Rechtsprechung
| EuGH, 22.06.2006 - C-182/03, C-217/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerregelung für Koordinationszentren mit Sitz in Belgien - Klage eines Verbands - Zulässigkeit - Entscheidung der Kommission, dass diese Regelung keine Beihilfe darstellt - Änderung der Auffassung der Kommission - ...
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Belgien / Kommission
Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerregelung für Koordinationszentren mit Sitz in Belgien - Klage eines Verbands - Zulässigkeit - Entscheidung der Kommission, dass diese Regelung keine Beihilfe darstellt - Änderung der Auffassung der Kommission - ...
- Europäischer Gerichtshof
Belgien / Kommission
Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerregelung für Koordinationszentren mit Sitz in Belgien - Klage eines Verbands - Zulässigkeit - Entscheidung der Kommission, dass diese Regelung keine Beihilfe darstellt - Änderung der Auffassung der Kommission - ...
- EU-Kommission
Belgien / Kommission
Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerregelung für Koordinationszentren mit Sitz in Belgien - Klage eines Verbands - Zulässigkeit - Entscheidung der Kommission, dass diese Regelung keine Beihilfe darstellt - Änderung der Auffassung der Kommission - ...
- EU-Kommission
Belgien / Kommission
Wettbewerb , Staatliche Beihilfen
- Wolters Kluwer
Steuerregelung zu Gunsten bestimmter in Belgien niedergelassener Koordinierungszentren; Abweichung vom allgemeinen Steuerrecht durch die Regelung; Berufung auf Vertrauensschutz durch die Zentren; Abgrenzung von bestehender zu neuer Beihilferegelung; Voraussetzung einer ...
- Wolters Kluwer
Steuerregelung zu Gunsten bestimmter in Belgien niedergelassener Koordinierungszentren; Abweichung vom allgemeinen Steuerrecht durch die Regelung; Berufung auf Vertrauensschutz durch die Zentren; Abgrenzung von bestehender zu neuer Beihilferegelung; Voraussetzung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerregelung für Koordinationszentren mit Sitz in Belgien - Klage eines Verbands - Zulässigkeit - Entscheidung der Kommission, dass diese Regelung keine Beihilfe darstellt - Änderung der Auffassung der Kommission - ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Staatliche Beihilfen - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, MIT DER BELGIEN AUFGEGEBEN WURDE, DIE KOORDINATIONSZENTREN MULTINATIONALER UNTERNEHMEN BEGÜNSTIGENDE STEUERREGELUNG AUFZUHEBEN.
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Belgien / Kommission
Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerregelung für Koordinationszentren mit Sitz in Belgien - Klage eines Verbands - Zulässigkeit - Entscheidung der Kommission, dass diese Regelung keine Beihilfe darstellt - Änderung der Auffassung der Kommission - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage des Königreichs Belgien gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 28. April 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung C (2003) 564 endg. der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Februar 2003 über eine Beihilferegelung des Königreichs Belgien zugunsten der in Belgien ansässigen Koordinierungszentren, soweit darin eine Erneuerung der ...
Verfahrensgang
- EuGH, 17.02.2003 - C-182/03
- EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
- EuGH, 28.04.2005 - C-182/03
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
- EuGH, 22.06.2006 - C-182/03, C-217/03
Wird zitiert von ... (181) Zitiert selbst (27)
- EuGH, 20.11.2003 - C-126/01
GEMO SA - "Staatliche Beihilfen - System der Finanzierung eines öffentlichen …
Auszug aus EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
86 Der Begriff der Beihilfe erfasst nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, Darlehen oder Beteiligungen am Kapital von Unternehmen, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat, und die somit, ohne Subventionen im strengen Wortsinn zu sein, diesen nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteil vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-126/01, Gemo, Slg. 2003, I-13769, Randnr. 28 und die dort zitierte Rechtsprechung).127 Vergünstigungen können nur dann als Beihilfen im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG eingestuft werden, wenn sie zum einen unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt werden und zum anderen dem Staat zuzurechnen sind (Urteil Gemo, Randnr. 24).
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
Auszug aus EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
84 Vorab ist klarzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Qualifizierung als Beihilfe verlangt, dass alle Tatbestandsmerkmale des Artikels 87 Absatz 1 EG erfüllt sind (Urteil vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 74). - EuGH, 15.07.1963 - 25/62
Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Auszug aus EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
59 Eine natürliche oder juristische Person kann nur dann individuell betroffen sein, wenn die streitige Bestimmung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt (vgl. Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213).
- EuGH, 17.09.1980 - 730/79
Philip Morris / Kommission
Auszug aus EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
131 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes wird der Wettbewerb verfälscht, wenn eine Maßnahme die Belastungen des begünstigten Unternehmens vermindert und damit seine Stellung gegenüber anderen Unternehmen, die mit ihm in Wettbewerb stehen, stärkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24). - EuGH, 17.06.1999 - C-75/97
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff - Erhöhte Ermäßigung der …
Auszug aus EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
82 Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass sich die Kommission im Falle eines Beihilfeprogramms darauf beschränken kann, die Merkmale des fraglichen Programms zu untersuchen, um zu beurteilen, ob es den Beihilfeempfängern gegenüber deren Wettbewerbern einen spürbaren Vorteil sichert (Urteil vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 48). - EuGH, 17.01.1985 - 11/82
Piraiki-Patraiki / Kommission
Auszug aus EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
60 Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass, wenn die angefochtene Maßnahme eine Gruppe von Personen berührt, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme anhand von den Mitgliedern der Gruppe eigenen Merkmalen feststanden oder feststellbar waren, diese Personen von der Maßnahme insoweit individuell betroffen sein können, als sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (vgl. Urteile vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache C-11/82, Piraiki-Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 31, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11). - EuGH, 15.03.1994 - C-387/92
Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia
Auszug aus EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
87 Im Übrigen hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Maßnahme, mit der staatliche Stellen bestimmten Unternehmen eine Abgabenbefreiung gewähren, die zwar nicht mit der Übertragung staatlicher Mittel verbunden ist, aber die Begünstigten finanziell besser stellt als die übrigen Abgabepflichtigen, eine staatliche Beihilfe ist (Urteil vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 14). - EuGH, 03.03.2005 - C-172/03
Heiser - Mehrwertsteuer - Befreiung der im Rahmen ärztlicher Berufe erbrachten …
Auszug aus EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
Ist dies der Fall, erfüllt die betreffende Maßnahme das Tatbestandsmerkmal der Selektivität, das zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne dieser Bestimmung gehört (vgl. Urteil vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-172/03, Heiser, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 40 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuGH, 07.03.2002 - C-310/99
Italien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Leitlinien für …
Auszug aus EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
137 Wenn auch die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung eines Rechtsakts der Gemeinschaft dessen Natur angepasst sein muss und die Überlegungen des Organs, das ihn erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 1/69, Italien/Kommission, Slg. 1969, 277, Randnr. 9, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 48), ist es doch nicht geboten, der Kommission die Angabe der Gründe vorzuschreiben, aus denen sie die fragliche Regelung in ihren früheren Entscheidungen anders beurteilt hat. - EuGH, 22.03.1961 - 42/59
Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.) …
Auszug aus EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
69 Für die Frage, ob die Kommission diese erneute Überprüfung zu Recht vorgenommen hat, ist nicht nur daran zu erinnern, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit bedeutet, dass Rechtsakte der Gemeinschaft eindeutig und ihre Anwendung für die Betroffenen vorhersehbar sein müssen (Urteile vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 325/85, Irland/Kommission, Slg. 1987, 5041, Randnr. 18, und vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20), sondern auch daran, dass er nur in Verbindung mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Anwendung finden kann (Urteil vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59, SNUPAT/Hohe Behörde, Slg. 1961, 111, 172). - EuGH, 14.05.1975 - 74/74
CNTA / Kommission
- EuGH, 29.04.2004 - C-278/00
Griechenland / Kommission
- EuGH, 17.07.1997 - C-183/95
Affish
- EuGH, 26.06.1990 - 152/88
Sofrimport / Kommission
- EuGH, 15.02.1996 - C-63/93
Duff u.a.
- EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi
- EuGH, 15.12.1987 - 325/85
Irland / Kommission
- EuGH, 11.03.1987 - 265/85
Van den Bergh en Jurgens / Kommission
- EuGH, 11.11.1987 - 259/85
Frankreich / Kommission
- EuGH, 06.03.2003 - C-14/01
Niemann - "Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - …
- EuGH, 24.11.2005 - C-506/03
Deutschland / Kommission - Zuschuss - Machbarkeitsstudie - Vertrag über die …
- EuGH, 09.07.1969 - 1/69
Italien / Kommission
- EuGH, 18.05.1994 - C-309/89
Codorniu / Rat
- EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
CIRFS u.a. / Kommission
- EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
Belgien / Kommission - "Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs einer …
- EuGH, 07.12.1993 - C-6/92
Federmineraria / Kommission
- EuG, 02.06.2003 - T-276/02
Forum 187 / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Steuerregelung - Bestehende …
- EuG, 10.11.2021 - T-612/17
Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht …
Rn. 636 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, voraussetzt, dass derjenige, der sich darauf beruft, von dem betreffenden Organ präzise Zusicherungen erhalten hat, die bei ihm begründete Erwartungen geweckt haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 2005, Deutschland/Kommission, C-506/03, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:715, Rn. 58, vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 147, …und vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, EU:C:2011:497, Rn. 71). - EuGH, 28.06.2018 - C-203/16
Andres (faillite Heitkamp BauHolding)/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …
Im vorliegenden Fall liege nämlich keiner der Umstände vor, die in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina (C-519/07 P, EU:C:2009:556), vom 27. Februar 2014, Stichting Woonpunt u. a./Kommission (C-132/12 P, EU:C:2014:100), und vom 27. Februar 2014, Stichting Woonlinie u. a./Kommission (C-133/12 P, EU:C:2014:105), ergangen seien, auf die sich das Gericht in diesen Randnummern stütze, den Schluss zugelassen hätten, dass die Kläger individuell betroffen gewesen seien. - EuG, 18.03.2010 - T-189/08
Forum 187 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
betreffend eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/283/EG der Kommission vom 13. November 2007 über die von Belgien geschaffene Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren und zur Änderung der Entscheidung 2003/757/EG (…ABl. 2008, L 90, S. 7), soweit sie für die vom Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479), betroffenen Koordinierungszentren keine angemessenen in die Zukunft wirkenden Übergangsfristen vorsieht,.Rn. 14 Am 25. und 28. April 2003 legten Belgien und die Forum 187 genannte Vereinigung der Koordinierungszentren Rechtsbehelfe beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ein, um die Aussetzung und teilweise oder vollständige Nichtigerklärung der Entscheidung von 2003 zu erwirken (Rechtssachen C-182/03 und T-140/03, später C-217/03; Rechtssachen C-182/03 R und T-140/03 R, später C-217/03 R).
Rn. 16 Mit Beschluss vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, im Folgenden: Beschluss Forum 187) ordnete der Präsident des Gerichtshofs an, dass der Vollzug der Entscheidung von 2003 ausgesetzt wird, soweit sie dem Königreich Belgien untersagt, die zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe geltenden Zulassungen von Koordinierungszentren zu verlängern.
Rn. 19 Am 22. Juni 2006 erklärte der Gerichtshof die Entscheidung von 2003 teilweise für nichtig, soweit sie keine Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die Koordinierungszentren vorsah, deren Antrag auf Verlängerung der Zulassung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung noch nicht beschieden war oder deren Zulassung zu diesem Zeitpunkt oder kurz danach ablief (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, im Folgenden: Urteil Forum 187).
Dieser Beschluss und die Aufforderung an die Beteiligten, eine Stellungnahme zu den angemessenen Übergangsmaßnahmen abzugeben, die die Kommission dem Urteil Forum 187 zufolge hätte vorsehen müssen, wurden im Amtsblatt der Europäischen Union vom 16. Mai 2007 (…ABl. C 110, S. 20) veröffentlicht.
- die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit sie für die vom Urteil Forum 187 betroffenen Koordinierungszentren keine angemessenen in die Zukunft wirkenden Übergangsfristen vorsieht;.
Rn. 40 Was drittens den Fall betrifft, dass eine Vereinigung die Interessen von Klägern wahrnimmt, die klagebefugt wären, bestreitet die Kommission zunächst, dass die Klage von Forum 187 deswegen zulässig sei, weil die Klage in der Rechtssache C-217/03 für zulässig erklärt worden sei, da die Zulässigkeit einer Klage nach den zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Umständen und nicht anhand der Identität des Klägers zu beurteilen sei.
