebsschließung

  • OLG München, 12.11.2021 - 25 U 2045/21

    Keine Deckung für coronabedingte Betriebsschließungen

  • OLG München, 22.10.2021 - 25 U 1534/21

    Kein Versicherungsschutz bei coronabedingter Schließung einer Gaststätte

  • OLG Köln, 05.07.2022 - 9 U 184/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen

  • OLG Köln, 18.01.2022 - 9 U 131/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen

  • OLG München, 05.11.2021 - 25 U 3425/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Versicherungsnehmer, Versicherungsschutz, Krankheit,

  • OLG Köln, 01.03.2022 - 9 U 162/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung Betriebsschließung im

  • OLG Hamm, 04.09.2020 - 20 U 182/19

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Auswirkung Prämienerhöhung auf

  • OLG München, 12.11.2021 - 25 U 3641/21

    Kein Deckungsschutz aus Betriebsschließungsversicherung in der Corona Pandemie

  • LG Münster, 26.11.2020 - 115 O 109/20

    Abschließende Aufzählung meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger

  • OLG München, 07.09.2021 - 25 U 975/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung Maßnahmen gegen die

  • OLG München, 03.12.2021 - 25 U 3523/21

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

  • LG München I, 16.09.2022 - 16 HKO 6131/21

    Kein Deckungsschutz aus Betriebsschließungsversicherung in der Corona-Pandemie

  • LG Hamburg, 21.01.2021 - 332 O 357/20

    Betriebsschließungsversicherung: Anspruch aufgrund der Schließung einer

  • OLG Köln, 18.12.2012 - 9 U 133/10

    Auslegung der Versicherungsbedingungen der Betriebsunterbrechungsversicherung;

  • LG München I, 16.07.2021 - 25 O 12478/20

    COVID-19-Pandemie und Transparenz von Versicherungsbedingungen einer

  • OLG München, 07.06.2021 - 25 U 975/21

    Kein Deckungsschutz aus der Betriebsschließungsversicherung in der

  • LG Hamburg, 10.12.2020 - 332 O 238/20
  • AG Nürnberg, 27.04.2022 - 35 C 5704/21

    Regulierungsvollmacht des Kfz-Haftpflichtversicherers

  • LG Hamburg, 30.04.2021 - 332 O 419/20
  • OLG Köln, 16.04.2013 - 9 U 193/12

    Umfang einer Betriebshaftpflichtversicherung; Eintrittspflicht des

  • LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 27/16
  • OLG Hamm, 10.08.2012 - 20 U 239/11

    Sanierungsgeld; Waldorfschule

  • LG Münster, 13.01.2022 - 115 O 131/21
  • LG Hamburg, 12.02.2021 - 332 O 175/20
  • LG Würzburg, 16.06.2021 - 22 O 1673/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

  • LG Würzburg, 16.06.2021 - 22 O 1754/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

  • LG Münster, 18.02.2021 - 115 O 281/20
  • LG Würzburg, 16.06.2021 - 21 O 1247/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

  • LG Köln, 10.04.2014 - 24 O 373/13
  • LG München I, 19.10.2021 - 13 HKO 15251/20

    Versicherungsschutz, Erkrankung, Versicherungsnehmer, Versicherungsbedingungen,

  • LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 306/20

    Ansprüche eines Versicherungsnehmers und Restaurantbetreibers bei einer

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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,842
BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10 (https://dejure.org/2011,842)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2011 - VIII ZR 209/10 (https://dejure.org/2011,842)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2011 - VIII ZR 209/10 (https://dejure.org/2011,842)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 536 Abs 1 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung einer möblierten Wohnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 536 Abs. 1 S. 2
    Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung bei möblierter Wohnung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Minderung der Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als zehn Prozent gegenüber der vereinbarten Wohnfläche bei möblierter Vermietung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % stellt einen Mangel dar

  • grundeigentum-verlag.de

    Minderung wegen Minderfläche bei möbliert vermieteter Wohnung; vereinbarte Wohnfläche; Möblierungszuschlag; Vorauszahlung für Stromkosten

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung einer möblierten Wohnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung einer möblierten Wohnung

  • rechtsportal.de

    Minderung der Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als zehn Prozent gegenüber der vereinbarten Wohnfläche bei möblierter Vermietung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Minderung bei Flächenabweichung auch bei möblierter Wohnung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Größenabweichung auch bei möblierter Wohnung möglich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung wegen zu kleiner Fläche einer möblierten Wohnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch bei einer möbliert vermieteten Wohnung darf der Mieter die Miete kürzen, wenn die Wohnfläche zu klein ist

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Bruttomiete ist Ausgangspunkt für Minderung bei Wohnflächenabweichung auch bei möbliertem Wohnraum

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Die 10 %-Grenze bei der Wohnflächenabweichung gilt auch bei möbliert vermieteter Wohnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wohnflächenabweichung bei möbliertem Wohnraum

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Flächenabweichung in vollständig möblierter Mietwohnung um mehr als 10 %

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Flächenunterschreitung bei möblierter Mietwohnung

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Flächenunterschreitung berechtigt auch bei möbliert vermieteter Wohnung zur Mietminderung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Flächenunterschreitung auch bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Ob möbliert oder nicht - bei zu geringer Wohnfläche darf Miete gemindert werden

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wohnflächenunterschreitung und Mietminderung: Keine Sonderberechnung bei möbliertem Wohnraum

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter kann auch bei möblierter Wohnung wegen zu geringer Wohnfläche mindern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter kann auch bei möblierter Wohnung wegen zu geringer Wohnfläche mindern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Rechte des Vermieters und des Mieters bei Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 %

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flächenunterschreitung ist ein Wohnungsmangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Flächenabweichung bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Flächenabweichung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Flächenunterschreitung bei einer möblierten Mietwohnung berechtigt zur Minderung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Möblierte Mietwohnung - Wohnfläche ist zu hoch, falsch

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Minderung: Bei einer Wohnflächenabweichung/-unterschreitung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche mindert sich die Miete entsprechend

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Flächenunterschreitung auch bei möblierter Wohnung zulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rechte des Vermieters und des Mieters bei Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 %

Besprechungen u.ä. (3)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung bei möblierter Wohnung

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Möblierte Wohnung: Auch hier Minderung bei Wohnflächenunterschreitung! (IMR 2011, 175)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1282
  • MDR 2011, 474
  • MDR 2011, 9
  • NZM 2011, 309
  • ZMR 2011, 542
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 144/09

    Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats - von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgeht - stellt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Minderung der Miete in dem Verhältnis berechtigt, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Wohnfläche unterschreitet (Senatsurteile vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8, 11 f.; vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14; jeweils mwN).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 347/04

    Mietminderung bei Abweichung der im Mietvertrag angegebenen von der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
    Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist grundsätzlich die Bruttomiete einschließlich einer Nebenkostenpauschale oder einer Vorauszahlung auf die Nebenkosten (Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773 unter II 1 a).
  • BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09

    Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats - von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgeht - stellt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Minderung der Miete in dem Verhältnis berechtigt, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Wohnfläche unterschreitet (Senatsurteile vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8, 11 f.; vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14; jeweils mwN).
  • AG Hamburg, 02.03.2016 - 49 C 91/13

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung und Kellerfeuchtigkeit

    Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht (vgl. BGH NJW 2011, 1282; BGH NJW 2010, 2648; BGH NJW 2010, 292; BGH NJW 2010, 1745; BGH NJW 2005, 2773; BGH NJW 2004, 1947; BGH NJW 2005, 2152 (Gewerberaum) sowie AG Dortmund, Urteil v. 26.11.2013 zum Az.: 425 C 7773/12 bei juris).

    Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist grundsätzlich die Brutto-Miete einschließlich der geschuldeten Nebenkostenvorauszahlungen (vgl. BGH NJW 2005, 2773; BGH, Urteil v. 12.03.2011 zum Az. VIII ZR 209/10, Rn. 11 zitiert nach juris).

  • AG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 33 C 3546/18
    Eine zu geringe Fläche begründet nämlich nach ständiger Rechtsprechung des BGH nur dann einen Sachmangel, wenn sie mehr als 10 % beträgt (BGH NJW 2004, 1947; NJW 2004, 2230; NJW 2004, 3115; NZM 2004, 456; NZM 2005, 861; NZM 2006, 375; NJW 2010, 292; NJW 2011, 1282 Rn. 9; NJW 2016, 239 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 4 ZB 22.1319

    Zweitwohnungssteuer für eine möblierte Ferienwohnung

    Es kann offenbleiben, ob nach zivilrechtlichem Verständnis der Begriff der "Nettokaltmiete" stets nur den Mietanteil für die vermietete Fläche ohne einen Möblierungszuschlag umfasst (vgl. dazu BGH, U.v. 2.3.2011 - VIII ZR 209/10 - NJW 2011, 474 Rn. 11).
  • AG Paderborn, 23.09.2020 - 58a C 111/19

    Mietminderung bei abweichender Wohnungsgröße von 10%

    Dass die Wohnung teilmöbliert war führt auch nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung, denn auch wenn eine Wohnung möbliert vermietet ist, ist die Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2011, VIII ZR 209/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10, VIII ZR 11/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1024
BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10, VIII ZR 11/10 (https://dejure.org/2011,1024)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2011 - VIII ZR 10/10, VIII ZR 11/10 (https://dejure.org/2011,1024)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - VIII ZR 10/10, VIII ZR 11/10 (https://dejure.org/2011,1024)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 86a Abs 1 HGB
    Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Bereitstellung erforderlicher Unterlagen: Büroausstattung, Werbeartikel, Vertriebssoftware, Schulungen und Seminare

  • IWW
  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Zur kostenlosen Zurverfügungstellung von Unterlagen

  • Betriebs-Berater

    Restriktive Auslegung des Begriffs "erforderliche" Unterlagen i.S.d. § 86a HGB

  • rewis.io

    Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Bereitstellung erforderlicher Unterlagen: Büroausstattung, Werbeartikel, Vertriebssoftware, Schulungen und Seminare

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Bereitstellung erforderlicher Unterlagen: Büroausstattung, Werbeartikel, Vertriebssoftware, Schulungen und Seminare

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; HGB § 86a; HGB § 87d
    Restriktive Auslegung des Begriffs "erforderliche" Unterlagen i.S.d. § 86a HGB; Rückforderung erfolgter Belastungen des Provisionskontos eines Handelsvertreters von Finanzdienstleistungen für die Nutzung einer Betriebssoftware; Auslegung des Begriffs " Unterlagen" i.S.d. § ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; HGB § 86a; HGB § 87d
    Restriktive Auslegung des Begriffs "erforderliche" Unterlagen i.S.d. § 86a HGB ; Rückforderung erfolgter Belastungen des Provisionskontos eines Handelsvertreters von Finanzdienstleistungen für die Nutzung einer Betriebssoftware; Auslegung des Begriffs " Unterlagen" i.S.d. § ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Bereitstellung von Informationsmaterial an den Handelsvertreter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

  • heise.de (Pressemeldung, 09.05.2011)

    Unternehmen muss Handelsvertreter nur die notwendigste Ausstattung zur Verfügung stellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Hilfsmittel eines Handeslvertreters

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff "erforderliche" Unterlagen i.S.d. § 86a HGB ist restriktiv auszulegen; Restriktive Auslegung des Begriffs "erforderliche" Unterlagen i.S.d. § 86a HGB; Rückforderung erfolgter Belastungen des Provisionskontos eines Handelsvertreters von Finanzdienstleistungen für die ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 62 -, Bereitstellungspflicht des U, Pflicht des U, Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, Unterlagen, Begriff, Briefpapier, Versicherungsordner, Kundenzeitschrift, Software, Softwarekosten, Softwarekostennutzungspauschale, Werbegeschenke, Give-Aways, ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    BGH fällt salomonisches Urteil: AWD muss Software-Pauschalen zurückzahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Welche Hilfsmittel der Handelsvertreter vom Unternehmer verlangen kann

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Neues aus dem Vertriebsrecht: Pflichten und Kosten des Lieferanten

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Urteil erwartet für den 4. Mai

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der BGH macht es spannend : Entscheidung am 4.5.11 um 10 Uhr

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmerpflicht zur Überlassung von Hilfsmitteln im Rahmen des Handelsvertretervertrages

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmerpflicht zur Überlassung von Hilfsmitteln im Rahmen des Handelsvertretervertrages

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 5
  • MDR 2011, 9
  • BB 2011, 1218
  • DB 2011, 16
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 11.09.2009 - 19 U 64/09

    Belastungen eines Handelsvertreters von Finanzdienstleistungsprodukten mit

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10
    Das Berufungsgericht teile die Auslegung des § 86a HGB durch das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 11. September 2009 - 19 U 64/09, juris).

    Der Begriff der Unterlagen ist nach allgemeiner Auffassung weit zu verstehen, denn die im Gesetz vorgenommene Aufzählung von Mustern, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen und Geschäftsbedingungen ist nur beispielhaft und nicht abschließend (Thume in Röhricht/v. Westphalen, HGB, 3. Aufl., § 86a Rn. 3; MünchKommHGB/v. Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 86a Rn. 4; Emde, aaO Rn. 69; OLG Köln, Urteil vom 11. September 2009 - 19 U 64/09, juris, Rn. 6).

    Erforderlich im Sinne des § 86a Abs. 1 HGB seien darüber hinaus auch die Hilfsmittel, die der Handelsvertreter aus seiner Sicht mit guten Gründen für den Erfolg seiner Tätigkeit für notwendig halte; insbesondere müssten umfassendes Werbematerial und die die konkrete Vertriebstätigkeit im Einzelfall betreffende Software kostenlos zur Verfügung gestellt werden (OLG Köln, Urteil vom 11. September 2009 - 19 U 64/09, aaO; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/ Strohn, HGB, 2. Aufl., § 86a Rn.16; Emde, aaO Rn. 69 f.).

    Teilweise werden auch Kundenzeitschriften und produktunspezifische Werbemittel wie Aufkleber und mit dem Logo des Unternehmers versehene Kleidung als gemäß § 86a Abs. 1 HGB "erforderliche" und deshalb kostenlos zu überlassende Unterlagen eingeordnet (Emde, aaO Rn. 70; OLG Köln, Urteile vom 30. November 2007 - 19 U 84/07, juris Rn. 4 ff., sowie vom 11. September 2009 - 19 U 64/09, aaO Rn. 8).

