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Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.1990 - 142/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,76
EuGH, 21.03.1990 - 142/87 (https://dejure.org/1990,76)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.1990 - 142/87 (https://dejure.org/1990,76)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 1990 - 142/87 (https://dejure.org/1990,76)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1

  • EU-Kommission PDF

    Belgien / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 93 Absätze 2 und 3
    1 . Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Unterlassene Meldung - Durchführung vor Erlaß der abschließenden Entscheidung der Kommission - Anordnungsbefugnis der Kommission - Weigerung, dieser Anordnung nachzukommen - Folgen

  • EU-Kommission

    Belgien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung der Kommission über die Rückforderung rechtswidrig gewährter Beihilfen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei kontradiktorischer Prüfung der Beihilfe; Unmöglichkeit der Rückforderung der Beihilfe auf Grund des Befindens der SA Tubemeuse in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Unterlassene Meldung - Durchführung vor Erlaß der abschließenden Entscheidung der Kommission - Anordnungsbefugnis der Kommission - Weigerung, dieser Anordnung nachzukommen - Folgen - [EWG-Vertrag, Artikel 93 Absätze 2 und 3]

  • rechtsportal.de

    1. Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Unterlassene Meldung - Durchführung vor Erlaß der abschließenden Entscheidung der Kommission - Anordnungsbefugnis der Kommission - Weigerung, dieser Anordnung nachzukommen - Folgen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen für ein Unternehmen der Stahlröhrenindustrie - Rückforderung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (223)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    Nach den Urteilen vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 ( Philip Morris, Slg. 1980, 2671 ) und vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85 ( Französische Republik/Kommission, Slg. 1987, 4393 ) schließt weder der verhältnismässig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismässig geringe Grösse des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus.
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    14 Zu den Folgen der Verstösse gegen diese Bestimmung hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87 ( Französische Republik/Kommission, Slg. 1990, 0000 ) folgendes ausgeführt.
  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    66 Hierzu ist festzustellen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( vgl. z. B. das Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Slg. 1987, 901 ) die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit ist.
  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    25 Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand, in welcher Form auch immer, an Unternehmen staatliche Beihilfen darstellen können, wenn die Voraussetzungen des Artikels 92 EWG-Vertrag erfuellt sind ( vgl. die Urteile vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills, Slg. 1984, 3809, und vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek, Slg. 1985, 809 ).
  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    61 Die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Beihilfe erfolgt grundsätzlich nach dem einschlägigen nationalen Verfahrensrecht; allerdings darf die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung dadurch nicht praktisch unmöglich werden ( vgl. das Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1989, 175 ).
  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    25 Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand, in welcher Form auch immer, an Unternehmen staatliche Beihilfen darstellen können, wenn die Voraussetzungen des Artikels 92 EWG-Vertrag erfuellt sind ( vgl. die Urteile vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills, Slg. 1984, 3809, und vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek, Slg. 1985, 809 ).
  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    46 Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung, insbesondere in den Urteilen vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84 ( Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263 ) und vom 11. November 1987 (… a. a. O.), entschieden hat, ist die Gewährung des rechtlichen Gehörs in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts und muß auch dann sichergestellt werden, wenn eine besondere Regelung fehlt.
  • EuGH, 11.11.1987 - 259/85

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    Nach den Urteilen vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 ( Philip Morris, Slg. 1980, 2671 ) und vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85 ( Französische Republik/Kommission, Slg. 1987, 4393 ) schließt weder der verhältnismässig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismässig geringe Grösse des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus.
  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …

    24 Die Rückforderung der Beihilfe findet grundsätzlich nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts statt; jedoch darf dessen Anwendung die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen (vgl. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 61, und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 12; ebenso vorerwähntes Urteil Deutsche Milchkontor u. a. für die Rückforderung von Gemeinschaftsbeihilfen).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Qualifizierung als Beihilfe nämlich, dass alle in diesem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 20, und vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, in welcher Form sie auch erfolgen, nur dann staatliche Beihilfen darstellen können, wenn alle Voraussetzungen des Artikels 87 Absatz 1 EG erfüllt sind (u. a. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, und vom 14. September 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 20).
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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 15.06.1987 - 142/87 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1720
EuGH, 15.06.1987 - 142/87 R (https://dejure.org/1987,1720)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.1987 - 142/87 R (https://dejure.org/1987,1720)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1987 - 142/87 R (https://dejure.org/1987,1720)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 93; ; EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 185