Keines der von der Klägerin vertretenen Zentren habe aber vor Ablauf der Zulassung ihre Verlängerung beantragt, obwohl das Urteil Forum 187 noch nicht erlassen worden sei.
Entgegen dem Vorbringen der Kommission behaupte sie nicht, dass die im Urteil Forum 187 festgestellte Zulässigkeit bedeute, dass auch die vorliegende Klage zulässig sei.
Rn. 55 Drittens hindere der Umstand, dass die belgischen Behörden den vom Urteil Forum 187 betroffenen Koordinierungszentren mit Ausnahme von vier dieser Zentren Verlängerungen nur bis zum 31. Dezember 2005 gewährt hätten, die betreffenden Zentren nicht daran, die fragliche Regelung nach diesem Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, und zwar bis zum Ablauf einer angemessenen in die Zukunft wirkenden Übergangsfrist.
Weiter sei nach dem Urteil Forum 187 in einem Schreiben des belgischen Finanzministers an die Klägerin im Juli 2006 erwähnt worden, dass für die von diesem Urteil betroffenen Zentren die Möglichkeit bestehe, mit Wirkung ab 1. Januar 2006 eine Verlängerung bis 2010 zu erhalten.
Rn. 58 Die Klagen von Vereinigungen wie Forum 187, deren Aufgabe es ist, die kollektiven Interessen der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren zu vertreten, sind nach der Rechtsprechung in drei Fällen zulässig, nämlich wenn die Vereinigungen die Interessen von Unternehmen wahrnehmen, die selbst klagebefugt sind, wenn sie wegen der Berührung ihrer eigenen Interessen als Vereinigung individualisiert sind, insbesondere weil ihre Position als Verhandlungsführer durch die angefochtene Handlung berührt worden ist, oder wenn eine Rechtsvorschrift ihnen ausdrücklich eine Reihe von Verfahrensrechten einräumt (Beschlüsse des Gerichts vom 30. September 1997, Federolio/Kommission, T-122/96, Slg. 1997, II-1559, Randnr. 60, vom 10. Dezember 2004, EFfCI/Parlament und Rat, T-196/03, Slg. 2004, II-4263, Randnr. 42, und vom 28. Juni 2005, FederDoc u. a./Kommission, T-170/04, Slg. 2005, II-2503, Randnr. 49, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Forum 187, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
So geht aus dem Urteil Forum 187 (Randnr. 163) hervor, dass den von diesem Urteil betroffenen Koordinierungszentren, zu denen die fraglichen neun Zentren gehören, eine angemessene Übergangszeit zur Anpassung an die sich aus der Entscheidung von 2003 ergebenden Folgen gewährt werden musste.
Rn. 78 Dass keine längere Übergangsfrist - auch nicht rückwirkend - in Anspruch genommen werden kann, wenn die Zentren keine gültige Zulassung mehr haben, ergibt sich im Übrigen aus dem Beschluss Forum 187. Denn im Rahmen des Antrags auf Aussetzung der Entscheidung von 2003, die die Erneuerung der Zulassung bestimmter Zentren untersagte, hat der Präsident des Gerichtshofs entschieden, dass, wenn die beantragte Aussetzung des Vollzugs nicht erfolgen würde, eine Entscheidung zur Hauptsache zugunsten der Klägerin zumindest hinsichtlich der Übergangsregelung weitgehend wirkungslos wäre, da etwaige finanzielle Maßnahmen nicht geeignet erscheinen, die Stabilität des rechtlichen Rahmens der Koordinierungsstellen rückwirkend wiederherzustellen (Beschluss Forum 187, Randnr. 146).
Weiter ist festzustellen, dass die Bestimmungen der Entscheidung von 2003, die diese Regelung als eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe qualifizieren und den belgischen Behörden aufgeben, die Regelung aufzuheben oder so zu ändern, dass sie mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, vom Gerichtshof im Urteil Forum 187 nicht für nichtig erklärt wurden.
- EuG, 15.07.2020 - T-778/16
The General Court of the European Union annuls the decision taken by the …
Zum anderen ergebe sich aus dem Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), dass eine Herabsetzung der Steuerbemessungsgrundlage aufgrund einer steuerlichen Maßnahme, die einem Steuerzahler die Möglichkeit biete, Verrechnungspreise bei konzerninternen Transaktionen anzuwenden, die nicht mit Preisen des freien Wettbewerbs vergleichbar seien, diesem Steuerzahler einen selektiven Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verschaffe.Rn. 35 Die Kommission schloss somit aus dem Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), dass der Fremdvergleichsgrundsatz einen Maßstab für die Feststellung biete, ob einem Konzernunternehmen ein selektiver Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV aufgrund einer steuerlichen Maßnahme verschafft werde, die seine Verrechnungspreise und mithin seine Steuerbemessungsgrundlage bestimme.
Denn obwohl die Kommission eine steuerliche Maßnahme als staatliche Beihilfe einstufen darf (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Juli 1974, 1talien/Kommission, 173/73, EU:C:1974:71, Rn. 28, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 81), ist dies nur möglich, wenn die Voraussetzungen für eine solche Einstufung erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 84).
Rn. 106 Die Kommission darf folglich eine steuerliche Maßnahme als staatliche Beihilfe einstufen, sofern die Voraussetzungen für eine solche Einstufung erfüllt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Juli 1974, 1talien/Kommission, 173/73, EU:C:1974:71, Rn. 28, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 81 und 84).
Rn. 189 Irland sowie ASI und AOE machen - insoweit mit Unterstützung des Großherzogtums Luxemburg - im Wesentlichen geltend, dass der Fremdvergleichsgrundsatz kein Bestandteil des irischen Steuerrechts sei und dass eine eigenständige Pflicht zur Anwendung dieses Grundsatzes weder Art. 107 AEUV noch einer anderen unionsrechtlichen Bestimmung entnommen werden könne und sich auch nicht aus dem Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergebe.
Rn. 193 Zweitens führte die Kommission im 249. Erwägungsgrund des angefochtenen Beschlusses aus, dass nach dem Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), eine Herabsetzung der Steuerbemessungsgrundlage aufgrund einer steuerlichen Maßnahme, die einem Steuerzahler die Möglichkeit biete, bei internen Transaktionen Verrechnungspreise anzuwenden, die nicht mit Preisen des freien Wettbewerbs vergleichbar seien, die durch freien Wettbewerb zwischen unabhängigen Unternehmen zustande kämen, die unter vergleichbaren Bedingungen fremdvergleichskonform verhandelten, diesem Steuerzahler einen selektiven Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verschaffe.
Im Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), habe der Gerichtshof den Fremdvergleichsgrundsatz als Maßstab zur Feststellung gebilligt, ob einem Konzernunternehmen ein Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verschafft werde, der das Ergebnis einer steuerlichen Maßnahme sei, die seine Verrechnungspreise und somit seine Steuerbemessungsgrundlage bestimme.
Rn. 213 Dies wird, wie die Kommission im angefochtenen Beschluss zu Recht hervorgehoben hat, durch das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), mutatis mutandis bestätigt.
- EuG, 04.02.2016 - T-287/11
Heitkamp BauHolding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche …
Rn. 62 Berührt hingegen ein Beschluss eine Gruppe von Personen, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Rechtsakts anhand den Mitgliedern dieser Gruppe eigener Merkmale feststanden oder feststellbar waren, können diese Personen von ihm insoweit individuell betroffen sein, als sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (…Urteile vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, 11/82, Slg, EU:C:1985:18, Rn. 31, vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg, EU:C:2006:416, Rn. 60, und Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, oben in Rn. 58 angeführt, EU:C:2009:556, Rn. 54).Rn. 70 Folglich ist die Klägerin nicht nur als ein Unternehmen anzusehen, das aufgrund seiner Zugehörigkeit zum fraglichen Sektor und seiner Eigenschaft als potenziell Begünstigter vom angefochtenen Beschluss betroffen war, sondern sie gehörte zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Beschlusses zu einem geschlossenen Kreis von feststehenden oder zumindest leicht feststellbaren Wirtschaftsteilnehmern im Sinne des Urteils Plaumann/Kommission, oben in Rn. 60 angeführt (EU:C:1963:17) (vgl. auch entsprechend Urteile Belgien und Forum 187/Kommission, oben in Rn. 62 angeführt, EU:C:2006:416, Rn. 63, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, oben in Rn. 58 angeführt, EU:C:2009:556, Rn. 57, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, oben in Rn. 60 angeführt, EU:C:2011:368, Rn. 56…, vom 27. Februar 2014, Stichting Woonpunt u. a./Kommission, C-132/12 P, Slg, EU:C:2014:100, Rn. 59 bis 61, und Stichting Woonlinie u. a./Kommission, C-133/12 P, Slg, EU:C:2014:105, Rn. 46 bis 48).
Im Übrigen hat der Gerichtshof entschieden, dass das Vorliegen eines selektiven Vorteils für Unternehmen, die durch eine Befreiung von der normalen Besteuerung begünstigt werden, nicht mit der Begründung angegriffen werden kann, dass zugunsten anderer Unternehmen weitere Befreiungen von dieser Besteuerung bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Belgien und Forum 187/Kommission, oben in Rn. 62 angeführt, EU:C:2006:416, Rn. 120, …und vom 1. Juli 2010, BNP Paribas und BNL/Kommission, T-335/08, Slg, EU:T:2010:271, Rn. 162).
- EuG, 15.11.2018 - T-219/10
World Duty Free Group/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestimmungen zur …
Rn. 260 Es kann sich z. B. darum handeln, dass die Kommission den betreffenden Mitgliedstaat verpflichtet, eine bestehende Beihilferegelung, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar geworden ist, schrittweise abzuschaffen (vgl. die im Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, in Rede stehende Entscheidung), oder auch die Rückforderung einer neuen Beihilfe anordnet, die ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission ausgezahlt wurde und die diese als mit dem Binnenmarkt unvereinbar ansieht.Rn. 302 Als Zweites beruft sich die Klägerin auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), betreffend die belgische Steuerregelung für Koordinationszentren.
Rn. 303 Allerdings bestehen wesentliche Unterschiede zwischen dem Kontext der vorliegenden Rechtssache und dem der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist.
Rn. 309 Zweitens stand der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist, die Möglichkeit der Begünstigten einer Beihilferegelung in Rede, dass der Zeitraum, während dessen sie unter diese Regelung fielen, verlängert wird.
Die angefochtene Entscheidung sah vor, dass ab dem Zeitpunkt ihrer Zustellung die Begünstigten einer solchen Genehmigung bei ihrem Ablauf keine Verlängerung mehr erhalten konnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 32 bis 34).
Er hat sich insbesondere auf den Umstand gestützt, dass diese Regelung buchhalterische Maßnahmen sowie finanzielle und wirtschaftliche Entscheidungen implizierte, die von einem umsichtigen Wirtschaftsteilnehmer nicht innerhalb so kurzer Frist getroffen werden konnten (Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 162).
Rn. 312 Im Urteil vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina (C-519/07 P, EU:C:2009:556), hat der Gerichtshof festgestellt, dass in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist, die Unternehmen, die eine Genehmigung in Anspruch genommen hatten und die keine Verlängerung aufgrund der Entscheidung der Kommission erlangen konnten, aufgrund dieser Genehmigung bedeutende Investitionen sowie langfristige Verpflichtungen eingegangen waren (…Rn. 91).
Rn. 315 Folglich liegen die Umstände der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416) ergangen ist, die in den vorstehenden Rn. 302 bis 314 dargelegt wurden, im vorliegenden Fall insgesamt nicht vor, sei es der Umstand, dass die in Rede stehende Beihilfe in dieser Rechtssache eine bestehende Beihilfe war, oder auch die Notwendigkeit für die Begünstigten dieser Beihilfe, nach ihrem Verbot Maßnahmen zu ergreifen, die nicht kurzfristig ergriffen werden konnten.
Sie beruft sich auf Entscheidungen der Kommission, die zu Steuerregelungen ergangen sind, die, worauf die Klägerin selbst hinweist, Ähnlichkeiten mit der belgischen Steuerregelung für Koordinationszentren aufweisen, d. h. mit derjenigen, die in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 16), ergangen ist, geprüft wurde.
