Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 29.09.2011 - C-521/09 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,307
EuGH, 29.09.2011 - C-521/09 P (https://dejure.org/2011,307)
EuGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - C-521/09 P (https://dejure.org/2011,307)
EuGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - C-521/09 P (https://dejure.org/2011,307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Elf Aquitaine / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines ...

  • EU-Kommission PDF

    Elf Aquitaine SA gegen Europäische Kommission.

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines ...

  • EU-Kommission

    Elf Aquitaine / Kommission

  • Betriebs-Berater

    Zurechnung eines Kartells bei Beteiligung der Tochtergesellschaft

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG Art. 81 (AEUV Art. 101); VO (EG) Nr. 1/2003 Art. 2; EG Art. 81; EMRK Art. 6
    Begründungsmangel bei Feststellung der Verantwortlichkeit einer Muttergesellschaft für ihre Tochtergesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • handelsblatt.com (Rechtsprechungsübersicht)

    Neues zur Konzernhaftung für Kartellverstöße

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zurechnung eines Kartells bei Beteiligung der Tochtergesellschaft

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 15. Dezember 2009 von der Elf Aquitaine SA gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009 in der Rechtssache T-174/05, Elf Aquitaine/Kommission

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (121)Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-521/09
    Rn. 46 Das Gericht habe die der Verfolgungsbehörde obliegende Beweislast in unzulässiger Weise umgekehrt, insbesondere indem es die Indizien aus dem Bündel, das die Rechtsmittelführerin der Kommission in Übereinstimmung mit dem Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 65), vorgelegt habe, eines nach dem anderen zurückgewiesen habe.

    Entsprechend den Vorgaben, die sich aus dem oben genannten Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission ergäben, beziehe sich dieses Bündel auf die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verbindungen zwischen ihrer Tochtergesellschaft und ihr selbst, die geeignet seien, nachzuweisen, dass sie und ihre Tochtergesellschaft keine wirtschaftliche Einheit darstellten.

    Rn. 54 Nach ständiger Rechtsprechung kann einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen zwischen den beiden Rechtssubjekten (vgl. Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 58, und General Química u. a./Kommission, Randnr. 37).

    Rn. 55 Da nämlich in einem solchen Fall die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft Teil ein und derselben wirtschaftlichen Einheit sind und damit ein Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG bilden, kann die Kommission eine Entscheidung, mit der Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft richten, ohne dass deren persönliche Beteiligung an der Zuwiderhandlung nachzuweisen wäre (vgl. Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 59, und General Química u. a./Kommission, Randnr. 38).

    Rn. 56 Der Gerichtshof hat insoweit ausgeführt, dass in dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Union verstoßen hat, zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben kann und zum anderen eine widerlegbare Vermutung besteht, dass diese Muttergesellschaft tatsächlich einen solchen Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (im Folgenden: Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses) (vgl. u. a. Urteile vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission, 107/82, Slg. 1983, 3151, Randnr. 50, Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 60, General Química u. a./Kommission, Randnr. 39, und ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., Randnr. 97).

    Die Kommission kann in der Folge die Muttergesellschaft als Gesamtschuldnerin für die Zahlung der gegen ihre Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße in Anspruch nehmen, sofern die Muttergesellschaft, der es obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, keine ausreichenden Beweise dafür erbringt, dass ihre Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig auftritt (vgl. Urteile vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Commission, C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925, Randnr. 29, Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr 61; General Química u. a./Kommission, Randnr. 40, und ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., Randnr. 98).

    Rn. 58 Aus der Rechtsprechung ergibt sich auch, dass bei der Prüfung der Frage, ob eine Tochtergesellschaft ihr Marktverhalten autonom bestimmt, sämtliche im Zusammenhang mit ihren wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Verbindungen zur Muttergesellschaft relevanten Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die von Fall zu Fall variieren und daher nicht abschließend aufgezählt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnrn.

    56 und 57 des vorliegenden Urteils, dass die Kommission, um in einem konkreten Fall die tatsächliche Ausübung eines bestimmenden Einflusses zu vermuten, neben den Indizien für die Anwendbarkeit und das Eingreifen dieser Vermutung keine zusätzlichen Indizien beibringen muss (vgl. auch in diesem Sinne Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 62).

    56, 57 und 80 des vorliegenden Urteils ergibt sich jedoch, dass das Eingreifen der Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses nicht von der Beibringung zusätzlicher Indizien für die tatsächliche Einflussnahme durch die Muttergesellschaft abhängt (vgl. auch in diesem Sinne Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 62).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-521/09
    Der kontradiktorische Abschnitt, der sich von der Mitteilung der Beschwerdepunkte bis zum Erlass der endgültigen Entscheidung erstreckt, soll es ihr ermöglichen, sich abschließend zu der gerügten Zuwiderhandlung zu äußern (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnrn.

    Rn. 114 Zum Abschnitt der Voruntersuchung hat der Gerichtshof ausgeführt, dass diese dann beginnt, wenn die Kommission in Ausübung der Befugnisse, die ihr der Unionsgesetzgeber verliehen hat, Maßnahmen trifft, die mit dem Vorwurf verbunden sind, eine Zuwiderhandlung begangen zu haben, und erhebliche Auswirkungen auf die Situation der unter Verdacht stehenden Einheiten haben (vgl. Urteile Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 182, und vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, Slg. 2006, I-8725, Randnr. 38).

    Folglich kann sie die Verteidigungsrechte erst nach Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte umfassend geltend machen (vgl. in diesem Sinne Urteile Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-521/09
    Rn. 146 Hinsichtlich der Begründetheit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in Art. 253 EG vorgesehenen Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das von der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (vgl. Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67, und vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. u. a. Urteile Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 63, vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-4951, Randnrn.

    Rn. 154 Doch ist die Kommission in einem solchen Kontext nicht verpflichtet, zu Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, die offensichtlich neben der Sache liegen oder keine oder eindeutig untergeordnete Bedeutung haben (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 64, vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, Slg. 2008, I-4777, Randnr. 89, und Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, Randnr. 167).

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-521/09
    315 und 316, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, Randnr. 47, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 59).

    Rn. 120 Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kommission eine Einheit in jedem Fall bereits ab der ersten gegenüber dieser ergriffenen Maßnahme sogar auf die Möglichkeit von auf das Wettbewerbsrecht der Union gestützten Ermittlungs- oder Verfolgungsmaßnahmen hinweisen muss, vor allem, wenn dadurch die Effizienz der von der Kommission geführten Untersuchung unangemessen beeinträchtigt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Dalmine/Kommission, Randnr. 60).

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Rettungs- und …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-521/09
    Rn. 146 Hinsichtlich der Begründetheit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in Art. 253 EG vorgesehenen Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das von der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (vgl. Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67, und vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35).

    Rn. 147 Unter diesem Blickwinkel muss die nach Art. 253 EG erforderliche Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. Urteile Frankreich/Kommission, Randnr. 35 und Deutsche Telekom/Kommission, Randnr. 130).

  • EuG, 30.09.2009 - T-174/05

    Elf Aquitaine / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-521/09
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Elf Aquitaine SA (im Folgenden: Elf Aquitaine oder Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. September 2009, Elf Aquitaine/Kommission (T-174/05, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage abgewiesen hat, die in erster Linie auf die Nichtigerklärung der Entscheidung K(2004) 4876 endg.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. September 2009, Elf Aquitaine/Kommission (T-174/05), wird aufgehoben..

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-521/09
    Rn. 148 Im Zusammenhang mit Einzelentscheidungen ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass die Pflicht zur Begründung einer Einzelentscheidung neben der Ermöglichung einer gerichtlichen Überprüfung den Zweck hat, den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission, C-199/99 P, Slg. 2003, I-1177, Randnr. 145, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 462).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-45/08

    Der Gerichtshof legt die Richtlinie über Insider-Geschäfte aus

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-521/09
    Rn. 62 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass sich eine Vermutung - selbst wenn sie schwer zu widerlegen ist - innerhalb akzeptabler Grenzen hält, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte legitime Ziel angemessen ist, wenn die Möglichkeit besteht, den Beweis des Gegenteils zu erbringen, und wenn die Verteidigungsrechte gewahrt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, Spector Photo Group und Van Raemdonck, C-45/08, Slg. 2009, I-12073, Randnrn.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-521/09
    Rn. 117 Es muss daher verhindert werden, dass die Verteidigungsrechte in diesem Abschnitt des Verwaltungsverfahrens unwiederbringlich beeinträchtigt werden, da die ergriffenen Ermittlungsmaßnahmen für die Erbringung von Beweisen für rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen, die geeignet sind, deren Haftung zu begründen, von entscheidender Bedeutung sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, Slg. 1989, 2859, Randnr. 15, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 63).
  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-521/09
    Rn. 117 Es muss daher verhindert werden, dass die Verteidigungsrechte in diesem Abschnitt des Verwaltungsverfahrens unwiederbringlich beeinträchtigt werden, da die ergriffenen Ermittlungsmaßnahmen für die Erbringung von Beweisen für rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen, die geeignet sind, deren Haftung zu begründen, von entscheidender Bedeutung sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, Slg. 1989, 2859, Randnr. 15, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 63).
  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM …

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Group Bank u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von …

  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel …

  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres …

  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …

  • EuGH, 29.03.2011 - C-201/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen …

  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission - "Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken …

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

  • EuGH, 26.09.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Beeinflussung des Wettbewerbs und …

  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04

    CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission - "Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken …

  • EuGH, 29.04.2004 - C-199/01

    IPK-München / Kommission

  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 23.04.2009 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde …

  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen …

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

  • EuGH, 30.03.2000 - C-266/97

    VBA / VGB u.a. - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Einstellung des …

  • RG, 01.09.1937 - V 2/37

    Wer ist "Beteiligter" im Sinne des § 12 GBO. a. F., wenn der Grundbuchrichter …

  • EuG, 15.07.2015 - T-413/10

    Socitrel/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl …

    Hierzu hat der Gerichtshof zum einen klargestellt, dass in diesem Zusammenhang unter dem Begriff "Unternehmen" eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen ist, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird, und zum anderen, dass eine solche wirtschaftliche Einheit, wenn sie gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen hat (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 198 Nach ständiger Rechtsprechung kann einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen zwischen den beiden Rechtssubjekten (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 199 Da nämlich in einem solchen Fall die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft Teil ein und derselben wirtschaftlichen Einheit sind und damit ein Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG bilden, kann die Kommission eine Entscheidung, mit der Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft richten, ohne dass deren persönliche Beteiligung an der Zuwiderhandlung nachzuweisen wäre (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit ergibt sich die Befugnis der Kommission, den Beschluss, mit dem Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft zu richten, nicht erst aus einer Anstiftung zur Zuwiderhandlung im Verhältnis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft und schon gar nicht aus einer Beteiligung der Muttergesellschaft an dieser Zuwiderhandlung, sondern aus dem Umstand, dass die betroffenen Gesellschaften ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 101 AEUV darstellen (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 88).

    Rn. 201 Der Gerichtshof hat jedoch klargestellt, dass in dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Union verstoßen hat, zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft nehmen kann und zum anderen eine widerlegbare Vermutung besteht, dass diese Muttergesellschaft tatsächlich einen solchen Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (im Folgenden: Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses) (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission kann in der Folge die Muttergesellschaft als Gesamtschuldnerin für die Zahlung der gegen ihre Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße in Anspruch nehmen, sofern die Muttergesellschaft, der es obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, keine ausreichenden Beweise dafür erbringt, dass ihre Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig auftritt (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit anderen Worten muss die Kommission für die Anwendung der Vermutung, dass in einem konkreten Fall tatsächlich ein bestimmender Einfluss ausgeübt worden ist, zusätzlich zu den Nachweisen dafür, dass diese Vermutung anwendbar ist und greift, keine Hinweise vorlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    Insbesondere aus diesem Grund ist sie widerlegbar (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 59).

    Rn. 206 Außerdem beruht zum einen diese Vermutung auf der Feststellung, dass - von wirklich außergewöhnlichen Umständen abgesehen - eine Gesellschaft, die die Gesamtheit des Kapitals einer Tochtergesellschaft hält, allein aufgrund dieser Beteiligung einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben kann, und zum anderen ist es normalerweise am zweckmäßigsten, in der Sphäre der Einheiten, denen gegenüber diese Vermutung eingreift, zu ermitteln, ob diese Befugnis zur Einflussnahme tatsächlich nicht ausgeübt wurde (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 60).

    Rn. 207 Könnte daher ein Betroffener die genannte Vermutung durch bloße, nicht belegte Behauptungen widerlegen, wäre sie weitgehend nutzlos (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 61).

    Insbesondere deshalb ist die Vermutung widerlegbar (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 59).

    Rn. 236 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass sich eine Vermutung - selbst wenn sie schwer zu widerlegen ist - innerhalb akzeptabler Grenzen hält, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte legitime Ziel angemessen ist, die Möglichkeit besteht, den Beweis des Gegenteils zu erbringen, und die Verteidigungsrechte gewahrt sind (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 237 Zu diesem Zweck sind ausreichende Beweise dafür zu erbringen, dass die Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig aufgetreten ist (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Klägerin kann jedoch die genannte Vermutung nicht durch bloße, nicht belegte Behauptungen widerlegen (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 61).

    Rn. 242 Hieraus ergibt sich auch, dass der Umstand, dass Companhia Previdente und Socitrel Gesellschaften mit unterschiedlicher Rechtspersönlichkeit waren und unterschiedlichen Aktienbesitz und verschiedene Gesellschaftssitze hatten, sich nicht auswirkt, da sie in jedem Fall ein und dasselbe Unternehmen bildeten (vgl. in diesem Sinne Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bloße Behauptungen können jedoch nicht ausreichen, die Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses zu widerlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 197 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 61).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung …

    Entgegen den Ausführungen der Rechtsmittelführerinnen handele es sich weder um eine Regelung über die Haftung für das Verhalten eines anderen noch um eine Rückgriffshaftung der Gesellschafter juristischer Personen, sondern um eine Haftungsregelung, die daher rühre, dass die betreffenden Gesellschaften ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG darstellten (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09, Slg. 2011, I-8947, Randnr. 88).

    Rn. 98 In ihrer Erwiderung machen die Rechtsmittelführerinnen geltend, wie aus dem Urteil Elf Aquitaine/Kommission hervorgehe, sei die Rechtmäßigkeit der Vermutung, dass die Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübe, im Hinblick auf Art. 6 EMRK noch ungeklärt.

    Insbesondere in den Erwägungsgründen 629, 630 und 631 werde diese aber nur oberflächlich begründet, was dem vom Gerichtshof im Urteil Elf Aquitaine/Kommission aufgestellten Maßstab nicht genüge.

    Rn. 103 Der Begriff des Unternehmens wurde von den Unionsgerichten näher bestimmt und bezeichnet eine wirtschaftliche Einheit, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 55, sowie Elf Aquitaine/Kommission, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 108 Mit der Vermutung eines bestimmenden Einflusses auf die Tochtergesellschaft, die vollständig oder fast vollständig im Eigentum ihrer Muttergesellschaft steht, soll u. a. ein Gleichgewicht hergestellt werden zwischen der Bedeutung des Ziels, Verhaltensweisen, die gegen die Wettbewerbsregeln und insbesondere gegen Art. 81 EG verstoßen, zu unterbinden und ihre Wiederholung zu verhindern, und den Anforderungen bestimmter allgemeiner Grundsätze des Unionsrechts wie etwa der Grundsätze der Unschuldsvermutung, der individuellen Zumessung von Strafen und der Rechtssicherheit sowie der Verteidigungsrechte, einschließlich des Grundsatzes der Waffengleichheit (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, Randnr. 59).

    Sie ist indessen widerlegbar, und die Einrichtungen, die die fragliche Vermutung widerlegen wollen, können alle Gesichtspunkte in Bezug auf die wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen zwischen der Tochtergesellschaft und der Muttergesellschaft anführen, die sie als geeignet für den Nachweis ansehen, dass die Tochtergesellschaft und die Muttergesellschaft keine wirtschaftliche Einheit darstellen, sondern die Tochtergesellschaft sich auf dem Markt autonom verhält (vgl. Urteile vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925, Randnr. 29, Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 61, sowie Elf Aquitaine/Kommission, Randnrn.

    73 und 74, sowie Elf Aquitaine/Kommission, Randnr. 58).

  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission …

    Somit muss die Begründung eines Rechtsakts folgerichtig sein und darf insbesondere keine inneren Widersprüche aufweisen, die das Verständnis der Gründe, die diesem Rechtsakt zugrunde liegen, erschweren (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 151 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.07.2015 - T-389/10

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen drei Mitglieder des europäischen …

    Hierzu hat der Gerichtshof zum einen klargestellt, dass in diesem Zusammenhang unter dem Begriff "Unternehmen" eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen ist, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird, und zum anderen, dass eine solche wirtschaftliche Einheit, wenn sie gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortung für diese Zuwiderhandlung einzustehen hat (…vgl. Urteile vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg, EU:C:2009:536, Rn. 54 bis 56 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, Slg, EU:C:2011:620, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 11. Juli 2013, Kommission/Stichting Administratiekantoor Portielje, C-440/11 P, Slg, EU:C:2013:514, Rn. 36 und 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 373 Zur Frage, unter welchen Umständen einer juristischen Person, die nicht Urheberin der Zuwiderhandlung ist, dennoch Sanktionen auferlegt werden können, ergibt sich weiter aus ständiger Rechtsprechung, dass einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden kann, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2009:536, Rn. 58, Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 54, sowie Kommission/Stichting Administratiekantoor Portielje, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2013:514, Rn. 38.).

    Rn. 374 Da in einem solchen Fall die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft Teil ein und derselben wirtschaftlichen Einheit sind und damit ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 101 AEUV bilden, kann die Kommission eine Entscheidung, mit der Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft richten, ohne dass deren persönliche Beteiligung an der Zuwiderhandlung nachzuweisen wäre (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2009:536, Rn. 59, Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 55, sowie Kommission/Stichting Administratiekantoor Portielje, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2013:514, Rn. 39).

    Rn. 375 Der Gerichtshof hat hierzu ausgeführt, dass in dem besonderen Fall, in dem eine Muttergesellschaft das gesamte oder nahezu das gesamte Kapital ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Union verstoßen hat, eine widerlegbare Vermutung besteht, dass diese Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf ihre Tochtergesellschaft ausübt (im Folgenden: Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses) (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2009:536, Rn. 60, Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 56, sowie Kommission/Stichting Administratiekantoor Portielje, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2013:514, Rn. 40).

