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Rechtsprechung
   EuGH, 04.05.2016 - C-477/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8956
EuGH, 04.05.2016 - C-477/14 (https://dejure.org/2016,8956)
EuGH, Entscheidung vom 04.05.2016 - C-477/14 (https://dejure.org/2016,8956)
EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - C-477/14 (https://dejure.org/2016,8956)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pillbox 38

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - Art. 20 - Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter - Gültigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit - Subsidiaritätsprinzip - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Pillbox 38

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - Art. 20 - Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter - Gültigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit - Subsidiaritätsprinzip - ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsangleichung unionsrechtlicher Regelungen zum Inverkehrbringen "Elektronischer Zigaretten"; Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchen aufgrund vermuteter Entscheidungserheblichkeit; Vorabentscheidungsersuchen des britischen High Court of Justice

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - Art. 20 - Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter - Gültigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit - Subsidiaritätsprinzip - ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsangleichung unionsrechtlicher Regelungen zum Inverkehrbringen "Elektronischer Zigaretten"; Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchen aufgrund vermuteter Entscheidungserheblichkeit; Vorabentscheidungsersuchen des britischen High Court of Justice

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Die neue Richtlinie der Europäischen Union über Tabakerzeugnisse ist gültig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeeinschränkungen der EU-Tabakrichtlinie rechtmäßig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schockbilder erlaubt: Tabakrichtlinie abgewiesen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.05.2016)

    Schockbilder auf Zigarettenpackungen sind erlaubt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Pillbox 38

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - Art. 20 - Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter - Gültigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit - Subsidiaritätsprinzip - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2016, 582
 
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Wird zitiert von ... (84)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
    Da das vorlegende Gericht diesen Streit zu entscheiden hat, ist nicht offensichtlich, dass der Ausgangsrechtsstreit nicht real ist (vgl. entsprechend Urteil British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 36 und 38).

    Rn. 18 Was zweitens das Vorbringen betrifft, die Klage auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit ("judicial review") der "Absicht und/oder Verpflichtung" der Regierung des Vereinigten Königreichs zur Umsetzung einer Richtlinie stelle ein Mittel zur Umgehung des durch den AEU-Vertrag errichteten Rechtsbehelfssystems dar, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits mehrere die Gültigkeit von Sekundärrechtsakten betreffende Vorabentscheidungsersuchen, die im Rahmen derartiger Klagen vorgelegt worden waren, für zulässig erklärt hat, u. a. in den Rechtssachen, in denen die Urteile British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741), Intertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312) und Afton Chemical (C-343/09, EU:C:2010:419) ergangen sind.

    Diese Voraussetzung ist im Ausgangsrechtsstreit erfüllt, wie sich aus Rn. 17 des vorliegenden Urteils ergibt (vgl. entsprechend Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 40, und Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 29).

    Rn. 48 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 122, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, EU:C:2010:127, Rn. 86, und Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 67 und 91).

    Folglich ist eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des Ziels, das die zuständigen Organe verfolgen, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 123).

    Rn. 58 Angesichts des, wie im 43. Erwägungsgrund der Richtlinie 2014/40 und im Bericht ENDS festgestellt, wachsenden Marktes für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, sind die nationalen Vorschriften über die Anforderungen, denen diese Produkte entsprechen müssen, in Ermangelung einer unionsweiten Harmonisierung von Natur aus geeignet, den freien Warenverkehr zu behindern (vgl. entsprechend Urteil British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 64).

    Rn. 123 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass in einen auf der Grundlage von Art. 114 AEUV erlassenen Unionsrechtsakt Bestimmungen aufgenommen werden können, die die Umgehung von Vorschriften verhindern sollen, die eine Verbesserung der Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarkts zum Ziel haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutschland/Parlament und Rat, C-376/98, EU:C:2000:544, Rn. 100, sowie British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 82).

    Rn. 149 Da es sich im vorliegenden Fall um einen Bereich handelt - die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts -, der nicht zu den Bereichen gehört, in denen die Union über eine ausschließliche Zuständigkeit verfügt, ist zu prüfen, ob das Ziel der Richtlinie 2014/40 auf Unionsebene besser erreicht werden konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 179 und 180).

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
    Rn. 155 Der durch Art. 16 der Charta gewährte Schutz umfasst die Freiheit, eine Wirtschafts- oder Geschäftstätigkeit auszuüben, die Vertragsfreiheit und den freien Wettbewerb, wie aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervorgeht, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (Urteil Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 42).

    Rn. 157 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gilt die unternehmerische Freiheit jedoch nicht schrankenlos, sondern ist im Zusammenhang mit ihrer gesellschaftlichen Funktion zu sehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 45).

    Rn. 158 Die unternehmerische Freiheit kann somit einer Vielzahl von Eingriffen der öffentlichen Gewalt unterworfen werden, die im allgemeinen Interesse die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beschränken können (Urteil Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 46).

    Rn. 159 Dieser Umstand spiegelt sich vor allem darin wider, auf welche Weise nach Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu handhaben ist (Urteil Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 47).

    Rn. 160 Nach dieser Bestimmung muss jede Einschränkung der Ausübung der in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten gesetzlich vorgesehen sein, deren Wesensgehalt achten und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sein und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (Urteil Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 48).

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung oder die Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung betreffen (Urteil Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24).

    Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25).

    Diese Voraussetzung ist im Ausgangsrechtsstreit erfüllt, wie sich aus Rn. 17 des vorliegenden Urteils ergibt (vgl. entsprechend Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 40, und Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 29).

    Rn. 48 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 122, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, EU:C:2010:127, Rn. 86, und Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 67 und 91).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
    Rn. 18 Was zweitens das Vorbringen betrifft, die Klage auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit ("judicial review") der "Absicht und/oder Verpflichtung" der Regierung des Vereinigten Königreichs zur Umsetzung einer Richtlinie stelle ein Mittel zur Umgehung des durch den AEU-Vertrag errichteten Rechtsbehelfssystems dar, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits mehrere die Gültigkeit von Sekundärrechtsakten betreffende Vorabentscheidungsersuchen, die im Rahmen derartiger Klagen vorgelegt worden waren, für zulässig erklärt hat, u. a. in den Rechtssachen, in denen die Urteile British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741), Intertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312) und Afton Chemical (C-343/09, EU:C:2010:419) ergangen sind.

    Rn. 65 Der Gerichtshof hat jedoch insoweit bereits entschieden, dass das Parlament und der Rat durch eine solche Folgenabschätzung nicht gebunden sind (Urteil Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 57).

  • EuGH, 18.04.2013 - C-368/12

    Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung; Vorabentscheidungsersuchen; Staatliche …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
    Rn. 25 Daher ist entscheidend, dass das nationale Gericht insbesondere die genauen Gründe angibt, aus denen ihm die Gültigkeit von Bestimmungen des Unionsrechts fraglich erscheint, und die Gründe angibt, aus denen es sie für ungültig hält (…vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Greenpeace France u. a., C-6/99, EU:C:2000:148, Rn. 55, sowie Beschluss Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 22).

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Gelegenheit gegeben wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten aufgrund der genannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelte nationale Verfahrensakten (…vgl. insbesondere Urteile Holdijk u. a., 141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 6, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 23, sowie Beschluss Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 24).

  • EuGH, 18.06.2015 - C-508/13

    Estland / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2013/34/EU - …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
    Das Protokoll Nr. 2 stellt außerdem in seinem Art. 5 die Leitlinien auf, nach denen zu bestimmen ist, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil Estland/Parlament und Rat, C-508/13, EU:C:2015:403, Rn. 44).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
    Rn. 123 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass in einen auf der Grundlage von Art. 114 AEUV erlassenen Unionsrechtsakt Bestimmungen aufgenommen werden können, die die Umgehung von Vorschriften verhindern sollen, die eine Verbesserung der Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarkts zum Ziel haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutschland/Parlament und Rat, C-376/98, EU:C:2000:544, Rn. 100, sowie British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 82).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
    Rn. 24 Zum anderen folgt in Bezug auf die Verpflichtung des vorlegenden Gerichts zur Darstellung der Gründe, aus denen es Zweifel bezüglich der Gültigkeit von Art. 20 der Richtlinie 2014/40 hat, aus dem Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, tatsächlich, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht in seiner Vorlageentscheidung die genauen Gründe darlegt, aus denen es eine Beantwortung seiner Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts für entscheidungserheblich hält (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Bertini u. a., 98/85, 162/85 und 258/85, EU:C:1986:246, Rn. 6, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 46, und IATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 31).
  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
    Rn. 18 Was zweitens das Vorbringen betrifft, die Klage auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit ("judicial review") der "Absicht und/oder Verpflichtung" der Regierung des Vereinigten Königreichs zur Umsetzung einer Richtlinie stelle ein Mittel zur Umgehung des durch den AEU-Vertrag errichteten Rechtsbehelfssystems dar, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits mehrere die Gültigkeit von Sekundärrechtsakten betreffende Vorabentscheidungsersuchen, die im Rahmen derartiger Klagen vorgelegt worden waren, für zulässig erklärt hat, u. a. in den Rechtssachen, in denen die Urteile British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741), Intertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312) und Afton Chemical (C-343/09, EU:C:2010:419) ergangen sind.
  • EuGH, 13.04.2000 - C-176/96

    EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Gelegenheit gegeben wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten aufgrund der genannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelte nationale Verfahrensakten (vgl. insbesondere Urteile Holdijk u. a., 141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 6, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 23, …sowie Beschluss Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 24).
  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der …

  • EuGH, 03.09.2015 - C-398/13

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über den Handel mit …

  • EuGH, 17.12.2015 - C-157/14

    Der Natriumgehalt natürlicher Mineralwässer ist auf der Grundlage nicht nur des …

  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche …

  • EuGH, 21.03.2000 - C-6/99

    DER GRUNDSATZ DER VORSORGE WIRD DURCH DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER DIE FREISETZUNG …

  • EuGH, 04.06.2015 - C-579/13

    Die Mitgliedstaaten dürfen langfristig aufenthaltsberechtigte …

  • EuGH, 01.04.1982 - 141/81

    Holdijk

  • EuGH, 12.06.1986 - 98/85

    Bertini / Regione Lazio

  • EuGH, 21.03.2024 - C-61/22

    Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist …

    Rn. 102 Folglich ist der Umstand, dass der Unionsgesetzgeber eine andere, gegebenenfalls belastendere Maßnahme als die nach der Folgenabschätzung empfohlene getroffen hat, für sich genommen kein geeigneter Beweis dafür, dass er die Grenzen dessen überschritten hat, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 65).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/15

    Asociación Profesional Elite Taxi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV …

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit besteht, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten aufgrund der genannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber die dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelten nationalen Verfahrensakten (Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.01.2019 - C-220/17

    Das unionsweite schrittweise Verbot von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, …

    Rn. 32 Es ist jedoch nicht erforderlich, dass ein Gesetzgebungsakt selbst Angaben technischer Natur enthält, und es steht dem Unionsgesetzgeber frei, einen allgemeinen Rechtsrahmen zu schaffen, der gegebenenfalls später konkretisiert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 78 und 139).

    Sofern es an einer Regelung auf Unionsebene fehlt, ist es nämlich Sache der Mitgliedstaaten oder gegebenenfalls der Hersteller selbst, eine zuverlässige Methode festzulegen, mit der die Einhaltung der Anforderung, die sich aus dieser Vorschrift ergibt, sichergestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 101).

    Rn. 36 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der allgemeine unionsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 35).

    Rn. 96 Nach der letztgenannten Bestimmung muss jede Einschränkung der Ausübung der in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten gesetzlich vorgesehen sein, deren Wesensgehalt achten, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sein und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 160).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-358/14   

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https://dejure.org/2015,39246
Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-358/14 (https://dejure.org/2015,39246)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.12.2015 - C-358/14 (https://dejure.org/2015,39246)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - C-358/14 (https://dejure.org/2015,39246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Polen / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - Mentholzigaretten - Wahl von Art. 114 AEUV als Rechtsgrundlage - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Subsidiaritätsprinzip

  • Wolters Kluwer

    Rechtsangleichung im Binnenmarkt für Tabakerzeugnisse mit einem charakteristischen Aroma; Schlussanträge der Generalanwältin zur Nichtigkeitsklage der Republik Polen gegen das Europäische Parlament

  • rechtsportal.de

    Nichtigkeitsklage - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - Mentholzigaretten - Wahl von Art. 114 AEUV als Rechtsgrundlage - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Subsidiaritätsprinzip

  • rechtsportal.de

    Rechtsangleichung im Binnenmarkt für Tabakerzeugnisse mit einem charakteristischen Aroma; Schlussanträge der Generalanwältin zur Nichtigkeitsklage der Republik Polen gegen das Europäische Parlament

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Generalanwältin Kokott hält die neue EU-Tabak-Richtlinie von 2014 für gültig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Generalanwältin hält neue EU-Tabak-Richtlinie von 2014 für gültig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 26.01.2016)

    Kampf gegen das Rauchen: EU-Richtlinie voraussichtlich rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (54)

  • VG Berlin, 21.04.2017 - 14 K 172.16

    EuGH soll die Vereinbarkeit der Tabakrichtlinie mit höherrangigem EU-Recht …

    Rn. 9 Am 4. Mai 2016 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) drei Urteile verkündet, die hier streitige Richtlinienvorschriften betreffen (EuGH, Urteile vom 4. Mai 2016, C-358/14, Polen/Parlament und Rat, EU:C:2016:323; C-547/14, Philip Morris Brands u.a., EU:C:2016:325; C-477/14, Pillbox 38, EU:C:2016:324).

    Zwar ist der Gerichtshof in dem Urteil Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2016:323 (…Rn. 100) offenbar davon ausgegangen, dass die Mengengrenze bei "Mentholzigaretten" erreicht ist.

    Das beruhte aber nur auf "übereinstimmenden Angaben der Beteiligten" und nicht auf objektiven, veröffentlichten Daten (vgl. Schlussanträge zu Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2015:848, Rn. 35 [Fußnote 10]).

    In diese Richtung weist die Argumentation des Gerichtshofs in der Rechtssache Republik Polen/Parlament und Rat (C-358/14, EU:C:2016:323, Rn. 42 ff. [55]; ähnlich: Schlussanträge Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2015:848, Rn. 48 ff.).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Maßnahme fällt[EuGH, Urteile Luxemburg / Parlament und Rat, C 176/09, EU:C:2011:290, Rn. 31 f. m.w.N.; Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 35.][EuGH, Urteile Luxemburg / Parlament und Rat, C 176/09, EU:C:2011:290, Rn. 31 f. m.w.N.; Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 35.].

    Auch betreffend das Ziel der RL, bestehende Handelshemmnisse zu beseitigen bzw. der Entstehung von Handelshemmnissen vorzubeugen (Art. 1 sowie Erwägungsgründe Nr. 5 und 15 der Richtlinie 2014/40; Urteile Polen/Parlament und Rat, C-358/14:, EU:C:2016:323, Rn. 31 ff.;… Philip Morris Brands u.a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 94/134), ist nicht erkennbar, dass und gegebenenfalls warum sich die beiden Sachverhalte hinsichtlich eines etwaigen Harmonisierungsbedarfs unterscheiden sollten.

    Auch müssen die durch die Regelung bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen[Urteile Philip Morris Brands u.a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 165; Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2016:323, Rn. 78, jeweils m.w.N.][Urteile Philip Morris Brands u.a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 165; Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2016:323, Rn. 78, jeweils m.w.N.].

    In einem solchen Fall ist eine Maßnahme nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Ziels offensichtlich ungeeignet ist[Urteile Philip Morris Brands u.a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 166; Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2016:323, Rn. 79; British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 123.][Urteile Philip Morris Brands u.a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 166; Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2016:323, Rn. 79; British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 123.].

    Rn. 128 Der Gerichtshof hat in den am 4. Mai 2016 entschiedenen Rechtssachen Polen/Parlament und Rat sowie Philip Morris Brands die Frage der Verhältnismäßigkeit des "Aromaverbots" aus Art. 7 Abs. 1 und 7 der RL bereits geprüft und eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verneint (Urteile Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2016:323, Rn. 104;… Philip Morris Brands u.a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 191).

    Der Gerichtshof hat die Verhältnismäßigkeit des Verbots maßgeblich mit der Existenz der Ausnahmeregelung in Art. 7 Abs. 14 der RL begründet (Urteile Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2016:323, Rn. 100;… Philip Morris Brands u.a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 188).

    Wie kann der Verbraucher sonst eine Wahl zwischen aromatisierten und nicht aromatisierten Tabakerzeugnissen treffen?[vgl. Schlussanträge zu Philip Morris Brands u.a., C-547/14, EU:C:2015:853, Rn. 224; Schlussanträge zu Polen/ Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2015:848, Rn. 28.][vgl. Schlussanträge zu Philip Morris Brands u.a., C-547/14, EU:C:2015:853, Rn. 224; Schlussanträge zu Polen/ Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2015:848, Rn. 28.].

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2026 - C-553/24

    Generalanwältin Ćapeta: Die Klage der französischen Nationalversammlung …

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Polen/Parlament und Rat (C-358/14, EU:C:2015:848, Nrn. 143 und 144) (zur Abgrenzung des Erfordernisses der Rechtsgrundlage, in casu der Harmonisierung des Binnenmarkts gemäß Art. 114 AEUV, vom Subsidiaritätsprinzip).

    {FN:61} Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Polen/Parlament und Rat (C-358/14, EU:C:2015:848, Nr. 142).

    {FN:66} Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Polen/Parlament und Rat (C358/14, EU:C:2015:848, Nr. 164).

    {FN:71} In ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Polen/Parlament und Rat (C-358/14, EU:C:2015:848, Nrn. 146 und 147) hat Generalanwältin Kokott auf einer ähnlichen Linie die Ansicht vertreten, dass der Gerichtshof nur eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle ausüben könne; der Gerichtshof könne sinnvollerweise nur kontrollieren, ob sich die Unionsorgane bei der Ausübung ihrer Kompetenzen in den Grenzen des ihnen eingeräumten Beurteilungsspielraums gehalten hätten und ob ihnen offensichtliche Fehler unterlaufen seien.