- EuG, 15.11.2018 - T-399/11
Banco Santander und Santusa/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestimmungen zur …
Rn. 266 Es kann sich z. B. darum handeln, dass die Kommission den betreffenden Mitgliedstaat verpflichtet, eine bestehende Beihilferegelung, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar geworden ist, schrittweise abzuschaffen (vgl. die im Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, in Rede stehende Entscheidung), oder auch die Rückforderung einer neuen Beihilfe anordnet, die ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission ausgezahlt wurde und die diese als mit dem Binnenmarkt unvereinbar ansieht.Rn. 308 Als Zweites berufen sich die Klägerinnen auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), betreffend die belgische Steuerregelung für Koordinationszentren.
Rn. 309 Allerdings bestehen wesentliche Unterschiede zwischen dem Kontext der vorliegenden Rechtssache und dem der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist.
Rn. 315 Zweitens stand der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist, die Möglichkeit der Begünstigten einer Beihilferegelung in Rede, dass der Zeitraum, während dessen sie unter diese Regelung fielen, verlängert wird.
Die angefochtene Entscheidung sah vor, dass ab dem Zeitpunkt ihrer Zustellung die Begünstigten einer solchen Genehmigung bei ihrem Ablauf keine Verlängerung mehr erhalten konnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 32 bis 34).
Er hat sich insbesondere auf den Umstand gestützt, dass diese Regelung buchhalterische Maßnahmen sowie finanzielle und wirtschaftliche Entscheidungen implizierte, die von einem umsichtigen Wirtschaftsteilnehmer nicht innerhalb so kurzer Frist getroffen werden konnten (Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 162).
Rn. 318 Im Urteil vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina (C-519/07 P, EU:C:2009:556), hat der Gerichtshof festgestellt, dass in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist, die Unternehmen, die eine Genehmigung in Anspruch genommen hatten und die keine Verlängerung aufgrund der Entscheidung der Kommission erlangen konnten, aufgrund dieser Genehmigung bedeutende Investitionen sowie langfristige Verpflichtungen eingegangen waren (…Rn. 91).
Rn. 321 Folglich liegen die Umstände der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416) ergangen ist, die in den vorstehenden Rn. 308 bis 320 dargelegt wurden, im vorliegenden Fall insgesamt nicht vor, sei es der Umstand, dass die in Rede stehende Beihilfe in dieser Rechtssache eine bestehende Beihilfe war, oder auch die Notwendigkeit für die Begünstigten dieser Beihilfe, nach ihrem Verbot Maßnahmen zu ergreifen, die nicht kurzfristig ergriffen werden konnten.
Sie berufen sich auf Entscheidungen der Kommission, die zu Steuerregelungen ergangen sind, die, worauf die Klägerinnen selbst hinweisen, Ähnlichkeiten mit der belgischen Steuerregelung für Koordinationszentren aufweisen, d. h. mit derjenigen, die in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 16), ergangen ist, geprüft wurde.
- EuGH, 08.11.2022 - C-885/19
"Tax rulings": Der Gerichtshof entscheidet, dass das Gericht zu Unrecht den …
So habe der Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen sei, den Fremdvergleichsgrundsatz, d. h. "[den] Grundsatz, dem zufolge Transaktionen zwischen Unternehmen derselben Gruppe so vergütet werden sollten, als ob sie zwischen unabhängigen Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen unter freien Wettbewerbsbedingungen ausgehandelt worden wären", als Bezugskriterium für die Feststellung anerkannt, ob ein Unternehmen der Gruppe infolge einer steuerlichen Maßnahme, die seine Verrechnungspreise und damit seine Steuerbemessungsgrundlage bestimme, einen Vorteil im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV erlange.Rn. 57 Mit dem sechsten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes beanstandet Irland, dass das Gericht in Rn. 142 des angefochtenen Urteils festgestellt habe, dass die Kommission im streitigen Beschluss zu Recht auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), Bezug genommen habe.
Rn. 62 Zweitens trägt die Kommission zur sechsten Rüge des ersten Rechtsmittelgrundes Irlands vor, das Gericht habe sich zu Recht auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), gestützt, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass, wenn das Steuersystem eines Mitgliedstaats Unternehmen, die einer Gruppe angehörten, und eigenständige Unternehmen hinsichtlich der Körperschaftsteuer gleich behandele, eine Maßnahme im Bereich der Verrechnungspreise, die es einem Gruppenunternehmen ermögliche, seine gruppeninternen Transaktionen auf einem Niveau zu bewerten, das unter dem fremdvergleichskonformen Niveau liege, einen Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verschaffe.
Es stehe außer Zweifel, dass der Gerichtshof damit im Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), den Fremdvergleichsgrundsatz angewandt habe.
Rn. 102 Drittens bestätigt das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), entgegen den Ausführungen des Gerichts in Rn. 142 des angefochtenen Urteils nicht den Standpunkt, dass der Fremdvergleichsgrundsatz unabhängig davon, ob und in welcher Weise er im nationalen Steuerrecht verankert ist, anwendbar ist, wenn dieses Recht darauf abzielt, integrierte und eigenständige Unternehmen gleich zu besteuern.
- EuG, 24.09.2019 - T-760/15
The General Court annuls the Commission's decision on the aid measure implemented …
Rn. 38 Schließlich habe der Gerichtshof im Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), festgestellt, dass, wenn eine steuerliche Maßnahme dazu führe, dass ein integriertes Unternehmen Verrechnungspreise anwende, die nicht mit den entsprechenden Preisen im freien Wettbewerb identisch seien, also mit fremdvergleichskonform verhandelten Preisen von unabhängigen Unternehmen unter vergleichbaren Umständen, diese Maßnahme dem integrierten Unternehmen in dem Sinne einen Vorteil verschaffe, dass sie eine Herabsetzung seiner Steuerbemessungsgrundlage und somit auch seiner Steuerschuld im Rahmen des allgemeinen Körperschaftsteuersystems zur Folge habe.Rn. 132 Erstens macht das Königreich der Niederlande geltend, dass das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), auf das sich die Kommission stütze, um einen eigenständigen unionsrechtlichen Fremdvergleichsgrundsatz zu bestimmen, es nicht gestatte, das Bestehen eines solchen Grundsatzes herzuleiten.
Schließlich habe das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), keinen eigenständigen unionsrechtlichen Fremdvergleichsgrundsatz bestimmt, da im vorliegenden Fall zum einen der Fremdvergleichsgrundsatz in das belgische nationale Recht aufgenommen worden war und zum anderen das Urteil auf die OECD-Leitlinien Bezug nehme, die in das belgische nationale Recht einbezogen gewesen seien.
Die Kommission stützte diese Feststellung auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), zur Steuerregelung für die Koordinationszentren in Belgien, in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass die von dieser Regelung vorgesehene Methode zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens diesen Zentren einen selektiven Vorteil verschafft habe.
Rn. 143 Daraus folgt, dass die Kommission eine steuerliche Maßnahme als staatliche Beihilfe einstufen kann, sofern die Voraussetzungen für eine solche Einstufung erfüllt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Juli 1974, 1talien/Kommission, 173/73, EU:C:1974:71, Rn. 28, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 81).
Rn. 150 Wie außerdem die Kommission zu Recht im angefochtenen Beschluss feststellte, werden diese Schlussfolgerungen durch das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), zum belgischen Steuerrecht, das vorsah, dass die integrierten Unternehmen und die eigenständigen Unternehmen unter denselben Voraussetzungen behandelt werden, untermauert.
- EuG, 12.05.2021 - T-816/17
Kein selektiver Vorteil einer luxemburgischen Tochtergesellschaft des …
Rn. 113 Daraus folgt, dass die Kommission eine steuerliche Maßnahme als staatliche Beihilfe einstufen kann, sofern die Voraussetzungen für eine solche Einstufung erfüllt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Juli 1974, 1talien/Kommission, 173/73, EU:C:1974:71, Rn. 28, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 81).Rn. 119 Außerdem werden diese Schlussfolgerungen durch das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), zum belgischen Steuerrecht, das vorsah, dass die integrierten Unternehmen und die eigenständigen Unternehmen unter denselben Voraussetzungen behandelt werden, untermauert.
Insbesondere macht Irland geltend, dass die Rechtsprechung der Unionsgerichte, nämlich das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), "nicht besagt, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, den [Fremdvergleichsgrundsatz] anzuwenden".
Schließlich habe der Gerichtshof im Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), keinen vom nationalen Recht unabhängigen unionsrechtlichen Fremdvergleichsgrundsatz bestimmt.
Rn. 150 Sie weist zunächst darauf hin, dass der angefochtene Beschluss die OECD-Leitlinien nicht als verbindliche Normen anwende, sondern als ein Instrument, das bei der Anwendung des vom Gerichtshof in Rn. 95 des Urteils vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), aufgestellten Kriteriums helfe.