  • OLG Köln, 30.11.2007 - 19 U 84/07

    Ansprüche eines Handelsvertreters auf Rückerstattung von Zahlungen für

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10
    Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen im Sinne des § 86a HGB kostenlos zu überlassen (Emde in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 86a Rn. 74; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 611; Thume, BB 1995, 1913, 1914 f.; OLG Köln, RuS 2009, 87; OLG München, OLGR 2002, 82; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 5, 7).

    Teilweise werden auch Kundenzeitschriften und produktunspezifische Werbemittel wie Aufkleber und mit dem Logo des Unternehmers versehene Kleidung als gemäß § 86a Abs. 1 HGB "erforderliche" und deshalb kostenlos zu überlassende Unterlagen eingeordnet (Emde, aaO Rn. 70; OLG Köln, Urteile vom 30. November 2007 - 19 U 84/07, juris Rn. 4 ff., sowie vom 11. September 2009 - 19 U 64/09, aaO Rn. 8).

  • OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88

    Inhaltskontrolle von Preisvereinbarungen und sonstigen Festlegungen des

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10
    Durch eine Beteiligung an Kosten des Unternehmers für Unterlagen im Sinne des § 86a Abs. 1 HGB wäre der Handelsvertreter indes verpflichtet, auch im Falle erfolgloser Absatzbemühungen für die überlassenen Unterlagen ein Entgelt an den Unternehmer zu zahlen und so letztlich einen Teil des unternehmerischen Risikos des Prinzipals zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken, aaO; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 567, 569 f.).
  • LG Bonn, 19.05.2009 - 10 O 483/08

    Erforderlichkeitsprüfung nach § 86 a Abs. 1 HGB

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10
    b) Die Gegenmeinung befürwortet eine restriktive Auslegung und verlangt, dass die Unterlagen für die spezifische Anpreisung der Ware unerlässlich sein müssen (LG Bonn, Urteil vom 19. Mai 2009 - 10 O 483/08, juris; Thelen, VersR 2009, 1025, 1030 f.; Roth, BB 2010, 2000, 2003).
  • OLG Celle, 16.10.1996 - 20 U 17/96

    Streit um die Bemessung eines Schmerzensgeldes nach einer Hundebissverletzung;

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10
    Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen im Sinne des § 86a HGB kostenlos zu überlassen (Emde in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 86a Rn. 74; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 611; Thume, BB 1995, 1913, 1914 f.; OLG Köln, RuS 2009, 87; OLG München, OLGR 2002, 82; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 5, 7).
  • OLG Celle, 10.12.2009 - 11 U 50/09

    Kostentragung für die Stellung von Werbegeschenken, unternehmensbezogener

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10
    Das Berufungsgericht (OLG Celle, Urteil vom 3. September 2009 - 11 U 50/09, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG München, 08.08.2001 - 7 U 5118/00

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters in der Textilbranche

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10
    Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen im Sinne des § 86a HGB kostenlos zu überlassen (Emde in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 86a Rn. 74; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 611; Thume, BB 1995, 1913, 1914 f.; OLG Köln, RuS 2009, 87; OLG München, OLGR 2002, 82; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 5, 7).
  • BGH, 17.11.2016 - VII ZR 6/16

    Handelsvertretervertrag: Kostenfreie Zuverfügungstellung von Unterlagen durch den

    Die Aufzählung in § 86a Abs. 1 HGB ist nur beispielhaft und nicht abschließend (BGH, Urteile vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 11/10, NJW 2011, 2423 Rn. 20 und VIII ZR 10/10, juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • LG Hamburg, 16.01.2015 - 418 HKO 30/14

    Handelsvertreter: Unentgeltliche Überlassung erforderlicher Unterlagen

    Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen im Sinne des § 86a HGB kostenlos zu überlassen (BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 10/10 -, juris, R 19; Emde in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 86a Rn. 74; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 611; Thume, BB 1995, 1913, 1914 f.; OLG Köln, RuS 2009, 87; OLG München, OLGR 2002, 82; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 5, 7).

    Der Begriff der Unterlagen ist - was den überlassenen Gegenstand als solchen angeht - nach allgemeiner Auffassung weit zu verstehen, denn die im Gesetz vorgenommene Aufzählung von Mustern, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen und Geschäftsbedingungen ist nur beispielhaft und nicht abschließend (BGH, Urteil vom 04. Mai 2011 - VIII ZR 10/10 -, juris, R 20; Thume in Röhricht/v. Westphalen, HGB, 3. Aufl., § 86a Rn. 3; MünchKommHGB/v. Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 86a Rn. 4; Emde, aaO Rn. 69; OLG Köln, Urteil vom 11. September 2009 - 19 U 64/09, juris, Rn. 6).

    Mit Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 10/10 -, juris, R 24, hat der BGH allerdings im Hinblick auf die Frage, welche Unterlagen für die Tätigkeit des Handelsvertreters " erforderlich " sind, entschieden, dass insoweit eine restriktive Auslegung vorzunehmen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 BA 2184/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Consultant in einem

    Die Überlassung eines Notebooks mit entsprechender Software stelle seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 04.05.2011 (VIII ZR 10/10 und VIII ZR 11/10) eine Konkretisierung der Verpflichtung des Unternehmens gegenüber dem Handelsvertreter aus § 86a HGB dar.
  • LG Hamburg, 05.06.2015 - 418 HKO 152/14

    Rückzahlungsklage eines als Handelsvertreter agierenden Tankstellenpächters gegen

    Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen im Sinne des § 86a HGB kostenlos zu überlassen (BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 10/10 -, juris, R 19; Emde in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 86a Rn. 74; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 611; Thume, BB 1995, 1913, 1914 f.; OLG Köln, RuS 2009, 87; OLG München, OLGR 2002, 82; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 5, 7).

    Der Begriff der Unterlagen ist - was den überlassenen Gegenstand als solchen angeht - nach allgemeiner Auffassung weit zu verstehen, denn die im Gesetz vorgenommene Aufzählung von Mustern, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen und Geschäftsbedingungen ist nur beispielhaft und nicht abschließend (BGH, Urteil vom 04. Mai 2011 - VIII ZR 10/10 -, juris, R 20; Thume in Röhricht/v. Westphalen, HGB, 3. Aufl., § 86a Rn. 3; MünchKommHGB/v. Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 86a Rn. 4; Emde, aaO Rn. 69; OLG Köln, Urteil vom 11. September 2009 - 19 U 64/09, juris, Rn. 6).