  • EU-Kommission PDF

    Belgien / Kommission

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 185; VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 83 PAR *2
    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN DES ANTRAGSTELLERS

  • EU-Kommission

    Belgien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gewährung staatlicher Beihilfen; Antrag auf einstweilige Anordnung; Anmeldung einer Forderung

  • rechtsportal.de

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN DES ANTRAGSTELLERS - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 185 - VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 83 PAR *2]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.02.1986 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.06.1987 - 142/87
    UNTER HINWEIS AUF DIE RECHTSSACHE 310/85 R ( BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES VOM 16. FEBRUAR 1986, DEUFIL/KOMMISSION, SLG. 1986, 537 ) HEBT DIE KOMMISSION HERVOR, DIE DER SA TUBEMEUSE OFFENSTEHENDE MÖGLICHKEIT, INNERSTAATLICHE RECHTSBEHELFE EINZULEGEN, UM DIE FRAGLICHE MASSNAHME ANZUFECHTEN ODER IHRE VOLLSTRECKUNG AUFZUSCHIEBEN, BESEITIGE JEDE GEFAHR, DASS IHR IM FALLE DER DURCHFÜHRUNG DER ENTSCHEIDUNG VOM 4.*FEBRUAR 1987 EIN SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN ENTSTEHE.
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    52 Die Kommission wendet gegen die Zulässigkeit des vorliegenden Antrags auf einstweilige Anordnung ein, die Antragstellerin hätte warten müssen, bis die BvS vor den deutschen Gerichten ein Verfahren zur Rückforderung der streitigen Beihilfe einleite, um dann alle ihr zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26, im Folgenden: Beschluss Tubemeuse; Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-276/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2001, I-8055).

    30 und 31, und Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, im Folgenden: Urteil Tubemeuse, Randnrn.

  • EuG, 03.12.2002 - T-181/02

    Neue Erba Lautex / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Sie ist der Ansicht, die Antragstellerin hätte die Einleitung des Rückforderungsverfahrens durch die BvS und die SAB abwarten und dann von den ihr gegen diese Rückforderung zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfen Gebrauch machen müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-276/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2001, I-8055; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26).

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt weder der verhältnismäßig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24, und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 43; Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 48).

  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - "Rechtsmittel - Beschluss des …

    Unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R (Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22) und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R (Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26) trägt die Kommission vor, die Antragstellerin müsse zunächst mittels einer Klage vor einem nationalen Gericht versuchen, einen etwaigen Schaden abzuwenden.
  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02

    Le Levant 015 u.a. / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Hiernach ist festzustellen, dass die Antragsteller, die die Absicht bekundet haben, die ihnen in Frankreich zur Verfügung stehenden Klagemöglichkeiten auszuschöpfen, da der Vollzug der streitigen Entscheidung ihrer Meinung nach die Einleitung von Gerichtsverfahren rechtfertigen würde, auch wenn dies mit Unannehmlichkeiten verbunden sei, nichts dafür vorgetragen haben, dass die ihnen nach dem nationalen Recht zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfe gegen die Rückgängigmachung der Steuerermäßigungen es ihnen nicht ermöglichen würden, den Eintritt eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens abzuwenden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 6. Dezember 1996 in der Rechtssache T-155/96 R, Stadt Mainz/Kommission, Slg. 1996, II-1655, Randnr. 25).
  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG - …

    Dieser hat deshalb den Nachweis zu erbringen, dass er den Ausgang des Verfahrens zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne selbst einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen für ihn hätte (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. Juni 1987, Belgien/Kommission, 124/87 R, Slg. 1987, 2589, Randnr. 23, und vom 8. Mai 1991, Belgien/Kommission, C-356/90 R, Slg. 1991, I-2423, Randnrn.
  • EuG, 12.09.2001 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - "Verfahren des vorläufigen …

    In Bezug auf die Schwere des angeblich durch die angefochtenen Verordnungen verursachten Schadens tragen die Antragstellerinnen in ihren ergänzenden Erklärungen als Antwort auf eine in der mündlichen Verhandlung gestellte Frage vor, dass das Recht, einstweilige Anordnungen zu beantragen, zwar auf Fälle begrenzt sei, in denen ein Antragsteller seine eigenen Interessen zu wahren suche, dass diese Bedingung im vorliegenden Fall aber erfüllt sei, weil der Verweis auf den Schaden, den andere Unternehmen des Dole-Konzerns erleiden könnten, nicht als Verweis auf einen abstrakten, von Dritten erlittenen Schaden auszulegen sei (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Slg. 1987, 2589).
  • EuG, 15.05.2003 - T-47/03