- EuG, 04.02.2016 - T-620/11
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- EuGH, 21.07.2011 - C-194/09
Alcoa Trasformazioni / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 13.05.2020 - T-8/18
Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die …
- EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
- EuG, 07.03.2012 - T-210/02
British Aggregates / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf …
- EuG, 13.05.2020 - T-607/17
Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die …
- EuG, 04.03.2009 - T-445/05
Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management / …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-555/24
und Resilienzfazilität gebilligt wurden
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-638/19
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist dem Gericht ein Rechtsfehler …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-731/23
Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit - Richtlinie 2014/40/EU - Delegierte …
- EuGH, 31.01.2020 - C-172/19
Euracoal/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des …
- EuG, 09.09.2011 - T-475/07
Dow AgroSciences u.a. / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Trifluralin …
- EuG, 01.07.2010 - T-53/08
DER STROMVORZUGSTARIF, DER DEN NACHFOLGEGESELLSCHAFTEN DES UNTERNEHMENS TERNI …
- EuG, 03.09.2009 - T-326/07
Cheminova u.a. / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff "Malathion" - …
- EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
La Poste / Ufex u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des Verfahrens vor dem …
- EuG, 09.12.2015 - T-233/11
Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bergbausektor - Subvention, …
- EuGH, 17.02.2009 - C-483/07
Galileo Lebensmittel / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - …
- EuG, 25.09.2015 - T-268/10
PPG und SNF / ECHA - REACH - Ermittlung von Acrylamid als besonders …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08
Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-465/16
Rat/ Growth Energy und Renewable Fuels Association - Rechtsmittel - Dumping - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2016 - C-164/15
Kommission / Aer Lingus - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Irische …
- VG Potsdam, 22.09.2015 - 3 K 2375/13
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-132/12
Stichting Woonpunt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfesystem des …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09
Kommission / Kronoply und Kronotex - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage …
- EuG, 01.07.2010 - T-335/08
BNP Paribas und BNL / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07
Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21
Antidumping-Klage: Generalanwältin Medina schlägt dem Gerichtshof vor, die …
- EuG, 16.12.2011 - T-291/04
Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Umwelt und …
- EuGH, 14.10.2010 - C-67/09
Nuova Agricast und Cofra / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2008 - C-362/06
Sahlstedt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-266/24
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beihilfe der Niederlande zugunsten von KLM …
- EuGH, 18.12.2025 - C-731/23
Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit - Erhitzte Tabakerzeugnisse - Rücknahme …
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Corneli/ EZB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Sanierung und …
- EuG, 05.05.2021 - T-561/18
ITD und Danske Fragtmænd/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - …
- EuG, 06.12.2018 - T-638/16
Deichmann/ EUIPO - Vans (Représentation de lignes sur une chaussure) - …
- EuG, 09.06.2016 - T-276/13
Growth Energy und Renewable Fuels Association/ Rat - Dumping - Einfuhren von …
- EuG, 06.06.2013 - T-279/11
T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Landwirtschaft - Sondermaßnahmen …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-133/12
Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Regelung von Beihilfen, …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-221/09
AJD Tuna - Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07
UTECA - Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" - Europäische Werke - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06
British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-408/04
Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Allgemeine …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-525/04
Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-451/21
Steuervorbescheide: Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott hat die Kommission zu …
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- EuG, 04.06.2012 - T-381/11
Eurofer / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - …
- EuG, 24.03.2011 - T-455/08
Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig/Halle / Kommission - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-78/08
Paint Graphos u.a. - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen für …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-75/05
Kronofrance / Deutschland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 08.06.2021 - T-252/20
Silver u.a./ Rat - Nichtigkeitsklage - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-196/13
Kommission / Italien - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07
Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10
Italien / Kommission - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Bekanntmachung von …
- EuG, 07.09.2010 - T-539/08
Etimine und Etiproducts / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt und Schutz der …
- EuG, 04.03.2010 - T-401/06
Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil …
- EuG, 19.11.2009 - T-334/07
Denka International / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dichlorvos - …
- EuGH, 18.07.2007 - C-213/06
EAR / Karatzoglou - Rechtsmittel - Bediensteter auf Zeit - Kündigung des Vertrags
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-885/19
Steuervorbescheid (tax ruling): Generalanwalt Priit Pikamäe schlägt dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2012 - C-420/11
Leth - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-47/10
Österreich / Scheucher-Fleisch u.a. - Rechtsmittel - Von der Republik Österreich …
- EuG, 31.05.2018 - T-461/16
Kaddour/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2017 - C-384/16
European Union Copper Task Force/ Kommission - Rechtsmittel - Klage auf teilweise …
- EuG, 08.03.2012 - T-221/10
Iberdrola / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2011 - C-463/10
Deutsche Post und Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …
- EuG, 07.09.2010 - T-532/08
Norilsk Nickel Harjavalta und Umicore / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-362/09
Athinaïki Techniki / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde - …
- FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 129/07
Nacherhebung von Abgaben / Vertrauensschutz
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-33/08
Agrana Zucker - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07
Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2007 - C-390/06
Nuova Agricast - Gültigkeit eines Beschlusses der Kommission, mit der eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-378/13
Kommission / Griechenland - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-405/07
Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie …
- EuG, 22.05.2007 - T-216/05
Mebrom / Kommission - Schutz der Ozonschicht - Einfuhr von Methylbromid in die …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-693/21
EDP España/ Naturgy Energy Group und Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …
- EuG, 08.06.2021 - T-198/20
Shindler u.a./ Rat - Nichtigkeitsklage - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-560/15
Europa Way und Persidera - Vorabentscheidungsersuchen - Elektronische …
- EuG, 30.05.2013 - T-454/10
Anicav u.a. / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2013 - C-373/11
Panellinios Syndesmos Viomichanion Metapoiisis Kapnou - Verordnung (EG) Nr. …
- EuG, 15.12.2010 - T-219/09
Albertini u.a. et Donnelly / Parlament - Nichtigkeitsklage - Zusätzliches …
- EuG, 09.07.2009 - T-238/07
Ristic u.a. / Kommission - Gesundheitspolizei - Schutzmaßnahmen - Entscheidung …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2010 - C-194/09
Alcoa Trasformazioni / Kommission - Rechtsmittel - Regelungen über …
- EuG, 04.03.2010 - T-407/06
Zhejiang Aokang Shoes und Wenzhou Taima Shoes / Rat - Dumping - Einfuhren von …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-208/05
ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-454/21
Engie Global LNG Holding u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Beihilferecht - …
- EuG, 12.12.2019 - T-527/16
Tàpias/ Rat - Öffentlicher Dienst - Am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Reform …
- EuG, 28.08.2007 - T-46/06
Galileo Lebensmittel / Kommission - Nichtigkeitsklage - Einführung der Domäne …
- EuG, 06.04.2022 - T-508/19
Mead Johnson Nutrition (Asia Pacific) u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 11.09.2014 - C-277/13
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuG, 08.11.2011 - T-37/08
Walton / Kommission - Ausführung des Haushaltsplans - Einziehung - Aufrechnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-79/08
Adige Carni - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen für Produktions- und …
- FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07
Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-521/06
Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Beschwerde gegen eine …
- EuG, 08.06.2021 - T-231/20
Price/ Rat
- EuG, 12.12.2013 - T-171/08
Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission - Europäischer …
- EuG, 09.09.2013 - T-400/11
Altadis / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 15.12.2010 - T-326/09
Donnelly / Parlament - Nichtigkeitsklage - Zusätzliches Altersversorgungssystem …
- FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 36/08
Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz
- FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 166/08
Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz
- EuGH, 11.09.2008 - C-80/05
Glunz und OSB Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 02.03.2022 - T-579/20
Genekam Biotechnology/ Kommission - Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Siebten …
- EuG, 29.03.2012 - T-236/10
Asociación Española de Banca / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche …
- EuG, 27.03.2009 - T-407/06
Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-80/05
Glunz und OSB Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 23.11.2015 - T-640/14
Beul / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Funktionieren der Finanzmärkte - …
- EuG, 07.07.2014 - T-202/13
Group'Hygiène / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 94/62/EG - …
- EuG, 27.06.2012 - T-523/10
Interkobo / OHMI - XXXLutz Marken (my baby) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 01.07.2009 - T-419/07
Okalux / OHMI - Messe Düsseldorf (OKATECH) - Gemeinschaftsmarke - Verfahren der …
- EuG, 02.05.2024 - T-419/23
Kiene u. a./ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Umwelt - Verordnung (EU) …
- EuG, 24.06.2014 - T-1/10
PPG und SNF / ECHA
- EuG, 26.09.2018 - T-682/16
Frankreich/ Kommission - EGFL - Flächenbezogene Beihilfen - Verfahren der …
- EuG, 26.01.2018 - T-172/16
Centro Clinico e Diagnostico G.B. Morgagni/ Kommission - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 25.02.2025 - T-1165/23
ePURE und Pannonia Bio/ Parlament und Rat
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Rechtsprechung
| EuGH, 26.06.2003 - C-182/03 R, C-217/03 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
EG Art. 230; ; EG Art. 242; ; EG Art. 243; ; EG Art. 88 Abs. 1; ; EG Art. 88 Abs. 2 Unterabs. 1; ; EG Art. 87 Abs. 1
- Europäischer Gerichtshof
Belgien / Kommission
"Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung - Staatliche Beihilfe - Bestehende Beihilferegelung - Besteuerung der in Belgien ansässigen Koordinierungsstellen - Übergangsmaßnahmen"
- EU-Kommission
Königreich Belgien und Forum 187 ABSL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung - Staatliche Beihilfe - Bestehende Beihilferegelung - Besteuerung der in Belgien ansässigen Koordinierungsstellen - Übergangsmaßnahmen
- EU-Kommission
Königreich Belgien und Forum 187 ABSL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Wettbewerb , Staatliche Beihilfen
- Wolters Kluwer
Überprüfung bestehende Beihilferegelungen in Belgien mit dem Gemeinschaftsrecht; Belgische Steuerregelung für Koordinierungsstellen; Umfang des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung; Befugnis der Kommission zur Aufhebung oder Änderung rechtswidriger ...
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung über Staatliche Beihilfe in Belgien
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuGH, 17.02.2003 - C-182/03
- EuGH, 26.06.2003 - C-182/03 R, C-217/03 R
- EuGH, 28.04.2005 - C-182/03
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
- EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 26.06.2003 - C-217/03
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
In den verbundenen Rechtssachen C-182/03 R und C-217/03 R.und Forum 187 ASBL mit Sitz in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: J. Killick und A. Sutton, Barristers, Antragstellerin in der Rechtssache C-217/03 R,.
Die Verfahrensbeteiligten haben am 3. Juni 2003 im Verfahren der einstweiligen Anordnung in gemeinsamer Sitzung mit den Verfahrensbeteiligten in der Rechtssache C-217/03 R mündlich verhandelt.
Das Verfahren in der Rechtssache C-217/03 R .
Nach dieser Abgabe sind die Nichtigkeitsklage und der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs im Register der Kanzlei des Gerichtshofes unter den Aktenzeichen C-217/03 und C-217/03 R eingetragen worden.
In der mündlichen Verhandlung haben sich die Verfahrensbeteiligten in der Rechtssache C-217/03 R damit einverstanden erklärt, dass Französisch für den Beschluss, mit dem über die Anträge auf Aussetzung des Vollzugs entschieden wird, alleinige Verfahrenssprache wird.
Vorbringen der Verfahrensbeteiligten Zur Zulässigkeit des Antrags in der Rechtssache C-217/03 R .
Zum Fumus boni iuris in der Rechtssache C-217/03 R.
Zur Zulässigkeit des Antrags in der Rechtssache C-217/03 R .
Die Kommission macht geltend, dass die Klage in der Rechtssache C-217/03 offensichtlich unzulässig sei.
Auf Befragung in der mündlichen Verhandlung hat die Antragstellerin in der Rechtssache C-217/03 R erklärt, dass sich ihr Antrag auf Aussetzung des Vollzugs angesichts der Berichtigung der angefochtenen Entscheidung trotz seines weiter gefassten Wortlauts im Wesentlichen mit dem Antrag in der Rechtssache C-182/03 R decke.
- EuG, 16.05.2003 - T-140/03
Forum 187 / Kommission - Abgabeentscheidung
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
Die Forum 187 ASBL (im Folgenden: Forum 187) hat mit Klageschrift, die am 28. April 2003 bei der Kanzlei des Gerichts erster Instanz eingegangen und unter dem Aktenzeichen T-140/03 eingetragen worden ist, gemäß Artikel 230 EG die Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung beantragt.Das Gericht (Erste erweiterte Kammer) hat die Rechtssache T-140/03 wegen des Zusammenhangs mit der Rechtssache C-182/03 nach Anhörung der Parteien mit Beschluss vom 16. Mai 2003 an den Gerichtshof abgegeben.
- EuGH, 02.02.1988 - 67/85
Van der Kooy / Kommission
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
Was den Hinweis auf die Wahrnehmung der eigenen Interessen von Forum 187 betrifft, so ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass zwar die Wahrnehmung allgemeiner Kollektivinteressen einer Personengruppe nicht ausreicht, um die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer Vereinigung zu bejahen zu können, dass aber eine Vereinigung, die die kollektiven Interessen von Unternehmen wahrnimmt, zur Erhebung einer derartigen Klage gegen eine endgültige Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen befugt ist, wenn sie ein eigenes Rechtsschutzinteresse geltend machen kann, insbesondere weil ihre Position als Verhandlungspartnerin durch die angefochtene Handlung beeinträchtigt worden ist (Urteil vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnrn.
- EuGH, 15.03.1994 - C-387/92
Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
Keiner der Verfahrensbeteiligten hat in Frage gestellt, dass die Steuerregelung für die Koordinierungsstellen aufgrund der früheren Feststellung der Kommission, dass sie keine unter Artikel 87 Absatz 1 EG fallende Beihilfe enthalte, durchgeführt werden konnte, solange die Kommission nicht ihre Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hatte (vgl. entsprechend - zu einer bestehenden Beihilferegelung - Urteile vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 20, und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-400/99, Italien/Kommission, Slg. 2001, I-7303, Randnr. 61). - EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
CIRFS u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
20 bis 24, und vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnrn. - EuGH, 19.10.2000 - C-15/98
Italien und Sardegna Lines / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der …
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
Im Fall eines Unternehmens, das eine rechtswidrige Beihilfe erhalten hatte, deren Rückforderung die Kommission angeordnet hat, hat der Gerichtshof nämlich entschieden, dass die Nichtigkeitsklage dieses Unternehmens gegen die negative Entscheidung der Kommission zulässig war, auch wenn sich die Entscheidung auf eine Beihilferegelung bezog (Urteil vom 19. Oktober 2000 in den Rechtssachen C-15/98 und C-105/99, Italie und Sardegna Lines/Kommission, Slg. 2000, I-8855, Randnrn. - EuGH, 12.07.1996 - C-180/96
Vereinigtes Königreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
Dabei ist zu prüfen, ob die Nichtigerklärung der Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug der Entscheidung entstünde, und inwieweit umgekehrt die Aussetzung des Vollzugs die Erreichung der mit der angefochtenen Entscheidung verfolgten Ziele behindern würde, falls die Klage abgewiesen würde (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 50, und vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-3903, Randnr. 89). - EuGH, 09.10.2001 - C-400/99
"Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen für ein Fährunternehmen - …
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
Keiner der Verfahrensbeteiligten hat in Frage gestellt, dass die Steuerregelung für die Koordinierungsstellen aufgrund der früheren Feststellung der Kommission, dass sie keine unter Artikel 87 Absatz 1 EG fallende Beihilfe enthalte, durchgeführt werden konnte, solange die Kommission nicht ihre Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hatte (vgl. entsprechend - zu einer bestehenden Beihilferegelung - Urteile vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 20, und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-400/99, Italien/Kommission, Slg. 2001, I-7303, Randnr. 61). - EuGH, 19.07.1995 - C-149/95
Kommission / Atlantic Container Line u.a.