    Die Kommission kann in der Folge die Muttergesellschaft gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen ihre Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße heranziehen, sofern die Muttergesellschaft, der es obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, keine ausreichenden Beweise dafür erbringt, dass ihre Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig auftritt (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2009:536, Rn. 61, Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 57, sowie Kommission/Stichting Administratiekantoor Portielje, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2013:514, Rn. 41).

    Insbesondere aus diesem Grund ist die Vermutung widerlegbar (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 59).

    Rn. 378 Im Übrigen beruht diese Vermutung auf der Feststellung, dass - von wirklich außergewöhnlichen Umständen abgesehen - eine Gesellschaft, die die Gesamtheit des Kapitals einer Tochtergesellschaft hält, allein aufgrund dieser Beteiligung einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben kann und dass es zum anderen normalerweise am zweckmäßigsten ist, in der Sphäre der Einheiten, denen gegenüber diese Vermutung eingreift, zu ermitteln, ob diese Befugnis zur Einflussnahme tatsächlich nicht ausgeübt wurde (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 60).

    Rn. 379 Könnte daher ein Betroffener die genannte Vermutung durch bloße, nicht belegte Behauptungen widerlegen, wäre sie weitgehend nutzlos (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 61).

    Rn. 380 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass sich eine Vermutung - selbst wenn sie schwer zu widerlegen ist - innerhalb akzeptabler Grenzen hält, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte legitime Ziel angemessen ist, wenn die Möglichkeit besteht, den Beweis des Gegenteils zu erbringen, und wenn die Verteidigungsrechte gewahrt sind (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 381 Aus der Rechtsprechung ergibt sich auch, dass bei der Prüfung der Frage, ob eine Tochtergesellschaft ihr Marktverhalten autonom bestimmt, sämtliche im Zusammenhang mit ihren wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Verbindungen zur Muttergesellschaft relevanten Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die von Fall zu Fall variieren und daher nicht abschließend aufgezählt werden können (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2009:536, Rn. 74, Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 58, sowie Kommission/Stichting Administratiekantoor Portielje, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2013:514, Rn. 60).

    Rn. 383 Wenn eine Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft zu einem einzigen Unternehmen im Sinne des Art. 101 AEUV gehören, ergibt sich daher - entgegen dem Vorbringen von Ori Martin (…siehe oben, Rn. 360) - die Befugnis der Kommission, die Entscheidung, mit der Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft zu richten, nicht erst aus einer Anstiftung zur Zuwiderhandlung im Verhältnis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft und schon gar nicht aus einer Beteiligung der Muttergesellschaft an dieser Zuwiderhandlung, sondern aus dem Umstand, dass die betroffenen Gesellschaften ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 101 AEUV darstellen (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 88, siehe ebenfalls oben, Rn. 374).

    Rn. 384 Auch muss die Kommission, um in einem konkreten Fall die tatsächliche Ausübung eines bestimmenden Einflusses zu vermuten, neben den Indizien für die Anwendbarkeit und das Eingreifen dieser Vermutung keine zusätzlichen Indizien beibringen (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 372 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 27.11.2014 - T-517/09

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Leistungstransformatoren …

    Rn. 28 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die in Art. 253 EG vorgesehene Begründungspflicht eine wesentliche Formvorschrift darstellt, die von der Frage der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (…Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg, EU:C:1998:154, Rn. 67…, vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, EU:C:2001:178, Rn. 35, und vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, Slg, EU:C:2011:620, Rn. 146).

    Rn. 29 Unter diesem Blickwinkel muss die nach Art. 253 EG erforderliche Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile Frankreich/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2001:178, Rn. 35, und Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 147).

    Rn. 30 Im Zusammenhang mit Einzelentscheidungen ergibt sich so aus ständiger Rechtsprechung, dass die Pflicht zur Begründung einer Einzelentscheidung neben der Ermöglichung einer gerichtlichen Überprüfung den Zweck hat, den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht (…Urteile vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission, C-199/99 P, Slg, EU:C:2003:531, Rn. 145, vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg, EU:C:2005:408, Rn. 462, und Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 148).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen von Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts, sondern auch seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet zu beurteilen ist (…Urteile Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:1998:154, Rn. 63, vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg, EU:C:2008:392, Rn. 166 und 178, und Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 150).

    Rn. 52 Im Übrigen kann nach ständiger Rechtsprechung einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden, wenn diese Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen zwischen den beiden Rechtssubjekten (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Rn. 50 angeführt, EU:C:2009:536, Rn. 58, und Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 54).

    Der Umstand, dass eine Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens bilden, erlaubt es der Kommission demnach, eine Entscheidung über die Verhängung von Geldbußen an die Muttergesellschaft zu richten, ohne dass deren persönliche Beteiligung an der Zuwiderhandlung nachzuweisen wäre (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Rn. 50 angeführt, EU:C:2009:536, Rn. 59, General Química u. a./Kommission, oben in Rn. 50 angeführt, EU:C:2011:21, Rn. 38, und Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 55).

    Rn. 54 In dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft verstoßen hat, kann zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben, und besteht zum anderen eine widerlegliche Vermutung, dass diese Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Rn. 50 angeführt, EU:C:2009:536, Rn. 60, General Química u. a./Kommission, oben in Rn. 50 angeführt, EU:C:2011:21, Rn. 39, und Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 56).

    Die Kommission kann in der Folge die Muttergesellschaft als Gesamtschuldnerin für die Zahlung der gegen ihre Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße in Anspruch nehmen, sofern die Muttergesellschaft, der es obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, keine ausreichenden Beweise dafür erbringt, dass ihre Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig auftritt (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Rn. 50 angeführt, EU:C:2009:536, Rn. 61, General Química u. a./Kommission, oben in Rn. 50 angeführt, EU:C:2011:21, Rn. 40, und Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 57).

    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin muss daher keine Anstiftung zur Zuwiderhandlung im Verhältnis zwischen der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft und erst recht keine Beteiligung der Muttergesellschaft an der Zuwiderhandlung nachgewiesen werden (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 88).

    Daher muss eine solche Entscheidung in Bezug auf eine Muttergesellschaft, die für die Zuwiderhandlung ihrer Tochtergesellschaft haftbar gemacht wird, grundsätzlich eine ausführliche Darlegung der Gründe enthalten, die die Zurechnung der Zuwiderhandlung an die Muttergesellschaft rechtfertigen (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 152).

    Die Verpflichtung der Kommission, ihre Entscheidungen insoweit zu begründen, ergibt sich vor allem aus der Widerlegbarkeit dieser Vermutung, zu deren Widerlegung die Betroffenen einen Beweis zu den wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen zwischen den betroffenen Gesellschaften erbringen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 153).

    Rn. 76 Doch ist die Kommission in einem solchen Kontext nicht verpflichtet, zu Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, die offensichtlich neben der Sache liegen oder keine oder eindeutig untergeordnete Bedeutung haben (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 154).

    Das Fehlen der Begründung kann nicht dadurch geheilt werden, dass der Betroffene die Gründe für die Entscheidung während des Verfahrens vor den Unionsinstanzen erfährt (…Urteile vom 26. November 1981, Michel/Parlament, 195/80, Slg, EU:C:1981:284, Rn. 22…, vom 26. September 2002, Spanien/Kommission, C-351/98, Slg, EU:C:2002:530, Rn. 84, vom 29. April 2004, 1PK-München und Kommission, C-199/01 P und C-200/01 P, Slg, EU:C:2004:249, Rn. 66, und Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 149).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13

    Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

    Rn. 113 Erstens entspreche die streitige Entscheidung nicht der ständigen Entscheidungspraxis, sondern stelle eine Änderung der Beurteilungsweise dar, nach der sich die Anwendung der Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaften auf ihre Tochtergesellschaften bestimme und die in der Rechtssache, in der das Urteil Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620) ergangen sei, hervorgehoben worden sei.

    Rn. 114 Unter Berufung auf das Urteil Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620) (…insbesondere auf seine Rn. 160 und 167) vertritt Total die Auffassung, dass die Kommission entgegen den Ausführungen des Gerichts in Rn. 123 des angefochtenen Urteils nicht alle von ihr vorgelegten Beweise geprüft habe.

    Rn. 125 Der vorliegende Fall unterscheidet sich daher von dem des Urteils Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620), in welchem die Frage der Begründung der Zurückweisung der Argumente der Klägerin zur Widerlegung der Vermutung eines bestimmenden Einflusses im ersten Rechtszug gerade aufgeworfen worden war{FN-VERWEIS:42}.

    ii) Tragweite der Begründungspflicht nach dem Urteil Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620).

    Wenn man nämlich von den Erkenntnissen des Urteils Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620) ausgehe, habe der Gerichtshof insbesondere festgestellt, dass mit der Verpflichtung der Kommission, die streitige Entscheidung mit "einer ausführlichen Darlegung" der Gründe zu versehen, aus denen die Kommission die von der klagenden Muttergesellschaft vorgebrachten Gesichtspunkte nicht als ausreichend angesehen habe, um die in dieser Entscheidung herangezogene Vermutung zu widerlegen, einhergehe, dass das Gericht besonderes Augenmerk auf die Frage zu legen habe, ob die Kommission dieser Verpflichtung nachgekommen sei (…Rn. 167 des Urteils).

    Rn. 131 Ich weise darauf hin, dass laut dem Urteil Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620) im Fall einer Kommissionsentscheidung die im Hinblick auf bestimmte Adressaten ausschließlich auf die Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses gestützt ist, die Kommission - da diese Vermutung andernfalls praktisch nicht zu widerlegen wäre - auf jeden Fall verpflichtet ist, diesen Adressaten angemessen die Gründe darzulegen, aus denen die geltend gemachten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte nicht ausgereicht haben, um die Vermutung zu widerlegen.