    Sison / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Restriktive Maßnahmen …

    Angesichts dieser Umstände hat der Antragsteller nicht dargetan, dass die Möglichkeit, von den nationalen Behörden eine Genehmigung gemäß den Artikeln 5 und 6 der Verordnung Nr. 2580/2001 zu erhalten, und die innerstaatlichen Rechtsbehelfe, die ihm nach niederländischem Recht gegen nach diesen Bestimmungen erlassene Beschlüsse der nationalen Behörden zur Verfügung stehen, nicht die Abwendung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens ermöglichen würden (vgl. entsprechend Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 6. Dezember 1996 in der Rechtssache T-155/96 R, Stadt Mainz/Kommission, Slg. 1996, II-1655, Randnr. 25, und vom 3. Dezember 2002 in der Rechtssache T-181/02 R, Neue Erba Lautex/Kommission, Slg. 2002, II-5081, Randnr. 109).
  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon-Rupel / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Verfahren des vorläufigen …

    Einhypothetischer, unbestimmter und potentieller Schaden sei kein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 21).
  • EuG, 23.05.2005 - T-85/05

    Dimos Ano Liosion u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Ein derart ungewisser Schaden kann die beantragte Aussetzung nicht rechtfertigen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 25, und vom 16. Juli 1993 in der Rechtssache C-296/93 R, Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-4181 Randnr. 26, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. November 2004 in der Rechtssache T-316/04, Wam/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 31).
  • EuGH, 08.05.1991 - C-356/90

    Belgien / Kommission

    23 Was diesen vom Antragsteller behaupteten Schaden angeht, ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung (siehe insbesondere den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589) die Partei, die die Aussetzung begehrt, den Nachweis zu erbringen hat, daß sie den Ausgang des Hauptverfahrens nicht abwarten kann, ohne selbst einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen für sie hätte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

  • EuG, 21.10.1996 - T-107/96

    Pantochim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche …

  • EuGH, 06.05.1988 - 111/88

    Griechenland / Kommission

  • EuG, 15.12.1992 - T-96/92

    Comité Central d'Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources und andere …

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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,16784
Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87 (https://dejure.org/1989,16784)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.09.1989 - 142/87 (https://dejure.org/1989,16784)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. September 1989 - 142/87 (https://dejure.org/1989,16784)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen für ein Unternehmen der Stahlröhrenindustrie - Rückforderung

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Die Möglichkeit, daß die Kommission den Mitgliedstaaten diese Rückforderung im Rahmen der gleichen Entscheidung (nach Artikel 93 Absatz 2) aufgibt, mit der über die Vereinbarkeit befunden wurde, ist vom Gerichtshof bereits in dem Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 anerkannt worden27.

    - Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1973, 813.

    In dem Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 hat der Gerichtshof, wenn auch nur in einem Obiter dictum, festgestellt, daß die Regelung des Artikels 93 Absatz 3.

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Ferner hat der Gerichtshof in dem Urteil Intermills ausgeführt:.

    Befindet sich das Gesellschaftskapital im Besitz der öffentlichen Hand, ist insbesondere zu prüfen, ob ein privater Gesellschafter in einer vergleichbaren Lage unter Zugrundelegung der Renta- 37 - Vgl. insbesondere die Urteile vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills, Slg. 1984, 3809, vom 13. März 1985 in den verbundenen Rechtssachen 296/82 und 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek, Slg. 1985, 809, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84 Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263.

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Binnen zwei Monaten von der Mitteilung an (so die Rechtsprechung des Gerichtshofes, Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 170/73, Lorenz, Slg. 1973, 1471) bzw. binnen einem Monat, wenn es um Einzelbeihilfen geht, hat die Kommission zu entscheiden, ob das kontradiktorische Verfahren einzuleiten ist.

    Lorenz GmbH, Slg. 1973, 1471.