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
Dabei ist zu prüfen, ob die Nichtigerklärung der Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug der Entscheidung entstünde, und inwieweit umgekehrt die Aussetzung des Vollzugs die Erreichung der mit der angefochtenen Entscheidung verfolgten Ziele behindern würde, falls die Klage abgewiesen würde (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 50, und vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-3903, Randnr. 89). - EuGH, 21.03.1997 - C-110/97
Niederlande / Rat
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
Nach ständiger Rechtsprechung können im Verfahren der einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs angeordnet und sonstige einstweilige Anordnungen getroffen werden, wenn die Notwendigkeit der Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht glaubhaft gemacht ist (Fumus boni iuris) und wenn feststeht, dass sie dringlich in dem Sinne sind, dass es zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen des Antragstellers erforderlich ist, dass sie bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache erlassen werden und ihre Wirkungen entfalten (vgl. Beschluss vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 24). - EuGH, 24.09.1996 - C-239/96
Vereinigtes Königreich / Kommission
- EuG, 02.06.2003 - T-276/02
Forum 187 / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Steuerregelung - Bestehende …
- EuGH, 02.07.1974 - 173/73
Italien / Kommission
- EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …
46 Mit Beschluss vom 26. Juni 2003 in den Rechtssachen C-182/03 R und C-217/03 R (Belgien und Forum 187/Kommission, Slg. 2003, I-6887) hat der Präsident des Gerichtshofes angeordnet, dass der Vollzug der angefochtenen Entscheidung ausgesetzt wird, soweit sie dem Königreich Belgien untersagt, die zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe geltenden Anerkennungen von Koordinationszentren zu verlängern. - EuGH, 02.03.2016 - C-162/15
Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - …
Dabei ist zu prüfen, ob eine Nichtigerklärung des Rechtsakts im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug der Entscheidung entstünde, und inwieweit umgekehrt die Aussetzung des Vollzugs die Erreichung der mit dem angefochtenen Rechtsakt verfolgten Ziele behindern würde, falls die Klage in der Hauptsache abgewiesen würde (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Kommission/Atlantic Container Line u. a., C-149/95 P[R], EU:C:1995:257, Rn. 50, und Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, EU:C:2003:385, Rn. 142, …sowie Beschluss Vereinigtes Königreich/Kommission, C-180/96 R, EU:C:1996:308, Rn. 89). - EuG, 19.07.2016 - T-131/16
Belgien/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Regelung …
Rn. 45 Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Abwägung der verschiedenen auf dem Spiel stehenden Interessen, in deren Rahmen der Eilrichter insbesondere zu bestimmen hat, ob das Interesse des Königreichs Belgien am Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung schwerer wiegt als das Interesse an einer sofortigen Anwendung der angefochtenen Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, EU:C:2003:385, Rn. 142).
- EuG, 30.10.2003 - T-125/03
Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission - Verfahren des …
Der Richter der einstweiligen Anordnung, bei dem im Rahmen eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz die Gefahr eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für den Antragsteller geltend gemacht wird, muss bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen prüfen, ob die etwaige Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die ohne den Erlass einstweiliger Anordnungen entstanden wäre, und ob umgekehrt die Aussetzung des Vollzugs dieser Entscheidung deren volle Wirksamkeit beeinträchtigen würde, falls die Klage abgewiesen würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 26. Juni 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-182/03 R und C-217/03 R, Belgien und Forum 187/Kommission, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142, und Kommission/Atlantic Container Line u. a., oben in Randnr. 37 zitiert, Randnr. 50). - EuGH, 24.05.2022 - C-629/21
Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament und Spanien - Rechtsmittel - Vorläufiger …
Wird jedoch geltend gemacht, dass die Klage offensichtlich unzulässig sei, so obliegt es dem für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter, festzustellen, ob dem ersten Anschein nach eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Zulässigkeit der Klage spricht (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, EU:C:2003:385, Rn. 98). - EuGH, 10.09.2013 - C-278/13
Kommission / Pilkington Group - Rechtsmittel - Verwaltungsverfahren - …
28 und 29 des genannten Beschlusses erläuterte der Präsident des Gerichts unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. Mai 1989, Radio Telefis Eireann u. a./Kommission (76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15), und vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142), dass der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter bei der Abwägung der verschiedenen vorhandenen Interessen zu ermitteln habe, ob das Interesse der die einstweiligen Anordnungen beantragenden Partei an deren Erlass schwerer wiege als das Interesse an einem sofortigen Vollzug des streitigen Rechtsakts, indem er prüfe, ob die etwaige Nichtigerklärung dieses Rechtsakts durch das Gericht in der Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch seinen sofortigen Vollzug entstünde, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsakts dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde. - EuG, 19.09.2012 - T-52/12
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Von …
Rn. 52 Diese Lösung ist kohärent mit der Abwägung der verschiedenen vorliegenden Interessen, in deren Rahmen der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter insbesondere zu prüfen hat, ob das Interesse des Antragstellers am Erlass der beantragten einstweiligen Maßnahmen schwerer wiegt als das Interesse an einer sofortigen Anwendung der angefochtenen Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142). - EuG, 13.04.2011 - T-393/10
Westfälische Drahtindustrie u.a./ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - …
Konkret bedeutet dies, dass insbesondere zu prüfen ist, ob das Interesse des Antragstellers an einer Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung schwerer wiegt als das Interesse an einem sofortigen Vollzug dieser Entscheidung (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Kommission/Atlantic Container Line u. a., oben in Randnr. 12 angeführt, Randnr. 50, vom 12. Juli 1996, Vereinigtes Königreich/Kommission, C-180/96 R, Slg. 1996, I-3903, Randnr. 89, und vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142). - EuG, 11.03.2013 - T-462/12
Pilkington Group / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - …
Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung hat der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter bei der Abwägung der verschiedenen vorhandenen Interessen zu ermitteln, ob das Interesse der die einstweiligen Anordnungen beantragenden Partei an deren Erlass schwerer wiegt als das Interesse an einem sofortigen Vollzug des streitigen Rechtsakts, indem er prüft, ob die etwaige Nichtigerklärung dieses Rechtsakts durch das Gericht in der Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch seinen sofortigen Vollzug entstünde, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsakts dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. Mai 1989, RTE u. a./Kommission, 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15, und vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, Randnr. 142). - EuG, 01.09.2015 - T-235/15
Pari Pharma/ EMA - Vorläufiger Rechtsschutz - Zugang zu Dokumenten - Verordnung …
Rn. 64 Nach einer gefestigten Rechtsprechung besteht die Aufgabe des Richters des vorläufigen Rechtsschutzes bei der Interessenabwägung darin, festzustellen, ob das Interesse der die einstweiligen Anordnungen beantragenden Partei an deren Erlass schwerer wiegt als das Interesse an einem sofortigen Vollzug des streitigen Rechtsakts, indem er insbesondere prüft, ob die etwaige Nichtigerklärung dieses Rechtsakts durch das Gericht in der Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch seinen sofortigen Vollzug entstünde, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsakts dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 11. Mai 1989, Radio Telefis Eireann u. a./Kommission, 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, Slg, EU:C:1989:192, Rn. 15, und vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, Slg, EU:C:2003:385, Rn. 142). - EuG, 05.08.2003 - T-158/03
Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Verfahren der einstweiligen …
- EuG, 18.03.2011 - T-457/09
Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Vorläufiger …
- EuG, 19.07.2007 - T-31/07
Du Pont de Nemours (Frankreich) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - …
- EuG, 16.11.2012 - T-345/12
Akzo Nobel u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - …
- EuGH, 14.06.2012 - C-644/11
Qualitest FZE / Rat
- EuG, 11.03.2013 - T-110/12
Iranian Offshore Engineering & Construction / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz - …
- EuG, 25.08.2026 - T-336/26
- EuG, 20.07.2006 - T-114/06
Globe / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches …
- EuG, 01.09.2015 - T-344/15
Frankreich/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zugang zu Dokumenten der …
- EuGH, 26.06.2003 - C-217/03
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen
- EuG, 18.03.2010 - T-189/08
Forum 187 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 18.03.2010 - T-94/08
Centre de Coordination Carrefour / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche …
- EuG, 29.11.2012 - T-164/12
Alstom / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Beschluss der …
- EuG, 18.10.2007 - T-238/07
Ristic u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des …
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Rechtsprechung
| EuGH, 26.06.2003 - C-217/03 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Belgien / Kommission
Staatliche Beihilfen
- Wolters Kluwer
Überprüfung bestehende Beihilferegelungen in Belgien mit dem Gemeinschaftsrecht; Belgische Steuerregelung für Koordinierungsstellen; Umfang des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung; Befugnis der Kommission zur Aufhebung oder Änderung rechtswidriger ...
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
Belgien / Kommission - "Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs einer …
Auszug aus EuGH, 26.06.2003 - C-217/03
Volltext siehe: EuGH - 26.06.2003 - AZ: C 182/03 R.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03
Kommission / Rat
Verbundene Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.Gegen die Entscheidung der Kommission richten sich die vom Königreich Belgien und vom Forum 187 ASBL(4) , einem Verein belgischen Rechts, der ein Verband der in Belgien bestehenden Koordinierungszentren ist, erhobenen Nichtigkeitsklagen in den verbundenen Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.
Das Gericht erster Instanz hat mit Beschluss vom 16. Mai 2003 die Klage und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz an den Gerichtshof abgegeben; die Verfahren sind unter den Nummern C-217/03 undC-217/03 R in das Register des Gerichtshofes eingetragen worden.
Die Rechtssachen C-182/03 und C-217/03 sind zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.
B - Die Klagen gegen die Entscheidung der Kommission (verbundene Rechtssachen C-182/03 und C-217/03).
b) Die Rechtssache C-217/03 (Forum 187/Kommission).
Forum 187 beantragt schließlich, der Kommission die Verfahrenskosten in den Rechtssachen C-217/03 und T-276/02(35) aufzuerlegen.
Wenn der Gerichtshof meinen Vorschlägen folgt, schlage ich in der Rechtssache C-217/03 vor, da Forum 187 teilweise mit seinen Anträgen unterliegt, die Kosten wie folgt aufzuteilen: Forum 187 trägt die Hälfte seiner Kosten in der Rechtssache C-217/03; die Kommission trägt ihre eigenen Kosten in dieser Rechtssache sowie die Hälfte der Kosten von Forum 187; schließlich trägt die Kommission die Kosten in der Rechtssache C-217/03 R.
- In den verbundenen Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.
Forum 187 ASBL wird zur Tragung der Hälfte seiner Kosten in der Rechtssache C-217/03 verurteilt.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-217/03 R.
(9) - Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache C-217/03 (Nrn. 27 und 31).
- EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
Belgien / Kommission - "Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs einer …
In den verbundenen Rechtssachen C-182/03 R und C-217/03 R.und Forum 187 ASBL mit Sitz in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: J. Killick und A. Sutton, Barristers, Antragstellerin in der Rechtssache C-217/03 R,.
Die Verfahrensbeteiligten haben am 3. Juni 2003 im Verfahren der einstweiligen Anordnung in gemeinsamer Sitzung mit den Verfahrensbeteiligten in der Rechtssache C-217/03 R mündlich verhandelt.
Das Verfahren in der Rechtssache C-217/03 R .
Nach dieser Abgabe sind die Nichtigkeitsklage und der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs im Register der Kanzlei des Gerichtshofes unter den Aktenzeichen C-217/03 und C-217/03 R eingetragen worden.
In der mündlichen Verhandlung haben sich die Verfahrensbeteiligten in der Rechtssache C-217/03 R damit einverstanden erklärt, dass Französisch für den Beschluss, mit dem über die Anträge auf Aussetzung des Vollzugs entschieden wird, alleinige Verfahrenssprache wird.
Vorbringen der Verfahrensbeteiligten Zur Zulässigkeit des Antrags in der Rechtssache C-217/03 R .
Zum Fumus boni iuris in der Rechtssache C-217/03 R.
Zur Zulässigkeit des Antrags in der Rechtssache C-217/03 R .
Die Kommission macht geltend, dass die Klage in der Rechtssache C-217/03 offensichtlich unzulässig sei.
