Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 21.11.1991 - C-269/90   

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https://dejure.org/1991,104
EuGH, 21.11.1991 - C-269/90 (https://dejure.org/1991,104)
EuGH, Entscheidung vom 21.11.1991 - C-269/90 (https://dejure.org/1991,104)
EuGH, Entscheidung vom 21. November 1991 - C-269/90 (https://dejure.org/1991,104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Gemeinsamer Zolltarif - Zollbefreiung für wissenschaftliche Geräte - Wissenschaftliche Gleichwertigkeit

  • EU-Kommission

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsamer Zolltarif - Zollbefreiung für wissenschaftliche Geräte - Wissenschaftliche Gleichwertigkeit.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-5469
  • NVwZ 1992, 358
 
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Wird zitiert von ... (296)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.03.1989 - 303/87

    Universität Stuttgart / Hauptzollamt Stuttgart-Ost

    Auszug aus EuGH, 21.11.1991 - C-269/90
    Der Bundesfinanzhof legt dar, der Gerichtshof habe bisher in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß er im Rahmen einer solchen Prüfung nur über eine begrenzte Kontrollbefugnis verfüge; er könne also in Anbetracht des technischen Charakters der Prüfung der Frage, ob eine Gleichwertigkeit zwischen verschiedenen Geräten vorliege, den Inhalt einer entsprechenden Kommissionsentscheidung nur im Falle eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers oder eines Ermessensmißbrauchs beanstanden (vgl. zuletzt das Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1989 in der Rechtssache 303/87, Universität Stuttgart, Slg. 1989, 705).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Hinzu kommt das Erfordernis einer die gerichtliche Kontrolle (Art. 263 Abs. 1 AEUV, Art. 35.1 Satz 1 ESZB-Satzung) ermöglichenden Begründung von Rechtsakten (Art. 296 Abs. 2 AEUV; vgl. EuGH, Urteil vom 21. November 1991, TU München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Rn. 14; Urteil vom 19. November 2013, Kommission/Rat, C-63/12, EU:C:2013:752, Rn. 98 f.).
  • EuGH, 11.12.2018 - C-493/17

    Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten

    Was das angebliche Fehlen einer spezifischen Begründung der Beschlüsse der EZB zum PSPP angeht, ist darauf hinzuweisen, dass in Fällen wie dem vorliegenden, in denen ein Unionsorgan über ein weites Ermessen verfügt, der Kontrolle der Einhaltung bestimmter verfahrensrechtlicher Garantien, zu denen die Verpflichtung des ESZB gehört, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen und seine Entscheidungen hinreichend zu begründen, wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14, sowie vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 68 und 69).
  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Nach der Rechtsprechung könnten die Gemeinschaftsgerichte solche Beurteilungen nur in begrenztem Umfang überprüfen (Urteile des Gerichtshofs vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 13, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 279; Urteil des Gerichts vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, Slg. 2005, II-1357, Randnrn. 95, 97 und 98).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90   

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https://dejure.org/1991,17485
Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90 (https://dejure.org/1991,17485)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.07.1991 - C-269/90 (https://dejure.org/1991,17485)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - C-269/90 (https://dejure.org/1991,17485)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Technische Universität München gegen Hauptzollamt München-Mitte.

    Gemeinsamer Zolltarif - Zollbefreiung für wissenschaftliche Geräte - Wissenschaftliche Gleichwertigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-5469
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.06.1986 - 203/85

    Nicolet Instrument / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90
    Der Gerichtshof hat mehrfach in Fällen, die zollfreie Einfuhren betrafen und in denen der Grundsatz des rechtlichen Gehörs geltend gemacht wurde, darauf hingewiesen, daß die einschlägigen Verordnungen der Einfuhranstalt keinen Anspruch auf Anhörung oder auf Stellungnahme zu Argumenten gewähren, denen zufolge das fragliche Gerät für eine zollfreie Einfuhr nicht in Betracht kommt (ich verweise auf die Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit Groningen, Slg. 1984, 3623, Randnr. 20, die Rechtssache 203/85, Nicolet Instrument, Slg. 1986, 2049, Randnr. 15, und die Rechtssache …

    2 Z 42/87">43/87, Nicolet Instrument, Slg. 1988, 1557, Randnrn.

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90
    Demgegenüber muß darauf hingewiesen werden, daß alle Maßnahmen der Gemeinschaft, solange sie nicht für ungültig erklärt worden sind, für alle Organe der Mitgliedstaaten verbindlich sind und daß die nationalen Gerichte nicht die Befugnis haben, Maßnahmen der Gemeinschaft für ungültig zu erklären (Rechtssache 314/85, Foto-Frost, Slg. 1987, 4199).
  • EuGH, 27.09.1983 - 216/82

    Universität Hamburg / Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90
    Im übrigen ist die Formulierung, die der Gerichtshof in dem (oben unter Nr. 10 zitierten) Fall der Universität Stuttgart und in seinem früheren Urteil in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771) verwendet hat, insoweit unglücklich, als sie nahelegt, der Gerichtshof könne eine Kommissionsentscheidung, die einen Rechtsfehler enthält, nur dann für ungültig erklären, wenn der Fehler offensichtlich ist.
  • EuGH, 08.03.1988 - 43/87

    Nicolet Instrument / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90
    2 Z 42/87">43/87, Nicolet Instrument, Slg. 1988, 1557, Randnrn.
  • EuGH, 25.10.1984 - 185/83

    Rijksuniversiteit te Groningen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90
    Der Gerichtshof hat mehrfach in Fällen, die zollfreie Einfuhren betrafen und in denen der Grundsatz des rechtlichen Gehörs geltend gemacht wurde, darauf hingewiesen, daß die einschlägigen Verordnungen der Einfuhranstalt keinen Anspruch auf Anhörung oder auf Stellungnahme zu Argumenten gewähren, denen zufolge das fragliche Gerät für eine zollfreie Einfuhr nicht in Betracht kommt (ich verweise auf die Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit Groningen, Slg. 1984, 3623, Randnr. 20, die Rechtssache 203/85, Nicolet Instrument, Slg. 1986, 2049, Randnr. 15, und die Rechtssache …
  • EuGH, 21.05.1981 - 156/80

    Morbelli / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90
    Der Gerichtshof hat jedoch die dahin gehende Beschränkung der gerichtlichen Nachprüfung mit dem Hinweis gerechtfertigt, daß die einschlägige Regelung ein angemessenes Beschwerdeverfahren vorsehe und sorgsam darauf bedacht sei, die Ausgewogenheit und die Objektivität der Ärzteausschüsse sicherzustellen (Rechtssache 156/80, Morbelli/Kommission, Slg. 1981, 1357, Randnr. 19, und Rechtssache 265/83, Suss/Kommission, Slg. 1984, 4029, Randnr. 11).
  • EuGH, 27.03.1985 - 4/84

    Johann-Wolfgang-Goethe-Universität / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90
    In der Rechtssache 4/84 (Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Slg. 1985, 991) hat der Gerichtshof entschieden:.
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90
    Die Übersendung des Philips-Berichts an die Universität hätte somit eine der wesentlichen Funktionen des Begründungserfordernisses erfüllt, da sie es der Universität ermöglicht hätte, zu prüfen, ob die Entscheidung begründet war oder ob sie an einem Mangel litt, aufgrund dessen ihre Rechtmäßigkeit hätte in Frage gestellt werden können (vgl. Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22).
  • EuGH, 29.11.1984 - 265/83

    Suss / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-269/90
    Der Gerichtshof hat jedoch die dahin gehende Beschränkung der gerichtlichen Nachprüfung mit dem Hinweis gerechtfertigt, daß die einschlägige Regelung ein angemessenes Beschwerdeverfahren vorsehe und sorgsam darauf bedacht sei, die Ausgewogenheit und die Objektivität der Ärzteausschüsse sicherzustellen (Rechtssache 156/80, Morbelli/Kommission, Slg. 1981, 1357, Randnr. 19, und Rechtssache 265/83, Suss/Kommission, Slg. 1984, 4029, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-389/21

    EZB/ Crédit lyonnais - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht

    33 Vgl. ähnlich Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Technische Universität München (C-269/90, EU:C:1991:317, Nr. 13).

    Ich möchte den Leser lediglich u. a. auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Technische Universität München (C-269/90, EU:C:1991:317, Nrn. 15 und 16) sowie auf Craig, P., EU Administrative Law , 3. Ausgabe, Oxford University Press, 2018, S. 472 bis 474, verweisen.

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