    Rn. 139 Erstens scheint mir, wie die Kommission zutreffend vorgetragen hat, dass sowohl der Wortlaut der Entscheidung der Kommission als auch die besonderen Umstände, die zu ihrem Erlass geführt haben, von denen zu unterscheiden sind, die dem Urteil Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620) zugrunde lagen.

    {FN:38} - C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 150 bis 165.

    {FN:40} - Vgl. u. a. Urteil Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 148 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:43} - Vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 144 bis 155).

    der Kommission vom 19. Januar 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/37.773 - MCAA) (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, EU:C:2011:620, Rn. 163 bis 167).

    {FN:47} - Vgl. Rn. 170 des Urteils Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620).

  • EuG, 16.12.2020 - T-93/18

    Das Gericht bestätigt, dass die Regeln der Internationalen Eislaufunion (ISU), …

    Rn. 53 Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei der in Art. 296 Abs. 2 AEUV vorgesehenen Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis, das von der Frage der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie Urteile vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 114 und 115, …und vom 13. Dezember 2016, Printeos u. a./Kommission, T-95/15, EU:T:2016:722, Rn. 44), so dass es für das Gericht nicht in Frage kommt, im Rahmen der Überprüfung der Beachtung der Begründungspflicht die materielle Rechtmäßigkeit der von der Kommission zur Rechtfertigung ihres Beschlusses angeführten Gründe zu prüfen.

    Rn. 56 Nach der Rechtsprechung muss die Begründung eines Rechtsakts folgerichtig sein und darf insbesondere keine inneren Widersprüche aufweisen, die das Verständnis der Gründe, die dem angefochtenen Rechtsakt zugrunde liegen, erschweren (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 169, und vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 151).

  • EuGH, 12.05.2022 - C-377/20

    Der Gerichtshof erläutert die Kriterien, nach denen das Verhalten eines …

    Rn. 117 Wenn in einer Entscheidung festgestellt wird, dass eine Gesellschaft zum maßgeblichen Zeitpunkt mit einer oder mehreren ihrer Tochtergesellschaften ein und dasselbe Unternehmen zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit bildete, muss diese Entscheidung daher, um als hinreichend begründet angesehen werden zu können, eine Darlegung der Gründe enthalten, die diese Feststellung rechtfertigen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003, Aristrain/Kommission, C-196/99 P, EU:C:2003:529, Rn. 100, und vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 152).

    Rn. 118 Daraus folgt, wie der Generalanwalt in Nr. 160 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, dass eine Wettbewerbsbehörde, wenn sie sich bei der Verhängung einer Geldbuße gegen eine Muttergesellschaft wegen des Verhaltens des Unternehmens, das die Muttergesellschaft zum maßgeblichen Zeitpunkt mit einer anderen Gesellschaft, die damals ihre Tochtergesellschaft war, bildete, auf die Vermutung eines bestimmenden Einflusses - die sich daraus ergab, dass diese Muttergesellschaft zum maßgeblichen Zeitpunkt das gesamte oder nahezu das gesamte Kapital der anderen Gesellschaft hielt - stützte, obwohl die Muttergesellschaft im Verwaltungsverfahren konkrete Anhaltspunkte zur Widerlegung dieser Vermutung vorgebracht hatte, ihrer Begründungspflicht nur dann gerecht wird, wenn sie in angemessener Weise die Gründe darlegt, aus denen diese Anhaltspunkte die Vermutung nicht widerlegen konnten (Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 153).

  • EuG, 11.07.2019 - T-582/15

    Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser/ Kommission

    Rn. 257 Außerdem kann einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen zwischen den beiden Rechtssubjekten (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 258 Da nämlich in einem solchen Fall die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft Teil ein und derselben wirtschaftlichen Einheit sind und damit ein Unternehmen im Sinne von Art. 101 AEUV bilden, kann die Kommission eine Entscheidung, mit der Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft richten, ohne dass deren persönliche Beteiligung an der Zuwiderhandlung nachzuweisen wäre (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit anderen Worten ergibt sich die Befugnis der Kommission, den Beschluss, mit dem Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft zu richten, nicht erst aus einer Anstiftung zur Zuwiderhandlung im Verhältnis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft und schon gar nicht aus einer Beteiligung der Muttergesellschaft an dieser Zuwiderhandlung, sondern aus dem Umstand, dass die betroffenen Gesellschaften ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 101 AEUV darstellen (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 88).

    Rn. 259 Zudem hat der Gerichtshof entschieden, dass in dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Union verstoßen hat, zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben kann und zum anderen eine widerlegbare Vermutung besteht, dass diese Muttergesellschaft tatsächlich einen solchen Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere aus diesem Grund ist die Vermutung widerlegbar (Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 59).

    Die Kommission kann in der Folge die Muttergesellschaft als Gesamtschuldnerin für die Zahlung der gegen ihre Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße in Anspruch nehmen, sofern die Muttergesellschaft, der es obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, keine ausreichenden Beweise dafür erbringt, dass ihre Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig auftritt (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Könnte daher ein Betroffener die genannte Vermutung durch bloße, nicht belegte Behauptungen widerlegen, wäre sie weitgehend nutzlos (Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 60 und 61).

  • EuG, 15.07.2015 - T-436/10

    HIT Groep / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

    Hierzu hat der Gerichtshof zum einen klargestellt, dass in diesem Zusammenhang unter dem Begriff "Unternehmen" eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen ist, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird, und zum anderen, dass eine solche wirtschaftliche Einheit, wenn sie gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortung für diese Zuwiderhandlung einzustehen hat (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P, Slg, EU:C:2011:620, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 118 Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung kann einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen zwischen den beiden Rechtssubjekten (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 119 Da nämlich in einem solchen Fall die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft Teil ein und derselben wirtschaftlichen Einheit sind und damit ein Unternehmen im Sinne von Art. 101 AEUV bilden, kann die Kommission eine Entscheidung, mit der Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft richten, ohne dass deren persönliche Beteiligung an der Zuwiderhandlung nachzuweisen wäre (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit anderen Worten ergibt sich die Befugnis der Kommission, den Beschluss, mit dem Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft zu richten, nicht erst aus einer Anstiftung zur Zuwiderhandlung im Verhältnis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft und schon gar nicht aus einer Beteiligung der Muttergesellschaft an dieser Zuwiderhandlung, sondern aus dem Umstand, dass die betroffenen Gesellschaften ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 101 AEUV darstellen (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 88).

    Rn. 120 Der Gerichtshof hat ebenfalls entschieden, dass in dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Union verstoßen hat, zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben kann und zum anderen eine widerlegbare Vermutung besteht, dass diese Muttergesellschaft tatsächlich einen solchen Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (im Folgenden: Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses) (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere aus diesem Grund ist die Vermutung widerlegbar (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 59).

    Die Kommission kann in der Folge die Muttergesellschaft als Gesamtschuldnerin für die Zahlung der gegen ihre Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße in Anspruch nehmen, sofern die Muttergesellschaft, der es obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, keine ausreichenden Beweise dafür erbringt, dass ihre Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig auftritt (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission muss mit anderen Worten, um in einem konkreten Fall die tatsächliche Ausübung eines bestimmenden Einflusses zu vermuten, neben den Indizien für die Anwendbarkeit und das Eingreifen dieser Vermutung keine zusätzlichen Indizien beibringen (vgl. in diesem Sinne Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Könnte daher ein Betroffener die genannte Vermutung durch bloße, nicht belegte Behauptungen widerlegen, wäre sie weitgehend nutzlos (Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 60 und 61).

    Rn. 138 Da Hit Groep 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft während des zu deren Lasten festgestellten Zeitraums der Zuwiderhandlung besaß, durfte die Kommission die tatsächliche Ausübung eines bestimmenden Einflusses vermuten und war nicht verpflichtet, hierzu andere Beweismittel vorzulegen (vgl. Urteil Elf Aquitaine/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:2011:620, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.05.2017 - T-122/15

    Das Gericht der EU weist die Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen …

  • EuGH, 10.09.2024 - C-465/20

    Tax Rulings: Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts betreffend die …

  • EuG, 08.09.2016 - T-472/13

    Lundbeck / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Antidepressiva mit dem …

  • EuG, 10.11.2017 - T-180/15

    Das Gericht der EU erklärt den Kommissionsbeschluss, der in den Kartellsachen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-882/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella kann ein nationales Gericht eine …

  • EuGH, 25.03.2021 - C-152/19

    Die von der Slovak Telekom a.s. und der Deutschen Telekom AG gegen die Urteile …

  • EuG, 12.07.2018 - T-419/14

    Das Gericht der EU bestätigt die von der Kommission wegen Beteiligung an einem …

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger …

  • EuG, 10.09.2019 - T-741/17

    Trasys International und Axianseu - Digital Solutions/ EASA - Öffentliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

  • EuG, 12.07.2018 - T-455/14

    Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C (2014) 2139 final der Kommission vom …

  • EuG, 13.12.2018 - T-827/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen …

  • EuGH, 21.12.2016 - C-131/15

    Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuG, 03.06.2026 - T-1097/23
  • EuG, 29.02.2016 - T-265/12

    Schenker / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Internationale Speditionsdienste …