Auf Befragung in der mündlichen Verhandlung hat die Antragstellerin in der Rechtssache C-217/03 R erklärt, dass sich ihr Antrag auf Aussetzung des Vollzugs angesichts der Berichtigung der angefochtenen Entscheidung trotz seines weiter gefassten Wortlauts im Wesentlichen mit dem Antrag in der Rechtssache C-182/03 R decke.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien …
Gegen die Entscheidung der Kommission richten sich die vom Königreich Belgien und vom Forum 187 ASBL{FN-VERWEIS:4}, einem Verein belgischen Rechts, der ein Verband der in Belgien bestehenden Koordinierungszentren ist, erhobenen Nichtigkeitsklagen in den verbundenen Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.Das Gericht erster Instanz hat mit Beschluss vom 16. Mai 2003 die Klage und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz an den Gerichtshof abgegeben; die Verfahren sind unter den Nummern C-217/03 undC-217/03 R in das Register des Gerichtshofes eingetragen worden.
Die Rechtssachen C-182/03 und C-217/03 sind zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.
B - Die Klagen gegen die Entscheidung der Kommission (verbundene Rechtssachen C-182/03 und C-217/03) .
b) Die Rechtssache C-217/03 (Forum 187/Kommission).
Forum 187 beantragt schließlich, der Kommission die Verfahrenskosten in den Rechtssachen C-217/03 und T-276/02{FN-VERWEIS:35} aufzuerlegen.
Wenn der Gerichtshof meinen Vorschlägen folgt, schlage ich in der Rechtssache C-217/03 vor, da Forum 187 teilweise mit seinen Anträgen unterliegt, die Kosten wie folgt aufzuteilen: Forum 187 trägt die Hälfte seiner Kosten in der Rechtssache C-217/03; die Kommission trägt ihre eigenen Kosten in dieser Rechtssache sowie die Hälfte der Kosten von Forum 187; schließlich trägt die Kommission die Kosten in der Rechtssache C-217/03 R.
- In den verbundenen Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.
Forum 187 ASBL wird zur Tragung der Hälfte seiner Kosten in der Rechtssache C-217/03 verurteilt.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-217/03 R.
{FN:9} - Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache C-217/03 (Nrn. 27 und 31).
- EuGH, 08.11.2022 - C-885/19
"Tax rulings": Der Gerichtshof entscheidet, dass das Gericht zu Unrecht den …
So habe der Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen sei, den Fremdvergleichsgrundsatz, d. h. "[den] Grundsatz, dem zufolge Transaktionen zwischen Unternehmen derselben Gruppe so vergütet werden sollten, als ob sie zwischen unabhängigen Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen unter freien Wettbewerbsbedingungen ausgehandelt worden wären", als Bezugskriterium für die Feststellung anerkannt, ob ein Unternehmen der Gruppe infolge einer steuerlichen Maßnahme, die seine Verrechnungspreise und damit seine Steuerbemessungsgrundlage bestimme, einen Vorteil im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV erlange.Rn. 57 Mit dem sechsten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes beanstandet Irland, dass das Gericht in Rn. 142 des angefochtenen Urteils festgestellt habe, dass die Kommission im streitigen Beschluss zu Recht auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), Bezug genommen habe.
Rn. 62 Zweitens trägt die Kommission zur sechsten Rüge des ersten Rechtsmittelgrundes Irlands vor, das Gericht habe sich zu Recht auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), gestützt, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass, wenn das Steuersystem eines Mitgliedstaats Unternehmen, die einer Gruppe angehörten, und eigenständige Unternehmen hinsichtlich der Körperschaftsteuer gleich behandele, eine Maßnahme im Bereich der Verrechnungspreise, die es einem Gruppenunternehmen ermögliche, seine gruppeninternen Transaktionen auf einem Niveau zu bewerten, das unter dem fremdvergleichskonformen Niveau liege, einen Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verschaffe.
Es stehe außer Zweifel, dass der Gerichtshof damit im Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), den Fremdvergleichsgrundsatz angewandt habe.
Rn. 102 Drittens bestätigt das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), entgegen den Ausführungen des Gerichts in Rn. 142 des angefochtenen Urteils nicht den Standpunkt, dass der Fremdvergleichsgrundsatz unabhängig davon, ob und in welcher Weise er im nationalen Steuerrecht verankert ist, anwendbar ist, wenn dieses Recht darauf abzielt, integrierte und eigenständige Unternehmen gleich zu besteuern.
- EuGH, 10.09.2024 - C-465/20
Tax Rulings: Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts betreffend die …
Zum anderen ergebe sich aus dem Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), dass eine Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage aufgrund einer steuerlichen Maßnahme, die einem Steuerzahler die Möglichkeit biete, Verrechnungspreise bei konzerninternen Transaktionen anzuwenden, die nicht mit Preisen des freien Wettbewerbs vergleichbar seien, diesem Steuerzahler einen selektiven Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verschaffe. - EuGH, 08.11.2022 - () C-885/19
Beihilfe des Großherzogtums Luxemburg - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit …
So habe der Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen sei, den Fremdvergleichsgrundsatz, d. h. "[den] Grundsatz, dem zufolge Transaktionen zwischen Unternehmen derselben Gruppe so vergütet werden sollten, als ob sie zwischen unabhängigen Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen unter freien Wettbewerbsbedingungen ausgehandelt worden wären", als Bezugskriterium für die Feststellung anerkannt, ob ein Unternehmen der Gruppe infolge einer steuerlichen Maßnahme, die seine Verrechnungspreise und damit seine Steuerbemessungsgrundlage bestimme, einen Vorteil im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV erlange.57 Mit dem sechsten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes beanstandet Irland, dass das Gericht in Rn. 142 des angefochtenen Urteils festgestellt habe, dass die Kommission im streitigen Beschluss zu Recht auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), Bezug genommen habe.
62 Zweitens trägt die Kommission zur sechsten Rüge des ersten Rechtsmittelgrundes Irlands vor, das Gericht habe sich zu Recht auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), gestützt, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass, wenn das Steuersystem eines Mitgliedstaats Unternehmen, die einer Gruppe angehörten, und eigenständige Unternehmen hinsichtlich der Körperschaftsteuer gleich behandele, eine Maßnahme im Bereich der Verrechnungspreise, die es einem Gruppenunternehmen ermögliche, seine gruppeninternen Transaktionen auf einem Niveau zu bewerten, das unter dem fremdvergleichskonformen Niveau liege, einen Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verschaffe.
Es stehe außer Zweifel, dass der Gerichtshof damit im Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), den Fremdvergleichsgrundsatz angewandt habe.
102 Drittens bestätigt das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), entgegen den Ausführungen des Gerichts in Rn. 142 des angefochtenen Urteils nicht den Standpunkt, dass der Fremdvergleichsgrundsatz unabhängig davon, ob und in welcher Weise er im nationalen Steuerrecht verankert ist, anwendbar ist, wenn dieses Recht darauf abzielt, integrierte und eigenständige Unternehmen gleich zu besteuern.
- Selektiver Charakter - Fremdvergleichsgrundsatz - anwendbares nationales Recht / EuGH, 08.11.2022 - () C-885/19
Beihilfe des Großherzogtums Luxemburg - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit …
So habe der Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen sei, den Fremdvergleichsgrundsatz, d. h. "[den] Grundsatz, dem zufolge Transaktionen zwischen Unternehmen derselben Gruppe so vergütet werden sollten, als ob sie zwischen unabhängigen Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen unter freien Wettbewerbsbedingungen ausgehandelt worden wären", als Bezugskriterium für die Feststellung anerkannt, ob ein Unternehmen der Gruppe infolge einer steuerlichen Maßnahme, die seine Verrechnungspreise und damit seine Steuerbemessungsgrundlage bestimme, einen Vorteil im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV erlange.57 Mit dem sechsten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes beanstandet Irland, dass das Gericht in Rn. 142 des angefochtenen Urteils festgestellt habe, dass die Kommission im streitigen Beschluss zu Recht auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), Bezug genommen habe.
62 Zweitens trägt die Kommission zur sechsten Rüge des ersten Rechtsmittelgrundes Irlands vor, das Gericht habe sich zu Recht auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), gestützt, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass, wenn das Steuersystem eines Mitgliedstaats Unternehmen, die einer Gruppe angehörten, und eigenständige Unternehmen hinsichtlich der Körperschaftsteuer gleich behandele, eine Maßnahme im Bereich der Verrechnungspreise, die es einem Gruppenunternehmen ermögliche, seine gruppeninternen Transaktionen auf einem Niveau zu bewerten, das unter dem fremdvergleichskonformen Niveau liege, einen Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verschaffe.
Es stehe außer Zweifel, dass der Gerichtshof damit im Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), den Fremdvergleichsgrundsatz angewandt habe.
102 Drittens bestätigt das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), entgegen den Ausführungen des Gerichts in Rn. 142 des angefochtenen Urteils nicht den Standpunkt, dass der Fremdvergleichsgrundsatz unabhängig davon, ob und in welcher Weise er im nationalen Steuerrecht verankert ist, anwendbar ist, wenn dieses Recht darauf abzielt, integrierte und eigenständige Unternehmen gleich zu besteuern.
- EuG, 13.12.2006 - T-217/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN …
Rn. 115 Auch der Umstand, dass diese lokalen Vereinbarungen von Schlachthofbetreibern und nicht von den Organisationen, die sie auf nationaler Ebene repräsentieren (wie die FNICGV und die Klägerin in der Rechtssache C-217/03), unterzeichnet wurden, rechtfertigt es nicht, diese Dokumente im vorliegenden Verfahren unberücksichtigt zu lassen.Was erstens die Klägerin in der Rechtssache C-217/03 betreffe, sei der Betrag der gegen sie festgesetzten Geldbuße nach den in ihrem Schreiben vom 27. Januar 2003 enthaltenen Schätzungen im Verhältnis zu den Umsätzen ihrer Mitglieder ganz unbedeutend.
- BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11
Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des …
Rn. 10 1. In Bezug auf das Handeln von Gemeinschaftsorganen hat der EuGH entschieden, dass sich niemand auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen kann, dem die Verwaltung keine konkrete Zusicherung gegeben hat (EuGH-Urteil vom 22. Juni 2006 C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, m.w.N.). - EuGH, 24.05.2022 - C-629/21
Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament und Spanien - Rechtsmittel - Vorläufiger …
Wird jedoch geltend gemacht, dass die Klage offensichtlich unzulässig sei, so obliegt es dem für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter, festzustellen, ob dem ersten Anschein nach eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Zulässigkeit der Klage spricht (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 R und C-217/03 R, EU:C:2003:385, Rn. 98). - EuG, 13.12.2006 - T-245/03
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- FG Baden-Württemberg, 10.07.2025 - 3 K 2755/21
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- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21
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- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-266/24
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- EuG, 12.10.2022 - T-502/19
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- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-451/21
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- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2009 - C-89/08
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- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-519/07
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- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-454/21
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- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-6/12
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- EuG, 25.02.2025 - T-1165/23
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03, C-217/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Belgien / Kommission
Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien ansässigen Koordinierungszentren - Klage eines Verbands - Zulässigkeit - Entscheidung der Kommission, dass diese Regelung keine Beihilfe darstellt - Änderung der Auffassung der Kommission - Verfahren - Verordnung ...
- EU-Kommission
Belgien / Kommission
Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien ansässigen Koordinierungszentren - Klage eines Verbands - Zulässigkeit - Entscheidung der Kommission, dass diese Regelung keine Beihilfe darstellt - Änderung der Auffassung der Kommission - Verfahren - Verordnung ...
- EU-Kommission
Belgien / Kommission
Wettbewerb , Staatliche Beihilfen
Verfahrensgang
- EuGH, 17.02.2003 - C-182/03
- EuGH, 26.06.2003 - C-182/03
- EuGH, 28.04.2005 - C-182/03
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03, C-217/03
- EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (92)
- EuGH, 26.06.2003 - C-217/03
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
Gegen die Entscheidung der Kommission richten sich die vom Königreich Belgien und vom Forum 187 ASBL{FN-VERWEIS:4}, einem Verein belgischen Rechts, der ein Verband der in Belgien bestehenden Koordinierungszentren ist, erhobenen Nichtigkeitsklagen in den verbundenen Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.Das Gericht erster Instanz hat mit Beschluss vom 16. Mai 2003 die Klage und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz an den Gerichtshof abgegeben; die Verfahren sind unter den Nummern C-217/03 undC-217/03 R in das Register des Gerichtshofes eingetragen worden.
Die Rechtssachen C-182/03 und C-217/03 sind zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.