  • LG Hamburg, 04.04.2017 - 326 O 314/15

    Handelsvertretervertrag: Anspruch eines Tankstellenpächters auf Rückzahlung von

    Die Aufzählung in § 86a Abs. 1 HGB ist nur beispielhaft und nicht abschließend (BGH, Urteil vom 17. November 2016 - VII ZR 6/16 - juris Rn. 18; Urteile vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 11/10, NJW 2011, 2423 Rn. 20 und VIII ZR 10/10, juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 23.12.2010 - 11 U 150/09

    Provisionsanspruch aus einer Handelsvertretertätigkeit

    Über die gegen dieses Urteil eingelegte Revision, Aktenzeichen VIII ZR 10/10, ist noch nicht entschieden worden.
  • LG Frankfurt/Main, 08.05.2015 - 3 O 131/13

    - DVAG 43 -, Bereitstellungspflicht des U, Software, Softwarekostenpauschale,

    Ist der HV nach dem HVV verpflichtet, das EDV-Netzwerk des U zu nutzen und ist hierzu die Software des U erforderlich, dann ist der U unter Einbeziehung der Regelung des § 86 a Abs. 1 HGB (unter Bezugnahme auf BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10 - LS 19 - AWD 62 -) verpflichtet, dem HV die Software kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
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Rechtsprechung
   BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4854
BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07 (https://dejure.org/2011,4854)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 7 AZR 253/07 (https://dejure.org/2011,4854)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 7 AZR 253/07 (https://dejure.org/2011,4854)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern

  • openjur.de

    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern; Altersgrenze für Flugbegleiter; MTV Kabinenpersonal Lufthansa

  • Bundesarbeitsgericht

    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern - Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 3 S 1 TzBfG vom 24.12.2003, § 14 Abs 3 S 2 TzBfG vom 24.12.2003, § 14 Abs 3 S 3 TzBfG vom 24.12.2003, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 EGRL 70/99, § 14 Abs 1 TzBfG
    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern - Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa

  • Wolters Kluwer

    Befristete Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer

  • rewis.io

    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern - Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa

  • ra.de
  • rewis.io

    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern - Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa

  • rechtsportal.de

    Befristete Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristetes Arbeitsverhältnis bei älterer Flugbegleiterin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristete Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit befristeter Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Befristete Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung einer Altersgrenze in Arbeitsverträgen ist keine Befristung i.S.d. § 14 TzBfG

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile im Arbeitsrecht - Kommentierte Rechtsprechung, Teil 3

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Enger sachlicher Zusammenhang bei Anschlussbefristungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu befristeten Arbeitsverhältnissen zuvor altersbedingt ausgeschiedener Arbeitnehmer

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Alte Arbeitnehmer ohne Sachgrund befristen?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Befristete Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Befristung von Arbeitsverträgen älterer Arbeitnehmer - Befristungen bei engem sachlichen Zusammenhang zu vorausgehender Befristung unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 357
  • MDR 2011, 9
  • MDR 2012, 783
  • NZA 2012, 1297
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-109/09

    Deutsche Lufthansa - Befristeter Arbeitsvertrag - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07
    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 10. März 2011 (- C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] EzA TzBfG § 14 Nr. 69 = NZA 2011, 397) für Recht erkannt:.

    Diese Zweifel sind durch das Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011 (- C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] EzA TzBfG § 14 Nr. 69 = NZA 2011, 397) nicht vollständig beseitigt.

    Hierbei schließt sich der Senat den Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil vom 10. März 2011 (- C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 40 bis 49, EzA TzBfG § 14 Nr. 69 = NZA 2011, 397) an.

    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt dazu, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der danach anerkannten Auslegungsmethoden alles in ihrer Zuständigkeit liegende unternehmen, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel übereinstimmt (EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 55, EzA TzBfG § 14 Nr. 69 = NZA 2011, 397; 23. April 2009 - C-378/07 bis 380/07 - [Angelidaki ua.] Rn. 200, Slg. 2009, I-3071) .

    Die unionsrechtskonforme Auslegung darf allerdings nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (vgl. EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 54, aaO; 23. April 2009 - C-378/07 bis C-380/07 - [Angelidaki ua.] Rn. 199, aaO) .

    Der Senat folgt insoweit den Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil vom 10. März 2011 (- C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] EzA TzBfG § 14 Nr. 69 = NZA 2011, 397) .

    (a) Der Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. März 2011 (- C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] EzA TzBfG § 14 Nr. 69 = NZA 2011, 397) seine Kompetenzen nicht überschritten.

    (b) Nach der Beurteilung des Gerichtshofs führt § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF dazu, dass das soziale Schutzniveau aller älteren Arbeitnehmer gesenkt wird, indem ihnen alle Schutzmaßnahmen vorenthalten werden, die in § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung genannt sind und einen missbräuchlichen Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge verhindern sollen (EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 40, 41, EzA TzBfG § 14 Nr. 69 = NZA 2011, 397) .

    § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG aF ist die einzige Begrenzung der durch § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF eröffneten Möglichkeit, bei Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, eine unbeschränkte Zahl aufeinanderfolgender sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge abzuschließen (EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 48, aaO) .

    Um den Anwendungsbereich dieser einzigen Beschränkung nicht zu begrenzen, ist es unionsrechtlich geboten, einen "engen sachlichen Zusammenhang" im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG aF auch in Fällen anzunehmen, in denen zwischen dem befristeten letzten und dem früheren unbefristeten Vertrag ein Zeitraum von mehreren Jahren liegt, sofern während dieser gesamten Zeit das ursprüngliche Arbeitsverhältnis für dieselbe Tätigkeit und mit demselben Arbeitgeber durch eine ununterbrochene Folge befristeter Verträge fortgeführt wurde (EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 57, aaO) .

    Eine andere Auslegung liefe der Zielsetzung der Rahmenvereinbarung und ihres § 5 Nr. 1 zuwider, die darin besteht, die Arbeitnehmer gegen unsichere Beschäftigungsverhältnisse zu schützen und den Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zu verhindern (EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 50, aaO) .

  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07
    Dazu gehören auch tarifliche Altersgrenzen (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - Rn. 15 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 76 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 8; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 26 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 77 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 10) .

    Der Senat hat das in seinem Vorlagebeschluss vom 16. Oktober 2008 (- 7 AZR 253/07 (A) - Rn. 18 bis 22, BAGE 128, 134) im Einzelnen ausgeführt und im Urteil vom 23. Juni 2010 (- 7 AZR 1021/08 - Rn. 14 bis 24, AP TzBfG § 14 Nr. 76 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 8) bestätigt.

    Fälle, in denen der altersbedingte Ausfall eines Flugbegleiters andere Menschen in ernste Gefahr bringen könnte, sind derart unwahrscheinlich, dass sie nicht geeignet sind, eine generelle Altersgrenze von 60 Jahren zu rechtfertigen (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) - Rn. 14 bis 22, aaO unter Bezugnahme auf 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 102, 65; 23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - Rn. 14 bis 24, aaO) .

    Eine Übergangsversorgung ist allenfalls geeignet, eine an sich sachlich gerechtfertigte Altersgrenze als "noch eher" zumutbar erscheinen zu lassen (BAG 23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - Rn. 23, aaO) .

    Zwar unterwirft der Senat in ständiger Rechtsprechung auch tarifliche Altersgrenzen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - Rn. 15 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 76 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 8; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 26 mwN, aaO) .

    Der Senat hat daher nicht zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht dem Weiterbeschäftigungsantrag zu Recht stattgegeben hat (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - Rn. 25, AP TzBfG § 14 Nr. 76 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 8) .

  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07
    Dazu gehören auch tarifliche Altersgrenzen (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - Rn. 15 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 76 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 8; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 26 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 77 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 10) .

    Auch diese bedürfen daher zu ihrer Wirksamkeit eines sie rechtfertigenden Sachgrundes im Sinne von § 14 Abs. 1 TzBfG (BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - aaO) .