  • EuG, 30.03.2022 - T-337/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

  • EuG, 13.07.2018 - T-58/14

    Stührk Delikatessen Import/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • EuGH, 12.09.2017 - C-589/15

    Der Gerichtshof bestätigt die fehlende Registrierungsfähigkeit der geplanten …

  • EuGH, 05.03.2015 - C-93/13

    Kommission u.a. / Versalis u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt …

  • EuGH, 18.12.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin - Rechtsmittel - …

  • EuGH, 30.11.2016 - C-486/15

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission in dem Fall des …

  • EuGH, 17.09.2015 - C-597/13

    Der Gerichtshof setzt die gesamtschuldnerisch mit Total France gegen Total …

  • EuG, 30.03.2022 - T-341/17

    British Airways / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Luftfrachtmarkt - …

  • EuG, 13.12.2016 - T-95/15

    Printeos u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

  • EuG, 06.04.2022 - T-508/19

    Mead Johnson Nutrition (Asia Pacific) u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • EuG, 08.07.2020 - T-576/18

    Das Gericht erlässt seine ersten vier Urteile zu Beschlüssen der Europäischen …

  • EuG, 07.12.2022 - T-130/21

    CCPL u.a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Verpackungen für Lebensmittel im …

  • EuG, 28.06.2016 - T-208/13

    Das Gericht der EU bestätigt die Rechtswidrigkeit der Wettbewerbsverbotsklausel …

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H&R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-124/20

    Nach Auffassung von Generalanwalt Hogan können sich iranische Unternehmen vor den …

  • EuG, 03.05.2018 - T-168/16

    Grizzly Tools/ Kommission - Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von …

  • EuGH, 16.06.2016 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG …

  • EuG, 22.04.2016 - T-50/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung …

  • OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11

    Gesamtschuldnerinnenausgleich unter mehreren Unternehmen bei einer von der …

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-377/20

    Advocate General Rantos sets out the criteria for classifying an exclusionary …

  • EuGH, 10.07.2019 - C-39/18

    Kommission/ Icap u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der …

  • EuGH, 11.06.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines …

  • EuG, 24.05.2023 - T-451/20

    Wettbewerb: Die Klage von Meta Platforms Ireland (Facebook-Konzern) gegen eine …

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …

  • EuG, 25.11.2014 - T-402/13

    Das Gericht bestätigt die Nachprüfungsbeschlüsse, die die Kommission im …

  • EuG, 26.09.2018 - T-574/14

    EAEPC/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Parallelhandel mit Arzneimitteln - …

  • EuG, 22.04.2015 - T-320/09

    Das Gericht der EU erklärt die Eintragung einer griechischen Gesellschaft in das …

  • EuG, 15.07.2015 - T-45/10

    GEA Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-160/24

    " Pourvoi - Concurrence - Article 101 TFUE - Euro Interbank Offered Rates …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-191/24

    " Pourvoi - Concurrence - Article 101 TFUE - Euro Interbank Offered Rates …

  • EuGH, 08.03.2017 - C-660/15

    Viasat Broadcasting UK/ TV2/Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Art. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-510/23

    Trenitalia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

  • EuG, 26.09.2014 - T-630/13

    DK Recycling und Roheisen / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System …

  • EuG, 26.05.2016 - T-479/11

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, die implizite unbeschränkte …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-511/23

    Caronte & Tourist - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

  • EuGH, 16.02.2017 - C-95/15

    H & R ChemPharm / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuGH, 16.02.2017 - C-94/15

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Rechtsmittel - …

  • EuGH, 14.09.2016 - C-519/15

    Trafilerie Meridionali / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuG, 28.06.2016 - T-216/13

    Telefónica / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Portugiesischer und spanischer …

  • EuGH, 30.01.2025 - C-511/23

    Caronte & Tourist - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - …

  • EuG, 18.09.2024 - T-671/19

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Das Gericht bestätigt weitgehend …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19

    Deutsche Telekom/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …

  • EuGH, 16.02.2017 - C-90/15

    Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb / Kommission - Rechtsmittel - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission und Commission / Fresh Del Monte Produce - …

  • EuGH, 30.01.2025 - C-510/23

    Trenitalia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere …

  • EuG, 12.07.2018 - T-449/14

    Nexans France und Nexans/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …

  • EuG, 06.10.2021 - T-827/17

    Aeris Invest/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - Dokumente im …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15

    FSL u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) - …

  • EuG, 26.03.2020 - T-646/18

    Bonnafous/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-398/13

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EU) Nr. …

  • EuG, 06.12.2023 - T-48/22

    Tschechische Republik/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung …

  • EuG, 02.02.2022 - T-27/19

    Pilatus Bank und Pilatus Holding/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …

  • EuG, 22.05.2019 - T-604/15

    Ertico - ITS Europe/ Kommission - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, …

  • EuG, 19.11.2025 - T-366/23

    Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - Richtlinie …

  • EuG, 30.04.2025 - T-400/18

    Landesbank Baden-Württemberg/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und …

  • EuGH, 30.04.2020 - C-560/18

    Izba Gospodarcza Producentów i Operatorów Urządzeń Rozrywkowych/ …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.01.2015 - C-605/13

    Anbouba / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegenüber Syrien - Maßnahmen …

  • EuG, 20.12.2023 - T-113/17

    Crédit agricole und Crédit agricole Corporate and Investment Bank/ Kommission - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2017 - C-589/15

    Anagnostakis/ Kommission - Rechtsmittel - Bürgerinitiative "Eine Million …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für …

  • EuG, 15.07.2015 - T-462/12

    Pilkington Group / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Europäischer …

  • EuG, 08.02.2023 - T-295/20

    Energiebinnenmarkt und Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse: das …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-458/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Entscheidung der Kommission, mit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-225/24

    Generalanwältin Tamara Ćapeta schlägt dem Gerichtshof vor, den Beschluss …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-750/21

    Pilatus Bank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher …

  • EuG, 14.12.2018 - T-298/16

    East West Consulting/ Kommission - Außervertragliche Haftung - Instrument für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-21/13

    Simon, Evers & Co - Handelspolitik - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - …

  • EuG, 17.07.2024 - T-402/21

    UniCredit Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuG, 16.12.2015 - T-67/11

    Martinair Holland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …

  • EuG, 26.11.2015 - T-465/13

    Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 19. Juni 2013, mit dem die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-154/14

    SKW Stahl-Metallurgie und SKW Stahl-Metallurgie Holding / Kommission - …

  • EuG, 04.02.2021 - T-352/18

    Germann Avocats/ Kommission

  • EuG, 03.07.2018 - T-616/15

    Transtec - EEF - AKP-Staaten - Cotonou-Abkommen - Programm zur Unterstützung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.01.2015 - C-630/13

    Anbouba / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegenüber Syrien - Maßnahmen …

  • EuG, 03.05.2018 - T-653/16

    Malta/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

  • EuG, 16.12.2015 - T-46/11

    Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 7694 final der Kommission vom 9. …

  • EuG, 06.03.2015 - T-513/13

    Braun Melsungen / HABM (SafeSet) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2026 - C-641/24

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - Verordnung Nr. 1049/2001 - ESI-Fonds - …

  • EuG, 25.06.2020 - T-737/18

    Siberia Oriental/ CPVO (Siberia) - Pflanzensorten - Antrag auf Änderung des …

  • EuG, 16.12.2015 - T-40/11

    Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 7694 final der Kommission vom 9. …

  • EuG, 16.12.2015 - T-63/11

    Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 7694 final der Kommission vom 9. …

  • EuG, 16.12.2015 - T-62/11

    Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 7694 final der Kommission vom 9. …

  • EuG, 19.11.2025 - T-41/24

    LGAI Technological Center und jtsec Beyond IT Security/ EUSPA

  • EuG, 16.05.2019 - T-228/18

    Transtec/ Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

  • EuG, 16.12.2015 - T-38/11

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2010) 7694 endg. der Kommission vom 9. …

  • EuG, 16.12.2015 - T-28/11

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2010) 7694 endg. der Kommission vom 9. …

  • EuG, 08.07.2020 - T-661/18

    Securitec/ Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

  • EuG, 25.11.2020 - T-166/19

    Bronckers/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

  • EuG, 16.02.2017 - T-145/15

    Rumänien / Kommission - EGFL und ELER - Flächenbezogene Maßnahmen - Von der …

  • EuG, 08.10.2025 - T-161/24

    NTT Data Belgique u. a./ EIB

  • EuG, 26.09.2017 - T-564/10

    Quimitécnica.com und de Mello/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-617/13

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - …

  • EuG, 04.04.2019 - T-5/17

    Sharif/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 29.09.2011 - C-520/09 P, C-521/09 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,305
EuGH, 29.09.2011 - C-520/09 P, C-521/09 P (https://dejure.org/2011,305)
EuGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - C-520/09 P, C-521/09 P (https://dejure.org/2011,305)
EuGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - C-520/09 P, C-521/09 P (https://dejure.org/2011,305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der Ausübung eines ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Arkema / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der Ausübung eines ...

  • EU-Kommission PDF

    Arkema SA gegen Europäische Kommission.

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der Ausübung eines ...