B - Die Klagen gegen die Entscheidung der Kommission (verbundene Rechtssachen C-182/03 und C-217/03) .
b) Die Rechtssache C-217/03 (Forum 187/Kommission).
Forum 187 beantragt schließlich, der Kommission die Verfahrenskosten in den Rechtssachen C-217/03 und T-276/02{FN-VERWEIS:35} aufzuerlegen.
Wenn der Gerichtshof meinen Vorschlägen folgt, schlage ich in der Rechtssache C-217/03 vor, da Forum 187 teilweise mit seinen Anträgen unterliegt, die Kosten wie folgt aufzuteilen: Forum 187 trägt die Hälfte seiner Kosten in der Rechtssache C-217/03; die Kommission trägt ihre eigenen Kosten in dieser Rechtssache sowie die Hälfte der Kosten von Forum 187; schließlich trägt die Kommission die Kosten in der Rechtssache C-217/03 R.
- In den verbundenen Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.
Forum 187 ASBL wird zur Tragung der Hälfte seiner Kosten in der Rechtssache C-217/03 verurteilt.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-217/03 R.
{FN:9} - Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache C-217/03 (Nrn. 27 und 31).
- EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
{FN:79} - Urteile vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99 (Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68), vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00 (Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 74) und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-126/01 (GEMO, Slg. 2003, I-13769, Randnr. 21).{FN:97} - Siehe insbesondere die Urteile Frankreich/Kommission (Randnr. 24 und die dort zitierte Rechtsprechung) und GEMO (Randnr. 24).
{FN:100} - Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11) und vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85 (Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24).
- EuGH, 26.06.1990 - 152/88
Sofrimport / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
{FN:56} - Urteile vom 1. Juli 1965 in den Rechtssachen 106/63 und 107/63 (Toepfer/Kommission, Slg. 1965, 547), vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 31), vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88 (Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11) und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnrn.Desgleichen hat der Gerichtshof in dem Urteil Sofrimport/Kommission mit der Begründung entschieden, dass die Firma Sofrimport von zwei Verordnungen der Kommission individuell betroffen sei, durch die die Erteilung von Einfuhrlizenzen für den Import von Äpfeln aus Chile in die Europäische Gemeinschaft ausgesetzt wurde, dass sie Waren importiere, die sich auf dem Weg befunden hätten, und dass der Text, aufgrund dessen die streitigen Verordnungen erlassen worden seien, die Kommission verpflichte, beim Erlass von Maßnahmen zur Aussetzung von Einfuhrlizenzen der besonderen Lage derartiger Erzeugnisse Rechnung zu tragen.
{FN:104} - Urteil vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74 (CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533, Randnr. 44) und Urteil Sofrimport/Kommission (Randnr. 26).
- EuG, 11.02.1999 - T-86/96
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
{FN:36} - Urteil des Gerichts vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache T-86/96 (Slg. 1999, II-179, im Folgenden: Urteil ADL).{FN:47} - Urteil vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 16/62 und 17/62 (Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes u. a./Rat (Slg. 1962, 961); Beschluss vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-409/96 P (Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission (Slg. 1997, I-7531, Randnr. 45); Urteil ADL (Randnr. 55) und Beschluss des Gerichts vom 29. April 1999 in der Rechtssache T-78/98 (Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1377, Randnr. 36).
{FN:51} - Siehe in diesem Sinne Urteil ADL (Randnr. 62).
- EuG, 02.06.2003 - T-276/02
Forum 187 / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Steuerregelung - Bestehende …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
Forum 187 beantragt schließlich, der Kommission die Verfahrenskosten in den Rechtssachen C-217/03 und T-276/02{FN-VERWEIS:35} aufzuerlegen.Forum 187 beantragt, der Kommission die Kosten einschließlich der Kosten der Rechtssache T-276/02 aufzuerlegen.
{FN:35} - Rechtssache Forum 187/Kommission, die zum Beschluss des Gerichts vom 2. Juni 2003 (Slg. 2003, II-2075) führte.
- EuGH, 17.09.1980 - 730/79
Philip Morris / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
{FN:100} - Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11) und vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85 (Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24).{FN:101} - Urteile Philip Morris/Kommission (Randnr. 11) und Deutschland/Kommission (Randnr. 33).
- EuGH, 23.04.1986 - 294/83
Les Verts / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
{FN:46} - Siehe insbesondere Urteile vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 19), und CIRFS u. a./Kommission (Randnr. 23) sowie Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-298/00 P (Italien/Kommission, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 35).{FN:69} - Siehe in diesem Sinne das Urteil Les Verts/Parlament, in dem der Gerichtshof die Zulässigkeit einer Klage bejaht hat, den die politische Partei "Die Grünen" gegen den Beschluss des Präsidiums des Parlaments über die Verteilung der Mittel erhoben hatte, und zwar mit der Begründung, die Unzulässigkeit dieser Klage würde darauf hinauslaufen, Gruppierungen, die bei derselben Wahl konkurrierten, hinsichtlich des Rechtsschutzes unterschiedlich zu behandeln (Randnr. 36).
- EuGH, 17.01.1985 - 11/82
Piraiki-Patraiki / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
{FN:56} - Urteile vom 1. Juli 1965 in den Rechtssachen 106/63 und 107/63 (Toepfer/Kommission, Slg. 1965, 547), vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 31), vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88 (Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11) und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnrn.{FN:66} - So wurden im Urteil Piraiki-Patraiki/Kommission Baumwollexporteure als individuell von einer Entscheidung der Kommission betroffen angesehen, durch die die Französische Republik ermächtigt wurde, Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhren von Baumwolle aus Griechenland zu ergreifen, und zwar mit der Begründung, dass diese Kläger bereits Verträge geschlossen hatten, deren Erfüllung durch diese Entscheidung verhindert werde, und dass die Kommission nach Artikel 130 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Griechenland und die Anpassung der Verträge (ABl. 1979, L 291, S. 17), aufgrund dessen die genannte Entscheidung erlassen worden war, verpflichtet sei, sich über die nachteiligen Folgen zu informieren, die diese Entscheidung für die betroffenen Unternehmen haben könnte.
- EuGH, 15.03.1994 - C-387/92
Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
{FN:82} - Urteile vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92 (Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 14) und vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache C-6/97 (Italien/Kommission, Slg. 1999, I-2981, Randnr. 16).{FN:99} - Siehe in diesem Sinne die Urteile Banco Exterior de España (Randnrn. 13 und 14), vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache Italien/Kommission (Randnr. 16) und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98 (Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnrn.
- EuGH, 29.04.2004 - C-298/00
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03
{FN:42} - Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-298/00 P (Slg. 2004, I-4087).{FN:46} - Siehe insbesondere Urteile vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 19), und CIRFS u. a./Kommission (Randnr. 23) sowie Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-298/00 P (Italien/Kommission, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 35).
- EuGH, 13.02.2003 - C-409/00
Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Auswirkung auf den Wettbewerb und …
- EuGH, 15.02.1996 - C-63/93
Duff u.a.
- EuGH, 12.12.2002 - C-5/01
Belgien / Kommission - "EGKS-Vertrag - Beihilfen der Mitgliedstaaten - …
- EuGH, 15.12.1987 - 325/85
Irland / Kommission
- EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
- EuGH, 15.07.1963 - 25/62
Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
- EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN …
- EuGH, 25.07.2002 - C-50/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN …
- EuGH, 19.09.2000 - C-156/98
Deutschland / Kommission - "Beihilfe für Unternehmen der neuen deutschen Länder - …
- EuGH, 06.03.2001 - C-274/99
Connolly / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Artikel …
- EuGH, 17.06.1999 - C-75/97
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff - Erhöhte Ermäßigung der …
- EuGH, 02.02.1988 - 67/85
Van der Kooy / Kommission
- EuGH, 15.06.1994 - C-137/92
Kommission / BASF u.a.
- EuGH, 18.05.1994 - C-309/89
Codorniu / Rat
- EuGH, 19.05.1992 - C-104/89
Mulder u.a. / Rat und Kommission
- EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES …
- EuGH, 03.03.2005 - C-172/03
Heiser - Mehrwertsteuer - Befreiung der im Rahmen ärztlicher Berufe erbrachten …
- EuGH, 17.03.1993 - C-72/91
Sloman Neptun / Bodo Ziesemer
- EuGH, 16.05.2000 - C-83/98
Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - …
- EuGH, 05.05.1998 - C-386/96
Dreyfus / Kommission - Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen …
- EuGH, 07.03.2002 - C-310/99
Italien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Leitlinien für …
- EuGH, 22.03.1961 - 42/59
Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.) …
- EuGH, 10.01.1992 - C-177/90
Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems
- EuGH, 20.11.2003 - C-126/01
GEMO SA - "Staatliche Beihilfen - System der Finanzierung eines öffentlichen …
- EuGH, 01.12.1998 - C-200/97
Ecotrade / Altiforni e Ferriere di Servola - "Staatliche Beihilfen Begriff Ohne …
- EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
CIRFS u.a. / Kommission
- EuGH, 26.02.1987 - 15/85
Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission
- EuGH, 13.12.2005 - C-78/03
Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen, …
- EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
GIL Insurance u.a.
- EuGH, 14.10.1999 - C-104/97
Atlanta / Europäische Gemeinschaft - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …
- EuGH, 14.05.1975 - 74/74
CNTA / Kommission
- EuGH, 29.04.2004 - C-278/00
Griechenland / Kommission
- EuGH, 17.06.1999 - C-295/97
Piaggio - "Staatliche Beihilfen Artikel 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt …
- EuG, 29.09.2000 - T-55/99
CETM / Kommission
- EuG, 28.09.2004 - T-310/00
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES …
- EuGH, 11.02.1999 - C-390/95
Antillean Rice Mills u.a. - Befugnis des Rates, Einfuhrbeschränkungen für …
- EuGH, 17.07.1997 - C-183/95
Affish
- EuGH, 19.10.2000 - C-15/98
Italien und Sardegna Lines / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der …
- EuG, 20.11.2002 - T-251/00
Lagardère / Kommission - Kostenfestsetzung
- EuGH, 10.05.2005 - C-400/99
Italien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen in …
- EuG, 27.01.1998 - T-67/94
Ladbroke Racing / Kommission
- EuG, 14.09.1995 - T-480/93
Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen …
- EuGH, 19.05.1999 - C-6/97
Italien / Kommission - Staatliche Beihilfe - Begriff - Steueranrechnung - …
- EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
Comité d'entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission - …
- EuGH, 03.03.1982 - 14/81
Alpha Steel / Kommission
- EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi
- EuGH, 15.07.2004 - C-37/02
Dilexport
- EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
De Compte / Parlament
- EuGH, 05.10.1994 - C-47/91
Italien / Kommission
- EuG, 12.12.1996 - T-380/94
Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et …
- EuG, 06.07.1995 - T-447/93
Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen; …
- EuGH, 29.04.2004 - C-159/01
Niederlande / Kommission
- EuGH, 15.02.2001 - C-99/98
DIE KOMMISSION MUSS DIE VORPRÜFUNG STAATLICHER BEIHILFEN BINNEN EINER FRIST VON …
- EuGH, 15.04.1997 - C-22/94
Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry, …
- EuGH, 18.12.1997 - C-409/96
Kommission / Sveriges Betodlares Centralförening und Henrikson - "Gemeinsame …
- EuGH, 14.04.2005 - C-128/03
DIE ERHÖHUNG DER GEBÜHR FÜR DEN ZUGANG ZUM ELEKTRIZITÄTSÜBERTRAGUNGSNETZ UND …
- EuG, 16.09.2004 - T-274/01
Valmont / Kommission
- EuGH, 18.05.2000 - C-107/97
Rombi und Arkopharma - "Nahrungsergänzungen - Richtlinie 89/398/EWG - Umsetzung - …
- EuGH, 11.03.1987 - 265/85
Van den Bergh en Jurgens / Kommission
- EuGH, 11.11.1987 - 259/85
Frankreich / Kommission
- EuGH, 06.03.2003 - C-14/01
Niemann - "Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - …
- EuGH, 04.10.2001 - C-403/99
"Gemeinsame Agrarpolitik - Agromonetäre Regelung nach Einführung des Euro - …
- EuGH, 01.07.1965 - 106/63
Alfred Toepfer und Firma Getreide-Import-Gesellschaft gegen Kommission der …
- EuGH, 11.07.1985 - 87/77
Salerno u.a. / Kommission und Rat
- EuGH, 14.12.1962 - 16/62
Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes und andere gegen Rat …
- EuGH, 13.12.2000 - C-44/00
Sodima / Kommission
- EuGH, 23.11.1971 - 62/70
Bock / Kommission
- EuGH, 25.05.2000 - C-82/98
Kögler / Gerichtshof - "Rechtsmittel - Beamtenklage - Auf das Ruhegehalt …
- EuGH, 19.11.1998 - C-284/94
Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Handelspolitik - Verordnungen (EG) …
- EuGH, 18.11.1975 - 100/74
CAM SA / Kommission
- EuGH, 15.07.2004 - C-459/02
Gerekens und Procola
- EuGH, 20.06.1991 - C-248/89
Cargill / Kommission
- EuGH, 07.12.1993 - C-6/92
Federmineraria / Kommission
- EuG, 17.01.2002 - T-47/00
Rica Foods / Kommission
- EuGH, 27.11.1984 - 232/81
Agricola Commerciale Olio / Kommission
- EuG, 06.07.1995 - T-449/93
Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen; …
- EuG, 17.02.2000 - T-241/97
Stork Amsterdam / Kommission
- EuGH, 09.07.1969 - 1/69
Italien / Kommission
- EuGH, 19.05.1983 - 289/81
Mavridis / Parlament
- EuG, 29.04.1999 - T-78/98
Unione provinciale degli agricoltori di Firenze, Unione pratese degli …
- EuGH, 29.06.2004 - C-110/02
Kommission / Rat
- EuG, 15.11.2018 - T-219/10
World Duty Free Group/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestimmungen zur …
Rn. 260 Es kann sich z. B. darum handeln, dass die Kommission den betreffenden Mitgliedstaat verpflichtet, eine bestehende Beihilferegelung, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar geworden ist, schrittweise abzuschaffen (vgl. die im Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, in Rede stehende Entscheidung), oder auch die Rückforderung einer neuen Beihilfe anordnet, die ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission ausgezahlt wurde und die diese als mit dem Binnenmarkt unvereinbar ansieht.Rn. 302 Als Zweites beruft sich die Klägerin auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), betreffend die belgische Steuerregelung für Koordinationszentren.