    Sie werden häufig als "auf unbestimmte Zeit geschlossen" bezeichnet, ohne dass damit die Altersgrenze abbedungen wäre (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 19 bis 23 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 77 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 10) .

    Zwar unterwirft der Senat in ständiger Rechtsprechung auch tarifliche Altersgrenzen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - Rn. 15 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 76 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 8; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 26 mwN, aaO) .

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 253/07

    Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa -

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07
    Der Senat hat mit Beschluss vom 16. Oktober 2008 (- 7 AZR 253/07 (A) - BAGE 128, 134) dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 234 EG aF folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Der Senat hat das in seinem Vorlagebeschluss vom 16. Oktober 2008 (- 7 AZR 253/07 (A) - Rn. 18 bis 22, BAGE 128, 134) im Einzelnen ausgeführt und im Urteil vom 23. Juni 2010 (- 7 AZR 1021/08 - Rn. 14 bis 24, AP TzBfG § 14 Nr. 76 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 8) bestätigt.

    Wie sich aus den im Vorlagebeschluss vom 16. Oktober 2008 (- 7 AZR 253/07 (A) - BAGE 128, 134) formulierten Fragen und deren Begründung ergibt, hat der Senat Zweifel daran, ob § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF mit Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie mit § 5 Abs. 1 der durch die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 durchgeführten EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Rahmenvereinbarung) zu vereinbaren ist.

    Der Senat gelangt nach erneuter Prüfung unter Berücksichtigung des Vorlagebeschlusses vom 16. Oktober 2008 (- 7 AZR 253/07 (A) - BAGE 128, 134) zu der Beurteilung, dass es vorliegend letztlich auf die Unionsrechtskonformität des § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF deshalb nicht ankommt, weil der Anwendung der Vorschrift im Streitfall § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG aF entgegensteht.

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07
    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt dazu, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der danach anerkannten Auslegungsmethoden alles in ihrer Zuständigkeit liegende unternehmen, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel übereinstimmt (EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 55, EzA TzBfG § 14 Nr. 69 = NZA 2011, 397; 23. April 2009 - C-378/07 bis 380/07 - [Angelidaki ua.] Rn. 200, Slg. 2009, I-3071) .

    Die unionsrechtskonforme Auslegung darf allerdings nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (vgl. EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 54, aaO; 23. April 2009 - C-378/07 bis C-380/07 - [Angelidaki ua.] Rn. 199, aaO) .

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07
    Vom Wortlaut ebenso gedeckt ist ein Verständnis, wonach ein vorhergehender Vertrag auch dann vorliegen kann, wenn zwischen ihm und dem letzten Vertrag noch andere Verträge liegen (ebenso zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zu B V 3 b der Gründe, BAGE 95, 186) .

    Wie der Senat zu der entsprechenden Formulierung in der vormaligen Regelung in § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 ausgeführt hat, kann eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich sein (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zu B V 3 c der Gründe, BAGE 95, 186; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - zu B IV 3 a der Gründe, BAGE 96, 155; 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 97, 317) .

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07
    Die Entscheidungen des Gerichtshofs sind wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht verbindlich, wenn der Gerichtshof seine Kompetenz offensichtlich überschreitet und dieser Verstoß im Hinblick auf das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung sowie die rechtsstaatliche Gesetzesbindung erheblich ins Gewicht fällt (BVerfG 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - [Honeywell] Rn. 61, BVerfGE 126, 286) .
  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 376/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07
    Wie der Senat zu der entsprechenden Formulierung in der vormaligen Regelung in § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 ausgeführt hat, kann eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich sein (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zu B V 3 c der Gründe, BAGE 95, 186; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - zu B IV 3 a der Gründe, BAGE 96, 155; 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 97, 317) .
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07
    Wie der Senat zu der entsprechenden Formulierung in der vormaligen Regelung in § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 ausgeführt hat, kann eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich sein (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zu B V 3 c der Gründe, BAGE 95, 186; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - zu B IV 3 a der Gründe, BAGE 96, 155; 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 97, 317) .
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07
    Mit diesem Antrag macht die Klägerin den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Weiterbeschäftigungsanspruch für die Dauer des Rechtsstreits ( BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84  - BAGE 48, 122 ) geltend.
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

  • LAG Hessen, 15.01.2007 - 17 Sa 1323/06

    Altersbefristung - Altersgrenze für Kabinenpersonal

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt dazu, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der danach anerkannten Auslegungsmethoden alles in ihrer Zuständigkeit liegende unternehmen, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel übereinstimmt (EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 55 mwN, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 8 = EzA TzBfG § 14 Nr. 69; BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 253/07 - Rn. 25 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 88 = EzA TzBfG § 14 Nr. 82) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11

    Sachgrundlose Befristung - Zuvorbeschäftigung - Arbeitnehmerüberlassung

    rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 253/07 - Rn. 32, MDR 2012, 783) .
  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1445/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

    Es hat solche mit einer tarifvertragliche Altersgrenze (im Streitfall: § 19 MTV Nr. 1 Kabine der DLH) verbundenen Arbeitsverhältnisse auch als "unbefristet" angesehen, dies aber ausdrücklich als "unbefristet iSd. § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG aF" und in unionsrechtskonformer Auslegung dieses Anschlussverbots (BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 253/07 - AP TzBfG § 14 Nr. 88), nachdem der EuGH auf vorherigen Vorlagebeschluss (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) - AP TzBfG § 14 Nr. 55) die Vorlagefragen zur Unionsrechtskonformität von § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF nicht abschließend geklärt, aber Auslegungshinweise gegeben hatte (EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 8 [Deutsche Lufthansa/Kumpan]).

    Auch bei Regelungen des TzBfG, die eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung enthalten (§ 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF, vgl. Vorlagebeschluss BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) - AP TzBfG § 14 Nr. 55) sind die RL 1999/70/EG und beispielsweise § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu beachten (vgl. EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - aaO [Deutsche Lufthansa/Kumpan]).

  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1157/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

    Es hat solche mit einer tarifvertragliche Altersgrenze (im Streitfall: § 19 MTV Nr. 1 Kabine der DLH) verbundenen Arbeitsverhältnisse auch als "unbefristet" angesehen, dies aber ausdrücklich als "unbefristet iSd. § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG aF" und in unionsrechtskonformer Auslegung dieses Anschlussverbots (BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 253/07 - AP TzBfG § 14 Nr. 88), nachdem der EuGH auf vorherigen Vorlagebeschluss (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) - AP TzBfG § 14 Nr. 55) die Vorlagefragen zur Unionsrechtskonformität von § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF nicht abschließend geklärt, aber Auslegungshinweise gegeben hatte (EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 8 [Deutsche Lufthansa/Kumpan]).

    Auch bei Regelungen des TzBfG, die eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung enthalten (§ 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF, vgl. Vorlagebeschluss BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) - AP TzBfG § 14 Nr. 55) sind die RL 1999/70/EG und beispielsweise § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu beachten (vgl. EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - aaO [Deutsche Lufthansa/Kumpan]).