  • EU-Kommission

    Arkema / Kommission

  • Betriebs-Berater

    Zurechnung eines Kartells bei Beteiligung der Tochtergesellschaft

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der Ausübung eines ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, soweit darin Elf Aquitaine die Beteiligung ihrer Tochtergesellschaft Arkema an einem Kartell auf dem Markt für Monochloressigsäure zugerechnet wird

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Geldbuße für Elf Aquitaine

  • handelsblatt.com (Rechtsprechungsübersicht)

    Neues zur Konzernhaftung für Kartellverstöße

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zurechnung eines Kartells bei Beteiligung der Tochtergesellschaft

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 15. Dezember 2009 von der Arkema France SA gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009 in der Rechtssache T-168/05, Arkema/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009, Arkema/Kommission (T"168/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2004) 4876 endgültig der Kommission vom 19. ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
    Rn. 38 Nach ständiger Rechtsprechung kann das Verhalten der Tochtergesellschaft ihrer Muttergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 58, und General Química u. a./Kommission, Randnr. 37).

    Rn. 39 Da nämlich in einem solchen Fall die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft Teil ein und derselben wirtschaftlichen Einheit sind und damit ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG darstellen, kann die Kommission eine Entscheidung, mit der Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft richten, ohne dass deren persönliche Beteiligung an der Zuwiderhandlung nachzuweisen wäre (vgl. Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 59, und General Química u. a./Kommission, Randnr. 38).

    Rn. 40 Der Gerichtshof hat insoweit ausgeführt, dass in dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Union verstoßen hat, zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben kann und zum anderen eine widerlegliche Vermutung besteht, dass diese Muttergesellschaft tatsächlich einen solchen Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (vgl. u. a. Urteile vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission, 107/82, Slg. 1983, 3151, Randnr. 50; Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 60; General Química u. a./Kommission, Randnr. 39, sowie ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., Randnr. 97).

    Die Kommission kann in der Folge die Muttergesellschaft als Gesamtschuldnerin für die Zahlung der gegen ihre Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße in Anspruch nehmen, sofern die Muttergesellschaft, der es obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, keine ausreichenden Beweise dafür erbringt, dass ihre Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig auftritt (vgl. Urteile vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925, Randnr. 29, Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 61, General Química u. a./Kommission, Randnr. 40, sowie ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., Randnr. 98).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
    Eine Partei kann daher nicht den Streitgegenstand verändern, indem sie vor dem Gerichtshof erstmals ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringt, das sie vor dem Gericht hätte vorbringen können, aber nicht vorgebracht hat, da ihr damit erlaubt würde, den Gerichtshof, dessen Befugnisse im Rechtsmittelverfahren beschränkt sind, letztlich mit einem weiter reichenden Rechtsstreit zu befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59; vom 30. März 2000, VBA/VGB u. a., C-266/97 P, Slg. 2000, I-2135, Randnr. 79, und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 34).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
    Rn. 88 Aus der von Arkema angeführten Rechtsprechung ergibt sich in der Tat, dass die Leitlinien von 1998 nur Verhaltensnormen darstellen, die einen Hinweis auf die zu befolgende Verwaltungspraxis enthalten und von denen die Verwaltung im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann, die mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
    Unter diesen Umständen kann das Gericht seine Rechtmäßigkeitskontrolle nicht ausüben, da es sonst mit seiner Entscheidung über die Anträge hinausgehen würde (vgl. u. a. entsprechend Urteile vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 106; vom 11. September 2007, Lindorfer/Rat, C-227/04 P, Slg. 2007, I-6767, Randnr. 83; vom 14. Januar 2010, Kommission/Tschechische Republik, C-343/08, Slg. 2010, I-275, Randnr. 26, und vom 14. Oktober 2010, Nuova Agricast und Cofra/Kommission, C-67/09 P, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
    Eine Partei kann daher nicht den Streitgegenstand verändern, indem sie vor dem Gerichtshof erstmals ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringt, das sie vor dem Gericht hätte vorbringen können, aber nicht vorgebracht hat, da ihr damit erlaubt würde, den Gerichtshof, dessen Befugnisse im Rechtsmittelverfahren beschränkt sind, letztlich mit einem weiter reichenden Rechtsstreit zu befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59; vom 30. März 2000, VBA/VGB u. a., C-266/97 P, Slg. 2000, I-2135, Randnr. 79, und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 34).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-227/04

    Lindorfer / Rat - Rechtsmittel - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
    Unter diesen Umständen kann das Gericht seine Rechtmäßigkeitskontrolle nicht ausüben, da es sonst mit seiner Entscheidung über die Anträge hinausgehen würde (vgl. u. a. entsprechend Urteile vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 106; vom 11. September 2007, Lindorfer/Rat, C-227/04 P, Slg. 2007, I-6767, Randnr. 83; vom 14. Januar 2010, Kommission/Tschechische Republik, C-343/08, Slg. 2010, I-275, Randnr. 26, und vom 14. Oktober 2010, Nuova Agricast und Cofra/Kommission, C-67/09 P, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 14.01.2010 - C-343/08

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
    Unter diesen Umständen kann das Gericht seine Rechtmäßigkeitskontrolle nicht ausüben, da es sonst mit seiner Entscheidung über die Anträge hinausgehen würde (vgl. u. a. entsprechend Urteile vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 106; vom 11. September 2007, Lindorfer/Rat, C-227/04 P, Slg. 2007, I-6767, Randnr. 83; vom 14. Januar 2010, Kommission/Tschechische Republik, C-343/08, Slg. 2010, I-275, Randnr. 26, und vom 14. Oktober 2010, Nuova Agricast und Cofra/Kommission, C-67/09 P, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-67/09

    Nuova Agricast und Cofra / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
    Unter diesen Umständen kann das Gericht seine Rechtmäßigkeitskontrolle nicht ausüben, da es sonst mit seiner Entscheidung über die Anträge hinausgehen würde (vgl. u. a. entsprechend Urteile vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 106; vom 11. September 2007, Lindorfer/Rat, C-227/04 P, Slg. 2007, I-6767, Randnr. 83; vom 14. Januar 2010, Kommission/Tschechische Republik, C-343/08, Slg. 2010, I-275, Randnr. 26, und vom 14. Oktober 2010, Nuova Agricast und Cofra/Kommission, C-67/09 P, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 30.03.2000 - C-266/97

    VBA / VGB u.a. - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Einstellung des …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
    Eine Partei kann daher nicht den Streitgegenstand verändern, indem sie vor dem Gerichtshof erstmals ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringt, das sie vor dem Gericht hätte vorbringen können, aber nicht vorgebracht hat, da ihr damit erlaubt würde, den Gerichtshof, dessen Befugnisse im Rechtsmittelverfahren beschränkt sind, letztlich mit einem weiter reichenden Rechtsstreit zu befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59; vom 30. März 2000, VBA/VGB u. a., C-266/97 P, Slg. 2000, I-2135, Randnr. 79, und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 34).
  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
    Rn. 40 Der Gerichtshof hat insoweit ausgeführt, dass in dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Union verstoßen hat, zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben kann und zum anderen eine widerlegliche Vermutung besteht, dass diese Muttergesellschaft tatsächlich einen solchen Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (vgl. u. a. Urteile vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission, 107/82, Slg. 1983, 3151, Randnr. 50; Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 60; General Química u. a./Kommission, Randnr. 39, sowie ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a., Randnr. 97).
  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel …

  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres …

  • EuGH, 29.03.2011 - C-201/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen …

  • EuGH, 30.09.2003 - C-76/01

    Eurocoton u.a. / Rat - "Rechtsmittel - Dumping - Nichtannahme eines Vorschlags …

  • EuG, 30.09.2009 - T-168/05

    Arkema / Kommission

  • EuGH, 06.11.2008 - C-203/07

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Projekt zur Einrichtung einer …

  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …

    Infolgedessen ist ein solcher Rechtsmittelgrund zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, EU:C:2003:527, Rn. 105 und 106, sowie Arkema/Kommission, C-520/09 P, EU:C:2011:619, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2013 - C-508/11

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts zum Kartell auf den Märkten für …

    Der Umstand, dass die Muttergesellschaft weder unmittelbar an dieser Zuwiderhandlung beteiligt war noch zu deren Begehung angestiftet hat, kann nämlich nicht den Beweis liefern, dass diese beiden Gesellschaften nicht ein und dieselbe wirtschaftliche Einheit bildeten (vgl. in diesem Sinne Urteile General Química u. a./Kommission, Randnr. 103, und vom 29. September 2011, Arkema/Kommission, C-520/09 P, Slg. 2011, I-8901, Randnrn.

    Rn. 102 Fünftens ist zu der Rüge, das Gericht habe die angeblich fehlerhafte Anwendung eines Multiplikators von 2 durch die Kommission nicht zutreffend beurteilt und das angefochtene Urteil insoweit nicht hinreichend begründet, darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteil Arkema/Kommission, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen kann der Gerichtshof seine Rechtmäßigkeitskontrolle nicht ausüben, da er sonst mit seiner Entscheidung über die Anträge hinausgehen würde (vgl. entsprechend Urteil Arkema/Kommission, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.03.2015 - C-93/13

    Kommission u.a. / Versalis u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt …

    Fünftens habe das Gericht hinsichtlich der gesamtschuldnerischen Haftung von Eni für die Zahlung dieser Erhöhung seine Begründungspflicht verletzt und sei von der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil Arkema/Kommission (C-520/09 P, EU:C:2011:619) abgewichen, in dem anerkannt worden sei, dass eine Muttergesellschaft, die eine Unternehmenseinheit mit einer Tochtergesellschaft bilde, die für eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln verantwortlich sei, für den Teil der Geldbuße, der auf den Wiederholungsfall bei der Tochtergesellschaft entfalle, nicht gesamtschuldnerisch hafte, sofern sie mit ihrer Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Begehung der ersten Zuwiderhandlung keine wirtschaftliche Einheit gebildet habe.