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Beispiele in dieser Richtung finden sich, abgesehen von dem bereits genannten Urteil in der Rechtssache 173/73, auch in dem Urteil in der Rechtssache 234/84 (Belgien/Kommission), in dem Beschluß in der Rechtssache 310/85 (Deufil) und in dem Urteil in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Bundesrepublik 20 - Urteil vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/ Kommission, Slg. 1974, 709.
  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Die Kommission hat in der angefochtenen Entscheidung insbesondere festgestellt, daß es in einem kom- 39 - Diese vom Gerichtshof aus Anlaß der Auslegung der Artikel 85 und 86 aufgestellten Grundsätze (vgl. insbesondere das Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78, Hugin, Slg. 1979, 1869) betreffen ebenfalls Artikel 92, da die Voraussetzung der Beeinträchtigung des Handels innerhalb der Gemeinschaft im Rahmen dieser drei, allesamt dem Kapitel "Wettbewerbsregeln" des Vertrages zugehörigen Bestimmungen eindeutig ein und dieselbe Funktion hat.
  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Befindet sich das Gesellschaftskapital im Besitz der öffentlichen Hand, ist insbesondere zu prüfen, ob ein privater Gesellschafter in einer vergleichbaren Lage unter Zugrundelegung der Renta- 37 - Vgl. insbesondere die Urteile vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills, Slg. 1984, 3809, vom 13. März 1985 in den verbundenen Rechtssachen 296/82 und 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek, Slg. 1985, 809, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84 Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263.
  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Bezeichnend in dieser Richtung ist das Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, mit dem der Gerichtshof einer Klage der Bundesrepublik stattgegeben hat, mit der festgestellt werden sollte, daß die Kommission dadurch, daß sie es unterlassen hatte, das entsprechende Prüfungsverfahren einzuleiten, ihre Pflichten aus Ajtikcl 93 Absatz 2 verletzt hatte.
  • EuGH, 06.02.1986 - 310/85

    Deufil / Kommission

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

  • EuGH, 09.10.1984 - 91/83

    Heineken

  • EuGH, 11.12.1973 - 121/73

    Markmann AG / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 11.12.1973 - 141/73

    Lohrey / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 11.12.1973 - 122/73

    Nordsee GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • RG, 10.11.1888 - V 294/88

    Rechtsmittelzustellung; Prozessbevollmächtigter

  • EuGH - 162/88 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Frankreich / Kommission

  • EuGH - 61/88 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Frankreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93

    Bundesrepublik Deutschland, Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH und Bremer …

    In seinen Schlussanträgen vom 19. September 1989 in der Rechtssache C-142/87 (Nr. 7) hat Generalanwalt Tesauro dazu folgendes ausgeführt: "Diese Prüfung stellt ... eine rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung konstitutiver Art [für die Beihilfe] dar, deren Bedeutung noch durch den Umstand mitgetragen wird, daß die Prüfung mit dem Inhalt der staatlichen Maßnahme befasst ist und daher ... weitgehend vom Ermessen getragene politische und wirtschaftliche Wertungen mit sich bringt."(85).

    (47) - Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache 142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 35).

    (78) - Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, in Fußnote 47 bereits angeführt).

    (94) - Urteil 142/87 (Belgien/Kommission, in Fußnote 47 bereits angeführt), Randnr. 63. Siehe auch Urteil Spanien/Kommission (in Fußnote 87 bereits angeführt), Randnr. 80.

    Generalanwalt Tesauro hat hierzu in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, in Fußnote 47 bereits angeführt) folgendes ausgeführt: "Vielleicht ist eine solche Vorsicht übertrieben, weil ein energischeres Vorgehen die Bedenklichkeit der unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot des Artikels 93 Absatz 3 gewährten Beihilfen deutlicher in Erscheinung treten ließe" (Slg. 1990, 979, Nr. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Steuer auf …

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 19. September 1989 in der Rechtssache 142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Nr. 7) und Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 29. November 2005 in der Rechtssache C-368/04 (Transalpine Ölleitung in Österreich, Slg. 2006, I-0000, Nr. 86).

    {FN:16} - Vgl. Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnrn. 11 und 12) und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 40/85 (Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2321, Randnr. 22); vgl. auch Urteile des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95 (Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 46) und vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-35/99 (Keller und Keller Meccanica/Kommission, Slg. 2002, II-261, Randnr. 85).

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Rechtsprechung
   RG, 01.03.1887 - 142/87   

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RG, 01.03.1887 - 142/87 (https://dejure.org/1887,390)
RG, Entscheidung vom 01.03.1887 - 142/87 (https://dejure.org/1887,390)
RG, Entscheidung vom 01. März 1887 - 142/87 (https://dejure.org/1887,390)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 15, 349
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