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   EuGH, 10.03.2011 - C-51/10 P [Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o.o. / HABM]   

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https://dejure.org/2011,1022
EuGH, 10.03.2011 - C-51/10 P [Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o.o. / HABM] (https://dejure.org/2011,1022)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2011 - C-51/10 P [Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o.o. / HABM] (https://dejure.org/2011,1022)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2011 - C-51/10 P [Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o.o. / HABM] (https://dejure.org/2011,1022)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen - Eintragung des Zeichens '1000' als Marke für Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen - Angeblich beschreibender Charakter dieses Zeichens - Kriterien für die Anwendung von Art. 7 Abs. ...

  • damm-legal.de

    Art. 7 Abs. 1 lit. c EU-VO Nr. 40/94
    Die Zahl "1000″ kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden / Zahlen als Marke

  • Telemedicus

    "1000" als Gemeinschaftsmarke

  • Telemedicus

    "1000" als Gemeinschaftsmarke

  • Europäischer Gerichtshof

    Agencja Wydawnicza Technopol / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen - Eintragung des Zeichens "1000" als Marke für Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen - Angeblich beschreibender Charakter dieses Zeichens - Kriterien für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 ...

  • EU-Kommission PDF

    Agencja Wydawnicza Technopol / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen - Eintragung des Zeichens "1000" als Marke für Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen - Angeblich beschreibender Charakter dieses Zeichens - Kriterien für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 ...

  • EU-Kommission

    Agencja Wydawnicza Technopol / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen - Eintragung des Zeichens ‚1000‘ als Marke für Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen - Angeblich beschreibender Charakter dieses Zeichens - Kriterien für die Anwendung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke [Zeichen "1000"; Absolutes Eintragungshindernis infolge beschreibenden Charakters; Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o.o. gegen HABM

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "1000"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinschaftsmarke - Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Agencja Wydawnicza Technopol / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen - Eintragung des Zeichens "1000" als Marke für Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen - Angeblich beschreibender Charakter dieses Zeichens - Kriterien für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ziffern als Gemeinschaftsmarke

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "1000" nicht als Marke schützbar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zahl "1000" als Marke schutzfähig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Ziffer 1000 als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig?

Besprechungen u.ä.

  • bbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Markenschutz für die Zahl 1000?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 1. Februar 2010 von der Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o. o. gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 19. November 2009 in der Rechtssache T-298/06, Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o. o./Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 19. November 2009, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM (T"298/06), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 447/2006"4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 1035
  • GRUR Int. 2011, 400
 
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Wird zitiert von ... (567)

  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass aus Gründen der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung die Prüfung jeder Anmeldung nicht nur umfassend, sondern auch streng sein muss, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (vgl. u. a. Urteile vom 6. Mai 2003, Libertel, C-104/01, EU:C:2003:244, Rn. 59, und vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 77).
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Die Bestimmung verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die eines oder mehrere Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Wirtschaftsteilnehmern, die solche Waren oder Dienstleistungen anbieten, frei verwendet werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - C-108/97 und C-109/97, Slg. 1999, I-2779 = GRUR 1999, 723 Rn. 25 - Chiemsee; EuGH, GRUR 2004, 674 Rn. 56 - Postkantoor; EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-51/10, Slg. 2011, I-1541 = GRUR 2011, 1035 Rn. 37 - 1000; BGH, Beschluss vom 27. April 2006 - I ZB 96/05, BGHZ 167, 278 Rn. 35 - FUSSBALL WM 2006; BGH, GRUR 2012, 272 Rn. 9 - Rheinpark-Center Neuss).
  • EuG, 24.01.2018 - T-69/17

    Constantin Film Produktion / EUIPO (Fack Ju Göhte) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das EUIPO verpflichtet ist, seine Befugnisse im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, wie dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, auszuüben (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73).

    Nach diesen beiden letztgenannten Grundsätzen muss das EUIPO im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Unionsmarke die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (vgl. Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Allerdings müssen der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung mit dem Gebot rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 75).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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