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Rechtsprechung
   EGMR, 07.02.2012 - 40660/08, 60641/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9
EGMR, 07.02.2012 - 40660/08, 60641/08 (https://dejure.org/2012,9)
EGMR, Entscheidung vom 07.02.2012 - 40660/08, 60641/08 (https://dejure.org/2012,9)
EGMR, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 40660/08, 60641/08 (https://dejure.org/2012,9)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Art. 10 und Art. 8 EMRK
    EGMR verhandelt über Beschwerden des Springer-Verlags sowie von Caroline und Ernst August von Hannover

  • lehofer.at (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Caroline Nr. 2": Pressefreiheit und Schutz der Privatsphäre im Fall von Hannover Nr. 2

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
  • spiegel.de (Pressemeldung, 07.02.2012)

    Prinzessin-Caroline-Urteil: Abdruck von Urlaubsfoto rechtens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Caroline und Prinz Ernst August von Hannover - Zur Berichterstattung über das Privatleben Prominenter

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Prinzessin Caroline von Hannover gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • beck.de (Kurzinformation)

    Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Schutz der Pressefreiheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EGMR: Veröffentlichung von Urlaubsfotos von Prinzessin Carolin zulässig - Gerichtshof verneint Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Besprechungen u.ä. (6)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 8 Abs. 1 EMRK
    Voraussetzungen einer zulässigen Berichterstattung über das Privatleben Prominenter (Judith Janna Märten; ZIS 2/2012, S. 276-278)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der deutschen Presse den Rücken gestärkt

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Straßburg schont Paparazzi-Journalismus

  • lehofer.at (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Caroline Nr. 2": Pressefreiheit und Schutz der Privatsphäre im Fall von Hannover Nr. 2

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    EGMR entscheidet für und gegen Deutschland: BILD Dir Deine Meinungsfreiheit

  • medienrecht-blog.com (Entscheidungsbesprechung)

    Deutschland siegt und verliert vor dem EGMR

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1053
  • GRUR 2012, 745
  • DÖV 2012, 362
  • ZUM 2012, 551
 
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Wird zitiert von ... (429)Zitiert selbst (57)

  • EGMR, 07.02.2012 - 39954/08

    Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch …

    Auszug aus EGMR, 07.02.2012 - 40660/08
    Am 30. März 2010 hat die Kammer, die sich aus den Richtern Peer Lorenzen, Präsident, Renate Jaeger, Karel Jungwiert, Rait Maruste, Mark Villiger, Mirjana Lazarova Trajkovska und Zdravka Kalaydjieva sowie der Sektionskanzlerin Frau Claudia Westerdiek zusammensetzte, nach Beschluss, die Beschwerden mit der ebenfalls von ihr am 13. November 2008 übermittelten Beschwerde S. AG ./. Deutschland (Nr. 39954/08), die das Verbot gegen die beschwerdeführende Gesellschaft betrifft, zwei Reportagen über die Festnahme und die strafrechtliche Verurteilung eines Fernsehdarstellers zu veröffentlichen, zu verbinden, die Rechtssache an die Große Kammer abgegeben, nachdem die zu diesem Zweck konsultierten Parteien der Maßnahme nicht widersprochen hatten.(Artikel 30 der Konvention und Artikel 72 der Verfahrensordnung).

    Der Gerichtshof stellt fest, dass die Kammer, bevor sie die Sache an die Große Kammer abgegeben hat, die vorliegenden Beschwerden mit der Beschwerde in der Sache S. AG ./. Deutschland (Nr. 39954/08 - Randnummer 3 oben) verbunden hat.

    In Anbetracht des Sachverhalts und der in diesen Rechtssachen aufgeworfenen substanziellen Fragen erachtet die Große Kammer es jedoch für zweckdienlich, die Beschwerde Nr. 39954/08 von den vorliegenden Beschwerden zu trennen.

    Er trennt die Beschwerde S. AG ./. Deutschland (Nr. 39954/08) von den vorliegenden Beschwerden;.

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von …

    Auszug aus EGMR, 07.02.2012 - 40660/08
    Mit Urteil vom 6. März 2007 (Nr. VI ZR 51/06) wies der Bundesgerichtshof das Rechtsmittel der Beschwerdeführerin in Bezug auf das erste Foto zurück.

    Mit Entscheidung vom 26. Februar 2008 wies der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin (1 BvR 1626/07) und des Verlagshauses E. (1 BvR 1602/07) gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (VI ZR 51/06) zurück.

    Mit Urteil vom 6. März 2007 (Nr. VI ZR 14/06) wies der Bundesgerichtshof die Revision der Beschwerdeführerin aus den gleichen Gründen zurück, die er bereits in seinem an demselben Tag ergangenen Urteil dargelegt hat (VI ZR 51/06 - Rdnrn. 28-39 oben).

    Er stützte seine Schlussfolgerungen auf dieselben in seinem Urteil mit Geschäftszeichen VI ZR 51/06 mit gleichem Datum aufgeführten Gründe (siehe Rdnrn. 28-39 oben).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 14/06

    Prominentenfotos I - Von Hannover

    Auszug aus EGMR, 07.02.2012 - 40660/08
    Mit Urteil vom 6. März 2007 (Nr. VI ZR 14/06) wies der Bundesgerichtshof die Revision der Beschwerdeführerin aus den gleichen Gründen zurück, die er bereits in seinem an demselben Tag ergangenen Urteil dargelegt hat (VI ZR 51/06 - Rdnrn. 28-39 oben).

    Mit Urteil vom 6. März 2007 (VI ZR 13/06), wies der Bundesgerichtshof die Revision des Beschwerdeführers aus den gleichen Gründen zurück, die er bereits in seinem an demselben Tag ergangenen Urteil dargelegt hat (VI ZR 14/06 - Rdnr. 57 oben).

    In seinen Ausführungen hat das innerstaatliche Gericht die unterschiedlichen in Rede stehenden Interessen abgewogen und dabei die Standards der Konvention berücksichtigt, so wie diese im Urteil des Europäischen Gerichtshofs niedergelegt sind (BGH Urt. v. 6.3.2007, VI ZR 14/06, auf www.bundesgerichtshof.de verfügbar (...).".

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Ebenso hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt die Prüfung des Bundesgerichtshofs nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG in Deutschland als mit dem in Art. 8 der Grundrechtecharta der EU verankerten Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten für vereinbar erklärt (EGMR 7. Februar 2012 - 40660/08, 60641/08 -).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …

    Dass bei der Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten alle hierdurch im Ergebnis betroffenen Grundrechte berücksichtigt werden müssen, ergibt sich nicht nur ohne weiteres aus dem der Charta unterliegenden Grundsatz der umfassenden Grundrechtsbindung selbst, sondern entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. nur EuGH…, Urteil vom 29. Januar 2008, Promusicae, C-275/06, EU:C:2008:54, Rn. 65 ff.;… Urteil vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 41 f.; EGMR [GK], von Hannover v. Deutschland, Urteil vom 7. Februar 2012, Nr. 40660/08 und 60641/08, § 106 m.w.N.).

    Entsprechend führt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aus, dass die in Art. 10 und Art. 8 EMRK garantierten Rechte prinzipiell ("as a matter of principle") die gleiche Beachtung verdienen (vgl. EGMR [GK], von Hannover v. Deutschland, Urteil vom 7. Februar 2012, Nr. 40660/08 und 60641/08, § 106 m.w.N.; Delfi v. Estland, Urteil vom 16. Juni 2015, Nr. 64569/09, § 139).

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1011/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Ebenso hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt die Prüfung des Bundesgerichtshofs nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG in Deutschland als mit dem in Art. 8 der Grundrechtecharta der EU verankerten Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten für vereinbar erklärt (EGMR 7. Februar 2012 - 40660/08, 60641/08 -).
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