    {FN:74} Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Polen/Parlament und Rat (C-358/14, EU:C:2015:848, Nrn. 177 bis 188), die anmerkt, dass in jenem Verfahren trotz der Verwendung einer Standardformulierung die Nachweise ausreichend waren, die Unionsorgane jedoch ermahnt, von floskelartigen Formulierungen abzusehen und die Präambel mit hinreichend substanziellen und auf die jeweiligen Maßnahmen zugeschnittenen Ausführungen zum Subsidiaritätsprinzip aufzuwerten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2018 - C-220/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass …

    Er stützt sich in diesem Zusammenhang auf die übereinstimmenden Angaben der Verfahrensbeteiligten der diesem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2015:848, Fn. 10).

    {FN:42} Die Generalanwältin Kokott hat sich in ihren Schlussanträgen in den Rechtssachen Polen/Parlament und Rat (C-358/14, EU:C:2015:848, Nr. 28) und Philip Morris Brands u. a. (C-547/14, EU:C:2015:853, Nr. 224) für eine restriktive Auslegung von Art. 13 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2014/40 ausgesprochen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für …

    {FN:28} - Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Polen/Parlament und Rat (C-358/14, EU:C:2015:848, Nr. 89), Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2015:854, Nr. 58) und Philip Morris Brands u. a. (C-547/14, EU:C:2015:853, Nr. 150).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-398/13

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EU) Nr. …

    {FN:2} - Weitere Rechtsstreitigkeiten zu Art. 114 AEUV sind anhängig, namentlich die Rechtssachen C-358/14 (Polen/Parlament und Rat), C-477/14 (Pillbox 38) und C-547/14 (Philip Morris u. a.).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-477/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39463
Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-477/14 (https://dejure.org/2015,39463)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.12.2015 - C-477/14 (https://dejure.org/2015,39463)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - C-477/14 (https://dejure.org/2015,39463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pillbox 38

    Rechtsangleichung - Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU - Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - Elektronische Zigaretten ("E-Zigaretten") - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz der Rechtssicherheit - Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsangleichung unionsrechtlicher Regelungen zum Inverkehrbringen "Elektronischer Zigaretten"; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des britischen High Court of Justice

  • rechtsportal.de

    Rechtsangleichung - Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU - Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - Elektronische Zigaretten ('E-Zigaretten') - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz der Rechtssicherheit - Grundsatz ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsangleichung unionsrechtlicher Regelungen zum Inverkehrbringen "Elektronischer Zigaretten"; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des britischen High Court of Justice

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 26.01.2016)

    Kampf gegen das Rauchen: EU-Richtlinie voraussichtlich rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (78)

  • EuG, 13.07.2022 - T-227/21

    The General Court upholds the decisions of the Commission accepting a referral …

    Mit diesen beiden Komponenten des Subsidiaritätsprinzips wird letztlich aus zwei verschiedenen Blickwinkeln ein und dieselbe Frage erörtert, und zwar die, ob zur Verwirklichung der in Aussicht genommenen Ziele auf Unionsebene oder auf mitgliedstaatlicher Ebene gehandelt werden soll (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2015:854, Rn. 165).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für …

    {FN:28} - Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Polen/Parlament und Rat (C-358/14, EU:C:2015:848, Nr. 89), Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2015:854, Nr. 58) und Philip Morris Brands u. a. (C-547/14, EU:C:2015:853, Nr. 150).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-482/17

    Generalanwältin Sharpston schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage der …

    {FN:83} Vgl. entsprechend Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2015:854, Nr. 72).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-574/16

    Grupo Norte Facility - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Befristete …

    {FN:39} Vgl. auch meine Schlussanträge in den Rechtssachen Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2015:854, Rn. 38), Pilkington Group u. a./Kommission (…C-101/15 P, EU:C:2016:258, Rn. 66) und Vervloet u. a. (…C-76/15, EU:C:2016:386, Rn. 47), in denen ich jeweils ausführe, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht je nach Rechtsgebiet unterschiedlich ausgelegt und angewandt werden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-677/16

    Montero Mateos - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Befristete …

    {FN:37} Vgl. auch meine Schlussanträge in den Rechtssachen Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2015:854, Rn. 38), Pilkington Group u. a./Kommission (…C-101/15 P, EU:C:2016:258, Rn. 66) und Vervloet u. a. (…C-76/15, EU:C:2016:386, Rn. 47), in denen ich jeweils ausführe, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht je nach Rechtsgebiet unterschiedlich ausgelegt und angewandt werden kann.
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