Weitere Entscheidung unten: EKMR, 14.04.1998

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   EGMR, 27.06.2000 - 30979/96   

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EGMR, 27.06.2000 - 30979/96 (https://dejure.org/2000,22186)
EGMR, Entscheidung vom 27.06.2000 - 30979/96 (https://dejure.org/2000,22186)
EGMR, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 30979/96 (https://dejure.org/2000,22186)
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Wird zitiert von ... (3964)

  • EGMR, 02.09.2010 - 46344/06

    Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert

    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Lichte der Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (s. u.v.a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13

    Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines

    Wiewohl mit ihrer Verfassungsbeschwerde nicht die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und damit in der Konsequenz auch das Bestehen eines Lohnanspruchs im Streit stehen (vgl. zum insoweit bestehenden Gebot besonders zügiger Bearbeitung nur EGMR , Urteil vom 27. Juni 2000, Frydlender ./. Frankreich, Nr. 30979/96, Rn. 45 m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs), betrifft die hier aufgeworfene Frage, ob die Beschwerdeführerin bei der Höhe ihres Lohnes gegenüber männlichen Konkurrenten diskriminiert wurde, eine zentrale Frage ihres arbeitsrechtlichen Status, die - auch im Interesse der Wiederherstellung des Rechtsfriedens im Betrieb und wegen der Bedeutung der Fragestellung für vergleichbare Fälle - einer beschleunigten Klärung zuzuführen gewesen wäre.
  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

    Der EGMR macht das Vorliegen einer angemessenen Verfahrensdauer nicht von einem schematischen Zeitablauf abhängig, sondern beurteilt die Angemessenheit im Lichte der Umstände der Rechtssache, des Verhaltens der Beschwerdeführer und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung des Rechtsstreits für die Beschwerdeführer und auch unter Berücksichtigung der Komplexität und Schwierigkeit des Falles (vgl zB EGMR, Urteil vom 22.12.2009 - Individualbeschwerde Nr. 10053/08, RdNr 41; EGMR, Urteil vom 26.4.2007 - Individualbeschwerde Nr. 30979/96, RdNr 43, ECHR 2000-VII; vgl Leitherer in: Meyer-Ladewig, ua, aaO, RdNr 3f Vor § 143 mwN).