    Zum Urteil Arkema/Kommission (EU:C:2011:619) genügt die Feststellung, dass das Vorbringen von Versalis und Eni von einem falschen Verständnis dieses Urteils ausgeht, in dem sich der Gerichtshof darauf beschränkt hat, die Berechnung der Geldbuße auf der Grundlage der von der Kommission getroffenen Entscheidungen zu überprüfen, ohne zu den Voraussetzungen eines Wiederholungsfalls Stellung zu nehmen.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission und …

    Rn. 43 Insbesondere kann das Verhalten einer Tochtergesellschaft ihrer Muttergesellschaft namentlich dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht eigenständig bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (Urteile vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 58, Elf Aquitaine/Kommission, Randnr. 54, und vom 29. September 2011, Arkema/Kommission, C-520/09 P, Slg. 2011, I-8901, Randnr. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-231/11

    Kommission / Siemens Österreich u.a. et Siemens Transmission & Distribution u.a. …

    42 und 43), und vom 29. September 2011, Arkema/Kommission (C-520/09 P, Slg. 2011, I-8901, Randnr. 31).

    {FN:73} - Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission (oben in Fn. 54 angeführt, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie u. a. Urteile vom 20. Januar 2011, General Química u. a./Kommission (C-90/09 P, Slg. 2011, I-1, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung), ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (oben in Fn. 63 angeführt, Randnr. 95), und vom 29. September 2011, Arkema/Kommission (C-520/09 P, Slg. 2011, I-8901, Randnr. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16

    Belgien/ Kommission - Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern - …

    {FN:58} Vgl. Urteile vom 29. September 2011, Arkema/Kommission (C-520/09 P, EU:C:2011:619, Rn. 88), und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (…C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 209 bis 211).

    {FN:69} Vgl. Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission(…C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 209 bis 211), und vom 29. September 2011, Arkem/Kommission (C-520/09 P, EU:C:2011:619, Rn. 88).

  • EuGH, 09.07.2015 - C-231/14

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 288 Mio. Euro, die gegen …

    Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist unter dem Begriff des Unternehmens im Rahmen des Wettbewerbsrechts nämlich eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen ist, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird (vgl. u. a. Urteile Hydrotherm Gerätebau, 170/83, EU:C:1984:271, Rn. 11, und Arkema/Kommission, C-520/09 P, EU:C:2011:619, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. …

    21 und 23), und vom 29. September 2011, Arkema/Kommission (C-520/09 P, Slg. 2011, I-8901, Randnr. 88).
  • EuGH, 24.01.2013 - C-646/11

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. September 2011 …

    Une partie ne saurait donc soulever pour la première fois devant la Cour un moyen qu'elle aurait pu soulever devant le Tribunal, mais qu'elle n'a pas soulevé, dès lors que cela reviendrait à lui permettre de saisir la Cour, dont la compétence en matière de pourvoi est limitée, d'un litige plus étendu que celui dont a eu à connaître le Tribunal (voir arrêt du 29 septembre 2011, Arkema/Commission, C-520/09 P, non encore publié au Recueil, point 64 et jurisprudence citée).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission und …

    49 bis 53), Akzo Nobel (zitiert in Fn. 2, insbesondere Randnrn. 58 bis 63 und 72 bis 74), General Química (zitiert in Fn. 2, insbesondere Randnrn. 34 bis 42 und 50 bis 52), ArcelorMittal (zitiert in Fn. 2, insbesondere Randnrn. 96 bis 99), sowie die Urteile vom 29. September 2011, Arkema/Kommission ("Arkema", C-520/09 P, Slg. 2011, I-8901, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin - Rechtsmittel - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-265/17

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu bestätigen, dass der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-439/11

    Ziegler / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 Abs. 1 EG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14

    InnoLux / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für …

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2012 - C-440/11

    Kommission / Stichting Administratiekantoor Portielje - Rechtsmittel - Wettbewerb …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs - …

  • EuG, 15.07.2015 - T-413/10

    Socitrel/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-606/18

    Nexans France und Nexans/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12

    Groupe Gascogne / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Branche der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2024 - C-393/23

    Athenian Brewery und Heineken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-380/09

    Melli Bank / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-50/12

    Kendrion / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Branche der Industriesäcke …

  • EuGH, 12.03.2026 - C-728/23

    Rechtsmittel - Mitarbeiter im Bereich der Gemeinsamen Außen- und …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 01.10.2013 - C-521/09 P-DEP   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27037
EuGH, 01.10.2013 - C-521/09 P-DEP (https://dejure.org/2013,27037)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2013 - C-521/09 P-DEP (https://dejure.org/2013,27037)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - C-521/09 P-DEP (https://dejure.org/2013,27037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,27037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Kostenfestsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Elf Aquitaine / Kommission

    Kostenfestsetzung

  • EU-Kommission

    Elf Aquitaine / Kommission

    Kostenfestsetzung“

  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichtshofs zu den erstinstanzlichen Kosten der in der Rechtsmittelinstanz obsiegenden Partei

  • rechtsportal.de

    Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichtshofs zu den erstinstanzlichen Kosten der in der Rechtsmittelinstanz obsiegenden Partei

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2013 - C-521/09
    Insoweit ist festzustellen, dass entgegen der Ansicht der Kommission bestimmte Fragen des Unionsrechts, die sich aufgrund der widerleglichen Vermutung stellten, nach der eine Muttergesellschaft, die 100 % des Kapitals einer Tochtergesellschaft hält, tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf diese ausübt, zum Zeitpunkt des Verfahrens vor dem Gericht, also vor der Verkündung insbesondere des Urteils vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237), noch nicht eindeutig entschieden waren.
  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuGH, 01.10.2013 - C-521/09
    Rn. 24 Schließlich ist angesichts des Umstands, dass die Antragstellerin in ihrem Kostenfestsetzungsantrag die Honorare ihrer Anwälte als Betrag "ohne Steuern" angeführt hat, darauf hinzuweisen, dass diese Gesellschaft als Handelsunternehmen der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt und folglich einen Anspruch auf Erstattung der für die Honorare gezahlten Mehrwertsteuer hat, so dass diese Steuerbeträge bei der Berechnung der erstattungsfähigen Kosten nicht zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschlüsse vom 16. Dezember 1999, Hüls/Kommission, C-137/92 P-DEP, Randnr. 20, vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 24, und Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, Randnr. 32).
  • EuGH, 08.02.2012 - C-191/11

    Norma Lebensmittelfilialbetrieb / Yorma's - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2013 - C-521/09
    Rn. 24 Schließlich ist angesichts des Umstands, dass die Antragstellerin in ihrem Kostenfestsetzungsantrag die Honorare ihrer Anwälte als Betrag "ohne Steuern" angeführt hat, darauf hinzuweisen, dass diese Gesellschaft als Handelsunternehmen der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt und folglich einen Anspruch auf Erstattung der für die Honorare gezahlten Mehrwertsteuer hat, so dass diese Steuerbeträge bei der Berechnung der erstattungsfähigen Kosten nicht zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschlüsse vom 16. Dezember 1999, Hüls/Kommission, C-137/92 P-DEP, Randnr. 20, vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 24, und Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, Randnr. 32).
  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

    Auszug aus EuGH, 01.10.2013 - C-521/09
    Rn. 12 Unter diesen Voraussetzungen fällt der vorliegende Kostenfestsetzungsantrag im Unterschied zu den Anträgen, zu denen die Beschlüsse vom 17. November 2005, Matratzen Concord/HABM (C-3/03 P-DEP, Randnrn. 2 und 14), und vom 11. Januar 2008, CEF und CEF Holdings/Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie (C-105/04 P-DEP und C-113/04 P-DEP, Randnrn.
  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Deoleo / Aceites del Sur-Coosur - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2013 - C-521/09
    Rn. 16 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat der Unionsrichter, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 1. Juli 1981, DGV u. a./EWG, 241/78, 242/78 und 246/78 bis 249/78, Slg. 1981, 1731, Randnr. 3, und vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-465/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, wonach die …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2013 - C-521/09
    Rn. 14 Aus Art. 144 Buchst. b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs geht hervor, dass nur die Kosten erstattungsfähig sind, die für das Verfahren aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 9. November 1995, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85 DEP, Randnr. 14, und vom 28. Februar 2013, Comunidad autónoma de La Rioja/Diputación Foral de Vizcaya u. a., C-465/09 P-DEP, Randnr. 22).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-451/10

    France Télévisions / TF1

    Auszug aus EuGH, 01.10.2013 - C-521/09
    Rn. 15 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Unionsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (vgl. u. a. Beschlüsse vom 26. November 1985, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, 318/82, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und vom 7. Juni 2012, France Télévisions/TF1, C-451/10 P-DEP, Randnr. 19).
  • EuGH, 30.11.1994 - C-294/90

    British Aerospace / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.2013 - C-521/09
    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag braucht der Unionsrichter weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 2, und vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 10).
  • EuGH, 26.11.1985 - 318/82

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.2013 - C-521/09
    Rn. 15 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Unionsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (vgl. u. a. Beschlüsse vom 26. November 1985, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, 318/82, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und vom 7. Juni 2012, France Télévisions/TF1, C-451/10 P-DEP, Randnr. 19).
  • EuG, 30.09.2009 - T-174/05

    Elf Aquitaine / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.2013 - C-521/09
    Rn. 2 Mit diesem Rechtsmittel hatte Elf Aquitaine beim Gerichtshof insbesondere die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. September 2009, Elf Aquitaine/Kommission (T-174/05, im Folgenden: mit dem Rechtsmittel angefochtenes Urteil), beantragt.
  • EuGH, 01.07.1981 - 241/78

    DGV / Rat und Kommission

  • EuGH, 04.07.2017 - C-61/15

    EASA/ Heli-Flight - Kostenfestsetzung

    Rn. 10 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen hat, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2013, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, Rn. 15, …und vom 5. Dezember 2013, Atlas Air/Atlas Transport, C-406/11 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:817, Rn. 11).