Rn. 303 Allerdings bestehen wesentliche Unterschiede zwischen dem Kontext der vorliegenden Rechtssache und dem der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist.
Rn. 306 Darüber hinaus betonte Generalanwalt Léger in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:89, Nrn. 404 und 405), die Besonderheiten einer Situation, in der das Vertrauen durch den Erlass früherer Entscheidungen der Kommission geschaffen worden war und das daher in ganz besonderem Maße geschützt werden musste.
Rn. 309 Zweitens stand der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist, die Möglichkeit der Begünstigten einer Beihilferegelung in Rede, dass der Zeitraum, während dessen sie unter diese Regelung fielen, verlängert wird.
Die angefochtene Entscheidung sah vor, dass ab dem Zeitpunkt ihrer Zustellung die Begünstigten einer solchen Genehmigung bei ihrem Ablauf keine Verlängerung mehr erhalten konnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 32 bis 34).
Er hat sich insbesondere auf den Umstand gestützt, dass diese Regelung buchhalterische Maßnahmen sowie finanzielle und wirtschaftliche Entscheidungen implizierte, die von einem umsichtigen Wirtschaftsteilnehmer nicht innerhalb so kurzer Frist getroffen werden konnten (Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 162).
Rn. 312 Im Urteil vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina (C-519/07 P, EU:C:2009:556), hat der Gerichtshof festgestellt, dass in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist, die Unternehmen, die eine Genehmigung in Anspruch genommen hatten und die keine Verlängerung aufgrund der Entscheidung der Kommission erlangen konnten, aufgrund dieser Genehmigung bedeutende Investitionen sowie langfristige Verpflichtungen eingegangen waren (…Rn. 91).
Rn. 313 In seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:89, Rn. 418) wies Generalanwalt Léger darauf hin, dass es sich bei der in dieser Rechtssache in Rede stehenden Regelung um eine von der allgemeinen Regelung abweichende Steuerregelung handelte, die mehrere Befreiungen und eine besondere Art der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage umfasste, und dass es für ein Unternehmen viel schwieriger war, sich auf die mögliche Aufhebung derartiger Maßnahmen als auf die mögliche Beseitigung einer Subvention einzustellen, da nicht nur die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Konsequenzen einer solchen Aufhebung, sondern auch eine bedeutende Reorganisation, insbesondere auf der Ebene der Bilanz erforderlich war.
Rn. 315 Folglich liegen die Umstände der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416) ergangen ist, die in den vorstehenden Rn. 302 bis 314 dargelegt wurden, im vorliegenden Fall insgesamt nicht vor, sei es der Umstand, dass die in Rede stehende Beihilfe in dieser Rechtssache eine bestehende Beihilfe war, oder auch die Notwendigkeit für die Begünstigten dieser Beihilfe, nach ihrem Verbot Maßnahmen zu ergreifen, die nicht kurzfristig ergriffen werden konnten.
Sie beruft sich auf Entscheidungen der Kommission, die zu Steuerregelungen ergangen sind, die, worauf die Klägerin selbst hinweist, Ähnlichkeiten mit der belgischen Steuerregelung für Koordinationszentren aufweisen, d. h. mit derjenigen, die in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 16), ergangen ist, geprüft wurde.
- EuG, 15.11.2018 - T-399/11
Banco Santander und Santusa/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestimmungen zur …
Rn. 266 Es kann sich z. B. darum handeln, dass die Kommission den betreffenden Mitgliedstaat verpflichtet, eine bestehende Beihilferegelung, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar geworden ist, schrittweise abzuschaffen (vgl. die im Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, in Rede stehende Entscheidung), oder auch die Rückforderung einer neuen Beihilfe anordnet, die ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission ausgezahlt wurde und die diese als mit dem Binnenmarkt unvereinbar ansieht.Rn. 308 Als Zweites berufen sich die Klägerinnen auf das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), betreffend die belgische Steuerregelung für Koordinationszentren.
Rn. 309 Allerdings bestehen wesentliche Unterschiede zwischen dem Kontext der vorliegenden Rechtssache und dem der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist.
Rn. 312 Darüber hinaus betonte Generalanwalt Léger in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:89, Nrn. 404 und 405), die Besonderheiten einer Situation, in der das Vertrauen durch den Erlass früherer Entscheidungen der Kommission geschaffen worden war und das daher in ganz besonderem Maße geschützt werden musste.
Rn. 315 Zweitens stand der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist, die Möglichkeit der Begünstigten einer Beihilferegelung in Rede, dass der Zeitraum, während dessen sie unter diese Regelung fielen, verlängert wird.
Die angefochtene Entscheidung sah vor, dass ab dem Zeitpunkt ihrer Zustellung die Begünstigten einer solchen Genehmigung bei ihrem Ablauf keine Verlängerung mehr erhalten konnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 32 bis 34).
Er hat sich insbesondere auf den Umstand gestützt, dass diese Regelung buchhalterische Maßnahmen sowie finanzielle und wirtschaftliche Entscheidungen implizierte, die von einem umsichtigen Wirtschaftsteilnehmer nicht innerhalb so kurzer Frist getroffen werden konnten (Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 162).
Rn. 318 Im Urteil vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina (C-519/07 P, EU:C:2009:556), hat der Gerichtshof festgestellt, dass in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416), ergangen ist, die Unternehmen, die eine Genehmigung in Anspruch genommen hatten und die keine Verlängerung aufgrund der Entscheidung der Kommission erlangen konnten, aufgrund dieser Genehmigung bedeutende Investitionen sowie langfristige Verpflichtungen eingegangen waren (…Rn. 91).
Rn. 319 In seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:89) wies Generalanwalt Léger darauf hin, dass es sich bei der in dieser Rechtssache in Rede stehenden Regelung um eine von der allgemeinen Regelung abweichende Steuerregelung handelte, die mehrere Befreiungen und eine besondere Art der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage umfasste, und dass es für ein Unternehmen viel schwieriger war, sich auf die mögliche Aufhebung derartiger Maßnahmen als auf die mögliche Beseitigung einer Subvention einzustellen, da nicht nur die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Konsequenzen einer solchen Aufhebung, sondern auch eine bedeutende Reorganisation, insbesondere auf der Ebene der Bilanz erforderlich war (…Rn. 418).
Rn. 321 Folglich liegen die Umstände der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416) ergangen ist, die in den vorstehenden Rn. 308 bis 320 dargelegt wurden, im vorliegenden Fall insgesamt nicht vor, sei es der Umstand, dass die in Rede stehende Beihilfe in dieser Rechtssache eine bestehende Beihilfe war, oder auch die Notwendigkeit für die Begünstigten dieser Beihilfe, nach ihrem Verbot Maßnahmen zu ergreifen, die nicht kurzfristig ergriffen werden konnten.
Sie berufen sich auf Entscheidungen der Kommission, die zu Steuerregelungen ergangen sind, die, worauf die Klägerinnen selbst hinweisen, Ähnlichkeiten mit der belgischen Steuerregelung für Koordinationszentren aufweisen, d. h. mit derjenigen, die in der Rechtssache, in der das Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 16), ergangen ist, geprüft wurde.
- EuG, 15.11.2018 - T-207/10
Das Gericht bestätigt die Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit denen die …
Er wird als logische Folge des Grundsatzes der Rechtssicherheit angesehen, der gebietet, dass die Vorschriften des Unionsrechts bestimmt sind und dass ihre Anwendung für den Einzelnen in dem Sinne vorhersehbar ist, dass im Fall der Änderung einer Vorschrift der Schutz von rechtmäßig von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen erlangten Positionen gewährleistet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 2000, Rombi und Arkopharma, C-107/97, EU:C:2000:253, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Schlussanträge des Generalanwalts Léger in den verbundenen Rechtssachen Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:89, Rn. 367).Unter Berücksichtigung des objektiven Charakters des Begriffs der staatlichen Beihilfe (…Urteil vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, EU:C:2000:248, Rn. 25) begründet die Einschätzung der Kommission, dass eine bestimmte Maßnahme keine staatliche Beihilfe darstellt, keine Rechtslage, die im Rahmen des Beurteilungsspielraums der Organe häufig geändert werden wird, im Gegensatz namentlich zu einem Bereich wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Gegenstand eine ständige Anpassung an die Änderungen der Wirtschaftslage erfordert (Schlussanträge des Generalanwalts Léger in den verbundenen Rechtssachen Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:89, Nr. 419), was der Annahme entgegensteht, dass die Wirtschaftsteilnehmer berechtigt sind, auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation zu vertrauen (…vgl. Urteil vom 15. Juli 2004, Di Lenardo und Dilexport, C-37/02 und C-38/02, EU:C:2004:443, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-898/19
Irland/ Kommission u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe des …
{FN:69} Schlussanträge des Generalanwalts Léger in den verbundenen Rechtssachen Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:89).{FN:83} Vgl. Urteil Forum 187 (…Rn. 73 bis 76) und Schlussanträge des Generalanwalts Léger in den verbundenen Rechtssachen Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:89, Nr. 219).
- EuG, 09.06.2021 - T-47/19
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wird, dass …
Rn. 217 Die Frage, ob eine nationale Maßnahme unter Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, hängt nämlich nicht von Erwägungen bezüglich ihrer Zweckdienlichkeit ab (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Léger in den verbundenen Rechtssachen Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:89, Nr. 401), da der Begriff der staatlichen Beihilfe, wie er im AEU-Vertrag definiert ist, als Rechtsbegriff anhand objektiver Kriterien auszulegen ist (…Urteil vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, EU:C:2000:248, Rn. 25). - Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-555/24
und Resilienzfazilität gebilligt wurden
{FN:50} See, for example, judgments of 22 June 2006, Belgium and Forum 187 v Commission (C-182/03 and C-217/03, EU:C:2006:416, paragraph 56); of 13 March 2018, European Union Copper Task Force v Commission (C-384/16 P, EU:C:2018:176, paragraphs 87 and 88); and of 20 June 2024, Euranimi v Commission (C-252/23 P, EU:C:2024:538, paragraph 31); Opinion of Advocate General Léger in Joined Cases Belgium and Forum 187 v Commission (C-182/03 and C-217/03, EU:C:2006:89, point 153). - Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-885/19
Steuervorbescheid (tax ruling): Generalanwalt Priit Pikamäe schlägt dem …
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