  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1156/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

    Es hat solche mit einer tarifvertragliche Altersgrenze (im Streitfall: § 19 MTV Nr. 1 Kabine der DLH) verbundenen Arbeitsverhältnisse auch als "unbefristet" angesehen, dies aber ausdrücklich als "unbefristet iSd. § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG aF" und in unionsrechtskonformer Auslegung dieses Anschlussverbots (BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 253/07 - AP TzBfG § 14 Nr. 88), nachdem der EuGH auf vorherigen Vorlagebeschluss (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) - AP TzBfG § 14 Nr. 55) die Vorlagefragen zur Unionsrechtskonformität von § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF nicht abschließend geklärt, aber Auslegungshinweise gegeben hatte (EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 8 [Deutsche Lufthansa/Kumpan]).

    Auch bei Regelungen des TzBfG, die eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung enthalten (§ 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF, vgl. Vorlagebeschluss BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) - AP TzBfG § 14 Nr. 55) sind die RL 1999/70/EG und beispielsweise § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu beachten (vgl. EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - aaO [Deutsche Lufthansa/Kumpan]).

  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1444/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

    Es hat solche mit einer tarifvertragliche Altersgrenze (im Streitfall: § 19 MTV Nr. 1 Kabine der DLH) verbundenen Arbeitsverhältnisse auch als "unbefristet" angesehen, dies aber ausdrücklich als "unbefristet iSd. § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG aF" und in unionsrechtskonformer Auslegung dieses Anschlussverbots (BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 253/07 - AP TzBfG § 14 Nr. 88), nachdem der EuGH auf vorherigen Vorlagebeschluss (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) - AP TzBfG § 14 Nr. 55) die Vorlagefragen zur Unionsrechtskonformität von § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF nicht abschließend geklärt, aber Auslegungshinweise gegeben hatte (EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 8 [Deutsche Lufthansa/Kumpan]).

    Auch bei Regelungen des TzBfG, die eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung enthalten (§ 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF, vgl. Vorlagebeschluss BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) - AP TzBfG § 14 Nr. 55) sind die RL 1999/70/EG und beispielsweise § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu beachten (vgl. EuGH 10. März 2011 - C-109/09 - aaO [Deutsche Lufthansa/Kumpan]).

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

    Dieser verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der danach anerkannten Auslegungsmethoden alles in ihrer Zuständigkeit liegende unternehmen, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit den von der Richtlinie verfolgten Zielen übereinstimmt (EuGH 10.03.2011- C-109/09 - [D L ] Rn. 55; 23.04.2009 - C-378/07 bis 380/07 - [A u.a.] Rn. 200; vgl. auch BAG 19.10.2011 - 7 AZR 253/07 - Rn. 25).
  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 489/15

    Haftung des Pensionssicherungsvereins für rückständige Versorgungsansprüche

    Dieser verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der danach anerkannten Auslegungsmethoden alles in ihrer Zuständigkeit liegende unternehmen, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit den von der Richtlinie verfolgten Zielen übereinstimmt (EuGH 10.03.2011- C-109/09 - [D L ] Rn. 55; 23.04.2009 - C-378/07 bis 380/07 - [A u.a.] Rn. 200; vgl. auch BAG 19.10.2011 - 7 AZR 253/07 - Rn. 25).
  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1056/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

    Dieser verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der danach anerkannten Auslegungsmethoden alles in ihrer Zuständigkeit liegende unternehmen, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit den von der Richtlinie verfolgten Zielen übereinstimmt (EuGH 10.03.2011- C-109/09 - [D L ] Rn. 55; 23.04.2009 - C-378/07 bis 380/07 - [A u.a.] Rn. 200; vgl. auch BAG 19.10.2011 - 7 AZR 253/07 - Rn. 25).
  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1059/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

    Dieser verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der danach anerkannten Auslegungsmethoden alles in ihrer Zuständigkeit liegende unternehmen, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, dass mit den von der Richtlinie verfolgten Zielen übereinstimmt (EuGH 10.03.2011- C-109/09 - [D L ] Rn. 55; 23.04.2009 - C-378/07 bis 380/07 - [A u.a.] Rn. 200; vgl. auch BAG 19.10.2011 - 7 AZR 253/07 - Rn. 25).
  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1058/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

  • ArbG München, 27.11.2019 - 5 BV 248/19

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 490/15

    Haftung des Pensionssicherungsvereins für rückständige Versorgungsansprüche

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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,54
BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08 (https://dejure.org/2011,54)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2011 - IV ZR 251/08 (https://dejure.org/2011,54)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2011 - IV ZR 251/08 (https://dejure.org/2011,54)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Geldtransport III

    Nr 3.1 ValorenAVB 1981, Nr 3.3.5 ValorenAVB 1981, Nr 5.1 S 1 ValorenAVB 1981, Nr 9.3.3 Abs 2 ValorenAVB 1981, Nr 16.4.2 ValorenAVB 1981
    Geld- und Valorentransportversicherung: Begriff des Versicherungsfalls bei vertraglichem Verbot der Gutschrift abgelieferten Geldes auf ein Eigenkonto des Versicherungsnehmers; Bindung an die Pflicht zur Anspruchserhebung gegen den führenden Versicherer bei ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einzahlung auf ein eigenes Konto durch ein Geld- und Werttransportunternehmen als Versicherungsfall

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Nichterreichen der Wertgrenze

  • rewis.io

    Geld- und Valorentransportversicherung: Begriff des Versicherungsfalls bei vertraglichem Verbot der Gutschrift abgelieferten Geldes auf ein Eigenkonto des Versicherungsnehmers; Bindung an die Pflicht zur Anspruchserhebung gegen den führenden Versicherer bei ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Geld- und Valorentransportversicherung: Begriff des Versicherungsfalls bei vertraglichem Verbot der Gutschrift abgelieferten Geldes auf ein Eigenkonto des Versicherungsnehmers; Bindung an die Pflicht zur Anspruchserhebung gegen den führenden Versicherer bei ...

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 1; BGB § 142
    Begriff des Versicherungsfalls in einer Geld- und Werttransportversicherung bei unzulässiger Zwischeneinzahlung von transportiertem Bargeld auf eigenes Konto (Geldtransport III)

  • rechtsportal.de

    BGB § 142 Abs. 1; BGB § 242
    Einzahlung auf ein eigenes Konto durch ein Geld- und Werttransportunternehmen als Versicherungsfall

  • rechtsportal.de

    ZPO § 544 Abs. 2 S. 1, 2; EGZPO § 26 Nr. 8
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Nichterreichen der Wertgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Ansprüche aus "Valorenversicherung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des Zusammenbruchs eines Geld- und Werttransportunternehmens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heros - Geldtransporte und ihre versicherungsrechtlichen Folgen

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08

    Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff

    BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Heros Unternehmensgruppe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 478
  • MDR 2011, 9
  • MDR 2012, 94
  • VersR 2012, 178
  • WM 2012, 122
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
    Zum Begriff des Versicherungsfalles in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Bedingungen des Transportvertrages zur Geldentsorgung es ausschließen, dass die Versicherungsnehmerin transportiertes Bargeld bei Ablieferung zunächst einem auf ihren Namen lautenden Konto gutbringt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 - HEROS I - Geltransport I).

    Der Versicherungsschutz erfasst nur einen "stofflichen" Zugriff auf versicherte Sachen, nicht aber einen Zugriff auf Buch- oder Giralgeld (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 4 ff. und - IV ZR 70/07, TranspR 2008, 129 Rn. 4 ff.; Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 21 ff.; a.A. Armbrüster, VersR 2011, 1081, 1082 f.).

    Bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs der Versicherungsbedingungen kann ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer einer Transportversicherung (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 22) nicht zu einem solchen Schluss gelangen.

    Diesem Vertrag hat das Berufungsgericht überzeugend und von der Revision nicht angegriffen die Verpflichtung der A.     GmbH entnommen, das Bargeld im Zuge der Übergabe an die Deutsche Bundesbank unmittelbar - mithin ohne Zwischenschaltung eines ihrer Konten - auf ein Konto der Streithelferin bei der Deutschen Bundesbank einzuzahlen (anders der Sachverhalt in: Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 52 ff.; Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - IV ZR 156/09, juris Rn. 18 ff. und - IV ZR 247/09, VersR 2011, 923 Rn. 20 ff.).

    Darin, dass die im Anschluss anstehenden Überweisungen auf Konten der Auftraggeber pflichtwidrig unterblieben wären, läge kein "stofflicher" Zugriff auf versicherte - körperliche - Sachen, sondern lediglich ein treuwidriger Umgang mit nicht mehr versichertem Buchgeld (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 50 f.).

    aa) Die Klägerin muss als Anspruchstellerin darlegen und beweisen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt; erst dann obliegt es den Beklagten als Versicherer nachzuweisen, dass der Verlust nicht auf einer Transportgefahr beruht (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 41).

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 48/07

    Umfang einer Transportversicherung

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
    Der Versicherungsschutz erfasst nur einen "stofflichen" Zugriff auf versicherte Sachen, nicht aber einen Zugriff auf Buch- oder Giralgeld (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 4 ff. und - IV ZR 70/07, TranspR 2008, 129 Rn. 4 ff.; Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 21 ff.; a.A. Armbrüster, VersR 2011, 1081, 1082 f.).

    Die versicherte Gefahr, dass das Bargeld während der Beförderung fremder und wechselnder Obhut überlassen werden muss und dadurch einer erhöhten Gefahr des (Sach-)Zugriffs ausgesetzt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 8), wäre schon zuvor mit der Übergabe des Geldes und der - dann vertragsgemäßen - Einzahlung auf ein Konto der A.     GmbH gebannt gewesen.

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
    Seine tatrichterliche Auslegung unterliegt im Revisionsverfahren nur der eingeschränkten Überprüfung darauf, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205 unter II 2 a; Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581 unter II 2 a bb (2)).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
    Wie der Senat mit Beschluss vom 21. September 2011 (HEROS II - IV ZR 38/09 unter II 2 b) entschieden hat, ist ein vertraglicher, im Voraus erklärter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsschluss unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt worden ist, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist.
  • BGH, 01.06.1994 - XII ZR 227/92

    Rechtsnatur der Einigung der Vertragsparteien über die vertraglich vereinbarte

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
    Bei der Annahme, einem derartigen Schweigen Bedeutung beizumessen, ist insbesondere bei außergewöhnlichen und besonders bedeutsamen Geschäften Vorsicht geboten (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 1994 - XII ZR 227/92, NJW-RR 1994, 1163 unter 2 c).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
    Zinsen hieraus nach § 288 Abs. 2 BGB i.V.m. § 291 Satz 2 BGB stehen ihnen erst ab dem auf die Rechtshängigkeit folgenden Tag zu (§ 717 Abs. 3 Satz 4 ZPO, § 187 BGB entsprechend; vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88, NJW-RR 1990, 518 unter I 2 c).
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
    Seine tatrichterliche Auslegung unterliegt im Revisionsverfahren nur der eingeschränkten Überprüfung darauf, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205 unter II 2 a; Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581 unter II 2 a bb (2)).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
    Ein solcher ist nur gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93, NJW 1995, 953 unter II 1 und vom 2. November 1989 - IX ZR 197/88, NJW 1990, 454 unter 3 b bb 1).
  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
    Ein solcher ist nur gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93, NJW 1995, 953 unter II 1 und vom 2. November 1989 - IX ZR 197/88, NJW 1990, 454 unter 3 b bb 1).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
    Birgt die Wertung eines Schweigens als Willenserklärung für den Schweigenden rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile, so ist Zurückhaltung zu wahren (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1980 - VIII ZR 299/79, NJW 1981, 43 unter II 3 b bb; Staudinger/Singer, BGB [2004] Vorbem. zu §§ 116144 Rn. 76).
  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 70/07

    Umfang einer Transportversicherung

  • RG, 30.06.1939 - GSZ 4/38

    Wucherkredit - § 817 S. 2 BGB, 'Leistung'

  • BGH, 24.03.1954 - VI ZR 114/52

    Rechtsmittel

  • RG, 08.10.1909 - II 32/09

    1. Kann aus einem Bordellkaufe, der wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 247/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 156/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 173/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    Die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB) sind im Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 auszugsweise wiedergegeben.

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 (unter II 1) näher dargelegt hat, ist der Anwendungsbereich der in Ziffer 15.4 Satz 1 VB vereinbarten - lediglich passiven - Prozessführungsklausel nicht eröffnet.

    Dazu ist hier erforderlich, dass zum einen das Transportgut der Deutschen Bundesbank überlassen wird und diese zum anderen die - vertragsgemäße - Anweisung erhält, welchem Konto das noch "stofflich" vorhandene Bargeld gutzuschreiben ist (vgl. Senatsurteil im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 3 c).

    Denn dies hätte dazu geführt, dass die zu entsorgenden Gelder einem erweiterten, teils nicht mehr versicherten Zugriff durch die Versicherungsnehmerin ausgesetzt gewesen wären (vgl. Senatsurteil im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 3 d).

    bb) Diese Vorgaben entnimmt das Berufungsgericht für die Entsorgung von Restgeldkassetten jedoch fehlerhaft dem zwischen der Klägerin, der ... AG und der C.    AG geschlossenen Vertrag über das sogenannte ... -Verfahren (vgl. dazu Senatsurteil im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 3 b und c).

    Zudem hat es nicht beachtet, dass bei einer Abwicklung auf diesem Wege eine Versicherung unter dem Vertrag CLS 100-03 nur solange besteht, wie die Klägerin Auftraggeberin der von der A.    GmbH durchgeführten Transporte ist (vgl. dazu Senatsurteil im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 4 a und b cc).

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 16/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    Die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB) sind im Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 auszugsweise wiedergegeben.

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 (unter II 1) näher dargelegt hat, ist der Anwendungsbereich der in Ziffer 15.4 Satz 1 VB vereinbarten - lediglich passiven - Prozessführungsklausel nicht eröffnet.

    Dazu ist hier erforderlich, dass zum einen das Transportgut der Deutschen Bundesbank überlassen wird und diese zum anderen die - vertragsgemäße - Anweisung erhält, welchem Konto das noch "stofflich" vorhandene Bargeld gutzuschreiben ist (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 3 c).

    Nach den festgestellten Umständen zur Abwicklung des Geldtransports ist für ein stillschweigendes Abbedingen der vertraglichen Vereinbarung oder die Annahme einer rechtserheblichen Duldung kein Raum, da dies dazu geführt hätte, dass die zu entsorgenden Gelder einem erweiterten, teils nicht mehr versicherten Zugriff durch die Versicherungsnehmerin ausgesetzt gewesen wären (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 3 d).

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 171/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    Die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB) sind im Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 auszugsweise wiedergegeben.

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 (unter II 1) näher dargelegt hat, ist der Anwendungsbereich der in Ziffer 15.4 Satz 1 VB vereinbarten - lediglich passiven - Prozessführungsklausel nicht eröffnet.

    Dazu ist erforderlich, dass zum einen das Transportgut der Deutschen Bundesbank überlassen wird und diese zum anderen die  vertragsgemäße  Anweisung erhält, welchem Konto das noch "stofflich" vorhandene Bargeld gutzuschreiben ist (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 3 c).

    Denn dies hätte dazu geführt, dass die zu entsorgenden Gelder einem erweiterten, teils nicht mehr versicherten Zugriff durch die Versicherungsnehmerin ausgesetzt gewesen wären (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 3 d).

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 15/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    Die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB) sind im Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 auszugsweise wiedergegeben.

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 (unter II 1) näher dargelegt hat, ist der Anwendungsbereich der in Ziffer 15.4 Satz 1 VB vereinbarten - lediglich passiven - Prozessführungsklausel nicht eröffnet.

    Dazu ist hier erforderlich, dass zum einen das Transportgut der Deutschen Bundesbank überlassen wird und diese zum anderen die - vertragsgemäße - Anweisung erhält, welchem Konto das noch "stofflich" vorhandene Bargeld gutzuschreiben ist (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 3 c).

    Nach den festgestellten Umständen zur Abwicklung des Geldtransports ist für ein stillschweigendes Abbedingen der vertraglichen Vereinbarung oder die Annahme einer rechtserheblichen Duldung kein Raum, da dies dazu geführt hätte, dass die zu entsorgenden Gelder einem erweiterten, teils nicht mehr versicherten Zugriff durch die Versicherungsnehmerin ausgesetzt gewesen wären (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 3 d).

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 172/10

    Geldtransport I

    Die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB) sind im Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 auszugsweise wiedergegeben.

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 251/08 (unter II 1) näher dargelegt hat, ist der Anwendungsbereich der in Ziffer 15.4 Satz 1 VB vereinbarten - lediglich passiven - Prozessführungsklausel nicht eröffnet.

    Dazu ist hier erforderlich, dass zum einen das Transportgut der Deutschen Bundesbank überlassen wird und diese zum anderen die - den Vorgaben des Auftraggebers entsprechende - Anweisung erhält, welchem Konto das noch "stofflich" vorhandene Bargeld gutzuschreiben ist (vgl. Senatsurteil im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 3 c).

    Denn dies hätte dazu geführt, dass die zu entsorgenden Gelder einem erweiterten, teils nicht mehr versicherten Zugriff durch die Versicherungsnehmerin ausgesetzt gewesen wären (vgl. Senatsurteil im Verfahren IV ZR 251/08 unter II 3 d).

  • BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags

    Das ist dann anzunehmen, wenn die geschuldete Übergabe bei Ablieferung des Transportgutes nicht nach den Weisungen des Auftraggebers ausgeführt worden ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 2011 - IV ZR 251/08 unter II 3 b).

    Abgesehen davon hätte eine - hier nicht festgestellte - bloße Duldung von Verstößen des Werttransportunternehmens gegen das vereinbarte Nicht-Konto-Verfahren im Übrigen weder zu einer Änderung seiner entsprechenden Verpflichtung aus dem Transportvertrag geführt (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 2011 - IV ZR 251/08 unter II 3 d) noch läge - wie die Beklagte meint - darin eine Herbeiführung des Versicherungsfalles durch die versicherte Person.

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 179/10

    Klage des Versicherten einer Geld- und Valorentransportversicherung:

    Ein solcher Zugriff ist anzunehmen, wenn die geschuldete Übergabe bei Ablieferung des Transportgutes nicht nach den Weisungen der Klägerin ausgeführt worden ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 2011 - IV ZR 251/08 unter II 3 b), ohne dass die Klägerin - wie das Berufungsgericht meint - aufgrund von § 242 BGB gehindert ist, sich auf den Eintritt eines Versicherungsfalles zu berufen.

    (1) In diesem Zusammenhang ist zwar nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz § 4 des zwischen der Klägerin und der HEROS Transport GmbH geschlossenen Rahmenvertrages entnehmen will, es sei Letzterer untersagt gewesen, transportiertes Geld im so genannten kontogebundenen Überweisungsverfahren (Pooling-Verfahren) zunächst auf ein für die HEROS-Gruppe eingerichtetes Konto verbuchen zu lassen (so auch der Sachverhalt in den Senatsurteilen vom 9. November 2011 - IV ZR 251/08, IV ZR 15/10, IV ZR 16/10, IV ZR 171/10, IV ZR 172/10 und IV ZR 173/10; anders dagegen im Senatsurteil vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 52 ff.; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - IV ZR 156/09, juris Rn. 18 ff. und - IV ZR 247/09 aaO Rn. 20 ff.).

    Allein das Schweigen der Klägerin als Auftraggeberin der Transporte führte nicht zu einem Rechtsverlust und durfte von der insofern nicht schutzwürdigen HEROS Transport GmbH auch nicht als Verzicht auf die Rechte der Klägerin aus dem Transportvertrag verstanden werden (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 2011 - IV ZR 251/08 unter II 3 d).

  • BFH, 29.08.2023 - VII R 1/23

    Zur Anwendbarkeit des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei

    Ein solcher ist nur gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH-Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 251/08, Rz 42).
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 204/10

    Wirksamkeit des Ausschlusses einer Arglistanfechtung in Versicherungsbedingungen

    Da ein Ausschluss der Arglistanfechtung nicht wirksam vereinbart werden konnte, kommt es auf die von der Beschwerde erörterte Frage, ob das Berufungsgericht die genannte Klausel unzutreffend ausgelegt, dabei Vortrag der Klägerin übergangen und abweichend von Urteilen der Oberlandesgerichte Hamm (vom 18. Dezember 2009 - 20 U 137/08, juris Rn. 100 ff.; vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 2011 - IV ZR 16/10, juris Rn. 45, 46) und Düsseldorf (vom 5. November 2008 - 18 U 188/07, juris Rn. 139 ff.; vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 2011 - IV ZR 251/08, juris Rn. 60 ff.) entschieden hat, nicht an.
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den

    Spätestens mit der Zahlungsverweigerung, welche die Beklagte zu 3 mit Schreiben vom 13.06.2014 erklärte (Anlage K 3), befand sie sich gem. § 286 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB ab 14.06.2014 (vgl. BGH VersR 2012, 178) in Verzug.
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 233/09

    Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 33/09

    Kriterien zur Beurteilung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 229/10

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf anteilige Versicherungsleistungen aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 13 A 4149/18

    Anspruch auf Genehmigung für eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb eines

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 115/11
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 152/10

    Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 17/11

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf anteilige Versicherungsleistungen aus

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 264/10

    Anspruch auf Versicherungsleistungen und Schadensersatz aus einer von der

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