    Rn. 18 Weiterhin ist zur Anzahl der für das in Rede stehende Rechtsmittelverfahren als objektiv notwendig anzusehenden Arbeitsstunden darauf hinzuweisen, dass diese Stundenanzahl nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nach Gegenstand und Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seines Schwierigkeitsgrads, des Arbeitsaufwands der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem streitigen Verfahren und des wirtschaftlichen Interesses der Parteien am Ausgang des Verfahrens zu bestimmen ist (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 28. Februar 2013, Kommission/Marcuccio, C-432/08 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:108, Rn. 23, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2013, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, Rn. 16).

  • EuG, 19.01.2021 - T-212/18

    Romańska/ Frontex

    Rn. 26 En ce qui concerne l'ampleur du travail que la procédure devant le Tribunal dans l'affaire principale a pu engendrer pour les représentants de Frontex, il appartient au juge de tenir compte du nombre total d'heures de travail pouvant apparaître comme objectivement indispensables aux fins de cette procédure (ordonnances du 1er octobre 2013, Elf Aquitaine/Commission, C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, point 22, et du 20 novembre 2002, Spruyt/Commission, T-171/00 DEP, EU:T:2002:277, point 29).
  • EuGH, 03.12.2014 - C-435/13

    Qwatchme / Kastenholz - Kostenfestsetzung

    Rn. 11 Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen hat, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (vgl. Beschlüsse France Télévisions/TF1, EU:C:2012:323, Rn. 19, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, Rn. 15, und Atlas Air/Atlas Transport, EU:C:2013:817, Rn. 11).

    Rn. 13 Da das Unionsrecht keine Gebührenordnung enthält, hat der Gerichtshof die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse France Télévisions/TF1, EU:C:2012:323, Rn. 20, Elf Aquitaine/Kommission, EU:C:2013:644, Rn. 16, Atlas Air/Atlas Transport, EU:C:2013:817, Rn. 12, und Internationaler Hilfsfonds/Kommission, EU:C:2013:706, Rn. 18).

  • EuG, 27.11.2020 - T-103/15

    Flabeg Deutschland/ Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Rn. 31 Was als Drittes den durch das Verfahren bedingten Arbeitsaufwand der Anwälte der Antragstellerin angeht, ist festzustellen, dass für den Unionsrichter - unabhängig von der Zahl der Anwälte, die die Leistungen erbracht haben mögen - entscheidend ist, wie viele Arbeitsstunden insgesamt für das Verfahren vor dem Gericht objektiv erforderlich waren (vgl. Beschlüsse vom 1. Oktober 2013, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, Rn. 22…, vom 10. September 2009, C.A.S./Kommission, C-204/07 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:526, Rn. 39, …und vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, EU:T:2004:192, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.12.2014 - T-283/08

    Longinidis / Cedefop - Verfahren - Kostenfestsetzung - Anwaltsgebühren - …

    Daher sind die Auslagen des Anwalts des Cedefop, die erstattungsfähige Kosten darstellen, pauschal auf 300 Euro festzusetzen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 1. Oktober 2013, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, Slg, EU:C:2013:644, Rn. 26, und OCVV/Schräder, EU:C:2013:679, Rn. 41).
  • EuG, 19.01.2016 - T-685/13

    Copernicus-Trademarks / OHMI - Blue Coat Systems (BLUECO) - Verfahren - …

    Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt eine Gesellschaft als Handelsunternehmen der Mehrwertsteuerpflicht und hat folglich einen Anspruch auf Erstattung der für die Honorare gezahlten Mehrwertsteuer, so dass diese Steuerbeträge bei der Berechnung der erstattungsfähigen Kosten nicht zu berücksichtigen sind (…Beschlüsse vom 12. September 2012, Klosterbrauerei Weissenohe/Torresan, C-5/10 P-DEP, EU:C:2012:562, Rn. 30, und vom 1. Oktober 2013, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, Slg, EU:C:2013:644, Rn. 24).
  • EuG, 14.02.2017 - T-506/11

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) - …

    Diese Steuerbeträge sind daher bei der Berechnung der erstattungsfähigen Kosten nicht zu berücksichtigen (…Beschlüsse vom 12. September 2012, Klosterbrauerei Weissenohe/Torresan, C-5/10 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:562, Rn. 30, und vom 1. Oktober 2013, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, Rn. 24).
  • EuG, 14.02.2017 - T-507/11

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) - …

    Diese Steuerbeträge sind daher bei der Berechnung der erstattungsfähigen Kosten nicht zu berücksichtigen (…Beschlüsse vom 12. September 2012, Klosterbrauerei Weissenohe/Torresan, C-5/10 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:562, Rn. 30, und vom 1. Oktober 2013, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2016 - C-57/15

    United Video Properties - Rechte des geistigen Eigentums - Richtlinie 2004/48/EG …

    Der Gerichtshof greift in ständiger Rechtsprechung auf die Begriffe der Zumutbarkeit und der Angemessenheit zurück, um die Prozesskosten zu konkretisieren, deren Erstattung von den Prozessparteien verlangt werden kann, so u. a. in den Beschlüssen in den Rechtssachen Deoleo/Aceites del Sur-Coosur (…C-498/07 P-DEP, EU:C:2013:302, Rn. 35), Zafra Marroquineros/Calvin Klein Trademark Trust (…C-254/09 P-DEP, EU:C:2012:628, Rn. 31), Internationaler Hilfsfonds/Kommission (…C-208/11 P-DEP, EU:C:2013:304, Rn. 30), Deutschland u. a./Kommission (…C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2005:614, Rn. 48), OCVV/Schräder (…C-38/09 P-DEP, EU:C:2013:679, Rn. 36), Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, Rn. 28) und Wedl & Hofmann/Reber Holding (…C-141/13 P-DEP, EU:C:2015:133, Rn. 28).
  • EuG, 08.02.2018 - T-450/09

    Simba Toys/ EUIPO - Seven Towns (Forme d'un cube avec des faces ayant une …

    Rn. 22 In einer vergleichbaren Situation hat sich der Gerichtshof bereits für zuständig erachtet, über einen Kostenfestsetzungsantrag zu entscheiden, der die im Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten betraf (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 1. Oktober 2013, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, Rn. 9 bis 12).
  • EuG, 08.10.2014 - T-244/08

    Coop Nord/ Kommission

  • EuG, 19.06.2018 - T-79/13

    Accorinti u.a./ EZB

  • EuG, 07.10.2020 - T-206/17

    Argus Security Projects/ Kommission und EUBAM Libya

  • EuG, 19.06.2018 - T-224/12

    Accorinti u.a./ EZB

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4135
Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09 P (https://dejure.org/2011,4135)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.02.2011 - C-521/09 P (https://dejure.org/2011,4135)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - C-521/09 P (https://dejure.org/2011,4135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Elf Aquitaine / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften über die Zurechenbarkeit wettbewerbswidriger Praktiken der Tochtergesellschaft zur Muttergesellschaft - Grundsätze der Unschuldsvermutung und der individuellen Zumessung von Strafen - ...

  • EU-Kommission PDF

    Elf Aquitaine / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften über die Zurechenbarkeit wettbewerbswidriger Praktiken der Tochtergesellschaft zur Muttergesellschaft - Grundsätze der Unschuldsvermutung und der individuellen Zumessung von Strafen - ...

  • EU-Kommission

    Elf Aquitaine / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften über die Zurechenbarkeit wettbewerbswidriger Praktiken der Tochtergesellschaft zur Muttergesellschaft - Grundsätze der Unschuldsvermutung und der individuellen Zumessung von Strafen - ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften über die Zurechenbarkeit wettbewerbswidriger Praktiken der Tochtergesellschaft zur Muttergesellschaft - Grundsätze der Unschuldsvermutung und der individuellen Zumessung von Strafen - ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (51)

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09
    {FN:7} - Vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnrn.

    {FN:8} - Vgl. in diesem Sinne Urteile Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (in Fn. 7 angeführt, Randnrn. 315 und 316), und Aalborg Portland u. a./Kommission (in Fn. 6 angeführt, Randnrn. 66 und 67).

    {FN:46} - Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (in Fn. 7 angeführt, Randnr. 692).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09
    {FN:59} - Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a. (C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237).
  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09
    {FN:63} - In diesem Sinne schon Urteil vom 14. Juli 1972, 1CI/Kommission (48/69, Slg. 1972, 619, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-481/19

    Consob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marktmissbrauch - …

    {FN:83} Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache KME Germany u. a./Kommission (C-272/09 P, EU:C:2011:63, Nr. 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:89, Nrn. 30 und 31) und der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Schindler Holding u. a./Kommission (C-501/11 P, EU:C:2013:248, Nrn. 25 bis 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht